Fahreranw. Lkw-Maut 13979
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Fahreranw. Lkw-Maut 13979
SIEGFRIED W. KERLER Verlag Heinrich Vogel GmbH • München • Bestell-Nr. 13979 • Stand Oktober 2004 • www.heinrich-vogel-shop.de FAHRERANWEISUNG LKW-MAUT IN DEUTSCHLAND FAHRERBESTÄTIGUNG für den Arbeitgeber Übrigens: Ausführliche Informationen zur Maut finden Sie in „Maut – Lösungen für die Praxis“ (Best.-Nr. 26048). 1. Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig? 4. Fahrzeuge der Bundeswehr, der Polizei, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste; Fahrzeuge des Bundes sowie ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzte Fahrzeuge; Personenbeförderungsfahrzeuge (Omnibusse) und Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden. Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen für die Beförderung von Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen, unabhängig davon, ob sie beladen oder leer fahren. Die Zahlungspflicht trifft alle In- und Ausländer. Solo-Lkw 5. 2. Quelle: DaimlerChrysler Sattelzug Lkw-Zug Welche Straßen sind mautpflichtig? Quelle: DVR e.V., Bonn Mautpflichtig sind grundsätzlich alle deutschen Autobahnen und besonders gekennzeichnete Bundesstraßen, die wie nachfolgend beschildert sind: Autobahn 3. Bundesstraße Von welchen Faktoren ist die Höhe der Maut abhängig? Die Höhe der Maut richtet sich nach der zurückgelegten Strecke (Kilometer), der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs (inklusive der Achsen des Hängers oder des Aufliegers) und der Emissionsklasse (z.B. Euro 3). 2 Wer ist von der Mautpflicht befreit? Kontrollen, Verstöße, Ahndungen Zur Mautkontrolle sind in erster Linie Beamte des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und des Zolles berechtigt. Unter gewissen Umständen könnte auch die Polizei Einzelkontrollen durchführen, was in der Praxis kaum vorkommen wird, da der Polizei die technische Ausstattung fehlt. BAGKontrollfahrzeug Im Sinne des Autobahnmautgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Maut nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet. Wurde keine Maut entrichtet, kann die Kontrollbehörde auch nachträglich die Mautgebühren erheben, lässt sich dabei nicht die tatsächlich gefahrene Strecke ermitteln, wird eine pauschale Maut für 500 Kilometer erhoben; Anordnungen der Kontrollpersonen nicht befolgt; einen Beleg für die manuelle Bezahlung nicht mitführt oder nicht rechtzeitig dem Kontrollbeamten aushändigt; eine für die Erhebung der Maut notwendige Auskunft, wie zum Beispiel die bei der Interneteinbuchung vorliegende Einbuchungsnummer, nicht oder nicht vollständig oder rechtzeitig erteilt; Das BAG ist bei Verstößen gegen die Mautpflicht berechtigt, die Weiterfahrt bis zur Entrichtung der Maut und der Bußgelder zu untersagen, was vor allem bei ausländischen Fahrzeugen Anwendung finden wird. Bei Erstverstößen gegen die Mautpflicht wird eine Geldbuße für den Halter in Höhe von 250,- Euro und für den Fahrer in Höhe von 100,- Euro erhoben. Bei wiederholten Verstößen können Geldbußen bis zu 20.000,- Euro verhängt werden. Noch Probleme? Stornierung von Einbuchungen Bei Problemen oder Fragen kann man sich über die Taste mit dem Telefonhörersymbol direkt mit dem Call-Center von Toll Collect verbinden lassen. Eine Stornierung kann vor Antritt der Fahrt über das Internet oder über jedes Mautstellen-Terminal durchgeführt werden. Eine