PDF-Datei, 7 MB - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Inhalt Teil I 1 2 Teil II 3 4 5 6 7 8 9 10 Vorwort 2 Planung der Baustelleneinrichtung Allgemeines zur Baustelleneinrichtung Planung der Baustelleneinrichtung 5 7 11 Planung von Elementen der Baustelleneinrichtung Großgeräte Gebäude, Bauwagen und Container Verkehrsflächen und Transportwege Lagerflächen Medienversorgung Baustellensicherung Arbeits- und Schutzgerüste Abfallentsorgung Vorschriften und Regeln Literaturhinweise und Links Impressum 25 27 37 51 59 63 69 79 87 91 98 100 Vorwort Die Baustelleneinrichtung wird in den Unternehmen der Bauwirtschaft im Rahmen der Arbeitsvorbereitung geplant. Mit ihr werden die Voraussetzungen zur Realisierung des vom Auftraggeber bestellten Bauwerks geschaffen. Die Baustelleneinrichtung ist Grundlage für wirtschaftliche und sichere Bauprozesse. Sie bestimmt auch die Qualität der Arbeit und Arbeitsbedingungen, bringt damit Unternehmenskultur und Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten zum Ausdruck und beeinflusst deren Motivation und Einsatzbereitschaft. Eine gute Baustelleneinrichtung demonstriert auch Außenstehenden Qualität und Kultur der am Bau Beteiligten. Bei der Arbeitsvorbereitung sind primär die Vorgaben des Auftraggebers für die auszuführende Bauleistung, die einzuhaltende Qualität und die Termine zu berücksichtigen. Diese Vorgaben des Bauherrn sind in der Leistungsbeschreibung (z. B. Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis), in den Vertragsbedingungen und Ausführungsunterlagen (z. B. Pläne, Berechnungen) enthalten und bilden die wichtigste Grundlage auch für die Baustelleneinrichtungsplanung. Ziel des Bauunternehmens ist es dabei, das Bauwerk in der gefor2 derten Qualität, mit möglichst geringen Kosten, unter Beachtung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, des Umweltschutzes und der Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten herzustellen. Die zuletzt genannten Aspekte werdendurch Rechtsvorschriften, technische Regelnsowie Vorschriften und Regeln der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt. Die rechtlichen Regelungen für den Arbeitsschutz werden maßgeblich durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt. Die Arbeits stättenverordnung beschreibt keine detaillierten Schutzmaßnahmen und Verhaltensvorgaben für die Gestaltung von Arbeitsstätten, sondern allgemeine Schutzziele und Anforderungen. Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung können die Unternehmen diesen Spielraum nutzen, um ihre Arbeitsschutzmaßnahmen optimal an die betriebliche Situation anzupassen. Vorwort Zur Unterstützung, insbesondere der kleinen und mittleren Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, wurde diese zweiteilige Handlungshilfe zur wirtschaftlichen und sicheren Baustelleneinrichtung erarbeitet: Bauprozesses und die Vermeidung von Störungen und Behinderungen. Zielgruppe sind die Arbeitsvorbereiter, Bauleiter, Meister und Poliere der Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, aber auch die Planer und Bauleiter der Bauherren. Teil I – Planung der Baustelleneinrichtung Teil II – Planung von Elementen der Baustellen einrichtung Mit der Erarbeitung dieser Handlungshilfe wurden das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft und die Technische Universität Dresden durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beauftragt. Die Arbeit wurde von Unternehmen und Planern in zwei regionalen Netzwerken unterstützt. Die Verfasser danken diesen Beteiligten. Diese Broschüre soll insbesondere kleine und mittlere Bauunternehmen und Handwerksbetriebe mit Hinweisen und konkreten Vorschlägen für die Gestaltung der Einzelelemente der Baustellen einrichtung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung der gesamten Arbeitsstätte Baustelle unterstützen. In beiden Teilen der Handlungshilfe wurden die Aspekte Wirtschaftlichkeit, Rechtssicherheit, technische und organisatorische Machbarkeit und Arbeitsschutz gleichwertig eingebunden. Dieser Integrationsansatz verbindet alle Sicherheits aspekte der Baustelle, also vom Arbeitsschutz über die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten bis zum Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Das Ziel ist eine hohe Ablaufqualität des 3 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung 4 Teil I Planung der Baustelleneinrichtung 5 1 Allgemeines zur Baustelleneinrichtung Durch die Baustelleneinrichtungsplanung (BEPlanung) soll die Basis für optimale Bauabläufe geschaffen und Sicherheit und Gesundheit der auf der Baustelle Beschäftigten gewährleistet werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich dazu vor allem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), im Regelwerk der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sowie in den Landesbauordnungen. Ferner sind Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten zu erfüllen und weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten, z. B. das Abfallrecht und das Straßen- und Verkehrsrecht. In dieser Handlungshilfe werden die Anforderungen des Arbeitsschutzes, weitere rechtliche Anforderungen und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte integriert behandelt. Arbeitsplätze vorgesehen sind oder zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Zu beachten ist aber, dass sich durch Bauarbeiten nicht nur Gefährdungen der Beschäftigten ergeben, sondern auch dritte Personen oder Sachen gefährdet werden können. Weiterhin können sich Gefährdungen auf die Arbeitsstätte auch von außen ergeben, z. B. durch die eine Baustelle umgebenden öffentlichen Verkehrswege. Zusammenfassend ergeben sich folgende sechs Schutzziele, wobei nur die Punkte (2) und (3) Schutzziele im eigentlichen Sinne des Arbeitsschutzes sind. Punkt (1) wird teilweise durch die Baustellenverordnung (BaustellV) erfasst. Gemäß § 5 ArbSchG sind von Arbeitgebern grundsätzlich Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und unter Beachtung von § 4 ArbSchG geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu planen und zu realisieren. Eine Gefährdung kann sich nach § 5 (3) Nr. 1 ArbSchG auch „durch die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes“ ergeben. Arbeitsstätten sind u. a. Orte auf Baustellen, die zur Nutzung durch 7 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung –– (1) Schutz Dritter während der Leistungserbringung (z. B. Anlieger, Nachbarn, öffentlicher Verkehr, Beschäftigte anderer Unternehmen) –– (2) Schutz der Beschäftigten vor äußeren Gefahren(z. B. durch öffentlichen Verkehr) –– (3) Schutz der eigenen Beschäftigten auf der Baustelle vor Gefährdungen im Zuge der Leistungserbringung –– (4) Schutz der Sachen Dritter bei der Leistungserbringung –– (5) Schutz der eigenen Sachen und des Bau werkes bei der Leistungserbringung –– (6) Schutz der eigenen Sachen und des Bauwerks vor äußeren Gefahren (z. B. Diebstahl, Vandalismus) Gemäß § 11 der Musterbauordnung (MBO) sind Baustellen so einzurichten, dass die erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können und keine Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. Damit ist die Planung der Baustelleneinrichtung (BE) das maßgebende Instrument für die Einrichtung der Arbeitsstätte Baustelle und darüber hinaus die technischmaterielle Voraussetzung zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten auf der Baustelle. In der ArbStättV sind dazu Mindestanforderungen und Schutzziele angegeben, für deren Einhaltung 8 im Wesentlichen der Arbeitgeber verantwortlich ist. Die vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeiteten Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren als technische Regeln die Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeitgeber sind verantwortlich, durch Gefährdungsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und konkrete Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen die Schutzziele der ArbStättV zu erreichen. In Abhängigkeit von der Art und Größe des Bau vorhabens, der Ausdehnung und der Lage der Baustelle, der Länge der Bauzeit, den zu erwartenden Witterungsverhältnissen und dem durch das Bauverfahren bedingten Maschinen- und Geräteeinsatz kann der Umfang und die Anordnung der Baustelleneinrichtung einen wesentlichen Einfluss auf das wirtschaftliche und sichere Arbeiten sowie die Minimierung von Gefährdungen ausüben. Da jeder dieser Faktoren einen maßgebenden Einfluss auf das Gesamtvorhaben sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten hat, muss jede Einzelentscheidung umfassend auf ihre Auswirkungen hin geprüft werden. Grundsätzlich ist möglichst sofort nach der Auftragserteilung mit der konkreten BE-Planung zu beginnen. Sie sollte einen ausreichenden Vorlauf haben und im Wesentlichen abgeschlossen sein, bevor mit den ersten Arbeiten auf der Baustelle Allgemeines zur Baustelleneinrichtung begonnen wird. Die Ergebnisse der BE-Planung sind entsprechend der Größe und der Komplexität des Bauvorhabens zu dokumentieren. Das zentrale Instrument der BE-Planung ist der Baustelleneinrichtungsplan, der z. B. durch Personal- und Geräteeinsatzpläne, Ausrüstungs- und Gerätelisten oder Bauablaufpläne ergänzt werden kann. Diese Instrumente gehören zum Leistungsbereich der Arbeitsvorbereitung und sollen an dieser Stelle nicht näher behandelt werden. Der Umstand, dass Baustelleneinrichtungspläne in der Regel keiner behördlichen Prüfung unterliegen, darf nicht zu einer minderen Sorgfalt bei deren Erstellung führen. Auch eine Prüfung des BE-Plans durch den Bauherrn und seinen Koordinator nach Baustellenverordnung entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortung, für eine sichere Baustelleneinrichtung für seine eigenen Arbeiten zu sorgen. Dieser Eigenverantwortung soll der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 4 ArbSchG gerecht werden. Die im Internet veröffentlichten Checklisten unterstützen die Verantwortlichen daher nicht nur bei der BE-Planung, sondern sind zugleich Hilfsmittel für eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation. Eine Dokumentation der Beurteilung von Gefahren potenzialen sowie der sich daraus ergebenden Sicherheitsvorkehrungen ist auch ein sinnvolles Instrument zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen, z. B. wegen Organisationsverschuldens. Dies gilt sowohl für die Gefährdungspotenziale der Beschäftigten als auch sonstiger betroffener Personen oder Sachen. Für eine laufende Verbesserung der BE-Planung ist es sinnvoll, die in diesem Forschungsprojekt mit Praktikern entwickelten Checklisten nach Abschluss eines Bauvorhabens noch einmal einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und die Checklistenformulare ggf. im Unternehmen eigenen Anforderungen anzupassen. Link zu den Checklisten: www.baua.de/dok/3328030 9 2 Planung der Baustelleneinrichtung 2.1Ablauf der Baustelleneinrichtungsplanung Die Planung der Baustelleneinrichtung kann bei üblichen Bauvorhaben in Abhängigkeit des Baufortschritts in drei Phasen gegliedert werden. –– Phase 1: Planung bis zur Auftragsvergabe –– Phase 2: Planung nach Auftragsvergabe bis zum Baubeginn –– Phase 3: Planung nach Baubeginn Für die Ermittlung des Angebotspreises müssen in der ersten Phase unter anderem die Grundlagen des gewählten Bauverfahrens sowie der Bauablauf festgelegt werden. Damit im Zusammenhang steht die Planung der Baustelleneinrichtung. Dazu muss ein Grobkonzept der Baustelleneinrichtung entwickelt werden, in dem der grundsätzliche Bauablauf, das gewählte Bauverfahren sowie der Einsatz von Großgeräten unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt sind. Dieser Planungsschritt ist erforderlich, um die Grundlagen für die Kalkulation (Einsatzdauern sowie Leistungs- und Kostenansätze für Personen und Geräte) zu bestimmen. Die zweite Phase beinhaltet die ausführungsreife Planung der Baustelleneinrichtung. Das in der erstenPhase entwickelte Konzept wird nach Auftragserteilung weiter vervollständigt und konkretisiert bzw. unter Berücksichtigung eventueller neuer Entscheidungen zu den Bauverfahren grundsätzlich neu überarbeitet. Unternehmensinterne Anlaufgespräche, Baufeldbesichtigungen sowie Abstimmungen mit dem Bauherrn bzw. seinen Planern liefern wichtige Informationen für die Planung der Elemente der Baustelleneinrichtung sowie die Erstellung des BE-Planes. Nachfolgend werden für diese Phase sieben, in Abbildung 1 dargestellte Teilschritte definiert, die zum Erfolg des Planungsprozesses führen. Teilschritt 1: Übergabe der Projektunterlagen aus der Angebotsphase Mit der Übergabe der Unterlagen aus der Ange botsphase werden alle bislang gesammelten Informationen, die Vergabeunterlagen, Absprachen aus der Vertragsverhandlung sowie sonstige durch den Bauherrn oder das Bauunternehmen getroffene Festlegungen dem zuständigen Bauleiter übergeben. Diese Unterlagen sind Ausgangspunkt für die weitere Planung der Baustelleneinrichtung. 11 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 1 Ablauf der Baustelleneinrichtungsplanung (schematische Darstellung) 12 Planung der Baustelleneinrichtung Teilschritt 2: Durchführung eines internen Projektanlaufgespräches In einem internen Projektanlaufgespräch werden alle in die Ausführung der Baumaßnahmen einbezogenen Personen/Abteilungen über die anstehende Bauaufgabe informiert. Teilnehmer sind neben dem verantwortlichen Bauleiter der Oberbauleiter und alle in das Projekt involvierten Personen/ Abteilungen. Übergeordnetes Ziel ist die Bereitstellung eines einheitlichen Informationsstandes für alle Beteiligten. Gleichzeitig werden in diesem Gespräch die wichtigsten organisatorischen Zuständigkeiten sowie grundsätzliche Randbedingungen zur Umsetzung der Baumaßnahme festgelegt. Teilschritt 3: Baufeldbesichtigung Grundlage der BE-Planung sollte immer eine Baufeldbesichtigung sowie eine umfassende Informationsrecherche über die Randbedingungen der Baumaßnahme sein. Die Baufeldbesichtigung sollte vom Bauleiter selbst durchgeführt werden. Sofern eine eigenständige Abteilung für die Arbeitsvorbereitung im Unternehmen existiert, ist diese mit einzubinden. Vor Ort sollte grundsätzlich die vorhandene Situation erfasst, der verfügbare Lageplan auf Richtigkeit geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Dafür sind Vermessungsgeräte (z. B. Maßband, Nivelliergerät) erforderlich. Die Anfertigung von Fotos kann sehr nützlich sein, um nochmalige Baufeldbesichtigungen zu vermeiden. Weiterhin ist besonderes Augenmerk auf die Richtigkeit der vertraglich zugesicherten Randbedingungen vor Ort sowie die Umsetzbarkeit der während des Projektanlaufgespräches getroffenen Annahmen zu legen. Die im Internet veröffentlichte Checkliste 1 stellt ein Instrument dar, um bei der Baufeldbesichtigung alle später erforderlichen Informationen zu erfassen. Teilschritt 4: Abstimmung der Randbedingungen mit dem Bauherrn Falls sich Rahmenbedingungen der Baustelle gegenüber den Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen vor Ort anders oder verändert darstellen und dies maßgeblich die Situation für den geplanten Bauablauf verändert, sind die Differenzen in einem Gespräch mit dem Bauherrn abzustimmen. Weiterhin ist es empfehlenswert, die Kernpunkte der Baustelleneinrichtung, das gewählte Bauverfahren sowie sicherheitstechnische Belange mit dem Bauherrn bzw. dessen Koordinator nach § 3 Abs. 1 BauStellV abzustimmen. Verantwortlich dafür ist meist der zuständige Bauleiter. Auch Abstimmungsgespräche mit der Berufsgenossenschaft können hilfreich sein. Teilschritt 5: Planung der Elemente der Baustelleneinrichtung Mit den Erkenntnissen aus dem internen Projektanlaufgespräch sowie der Baufeldbesichtigung müssen die Elemente der Baustelleneinrichtung unter Berücksichtigung der weiteren Zwischen ergebnisse der Arbeitsvorbereitung bestimmt und deren räumliche Lage geplant werden (z. B. Anordnung der Großgeräte, Container oder Lagerflächen). Bei dieser Zusammenstellung unterstützen Checkliste 2 sowie die im Teil II zusammengefasste Beschreibung der wichtigsten Elemente der Baustelleneinrichtung (z. B. Großgeräte oder Container). Diese fasst die wichtigsten Fakten zusammen, 13 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung nachfolgende BE-Planung erforderlich werden. Sie hinterfragt vor Planungsbeginn offene Problemstellungen, deren Lösung weder durch die Baufeldbesichtigung noch durch das Projektanlaufgespräch geklärt werden können. Unter Nutzung der Checklisten 1 und 2 stehen alle wichtigen Informationen bereit, die für die BE-Planung sowie die Aufstellung des BE-Planes erforderlich sind. Die Baustelleneinrichtungsplanung greift weiterhin auf die Ergebnisse der Arbeitsvorbereitung mit ihren Instrumenten (Mengenermittlung, Ressourcenplanung, Bauablaufplanung, Gefährdungsanalyse, Umweltschutzplanung, Arbeitskalkulation, Schalungsplanung sowie kalkulatorischer Verfahrensvergleich) zurück. Die Koordination und Verantwortung für die Planung der Baustelleneinrichtung sollte der projektverantwortliche Bauleiter haben. Teilschritt 6: Detailplanung und Erstellung des BE-Planes die bei der Planung der einzelnen Elemente be rücksichtigt werden müssen. Im Einzelnen wird jedes Element kurz beschrieben, deren Dimensionierung/Auswahl erläutert und durch praxisnahe Anwendungshinweise sowie durch zu beachtende Vorschriften und Regeln ergänzt. Die im Internet bereitgestellte Checkliste 2 unterstützt die Verantwortlichen, alle Informationen zusammenzustellen, die zusätzlich für die 14 Der Prozess der Detailplanung der Elemente der Baustelleneinrichtung sowie die Erstellung des BE-Planes steht im direkten Zusammenhang mit den Ergebnissen der vorangestellten Teilschritte, insbesondere mit den ausgewählten Elementen der Baustelleneinrichtung und den Ergebnissen der Checklisten 1 und 2. Die Detailplanung ist häufig ein iterativer Prozess, der von bautechnologischen, wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Kriterien beeinflusst wird. Dabei sind bei jeder Entscheidung insbesondere auch die Auswirkungen auf benachbarte Bereiche der BE-Planung zu berücksichtigen. Wichtige Grundlagen sowie die allgemeinen Vorgehensweisen bei der Erstellung des BE-Planes werden in Abschnitt 2.2 erläutert. Planung der Baustelleneinrichtung Teilschritt 7: Freigabe des BE-Planes durch den Bauherrn Der erarbeitete BE-Plan stellt die Grundlage für die Einrichtung der Baustelle, aber auch für die Koordination der einzelnen Arbeitsprozesse verschiedener Unternehmen auf der Baustelle dar. Eine Veränderung der Randbedingungen führt oft zu Störungen des Bauablaufes. Dies wiederum kann zu einer Erhöhung des wirtschaftlichen Risikos und der Reduzierung der Arbeitssicherheit auf Baustellen führen. Eine Freigabe des BE-Planes durch den Bauherrn fixiert die Planung und schafft eine Grundlage für etwaige Ansprüche bei einer nachträglichen Veränderung, falls diese durch den Bauherrn gefordert wird. Die dritte Phase der BEPlanung hat hauptsächlich deren Fortschreibung nach Baubeginn zum Inhalt. Neben den Anpassungen an den Baufortschritt kann dies durch zusätzliche oder geänderte Bauleistung ( § 2 Nr. 5 und § 2 Nr. 6 VOB/B) und damit geänderte Bauverfahren oder durch sonstige geänderte Randbedingungen (z. B. Winterbau) erforderlich werden. Dabei gelten die für Phase 2 genannten Grundsätze. Die notwendige Unterhaltung und Kontrolle der Baustelleneinrichtung sollte in der Baustelleneinrichtungsplanung mit aufgeführt werden. 