IGM Bochum-Herne-Witten BR 2016 - DGB

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IGM Bochum-Herne-Witten BR 2016 - DGB
§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-271
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 4 star
Bildungsregion
Bochum-HerneWitten
42
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
Bildungsregion
Bochum-HerneWitten
42
2016
wissen und
bewegen 2016:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Wer
hat im Betrieb die Hosen an?
Bildungs-Arbeitskreis der Bildungsregion Bochum- Herne-Witten
Neue Texte und neue Seminardaten folgen noch!
„Digitalisierung der Arbeitswelt“, Industrie 4.0“, „Arbeit 4.0“
aber auch alte Bekannte wie „Fachkräftemangel“ und „Demographischer Wandel im Betrieb“ kreisen derzeit durch die Arbeitswelt und die an ihr orientierte Presse, allerdings mehr nebulös als von klaren Perspektiven und Handlungslinien geprägt.
Mit unseren Seminaren für betriebliche Interessenvertretungen,
die die IG Metall Bildungsregion Bochum-Herne-Witten in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses
Jahr wieder für Dich anbietet, wollen wir die Grundlagen bilden,
um auch solche schwierigen Anforderungen kompetent und im
Interesse der Belegschaften angehen zu können. Dabei werden
die betrieblichen Handlungsbedingungen und Gestaltungsoptionen grundlegend von Gesetzen und Tarifverträgen geprägt,
mit dem Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Um betriebspolitisch handlungsfähig zu werden, reicht das Wissen über
Paragraphen allein allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig,
sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Interesse der
Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können.
In unseren Seminaren bekommst Du neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede
Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die
Dir in Deinem Betrieb begegnen und Du erhältst die Möglichkeit, Dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen
Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare kommen aus Betrieben aus Deiner Region und haben sowohl
theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung.
Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten.
Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen.
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht
in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns,
gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden.
Wir sehen uns!
Eva Kerkemeier
1. Bevollmächtigte
IG Metall Bochum-Herne
Mathias Hillbrandt
1. Bevollmächtigter
IG Metall Witten
Elke Hülsmann
Geschäftsführerin
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Martin Freitag
Fachbereichsleiter IG Metall
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
4 | Inhalt
Inhalt | 5
Seminare
Grundlagenseminare für Betriebsräte
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ....................... 13
Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Informatives
Jahresüberblick 2016 .............................................................. 28
Tagungshäuser ........................................................................ 36
Seminardurchführung .............................................................. 41
Ausbildung checken und verbessern (JAV II) ............................ 14
Ratgeber Freistellung ............................................................... 42
Wahlvorstandsschulung für die Wahl der
Jugend- und Auszubildendenvertretung ................................... 15
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 44
Arbeitsrecht
Musterschreiben ...................................................................... 48
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ...................................... 17
Unsere Referentinnen und Referenten ...................................... 50
Aktuelles Arbeitsrecht .............................................................. 19
Die Anschriften der IG Metall vor Ort ........................................ 54
Entgelt und Leistung
Seminaranmeldung ................................................................. 55
era. kompakt ........................................................................... 20
era. Leistungsbeurteilung ........................................................ 21
Entgeltgestaltung I (EG I) .......................................................... 22
Gute Arbeit
Arbeit- und Gesundheitsschutz (AuG I) ..................................... 24
Der Betriebsrat als Berater, als Coach, als Sozialarbeiter .......... 25
Arbeiten bis zum Umfallen?
Indirekte Steuerung und Arbeitszeit .......................................... 32
Burnout – eine Folge der indirekten Steuerung ......................... 33
Demographischer Wandel
Leistungen der Sozialversicherung ........................................... 27
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1 ................................... 30
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2 ................................... 31
Vorgehen bei Streitigkeiten ....................................................... 47
| 7
Seminare
Dirk Stüter
Betriebsratsvorsitzender,
Doncasters Precision Castings Bochum GmbH
Praxiswissen für die
Betriebsratsarbeit
„Qualifikationen und Weiterbildung ist für alle
Beschäftigten in den Unternehmen von zentraler
Bedeutung. In einer sich immer schneller weiter
entwickelnden Wirtschaft sind sie wichtige Faktoren
um Arbeitsplätze zu erhalten. Betriebsräte müssen
in der Lage sein, mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe zu diskutieren und die Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen umzusetzen. Dabei unterstützt
sie das DGB Bildungswerk NRW mit seinen Seminaren und seinen ausgebildeten Referenten!”
