Besoldung Grundgehaltssätze Familienzuschlag Beispiele (ohne

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Besoldung Grundgehaltssätze Familienzuschlag Beispiele (ohne
Besoldung
Die/ Der Auszubildende erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7
Besoldungsordnung (BesO). Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, dem
Familienzuschlag und den Zulagen zusammen.
Zur weiteren Information ist nachfolgend ein Auszug der zurzeit gültigen Besoldungstabelle
abgedruckt (Stand: 01.07.2016):
Grundgehaltssätze
Bes.Gr.
A7
A8
A9
Stufe 1
(Bei Einstellung)
2.087,00 €
-
Stufe 2
(Nach 2 Jahren)
2.125,99 €
-
Stufe 3
Stufe 4
(Nach weiteren
3 Jahren)
(Nach weiteren
3 Jahren)
2.185,50 €
2.350,68 €
-
Stufe 5
(Nach weiteren
3 Jahren)
2.277,84 €
2.467,65 €
2.629,75 €
2.368,12 €
2.583,58 €
2.746,72 €
Stufe 6
(Nach weiteren
4 Jahren)
2.458,41 €
2.666,69 €
2.844,19 €
Familienzuschlag
Bes.Gr.
Familienstand
A7–A9
Stufe 1
verheiratet
125,16 €
Stufe 2
verh. + 1 Kind
232,21 €
Stufe 3
verh. + 2 Kinder
339,26 €
Ab dem 2. Jahr der Beschäftigung als Feuerwehrbeamtin/ -beamter
Feuerwehrzulage von 65,60 €, ab dem 3. Jahr von 131,20 € gezahlt.
wird
eine
Beispiele (ohne Zulage für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste):
erstes Jahr
ledig
Stufe 1
Grundgehalt
zweites Jahr
ledig
Stufe 1
2.087,00 € Grundgehalt
drittes Jahr
2.087,00 €
Allgemeine Zulage 19,47 € Allgemeine Zulage 19,47 €
Sonderzahlung
105,32 € Sonderzahlung
108,60 €
Feuerwehrzulage
65,60 €
Brutto
2.211,79 € Brutto
2.280,67 €
- Lohnsteuer
296,33 € - Lohnsteuer
316,08 €
- Sol. Zuschl.
16,29 € - Sol. Zuschl.
17,38 €
- Kirchensteuer
26,66 € - Kirchensteuer
28,44 €
Netto (LSt.I) 1.872,51 € Netto (LSt.I) 1.918,77 €
verheiratet
Stufe 2
Grundgehalt
2.125,99 €
Familienzuschlag 125,16 €
Allgemeine Zulage 19,47 €
Sonderzahlung
120,09 €
Feuerwehrzulage 131,20 €
Brutto
2521,91 €
- Lohnsteuer
137,00 €
- Sol. Zuschl.
0,00 €
- Kirchensteuer
12,33 €
Netto (LSt.III) 2.372,58 €
Darüber hinaus wird für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsdienst eine Zulage
gewährt.
Abschließend ist zu erwähnen, dass Sie als Beamtin/Beamter nicht der gesetzlichen Renten-,
Kranken- und Arbeitslosenversicherung unterliegen. Allerdings sind die Beiträge zur
gesetzlichen Pflegeversicherung durch Sie zu veranlassen.