Deutsche Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen

Transcription

Deutsche Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen
Deutsche Richtervereinigung
für
Pferdeleistungsprüfungen e.V.
Richter – Schulung
DL / SL
Stand April 2005
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
1
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis ............................................................................... 3
Die Aufgaben des Richters.................................................................... 4
Merkblatt zur Vorbereitung auf die Richterprüfung DL/SL................. 5
Vorbereitung .........................................................................................................................5
Ablauf der Prüfung............................................................................... 6
Praktischer Teil .....................................................................................................................6
Theoretischer Teil .................................................................................................................7
30 Fragen aus verschiedenen Prüfungsfächern...................................................................9
Zusammenhänge im deutschen Reitsystem...................................... 12
Die Skala der Ausbildung ...................................................................................................15
Merkblatt Protokollieren – Kommentieren...........................................................................16
Das Ausfüllen des Leitfadens bzw. des Notenbogens........................................................17
Zur Formulierung des Schlusssatzes .................................................................................19
Die Aussagekraft der Wertnoten.........................................................................................21
Die Wertnotenfindung .........................................................................................................23
Die Gesamtnoten................................................................................................................24
Der Ausbildungsweg des Reiters........................................................................................25
Leitfaden Dressurprüfungen der Klasse E und A ...............................................................26
Kriterien zur Bewertung eines Dressurwettbewerbs der Klasse E / einer Dressurprüfung
der Klasse A .......................................................................................................................27
Leitfaden Dressurreiterprüfungen der Klasse A und L........................................................28
Ziele der Dressurreiterprüfung............................................................................................29
Die Anforderungen der Klasse L.........................................................................................31
Ergebnisliste .......................................................................................................................32
Richtervorbereitung Springen ............................................................ 33
Kombinationen und Distanzen............................................................................................38
Kriterien zur Bewertung einer Stilspringprüfung mit
Standardanforderungen ...................................................................... 42
LPO ........................................................................................................ 45
LPO, Teil C .........................................................................................................................53
Sofortentscheidungen auf Turnieren ..................................................................................56
Wettbewerbe der Kategorie C ............................................................. 57
Allgemeine Grundsätze, Richtervorbereitung .....................................................................57
Die einzelnen Wettbewerbe................................................................................................59
Breitensportliche Wettbewerbe, Reitpass.......................................... 73
Richtervorbereitung ............................................................................................................73
Rechtsmissbräuchliche Anwendung von
Ermessensentscheidungen................................................................. 76
Autoren der Richterschulungsmappe ................................................ 79
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
2
Literaturverzeichnis
Fachbücher und Richtlinien
Bezugsquellen
FN-Richtlinien für Reiten und Fahren Band I, II, IV, und VI
Aktualisierte Merkblätter
Deutscher Reitpass
LPO
Aufgabenheft
APO
FN-Handbuch Pferdesport
FN-Verlag
FN-Verlag
FN-Verlag
FN-Verlag
FN-Verlag
FN-Verlag
FN-Verlag
Die besonderen Bestimmungen der jeweiligen LK
Die Deutsche Dressurprüfung
Gymnasium des Pferdes
Am Pulsschlag der Reitkunst
Das Dressurpferd
Dressurreiten
Parcoursgestaltung
Springpferde-Ausbildung heute
Der Reiter formt das Pferd
Geschichte des Reitens
- Von der Antike bis zur Neuzeit -
H.v.Heydebreck
Gustav Steinbrecht
Waldemar Seunig
Harry Boldt
Richard I. Wätjen
Arno Gego / Hauke Schmidt
Pollmann-Schweckhorst
Bürger / Zietzschmann
Michaela Otte
Mitteilungsblätter der Deutschen Richtervereinigung DRV
Der sichere Kommentar
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
FN-Verlag
3
Die Aufgaben des Richters
Aufgaben als Tierschützer
Beachtung der ethischen Grundsätze.
Kulturhistorische Aufgabe:
Darauf achten, dass
•
•
•
Pferde nach der klassischen Lehre – Ausbildungsskala – ausgebildet werden;
Pferde nicht als Sportgerät degradiert und verschlissen werden;
Pferde und die Reiterei als Kulturgut erhalten bleiben.
Aufgaben als Sachverständiger
•
•
•
•
Reiterliche Praxis;
Theoretisches Wissen;
Neutralität, keine Besorgnis der Befangenheit,
Solidität und Konzentration.
Aufgaben als Garant eines fairen Wettkampfes
•
•
•
•
Vorbereitung zu Hause;
Aufgaben vor Beginn der Prüfung;
Aufgaben während der Prüfung;
Aufgaben nach der Prüfung.
Aufgaben als Partner der Teilnehmer und der Veranstalter
•
•
•
•
Größtmögliche Objektivität;
Fairness gegenüber Teilnehmern, Trainern und dem Veranstalter, „Partner“
sein wollen;
Sich der enormen Verantwortung immer wieder bewusst werden;
Stets für alle Fragen offen sein und sachlichen Diskussionen nicht aus dem
Weg gehen.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
4
Merkblatt zur Vorbereitung auf die
Richterprüfung DL/SL
Zweck dieses Merkblattes ist es, die Richterprüfung transparenter zu gestalten und
eine sorgfältige Vorbereitung der Interessenten zu ermöglichen.
Die Zulassungskriterien (laut APO und zusätzliche Anzahl der geforderten Testate
und
Assistententätigkeiten,
eigene
Turniererfolge
oder
Teilnahme
an
Vorbereitungslehrgängen) sind bei den jeweiligen Landeskommissionen zu erfragen,
da hier unterschiedliche Anforderungen vorliegen können.
Vorbereitung
Als Vorbereitung auf die Prüfung wird empfohlen, häufig bei möglichst
prüfungserfahrenen Richtern zu assistieren. Erfahrungen beim gemeinsamen
Richten sind notwendig ("learning by doing").
Unmittelbar vor der Richterprüfung findet ein mehrtägiger Vorbereitungslehrgang
statt. Der Sinn dieses Lehrgangs ist es, das vorhandene Wissen zu fixieren und zu
vertiefen. Beim praktischen Richten werden Wertnoten und deren Begründungen
ausführlich diskutiert.
Mit der Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang ist mitzuteilen, ob die
Richteranwärter die beiden Fächer Breitensport und Deutscher Reitpass bereits
vorab in ihrem Landesverband abgelegt haben. Die Prüfungsfächer
Breitensport/Deutscher Reitpass werden im Augenblick noch in jedem Lehrgang
angeboten. Zukünftig sollen die beiden Fächer jedoch bereits vorab geprüft werden.
Es ist unerlässlich, dass die Richteranwärter sowohl theoretisch als auch praktisch
gut vorbereitet zu dem Vorbereitungslehrgang antreten, da hier das vorhandene
Wissen nur vertieft werden kann.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
5
Ablauf der Prüfung
Praktischer Teil
1. Richten einer Stilspringprüfung (eventuell mit Standardanforderungen)
Zunächst wird der Parcours wie auf einer PS/PLS anhand der Parcoursskizze
abgenommen, allerdings ohne Parcourschef. Parcours und Skizze können fehlerhaft
sein, die Fehler müssen von den Kandidaten gefunden werden. Beurteilung des
Parcours in Bezug zur Aufgabenstellung.
In der Stilspringprüfung sind ca. 6 Reiter zu bewerten. Für jeden Ritt ist ein
Kurzprotokoll zu schreiben. Wertnote, notwendige Abzüge und die Endnote sind
festzulegen. Nach dem letzten Reiter ist eine Rangierung der Teilnehmer
vorzunehmen.
Die Auswertung durch die Prüfungskommission erfolgt anhand der Ergebnisse und
Protokolle.
