Stadt Fehmarn / Startseite

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Stadt Fehmarn / Startseite
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S T A D T
F
E H M A R N
Niederschrift
über die 12. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am
Dienstag, den 27.01.2015, 18:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes in Burg auf Fehmarn,
Bahnhofstraße 5, Fehmarn
Anwesend sind folgende Ausschussmitglieder:
Herr Stadtvertreter Marco Eberle, als stv. Vorsitzender
Herr Stadtvertreter Jörg Weber in Vertretung für den durch Antrag der SPD Fraktion
aus dem Bauausschuss ausgeschiedenen Stadtvertreter Herrn Gunnar Mehnert
Herr Torsten Lampe, bürgerliches Mitglied in Vertretung für Herrn Hans-Jürgen
Kempe, bürgerliches Mitglied
Herr Stadtvertreter Bernd Remling
Frau Stadtvertreterin Christiane Dittmer
Frau Stadtvertreterin Claudia Parge
Herr Stadtvertreter Dr. Helmut Kettler
Herr Stadtvertreter Hinnerk Haltermann
Frau Eva-Maria Breuker, bürgerliches Mitglied
Herr Stefan Bolley, bürgerliches Mitglied
Herr Stadtvertreter Reiner Haselhorst in Vertretung für Herrn Carsten Micheel,
bürgerliches Mitglied
es fehlt entschuldigt:
Herr Hans-Jürgen Kempe, bürgerliches Mitglied
Herr Carsten Micheel, bürgerliches Mitglied
weiter sind anwesend:
Herr Stadtvertreter Werner Ehlers
Herr Stadtvertreter Gunnar Mehnert
Herr Stadtvertreter Hans-Peter Thomsen
Herr Stadtvertreter Andreas Herkommer
Herr Stadtvertreter Josef Meyer
Herr Brandes, Planungsbüro Brandes
Herr Rainer Loosen, Kreistagsabgeordneter
Frau Seiler, Seniorenbeirat
Frau Scheel, Seniorenbeirat
aus der Verwaltung sind anwesend:
Herr Marcel Quattek, Fachbereichsleiter Fachbereich Bauen und Häfen
Frau Elisabeth Rehnen, Stadtplanerin, Fachbereich Bauen und Häfen
Frau Mandy Cronauge, Stadtplanerin, Fachbereich Bauen und Häfen
Frau Dr. Johanna Heitmann, Regionalmanagement Feste Fehmarnbeltquerung
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Herr Pascal Wolff, Praktikant Regionalmanagement Feste Fehmarnbeltquerung
Frau Martina Wieske, Fachbereich Bauen und Häfen als Protokollführerin
Der stellv. Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Herr Eberle, bittet vor
Eröffnung der Tagesordnung um eine Gedenkminute anlässlich des historischen 70.
Jahresstages bezüglich der Befreiung des Konzentrationslagers in Auschwitz durch
die Rote Armee im 2. Weltkrieg. Er bedankt sich anschließend bei allen Anwesenden
für die Anteilnahme.
Er eröffnet im Anschluss um 18.02 Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und
stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht zugestellt wurde. Der Ausschuss
ist mit 11 Ausschussmitgliedern vollzählig und damit beschlussfähig.
Herr Eberle bittet die Tagesordnung wie folgt zu ändern:
Unter TOP 4 „Mitteilungen“ bittet er um Erweiterung unter Buchstabe c) Kanal- und
Straßenausbau Marienleuchte (Vorlagen Nr. BA 119-2015). Unter TOP 9 muss es
richtig heißen „13. Änderung des F-Planes der Stadt Fehmarn im Ortsteil
Marienleuchte…“, er bittet dieses zu berichtigen.
In diesem Zusammenhang verweist auf einen Eilantrag der neuen Fraktion „ Wir
unternehmen was (WuW)“ mit der Bitte, die Tagesordnung dementsprechend zu
erweitern und verliest diesen mit folgendem Wortlaut:
Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn
Begründung:
Durch das Urteil des OVG Schleswig vom 20.01.2015, das die Regionalpläne des
Landes Schleswig-Holstein kippt, besteht für die Windkraftplanung auf Fehmarn
Rechtsunsicherheit.
Der F-Plan der Stadt Fehmarn weist zwar Flächen für Windkraft aus, schließt explicit
aber den Bau von Windkraftanlagen in den übrigen Planbereichen nicht aus.
Vorschlag der WUW:
Die Stadt Fehmarn ändert den gültigen F-Plan und weist eine zusätzliche Fläche für
Windkraft als „Repowering-Fläche“ für den Windpark Burgstaaken und den im Zuge
der FBQ wegfallenden WKA im Windpark „Presen“ aus.
Vorhandene Windparks sollten in diesem Planungsverfahren großzügig abgerundet
werden.
In allen anderen Bereichen soll Windkraft aus Touristischen- und Naturschutzgründen ausgeschlossen werden.
Die Stadt Fehmarn verhängt bis zum Ende des F-Plan-Verfahrens eine Veränderungssperre.
Ergänzung:
Erarbeitung einer „Positivplanung“ für Mastanlagen auf F-Plan-Ebene
Begründung:
Es ist rechtlich umstritten, Verhinderungs- oder Negativplanung zu betreiben.
Daher beantragen wir, in dem zu überarbeitenden F-Plan „Positivplanungen“ hinsichtlich Tier-Mastanlagen zu betreiben, um zukünftig steuernd auf die Entstehung
oder Erweiterung derartiger Anlagen einwirken zu können.
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Wir stellen uns vor, dass die vorhandenen Mastbetriebe befragt werden, in wie weit
sie (außer Falk Voss-Hagen, der ja schon über Privilegierung erweitert) Überlegungen für eine Erweiterung ihrer Mastanlagen anstellen.
Diese Planungen sollten im Verfahren beraten werden und die Ergebnisse dann in
den F-Plan einfließen.
Gleichzeitig werden Tier-Mastanlagen im übrigen F-Plan-Bereich ausgeschlossen.
Auch in diesem Fall sollte eine Veränderungssperre verabschiedet werden.
Wir möchten mit diesem Vorgehen mögliche Erweiterungen von Tier-Mastanlagen
unter den Vorbehalt von Entscheidungen des Bauausschusses und der Stadtvertretung stellen.
Beratung:
Nach kurzer Aussprache lässt Herr Eberle über die Aufnahme des Eilantrages auf
die heutige Tagesordnung abstimmen:
Beschluss:
Die Tagesordnung wird um den Eilantrag der WuW-Fraktion ergänzt.
Abstimmungsergebnis: - Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen.
Des Weiteren lässt er darüber abstimmen, die Punkte 17 bis 18 in nichtöffentlicher
Sitzung zu beraten.
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 17 bis 18 werden in nichtöffentlicher Sitzung
beraten.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, -Enthaltung.
Da keine weiteren Änderungen gewünscht sind, wird die Tagesordnung einstimmig
wie folgt festgelegt:
Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde
2. Feststellung der Niederschrift über die 8.Sitzung am 02.09.2014
3. Feststellung der Niederschrift über die 11. Sitzung am 25.11.2014
4. Mitteilungen im öffentlichen Teil
a) Berichtswesen
hier: Bericht über den Zustand der öffentlichen Objekte und
Immobilien
(HA 021-2014)
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b) Lärmaktionsplanung
c) Kanal-und Straßenbau Marienleuchte
hier: Ergebnis der Anliegerbefragung
5. Bürgerbegehren zum B-Plan Nr.120 der Stadt Fehmarn
Fehmarn im Ortsteil Puttgarden für ein temporäres
Gewerbegebiet der Baltic FS
hier: Vorstellung der Stellungnahmen der Stadt und der
Bürgerinitiative
(BA 119-2015)
(BA 108-2015)
6. Planänderung, zweite Auslegung für das Planfeststellungsverfahren
zum vierstreifigen Ausbau der B 207 Heiligenhafen Ost - Puttgarden
hier: Gemeindliche Stellungnahme
(BA 117-2015)
7. 1. Änderung zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und
Erschließungsplan (VEP) „Zukunftspark“ der Stadt Fehmarn
(BA 115-2015)
8. 1. Änderung B-Plan 75 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte
für den Bereich nordwestlich von Marienleuchte, Ausstellungszentrum,
Infocenter zur festen Fehmarnbeltquerung und langfristige touristische
Nutzung
hier: Aufstellungsbeschluss
(BA 113-2015)
9. 13. Änderung des F-Planes der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte
für den Bereich nordwestlich von Marienleuchte, Ausstellungszentrum,
Infocenter zur festen Fehmarnbeltquerung und langfristige touristische
Nutzung
hier: Aufstellungsbeschluss
(BA 118-2015)
10. B-Plan Nr. 122 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Burg auf Fehmarn für eine Lagerhalle und einen Grenzhandelsmarkt im Gewerbegebiet nördlich der
L 209 und westlich der Gertrudenthaler Straße
hier: Aufstellungsbeschluss
(BA 110-2015)
11. B-Plan Nr. 123 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet im Ortsteil
Lemkendorf, südlich der Kopendorfer Au
hier: Aufstellungsbeschluss
(BA 112-2015)
12. B-Plan Nr. 124 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Puttgarden für
einen Teilbereich südöstlich der Kabunskoppel
hier: Aufstellungsbeschluss
(BA 114-2015)
13.9. F-Plan-Änderung der Stadt Fehmarn für das Gebiet
„Teilbereich des Campingplatzes Wulfener Hals –Golfhotel
und Ferienhäuser-„
hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss
(BA 106-2015)
14. B-Plan Nr. 121 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Niendorf, südlich
des Klausdorfer Weges, östlich der Straße „Zum Süderschlag“
und westlich des Süderweges
hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss
(BA 109-2015)
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15. Straßenausbaumaßnahmen 2015
(BA 111-2015)
16. Anfragen und Anträge im öffentlichen Teil
17. Mitteilungen im nichtöffentlichen Teil
18. Anfragen und Anträge im nichtöffentlichen Teil
19. Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem
nichtöffentlichen Teil der Sitzung
Zu TOP 1:
Einwohnerfragestunde
a) Herr Nico Lafrentz aus Klausdorf fragt nach dem Sachstand bezüglich der
eingereichten 12 Anträge für Ferienhöfe auf Fehmarn. Die Anträge seien
inzwischen durch die Arbeitsgruppe bearbeitet worden und eine Entscheidung
stehe noch aus. Man dürfe nicht vergessen, dass diese 12 Vorhabenträger
insgesamt an die 10 Mio Euro auf der Insel investieren wollen. Er bittet den
Bauausschuss in dieser Angelegenheit zeitnah die entsprechenden
Aufstellungsbeschlüsse zu fassen.