8 | Grundlagenseminare für Betriebsräte
Hinweise zu den Grundlagenseminaren
BR I und BR II
Einsteigerseminare für neue Betriebsräte
Um euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsräte
zu ermöglichen, ist das „BR I“, die „Einführung in die Betriebsratsarbeit“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare
Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des
Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach
dem Betriebsverfassungsgesetz.
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 9
BR II: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
Im Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt mit
dem Kernstück der Mitbestimmung, der Beteiligung in sozialen
Angelegenheiten wie bspw. im Bereich der Arbeitszeitregelungen
im Betrieb. Die Durchsetzungsmöglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zur tariflichen oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet.
Den Termin zu diesem Seminartyp findet ihr auf der Seite 13.
Aber … es ist nur ein Einstieg.
Aufgrund eurer Wünsche und Bedürfnisse in den vergangenen
Jahren haben wir schon seit längerem die Grundseminare für
Betriebsräte, den „BR I – Einführung in die Betriebsratsarbeit“
und die beiden Fortsetzungs- bzw. Vertiefungskurse „BR II“ zu
einer kleinen Reihe zusammengefasst.
Im „BR I“ wird wie bisher ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gegeben, in den beiden „BR II“-Kursen
sollen darauf aufbauend klassische Felder der BR-Arbeit, die Organisation und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte in zentralen Feldern und die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten vertiefend bearbeitet werden.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich durch
die Kombination der drei Seminare für euch die Möglichkeit ergibt,
die ersten praktischen Erfahrungen in der BR-Arbeit in den Seminaren aufzuarbeiten.
BR II Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln
Hier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von
Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und auch die außerbetriebliche Konfliktregelung werden behandelt und ihre Konsequenzen
für die Betriebsratsarbeit beleuchtet.
Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf:
http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/ig-metall
10 | Grundlagenseminare für Betriebsräte
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 11
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des
Betriebsrates. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in
personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt.
❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
Beschäftigten
❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer
Rechtsordnung
❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von
Interessen der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach
dem Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere
06.06. – 10.06.2016
Ascheberg, Hotel Restaurant Clemens-August
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169586-041
07.11. – 11.11.2016
Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169594-041
12 | BR-kompakt
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 13
BR kompakt
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem
Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten.
Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und
Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt.
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,
Einigungsstellenverfahren
❚ Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache,
Betriebsvereinbarung
❚ Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
nach §§ 87 + 88 BetrVG
❚ Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG
❚ Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG
❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und
Gesetzgebung
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Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
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* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10.
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 13, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
12.09. – 16.09.2016
Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 715,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169590-041
14 | Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Ausbildung checken und verbessern (JAV II)
Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und
Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität
der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen.
Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern
kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im
eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.
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Analyse der Qualität der Berufsausbildung
Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung
Problemlösungsstrategien
Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen
Anforderungen an die Berufsausbildung
Beurteilungssysteme
Berufsbilder und deren Entwicklung
Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen,
Ausbildungsnachweise
Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen | 15
Wahlvorstandsschulung für die Wahl der
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und
Durchführung der JAV-Wahl im Betrieb. Neben den rechtlichen
Grundlagen und den aktuellen Neuerungen sollen Vorschläge zur
betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise
vorgestellt werden.
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Allgemeine Vorschriften zur JAV-Wahl
Zeitpunkt und Einleitung der Wahl
Die Aufgaben des Wahlvorstands
Aktuelle Rechtsprechung zur JAV-Wahl
Das vereinfachte und normale Wahlverfahren
Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl
Wahlschutz und Kosten der Wahl
06.07.2016
Bochum, EBZ
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40.- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169587-041
29.03. – 01.04.2016
31.08.2016
Goch, Sport- und Tagungshotel DePoort
Seminarkostenpauschale: 739,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 385,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169580-041
Bochum, EBZ
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40.- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169588-041
Arbeitsrecht | 17
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht –
Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen
am Arbeitsgericht Herne
Bei diesem Angebot handelt es sich um ein praxisorientiertes
Tagesseminar. Am Vormittag werden öffentliche Verhandlungen
am Arbeitsgericht Herne besucht.
