Flyer Empfehlungen zur Wohungsplanung

Transcription

Flyer Empfehlungen zur Wohungsplanung
Beleuchtung, Schalter, Steckdosen
In allen Räumen ist auf eine ausreichende
Beleuchtung (in den Fluren umrüstbar auf
Bewegungsmelder) zu achten und elektrische
Lichtschalter
sollten
als
Flächenschalter
vorhanden sein. Steckdosen sollten ohne Bücken
erreichbar und Licht leicht vom Bett aus zu
schalten sein. Stolperschnüre durch Elektrokabel
sollten vermieden werden.
Küche
Vor den Arbeitsflächen ist ein Bewegungsraum
von 1,20 m erforderlich und griffige Armaturen
sind hilfreich.
Kühlschrank, Backofen und eventuell auch
sonstige Schränke sollten auf Greifhöhe gesetzt
werden. An einen Waschmaschinenstellplatz mit
Anschlussmöglichkeit in Küche oder Bad sollte
ebenso gedacht werden, wie an leicht
überprüfbare und handhabbare Schalter oder
Kontrollleuchten am Herd. So ist schnell
festzustellen, ob die Herdplatten ausgeschaltet
sind (automatischer Abschalter). Ein Arbeitsplatz
im Sitzen (mit Beinfreiheit) ist von Vorteil.
Die Empfehlungen dieses Faltblatts erleichtern
eine spätere Anpassung der Wohnung zur
altersgerechten und barrierefreien Wohnung.
Sie beinhalten
nicht
die vollständige
Anwendung der DIN 18040 Teil 2.
Falls jedoch ein rollstuhlgerechter Ausbau
notwendig und geplant wird, erfordert dies von
Beginn an die konsequente Einhaltung der
Anforderungen für Rollstuhlnutzung (150/150 m
Bewegungsflächen und so weiter) gemäß der
DIN 18040 Teil 2. Durch die geräumigeren
Bewegungsflächen vergrößert sich die gesamte
Wohnungsfläche um circa 15 qm.
Lassen Sie sich von einem Architekten oder
eventuell von einem Sanitärfachgeschäft beraten
oder vom
Wohnberatung
im Landkreis Augsburg
Landratsamt Augsburg, Wohnberatung
Bismarckstraße 62, 86391 Stadtbergen
Tel.: 0821/3102-2718
Fax: 0821/3102-1718
E-Mail: [email protected]
oder der
Bayerischen Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
Tel.: 089/139880-31
Fax: 089/139880-33
E-Mail: [email protected]
Internet: www.byak.de
Auflage: Februar 2013
Bilder: Fotolia, Clip Art Word 2007,Verein für Gemeinwesen- und
Sozialarbeit Kreuzviertel e.V. in Dortmund, privat
Empfehlungen
zur Wohnungsplanung,
für den barrierefreien und
altersgerechten Umbau
Sie wollen bauen?
Oder Ihre Wohnung barrierefrei und
altengerecht umgestalten?
Mit entsprechender Planung können Sie in Ihrem
Haus oder Ihrer Wohnung auch im Alter und bei
eventueller Behinderung wohnen bleiben.
Wenn Sie nachfolgende Empfehlungen beachten,
können Sie später auch ohne größeren Aufwand
Ihr Umfeld alters- oder behindertengerecht
umgestalten.
Grundsätzliches
Um eine spätere Nutzung der Wohnung im Alter
zu erleichtern, ist die Anordnung von Wohn- und
Schlafraum, Küche, Bad oder Dusche auf einer
Ebene zwingend erforderlich. Der Eingang muss
stufenlos erreichbar sein.
Ausreichend Bewegungsflächen für Rollator oder
Rollstuhl sollten eingeplant werden.
Zugang
Der Zugang (mindestens 1,20 m breit) sollte von
der Straße zur Haustüre stufenlos (Rampen
maximal sechs Prozent Steigung, ab drei Prozent
Steigung beidseitig Handläufe) erreichbar und
gut beleuchtet sein. Gut sichtbare, bei Nacht
beleuchtete Hausnummern, Klingeln (Höhe 85
bis 105 cm) und Namensschilder, eventuell eine
Beleuchtung mit Bewegungsmelder, sind
hilfreich. Die Haustüre sollte möglichst
schwellenlos sein und mindestens eine lichte
Breite von 90 cm haben.
Flure, Fußböden
Sanitärbereich: Bad und WC
Flure sollten mindestens 1,20 m, besser 1,50 m,
Türen mindestens 80 cm breit sein. Stufenlose,
schwellenlose Durchgänge zu allen Räumen, trittund rutschfeste Fußböden und im Boden
versenkte Fußabstreifer sorgen für Sicherheit.
Stolperstellen wie lose Teppiche sind zu
vermeiden.
Griffige
Armaturen
und
kontrastreiche
Sanitärobjekte sind von Vorteil.
Haltegriffe und Einstieggriffe im Bad, eine
ebenerdige
Dusche
(auf
ausreichende
Bodendichtung achten!), Einhebel-Armatur,
Temperaturbegrenzer oder ein Thermostatventil
gegen Verbrühungsgefahr ermöglichen sicheres
Duschen. Türen sollten nach außen aufschlagen
und von außen entriegelbar sein.
Treppen, Handläufe
Ist der Einbau von Treppen
oder Stufen unvermeidbar,
ist Folgendes zu beachten:
Die lichte Treppenbreite
sollte mindestens 1 m
betragen, um später
einen Treppenlift
einbauen zu können.
Der Waschplatz sollte
das Waschen im Sitzen
problemlos ermöglichen.
Die Stufen sollten Setzstufen haben, die mit den
Trittstufen bündig abschließen. Eine schräge
Unterschneidung von 2 cm ist möglich. Das
Steigungsverhältnis sollte 17/29 cm oder flacher
sein. Griffige Handläufe (Durchmesser 3,0 –
4,5 cm) möglichst auf beiden Seiten, Höhe über
Stufenvorderkante 85 bis 90 cm bieten
Sicherheit. Eine gute Beleuchtung und
Markierung der Stufenkanten sollte nicht fehlen.
Ein Abstellplatz für den
Rollator oder Rollstuhl
sollte vorgesehen werden. Die Wände sollten für
eine Nachrüstung von Haltegriffen geeignet sein.
Bewegungsraum
Auf 1,20 m Bewegungsfläche vor jedem
Möbelstück in Bad, WC, Küche, Schlaf- und
Wohnräumen ist zu achten.
Auf die Spiegelhöhe
und den Beinfreiraum
unter dem Waschtisch
ist zu achten.
Fenster und Türen
Fenstergriffe sollten gut erreichbar und leicht zu
betätigen sein. Ein „Hängenbleiben“ an Türgriffen
kann vermieden werden, indem die Griffe am
Ende umgebogen sind. Eine lichte Türbreite von
80 cm ist empfehlenswert. 60 cm hohe Fenster
oder Balkonbrüstung ermöglichen auch einem
Rollstuhlfahrer den Ausblick ins Freie. Das
Geländer sollte jedoch mindestens 90 cm hoch
sein.