Kfz-Zulassungsstelle Kreis Unna informiert Einführung des SEPA

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Kfz-Zulassungsstelle Kreis Unna informiert Einführung des SEPA
DE R L A ND R AT
Kfz-Zulassungsstelle Kreis Unna informiert
Einführung des SEPA Verfahrens zur Erhebung der
Kraftfahrzeugsteuer
Seit 2005 sind die Kfz-Zulassungsstellen verpflichtet, im Auftrag der Finanzbehörden bereits bei
der Zulassung von Kraftfahrzeugen die Bankdaten zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer aufzunehmen. Aus diesem Grund ist seither die Vorlage einer Lastschrifteinzugsermächtigung im
Zulassungsverfahren erforderlich. Zum 30. Januar 2014 ändert sich dieses Verfahren in zweifacher Hinsicht.
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1. Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt
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Ab 30. Januar 2014 geht die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzbehörden
auf das Bundesministerium der Finanzen über. Der Lastschrifteinzug erfolgt daher von
diesem Stichtag an nicht mehr durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Finanzamt, sondern durch das zuständige Hauptzollamt.
2. Einführung des SEPA-Lastschriftmandats
Zum 30. Januar 2014 erfolgt außerdem in den Kfz-Zulassungsstellen die Einführung des
SEPA-Lastschriftmandats, das die bisherigen Lastschrifteinzugsermächtigungen ersetzt.
Anstelle der Bankleitzahl und der Kontonummer ist mit Einführung des SEPALastschriftmandats die internationale Bankverbindung IBAN einzutragen.
3. Für das europaweit gültige SEPA-Verfahren gelten besonders strenge Datenschutzvorschriften. Aus diesem Grund muss für jede einzelne Kraftfahrzeug-Zulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung ein neues SEPA-Mandat vollständig ausgefüllt, unterschrieben und im Original zur Zulassung vorgelegt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen
ist das Zulassungsverfahren durchführbar.
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Keine Aufschiebung bis zum 1. August 2014!
Entgegen der Entscheidung der EU-Kommission, die SEPA-Einführung bis zum 01.08.2014 zu
verschieben und entgegen der Regelung, das SEPA-Verfahren für Privatpersonen erst zum
01.01.2016 endgültig und zwingend einzuführen, verpflichtet das Bundesministerium der Finanzen die Kfz-Zulassungsstellen mit der Einführung bereits zum 30. Januar 2014. Die Zulassungsbehörden haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
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Hintergrund - Einführung SEPA-Verfahren in Kfz-Zulassungsstelle.docx