Herr Eberle erklärt, dass in der 6. KW ein Treffen der Arbeitsgruppe stattfinde und
es geplant sei, bis zum nächsten Bau- und Umweltausschuss die jeweiligen
Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten.
b) Herr Thomsen möchte wissen, was aus den Bäumen, die in mühevoller Arbeit
durch die Schulkinder im Rahmen der Kinder Uni im Schulwald am Parkplatz West
gepflanzt worden sind. Nach Besichtigung der Fläche zusammen mit dem privaten
Spender der Bäume habe man keine mehr auffinden können. Dieses habe zudem
auch den Spender sehr entsetzt.
Frau Rehnen sagt eine Klärung zu. Sie vermute, dass die Bäume wenn sie
tatsächlich entfernt worden sind, im Zuge der dort durchzuführenden
Baumaßnahme für den Wanderweg weggenommen worden seien.
c) Frau Woitalla aus Petersdorf erkundigt sich, ob sie weiterhin im Gebäude der
ehemaligen Petersdorfer Schule Spenden für Tschernobyl annehmen, sammeln
und lagern könne.
Herr Eberle erklärt, dass für dieses Gebäude ein Wertgutachten erstellt worden
sei. Er sagt zu, dass sie vorerst noch Spenden dort annehmen könne, aber auf die
Zukunft gerichtet auf dem „kleinen Dienstwege“ bei der entsprechenden Stelle der
Stadt nachfragen solle, ob sie die Räumlichkeiten weiterhin nutzen dürfe.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zu TOP 2:
Feststellung der Niederschrift über die 8. Sitzung am 02.09.2014
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Da keine Einwände vorliegen, gilt die Niederschrift vom 02.09.2014 als festgestellt.
Zu TOP 3:
Feststellung der Niederschrift über die 11. Sitzung am 25.11.2014
Herr Eberle bemerkt, dass für diese Niederschrift eine falsche Nummerierung im
Protokoll gewählt worden sei. Es handele sich um die 11. und nicht um die 10.
Niederschrift und bittet dieses zu berichtigen.
Herr Haltermann bittet um Berichtigung unter TOP 15 b) in Text der Beratung. Hier
muss es richtig heißen: „Herr Mehnert macht den Vorschlag, auch die Planung….“.
Da keine weiteren Änderungen vorgebracht werden wird die Niederschrift vom
25.11.2014 mit den erwähnten Änderungswünschen festgestellt.
Zu TOP 4:
Mitteilungen im öffentlichen Teil
a) Mitteilungsvorlage HA 021-2014
Berichtswesen
Bericht über den Zustand der öffentlichen Objekte und Immobilien
Inhalt der Mitteilung:
Als Anlage ist der Bericht über den Zustand der öffentlichen Objekte und Immobilien
beigefügt.
Er stellt den aktuellen und mittelfristigen Unterhaltungsbedarf, die notwendigen Maßnahmen für die einzelnen Objekte und Immobilien dar und spricht auch evtl. zukünftig
erforderliche zusätzliche Raumbedarfe an.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
b) Lärmaktionsplanung
Frau Cronauge berichtet über die geplante Lärmaktionsplanung. Gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 sind die Kommunen verpflichtet, bei Lärmproblemen Lärmaktionspläne aufzustellen.
Grundlage für den Lärmaktionsplan seien die Lärmkarten mit der Bestandsaufnahme
der Lärmsituation an den Hauptverkehrswegen und in den Ballungsräumen. Anhand
einer Darstellung erläutert sie die bereits vorhandenen Ballungsräume entlang und
nahe der B 207.
Ziel und wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung sei die Bewertung der Lärmsituation und Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien zur Reduzierung der Lärmbelastung, vor allem auch für durch Kfz-Verkehr stark verlärmte innerörtliche Hauptverkehrsstraßen.
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Eine zentrale Bedeutung habe die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung.
Der Aufwand für die Aktionsplanung hänge im Wesentlichen vom Umfang der Lärmbelastungen und den örtlichen Rahmenbedingungen in der Gemeinde ab.
Frau Parge gibt zu Bedenken, dass der Ausbau der Hinterlandanbindung bevorstehe
und frage sich, wie sinnvoll dann ein Lärmaktionsplan sei. Eigentliche benötige man
Mittel von der EU, um künftig Lärm zu verhindern.
Auch Herr Haltermann ist der Meinung, dass die EU hier gefordert sei, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Herr Eberle empfiehlt, die Planung zu diesem Zeitpunkt noch nicht anzustoßen, weil
die Lärmaktionsplanung wegen dem Bau der Hinterlandanbindung derzeit wenig
Sinn mache. Man solle hier entsprechende Gespräche führen.
c) Mitteilungsvorlage BA 119 - 2015
Kanal- und Straßenbau Marienleuchte
hier : Ergebnis der Anliegerbefragung
Inhalt der Mitteilung:
Die Stadtvertretung der Stadt Fehmarn hat in ihrer Sitzung am 24.06.2014 beschlossen, für die geplante beitragspflichtige Ausbaumaßnahme „Kanal- und Straßenbau
Marienleuchte“ zunächst die Anlieger anzuhören, ob grundsätzlich ein Ausbau gewünscht wird.
Das Ergebnis der Befragung wird in der nachstehenden Aufstellung zur Kenntnis gegeben.
Straßen
Zum Steilufer
Am Leuchtturm
Osterweide
Rethen
Anzahl der
anliegenden
Grundstücke
Anzahl der
Rückmeldungen
12
11
10
9
16
66
14
33
Beitragspflichtige Ausbaumaßnahme
Ohne
Dafür
Dagegen
Aussage
0
9
1
1
8
0
2
1
12
30
0
2
Herr Haltermann möchte wissen, ob die Verkehrssicherungspflicht seitens der Stadt
Fehmarn erfüllt werde.
Herr Quattek erklärt, dass es sich in diesem Fall um ein recht kompliziertes Konstrukt handele und noch rechtlich Klärungsbedarf bestehe.
d) Frau Rehnen teilt mit, dass am 26.02.2015 um 10 Uhr im Dörfergemeinschaftshaus in Meeschendorf ein öffentlicher Erörterungstermin bezüglich der Schweinemastanlage in Schlagsdorf stattfinde. Dieser Termin sei nicht gesetzlich vorge-
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schrieben und sollte schon im September 2014 durchgeführt werden. Seinerzeit
habe man diesen Termin aufgrund des fehlenden gemeindlichen Einvernehmens
verschieben müssen.
e) Herr Quattek berichtet, dass auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung bezüglich
des Atommüllendlagers ein Beschluss gefasst worden sei, zusammen mit den
Nachbargemeinden und einem gemeinsamen Rechtsanwalt eine Stellungnahme
zu verfassen. Diese Stellungnahme sei inzwischen fristgerecht beim zuständigen
dänischen Ministerium eingereicht worden. Er beanstande in diesem Zusammenhang die mangelnde Transparenz der Unterlagen. Das Projekt zur Festen
Fehmarnbeltquerung und auch der Tourismus seien nicht oder nicht ausreichend
berücksichtigt worden. Aber auch den sich verändernden Klimabedingungen sei
nicht zur Genüge Rechnung getragen worden.
f) Herr Quattek teilt weiter mit, dass bezüglich der Breitbandversorgung auf Fehmarn
am 21.01.2015 bei der egoh eine Informationsveranstaltung stattgefunden habe.
Es sei angedacht, den ZVO mit einzubeziehen oder einen eigenen ZV zu gründen.
