Besoldung Grundgehaltssätze Familienzuschlag Beispiele (ohne
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Besoldung Grundgehaltssätze Familienzuschlag Beispiele (ohne
Besoldung Die/ Der Auszubildende erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 Besoldungsordnung (BesO). Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, dem Familienzuschlag und den Zulagen zusammen. Zur weiteren Information ist nachfolgend ein Auszug der zurzeit gültigen Besoldungstabelle abgedruckt (Stand: 01.07.2016): Grundgehaltssätze Bes.Gr. A7 A8 A9 Stufe 1 (Bei Einstellung) 2.087,00 € - Stufe 2 (Nach 2 Jahren) 2.125,99 € - Stufe 3 Stufe 4 (Nach weiteren 3 Jahren) (Nach weiteren 3 Jahren) 2.185,50 € 2.350,68 € - Stufe 5 (Nach weiteren 3 Jahren) 2.277,84 € 2.467,65 € 2.629,75 € 2.368,12 € 2.583,58 € 2.746,72 € Stufe 6 (Nach weiteren 4 Jahren) 2.458,41 € 2.666,69 € 2.844,19 € Familienzuschlag Bes.Gr. Familienstand A7–A9 Stufe 1 verheiratet 125,16 € Stufe 2 verh. + 1 Kind 232,21 € Stufe 3 verh. + 2 Kinder 339,26 € Ab dem 2. Jahr der Beschäftigung als Feuerwehrbeamtin/ -beamter Feuerwehrzulage von 65,60 €, ab dem 3. Jahr von 131,20 € gezahlt. wird eine Beispiele (ohne Zulage für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste): erstes Jahr ledig Stufe 1 Grundgehalt zweites Jahr ledig Stufe 1 2.087,00 € Grundgehalt drittes Jahr 2.087,00 € Allgemeine Zulage 19,47 € Allgemeine Zulage 19,47 € Sonderzahlung 105,32 € Sonderzahlung 108,60 € Feuerwehrzulage 65,60 € Brutto 2.211,79 € Brutto 2.280,67 € - Lohnsteuer 296,33 € - Lohnsteuer 316,08 € - Sol. Zuschl. 16,29 € - Sol. Zuschl. 17,38 € - Kirchensteuer 26,66 € - Kirchensteuer 28,44 € Netto (LSt.I) 1.872,51 € Netto (LSt.I) 1.918,77 € verheiratet Stufe 2 Grundgehalt 2.125,99 € Familienzuschlag 125,16 € Allgemeine Zulage 19,47 € Sonderzahlung 120,09 € Feuerwehrzulage 131,20 € Brutto 2521,91 € - Lohnsteuer 137,00 € - Sol. Zuschl. 0,00 € - Kirchensteuer 12,33 € Netto (LSt.III) 2.372,58 € Darüber hinaus wird für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsdienst eine Zulage gewährt. Abschließend ist zu erwähnen, dass Sie als Beamtin/Beamter nicht der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung unterliegen. Allerdings sind die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung durch Sie zu veranlassen.