Ambulant Betreutes Wohnen - AWO Westliches Westfalen

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Ambulant Betreutes Wohnen - AWO Westliches Westfalen
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband
Siegen-Wittgenstein/Olpe
Ambulant
Betreutes Wohnen
Konzeption
Ambulant Betreutes Wohnen
Konzeption
Inhaltsverzeichnis
1.
Leistungsanbieter
1.1
Darstellung des Anbieters
1.2
Grundsätze
2.
Leistungsbeschreibung
2.1
Zielgruppen und Rechtsgrundlage
2.1.1
Zielsetzungen
2.1.2
Krisenintervention
2.2
Art, Inhalt und Umfang der Betreuungsangebote
2.2.1
Art der Leistung
2.2.2
Inhalt der Betreuungsangebote
2.2.3
Umfang der Betreuungsangebote
2.2.4
Umfang der Leistung
2.3
Gruppenangebote
2.4
Wohnformen/ Wohnraum
3.
Organisation der Leistungserbringung
3.1
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
3.2
Individueller Hilfe- und Betreuungsplan
4.
Qualitätsmanagement
5.
Dokumentation
6.
Sonstige Rahmenbedingungen
6.1
Mitwirkungspflicht
6.2
Aufnahmeverfahren
6.3
Beschwerderegelungen
6.4
Vernetzung des Angebotes
6.5
Mitarbeit/ Einbindung in fachliche Gremien
7. Information für Interessentinnen und Interessenten
8. Empfehlen Sie uns weiter!
9. Kontaktdaten
Produktrealisierung/ Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen/ Version 1.0./ Bearbeitung Giffhorn, Kortmann/ Entuwrf
1
Ambulant Betreutes Wohnen
1.
1.1
Konzeption
Leistungsanbieter
Darstellung des Anbieters
Der Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein freier gemeinnütziger Träger von zahlreichen sozialen Einrichtungen und Diensten in der Region. Dazu gehören auch Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen, ein ambulanter Pflegedienst sowie die ambulante Suchthilfe.
Zum AWO-Kreisverband gehören 15 Ortsvereine mit ca. 2.100 Mitgliedern. Zwischen hauptamtlichen Diensten und ehrenamtlichen Strukturen der AWO gibt es eine enge Kooperation.
1.2
Grundsätze
Die AWO setzt sich für eine soziale gerechte, solidarische und demokratische Gesellschaft ein,
in der jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, seiner Weltanschauung und seinem sozialen Status die Chance hat, seine persönlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten zu realisieren.
Als Wohlfahrtsverband steht die AWO für die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit
und Gerechtigkeit. Diese Grundwerte zielen darauf ab, jedem Menschen die gleiche Chance
und Teilhabe zu geben, sein Leben in Würde und Verantwortung zu gestalten. Alle Menschen
haben das Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes und selbstverantwortetes Leben.
Für die Arbeit der Eingliederungshilfe bedeutet das insbesondere:
• Die Klientinnen und Klienten stehen mit ihren individuellen Bedürfnissen, Ressourcen
und Problemen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
• Jede Klientin und jeder Klient erhält eine individuelle, auf seine Bedürfnisse angepasste
Unterstützung ( passgenaue Hilfen).
• Wir unterstützen Menschen, ihr Leben eigenständig und eigenverantwortlich zu gestalten und suchen mit ihnen gemeinsam nach Lösungsstrategien.
• Wir fördern die Vernetzung professioneller sozialer Dienstleistungen.
• Wir unterstützen Menschen mit Assistenzbedarf darin, Verantwortung in sozialen Beziehungen zu übernehmen.
Der Dienst des Ambulant Betreuten Wohnens ist ein eigenständiges Angebot im Kreis SiegenWittgenstein, der dem Rechtsanspruch auf Wunsch- und Wahlrecht der Wohnform gemäß dem
Prinzip „ambulant vor stationär“ gerecht wird.
2.