Es wurden einzelne Versorgungsszenarien vorgestellt; die Anliegerversorgung solle bis zum jeweiligen Haus herangeführt werden. Die Kosten wurden dargestellt
und ebenso die Zeithorizonte. Grundsätzlich habe Fehmarn den größten Flächenanteil aller Gemeinden in Ostholstein mit 12 % der Gesamtinvestitionen.
In den nächsten Monaten werden weitere Veranstaltungen durchgeführt und auf
der Internetseite der egoh entsprechende Infos bereitgestellt.
Herr Haselhorst erklärt, dass es auch Fehmarn bereits eine Breitbandversorgungsgruppe gäbe, in der auch Herr Haltermann Mitglied sei.
Frau Parge hält den festgesetzten Zeitrahmen der egoh bis 2035 für zu lang. Bis
dahin könne es aufgrund der unzureichenden Versorgung zu einer „Landflucht“
kommen. Die Umsetzung der Breitbandversorgung auf Fehmarn habe deshalb für
sie absolute Priorität.
Herr Haltermann erwidert, dass die Windmüller auf Fehmarn Mitglied in der egoh
seien. Die Breitbandversorgung solle auf jeden Fall kommen und Fehmarn stehe
im Ausbauplan auf Platz 1.
Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.
Zu TOP 5:
Vorlage Nr. BA 108-2015
Beratungsgegenstand:
Bürgerentscheid zum B-Plan Nr. 120 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Puttgarden
für ein temporäres Gewerbegebiet der Baltic FS
hier: Vorstellung der Stellungnahmen der Stadt und der Bürger-Initiative
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Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2014 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 120 gemäß § 12 BauGB als Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst.
Planungsanlass ist die Ausweisung eines temporären Sondergebiets zur Ansiedlung
von Gewerbebetrieben in unmittelbarer Nähe zur zukünftigen Tunnelbaustelle der
Festen Fehmarnbeltquerung – einen positiven Planfeststellungsbeschluss und die
Aufnahme der Bauarbeiten zur Beltquerung vorausgesetzt.
In dem temporären Sondergebiet von etwa 15 Hektar Größe sollen sich regionale
Unternehmen ansiedeln können, die die Baustelle mit ihren Dienstleistungen versorgen. Das Unternehmen Baltic FS möchte als Vorhabenträger der Planung den reibungslosen Ablauf im Baustellenumfeld unterstützen und Schnittstellenprobleme minimieren.
Bedingt durch die Aktivitäten der im Sommer 2014 gegründeten Bürger-Initiative
„Bewahrt Fehmarn“ erreichte die mediale Präsenz dieses Bauleitplanverfahrens
enorme Ausmaße, bevor in eine konkretere Planungsphase eingestiegen werden
konnte.
Am 02.09.2014 fand – anstelle der für diesen Termin geplanten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – eine Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Hierbei erläuterten der Vorhabenträger und der beauftragte Planer das beabsichtigte Vorhaben sowie die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten vorbereitenden Schritte und die interessierten Bürger waren aufgefordert, ihre Fragen, Bedenken und Anregungen zur Planung vorzubringen.
Die Bürger-Initiative setzte sich anschließend zum Ziel, den Aufstellungsbeschluss
gemäß § 16 g Abs. 2 Nr. 6 Gemeindeordnung (GO) aufheben zu lassen. Dem Bürgerbegehren wurde seitens der Kommunalaufsicht stattgegeben, der Termin für den
Bürgerentscheid wurde auf den 08. März 2015 gelegt – am gleichen Tag findet die
Wahl des kommenden Bürgermeisters der Stadt Fehmarn statt.
Zur Vorbereitung des Bürgerentscheids und zur Information der abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger ist die Verwaltung aufgerufen, ihre Planungsabsichten
für den B-Plan Nr. 120 darzulegen. Sie lauten wir folgt:
„Stellungnahme der Stadt Fehmarn:
Auf der geplanten Fläche für das Sondergebiet siedeln sich örtliche Unternehmen an.
Ziel ist es, Dienstleistungen für die geplante Tunnelbaustelle im Bereich Baustelleninfrastruktur und –versorgung zu erbringen. In dem Sondergebiet sollen Niederlassungen dieser Unternehmen entstehen und regionale Fachkräfte beschäftigt werden.
Dies soll über den Zeitraum der Tunnelbaustelle zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit
in der Region Ostholstein führen. Dieses kann positive Effekte auf die wirtschaftliche
Entwicklung der Insel haben. Die Koordination der Dienstleistungstätigkeiten auf der
Sonderfläche obliegt einem Vorhabenträger.
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Das temporäre Sondergebiet soll ausschließlich für die Bauphase der Festen
Fehmarnbeltquerung ausgewiesen werden und wird nach Abschluss der Bauarbeiten
(ca. sieben Jahre) wieder zurückgebaut. Entsprechende Verpflichtungen werden vertraglich fixiert und eine Bauleitplanung mittels temporärer Festsetzungen betrieben.
Die Kompensation der Beeinträchtigung der natürlichen Ressourcen und eventuelle
Schäden werden vom Vorhabenträger getragen. Das vorhandene Ackerland wird
wieder seiner Bestimmung übergeben und sämtliche Bauwerke oberirdischer und
unterirdischer Art werden zurückgebaut und vollständig entsorgt. Eine Beweissicherung, Umweltgutachten, Sicherheitsleistungen sowie ein zeitlich befristetes Baurecht
sollen dies gewährleisten.
Entsprechend des gewählten Instruments des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
hat die Stadt Fehmarn die größtmögliche Kontrolle über das Verfahren und die dem
Vorhabenträger per Durchführungsvertrag aufzuerlegenden Pflichten (z.B. Emissionskontigentierung, Limitierung der überbaubaren Grundstücksfläche, Höhenentwicklung, Rückbauverpflichtung, Katalog zulässiger Nutzungen, etc.).
Die Inanspruchnahme der Fläche ist individuell nach den Erfordernissen der Bauabwicklung des Tunnelbaus geplant. Dadurch gelangen nur tatsächlich benötigte Flächen in eine Nutzung.
Weitere Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der Fläche und Beeinträchtigungen der vorhandenen Infrastruktur im Rahmen des temporären Sondergebietes sind
nicht geplant.
Durch die zentrale Verortung des temporären Sondergebietes direkt an der Tunnelbaustelle soll die Schaffung von einer Vielzahl von neuen Standorten für die geplanten Gewerbebetriebe auf der Insel Fehmarn verhindert werden. Es ist zu erwarten,
dass eine dezentrale und nicht zu steuernde Ansiedlung dieser Betriebe zu einer
enormen Belastung der vorhandenen Infrastruktur führen würde und in erhöhten Sanierungskosten nach Abschluss der Maßnahme des Tunnelbaus mündet. Anfragen
von Gewerbetreibenden an die Stadt bezüglich Flächenverfügbarkeiten auf der Insel
hat es bereits mehrfach gegeben.
Die Stadt Fehmarn lebt vom Fremdenverkehr und aus diesem Grund soll eine zentrale Verortung von Gewerbeflächen angestrebt werden, um die Beeinträchtigungen,
die durch die Tunnelbaustelle für die Gäste entstehen, so gering und so geräuscharm wie möglich zu gestalten.“
Die Bürger-Initiative „Bewahrt Fehmarn“ wird ihre Stellungnahme in der Ausschusssitzung vorstellen.
Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten.
Beratung:
Frau Cronauge stellt die Stellungnahme der Stadt Fehmarn vor.
Im Folgenden wird die Stellungnahme Absatz für Absatz durchgegangen.
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Absatz 1:
Herr Haltermann weist darauf hin, dass es richtig heißen müsse, dass sich überwiegend örtliche Unternehmen auf der geplanten Fläche ansiedeln sollen.
Frau Parge macht den Vorschlag den Absatz auf einen Satz zu reduzieren und darauf hinzuwirken, dass ein Synergieeffekt bezüglich der Ansiedlung von örtlichen und
überörtlichen betrieben entsteht.
Herr Eberle lässt über die einzelnen Vorschläge abstimmen:
Vorschlag a:
Beschluss:
Den Absatz 1 auf einen Satz reduzieren und auf den Synergieeffekt bezüglich
der Ansiedlung von örtlichen und überörtlichen Unternehmen hinweisen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, -Enthaltung.
Vorschlag b:
Beschluss:
Auf der geplanten Fläche für das Sondergebiet siedeln sich überwiegend
örtliche Unternehmen an
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen.
Absatz 2:
Herr Haltermann bittet um Ergänzung des 2. Absatzes im letzten Satz. Hier müsste
bezüglich der Sicherheitsleistungen noch der Zusatz in Klammern „z.B. Rückbaubürgschaften“ hinzugefügt werden.
Absatz 3:
Bleibt wie vorgesehen.
Absatz 4:
Bleibt wie vorgesehen.
Absatz 5:
Bleibt wie vorgesehen.
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Absatz 6:
Herr Haltermann bittet den Text im 1. Satz dahingehend zu ändern, dass die Schaffung einer Vielzahl neuer Standorte für temporäre Gewerbebetriebe auf der Insel
verhindert werden soll.
