Zahlungsanleitung LKW-Maut-System Inhaltsverzeichnis
Transcription
Zahlungsanleitung LKW-Maut-System Inhaltsverzeichnis
Zahlungsanleitung LKW-Maut-System Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................................ 1 Einleitung ..................................................................................................................................................... 2 Liste der Abkürzungen ................................................................................................................................. 2 1. Konzepte......................................................................................................................................... 3 1.1 OBU-Registrierung ......................................................................................................................... 3 1.2 OBU-Kaution................................................................................................................................... 5 1.3 Zahlungsmittel ................................................................................................................................ 5 1.4 Koppeln-Entkoppeln einer OBU ...................................................................................................... 7 1.5 Sperren-Entsperren einer OBU....................................................................................................... 7 1.6 Mautbasis & -gebühren ................................................................................................................... 8 1.7 Warnlimit ......................................................................................................................................... 9 2. Grundsätze ................................................................................................................................... 10 2.1 Steuerbescheinigung vs Gebührenbescheinigung........................................................................ 10 2.2 Für den Verkehrsteilnehmer ausgestellte Dokumente .................................................................. 10 2.3 Rückzahlungen ............................................................................................................................. 11 2.4 Erhebung von Bußgeldern ............................................................................................................ 11 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 Einleitung Ab dem 1. April 2016 müssen LKWs mit mehr als 3,5 Tonnen eine Maut bezahlen, wenn sie belgische Straßen befahren. Diese Vorschrift gilt auf Autobahnen und einigen Regional- und Ortsstraßen. Aufbau und Betrieb des Systems werden von Satellic durchgeführt – einem Joint Venture von T-Systems (76 %) und Strabag (24 %). Satellic arbeitet unter der Aufsicht von Viapass, einer interregionalen Instanz, die die Regionen Flandern, Wallonie und Brüssel vertretet. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.viapass.be. Zum 1. April 2016 muss jeder LKW mit einer On Board Unit (OBU) ausgerüstet sein. Mithilfe von GNSS-Satellitentechnologie und mobilen Datennetzen zeichnet die OBU auf, welche Entfernungen auf welchen Straßen zurückgelegt wurden. Die Anzahl der mautpflichtigen Kilometer wird mit drahtloser Mobiltechnologie an ein Datencenter gesendet, und danach wird ein Gebühren-/Steuerbescheinigung auf Basis der Gesamtzahl der Kilometer, der Art der Straße, das zulässiges Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs generiert. Liste der Abkürzungen • • • • • • • • CDR CS EMC GNSS GPM LPN OBU RUP Charge Data Record Kundendienst Schadstoffklasse Globales Satelliten-Navigationssystem Garantiertes