Amt für Landwirtschaft und Forsten - AELF Schweinfurt

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Amt für Landwirtschaft und Forsten - AELF Schweinfurt
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Schweinfurt
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015
gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Hegegemeinschaft
1
Nummer
Haßfurt-West
6
1
8
Allgemeine Angaben
1.
Gesamtfläche in Hektar...........................................................................................................................
6
2
0
0
2.
Waldfläche in Hektar ...............................................................................................................................
2
9
8
0
3.
Bewaldungsprozent.................................................................................................................................
4
8
4.
Weiderechtsbelastung der Waldfläche in Prozent ...................................................................................
5.
Waldverteilung
0
 überwiegend größere und geschlossene Waldkomplexe (mindestens 500 Hektar) .........................................
x
 überwiegend Gemengelage..............................................................................................................................
6.
Regionale natürliche Waldzusammensetzung
Buchenwälder und Buchenmischwälder .......
7.
x
Eichenmischwälder ......................................
Bergmischwälder...........................................
Wälder in Flussauen und z. T. vermoorten
Niederungen .................................................
Hochgebirgswälder .......................................
.................................................................
x
Tatsächliche Waldzusammensetzung
Fi
Ta
Kie
SNdh
Bestandsbildende Baumarx
x
x
ten .....................................................................................................
Bu
Ei
Elbh
SLbh
x
x
x
x
Weitere Mischbaumarten ..................................................................
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
8.
Bemerkungen/Besonderheiten:
Die überdurchschnittlich bewaldete Hegegemeinschaft besitzt eine langgezogene,
zusammenhängende Waldfläche, die sich in Nordsüdrichtung erstreckt. Der Süden ist
geprägt von einer Gemengelage aus Wald und Feld. Dies gilt besonders für die Flächen südlich des Mains. Fast 70% der Waldflächen sind im Eigentum des Universitätsforstamts Sailershausen.
Die HG liegt im Wuchsgebiet Fränkische Platte mit hohen Jahresmitteltemperaturen
und geringen Niederschlägen.
1
Nicht zutreffendes streichen!
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9.
Vorkommende Schalenwildarten
Rehwild.......................
x
Gamswild....................
Rotwild ........................
Schwarzwild ................
x
Sonstige .....................
Beschreibung der Verjüngungssituation
Die Auswertung der Verjüngungsinventur befindet sich in der Anlage
1
Verjüngungspflanzen kleiner als 20 Zentimeter
Die aufgenommenen 502 Pflanzen setzen sich aus 95% Laubholz und 5% Nadelholz
zusammen. Bei den Pflanzen kleiner 20cm betragen die gerundeten Baumartenanteile
bei der Buche 11%, bei der Eiche 26%, beim Edellaubholz 33% und beim Sonstigen
Laubholz 27%.
Der Anteil der verbissenen Laubholzpflanzen in dieser Höhenstufe liegt bei 14%. Dabei werden Buche, Edellaubholz und Sonstiges Laubholz zu jeweils rund 12% und
Eiche zu knapp 20% verbissen.
Der Nadelholzanteil liegt bei 5% Fichte. Hier ist der Verbiss zu vernachlässigen.
2.
Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe
Insgesamt wurden in dieser Höhenstufe 1950 Pflanzen in der Hegegemeinschaft aufgenommen. Auch hier liegt der Schwerpunkt beim Laubholz mit gut 97%.
Wobei die Hauptanteile mit 33% auf das Edellaubholz, 26% jeweils auf die Eiche und
das Sonstige Laubholz, sowie 25% auf die Buche entfallen.
Beim Laubholz liegt der Leittriebverbiss bei ca.12 %.
Die Leittriebverbissprozente der Baumarten variieren von jeweils knapp 8% bei Buche
und Eiche, über rund 13% beim Sonstigen Laubholz bis zu 15% beim Edellaubholz.
Das Nadelholz hat lediglich einen Anteil von 3% und setzt sich aus Fichte und wenigen Kiefern zusammen. Rund 14% der Fichten waren hier verbissen, wobei der Anteil
von knapp 2% am gesamten Verbiss zu vernachlässigen ist.
Des Weiteren wurde in der Größenklasse ein Verbiss im oberen Drittel aufgenommen.
Dieser Verbiss lag beim Laubholz bei 34% und beim Nadelholz bei 13%.
Somit hat der Leittriebverbiss bei den Laub- und Nadelbaumarten seit der Aufnahme
von 2006 weiter kontinuierlich abgenommen.
Es konnten zudem keine nennenswerten Fegeschäden festgestellt werden.
3.
Verjüngungspflanzen über maximaler Verbisshöhe
Es wurden insgesamt 93 Bäume, hauptsächlich Buchen, Edellaubholz und Sonstiges
Laubholz, die dem Äser entwachsen waren, an den Aufnahmepunkten erfasst. Eichen
gab es dort keine und nur eine Fichte. Lediglich zwei Buchen und eine Fichte hatten
Fegeschäden.
4.
Schutzmaßnahmen gegen Schalenwildeinfluss
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Gesamtanzahl der Verjüngungsflächen, die in der Verjüngungsinventur erfasst wurden: .............
3
2
Anzahl der teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen:.......................
0
Anzahl der vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen: ...................
6
Die Anzahl der gegen Wildverbiss vollkommen geschützten Flächen ist gegenüber
2012 von fünf auf sechs Flächen leicht angestiegen.
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Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung (unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede)
Rechtliche Rahmenbedingungen:

Art.1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern: Bewahrung oder Herstellung eines standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“.