2.2Der Baustelleneinrichtungsplan Der Baustelleneinrichtungsplan stellt einen wesentlichen Teil der Arbeitsvorbereitung dar. Die einzelnen Elemente der Baustelleneinrichtung werden in Teilschritten systematisch dimensioniert und auf eine gegenseitige Kompatibilität ihrer Standorte ständig überprüft. Während dieses iterativen Prozesses werden Lösungsvorschläge ausgearbeitet, welche die komplexen Zusammenhänge hinsichtlich des wirtschaftlichen und sicheren Arbeitens auf einer Baustelle darstellen. Eventuell sind die zeitlich aufeinanderfolgende Situationen (z. B. Roh- und dann Ausbau) separat zu untersuchen. In einem Baustelleneinrichtungsplan sind Lage und Standplätze aller Elemente festzulegen. Die Elemente sind insbesondere: –– Großgeräte –– Gebäude, Bauwagen und Container –– Verkehrsflächen –– Lagerflächen –– Medienversorgung –– Baustellensicherung –– Gerüste –– Abfallentsorgung. Ein Baustelleneinrichtungsplan kann erst aufgestellt werden, wenn die örtlichen Gegebenheiten durch die Baustellenbegehung tatsächlich festgestellt worden sind. Die Ausgangsbasis für Baustelleneinrichtungspläne sollten nach Möglichkeit Übersichtspläne des Architekten, bei Baustellen mit einem Gefälle > 2 % auch eingemessene Höhenpläne des Baugeländes sein. Aus diesen Plänen können im Regelfall die angrenzende Bebauung, vorhandene Verkehrswege und Geländebewegungen (z. B. Gräben, Böschungen) entnommen werden. Für die Positionierung der Elemente der Baustelleneinrichtung sind die Lage und die Geometrie des zu errichtenden Bauwerks sowie des Baufeldes 15 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung von Bedeutung. Die Lage des Bauwerks und die Baufeldgrenzen müssen mit Bezug auf Grundstücksgrenzen oder Vermessungspunkte festgelegt werden. Die Bemaßung der Gebäudeachsen, des Baufeldes und der Sicherheitsabstände sollte in einen Baustelleneinrichtungsplan ebenfalls von Anfang an mit eingezeichnet werden. Sinnvoll erscheint, dass aus den Planunterlagen des Projektes alle wesentlichen Angaben für die Baustelleneinrichtung dargestellt werden: –– Geländeform: z. B. Höhenlinien, Einschnitte, Wasserläufe, Gräben –– Erschließung des Baugeländes durch Straßen, Versorgungsleitungen für Wasser und Strom, Entwässerungsleitungen. Mögliche Entnahme- und Einleitungsstellen sind besonders zu kennzeichnen. –– Grundstücksgrenzen, –– Bebauung der Nachbargrundstücke einschließlich grober Angaben von Dach- und Giebel höhen, eventuell vorhandene Bebauung auf dem Baugelände, –– Grundriss des zu erstellenden Bauwerks. I n diesen überarbeiteten Lageplan werden die einzelnen Elemente der Baustelleneinrichtung maßstabsgerecht eingetragen. Dabei ist zu beachten: –– Bei allen Elementen sind die wichtigsten Abmessungen einzutragen. Dabei ist die Bemaßung soweit durchzuführen, dass die Einrichtung im freien Gelände danach aufgebaut werden kann, das heißt, dass die Abstände von vorhandenen Festpunkten und Grenzen festzulegen sind, ebenso die Abstände zum künftigen Bauwerk. 16 –– Die einzelnen Elemente sind durch Symbole und Beschriftungen eindeutig zu kennzeichnen. Die Verwendung von Symbolen ist nur dann sinnvoll, wenn sie eindeutig und auch für weniger mit der Materie Vertraute verständlich sind. –– Werden für die Aufstellung einzelner Anlagen genauere Angaben, zum Beispiel für die Herstellung von Fundamenten, benötigt, so sind dazu Detailzeichnungen M 1 : 50, 1 : 20, 1 : 10 oder 1 : 5 mit allen Maßen und den erforderlichen Aussparungen entweder auf dem Einrichtungsplan oder auf einem besonderen Detailplan darzustellen. Bei Verwendung besonderer Detailpläne sollte im Einrichtungsplan zu der entsprechenden Stelle auf diese hingewiesen werden. –– Ist das Umsetzen eines Teils der Einrichtung während der Bauzeit vorgesehen (zum Beispiel bei Kranen), so sind die sich dadurch ergebenden Änderungen in den Entwurf einzuzeichnen. Das Planformat ist so zu wählen, dass alle Informationen dargestellt werden können. Brauchbare Maßstäbe für die Darstellung von Baustelleneinrichtungen im Grundriss sind: –– M 1 : 100 für kleinere Objekte –– M 1 : 200 für größere Objekte (Ingenieurbauwerke auch M 1 : 250) Bei großen Objekten (längenorientierte Baustellen) des kommunalen Tiefbaus, Straßen- und Gleisbaus werden die Baustelleneinrichtungspläne im Maßstab 1 : 500 erstellt, die durch weitere Pläne im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 200 ergänzt werden. Dazu kann eine Gesamtübersicht im Maßstab 1 : 2.500 oder 1 : 5.000 kommen, aus der die weitere Planung der Baustelleneinrichtung Umgebung der teilweise örtlich verschiedenen Einrichtungsflächen und vor allem die Möglichkeiten für ihre Verkehrserschließung zu ersehen ist. Bei Baustellen, auf denen Krane oder Betonpumpen eingesetzt werden und somit die Höhe der Nachbarbebauung maßgebend werden kann, ist eine schematische Schnittdarstellung sinnvoll, welche die Bezüge der Geräte untereinander und in Bezug auf die Umgebungsbebauung darstellt. Tab. 1 Zuordnungskriterien für Elemente der Baustelleneinrichtung Element Zuordnungskriterien Hochbaukran –– alle Teile des Bauwerks werden durch Hochbaukrane erreicht –– erreicht Lagerflächen, möglichst ohne Übergabe von Kran zu Kran –– Entladung von LKW möglich –– jeder Kran bestreicht Arbeitsbereiche gleicher Arbeitsintensität –– sollte Unterkünfte nicht bestreichen –– ausreichende Sicherheitsabstände einhalten Kranbahn –– Gleislänge an beiden Enden etwa 3 m verlängern –– ausreichende Sicherheit zu Böschungskanten Betonmischanlage –– nahe am Verbrauchsschwerpunkt –– Zuteilstern mit LKW gut erreichbar Pausenräume, Umkleideräume (Tagesunterkünfte) –– nahe am Bauwerk – kurze Wege für Arbeiter –– außerhalb des Schwenkbereichs von Kranen Wasch- und Toilettenräume –– nahe bei Pausen- und Umkleideräumen –– Wasser und Abwasser gut anschließbar Polierbüro –– gute Übersicht auf Baustelle und Zufahrt Baustraße –– gute und sichere Zufahrt –– günstige Verkehrsführung –– Entladepunkte nahe am Bauwerk –– teilweise im Schwenkbereich von Hochbaukranen –– Anordnung längsseits zum Bauwerk –– Sicherheitsabstände (zu beweglichen Maschinen und Fußwegen) Lagerflächen –– im Schwenkbereich des Krans –– direkt durch LKW anfahrbar Magazin –– möglichst nahe bei Bearbeitungsschwerpunkten –– Kontrollmöglichkeit vom Polierbüro aus Baustelleneinrichtungsplan – Praktisches Beispiel: Beim Entwerfen einer Baustelleneinrichtung können folgende Schritte unterschieden werden: –– Genaue Durchsicht und Prüfung des Leistungsverzeichnisses und der zu den Ausschreibungsunterlagen gehörenden Pläne. Daraus sind konstruktive Einzelheiten, besondere Auflagen und die Bautermine zu entnehmen. Falls Pläne Bestandteil der Ausschreibung sind, kann daraus ein BE-Plan hergestellt werden, der nur die für die Baustelleneinrichtung wesentlichen Angaben enthält. –– Erkundungen der örtlichen Gegebenheiten durch eine Besichtigung des Baugeländes (s. Checkliste 1). –– Ermittlung der erforderlichen Elemente der Baustelleneinrichtung und ihre Dimensionierung. Aus der Terminplanung und der zu erbringenden Bauleistung ergeben sich die erforderliche Belegschaftsstärke und die erforderlichen Geräteleistungen. Danach können Sanitär räume, Pausenräume und Geräte dimensioniert werden. In Abhängigkeit von den ausgewählten Bauverfahren und den auf der Baustelle durch- 17 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 2 Symbolik für die Planung der Baustelleneinrichtung 18 Planung der Baustelleneinrichtung zuführenden Bearbeitungsvorgängen sind die erforderlichen Lager- und Bearbeitungsflächen festzulegen. Die anzulegenden Versorgungsleitungen und Baustraßen ergeben sich aus den vorhandenen Anschlussmöglichkeiten an die öffentlichen Netze und aus den Erfordernissen des Baugeländes. –– Planung der räumlichen Zuordnung der Elemente. Bei den Festlegungen für die Zuordnung der einzelnen Elemente untereinander und in ihrer Lage zum Bauwerk müssen neben der Beachtung der Lage zum Fertigungsschwerpunkt meist eine ganze Reihe von Verträglichkeitsbedingungen eingehalten werden (siehe Tabelle 1). In den wenigsten Fällen lassen sich alle für die Anordnung der einzelnen Elemente wünschenswerten Gesichtspunkte optimal berücksichtigen. –– Ausarbeitung von skizzenmäßigen Lösungsvorschlägen. Auf Deckblättern können mehrere maßstäbliche Lösungsvorschläge ausgearbeitet werden. Der Entwurf vollständiger Alternativlösungen empfiehlt sich deshalb, weil bei Teillösungen ein Teil der einzuhaltenden Randbedingungen leicht übersehen wird. –– Auswahl der für die vorliegenden Randbedingungen optimalen Lösung aus den Alternativvorschlägen. Dabei spielen auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle, sodass Kostenver gleiche durchgeführt werden. –– Ausarbeitung der ausgewählten Lösung als Reinzeichnung unter Beachtung der oben aufgeführten Hinweise für die Darstellung. Wird der Entwurf der Baustelleneinrichtung von einer zentralen Abteilung für Arbeitsvorbereitung vorgenommen, so empfiehlt es sich, bereits sehr frühzeitig und regelmäßig den mit der Ausführung beauftragten Bauleiter, eventuell auch die Poliere, mit einzubeziehen und deren Erfahrungen und Vorstellungen mit zu berücksichtigen. Praktisches Beispiel der Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplanes Bei der dargestellten Baumaßnahme handelt es sich um einen fünfstöckigen Erweiterungsbau mit Kellergeschoss, der direkt an ein bestehendes Büro- und Laborgebäude angeschlossen werden soll. Damit sind in der Planung der Baustelleneinrichtung sowohl Belange des Bauens im Bestand, als auch des allgemeinen Hochbaus zu berücksichtigen. Das Gebäude wird in monolithischer Stahlbetonbauweise hergestellt. Die Baugrube wurde an zwei Seiten geböscht ausgeführt. Entlang der vierten, nördlichen Seite musste ein Berliner Verbau hergestellt werden. Dies wurde notwendig, da der geringe Abstand zu der angrenzenden Hauptstraße und dem zu erhaltenen Baum keine Böschung zuließ. Auflagen aus der Baugenehmigung gaben vor, dass die Tragfähigkeit der Straße während der Baumaßnahme sichergestellt werden musste. Entsprechend den Auflagen der Baugenehmigung sollten weiterhin zwei der drei Bäume erhalten und dementsprechend geschützt werden. Dies erfolgt durch die Abtrennung der Bäume vom übrigen Baufeld mittels Bauzäunen in einem Mindestab19 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung stand von 3 m vom Stamm. Falls eine Überfahrt über den Wurzelbereich notwendig gewesen wäre, hätte dafür eine Aufschüttung auf einem Geotextil in Höhe von 30 bis 40 cm realisiert werden müssen. Aufgrund der Gebäudegeometrie und der sich aus dem Fertigstellungstermin ergebenden engen Terminplanung wurden Standorte für zwei Krane (TDK 1 und 2) untersucht. Jeder Kran kann im Einsatz 6 bis 8 Personen bedienen. Hauptaugenmerk bei der Auswahl der Krane war, dass ein Kran das komplette Baufeld überstreichen kann und gleich mit dem Aufbau der Baustelleneinrichtung montiert wird. Somit können Arbeiten für die Fundamente, die Bodenplatte und erste Arbeiten an den Kellerwänden erfolgen, ohne das Vorhalte- und Betriebskosten für einen zweiten Kran anfallen. Der TDK 1 wurde mit einem Abstand von 2,00 m zur jeweiligen Böschungskante aufgestellt. Damit ergibt sich eine benötigte Auslegerlänge von ca. 45,00 m. Maßgebender Lastfall ist ein voller Betonkübel mit einem Volumen von 1,0 m³ (ca. 2,1 t) beim Betonieren von Außenwänden, der von der Betonübergabestelle bis an die gegenüberliegenden Bauwerksseite gefördert werden muss. Der zeitlich versetzt aufgestellte TDK 2 an der Westseite wird vorrangig für das Fördern von Schalungselementen und Bewehrungsmatten eingesetzt. Daher ist an dieser Stelle eine Lagerfläche eingerichtet. Diese Lagerfläche grenzt unmittelbar an die Nebenstraße, die im Gegensatz zu der angrenzenden Hauptstraße eventuell für die Anlieferungen mit genutzt werden kann (Angaben und Auflagen der Baugenehmigung). Dafür ist 20 eine temporäre halbseitige Sperrung der Straße möglich. Aufgrund dieser Standorte können kurze Kranspielzeiten mit dem TDK 2 beim Fördern von Schalungselementen und Bewehrung erreicht werden. Der TDK 1 kann ebenfalls auf diese Lagerfläche zugreifen, so dass eine Flexibilität der Förderwege gegeben ist. Eine weitere Lagerfläche befindet sich am süd-östlichen Rand der Baustelle. Die Fläche ist deutlich kleiner als die erstgenannte und dient fast ausschließlich für das Abstellen von vormontierten, gereinigten Schalungselementen und Einbauteilen. Die zwei Turmdrehkrane wurden in zwei verschiedenen Höhen mit unterschiedlichen Auslegerlängen geplant. Damit kann eine direkte Kollision der Ausleger vermieden werden. Die unterschiedlichen Einsatzbereiche sowie die Maximallasten, kombiniert mit notwendigen Auslegerlängen, bedingten die verschiedenen Arten der geplanten Turmdrehkrane. Einerseits kommt ein Obendreher zum Einsatz, andererseits ein Untendreher als Schnellaufbaukran. Die Baustraße, die direkt durch Rechtsabbiegen von der Nebenstraße befahren werden kann, ist aus Recyclingmaterial hergestellt und für das Aufstellen einer Betonpumpe bei Deckenbetonagen und das Befahren mit Betonmischfahrzeugen dimensioniert. Für das Betonieren der Wände ist in dem Bereich direkt vor dem TDK 1 eine Beton übergabefläche vorgesehen, wo der Betonkübel vom Fahrmischer aus befüllt werden kann. Diese Fläche kann örtlich variiert werden, um aufgrund etwaiger Änderungen im terminlichen Ablauf auch mit zwei Turmdrehkranen betonieren zu können. Planung der Baustelleneinrichtung An der Einfahrt zum Baufeld stehen die Container für den Polier, den Bauleiter, Pausen- und Umkleideräume (Tagesunterkünfte), Sanitäranlagen und Magazine. Somit hat sowohl der Polier, als auch der Bauleiter die Übersicht über ankommende und abfahrende Fahrzeuge und Lieferungen. In diesem Beispiel befinden sich ebenfalls an dieser Stelle die Übergabepunkte für Wasser, Abwasser, Strom und Telefon. Ein Anschluss ist daher problemlos möglich. Bei der Anordnung der Container wurde weiterhin bedacht, dass ein Überschwenken durch den TDK 2 mit Lasten weitestgehend ausgeschlossen wird. Hilfreich ist an dieser Stelle der Einsatz von Schwenkbereichsbegrenzern, die ein Ausfahren der Laufkatze bei gleichzeitigem Drehen in diesem Bereich verhindern und somit Gefahrenpotenziale mindern. Eine weitere Schwenkbereichsbegrenzung der Turmdrehkrane wurde nicht vorgenommen, da so in einem größeren Bereich ein Entladen von Fahrzeugen auf der Nebenstraße ermöglicht werden kann. An dieser Stelle sei weiterhin auf eine separate Parkzone für Anlieferfahrzeuge (LKW) hingewiesen, die möglichst in unmittelbarer Nähe zur Baustelle vorhanden sein sollte, um diese kurzzeitig parken zu können. Damit wird einer Staubildung im Kreuzungsbereich vorgebeugt und Gefahrenpotenziale reduziert. Die Parkplätze (PKW) für die Bauleitung und den Polier wurden im Bereich der Lagerfläche an der Nebenstraße geplant. Diese Anordnung stellt nicht die Vorzugslösung dar, kann in diesem Fall jedoch nicht anders umgesetzt werden. Dabei ist nachteilig, dass einerseits eine wichtige Lagerfläche verkleinert wurde und die Krane direkt über diesen Bereich schwenken können. Zwischen den Abfallmulden und den Containern ist ein Gastank angeordnet. Dieser Gastank dient der Beheizung der Container in der Übergangsund Winterzeit. Der Einsatz einer Gasheizung stellt aufgrund der Kostenersparnis eine wirtschaftliche Lösung dar. Sie sollte in der Gesamtplanung der Baustelleneinrichtung berücksichtigt werden, auch wenn die Aufstellung des Gastanks erst später oder bei Bedarf erfolgt. Ein Bauzaun umschließt das gesamte Baufeld. Der kontrollierte Zugang und die Anlieferung zu der Baustelle erfolgt durch ein großes zweiflügliges Bautor. Der Bauzaun wurde direkt an den Bestandbau angeschlossen und verankert, so dass der unbefugte Zutritt erschwert wird. Für den Rohbau werden auf dieser Baustelle vorrangig Abfallmulden für Bauschutt, Holzabfall und Metallabfall benötigt. Daher wurden drei 5 m³ Mulden vorgesehen und am südlichen Rand der Baustelle angeordnet. Eine normale Abfalltonne, die in der Nähe der Container aufgestellt wird, dient für den anfallenden Hausmüll. 21 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung 22 Planung der Baustelleneinrichtung Abb. 3 Beispiel für einen Baustelleneinrichtungsplan 23 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung 24 Teil II Planung von Elementen der Baustelleneinrichtung 25 3 Großgeräte Unter Großgeräten werden bei der Baustelleneinrichtung Mobil- und Turmdrehkrane, Bagger, Betonpumpen, Planierraupen sowie sonstige Förder- und Hebezeuge verstanden. Großgeräte stellen Schlüsselgeräte dar und sind für den wirtschaftlichen Erfolg der Baustelle von großer Bedeutung. Bei der Planung der Baustelleneinrichtung sind daher insbesondere der optimale Arbeitsstandort, der Arbeitsbereich sowie die Dimensionierung des Gerätes zu betrachten. Weiterhin spielen die sicherheitstechnischen Abstände, der An- und Abtransport der Geräte sowie deren Montage eine wichtige Rolle. Die nicht planmäßige Umsetzung sowie ein zusätzlicher Abund Wiederaufbau bilden oft ein wirtschaftliches und sicherheitstechnisches Risiko. 