2. Richten einer Dressurprüfung der Kl. A
Ca. 6 Pferde sind einzeln nach dem gemeinsamen Richtverfahren zu beurteilen,
wobei ein Kurzprotokoll (z.B. anhand eines Leitfadens) zu schreiben ist.
Besonderer Wert wird auf den Schlusssatz gelegt, der ein Resümee der gezeigten
Leistung widerspiegelt. Ein Ergebniszettel ist auszufüllen.
Die Auswertung durch die Prüfungskommission erfolgt anhand der Ergebnisse und
Protokolle.
3. Richten einer Dressurprüfung der Kl. L
Ca. 6 Pferde sind einzeln nach dem gemeinsamen Richtverfahren zu beurteilen, pro
Pferd ist ein entsprechendes Protokoll anzufertigen.
Ein zusammenfassender Schlusssatz ist obligatorisch.
Ein Ergebniszettel ist auszufüllen.
Die Auswertung durch die Prüfungskommission erfolgt anhand der Ergebnisse und
Protokolle.
Während des Vorbereitungslehrgangs werden die jeweilige Notenbegründung und
die Formulierung des Schlusssatzes sowie die Formulierung entsprechender
Protokolle wiederholt geübt.
Vorkenntnisse und praktische Erfahrungen sind jedoch unerlässlich.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
6
4. Richten eines Reiter-Wettbewerbs
Ca. 6 Reiter werden in einem Reiter-Wettbewerb gerichtet. Für jeden Ritt wird eine
Gesamtnote vergeben.
Ein Ergebniszettel ist auszufüllen.
Theoretischer Teil
Die theoretische Prüfung findet in 7 Pflichtfächern statt. Sollten die Fächer
Breitensport und Deutscher Reitpass nicht bereits vorab im eigenen Landesverband
geprüft worden sein, werden sie als Prüfungsfach 8 und 9 angeboten.
Es ist ein fundiertes, sicheres Wissen erforderlich.
1. Schriftliche Arbeit (Klausur)
Sie umfasst immer mehrere Themenbereiche aus dem gesamten Spektrum der
Richtertätigkeit: u.A. Reitlehre (Richtlinien I, II); LPO inkl. Tierschutz; Bewertung und
Durchführung von Springprüfungen und Stilspringprüfungen; Durchführung von Kat.C-Wettbewerben u.s.w.
Diese Prüfung findet im multiple-choice-Verfahren statt.
2. Reitlehre
Als Fundament eines jeden Richters muss auf die Kenntnisse der verbindlichen
Reitlehre besonderer Wert gelegt werden. Die Richtlinien Band I (1994) und II (1997)
sind durchzuarbeiten und durch das Studium weiterer Fachliteratur zu vertiefen.
3. LPO
Die Kenntnis der LPO als Grundlage für Richterentscheidungen und regelgerechte
Turnierabläufe ist unerlässlich. Deshalb muss auch hier ein sicheres Wissen
vorausgesetzt werden.
4. Springrichten
Wichtig sind hier die Kenntnisse über Richtverfahren, das Geschehen im Parcours
und auf dem Vorbereitungsplatz.
Kenntnisse über den Ablauf und die Richtverfahren von Spezialspringprüfungen
werden vorausgesetzt.
Parcoursskizze und Abnahme des Parcours werden hier diskutiert.
Anhand von Fallbeispielen wird die Entscheidungssicherheit überprüft.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
7
5. Kat C - Wettbewerbe.
Überprüfung der Ergebnisse
Ausbildungswegs des Reiters.
des
Reiter-Wettbewerbs
mit
Diskussion
des
Außerdem werden die Kenntnisse in der Durchführung und Bewertung von Kat.C Wettbewerben (Führzügelklasse, Reiter-Wettbewerb, Dressurreiter-, Springreiterund Geländereiterwettbewerb, kombinierte WB/LP (§800ff LPO))überprüft.
6. Überprüfung der Ergebnisse des praktischen Dressurrichtens Kl. A und L
und Erörterung richttechnischer Fragestellungen
Die Kurzprotokolle und Notenbogen werden hinsichtlich der Wertnoten, Kommentare
und Schlusssätze mit der Prüfergruppe erörtert.
Ein gewisses Rückerinnerungsvermögen wird vorausgesetzt.
Für das Prüfungsgespräch stehen die Durchschriften der Leitfäden und Notenbogen
zur Verfügung.
Darüber hinaus werden Fragen des beurteilenden
Dressurprüfungen und Dressurreiterprüfungen erörtert.
Richtverfahrens
in
7. Überprüfung der Ergebnisse des Stilspringens
Erörterung der Wertnoten, Rangierung und Kommentare.
Für das Prüfungsgespräch stehen die Durchschriften der Kurzprotokolle und
Ergebnisse zur Verfügung.
Besprechung Parcoursabnahme.
8/9. Breitensport und deutscher Reiterpass (wenn nicht schon vorab im
eigenen Landesverband geprüft)
Bedeutung des Breitensports, andere Reitweisen (nur in Grundzügen); Regelung des
Reitens in Feld, Wald und Straßenverkehr.
Richten von Breitensportwettbewerben sowie Abnahme DRP.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
8
30 Fragen aus verschiedenen Prüfungsfächern
1.
Nennen und definieren Sie die Punkte der Skala der Ausbildung.
2.
Was verstehen Sie unter dem Begriff „Durchlässigkeit“?
3.
Erklären Sie den Begriff Anlehnung und beschreiben Sie, wie man
Anlehnung erreicht und wie man Anlehnung überprüft.
4.
Warum muss ein Pferd geradegerichtet werden, wie kann das
Geraderichten erreicht werden?
5.
Nennen Sie die einzelnen Phasen in der Gangart „Schritt“.
6.
Woran erkennen Sie, dass der Takt eines Pferdes im Schritt
gestört ist?
7.
Erklären Sie Ablauf und Hilfengebung bei der Lektion „Rückwärts
richten“.
8.
Nennen Sie Ablauf und Hilfengebung beim Angaloppieren aus dem
Schritt. Sie befinden sich auf der linken Hand auf dem Hufschlag
und reiten ganze Bahn.
9.
Was verstehen Sie unter dem Begriff Hindernisfolge?
10.
Was wird als „Fundament“ beim leichten Sitz bezeichnet?
11.
Was verstehen Sie unter Absprung- und Landedistanz? Nennen
Sie kurze Beispiele.
12.
Was verstehen Sie im Zusammenhang mit dem Springreiten unter
den Begriffen:
•
•
•
•
•
•
•
•
Grundtempo
Distanzeinflussgrößen
Vorgeschriebene Galoppsprungzahl
Gymnastikreihe
Diagonale Hilfengebung
Bascule
Springmanier
Springvermögen
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
9
13.
Welche Hindernisarten gibt es? Nennen Sie Beispiele.
14.
Stehen die Begriffe „Weg“ und „Tempo“ beim Springreiten in
einem Zusammenhang? (Begründung für „ja“ oder „nein“).
15.
In wie viel Abschnitte unterteilt sich die LPO, wie heißen diese,
was ist grob deren Inhalt?
16.
Wie ist ein Teilnehmer, der in einer Prüfung 3 verschiedene Pferde
starten will, einzuordnen?
17.
Wie viele Teilnehmer müssen in einer LP platziert werden, wie
viele Platzierte einer Prüfung werden von der FN anerkannt?
18.
Wann wird ein Reiter aus einer Dressurprüfung ausgeschlossen?
19.
Welche Einzelheiten eines Parcours werden von roten und/oder
weißen Flaggen angezeigt?
20.