Absatz 7:
In diesem Absatz bittet Herr Haltermann um die Ergänzung des 1. Satzes. Es müsse
richtig heißen, dass die Stadt überwiegend vom Fremdenverkehr lebe…
Die Stellungnahme der Stadt Fehmarn wird mit den vorgenannten Änderungen beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Stadt Fehmarn zum Planungsanlass des B-Plans Nr. 120 im
Rahmen des geplanten Bürgerentscheids am 08.03.2015 wird mit den vorgenannten
Änderungen gebilligt.
Beratungsergebnis:
< 10 > Ja
< 1 > Nein
< - >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Im Anschluss erhält Herr Kaminski als Sprecher der Bürgerinitiative die Gelegenheit, die Stellungnahme vorzustellen.
Zu TOP 6:
Vorlage Nr. BA 117-2015
Beratungsgegenstand:
Planänderung, zweite Auslegung für das Planfeststellungsverfahren zum vierstreifigen Ausbau der B 207 Heiligenhafen Ost - Puttgarden
hier: Gemeindliche Stellungnahme
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat die mit Bekanntmachung vom
08.09.2011 ausgelegten und mit Antrag vom 09.08.2013 geänderten Planfeststellungsunterlagen erneut geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren nach dem
Bundesfernstraßengesetz beantragt.
Die Stadt Fehmarn hatte sich im Verfahren zunächst mit einer Stellungnahme vom
12.12.2011 beteiligt, die am 05.09.2012 in einem offiziellen Erörterungstermin bera-
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ten wurde. Im Rahmen einer Planänderung vom August 2013 hat die Stadt Fehmarn
mit Datum vom 16.09.2013 erneut eine Stellungnahme abgegeben. Die Erörterung
der Stellungnahme erfolgte am 12.02.2014.
Aufgrund der eingereichten Stellungnahmen und der Erörterungen dazu hat der Landesbetrieb Straßenbau einige kleinere Panänderungen vorgenommen. Zusätzlich
wurden Aktualisierungen der Kartierungen einiger Tierartengruppen vorgenommen
und die sich daraus ergebenen Maßnahmenänderungen ergänzt.
Für den Bereich Fehmarn stellt sich diese Planänderung im Wesentlichen wie folgt
dar:




Die Fahrbahnbreite der Gemeindestraße nach Todendorf wurde minimal verbreitert, jedoch nicht in dem von der Stadt Fehmarn gefordertem Umfang.
Aufgrund der aktualisierten Amphibienerfassung sind im Bereich der Anschlussstelle Puttgarden Ergänzungen der Amphibienzäune notwendig, da
das Vorkommen des Kammmolches sich hier erhöht hat.
Wegfall eines Wirtschaftsweges entlang der B 207, der Teil des Pilgerweges
ist. Der Pilgerweg wird weiter westlich geführt. Die Kosten für die Verlegung
und eine neue Beschilderung des Pilgerwegabschnittes trägt der Straßenbaulastträger.
Im Bereich der Anschlussstelle Avendorf wurde ein Flurstück aus der Planung
herausgenommen. Hier hatte die Stadt Fehmarn darauf hingewiesen, dass
das Flurstück bereits Bestandteil des B-Planes Nr. 87 – Sondergebiet Recyclinghof Hochfelder Mühle – ist. Im B-Plan Nr. 87 ist hier bereits eine Maßnahmenfläche als Knickschutzstreifen ausgewiesen.
Auf alle weiteren von der Stadt Fehmarn genannten Forderungen, Anregungen und
Bedenken ist in der Planänderung nicht eingegangen. Als wesentliche, nicht berücksichtigte Bedenken sind zu nennen:




Die Nichtberücksichtigung eines kombinierten Geh- und Radweg auf dem
Brückenbauwerk an der Anschlussstelle Avendorf.
Ein Widerspruch der Stadt Fehmarn zur Kostenbeteiligung bei der Erneuerung
der Brückenbauwerke und Anpassung der Gemeindestraßen für die Überführungen Niendorf – Ostermarkelsdorf und Bannesdorf – Hinichsdorf.
Weiterhin wird auf das Fehlen von Anpflanzungen entlang der Trasse nicht
eingegangen. Lediglich auf einen Teilabschnitt von 200 Metern wurde die Anpflanzung ergänzt.
Die erneute Forderung Wildschutzzäune zu errichten wird nicht berücksichtigt.
Mit der vorliegenden Planänderung wird die Stadt Fehmarn in Ihrer Stellungnahme
keine ergänzenden Anregungen und Bedenken vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits vorliegenden Stellungnahmen weiterhin Bestand haben und
dass die Stadt Fehmarn sich vorbehält gegen Teile der Planung gegebenenfalls zu
klagen.
Die Stellungnahme der Stadt Fehmarn ist als Anlage beigefügt. Weiterhin finden Sie
in der Anlage die Erwiderungen zu den zuvor getätigten Stellungnahmen.
Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten.
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Beratung:
Frau Rehnen stellt die gemeindliche Stellungnahme vor.
Frau Parge findet, dass die Anbindung an den Fährhafen Puttgarden und die Amalienhofer Brücke nicht ausreichend Berücksichtigung finde und bittet, in der Stellungnahme darauf hinzuweisen.
Herr Haltermann ergänzt, dass man auch auf die Baureihenfolge Einfluss nehmen
solle. Hierzu erklärt Frau Rehnen, dass man das bereits getan aber bisher keine
ausreichende Antwort erhalten habe. Man verweise jedoch in dieser Stellungnahme
auf die vorangehende Stellungnahme und dass diese weiterhin Bestand habe.
Beschlussvorschlag:
1. Die Ausführungen zum Planverfahren werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Fehmarn stimmt der vorliegenden Stellungnahme der Stadt zum Planänderungsverfahren für das Planfeststellungsverfahren zum vierstreifigen Ausbau der B 207 Heiligenhafen Ost – Puttgarden, in
geänderter Fassung zu.
Beratungsergebnis:
< 11 > Ja
< - > Nein
< - >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu TOP 7:
Vorlage Nr. BA 115-2015
Beratungsgegenstand:
1. Änderung zum Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Zukunftspark“ der Stadt Fehmarn
Sachverhalt:
Bereits im September 2013 hat der Bau- und Umweltausschuss über eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Soccergolfanlage auf der Erweiterungsfläche des Zukunftsparks am Ortseingang von Burg beraten.
Bei Soccergolf handelt es sich um eine Mischung aus Golf, Minigolf und Fußball.
Spielgerät ist ein Fußball, der auf insgesamt 18 Bahnen unterschiedlicher Länge und
Breite mit möglichst wenigen Schüssen per Fuß eingelocht werden muss. Als Ziele
sollen Schächte mit ca. 70 cm Durchmesser dienen, die etwa 20 cm tief im Boden
versenkt werden. Der Untergrund der mit zu umspielenden Hindernissen ausgestat-
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teten Bahnen besteht aus in unterschiedlichen Höhen abgemähtem Rasen. Die Hindernisse werden von Findlingen, Baumstämmen, Kanalrohren, Sandbunkern oder
kleinen Teichen gebildet.
In der Septembersitzung in 2013 wurde beschlossen das Vorhaben in Form einer
Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg zu bringen.
Seit Dezember 2011 ist die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1
der Stadt Fehmarn rechtsgültig. Das Plangebiet ist ausgewiesen als sonstiges Sondergebiet „Zukunftspark“.
Der Plangeltungsbereich ist in drei Teilbereiche unterteilt, wobei der Teilbereich 1 als
Sondergebiet ausgewiesen ist und die Teilbereiche 2 und 3 als Maßnahmenflächen
zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Dazwischen befindet sich eine Teilfläche als Erweiterungsfläche, die nicht im Geltungsbereich des VEP liegt.
Im Durchführungsvertrag zum VEP ist in § 9.3 eine Festlegung zur Nutzung der Erweiterungsfläche getroffen worden, die eine gärtnerische oder landwirtschaftliche
Nutzung vorsieht. Temporäre Veranstaltungen und Ausstellungen sind unzulässig.
Weitere Prüfungen seitens der Verwaltung und der Bauaufsicht des Kreises kommen
zu dem Ergebnis, dass, soweit mit der Anlage keine baulichen Anlagen verbunden
sind eine Genehmigung des Vorhabens auf Grundlage der Ausweisung des Vorhabengebietes im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Ferienpark zulässig wäre.
Seitens der Stadt Fehmarn und dem Grundstückseigentümer ist der § 9.3 des Durchführungsvertrages um den Satz, „Zulässig ist zusätzlich Soccergolf“, zu ergänzen.
Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten.
Beratung:
Herr Haltermann erklärt, dass er die Planung grundsätzlich für gut, die Errichtung
eines Toilettengebäudes direkt an der Straße und damit im ersten Blick für die ankommenden Gäste für unglücklich halte. Außerdem möchte er wissen, ob ein Ballfangzaun eingeplant sei.