3.1Krane Beschreibung Der Kran ist das fertigungstechnisch wichtigste Gerät auf vielen Baustellen. Somit kommt diesem Großgerät eine Sonderstellung in der Planung und Arbeitsvorbereitung zu. Werden mehrere Krane auf einer Baustelle verwendet, sind zusätzlich zum Baustelleneinrichtungsplan ein gesonderter Kraneinsatzplan und eine maßstabsgetreue Schnittdarstellung zur Kollisionsfreiheit erforderlich. Krane werden in Turmund Mobildrehkrane unterschieden. Die Turmdrehkrane unterteilen sich weiter in Untendreher, bei denen sich der gesamte Turm dreht, und Obendreher, bei denen sich der Aus- und Gegenausleger dreht. Die Untendreher werden als Selbstmontagekrane angeboten und sind für verhältnis mäßig kleine Lasten und Auslegerlängen konzipiert. Der maßgebende Einsatzort sind somit kleine Baustellen, bei denen Krane selbstständig und in kurzer Zeit aufgebaut werden können. Die erforderliche Stellfläche bei einemUntendreher ist aufgrund des sich drehenden Gegengewichtes in der Regel größer als bei einemObendreher. Obendreher müssen immer mit Hilfe von Mobilkranen auf- und abgebaut werden. Dadurch ergeben sich erheblich höhere Montagekosten als bei Unten drehern. Abb. 4 Absperrungen des Schwenkbereiches eines Untendrehers 27 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Dimensionierung Abb. 5 Einsatz eines Turmdrehkranes und zusätzlich eines Mobilkranes (kurzzeitige Stahlbaumontage) Tab. 2 Sicherheitsabstand von Kranen zu Baugruben Sicherheitsabstand bei geböschten Baugruben und Gräben bis 12 t Gesamtgewicht ≥ 1,00 m über 12 t bis 40 t Gesamtgewicht ≥ 2,00 m Sicherheitsabstand bei geböschten Baugruben und Gräben bei rolligem oder aufgefülltem Boden beträgt das Doppelte der Baugrubentiefe. Sicherheitsabstände bei Baugruben mit Normverbau 28 bis 12 t Gesamtgewicht ≥ 0,60 m über 12 t bis 18 t Gesamtgewicht ≥ 1,00 m Die Auswahl eines Kranes richtet sich nach technologischen (Traglast, Ausladung), bauverfahrenstechnischen (Anzahl der vom Kran zu bedienenden Arbeitskräfte, Hub- und Drehgeschwindigkeit) und monetären (Gerätekosten) Kriterien. Bei der Auswahl eines Kranes nach technologischen Kriterien werden im ersten Schritt die Bauwerksgeometrie und die Freiräume des Baufeldes untersucht. Dabei stellen die Gebäudeabmessungen und die notwendigen Abstände, z. B. aufgrund von Arbeitsräumen, Böschungen, Außengerüsten und sonstigen Sicherheitsabständen die Kriterien für die erforderliche Ausladung dar. In der Regel müssen alle Bereiche des Bauwerks, aber auch Lagerflächen sowie Teile der Baustraße, mit dem Kran erreichbar sein. Weiterhin sind die benachbarten Bestandsbauten in ihrer Lage und Höhe bei der Dimensionierung der Krane zu berücksichtigen. Die erforderliche Tragfähigkeit ergibt sich aus der Untersuchung der zu transportierenden Lasten, wie z. B. großformatige Schalungselemente, Fertigteile oder Betonkübel. Im zweiten Schritt wird der zur Verfügung stehende Platz zur Aufstellung des Kranes betrachtet. Turmdrehkrane, die als Untendreher ausgeführt sind, benötigen einen größeren Platzbedarf auf dem Baufeld, da bei jeder Drehbewegung das Gegengewicht im unteren Bereich mitgedreht wird. An dieser Stelle ist zusätzlich zum Drehradius ein Sicherheitsabstand von 0,50 m zwischen den kraftbewegten äußeren Teilen des Kranes und den festen Teilen der Umgebung (z. B. gelagertes Material) zu berücksichtigen. Dieser Bereich muss abgesperrt werden (siehe Abbildung 4), da sich der Kran durch Windeinwirkung lautlos und damit Grossgeräte Tab. 3 Darstellung gängiger Parameter für kleinere bis größere Turmdrehkrane Fundamentart Kleiner Untendreher Mittlerer Untendreher Großer Untendreher Kleiner Obendreher Mittlerer Obendreher Stahlplatten Kanthölzer Betonplatten Gleis Betonplatten Einspannung Aufstellfläche ca. Max. Hakenhöhe Max. Ausladung Max. Traglast Max. Traglast (Spitze) 4,0 x 4,0 m 16 m 22 m 1,2 t 0,5 t 4,5 x 4,5 m 26 m 36 m 4,0 t 1,2 t 5,0 x 5,0 m 34 m 50 m 8,0 t 1,5 t 4,0 x 4,0 m 31 m 30 m 2,5 t 1,0 t 6,0 x 6,0 m 68 m 55 m 10,0 t 2,4 t für die Arbeiter unbemerkt bewegen kann. Durch diese Drehbewegung können Personen zwischen Gegengewicht und Unterwagen eingeklemmt werden. Die Aufstellung eines Kranes kann nur auf ausreichend tragfähigem Untergrund erfolgen und unter Beachtung von Mindestabständen zu Baugruben und Freileitungen erfolgen (siehe dazu Tabelle 6 und Tabelle 2). Für Detailplanungen können die von den Kranherstellern zur Verfügung gestellten kranspezifischen technischen Datenblätter genutzt werden. Die Anzahl der benötigten Krane auf einer Baustelle ergibt sich nach bauverfahrenstechnischen Kriterien aus der Größe der Baumaßnahme, der zur Verfügung stehenden Bauzeit und aus der Anzahl der Arbeitskräfte, die von einem Kran bedient werden sollen. Bei Baustellen, die eine sehr hohe Anzahl an Hebevorgängen erfordern (z. B. Betonagen mit Kübel), sollten max. 18 Arbeitskräfte bedient werden, bei einer geringeren Anzahl an Hebevorgän- gen maximal 22. Zusätzlich sollten die Leistungsparameter des Kranes, wie z. B. die Hub- und Drehgeschwindigkeit, berücksichtigt werden. Bei der Auswahl eines Kranes nach monetären Kriterien sind die Kosten für An- und Abtransport, Aufund Abbau sowie die Kosten der Nutzung während der Bauphase zu betrachten. Die Kosten für die Nutzung während der Bauphase entstehen ent weder durch die Gerätemiete, bei eigenen Geräten durch Abschreibung, Verzinsung und Reparatur. In beiden Fällen sind die Lohnkosten des Kranfahrers separat zu berücksichtigen. In der Regel sind die Kosten für An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau bei einem Untendreher geringer als bei einem Obendreher. Gleiches gilt für die Kosten der Nutzung während der Bauzeit. Die Tabelle 3 fasst gängige Parameter für Turmdrehkrane Oben- und Untendreher) zusammen. Die jeweiligen Angaben beziehen sich auf unterschiedlich große Krane einer Baustelle. 29 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 6 Aufstellung eines Mobildrehkranes, Platzbedarf Abb. 7 Kettenkraneinsatz für notwendige Abpratzungen beim Bauen im Bestand Praxishinweise –– Der Kran muss nicht ausschließlich auf den schwersten Lastfall ausgelegt werden, zum Beispiel kann der kurzzeitige Einsatz eines Mobil kranes zur Montage von schweren Fertigteilen sinnvoll sein. Wichtige Vorschriften und Regeln –– DIN 4124 (Baugruben und Gräben) –– BGV D6 (Krane), BGV C 22 (Bauarbeiten) –– BGI 556, BGI 622 –– BGG 905 –– BGR 500 Kapitel 2.8 in Zusammenhang mit der BetrsichV –– BG BAU Bausteine B 58, B 59 (Turmdrehkrane) –– BG BAU Bausteine B 60 (Autokrane) –– BG BAU Bausteine B 146 (Lastaufnahmemittel im Tiefbau) –– BG BAU Bausteine D 36 (Anschlagen von Lasten) 30 –– Für den Auf- und Abbau von Obendrehern werden Mobilkrane benötigt. Der hierfür notwen dige Platzbedarf ist sowohl für den Auf- als auch den späteren Abbau zu planen. –– Bei Baustellen mit begrenzten Baustelleneinrichtungsflächen empfiehlt sich der Einsatz von Obendrehern. –– Durch die Verwendung von Schnelleinsatzkranen kann ein Einsatz auch auf kurzfristigen oder kleineren Baustellen wirtschaftlich gestaltet werden. –– Bei Turmdrehkranen, die mit speziellen elek tronischen Steuerungen ausgestattet sind, könnenSchwenkbereich und Ausladung begrenzt werden. Gleiches gilt hinsichtlich des maximalen Lastmomentes. –– Beim Einsatz mehrerer Krane auf einer Baustelle und ganz besonders bei einem Mehrkraneinsatz mit gegenseitiger Schwenkbereichsüberschneidung müssen Vorfahrtsregeln und Aufgabenbereiche der Krane mit den jeweiligen Kranfahrern abgestimmt werden. –– Falls kein geeigneter eigener Kran innerhalb des Unternehmens zur Verfügung steht, kann eventuell ein besser geeignetes Mietgerät eingesetzt werden. –– Wird der Kran außer Betrieb gesetzt, ist ein freies Drehen zur Vorbeugung der Umsturzgefahr sicherzustellen. Soll ein ungehindertes Drehen des Kranes in ungenutztem Zustand verhindert werden, sind entsprechende Verankerungspunkte für eine Seilabspannung des Auslegers entsprechend den Herstellerangaben oder eines statischen Nachweises vorzusehen. Grossgeräte 3.2Bagger Beschreibung Im Industrie- und Tiefbau werden Bagger nicht nur zum Lösen und Laden von Erdaushub verwendet. Sie eignen sich dort mit entsprechender Ausrüstung auch als Hebegeräte, zum Beispiel für das Stellen von Fundamentschalungen, das Be- und Entladen sowie das Einheben von Fertigteilen und Rohren. Dimensionierung Der Universalbagger ist das am häufigsten angewandte Gerät. Je nach Anforderungen an die Maschine und die Gegebenheiten auf dem Baufeld kommt ein Gerät mit Reifen- oder Raupenfahrwerk zum Einsatz. Die Art des Untergrundes ist hinsichtlich der Befahrbarkeit für das Gerät im Zuge der Baustelleneinrichtungsplanung zu prüfen. Werden höhere Fahrgeschwindigkeiten und eine größere Mobilität gefordert, kommt das Reifenfahrwerk zum Einsatz. Ist eine gute Standfestigkeit und Geländegängigkeit bei geringem spezifischen Bodendruck maßgebend, wird in der Regel das Raupenfahrwerk vorgezogen. Für die Detaileinsatzplanung stellen die Baggerhersteller spezifische technische Datenblätter zur Verfügung. Die Sicherheitsabstände zu Baugruben und Freileitungen können der Tabelle 2 und Tabelle 6 entnommen werden. Praxishinweise Rad- und Kettenbagger können Fahrbewegungen unter Last ausführen (siehe Abbildung 8). Abb. 8 Radbaggereinsatz im Tiefbau, kraftbetriebener Transport Wichtige Vorschriften und Regeln –– DIN 4124 ( Baugruben und Gräben) –– BGR 500 Kapitel 2.12 –– BetrSichV –– TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen –– TRBS 2111 Teil 4 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel –– BekBS 2111 Rückwärts fahrende Baumaschinen –– TRGS 554 Dieselmotoremissionen –– BG BAU Bausteine B 72 (Bagger) 31 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung 3.3Autobetonpumpen Beschreibung Autobetonpumpen sind Baugeräte, die nur temporär auf Baustellen eingesetzt werden. Sie sind dazu bestimmt, Beton von Fahrmischern möglichst in einem kontinuierlichen Vorgang aufzunehmen und durch Rohr- und Schlauchleitungen des Verteilermastes zu den jeweiligen Einbaustellen zu fördern. Eine stetige Förderung von Beton verbessert den wirtschaftlichen Einsatz dieser Fahrzeuge. Die Randbedingungen der Baustelle und die Auswahl der entsprechenden Autobetonpumpen beein flussen den wirtschaftlichen und sicheren Einsatz. Grundlagen für die Auswahl sind die technischen Datenblätter der Autobetonpumpenhersteller. Dimensionierung Abb. 9 Aufstellfläche einer Autobetonpumpe mit gleichzeitiger Anordnung zweier Betonmischfahrzeuge 32 Aufstellungsort: Für die Aufstellung und den sicheren Betrieb einer Autobetonpumpe muss ein ausreichender Freiraum zwischen dem schwenkbaren Verteilerarm und den Hindernissen, wie Kranen, Gebäuden und Containern vorhanden sein. Besonderes Augenmerk gilt den Freileitungen. Die Annäherung eines Verteilermastes an eine Freileitung kann einen Spannungsüberschlag zur Folge haben. Ein Mindestabstand von 5,00 m ist grundsätzlich dann einzuhalten, falls die Angaben zur tatsächlichen Nennspannung nicht vorliegen (siehe dazu Tabelle 6). Die erforderliche Aufstellfläche für die Autobetonpumpe (bis zu 9 m x 12 m) resultiert aus den notwendigen Freiräumen für die Abstützungen der Pumpe (siehe Abbildung 10). In einem ersten Schritt kann anhand der Entfernung (vertikal und horizontal) zwischen der Standfläche Grossgeräte der Autobetonpumpe und der Einbaustelle auf dem Baufeld die notwendige Auslegerlänge des Verteilermastes ermittelt werden. Anhand dieser Auslegerlänge erfolgt die Auswahl der notwendigen Autobetonpumpe. Im zweiten Schritt wird der Platzbedarf für die Betonfahrmischer überprüft, die am Heck des Pumpenfahrzeuges den Beton in den Aufgabetrichter übergeben. Standsicherheit: Bevor eine Betonpumpe den Verteilermast ausfahren kann, muss das Gerät durch Abpratzen standsicher abgestützt werden (siehe Abbildung 11). Der Untergrund muss dafür belast- bar und weitgehend horizontal sein. Zur besseren Lastverteilung werden die Abstützflächen meist vergrößert, indem zusätzliche Abstützplatten oder Kanthölzer unter die Pratzenfüße gelegt werden. Die Abstützkraft breitet sich im Boden unter einem Winkel von etwa 45° aus. Die Sicherheitsabstände der Abpratzungen zu geböschten Baugruben, Gräben und Normverbau sind entsprechend DIN 4124 (siehe Tabelle 2) zu beachten. Das Abstützen in Bereichen von Baugrubenverbauen kann nur in Übereinstimmung mit der statischen Berechnung des Verbaus erfolgen. Abb. 10 Schematische Darstellung der Abpratzungen einer Autobetonpumpe 33 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Mit der Wahl einer Autobetonpumpe ergeben sich aus den technischen Datenblättern der Hersteller die genauen Achslasten und Abmessungen des Gerätes einschließlich der notwendigen Flächen für die Abstützungen (siehe Abbildung 9 und Tabelle 2). Praxishinweise –– Aufgrund der typenspezifischen Abmessungen einer Autobetonpumpe muss der Anfahrtsweg zur Baustelle überprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf die Durchfahrtshöhe (ca. 4,00 m) und -breite sowie die Tragfähigkeit von Brücken und Zufahrtsstraßen zu achten. –– Für die Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum werden im Rahmen der Baustellensicherung Maßnahmen erforderlich, siehe dazu Abschnitt 8 „Baustellensicherung“ –– Für ein kontinuierliches Pumpen von Beton ist eine Stellfläche für zwei Fahrmischerfahrzeuge vorzusehen, die gleichzeitig am Heck der Autobetonpumpe stehen. –– Die Größe der geplanten Autobetonpumpe entscheidet über den wirtschaftlichen Einsatz. So haben größere Betonpumpen höhere Grundkosten und höhere Kosten pro gepumptem Kubikmeter Beton zur Folge. Hierbei ist zu 34 untersuchen, inwieweit die Randbedingungen für ein kontinuierliches Pumpen und Einbauen des Betons mit bestimmten Betoniergeschwindigkeiten vereinbar sind. –– Autobetonpumpen werden mit 3- bis 5-gliedrigen Verteilermasten hergestellt. Ein stärker unterteilter Verteilermast ermöglicht eine deutlich höhere Flexibilität z. B. beim Bauen im Bestand. –– Richtwerte für die durchschnittliche Fördermengen bei Autobetonpumpen betragen ca. 30 bis 40 m3/h bei der Andienung mit einem Fahrmischer und ca. 60 m3/h bis 70 m3/h bei zwei Fahrmischern am Aufgabetrichter. In besonderen Fällen kann auch eine Pumpleistung von mehr als 100 m3/h erreicht werden. –– Die maximale Reichweite der Verteilermasten beträgt ca. 60 m. Grossgeräte Abb. 11 Autobetonpumpe, notwendige Abpratzungen bei Ausfahren des Verteilermastes Wichtige Vorschriften und Regeln –– DIN 4124 (Baugruben und Gräben) –– BGV C 22 (Bauarbeiten) –– BGR 182 (Betonpumpen und Verteilermasten) –– BG BAU Bausteine B 63 (Betonpumpen und Verteilermasten) 35 4 Gebäude, Bauwagen und Container Gebäude, Bauwagen und Container werden benötigt für Sanitärräume (Umkleide-, Waschund Toilettenräume), Pausenräume, Unterkünfte, Baustellenbüros, Werkzeugmagazine, Magazine für Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe, mobile Tankanlagen, Erste-Hilfe-Räume und als Beton und Erdbaulabors. Baracken kommen nur noch selten zum Einsatz. Auf Bauwagen und Container kann verzichtet werden, wenn ortsfeste Gebäude benutzt werden können. Dies trifft insbesondere beim Bauen im Bestand oder bei innerstädtischen Baumaßnahmen zu. Beschreibung Bauwagen werden von verschiedenen Herstellern sowohl als Langsamläufer (25 km/h) mit einer oder zwei Achsen oder als Schnellläufer (80 km/h) hergestellt. Container werden in verschiedenen Ausführungen und Abmessungen hergestellt, meist entsprechend den Normmaßen der DIN ISO 668. Es gibt Container als Materialcontainer in leichterer Bauart sowie als Seecontainer in ca. doppelt so schwerer Ausführung. Bei einer zusätzlichen Ausstattung z. B. als Sanitärcontainer erhöhen sich die Massen. Die Größen der üblichen Standardcontainer sind in Tabelle 4 dargestellt. Abb. 12 Container als Magazin und als Baustellenbüro mit Pausenraum, Heizung durch Flüssiggas (Gasflaschenschrank) 37 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Tab. 4 Standardabmessung der Container Bezeichnung Länge Breite Höhe Eigengewicht (ca.) 10 ft 2.991 mm 2.43 mm 2.591 mm 1,0 t (Lagercontainer) 20 ft 6.05 mm 2.43 mm 2.591 mm 1,6 t (Lagercontainer) 40 ft 12.192 mm 2.43 mm 2.591 mm 3,7 t (Seecontainer) Wichtige Vorschriften und Regeln –– ArbstättV – Arbeitsstättenverordnung –– ASR A4.1 Sanitärräume –– ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume –– ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe –– ASR A4.4 Unterkünfte Gebäude und Container der Baustelleneinrichtung unterliegen nicht der Baugenehmigungspflicht. Sie müssen aber stand sicher und sicher zu benutzen sein. Praxishinweise Für die Anordnung von Bauwagen und Containern sind folgende Informationen wichtig: –– Lageplan mit Ist-Höhenangaben, um festzustellen, ob genügend ebene Flächen für die Aufstellung der Container vorhanden sind –– Übersicht über anmietbare Flächen in der Nachbarschaft bei knappen Platzverhältnissen –– Nutzungen auf dem Baugrundstück, die zu berücksichtigen sind, und weitere frei zu haltende Flächen Die Aufstellflächen sind entweder den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen oder müssen durch eine Begehung des Bauplatzes ermittelt werden. Bauwagen kommen häufig bei linienför migen Baustellen und Kleinbaustellen zum Einsatz, da sie einfach verfahren werden können. Container haben den Vorteil, dass bis zu drei Platz sparend übereinander gestapelt werden können. 38 Gebäude, Bauwagen und Container Abb. 10 Zweiachsiger Bauwagen als Pausenraum und Umkleideraum Abb. 11 Einachsiger Bauwagen als Pausenraum und Container als Magazin 4.1Pausenräume, Umkleideräume Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten auf der Baustelle erfordern Sicherheits- oder Gesundheitsgründe das zur Verfügungstellen von Pausenräumen. Bei Ausnahmen für kleine Bauvorhaben muss an gleichwertiger Stelle die Möglichkeit bestehen, sich gegen Witterungseinflüsse geschützt zu waschen, zu wärmen, umzukleiden und eine Mahlzeit einzunehmen und ggf. zuzubereiten. In der Regel sind also Pausenräume vorzusehen. Beschreibung In der Praxis werden die üblichen Bauwagen und Container sowohl als Pausenräume als auch als Umkleideräume genutzt. Streng genommen gelten Umkleideräume nach Nr. 4.1 des Anhangs zur ArbStättV als Sanitärräume; sie werden hier aber aus Praktikabilitätsgründen zusammen mit den Pausenräumen behandelt. Pausenräume und Umkleideräume in Form von Containern und Bauwagen sind Bestandteil jeder größeren Baustelleneinrichtung. Beim Bauen im Bestand können Pausenräume und Umkleideräume auch im Bauobjekt oder in der unmittelbaren Umgebung untergebracht sein. Unabhängig von der Größe der Baustelle und der Zahl der Beschäftigten müssen nach ArbStättV Anhang 5.2 Abs. 1 auf Baustellen Mindestanforderungen umgesetzt werden. Die Beschäftigten müssen: –– sich gegen Witterungseinflüsse geschützt umkleiden, waschen und wärmen können. –– über Einrichtungen verfügen, um ihre Mahlzeiten einnehmen und gegebenenfalls auch zubereiten zu können. –– in der Nähe der Arbeitsplätze über Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk verfügen können. 39 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 15 Pausenraum aus zwei zusammengesetzten Containern Abb. 16 Kombination von Pausenraum und Umkleideraum in einem Container –– Arbeitskleidung und Schutzkleidung außerhalb der Arbeitszeit lüften und trocknen können. –– als Mindestausstattung für jeden Beschäftigten über eine Kleiderablage und ein abschließbares Fach für persönliche Gegenstände verfügen können. Weitere Anforderungen an Pausenräume werden in der ASR A4.2 unter Nr. 4 und Nr. 6 beschrieben: –– leichte und sichere Erreichbarkeit, Wegstrecke max. 100 m, –– nicht in Bereichen mit Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände, –– Sichtverbindung nach außen, –– Ausstattung. 