Uni Kassel: Staat in globaler Perspektive Panel D

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Uni Kassel: Staat in globaler Perspektive Panel D
Uni Kassel: Staat in globaler Perspektive
Panel D: Staatskonfigurationen jenseits schwacher Staaten
Von Scheitern und Erfolg: „lateinamerikanische“ Konzepte zu Staat und Gewalt
Alke Jenss
Manuskript/Draft – bitte nicht ohne Rücksprache zitieren
Mit dem südamerikanischen Land Kolumbien scheinen automatisch Bürgerkrieg oder
Drogenhandel assoziiert. Guerillas, Paramilitärs, Kartelle seien in Politik und Wirtschaft
verstrickt; die kolumbianischen „druglords“ wirken wie ein Paradebeispiel für enthegte Gewalt;
jahrelang haben sie die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt; der Bürgerkrieg währt
bereits 60 Jahre (vgl. das Länderprofil der BBC Mundo 2013). In Mexiko dagegen scheint sich in
den letzten Jahren eine rasche Entwicklung zu vollziehen, die das über Jahrzehnte stabilautoritär regierte Land in die Nähe des Scheiterns rückt: Der alptraumhafte Eindruck von
„dissipated government“ und „suspended law“ (Comaroff/Comaroff 2006: 6) verschärft sich
mit den exponentiell steigenden Gewaltraten, die die mexikanische Regierung veröffentlicht:
Hatte laut dem Präsidialamt (zit. in El País: Ordaz 2011) der „Krieg gegen die Drogen“ 2009
noch 6.587 Tote gefordert, so waren es allein 2010 15.273 und während der Regierungsperiode
2006-2012 je nach Quelle über 60.000 Menschen, die „aufgrund von Gewalt im
Zusammenhang mit dem Drogenhandel“ (INCB 2013: 64) starben. Diffus, unerklärlich, als Werk
von Bandenkriegen erscheint diese Gewalt; ein fragmentierter Staat sieht hilflos zu – so der
Eindruck aus Medien und sozialwissenschaftlichen Debatten.
Es ist ein einprägsames Bild – ein Staat, dem mit dem Gewaltmonopol die Kontrolle entgleitet
–, das in beide Richtungen funktioniert: Kolumbien habe, so weite Teile der kolumbianischen
und internationalen Presse (etwa die Financial Times in einem begeisterten Dossier 2013)
inzwischen wesentliche Probleme überwunden und sei ein „rising star“ (Präsident Juan Manuel
Santos zit. in Flórez 2011). Mexiko dagegen kämpft mit dem Kontrollverlust über „weite Teile
des Staatsgebiets“ (Boyer 2012) und seinem „Verfall“ (Roux 2011: 76), sogar die
„Kolumbianisierung“ Mexikos (Escalante Gonzalbo 2009: 85) – also eine Situation des
Scheiterns, wie Politiker sie für das Kolumbien der Jahrtausendwende immer wieder
konstatierten – wird befürchtet. Doch beides, Erfolg und Misserfolg, machen sich fast
ausschließlich an der (militärischen) Bekämpfung der „Drogenproblematik“ fest.
Die „organisierte Kriminalität“ und ihre Gewalt erscheinen häufig als Charakteristika einer
'gefährlichen postkolonialen Welt'. Schlagworte wie „failed state“ werden der komplexen
Gemengelage in beiden Ländern aber kaum gerecht: Innenpolitische und transnationale
Dynamiken, Gewalt und Ökonomie stehen in enger Wechselbeziehung und sind nicht auf eine
Erklärungsebene reduzierbar; für Menschenrechtsverletzungen sind z.B. auch das staatliche
Militär und Polizeiorgane verantwortlich (exempl. Human Rights Watch 2013).
Muss eine Arbeit, die sich mit staatlicher Herrschaft und Gewalt in Lateinamerika beschäftigt,
nicht ein Verständnis von Staatlichkeit entwickeln, das auf Lateinamerika bezogene Spezifika
der Rolle des Staates berücksichtigt? – z.B. die spezifische Weltmarkteinbindung und
Wirtschaftsstrukturen, das Verhältnis zwischen latifundio und indigenen Strukturkonzepten wie
territorio und koloniale Grundlagen staatlicher Herrschaft (Thwaites Rey 2010; Quijano 2000;
Franco Restrepo 2009)? Der Vortrag greift ein Feld heraus: die von den in europäischen
Staatsformationen häufig unterschiedene Strukturierung der Gewaltausübung.