Nachmittags wird Dr. Sascha Dewender, Direktor des Arbeitsgerichts
Herne, über ein Schwerpunktthema, rechtliche Folgen sowie die dazugehörige Rechtsprechung referieren.
Zum Beispiel Sabrina Jaeger. Sie ist eine von etwa 2000 Referentinnen und Referenten,
die jährlich mehr als 45.000 Teilnehmende souverän durch das Seminarprogramm führen.
Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund des
Seminars und wird mit einer Einzelausschreibung gesondert
konkretisiert und rechtzeitig bekannt gegeben.
Wir sind einfach dankbar.
Dass wir so großartige Referentinnen
und Referenten verpflichten dürfen:
Mit bestem Fachwissen, persönlicher
Erfahrung in der beruflichen Praxis
und immer up to date.
Danke für so viel Engagement!
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
14.04.2016
Herne, Landgericht / Haus Zühlke
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 35,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169582-041
Arbeitsrecht | 19
Aktuelles Arbeitsrecht
Gremienseminare für eine erfolgreiche
Betriebsratsarbeit
Gemeinsam besser werden
Betriebsratsgremien möchten oder müssen schnell gemeinsam auf
den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein
neugewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will,
eine Strategie entwerfen oder die Aufgaben intern verteilen möchte.
Auch wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen
erfordern. Hier bieten wir genau abgestimmte Hilfestellungen und
finden für die jeweiligen Anforderungen passgenaue Lösungen.
„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”. In diesem
Sprichwort steckt viel Weisheit. Kein anderer Rechtsbereich ist so
stark durch die Rechtsprechung geprägt und ständig Veränderungen unterworfen wie das Arbeitsrecht. Für Betriebsräte besteht daher die Notwendigkeit, über die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Dieses Tagesseminar bietet einen systematischen Überblick über
die aktuelle Rechtsprechung. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden in verständlicher Form analysiert und besprochen.
Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm,
Peter Schmidt, stellt in diesem Tagesseminar die wichtigsten neuen
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und deren kollektivrechtliche und arbeitsvertragliche Relevanz für die praktische Betriebsratsarbeit vor.
Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund des
Seminars und wird mit einer Einzelausschreibung gesondert
konkretisiert und rechtzeitig bekannt gegeben.
Möglichkeit 1: Ihr nennt uns euren Wissensbedarf und wir
entwickeln für das Gremium ein passendes Seminarkonzept.
Möglichkeit 2: Ihr kombiniert Schwerpunkte aus verschiedenen
betrieblichen Themen zu eurem gewünschten Seminar.
Möglichkeit 3: Wir helfen euch mit unseren erfahrenen ReferentInnen und ModeratorInnen bei eurer Teamentwicklung und bei der
Erarbeitung von betrieblichen Handlungsstrategien.
Kosten:
Ihr erhaltet ein detailliertes Angebot.
Seminarort: Betrieb/Unternehmen/Seminarhotel/Bildungsstätte
Dauer:
Nach Bedarf und Absprache
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star
Anfragen, Beratung und Planung:
Ahmet Özkan
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-271, Fax.: 0211 17523-197
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
01.12.2016
DER GEWERKSCHAFTEN
Bochum, EBZ
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169592-041
20 | Entgelt und Leistung
Entgelt und Leistung | 21
era. kompakt
era. Leistungsbeurteilung
Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile
eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben
zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und
Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge.
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in
denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leistungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern
favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der
tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert. Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt
auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten
liegen.
❚ Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung
❚
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❚
❚
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❚
und die Beteiligung des Betriebsrats
Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era.
Arbeitsaufgabenbeschreibungen
Niveaubeispiele
Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen
Kostenneutralität
Überschreiter/Unterschreiter
Anpassungsfonds
❚ Überleitungsvorschriften im Überblick
❚ Beurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der
individuellen Leistungsbeurteilung
❚ Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften; betriebliche Auswirkungen
❚ Beanstandungen und Reklamationsverfahren
❚ Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines
abweichenden Beurteilungsverfahrens
❚ Erste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen
im Betrieb
❚ Kombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im
Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung
18.04. – 22.04.2016
26.10. – 28.10.2016
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169584-041
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169593-041
22 | Entgelt und Leistung
Fit für den Vorsitz | 23
Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der
Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen
Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen.
Dieses Grundlagenseminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von
Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor
diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer
Gegenstand der Diskussion.
