Flyer Empfehlungen zur Wohungsplanung
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Flyer Empfehlungen zur Wohungsplanung
Beleuchtung, Schalter, Steckdosen In allen Räumen ist auf eine ausreichende Beleuchtung (in den Fluren umrüstbar auf Bewegungsmelder) zu achten und elektrische Lichtschalter sollten als Flächenschalter vorhanden sein. Steckdosen sollten ohne Bücken erreichbar und Licht leicht vom Bett aus zu schalten sein. Stolperschnüre durch Elektrokabel sollten vermieden werden. Küche Vor den Arbeitsflächen ist ein Bewegungsraum von 1,20 m erforderlich und griffige Armaturen sind hilfreich. Kühlschrank, Backofen und eventuell auch sonstige Schränke sollten auf Greifhöhe gesetzt werden. An einen Waschmaschinenstellplatz mit Anschlussmöglichkeit in Küche oder Bad sollte ebenso gedacht werden, wie an leicht überprüfbare und handhabbare Schalter oder Kontrollleuchten am Herd. So ist schnell festzustellen, ob die Herdplatten ausgeschaltet sind (automatischer Abschalter). Ein Arbeitsplatz im Sitzen (mit Beinfreiheit) ist von Vorteil. Die Empfehlungen dieses Faltblatts erleichtern eine spätere Anpassung der Wohnung zur altersgerechten und barrierefreien Wohnung. Sie beinhalten nicht die vollständige Anwendung der DIN 18040 Teil 2. Falls jedoch ein rollstuhlgerechter Ausbau notwendig und geplant wird, erfordert dies von Beginn an die konsequente Einhaltung der Anforderungen für Rollstuhlnutzung (150/150 m Bewegungsflächen und so weiter) gemäß der DIN 18040 Teil 2. Durch die geräumigeren Bewegungsflächen vergrößert sich die gesamte Wohnungsfläche um circa 15 qm. Lassen Sie sich von einem Architekten oder eventuell von einem Sanitärfachgeschäft beraten oder vom Wohnberatung im Landkreis Augsburg Landratsamt Augsburg, Wohnberatung Bismarckstraße 62, 86391 Stadtbergen Tel.: 0821/3102-2718 Fax: 0821/3102-1718 E-Mail: [email protected] oder der Bayerischen Architektenkammer Waisenhausstraße 4 80637 München Tel.: 089/139880-31 Fax: 089/139880-33 E-Mail: [email protected] Internet: www.byak.de Auflage: Februar 2013 Bilder: Fotolia, Clip Art Word 2007,Verein für Gemeinwesen- und Sozialarbeit Kreuzviertel e.V. in Dortmund, privat Empfehlungen zur Wohnungsplanung, für den barrierefreien und altersgerechten Umbau Sie wollen bauen? Oder Ihre Wohnung barrierefrei und altengerecht umgestalten? Mit entsprechender Planung können Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung auch im Alter und bei eventueller Behinderung wohnen bleiben. Wenn Sie nachfolgende Empfehlungen beachten, können Sie später auch ohne größeren Aufwand Ihr Umfeld alters- oder behindertengerecht umgestalten. Grundsätzliches Um eine spätere Nutzung der Wohnung im Alter zu erleichtern, ist die Anordnung von Wohn- und Schlafraum, Küche, Bad oder Dusche auf einer Ebene zwingend erforderlich. Der Eingang muss stufenlos erreichbar sein. Ausreichend Bewegungsflächen für Rollator oder Rollstuhl sollten eingeplant werden. Zugang Der Zugang (mindestens 1,20 m breit) sollte von der Straße zur Haustüre stufenlos (Rampen maximal sechs Prozent Steigung, ab drei Prozent Steigung beidseitig Handläufe) erreichbar und gut beleuchtet sein. Gut sichtbare, bei Nacht beleuchtete Hausnummern, Klingeln (Höhe 85 bis 105 cm) und Namensschilder, eventuell eine Beleuchtung mit Bewegungsmelder, sind hilfreich. Die Haustüre sollte möglichst schwellenlos sein und mindestens eine lichte Breite von 90 cm haben. Flure, Fußböden Sanitärbereich: Bad und WC Flure sollten mindestens 1,20 m, besser 1,50 m, Türen mindestens 80 cm breit sein. Stufenlose, schwellenlose Durchgänge zu allen Räumen, trittund rutschfeste Fußböden und im Boden versenkte Fußabstreifer sorgen für Sicherheit. Stolperstellen wie lose Teppiche sind zu vermeiden. Griffige Armaturen und kontrastreiche Sanitärobjekte sind von Vorteil. Haltegriffe und Einstieggriffe im Bad, eine ebenerdige Dusche (auf ausreichende Bodendichtung achten!), Einhebel-Armatur, Temperaturbegrenzer oder ein Thermostatventil gegen Verbrühungsgefahr ermöglichen sicheres Duschen. Türen sollten nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein. Treppen, Handläufe Ist der Einbau von Treppen oder Stufen unvermeidbar, ist Folgendes zu beachten: Die lichte Treppenbreite sollte mindestens 1 m betragen, um später einen Treppenlift einbauen zu können. Der Waschplatz sollte das Waschen im Sitzen problemlos ermöglichen. Die Stufen sollten Setzstufen haben, die mit den Trittstufen bündig abschließen. Eine schräge Unterschneidung von 2 cm ist möglich. Das Steigungsverhältnis sollte 17/29 cm oder flacher sein. Griffige Handläufe (Durchmesser 3,0 – 4,5 cm) möglichst auf beiden Seiten, Höhe über Stufenvorderkante 85 bis 90 cm bieten Sicherheit. Eine gute Beleuchtung und Markierung der Stufenkanten sollte nicht fehlen. Ein Abstellplatz für den Rollator oder Rollstuhl sollte vorgesehen werden. Die Wände sollten für eine Nachrüstung von Haltegriffen geeignet sein. Bewegungsraum Auf 1,20 m Bewegungsfläche vor jedem Möbelstück in Bad, WC, Küche, Schlaf- und Wohnräumen ist zu achten. Auf die Spiegelhöhe und den Beinfreiraum unter dem Waschtisch ist zu achten. Fenster und Türen Fenstergriffe sollten gut erreichbar und leicht zu betätigen sein. Ein „Hängenbleiben“ an Türgriffen kann vermieden werden, indem die Griffe am Ende umgebogen sind. Eine lichte Türbreite von 80 cm ist empfehlenswert. 60 cm hohe Fenster oder Balkonbrüstung ermöglichen auch einem Rollstuhlfahrer den Ausblick ins Freie. Das Geländer sollte jedoch mindestens 90 cm hoch sein.