IGM Bochum-Herne-Witten BR 2016 - DGB
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IGM Bochum-Herne-Witten BR 2016 - DGB
§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-271 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star Bildungsregion Bochum-HerneWitten 42 wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Bildungsregion Bochum-HerneWitten 42 2016 wissen und bewegen 2016: Vorwort | 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, Wer hat im Betrieb die Hosen an? Bildungs-Arbeitskreis der Bildungsregion Bochum- Herne-Witten Neue Texte und neue Seminardaten folgen noch! „Digitalisierung der Arbeitswelt“, Industrie 4.0“, „Arbeit 4.0“ aber auch alte Bekannte wie „Fachkräftemangel“ und „Demographischer Wandel im Betrieb“ kreisen derzeit durch die Arbeitswelt und die an ihr orientierte Presse, allerdings mehr nebulös als von klaren Perspektiven und Handlungslinien geprägt. Mit unseren Seminaren für betriebliche Interessenvertretungen, die die IG Metall Bildungsregion Bochum-Herne-Witten in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für Dich anbietet, wollen wir die Grundlagen bilden, um auch solche schwierigen Anforderungen kompetent und im Interesse der Belegschaften angehen zu können. Dabei werden die betrieblichen Handlungsbedingungen und Gestaltungsoptionen grundlegend von Gesetzen und Tarifverträgen geprägt, mit dem Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Um betriebspolitisch handlungsfähig zu werden, reicht das Wissen über Paragraphen allein allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können. In unseren Seminaren bekommst Du neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die Dir in Deinem Betrieb begegnen und Du erhältst die Möglichkeit, Dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare kommen aus Betrieben aus Deiner Region und haben sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Eva Kerkemeier 1. Bevollmächtigte IG Metall Bochum-Herne Mathias Hillbrandt 1. Bevollmächtigter IG Metall Witten Elke Hülsmann Geschäftsführerin DGB-Bildungswerk NRW e.V. Martin Freitag Fachbereichsleiter IG Metall DGB-Bildungswerk NRW e.V. 4 | Inhalt Inhalt | 5 Seminare Grundlagenseminare für Betriebsräte Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ....................... 13 Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Informatives Jahresüberblick 2016 .............................................................. 28 Tagungshäuser ........................................................................ 36 Seminardurchführung .............................................................. 41 Ausbildung checken und verbessern (JAV II) ............................ 14 Ratgeber Freistellung ............................................................... 42 Wahlvorstandsschulung für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ................................... 15 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 44 Arbeitsrecht Musterschreiben ...................................................................... 48 Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ...................................... 17 Unsere Referentinnen und Referenten ...................................... 50 Aktuelles Arbeitsrecht .............................................................. 19 Die Anschriften der IG Metall vor Ort ........................................ 54 Entgelt und Leistung Seminaranmeldung ................................................................. 55 era. kompakt ........................................................................... 20 era. Leistungsbeurteilung ........................................................ 21 Entgeltgestaltung I (EG I) .......................................................... 22 Gute Arbeit Arbeit- und Gesundheitsschutz (AuG I) ..................................... 24 Der Betriebsrat als Berater, als Coach, als Sozialarbeiter .......... 25 Arbeiten bis zum Umfallen? Indirekte Steuerung und Arbeitszeit .......................................... 32 Burnout – eine Folge der indirekten Steuerung ......................... 33 Demographischer Wandel Leistungen der Sozialversicherung ........................................... 27 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1 ................................... 30 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2 ................................... 31 Vorgehen bei Streitigkeiten ....................................................... 