Der Vortrag fragt nicht ausschließlich nach Gewaltakteuren und -formen, sondern nach der
Ausgestaltung von staatlicher Herrschaft selbst. Wie sind Faktoren für und Auswirkungen von
illegaler Ökonomie und anhaltender Gewalt für den Staat zu entziffern? Was machen in
Lateinamerika selbst entwickelte (komplementäre) Kategorien sichtbarer als andere? Gelangt
man mit solchen Ansätzen zu einem besseren Verständnis der Art und Weise, wie staatliche
Herrschaft und die beobachteten Konflikte zusammenhängen?
Einige lateinamerikanische AutorInnen argumentieren, dass auch das Konzept des staatlichen
Gewaltmonopols nicht neutral oder zeit- und kontextlos, sondern ebenso wie andere
wissenschaftliche Konzepte kontextgebunden, in spezifischen diskursiven Zusammenhängen
aus dem europäischen Kontext des 19. Jahrhunderts heraus entstanden ist und aus
historischen Gründen Wirkungsmacht entfaltet hat (vgl. Bolívar 2010: 96f.). Historisch ist ein
konsolidiertes Gewaltmonopol des Zentralstaates eine Ausnahme gewesen. So betont Franco
Restrepo (2009: 391), die Vorstellung von der durch den Zentralstaat monopolisierten Gewalt
müsse nicht nur multidimensional, sondern als höchst variabel verstanden werden. Sie stellt
die These auf, es sei im Grunde eine empirische Angelegenheit, ob der Staat tatsächlich direkt
und monopolartig Kontrolle ausübe, und nicht konstitutiv für den Staat oder die Reproduktion
des kapitalistischen Systems. Wenn das zentralisierte Gewaltmonopol nicht einheitliches Ziel
aller Staatlichkeit ist, sei auch seine Dezentralisierung plausibel und nicht ausschließlich
Ausdruck von Anomie.
Das bedeutet zudem anzuerkennen, dass der staatlichen Gewaltausübung zwar Grenzen
gesetzt sind, staatliches Handeln aber über juristische Festschreibungen hinausgeht und
keineswegs immer regelhafte oder gesetzliche Form annimmt (vgl. Franco Restrepo 2009) –
immer existiert „ein Ensemble von staatlichen Praktiken und Techniken, das sich der
juristischen Systematisierung und Ordnung entzieht“ (Poulantzas 2002: 113), gleichsam
informalisiert bzw. außerhalb der Regelwerke verortet ist – ohne dass es sich dabei um
willkürliche oder ungeregelte individuelle Übertretungen handelte. Dabei kommt es auch zu
Verbindung zwischen regulären und irregulären bewaffneten Kräften, und die Grenze zwischen
staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren verschwimmt: Pansters et al. (2012b: 24) sprechen
von der Grauzone staatlicher Macht als Bereich, in dem "the deeds and networks of violent
entrepreneurs, political actors, and law enforcement officials secretly meet and mesh“ (Auyero
2007: 26), wo also die Grenzen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren
verschwimmen.
Diese
analytische
Brille
des
Konzepts
„Grauzone“
erlaubt,
die
außergewöhnliche Gewalt als Teil der „normalen Politik“ (Auyero 2007: 32) und Element von
Staatlichkeit zu analysieren. Arias/Goldstein erklären, staatliche Regierung "coexist with
organized, violent nonstate actors, and they stand side by side with multiple forms of substate
order that exist separately from, but in constant interaction with, the state-sanctioned rule of
law" (Arias/Goldstein 2010: 20). Geht man davon aus, dass Legalität und Illegalität
gleichermaßen Teil der strukturellen Funktionsweise des Staates sind, dann konstituiert etwa
paramilitärische Gewalt eine “Re-organisation der Gewaltausübung” (Franco Restrepo 2009:
392), die aber die staatliche Gewalt nicht infrage stellt. Krauthausen (2013: 51) bezeichnet
diese Auslagerung der Gewaltausübung an parastaatliche Gruppierungen als „institutionelle
Kriminalität“.
