Stadt Fehmarn / Startseite
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1 S T A D T F E H M A R N Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, den 27.01.2015, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes in Burg auf Fehmarn, Bahnhofstraße 5, Fehmarn Anwesend sind folgende Ausschussmitglieder: Herr Stadtvertreter Marco Eberle, als stv. Vorsitzender Herr Stadtvertreter Jörg Weber in Vertretung für den durch Antrag der SPD Fraktion aus dem Bauausschuss ausgeschiedenen Stadtvertreter Herrn Gunnar Mehnert Herr Torsten Lampe, bürgerliches Mitglied in Vertretung für Herrn Hans-Jürgen Kempe, bürgerliches Mitglied Herr Stadtvertreter Bernd Remling Frau Stadtvertreterin Christiane Dittmer Frau Stadtvertreterin Claudia Parge Herr Stadtvertreter Dr. Helmut Kettler Herr Stadtvertreter Hinnerk Haltermann Frau Eva-Maria Breuker, bürgerliches Mitglied Herr Stefan Bolley, bürgerliches Mitglied Herr Stadtvertreter Reiner Haselhorst in Vertretung für Herrn Carsten Micheel, bürgerliches Mitglied es fehlt entschuldigt: Herr Hans-Jürgen Kempe, bürgerliches Mitglied Herr Carsten Micheel, bürgerliches Mitglied weiter sind anwesend: Herr Stadtvertreter Werner Ehlers Herr Stadtvertreter Gunnar Mehnert Herr Stadtvertreter Hans-Peter Thomsen Herr Stadtvertreter Andreas Herkommer Herr Stadtvertreter Josef Meyer Herr Brandes, Planungsbüro Brandes Herr Rainer Loosen, Kreistagsabgeordneter Frau Seiler, Seniorenbeirat Frau Scheel, Seniorenbeirat aus der Verwaltung sind anwesend: Herr Marcel Quattek, Fachbereichsleiter Fachbereich Bauen und Häfen Frau Elisabeth Rehnen, Stadtplanerin, Fachbereich Bauen und Häfen Frau Mandy Cronauge, Stadtplanerin, Fachbereich Bauen und Häfen Frau Dr. Johanna Heitmann, Regionalmanagement Feste Fehmarnbeltquerung 2 Herr Pascal Wolff, Praktikant Regionalmanagement Feste Fehmarnbeltquerung Frau Martina Wieske, Fachbereich Bauen und Häfen als Protokollführerin Der stellv. Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Herr Eberle, bittet vor Eröffnung der Tagesordnung um eine Gedenkminute anlässlich des historischen 70. Jahresstages bezüglich der Befreiung des Konzentrationslagers in Auschwitz durch die Rote Armee im 2. Weltkrieg. Er bedankt sich anschließend bei allen Anwesenden für die Anteilnahme. Er eröffnet im Anschluss um 18.02 Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht zugestellt wurde. Der Ausschuss ist mit 11 Ausschussmitgliedern vollzählig und damit beschlussfähig. Herr Eberle bittet die Tagesordnung wie folgt zu ändern: Unter TOP 4 „Mitteilungen“ bittet er um Erweiterung unter Buchstabe c) Kanal- und Straßenausbau Marienleuchte (Vorlagen Nr. BA 119-2015). Unter TOP 9 muss es richtig heißen „13. Änderung des F-Planes der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte…“, er bittet dieses zu berichtigen. In diesem Zusammenhang verweist auf einen Eilantrag der neuen Fraktion „ Wir unternehmen was (WuW)“ mit der Bitte, die Tagesordnung dementsprechend zu erweitern und verliest diesen mit folgendem Wortlaut: Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn Begründung: Durch das Urteil des OVG Schleswig vom 20.01.2015, das die Regionalpläne des Landes Schleswig-Holstein kippt, besteht für die Windkraftplanung auf Fehmarn Rechtsunsicherheit. Der F-Plan der Stadt Fehmarn weist zwar Flächen für Windkraft aus, schließt explicit aber den Bau von Windkraftanlagen in den übrigen Planbereichen nicht aus. Vorschlag der WUW: Die Stadt Fehmarn ändert den gültigen F-Plan und weist eine zusätzliche Fläche für Windkraft als „Repowering-Fläche“ für den Windpark Burgstaaken und den im Zuge der FBQ wegfallenden WKA im Windpark „Presen“ aus. Vorhandene Windparks sollten in diesem Planungsverfahren großzügig abgerundet werden. In allen anderen Bereichen soll Windkraft aus Touristischen- und Naturschutzgründen ausgeschlossen werden. Die Stadt Fehmarn verhängt bis zum Ende des F-Plan-Verfahrens eine Veränderungssperre. Ergänzung: Erarbeitung einer „Positivplanung“ für Mastanlagen auf F-Plan-Ebene Begründung: Es ist rechtlich umstritten, Verhinderungs- oder Negativplanung zu betreiben. Daher beantragen wir, in dem zu überarbeitenden F-Plan „Positivplanungen“ hinsichtlich Tier-Mastanlagen zu betreiben, um zukünftig steuernd auf die Entstehung oder Erweiterung derartiger Anlagen einwirken zu können. 3 Wir stellen uns vor, dass die vorhandenen Mastbetriebe befragt werden, in wie weit sie (außer Falk Voss-Hagen, der ja schon über Privilegierung erweitert) Überlegungen für eine Erweiterung ihrer Mastanlagen anstellen. Diese Planungen sollten im Verfahren beraten werden und die Ergebnisse dann in den F-Plan einfließen. Gleichzeitig werden Tier-Mastanlagen im übrigen F-Plan-Bereich ausgeschlossen. Auch in diesem Fall sollte eine Veränderungssperre verabschiedet werden. Wir möchten mit diesem Vorgehen mögliche Erweiterungen von Tier-Mastanlagen unter den Vorbehalt von Entscheidungen des Bauausschusses und der Stadtvertretung stellen. Beratung: Nach kurzer Aussprache lässt Herr Eberle über die Aufnahme des Eilantrages auf die heutige Tagesordnung abstimmen: Beschluss: Die Tagesordnung wird um den Eilantrag der WuW-Fraktion ergänzt. Abstimmungsergebnis: - Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Des Weiteren lässt er darüber abstimmen, die Punkte 17 bis 18 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Beschluss: Die Tagesordnungspunkte 17 bis 18 werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, -Enthaltung. Da keine weiteren Änderungen gewünscht sind, wird die Tagesordnung einstimmig wie folgt festgelegt: Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Feststellung der Niederschrift über die 8.Sitzung am 02.09.2014 3. Feststellung der Niederschrift über die 11. Sitzung am 25.11.2014 4. Mitteilungen im öffentlichen Teil a) Berichtswesen hier: Bericht über den Zustand der öffentlichen Objekte und Immobilien (HA 021-2014) 4 b) Lärmaktionsplanung c) Kanal-und Straßenbau Marienleuchte hier: Ergebnis der Anliegerbefragung 5. Bürgerbegehren zum B-Plan Nr.120 der Stadt Fehmarn Fehmarn im Ortsteil Puttgarden für ein temporäres Gewerbegebiet der Baltic FS hier: Vorstellung der Stellungnahmen der Stadt und der Bürgerinitiative (BA 119-2015) (BA 108-2015) 6. Planänderung, zweite Auslegung für das Planfeststellungsverfahren zum vierstreifigen Ausbau der B 207 Heiligenhafen Ost - Puttgarden hier: Gemeindliche Stellungnahme (BA 117-2015) 7. 1. Änderung zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Zukunftspark“ der Stadt Fehmarn (BA 115-2015) 8. 1. Änderung B-Plan 75 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte für den Bereich nordwestlich von Marienleuchte, Ausstellungszentrum, Infocenter zur festen Fehmarnbeltquerung und langfristige touristische Nutzung hier: Aufstellungsbeschluss (BA 113-2015) 9. 13. Änderung des F-Planes der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte für den Bereich nordwestlich von Marienleuchte, Ausstellungszentrum, Infocenter zur festen Fehmarnbeltquerung und langfristige touristische Nutzung hier: Aufstellungsbeschluss (BA 118-2015) 10. B-Plan Nr. 122 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Burg auf Fehmarn für eine Lagerhalle und einen Grenzhandelsmarkt im Gewerbegebiet nördlich der L 209 und westlich der Gertrudenthaler Straße hier: Aufstellungsbeschluss (BA 110-2015) 11. B-Plan Nr. 123 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet im Ortsteil Lemkendorf, südlich der Kopendorfer Au hier: Aufstellungsbeschluss (BA 112-2015) 12. B-Plan Nr. 124 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Puttgarden für einen Teilbereich südöstlich der Kabunskoppel hier: Aufstellungsbeschluss (BA 114-2015) 13.9. F-Plan-Änderung der Stadt Fehmarn für das Gebiet „Teilbereich des Campingplatzes Wulfener Hals –Golfhotel und Ferienhäuser-„ hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss (BA 106-2015) 14. B-Plan Nr. 121 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Niendorf, südlich des Klausdorfer Weges, östlich der Straße „Zum Süderschlag“ und westlich des Süderweges hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss (BA 109-2015) 5 15. Straßenausbaumaßnahmen 2015 (BA 111-2015) 16. Anfragen und Anträge im öffentlichen Teil 17. Mitteilungen im nichtöffentlichen Teil 18. Anfragen und Anträge im nichtöffentlichen Teil 19. Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde a) Herr Nico Lafrentz aus Klausdorf fragt nach dem Sachstand bezüglich der eingereichten 12 Anträge für Ferienhöfe auf Fehmarn. Die Anträge seien inzwischen durch die Arbeitsgruppe bearbeitet worden und eine Entscheidung stehe noch aus. Man dürfe nicht vergessen, dass diese 12 Vorhabenträger insgesamt an die 10 Mio Euro auf der Insel investieren wollen. Er bittet den Bauausschuss in dieser Angelegenheit zeitnah die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zu fassen. Herr Eberle erklärt, dass in der 6. KW ein Treffen der Arbeitsgruppe stattfinde und es geplant sei, bis zum nächsten Bau- und Umweltausschuss die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten. b) Herr Thomsen möchte wissen, was aus den Bäumen, die in mühevoller Arbeit durch die Schulkinder im Rahmen der Kinder Uni im Schulwald am Parkplatz West gepflanzt worden sind. Nach Besichtigung der Fläche zusammen mit dem privaten Spender der Bäume habe man keine mehr auffinden können. Dieses habe zudem auch den Spender sehr entsetzt. Frau Rehnen sagt eine Klärung zu. Sie vermute, dass die Bäume wenn sie tatsächlich entfernt worden sind, im Zuge der dort durchzuführenden Baumaßnahme für den Wanderweg weggenommen worden seien. c) Frau Woitalla aus Petersdorf erkundigt sich, ob sie weiterhin im Gebäude der ehemaligen Petersdorfer Schule Spenden für Tschernobyl annehmen, sammeln und lagern könne. Herr Eberle erklärt, dass für dieses Gebäude ein Wertgutachten erstellt worden sei. Er sagt zu, dass sie vorerst noch Spenden dort annehmen könne, aber auf die Zukunft gerichtet auf dem „kleinen Dienstwege“ bei der entsprechenden Stelle der Stadt nachfragen solle, ob sie die Räumlichkeiten weiterhin nutzen dürfe. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu TOP 2: Feststellung der Niederschrift über die 8. Sitzung am 02.09.2014 6 Da keine Einwände vorliegen, gilt die Niederschrift vom 02.09.2014 als festgestellt. Zu TOP 3: Feststellung der Niederschrift über die 11. Sitzung am 25.11.2014 Herr Eberle bemerkt, dass für diese Niederschrift eine falsche Nummerierung im Protokoll gewählt worden sei. Es handele sich um die 11. und nicht um die 10. Niederschrift und bittet dieses zu berichtigen. Herr Haltermann bittet um Berichtigung unter TOP 15 b) in Text der Beratung. Hier muss es richtig heißen: „Herr Mehnert macht den Vorschlag, auch die Planung….“. Da keine weiteren Änderungen vorgebracht werden wird die Niederschrift vom 25.11.2014 mit den erwähnten Änderungswünschen festgestellt. Zu TOP 4: Mitteilungen im öffentlichen Teil a) Mitteilungsvorlage HA 021-2014 Berichtswesen Bericht über den Zustand der öffentlichen Objekte und Immobilien Inhalt der Mitteilung: Als Anlage ist der Bericht über den Zustand der öffentlichen Objekte und Immobilien beigefügt. Er stellt den aktuellen und mittelfristigen Unterhaltungsbedarf, die notwendigen Maßnahmen für die einzelnen Objekte und Immobilien dar und spricht auch evtl. zukünftig erforderliche zusätzliche Raumbedarfe an. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. b) Lärmaktionsplanung Frau Cronauge berichtet über die geplante Lärmaktionsplanung. Gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 sind die Kommunen verpflichtet, bei Lärmproblemen Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für den Lärmaktionsplan seien die Lärmkarten mit der Bestandsaufnahme der Lärmsituation an den Hauptverkehrswegen und in den Ballungsräumen. Anhand einer Darstellung erläutert sie die bereits vorhandenen Ballungsräume entlang und nahe der B 207. Ziel und wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung sei die Bewertung der Lärmsituation und Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien zur Reduzierung der Lärmbelastung, vor allem auch für durch Kfz-Verkehr stark verlärmte innerörtliche Hauptverkehrsstraßen. 7 Eine zentrale Bedeutung habe die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Der Aufwand für die Aktionsplanung hänge im Wesentlichen vom Umfang der Lärmbelastungen und den örtlichen Rahmenbedingungen in der Gemeinde ab. Frau Parge gibt zu Bedenken, dass der Ausbau der Hinterlandanbindung bevorstehe und frage sich, wie sinnvoll dann ein Lärmaktionsplan sei. Eigentliche benötige man Mittel von der EU, um künftig Lärm zu verhindern. Auch Herr Haltermann ist der Meinung, dass die EU hier gefordert sei, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Herr Eberle empfiehlt, die Planung zu diesem Zeitpunkt noch nicht anzustoßen, weil die Lärmaktionsplanung wegen dem Bau der Hinterlandanbindung derzeit wenig Sinn mache. Man solle hier entsprechende Gespräche führen. c) Mitteilungsvorlage BA 119 - 2015 Kanal- und Straßenbau Marienleuchte hier : Ergebnis der Anliegerbefragung Inhalt der Mitteilung: Die Stadtvertretung der Stadt Fehmarn hat in ihrer Sitzung am 24.06.2014 beschlossen, für die geplante beitragspflichtige Ausbaumaßnahme „Kanal- und Straßenbau Marienleuchte“ zunächst die Anlieger anzuhören, ob grundsätzlich ein Ausbau gewünscht wird. Das Ergebnis der Befragung wird in der nachstehenden Aufstellung zur Kenntnis gegeben. Straßen Zum Steilufer Am Leuchtturm Osterweide Rethen Anzahl der anliegenden Grundstücke Anzahl der Rückmeldungen 12 11 10 9 16 66 14 33 Beitragspflichtige Ausbaumaßnahme Ohne Dafür Dagegen Aussage 0 9 1 1 8 0 2 1 12 30 0 2 Herr Haltermann möchte wissen, ob die Verkehrssicherungspflicht seitens der Stadt Fehmarn erfüllt werde. Herr Quattek erklärt, dass es sich in diesem Fall um ein recht kompliziertes Konstrukt handele und noch rechtlich Klärungsbedarf bestehe. d) Frau Rehnen teilt mit, dass am 26.02.2015 um 10 Uhr im Dörfergemeinschaftshaus in Meeschendorf ein öffentlicher Erörterungstermin bezüglich der Schweinemastanlage in Schlagsdorf stattfinde. Dieser Termin sei nicht gesetzlich vorge- 8 schrieben und sollte schon im September 2014 durchgeführt werden. Seinerzeit habe man diesen Termin aufgrund des fehlenden gemeindlichen Einvernehmens verschieben müssen. e) Herr Quattek berichtet, dass auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung bezüglich des Atommüllendlagers ein Beschluss gefasst worden sei, zusammen mit den Nachbargemeinden und einem gemeinsamen Rechtsanwalt eine Stellungnahme zu verfassen. Diese Stellungnahme sei inzwischen fristgerecht beim zuständigen dänischen Ministerium eingereicht worden. Er beanstande in diesem Zusammenhang die mangelnde Transparenz der Unterlagen. Das Projekt zur Festen Fehmarnbeltquerung und auch der Tourismus seien nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden. Aber auch den sich verändernden Klimabedingungen sei nicht zur Genüge Rechnung getragen worden. f) Herr Quattek teilt weiter mit, dass bezüglich der Breitbandversorgung auf Fehmarn am 21.01.2015 bei der egoh eine Informationsveranstaltung stattgefunden habe. Es sei angedacht, den ZVO mit einzubeziehen oder einen eigenen ZV zu gründen. Es wurden einzelne Versorgungsszenarien vorgestellt; die Anliegerversorgung solle bis zum jeweiligen Haus herangeführt werden. Die Kosten wurden dargestellt und ebenso die Zeithorizonte. Grundsätzlich habe Fehmarn den größten Flächenanteil aller Gemeinden in Ostholstein mit 12 % der Gesamtinvestitionen. In den nächsten Monaten werden weitere Veranstaltungen durchgeführt und auf der Internetseite der egoh entsprechende Infos bereitgestellt. Herr Haselhorst erklärt, dass es auch Fehmarn bereits eine Breitbandversorgungsgruppe gäbe, in der auch Herr Haltermann Mitglied sei. Frau Parge hält den festgesetzten Zeitrahmen der egoh bis 2035 für zu lang. Bis dahin könne es aufgrund der unzureichenden Versorgung zu einer „Landflucht“ kommen. Die Umsetzung der Breitbandversorgung auf Fehmarn habe deshalb für sie absolute Priorität. Herr Haltermann erwidert, dass die Windmüller auf Fehmarn Mitglied in der egoh seien. Die Breitbandversorgung solle auf jeden Fall kommen und Fehmarn stehe im Ausbauplan auf Platz 1. Weitere Mitteilungen liegen nicht vor. Zu TOP 5: Vorlage Nr. BA 108-2015 Beratungsgegenstand: Bürgerentscheid zum B-Plan Nr. 120 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Puttgarden