Zahlungsmittel Amtliches Kennzeichen On Board Unit Road User Portal 2 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 1. Konzepte 1.1 OBU-Registrierung Eine OBU kann über das webbasierte Road User Portal (RUP) bestellt werden, woraufhin sie dem Verkehrsteilnehmer zugeschickt wird. Alternativ ist sie bei einem Service Point in ganz Belgien und in der Nähe von Grenzübergängen erhältlich. Wird die OBU bei einem Service Point abgeholt, kann der Verkehrsteilnehmer ihre Registrierung auf die folgenden Informationen beschränken und ein Schnellregistrierung anlegen: • • • • • • Amtliches Kennzeichen Maximal zulässiges Gesamtgewicht Schadstoffklasse Herkunftsland Zahlungsmodell (prepaid oder postpaid) Bankkonto (optional für Rückzahlung der Kaution) Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist mit Scans der Fahrzeugpapiere zu belegen, die von Satellic überprüft werden. Der Verkehrsteilnehmer kann die Dokumente beim Service Point einscannen oder gescannte Dokumente auf das RUP hochladen.Fügt der Verkehrsteilnehmer die zusätzlichen unten stehenden Informationen hinzu (über das RUP oder bei einer ersten Registrierung beim Service Point, wenn er sich nicht nur registriert, sondern auch auf ein uneingeschränktes Konto upgradet), wird ein uneingeschränktes Konto angelegt, das Zugang zum RUP gewährt. Bitte beachten Sie, dass es nur möglich ist, uneingeschränkten Zugang zu allen Diensten von Satellic zu bekommen, wenn der Verkehrsteilnehmer sein Konto über das Road User Portal oder bei der ersten Registrierung bei einem Service Point auf ein uneingeschränktes Konto upgradet. • • • • • Name Adresse EU-USt-IdNr. (falls vorhanden) E-Mail-Adresse Benutzername In der Tabelle unten finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Funktionalitäten eines uneingeschränkten Kontos (das auf dem RUP oder bei der ersten Registrierung bei einem Service Point registriert werden kann) einerseits und eines Schnellregistrierungs bzw. anonymen Kontos (das nur bei einem Service Point registriert werden kann) andererseits. UNEINGESCHRÄNKTES KONTO (RUP/Erste Registrierung Service Point) SCHNELLREGISTRIERUNG (Service Point) Steuer-/Gebührenbescheinigung herunterladen Kein Zugriff auf Steuer-/Gebührenbescheinigun Daten ändern Keine Möglichkeit zur Änderung von Daten Möglichkeit zur gleichzeitigen Bestellung mehrerer Nur Bestellung einer OBU auf einmal möglich OBUs Auf dem RUP kann der Verkehrsteilnehmer die generierten Gebühren-/Steuerbescheinigung herunterladen und seine Referenzdaten ändern. Nur Gebühren-/Steuerbescheinigung für uneingeschränkte Konten stehen auf dem RUP – unabhängig vom gewählten Zahlungsmodell – zur Verfügung. Inhaber von Schnell-Konten haben keinen Zugriff auf die anonymen Gebühren-/Steuerbescheinigung, die vom System während der Rechnungsläufe generiert werden. Außerdem können vergangene Bescheide (von vor dem Upgrade), nachdem das Konto auf ein uneingeschränktes Konto upgegradet wurde, nicht nochmals generiert werden, um dann die Rechnungsangaben des Verkehrsteilnehmers 3 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 einzubeziehen. Das bedeutet, dass der Verkehrsteilnehmer weder die Mautkosten in seinen Konten aufzeichnen noch sich eine eventuelle USt. auf Mautgebühren erstatten lassen kann, die auf einem Schnellregistrierung angefallen sind. Es können mehrere OBUs für dasselbe uneingeschränkte Konto registriert werden. Bitte beachten Sie, dass ein Kunde – falls sich seine Unternehmensdaten ändern (z. B. bei einer Fusion), was eine Änderung der Rechnungsstellung der Gebühren-/Steuerbescheinigung zu einem bestimmten Zeitpunkt nötig machen würde – die vorhandenen OBUs zurückgeben, ein neues uneingeschränktes Konto anlegen