- 1 - Ergebnis Der Rechnungszinssatz für einen Musterbestand

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- 1 - Ergebnis Der Rechnungszinssatz für einen Musterbestand
RECHNUNGSZINS FÜR DIE INTERNATIONALE BEWERTUNG
Ergebnis
Der Rechnungszinssatz für einen Musterbestand beträgt zum 31.3.2015
für Anwärter
für Rentner
im Durchschnitt
1,55 %
1,15 %
1,45 %
Bei einer Fälligkeit nach 15 Jahren beträgt der Rechnungszins 1,14 %. Da der tatsächlich zu
bewertende Bestand von der Alters- und Zusagestruktur des verwendeten Musterbestandes
abweichen kann, ergibt sich ein Bereich von 1,05 % bis 1,60 % für den Rechnungszins bei
internationalen Bewertungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Entwicklung auf den Finanzmärkten immer noch zu einem erhöhten Spread von 0,73 %- Punkten zwischen der Rendite
von Unternehmensanleihen und risikolosen Staatspapieren der Eurozone geführt hat.
Einzelheiten
Der Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach internationalen
Rechnungslegungsvorschriften (IAS 19.831 bzw. FASB ASC 715-30-35-432) ist auf der
Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Bilanzstichtag für erstklassige, festverzinsliche
Unternehmensanleihen (High Quality Corporate Bonds) am Markt erzielt werden. Laufzeiten
der zugrunde gelegten Anleihen sollen dabei mit der voraussichtlichen Fälligkeit der nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse zu erbringenden Leistungen übereinstimmen.
Der für die tatsächliche Bewertung zu verwendende Rechnungszins wird als Ersatzzins aus
einer Zinsstrukturkurve abgeleitet. Dabei wird in einem ersten Schritt eine Zinsstrukturkurve
auf Basis der von Bloomberg3 zur Verfügung gestellten Daten hinsichtlich Euro-Unternehmensanleihen, die am Bewertungsstichtag mindestens ein AA-Rating bei mindestens einer der
drei Rating-Agenturen Standard & Poors, Moodys oder Fitch besitzen, ermittelt.
Nach Bewertung der Pensionsverpflichtungen für einen Musterbestand mittels der Zinsstrukturkurve wird iterativ ein Ersatzzins ermittelt, der zum gleichen Bewertungsergebnis führt.
Die Rechnungszinssätze für die Teilbestände Anwärter und Rentner sowie für den Gesamtbestand betragen zum 31.3.2015:
für Anwärter
für Rentner
im Durchschnitt
1,55 %
1,15 %
1,45 %
1
IAS 19 rev. 2011 (IAS 19 rev. 2008: IAS 19.78)
Bis September 2009: FAS 87.44
3
Nach dem 30.09.2012 wurde die Datengrundlage zur Bestimmung des Rechnungszinssatzes erweitert und statt
der bis dahin von Markit veröffentlichten Daten auf von Bloomberg veröffentlichte Daten zurückgegriffen. Dieser Wechsel stellt u.E. keinen Methodenwechsel im Sinne des IAS 8 (change in accounting policy) , sondern allenfalls eine „Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen“ (change of accounting estimate) im
Sinne von IAS 8.32-40, dar, über deren Auswirkungen im Anhang zum Geschäftsbericht zu berichten ist.
2
-1-
Vergleicht man die Zinsstrukturkurve für mindestens mit einem AA-Rating versehene Unternehmensanleihen (Bloomberg) mit der Zinsstrukturkurve über risikofreie Nullkuponanleihen,
die von der Europäischen Zentralbank veröffentlicht wird, so ergibt sich ein durchschnittlicher Spread („Risikoprämie“) von ca. 0,73 %-Punkten.
Für die Bewertung von Altersteilzeit- und Jubiläumsgeldverpflichtungen empfiehlt es sich,
die mittlere Fälligkeit der Zahlungen auf Grund von Altersteilzeit- und Jubiläumsgeldverpflichtungen bestandspezifisch zu berücksichtigen. Zum 31.3.2015 ergibt die Zinsstrukturkurve folgende Abzinsungssätze:
Tab. Ergebnisse aus Zinsstrukturkurve für Unternehmensanleihen (mind. AA-rating)
Mittlere Fälligkeit
(Jahre)
1
2
3
4
5
10
15
20
25
30
Rendite (Abzinsungssatz)
-0,14 %
-0,01 %
0,12 %
0,25 %
0,37 %
0,85 %
1,14 %
1,32 %
1,44 %
1,52 %
Bei der Bewertung von ATZ-Verpflichtungen ist i.d.R. von einer mittleren Fälligkeit von
zwei bis vier Jahren auszugehen, so dass ein Rechnungszinssatz von 0,0 % bis 0,3 % angemessen ist.