40 Tagesunterkünfte müssen beheizbar sein, um eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sichern. Als Orientierungswert kann eine Raumtemperatur von 21° C herangezogen werden. Bei der bauüblichen Kombination von Pausen- und Umkleideraum werden pro Beschäftigten ca. 1,5 m2 benötigt. Ein üblicher 20-Fuß-Container als Tagesunterkunft reicht dann für acht Personen einschließlich Windfang, Schrank- und Umkleideflächen. Bauwagen für Pausenräume gibt es bei einer Breite von üblicherweise 2,20 m in den Längen von 3,50 m bis 5,00 m als Einachser, darüber hinaus als Gebäude, Bauwagen und Container Zweiachser. Die maximale Länge beträgt 8,00 m. Die Tagesunterkünfte sollten im ungefährdeten Bereich außerhalb des Schwenkbereichs der Krane aber möglichst nahe zu dem zu errichtenden Bauwerk angeordnet werden, um Wegezeiten niedrig zu halten. Praxishinweise Bei gestapelten Containern müssen Treppenaufgänge und möglichst überdachte Laubengänge als Zugang berücksichtigt werden. Trockene Kleidung und Schuhe sind für die Erhaltung der Gesundheit in der kalten und nassen Jahreszeit besonders wichtig. Daher sollten die Umkleideräume/Tagesunterkünfte zum Trocknen der Arbeitskleidung und Schuhe über Nacht ge nügend gelüftet und beheizt sein. Das Trocknen von nasser Kleidung in Spinden mit Lüftungsöffnungen ist zu vermeiden. Es ist sinnvoll, mehr als einen Kleiderhaken je Beschäftigten vorzusehen, denn die Beschäftigten greifen schnell zur Selbsthilfe mit Hammer und Nagel, was zu Beschädigungen an Containern führen kann. Die Beheizung der Container mit Baustrom ist teuer. Wenn möglich sollte Flüssiggas verwendet werden. Bei ortsfesten Flüssiggastanks ist ein kegelförmiger Schutzbereich (Radius der Grundfläche = Höhe + 1 m) einzuhalten. Bei kleinen Baustellen sind Gasflaschen ausreichend. Es hat sich bewährt, für die regelmäßige Reinigung von Containern und Unterkünften Reinigungsunternehmen zu beauftragen. Wichtige Vorschriften und Regeln –– ArbstättV – Arbeitsstättenverordnung –– ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume –– ASR A4.1 Sanitärräume –– ASR A4.4 Unterkünfte 41 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 17 Großzügige Unterkünfte für Montagemitarbeiter auf einer Abb. 18 Baustellenbüro mit zwei Arbeitsplätzen in einem Doppelcontainer Winterbau-Großbaustelle in Stockholm (Schweden). 4.2Unterkünfte Beschreibung Unterkünfte zu Wohnzwecken werden in der Regel nur eingerichtet, wenn die Baustellen abgelegen liegen oder eine große Anzahl von Beschäftigten aus entfernten Wohnorten eingesetzt wird, für die vor Ort keine (günstigen) Unterkunftsmöglichkeiten in Hotels, Pensionen oder Privatunterkünften gefunden werden können. Dimensionierung Nach § 6 Abs. 5 ArbStättV hat der Arbeitgeber für Beschäftigte auf Baustellen Unterkünfte bereitzustellen, wenn Sicherheits- und Gesundheitsgründe, insbesondere wegen der Art der ausgeübten Tätigkeit oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen, und die Abgelegenheit der Baustelle dies erfordern und ein anderweitiger ausgleich vom Arbeitgeber nicht geschaffen ist. Unterkünfte müssen entsprechend ihrer Belegung ausgestatten sein mit: a) Wohn- und Schlafbereich (Betten, Schränke, Tische, Stühle), b) Essbereich, c) Sanitäreinrichtungen. 42 Wichtige Vorschriften und Regeln Praxishinweise –– ArbstättV – Arbeitsstättenverordnung, insbesondere § 6 Abs. 5 –– ASR A4.4 Unterkünfte Wohnunterkünfte sollten nicht an Hauptverkehrsstraßen oder anderen Lärmquellen angeordnet werden. Gebäude, Bauwagen und Container Abb. 19 Bauleiter- und Polierbüro über den Tagesunterkünften 4.3Bürocontainer Abb. 20 Bauleitungsbüro in vorhandenem Gebäude container und des zu errichtenden Bauwerks durch Blick aus dem Fenster möglich ist. Beschreibung Auf den meisten Baustellen sind für die Bauleitung Bürocontainer erforderlich. In diesen Containern befinden sich die Arbeitsplätze für Poliere, Schachtmeister und Bauleiter. Auf größeren Baustellen ist die „Baustellenleitung“ umfangreicher. Es gibt dann Bürocontainer für die verschiedenen Funktionen und Organisationseinheiten (Bauherr, Objektüberwacher, Firmenbauleitungen). Praxishinweise Auch auf kleinen Baustellen finden Besprechungen statt. Es ist daher sinnvoll, im Polier- oder Bau leitercontainer einen Besprechungstisch vorzusehen. In der Leistungsbeschreibung ist zu prüfen, ob ein Bürocontainer für den Bauherrn zu stellen ist. Dimensionierung Bürocontainer haben die gleichen Abmessungen wie die Container für Pausenräume und Umkleideräume. Es muss anhand der Ausstattung und Einrichtung geprüft werden, ob ein 20-Fuß-Bürocontainer mit ca. 15 m2 Nutzfläche auch für zwei Arbeitsplätze entsprechend ASR A1.2 ausreichend ist. Der Standort der Bauleitungscontainer ist möglichst so zu wählen, dass eine Überwachung der Baustellenzufahrten, der Material- und Werkstatt- Wichtige Vorschriften und Regeln Bei Bürocontainern handelt es sich um Aufenthaltsräume und Arbeitsstätten, die die Anforderungen der Arbeitsstättenver ordnung und Landesbauordnung erfüllen müssen. Bei gestapelten oder aufgeständerten Containern müssen Stand sicherheit und notwendige Rettungswege berücksichtigt werden. – ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen 43 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung 4.4Sanitäreinrichtungen (Toiletten und Waschräume) Beschreibung Zu den Sanitäreinrichtungen gehören anschlussfreie Toilettenkabinen, Toilettenräume, Waschgelegenheiten und Waschräume. Die Mindestausstattung für Sanitäreinrichtungen auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten besteht aus Waschgelegenheit und abschließbarer Toilette. Dimensionierung Abb. 21 Mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen Tab. 7 Mindestanzahl von Toiletten, Urinalen, Wasch- und Duschplätzen Höchste Anzahl Beschäftigter, die in der Regel die Sanitäreinrichtungen nutzen Waschplätze Duschplätze Toiletten/ Urinale bis 5 1 0 1*) 6 bis 10 2 0 1*) 11 bis 20 3 1 2 21 bis 30 5 1 3 31 bis 40 7 2 4 41 bis 50 9 2 5 51 bis 75 12 3 6 76 bis 100 14 4 7 je weitere 30 +3 +1 +1 Mindestanzahl *) für männliche Beschäftigte wird zuzüglich 1 Urinal empfohlen 44 Die ArbStättV schreibt vor, dass der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen hat. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Bei Arbeiten an Kanalisationsanlagen und bei sehr schmutzbelasteten Arbeiten ist ein gründliches Waschen z. B. vor der Einnahme von Speisen auf jeden Fall erforderlich. Auf Baustellen mit bis zu zehn Beschäftigten können mobile anschlussfreie Toilettenkabinen, vorzugsweise mit integrierter Handwaschgelegenheit, bereitgestellt werden. Hat die mobile, anschlussfreie Toilettenkabine keine Handwaschgelegenheit, ist sicherzustellen, dass sich diese in unmittelbarer Nähe des Aufstellortes der Toilettenkabine befindet. Die Mindestanzahl von Toiletten, Urinalen, Waschund Duschplätzen richtet sich nach ASR A4.1 (siehe Tabelle 7). Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen sollen in der Zeit vom 15. Oktober bis 30. April beheizbar sein. Gebäude, Bauwagen und Container Waschräume, Waschgelegenheiten Wichtige Vorschriften und Regeln Werden von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle mehr als zehn Beschäftigte länger als zwei zusammenhängende Wochen gleichzeitig beschäftigt, sind Waschräume bereitzustellen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Beschäftigten von der Baustelle täglich in Betriebsgebäude mit Sanitärräumen oder in Verbindung mit der Baustelle stehende Unterkünfte zurückkehren. Praxishinweise Werden keine Waschräume benötigt, müssen in der Nähe der Arbeitsplätze und der Umkleideräume Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser und geschlossenem Wasserabflusssystem zur Verfügung gestellt werden Toilettenzellen sollten in der Nähe der Arbeits plätze angeordnet und entsprechend dem Arbeitsfortschritt umgesetzt werden, z. B. bei Schal- und Bewehrungsarbeiten auf die jeweilige Geschossdecke oder im Straßenbau. Sanitäranlagen sind regelmäßig zu reinigen. Außerhalb der Waschräume sind an geeigneter Stelle Möglichkeiten zur Ablage von persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Wetterschutzkleidung oder Auffanggurt) vorzusehen. Waschräume auf Baustellen sollen sich in unmittelbarer Nähe der Pausen- und Bereitschaftsräume befinden. Auf Baustellen kann der Weg vom Waschraum zum Umkleide- und Pausenraum durch das Freie führen, sofern er gegen Sicht und Witterungseinflüsse geschützt ausgebildet wird. –– ArbstättV – Arbeitsstättenverordnung, insb. § 6, Nr. 4.1 und Anhang Nr. 5.2 Abs. 1 a) –– ASR A4.1 Sanitärräume –– ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume 4.5Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Beschreibung Erste-Hilfe-Räume bzw. Erste-Hilfe-Container dienen bei einem Unfall oder bei einer Erkrankung im Betrieb der Ersten Hilfe oder der ärztlichen Erstversorgung. Dimensionierung Bei Waschräumen auf Baustellen ist eine Bewegungsfläche von 0,50 m² vor der Dusche oder dem Waschplatz ausreichend. Für Duschplätze ist eine Mindestgrundfläche von 800 x 800 mm ausreichend. Auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten ist ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Ein richtung, z. B. ein Erste-Hilfe-Container erforderlich. Erste-Hilfe-Container müssen ebenerdig aufgestellt werden. Die Ausstattung richtet sich nach ASR A 4.3. Eine Kennzeichnung durch das weiße Kreuz auf grünem Grund mit weißer Umrandung ist vorgeschrieben. 45 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 23 Beispiel Grundriss Sanitätscontainer ① drei Kleiderhaken ⑥ Krankentrage auf Fahrgestell ② Schleifkorb und Vakuummatratze ⑦ Untersuchungsstuhl ⑫ Abwurfbehälter ③ Krankentrage ⑧ Schreibgelegenheit ⑬ zwei Klappsitze ④ Bereitschaftstasche ⑤ Infusionsständer ⑨ Stuhl ⑩ Anbau-System ERSTE HILFE ⑭ Waschbecken ⑮ Arzthocker Praxishinweise Die üblichen Erste-Hilfe-Räume können in 20-FußContainern untergebracht werden. Der Erste-HilfeContainer sollte in der Nähe der Baustellenzufahrt angeordnet werden. Waschräume auf Baustellen sollen sich in unmittelbarer Nähe der Pausenund Bereitschaftsräume befinden. Anschrift und Wichtige Vorschriften und Regeln –– ArbstättV – Arbeitsstättenverordnung, insb. § 6 Abs. 4 und Nr. 4.3 des Anhangs –– ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe –– BGV A1 Grundsätze der Prävention, insb. § 25 –– BGI 509 Erste Hilfe im Betrieb 46 ⑪ Verbandstisch (fahrbar) Telefonnummer der örtlichen Rettungsdienste müssen an einer deutlich gekennzeichneten Stelle angegeben sein. Entscheidend für die Erste Hilfe und Rettung sind auch die Zugänglichkeit der Arbeitsplätze für Ersthelfer und Rettungsdienste (siehe Verkehrswege) und das Finden der Baustelle durch die Rettungsdienste. Weil in Neubaugebieten Straßen- und Hausnummernschilder sowie Wegweiser oft fehlen, sollte bei den Rettungsdiensten für Baustellen im Außenbereich und Neubaugebieten ein Anfahrtsplan hinterlegt werden. Im Einzelfall kann in Abstimmung mit den Behörden auf das Vorhalten von Erste-Hilfe-Räumen verzichtet werden, wenn beispielsweise das Rettungs Gebäude, Bauwagen und Container system in Stadtnähe kürzeste Anfahrtszeiten ermöglicht. Erforderliche Rettungstransportmittel sind bereitzuhalten, z. B. Krankentragen. Ggf. sind Hilfsmittel für die Rettung aus großer Höhe oder Tiefe vorzuhalten. Unfallmelder sollten der deutschen Sprache mächtig sein. Bei besonderen Baustellen, z. B. im Turmbau oder Tunnelbau, sind Rettungskonzepte zu erstellen. 4.6Magazine für Kleingeräte, Werkzeuge, Betriebsstoffe Beschreibung Gerätemagazine dienen der gesicherten Unterbringung von Kleingeräten und Werkzeugen, Ersatzteilen, Beleuchtungs-, Installations- und Absperrmaterial. Es gibt in vielen Unternehmen bewährte Standardausrüstungen für die Werkzeugcontainer, wodurch das aufwändige Beschaffen von Geräten und Kleinmaterial vom zentralen Bauhof reduziert wird. Materialmagazine dienen der sicheren und witterungsgeschützten Lagerung von Baumaterial und Bauhilfsstoffen wie z. B. Klebern, Bitumenemul sionen, Folien, Schalöl aber auch Betriebsstoffen, wie z. B. Benzin und Diesel, sofern Diesel nicht in mobilen Tankanlagen bereit gestellt wird. Dimensionierung Als klassischer Werkzeugcontainer auf kleinen und mittleren Baustellen dient meist ein 10-Fuß-Container in der wasserdichten und Aufbruch erschwerenden Ausführung eines Seecontainers. Dieser Abb. 24 Lagercontainer für Kleingeräte und Kleinmaterial Werkzeugcontainer ist in der Regel einem Polier zugeordnet und wechselt mit diesem die Baustellen. Falls in nennenswertem Umfang Baustoffe und Bauhilfsstoffe geschützt unterzubringen sind, ist ein Baustoffmagazin notwendig, meist auch in Form eines Containers. Falls auch Gasflaschen in Containern gelagert werden sollen, sind Lüftungsöffnungen erforderlich (2 Öffnungen à 100 cm²). Gasflaschen sind gegen Umfallen zu sichern. Wenn Gefahrstoffe gelagert werden müssen, sind die Vorschriften über das Lagern und Handhaben von Gefahrstoffen zu beachten. Leider gibt es eine Fülle von einschlägigen Vorschriften, die untereinander nicht koordiniert sind und unterschiedliche Begrifflichkeiten (z. B. Ottokraftstoff/Benzin) verwenden. Relevante Vorschriften finden sich unter anderem in folgenden Quellen: 47 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung –– Betriebssicherheitsverordnung –– Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten –– Gefahrstoffverordnung –– Technische Regeln für Gefahrstoffe –– Wasserhaushaltsgesetz und Landeswasser gesetze –– Gefahrgutverordnung Abb. 25 Lager- oder Magazincontainer in schwererer Bauart (Seecontainer) Wichtige Vorschriften und Regeln –– Betriebssicherheitsverordnung – BetrsichV –– Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS –– Gefahrstoffverordnung – GefStoffV –– Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS –– Wasserhaushaltsgesetz – WHG –– Landeswassergesetze –– Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVws –– Landesspezifische Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen –– Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSEB 48 er Standort der Materialcontainer sollte im D Schwenkbereich der Krane und an einem Fahrweg im eingezäunten Baustellenbereich liegen. Praxishinweise Es wird empfohlen, Seecontainer für Material- und Gerätelager zu verwenden, da diese Aufbruchversuchen länger widerstehen. Für die Container der Ausbau- und Installationsfirmen muss der notwendige Platz rechtzeitig bereitgestellt werden. Für Bau- und Betriebsstoffe erlangen viele Vorschriften in der Regel erst Bedeutung, wenn Kleinmengen überschritten werden. Dennoch sind die Lager auch für Kleinmengen so einzurichten, dass ein Zugriff durch Betriebsfremde (Diebstahl, Brandstiftung, Vandalismus) nicht möglich ist. Für gefähr liche Flüssigkeiten sind Auffangwannen vorzu sehen. Gefahrstofflager sind zu kennzeichnen. Alle relevanten Informationen für eine stoffbezogene Gefährdungsbeurteilung findet man in der Regel in den Sicherheitsdatenblättern der Stoffhersteller. Die Betriebsanweisungen für die Lagerung und Handhabung der Stoffe sollten auf der Baustelle vorhanden sein. Nützliche Hinweise enthält GIS-BAU (www.gisbau.de), das GefahrstoffInformationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Informationen über Gefahrstoffe kann man auch aus der GDL Gefahrstoffdatenbank der Länder erhalten (www.gefahrstoff-info.de). Für die Lagerung einiger Stoffe gelten Temperaturvorschriften, so dass ein Frostwächter oder eine mechanische Belüftung vorzusehen ist. Gebäude, Bauwagen und Container 4.7 Mobile Tankanlagen Beschreibung Für die Versorgung von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren wird Kraftstoff benötigt. Wenn eine Versorgung mit Kanistern nicht mehr ausreicht, werden mobile Tankanlagen oder Tankfahrzeuge eingesetzt. Da mobile Tankanlagen für Ottokraftstoff sehr aufwändig sind, gibt es praktisch nur mobile Tankanlagen für Dieselkraftstoff. Da es sich bei Dieselkraftstoff um einen wassergefährdenden Stoff handelt, sind die Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe zu beachten. Dimensionierung Mobile Tankanlagen benötigen eine Bauartzu lassung. Sie müssen mit einem Sicherheitsabstand von 10 m zu Gebäuden aufgestellt werden. Die Größe mobiler Tankanlagen richtet sich nach den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn, da die Behälter häufig gefüllt auf die Baustelle transportiert werden. Damit die Transporte als Kleinmengentransport gelten, dürfen Tankanlagen nicht mehr als 1.000 l Dieselkraftstoff enthalten. Wenn diese Menge überschritten wird, liegt ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport vor und der Fahrer benötigt den ADR-Gefahrgutführerschein. Auch wasserrechtliche Anforderungen sind bei einem Lagervolumen von über 1.000 l höher. Abb. 26 Mobile Tankanlage Wichtige Vorschriften und Regeln –– Betriebssicherheitsverordnung – BetrsichV –– Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten – TRBF –– Gefahrstoffverordnung – GefStoffV –– Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS –– Wasserhaushaltsgesetz – WHG –– Landeswassergesetze –– Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVws –– Landesspezifische Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen –– Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSEB –– Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße –– BG BAU Bausteine B 171 Diesel-Tankanlagen auf Baustellen 49 5 Verkehrsflächen und Transportwege Die Verkehrsflächen und Transportwege zu, von und auf Baustellen sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der durch das Bauvorhaben gestellten Anforderungen so anzulegen und an das öffentliche Verkehrsnetz anzubinden, dass ein geordneter und übersichtlicher Verkehrs- und Transportfluss möglich ist. Querungen öffentlicher Wege sollten vermieden oder mit Lichtsignalanlagen ausgestattet werden. Beschädigungen und Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind durch die Anordnung von Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Zu den Verkehrs- und Transportwegen gehören Baustellenzufahrten, Baustraßen, Bauwege und Stellflächen. Abb. 27 Oberflächen schutz einer Baustellenzufahrt bestehend aus Vlies,Bitumenauflage und Stahlplatten 5.1Baustellenzufahrt Beschreibung Die Zu- und Ausfahrten einer Baustelle sowie die Einmündung einer Baustraße in die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass der öffentlicheStraßenverkehr möglichst wenig gestört wird und sich die Baustellenfahrzeuge ungehindert in den Verkehrsfluss einordnen können. Eine Baustellenzufahrt in einer Nebenstraße kann Behinderungen von vornherein reduzieren. Von Vorteil ist, wenn die Zu- und Ausfahrt der Baustelle ausschließlich durch Rechtsabbiegen befahren werden kann. 51 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Bei Baustellen, die eine große Menge an Material erfordern und damit ein hohes Aufkommen an Transportfahrzeugen aufweisen, sollten getrennte Zu- und Ausfahrten angeordnet werden. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn im öffentlichen Verkehrsraum Halteflächen für Lieferfahrzeuge vorhanden sind. Diese sollten in der Nähe der Baustellenzufahrt liegen, dürfen jedoch den öffentlichen Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen. Sofern es sich bei Baustellenzufahrten nicht um bereits vorhandene Grundstückszufahrten handelt, bedarf jede neu anzulegende Baustellenzufahrt der Abstimmung oder Genehmigung der örtlichen Verkehrsbehörden. Das gilt auch für provisorische Gehwegüberfahrten, bei denen die Kreuzung des öffentlichen Fußgängerverkehrs besonders beachtet werden muss. Die Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden und die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung sind grundsätzlich immer dann notwendig, wenn öffentlicher Verkehrsraum mit genutzt werden soll. Diese verkehrsrechtliche Anordnung ist vor Baubeginn einzuholen. Damit verbundene Auflagen und Maßnahmen (z. B. Verkehrsschilder und Markierungen) sind umzusetzen. Dimensionierung Die Breite der Baustellenzufahrt muss in Abhängigkeit von Anzahl und Breite der zu erwartenden Fahrzeuge geplant werden. Eine Mindestbreite ist nicht vorgeschrieben, sollte sich jedoch an der Breite der Baustraße sowie den Kurvenverlaufs52 eigenschaften der Fahrzeuge (Schleppkurven) orientieren. In der Regel ergibt sich für den Kurvenradius der Baustraßen/Einfahrten ein Mindest innenradius von 5,50 m. Um die zu überfahrenden Gehwege vor Beschädigung zu schützen, können folgende Schutzmaßnahmen ausgeführt werden (siehe Abbildung 27): –– Verlegung von ausreichend dicken Stahlplatten oder Gummimatten, –– Aufbringen einer ausreichend dicken bituminösen Tragschicht oder Betonschicht auf einer Trennlage (Vlies oder Folie) oder einer Erdstoffüberschüttung. Die Dimensionierung der Schutzmaßnahmen erfolgt für die maximal zu erwartenden Radlasten der Fahrzeuge. Verkehrs- und Hinweisschilder werden vor der Baustelle entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt, um den öffentlichen Verkehr auf besondere Gefahren hinzuweisen. Praxishinweise –– Eine getrennte Ein- und Ausfahrt aus dem Baustellenbereich stellt die Vorzugsvariante dar, da dann der Transportfluss auf der Baustelle ungehindert erfolgen kann. –– Vor der ersten Benutzung sollte der Zustand der zu überfahrenden Gehwege und Verkehrsflächen gründlich geprüft und dokumentiert werden (Beweissicherung). Verkehrsflächen und Transportwege 5.2Baustraßen, Bauwege und Stellflächen Beschreibung Baustraßen und Bauwege sind Verkehrswege im Baugelände und werden in der Regel an eine öffentliche Straße über die Baustellenzu- bzw. -ausfahrt angebunden. Die Trennung von Gehund Fahrzeugverkehr muss bei beengten Platzverhältnissen besonders beachtet werden. Fluchtund Rettungswege sind besonders auszuweisen. Die Baustraßen dienen vorrangig dem Verkehr von Fahrzeugen auf der Baustelle zum Transport der Bau- und Bauhilfsstoffe sowie der Entsorgung von Bauabfällen. Sie sind zu unterscheiden in reine Baustraßen, die ausschließlich von Baufahrzeugen befahren werden, und Straßenprovisorien, die durch den privaten und öffentlichen Verkehr genutzt bzw. mitgenutzt werden (Vorstufenausbau von Erschließungsstraßen). Bauwege dienen der sicheren Fortbewegung von Personen. Die Erschließung von Baustellen kann über Stichstraßen, Um- und Durchfahrten erfolgen. Durchfahrten mit einem gerichteten Verkehrsfluss (Einbahnstraße) sind einem ungerichteten Verkehrsfluss mit Wendestelle vorzuziehen. Dimensionierung Die Bemessung und Trassierung der Baustraßen erfolgt unter Beachtung der Fahrzeugabmessungen, des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und Radlasten sowie der Nutzungsdauer. Weiterhin ist die Fußgängerführung auf der Baustelle zu planen. Die Baustraßen sollten so angelegt werden, dass die Baustofftransporte nahe an ihren Bestimmungsort gelangen und im Schwenkbereich der Hebezeuge liegen. Dabei sind jedoch die Sicherheitsabstände zu geböschten oder verbauten Baugruben (siehe Tabelle 2), sich bewegenden Maschinen (Untendreher, Bagger) und Bäumen einzuhalten. Bei Bäumen muss am Stamm bis zu einer Höhe von 2,0 m ein Stammschutz vorgesehen werden. Wird der Wurzelbereich von Bäumen befahren, so sind nach RAS – LP 4 eine 20 cm starke Kiesschicht, bei entsprechendem Schwerlastverkehr zusätzlich Stahlplatten erforderlich. Vor der Herstellung von Baustraßen ist der Mutterboden abzuschieben und anstehendes Erdmaterial auszuheben. Der Aufbau der Baustraße sollte möglichst so gewählt werden, dass die Befahrbarkeit ohne weitere Reparatur über die gesamte Bauzeit gewährleistet ist. Eine Baustraße entsteht im Allgemeinen durch Einbringen von gestuftem Frostschutzmaterial oder Mineralbeton auf Geotextilbahnen. Weiterhin kann gerade bei Streckenbaustellen durch Bodenstabilisierung (Kalk/Zement) eine Baustraße hergestellt werden. Steigungsstrecken sind dabei jedoch gesondert zu betrachten. Der Einbau einer bituminösen Tragschicht oder von Betonplatten kann an diesen Stellen hilfreich sein. Die Baustraße ist nach Beendigung der Bauarbeiten wieder rückzubauen. Bei Aufschüttungen kann 53 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Tab. 5 Mindestbreite von Bauwegen bei gleichzeitiger Nutzung als Fluchtweg Nutzeranzahl Mindestbreite Mindesthöhe ≤5 0,875 m 2,00 m ≤ 20 1,00 m 2,00 m ≤ 200 1,20 m 2,00 m ≤ 300 1,80 m 2,00 m ≤ 400 2,40 m 2,00 m Wichtige Vorschriften und Regeln –– DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) –– DIN 4124 Baugruben und Gräben –– RAS-LP 4 Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen –– ASR A1.8 Verkehrswege –– ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegen ständen, Betreten von Gefahrenbereichen –– ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan –– ASR A3.4 Beleuchtung –– ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme –– BGV A1 –– BGV C22 insb. § 15a Baustellenverkehr –– BGV D36 –– BGR 113 –– BG BAU Bausteine A4 (Verkehrswege auf Baustellen) 54 das Material beispielsweise als Unterbau für Fußwege oder Parkplatzflächen weitergenutzt werden. Baustraßen sollten bei einspurigem Richtungsverkehr zwischen 3,0 m und 3,5 m bei zweispurigem Richtungsverkehr 6,0 m bis 6,5 m breit sein. Verschmutzte Baustellenfahrzeuge können den öffentlichen Verkehr gefährden. Insofern ist die Verschmutzung des öffentlichen Verkehrsraumes zu verhindern. Dies kann durch Reifenwaschanlagen nahe der Baustellenausfahrt oder durch die Reinigung verschmutzter Flächen mit Hilfe von Kehrmaschinen erfolgen. Kehrmaschinen sind meist wirtschaftlicher im Einsatz, bergen jedoch die Gefahr, dass durch zeitversetztes Reinigen der öffentliche Verkehr gefährdet wird. Reifenwaschanlagen sind in der Regel oft kostenintensiv, verhindern aber weitgehend den Austrag von Verschmutzungen aus dem Baufeld. Bauwege sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr und dem Baustellenverkehr abzusichern sowie als notwendige Flucht- und Rettungswege freizuhalten. Eine Sicherung kann durch Bauzäune, Prallwände, Beschilderung und farbliche Kennzeichen auf der Oberfläche der befestigten Flächen erfolgen. Die Wege sind so herzurichten, dass sich die Beschäftigten bei jeder Witterung sicher bewegen können. Die Mindestbreite ist in Abhängigkeit von der Anzahl der Nutzer zu ermitteln (siehe Tabelle 5). Neben Fluchtwegen sind aus Brandschutzgründen keine brennbaren Materialien (z. B. Verpackungen) zu lagern. Die Mindesthöhe des Lichtraumprofils beträgt 2,00 m. Verkehrsflächen und Transportwege Für den Zugang zu den Arbeitsplätzen sind bei Bedarf Stege oder Treppen anzuordnen. Stege mit einer Neigung > 11° sind mit Trittleisten gegen Rutschen zu sichern. Gegen herabfallende Lasten sind Überdachungen oder Tunnellösungen im Eingangsbereich des Gebäudes vorzusehen (siehe Abschnitt 9 „Arbeits- und Schutzgerüste“). Abb. 28 Bautreppe zur sicheren Erschließung Stellflächen sind auf der Baustelle für möglichst alle Fahrzeuge vorzusehen, die regelmäßig auf dem Baustellengelände geparkt werden sollen. Eine strikte Parkordnung mindert Gefahren im Baustellen bereich und sichert die dauerhafte Zugänglichkeit von Baustraßen, Bauwegen sowie den ausgewiesenen Flucht- und Rettungswegen. Die Beleuchtung der Verkehrswege im Baustellenbereich ist mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 20 lx auszu führen und im Vorfeld separat zu planen. Praxishinweise – Die Ausführung und Lage von Baustraßen sollte frühzeitig mit dem Bauherrn abgestimmt werden. – Bei größeren Baufeldern und wachsender Anzahl an unternehmen auf der Baustelle empfiehlt sich die Erstellung einer allgemeinen Regelung zum Baustellenverkehr zur Gewährleistung eines sicheren Baustellenverkehrs. – Flächenbeleuchtung wird vorrangig an den Masten der Turmdrehkrane montiert. Durch die erhöhte Anordnung werden Schattenbildungen minimiert. Ist dies, z. B. nach Abbau der Turmdrehkrane, nicht möglich, sind separate Beleuchtungsmaste vorzusehen und diese in den BE-Plan einzutragen. 5.3Absturzsicherungen An Verkehrswegen und Arbeitsplätzen ist ein Absturz auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand zu verhindern. Diese Gefährdung besteht z. B. bei Baugruben, freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Decken, Dächern, Bodenöffnungen oder an Wandöffnungen von Schächten. Als Absturz gilt auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche, z. B. nicht durchtrittsichere Lichtkuppeln oder Faserzement-Wellplatten. Das Hineinfallen und das Versinken in flüssigen oder 55 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung körnigen Stoffen gelten ebenfalls als Absturz. Gefährdungen und erforderliche Absturzsicherungen können anhand der der ASR A2.1 für die verschiedenen Bauzustände ermittelt werden. Absturzsicherungen werden häufig für mehrere gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätige Gewerke bzw. Unternehmen benötigt. Sie sollten deshalb z. B. an Treppenläufen und -absätzen oder bei Schächten so gestaltet und befestigt werden, dass sie die Ausführung von Arbeiten, auch von nachfolgenden Gewerken, nicht behindern. Die wichtigsten Regeln der ASR A2.1 für Baustellen Absturz ist das Herabfallen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand, das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen und das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen. Abrutschen ist ein unkontrolliertes Abgleiten auf geneigten Flächen (z. B. aufgrund der Neigung oder der Beschaffenheit der Stand fläche) über eine Absturzkante. Absturzkanten sind: –– eine Kante zu einer mehr als 60° geneigten Fläche (z. B. einer Dachfläche), –– ein Übergang einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche, –– ein Übergang von Flächen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln von einer bis zu 20° geneigten Fläche zu einer mehr als 60° geneigten Fläche –– die gedachte Linie an gewölbten Flächen, ab der der Neigungswinkel einer Tangente größer als 60° ist. 56 Bei der Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sind mindestens folgende Kriterien zu berücksichtigen: –– Absturzhöhe, –– Art, Dauer der Tätigkeit, körperliche Belastung, –– Abstand von der Absturzkante, –– Beschaffenheit des Standplatzes (Neigungswinkel) sowie der Standfläche (z. B. Rutschhemmung), –– Beschaffenheit der tiefer gelegenen Fläche, z. B. Schüttgüter (versinken, ersticken), Wasser (versinken, ertrinken), Beton (harter Aufschlag), Bewehrungsanschlüsse (aufspießen), Behälter mit Flüssigkeiten, Gegenstände oder Maschinen einschließlich deren bewegter Teile, die sich auf dieser Fläche befinden und –– Beschaffenheit der Arbeitsumgebung und gefährdende äußere Einflüsse, z. B. Sichtverhältnisse, Erkennbarkeit (z. B. Beleuchtung, Tageszeit, Blendwirkung durch helle Flächen oder Gegenlicht, Markierungen), Vibrationen, gleichgewichtsbeeinflussende Faktoren, Witterungseinflüsse (z. B. Wind, Eis und starker Schneefall). Für Arbeitsplätze oder Verkehrswege 0,2 m bis 1,0 m oberhalb einer angrenzenden Fläche oder bei Gefährdung des Abrutschens ist mit einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor. Verkehrsflächen und Transportwege Absturzsicherungen müssen vorhanden sein: 1. u nabhängig von der Absturzhöhe an – Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, – Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann; 2. bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer 1 zu sichern ist, an – f reiliegenden Treppenläufen und -absätzen, – Wandöffnungen; 3. bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen. Abweichend davon ist eine Absturzsicherung bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50,00 m² Grundfläche, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein. Absturzkanten sind durch Umwehrungen zu sichern. Bodenöffnungen können auch mit Abdeckungen gesichert werden. Abdeckungen sind gegen unbeabsichtigtes Bewegen (Auf-und Zu klappen, Verschieben) zu sichern. Bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen mit einem Abstand von mehr als 2,0 m zur Absturzkante kann der Gefahrenbereich alternativ zu einer Umwehrung oder Abdeckung durch geeignete Maßnah- men, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gegen unbefugten Zutritt gesichert werden. In bestehenden Gebäuden ist zu prüfen, ob vorhandene Absturzsicherungen den Anforderungen der ASR A2.1 (z. B. Brüstungshöhe, Tragfähigkeit) entsprechen. Bei Gefahr des Abrutschens bei geneigten Flächen sind Maßnahmen gegen das Abrutschen erforderlich. Für Arbeiten auf einer mehr als 45° geneigten Fläche (z. B. auf gelatteten Dachflächen oder Böschungen) sind besondere Arbeitsplätze mit mindestens 0,50 m breiten, waagerechten Standplätzen zu schaffen. Bei Arbeiten an und auf Flächen mit Neigungen von mehr als 22,5° bis 60° darf der Höhenunterschied zwischen Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen und den Einrichtungen zum Auffangen abrutschender Beschäftigter nicht mehr als 5,00 m betragen. Bei nicht durchtrittsicheren Dächern und Bauteilen ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob und ggf. welche Maßnahmen zu treffen sind, z. B. Geländer, Abdeckung, Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüsten gegen Absturz. Wichtige Vorschriften und Regeln –– ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen –– ASR A1.3 Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung 57 6 Lagerflächen Beschreibung Lagerflächen werden insbesondere für Schalung, Bewehrung und sonstige Bau- und Bauhilfsstoffe sowie für Aushubmaterial benötigt. Abb. 29 Lagerflächen im Schwenkbereich des Krans Dimensionierung In der Planungsphase der Baumaßnahme muss abgeschätzt werden, in welchem Umfang Materialien gelagert werden müssen und an welcher Stelle diese zum Einsatz kommen werden. Wegen der Zugänglichkeit für das An- und Abschlagen am Kran sollten zwischen den einzelnen Stellflächen Wege von mindestens 0,50 m Breite vorgesehen werden. Stolperstellen sind zu vermeiden. Alle Geschossdecken, die zur Zwischenlagerung verwendet werden, sind sorgfältig auf die Trag fähigkeit zu prüfen. In jedem Fall sind Decken vor Erreichen der 28-Tage-Festigkeit ausreichend zu unterstützen. Die Stützen sind gegebenenfalls über mehrere Stockwerke zu führen. Böschungskanten müssen einen lastfreien Streifen zur Böschungskante von mindestens 0,60 m auf weisen. Erdaufschüttungen neben Böschungen oder Gräben dürfen maximal mit einer Neigung von 1 : 2 angelegt werden. 59 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 30 Gut organisierte Lagerhaltung Abb. 31 Erdstoff Lagermiete Praxishinweise Lagerplätze können im Bauwerk, im Baufeld außerhalb des Bauwerks oder außerhalb des Baufeldes auf angemieteten Flächen angeordnet werden. Die Anordnung ist primär von der jeweiligen Bauphase abhängig. Einzelne Arbeiten können die Räumung bestimmter Flächen erfordern. Lagerflächen sollten im Schwenkbereich des Krans und im Anlieferungsbereich der Baustraße angeordnet werden (siehe Abbildung 29 und Abbildung 30). 60 Die Einhaltung von Regeln zum Ablagern von Materialien sollte schon in den jeweiligen Verträgen mit den Unternehmen festgeschrieben werden. Ob Materialien gelagert oder direkt „just in time“ angeliefert werden, ist von den Gegebenheiten der jeweiligen Baumaßnahme (z. B. vorhandene Lagerflächen, Zeitplanung) abhängig. Wenn möglich sollten Zwischenlagerungen vermieden werden und möglichst direkt an den Ort der Verwendung geliefert werden. Eine längerfristige Lagerung von Materialien sollte aber vermieden werden. Aushubmaterial, das auf der Baustelle nicht wieder eingebaut wird, sollte unmittelbar beim Aushub endgültig abtransportiert werden. Lagerflächen Abb. 32 Lagerfläche mit zwischengelagerten Betonwaren Abb. 33 Lager- und Bearbeitungsflächen in der Nähe des Bauwerkes Wichtige Vorschriften und Regeln Lagerflächen werden in der Regel benötigt für: –– Schal und Rüstmaterial –– Betonstahl als Stabstahl und Baustahlmatten, getrennt nach Positionen –– Steine (palettenweise Stapelung) –– Betonwaren und Rohre (siehe Abbildung 32). –– BauGB – Baugesetzbuch – § 202 Schutz des Mutterbodens und entsprechende Landesgesetze J e nach Anforderung der zu lagernden oder zu bearbeitenden Materialen ist der Untergrund der Lagerflächen zu verbessern. Stellflächen sind bei der Anlage der Baustraßen mit zu befestigen. Bei stehender Lagerung (Schalung, Fertigteile) ist eine Sicherung gegen Kippen vorzusehen. 61 7 Medienversorgung Zur Medienversorgung und -entsorgung gehört die Versorgung mit Energie und Wasser, der Anschluss an ein Kommunikationsnetz sowie die Entsorgung von Schmutz und Niederschlagswasser. Als Kommunikationsmittel reichen bei kleinen Baustellen oftmals Mobiltelefone aus. Bei Baustellen, bei denen Gebäude und Container für die Bauleitung vorgehalten werden, sollte immer ein Festnetzanschluss mit Anschlüssen für Telefon, Fax und EDV eingerichtet werden. 