Informationen über betriebliche Umschulungen für Arbeitgeber

Transcription

Informationen über betriebliche Umschulungen für Arbeitgeber
ZS
Informationen über betriebliche Umschulungen für Arbeitgeber
Das Potenzial an erwerbsfähigen Personen in Deutschland geht aufgrund des demografischen Wandels
weiter zurück. Gleichzeitig steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften aufgrund verschiedener Trends wie
der Globalisierung der Märkte, dem rasanten technologischen Fortschritt und des anhaltenden
Strukturwandels in der Wirtschaft.
Der Konjunkturaufschwung sorgt schon heute dafür, dass Betriebe ihre offenen Stellen für Fachkräfte nicht so
schnell besetzen können.
Arbeitgeber müssen daher in Hinblick auf die Fachkräftesicherung mittel- und langfristig vorplanen.
Die betriebliche Einzelumschulung ist deshalb eine Möglichkeit Nachwuchs zu gewinnen und zu Fachkräften
auszubilden.
1. Vorteile:
-
Deckung des Mitarbeiter- und Fachkräftebedarfs im Unternehmen
Vorbeugen von Personalengpässen
Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt
Alternative zur Besetzung von bisher nicht besetzten Ausbildungsplätzen
Erweiterung des regulären (Ausbildungs-) Bewerberpotentials durch Berücksichtigung älterer
Bewerber/innen mit erweiterter Berufserfahrung und entsprechender Lebenserfahrung
Bindung der Umzuschulenden an den eigenen Betrieb
Das Image des Unternehmens steigt
Unternehmen bleiben flexibel: Einsatz passend zur Betriebsstruktur
2. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb:
-
-
-
Der Betrieb muss zur entsprechenden Ausbildung berechtigt sein.
Einzelumschulung grundsätzlich nur in anerkannten Ausbildungsberufen möglich
Verkürzung auf zwei Drittel der regulären Ausbildungsdauer ist obligatorisch (§ 180 Abs. 4 SGB III):
Förderung von Umschulungen in Teilzeitform ist grundsätzlich auch möglich, allerdings auch unter der
Maßgabe der „2/3-Regelung“ – es sind verschiedene Arbeitszeitmodelle nach Absprache möglich
Vom potenziellen Umschulungsbetrieb wird erwartet, dass die Umschülerin/ der Umschüler eine dem
Ausbildungsgehalt entsprechende Umschulungsvergütung (~ Motivationsanreiz) erhält.
Sicherstellung des altersgerechten Umgangs mit Umschulenden: Betrieb muss für
erwachsenengerechtes Verhalten und Lernen sensibilisiert/aufgeschlossen werden
Gewährleistung der Teilnahme am obligatorischen Berufsschulunterricht: Einstieg i. d. R. im zweiten
Berufsschuljahr; individueller Einstieg außerhalb des regulären Unterrichtsbeginns ist jederzeit
möglich => Maßnahmeziel darf nicht durch Fehl- bzw. Ausfallzeiten gefährdet werden
Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Agentur/ dem Jobcenter zu Abweichungen und
Veränderungen des Umschulungsvertrags: Betrieb übernimmt mit der betrieblichen Einzelumschulung
die Rechte und Pflichten des Bildungsträgers: die AA bzw. JC sind rechtzeitig über Abweichungen
und Änderungen vom Ausbildungsvertrag zu informieren (Arbeitszeit, Abweichungen vom
Bildungsziel, längere Fehlzeiten, etc.)
3. Leistungen an den Arbeitgeber:
Leistungen können unmittelbar an den Träger (Arbeitgeber) der Maßnahme ausgezahlt werden, soweit
Kosten bei dem Träger unmittelbar entstehen.
Dazu gehören insbesondere:
- Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung
- Kostenübernahme für notwendige überbetriebliche Lehrgänge
- Erstattung der Berufsschulgebühren (in Niedersachsen und Bremen ist der Besuch der Berufsschule
von Umschülern kostenpflichtig). Diese werden i.d.R. direkt an den Träger der Berufsschule
überwiesen
Die voraussichtlichen Kosten sollten vollständig durch den Arbeitgeber im Erhebungsbogen ausgewiesen
werden: Die Abrechnung erfolgt dann jeweils im Einzelfall und auf Nachweis nach Beginn der Maßnahme.
ZS
4. Umschulungsbegleitende Hilfen
Bei umschulungsbegleitenden Hilfen handelt es sich um Kosten für notwendigen Stützunterricht während der
Teilnahme an der Umschulung, die von der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter übernommen werden können.
Damit soll der Maßnahme- bzw. Integrationserfolg nachhaltig sichergestellt sowie die betriebliche
Einzelumschulung stabilisiert werden, um die Abbruchgefahr zu verringern.
5. Weitere Informationen
Muster Umschulungsvertrag Handelskammer
Anzeige betriebliche Umschulung Handwerkskammer
Anmeldung Berufsschule
Initiative Erstausbildung junger Erwachsener – AusBILDUNG wird was
Sonderausgabe Faktor A