Kfz-Zulassungsstelle Kreis Unna informiert Einführung des SEPA
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Kfz-Zulassungsstelle Kreis Unna informiert Einführung des SEPA
DE R L A ND R AT Kfz-Zulassungsstelle Kreis Unna informiert Einführung des SEPA Verfahrens zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer Seit 2005 sind die Kfz-Zulassungsstellen verpflichtet, im Auftrag der Finanzbehörden bereits bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen die Bankdaten zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer aufzunehmen. Aus diesem Grund ist seither die Vorlage einer Lastschrifteinzugsermächtigung im Zulassungsverfahren erforderlich. Zum 30. Januar 2014 ändert sich dieses Verfahren in zweifacher Hinsicht. ___ 1. Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt o Ab 30. Januar 2014 geht die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzbehörden auf das Bundesministerium der Finanzen über. Der Lastschrifteinzug erfolgt daher von diesem Stichtag an nicht mehr durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Finanzamt, sondern durch das zuständige Hauptzollamt. 2. Einführung des SEPA-Lastschriftmandats Zum 30. Januar 2014 erfolgt außerdem in den Kfz-Zulassungsstellen die Einführung des SEPA-Lastschriftmandats, das die bisherigen Lastschrifteinzugsermächtigungen ersetzt. Anstelle der Bankleitzahl und der Kontonummer ist mit Einführung des SEPALastschriftmandats die internationale Bankverbindung IBAN einzutragen. 3. Für das europaweit gültige SEPA-Verfahren gelten besonders strenge Datenschutzvorschriften. Aus diesem Grund muss für jede einzelne Kraftfahrzeug-Zulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung ein neues SEPA-Mandat vollständig ausgefüllt, unterschrieben und im Original zur Zulassung vorgelegt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen ist das Zulassungsverfahren durchführbar. ___ Keine Aufschiebung bis zum 1. August 2014! Entgegen der Entscheidung der EU-Kommission, die SEPA-Einführung bis zum 01.08.2014 zu verschieben und entgegen der Regelung, das SEPA-Verfahren für Privatpersonen erst zum 01.01.2016 endgültig und zwingend einzuführen, verpflichtet das Bundesministerium der Finanzen die Kfz-Zulassungsstellen mit der Einführung bereits zum 30. Januar 2014. Die Zulassungsbehörden haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Kreishaus Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna Fon 02303 27-0 Fax 02303 27-1399 www.kreis-unna.de Sparkasse Unna BLZ 443 500 60 Konto-Nr. 7500 Öffnungszeiten Mo, Di. 7.30 – 16.30 Uhr Mi, Fr. 7.30 – 12.30 Uhr Do 7.30 – 17.30 Uhr Hintergrund - Einführung SEPA-Verfahren in Kfz-Zulassungsstelle.docx