für ein temporäres Gewerbegebiet der Baltic FS hier: Vorstellung der Stellungnahmen der Stadt und der Bürger-Initiative 9 Sachverhalt: Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2014 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 120 gemäß § 12 BauGB als Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst. Planungsanlass ist die Ausweisung eines temporären Sondergebiets zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben in unmittelbarer Nähe zur zukünftigen Tunnelbaustelle der Festen Fehmarnbeltquerung – einen positiven Planfeststellungsbeschluss und die Aufnahme der Bauarbeiten zur Beltquerung vorausgesetzt. In dem temporären Sondergebiet von etwa 15 Hektar Größe sollen sich regionale Unternehmen ansiedeln können, die die Baustelle mit ihren Dienstleistungen versorgen. Das Unternehmen Baltic FS möchte als Vorhabenträger der Planung den reibungslosen Ablauf im Baustellenumfeld unterstützen und Schnittstellenprobleme minimieren. Bedingt durch die Aktivitäten der im Sommer 2014 gegründeten Bürger-Initiative „Bewahrt Fehmarn“ erreichte die mediale Präsenz dieses Bauleitplanverfahrens enorme Ausmaße, bevor in eine konkretere Planungsphase eingestiegen werden konnte. Am 02.09.2014 fand – anstelle der für diesen Termin geplanten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – eine Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Hierbei erläuterten der Vorhabenträger und der beauftragte Planer das beabsichtigte Vorhaben sowie die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten vorbereitenden Schritte und die interessierten Bürger waren aufgefordert, ihre Fragen, Bedenken und Anregungen zur Planung vorzubringen. Die Bürger-Initiative setzte sich anschließend zum Ziel, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 16 g Abs. 2 Nr. 6 Gemeindeordnung (GO) aufheben zu lassen. Dem Bürgerbegehren wurde seitens der Kommunalaufsicht stattgegeben, der Termin für den Bürgerentscheid wurde auf den 08. März 2015 gelegt – am gleichen Tag findet die Wahl des kommenden Bürgermeisters der Stadt Fehmarn statt. Zur Vorbereitung des Bürgerentscheids und zur Information der abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger ist die Verwaltung aufgerufen, ihre Planungsabsichten für den B-Plan Nr. 120 darzulegen. Sie lauten wir folgt: „Stellungnahme der Stadt Fehmarn: Auf der geplanten Fläche für das Sondergebiet siedeln sich örtliche Unternehmen an. Ziel ist es, Dienstleistungen für die geplante Tunnelbaustelle im Bereich Baustelleninfrastruktur und –versorgung zu erbringen. In dem Sondergebiet sollen Niederlassungen dieser Unternehmen entstehen und regionale Fachkräfte beschäftigt werden. Dies soll über den Zeitraum der Tunnelbaustelle zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit in der Region Ostholstein führen. Dieses kann positive Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung der Insel haben. Die Koordination der Dienstleistungstätigkeiten auf der Sonderfläche obliegt einem Vorhabenträger. 10 Das temporäre Sondergebiet soll ausschließlich für die Bauphase der Festen Fehmarnbeltquerung ausgewiesen werden und wird nach Abschluss der Bauarbeiten (ca. sieben Jahre) wieder zurückgebaut. Entsprechende Verpflichtungen werden vertraglich fixiert und eine Bauleitplanung mittels temporärer Festsetzungen betrieben. Die Kompensation der Beeinträchtigung der natürlichen Ressourcen und eventuelle Schäden werden vom Vorhabenträger getragen. Das vorhandene Ackerland wird wieder seiner Bestimmung übergeben und sämtliche Bauwerke oberirdischer und unterirdischer Art werden zurückgebaut und vollständig entsorgt. Eine Beweissicherung, Umweltgutachten, Sicherheitsleistungen sowie ein zeitlich befristetes Baurecht sollen dies gewährleisten. Entsprechend des gewählten Instruments des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat die Stadt Fehmarn die größtmögliche Kontrolle über das Verfahren und die dem Vorhabenträger per Durchführungsvertrag aufzuerlegenden Pflichten (z.B. Emissionskontigentierung, Limitierung der überbaubaren Grundstücksfläche, Höhenentwicklung, Rückbauverpflichtung, Katalog zulässiger Nutzungen, etc.). Die Inanspruchnahme der Fläche ist individuell nach den Erfordernissen der Bauabwicklung des Tunnelbaus geplant. Dadurch gelangen nur tatsächlich benötigte Flächen in eine Nutzung. Weitere Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der Fläche und Beeinträchtigungen der vorhandenen Infrastruktur im Rahmen des temporären Sondergebietes sind nicht geplant. Durch die zentrale Verortung des temporären Sondergebietes direkt an der Tunnelbaustelle soll die Schaffung von einer Vielzahl von neuen Standorten für die geplanten Gewerbebetriebe auf der Insel Fehmarn verhindert werden. Es ist zu erwarten, dass eine dezentrale und nicht zu steuernde Ansiedlung dieser Betriebe zu einer enormen Belastung der vorhandenen Infrastruktur führen würde und in erhöhten Sanierungskosten nach Abschluss der Maßnahme des Tunnelbaus mündet. Anfragen von Gewerbetreibenden an die Stadt bezüglich Flächenverfügbarkeiten auf der Insel hat es bereits mehrfach gegeben. Die Stadt Fehmarn lebt vom Fremdenverkehr und aus diesem Grund soll eine zentrale Verortung von Gewerbeflächen angestrebt werden, um die Beeinträchtigungen, die durch die Tunnelbaustelle für die Gäste entstehen, so gering und so geräuscharm wie möglich zu gestalten.“ Die Bürger-Initiative „Bewahrt Fehmarn“ wird ihre Stellungnahme in der Ausschusssitzung vorstellen. Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten. Beratung: Frau Cronauge stellt die Stellungnahme der Stadt Fehmarn vor. Im Folgenden wird die Stellungnahme Absatz für Absatz durchgegangen. 11 Absatz 1: Herr Haltermann weist darauf hin, dass es richtig heißen müsse, dass sich überwiegend örtliche Unternehmen auf der geplanten Fläche ansiedeln sollen. Frau Parge macht den Vorschlag den Absatz auf einen Satz zu reduzieren und darauf hinzuwirken, dass ein Synergieeffekt bezüglich der Ansiedlung von örtlichen und überörtlichen betrieben entsteht. Herr Eberle lässt über die einzelnen Vorschläge abstimmen: Vorschlag a: Beschluss: Den Absatz 1 auf einen Satz reduzieren und auf den Synergieeffekt bezüglich der Ansiedlung von örtlichen und überörtlichen Unternehmen hinweisen. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, -Enthaltung. Vorschlag b: Beschluss: Auf der geplanten Fläche für das Sondergebiet siedeln sich überwiegend örtliche Unternehmen an Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen. Absatz 2: Herr Haltermann bittet um Ergänzung des 2. Absatzes im letzten Satz. Hier müsste bezüglich der Sicherheitsleistungen noch der Zusatz in Klammern „z.B. Rückbaubürgschaften“ hinzugefügt werden. Absatz 3: Bleibt wie vorgesehen. Absatz 4: Bleibt wie vorgesehen. Absatz 5: Bleibt wie vorgesehen. 12 Absatz 6: Herr Haltermann bittet den Text im 1. Satz dahingehend zu ändern, dass die Schaffung einer Vielzahl neuer Standorte für temporäre Gewerbebetriebe auf der Insel verhindert werden soll. Absatz 7: In diesem Absatz bittet Herr Haltermann um die Ergänzung des 1. Satzes. Es müsse richtig heißen, dass die Stadt überwiegend vom Fremdenverkehr lebe… Die Stellungnahme der Stadt Fehmarn wird mit den vorgenannten Änderungen beschlossen. Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme der Stadt Fehmarn zum Planungsanlass des B-Plans Nr. 120 im Rahmen des geplanten Bürgerentscheids am 08.03.2015 wird mit den vorgenannten Änderungen gebilligt. Beratungsergebnis: < 10 > Ja < 1 > Nein < - > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Im Anschluss erhält Herr Kaminski als Sprecher der Bürgerinitiative die Gelegenheit, die Stellungnahme vorzustellen. Zu TOP 6: Vorlage Nr. BA 117-2015 Beratungsgegenstand: Planänderung, zweite Auslegung für das Planfeststellungsverfahren zum vierstreifigen Ausbau der B 207 Heiligenhafen Ost - Puttgarden hier: Gemeindliche Stellungnahme Sachverhalt: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat die mit Bekanntmachung vom 08.09.2011 ausgelegten und mit Antrag vom 09.08.2013 geänderten Planfeststellungsunterlagen erneut geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Die Stadt Fehmarn hatte sich im Verfahren zunächst mit einer Stellungnahme vom 12.12.2011 beteiligt, die am 05.09.2012 in einem offiziellen Erörterungstermin bera- 13 ten wurde. Im Rahmen einer Planänderung vom August 2013 hat die Stadt Fehmarn mit Datum vom 16.09.2013 erneut eine Stellungnahme abgegeben. Die Erörterung der Stellungnahme erfolgte am 12.02.2014. Aufgrund der eingereichten Stellungnahmen und der Erörterungen dazu hat der Landesbetrieb Straßenbau einige kleinere Panänderungen vorgenommen. Zusätzlich wurden Aktualisierungen der Kartierungen einiger Tierartengruppen vorgenommen und die sich daraus ergebenen Maßnahmenänderungen ergänzt. Für den Bereich Fehmarn stellt sich diese Planänderung im Wesentlichen wie folgt dar: Die Fahrbahnbreite der Gemeindestraße nach Todendorf wurde minimal verbreitert, jedoch nicht in dem von der Stadt Fehmarn gefordertem Umfang. Aufgrund der aktualisierten Amphibienerfassung sind im Bereich der Anschlussstelle Puttgarden Ergänzungen der Amphibienzäune notwendig, da das Vorkommen des Kammmolches sich hier erhöht hat. Wegfall eines Wirtschaftsweges entlang der B 207, der Teil des Pilgerweges ist. Der Pilgerweg wird weiter westlich geführt. Die Kosten für die Verlegung und eine neue Beschilderung des Pilgerwegabschnittes trägt der Straßenbaulastträger. Im Bereich der Anschlussstelle Avendorf wurde ein Flurstück aus der Planung herausgenommen. Hier hatte die Stadt Fehmarn darauf hingewiesen, dass das Flurstück bereits Bestandteil des B-Planes Nr. 87 – Sondergebiet Recyclinghof Hochfelder Mühle – ist. Im B-Plan Nr. 87 ist hier bereits eine Maßnahmenfläche als Knickschutzstreifen ausgewiesen. Auf alle weiteren von der Stadt Fehmarn genannten Forderungen, Anregungen und Bedenken ist in der Planänderung nicht eingegangen. Als wesentliche, nicht berücksichtigte Bedenken sind zu nennen: Die Nichtberücksichtigung eines kombinierten Geh- und Radweg auf dem Brückenbauwerk an der Anschlussstelle Avendorf. Ein Widerspruch der Stadt Fehmarn zur Kostenbeteiligung bei der Erneuerung der Brückenbauwerke und Anpassung der Gemeindestraßen für die Überführungen Niendorf – Ostermarkelsdorf und Bannesdorf – Hinichsdorf. Weiterhin wird auf das Fehlen von Anpflanzungen entlang der Trasse nicht eingegangen. Lediglich auf einen Teilabschnitt von 200 Metern wurde die Anpflanzung ergänzt. Die erneute Forderung Wildschutzzäune zu errichten wird nicht berücksichtigt. Mit der vorliegenden Planänderung wird die Stadt Fehmarn in Ihrer Stellungnahme keine ergänzenden Anregungen und Bedenken vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits vorliegenden Stellungnahmen weiterhin Bestand haben und dass die Stadt Fehmarn sich vorbehält gegen Teile der Planung gegebenenfalls zu klagen. Die Stellungnahme der Stadt Fehmarn ist als Anlage beigefügt. Weiterhin finden Sie in der Anlage die Erwiderungen zu den zuvor getätigten Stellungnahmen. Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten. 14 Beratung: Frau Rehnen stellt die gemeindliche Stellungnahme vor. Frau Parge findet, dass die Anbindung an den Fährhafen Puttgarden und die Amalienhofer Brücke nicht ausreichend Berücksichtigung finde und bittet, in der Stellungnahme darauf hinzuweisen. Herr Haltermann ergänzt, dass man auch auf die Baureihenfolge Einfluss nehmen solle. Hierzu erklärt Frau Rehnen, dass man das bereits getan aber bisher keine ausreichende Antwort erhalten habe. Man verweise jedoch in dieser Stellungnahme auf die vorangehende Stellungnahme und dass diese weiterhin Bestand habe. Beschlussvorschlag: 1. Die Ausführungen zum Planverfahren werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Fehmarn stimmt der vorliegenden Stellungnahme der Stadt zum Planänderungsverfahren für das Planfeststellungsverfahren zum vierstreifigen Ausbau der B 207 Heiligenhafen Ost – Puttgarden, in geänderter Fassung zu. Beratungsergebnis: < 11 > Ja < - > Nein < - > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zu TOP 7: Vorlage Nr. BA 115-2015 Beratungsgegenstand: 1. Änderung zum Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Zukunftspark“ der Stadt Fehmarn Sachverhalt: Bereits im September 2013 hat der Bau- und Umweltausschuss über eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Soccergolfanlage auf der Erweiterungsfläche des Zukunftsparks am Ortseingang von Burg beraten. Bei Soccergolf handelt es sich um eine Mischung aus Golf, Minigolf und Fußball. Spielgerät ist ein Fußball, der auf insgesamt 18 Bahnen unterschiedlicher Länge und Breite mit möglichst wenigen Schüssen per Fuß eingelocht werden muss. Als Ziele sollen Schächte mit ca. 70 cm Durchmesser dienen, die etwa 20 cm tief im Boden versenkt werden. Der Untergrund der mit zu umspielenden Hindernissen ausgestat- 15 teten Bahnen besteht aus in unterschiedlichen Höhen abgemähtem Rasen. Die Hindernisse werden von Findlingen, Baumstämmen, Kanalrohren, Sandbunkern oder kleinen Teichen gebildet. In der Septembersitzung in 2013 wurde beschlossen das Vorhaben in Form einer Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg zu bringen. Seit Dezember 2011 ist die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Fehmarn rechtsgültig. Das Plangebiet ist ausgewiesen als sonstiges Sondergebiet „Zukunftspark“. Der Plangeltungsbereich ist in drei Teilbereiche unterteilt, wobei der Teilbereich 1 als Sondergebiet ausgewiesen ist und die Teilbereiche 2 und 3 als Maßnahmenflächen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Dazwischen befindet sich eine Teilfläche als Erweiterungsfläche, die nicht im Geltungsbereich des VEP liegt. Im Durchführungsvertrag zum VEP ist in § 9.3 eine Festlegung zur Nutzung der Erweiterungsfläche getroffen worden, die eine gärtnerische oder landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. Temporäre Veranstaltungen und Ausstellungen sind unzulässig. Weitere Prüfungen seitens der Verwaltung und der Bauaufsicht des Kreises kommen zu dem Ergebnis, dass, soweit mit der Anlage keine baulichen Anlagen verbunden sind eine Genehmigung des Vorhabens auf Grundlage der Ausweisung des Vorhabengebietes im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Ferienpark zulässig wäre. Seitens der Stadt Fehmarn und dem Grundstückseigentümer ist der § 9.3 des Durchführungsvertrages um den Satz, „Zulässig ist zusätzlich Soccergolf“, zu ergänzen. Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten. Beratung: Herr Haltermann erklärt, dass er die Planung grundsätzlich für gut, die Errichtung eines Toilettengebäudes direkt an der Straße und damit im ersten Blick für die ankommenden Gäste für unglücklich halte. Außerdem möchte er wissen, ob ein Ballfangzaun eingeplant sei. Frau Rehnen erläutert, dass jetzt die Grundlage für einen Antrag geschaffen werde und diese Fragen aufgenommen und bis zur Antragstellung abgehandelt werden müssen. Für das Toiletten- sowie das Kassenhaus sei ein Baufeld eingeplant. Die Gestaltung sei dem Vorhabenträger aufzugeben. Herr Eberle erteilt in Abstimmung mit dem Ausschuss dem als Gast anwesenden Vorhabenträger Herrn Beneken das Wort. Herr Beneken erläutert, dass die Toiletten im Gebäude des Zukunftsparks mitgenutzt werden dürfen. Dieses sei auch bereits mit dem Kreis Ostholstein so abgesprochen. 16 Die Parkflächen seien auf dem Grundstück des Zukunftsparks ausreichend gewählt und würden somit auch für die Soccergolfanlage ausreichen und mitgenutzt werden dürfen. Für das Kassenhaus gäbe es im Bereich des Parkplatzes ein entsprechendes Baufenster. Außerdem stelle es kein Problem dar, die Anlage Spielrichtung eine andere Richtung zu verlegen, um einen riesigen Ballfangzaun zu verhindern. Frau Rehnen erklärt, dass sie die Eingaben in die gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB mit aufnehmen werde. Herr Haltermann betont, dass der Maßnahme nur mit einem durch die Stadt abgestimmten Plan zulässig sein dürfe. Beschlussvorschlag: 1. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Fehmarn beschließt die Änderung des Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 der Stadt Fehmarn. 2. Im Durchführungsvertrag wird der § 9.3 um den Satz: „Zulässig ist zusätzlich Soccergolf“, ergänzt. 3. Die Spielrichtung soll geändert werden, um einen sonst notwendigen Ballfangzaun zu verhindern. 