Welche fünf Fehler sind in dem Begriff „Ungehorsam“
zusammengefasst?
21.
Erklären Sie Ablauf und Richtverfahren eines Zwei-PhasenSpringens.
22.
Sie richten eine Springprüfung der Kl. L im Freien, Richtverfahren
C.
Ein Reiter hat folgendes Ergebnis:
Zeit (gemessen) 59,21 Sekunden;
3 Abwürfe
1 Ungehorsam an Sprung 4b, dabei wird Sprung 4b umgeworfen.
Wie lautet das Gesamtergebnis?
23.
Ein Reiter hat Pech an Hindernis 7: Sein Pferd bleibt stehen. Es
erfolgt keine Veränderung des Hindernisses, auch erfolgt kein
Rückwärts- bzw. Seitwärtstreten des Pferdes. Unmittelbar nach
dem Stehenbleiben springt das Pferd aus dem Stand, leider fällt
die oberste Stange.
Wie viel Strafpunkte berechnen Sie?
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
10
24.
Eine Springprüfung der Klasse L muss in zwei Abteilungen platziert
werden. Die besten Ergebnisse sehen wie folgt aus:
0/30,25
0/30,25
0/31,12
0/31,25
Wie platzieren Sie?
25.
In einer Springprüfung der Klasse L ergibt sich nach Stechen
folgendes Ergebnis:
0/32,33
0/35,10
0/35,11
4/30,12
ausgeschieden
ausgeschieden
aufgegeben (an Hindernis 7a)
aufgegeben (an Hindernis 5c)
nicht angetreten
Wie lautet die korrekte Platzierung?
26.
Kann sich ein Reiter, der Anfang des Jahres die Leistungsklasse 6
beantragt hat, durch Turniererfolge in eine höhere Klasse reiten?
(Begründung für ja oder nein).
27.
Welche Wettbewerbe gehören zu den Breitensportlichen
Wettbewerben?
28.
Was verstehen Sie unter einem geschlossenen Verband?
Wie lang darf er maximal sein?
29.
In welchem Gesetz ist das Reiten auf öffentlichen Wegen und
Straßen geregelt?
30.
Nennen Sie drei der zwölf Gebote für das Reiten im Gelände.
Wo finden Sie diese?
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
11
Zusammenhänge im deutschen Reitsystem
Grundlagen in der Literatur:
Richtlinien Band 1 (1994) Grundausbildung für Reiter und Pferd.
Richtlinien Band 2 (1997) Ausbildung für Fortgeschrittene.
Aufgabenheft – Reiten – 2000.
Das richtige Verständnis für die Zusammenhänge im Ausbildungssystem wird in der
Theorie vermittelt. Eine Voraussetzung für die Nutzanwendung einer Theorie ist,
dass die Begriffe, die zur Anwendung kommen, eindeutig festgelegt sind. Die
Verwendung einer Fachsprache ist damit Basis für eine erfolgreiche
Ausbildungsarbeit und deren eindeutige Beurteilung.
Das klassische Reitsystem ist der Natur abgelauscht. Das bedeutet, dass die
physischen und psychischen Leistungsmöglichkeiten der Pferde im Mittelpunkt
stehen. Nur aus dem richtigen Verständnis heraus wird eine Ausbildung zielgerichtet
und sinnvoll sein können. Mit der Ausbildung soll, im Sinne der ethischen
Grundsätze, ein Pferd sicher und unaufwendig zu reiten sein. Die individuellen
Leistungsmöglichkeiten des Pferdes werden in vollem Umfang entfaltet. Diese
Harmonie zwischen Mensch und Pferd wird durch systematische Gymnastizierung
nachhaltig langfristig entwickelt.
Das dressurmäßige Arbeiten ist somit Basis für die Verwendung in den sportlichen
Spezialdisziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit.
Um in jeder dieser Disziplinen erfolgreich sein zu können, muss die
Ausbildungsarbeit vielseitig, d. h. abwechslungsreich sein. Alle Trainingseffekte (z.B.:
gymnastizieren über Lektionen, Klettern, Ausreiten, Springgymnastik, Longieren etc.)
werden genutzt, um ein Pferd in einer Spezialdisziplin lange erfolgreich sein zu
lassen.
Für den Erfolg dieser Gymnastizierungsarbeit ist es notwendig, die Effekte, die eine
Lektion in sich trägt, unterscheiden zu können und damit verknüpft die Ausführung
von Lektionen sicher zu beherrschen. Nur der kreisrunde Zirkel vermittelt den
gymnastischen Nutzen, ebenso wie die klar im Viertakt ausgeführte Wendung um
das innere Hinterbein in Stellung und Biegung des Kurzkehrts den versammelnden
Wert erkennen lässt.
Fehlerhafte Ausführungen geben somit Aufschluss über den Ausbildungsstand.
Natürlich müssen grobe, grundsätzliche Fehler von leichteren unterschieden werden.
Dies gelingt aber sicher, wenn man eine klare Vorstellung von den
Zusammenhängen gewonnen hat. Insofern wird deutlich, dass Lektionen eine
Doppelfunktion haben. Zum einen fördern sie das Pferd in seiner Ausbildung,
andererseits wird der Ausbildungsstand durch die Ausführung von Lektionen
überprüft.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
12
Ebenso muss die Leistung des Reiters klar analysiert werden. Nur aus einem
funktional richtigen Sitz heraus, der sich dann in der besten Form zeigt, ist ein
sinnvolles und korrektes Einwirken möglich. Die Reiterleistung ist ein Teil der
Gesamtleistung.
Der Schlüssel für die Zusammenhänge in der Ausbildungsarbeit ist die Skala der
Ausbildung.
Sie beschreibt die Entwicklung eines Pferdes in einer logischen Reihenfolge.
Das System orientiert sich an den natürlichen Erfordernissen und bietet einen
sicheren roten Faden für die Ausbildung eines jungen Pferdes. So ist der geregelte
Gang der erste Schritt der Ausbildung, der eigentlich nur von einem erfahrenen
Reiter dem jungen Pferd vermittelt werden kann. Der Takt ist somit die Basis für jede
weitere Entwicklung; im Umkehrschluss aber auch das erste zu überprüfendes
Kriterium für das Gerittensein eines Pferdes.
Kommt der Reiter zum Sitzen und Treiben ist die Losgelassenheit erreicht.
Losgelassenheit ist das zentrale Thema für die Gesunderhaltung und für die volle
Leistungsfähigkeit eines Pferdes. Ein nicht losgelassener Organismus bleibt unter
seinen Leistungsmöglichkeiten und wird mittel- und langfristig immer gesundheitliche
Schäden zur Folge haben.
Aus dem „Sitzen und Treiben können“ haben wir die Basis für eine wertvolle
Anlehnung geschaffen. „Das Pferd sucht, der Reiter gestattet“, veranschaulicht den
Wert einer Anlehnung am besten. Die Haltung des Halses ist mit dem Genick als
höchstem Punkt immer in Relation zum Ausbildungsstand zu sehen. Mit Erreichen
dieser Punkte ist eine natürliche Balance zwischen Reiter und Pferd hergestellt und
die Gewöhnungsphase abgeschlossen.
Der nächste Punkt ist der Schwung. Hier wird die Energie des Pferdes belebt, um mit
einem verbesserten Schwebemoment die Balance eines Pferdes wertvoll zu machen
und nachhaltig zu verbessern. Zu erkennen ist der wertvolle Schwung z. B. am
Reiter, der in der Bewegung mitgenommen wird.
Das Geraderichten setzt das Pferd in eine seitliche Balance, die der natürlichen
Schiefe des Pferdes mit all ihren Nachteilen entgegenwirkt. Dieser Punkt ist genau
wie die Losgelassenheit ein zentrales Thema in der Ausbildung, aber auch in der
Beurteilung der gezeigten Leistungen.