7.1Wasserversorgung Wasser wird auf Baustellen z. B. für sanitäre Anlagen, für die Nachbehandlung von Beton, für Reinigungszwecke und als Löschwasser benötigt. Beschreibung zurückgegriffen werden, oder es müssen eigene Brunnen angelegt werden (wasserrechtliche Genehmigung). Wasser aus Tankwagen darf in der Regel nicht als Trinkwasser verwendet werden (siehe Abbildung 34). Schmutzwasser aus der Benutzung der Sanitäranlagen sowie Niederschlagswasser werden meistens in die öffentliche Abwasserkanalisation eingeleitet. Die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation ist nicht überall möglich. Dann ist eine Versickerung erforderlich. Bei abgelegenen kleinen Baustellen erfolgt eine Nutzung von Schmutzwassertanks für die Sanitäranlagen. Diese sind bei Bedarf durch Entsorgungsunternehmen zu leeren. Schmutzwasser, das bei der Reinigung von Geräten anfällt und Feststoffe (z. B. Gips oder Betonreste) enthält, muss durch ein Absetzbecken geleitet werden. Hinweise zu Abwasser auf Baustellen finden sich unter www.umweltschutz-bw.de. Die Wasserversorgung wird in der Regel durch Anbindung an ein vorhandenes Trinkwassernetz sichergestellt. Bei abgelegenen Baustellen muss eventuell auf die Nutzung von Wassertanks 63 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Dimensionierung Der Wasserbedarf auf Baustellen ist in der Regel relativ gering. Für den Wasserverbrauch können folgende Richtwerte verwendet werden: –– für Tagesunterkünfte ca. 25 l pro Arbeitskraft und Tag –– für Wohnunterkünfte ca. 50 l pro Arbeitskraft und Tag –– für „Sonstiges“ mindestens 5 m3 pro Tag. Praxishinweise Abb. 34 Baustellen-Wasserversorgung Abb. 35 Wasserzapfstelle für Wasch- und Brauchwasser mittels transportabler Wassertanks Wichtige Vorschriften und Regeln –– Anschlussbedingungen der Versorgungsunternehmen –– Abwassersatzung der Kommune bei Einleitung in die Kanalisation –– Landeswassergesetze und WHG bei Direkteinleitung oder Grundwassereinleitung bzw. -entnahme –– Für Trinkwasseranlagen: Regelwerk des DVGW – Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs (www.dvgw.de) 64 Während der Winterperiode sind Leitungen frostsicher auszuführen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Leitungen gedämmt oder mit Begleitheizung ausgerüstet sind. Ansonsten besteht besonders bei den Frischwasserleitungen die Gefahr des Einfrierens. Schmutzwasserleitungen können im Notfall durch ein ausreichendes Gefälle gegen ein Einfrieren gesichert werden. Bei geringem Gefälle ist eine Begleitheizung sinnvoll (siehe Abbildung 35). Die Leitungsführung, die Unterverteiler auf dem Baufeld, die Zapfstellen für Wasser und die Einleitungsstellen für Abwasser sollten in den BE-Plan eingezeichnet werden. Zapfstellen für Brauchwasser müssen dauerhaft gekennzeichnet werden mit „Kein Trinkwasser“. Medienversorgung 7.2Stromversorgung Abb. 36 Stromversorgung der Baustelle Auf Baustellen wird Drehstrom (400 V) zum Antrieb von Maschinen und Geräten sowie Wechselstrom (230 V) für die Beleuchtung und Kleingeräte benötigt. überabschließbaren Anschlussschrank Beschreibung Die Baustromversorgung bedarf eines separaten Anschlusses an das Energieversorgungsnetz. Der Anschluss erfolgt über einen Anschlussschrank mit beidseitig fest verklemmten Leitungen und dem Stromzähler. Dem Anschlussschrank sind in der Regel ein Verteilerschrank und diesem dann die Steckdosenverteiler nachgeschaltet (siehe Abbildung 36). Bei mehreren Verteilerschränken ist ein Gruppenverteiler vorzuschalten. Eine eigene Stromversorgung mit Stromaggregaten kann aus wirtschaftlichen Gründen angebracht sein, wenn die Baustelle weit vom Versorgungsnetz entfernt liegt (z. B. Brückenbau) oder die Kapazität des Versorgungsnetzes nicht ausreicht (siehe Abbildung 37). Stromaggregate zur unterbrechungsfreien Stromversorgung werden auch als Ergänzung der öffentlichen Energieversorgung zur Betreibung sicherheitsrelevanter Anlagen (z. B. Wasserhaltung) eingesetzt. Dimensionierung Für die Planung der elektrischen Anlage auf der Baustelle müssen die Grundlagen für die Auslegung und Gestaltung der Stromversorgung ermittelt werden. Dazu gehören die Aufstellung aller Verbraucher mit ihren Anschlusswerten sowie eine Einschätzung zur Gleichzeitigkeit der Leis- Abb. 37 Elektrische Energie erzeugt durch Dieselgeneratoren tungsaufnahme von Großverbrauchern, aber auch Angaben hinsichtlich der Aufteilung in gesondert abgesicherte Stromkreise und eventuell hinsichtlich getrennter Verbrauchsmessungen (z. B. für Subunternehmer). Die Anschlusswerte können bei den Großverbrauchern (Krane, Pumpen) den Gerätelisten oder den Typenschildern entnommen werden. Der Verbrauch in den Räumen der Bauleitung sowie der Sozial- und Sanitäranlagen wird 65 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 38 Leitungsbrücke für Leitungsführung Abb. 39 Gesicherte Stromleitung raumspezifisch ermittelt. Bei diesen in erster Linie von der Belegschaftsstärke abhängigen Anschlusswerten kann auch mit spezifischen Verbrauchswerten (kW/AN) gerechnet werden. Dabei ist vor allem der Energiebedarf zur Warmwasserbereitung und Heizung von Bedeutung, sofern diese elektrisch erfolgt. Praxishinweise Leitungslängen zu den Verbrauchern sollten so gering wie möglich gehalten werden. Mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist die Erdung der Baustromverteiler abzustimmen, um die Wirksamkeit des Fehlerstromschutzschalters (FI-Schalter) zu gewährleisten. Die am häufigsten verwendete Variante auf Baustellen sind so genannte Staberder, welche neben dem jeweiligen Schrank in die Erde geschlagen werden. 66 Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie BGI 608 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ schreibt die Nutzung von besonderen Speisepunkten vor, die eine erhöhte Sicherheit beim Betrieb von elektrischen Geräten auf Baustellen gewährleisten. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Stromversorgung einer Baustelle über bestehende ortsfeste Anlagen. Für kleine Baustellen sind folgende Speisepunkte möglich, die dann auch an ortsfesten Anlagen betrieben werden dürfen: –– Schutzverteiler für Baustellen (maximal vier Steckvorrichtungen 230 V/16 A, eine Steck vorrichtung CEE 400 V/16 A/5 P) –– ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung PRCD (eine Steckvorrichtung 230 V/16 A) Medienversorgung Wichtige Vorschriften und Regeln –– Die Installation, Unterhaltung und Änderung der elektrischen Anlage auf der Baustelle ist nur von Elektrofachleuten durchzuführen. Dabei sind die folgenden Vorschriften zu beachten: –– BGV A3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel –– BGI 608 – Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen –– BGI 867 – Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen –– VDE – Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. – Regelwerk In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei Kleinbaustromverteilern eine ordnungsgemäße Erdung oftmals nicht erfolgt. Daher sollte auch der Anschluss der Kleinstbaustromverteiler nur von Elektrofachkräften vorgenommen werden. Alle Anlagenteile müssen entsprechend den Vorschriften für den Einsatz auf Baustellen zugelassen sein und die Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Schutzeinrichtungen erfüllen. Schaltanlagen und Verteiler dürfen auf Baustellen nur betrieben werden, wenn sie mindestens die Schutzart IP 43 aufweisen. Wenn frequenzgesteuerte Betriebsmittel eingesetzt werden, dann sollten Baustromverteiler mit allstromsensitiven FI-Schutzschaltern als Speisepunkt verwendet werden. Regelmäßige Prüfungen sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung und A3 § 5 durchzuführen. FI-Schutzschalter sind z. B. in nichtstationären Anlagen arbeitstäg- lich zu prüfen. Bei der Versorgung des Kranes sollte darauf geachtet werden, dass dieser mit einer eigenen Zuleitung und einem separaten Hauptsicherungssatz ausgestattet ist, damit der Kran bei einem Ausfall von Stromkreisen auf der Baustelle weiter einsatzbereit bleibt. Bei der Kreuzung von Verkehrswegen kann auf Leitungsbrücken zurückgegriffen werden, welche jedoch eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m gewährleisten müssen (siehe Abbildung 38). Werden Leitungen unter dem Verkehrsweg hindurchgeführt, sind diese in Schutzrohren oder als erdverlegte Kabel auszuführen. 67 8 Baustellensicherung Definition Zur Baustellensicherung gehören zum einen alle Maßnahmen, welche allgemeine Gefährdungen, die von Bauarbeiten für Beschäftigte und Dritte ausgehen, vermindern oder vermeiden und zum anderen die Maßnahmen, die die Baustelle und ihre Einrichtung, das entstehende Bauwerk und die Beschäftigten vor Gefährdungen von außen schützen. Diese Gefährdungen sind für jede Baustelle vor Baubeginn zu ermitteln. Beschreibung Aufgaben (Funktionen) der „allgemeinen Baustellensicherung“: –– Sicherung der Umgebung vor den Gefahren und Beeinträchtigungen der Bautätigkeit (nach außen): Überschwenken der Nachbargrundstücke, Beschädigungen von fremden Leitungen, Gewässerschutz (Wasserschutzgebiet), Lärmschutz (besonders bei empfindlicher Nutzung in der Nachbarschaft von Krankenhäusern, Kurgebieten, Altersheimen, Wohngebieten), Staubschutz bei Abbruch und Bestandsbau, Verschmutzung der Nachbarbauten, Absperrung und Absturzsicherung zu Nachbarn und Verkehrswegen (siehe auch Kapitel 5 „Verkehrs flächen und Transportwege“), Verkehr von und zur Baustelle (siehe auch Abschnitt 5 „Verkehrsund Transportwege“), Nutzung von Verkehrsflächen für Bauarbeiten, Sicherung des Verkehrs auf angrenzenden Straßen und Wegen –– Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle (siehe auch Abschnitt 9 „Arbeits- und Schutzgerüste“): Berücksichtigung von betrieblichen Tätigkeiten und Nutzungen auf dem Baugrundstück z. B. bei Umbaumaßnahmen in genutzten Gebäuden oder in Betrieb befindlichen baulichen Anlagen (Kanalsanierung), Baumschutz, Leitungsschutz, Freihalten von Revisionsschächten, Brandschutz, Allgemeinbeleuchtung der Baustelle, Schutz vor Sturmschäden (vor allem bei Dacharbeiten und in Küstennähe), Sicherungen im Schwenkbereich von Großgeräten (Bagger, Krane) (siehe Kapitel 3 „Großgeräte“). –– Sicherung der Baustelle, der Bauarbeiten, der Beschäftigten und des entstehenden Bauwerks vor Gefahren von außen: Betreten der Baustelle durch Unbefugte, Diebstahl, Vandalismus, Gefahren durch benachbarte Leitungen (Gas, Wasser, Elektro), Gefahren durch fließenden Verkehr neben der Baustelle (auch Anpralllasten), Gefahren durch weitere Tätigkeiten auf benachbarten Grundstücken, Gefahren durch Gewässer und Starkregenereignisse. 69 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 40 Schutz der Baustelle gegen das Betreten Unbefugter mittels Abb. 41 Verschließbares Tor an der Baustellenzufahrt geschlossenem Bauzaun Es wird deutlich, dass einzelne Gefahrenquellen in mehrfacher Hinsicht wirken können, z. B. können durch Kabelbeschädigungen sowohl Gesundheitsgefahren als auch Sachschäden entstehen. Der Schutz der Beschäftigten und der Schutz der Sachwerte können meist durch dieselben Maßnahmen erreicht werden, wie z. B. durch dauerhafte Markierung von Leitungstrassen. 8.1Kontrolle, Bauzaun, Diebstahlschutz Beschreibung Der Bauzaun oder die Absperrung markieren den gefahrgeneigten Baustellenbereich. Ein Bauzaun verhindert den Zutritt Unbefugter zur Baustelle. Dimensionierung Praxishinweise Für die BE-Planung der allgemeinen Baustellensicherung ist eine Begehung des Baugeländes und der Nachbarschaft empfehlenswert, bei der der Bestandsplan auf Vollständigkeit überprüft werden soll. Meist stehen wichtige Informationen auch in den Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers. 70 Da Bauarbeiten generell gefahrgeneigte Tätigkeiten sind und Baustellen in der Regel Gefahrenquellen aufweisen, sind Baustellen zu öffentlichen Straßen und Nachbargrundstücken einzuzäunen. Bei großflächigen Baustellen im Außenbereich werden meist nur die Gefahrstellen selbst eingezäunt und abgesichert. Zu Verkehrswegen ist immer eine Abgrenzung der Baustelle erforderlich (Warnfunktion). Absperrband oder Baken sind allerdings nur ausrei- Baustellensicherung chend, wenn sich die Bautätigkeit nicht in unmittelbarer Nähe der Fahr- und Gehwege abspielt. Praxishinweise Das Baustellentor sollte abschließbar sein. Der Einsatz von Wachdiensten kann erforderlich werden, wenn die Gefahr durch Vandalismus und Diebstahl gegeben ist, besonders in der Schlussphase der Baustelle. Eine Zugangskontrolle ist besonders bei Großbaustellen sinnvoll. In diesem Fall können Baustellenausweise ausgegeben werden, die gegebenenfalls auch sichtbar zu tragen sind. Näheres sollte in einer Baustellenordnung geregelt sein. Ein Bauzaun ist vom Unternehmer regelmäßig auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, da durch Veränderungen oder Beschädigungen Gefahren entstehen können. Wichtige Vorschriften und Regeln –– Generell besteht die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die sich aus § 823 BGB ableitet. Danach hat jeder, der Gefahrenquellen schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen. –– Landesbauordnungen (z. B. § 11 Abs. 2 Satz 2 SächsBO) 8.2 S icherung in/an/zu Verkehrswegen Beschreibung Funktion der Maßnahmen: –– Die Baustellensicherung dient dem Schutz der Baustelle vor Gefährdungen durch Verkehr auf angrenzenden Straßen. Dieser wird in der Regel durch zusätzliche Leitplanken oder Leitwände sichergestellt. Solche Maßnahmen werden insbesondere zur Sicherung von Gerüsten durch die Verkehrsbehörden gefordert. –– Besondere Maßnahmen zur Baustellensicherung sind bei der Inanspruchnahme von Verkehrsflächen oder bei Arbeiten im Verkehrsraum bei Beibehaltung des Verkehrs zu treffen. Abb. 42 Fußgängertor im Bauzaun 71 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 43 Verkehrssicherung 72 Abb. 44 Sicherung einer privaten Zuwegung Ziele sind die sichere Trennung von Verkehrsfunktion und Bauarbeiten, Schutz der Bauarbeiter, Warnung und Schutz der Verkehrsteilnehmer sowie Aufrechterhaltung der Verkehrsfunktion. Dazu ist eine Gestattung des Straßenbaulastträgers und eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich (siehe auch Abschnitt 5 „Verkehrsflächen und Transportwege“). Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein. Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich). Die Gestaltung der Sicherungsmaßnahmen richtet sich nach der RSA und der ASR A5.2 . Dimensionierung Praxishinweise Die Maßnahmen sind immer zu treffen, wenn durch Bauarbeiten eine Gefährdung des Verkehrs oder durch den Verkehr zu erwarten ist. Nach der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) werden als Arbeitsstellen an Straßen solche Stellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden. Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, –– Auf Antrag des Unternehmers wird eine verkehrsrechtliche Anordnung durch die entsprechende Straßenverkehrsbehörde (in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger) mit Verkehrszeichenplan erlassen. Hierzu gibt es Regelpläne der RSA. –– Auch an privaten Verkehrswegen sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen notwendig. –– Die Baustellensicherung erfolgt durch das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrschranken, Baustellensicherung Leitbaken, Leitkegeln bei Arbeitsstellen kürzerer Dauer, gelben Warnleuchten (rote Warnleuchten nur bei Vollsperrung) und durch Lichtsignal anlagen. Die Baustellensicherung ist regelmäßig zu überwachen (Notdiensttelefon). Bei Aufträgen der Straßenbauverwaltungen werden die Sicherungsmaßnahmen gemäß ZTV-SA ausgeschrieben. –– Im Fall einer Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen, z. B. für Gerüste, ist ein Antrag auf Nutzungsgenehmigung zu stellen (gebührenpflichtige Sondernutzung). –– Besondere Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten in der Nähe von oder an Gleisanlagen sind mit dem Bahnbetreiber abzustimmen (z. B. Stellung eines Sicherungsposten). –– Bei Baustellen an öffentlichen Verkehrsflächen muss ggf. Winterdienst für die Gehwege gewährleistet werden. –– Verkehrswege, insbesondere Fußwege an öffentlichen Straßen müssen bei Gefährdung durch herabfallende Gegenstände überdacht werden. Fußgängertunnel müssen nachts beleuchtet werden. – An Baugruben und Gräben müssen Absturzsicherungen zu öffentlichen Verkehrsflächen, zur Baustelle und zu Nachbarn vorgesehen werden. – Falls bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Rohr-, Kanalverlegung) Fußgängerstege oder Notzufahrten zu Anliegern notwendig werden, müssen diese regelmäßig überwacht werden. – Die Straßenbeleuchtung muss bei Tiefbauarbeiten innerorts sichergestellt werden, auch wenn nur noch Fußgängerverkehr zugelassen ist. Abb. 45 Fußgängerbrücke, Absperrungen Wichtige Vorschriften und Regeln –– ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen –– Straßenverkehrsordnung, insb. verkehrsrechtliche Anordnungen und Sicherungsarbeiten im Straßenraum nach §§ 44 u. 45 StVO bei Einschränkung und Gefährdung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) –– RSA „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ mit Regelplänen –– ZTV-SA „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“ –– BGV C 22 „Bauarbeiten“ mit Durchführungsanweisungen, –– Kommunale Satzungen, z. B. für Sondernutzungserlaubnisse bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, z. B. für Gerüstaufstellung 73 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung 8.3 Gewässerschutz, Baumschutz Beschreibung Gewässerschutz: Bei Baumaßnahmen kann es zu Beeinträchtigungen des Grundwassers oder von Oberflächengewässern kommen. So können Gewässerschutzmaßnahmen (z. B. Uferabstände und Schutzvorkehrungen) im Rahmen der BE-Planung notwendig werden, besonders in Überschwemmungsgebieten, in der Nähe von Gewässern und bei der Lagerung Wasser gefährdender Flüssig keiten (siehe Abschnitt 4 „Gebäude, Bauwagen und Container“). Abb. 46 Anfahrschutz für Baum mit Schutzzaun bei Lagerflächen Baumschutz: Der Schutz von Bäumen und Bewuchsist öffentlich-rechtlich vorgeschrieben – häufig durch städtische Satzung. Er kann auch Bestandteil des Bauvertrages sein. 74 Wichtige Vorschriften und Regeln Dimensionierung –– Landeswassergesetze –– Verordnungen über die Festsetzungen von Wasserschutz gebieten und Überschwemmungsgebieten der Länder –– Bauordnungen der Länder, z. B. § 11 Abs. 4 SächsBo. (Bäume, Hecken und sonstige Bepflanzungen, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften zu erhalten sind, müssen während der Bauausführung geschützt werden.) –– Landschaftsschutzverordnungen der Länder –– Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden –– RAS-LP 4 Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen –– DIN 18920 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Gewässerschutz: –– Gewährleistung des Grundwasserschutzes, gestaffelt nach den Schutzzonen in Trinkwasserschutzgebieten und am Gewässerrand, z. B. doppelwandige Tankanlagen oder Auffang wannen, Verwendung biologisch abbaubarer Schal- und Sägekettenöle –– Bei Baumaßnahmen an Gewässern sollte die untere Wasserbehörde eingeschaltet werden. –– Möglichst einen Abstand von 10 m zu Gewässern (Uferbereich) einhalten. –– Hochwasserschutzmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten (z. B. in Notfällen Fluten der Untergeschosse) Baustellensicherung –– Ableitung des Niederschlagswasser aus Baugruben und von Böschungsköpfen, Wasserabweiser ausbilden. Baumschutz: –– Mindestabstand von 3 m zum Stamm bei Lagerflächen im Wurzelbereich von zu erhaltenden Bäumen. Sicherung durch mindestens 1,0 m hohen Schutzzaun. Im Wurzelbereich ist außerhalb des Schutzzaunes eine 20 cm dicke Kiesschicht aufzubringen (RAS-LP 4) und nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder zu entfernen. Praxishinweise Bei Baumaßnahmen an Gewässern sollte die untereWasserbehörde eingeschaltet werden. 