VersicherungsNews 05-2014 - maklerbuero Swen Wischnowsky

Transcription

VersicherungsNews 05-2014 - maklerbuero Swen Wischnowsky
Versicherungs
Mai 2014
News
Liebe Leserin, lieber Leser,
liebe Kundin, lieber Kunde,
Zukunftserwartungen junger Menschen –
Erkenntnisse aus einer neuen Erhebung im
Auftrag des Bundesfamilienministeriums
Der demografische Wandel ist für die meisten
jungen Menschen zwischen 20 und 34 Jahren
bereits ein Thema - dies legt eine Erhebung des
Instituts für Demoskopie Allensbach (www.ifdallensbach.de) nahe: Mehr als die Hälfte beschäftigt sich konkret damit, mehr als jeder dritte junge Mensch investiert in private Altersvorsorge,
außerdem besteht eine enge Bindung an die Familie und zwei Drittel gehen von einer gegenseitigen Verantwortung der Generationen aus. Der
Umfrage zufolge rechnen 83 Prozent damit, im
Rentenalter nur noch eine Grundrente zu erhalten, 88 Prozent gehen davon aus, sich einer längeren Lebensarbeitszeit gegenüber zu sehen.
Überhaupt stehen Finanzen und Gesundheit als
wesentliche Themen bei den jungen Erwachsenen im Fokus. Zugenommen hat bspw. auch der
Kinderwunsch. Details zu den Ergebnissen der
Erhebung: http://www.bmfsfj.de
Lebenserwartungsrechner
Versicherer sind gut darin, auf der Grundlage von
Sterbehäufigkeiten aus der Vergangenheit statistische Werte zu ermitteln, die Aussagen für die
künftige durchschnittliche Lebenserwartung zulassen. Für die risikogerechte Kalkulation bspw.
von Lebensversicherungen sind dieses Ergebnisse unverzichtbar. Aber über ihre eigene Zukunft
machen sich die Menschen auch so ihre Gedanken: die meisten wüssten gerne, wie sie möglichst lange gesund leben können, oder wie alt sie
werden. Dieser Frage geht das Deutsche Institut
für Altersvorsorge (DIA) mit seinem jüngsten
Rechentool nach. Praktisch: Das Tool liefert die
Antwort gleich mit. Das DIA weist darauf hin,
dass es sich dabei nur um eine statistische Lebenserwartung handelt, die in prozentualer Wahrscheinlichkeit ausgedrückt wird. Aber der
Lebenserwartungsrechner zeigt, wie die Lebenszeit vom Geschlecht und Geburtsjahr sowie von
den Lebensverhältnissen abhängt. Sechs verschiedener Lebenssituation und Verhaltensweisen können eingestellt und ihre Auswirkungen
ermittelt werden, etwa die von regelmäßigem
Sport oder der Einfluss einer stabilen Familiensituation. Viele Ergebnisse stimmen mit den intuitiven Erwartungen überein, manche überraschen… Den Lebenserwartungsrechner des DIA
findet man im Internet unter dieser Adresse:
www.wie-alt-werde-ich.de .
Gesetzlicher Urlaubsanspruch kann nach vereinbartem unbezahltem Sonderurlaub nicht
gekürzt werden
Die Vereinbarung eines unbezahlten Sonderurlaubs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
führt nicht dazu, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch gekürzt werden darf. Dies entschied das
Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 6. Mai 2014 - 9
AZR 678/12). Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer je Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des
Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung
der Wartezeit. Das BUrlG bindet den Urlaubsanspruch damit weder an die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, noch ordnet
es die Kürzung des Urlaubsanspruchs für den
Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an.
Kommt es zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses
aufgrund einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, hindert dies grundsätzlich weder
das Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs, noch ist der Arbeitgeber zur Kürzung
des gesetzlichen Urlaubs berechtigt. Allerdings
sehen spezialgesetzliche Regelungen für den
Arbeitgeber die Möglichkeit der Kürzung des
Urlaubs bei Elternzeit (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG)
oder Wehrdienst (§ 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG)
vor. Eine Kürzungsregelung beim Ruhen des
Arbeitsverhältnisses während einer Pflegezeit (§§
3, 4 PflegeZG) findet sich dagegen nicht.