Frau Rehnen erläutert, dass jetzt die Grundlage für einen Antrag geschaffen werde
und diese Fragen aufgenommen und bis zur Antragstellung abgehandelt werden
müssen. Für das Toiletten- sowie das Kassenhaus sei ein Baufeld eingeplant. Die
Gestaltung sei dem Vorhabenträger aufzugeben.
Herr Eberle erteilt in Abstimmung mit dem Ausschuss dem als Gast anwesenden
Vorhabenträger Herrn Beneken das Wort.
Herr Beneken erläutert, dass die Toiletten im Gebäude des Zukunftsparks mitgenutzt werden dürfen. Dieses sei auch bereits mit dem Kreis Ostholstein so abgesprochen.
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Die Parkflächen seien auf dem Grundstück des Zukunftsparks ausreichend gewählt
und würden somit auch für die Soccergolfanlage ausreichen und mitgenutzt werden
dürfen.
Für das Kassenhaus gäbe es im Bereich des Parkplatzes ein entsprechendes Baufenster.
Außerdem stelle es kein Problem dar, die Anlage Spielrichtung eine andere Richtung
zu verlegen, um einen riesigen Ballfangzaun zu verhindern.
Frau Rehnen erklärt, dass sie die Eingaben in die gemeindliche Stellungnahme nach
§ 36 BauGB mit aufnehmen werde.
Herr Haltermann betont, dass der Maßnahme nur mit einem durch die Stadt abgestimmten Plan zulässig sein dürfe.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Fehmarn beschließt die Änderung des
Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 der Stadt
Fehmarn.
2. Im Durchführungsvertrag wird der § 9.3 um den Satz: „Zulässig ist zusätzlich Soccergolf“, ergänzt.
3. Die Spielrichtung soll geändert werden, um einen sonst notwendigen Ballfangzaun
zu verhindern.
4. Weitere Details sind mit dem Bauamt abzustimmen.
Beratungsergebnis:
< 11> Ja
< - > Nein
< - >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu TOP 8:
Vorlage Nr. BA 113-2015
Beratungsgegenstand:
1. Änderung B-Plan 75 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte für den Bereich nordwestlich von Marienleuchte, Ausstellungszentrum, Infocenter, zur
festen Fehmarnbeltquerung und langfristige touristische Nutzung
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
In den Jahren 2007/2008 wurde ein ausführliches Planverfahren für die Aufstellung
des B-Planes Nr. 75 für den nördlichen Ortsteil von Marienleuchte, Leuchtturm und
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Umgebung, durchgeführt. Planziel der Bauleitplanung war es dem verwaisten Gelände im Bereich des alten Leuchtturmes eine Entwicklungsmöglichkeit zu bieten. Der
bisherige Grundstückseigentümer hat mehrere Versuche unternommen, das Grundstück zu veräußern. Dem Bauamt wurden in den letzten Jahren viele Projektideen für
das Plangebiet vorgestellt, die allesamt nicht weiterverfolgt wurden.
Das Plangebiet ist mittlerweile im Besitz zweier Fehmeraner Unternehmer. Diese
haben der Verwaltung eine Projektidee vorgestellt und einen Antrag auf Änderung
der Bauleitplanung gestellt. Im Plangebiet sind folgende Nutzungen vorgesehen:









Sanierung und Umbau des denkmalgeschützten alten Leuchtturms u. a. als
Ausstellungszentrum / Infocenter zur festen Fehmarnbeltquerung
Errichtung eines Empfangsgebäudes als Welcomepoint
Umbau, Neubau der heutigen Nebengebäude (Kulturdenkmal) als Restaurant
Ergänzende Gebäude für Verwaltung und Wohnungen
Veranstaltungszentrum / Edutainmentcenter für Veranstaltungen
Aussichtsplatzterrasse an der Steilküste
Gebäude für Ferienwohnungen
Parkplätze für Besucher und Feriengäste
Ausgleichsflächen
Eine vorläufige Konzeptplanung ist als Anlage beigefügt.
Das Regionalmanagement und das Bauamt der Stadt Fehmarn in Zusammenarbeit
mit Femern AS planen seit geraumer Zeit ein Info-, Ausstellungszentrum im Bereich
zwischen Puttgarden und Marienleuchte. Dieses soll während der Bauphase einer
festen Fehmarnbeltquerung als Infocenter dienen, aber auch langfristig eine Attraktion für Fehmarn im touristischen Sektor bieten.
Vorgespräche zu diesem Info- / Ausstellungszentrum mit der Regional- und Landesplanung fanden in Eutin und Kiel aufgrund der Lage in der freien Landschaft nur begrenzt Zuspruch. Eine Anbindung eines solchen Ausstellungszentrums an eine vorhandene Bebauung wird aus ortsplanerischer Sicht begrüßt.
Weitere Details zu den geplanten Nutzungen werden im Planverfahren erläutert.
Mit der vorliegenden Planung wird die Änderung des B-Planes Nr. 75 notwendig,
damit die geplanten Nutzungen auf der nördlichen Grünfläche umgesetzt werden
können. Die vorgesehenen Nutzungen auf der als Mischgebiet festgesetzten Fläche
sind nach jetzigem Planungsrecht bereits zulässig. Südlich der Straße Rethen ist ein
Parkplatz für die Besucher des Infocenters vorgesehen, so dass auch hier eine Änderung des momentan rechtsgültigen B-Planes Nr. 6 für diesen Bereich notwendig
wird.
Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten.
Beratung:
Die Regionalmanagerin hält zunächst einen Eingangsvortrag und weist deutlich darauf hin, dass die Stadt nicht so schnell einen Investor für die nicht überplante grüne
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Wiese gefunden hätte. Erst mit der Verortung des Ausstellungszentrums auf dem
Leuchtturmgrundstück sei der Durchbruch geschafft worden.
Herzstück des Projektes werde der sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte
alte Leuchtturm. Dieser solle dann zukünftig das Ausstellungszentrum und das Infocenter zur FFBQ beherbergen.
Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt in einem gesamttouristischen
Kontext gesehen werden müsse. Denn mit einem mittlerweile ungenutzten Ausstellungszentrum wie am Öresund sei weder Fehmarn noch Marienleuchte gedient.
Anschließend erläutert der als Gast anwesende Planer Herrn Brandes die angestrebte Bauleitplanung.
Er betont, dass es bei der vorgelegten Planung sich ausschließlich um eine Funktionsplanung handele. Die endgültige Planung werde zusammen mit dem Bauausschuss erarbeitet. Zudem sei auch die Abstimmung mit den Träger öffentlicher Belange noch abzuwarten.
Die als Gast anwesende Architektin Frau Kempe erklärt, dass es sich um ein Risikogrundstück handele und die Nutzung auch wirtschaftlichen Kriterien unterliege.
Nach weiterer kurzer Diskussion wird wie folgt beschlossen:
Beschlussvorschlag:
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte für den Bereich nordwestlich von Marienleuchte, Ausstellungszentrum,
Infocenter, zur festen Fehmarnbeltquerung und langfristige touristische Nutzung
wird aufgestellt.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen.
3. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig
zu beteiligen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB).
5. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Soweit der Investor das Planungsbüro nicht direkt beauftragt, ist mit ihm ein
städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Der
Bürgermeister wird zum Abschluss ermächtigt.
Beratungsergebnis:
< 7 > Ja
< - > Nein
<4 >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Zu Top 9:
Vorlage Nr. BA 118-2015
Beratungsgegenstand:
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Es wird auf die Vorlage BA 113-2015 verwiesen.
Die im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen machen im Norden und im Süden die
Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten.
Beratung:
Es wird keine Beratung gewünscht.
Beschlussvorschlag:
1. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte wird aufgestellt.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen.
3. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB).
5. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Soweit der Investor das Planungsbüro nicht direkt beauftragt, ist mit ihm ein
städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Der
Bürgermeister wird zum Abschluss ermächtigt.
Beratungsergebnis:
< 7 > Ja
< - > Nein
< 4>
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
20
Zu TOP 10:
Vorlage Nr. BA 110-2015
Beratungsgegenstand:
B-Plan Nr. 122 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Burg auf Fehmarn für eine Lagerhalle und einen Grenzhandelsmarkt im Gewerbegebiet nördlich der L 209 und
westlich der Gertrudenthaler Straße
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Vorhabenträger betreibt seit 2006 einen Grenzhandelsmarkt am Ehlers Kamp.
Die zugehörigen Lagerflächen befinden sich an externen Standorten, also nicht im
räumlichen Zusammenhang mit dem Verkauf.
Insbesondere zur effizienteren logistischen Bewirtschaftung soll eine bauliche Konzentration der Verkaufs- und Lagerflächen an einem Standort erfolgen. Vorgesehen
ist dies auf einer ca. 2,5 ha großen Fläche im Bereich der Gewebegebietserweiterung Burg-Nordwest, für die es bereits den Aufstellungsbeschluss über den B-Plan
Nr. 116 gibt. Aufgrund der stockenden Verhandlungen mit dem Landeigentümer
konnte die Planung bisher nicht vorangetrieben werden.