4. Weitere Details sind mit dem Bauamt abzustimmen. Beratungsergebnis: < 11> Ja < - > Nein < - > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zu TOP 8: Vorlage Nr. BA 113-2015 Beratungsgegenstand: 1. Änderung B-Plan 75 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte für den Bereich nordwestlich von Marienleuchte, Ausstellungszentrum, Infocenter, zur festen Fehmarnbeltquerung und langfristige touristische Nutzung hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: In den Jahren 2007/2008 wurde ein ausführliches Planverfahren für die Aufstellung des B-Planes Nr. 75 für den nördlichen Ortsteil von Marienleuchte, Leuchtturm und 17 Umgebung, durchgeführt. Planziel der Bauleitplanung war es dem verwaisten Gelände im Bereich des alten Leuchtturmes eine Entwicklungsmöglichkeit zu bieten. Der bisherige Grundstückseigentümer hat mehrere Versuche unternommen, das Grundstück zu veräußern. Dem Bauamt wurden in den letzten Jahren viele Projektideen für das Plangebiet vorgestellt, die allesamt nicht weiterverfolgt wurden. Das Plangebiet ist mittlerweile im Besitz zweier Fehmeraner Unternehmer. Diese haben der Verwaltung eine Projektidee vorgestellt und einen Antrag auf Änderung der Bauleitplanung gestellt. Im Plangebiet sind folgende Nutzungen vorgesehen: Sanierung und Umbau des denkmalgeschützten alten Leuchtturms u. a. als Ausstellungszentrum / Infocenter zur festen Fehmarnbeltquerung Errichtung eines Empfangsgebäudes als Welcomepoint Umbau, Neubau der heutigen Nebengebäude (Kulturdenkmal) als Restaurant Ergänzende Gebäude für Verwaltung und Wohnungen Veranstaltungszentrum / Edutainmentcenter für Veranstaltungen Aussichtsplatzterrasse an der Steilküste Gebäude für Ferienwohnungen Parkplätze für Besucher und Feriengäste Ausgleichsflächen Eine vorläufige Konzeptplanung ist als Anlage beigefügt. Das Regionalmanagement und das Bauamt der Stadt Fehmarn in Zusammenarbeit mit Femern AS planen seit geraumer Zeit ein Info-, Ausstellungszentrum im Bereich zwischen Puttgarden und Marienleuchte. Dieses soll während der Bauphase einer festen Fehmarnbeltquerung als Infocenter dienen, aber auch langfristig eine Attraktion für Fehmarn im touristischen Sektor bieten. Vorgespräche zu diesem Info- / Ausstellungszentrum mit der Regional- und Landesplanung fanden in Eutin und Kiel aufgrund der Lage in der freien Landschaft nur begrenzt Zuspruch. Eine Anbindung eines solchen Ausstellungszentrums an eine vorhandene Bebauung wird aus ortsplanerischer Sicht begrüßt. Weitere Details zu den geplanten Nutzungen werden im Planverfahren erläutert. Mit der vorliegenden Planung wird die Änderung des B-Planes Nr. 75 notwendig, damit die geplanten Nutzungen auf der nördlichen Grünfläche umgesetzt werden können. Die vorgesehenen Nutzungen auf der als Mischgebiet festgesetzten Fläche sind nach jetzigem Planungsrecht bereits zulässig. Südlich der Straße Rethen ist ein Parkplatz für die Besucher des Infocenters vorgesehen, so dass auch hier eine Änderung des momentan rechtsgültigen B-Planes Nr. 6 für diesen Bereich notwendig wird. Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten. Beratung: Die Regionalmanagerin hält zunächst einen Eingangsvortrag und weist deutlich darauf hin, dass die Stadt nicht so schnell einen Investor für die nicht überplante grüne 18 Wiese gefunden hätte. Erst mit der Verortung des Ausstellungszentrums auf dem Leuchtturmgrundstück sei der Durchbruch geschafft worden. Herzstück des Projektes werde der sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte alte Leuchtturm. Dieser solle dann zukünftig das Ausstellungszentrum und das Infocenter zur FFBQ beherbergen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt in einem gesamttouristischen Kontext gesehen werden müsse. Denn mit einem mittlerweile ungenutzten Ausstellungszentrum wie am Öresund sei weder Fehmarn noch Marienleuchte gedient. Anschließend erläutert der als Gast anwesende Planer Herrn Brandes die angestrebte Bauleitplanung. Er betont, dass es bei der vorgelegten Planung sich ausschließlich um eine Funktionsplanung handele. Die endgültige Planung werde zusammen mit dem Bauausschuss erarbeitet. Zudem sei auch die Abstimmung mit den Träger öffentlicher Belange noch abzuwarten. Die als Gast anwesende Architektin Frau Kempe erklärt, dass es sich um ein Risikogrundstück handele und die Nutzung auch wirtschaftlichen Kriterien unterliege. Nach weiterer kurzer Diskussion wird wie folgt beschlossen: Beschlussvorschlag: 1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte für den Bereich nordwestlich von Marienleuchte, Ausstellungszentrum, Infocenter, zur festen Fehmarnbeltquerung und langfristige touristische Nutzung wird aufgestellt. 2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen. 3. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB). 5. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Soweit der Investor das Planungsbüro nicht direkt beauftragt, ist mit ihm ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss ermächtigt. Beratungsergebnis: < 7 > Ja < - > Nein <4 > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 19 Zu Top 9: Vorlage Nr. BA 118-2015 Beratungsgegenstand: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Es wird auf die Vorlage BA 113-2015 verwiesen. Die im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen machen im Norden und im Süden die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten. Beratung: Es wird keine Beratung gewünscht. Beschlussvorschlag: 1. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn im Ortsteil Marienleuchte wird aufgestellt. 2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen. 3. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB). 5. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Soweit der Investor das Planungsbüro nicht direkt beauftragt, ist mit ihm ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss ermächtigt. Beratungsergebnis: < 7 > Ja < - > Nein < 4> Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 20 Zu TOP 10: Vorlage Nr. BA 110-2015 Beratungsgegenstand: B-Plan Nr. 122 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Burg auf Fehmarn für eine Lagerhalle und einen Grenzhandelsmarkt im Gewerbegebiet nördlich der L 209 und westlich der Gertrudenthaler Straße hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Der Vorhabenträger betreibt seit 2006 einen Grenzhandelsmarkt am Ehlers Kamp. Die zugehörigen Lagerflächen befinden sich an externen Standorten, also nicht im räumlichen Zusammenhang mit dem Verkauf. Insbesondere zur effizienteren logistischen Bewirtschaftung soll eine bauliche Konzentration der Verkaufs- und Lagerflächen an einem Standort erfolgen. Vorgesehen ist dies auf einer ca. 2,5 ha großen Fläche im Bereich der Gewebegebietserweiterung Burg-Nordwest, für die es bereits den Aufstellungsbeschluss über den B-Plan Nr. 116 gibt. Aufgrund der stockenden Verhandlungen mit dem Landeigentümer konnte die Planung bisher nicht vorangetrieben werden. Ein im Juni 2014 geplanter Aufstellungsbeschluss für das Vorhaben Lagerhalle und Grenzhandelsmarkt war mit dem Verweis auf eine sog. „Briefmarkenplanung“ abgelehnt worden, jedoch konnte der Vorhabenträger nachdrücklich sein langfristiges wirtschaftliches Interesse am Standort Burg auf Fehmarn und seinen damit verbundenen Bedarf an der Fläche deutlich machen. Der Vorhabenträger hat mit dem (bisherigen) Landeigentümer der betreffenden Fläche einen privatrechtlichen Grundstückskaufvertrag geschlossen und damit die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Bauleitplanung geschaffen, die er in zwei Bauabschnitten realisieren möchte. Im ersten Bauabschnitt soll eine etwa 5.800 m² große Halle, die dringlich benötigt wird, errichtet werden. In einem zweiten Bauabschnitt ist der Neubau des Grenzhandelsmarktes mit einer Verkaufsfläche von knapp 2.000 m² geplant. Aufgrund der angestrebten Größe der Verkaufsfläche sind eine Ausweisung als Sondergebiet und eine F-Plan-Änderung erforderlich. Weiterhin soll im 2. Stock ein Bürotrakt auf 216 m² entstehen. Der Nachweis von Parkplätzen auf dem Grundstück ist vorgesehen. Im bestehenden Grenzhandelskonzept der Stadt Fehmarn aus dem Jahre 2005 ist eine Verkaufsflächengröße für den Grenzhandel von insgesamt 10.000 m² vorgesehen, plus 10 % für die Erweiterung von bestehenden Betrieben. In der Anlage ist der aktuelle Bestand aufgelistet. Demnach hat Fehmarn derzeit einen Verkaufsflächenbestand mit Grenzhandel von 10.997 m², und ist nach Grundlage des Grenzhandelskonzeptes ausgeschöpft. Bereits seit zwei Jahren gibt es immer wieder Gespräche der Verwaltung mit der Landesplanung bezüglich einer Fortschreibung des Grenzhandelskonzeptes. Die Landesplanung hat in Telefonaten signalisiert, dass bei einer 21 weiteren Entwicklung des Grenzhandels auf Fehmarn das vorliegende Konzept ergänzt werden muss, und dass dabei die regionale Entwicklung des Grenzhandels (in Heiligenhafen) zu berücksichtigen ist. Zwischen der Verladezone östlich der geplanten Lagerhalle und dem benachbarten Grundstück (Meereszentrum) muss sehr wahrscheinlich ein Lärm- und Sichtschutz errichtet werden, um die benachbarten schützenswerten Räume und die Besucher vor Lärm, etc. zu schützen. Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 28.10.2014 wurde dem Vorhabenträger ein positives Signal bezüglich der Umsetzung seiner Planung gegeben. Die Erschließung soll über die Gertrudenthaler Straße und die Stichstraße unterhalb des Meereszentrums (Verlängerung Ehlers Kamp in westlicher Richtung) erfolgen. Für die Erschließung des gesamten Gewerbegebietes ist mittelfristig die Errichtung eines Kreisverkehrs am Landkirchener Weg/ L 209 in Höhe Amalienhof erforderlich, um die vorhandene Verkehrsbelastung insbesondere auf der Gertrudenthaler Straße zu kompensieren. Zu dieser Aussage kommt ein Verkehrsgutachten, dass im Zusammenhang mit der Umgehungsstraßen-Planung erstellt wurde. Der geplante Geltungsbereich des B-Plans und die beabsichtigte Bebauung des Grundstücks sind den anliegenden Plänen zu entnehmen. Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Beratung: Frau Cronauge stellt den aktuellen Sachstand bezüglich der Bauleitplanung dar. Sie verweist darauf, dass auch das Land das Projekt mittrage, trotz geringer Erhöhung der auszuweisenden Flächen für den Grenzhandel. Aus diesem Grunde müsse man zeitnah das entsprechende Grenzhandelskonzept überarbeiten. Frau Parge gibt zu bedenken, dass im bestehenden Gewerbegebiet Severitenkamp das Grundstück wieder frei sei, weil der einstige Bewerber seinen Antrag zurück genommen habe. Man solle dem Vorhabenträger vorrangig das Grundstück im Severitenkamp antragen, bevor hier wieder einer Briefmarkenplanung erfolge. Die FWVFraktion werde aus diesem Grund nicht zustimmen. Nach kurzer Aussprache erfolgt folgender Beschluss: Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 122 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Burg auf Fehmarn für eine Lagerhalle und einen Grenzhandelsmarkt im Gewerbegebiet nördlich der L 209 und westlich der Gertrudenthaler Straße wird aufgestellt. 2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen. 22 3. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB). 5. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Soweit der Investor das Planungsbüro nicht direkt beauftragt, ist mit ihm ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und aller weiteren mit der Erschließung anfallenden Kosten abzuschließen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss ermächtigt. Beratungsergebnis: < 8 > Ja < 2 > Nein < 1 > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zu TOP 11: Vorlage Nr. BA 112-2015 Beratungsgegenstand: B-Plan Nr. 123 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet im Ortsteil Lemkendorf, südlich der Kopendorfer Au hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Im Ortsteil Lemkendorf auf Fehmarn ist die Entwicklung von Wohnbaufläche vorgesehen. Auf einer Fläche südwestlich der Kopendorfer Au ist bereits im Flächennutzungsplan eine Siedlungszuwachsfläche für Lemkendorf ausgewiesen. Die Entwicklung der Wohnbaufläche Lemkendorf war in den letzten Jahren bereits mehrfach in der Beratung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Fehmarn. Seinerzeit wurde das Vorhaben zurückgestellt, mit dem Argument, dass im westlichen Bereich der Insel noch genügend Bauplätze zur Verfügung stehen, beispielsweise in den Baugebieten in Petersdorf und in Dänschendorf. Jetzt liegt der Verwaltung ein Konzept vor, in dem zwei größere, hochwertige reetgedeckte Häuser entstehen sollen. Gemäß der Landesbauordung bedürfen reetgedeckte Häuser eines höheren Abstands untereinander, so dass mit den zwei Gebäuden eine lockere ortsübliche und dörfliche Bebauung entstehen könnte. Derartige Vorhaben lassen sich in bestehenden Baugebieten nur begrenzt umsetzen. Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes hat eine Größe von rd. 6.400 m². Im Flächennutzungsplan sind davon ca. 4.000 m² als Wohnbaufläche aus- 23 gewiesen, die restlichen 2.400 m² sind als Grünfläche dargestellt. Diese Grünfläche soll im B-Plan als private Grünfläche ausgewiesen werden. Als weitere Festsetzungen sind 3 Wohneinheiten pro Gebäude vorgesehen und ein Ausschluss von Ferienwohnungen. In der Anlage sind ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan und ein Bebauungskonzept dargestellt. Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten. Beratung: Herr Eberle erläutert die Vorlage. Geplant seien hier reetgedeckte Häuser mit jeweils 3 Wohneinheiten . Vorgesehen sei eine Dauervermietung; Ferienvermietung sei ausgeschlossen und nicht geplant. Nach kurzer Diskussion wird Einigkeit darüber erzielt, dass die Bebauung an den dörflichen Charakter des Ortes anzupassen sei. Die Reetdacheindeckung soll in den Textteil des B-Planes als Vorgabe aufgenommen werden. Es wird wie folgt beschlossen: Beschlussvorschlag: 1. Der B-Plan Nr. 123 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet im Ortsteil Lemkendorf, südlich der Kopendorfer Au wird aufgestellt. 2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen. 3. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB). 5. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Soweit der Investor das Planungsbüro nicht direkt beauftragt, ist mit ihm ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und aller weiteren mit der Erschließung anfallenden Kosten abzuschließen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss ermächtigt. Beratungsergebnis: < 11 > Ja < - > Nein < - > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 24 Zu TOP 12: Vorlage Nr. BA 114-2015 Beratungsgegenstand: B-Plan Nr. 124 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Puttgarden für einen Teilbereich südöstlich der Kabunskoppel hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Die Bebauung der Kabunskoppel Nr. 1-3 wurde seinerzeit als Mehrfamilienhaus realisiert und genehmigt. Der jetzige Eigentümer hat das Haus im Jahre 2004 von der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein erworben und saniert. Seit dem Jahr 2005 vermietet er mehrere Ferienwohnungen und –zimmer zur touristischen Nutzung an Gäste. Für diese bisher nicht genehmigte Nutzung wird nun eine Umnutzung des Mehrfamilienhauses zu einem nicht störenden Gewerbebetrieb beantragt und die Zustimmung seitens der Stadt Fehmarn erbeten, um die Ferienvermietung weiter betreiben zu können. Die Verwaltung hat zunächst das Einvernehmen zur Nutzungsgenehmigung verweigert. Es ist ein grundsätzliches Anliegen der Stadt, vorhandenen Wohnraum zu erhalten. Östlich und nördlich angrenzend befindet sich ein Wohngebiet (B-Plan Nr. 4 Bannesdorf vom 19.05.1987), welches aus kleinteiliger Einzelhausbebauung besteht. Südlich und westlich schließt sich eine dörfliche Mischstruktur mit Wohnhäusern, Gewerbebetrieben und Scheunen an. Der Gesamt-Flächennutzungsplan weist das Plangebiet sowie die angrenzenden Areale als gemischte Bauflächen aus. Mit dem Aufstellungsbeschluss besteht die Möglichkeit, die Rückstellung des Umnutzungsantrages zu erwirken und auf die geordnete städtebauliche Entwicklung mit dem Planungsinstrument des Bebauungsplans ggf. Einfluss zu nehmen. Über die Angemessenheit der derzeitigen Nutzung des Hauses an diesem Standort ist zu diskutieren. Die geplante Geltungsbereichsgrenze ist im anliegenden Plan rot markiert. Als Gebietsausweisung im B-Plan wird mit Hinblick auf die beabsichtigte (Dauer-) Wohnnutzung die Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) vorgeschlagen. Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Beratung: Herr Weber betont, dass verhindert werden müsse, dass nachträglich Ferienwohnungen eingerichtet werden. 25 Frau Cronauge erläutert, dass genau dieses von der Stadt durch die Aufstellung der Bauleitplanung verhindert werden solle. Damit auch während der Planung zum Zeitpunkt nach § 33 BauGB nichts derartiges passiere, müsse man im Beschluss die Veränderungssperre mit aufnehmen. Dann dürfe der Bauherr erst nach Satzungsbeschluss tätig werden. Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 124 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Puttgarden für einen Teilbereich südöstlich der Kabunskoppel wird aufgestellt. 2. Gleichzeitig wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 GO ist durchzuführen. 4. Die Behörden sind gem. § 4 (1) i.V. mit § 3 (1) Satz 1 Halbsatz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. 5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB). 6. Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Beratungsergebnis: < 7 > Ja < 2 > Nein < 2 > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zu TOP 13: Vorlage Nr. BA 106-2015 Beratungsgegenstand: 9. F-Plan-Änderung der Stadt Fehmarn für das Gebiet: Teilbereich des Campingplatzes Wulfener Hals – Golfhotel und Ferienhäuser hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss Sachverhalt: Im Rahmen der Aufstellung des B-Plans Nr. 93 der Stadt Fehmarn für das Gebiet Ortsteil Wulfen, Campingplatz Wulfener Hals – Golfhotel und Ferienhäuser, wurden von Land und Kreis Unstimmigkeiten zwischen dem Planentwurf und der Darstellung teilweise differenzierter Nutzungen im gültigen Gesamt-F-Plan kritisiert. 26 Der Bau- und Umweltausschuss hat daraufhin am 16.09.2014 die Aufstellung der 9. FPlan-Änderung beschlossen. Mit Datum vom 16.10.2014 wurden die Träger der öffentlichen Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 11.11.2014 erschienen keine Interessierten, um sich über die Planung zu informieren. Die im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen für die Ferienhäuser (siehe Anlage F-Plan) werden in der F-Plan-Änderung aus südlicher Richtung in Richtung Nordwest verschoben (siehe Anlage F-Plan-Änd. Teilbereich 1). Dadurch ergibt sich die erforderliche Übereinstimmung mit den Flächenfestsetzungen des Bebauungsplans Nr. 93. Der Teilbereich 1 umfasst somit die Darstellungen „SO Golf+Hotel“ als Grundlage für die Errichtung des geplanten Hotels mit abgesetztem Bettentrakt, „SO Camping- und Wochenendplatz“ für den Bereich des bestehenden Wohnmobilhafens und „SO Ferienhäuser“ für die künftige Ansiedlung der touristischen Wohneinheiten. Mit diesen Darstellungen wird auf die Anregung des Kreises eingegangen. Der südliche Bereich soll, entsprechend dem Bestandsplatz und um keine Reserveflächen zur Ansiedlung weiterer Ferienhäuser vorzuhalten, als „SO Camping- und Wochenendplatz“ ausgewiesen werden (siehe Anlage F-Plan-Änd. Teilbereich 2). Die UNB tut sich im Hinblick auf das angrenzende Vogelschutzgebiet insgesamt schwer mit der touristischen Erweiterung des Campingplatzes. Hier kann ggf. der Umweltbericht, der in der zweiten Beteiligungsrunde den Unterlagen hinzugefügt werden wird, Aufklärung bezüglich der Verträglichkeit von Vogelschutz und Tourismus verschaffen. Des Weiteren ging die UNB von der geplanten Errichtung zweier Hotelanlagen aus, so dass der Begründung eine Aussage bezüglich der Anlage eines Hotels verteilt auf zwei Gebäude hinzugefügt wurde. Gemäß der Stellungnahme des LKN bestehen aus Sicht des Küsten- und Hochwasserschutzes keine Bedenken gegen die F-Plan-Änderung. Bei wesentlichen Veränderungen im Küstenbereich (z.B. Beseitigung von schützendem Bewuchs) muss gemäß § 78 LWG eine Befreiung vom Nutzungsverbot eingeholt werden. Gleiches gilt für die mögliche Errichtung, Beseitigung oder wesentliche Änderung von Küstenschutzanlagen gemäß § 77 LWG. Das LKN weist darauf hin, dass der Teilbereich 1 der F-Plan-Änderung größtenteils im hochwassergefährdeten Bereich unterhalb von +3,50 m liegt und bei Hochwasserereignissen abgetragen oder überspült werden kann. Entsprechende Maßnahmen zur Alarmierung und Evakuierung der gefährdeten Personen im Überschwemmungsfall wurden bereits im Verfahren zum B-Plan Nr. 93 thematisiert. Die Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht und den Stellungnahmen nebst Abwägungsvorschlägen sind als Anlage aufgeführt. Über die Stellungnahmen und die damit verbundenen Anregungen ist nunmehr zu beraten, abzuwägen und zu beschließen. Es wird um Beratung gebeten. Beratung: Zu diesem TOP wird keine Beratung gewünscht. 27 Beschlussvorschlag: 1. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis einzeln beraten, abgewogen und beschlossen. Das Ergebnis ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen. 2. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fehmarn für das Gebiet: Teilbereich des Campingplatzes Wulfener Hals – Golfhotel und Ferienhäuser sowie die Begründung dazu werden gebilligt. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung dazu sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden fristgerecht und ortsüblich bekannt gemacht. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). 4. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB erfolgt gem. § 4a (2) BauGB zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung nach §3 (2) BauGB. Diese sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Beratungsergebnis Bau- und Umweltausschuss: < 11 > Ja < - > Nein < - > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zu TOP 14: Vorlage Nr. BA 109-2015 Beratungsgegenstand: B-Plan Nr. 121 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Niendorf auf Fehmarn, südlich des Klausdorfer Weges, östlich der Straße „Zum Süderschlag“ und westlich des Süderweges hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss Sachverhalt: Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 121 gefasst. Der Vorhabenträger plant die Realisierung einer kleinen Wohnanlage mit etwa 6 Grundstücken zur Einzel- und Doppelhausbebauung. Es handelt sich um ein Vorhaben der Nachverdichtung bzw. Innenentwicklung; das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB durchgeführt und bedarf keiner frühzeitigen Beteiligung. Seit dem Aufstellungsbeschluss haben sich Änderungen bzw. Konkretisierungen des Planentwurfs ergeben. 28 Der Geltungsbereich wurde im Nordosten verkleinert, da keine privatrechtliche Einigung mit den derzeitigen Grundstückseigentümern (Hausnr. 20+22) absehbar ist. Die private Erschließungsstraße samt Wendekreis für das Wohngebiet ist an den östlichen Rand des Plangebiets verlegt worden. Die Erschließung des Wohngebiets wird ausschließlich über den Klausdorfer Weg erfolgen. Die Ausweisung der Mindestgrundstücksgröße von Baugrundstücken wird für Einzelhäuser mit 430 m² und für Doppelhäuser mit 215 m² festgesetzt. Für das nördliche Baufeld wird im Hinblick auf die optimalere Ausnutzbarkeit und Verweis auf ähnliche hohe Bebauung in der Nachbarschaft um die Erhöhung der zulässigen Firsthöhe von beschlossenen 8,50 m auf 9,00 m gebeten. Im Plangebiet soll gemäß Beschluss des Ausschusses vom 16.09.2014 ein öffentlicher Spielplatz angelegt werden; dieser darf gemäß Beschluss vom 25.11.2014 im Norden direkt am Klausdorfer Weg platziert werden. Im Gegenzug wurde das Baufenster im Süden bis an die Grenze der im F-Plan dargestellten Wohnbaufläche verlängert. Die sich südlich anschließende Grünfläche darf von den zukünftigen Grundstückseigentümern als Hausgarten genutzt werden. Die etwa 300 m² große Fläche für den Spielplatz wird der Stadt vom Vorhabenträger kostenfrei übereignet. Angesichts der beabsichtigten Übereignung ist diskussionswürdig, ob eine ggf. gleichfalls kostenfreie Übereignung des Spielplatzinventars bemessen an der Projektgröße als noch verhältnismäßig erscheint. Seitens der Verwaltung wird darüber informiert, dass für die Unterhaltung des öffentlichen Spielplatzes keine personellen und materiellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Reduzierung der Anzahl von Spielplätzen, insbesondere mit hochwertigem Inventar und damit hohem Unterhaltungsaufwand, war bereits im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Finanzausschuss ein Thema. Die Erschließung des Spielplatzes wird über den Klausdorfer Weg erfolgen. Das gemäß B-Plan-Entwurf festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zwischen Spielplatz und Anliegerstraße darf ggf. beansprucht werden, sofern der Kreis der beabsichtigten Straßenbreite nicht zustimmt. Die Grundstücksverhandlungen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt sind positiv verlaufen, der Kaufvertrag befindet sich beim Notar in Bearbeitung. Somit sind die privatrechtliche Voraussetzungen für Beschlussfassung und Realisierung des Vorhabens getroffen. Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Beratung: Der als Gast anwesende Stadtvertreter Herr Ehlers bemängelt, dass die Grundstück so klein seien. Seines Wissens nach müssen Grundstücke für Einfamilienhäuser mindestens 500 qm und für Doppelhäuser mindestens 300 qm groß sein. Der dörfliche Charakter solle auch in diesem Fall eingehalten werden. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes habe der Ausschuss nicht zu prüfen. Nach kurzer Aussprache wird wie folgt beschlossen: 29 Beschlussvorschlag: 1. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis einzeln beraten, abgewogen und beschlossen. Das Ergebnis ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen. 2. Der Entwurf des B-Plans Nr. 121 der Stadt Fehmarn im Ortsteil Niendorf auf Fehmarn, südlich des Klausdorfer Weges, östlich der Straße „Zum Süderschlag“ und westlich des Süderweges, sowie die Begründung dazu werden gebilligt. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung dazu sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden fristgerecht und ortsüblich bekannt gemacht. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). 4. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB erfolgt gem. § 4a (2) BauGB zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung nach §3 (2) BauGB. Diese sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Beratungsergebnis: < 10> Ja < 1 > Nein < - > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zu TOP 15: Vorlage BA 111 - 2015 Beratungsgegenstand: Straßenausbaumaßnahmen 2015 Sachverhalt: Die Stadtvertretung hat in ihrer jüngsten Sitzungen am 18. Dezember 2014 beschlossen, dass für das Budget Straßen im Haushaltsjahr 2015 ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.500.000 € bereitgestellt werden soll. Die Mittel sollen, wie von der Verwaltung nachstehend dargestellt, verwendet werden. Die Straßenausbaumaßnahme „Teschendorfer Kreuz – Albertsdorfer Kreuz“ wird mit einem Sperrvermerk versehen und ist in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27. Januar 2015 abschließend zu beraten. 30 Maßnahmen Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Lemkendorf Nord 2015 Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Industriestraße 2014 (Aufstockung) Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Petersdorf ( Vorplanung) Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Dänschendorf Nord (Vorplanung ) Kanal- und Straßenausbaumaßnahme Gollendorf ( Vorplanung ) Straßenausbaumaßnahme Meeschendorf – Strand ( Vorplanung ) Straßenausbaumaßnahme Teschendorfer Kreuz – Albersdorfer Kreuz * Allgemeine Unterhaltung Unterhaltungsmaßnahme Radweg Burg – Neue Tiefe Westseite Div. Asphaltierungsmaßnahmen ( Die Liste ist nicht abschließend! ) u.a. Deck- und Binderschicht Industriestraße (ehemals Raiffeisenweg) Deck- und Binderschicht + Anschlussleitungen Ehlerskamp Sanierung von Rissen Gesamtbetrag : Reserve für Unvorhergesehenes : Unterhaltung € 0 0 0 0 0 0 0 100.000 190.000 200.000 Investitionen € 380.000 155.000 10.000 25.000 15.000 15.000 400.000 0 0 0 10.000 0 500.000 1.500.000 0 1.000.000 Anmerkung der Verwaltung ( Auszug aus der Vorlage BA 092.1-2014 ) : * Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, in 2015 die beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme Albersdorfer Kreuz – Teschendorfer Kreuz durchzuführen. Der Straßenzug hat bereits jetzt schon eine auf die Zukunft ausgerichtete ausreichende Breite von 4,60 bis 4,75 m und ist Bestandteil des zukünftigen Kernwegenetzes der Stadt Fehmarn. Es besteht dringender Sanierungsbedarf; die voraussichtlichen Gesamtkosten sind noch zu ermitteln. Wie bereits in den letzten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses dargestellt, können aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen keine weiteren Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in 2015 umgesetzt werden; lediglich die notwendigen Vorarbeiten, wie z.B. Ingenieurauswahlverfahren, Bodensondierungen, geologische Begutachtung, Vorplanungen, Entwässerungskonzepte, Abstimmung mit den sonstigen Ver- und Entsorgern, Bürgerbeteiligungen, Vorbereitung der Ausschreibungen usw., können in 2015 geleistet werden. Daher kamen alle Beteiligten überein, dass die 400.000 € für eine investive Straßenausbaumaßnahme in 2015 zu verwenden sind; entsprechende Vorschläge über die Mittelverwendung sollten im Rahmen der Sitzung der Stadtvertretung am 18.12.2014 geäußert werden. Die Straßenausbaumaßnahme „Teschendorfer Kreuz – Albertsdorfer Kreuz“ ist der Vorschlag der Verwaltung, der zur Diskussion gestellt worden ist. Bereits 2012 wurden für den Ausbau dieses Streckenabschnittes grobe Kosten in Höhe von 320.000 € geschätzt; die Kostenschätzung ist zu aktualisieren. Die Ausschreibung der investiven Straßenausbaumaßnahme muss aus Zeit- und Kostengründen im Februar 2015 erfolgen. Die Bauausführung soll nach Ostern beginnen und bis zum 15.06.2015 abgeschlossen sein. Beratung: 31 Herr Haltermann bittet darum, die Länge der Strecke „Teschendorfer Kreuz bis Albertsdorfer Kreuz“ mitzuteilen. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss: Beschlussvorschlag: Es soll kurzfristig die Straßenausbaumaßnahme „Teschendorfer Kreus / Albertsdorfer Kreuz ausgeschrieben und umgesetzt werden. Zur Deckung des Aufwandes für den Ausbau des vorstehenden Straßenabschnittes sind gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Fehmarn Beiträge zu erheben. Der Sperrvermerk über die Verwendung der 400.000 € wird aufgehoben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die für die Durchführung der o.a. Maßnahmen notwendigen Aufträge zu erteilen. Beratungsergebnis: < 11 > Ja < - > Nein < - > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zu TOP 16: Anfragen und Anträge im öffentlichen Teil a) Die Regionalmanagerin Frau Dr. Heitmann bedankt sich offiziell bei ihrem bisherigen Praktikanten Herrn Wolff für seine während seines Praktikums im Regionalmanagement geleistete Arbeit und verabschiedet ihn. Herr Wolff bedankt sich bei den Politikern und Frau Dr. Heitmann für die nette Aufnahme und interessante Tätigkeit, bei der er viel gelernt und mitgenommen habe. b) Herr Haltermann berichtet, dass in Puttgarden im Bereich der Feuerwehr/Sportplatz die Gehwegplatten uneben und zu Stolperfallen geworden seien. Zudem sei die Beleuchtung dort nicht ausreichend. Anmerkung der Verwaltung hierzu: Schon vor der Sitzung des Bauausschusses wurden die Straßenabläufe der Fläche gespült und ein Schacht neu aufgemauert sowie Trümmer im Schacht entfernt. So dass die Fläche jetzt ordnungsgemäß entwässert und abtrocknen kann. Eine Pflasterung erfolgt bei entsprechender Witterung im späten Frühjahr, da der Untergrund derzeit komplett durchnässt ist. Der Schaden ist durch Nutzer der Sporthalle entstanden, da diese mit Fahrzeugen die Platten auf dem schwammigen Untergrund befahren haben. 32 Da keine weiteren Anfragen und Anträge vorliegen, schließt der stellv. Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung gegen 21.05 Uhr. Nach einer kurzen Pause wird gegen 21.15 Uhr im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fortgefahren. Zu TOP 19: Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung Der stellv. Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her. Da weitere Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, bedankt er sich bei den Ausschussmitgliedern für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 21.50 Uhr. Marco Eberle Stellv. Vorsitzender Martina Wieske Schriftführerin