❚ Einführung in Grundbegriffe der Tarifpolitik
❚ Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems
Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung
Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze
und Entgeltmethoden
❚ Möglichkeiten der Leistungsregulation
❚
❚
❚
❚
Fit für den
Vorsitz!
Seminare 2016
, stellvertretende BR-Vorsit
Für Betriebsratsvorsitzende
der
und freigestellte BR-Mitglie
2016
Entgeltgestaltung I
zende
Bezirk NRW
en
Gemeinsam weiterbild
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:
Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
13.06. – 17.06.2016
Ascheberg, Hotel Clemens-August
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165208-137
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Benjamin Weigel
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-263
Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
24 | Gute Arbeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
Gefährdungs- und Belastungssituationen an den Arbeitsplätzen
werden analysiert. Die gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften
werden ausführlich bearbeitet.
❚ Aufgaben, Rolle und Funktion des Betriebsrats nach dem
❚
❚
❚
❚
Betriebsverfassungsgesetz auf dem Gebiet des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)
Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats und anderer betrieblicher Interessenvertreter im
Arbeitsschutz (§ 87; §§ 89 – 91 BetrVG)
Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der
Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen
Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
Gute Arbeit | 25
Der Betriebsrat als Berater, als Coach,
als Sozialarbeiter
Ein Seminar zur Entwicklung von Beratungskompetenz bei
psychosozialen Fragestellungen.
Sucht, Schulden, Burn-Out, psychische Erkrankungen, Konflikt,
Mobbing, Über- und Unterforderung: Dies sind nur einige Problemfelder, bei denen für Kollegen und Kolleginnen die Betriebsräte oft erste Ansprechpartner sind. Dadurch müssen sie häufig Aufgaben wahrnehmen, für die außerhalb des Betriebes spezielle und
umfangreiche Ausbildungen gefordert werden.
Das Seminar vermittelt konkrete Hilfestellungen für einen erfolgreichen und professionellen Umgang mit psychosozialen Fragestellungen in der Betriebsratsarbeit. Dabei werden Grundlagen der
Gesprächsführung in Beratung und Coaching erarbeitet und auf
konkrete Themen oder Fälle der TeilnehmerInnen beispielhaft
übertragen.
Burn Out und seine Ursachen
❚ Reden, zuhören, beraten?Grundlagen der Kommunikation in
der Beratungsarbeit
❚ Wem gehört das Problem?Sich konzentrieren: Selbstorganisation als Instrument professioneller Abgrenzung
❚ Was ist Beratung, was ist Coaching?Differenzierung und Ziele
der beiden Formate, eigene Haltung, Werkzeuge und Tools
❚ Deute ich die Zeichen richtig?Anliegen, Probleme und Krisen
wahrnehmen und unterscheiden, Alarmzeichen erkennen
❚ Wann muss ich wohin weitervermitteln?Hilfesysteme für verschiedene Fragestellungen kennen und nutzen
❚ Kollegiale Fallberatung zu konkreten Themen und akuten Fällen
19.09. – 23.09.2016
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165214-137
(Termin der Bildungsregion Dortmund-Unna)
07.11. – 11.11.2016
Dortmund, Mercure Hotel
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 759,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169707-073
(Termin der Verwaltungsstelle Duisburg-Dinslaken)
06.04. – 08.04.2016
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 280,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169581-041
Demographischer Wandel | 27
Leistungen der Sozialversicherung
Harald Jacob
Betriebsrat Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik
und Eisengiesserei GmbH
Ein Überblick über Kranken-, Kurzarbeiter-,
Arbeitslosengeld und Rente
Gute Betriebsratsarbeit
braucht Weiterbildung
Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertretungen einen Überblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es
werden Kenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug dieser Leistungen stehen, Grundinformationen zu den Ansprüchen geben zu können. Dazu gehört auch, Hinweise auf Umstände zu geben, die negative Auswirkungen auf die möglichen
Ansprüche haben. Zu den einzelnen Themen werden Beratungsund Berechnungsübungen durchgeführt. Für die betriebliche Beratung erhalten die teilnehmenden Merkblätter, die die wichtigsten Hinweise zu den jeweiligen Themen enthalten und verschiedene Berechnungsprogramme
❚ Einführung in das Krankengeld: Überblick über Höhe und Anspruchsdauer, anschließendes Arbeitslosengeld
❚ Einführung in das Kurzarbeitergeld: Überblick über Höhe undBezugsdauer
❚ Einführung in das Arbeitslosengeld: Antragsfristen, Überblick
über Höhe und Bezugsdauer, Berücksichtigung von Abfindungen
❚ Einführung in Altersrente: Hinweise zur Rentenhöhe, Bedeutung
der Daten auf der Renteninformation
❚ Überblick über steuerliche Auswirkungen: Progressions-
„Ich finde es wichtig, die praktische Anwendung
durch Seminare zu erleben und mit den Erfahrungen
der Betriebsräte unterschiedlichster Betriebe zu
verknüpfen.“
vorbehalt; Steuerklassenwahl
11.05.2016
Bochum, EBZ
Seminarkostenpauschale: 179,- (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169585-041
28 | Jahresüberblick 2016
Jahresüberblick 2016 | 29
Hier alle Seminare auf einen Blick.
