Fahreranw. Lkw-Maut 13979

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Fahreranw. Lkw-Maut 13979
SIEGFRIED W. KERLER
Verlag Heinrich Vogel GmbH • München • Bestell-Nr. 13979 • Stand Oktober 2004 • www.heinrich-vogel-shop.de
FAHRERANWEISUNG
LKW-MAUT IN DEUTSCHLAND
FAHRERBESTÄTIGUNG für den Arbeitgeber
Übrigens: Ausführliche Informationen zur Maut finden Sie
in „Maut – Lösungen für die Praxis“ (Best.-Nr. 26048).
1.
Welche Fahrzeuge
sind mautpflichtig?
4.
Fahrzeuge der Bundeswehr, der Polizei, des Zivil- und
Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer
Notdienste;
Fahrzeuge des Bundes sowie ausschließlich für den
Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst
einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
genutzte Fahrzeuge;
Personenbeförderungsfahrzeuge (Omnibusse) und
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden.
Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen für die Beförderung von Gütern mit einem
zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen, unabhängig davon, ob sie beladen oder leer fahren.
Die Zahlungspflicht trifft alle In- und Ausländer.
Solo-Lkw
5.
2.
Quelle: DaimlerChrysler
Sattelzug
Lkw-Zug
Welche Straßen
sind mautpflichtig?
Quelle: DVR e.V., Bonn
Mautpflichtig sind grundsätzlich alle deutschen Autobahnen und besonders gekennzeichnete Bundesstraßen,
die wie nachfolgend beschildert sind:
Autobahn
3.
Bundesstraße
Von welchen
Faktoren ist die
Höhe der Maut
abhängig?
Die Höhe der Maut richtet sich nach
der zurückgelegten Strecke (Kilometer),
der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs (inklusive der
Achsen des Hängers oder des Aufliegers) und
der Emissionsklasse (z.B. Euro 3).
2
Wer ist von der
Mautpflicht befreit?
Kontrollen,
Verstöße,
Ahndungen
Zur Mautkontrolle sind in erster Linie Beamte des
Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und des Zolles
berechtigt. Unter gewissen Umständen könnte auch die
Polizei Einzelkontrollen durchführen, was in der Praxis
kaum vorkommen wird, da der Polizei die technische
Ausstattung fehlt.
BAGKontrollfahrzeug
Im Sinne des Autobahnmautgesetzes handelt ordnungswidrig, wer
vorsätzlich oder fahrlässig die Maut nicht oder nicht
rechtzeitig entrichtet. Wurde keine Maut entrichtet,
kann die Kontrollbehörde auch nachträglich die
Mautgebühren erheben, lässt sich dabei nicht die
tatsächlich gefahrene Strecke ermitteln, wird eine
pauschale Maut für 500 Kilometer erhoben;
Anordnungen der Kontrollpersonen nicht befolgt;
einen Beleg für die manuelle Bezahlung nicht mitführt
oder nicht rechtzeitig dem Kontrollbeamten aushändigt;
eine für die Erhebung der Maut notwendige Auskunft, wie zum Beispiel die bei der Interneteinbuchung vorliegende Einbuchungsnummer, nicht oder
nicht vollständig oder rechtzeitig erteilt;
Das BAG ist bei Verstößen gegen die Mautpflicht berechtigt, die Weiterfahrt bis zur Entrichtung der Maut und
der Bußgelder zu untersagen, was vor allem bei ausländischen Fahrzeugen Anwendung finden wird.
Bei Erstverstößen gegen die Mautpflicht wird eine Geldbuße für
den Halter in Höhe von 250,- Euro und für
den Fahrer in Höhe von 100,- Euro erhoben.
Bei wiederholten Verstößen können Geldbußen bis zu
20.000,- Euro verhängt werden.
Noch Probleme?
Stornierung von Einbuchungen
Bei Problemen oder Fragen kann man sich über die Taste
mit dem Telefonhörersymbol direkt mit dem Call-Center
von Toll Collect verbinden lassen.
Eine Stornierung kann vor Antritt der Fahrt über das
Internet oder über jedes Mautstellen-Terminal durchgeführt werden. Eine Stornierung von restlichen Teilstrecken kann nur am Mautstellen-Terminal vorgenommen werden. Im Internet können grundsätzlich nur
komplette Strecken storniert werden.