2.1
Leistungsbeschreibung
Zielgruppe und Rechtsgrundlage
Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens richtet sich in unserem regionalen Einzugsbereich an alle volljährigen Menschen
• mit (geistiger) Behinderung
• mit psychischer Erkrankung / Beeinträchtigung und/oder
• mit Abhängigkeitserkrankung,
die die Hilfeform gemäß der §§ 53 und 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX
in Anspruch nehmen möchten.
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Ambulant Betreutes Wohnen
Konzeption
Es handelt sich dabei um Personen, die eine stationäre Hilfeform im Bereich Wohnen nicht,
noch nicht oder nicht mehr benötigen oder wünschen.
Der Hilfebedarf kann vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer notwendig sein und in seinem Umfang von gelegentlicher Hilfestellung bis zu umfassender Unterstützung variieren.
2.1.1
Zielsetzung
Das Ambulant Betreute Wohnen hat – auch in Anlehnung an Empfehlungen von Städtetag,
Landkreistag und freier Wohlfahrtspflege – das Ziel, Klientinnen und Klienten eine weitgehend
eigenständige Lebensführung in der eigenen Wohnung sowie soziale Eingliederung, Teilhabe
bzw. Integration im Sozialraum zu ermöglichen und zu erhalten.
Das Hilfespektrum reicht dabei von konkreter Hilfestellung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zu selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung. Die Zielsetzung der Förderung der Ressourcen des Nutzers/der Nutzerin wird durch folgende Einzelziele
realisiert:
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Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung und deren Folgen
Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
eine möglichst selbständige Lebensführung
eine angemessene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
Förderung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/ eines angemessenen Berufs
Förderung der weitestehenden Unabhängigkeit von der Betreuung
Erweiterung der Kompetenz
Mobilität und Orientierung
Konflikt- und Krisenbewältigung
Vermeidung von Co-Abhängigkeit
erreichen möglichst häufiger und langer Abstinenzphasen (Abhängigkeitserkrankte)
Stabilisierung durch kontinuierliche fachärztliche Behandlung (Doppeldiagnose)
Ausgehend vom individuellen Hilfebedarf werden weitere Ziele im Rahmen der individuellen Hilfeplanung konkretisiert.
2.1.2
Krisenintervention
Die Konflikt- und Krisenbewältigung stellt im besonderen in der Arbeit mit Menschen mit psychischer oder Abhängigkeitserkrankung einen wichtigen Bestandteil der Arbeit dar. Im Rahmen der
Einzelbetreuung ist die individuelle Strategieentwicklung im Falle eines Rückfalls und/oder einer
Dekompensation unverzichtbarer Bestandteil der Betreuung. In diesem Zusammenhang wird
mit den Klientinnen und Klienten ein individuelles Selbsthilfekonzept zur Früherkennung von
Symptomen und deren Verhinderung entwickelt. In Phasen eines Rückfalls oder einer Wiedererkrankung wird die Betreuungsdichte nach Bedarf erhöht, Begleitung zu medizinischen Hilfen
ermöglicht sowie Bereitschaften außerhalb der üblichen Bürozeiten gewährleistet. Zu diesen
Bereitschaftszeiten ist immer ein/e Mitarbeiter/in auf dem Mobiltelefon erreichbar. Eine enge
Kooperation mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt findet statt.
2.2
Art, Inhalt und Umfang der Betreuungsangebote
2.2.1 Art der Leistung
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Ambulant Betreutes Wohnen
Konzeption
Es handelt sich um ein hauptsächlich aufsuchendes Hilfeangebot im Rahmen der ambulanten
Eingliederungshilfe gemäß § 54 SGB XII, das der Klientin / dem Klienten ein selbstbestimmtes
Leben in der eigenen Wohnung ermöglicht. Es ist ein am individuellen Bedarf der jeweiligen
Person orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot, das sich auf ein breites
Spektrum an Hilfestellungen im Bereich Wohnen bezieht und der sozialen Integration dient.
2.2.2 Inhalt der Betreuungsangebote
Das Angebot eröffnet den Menschen, die es in Anspruch nehmen, unabhängig von der Art und
Schwere der Behinderung, Möglichkeiten einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensform. Die Leistung beinhaltet die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Beratung, Begleitung, Betreuung und Förderung nach Maßgabe der §§ 53 und 54 SGB XII in Verbindung mit §
55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX.