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März
ArbeitenRhetorik
bis zum IUmfallen
Osterferien
JAV
BR III
Di
Mi
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Mi
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BR alsBRBerater
I
Osterferien
April
So
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Rhetorik
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JAV
BR III
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Mai
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Sommerferien
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August
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Sommerferien
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BR III
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Erwerbsleben
Rhetorik ITeil 1
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AuG
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Erwerbsleben
Rhetorik ITeil 2
BR I
Di
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Rhetorik
era. I
Herbstferien
Sa
Sa
Rhetorik
AuG I I
Oktober
November
So
BR
TS I
September
Do
Di
Rhetorik
Entgelt I I
BR
TS I
Fr
Dezember
Sa
Pfingstferien
Burn
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I
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TS I
Weihnachtsferien
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31
01. Januar
25. März
28. März
01. Mai
Neujahr
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit
05. Mai
16. Mai
26. Mai
03. Oktober
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Tag der Deutschen Einheit
01. November
24. Dezember
25. Dezember
26. Dezember
Allerheiligen
Heiligabend
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017.
30 | Demographischer Wandel
Demographischer Wandel | 31
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2
Rente – Was ist möglich vor 67?
Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche
Regelungen?
Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch
die Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der
zu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestellt
worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über
die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um
bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalplanung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit
gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch die
Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe
abschätzen zu können.
❚ Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der
jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne
❚ Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die
Ausstiegstermine und die Rentenhöhe
❚ Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit
❚ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung,
Besteuerung
❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und
Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen
❚ Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit
einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben
❚ Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten
Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich für
Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im
Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen da die Anwendung des neuen
TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können,
werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung
benötigt, die im Seminar behandelt werden.
❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen
der Altersteilzeit
❚ Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden?
❚ Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der
persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten
und ungeminderten Rentenbeginnen
❚ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche
Rentenbeiträge
❚ Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt
(§ 6 AltTZG)
❚ Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ)
❚ Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt
❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen vorliegen.
Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche
Praxis genutzt werde
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Abrechnungen vorliegen.
Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche
Praxis genutzt werden
21.09. – 23.09.2016
16.11. – 18.11.2016
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 554,- (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169591-041
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169595-041
32 | Gute Arbeit
Arbeiten bis zum Umfallen?
Indirekte Steuerung und Arbeitszeit
Länger arbeiten als tariflich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen – Die so genannte Vertrauensarbeitszeit ist unter anderem ein
Mittel der indirekten Steuerung, um die Arbeitszeit der Beschäftigten der Kontrolle zu entziehen und sie deutlich zu verlängern.
Was kann der Betriebsrat tun?
Das Seminar beschäftigt sich mit den Ursachen von überlangen
Arbeitszeiten durch indirekte Steuerung. Es werden Anforderungen an die Betriebsratsarbeit und Argumente für die Auseinandersetzung mit dem Thema in der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit
entwickelt.
❚ Unternehmensführung durch indirekte Steuerung-Auswirkungen
auf die Arbeitszeit der Beschäftigten
❚ Was tun bei tariflich vereinbarter und/oder faktischer
Vertrauensarbeitszeit?
❚ Gesetzliche Grundlagen zum Umgang des Betriebsrats
mit dem Thema Arbeitszeit:
❙ § 5 Arbeitsschutzgesetz
❙ Arbeitszeitgesetz
❙ § 87 (1) Nr. 3 u. 7 Betriebsverfassungsgesetz
❚ Wem dient die Arbeitszeiterfassung: Dem Arbeitgeber,
den Betriebsräten, den Beschäftigten?