8.4Sonstige Baustelleneinrichtungen, Leitungsschutz, Nachbarschutz, Witterungsschutz etc. Beschreibung Leitungsschutz: Leitungen liegen nicht nur in öffentlichen Verkehrsflächen, sondern oft auch auf Privatgrundstücken. Sie müssen beim Befahren mit schweren Fahrzeugen z. B. durch Überschüttung geschützt werden. In anderen Fällen kann es erforderlich sein, dass provisorische Leitungs brücken errichtet werden. Nachbarschutz: Nachbarn haben einen Anspruch darauf, dass ihr Eigentum durch die Bautätigkeit nicht beeinträchtigt oder beschädigt wird. Ausnahmen (z. B. für Gerüste) regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder. Beachtung sonstiger Nutzungen auf dem Grundstück: Unter sonstiger Nutzung sind insbesondere die Nutzung durch Bewohner und betriebliche Nutzungen zu verstehen. Dies trifft gerade beim Bauen im Bestand zu. Im SiGePlan sollten diese sonstigen Nutzungen berücksichtigt sein. Brandschutz: Schutz gegen Brandgefahren ist insbesondere bei Dachabdichtungs- und Schweißarbeiten, beim Lagern brennbarer Stoffe und bei Altbauten mit hohen Brandlasten vorzusehen. Witterungsschutz: Schutz von Personen, Arbeitsplätzen, Materialien, Geräten und halbfertigen Bauten vor Nässe, Frost und Sturm. Dimensionierung Leitungsschutz: –– Unterirdische Leitungen auf dem Baugrundstück und angrenzende Flächen sind zu markieren und zu kennzeichnen (nicht nur Gas- und Stromleitungen sind gefährlich, auch Wasserleitungen können besonders bei Bogen- und T-Stücken durch den Innendruck auseinander gedrückt werden, wenn der seitliche Halt durch Aufgrabungen in der Nähe verloren geht, und große Schäden anrichten). Revisionsschächte freihalten! –– Sicherung des Mindestabstands zu Hochspannungsleitungen, z. B. durch Schwenkbereichs begrenzungen für die Krane. 75 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 47 Markierung einer Kabeltrasse Quelle: Netz- –– Mindestabstände zu Freileitungen siehe Tabelle 6 –– Telefonnummer des Energieversorgungsunternehmens (EVU) auf der Baustelle bereithalten dienste RheinMain GmbH, Sachgebiet Geodatenservice + Vermessung Abb. 48 Komplett geschlossenes Gerüst Nachbarschutz, Beachtung sonstiger Nutzungen auf dem Baugrundstück: –– Schwenkbereichsbegrenzung für Krane oder Schutzüberdachung von Nachbargrundstücken oder eigenen genutzten Flächen –– Staubschutz bei Abbruch und Bestandsbau: Folienabhängung von Fassaden, Errichtung von Staubwänden, Einhausung von Containern unter Schuttrutschen –– Abdeckung von gefährdeten Bereichen bei Nachbargebäuden, Nachbargrundstücken und eigenen genutzten Flächen bei Verschmutzungsgefahr, z. B. durch Fassadenreinigung, Putz- und Malerarbeiten –– Berücksichtigung von betrieblichen Tätigkeiten und sonstigen Nutzungen auf dem Baugrundstück durch Abtrennung des Baubereichs durch Absperrungen, Staubwände, schnelles Reinigen bei Arbeiten in bewohnten Objekten (Putzmittel bereithalten), Einsatz lärmarmer Verfahren und Geräte, bei anspruchsvollen bzw. störempfindlichen Nutzungen auch optischen Eindruck der BE beachten (z. B. bei Hotels, Repräsentationsgebäuden, Friedhöfen, Kurgeländen) Brandschutz: Arbeitsstätten müssen je nach a) Abmessung und Nutzung, b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, 76 Baustellensicherung Tab. 6 Sicherheitsabstände zu Freileitungen Nennspannung Sicherheitsabstand bis 1.000 V 1,0 m über 1 kV bis 110 kV 3,0 m über 110 kV bis 220 kV 4,0 m über 220 kV bis 30 kV 5,0 m Bei unbekannter Nennspannung 5,0 m c) d er größtmöglichen Anzahl anwesender Per sonen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. Zur Brandmeldung auf Baustellen reicht ein zugängliches Telefon aus. Die Zugänglichkeit muss bei Arbeiten mit Brandgefährdungen, z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, zu jeder Zeit möglich sein. Auf Baustellen reichen Handfeuerlöscher in der Regel aus. Diese sind an den Gefährdungspunkten sichtbar bereitzuhalten. Gefährdungspunkte der BE sind –– Lager brennbarer Stoffe, –– Abfallbehälter mit brennbaren Abfällen, –– Unterkünfte, Baubüros, –– Druckgasbehälter, –– Feuerstätten. Wichtige Vorschriften und Regeln –– BGB Bürgerliches Gesetzbuch –– Nachbarrechtsgesetze der Länder –– BGV C 22 Bauarbeiten –– ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände –– BGI 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Umfangreichere Brandschutzmaßnahmen bei Großbaustellen und Bauten mit hohen Brandlasten sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Witterungsschutz: –– Sichern von Lagerflächen, Materialpaketen auf Gerüsten, Abfallcontainern und halbfertigen Konstruktionen gegen Sturmschäden, Befestigungsmaterial (z. B. Netze) bereithalten, Vorsicht bei „zu leichten Beschwerungen“ von Dämmstoffpaketen etc. –– Witterungsschutz bereithalten für Arbeiten bei Nässe, Kälte und Zugluft zum Schutz der Beschäftigten, der halbfertigen Konstruktionen und bestimmter Arbeiten (Schweißarbeiten, Beton arbeiten, Brückensanierungen) Praxishinweise Zur Vermeidung von Leitungsschäden ist es erforderlich, sich bei allen Leitungsträgern nach dem Verlauf von Leitungen zu erkundigen und diese im Gelände markieren zu lassen. 77 9 Arbeits- und Schutzgerüste, Absturzsicherungen Definition Beschreibung Arbeits- und Schutzgerüste im Sinne der Vorschriften sind temporäre Baukonstruktionen, die an der Verwendungsstelle mit Gerüstlagen veränderlicher Länge und Breite aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt und ihrer Bestimmung gemäß verwendet und wieder auseinander genommen werden können. Während Arbeitsgerüste zur Durchführung von Arbeiten eingesetzt werden, müssen Schutzgerüste abstürzende Personen auffangen oder Personen und Geräte/Maschinen vor herabfallenden Gegenständen schützen. Unter Systemgerüst ist ein Gerüst aus vorgefertigten Bauteilen zu verstehen, bei dem einige oder alle Systemmaße durch die Bauteile oder die Verbindungen vorbestimmt sind. Gerüste nehmen im Baugeschehen einen zentralen Stellenwert ein. Das Errichten neuer Gebäude, aber auch Umbau- und Instandsetzungsarbeiten machen ihren Einsatz auf Baustellen unumgänglich. Dabei sind die vielgestaltigen Tätigkeiten des Auf-, Um- und Abbaues von Gerüsten und die Abb. 49 Arbeitsgerüst als Fassadengerüst Ein Stand- und Hängegerüst mit längenorientierten Gerüstlagen vor Fassaden wird als Fassadengerüst bezeichnet. Ein Arbeits- oder Schutzgerüst, das beim Aufkommen von Wind mit Geschwindigkeiten von mehr als 12 m/s verankert ist, in den Windschatten verfahren oder bei Schichtschluss völlig abgebaut wird, wird Tagesgerüst genannt. Als Gerüstlage wird die Summe der Belagflächen in einer horizontalen Ebene bezeichnet. 79 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 50 Schutzgerüst als Dachfanggerüst Abb. 51 Schutzdach als Fußgängertunnel gleichzeitige Nutzung durch verschiedene Gewerke und Unternehmen während einer Baumaßnahme mit besonderen Gefährdungen verbunden. Das Gerüst muss auch während notwendiger Anpassungsmaßnahmen alle Forderungen an die Betriebssicherheit erfüllen (z. B. beim Einsatz von Schrägaufzügen und Bauaufzügen.) Nach ihrem Verwendungszweck werden Gerüste in folgende Arten gegliedert: –– Arbeitsgerüste, von denen aus Arbeiten ausgeführt werden und auf denen teilweise die dazu benötigten Materialien zwischengelagert und transportiert werden. –– Schutzgerüste, welche in Form eines Fanggerüstes oder Dachfanggerüstes Personen vor tieferem Absturz schützen. –– Schutzdächer, welche über Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen errichtet werden und Personen, Maschinen oder Geräte vor herabfallenden Gegenständen schützen. 80 Dimensionierung Im Rahmen der Planung des Gerüsteinsatzes müssen die wichtigsten Angaben zu den Nutzungsanforderungen, die an das Gerüst zu stellen sind, ermittelt werden. Die Informationen über die Gebäudestruktur, den Gebäudezustand, die Gründung (Böschungen) und der Umgebungszustand zum Zeitpunkt des geplanten Gerüstaufbaues sind von Bedeutung. Erforderlich sind weiterhin genaue Informationen zur Gerüstbelastung sowie Zeichnungen (Grundriss, Ansichten). Bei Rohbaubaustellen und Baustellen mit geböschten Baugruben werden fast ausschließlich Konsolgerüste eingesetzt, die an konstruktiven Vorrichtungen der jeweiligen Deckenebenen angesetzt werden. Vorteil von dieser Art der Gerüstnutzung ist, dass die Baugrube nicht zwingend mit Beginn der Arbeiten im Erdgeschoss und den Obergeschossen verfüllt sein muss und Arbeiten wie Arbeits- und Schutzgerüste Tab. 7 Lichte Höhen und Breiten der Gerüstlagen Abkürzung der schematischen Darstellung b freie Durchgangsbreite b ≥ max. (500 mm; c - 250 mm) c lichter Abstand zwischen Ständern h1a, h1b lichte Höhe zwischen den Gerüst lagen und Querriegeln oder Gerüsthaltern h2 lichte Schulterhöhe h3 lichte Höhe zwischen den Gerüstlagen p lichte Breite im Kopfbereich p ≥ max. (300 mm; c - 450 mm) w Breite der Gerüstlagen siehe Tabelle 8 Abb. 52 Systemdarstellung der lichten Höhe und Breite der Gerüstlagen (Quelle: BGI 663) 81 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Dichtung aufbringen und Leitungsdurchführung herstellen parallel zum weiteren Baufortschritt erfolgen können. Das Konsolgerüst kann als Schutzund Arbeitsgerüst ausgebildet werden. Standsicherheit: Für Gerüste ist die Standsicherheit immer nachzuweisen. Das bedeutet, dass der Nachweis der Tragsicherheit und der Lagesicherheit, also auch der Sicherheit gegen Gleiten, Abheben und Umkippen, erbracht werden muss, um zu gewährleisten, dass die wirkenden Lasten sicher in den Untergrund bzw. in die tragenden Bauwerksteile eingeleitet werden können und die Betriebssicherheit gegeben ist. Abweichend von der grundsätzlichen Regelung darf auf einen Standsicherheitsnachweis verzichtet werden, wenn das Gerüst entsprechend einer allgemein anerkannten Regelausführung errichtet wird. Diese ist beschrieben in einer Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers, den DIN-Normen bzw. Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI). Für die Abweichung von der Regelausführung erfolgt die Beurteilung auf der Grundlage des Baurechts, nach den technischen Baubestimmungen, der DIN EN 12 11, der DIN 4420, der DIN EN 1004, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, einer Typenberechnung oder eines Entwurfes und einer Bemessung. Arbeitsgerüste werden nach Breitenklassen (siehe Tabelle 8), lichter Höhe (siehe Tabelle 9) und Lastklassen (siehe Tabelle 10) unterschieden, wobei diese drei Faktoren beliebig miteinander kombiniert werden können. Das bedeutet, dass ein Gerüst mit hoher Verkehrslast und schmaler Arbeitsbreite bzw. ein Gerüst mit geringen Verkehrslasten und größerer Arbeitsbrei82 te erstellt werden kann. Die lichten Höhen und Breiten der Gerüstlagen werden im Abbildung 52 dargestellt und in Tabelle 7 näher erläutert. Zugang: Arbeitsplätze auf Gerüsten müssen über sichere Zugänge oder Aufstiege in Form von Treppen, Leitern oder Laufstegen erreichbar sein. Werden Leitern als Aufstiege verwendet, dürfen diese als Innenleitern nur bis zur nächsten Ebene reichen. In der Regel sind Gerüstinnenleitern in einem Gerüstfeld übereinander versetzt angeordnet. Eine Leiter kann auch als Außenleiter aufgestellt werden, wenn diese auf eine ausreichend tragfähige Ebene gestellt wird und der Aufstieg nicht höher als 5,00 m beträgt. Als Zugänge können auch Treppen in Form eines separaten Treppenturmes vor dem Gerüst oder integrierter Treppen verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass im Bereich solcher Treppenanlagen zusätzliche Verankerungen vorzusehen sind, in der Regel alle 4,00 m. Seitenschutz: Der Seitenschutz muss grundsätzlich dreiteilig sein. Er besteht aus einem Geländerund einem Zwischenholm sowie einem Bordbrett. Geländer und Zwischenholm haben eine Leit- und Brüstungsfunktion bei der Nutzung der Gerüstlage als Verkehrsweg und Arbeitsplatz. Das Bordbrett erfüllt gleichzeitig zwei Funktionen: es dient als Leitbrett, damit eine auf dem Belag gehende Person nicht von der Belagsfläche mit dem Fuß abrutschen kann, und es soll verhindern, dass auf der Belagsfläche liegendes Werkzeug oder Material herunterfallen und somit andere Personen gefährden kann. Die Höhe des Bordbretts beträgt 150 mm, wobei die im Gebrauch befindlichen Bordbretter Arbeits- und Schutzgerüste Tab. 8 Breitenklassen für Gerüstlagen Tab. 9 Klassen der lichten Höhe gemäß DIN EN 12811-1 gemäß DIN EN 12811-1 Breitenklasse w in m W 06 0,6 ≤ w < 0,9 W 09 0,9 ≤ w < 1,2 W 12 1,2 ≤ w < 1,5 W 15 1,5 ≤ w < 1,8 W 18 1,8 ≤ w < 2,1 W 21 2,1 ≤ w < 2,4 W 24 2,4 ≤ w Klasse Lichte Höhe Zwischen den Gerüstlagen Zwischen Gerüstlagen und Querriegeln oder Gerüst haltern h1a und h1b Schulterhöhe H1 h3 ≥ 1,90 m 1,75 m ≤ h1a < 1,90 m 1,75 m ≤ h1b < 1,90 m h2 ≥ 1,60 m H2 h2 ≥ 1,90 m h1a ≥ 1,90 m h1b ≥ 1,90 m h2 ≥ 1,75 m Tab. 10 Verkehrslasten auf Gerüstlagen gemäß DIN EN 12811-1 Lastklasse Gleichmäßig verteilte Last q1 [kN/m²] Auf einer Fläche von 500 mm x 500 mm konzentrierte Last F1 [kN] Auf einer Fläche von 200 mm x 200 mm konzentrierte Last F1 [kN] Teilflächenlast q2 [kN/m²] Teilflächenfaktor ap 1 0,75 ²) 1,50 1,00 – – 2 1,50 1,50 1,00 – – 3 2,00 1,50 1,00 – – 4 3,00 3,00 1,00 5,00 0,4 5 4,50 3,00 1,00 7,50 0,4 6 6,00 3,00 1,00 10,00 0,5 83 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung mit 100 mm Höhe weiterhin verwendet werden dürfen. Auf einen dreiteiligen Seitenschutz kann verzichtet werden, wenn die Gerüstlage weniger als 2,00 m über sicherem Untergrund angeordnet ist und wenn der Abstand auf der Gerüstseite zwischen der Kante der Belagsfläche und dem Bauwerk nicht mehr als 0,30 m beträgt. Praxishinweise Abb. 53 Fassadengerüst mit Lastenaufzug 84 –– Halten Fahrzeuge zum Entladen auf einer öffentlichen Straße, so ist beim Überschwenken nicht im Baufeld liegender Fußwege eine Über dachung als Schutzdach auszubilden. –– Auf Baustellen, bei denen Baumaterial/Bauhilfsstoffe temporär durch Winden, Schrägaufzüge oder Hublader über das Gerüst in die Etagen gebracht werden, sollten die Gerüste regelmäßig auf Um- oder Rückbauten geprüft werden. Änderungen sind umgehend wieder zu korrigieren. –– Integrierte Lastenaufzüge oder Winden sollten an den Zugangsstellen ein Schließungsgestänge mit elektrischer Verriegelung aufweisen. –– Die Erschließung eines Fassadengerüstes über einen Treppenturm reduziert die Belastung für die Arbeitnehmer und trägt zu einer Beschleu nigung der Arbeitsprozesse bei. –– Nach der Fertigstellung des Gerüstes wird seitens des Erstellers der ordnungsgemäße Zustand festgestellt. Die Ergebnisse sollten in einem Protokoll dokumentiert werden. Anschließend erfolgt die Übergabe des Gerüstes an den Nutzer. Arbeits- und Schutzgerüste Es ist ratsam, diese Übergabe gemeinsam durchzuführen und die Ergebnisse ebenfalls zu dokumentieren. Sinnvoll ist die Zusammenfassung des Prüf- und Übergabeprotokolls in einem Dokument. –– Gängige Systemgerüste werden mit einer Breitenklasse W 06 und W 09 in den Höhen klassen 1 und 2 bis zur Lastklasse 6 angeboten. –– Arbeitsgerüste der Lastklasse 2 und der Breitenklasse W06 nach DIN EN 12 11 entsprechen der ehemaligen Gerüstgruppe 2 nach DIN 4420-1 (alt). –– Arbeitsgerüste der Lastklasse 3 (gleichmäßig verteilte Last ≤ 2,00 kn/m2) und der Breiten klasse W06 nach DIN EN 12 11 entsprechen der ehemaligen Gerüstgruppe 3 nach DIN 4420-1 (alt). –– Arbeitsgerüste der Lastklassen 4, 5 und 6 (gleichmäßig verteilte Last ≥ 3,00 kn/m2) und der Breitenklassen W09 und höher nach DIN EN 12 11 entsprechen der ehemaligen Gerüstgruppen 4, 5 und 6 nach DIN 4420-1 (alt). –– Beim Einsatz von Konsolgerüsten ist die Nutzung der vom Hersteller angebotenen Ecklösungen empfehlenswert. Beim Abbau von Konsolgerüsten ist immer eine offene Seite am Gerüst (Gefahrenstelle) vorhanden, beim letzten Element sind es sogar zwei. Wichtige Vorschriften und Regeln –– BetrSichV §§ 10 und 11 sowie Anhang II Nr. 5.2 –– TRBS 2121 Teil 1 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten –– BGV C22 Bauarbeiten, insb. § 6 Abs. 1 Standsicherheit und Tragfähigkeit, § 12 Abs. 1 Absturzsicherungen –– DIN EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 1: Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung –– DIN EN 12810 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen –– DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 1 Schutzgerüste –– DIN 4420-2 Arbeits- und Schutzgerüste; Leitergerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen –– DIN 4420-3 Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen –– DIN EN 12812 Traggerüste – Anforderungen, Bemessung und Entwurf –– DIN EN 1004 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen –– BGI 662 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeitsplattformnetzen –– BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeitsund Schutzgerüsten, auch veröffentlicht als Lasi-Veröffent lichung LV 37 –– BGI 694 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten –– BGI 807 Sicherheit von Seitenschutz,Randsicherungen undDachschutzwändenals Absturzsicherungen bei Bauarbeiten –– BG BAU Bausteine B8 Absturzsicherung auf Baustellen –– BG BAU Bausteine B9 Fanggerüste –– BG BAU Bausteine B45 Fassadengerüste aus Metall –– BG BAU Bausteine B46 Schutzdächer, Schutznetze 85 10 Abfallentsorgung Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG) definiert Abfälle als bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die Unterscheidung in Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung legt fest, ob der Abfall von jedem beliebigen Entsorger abgeholt werden kann (Verwertungsabfall) oder der Abfall der Kommune überlassen werden muss (Abfall zur Beseitigung). Generell besteht die Pflicht zur Getrennthaltung von Bauabfällen, um eine hochwertige Verwertung zu ermöglichen. Verpackungsabfälle: Verkaufs- und Transportverpackungen von Bau- und Bauhilfsstoffen. Gefährliche Abfälle: In der AVV im Anhang unter Kapitel 17 mit einem Sternchen gekennzeichnete Bau- und Abbruchabfälle sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (NachweisVO) regelt im Kern die formalisierte Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle mittels der so genannten Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine. Der Oberbegriff für alle Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen, lautet Bauabfälle. Weitere Begrifflichkeiten sind: Bauschutt: Mineralische Stoffe mit einem Störstoffanteil < 5 Vol. Prozent. Nach der europäischen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) gehören dazu Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. Bau- und Abbruchholz: Holzabfälle, die bei Abbruch, Um- und Neubau anfallen. Nach AVV als Holz bezeichnet. Metallabfälle: alle Eisen- und Nichteisen-Metalle, die bei Abbruch, Um- und Neubau anfallen. 