Als Maßnahmen zur Erbringung dieser Dienstleistungen können verschiedene Formen der Hilfestellung und unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsangebote, wie die Hilfeplanung
und Reflexion, das Gesprächsangebot, Telefonkontakte, persönliche Kontakte, Begleitung, Mithilfe, Anleitung, Übernahme, Übung, Beratung, Erinnerung, Kontrolle, Zeiten von Erreichbarkeit
sowie Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen dienen.
Die einzelfallbezogenen Maßnahmen können mit Gruppenangeboten kombiniert werden.
Grundlage für die Leistung ist ein individueller Hilfe- und Betreuungsplan, in dem Ziele und
Maßnahmen beschrieben werden. Dieser wird unter Einbeziehung der Klientin/des Klienten erarbeitet und vereinbart.
Eventuelle Mindestanforderungen des Sozialhilfeträgers werden beachtet.
2.2.3 Umfang der Betreuungsangebote
Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens umfasst direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen.
Direkte Betreuungsleistungen sind einzelfallbezogene Hilfeleistungen wie zum Beispiel:
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•
Erstellung bzw. Mitwirkung bei der individuellen Hilfe- und Betreuungsplanung
Hausbesuche bei der betreuten Person
Gespräche mit der betreuten Person und ihrem sozialen Umfeld
Kontakte mit der betreuten Person in der Dienststelle
Klinikbesuche bei stationären Aufenthalten
Begleitung der betreuten Person außerhalb der eigenen Wohnung
telefonische Kontakte mit der betreuten Person
Durchführung von Gruppenangeboten
Bei Klientinnen und Klienten mit einer Abhängigkeitserkrankung können weitere Hilfeleistungen
hinzukommen wie zum Beispiel Informationen und klientenzentrierte Einzelberatung sowie
suchtbezogene, die Krankheitseinsicht fördernde Gruppenangebote, Rückfallprävention, Hirnleistungstrainings, Inanspruchnahme von Hilfsangeboten der professionellen Suchthilfe und Integration in die Selbsthilfe.
Bei Klientinnen und Klienten mit einer geistigen Behinderung spielen dem Ansatz der Inklusion
folgend im Besonderen die Einbeziehung in das Gemeinwesen, Partizipation und umfassende
Teilhabe eine wichtige Rolle in der Gestaltung der Betreuungsangebote.
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Ambulant Betreutes Wohnen
Konzeption
Als direkte Betreuungszeit wird die Zeit definiert, in der die betreute Person den/die Fallveranwortliche/n „von Angesicht zu Angesicht“ sieht oder „von Ohr zu Ohr“ hört.
Die aufsuchenden direkten Betreuungskontakte bilden den Schwerpunkt der Unterstützung.
Mittelbare Betreuungsleistungen
Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören unter anderem
a) klientenbezogene Tätigkeiten wie zum Beispiel:
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Gespräche im sozialen Umfeld der betreuten Person
Organisation des Hilfefeldes und der Hilfeplanung
Kooperationskontakte mit gesetzlichen Betreuern
Telefonate und Schriftverkehr bezüglich Alltagsangelegenheiten der betreuten Person
Einzelfalldokumentation / Dokumentation des Betreuungsprozesses
Ausfallzeiten / von der betreuten Person nicht wahrgenommene Termine
einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung und im Rahmen einer Nachbetreuung
Abschlussbericht
b) klientenübergreifende Tätigkeiten wie zum Beispiel:
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•
Planung und Vorbereitung von Gruppenangeboten
Fallbesprechungen, kollegiale Beratung
Supervision
Facharbeitskreise
Teamsitzungen
Fortbildung
c) Fahrt- und Wegezeiten
Indirekte Leistungen
Indirekte Leistungen sind alle zur Organisation des Dienstes und des Arbeitsablaufes sowie
zum Qualitätsmanagement notwendigen Tätigkeiten und Maßnahmen wie zum Beispiel:
•
•
•
•
•
•
2.2.4
Organisation und Leitung des Dienstes
Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Organisationen, zum Beispiel im Rahmen
von geregelten Planungsverfahren einschließlich Verknüpfung und Koordination der Hilfen in regionalen Versorgungsstrukturen
Bearbeitung von Anfragen und Aufnahmen
Qualitätsmanagement bezogen auf die betreuten Menschen, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie das Konzept
Verwaltung (Personalbudget, Kostenabrechnung, Verwendungsnachweise etc.)