❚ Arbeitszeit als Thema der Auseinandersetzung mit dem
Arbeitgeber: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Gute Arbeit | 33
Burnout – eine Folge der indirekten Steuerung
Immer mehr Kolleginnen und Kollegen leiden an emotionaler Erschöpfung, nachlassender Leistungsfähigkeit und anderen Merkmalen,
die möglicherweise Burnout anzeigen. Woran erkennt man Burnout?
Wieso kann man an Burnout viel über indirekte Steuerung als
Form der neuen Organisation der Arbeit lernen? Im Seminar werden
Kenntnisse der Phänomene Stress zweiter Ordnung, Burnout und
psychische Belastungen sowie deren Ursachen vermittelt. Die Pflicht
des Arbeitsgebers zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kann genutzt werden, um die Kolleginnen und Kollegen zu
informieren und zu sensibilisieren. Dies ermöglicht eine Auseinandersetzung mit den belastenden Strukturen und Veränderungen der Arbeitsorganisation im Dienste der Gesundheit der Beschäftigten.
Beim Besuch einer Burnout-Klinik besteht die Gelegenheit, im Gespräch mit Betroffenen und Fachärzten offene Fragen zu klären und
sich auszutauschen.
Burnout und seine Ursachen
❚ Das Phänomen Burnout, Stress zweiter Ordnung und psychische Belastungen
❚ Belastungsfaktoren in der konkreten Arbeitssituation erkennen
❚ Ursachen in der Arbeitsorganisation durch indirekte SteuerungMitbestimmungsrechte der Betriebsräte
❚ § 87 (1) Satz 7 BetrVG in Verbindung mit dem
Arbeitsschutzgesetz
❚ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
(§ 5 (3) ASchuG
❚ Organisatorische und betriebliche Formen der Auseinandersetzung mit Burnout
❚ Burnout erkennen, verhindern und mit betroffenen KollegInnen
umgehen
❚ Maßnahmen zur Prävention
❚ Besuch einer Burnout-Klinik mit Arztgespräch
14.03. – 16.03.2016
14.11. – 16.11.2016
Geldern, Hotel Seepark
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 369,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-166953-124
(Termin der Bildungsregion Düsseldorf-Neuss/Krefeld)
Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 349,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-166962-124
(Termin der Bildungsregion Düsseldorf-Neuss/Krefeld)
| 35
Informatives
Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit
nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
AWbG novelliert:
Jetzt auch
Bildungsurlaub
für AZUBIS
*
Bildungsurlaub –
5 Tage, die den Kopf verändern und
Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag,
dazulernen, anders denken, sich mit
Gleichgesinnten austauschen.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit
30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren
gern dazu ...
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
36 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 37
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum,
Sprockhövel
Otto-Brenner-Straße 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf
vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio,
TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes
in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte
sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Hotel Restaurant
Clemens-August
Burgstraße 54-58
59387 Ascheberg-Davensberg
Tel.: 02593 604-0
Fax: 02593 604-178
www.hotel-clemens-august.de
[email protected]
Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre.
Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im
Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und
4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt
sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ erkunden.
Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich
die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV.
Hotel Haus Rasche
Wilhelmstraße 1
59505 Bad Sassendorf
Tel.: 02921 55501
Fax: 02921 55516
www.haus-rasche.de
[email protected]
Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am
Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant,
idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß
komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV.
Sport- und Tagungshotel
de Poort
Jahnstraße 6
47574 Goch
Tel.: 02823 960-0
Fax: 02823 960-333
www.dePoort.de
[email protected]
Das Sport- und Tagungshotel vereinigt ausgezeichnete Tagungsmöglichkeiten und eine hervorragende Küche mit einem großen Angebot an
Sport- und Wellnessmöglichkeiten: vom Fitness-/Krafttraining an modernsten Geräten bis hin zu Computer-Fitness-Tests und Aerobic-Kursen.