Der letzte Punkt ist die Versammlung. Hier wird nun die Vorhand gegen die
Hinterhand ausbalanciert. Mit der beginnenden Versammlung in der Klasse L wirken
alle Punkte der Skala der Ausbildung zusammen.
Natürlich müssen die Definitionen der verschiedenen Punkte sicher beherrscht und
die Wechselwirkungen verstanden werden. Keiner dieser Punkte ist isoliert zu
betrachten. Ist ein Punkt erarbeitet, bildet er die Voraussetzung für den
nächsthöheren. Wird der nächste Punkt zum Arbeitsthema, werden die darunter
liegenden Punkte wertvoller. Nicht nur für die Entwicklung eines jungen Pferdes ist
die Systematik sinnvoll, sondern für jeden Trainingszustand, für die Strukturierung
einer Reitstunde aber auch für die Erstellung langfristiger Trainingspläne.
Im Umkehrschluss kann ich aber das System zu Kontrollzwecken heranziehen und
bekomme so auch die Information für eine verständliche und eindeutige
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
13
Kommentierung einer Leistung. Die Grenzen, die uns dieses System setzt, werden
durch die Natur des Pferdes bestimmt. Deshalb sind gute Anatomiekenntnisse von
entscheidender Bedeutung. Wichtig ist, dass zu jeder Zeit aus einer korrekten Basis
eine Leistungssteigerung möglich sein muss.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
14
Die Skala der Ausbildung
Das Ineinandergreifen der sechs Punkte der Ausbildungsskala am Beispiel:
„Anlehnung“
„Schwung“
„Geraderichtung“.
Kurzdefinition und Erklärung
Anlehnung: Ist das Ergebnis von losgelassenem und taktmäßigem
Gehen des Pferdes.
Schwung: Sorgt dafür, dass die Hinterbeine bei elastischer
Rückentätigkeit in Richtung Körperschwerpunkt vorfußen.
Geraderichtung: Sorgt dafür, dass die Schubkraft gerade gegen die
Vorhand gerichtet werden kann.
Zusammenhänge
Wie wirkt die Anlehnung auf den Schwung?
Ohne korrekte Anlehnung gibt es keine Rückentätigkeit, keine Schwungentfaltung.
Wie wirkt der Schwung auf die Anlehnung?
Je sicherer die Hinterbeine nach vorne in Richtung Körperschwerpunkt fußen, je
besser wird die Anlehnung.
Wie wirkt die Anlehnung auf die Geraderichtung?
Die Anlehnung ist die Voraussetzung für die Geraderichtung. Das Pferd muss erst
gleichmäßig an beide Zügel herantreten, erst dann kann die Vorhand auf die
Hinterhand eingestellt werden.
Wie wirkt die Geraderichtung auf die Anlehnung?
Nur das ausbalancierte Pferd tritt sicher an beide Zügel. Die Anlehnung wird jetzt
wertvoller.
Wie wirkt der Schwung auf die Geraderichtung?
Der Schwung ist die Vorraussetzung für die Geraderichtung. “Reite Dein Pferd
vorwärts und richte es gerade.“ Je besser der Schwung entwickelt wird und die
Hinterbeine in Richtung Körperschwerpunkt vorschwingen, desto weniger hat das
Pferd Gelegenheit, seitwärts auszuweichen.
Wie wirkt die Geraderichtung auf den Schwung?
Die Geraderichtung sorgt für optimale Schwungentfaltung.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
15
Merkblatt Protokollieren – Kommentieren
Beim beurteilenden Richtverfahren muss der Richter sowohl beim getrennten als
auch beim gemeinsamen Richten jederzeit in der Lage sein, die vergebenen
Wertnoten zu begründen. Gleichzeitig muss aus den Anmerkungen die Wertnote
abgeleitet werden können.
Note und Anmerkungen müssen stets übereinstimmen, aus den Anmerkungen muss
sich die Note ergeben.
Bei den schriftlichen Anmerkungen sind zwei Formen zu unterscheiden:
Zum einen das Protokoll als Wiedergabe der Ereignisse. Der Richter stellt den
Sachverhalt sachlich dar, z.B.: "Galoppade auf der Vorhand."
Das Protokoll spiegelt die Note wider.
Zum anderen wird im Kommentar eine Stellungnahme zu den Ereignissen
abgegeben. Der Richter erläutert die gezeigte Leistung durch Darlegung der
Zusammenhänge von Ursache und Wirkung, z.B.: "Galoppade auf der Vorhand weil...(der Reiter wenig treibt, die Hinterhand nicht genügend fleißig unterspringt
u.s.w.)."
Der Kommentar erläutert die Note.
Darüber hinaus können Hinweise zur Leistungsverbesserung gegeben werden. Sie
geben an, unter welchen Bedingungen eine bessere Note erzielt werden kann; z.B.:
"Galoppade mehr bergauf".
Der "Ausbildungshinweis" gibt an, mit welchen Maßnahmen die Ausbildung des
Pferdes verbessert werden kann, z.B.: "Galoppade mehr bergauf durch das Reiten
von Übergängen bei vermehrt treibenden Hilfen."
Für die Erteilung von Ausbildungshinweisen ist eine langjährige praktische Erfahrung
notwendig. Sie sollten möglichst nur in einem persönlichen Gespräch gegeben
werden, da im Regelfall eine ausführliche Erörterung zweckmäßig ist.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
16
Das Ausfüllen des Leitfadens bzw. des Notenbogens
Das Ausfüllen des Leitfadens oder des Notenbogens verlangt vom Richter schnelles
Reaktionsvermögen und Entschlusskraft. Natürlich steht im Regelfall eine
Schreibkraft zur Verfügung, die aber häufig wenig geübt ist oder gar nicht
eingewiesen wurde. Nervenstärke, Übersicht und Ruhe sind dann gefragt.
Die Vorgehensweisen beim gemeinsamen oder getrennten Richtverfahren sind wie
folgt:
Beim gemeinsamen Richtverfahren bietet sich im Wesentlichen die Kommentierung
an, wenn möglich mit Hinweisen zur Leistungsverbesserung.
Die Vorstellung von Reiter und Pferd wird als Gesamtheit betrachtet. Die
Lektionsfolgen innerhalb einer Gangart sollten zusammengefasst und im
Zusammenhang kommentiert werden. Die detaillierte Bewertung jeder einzelnen
Lektion ist weniger sinnvoll.
Beim Vorliegen eines Notenbogens werden mehrere Einzellektionen als
zusammenhängende Einheiten mit Bemerkungen versehen, häufig mit Hilfe einer
geschweiften Klammer; z. B. bei der Trabarbeit die Regelmäßigkeit und der
Schwung. Durch diese Zusammenfassung kann bereits im Verlauf der Aufgabe auf
grundsätzliche Probleme hingewiesen werden.
Beim Vorliegen eines Leitfadens werden zusammenhängende Anmerkungen zur
Trab-, Galopp- oder Schrittarbeit gemacht. Gleichzeitig lassen sich Bemerkungen zu
den einzelnen Punkten der Ausbildungsskala, zu bestimmten Lektionen und zum Sitz
bzw. zur Einwirkung des Reiters einflechten, z.B.: Unbeständige Anlehnung durch
sehr unruhige Hände.
Die Benotung erfolgt in zwei Schritten:
Zunächst erfolgt eine Grobeinstufung: "Schon 7, noch nicht 8".
Anschließend erfolgt die Feineinordnung.
