Amt für Landwirtschaft und Forsten

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Amt für Landwirtschaft und Forsten
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Schweinfurt
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015
gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft
1
Nummer
Zell-Stadtlauringen
(+Schweinfurt Stadt HG 568)
6
6
3
Allgemeine Angaben
1.
Gesamtfläche in Hektar...........................................................................................................................
1
0
3
7
5
2.
Waldfläche in Hektar ...............................................................................................................................
3
6
2
8
3.
Bewaldungsprozent.................................................................................................................................
3
7
4.
Weiderechtsbelastung der Waldfläche in Prozent ...................................................................................
5.
Waldverteilung
 überwiegend größere und geschlossene Waldkomplexe (mindestens 500 Hektar) .........................................
 überwiegend Gemengelage..............................................................................................................................
X
6.
Regionale natürliche Waldzusammensetzung
Buchenwälder und Buchenmischwälder .......
7.
X
Eichenmischwälder ......................................
Bergmischwälder...........................................
Wälder in Flussauen und z. T. vermoorten
Niederungen .................................................
Hochgebirgswälder .......................................
.................................................................
X
Tatsächliche Waldzusammensetzung
Fi
Ta
Kie
SNdh
Bu
Ei
Elbh
SLbh
Bestandsbildende Baumarx
x
ten .....................................................................................................
x
x
x
x
Weitere Mischbaumarten ..................................................................
x
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
8.
Bemerkungen/Besonderheiten:
Die Hegegemeinschaft liegt im waldreicheren Norden des Landkreises Schweinfurt.
Mit 37% Waldanteil liegt die Hegegemeinschaft etwas über dem Landesdurchschnitt.
Im Süden, dem waldreicheren Teil der Hegegemeinschaft, herrschen umfangreiche,
geschlossene Waldkomplexe vor. Der Norden ist waldärmer, rund um Stadtlauringen
dominieren kleinere Walddistrikte in der offenen Flur. Die nordöstlichen Waldungen
haben unmittelbaren Anschluss an das große Waldgebiet der Hassberge.
Bei den vorkommenden Standorten handelt es sich um wüchsige Keuper-, Löß- und
Muschelkalkböden, die ausgesprochen naturverjüngungswillig sind.
1
Nicht zutreffendes streichen!
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Die Waldungen der Stadt Schweinfurt sowie um den Ellertshäuser See sind z. T. als
Erholungswald der Stufe 1 ausgeschieden.
Der vorhandene Wald ist in der Baumartenzusammensetzung deutlich laubholzdominiert und zeichnet sich durch ausgesprochene Verjüngungswilligkeit mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften aus.
Neben der regulären Verjüngung von Laubholzbeständen liegt ein Arbeitsschwerpunkt
im Umbau von Nadelholzbeständen in Mischwald.
9.
Vorkommende Schalenwildarten
Rehwild.......................
X
Gamswild....................
Rotwild ........................
X
Schwarzwild ................
X
Sonstige .....................
Beschreibung der Verjüngungssituation
Die Auswertung der Verjüngungsinventur befindet sich in der Anlage
1
Verjüngungspflanzen kleiner als 20 Zentimeter
Es handelt sich um die jüngste Generation von Waldbäumen.
Die Verjüngung setzt sich zu 3% aus Nadelholz und zu 97% aus Laubholz zusammen.
Vom Nadelholz abgesehen sind alle in den älteren Beständen vorkommenden Baumarten in nennenswertem Umfang in der Verjüngung vertreten (gerundet: Buche 19%,
Eiche 39%, Edellaubholz 18% und sonstiges Laubholz 22 %).
Die Baumartenzusammensetzung ist ähnlich der von 2012.
Der Verbiss im oberen Pflanzendrittel beträgt bei Buche 16,5% (Inventur 2012: 20%),
bei Eiche 25,5 (49,5%), beim Edellaubholz 12,2% (25,3%) und beim sonstigen Laubholz 34,8% (33,3%).
Der Verbiss ist über alle Baumarten mit nun 23% gegenüber dem Wert von 2012 mit
34% merklich zurückgegangen. Er liegt aber weiter auf hohem Niveau im Vergleich
zu den aktuellen Werten anderer Hegegemeinschaften im Landkreis Schweinfurt.
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
2.
Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe
Die bei der Inventur aufgenommene Verjüngung besteht zu 93,7% aus Laubholz:
Buche 36%, Eiche 15%, Edellaubholz 17% und sonstiges Laubholz 26%.
Verglichen mit der Stichprobeninventur 2012 liegt der Anteil
o der Buche und des sonstigen Laubholzes fast unverändert
o der Eiche höher
o des Edellaubholzes deutlich niedriger
Der Nadelholzanteil liegt bei 6,3% und hat zugenommen.