Öffentlichkeitsarbeit
Umfang der Leistung
Die Intensität und die Dauer der zu erbringenden Leistungen sowie die Betreuungszeiten sind
einzelfallbezogen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf.
Die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs im Einzelfall erfolgt verbindlich durch den Sozialhilfeträger im Rahmen des LWL-Hilfeplanverfahrens (Hilfeplankonferenz).
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Ambulant Betreutes Wohnen
Konzeption
Erheblich veränderte Bedarfe / Mehrbedarfe über den bewilligten Betreuungsumfang hinaus
werden fachlich begründet bezogen auf den Einzelfall mitgeteilt.
Bei Beendigung der Betreuung werden der Abschluss der Betreuungsaktivitäten, die Erarbeitung der weiteren Hilfemöglichkeiten und ein schriftlicher Abschlussbericht erforderlich.
2.3
Gruppenangebote
Gruppenangebote sind direkte Betreuungsleistungen, die maximal 20 % der direkten Betreuungsleistung umfassen.
Zu den Gruppenangeboten zählen insbesondere Freizeitangebote, Angebote zur Kontaktpflege,
Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Klientinnen und Klienten des Dienstes, Angebote für
lebenspraktisches Lernen und ähnliches.
2.4
Wohnformen / Wohnraum
Um dem Betreuungsbedarf und den individuellen Vorlieben der Klientin / des Klienten gerecht
zu werden, werden verschiedene Wohnformen unterstützt.
In der Regel ist der Wohnraum eine Einzelwohnung bzw. eine Paarwohnung. Aber auch Wohngemeinschaften („WG’s“) sind eine mögliche Wohnform, die immer häufiger nachgefragt und
daher vermehrt von uns angeboten wird.
3.
3.1
Organisation der Leistungserbringung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der Fachdienst des Ambulant Betreuten Wohnens gehört in der Organisationsstruktur des
AWO Kreisverbands Siegen-Wittgenstein/Olpe zu dem Bereich „Wohnangebote für Menschen
mit Behinderungen, ambulante Pflege und Suchthilfe“.
Fachlich ist das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung den Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung zugeordnet, das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankung (auch in
Verbindung mit psychischer Erkrankung) der Suchthilfe. Die jeweiligen Leitungen sind zentrale
Ansprechpartner/innen für Beratung, Fragen, Anmerkungen, Kritik und Beschwerden.
Die zuständige Bereichsleitung ist bei relevanten Themen und Fragestellungen wie Finanzen
und Personalplanung eingebunden.
Das Betreuungsgebiet ist der Kreis Siegen Wittgenstein.
Das Betreuungsteam des Fachdienstes setzt sich multiprofessionell zusammen. Nach Möglichkeit sollen Mitarbeiter/innen aus unterschiedlichen Berufsgruppen ein breites Spektrum der sozial- und heilpädagogischen Felder abdecken. Die AWO beschäftigt im Rahmen ihres Angebots
Fachpersonal wie Diplom-Sozialarbeiter/innen, Diplom-Sozialpädagog(inn)en, Erzieher/innen,
Heilerziehungspfleger/innen und Krankenpflegepersonal.
Das Fachpersonal verfügt über mindestens einjährige Erfahrung in der Angebotsform oder in
der Arbeit mit der Zielgruppe.
Die personelle Ausstattung richtet sich nach den Vorgaben der Leistung- und Prüfungsvereinbarung gemäß §§75ff SGB XII für den Leistungsbereich Ambulant Betreutes Wohnen.