Ein Panorama-Schwimmbad, Sauna, Solarium, ein Sportschießstand
und zahlreiche Tennisplätze befinden sich im oder neben dem Haus ein
Squash-Court, Kegel- und Bowlingbahnen und dazu verschiedene
Kosmetikbehandlungen und diverse Beauty- und Wellness-Angebote
stehen ebenfalls zur Verfügung. Zum Haus gehört zudem ein Restaurant
mit feinen heimischen und internationalen Spezialitäten, eine Bar und das
mexikanische Fitnessbistro „Arriba“. Die Zimmer verfügen über Bad oder
Dusche und WC sowie Föhn, Radio, Telefon und TV.
38 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 39
EBZ – Europäisches
Bildungszentrum der
Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft
Springorumallee 20
44795 Bochum
Tel.: 0234 9447-0
Fax: 0234 9447-199
www.e-b-z.de/
info(at)e-b-z.de
Das EBZ hat seinen Sitz im Springorumpark in Bochum. Der Gebäudekomplex wurde vom Architekten Walter von Lomm konzipiert und mit dem
Architekturpreis des Bundes Deutscher Architekten (BDA) ausgezeichnet.
Er beinhaltet ein modern eingerichtetes Veranstaltungszentrum mit mehr
als 25 Veranstaltungsräumen, in denen jeweils bis zu 50 Personen Platz
finden. Für Großveranstaltungen steht außerdem eine Tagungs- und
Veranstaltungshalle zur Verfügung, die bis zu 199 Personen aufnehmen
kann. Auf Wunsch können die gebuchten Räume mit modernsten Präsentationsmedien ausgestattet werden. In der EBZ Gastronomie ist ein über
dreißigköpfiges Team im Einsatz. Es gewährleistet die gastronomische
Versorgung im Restaurant, sowie das professionelle Catering für Veranstaltungen. Die an das Restaurant angeschlossene Seeterrasse bietet mit
über 35 Sitzplätzen ein phantastisches Ambiente. Das Restaurant verfügt
zudem über einen abgetrennten Bereich, der für Geschäftsessen und andere Anlässe Besprechungen in geschlossener Atmosphäre ermöglicht.
Zusätzlich steht Veranstaltungs- und Übernachtungsgästen die Campus
Lounge zur Verfügung, in der der Abend gemütlich ausklingen kann.
Mercure Hotel
Bonn-Hardtberg
Max-Habermann-Straße 2
53123 Bonn
Tel.: 0228 2599-0
Fax: 0228 2508 93
www.hotel-bonn.org/
[email protected]
Das 4-Sterne Mercure Hotel Bonn Hardtberg liegt verkehrsgünstig am
Stadtrand von Bonn und wurde 2007 und 2008 renoviert. Im gesamten
Haus können Sie per WLAN im Internet surfen. Zum VDR-zertifizierten
Hotel gehören kostenfreie Parkplätze sowie acht klimatisierte Tagungsräume.
Waldhotel Tannenhäuschen
Am Tannenhäuschen 7
46487 Wesel
Tel.: 0281 9669-0
Fax:: 0281 9669-99
[email protected]
www.tannenhaeuschen.de
Das Waldhotel ist mit seiner einzigartigen Lage im Grünen und seinen
gepflegten Parkanlagen ein begehrtes Urlaubs- und Ausflugsziel.
Die Landschaft des Niederrheins liefert dazu in jeder Jahreszeit eine
reizvolle Kulisse. Das Haus verfügt über das Ambiente und den Charme
eines gewachsenen, fürsorglich gepflegten Waldhotels. Und das mit allem
nur denkbaren modernen Komfort bis hin zum DSL oder W-LAN.
40 | Tagungshäuser
Seminardurchführung | 41
Seminardurchführung
Hotel See Park Janssen
Danziger Straße 5
47608 Geldern
Tel.: 02831 929-0
Fax: 02831 929299
www.seepark.de
[email protected]
Für Schulungen, Tagungen, Seminare und Firmenfeiern ist der See Park
Janssen in Geldern am Niederrhein die richtige Adresse. Ländlich und
doch zentral im Westen Nordrhein-Westfalens gelegen, bietet das moderne Vier-Sterne-Haus Entspannung und Ruhe in verkehrsgünstiger Lage.
Inmitten der Natur und doch nur wenige Minuten von der Gelderner
Innenstadt entfernt, liegt der See Park Janssen. Das familiengeführte
Vier-Sterne-Hotel am Niederrhein ist der ideale Ort zum Wohlfühlen.