und neue OBUs bestellen muss. 4 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 1.2 OBU-Kaution Jeder LKW mit mehr als 3,5 Tonnen sollte über eine funktionierende OBU verfügen, wenn er auf einer belgischen Straße fährt. Für jede OBU wird eine Kaution von 135 € erhoben. Diese Kaution wird zurückgezahlt, wenn die OBU unbeschädigt zurückgegeben wird. Es kann nur eine OBU pro Registrierung bestellt werden, wenn ein Schnellregistrierung bei einem Service Point registriert wird. Die Bezahlung kann in bar, per Tank- oder Kreditkarte durchgeführt werden. Inhaber uneingeschränkter Konten (die auf dem RUP oder während der ersten Registrierung bei einem Service Point registriert wurden) können sich entscheiden, entweder eine oder mehrere OBUs zusammen zu bestellen (bis zu 936, was der Anzahl der OBUs auf drei Paletten entspricht). Diese werden innerhalb von zwei bis fünf Werktagen an sie versendet. Wird nur eine einzelne OBU über das RUP bestellt, gelten dieselben Zahlungsmittel für das Schnellregistrierung, die auch für das uneingeschränkte Konto gelten. Werden mehrere OBUs bestellt, ist der geschuldete Betrag per Banküberweisung zu zahlen. Inhaber von Schnellregistrierung können OBUs nur bei einem Service Point zurückgeben, sofern sie ihr Konto nicht über das RUP oder bei der ersten Registrierung bei einem Service Point auf ein uneingeschränktes Konto upgegradet haben. Inhaber uneingeschränkter Konten haben die Wahl, die OBU bei einem Service Point zurückzugeben oder sie per Post zurückzuschicken. Das ist mit oder ohne OBURücksendeformular (das auf dem RUP bereitsteht) möglich. In letzterem Fall wird die OBU erst nach Erhalt durch Satellic gesperrt. Um die Kaution sowie ein eventuell verbleibendes Guthaben (einen aufgeladenen Betrag) zurückzuerhalten, muss der Verkehrsteilnehmer ein Bankkonto angeben, wenn er die OBU bei einem Service Point zurückgibt, oder wenn er die Rückgabe auf dem RUP einleitet. Hat der Verkehrsteilnehmer bei der Registrierung der OBU ein Bankkonto angegeben, so wird er gebeten, die Bankverbindung zu bestätigen oder zu ändern. Hat ein Benutzer seine OBU ohne Angabe eines Bankkontos zurückgegeben, so hat er die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einem Service Point zu kommen, um ein Bankkonto anzugeben und das Rückgabeverfahren der OBU abzuschließen. Die Rückzahlung der Kaution und eines eventuell verbliebenen Prepaid-Betrags wird nur überwiesen, wenn Satellic bestätigt, dass die OBU erfolgreich überholt wurde. 1.3 Zahlungsmittel Die auswählbaren Zahlungsmittel hängen von Zahlungsmodell, Kontotyp und Zugang beim Service Point oder über das RUP ab. 5 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 Außerdem wurden folgende Parameter für jedes Zahlungsmittel und jede Zahlungstransaktion festgelegt: Festgelegte Parameter SERVICE POINT RUP Zahlungsmittel – Mautgebühren Barzahlung, Tankkarte, Kreditkarte Tankkarte und Kreditkarte Zahlungsmittel – Bestellung einer einzelnen OBU Barzahlung, Tankkarte, Kreditkarte Tankkarte und Kreditkarte nicht verfügbar Banküberweisung Erste Aufladung – Barzahlung 1 20 €, 50 €, 100 € oder 200 € nicht verfügbar Erste Aufladung – anderes Zahlungsmittel 2 20 €, 50 €, 100 € oder 200 € 20 €-500 € Mindestbetrag Aufladen 20 € 20 € Höchstbetrag Aufladen 200 € 500 € 1.000 € 1.000 € Zahlungsmittel – OBU-Großbestellung Maximal auf Konto gehaltenes Auflade-Guthaben Derzeit gibt es drei Garantierte Zahlungsmittel für die angefallenen Mautgebühren: 1. Prepaid-Guthaben (gutgeschrieben durch Barzahlung, Tankkarte oder Kreditkarte) 2. Postpaid, garantiert durch Tankkarte 3. Postpaid, garantiert durch Kreditkarte Diese Zahlungsmittel werden als Garantierte Zahlungsmittel bezeichnet, da