Stornierung von restlichen Teilstrecken kann nur am Mautstellen-Terminal vorgenommen werden. Im Internet können grundsätzlich nur komplette Strecken storniert werden. Achtung! Der Einbuchungsbeleg ist der Nachweis für die Entrichtung der Maut und ist bei Kontrollen vorzulegen. Sorgfältig aufbewahren und anschließend in der Firma abgeben! Kontrollieren Sie auch auf dem Einbuchungsbeleg nochmals alle Angaben. Noch sind Sie vor Ort und können Änderungen bzw. Stornierungen ohne größeren Zeitverlust vornehmen! B) Einbuchung per Internet – manuelle Buchung des Tickets Toll Collect bietet registrierten Nutzern die Möglichkeit der Online-Einbuchung im Internet. Die Einbuchung erfolgt über die Internetseite: www.toll-collect.de 1. Das Unternehmen und das Fahrzeug müssen bei Toll Collect registriert werden, um die Internet-Einbuchung nutzen zu können. Der Nutzer bekommt von Toll-Collect dann ein Passwort und eine Master-PIN. 2. Der Nutzer gibt auf der Toll Collect-Website zuerst seine Benutzerkennung und sein Passwort (bei der ersten Einbuchung zusätzlich seine Master-PIN) ein und ruft das Einbuchungssystem auf. 3. Vor Fahrtantritt müssen die Fahrzeugdaten, Route und Starttermin eingegeben werden. Die Fahrzeugdaten oder häufig gebuchte Routen können in einer Favoriten-Liste gespeichert werden, um den Eingabevorgang zu beschleunigen. Wenn die Stornierung nicht über das Internet möglich ist (kein Zugang), kann man am Automaten stornieren, hierzu wählt man beim zweiten Bild, nach dem Länderkennzeichen, statt „Buchen“ „Stornieren“ und gibt die 16-stellige Einbuchungsnummer ein (siehe Seite 6). Der Automat storniert die Stecke und gibt den Buchungsbeleg aus. Danach wird die Maut bargeldlos erstattet. C) Einbuchung per OBU (On Board Unit) Automatische Buchung des Tickets Nachfolgend dargestellt das Grundprinzip der automatischen Einbuchung mit Hilfe der OBU: Lkw-Mauterfassung in Deutschland Automatische Einbuchung Satellit für GPS (Global Positioning System) Fahrzeuggerät Ziel 1. Einbau Fahrzeuggerät 2. Eingabe 3. GPS erfasst Fahrzeugdaten die Position 4. Fahrzeugge- Kontrolle (stationär rät erkennt mautpflichtige und mobil) Straße 7. Zentrale rechnet Gebühren mit der Spedition ab 5. Fahrzeuggerät berechnet Mautgebühren Quelle: Toll Collect Bei Verlust des Buchungsbelegs sind die Daten nicht verloren, da diese im Zentralcomputer gespeichert sind. Trotzdem sollte man sich zur Sicherheit die Einbuchungsnummer separat aufschreiben. 6. Betrag wird per Mobilfunk (GSM) an die Maut-Zentrale gesendet Ausstattung der OBU Quelle: Toll Collect 4. Nach der Datenspeicherung durch das System bekommt der Nutzer eine Bestätigung und der Lkw ist für die gebuchte Strecke freigeschaltet. Auf der Bestätigung steht eine Einbuchungsnummer und der Zeitraum für die Gültigkeit der Freischaltung. Als Beweis der Einbuchung genügt es, die angegebene Einbuchungsnummer mitzuführen bzw. den Ausdruck der EDV-Bestätigung. Achtung wichtig! ! Der Fahrzeugführer muss die Freischaltungsbestätigung für die gebuchte Strecke in ausgedruckter Form (EDVAusdruck) im Fahrzeug mitführen. Sollte dies nicht möglich sein, da die Einbuchung während der Tour erfolgt, benötigt er zumindest die Einbuchungsnummer als manuellen Kontrollnachweis. Im Fahrzeug wird ein elektronisches Gerät, die so genannte OBU (On Board Unit), die gefahrenen Kilometer automatisch erfassen, d.h. ohne unmittelbare Mitwirkung des Mautpflichtigen. 7