47 | 7 Seminare Dirk Stüter Betriebsratsvorsitzender, Doncasters Precision Castings Bochum GmbH Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit „Qualifikationen und Weiterbildung ist für alle Beschäftigten in den Unternehmen von zentraler Bedeutung. In einer sich immer schneller weiter entwickelnden Wirtschaft sind sie wichtige Faktoren um Arbeitsplätze zu erhalten. Betriebsräte müssen in der Lage sein, mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe zu diskutieren und die Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen umzusetzen. Dabei unterstützt sie das DGB Bildungswerk NRW mit seinen Seminaren und seinen ausgebildeten Referenten!” 8 | Grundlagenseminare für Betriebsräte Hinweise zu den Grundlagenseminaren BR I und BR II Einsteigerseminare für neue Betriebsräte Um euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsräte zu ermöglichen, ist das „BR I“, die „Einführung in die Betriebsratsarbeit“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Grundlagenseminare für Betriebsräte | 9 BR II: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln Im Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt mit dem Kernstück der Mitbestimmung, der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungsmöglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zur tariflichen oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet. Den Termin zu diesem Seminartyp findet ihr auf der Seite 13. Aber … es ist nur ein Einstieg. Aufgrund eurer Wünsche und Bedürfnisse in den vergangenen Jahren haben wir schon seit längerem die Grundseminare für Betriebsräte, den „BR I – Einführung in die Betriebsratsarbeit“ und die beiden Fortsetzungs- bzw. Vertiefungskurse „BR II“ zu einer kleinen Reihe zusammengefasst. Im „BR I“ wird wie bisher ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gegeben, in den beiden „BR II“-Kursen sollen darauf aufbauend klassische Felder der BR-Arbeit, die Organisation und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte in zentralen Feldern und die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten vertiefend bearbeitet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich durch die Kombination der drei Seminare für euch die Möglichkeit ergibt, die ersten praktischen Erfahrungen in der BR-Arbeit in den Seminaren aufzuarbeiten. BR II Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Hier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und auch die außerbetriebliche Konfliktregelung werden behandelt und ihre Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit beleuchtet. Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/ig-metall 10 | Grundlagenseminare für Betriebsräte Grundlagenseminare für Betriebsräte | 11 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrates. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. ❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten ❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung ❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes ❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere 06.06. – 10.06.2016 Ascheberg, Hotel Restaurant Clemens-August Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169586-041 07.11. – 11.11.2016 Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169594-041 12 | BR-kompakt Grundlagenseminare für Betriebsräte | 13 BR kompakt Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt. Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. ❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte ❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren ❚ Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung ❚ Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach §§ 87 + 88 BetrVG ❚ Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG ❚ Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung ** *** *** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* *** *** *** * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 13, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. 12.09. – 16.09.2016 Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 715,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169590-041 14 | Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Ausbildung checken und verbessern (JAV II) Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern. ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Berufsbilder und deren Entwicklung Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen | 15 Wahlvorstandsschulung für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung der JAV-Wahl im Betrieb. Neben den rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Neuerungen sollen Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt werden. ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Allgemeine Vorschriften zur JAV-Wahl Zeitpunkt und Einleitung der Wahl Die Aufgaben des Wahlvorstands Aktuelle Rechtsprechung zur JAV-Wahl Das vereinfachte und normale Wahlverfahren Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl Wahlschutz und Kosten der Wahl 06.07.2016 Bochum, EBZ Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40.- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169587-041 29.03. – 01.04.2016 31.08.2016 Goch, Sport- und Tagungshotel DePoort Seminarkostenpauschale: 739,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 385,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169580-041 Bochum, EBZ Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40.- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169588-041 Arbeitsrecht | 17 Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht – Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen am Arbeitsgericht Herne Bei diesem Angebot handelt es sich um ein praxisorientiertes Tagesseminar. Am Vormittag werden öffentliche Verhandlungen am Arbeitsgericht Herne besucht. Nachmittags wird Dr. Sascha Dewender, Direktor des Arbeitsgerichts Herne, über ein Schwerpunktthema, rechtliche Folgen sowie die dazugehörige Rechtsprechung referieren. Zum Beispiel Sabrina Jaeger. Sie ist eine von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich mehr als 45.000 Teilnehmende souverän durch das Seminarprogramm führen. Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund des Seminars und wird mit einer Einzelausschreibung gesondert konkretisiert und rechtzeitig bekannt gegeben. Wir sind einfach dankbar. Dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflichten dürfen: Mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für so viel Engagement! Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 14.04.2016 Herne, Landgericht / Haus Zühlke Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 35,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169582-041 Arbeitsrecht | 19 Aktuelles Arbeitsrecht Gremienseminare für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit Gemeinsam besser werden Betriebsratsgremien möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neugewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will, eine Strategie entwerfen oder die Aufgaben intern verteilen möchte. Auch wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern. Hier bieten wir genau abgestimmte Hilfestellungen und finden für die jeweiligen Anforderungen passgenaue Lösungen. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”. In diesem Sprichwort steckt viel Weisheit. Kein anderer Rechtsbereich ist so stark durch die Rechtsprechung geprägt und ständig Veränderungen unterworfen wie das Arbeitsrecht. Für Betriebsräte besteht daher die Notwendigkeit, über die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts immer auf dem neuesten Stand zu sein. Dieses Tagesseminar bietet einen systematischen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden in verständlicher Form analysiert und besprochen. Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, Peter Schmidt, stellt in diesem Tagesseminar die wichtigsten neuen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und deren kollektivrechtliche und arbeitsvertragliche Relevanz für die praktische Betriebsratsarbeit vor. Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund des Seminars und wird mit einer Einzelausschreibung gesondert konkretisiert und rechtzeitig bekannt gegeben. Möglichkeit 1: Ihr nennt uns euren Wissensbedarf und wir entwickeln für das Gremium ein passendes Seminarkonzept. Möglichkeit 2: Ihr kombiniert Schwerpunkte aus verschiedenen betrieblichen Themen zu eurem gewünschten Seminar. Möglichkeit 3: Wir helfen euch mit unseren erfahrenen ReferentInnen und ModeratorInnen bei eurer Teamentwicklung und bei der Erarbeitung von betrieblichen Handlungsstrategien. Kosten: Ihr erhaltet ein detailliertes Angebot. Seminarort: Betrieb/Unternehmen/Seminarhotel/Bildungsstätte Dauer: Nach Bedarf und Absprache DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Anfragen, Beratung und Planung: Ahmet Özkan Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-271, Fax.: 0211 17523-197 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de 01.12.2016 DER GEWERKSCHAFTEN Bochum, EBZ Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169592-041 20 | Entgelt und Leistung Entgelt und Leistung | 21 era. kompakt era. Leistungsbeurteilung Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge. Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leistungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert. Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten liegen. ❚ Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ und die Beteiligung des Betriebsrats Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era. Arbeitsaufgabenbeschreibungen Niveaubeispiele Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen Kostenneutralität Überschreiter/Unterschreiter Anpassungsfonds ❚ Überleitungsvorschriften im Überblick ❚ Beurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung ❚ Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften; betriebliche Auswirkungen ❚ Beanstandungen und Reklamationsverfahren ❚ Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines abweichenden Beurteilungsverfahrens ❚ Erste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen im Betrieb ❚ Kombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung 18.04. – 22.04.2016 26.10. – 28.10.2016 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169584-041 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169593-041 22 | Entgelt und Leistung Fit für den Vorsitz | 23 Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Dieses Grundlagenseminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand der Diskussion. ❚ Einführung in Grundbegriffe der Tarifpolitik ❚ Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden ❚ Möglichkeiten der Leistungsregulation ❚ ❚ ❚ ❚ Fit für den Vorsitz! Seminare 2016 , stellvertretende BR-Vorsit Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie 2016 Entgeltgestaltung I zende Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. 13.06. – 17.06.2016 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165208-137 DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm 24 | Gute Arbeit Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Gefährdungs- und Belastungssituationen an den Arbeitsplätzen werden analysiert. Die gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften werden ausführlich bearbeitet. ❚ Aufgaben, Rolle und Funktion des Betriebsrats nach dem ❚ ❚ ❚ ❚ Betriebsverfassungsgesetz auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und anderer betrieblicher Interessenvertreter im Arbeitsschutz (§ 87; §§ 89 – 91 BetrVG) Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) Gute Arbeit | 25 Der Betriebsrat als Berater, als Coach, als Sozialarbeiter Ein Seminar zur Entwicklung von Beratungskompetenz bei psychosozialen Fragestellungen. Sucht, Schulden, Burn-Out, psychische Erkrankungen, Konflikt, Mobbing, Über- und Unterforderung: Dies sind nur einige Problemfelder, bei denen für Kollegen und Kolleginnen die Betriebsräte oft erste Ansprechpartner sind. Dadurch müssen sie häufig Aufgaben wahrnehmen, für die außerhalb des Betriebes spezielle und umfangreiche Ausbildungen gefordert werden. Das Seminar vermittelt konkrete Hilfestellungen für einen erfolgreichen und professionellen Umgang mit psychosozialen Fragestellungen in der Betriebsratsarbeit. Dabei werden Grundlagen der Gesprächsführung in Beratung und Coaching erarbeitet und auf konkrete Themen oder Fälle der TeilnehmerInnen beispielhaft übertragen. Burn Out und seine Ursachen ❚ Reden, zuhören, beraten?Grundlagen der Kommunikation in der Beratungsarbeit ❚ Wem gehört das Problem?Sich konzentrieren: Selbstorganisation als Instrument professioneller Abgrenzung ❚ Was ist Beratung, was ist Coaching?Differenzierung und Ziele der beiden Formate, eigene Haltung, Werkzeuge und Tools ❚ Deute ich die Zeichen richtig?Anliegen, Probleme und Krisen wahrnehmen und unterscheiden, Alarmzeichen erkennen ❚ Wann muss ich wohin weitervermitteln?Hilfesysteme für verschiedene Fragestellungen kennen und nutzen ❚ Kollegiale Fallberatung zu konkreten Themen und akuten Fällen 19.09. – 23.09.2016 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165214-137 (Termin der Bildungsregion Dortmund-Unna) 07.11. – 11.11.2016 Dortmund, Mercure Hotel Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 759,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169707-073 (Termin der Verwaltungsstelle Duisburg-Dinslaken) 06.04. – 08.04.2016 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 280,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169581-041 Demographischer Wandel | 27 Leistungen der Sozialversicherung Harald Jacob Betriebsrat Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik und Eisengiesserei GmbH Ein Überblick über Kranken-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosengeld und Rente Gute Betriebsratsarbeit braucht Weiterbildung Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertretungen einen Überblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es werden Kenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug dieser Leistungen stehen, Grundinformationen zu den Ansprüchen geben zu können. Dazu gehört auch, Hinweise auf Umstände zu geben, die negative Auswirkungen auf die möglichen Ansprüche haben. Zu den einzelnen Themen werden Beratungsund