Informationen über betriebliche Umschulungen für Arbeitgeber
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Informationen über betriebliche Umschulungen für Arbeitgeber
ZS Informationen über betriebliche Umschulungen für Arbeitgeber Das Potenzial an erwerbsfähigen Personen in Deutschland geht aufgrund des demografischen Wandels weiter zurück. Gleichzeitig steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften aufgrund verschiedener Trends wie der Globalisierung der Märkte, dem rasanten technologischen Fortschritt und des anhaltenden Strukturwandels in der Wirtschaft. Der Konjunkturaufschwung sorgt schon heute dafür, dass Betriebe ihre offenen Stellen für Fachkräfte nicht so schnell besetzen können. Arbeitgeber müssen daher in Hinblick auf die Fachkräftesicherung mittel- und langfristig vorplanen. Die betriebliche Einzelumschulung ist deshalb eine Möglichkeit Nachwuchs zu gewinnen und zu Fachkräften auszubilden. 1. Vorteile: - Deckung des Mitarbeiter- und Fachkräftebedarfs im Unternehmen Vorbeugen von Personalengpässen Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt Alternative zur Besetzung von bisher nicht besetzten Ausbildungsplätzen Erweiterung des regulären (Ausbildungs-) Bewerberpotentials durch Berücksichtigung älterer Bewerber/innen mit erweiterter Berufserfahrung und entsprechender Lebenserfahrung Bindung der Umzuschulenden an den eigenen Betrieb Das Image des Unternehmens steigt Unternehmen bleiben flexibel: Einsatz passend zur Betriebsstruktur 2. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb: - - - Der Betrieb muss zur entsprechenden Ausbildung berechtigt sein. Einzelumschulung grundsätzlich nur in anerkannten Ausbildungsberufen möglich Verkürzung auf zwei Drittel der regulären Ausbildungsdauer ist obligatorisch (§ 180 Abs. 4 SGB III): Förderung von Umschulungen in Teilzeitform ist grundsätzlich auch möglich, allerdings auch unter der Maßgabe der „2/3-Regelung“ – es sind verschiedene Arbeitszeitmodelle nach Absprache möglich Vom potenziellen Umschulungsbetrieb wird erwartet, dass die Umschülerin/ der Umschüler eine dem Ausbildungsgehalt entsprechende Umschulungsvergütung (~ Motivationsanreiz) erhält. Sicherstellung des altersgerechten Umgangs mit Umschulenden: Betrieb muss für erwachsenengerechtes Verhalten und Lernen sensibilisiert/aufgeschlossen werden Gewährleistung der Teilnahme am obligatorischen Berufsschulunterricht: Einstieg i. d. R. im zweiten Berufsschuljahr; individueller Einstieg außerhalb des regulären Unterrichtsbeginns ist jederzeit möglich => Maßnahmeziel darf nicht durch Fehl- bzw. Ausfallzeiten gefährdet werden Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Agentur/ dem Jobcenter zu Abweichungen und Veränderungen des Umschulungsvertrags: Betrieb übernimmt mit der betrieblichen Einzelumschulung die Rechte und Pflichten des Bildungsträgers: die AA bzw. JC sind rechtzeitig über Abweichungen und Änderungen vom Ausbildungsvertrag zu informieren (Arbeitszeit, Abweichungen vom Bildungsziel, längere Fehlzeiten, etc.) 3. Leistungen an den Arbeitgeber: Leistungen können unmittelbar an den Träger (Arbeitgeber) der Maßnahme ausgezahlt werden, soweit Kosten bei dem Träger unmittelbar entstehen. Dazu gehören insbesondere: - Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung - Kostenübernahme für notwendige überbetriebliche Lehrgänge - Erstattung der Berufsschulgebühren (in Niedersachsen und Bremen ist der Besuch der Berufsschule von Umschülern kostenpflichtig). Diese werden i.d.R. direkt an den Träger der Berufsschule überwiesen Die voraussichtlichen Kosten sollten vollständig durch den Arbeitgeber im Erhebungsbogen ausgewiesen werden: Die Abrechnung erfolgt dann jeweils im Einzelfall und auf Nachweis nach Beginn der Maßnahme. ZS 4. Umschulungsbegleitende Hilfen Bei umschulungsbegleitenden Hilfen handelt es sich um Kosten für notwendigen Stützunterricht während der Teilnahme an der Umschulung, die von der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter übernommen werden können. Damit soll der Maßnahme- bzw. Integrationserfolg nachhaltig sichergestellt sowie die betriebliche Einzelumschulung stabilisiert werden, um die Abbruchgefahr zu verringern. 5. Weitere Informationen Muster Umschulungsvertrag Handelskammer Anzeige betriebliche Umschulung Handwerkskammer Anmeldung Berufsschule Initiative Erstausbildung junger Erwachsener – AusBILDUNG wird was Sonderausgabe Faktor A