Beim getrennten Richtverfahren, das in der Grundprüfung nicht geprüft wird, sind aus
Zeitgründen meist nur kurze protokollarische Anmerkungen im Notenbogen möglich.
Erstrebenswert sind jedoch Hinweise zur Leistungsverbesserung.
Erfahrungsgemäß werden bei den Noten 6 und besser vermehrt Hinweise zur
Leistungsverbesserung gegeben, bei den Noten 5 und schlechter protokollarische
Anmerkungen.
Einige Aspekte sollten auch beim gemeinsamen Richten nach Notenbogen beachtet
werden:
Vor Prüfungsbeginn frühzeitiges Zusammentreffen mit der Protokollantin, um diese in
Ruhe einweisen zu können.
Der Protokollantin erklären, in welcher Spalte die Bemerkungen stehen sollen:
Zum Beispiel:
"Zu Lektion Nr.: 1.....",
"Zu Lektion Nr.: 2.... "
Aufgabenteile im Text unterstreichen und die Bemerkungen auf das Unterstrichene
beziehen:
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
17
--------------------------------------------------------------1 A-X Einreiten im Arbeitstrab.
X Halten. Grüßen.
Nach rechts schief.
X Im Arbeitstempo antraben.
---------------------------------------------------------------2C
Rechte Hand.
(C-M-F-K) (Der Arbeitstrab).
Mehr Fleiß.
Weitere Hinweise zu Anmerkungen:
Die wesentlichen Merkmale einer Ausführung erkennen und von den weniger
wichtigen trennen.
Das Wesentliche knapp und eindeutig in Worte fassen.
Jede Lektion hinsichtlich formaler Merkmale (Halten am Punkt) und qualitativer
Merkmale (auslaufende Parade, auf der Vorhand) beurteilen. Dabei gilt stets:
"Ausbildung steht vor Formalismus".
Nur Begriffe und Formulierungen aus den Richtlinien verwenden.
Beachten, dass Note und Anmerkungen übereinstimmen.
Grundsätzlich müssen Anmerkungen bei Lektionen stehen, deren Wertigkeit eine
Note „5“ oder schlechter ergeben würde. Bei den Noten „6“ und besser sollten
Hinweise zur Leistungsverbesserung gegeben werden. Die Reiter möchten wissen,
was sie noch besser machen könnten.
Bei der Formulierung auf die Wortbedeutung achten, z.B. beim Begriff "groß" im
Zusammenhang mit einer Volte:
"geringfügig" groß
=7
"groß"
=6
"sehr“ groß
=5
"zu" groß
=4
Positiv argumentieren:
"Mehr Fleiß" ist gegenüber "wenig Fleiß"
Leistungsverbesserung.
positiv und ein Hinweis zur
Floskeln vermeiden ("i. O.", „ordentlich“, "gefordert", "gezeigt", „willig“).
Keine Fragen stellen: "Schwung?", sondern Antworten geben: "Mehr Aktivität aus der
Hinterhand".
Der Richter muss sich bei der Formulierung immer fragen: "Was kann der Reiter mit
der Aussage anfangen?"
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
18
Zur Formulierung des Schlusssatzes
Grundsätzliches:
Dem Schlusssatz kommt beim beurteilenden Richtverfahren eine besondere
Bedeutung zu. In ihm wird das Wesentliche der gezeigten Leistung
zusammengefasst und herausgestellt.
Der Schlusssatz wird entweder schriftlich auf dem Leitfaden oder Notenbogen
festgehalten oder kann in Form eines mündlichen Kommentars im Anschluss an die
jeweilige Vorstellung dem Reiter mitgeteilt werden.
Der Schlusssatz oder eine mündliche Zusammenfassung sind bei ReiterWettbewerben,
Dressurreiter-Wettbewerben,
Dressurreiter-Prüfungen,
Dressurpferdeprüfungen, Springreiter-Wettbewerben, Stilspringen, E- und ADressuren unerlässlich, bei L-, M- oder S-Dressuren - wo immer möglich angebracht.
Beim Abteilungsreiten ist eine mündliche Erörterung der einzelnen Ritte direkt nach
der jeweiligen Abteilung sinnvoll.
Der Schlusssatz sollte sich grundsätzlich auf die Aspekte der Ausbildungsskala und
auf den Sitz und die Einwirkung des Reiters beziehen. Die Aufzählung einzelner
Lektionsfehler ist weniger sinnvoll.
Der Schlusssatz muss kurz, präzise, verständlich, freundlich und ehrlich sein. Er
muss die wesentlichen Merkmale der gezeigten Leistung enthalten. Frage: "Hat der
Richter das Pferd richtig erkannt?"
Der Schlusssatz sollte - soweit wie möglich - wohlwollend und wertschätzend,
niemals bestrafend abgefasst sein. Der Richter will helfen, nicht bestrafen.
Für Positives werden starke, für Negatives schwache Ausdrücke verwandt.
Note und Schlusssatz müssen grundsätzlich übereinstimmen.
Bei der öffentlichen Kommentierung über Lautsprecher muss durch die Formulierung
des Schlusssatzes der Notenunterschied zu anderen Teilnehmern herausgestellt
werden. Dies wird bei sehr hohen Starterzahlen etwas mühsam. Die Gefahr der
Wiederholungen nimmt bei steigenden Starterzahlen zu. Es erscheint daher sinnvoll,
nur bei einem überschaubaren Teilnehmerfeld über Lautsprecher öffentliche
Bemerkungen zu machen.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
19
Vorgehensweise
Das Wesentliche der gezeigten Leistung von Nebensächlichkeiten trennen. Das
Wesentliche bezieht sich dabei auf die Ausbildungsskala und den Sitz und die
Einwirkung des Reiters.
Eine Gewichtung der Fehler vornehmen:
•
•
•
•
Leichte Fehler, die leicht abstellbar sind; formale Fehler
Grundsätzliche oder grobe Fehler, die schwer abstellbar sind
Ausbildungsfehler
Formale Fehler
Die Fehlerhäufigkeit beachten:
•
•
Momentane Fehler: "Einmalig", "zeitweise", "gelegentlich";
Dauerhafte Fehler: "Häufig", "wiederholt", "durchgehend".
Fehler, die wiederholt auftreten, generalisieren.
•
•
•
•
Den Ausbildungsweg von Reiter und Pferd bewerten:
Auf dem richtigen Weg…..
Noch auf dem richtigen Weg…..
Nicht mehr auf dem richtigen Weg…..
Den Schlusssatz möglichst positiv beginnen:
•
•
•
•
•
•
Eine schwungvolle Vorstellung......................
Vorstellung mit deutlichen Höhepunkten.......
Vorstellung mit besonderen Stärken in..........
Sorgfältig angelegte Vorstellung....................
Vorstellung eines gehorsamen Pferdes.........
Vorstellung eines weitgehend gehorsamen Pferdes....
Begriffe aus der Reitlehre ("Richtlinien" Bd. I und II) verwenden, die Fachsprache
benutzen und fachlich einwandfrei formulieren.
Beim Schlusssatz das "hier und heute" betonen.
Mit persönlichen Bemerkungen - z.B.: "Schon viel besser als gestern" oder "das habe
ich schon besser gesehen" - zurückhaltend sein.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
20
Die Aussagekraft der Wertnoten
Die 10, ausgezeichnet, steht für das Ideal. Reiter und Pferd befinden sich in voller
Harmonie, besser geht es nicht!
Bei der 9, sehr gut, ist alles richtig mit überdurchschnittlichem, besonderem
Ausdruck.
Die 8, gut, steht für die insgesamt schwungvolle und korrekte Vorstellung eines
durchlässigen Pferdes. Der Reiter sitzt korrekt und wirkt sicher ein. Ein kleines,
einmalig-kurzfristiges Versehen bei Pferd oder Reiter zählt nicht.