Berechnungsübungen durchgeführt. Für die betriebliche Beratung erhalten die teilnehmenden Merkblätter, die die wichtigsten Hinweise zu den jeweiligen Themen enthalten und verschiedene Berechnungsprogramme ❚ Einführung in das Krankengeld: Überblick über Höhe und Anspruchsdauer, anschließendes Arbeitslosengeld ❚ Einführung in das Kurzarbeitergeld: Überblick über Höhe undBezugsdauer ❚ Einführung in das Arbeitslosengeld: Antragsfristen, Überblick über Höhe und Bezugsdauer, Berücksichtigung von Abfindungen ❚ Einführung in Altersrente: Hinweise zur Rentenhöhe, Bedeutung der Daten auf der Renteninformation ❚ Überblick über steuerliche Auswirkungen: Progressions- „Ich finde es wichtig, die praktische Anwendung durch Seminare zu erleben und mit den Erfahrungen der Betriebsräte unterschiedlichster Betriebe zu verknüpfen.“ vorbehalt; Steuerklassenwahl 11.05.2016 Bochum, EBZ Seminarkostenpauschale: 179,- (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169585-041 28 | Jahresüberblick 2016 Jahresüberblick 2016 | 29 Hier alle Seminare auf einen Blick. 1 2 3 Januar 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Di Mi Do Fr Sa So Fr Sa So Mo Weihnachtsferien Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Februar März ArbeitenRhetorik bis zum IUmfallen Osterferien JAV BR III Di Mi Do Fr Sa Mo Di Mi Do Fr Sa So BR alsBRBerater I Osterferien April So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Rhetorik era. I BR TS I JAV BR III Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr BR TS I Mai So Mo Di Mi Do Fr Sa Juni So Mo Di Mi Do Fr Sa So BR I Mi Do Fr Sa So Juli Mo Di Mi So Mo Di Mi Do Fr Sa Sa Mo Di Mi Do Fr Sa Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Sa So Mo Di Mi Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Do Fr Sa So Mo Di Mi Sommerferien Do Fr Sa So Mo August Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Sommerferien Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa BR BR III Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Do Fr Sa So Mo Di Erwerbsleben Rhetorik ITeil 1 Mi Do Fr So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa AuG BR II Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Mo Di Di Mi Do Fr Mi So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Mo Erwerbsleben Rhetorik ITeil 2 BR I Di So Rhetorik era. I Herbstferien Sa Sa Rhetorik AuG I I Oktober November So BR TS I September Do Di Rhetorik Entgelt I I BR TS I Fr Dezember Sa Pfingstferien Burn BR out I Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr BR TS I Weihnachtsferien Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 01. Januar 25. März 28. März 01. Mai Neujahr Karfreitag Ostermontag Tag der Arbeit 05. Mai 16. Mai 26. Mai 03. Oktober Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit 01. November 24. Dezember 25. Dezember 26. Dezember Allerheiligen Heiligabend 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017. 30 | Demographischer Wandel Demographischer Wandel | 31 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2 Rente – Was ist möglich vor 67? Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch die Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestellt worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalplanung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch die Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe abschätzen zu können. ❚ Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne ❚ Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Ausstiegstermine und die Rentenhöhe ❚ Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit ❚ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung ❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen ❚ Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ❚ Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich für Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen da die Anwendung des neuen TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt, die im Seminar behandelt werden. ❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit ❚ Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? ❚ Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und ungeminderten Rentenbeginnen ❚ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge ❚ Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt (§ 6 AltTZG) ❚ Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ) ❚ Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt ❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werde Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Abrechnungen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden 21.09. – 23.09.2016 16.11. – 18.11.2016 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 