Abb. 1: Zinsstrukturkurve Corporates / Europäische Zentralbank Zinsstrukturkurve
Zinsstrukturkurven für Unternehmensanleihen mit AA/AAA-Rating und von der Europ. Zentralbank
3%
2%
1%
0%
-1%
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Jahr
Zinsstrukturkurve 31.03.2015
Zinsstrukturkurve 31.12.2014
EZB Zinsstrukturkurve 31.03.2015
EZB Zinsstrukturkurve 31.12.2014
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Abb. 2: Rechnungszins für die internationale Bewertung von Pensionsverpflichtungen (Musterbestand)4
Zinssätze abgeleitet aus Corporate Bonds AA/AAA
7%
6%
5%
4%
3%
2%
1%
0%
Jun 15
Mrz 15
Dez 14
Sep 14
Jun 14
Mrz 14
Dez 13
Sep 13
Jun 13
Mrz 13
Dez 12
Sep 12
Jun 12
Mrz 12
Rentner
Dez 11
Sep 11
Jun 11
Mrz 11
Dez 10
Sep 10
Jun 10
Mrz 10
Dez 09
Sep 09
Jun 09
Mrz 09
Dez 08
Sep 08
Jun 08
Mrz 08
Dez 07
Sep 07
Jun 07
Mrz 07
Dez 06
Sep 06
Jun 06
Mrz 06
Dez 05
Aktive
Durchschnitt
Als weiterer Maßstab für den Rechnungszins können die Renditen öffentlicher Anleihen mit
einer Restlaufzeit von 10 Jahren herangezogen werden, wenn auch wegen der besonderen Situation an den Finanzmärkten der Vergleich von geringerer Bedeutung ist. Zum 31.3.2015 betragen diese Renditen (ohne Berücksichtigung eines Zinsausfallrisikos)
für öffentliche Anleihen
für Pfandbriefe und Kommunalobligationen
0,47 %
0,58 %
Zur Beurteilung der künftigen Rentenanpassungen nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Verbraucherpreisindex (VPI) heranzuziehen. Die VPI-Steigerung der letzten zwölf Monate bis
März 2015 beträgt 0,09 %. Für die Festlegung des Rententrends sind jedoch nicht nur stichtagsbezogene Angaben sondern auch die erwartete zukünftige Entwicklung zu berücksichtigen. Die Zielvorgabe der EZB sieht das Ziel der Preisstabilität bei einer Inflationsrate von
„knapp unter“ 2 Prozent als erreicht an. Die bei der internationalen Bewertung zu verwendenden Annahmen bzgl. der erwarteten Rentensteigerungen haben, wie erwähnt, langfristigen
Charakter, d.h. auch wenn die Inflation zur Zeit starken Schwankungen unterliegt, so ist die
Annahme einer langfristigen Rentendynamik - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen - von 1,5 % bis 2 % plausibel.
4
Bis zum 30.09.2012 wurden die Rechnungszinsen auf der Grundlage der von Markit veröffentlichten Daten,
nach diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der von Bloomberg veröffentlichten Daten ermittelt (vgl. Fußnote 3)
-3-
Der Verlauf der Rendite für öffentliche Anleihen und Pfandbriefe und Kommunalobligationen
mit einer Laufzeit von 10 Jahren sowie die Steigerung des Verbraucherpreisindex ist in Abb.
3 dargestellt.
Abb. 3: Rendite und VPI
F. A. Z. - Renten - Rendite und Steigerung des Verbraucherpreisindex bis zum 31.3.2015
6%
5%
4%
3%
2%
1%
0%
-1%
-4-
Jun 15
Köln, den 02.04.2015
Lc
VPI-Steigerung
Mrz 15
Dez 14
Sep 14
Pfandbriefe und Kommunalobligationen
Jun 14
Mrz 14
Dez 13
Sep 13
Jun 13
Mrz 13
Dez 12
Sep 12
Jun 12
Mrz 12
Dez 11
Sep 11
Jun 11
Mrz 11
Dez 10
Sep 10
Jun 10
Mrz 10
Dez 09
Sep 09
Jun 09
Mrz 09
Dez 08
Sep 08
Jun 08
Mrz 08
Dez 07
Sep 07
Jun 07
Mrz 07
Dez 06
Sep 06
Jun 06
Mrz 06
Dez 05
öffentliche Anleihen