Bei der 7, ziemlich gut, treten geringfügige, kurzfristige Fehler auf. In der Regel sind
dies kleinere formale Fehler, aber keine Ausbildungsfehler. Beim einfachen
Galoppwechsel werden z.B. 2 oder 6 statt 3 bis 5 Schritte gezeigt. Dem Reiter
unterlaufen kurzfristig geringfügige Schwächen im Sitz und bei der Hilfengebung.
Insgesamt könnte die Vorstellung noch ausdrucksvoller sein.
Bei der 6, befriedigend, ist das Pferd insgesamt gehorsam, es mehren sich aber die
geringfügigen, kurzfristig auftretenden kleinen Fehler und es kommen einmalige bzw.
kurzfristig auftretende erhebliche Fehler hinzu. Das Pferd bewegt sich z.B. etwas
matt, wenig gebogen oder mit kaum erkennbarer Bergauftendenz. Beim Reiter
werden grundsätzliche Schwächen erkennbar.
Bei der 5, genügend, wird es problematisch. Geringe Fehler treten längeranhaltend
auf, erhebliche Fehler wiederholen sich.
Kurzfristige Störungen im Bewegungsablauf sind nicht zu übersehen. Die
Hufschlagfiguren werden sehr ungenau, es treten anhaltende Schwächen im Sitz
und Unsicherheiten in der Hilfengebung auf.
Die Leistungen werden aber noch für platzierungswürdig gehalten, weil die
Ausbildung von Reiter und Pferd auf dem richtigen Weg ist.
Die 4 bedeutet mangelhaft, mit Mängeln behaftet. Nun treten grundsätzliche
Ausbildungsmängel auf oder Pferd und Reiter sind für die Klasse noch überfordert.
Der Bewegungsablauf ist in einer Grundgangart nicht mehr geregelt. Etwas
Grundsätzliches ist falsch. Zum Beispiel nicht durch´ s Genick oder heraushängende
Zunge.
Die 3, ziemlich schlecht, wird vergeben, wenn sich die grundsätzlichen Mängel
mehren. Zum Beispiel nicht durch´ s Genick und heraushängende Zunge. Reiter
und Pferd sind für die gestellte Aufgabe völlig überfordert.
Die Wertnoten 2, 1 und 0 werden beim gemeinsamen Richten in der Regel nicht
vergeben.
Entweder wurden Reiter und Pferd vor Beendigung der Aufgabe abgeläutet, oder der
Reiter wird nach Beendigung seiner Aufgabe gefragt, ob er nicht lieber auf eine
Bewertung verzichten möchte.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
21
Die 2, schlecht, ist eine gravierende Steigerung der Fehlerhaftigkeit, häufig auch mit
deutlichem Ungehorsam verbunden.
Die 1, sehr schlecht, wird vergeben, wenn alles schief läuft, aber irgendwie
Bestandteile der Lektion noch erkannt werden können. Ein Beispiel ist das Steigen
eines Pferdes im Verlaufe einer Lektion.
Die 0, nicht ausgeführt, wird vergeben, wenn eine Lektion nicht gezeigt wird oder als
Lektion überhaupt nicht mehr zu erkennen ist.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
22
Die Wertnotenfindung
Grundsätzliches:
•
•
•
Wohlwollende Einstellung
Ohne negative und positive Vermutung
Platz realisieren
Ausgangspunkt:
•
Der Idealfall, bezogen
Klasse/Prüfungsart
auf
die
jeweiligen
Anforderungen
der
Qualität steht vor Formalismus!
Gewichtung der Fehler:
•
•
•
Leicht—grob
Momentan — dauerhaft
Lektionsfehler — Ausbildungsfehler
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
23
Die Gesamtnoten
Reinheit der
Berücksichtigung der drei Grundgangarten unabhängig von
Gänge, Ungebundenheit der Ausführung der Einzellektionen.
Schwung
Rückentätigkeit.
Frische, Elastizität. Engagement der
Hinterhand, ohne Schritt.
Gehorsam
und Durchlässigkeit
Aufmerksamkeit
und
Vertrauen.
Fähigkeit,
die
Schwerpunktlektionen zu erfüllen. Auf die Merkmale und
den Schwierigkeitsgrad der Klasse bzw. der Aufgabe
abgestellt. Maultätigkeit, Anlehnung. Resümee des
Gezeigten.
Sitz und Einwirkung
Ist der Reiter gut geritten?
Korrespondenz mit dem Erreichten. Keine generelle
Beurteilung, sondern nur
¾ für diesen Ritt
¾ an diesem Tag,
¾ auf diesem Pferd.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
24
Der Ausbildungsweg des Reiters
Geeignetes Pferd, zweckmäßiger Sattel
Sitz
Voraussetzungen des (formal)-funktionalen, unabhängigen Grundsitzes:
Sitzgrundlage: Balance, Losgelassenheit, Eingehen in die Bewegung.
•
•
•
•
Die
Elastisches Mitschwingen in der Mittelpositur.
Entspannte Schulterpartie, freigetragener Kopf.
Entspannte Ober- und Unterschenkellage.
Elastisch federndes Fußgelenk.
Bei zunehmender Sicherheit Beachtung der Linien:
•
•
•
Unterarm, Zügel, Handrücken, Pferdemaul.
Schulter, Hüfte, Absatz.
Kopf, Rücken, Gesäß.
Hilfengebung
Zusammenspiel der Gewichtshilfen – Schenkelhilfen – Zügelhilfen.
Gewichtshilfen:
Schenkelhilfen:
Zügelhilfen:
beidseitig belastend, einseitig belastend, entlastend.
Vorwärts treibend, vorwärts-seitwärts treibend,
verwahrend.
Nachgebend, annehmend, durchhaltend,
verwahrend, seitwärtsweisend.
Gefühl
•
•
•
Beziehung zum Pferd als Voraussetzung für „horsemanship“
Gefühl für die einzelnen Punkte der Ausbildungsskala, für das Gehen des
Pferdes
Die Reaktionen des Pferdes bereits im Ansatz erspüren.
Erspüren – erkennen - handeln.
Bewusstes Reiten - mentale Stärke - Überblick.
Einwirkung
Zusammenspiel von Sitz, Hilfengebung und Gefühl in Sekundenschnelle.
Die korrekte, feinfühlige, kaum sichtbare Hilfengebung führt beim Pferd zu einer
durchlässigen, versammelt-schwungvollen, präzisen Ausführung der geforderten
Lektionen.
Reiter und Pferd bilden eine harmonische Einheit
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
.
25
Leitfaden Dressurprüfungen der Klasse E und A
Programm-Nr.:
Pferd:
Reiter:
Prüfungs-Nr.:
Veranstaltungsort:
Datum:
Takt, Losgelassenheit, Anlehnung – Schwung, beginnendes Geraderichten
Durchlässigkeit und Gehorsam
Sitz, Hilfengebung, Gefühl und Einwirkung des Reiters
Einfluss des Reiters auf das Gerittensein des Pferdes/Ponys und auf die Ausführung der Aufgabe und
Lektionen
Gesamtbeurteilung:
Note:
Unterschrift:
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
26
Kriterien zur Bewertung eines Dressurwettbewerbs der Klasse E /
einer Dressurprüfung der Klasse A
1.
Takt, Losgelassenheit, Anlehnung (Schwung, beginnende Geraderichtung)
•
•
•
•
•
2.
Durchlässigkeit und Gehorsam
•
•
3.
Ausbildungsstand des Pferdes.
Fähigkeit des Pferdes, die Anforderungen der jeweiligen Klasse zu erfüllen
und den korrekten Hilfen des Reiters zu folgen.