sie sicherstellen, dass Zahlungsausfälle für Satellic minimiert werden. Bitte beachten Sie, dass – wenn bei einer OBU vom Pre- auf das Postpaid-Modell gewechselt wird – ein eventuell verbleibendes Prepaid-Guthaben nicht auf das Postpaid-Konto übertragen wird. Außerdem bleibt das Prepaid-Guthaben auf der OBU und kann damit von einem Fahrzeugkonto auf ein anderes übertragen werden, und zwar mit dem Koppel-EntkoppelVerfahren auf dem RUP (siehe 1.4. Koppeln-Entkoppeln einer OBU). Infolgedessen wird ein eventuell verbleibendes Prepaid-Guthaben nur zurückgezahlt, wenn die OBU zurückgegeben wird. Sobald ein Guthaben auf dem Prepaid-Konto steht, oder ein Postpaid-Konto eingerichtet wurde, schaltet sich das Licht auf der OBU nach Grün um, da ein GPM eingerichtet ist, und die OBU verwendet werden kann. Geht der OBU das Guthaben auf dem Prepaid-Konto aus, oder existiert kein gültiges PostpaidKonto mehr, wird der Verkehrsteilnehmer als Mautpreller angesehen, da es kein GPM mehr gibt, und das Licht auf der OBU schaltet sich auf Rot um. Das bedeutet, dass der Verkehrsteilnehmer die Mautvorschriften nicht mehr erfüllt, und er ein Bußgeld riskiert. 1 Folgende Geldscheine werden akzeptiert: 5 €, 10 €, 20 €, 50 € und 100 €. Es ist nur möglich, in ganzen Beträgen aufzuladen, nicht in Eurocents. 3 Rückgeld wird in 5- und 10-Euro-Scheinen gegeben. 2 6 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 Abbildung 1 – Übersicht der Zahlungsmittel 1.4 Koppeln-Entkoppeln einer OBU Es ist immer möglich, eine OBU an ein Fahrzeug zu koppeln oder von einem Fahrzeug zu entkoppeln. Um eine OBU von einem Fahrzeug auf ein anderes zu übertragen, wird sie erst vom einen Fahrzeug entkoppelt und dann an das andere Fahrzeug gekoppelt. Dasselbe gilt, falls ein Garantiertes Zahlungsmittel auf dem RUP geändert wird. Wenn eine OBU entkoppelt und dann wieder gekoppelt wird, muss der Verkehrsteilnehmer immer ein GPM auswählen. Konkret heißt das, dass sich der Status der OBU erst auf „Anfrage auf Entkoppeln“ umstellt, bis die OBU die Anfrage annimmt und die letzten Erhebungsdatensätze (Informationen über Gebühren, zurückgelegte Entfernung usw., die in der OBU gespeichert sind) an Satellics Backoffice-System zur Verarbeitung in einer Rechnung gesendet hat. Nach dem Entkoppeln wird das Zahlungsmittel der OBU automatisch auf prepaid umgestellt, schaltet sich das OBU-Licht auf Rot um, und erfüllt der Verkehrsteilnehmer die Mautvorschriften nicht mehr. Das heißt, dass der Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld riskiert. Da keine Verbindung zu einem Fahrzeug mehr existiert (da die OBU entkoppelt wurde), ist sie jetzt mit dem Konto verbunden, zu dem das Fahrzeug gehört, mit dem sie zuvor verbunden war. 1.5 Sperren-Entsperren einer OBU Eine OBU kann in mehreren Fällen gesperrt werden: 1. Fahrzeugpapiere können von Satellics Kundendienst nicht überprüft werden 2. Bei einer Überprüfung durch Satellics Kundendienst stimmt das amtliche Kennzeichen nicht mit den Fahrzeugpapieren überein 3. Satellics Kundendienst wird eine OBU als verloren/gestohlen gemeldet 4. Auf einem Prepaid-Konto ist kein Guthaben – kein Garantiertes Zahlungsmittel ist mehr verfügbar 5. Einem Postpaid-Konto ist keine gültige Tank- oder Kreditkarte zugeordnet – kein Garantiertes Zahlungsmittel ist mehr verfügbar In diesen Fällen schaltet sich das OBU-Licht auf Rot um. Bei einem uneingeschränkten Konto wird der Verkehrsteilnehmer per E-Mail über die Sperrung der OBU und die zu unternehmenden Schritte informiert. Kontaktiert ein Verkehrsteilnehmer Satellics Kundendienst und gibt er an, dass sich das OBULicht auf Rot umgeschaltet habe, obwohl keiner der Fälle oben vorliege, kann dem Verkehrsteilnehmer