„Waldverjüngungsziel“ des Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes: Die Bejagung soll insbesondere die
natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Verbissschäden beim Leittrieb in der Hegegemeinschaft auch 2015 eine sehr erfreuliche Tendenz aufweisen und gegenüber 2012 um weitere
3% abgenommen haben. Weiterhin auf relativ hohem Niveau bewegt sich der Verbiss im
oberen Drittel. Da fast die gesamte Hegegemeinschaft 2012 bereits als tragbar eingestuft
wurde, wurde bei dieser Aufnahme verstärkt mit Veränderungen in den Gebieten in der Nähe
des Mains gerechnet. Diese sind jedoch nicht eingetreten denn hier musste eine weitestgehend unveränderte und teilweise deutlich zu hohe Verbissbelastung festgestellt werden.
Die einzelnen in den Altbeständen vorhandenen Baumarten verjüngen sich inzwischen zwar
großflächig, können sich jedoch noch nicht überall und weitestgehend ungestört entwickeln.
Erfahrungsgemäß ist dies die Anfangsphase eines zielführenden Abschussplans, mit nachlassendem Verbissdruck in Kombination mit großräumigem, waldbaulichem Handeln. Dabei
zeigen zunächst verbisstolerantere Baumarten wie beispielsweise die Buche positive Entwicklungstendenzen. Dies muss auch bei der klimatoleranten Eiche und anderen wichtigen
Mischbaumarten das Ziel sein.
Naturverjüngungen aus nur einer Baumart sind aus waldbaulicher Sicht für die vorhandenen
Standorte nicht zielführend. Gerade die kontinuierliche Reduktion des Eichenanteils ist hier
zu nennen. Beträgt der Anteil der Eiche in der Höhenstufe bis 20 cm noch annähernd 23%
wurde über 80cm Höhe gerade einmal noch eine einzige Eiche an den Aufnahmepunkten
erfasst. Auch wenn diese Entwicklung in Teilen durch das waldbaulich Vorgehen bedingt ist
liegt es in vielen Fällen an einem zu hohem Verbiss durch Schalenwild.
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Das Verjüngungsziel muss aber ein dem jeweiligen Standort entsprechender und klimatoleranter Mischbestand mit hohen Eichenanteilen sein, welcher alle Waldfunktionen auch zukünftig bestmöglich erfüllen kann.
Gerade mit Blick auf sich abzeichnende Klimaveränderungen ist dies wichtiger denn je.
Der Grundsatz „Wald vor Wild“ beinhaltet auch, dass es dem Waldeigentümer möglich sein
muss, das vorhandene genetische Naturverjüngungspotenzial auszuschöpfen und die eigenen klimatoleranten Eichen und anderen Mischbaumarten weitestgehend ohne Schutzmaßnahmen in Verjüngung zu bringen.
Abschließend stellt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt fest,
dass die Schäden durch Schalenwildverbiss in der Hegegemeinschaft Haßfurt-West weiter
abgenommen haben und insgesamt als tragbar zu bewerten sind. Die Verjüngung der
standortgemäßen Baumarten, ist im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich. In einigen Teilen der Hegegemeinschaft herrschen allerdings zurzeit immer noch nicht tragbare
Verhältnisse.
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Empfehlung für die Abschussplanung (unter Berücksichtigung des bisherigen IstAbschusses)
Um diese positive Entwicklung beizubehalten, wird deshalb empfohlen, den Abschuss insgesamt beizubehalten. Revierweise Variationen der Abschussvorgaben sind möglich und sollten auch umgesetzt werden. Die regionalen Unterschiede können den Revierweisen Aussagen entnommen werden und sollten entsprechend beachtet werden.
Zusammenfassung
Bewertung der Verbissbelastung:
Abschussempfehlung:
günstig ............................................
deutlich senken.........................................................
tragbar ............................................
x
senken......................................................................
zu hoch ...........................................
°
beibehalten...............................................................
deutlich zu hoch ..............................
x
erhöhen.....................................................................
deutlich erhöhen.......................................................
Ort, Datum
Unterschrift
Schweinfurt, 15.12.2015
FOR Jürgen Hahn
Verfasser
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Anlagen

Auswertung der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaft (wurde bereits Mitte Juli vom Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt übersandt)

Revierweise Aussagen
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