Nun zum zweiten Mal wurden die Baumartenanteile nach Höhenstufen ausgewertet
(bis 20cm, 20 bis 49,9 cm, 50 bis 79,9 cm, 80 cm bis maximaler Verbisshöhe).
 Beim Edellaubholz und sonstigen Laubholz bleiben die Baumartenanteile über
die Höhenstufen im Wesentlichen gleich.
 Der Buchenanteil nimmt mit der Höhe tendenziell zu (von rd. 20% auf rd. 30%).
 Der Eichenanteil nimmt von rd. 39% bei den kleinen Pflanzen auf 7% bei den
Pflanzen von 80 cm bis Verbisshöhe sehr stark ab.
Gezäunte Kulturen bzw. Weiserzäune zeigen, dass bei passenden RahmenbeSeite 2 von 6
dingungen (angemessenen Lichtverhältnissen und verträglicher Konkurrenz
durch schattenertragende Baumarten bzw. bei zielgerichteter Pflege) höhere
Eichenanteile gesichert werden können. Ein wesentlicher Teil des Rückganges
ist somit auf die Entmischung durch Schalenwildverbiss zurück zu führen.
Der Leittriebverbiss beträgt bei Buche 18,9% (Inventur 2012: 26,7%), bei Eiche 36,3
(19,3%), beim Edellaubholz 32% (24,0%) und beim sonstigen Laubholz 53% (49,9).
Betrachtet über alle Baumarten ist der Leittriebverbiss von 31,7 in 2012 mit nun 32%
auf gleichem Niveau verblieben.
Differenziert nach Baumarten steht einem deutlichen Verbissrückgang bei Buche,
etwa gleichbleibendem Verbiss beim sonstigen Laubholz ein erkennbarer Verbissanstieg bei Eiche und Edellaubholz gegenüber!
Der Verbiss im oberen Pflanzendrittel bewegt sich mit 58,3% (61,3%) auch weiterhin auf vergleichsweise hohem Niveau (zur Erläuterung: hier geht laut Aufnahmeanweisung jeder Verbiss ein, der im oberen Höhendrittel des Bäumchens festgestellt
wurde; frischer Leittriebverbiss geht demnach automatisch ein, ggfs. kann es sich
auch um Leittriebverbiss des Vorjahres oder Seitentriebverbiss handeln).
3.
Verjüngungspflanzen über maximaler Verbisshöhe
Die Verbisshöhe liegt in der Hegegemeinschaft bei ca. 1,3m.
Pflanzen mit Fegeschäden sind von 0% in 2012auf nun 15% wieder angestiegen.
In dieser Höhenstufe dominieren die Schattlaubhölzer (Buche, Hainbuche als sonstiges Laubholz)
4.
Schutzmaßnahmen gegen Schalenwildeinfluss
Gesamtanzahl der Verjüngungsflächen, die in der Verjüngungsinventur erfasst wurden: .............
4
0
1
0
Anzahl der teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen:.......................
Anzahl der vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen: ...................
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Ein Viertel der bei der Verjüngungsinventur 2015 erfassten Flächen waren mit Zäunen
vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützt. Dies bedeutet eine leichte Verringerung der gezäunten Flächen um ca. 10 %. Bei größeren Waldbesitzern sind die Zaunbauaktivitäten rückläufig. Unter Zaunschutz stehen in erster Linie Naturverjüngungen
von Eiche und den trockenen Edellaubhölzern (Kirsche und Elsbeere) sowie Pflanzungen von Douglasie, Tanne und trockenem Edellaubholz. Bei Ergänzungspflanzungen zu laufenden Naturverjüngungen wird statt Zäunung vermehrt auf Einzelschutz
gesetzt. Im Kleinprivatwald werden Naturverjüngungen und Pflanzungen weiterhin in
größerem Umfang gezäunt.
Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung
(unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede)
Rechtliche Rahmenbedingungen:

Art.1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern: Bewahrung oder Herstellung eines standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“.

„Waldverjüngungsziel“ des Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes: Die Bejagung soll insbesondere die
natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.
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Dies bedeutet, dass im Eigentümerinteresse der Waldbesitzer und im Gemeinwohlinteresse
der Gesellschaft die in den Altbeständen vorhandenen Baumarten grundsätzlich auch wieder
in der Waldverjüngung vertreten sein sollen. Die hiesigen Wälder sind ausgesprochen baumartenreich und verfügen über ein hohes Naturverjüngungspotential. Derart gemischte Wälder
für die kommenden Generationen nachzuziehen, sichert nach heutigem Kenntnisstand sowohl deren Gesundheit und Stabilität (hinsichtlich Insektenkalamitäten, Erkrankungen, Klimawandel) als auch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit („gemischtes Angebot verschiedener Holzarten“).