eine dreistündige gebührenfreie Fahrt gewährt werden, um die defekte OBU beim nächstgelegenen Service Point zu ersetzen, sodass er sich weiterhin konform verhält. Das Entsperren der OBU erfolgt per Hand und wird von Satellics Kundendienst durchgeführt, wenn die OBU von diesem gesperrt wurde. Wurde die OBU aus finanziellen Gründen gesperrt, wird sie automatisch entsperrt, sobald wieder ein GPM verfügbar ist. Konkret bedeutet dies, dass die Prepaid-Konten bei einem Service Point oder über die RUP aufgeladen, oder bei den Postpaid-Konten die Kredit-/Tankkarte auf dem RUP durch eine gültige ersetzt werden müssen. 7 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 1.6 Mautbasis & -gebühren Das Gebührenmodell mit den Mautgebühren pro km wird auf jede OBU hochgeladen. Festgesetzt wurden die Gebühren von den drei Regionen in Belgien: Flandern, Brüssel und der Wallonie. Die Maut erhebenden Stellen (TCA, Toll Charging Authorities) sind die drei Regionen in Belgien. Die TCAs legen die Mautbasis, auf der Mautgebühren erhoben werden sollen, mit einer Liste der Straßen in ihrer jeweiligen Region fest. Konkret handelt es sich bei der Mautbasis um ein geografisches Gebiet. Außerdem ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen (Sofico) im Auftrag der Wallonischen Region tätig, um die Mautgebühren von Satellic einzuziehen, da es einen Teil des Straßennetzes in der Wallonie verwaltet. Satellic handelt als einziger Dienstleister für die TCAs und stellt in ihrem Auftrag die Maut in Rechnung. Für Flandern und Brüssel wird ein Steuerbescheinigung ausgestellt, während für Sofico (Wallonie) ein Gebührenbescheinigung ausgestellt wird. USt. wird nur für den Gebührenbescheinigung geschuldet, der im Auftrag von Sofico ausgestellt wird, da es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt. Ein Mautobjekt ist ein festgelegter und kartierter Straßenabschnitt, für den eine Mautgebühr erhoben wird. Dabei kann es sich um eine einzelne Straße, mehrere Straßen oder ein Teilstück einer Straße handeln; z. B. ist die E40 in Belgien in drei Mautobjekte aufgeteilt, eines für jede Mautbasis (Region). Bitte beachten Sie, dass es Mautobjekte gibt, deren Mautgebühr gleich null ist, da dies Straßen sind, die eventuell künftig mautpflichtig werden. Die Parameter maximal zulässiges Gesamtgewicht und Schadstoffklasse werden eingegeben, wenn die OBU auf dem RUP oder beim Service Point registriert wird. Stellt sich bei einer Prüfung der Fahrzeugpapiere durch den Kundendienst heraus, dass die maximal zulässiges Gesamtgewicht oder die Schadstoffklasse nicht stimmt, wird der höchste Wert angesetzt, bis die korrekten Informationen vom Verkehrsteilnehmer eingegeben werden. Sind die Fahrzeugpapiere nicht lesbar, oder stimmt das vom Verkehrsteilnehmer eingegebene amtliche Kennzeichen nicht mit den Fahrzeugpapieren überein, wird die OBU gesperrt, und das OBU-Licht schaltet sich auf Rot um. Es wird eine Meldung an die OBU gesendet, in der der Verkehrsteilnehmer über die zu unternehmenden Schritte informiert und angewiesen wird, seine Informationen zu berichtigen und/oder den Kundendienst zu kontaktieren. Die Mautmodelle in den OBUs können mithilfe einer Aktualisierung per Funk über das mobile Datennetz upgedatet werden. Falls eine Aktualisierung des Mautmodells erforderlich ist, werden die OBUs in Gruppen upgedatet, um die Auslastung der mobilen Bandbreite zu begrenzen.. 