Sitz, Hilfengebung, Gefühl und Einwirkung des Reiters
•
•
4.
Die Sitzgrundlage.
Die Abstimmung der Hilfen: In der richtigen Art und Weise, im richtigen
Augenblick, in der richtigen Dosierung, im richtigen Verhältnis der Gewichts-,
Schenkel- und Zügelhilfen.
Einfluss des Reiters auf das Gerittensein des Pferdes/Ponys und auf die
Ausführung der Aufgaben und Lektionen
•
•
•
5.
Takt: Reinheit der Gänge, Ungebundenheit.
Losgelassenheit: Zwangfreiheit, Zufriedenheit, Rückentätigkeit.
Anlehnung: Maultätigkeit, Genick, Dehnungsbereitschaft.
Schwung: Fleißiges, natürliches Abfußen, Vorwärtstendenz, Raumgewinn.
Geraderichten: Beginnendes Geraderichten, gleichmäßige Stellung und
Biegung auf beiden Händen.
Die korrekte Ausführung der Aufgabe und Lektionen: Genauigkeit der
Hufschlagfiguren, Durchreiten der Ecken.
Unterstützt oder behindert der Reiter durch seine Einwirkung das Pferd?
Beurteilung der Fertigkeiten des Reiters: Geschickt, ungeschickt
aktiv,
passiv.
—
Beurteilung des Gesamteindruckes
• Die wesentlichen Merkmale der Gesamtvorstellung.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
27
Leitfaden Dressurreiterprüfungen der Klasse A und L
Programm-Nr.:
Pferd:
Reiter:
Prüfungs-Nr.:
Veranstaltungsort:
Datum:
Sitz (Balance, Losgelassenheit und Geschmeidigkeit – insbesondere das Mitschwingen in der Mittelpositur, Beachtung von Schenkellage, Schulterpartie,
Kopf- und Handhaltung)
Hilfengebung – Gefühl und Einwirkung (Zusammenwirken und Effektivität der Gewichts-, Schenkel- und Zügelhilfen)
Einfluss des Reiters auf das Gerittensein des Pferdes/Ponys und auf die Ausführung der Aufgabe und Lektionen
Gesamtbeurteilung:
Note:
Unterschrift:
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
28
Ziele der Dressurreiterprüfung
Der Richter überprüft, ob sich der Reiter in seiner Grundausbildung auf dem richtigen
Weg befindet. Bewertet werden der Sitz (Korrektheit), die Hilfengebung, das Gefühl
und die Einwirkung des Reiters sowie die Auswirkung der reiterlichen Einwirkung auf
das Gerittensein des Pferdes/Ponys, ausgedrückt in einer Wertnote. Dieser
Grundgedanke beinhaltet, dass nur aus einer richtigen Sitzgrundlage heraus eine
korrekte Einwirkung auf das Pferd/Pony möglich ist. Die reiterlichen Fertigkeiten
werden dabei in den Vordergrund gestellt.
Was wird vom Richter verlangt?
•
Erkennen der äußeren Haltungsform.
•
Erkennen der Ursachen der äußeren Haltungsform.
•
Erkennen der Zusammenhänge:
•
Wie wirken sich Sitz, Hilfengebung, Gefühl und Einwirkung auf das
Gerittensein des Pferdes aus?
Takt:
•
•
Hat der Reiter Rhythmus – und Taktgefühl?
Entstehen Taktfehler aufgrund der reiterlichen Einwirkung?
Losgelassenheit:
•
•
Kommt der Reiter selbst zum elastischen Mitschwingen?
Vertraut das Pferd dem Reiter? Fühlt es sich wohl?
Anlehnung:
•
•
Beherrscht der Reiter die korrekte Zügelführung?
Vertraut das Pferd der Reiterhand durch entsprechende Maultätigkeit?
Schwung:
•
Hat der Reiter Tempogefühl, Gefühl für Gangmaße?
Geraderichten:
•
Unterstützt der Reiter durch seinen Sitz die Geraderichtung des Pferdes?
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
29
Versammlung:
•
•
Hat der Reiter ein Gefühl für fleißige Versammlung?
Wird die Versammlung über treibende Hilfen oder über langsames Reiten
erzielt?
Durchlässigkeit:
•
•
Ergibt sich durch die reiterliche Einwirkung ein harmonisches Zusammenspiel
von Reiter und Pferd?
Unterstützt oder stört der Reiter das Pferd bei der Ausführung der Lektionen?
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
30
Die Anforderungen der Klasse L
Takt
• Die Regelmäßigkeit und Ungebundenheit der Schritte, Tritte und Sprünge auf
der Geraden, in allen Wendungen, Tempi und Übergängen.
• Beim Takt keine Kompromisse eingehen!
Losgelassenheit
• Das zwangfreie Zusammenspiel aller Muskelgruppen.
• Der schwingende Rücken wird durch eine weitere Gymnastizierung und ein
Mehr an Versammlung erreicht.
Anlehnung
• Die weiche, „stete“ Verbindung zwischen Reiterhand und Pferdemaul.
• Nur bei korrekter Anlehnung kann über den schwingenden Rücken als
Bewegungszentrum der Bewegungsimpuls von hinten nach vorne und wieder
zurück gegeben werden.
• Der Grad der Aufrichtung richtet sich nach dem Grad der Versammlung.
• Die Stirn-Nasen-Linie befindet sich vor der Senkrechten, das Genick bleibt der
höchste Punkt.
• Das Pferd kaut mit geschlossenem Maul.
Schwung
• Das energische Abfußen und Vorschwingen der Hinterbeine in Richtung
Körperschwerpunkt.
• Die Schubentwicklung ist deutlich erkennbar. Der höchste Grad der
Schwungentwicklung wird jedoch noch nicht erreicht, daher nur mittlere
Tempi!
Geraderichtung
• Die gleichmäßige Stellung und Biegung auf beiden Händen.
• Mit erhöhter Versammlung nimmt die „relative“ Geraderichtung, das
„Schmalspurfußen“ zu.
Versammlung
• Durch vermehrte Lastaufnahme der Hinterhand wird das Pferd zum
„Beugegang“ angeregt.
• In der Klasse L handelt es sich um beginnende Versammlung!
• Schwung und Versammlung stehen in permanenter Wechselwirkung.
Durchlässigkeit
• Das Pferd ist bereit, jederzeit auf die kaum wahrnehmbaren Hilfen des Reiters
willig zu reagieren. Es steht der Eindruck der „Mühelosigkeit“.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
31
Ergebnisliste
Nr. der Prüfung………………………….
Tag…………………..
Art der Prüfung……………………………….
(
Nennungen)
Veranstaltungsort:…………………………..
Placierung
Programm-Nr.
Pferd
Reserve
1.
2.
Insgesamt nahmen an der Prüfung
Reiter
Fehlerzahl
Wertn./Punkte
Preis
3.
Pferde teil
Unterschriften
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
32
Richtervorbereitung Springen
Pro drei Spring-LP Kl. A, L und M ist wenigstens eine Springpferde/Springponyprüfung auszuschreiben. Bei Errechnung des Verhältnisses können
Stilspringen mit Standardanforderungen gem. §520 und kombinierte Dressur/SpringWB/LP gem. § 810/820/830/840 dem Anteil der Springpferdeprüfungen
hinzugerechnet werden.
Je zwei Spring-WB der Kl. E ist wenigstens einmal das Richtverfahren nach Stil gem.
§520 auszuschreiben. Wird bei einer PS/PLS lediglich ein Spring-WB Kl. E
ausgeschrieben, ist das Richtverfahren §520 vorgeschrieben.