87 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abb. 54 Beschriftete Kleincontainer Abb. 55 Einsatz von kranbaren Schuttmulden Baustellenabfälle: Beliebiges Gemisch aus nichtmineralischen und mineralischen Abfällen die bei Abbruch, Um- und Neubau anfallen. Nach AVV sind dies Bau- und Abbruchabfälle. sowie die zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsamt, Umweltamt und BG-Bau) zu informieren. Erst nach Beprobung und Genehmigung eines Entsorgungsplanes darf der kontaminierte Boden entsorgt werden. Beschreibung Auf jeder Baustelle sollte aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen eine Grundtrennung des Abfalls vorgenommen werden. Umsetzungsmöglichkeiten hängen vom Baustellentyp, der Konstruktion bzw. der Bauweise und von den Platzverhältnissen auf der Baustelle ab. Erdaushub sollte vorrangig zum späteren Verfüllen oder Ausgleichen des Erdbodens genutzt werden (Bodenmassenausgleich). Mutterboden muss zur Wiederverwertung getrennt gelagert werden. Beim Antreffen von kontaminierten Böden ist die Arbeitsstelle vor Ort zu sichern und der Bauherr 88 Wichtig für die problemlose Verwertung von Bauschutt ist die sortenreine Sammlung nach den Annahmebedingungen der Bauschuttaufbereitungsanlage. Holz sollte getrennt von anderen Abfällen in einem Container gesammelt werden. Die Sortierung in unterschiedliche Altholzkategorien (laut Altholzverordnung) sollte in der Regel dem Entsorger überlassen werden. Metallabfälle können zu Vergütungen durch den Entsorger führen und sollten in jedem Fall getrennt abgegeben werden (siehe Abbildung 56). Abfallentsorgung Aus dem Bereich der Verpackungen sollten auf allenBaustellen zunächst Folien, Pappe, Papier und Papiersäcke als wesentliche Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden. Für Baustellenabfälle, wie z. B. Gipskarton oder Dämmstoffe, sollte ein eigener Behälter vorgesehen werden. Insbesondere Dämmstoffe aus Abbruch und Umbaumaßnahmen (wie z. B. Mineralwolle) oder Verschnittreste müssen luftdicht verpackt in den Baustellenabfall gegeben werden. Für gefährliche Abfälle wird mit dem Entsorgungsnachweis die Umweltverträglichkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges vorab geprüft (Vorabkontrolle). Durch Begleit- und Übernahmescheine wird im Wege eines „Quittierungsverfahrens“ die Einhaltung des vorab geprüften Entsorgungsweges für jeden einzelnen Abfalltransport nachvollziehbar dokumentiert (Verbleibskontrolle). Erfolgt die Entsorgung der Abfälle durch ein nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziertes Unternehmen, entfällt die Einzelfallprüfung durch die zuständigen Behörden. Auf der Ebene der Bundesländer werden diese Begleitscheinverfahren zunehmend durch elektronische Verfahren abgelöst. Abb. 56 Schrottcontainer, getrennte Sammlung Dimensionierung Wichtige Grundlage der Abfallentsorgung auf Baustellen ist die Dimensionierung der Sammel behälter, die z. B. über die Erfassung der Abfallarten und -mengen erfolgt. Anhand der zu erwartenden Gesamtmenge und der einzelnen Anfallzeiten kann die Art, die Größe und die Einsatzzeit der Sammelbehälter gewählt werden. In der Praxis werden häufig 5-m3 -Container oder Kleincontainer (1 m3) eingesetzt. Die Art der verwendeten Container sind vorrangig Absetzcontainer, die nur mit Traversen bedingt kranbar sind. Dies ist zu beachten bei eventuell notwendigen Umsetzungen auf der Baustelle. Kranbare Container weisen einen umlaufenden gleich hohen Rand mit speziellen Anschlagpunkten auf. Normale Abfallcontainer (Mulden) sind nicht für den Kranbetrieb zugelassen; es kommen jedoch vermehrt zugelassene Mulden mit Anschlagvorrichtungen zum Einsatz. 89 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Wichtige Vorschriften und Regeln –– KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz –– AVV – Abfallverzeichnisverordnung –– GewAbfV – Gewerbeabfallverordnung –– AltholzV – Altholzverordnung Eine Arbeitshilfe zum Platzbedarf für Container enthält www.umweltschutz-bw.de/?timme=&lvl=2540. Für jede Abfallart muss in der Regel ein Behälter vorgesehen werden. Auf kleinen Baustellen oder bei fehlendem Stellplatz kann der Einsatz von tragbaren Abfallbehältern (Säcke, Eimer) eingeplant werden, die direkt auf ein Fahrzeug entleert oder dort abgestellt werden können und über den Betriebshof entsorgt werden. Auf Großbaustellen kann die direkte Entsorgung von Verpackungsabfällen über Rücknahmesysteme (z. B. INTERSEROH) eingeplant werden. Praxishinweise Bevor anhand der Dimensionierung Sammel behälter ausgewählt werden, muss der vorhandene Stellplatz auf der Baustelle ermittelt werden. Die Sammelbehälter sollten von allen Mitarbeitern und von den Transportfahrzeugen gut zu erreichen sein. Die Behälter sollten möglichst nahe an den Anfallstellen aufgestellt werden, um unnötige Wege zu vermeiden. Besonders platzsparend einsetzbar sind stapelbare Kleincontainer. Die Fremdnutzung der Behälter sollte durch eine geeignete Stellplatzwahl verhindert werden (nicht direkt am Bauzaun). Die Art und Größe der Sammelbehälter hängt von folgenden Parametern ab: –– zu erwartendes Abfallaufkommen, –– Grad der Trennung (Anzahl der Abfallarten), –– vorhandener Stellplatz, –– Einbeziehung bereits vorhandener firmeneigener Container. 90 Die Wahl des Sammelbehälters erfolgt in Absprache mit dem beauftragten Entsorger, um den günstigsten Entsorgungweg zu ermöglichen. Für Großbaustellen ist die Beauftragung eines Containerdienstes vorrangig zu wählen. Bei kleineren Bauvorhaben, auf denen die Abfallmengen einzelner Abfallgruppen gering sind, kann der Betriebshof in die Entsorgungslogistik mit eingebaut werden. Eine Alternative ist die Verwendung von Kleincontainern für die direkte Entsorgung von der Baustelle, insbesondere auch bei Platzmangel auf innerstädtischen Baustellen. Für alle Entsorgungsfragen auf der Baustelle und auf dem Betriebshof sollte ein Verantwortlicher (z. B. Vorarbeiter oder Polier) bestimmt werden, der auch Kontrollen durchführt. Die eventuelle gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern sollte zwischen den beteiligten Firmen vertraglich geregelt werden. Vorschriften und Regeln Abkürzung Bezeichnung Inhalt/Betreff Stand bes. Verkehrssicherungspflicht in § 823 BGB 01.10.2013 Zivilrecht BGB Bürgerliches Gesetzbuch Arbeitsschutzrecht ArbSchG Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäf tigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) Sicherung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit; Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten. 19.10.2013 ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung) Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten; Anforderungen an Arbeitsstätten; Verantwortlichkeit des Arbeitgebers. 19.07.2010 ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln) ASR werden laufend bekannt gemacht 15.04.2014 91 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abkürzung Bezeichnung Inhalt/Betreff Stand BaustellV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) Planung der Ausführung des Bauvorhaben Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan SiGe-Plan, SiGe-Koordinator, Pflichten des Bauherrn und des Arbeitgebers 23.12.2004 BetrSichV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung) Gefährdungsbeurteilung, Anforderungen an Bereitstellung, Benutzung und Beschaffenheit; Prüfung der Arbeits mittel, überwachungsbedürftige Anlagen, Prüfbescheinigung, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel; Konkretisierung durch Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 08.11.2011 TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen 17.10.2012 TRBS 2111 Teil 4 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel 28.09.2007 TRBS 2121 Technische Regeln für Betriebs sicherheit TRGS 554 Dieselmotoremissionen Gefährdung von Personen durch Absturz; Allgemeiner Teil und Teile 1–4 02.07.2009 Bauordnungsrecht MBO SächsBO 92 Musterbauordnung und Bau ordnungen der Bundesländer, z. B. Sächsische BO 23.03.2007 Anforderungen betr. Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von baulichen Anlagen, Bauprodukten und Grundstücken, Anforderungen an Aufenthaltsräume, Genehmigungspflicht, Einrichtung von Baustellen Vorschriften und Regeln Abkürzung Bezeichnung Inhalt/Betreff Stand Verkehrsrecht, Straßenrecht StVO Straßenverkehrs-Ordnung Verkehrsregeln, Sicherungsarbeiten bei Einschränkungen und Gefährdungen, verkehrsrechtliche Anordnungen 06.03.2013 FStrG Bundesfernstraßengesetz Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen, 31.05.2013 HStrG z. B. Hessisches Straßengesetz, weitere Landesstraßengesetze der Länder Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Sondernutzungsgebühren, Verun reinigung und Beschädigung, Bauliche Anlagen an Straßen der Länder, Kreise und Kommunen 08.06.2003 Gesetzliche Unfallversicherung BGV A1 Grundsätze der Prävention Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Pflichten des Unternehmers und der Versicherten, Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes 01/2009 BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Anforderungen, Prüfungen, Prüffristen, Prüfer 01/2005 BGV C22 Bauarbeiten BGV D6 Krane BGR 113 Sicherheit bei Treppen bei Bauarbeiten 01/1996 BGR 182 Umgang mit Betonpumpen und Verteilermasten 02/2005 BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln 12/2010 Vorschriften für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung. (ehem. VBG 9) Zusammenstellung ausgewählter Betriebsbestimmungen aus Unfallverhütungsvorschriften, die bei der Berufsgenossenschaft seit dem 1. Januar 2004 außer Kraft gesetzt worden sind 04/2001 04/2008 93 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abkürzung Bezeichnung Inhalt/Betreff Stand BGI 556 Anschläger BGI 608 BG Informationen BGI 608 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen BGI 622 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeitsplattformnetzen 05/2012 BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten 06/2011 BGI 694 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten 01/2008 BGI 807 Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten 10/2002 BGI 867 Auswahl und Betrieb von Ersatz stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen 05/2005 BGG 905 Grundsätze für die Prüfung von Kranen 08/2012 2009 Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Gefährdungen bei der Arbeit auf Bau- und Montagestellen 05/2012 Umweltrecht 94 WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) Gemeinsame Bestimmungen über die Gewässer, Erlaubnis- und Bewilligungs erfordernis, Anforderung an das Einleiten von Abwasser 07.08.2013 BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Schutz vor bzw. Vermeidung und Verminderung von schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen u. dgl. Errichtung und Betrieb von Anlagen, Pflichten des Betreibers, Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit 02.07.2013 Vorschriften und Regeln Abkürzung Bezeichnung Inhalt/Betreff Stand KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der um weltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) abgelöst durch Kreislauwirtschaftsgesetz 22.05.2013 GewAbfV Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung) Definitionen, Sammlung, Getrennthaltung, Vorbehandlung, Verwertung von Gewerbeabfällen 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz Definitionen, Verwertung und stoffliche/ energetische Verwertung von Altholz 24.02.2012 WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser, Einleiten in Gewässer 10/2013 Technische Normen, ZTV DIN 4124 Baugruben und Gräben 01/2012 DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüste Teil 1: Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung 03/2004 DIN 4420-2 Arbeits- und Schutzgerüste Leitergerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen 12/1990 DIN 4420-3 Arbeits- und Schutzgerüste Gerüstbauarten, Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen 01/2006 DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaß nahmen 10/2013 DIN EN 1004 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vor gefertigten Bauteilen Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen 03/2005 DIN EN 12810 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen 03/2004 95 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Abkürzung Bezeichnung Inhalt/Betreff Stand DIN EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke Teil 1: Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung 3/2004 DIN EN 12812 Traggerüste – Anforderungen, Bemessungund Entwurf RAS-LP 4 Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS). Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen 1999 RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Definitionen, Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrgeräte, Beleuchtung, Regelpläne bei Arbeiten an Straßen 1995 ZTV-SA Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen Begriffsbestimmungen, Bauteile, Aus führung, Kontrolle von Sicherungsmaßnahmen an Straßen 1997 12/2008 Verzeichnis der Technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung – Arbeitsstättenregeln – ASR* Nummer Bezeichnung Bekanntmachung ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Ausgabe: September 2013, GMBl 2013, S. 910 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Ausgabe: Februar 2013, GMBl 2013, S. 334 ASR A1.5/1,2 Fußböden Ausgabe: Februar 2013, GMBl 2013, S. 348, geändert GMBl 2013, S. 931 ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände Ausgabe: Januar 2012, GMBl 2012, S. 5, geändert GMBl 2014, S. 284 * Aktuelle Informationen zu Arbeitsstätten unter www.baua.de/arbeitsstaetten 96 Vorschriften und Regeln Verzeichnis der Technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung – Arbeitsstättenregeln – ASR* Nummer Bezeichnung Bekanntmachung ASR A1.7 Türen und Tore Ausgabe: November 2009, GMBl 2009, S. 1619, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 284 ASR A1.8 Verkehrswege Ausgabe: November 2012, GMBl 2012, S. 1210, geändert GMBl 2014, S. 284 ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen Ausgabe: November 2012, GMBl 2012, S. 1220, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 284 ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Ausgabe: November 2012, GMBl 2012, S. 1225, geändert GMBl 2014, S. 286 ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan Ausgabe: August 2007, GMBl 2007, S. 902, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 286 ASR A3.4 Beleuchtung Ausgabe: April 2011, GMBl. 2011, S. 303, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 287 ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme Ausgabe: Mai 2009, GMBl., S. 684, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 287 ASR A3.5 Raumtemperatur Ausgabe: Juni 2010, GMBl 2010, S. 751, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 287 ASR A3.6 Lüftung Ausgabe: Januar 2012, GMBl 2012, S. 92, geändert GMBl 2013, S. 359 ASR A4.1 Sanitärräume Ausgabe: September 2013, GMBl 2013, S. 919 ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume Ausgabe: August 2012, GMBl 2012, S. 660, geändert GMBl 2014, S. 287 ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Ausgabe: Dezember 2010 , GMBl 2010, S. 1764, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 288 ASR A4.4 Unterkünfte Ausgabe: Juni 2010 , GMBl 2010, S. 751, geändert GMBl 2014, S. 288 ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Ausgabe: August 2012, GMBl 2012, S. 663, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 281 97 Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Literaturhinweise und Links Kraus, S.: Die Baulogistik in der schlüsselfertigen Ausführung, Dissertation, Institut für Baubetriebslehre, Universität Stuttgart, 2005 Frieden, W.: Abfallvermeidung und Abfallorgani sation beim Bauen, Herausgeber: RG-Bau im RKW, Eschborn, 1999 Spranz, D.: Arbeitsvorbereitung im Ingenieurhochbau, 1. Auflage, Bauwerk Verlag, 2003 Dressel, K.-M.; Walker, H.: Vorbeugen ist besser – Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau, Herausgeber: RG-Bau im RKW, Eschborn, 1994 Steinborn, V.: Verordnung über Arbeitsstätten, 19. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, 2013 Fleischmann, H. D.: Bauorganisation, Ablaufplanung, Baustelleneinrichtung, Arbeitsstudium, Bauausführung, 3. Auflage, Werner Verlag, Düsseldorf, 1997 Böttcher, P.; Neuenhagen, H.: Baustelleneinrichtung, Bauverlag, Wiesbaden/Berlin, 1997 Arbeitsstätten. Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten, 1. Auflage, Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund, 2012 98 Strobel, G.; Krause, J.: Bauleitung ohne Streß, Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dresden, 1998 Lange, P.; Nagel, J.: Elektrosicherheit auf Bau- und Montagestellen, Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund, 2004 Böker, L.; Dörfel, H.-J.: Baustellenmanagement – Handbuch zur optimalen Baustellenabwicklung, Expert Verlag, Renningen-Malmsheim, 2000 Schach, R.; Otto, J.: Baustelleneinrichtung, 2. Auflage, Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden, 2011 Literaturhinweise und Links Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Einsicht und Download aus Datenbanken): www.dguv.de Checkliste 1: Baufeldbesichtigung Checkliste 2: Planung der Baustelleneinrichtung www.baua.de/dok/3328030 Tabellenverzeichnis Nummer Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4 Tabelle 5 Tabelle 6 Tabelle 7 Tabelle 8 Tabelle 9 Tabelle 10 Tabellenüberschrift Zuordnungskriterien für Elemente der Baustelleneinrichtung Sicherheitsabstand von Kranen zu Baugruben Darstellung gängiger Parameter für kleinere bis größere Turmdrehkrane Standardabmessung der Container Mindestbreite von Bauwegen Sicherheitsabstände zu Freileitungen Lichte Höhen und Breiten der Gerüstlagen Breitenklassen für Gerüstlagen gemäß DIN EN 12811-1 Klassen der lichten Höhe gemäß DIN EN 12811-1 Verkehrslasten auf Gerüstlagen gemäß DIN EN 12811-1 Seite 17 28 29 38 54 77 81 83 83 83 99 Impressum Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Friedrich-Henkel-Weg 1–25, D-44149 Dortmund Telefon 0231 9071-2071 Fax 0231 9071-2070 [email protected] www.baua.de Autoren: Dipl.-Ing. Günter Blochmann, Dipl.-Ing. Bau. Ass. Hans Mahlstedt Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. In Zusammenarbeit mit: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rainer Schach, Dipl.-Ing. Hagen Lorenz, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Jens Otto Technische Universität Dresden, Institut für Baubetriebswesen Fachliche Begleitung und Aktualisierung: Dipl.-Ing. Stephan Gabriel Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dresden Gestaltung: eckedesign, Berlin; Grafiken TU Dresden Abb. 1, 2, 3, 10, 23, 52 Foto: Uwe Völkner, Fotoagentur FOX, Lindlar/Köln; Fotos TU Dresden Abb. 7, 9, 12, 17, 32, 37, 45, 51; Foto Liebherr Abb. 8; Foto ELA GmbH Abb. 22; Foto Netzdienste Rhein-Main GmbH Abb. 47 Herstellung: Bonifatius GmbH, Paderborn Haftungsansprüche materieller oder ideeller Art gegen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen beziehungsweise durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie sind nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden unseres Hauses zurückzuführen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Redaktionsstand: 15.05.2014, 4. überarbeitete und erweiterte Auflage, Oktober 2014 ISBN 978-3-88261-719-1 www.baua.de/dok/3328030 100 ISBN 978-3-88261-719-1