Die Zimmer sind komfortabel und stilvoll eingericht. Die direkte Lage
am See lädt ein zu Spaziergängen und sportlichen Outdoor-Aktivitäten.
Ausflüge ins Umland sind möglich – gerne auch mit dem Fahrrad, denn
der Niederrhein gilt Paradies für Radfahrer.
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in den Händen von Ahmet
Özkan.
Kosten
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkostenpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die
Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in
Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung
mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW.
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen
Fällen stellen wir 100% der Seminarkostenpauschale in Rechnung.
Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar
Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren
kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt
werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50%
der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte nach
(§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen nach
(§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach
(§ 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
42 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
❚ Betriebsverfassungsgesetz
❚ Allgemeines Arbeitsrecht
❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 43
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
❚ Anbieter
❚ Seminarausschreibung/Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 53)
Weiterführende Literatur/Links:
❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
44 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 45
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 41
Siehe Seite 41
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 47
46 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW:
die Seminarprofis!
Ahmet Özkan
Martina Lüder
Martin Freitag
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
Kompetenz
Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrates
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 0211 17523-271
DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
48 | Musterschreiben
Musterschreiben | 49
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung
..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
50 | Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfahren
und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil sie
die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung in Bochum-Herne und Witten
aus der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den
Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit
und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein.
Ulrich Borchers
ehem. Betriebsratsvorsitzender,
Doncasters Precision Castings Bochum
GmbH
Jörg Butterweck
Betriebsratsvorsitzender,
Heinrich Geissler GmbH
Maurice Eichler
Vertrauenskörperleiter (VKL),
Betriebsrat,
Deutsche Edelstahlwerke GmbH
Unsere Referentinnen und Referenten | 51
Harald Jacob
Betriebsrat,
Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik und
Eisengießerei GmbH
Axel Meier
Betriebsrat,
Metalsa Automotive GmbH
Annette Schnoor
ehem. Betriebsrätin,
Siemens AG
Franz Armbruster
Ehem. Betriebsrat,
vom Hagen
Detlef Böhm
Ehem. Betriebsrat,
Adam Opel AG
52 | Unsere Referentinnen und Referenten
Dirk Stüter
Betriebsratsvorsitzender,
Doncasters Precision Castings
Bochum GmbH
In Arbeitstreffen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsame Ziele.
Detlef Tarn
Betriebsratsvorsitzender,
Jahnel-Kestermann Getriebewerke GmbH
In Arbeitstreffen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsame Ziele.
Winfried Wozniak
ehem. Betriebsrat,
Adam Opel AG
Reiner Riedel
Ehem. Betriebsrat,
Adam Opel AG
Qualität entsteht in der täglichen Arbeit –
immer wieder neu. Dafür setzen wir uns
kontinuierlich voll und ganz ein.
Für unser Engagement sind wir 2015 mit
dem Zertifikat „Recognised for Excellence
4 star“ der European Foundation for
Quality Management (EFQM) ausgezeichnet worden.
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Seminaranmeldung | 55
54 | Anschriften
Die Anschriften der
IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort
IG Metall Bochum-Herne
Büro Bochum
Andrea Jans
Alleestr. 80
44793 Bochum
Tel.: 0234 96446-29
Fax: 0234 96446-10
Büro Herne
Martina Huber
Schulstr. 24
44623 Herne
Tel.: 02323 14638-13
Fax: 02323 14638-25
[email protected]
www.bochum-herne.igmetall.de
Seminaranmeldung 2016
IG Metall
Bochum-Herne, Witten
Kopieren und faxen an
DGB-Bildungswerk NRW
Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ...............................................................................................
Straße ..............................................................................................................
PLZ, Ort ...........................................................................................................
Telefon privat ....................................................................................................
Telefon beruflich ...............................................................................................
E-Mail ..............................................................................................................
IG Metall Witten
Lars Beez
Hans-Böckler-Str. 12
58455 Witten
Tel.: 02302 28129-16
Fax: 02302 28129-22
[email protected]
www.igmetall-witten.de
Firma ................................................................................................................
Seminartitel ......................................................................................................
Seminartermin ..................................................................................................
Seminarnummer ..............................................................................................
Beschlussfassung am ......................................................................................
Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für
Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V.
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen unter: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Datum..................................... Unterschrift .....................................................

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