Ein im Juni 2014 geplanter Aufstellungsbeschluss für das Vorhaben Lagerhalle und
Grenzhandelsmarkt war mit dem Verweis auf eine sog. „Briefmarkenplanung“ abgelehnt worden, jedoch konnte der Vorhabenträger nachdrücklich sein langfristiges
wirtschaftliches Interesse am Standort Burg auf Fehmarn und seinen damit verbundenen Bedarf an der Fläche deutlich machen.
Der Vorhabenträger hat mit dem (bisherigen) Landeigentümer der betreffenden Fläche einen privatrechtlichen Grundstückskaufvertrag geschlossen und damit die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Bauleitplanung geschaffen, die er in zwei
Bauabschnitten realisieren möchte.
Im ersten Bauabschnitt soll eine etwa 5.800 m² große Halle, die dringlich benötigt
wird, errichtet werden. In einem zweiten Bauabschnitt ist der Neubau des Grenzhandelsmarktes mit einer Verkaufsfläche von knapp 2.000 m² geplant. Aufgrund der angestrebten Größe der Verkaufsfläche sind eine Ausweisung als Sondergebiet und
eine F-Plan-Änderung erforderlich.
Weiterhin soll im 2. Stock ein Bürotrakt auf 216 m² entstehen. Der Nachweis von
Parkplätzen auf dem Grundstück ist vorgesehen.
Im bestehenden Grenzhandelskonzept der Stadt Fehmarn aus dem Jahre 2005 ist
eine Verkaufsflächengröße für den Grenzhandel von insgesamt 10.000 m² vorgesehen, plus 10 % für die Erweiterung von bestehenden Betrieben. In der Anlage ist der
aktuelle Bestand aufgelistet. Demnach hat Fehmarn derzeit einen Verkaufsflächenbestand mit Grenzhandel von 10.997 m², und ist nach Grundlage des Grenzhandelskonzeptes ausgeschöpft. Bereits seit zwei Jahren gibt es immer wieder Gespräche
der Verwaltung mit der Landesplanung bezüglich einer Fortschreibung des Grenzhandelskonzeptes. Die Landesplanung hat in Telefonaten signalisiert, dass bei einer
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weiteren Entwicklung des Grenzhandels auf Fehmarn das vorliegende Konzept ergänzt werden muss, und dass dabei die regionale Entwicklung des Grenzhandels (in
Heiligenhafen) zu berücksichtigen ist.
Zwischen der Verladezone östlich der geplanten Lagerhalle und dem benachbarten
Grundstück (Meereszentrum) muss sehr wahrscheinlich ein Lärm- und Sichtschutz
errichtet werden, um die benachbarten schützenswerten Räume und die Besucher
vor Lärm, etc. zu schützen.
Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 28.10.2014 wurde dem
Vorhabenträger ein positives Signal bezüglich der Umsetzung seiner Planung gegeben. Die Erschließung soll über die Gertrudenthaler Straße und die Stichstraße unterhalb des Meereszentrums (Verlängerung Ehlers Kamp in westlicher Richtung) erfolgen.
Für die Erschließung des gesamten Gewerbegebietes ist mittelfristig die Errichtung
eines Kreisverkehrs am Landkirchener Weg/ L 209 in Höhe Amalienhof erforderlich,
um die vorhandene Verkehrsbelastung insbesondere auf der Gertrudenthaler Straße
zu kompensieren. Zu dieser Aussage kommt ein Verkehrsgutachten, dass im Zusammenhang mit der Umgehungsstraßen-Planung erstellt wurde.
Der geplante Geltungsbereich des B-Plans und die beabsichtigte Bebauung des
Grundstücks sind den anliegenden Plänen zu entnehmen.
Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beratung:
Frau Cronauge stellt den aktuellen Sachstand bezüglich der Bauleitplanung dar. Sie
verweist darauf, dass auch das Land das Projekt mittrage, trotz geringer Erhöhung
der auszuweisenden Flächen für den Grenzhandel.
Aus diesem Grunde müsse man zeitnah das entsprechende Grenzhandelskonzept
überarbeiten.
Frau Parge gibt zu bedenken, dass im bestehenden Gewerbegebiet Severitenkamp
das Grundstück wieder frei sei, weil der einstige Bewerber seinen Antrag zurück genommen habe. Man solle dem Vorhabenträger vorrangig das Grundstück im Severitenkamp antragen, bevor hier wieder einer Briefmarkenplanung erfolge. Die FWVFraktion werde aus diesem Grund nicht zustimmen.
Nach kurzer Aussprache erfolgt folgender Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 122 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Burg auf Fehmarn für
eine Lagerhalle und einen Grenzhandelsmarkt im Gewerbegebiet nördlich der L
209 und westlich der Gertrudenthaler Straße wird aufgestellt.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen.
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3. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig
zu beteiligen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB).
5. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Soweit der Investor das Planungsbüro nicht direkt beauftragt, ist mit ihm ein
städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und aller weiteren mit
der Erschließung anfallenden Kosten abzuschließen. Der Bürgermeister wird zum
Abschluss ermächtigt.
Beratungsergebnis:
< 8 > Ja
< 2 > Nein
< 1 >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu TOP 11:
Vorlage Nr. BA 112-2015
Beratungsgegenstand:
B-Plan Nr. 123 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet im Ortsteil Lemkendorf, südlich der Kopendorfer Au
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Im Ortsteil Lemkendorf auf Fehmarn ist die Entwicklung von Wohnbaufläche vorgesehen. Auf einer Fläche südwestlich der Kopendorfer Au ist bereits im Flächennutzungsplan eine Siedlungszuwachsfläche für Lemkendorf ausgewiesen.
Die Entwicklung der Wohnbaufläche Lemkendorf war in den letzten Jahren bereits
mehrfach in der Beratung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Fehmarn.
Seinerzeit wurde das Vorhaben zurückgestellt, mit dem Argument, dass im westlichen Bereich der Insel noch genügend Bauplätze zur Verfügung stehen, beispielsweise in den Baugebieten in Petersdorf und in Dänschendorf.
Jetzt liegt der Verwaltung ein Konzept vor, in dem zwei größere, hochwertige reetgedeckte Häuser entstehen sollen. Gemäß der Landesbauordung bedürfen reetgedeckte Häuser eines höheren Abstands untereinander, so dass mit den zwei Gebäuden
eine lockere ortsübliche und dörfliche Bebauung entstehen könnte. Derartige Vorhaben lassen sich in bestehenden Baugebieten nur begrenzt umsetzen.
Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes hat eine Größe von rd.
6.400 m². Im Flächennutzungsplan sind davon ca. 4.000 m² als Wohnbaufläche aus-
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gewiesen, die restlichen 2.400 m² sind als Grünfläche dargestellt. Diese Grünfläche
soll im B-Plan als private Grünfläche ausgewiesen werden.
Als weitere Festsetzungen sind 3 Wohneinheiten pro Gebäude vorgesehen und ein
Ausschluss von Ferienwohnungen.
In der Anlage sind ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan und ein Bebauungskonzept dargestellt.
Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten.
Beratung:
Herr Eberle erläutert die Vorlage. Geplant seien hier reetgedeckte Häuser mit jeweils
3 Wohneinheiten . Vorgesehen sei eine Dauervermietung; Ferienvermietung sei ausgeschlossen und nicht geplant.
Nach kurzer Diskussion wird Einigkeit darüber erzielt, dass die Bebauung an den
dörflichen Charakter des Ortes anzupassen sei. Die Reetdacheindeckung soll in den
Textteil des B-Planes als Vorgabe aufgenommen werden.
Es wird wie folgt beschlossen:
Beschlussvorschlag:
1. Der B-Plan Nr. 123 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet im Ortsteil Lemkendorf, südlich der Kopendorfer Au wird aufgestellt.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen.
3. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig
zu beteiligen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB).
5. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Soweit der Investor das Planungsbüro nicht direkt beauftragt, ist mit ihm ein
städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und aller weiteren mit
der Erschließung anfallenden Kosten abzuschließen. Der Bürgermeister wird zum
Abschluss ermächtigt.
Beratungsergebnis:
< 11 > Ja
< - > Nein
< - >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Zu TOP 12:
Vorlage Nr. BA 114-2015
Beratungsgegenstand:
B-Plan Nr. 124 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Puttgarden für einen Teilbereich
südöstlich der Kabunskoppel
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Bebauung der Kabunskoppel Nr. 1-3 wurde seinerzeit als Mehrfamilienhaus realisiert und genehmigt. Der jetzige Eigentümer hat das Haus im Jahre 2004 von der
Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein erworben und saniert. Seit dem Jahr 2005
vermietet er mehrere Ferienwohnungen und –zimmer zur touristischen Nutzung an
Gäste.
Für diese bisher nicht genehmigte Nutzung wird nun eine Umnutzung des Mehrfamilienhauses zu einem nicht störenden Gewerbebetrieb beantragt und die Zustimmung
seitens der Stadt Fehmarn erbeten, um die Ferienvermietung weiter betreiben zu
können.