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Ambulant Betreutes Wohnen
Konzeption
Ausgehend vom Anforderungsprofil der Tätigkeit und der persönlichen beruflichen Qualifikation
werden der Fort- und Weiterbildungsbedarf ermittelt und entsprechende Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.
Kontinuität und Verlässlichkeit der Betreuung werden durch ein System der Fallverantwortlichkeit sichergestellt. Im Krankheits- und Urlaubsfall treten Vertretungsregelungen in Kraft.
3.2
Individueller Hilfe- und Betreuungsplan
Der individuelle Hilfebedarf wird systematisch mit standardisierten Verfahren wie z. B. den Erhebungsbögen zur Beurteilung des Hilfebedarfs (Basisunterlagen des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe) oder unter Zuhilfenahme des „Metzler-Verfahrens“ ermittelt.
Gemeinsam mit der Klientin / dem Klienten und gegebenenfalls mit dessen gesetzlicher Betreuerin / gesetzlichem Betreuer erstellt der/die Fallverantwortliche den individuellen Hilfeplan.
Dieser dient zur verbindlichen Abstimmung und Vereinbarung von Zielen sowie den daraus abgeleiteten Maßnahmen und Hilfeleistungen.
Ziele und Maßnahmen werden regelmäßig dokumentiert und ausgewertet, um sie kontinuierlich
fortzuschreiben und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
4.
Qualitätsmanagement
Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Siegen /Wittgenstein - Olpe ist seit 2005 nach DIN ISO
9001:2008 und nach den Qualitätsnormen der Arbeiterwohlfahrt zertifiziert. In unserem Qualitätsmanagementsystem sind die Kern- und Stützprozesse der Dienstleistungsplanung und -erbringung beschrieben und Prozessverantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Befugnisse festgelegt. In der Individuellen Hilfeplanung werden unter Einbeziehung des Nutzers/ der Nutzerin der
Hilfebedarf ermittelt, Ziele und Methoden gemeinsam geplant und vereinbart sowie die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt und dokumentiert. Die Evaluation erfolgt in festgelegten Intervallen.
Das Verfahren einer internen Leistungskontrolle ist einzelfallbezogen und richtet sich nach dem
individuellen Hilfebedarf, den vereinbarten Maßnahmen und Hilfeleistungen des individuellen
Hilfeplans. Der Umfang der Betreuungszeiten ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid aus
der Hilfeplankonferenz.
Mit Hilfe von Controllinglisten wird die Erbringung der vereinbarten Leistungen festgehalten und
überprüft, z. B. die direkten und mittelbaren Betreuungsleistungen und die Gruppenangebote.
Der Zeitumfang der direkten Betreuungszeiten wird von der Klientin / dem Klienten zeitnah quittiert (Einheiten von zehn Minuten). Die Quittungsbelege werden monatlich gesammelt und nach
den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert.
Die Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität, wie sie in der Leistungs- und Prüfungsvereinbarung festgelegt ist, wird regelmäßig überprüft.
5.
Dokumentation
Die individuelle Hilfeplanung, Leistungserbringung und Leistungsdokumentation ist, wie bereits
oben erwähnt, in unserem Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) geregelt.
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Ambulant Betreutes Wohnen
Konzeption
Ein vorhandenes Betreuungsdokumentationssystem wird ständig weiterentwickelt und den jeweiligen Erfordernissen zeitnah angepasst.
Qualitätsnachweise erfolgen durch standardisierte Leistungsdokumentationen.
6.
6.1
Sonstige Rahmenbedingungen
Mitwirkungspflicht
Die Einbeziehung der Klientinnen und Klienten ist unverzichtbarer Bestandteil der Leistungserbringung. Klientinnen und Klienten verpflichten sich mit Abschluss des Betreuungsvertrages bei
der Erstellung und Fortschreibung des Hilfeplanes mitzuwirken. Zur Zielerreichung werden Vereinbarungen getroffen, die nur partnerschaftlich erfüllt werden können.
6.2
Aufnahmeverfahren
Im Erstkontakt einer Aufnahmeanfrage erhalten potenzielle Klientinnen und Klienten, Angehörige und/oder gesetzliche Betreuer/innen umfassende Informationen zum Leistungsangebot und
zum weiteren Verfahrensablauf.