Denn, darauf verweist auch das Konzept vom "dezentral organisierten
Gewaltmonopol" (Franco Restrepo 2009: 381), die Fraktionen, die "privat" Gewalt ausüben,
Gewaltunternehmen beauftragen, Gewalt einkaufen, sind teilweise dieselben, die staatliche
Politik mitbestimmen.
Dies umfasst in Kolumbien eine ganze Reihe institutionalisierter Mechanismen wie die
Ausnahmegesetzgebung des Gesetzes Justicia y Paz, das offiziell als Gesetz der Transitional
Justice galt. Das Verhältnis zwischen staatlichen Funktionären und „Paramilitärs“, „Narcos“ etc.
ist in Kolumbien wie in Mexiko immer wieder ein komplementäres gewesen (vgl. Maldonado
Aranda 2010b: 336). Eine gewisse Dezentralisierung der Gewaltfunktion ist, das konstatieren
auch Pansters et al. (2012a), in Mexiko zu beobachten, die dezentral ausgeübte, informelle
staatliche Gewalt ein (nicht neues, sondern bereits unter den früheren PRI-Regierungen) immer
wieder eingesetztes Mittel. Insgesamt sei dort überhaupt die Institutionalisierung und
Kanalisierung von Konflikten, und Forderungen auf der nationalen Ebene durch gewaltvolle
Mechanismen der Konfliktbearbeitung auf der lokalen/regionalen Ebene ermöglicht worden,
sozusagen dorthin verschoben (Pansters 2012: 32). Damit handelte es sich um
Transformationsprozesse der staatlichen Regulation von Gewalt innerhalb des bestehenden
Rahmens, der eine gewisse Zustimmung der Bevölkerung zu staatlicher Politik ermöglicht. Die
Verantwortung für exzessive Gewalt scheint sich aber vor allem in den letzten Jahren außerhalb
des Staates zu verorten, bei unkontrollierbaren nicht-staatlichen Akteuren.
Einen konzeptionellen Ausweg aus dem Dilemma zwischen „schwachem“ und „starkem“ Staat
bietet
Hauck
(2004a):
mit
der
Unterscheidung
von
„Regulationsmacht“
und
„Akkumulationssicherungsmacht“ des Staates, die die Einteilung in schwach/stark rasch
verschwimmen lasse. Ausnahme wäre tatsächlich nicht der Staat in der „Peripherie“, sondern
der europäische Staat, der im Zusammenspiel bestimmter historischer Faktoren vor allem die
staatliche
Regulationsmacht
ausbildete
(ebd.:
412).
In
diesen
spezifischen
Staatswerdungsprozessen wurden Funktionen wie Gewalt- oder Steuermonopol entscheidend.
Für die Staaten der „Peripherie“ waren die Konstitutionsbedingungen historisch andere:
Ständig in Verhandlung stehende staatliche Institutionen als schwach oder instabil erscheinen
könnten, obwohl sie tatsächlich stabile Regeln etablierten. Diese setzten sie aber nur selektiv
um und verhinderten so Konflikte mit Machtgruppen (Müller 2012: 40). Die Institutionen
erfüllen die spezifischen Anforderungen an den Staat erst durch ihre Flexibilität. So präsentiert
sich ein von der spanischen Kolonialherrschaft ererbtes fragmentiertes Gebilde, in dem sich der
Zentralstaat immer wieder mit lokalen Caudillos bzw. Intermediären arrangiert.
Die Gebiete und Bereiche, in denen und über die verhandelt wird, sind keine Enklaven, sondern
Teil eines fragmentierten Gesamtkomplexes (vgl. etwa González u. a. 2003: 266). Wurden diese
in Mexiko über ein Staatsparteiensystem eingebunden, so institutionalisierte in Kolumbien das
Zweiparteiensystem der Konservativen und Liberalen diese indirekten Klientelbeziehungen.
Insofern müssen Analysen von Staatlichkeit dem Verhältnis zwischen Zentralstaat und dem
Lokalen bzw. lokalen und regionalen Formen von Herrschaft und der Gewaltausübung auf
diesen Ebenen wesentlich mehr Aufmerksamkeit schenken, wenn sie davon ausgehen, dass der
Zentralstaat vorhandene regionale Machtstrukturen nicht auslöscht, sondern sich gleichsam
auf dieser Basis errichtet und sie neu einschreibt (vgl. Bolívar 2010: 100f.).