Die Verwaltung hat zunächst das Einvernehmen zur Nutzungsgenehmigung verweigert. Es ist ein grundsätzliches Anliegen der Stadt, vorhandenen Wohnraum zu erhalten.
Östlich und nördlich angrenzend befindet sich ein Wohngebiet (B-Plan Nr. 4 Bannesdorf vom 19.05.1987), welches aus kleinteiliger Einzelhausbebauung besteht. Südlich und westlich schließt sich eine dörfliche Mischstruktur mit Wohnhäusern, Gewerbebetrieben und Scheunen an.
Der Gesamt-Flächennutzungsplan weist das Plangebiet sowie die angrenzenden
Areale als gemischte Bauflächen aus.
Mit dem Aufstellungsbeschluss besteht die Möglichkeit, die Rückstellung des Umnutzungsantrages zu erwirken und auf die geordnete städtebauliche Entwicklung mit
dem Planungsinstrument des Bebauungsplans ggf. Einfluss zu nehmen. Über die
Angemessenheit der derzeitigen Nutzung des Hauses an diesem Standort ist zu diskutieren.
Die geplante Geltungsbereichsgrenze ist im anliegenden Plan rot markiert.
Als Gebietsausweisung im B-Plan wird mit Hinblick auf die beabsichtigte (Dauer-)
Wohnnutzung die Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) vorgeschlagen.
Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beratung:
Herr Weber betont, dass verhindert werden müsse, dass nachträglich Ferienwohnungen eingerichtet werden.
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Frau Cronauge erläutert, dass genau dieses von der Stadt durch die Aufstellung der
Bauleitplanung verhindert werden solle. Damit auch während der Planung zum Zeitpunkt nach § 33 BauGB nichts derartiges passiere, müsse man im Beschluss die
Veränderungssperre mit aufnehmen. Dann dürfe der Bauherr erst nach Satzungsbeschluss tätig werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 124 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Puttgarden für einen
Teilbereich südöstlich der Kabunskoppel wird aufgestellt.
2. Gleichzeitig wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen.
4. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB).
6. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen.
Beratungsergebnis:
< 7 > Ja
< 2 > Nein
< 2 >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu TOP 13:
Vorlage Nr. BA 106-2015
Beratungsgegenstand:
9. F-Plan-Änderung der Stadt Fehmarn für das Gebiet: Teilbereich des Campingplatzes Wulfener Hals – Golfhotel und Ferienhäuser
hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des B-Plans Nr. 93 der Stadt Fehmarn für das Gebiet Ortsteil
Wulfen, Campingplatz Wulfener Hals – Golfhotel und Ferienhäuser, wurden von Land
und Kreis Unstimmigkeiten zwischen dem Planentwurf und der Darstellung teilweise differenzierter Nutzungen im gültigen Gesamt-F-Plan kritisiert.
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Der Bau- und Umweltausschuss hat daraufhin am 16.09.2014 die Aufstellung der 9. FPlan-Änderung beschlossen. Mit Datum vom 16.10.2014 wurden die Träger der öffentlichen Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 11.11.2014 erschienen keine Interessierten, um sich über die Planung zu informieren.
Die im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen für die Ferienhäuser (siehe Anlage F-Plan) werden in der F-Plan-Änderung aus südlicher Richtung in Richtung
Nordwest verschoben (siehe Anlage F-Plan-Änd. Teilbereich 1). Dadurch ergibt sich die
erforderliche Übereinstimmung mit den Flächenfestsetzungen des Bebauungsplans Nr.
93.
Der Teilbereich 1 umfasst somit die Darstellungen „SO Golf+Hotel“ als Grundlage für die
Errichtung des geplanten Hotels mit abgesetztem Bettentrakt, „SO Camping- und Wochenendplatz“ für den Bereich des bestehenden Wohnmobilhafens und „SO Ferienhäuser“ für die künftige Ansiedlung der touristischen Wohneinheiten.
Mit diesen Darstellungen wird auf die Anregung des Kreises eingegangen.
Der südliche Bereich soll, entsprechend dem Bestandsplatz und um keine Reserveflächen zur Ansiedlung weiterer Ferienhäuser vorzuhalten, als „SO Camping- und Wochenendplatz“ ausgewiesen werden (siehe Anlage F-Plan-Änd. Teilbereich 2).
Die UNB tut sich im Hinblick auf das angrenzende Vogelschutzgebiet insgesamt schwer
mit der touristischen Erweiterung des Campingplatzes. Hier kann ggf. der Umweltbericht,
der in der zweiten Beteiligungsrunde den Unterlagen hinzugefügt werden wird, Aufklärung bezüglich der Verträglichkeit von Vogelschutz und Tourismus verschaffen.
Des Weiteren ging die UNB von der geplanten Errichtung zweier Hotelanlagen aus, so
dass der Begründung eine Aussage bezüglich der Anlage eines Hotels verteilt auf zwei
Gebäude hinzugefügt wurde.
Gemäß der Stellungnahme des LKN bestehen aus Sicht des Küsten- und Hochwasserschutzes keine Bedenken gegen die F-Plan-Änderung.
Bei wesentlichen Veränderungen im Küstenbereich (z.B. Beseitigung von schützendem
Bewuchs) muss gemäß § 78 LWG eine Befreiung vom Nutzungsverbot eingeholt werden. Gleiches gilt für die mögliche Errichtung, Beseitigung oder wesentliche Änderung
von Küstenschutzanlagen gemäß § 77 LWG.
Das LKN weist darauf hin, dass der Teilbereich 1 der F-Plan-Änderung größtenteils im
hochwassergefährdeten Bereich unterhalb von +3,50 m liegt und bei Hochwasserereignissen abgetragen oder überspült werden kann. Entsprechende Maßnahmen zur Alarmierung und Evakuierung der gefährdeten Personen im Überschwemmungsfall wurden
bereits im Verfahren zum B-Plan Nr. 93 thematisiert.
Die Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht und den Stellungnahmen nebst
Abwägungsvorschlägen sind als Anlage aufgeführt. Über die Stellungnahmen und die
damit verbundenen Anregungen ist nunmehr zu beraten, abzuwägen und zu beschließen.
Es wird um Beratung gebeten.
Beratung:
Zu diesem TOP wird keine Beratung gewünscht.
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Beschlussvorschlag:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden mit dem als Anlage
beigefügten Ergebnis einzeln beraten, abgewogen und beschlossen. Das Ergebnis ist
den Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
2. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fehmarn für das
Gebiet: Teilbereich des Campingplatzes Wulfener Hals – Golfhotel und Ferienhäuser
sowie die Begründung dazu werden gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung dazu sind gemäß § 3 (2) BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden
fristgerecht und ortsüblich bekannt gemacht. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht
abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
4. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2)
BauGB erfolgt gem. § 4a (2) BauGB zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung nach §3
(2) BauGB. Diese sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Beratungsergebnis Bau- und Umweltausschuss:
< 11 > Ja
< - > Nein
< - >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu TOP 14:
Vorlage Nr. BA 109-2015
Beratungsgegenstand:
B-Plan Nr. 121 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Niendorf auf Fehmarn, südlich
des Klausdorfer Weges, östlich der Straße „Zum Süderschlag“ und westlich
des Süderweges
hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 121 gefasst. Der Vorhabenträger plant die Realisierung
einer kleinen Wohnanlage mit etwa 6 Grundstücken zur Einzel- und Doppelhausbebauung. Es handelt sich um ein Vorhaben der Nachverdichtung bzw. Innenentwicklung; das
Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB durchgeführt und bedarf keiner frühzeitigen Beteiligung.
Seit dem Aufstellungsbeschluss haben sich Änderungen bzw. Konkretisierungen des
Planentwurfs ergeben.
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Der Geltungsbereich wurde im Nordosten verkleinert, da keine privatrechtliche Einigung
mit den derzeitigen Grundstückseigentümern (Hausnr. 20+22) absehbar ist. Die private
Erschließungsstraße samt Wendekreis für das Wohngebiet ist an den östlichen Rand
des Plangebiets verlegt worden. Die Erschließung des Wohngebiets wird ausschließlich
über den Klausdorfer Weg erfolgen.
Die Ausweisung der Mindestgrundstücksgröße von Baugrundstücken wird für Einzelhäuser mit 430 m² und für Doppelhäuser mit 215 m² festgesetzt.
Für das nördliche Baufeld wird im Hinblick auf die optimalere Ausnutzbarkeit und Verweis auf ähnliche hohe Bebauung in der Nachbarschaft um die Erhöhung der zulässigen
Firsthöhe von beschlossenen 8,50 m auf 9,00 m gebeten.
Im Plangebiet soll gemäß Beschluss des Ausschusses vom 16.09.2014 ein öffentlicher
Spielplatz angelegt werden; dieser darf gemäß Beschluss vom 25.11.2014 im Norden
direkt am Klausdorfer Weg platziert werden. Im Gegenzug wurde das Baufenster im Süden bis an die Grenze der im F-Plan dargestellten Wohnbaufläche verlängert. Die sich
südlich anschließende Grünfläche darf von den zukünftigen Grundstückseigentümern als
Hausgarten genutzt werden.