1. Inventurergebnisse
Das Inventurergebnis 2015 zeigt beim Leittriebverbiss keinen Rückgang und liegt sowohl
absolut, als auch hinsichtlich der Zeitreihe der Hegegemeinschaft sowie im regionalen Vergleich auf einem hohen Niveau (bei der vergleichsweise wenig äsungsattraktiven Buche liegt
der Leittriebverbiss bei rd.19%).
Die Inventurergebnisse zeigen beim Verbiss im oberen Drittel bei den Pflanzen über 20cm
bis Verbisshöhe mit 59% und auch bei den Pflanzen unter 20 cm mit 23% eine leichte Verbesserung im Vergleich mit der Inventur von 2012.
2. Örtliche Erkenntnisse des Gutachters
Neben den Inventurergebnissen gehen bei der Erstellung des Gutachtens die laufenden örtlichen Erkenntnisse der Revierleiter und des Gutachtenfertigers anlässlich von forstlichen
Waldbegängen bzw. Revierbegängen mit Jägerschaft und Jagdgenossenschaften/Waldbesitzern ein. Einschließlich der Ergebnisse der Revierweisen Aussagen stellt sich
die Verjüngungssituation der Baumarten im Einzelnen wie folgt dar:
Die Schattbaumarten Rotbuche und Hainbuche können sich in wesentlichen Bereichen der
Hegegemeinschaft erfolgreich verjüngen. In einzelnen Revieren ist dies aber weiterhin nur
mit erheblicher Wuchsverzögerung oder lediglich auf Teilfläche möglich.
Die „verjüngungsstarken“ Edellaubhölzer Esche und Bergahorn entwachsen insbesondere
im Westen der Hegegemeinschaft häufiger in angemessener Anzahl, stellenweise mit
Wuchsverzögerung und Qualitätsminderung, dem Äser. Bei vielen Revieren wird die Verjüngung dieser Baumarten als „teilweise möglich“ beschrieben. Im Osten ist die Verjüngungssituation häufig noch unzureichend.
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Die wertvollen „trockenen“ Edellaubhölzer Kirsche und Elsbeere wachsen nur stellenweise
in Einzelexemplaren aus dem durch Schalenwildverbiss gefährdeten Höhenbereich. Kulturund Weiserzäune veranschaulichen deren deutlich höheres natürliches Vermehrungspotenzial.
Die Eiche als dominierende Baumart der Altbestände verjüngt sich an mehreren Stellen in
der Hegegemeinschaft erfolgreich ohne Schutzmaßnahmen (auf Teilfläche in den Revieren,
bisher nirgends im ganzen Revier). Dies gelingt teilweise trotz spürbaren Verbisses - wenn
entsprechend hohe Pflanzendichten der Eichennaturverjüngung gegeben sind. Auf erheblicher Fläche entwächst – auch bei passenden übrigen Rahmenbedingungen (siehe oben) bisher aber kaum eine Eiche dem Äserbereich.
3. Revierweise Aussagen
Für die Reviere der Hegegemeinschaft wurden 2015 zum dritten Mal ergänzende Revierweise Aussagen gefertigt. Diese werden in der Gesamtschau als weitere wesentliche Beurteilungsgrundlage für das Forstliche Gutachten der Hegegemeinschaft herangezogen.
Die revierweisen Aussagen stützen sich auf Erkenntnisse (Revierbegänge, Weiserzäune,
Beobachtungen bei übrigen Dienstaufgaben), die im gesamten Zeitraum seit der Erstellung
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des vorangegangenen Forstlichen Gutachtens 2012 gewonnen wurden. Die im aktuellen
Jahr festzustellende Verjüngungs- und Verbisssituation wurde dabei besonders gewichtet.
Es ist unser Bestreben, gerade über die Revierweisen Aussagen eine klarere Differenzierung
der unterschiedlichen Verbiss- und Verjüngungsverhältnisse in der Hegegemeinschaft aufzuzeigen und positive Entwicklungen zu dokumentieren. In diesem Sinne wurden Reviere mit
relativ besserer Verjüngungssituation bereits in „tragbar“ eingeordnet, auch wenn die Verjüngung besonders verbissattraktiver Baumarten wie z. B. der Eiche noch nicht auf ganzer Revierfläche sondern erst „teilweise möglich“ ist.
Auch ist in mehreren Revieren festzustellen, dass die Verbisssituation innerhalb des Reviers
noch sehr uneinheitlich ist. Verjüngt sich im einen Bereich die Eiche erfolgreich ohne
Schutzmaßnahmen hat an andere Stelle die Rotbuche oder Hainbuche Probleme dem Äser
zu entwachsen.