8 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 1.7 Warnlimit Warnlimits werden für jedes Garantierte Zahlungsmittel festgelegt: GPM Warnlimit Prepaid 15 € Postpaid – Kreditkarte 20 € Postpaid – Tankkarte Nicht verfügbar Beim Prepaid-Modell wurde ein Warnlimit festgelegt, um den Verkehrsteilnehmer frühzeitig über sein niedriges verbleibendes Guthaben zu informieren, und ihm Gelegenheit zu geben, das Guthaben der OBU aufzuladen. Das Warnlimit wurde auf 20 € festgelegt. Dies entspricht etwa dem Betrag, den man braucht, um den nächstgelegenen Service Point zu erreichen. Fällt das verbleibende Guthaben unter 0 €, folgt eine Aufforderung zur Sperrung der OBU aus finanziellen Gründen. Die Sperraufforderung veranlasst die OBU dann, den letzten CDR zu versenden, und das OBU-Licht schaltet sich auf Rot um. Beim Postpaid-Modell mit Kreditkarte führt das Sinken unter das festgelegte Warnlimit zu einer Aufforderung zur vorherigen Autorisierung, jedoch nicht zu einer Benachrichtigung des Verkehrsteilnehmers. Sollte die Aufforderung zur vorherigen Autorisierung fehlschlagen, wird der Verkehrsteilnehmer hierüber informiert, ohne dass die OBU gesperrt wird, was es ihm ermöglicht, bezüglich der registrierten Kreditkarte etwas zu unternehmen. Für jeden im Backoffice aufgezeichneten CDR wird nach der fehlgeschlagenen vorherigen Autorisierung eine neue Aufforderung zur vorherigen Autorisierung initiiert, bis sie entweder erfolgreich war, oder das Einfrierlimit überschritten wurde. Sobald der Wert von 0 € unterschritten wurden, wird die OBU aus finanziellen Gründen gesperrt. 9 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 2. Grundsätze 2.1 Gebühren- vs. Steuerbescheinigung Satellic generiert Gebühren-/Steuerbescheinigung im Auftrag der Maut erhebenden Stellen: Brüssel, Flandern und Wallonie. Die Wallonie wird von Sofico repräsentiert, da es einen Teil des Straßennetzes in der Wallonie verwaltet. Sofico ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, was bedeutet, dass statt eines Steuerbescheinigung ein Gebührenbescheinigung ausgestellt wird, für den USt. erhoben wird. Die Autobahnen und Regionalstraßen werden als Sofico-Straßen angesehen, während die Ortsstraßen Sofico von der Wallonie zu Rechnungsstellungszwecken überlassen werden. Da für die Ortsstraßen in der Wallonie keine Maut erhoben wird, erscheinen sie auf dem Gebührenbescheinigung mit einer Null. Auf diesen Betrag wird 0 % USt. erhoben. 2.2 Für den Verkehrsteilnehmer ausgestellte Dokumente Verkehrsteilnehmer mit einem uneingeschränkten Konto haben auf dem RUP Zugriff auf folgende Dokumente: Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente während des Rechnungslaufs am ersten Geschäftstag 14 Kalendertage nach Erhebung der Maut generiert werden. 10 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99 2.3 Rückzahlungen Kautionen werden nur zurückgezahlt, wenn Satellic bestätigt, dass die OBU überholt werden kann und es auch wird. Teilrückzahlungen sind nicht möglich. Ein Fotobeleg der beschädigten OBU wird zu Beweiszwecken gespeichert, wenn eine Kaution nicht zurückgezahlt wird. Sowohl die Kautionen als auch ein eventuell verbleibendes Guthaben auf einer OBU können nur zurückgezahlt werden, wenn beim Service Point oder auf dem RUP eine Bankverbindung angegeben wird. 2.4 Erhebung von Bußgeldern Wenn sich das OBU-Licht auf Rot umschaltet, entweder durch Entkoppeln oder durch Sperren der OBU, wird der Verkehrsteilnehmer, der mit dem roten OBU-Licht fährt, als Mautpreller angesehen, und von ihm kann ein Bußgeld eingezogen werden, wenn er im belgischen Straßennetz überführt wird. Die Einziehung wird von den drei Regionen – in Zusammenarbeit mit Viapass – durchgeführt, und es können Bußgelder erhoben werden, die dann direkt an die TCAs ausbezahlt werden. 11 Satellic NV • Airport Plaza • Stockholm Building • Leonardo Da Vincilaan 19 • B-1831 Diegem • [email protected] • www.satellic.be Customer Support: T 00800-72 83 55 42 or +32 78 1515 15 • F +32 2 416 02 99