Achtung! Der Einbuchungsbeleg ist der Nachweis für die Entrichtung der Maut und ist bei
Kontrollen vorzulegen. Sorgfältig aufbewahren
und anschließend in der Firma abgeben! Kontrollieren Sie auch auf dem Einbuchungsbeleg
nochmals alle Angaben. Noch sind Sie vor Ort
und können Änderungen bzw. Stornierungen
ohne größeren Zeitverlust vornehmen!
B) Einbuchung per Internet –
manuelle Buchung
des Tickets
Toll Collect bietet registrierten Nutzern die Möglichkeit
der Online-Einbuchung im Internet. Die Einbuchung
erfolgt über die Internetseite: www.toll-collect.de
1. Das Unternehmen und das Fahrzeug müssen bei Toll
Collect registriert werden, um die Internet-Einbuchung nutzen zu können. Der Nutzer bekommt von
Toll-Collect dann ein Passwort und eine Master-PIN.
2. Der Nutzer gibt auf der Toll Collect-Website zuerst
seine Benutzerkennung und sein Passwort (bei der
ersten Einbuchung zusätzlich seine Master-PIN) ein
und ruft das Einbuchungssystem auf.
3. Vor Fahrtantritt müssen die Fahrzeugdaten, Route
und Starttermin eingegeben werden. Die Fahrzeugdaten oder häufig gebuchte Routen können in einer
Favoriten-Liste gespeichert werden, um den Eingabevorgang zu beschleunigen.
Wenn die Stornierung nicht über das Internet möglich ist (kein Zugang), kann man am Automaten
stornieren, hierzu wählt man beim zweiten Bild,
nach dem Länderkennzeichen, statt „Buchen“
„Stornieren“ und gibt die 16-stellige Einbuchungsnummer ein (siehe Seite 6). Der Automat storniert
die Stecke und gibt den Buchungsbeleg aus.
Danach wird die Maut bargeldlos erstattet.
C) Einbuchung per OBU
(On Board Unit)
Automatische Buchung
des Tickets
Nachfolgend dargestellt das Grundprinzip der automatischen Einbuchung mit Hilfe der OBU:
Lkw-Mauterfassung in Deutschland
Automatische Einbuchung
Satellit für GPS (Global Positioning System)
Fahrzeuggerät
Ziel
1. Einbau
Fahrzeuggerät
2. Eingabe
3. GPS erfasst
Fahrzeugdaten die Position
4. Fahrzeugge- Kontrolle
(stationär
rät erkennt
mautpflichtige und mobil)
Straße
7. Zentrale rechnet Gebühren mit der Spedition ab
5. Fahrzeuggerät
berechnet Mautgebühren
Quelle: Toll Collect
Bei Verlust des Buchungsbelegs sind die Daten nicht
verloren, da diese im Zentralcomputer gespeichert sind.
Trotzdem sollte man sich zur Sicherheit die Einbuchungsnummer separat aufschreiben.
6. Betrag wird per Mobilfunk (GSM)
an die Maut-Zentrale gesendet
Ausstattung der OBU
Quelle: Toll Collect
4. Nach der Datenspeicherung durch das System
bekommt der Nutzer eine Bestätigung und der Lkw
ist für die gebuchte Strecke freigeschaltet. Auf der
Bestätigung steht eine Einbuchungsnummer und der
Zeitraum für die Gültigkeit der Freischaltung. Als
Beweis der Einbuchung genügt es, die angegebene
Einbuchungsnummer mitzuführen bzw. den Ausdruck der EDV-Bestätigung.
Achtung wichtig!
!
Der Fahrzeugführer muss die Freischaltungsbestätigung
für die gebuchte Strecke in ausgedruckter Form (EDVAusdruck) im Fahrzeug mitführen. Sollte dies nicht möglich sein, da die Einbuchung während der Tour erfolgt,
benötigt er zumindest die Einbuchungsnummer als
manuellen Kontrollnachweis.
Im Fahrzeug wird ein elektronisches Gerät, die so genannte OBU (On Board Unit), die gefahrenen Kilometer
automatisch erfassen, d.h. ohne unmittelbare Mitwirkung des Mautpflichtigen.
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