Die künftigen Klientinnen und Klienten werden auf Wunsch sowohl bei der Antragstellung unterstützt als auch zur Hilfeplankonferenz begleitet.
6.3
Anregungs,- Verbesserungs,- und Beschwerderegelung
Im Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) des AWO Kreisverbands Siegen-Wittgenstein/Olpe
ist das Beschwerdemanagement geregelt. Die Regelungen und die Handhabung werden der
Klientin / dem Klienten bekannt gemacht und sind auch im Betreuungsvertrag zu finden, der
zwischen der AWO als Leistungserbringer und der Klientin / dem Klienten geschlossen wird.
Unser Ziel ist es, die Qualität unserer Dienstleistung ständig zu verbessern. Die Ideen, Anregungen und Beschwerden unserer Kundinnen und Kunden sind uns sehr wichtig.
Anregungen, Beschwerden oder Lob können persönlich, per Brief, Telefax oder Email an den
Dienst weitergegeben werden.
Die Auswertung der Meldungen hilft dabei, Mängel zu erkennen und abzustellen.
6.4
Vernetzung des Angebotes
Im Sinne der Klientenorientierung sind wir bestrebt, eng mit allen relevanten Hilfeanbietern zusammenzuarbeiten.
Es gilt daran mitzuwirken, komplementäre Versorgungsstrukturen in den jeweiligen Städten und
Gemeinden des Kreisgebiets weiterzuentwickeln.
Durch die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten, Freizeittreffs, den Werkstätten für
behinderte Menschen oder Selbsthilfegruppen wird die Integration der/des Einzelnen in ihr/sein
Lebensumfeld unterstützt.
Besonders wichtig ist eine enge Kooperation mit Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten, der Substitutionsambulanz, gesetzlich bestellten Betreuerinnen und Betreuern, dem
sozialpsychiatrischen Dienst, Bewährungshelferinnen und -helfern, Beratungsstellen, Rehabili-
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Ambulant Betreutes Wohnen
Konzeption
tationseinrichtungen, Sucht und Drogenberatungsstellen, Arbeitsämtern, Jugendamt und Jugendhilfe, Arbeitgebern, Versicherungsträgern und Behörden.
6.5
Mitarbeit / Einbindung in fachliche Gremien
Die Mitarbeiter/innen des Ambulant Betreuten Wohnens nehmen an trägerinternen und trägerübergreifenden Arbeitskreisen und Fachgesprächen teil. Bei Bedarf werden interdisziplinäre
Fallbesprechungen und Helferkonferenzen initiiert.
7. Information für Interessentinnen und Interessenten
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen bei der Arbeiterwohlfahrt sind auch in leichter
Sprache erhältlich.
8. Empfehlen Sie uns weiter!
Diese Konzeption wird regelmäßig überprüft und an die aktuellen wissenschaftlichen und fachpolitischen Erkenntnisse angepasst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Klientinnen und Klienten
sowie Kostenträger arbeiten an diesem ständigen Verbesserungsprozess mit.
9. Kontaktdaten
Ihre Ansprechpartner/innen sind
Für Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung
Stephanie Schür
Leitung Ambulant Betreutes Wohnen
Koblenzer Straße 136
57072 Siegen
Tel.: 02 71/33 86 - 2 26
e-mail: [email protected]
www.awo-siegen.de
Für Menschen mit Abhängigkeitserkrankung (auch in Verbindung mit psychischer Erkrankung)
Jens Kersting
Leitung Suchthilfe
Koblenzer Straße 148
57072 Siegen
Tel.: 0271/313733 - 0
e-mail: [email protected]
www.suchthilfe-siegerland.de
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Ambulant Betreutes Wohnen
Konzeption
Bereichsleitung Wohnangebote für Menschen mit Behinderung und Suchthilfe
Matthias Giffhorn
Koblenzer Straße 136
57072 Siegen
Tel.: 02 71/33 86 - 2 35
e-mail: [email protected]
www.awo-siegen.de
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