554,- (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169591-041 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169595-041 32 | Gute Arbeit Arbeiten bis zum Umfallen? Indirekte Steuerung und Arbeitszeit Länger arbeiten als tariflich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen – Die so genannte Vertrauensarbeitszeit ist unter anderem ein Mittel der indirekten Steuerung, um die Arbeitszeit der Beschäftigten der Kontrolle zu entziehen und sie deutlich zu verlängern. Was kann der Betriebsrat tun? Das Seminar beschäftigt sich mit den Ursachen von überlangen Arbeitszeiten durch indirekte Steuerung. Es werden Anforderungen an die Betriebsratsarbeit und Argumente für die Auseinandersetzung mit dem Thema in der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. ❚ Unternehmensführung durch indirekte Steuerung-Auswirkungen auf die Arbeitszeit der Beschäftigten ❚ Was tun bei tariflich vereinbarter und/oder faktischer Vertrauensarbeitszeit? ❚ Gesetzliche Grundlagen zum Umgang des Betriebsrats mit dem Thema Arbeitszeit: ❙ § 5 Arbeitsschutzgesetz ❙ Arbeitszeitgesetz ❙ § 87 (1) Nr. 3 u. 7 Betriebsverfassungsgesetz ❚ Wem dient die Arbeitszeiterfassung: Dem Arbeitgeber, den Betriebsräten, den Beschäftigten? ❚ Arbeitszeit als Thema der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Gute Arbeit | 33 Burnout – eine Folge der indirekten Steuerung Immer mehr Kolleginnen und Kollegen leiden an emotionaler Erschöpfung, nachlassender Leistungsfähigkeit und anderen Merkmalen, die möglicherweise Burnout anzeigen. Woran erkennt man Burnout? Wieso kann man an Burnout viel über indirekte Steuerung als Form der neuen Organisation der Arbeit lernen? Im Seminar werden Kenntnisse der Phänomene Stress zweiter Ordnung, Burnout und psychische Belastungen sowie deren Ursachen vermittelt. Die Pflicht des Arbeitsgebers zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kann genutzt werden, um die Kolleginnen und Kollegen zu informieren und zu sensibilisieren. Dies ermöglicht eine Auseinandersetzung mit den belastenden Strukturen und Veränderungen der Arbeitsorganisation im Dienste der Gesundheit der Beschäftigten. Beim Besuch einer Burnout-Klinik besteht die Gelegenheit, im Gespräch mit Betroffenen und Fachärzten offene Fragen zu klären und sich auszutauschen. Burnout und seine Ursachen ❚ Das Phänomen Burnout, Stress zweiter Ordnung und psychische Belastungen ❚ Belastungsfaktoren in der konkreten Arbeitssituation erkennen ❚ Ursachen in der Arbeitsorganisation durch indirekte SteuerungMitbestimmungsrechte der Betriebsräte ❚ § 87 (1) Satz 7 BetrVG in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz ❚ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (§ 5 (3) ASchuG ❚ Organisatorische und betriebliche Formen der Auseinandersetzung mit Burnout ❚ Burnout erkennen, verhindern und mit betroffenen KollegInnen umgehen ❚ Maßnahmen zur Prävention ❚ Besuch einer Burnout-Klinik mit Arztgespräch 14.03. – 16.03.2016 14.11. – 16.11.2016 Geldern, Hotel Seepark Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 369,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-166953-124 (Termin der Bildungsregion Düsseldorf-Neuss/Krefeld) Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 349,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-166962-124 (Termin der Bildungsregion Düsseldorf-Neuss/Krefeld) | 35 Informatives Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. AWbG novelliert: Jetzt auch Bildungsurlaub für AZUBIS * Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 36 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 37 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum, Sprockhövel Otto-Brenner-Straße 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Hotel Restaurant Clemens-August Burgstraße 54-58 59387 Ascheberg-Davensberg Tel.: 02593 604-0 Fax: 02593 604-178 www.hotel-clemens-august.de [email protected] Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre. Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und 4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ erkunden. Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV. Hotel Haus Rasche Wilhelmstraße 1 59505 Bad Sassendorf Tel.: 02921 55501 Fax: 02921 55516 www.haus-rasche.de [email protected] Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant, idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV. Sport- und Tagungshotel de Poort Jahnstraße 6 47574 Goch Tel.: 02823 960-0 Fax: 02823 960-333 www.dePoort.de [email protected] Das Sport- und Tagungshotel vereinigt ausgezeichnete Tagungsmöglichkeiten und eine hervorragende Küche mit einem großen Angebot an Sport- und Wellnessmöglichkeiten: vom Fitness-/Krafttraining an modernsten Geräten bis hin zu Computer-Fitness-Tests und Aerobic-Kursen. Ein Panorama-Schwimmbad, Sauna, Solarium, ein Sportschießstand und zahlreiche Tennisplätze befinden sich im oder neben dem Haus ein Squash-Court, Kegel- und Bowlingbahnen und dazu verschiedene Kosmetikbehandlungen und diverse Beauty- und Wellness-Angebote stehen ebenfalls zur Verfügung. Zum Haus gehört zudem ein Restaurant mit feinen heimischen und internationalen Spezialitäten, eine Bar und das mexikanische Fitnessbistro „Arriba“. Die Zimmer verfügen über Bad oder Dusche und WC sowie Föhn, Radio, Telefon und TV. 38 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 39 EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Springorumallee 20 44795 Bochum Tel.: 0234 9447-0 Fax: 0234 9447-199 www.e-b-z.de/ info(at)e-b-z.de Das EBZ hat seinen Sitz im Springorumpark in Bochum. Der Gebäudekomplex wurde vom Architekten Walter von Lomm konzipiert und mit dem Architekturpreis des Bundes Deutscher Architekten (BDA) ausgezeichnet. Er beinhaltet ein modern eingerichtetes Veranstaltungszentrum mit mehr als 25 Veranstaltungsräumen, in denen jeweils bis zu 50 Personen Platz finden. Für Großveranstaltungen steht außerdem eine Tagungs- und Veranstaltungshalle zur Verfügung, die bis zu 199 Personen aufnehmen kann. Auf Wunsch können die gebuchten Räume mit modernsten Präsentationsmedien ausgestattet werden. In der EBZ Gastronomie ist ein über dreißigköpfiges Team im Einsatz. Es gewährleistet die gastronomische Versorgung im Restaurant, sowie das professionelle Catering für Veranstaltungen. Die an das Restaurant angeschlossene Seeterrasse bietet mit über 35 Sitzplätzen ein phantastisches Ambiente. Das Restaurant verfügt zudem über einen abgetrennten Bereich, der für Geschäftsessen und andere Anlässe Besprechungen in geschlossener Atmosphäre ermöglicht. Zusätzlich steht Veranstaltungs- und Übernachtungsgästen die Campus Lounge zur Verfügung, in der der Abend gemütlich ausklingen kann. Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Max-Habermann-Straße 2 53123 Bonn Tel.: 0228 2599-0 Fax: 0228 2508 93 www.hotel-bonn.org/ [email protected] Das 4-Sterne Mercure Hotel Bonn Hardtberg liegt verkehrsgünstig am Stadtrand von Bonn und wurde 2007 und 2008 renoviert. Im gesamten Haus können Sie per WLAN im Internet surfen. Zum VDR-zertifizierten Hotel gehören kostenfreie Parkplätze sowie acht klimatisierte Tagungsräume. Waldhotel Tannenhäuschen Am Tannenhäuschen 7 46487 Wesel Tel.: 0281 9669-0 Fax:: 0281 9669-99 [email protected] www.tannenhaeuschen.de Das Waldhotel ist mit seiner einzigartigen Lage im Grünen und seinen gepflegten Parkanlagen ein begehrtes Urlaubs- und Ausflugsziel. Die Landschaft des Niederrheins liefert dazu in jeder Jahreszeit eine reizvolle Kulisse. Das Haus verfügt über das Ambiente und den Charme eines gewachsenen, fürsorglich gepflegten Waldhotels. Und das mit allem nur denkbaren modernen Komfort bis hin zum DSL oder W-LAN. 40 | Tagungshäuser Seminardurchführung | 41 Seminardurchführung Hotel See Park Janssen Danziger Straße 5 47608 Geldern Tel.: 02831 929-0 Fax: 02831 929299 www.seepark.de [email protected] Für Schulungen, Tagungen, Seminare und Firmenfeiern ist der See Park Janssen in Geldern am Niederrhein die richtige Adresse. Ländlich und doch zentral im Westen Nordrhein-Westfalens gelegen, bietet das moderne Vier-Sterne-Haus Entspannung und Ruhe in verkehrsgünstiger Lage. Inmitten der Natur und doch nur wenige Minuten von der Gelderner Innenstadt entfernt, liegt der See Park Janssen. Das familiengeführte Vier-Sterne-Hotel am Niederrhein ist der ideale Ort zum Wohlfühlen. Die Zimmer sind komfortabel und stilvoll eingericht. Die direkte Lage am See lädt ein zu Spaziergängen und sportlichen Outdoor-Aktivitäten. Ausflüge ins Umland sind möglich – gerne auch mit dem Fahrrad, denn der Niederrhein gilt Paradies für Radfahrer. Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in den Händen von Ahmet Özkan. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkostenpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminarkostenpauschale in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte nach (§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen nach (§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach (§ 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. 