Die Unterscheidung von Regulations- und Akkumulationssicherungsmacht hebt auch die
besondere Rolle des Staates für die kapitalistisch organisierte Wirtschaft hervor, die häufig
außer Acht gelassen wird. Ein Faktor, um das Verhältnis Staat/Konfliktivität zu erklären, fehlt
damit: die Tatsache, dass der Staat u.U. strukturelle Unsicherheiten schafft und befördern kann.
Eine Kritik des Herrschaftsverhältnisses Staat wird nicht in Betracht gezogen, sondern eher von
der Logik einer Rationalisierungstendenz hin zur bestmöglichen Erfüllung vorbestimmter
Funktionen ausgegangen (vgl. kritisch auch Hirsch 2005: 51). Pearce (2010) stellt dagegen die
Frage, ob hier nicht gewaltvolle Verhältnisse reproduziert und verstetigt werden, um einer
Modifizierung der Herrschaftsmodalitäten hin zu einer stärkeren Beteiligung subalterner
Sektoren entgegen zu wirken. All diese Überlegungen stehen der These entgegen, der
(lateinamerikanische) Staat könne kein Gewaltmonopol mehr vorweisen oder habe dies nie
konsolidieren können und sei demnach „fragil“.
Wie Regulations- und Akkumulationssicherungsmacht des Staates tatsächlich ausgestaltet sind,
hängt von historischen Bedingungen und gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen ab. Dafür wird
ebenfalls relevant, dass in der globalen Perspektive asymmetrische weltwirtschaftliche
Verhältnisse teilweise fortbestehen, sich aber auch verschoben haben. Transnationale
Investoren wie die boomenden Bergbauunternehmen sehen sich demgegenüber von
möglichen höheren Steuerabgaben weit mehr beeinträchtigt als von der Sicherheitslage, die sie
von Investitionen nicht abgehalten hat (vgl. kanadische Bergbaufirmen zit. in Pett 2013).
Umgekehrt eignen sich in einem Kontext extremer Ungleichheit in beiden Ländern
Bevölkerungsgruppen der desechables' Gewaltstrategien an, u.a. um Konsummuster zu
erfüllen, die ihnen meist verwehrt bleiben (vgl. Gledhill 2013). Mittels Gewalt und illegaler
Netzwerke ist der soziale Aufstieg für manche möglich, führt in dieser Konstellation jedoch zu
gewaltförmigen Disputen um lokale und regionale Herrschaftsstrukturen.
Der Vortrag lotet diese konzeptionellen Vorschläge aus: Einerseits ist die Vorstellung vom Staat,
der ein Gewaltmonopol auszufüllen hat, ist – nicht nur in der Debatte um Staatszerfall, auch in
kritischen/ marxistischen Theorien – besonders fest verankert. Andererseits werden Beispiele
aus dem Kontext der qualitativen Forschung und Feldforschungsphasen in Kolumbien und
Mexiko illustrieren, warum einige der genannten Konzepte nützlich sein können, um die Rolle
des Staates in der jeweiligen Gemengelage nachzuvollziehen. Zu differenzieren wäre in jedem
Fall zwischen verschiedenen Staatsapparaten/Institutionen innerhalb des Staates als
institutionellem Ensemble, um deren mögliche Heterogenität in den Blick zu bekommen,
mögliche Gegensätzlichkeiten zwischen Institutionen überhaupt herausarbeiten und in der
jeweiligen Entwicklungslogik erklären zu können. Damit müsste auch zwischen regionalen und
lokalen Räumen differenziert werden, um lokal spezifischen Logiken und institutionellen scales
Rechnung zu tragen. Zu differenzieren wäre ebenfalls zwischen unterschiedlichen historischen
Dynamiken der Entwicklung von Staatlichkeit, um unterschiedliche Konstitutions- und
Entwicklungsbedingungen herauszuarbeiten. Nicht zuletzt ginge es darum herauszuarbeiten,
welche gesellschaftlichen Akteure und Gruppen besonders guten Zugang zu staatlichen
Entscheidungszentren oder wenig Möglichkeit haben, ihre Interessenlagen in staatliche Politik
umzusetzen.
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