Die etwa 300 m² große Fläche für den Spielplatz wird der Stadt vom Vorhabenträger
kostenfrei übereignet. Angesichts der beabsichtigten Übereignung ist diskussionswürdig,
ob eine ggf. gleichfalls kostenfreie Übereignung des Spielplatzinventars bemessen an
der Projektgröße als noch verhältnismäßig erscheint.
Seitens der Verwaltung wird darüber informiert, dass für die Unterhaltung des öffentlichen Spielplatzes keine personellen und materiellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Die Reduzierung der Anzahl von Spielplätzen, insbesondere mit hochwertigem Inventar
und damit hohem Unterhaltungsaufwand, war bereits im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Finanzausschuss ein Thema.
Die Erschließung des Spielplatzes wird über den Klausdorfer Weg erfolgen.
Das gemäß B-Plan-Entwurf festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zwischen Spielplatz und Anliegerstraße darf ggf. beansprucht werden, sofern der Kreis der beabsichtigten Straßenbreite nicht zustimmt.
Die Grundstücksverhandlungen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt sind positiv
verlaufen, der Kaufvertrag befindet sich beim Notar in Bearbeitung.
Somit sind die privatrechtliche Voraussetzungen für Beschlussfassung und Realisierung
des Vorhabens getroffen.
Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beratung:
Der als Gast anwesende Stadtvertreter Herr Ehlers bemängelt, dass die Grundstück so
klein seien. Seines Wissens nach müssen Grundstücke für Einfamilienhäuser mindestens 500 qm und für Doppelhäuser mindestens 300 qm groß sein. Der dörfliche Charakter solle auch in diesem Fall eingehalten werden. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes
habe der Ausschuss nicht zu prüfen.
Nach kurzer Aussprache wird wie folgt beschlossen:
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Beschlussvorschlag:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden mit dem als Anlage
beigefügten Ergebnis einzeln beraten, abgewogen und beschlossen. Das Ergebnis ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
2. Der Entwurf des B-Plans Nr. 121 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Niendorf auf
Fehmarn, südlich des Klausdorfer Weges, östlich der Straße „Zum Süderschlag“
und westlich des Süderweges, sowie die Begründung dazu werden gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung dazu sind gemäß § 3 (2) BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
werden fristgerecht und ortsüblich bekannt gemacht. Stellungnahmen, die nicht
fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
4. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4
(2) BauGB erfolgt gem. § 4a (2) BauGB zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung
nach §3 (2) BauGB. Diese sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Beratungsergebnis:
< 10> Ja
< 1 > Nein
< - >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu TOP 15:
Vorlage BA 111 - 2015
Beratungsgegenstand:
Straßenausbaumaßnahmen 2015
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hat in ihrer jüngsten Sitzungen am 18. Dezember 2014 beschlossen, dass für das Budget Straßen im Haushaltsjahr 2015 ein Gesamtvolumen
in Höhe von 1.500.000 € bereitgestellt werden soll. Die Mittel sollen, wie von der
Verwaltung nachstehend dargestellt, verwendet werden. Die Straßenausbaumaßnahme „Teschendorfer Kreuz – Albertsdorfer Kreuz“ wird mit einem Sperrvermerk
versehen und ist in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27. Januar
2015 abschließend zu beraten.
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Maßnahmen
Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Lemkendorf Nord 2015
Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Industriestraße 2014 (Aufstockung)
Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Petersdorf ( Vorplanung)
Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Dänschendorf Nord (Vorplanung )
Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Gollendorf ( Vorplanung )
Straßenausbaumaßnahme Meeschendorf – Strand ( Vorplanung )
Straßenausbaumaßnahme Teschendorfer Kreuz – Albersdorfer Kreuz *
Allgemeine Unterhaltung
Unterhaltungsmaßnahme Radweg Burg – Neue Tiefe Westseite
Div. Asphaltierungsmaßnahmen ( Die Liste ist nicht abschließend! ) u.a.
 Deck- und Binderschicht Industriestraße (ehemals Raiffeisenweg)
 Deck- und Binderschicht + Anschlussleitungen Ehlerskamp
Sanierung von Rissen
Gesamtbetrag :
Reserve für Unvorhergesehenes :
Unterhaltung
€
0
0
0
0
0
0
0
100.000
190.000
200.000
Investitionen
€
380.000
155.000
10.000
25.000
15.000
15.000
400.000
0
0
0
10.000
0
500.000
1.500.000
0
1.000.000
Anmerkung der Verwaltung ( Auszug aus der Vorlage BA 092.1-2014 ) :
* Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, in 2015 die beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme Albersdorfer Kreuz – Teschendorfer Kreuz durchzuführen. Der Straßenzug hat bereits jetzt schon eine auf die Zukunft ausgerichtete ausreichende Breite von 4,60 bis 4,75 m und ist Bestandteil des zukünftigen Kernwegenetzes der Stadt
Fehmarn. Es besteht dringender Sanierungsbedarf; die voraussichtlichen Gesamtkosten sind noch zu ermitteln.
Wie bereits in den letzten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses dargestellt, können aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen
keine weiteren Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in 2015 umgesetzt werden; lediglich die notwendigen Vorarbeiten, wie z.B. Ingenieurauswahlverfahren, Bodensondierungen, geologische Begutachtung, Vorplanungen, Entwässerungskonzepte, Abstimmung mit den sonstigen Ver- und Entsorgern, Bürgerbeteiligungen, Vorbereitung
der Ausschreibungen usw., können in 2015 geleistet werden.
Daher kamen alle Beteiligten überein, dass die 400.000 € für eine investive Straßenausbaumaßnahme in 2015 zu verwenden sind; entsprechende Vorschläge über die
Mittelverwendung sollten im Rahmen der Sitzung der Stadtvertretung am 18.12.2014
geäußert werden.
Die Straßenausbaumaßnahme „Teschendorfer Kreuz – Albertsdorfer Kreuz“ ist der
Vorschlag der Verwaltung, der zur Diskussion gestellt worden ist. Bereits 2012 wurden für den Ausbau dieses Streckenabschnittes grobe Kosten in Höhe von 320.000 €
geschätzt; die Kostenschätzung ist zu aktualisieren.
Die Ausschreibung der investiven Straßenausbaumaßnahme muss aus Zeit- und
Kostengründen im Februar 2015 erfolgen. Die Bauausführung soll nach Ostern beginnen und bis zum 15.06.2015 abgeschlossen sein.
Beratung:
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Herr Haltermann bittet darum, die Länge der Strecke „Teschendorfer Kreuz bis Albertsdorfer Kreuz“ mitzuteilen.
Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Es soll kurzfristig die Straßenausbaumaßnahme „Teschendorfer Kreus / Albertsdorfer
Kreuz ausgeschrieben und umgesetzt werden.
Zur Deckung des Aufwandes für den Ausbau des vorstehenden Straßenabschnittes
sind gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Fehmarn Beiträge zu erheben.
Der Sperrvermerk über die Verwendung der 400.000 € wird aufgehoben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die für die Durchführung der o.a. Maßnahmen
notwendigen Aufträge zu erteilen.
Beratungsergebnis:
< 11 > Ja
< - > Nein
< - >
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu TOP 16:
Anfragen und Anträge im öffentlichen Teil
a) Die Regionalmanagerin Frau Dr. Heitmann bedankt sich offiziell bei ihrem
bisherigen Praktikanten Herrn Wolff für seine während seines Praktikums im
Regionalmanagement geleistete Arbeit und verabschiedet ihn.
Herr Wolff bedankt sich bei den Politikern und Frau Dr. Heitmann für die nette
Aufnahme und interessante Tätigkeit, bei der er viel gelernt und mitgenommen
habe.
b)
Herr Haltermann berichtet, dass in Puttgarden im Bereich der
Feuerwehr/Sportplatz die Gehwegplatten uneben und zu Stolperfallen geworden
seien. Zudem sei die Beleuchtung dort nicht ausreichend.
Anmerkung der Verwaltung hierzu:
Schon vor der Sitzung des Bauausschusses wurden die Straßenabläufe der
Fläche gespült und ein Schacht neu aufgemauert sowie Trümmer im Schacht
entfernt. So dass die Fläche jetzt ordnungsgemäß entwässert und abtrocknen
kann. Eine Pflasterung erfolgt bei entsprechender Witterung im späten Frühjahr,
da der Untergrund derzeit komplett durchnässt ist. Der Schaden ist durch Nutzer
der Sporthalle entstanden, da diese mit Fahrzeugen die Platten auf dem
schwammigen Untergrund befahren haben.
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Da keine weiteren Anfragen und Anträge vorliegen, schließt der stellv.
Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung gegen 21.05 Uhr. Nach einer
kurzen Pause wird gegen 21.15 Uhr im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
fortgefahren.
Zu TOP 19:
Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus
dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung
Der stellv. Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her.
Da weitere Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, bedankt er sich bei den
Ausschussmitgliedern für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 21.50 Uhr.
Marco Eberle
Stellv. Vorsitzender
Martina Wieske
Schriftführerin

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