Da die Revierweisen Aussagen bereits zum dritten Mal erstellt wurden, konnte erneut die
Veränderungstendenz bei der Verbisssituation beurteilt werden:
2012 hatte sich die Verbisssituation bei der überwiegenden Zahl der Reviere gegenüber
2009 um eine Stufe – überwiegend von „deutlich zu hoch“ zu „zu hoch“ – verbessert.
Diese Verbesserungstendenz hat sich in diesem Jahr grundsätzlich fortgesetzt: In mehreren
Revieren verbesserte sich die Verbisssituation um eine ganze Stufe, bei einigen innerhalb
der Stufe „zu hoch“. Die Zahl der Reviere mit tragbarem Wildverbiss hat weiter zugenommen.
Bei einzelnen Revieren ist eine Verschlechterung der Situation innerhalb der Stufe „zu hoch“
fest zu stellen. In der Gesamtschau liegen die revierweisen Aussagen bei Verbiss zu hoch
(mit Tendenzen Richtung tragbar).
4. Zusammenfassung:
Die reinen Inventurergebnisse zeigen keine Verbesserung der Verbisssituation. Im Gegenteil geben sowohl die absolute Höhe des Leittriebverbisses als auch die ansteigende Verbissbelastung bei Eiche und Edellaubholz Anlass zur Sorge.
Dagegen zeigen die revierweisen Aussagen eine weiterhin positive Grundtendenz bei der
Entwicklung der beurteilten Verjüngungsflächen. Bei mehreren Revieren, die auch einen
nennenswerten Anteil der Waldfläche in der Hegegemeinschaft repräsentieren, wird die Verbissbelastung als „tragbar“ eingestuft.
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Bei Würdigung aller Gesichtspunkte kommt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt zu dem Schluss, dass die Verbissbelastung in der Hegegemeinschaft im
Mittel zu hoch liegt.
Die regionalen Unterschiede der Verbisssituation innerhalb der Hegegemeinschaft können
der Übersicht zu den ergänzenden revierweisen Aussagen für die Hegegemeinschaft entnommen werden. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung waren noch nicht alle ergänzenden
Revierwiesen Aussagen in der Hegegemeinschaft endgültig fertiggestellt, da in einzelnen
Revieren dazu noch gemeinsame Waldbegänge durchgeführt werden. Sobald diese abgeschlossen sind, wird die Übersicht nachgereicht.
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Empfehlung für die Abschussplanung
(unter Berücksichtigung des bisherigen Ist-Abschusses)
Die Abschüsse wurden in den vorangegangenen Abschussplan-Perioden angehoben. Insbesondere angesichts der festzustellenden Verbesserungstendenzen bei den Revierweisen
Aussagen wird daher empfohlen, den Abschuss (in Bezug zum Istabschuss der laufenden
Periode) in weiten Bereichen der Hegegemeinschaft im Wesentlichen bei zu behalten (in
erster Linie bei Revieren mit bereits tragbarer Verbisssituation bzw. mit deutlichen Verbesserungstendenzen).
Hinweis: Vorstehend wurde erläutert, nach welchen Grundsätzen die Einstufung eines Reviers als „tragbar“ erfolgte. Streben die Grundbesitzer eine weitere Verbesserung der Situation an oder haben für die kommenden Jahre im Revier konkrete neue Verjüngungsplanungen, die eine weitere Absenkung des Wildverbisses erfordern, sollte auch in „tragbaren“ Revieren der Abschuss grundsätzlich erhöht werden.
In Revieren ohne Verbesserungstendenz (bzw. mit Verschlechterung) mit weiter zu hoher/deutlich zu hoher Verbissbelastung wird empfohlen, den Abschuss zu erhöhen (bei nennenswertem Waldanteil des Reviers). Eine deutlichere Erhöhung wird bei jenen Revieren
empfohlen, bei denen zum wiederholten Mal keine Verbesserung festzustellen ist.
Zusammenfassung
Bewertung der Verbissbelastung:
Abschussempfehlung:
günstig ............................................
deutlich senken.........................................................
tragbar ............................................
senken......................................................................
zu hoch ...........................................
deutlich zu hoch ..............................
X
beibehalten...............................................................
X
erhöhen.....................................................................
deutlich erhöhen.......................................................
Ort, Datum
Unterschrift
Schweinfurt, den 09.11.2015
FD Stephan Thierfelder
Verfasser
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Anlagen

Auswertung der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaft (wurde bereits Mitte Juli vom Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt übersandt)

Revierweise Aussagen
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