42 | Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: ❚ Betriebsverfassungsgesetz ❚ Allgemeines Arbeitsrecht ❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 43 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: ❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) ❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) ❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) ❚ Anbieter ❚ Seminarausschreibung/Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 53) Weiterführende Literatur/Links: ❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber ❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 44 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 45 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 41 Siehe Seite 41 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Vorgehen bei Streitigkeiten | 47 46 | Die Seminarprofis Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Ahmet Özkan Martina Lüder Martin Freitag Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen. Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-271 DER GEWERKSCHAFTEN Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 48 | Musterschreiben Musterschreiben | 49 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung .................................................................................................. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift 50 | Unsere Referentinnen und Referenten Unsere Referentinnen und Referenten Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfahren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung in Bochum-Herne und Witten aus der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein. Ulrich Borchers ehem. Betriebsratsvorsitzender, Doncasters Precision Castings Bochum GmbH Jörg Butterweck Betriebsratsvorsitzender, Heinrich Geissler GmbH Maurice Eichler Vertrauenskörperleiter (VKL), Betriebsrat, Deutsche Edelstahlwerke GmbH Unsere Referentinnen und Referenten | 51 Harald Jacob Betriebsrat, Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH Axel Meier Betriebsrat, Metalsa Automotive GmbH Annette Schnoor ehem. Betriebsrätin, Siemens AG Franz Armbruster Ehem. Betriebsrat, vom Hagen Detlef Böhm Ehem. Betriebsrat, Adam Opel AG 52 | Unsere Referentinnen und Referenten Dirk Stüter Betriebsratsvorsitzender, Doncasters Precision Castings Bochum GmbH In Arbeitstreffen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsame Ziele. Detlef Tarn Betriebsratsvorsitzender, Jahnel-Kestermann Getriebewerke GmbH In Arbeitstreffen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsame Ziele. Winfried Wozniak ehem. Betriebsrat, Adam Opel AG Reiner Riedel Ehem. Betriebsrat, Adam Opel AG Qualität entsteht in der täglichen Arbeit – immer wieder neu. Dafür setzen wir uns kontinuierlich voll und ganz ein. Für unser Engagement sind wir 2015 mit dem Zertifikat „Recognised for Excellence 4 star“ der European Foundation for Quality Management (EFQM) ausgezeichnet worden. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Seminaranmeldung | 55 54 | Anschriften Die Anschriften der IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort IG Metall Bochum-Herne Büro Bochum Andrea Jans Alleestr. 80 44793 Bochum Tel.: 0234 96446-29 Fax: 0234 96446-10 Büro Herne Martina Huber Schulstr. 24 44623 Herne Tel.: 02323 14638-13 Fax: 02323 14638-25 [email protected] www.bochum-herne.igmetall.de Seminaranmeldung 2016 IG Metall Bochum-Herne, Witten Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ............................................................................................... Straße .............................................................................................................. PLZ, Ort ........................................................................................................... Telefon privat .................................................................................................... Telefon beruflich ............................................................................................... E-Mail .............................................................................................................. IG Metall Witten Lars Beez Hans-Böckler-Str. 12 58455 Witten Tel.: 02302 28129-16 Fax: 02302 28129-22 [email protected] www.igmetall-witten.de Firma ................................................................................................................ Seminartitel ...................................................................................................... Seminartermin .................................................................................................. Seminarnummer .............................................................................................. Beschlussfassung am ...................................................................................... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen unter: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de Datum..................................... Unterschrift .....................................................