Die unterschiedlichen Richtverfahren
Beurteilt wird die Leistung von Reiter und Pferd/Pony zwischen Start- und Ziellinie,
ausgedrückt in Punkten und/oder Sekunden, je nach Ausschreibung und
Richtverfahren. Es werden folgende Richtverfahren unterschieden:
1. Richtverfahren A - für Standardspringprüfungen
2. Richtverfahren C - für Standardspringprüfungen
3. Richtverfahren für Spezialspringprüfungen
1. Richtverfahren A z.B. § 501.1.b)1
§ 501.1.b)1
Gemischtes Richtverfahren
Nach Strafpunkten und Zeit mit einmaligem Stechen um den Sieg.
2. Richtverfahren C – für Standardspringprüfungen
§ 501.2
Zeitspringprüfungen – nicht für Junioren- und Pony-Spring-WB/-LP
Ergebnis = die für den Parcours benötigte Zeit zuzüglich eventueller
Strafsekunden gem. § 503
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
33
Beispiel:
Parcours im Freien:
Gemessene Zeit = 54,40 Sekunden
1 Hindernisfehler + 1 Verweigerung mit verändertem Hindernis an 7c
Lösung:
54,40 sek. + 10 sek. =
Ergebnis:
64,40 = tatsächlich gebrauchte Zeit
+
5 Sek. = Hindernisfehler
___________
69,40 Sekunden
§ 502 Bestimmungen für das Stechen
§ 502.3
Für
den
Stechparcours
können
max.
2
zusätzliche
Einzelhindernisse genutzt werden.
Beide Hindernisse müssen bereits bei der Besichtigung im Parcours
vorhanden- und zusätzlich nummeriert sein.
Dies kann auch z.B. ein Steilsprung sein, der von der anderen Seite
gesprungen wird. Er muss aber bei der Parcoursabnahme schon mit
einer Nummer versehen sein.
§ 502.5
Teilnehmer, die zum Stechen nicht antreten, aufgeben oder den
Ausschluss nach Urteil der Richter bewusst herbeiführen, werden als
letzte derjenigen platziert, die sich für das Stechen qualifiziert haben.
§ 502.5
Treten alle für das Stechen qualifizierten Teilnehmer nicht an, geben
auf oder führen den Ausschluss nach Urteil der Richter bewusst herbei,
so werden sie gleich platziert auf dem letzten Platz der für das Stechen
qualifizierten Teilnehmer.
In allen anderen Fällen ist die Platzierung in numerischer Reihenfolge
nach erbrachter Leistung vorzunehmen, wobei ausgeschlossene
Teilnehmer vor Teilnehmern rangieren, die nicht angetreten sind,
aufgegeben haben oder den Ausschluss bewusst herbeigeführt haben.
Bei Springen mit mehr als zwei Stechen kann ab dem zweiten
Springen auch bei Aufgabe auf Sieg entschieden werden.
Beispiel:
31 Starter ⇒ 8 Teilnehmer qualifizieren sich für das Stechen mit
folgendem Ergebnis:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
6.
6.
Reiter
„
„
„
„
„
„
„
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
0 Strafpunkte
1 Strafpunkt
3 Strafpunkte
4 Strafpunkte
ausgeschieden
aufgegeben
aufgegeben
nicht angetreten
34
§ 504.3 Änderung der „erlaubten Zeit“
Aus der vorgeschriebenen Geschwindigkeit und der Parcourslänge errechnet sich
die „Erlaubte Zeit“.
Die Höchstzeit ist das Doppelte der „Erlaubten Zeit“.
Sehr oft wird die EZ großzügig heraufgesetzt, ohne daran zu denken, dass die EZ
ein wichtiges Kriterium fast jeder Springprüfung und Springpferdeprüfung ist.
Der Parcourschef misst die Länge des Parcours, indem er möglichst die Ideallinie mit
seinem Messrad abfährt, die auch Reiter und Pferd nehmen würden und die vor
allem im Kat. B Bereich ein rhythmisches Galoppieren ermöglichen sollte.
Bei dem Heraufsetzen der EZ ist es wichtig, zu beurteilen, ob die Reiter auch
•
•
das geforderte Tempo einhalten
möglichst die Ideallinie reiten
Die EZ kann natürlich auch herabgesetzt werden, jedoch nur insoweit, dass die
bereits gestarteten Teilnehmer nicht mit zusätzlichen Strafpunkten belastet werden.
Fall:
1 Stunde vor Beginn der nächsten Prüfung haben starke Regenfälle den Untergrund
aufgeweicht und die Pferde sinken bei jedem Galoppsprung deutlich ein oder
galoppieren z. B. auf rutschigem Untergrund etwas unsicher und verhalten.
Nach Absprache mit der Richtergruppe sollte in diesem Fall die geforderte
Geschwindigkeit herabgesetzt werden, um den außergewöhnlichen Umständen
Rechnung zu tragen, denn die zu messende Ideallinie kann nicht verändert werden.
§ 504.3
Eine Änderung der erlaubten Zeit durch die Richter ist mit dem
Parcourschef bis zur Parcoursbesichtigung des dritten Teilnehmers
der LP ohne Sturz bzw. Ungehorsam zulässig. Ein Herabsetzen der
EZ ist nur insoweit möglich, dass die bereits gestarteten Teilnehmer
nicht mit (zusätzlichen) Strafpunkten belastet werden.
§ 507 Hindernisse
§ 507.4
Bei Hochweit-Sprüngen in Spring-WB/LP müssen jeweils für die hintere
Stange Sicherheitsauflagen verwendet werden.
§ 512 Hindernisfehler
§ 512
Ein durch ein Pferd/Pony und / oder Reiter verursachter Hindernisfehler
liegt vor, solange sich der Reiter auf dem Prüfungsplatz befindet.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
35
§ 518 Zeitmessung
§518.2
Für die Zeitmessung in Kat. A und B ist eine automatische
Zeitmessanlage vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind wenigstens zwei von Hand zu bedienende
Additions-Stoppuhren zu verwenden, falls die elektronische
Zeitmessung ausfällt. Die von Hand oder automatisch gemessene Zeit
ist in vollen Zehntel- oder Hundertstelsekunden anzugeben.
Vor dem Turniereinsatz
1.
Genaue Kenntnis der Ausschreibung
2.
- zu Hause –
Richtverfahren
500er §- Standardspringen + Spezialspringen
100er § - Wettbewerbe (Kat. C)
300er § - Basis – und Aufbauprüfungen
b. Teilung
§ 50
Teilung von Prüfungen
Platzverhältnisse
Umzäunung vorhanden?
Bodenverhältnisse – tief – rollend – steigend – fallend – nass – trocken.......
Vor der Prüfung
1.
Parcoursskizze muss enthalten:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Prüfungsnummer;
Art der Springprüfung – Richtverfahren;
Bei Richtverfahren C – Hindernisfehler Halle 4 Sek., Freiland 5 Sek.;
Länge der Bahn, auch vom eventuellen Stechparcours!
Erlaubte Zeit = EZ – stets überprüfen!
Höchstzeit = HZ – doppelte EZ;
Anzahl der Hindernisse;
Stechen – 2 zusätzliche Hindernisse sind erlaubt!
Sprungrichtung – durch Pfeil;
Start – und Ziellinie – auch vom Stechparcours! – Richtungspfeile!
Geschwindigkeit;
Richtverfahren A
Halle: 300m/Min., 325m/Min. oder 350m/Min.;
Im Freien: 350m/Min., 375m/Min. oder 400m/Min.;
Richtverfahren C
Halle: 350m/Min., im Freien 400m/Min.;
Entscheidung der Richter, z.B. geschlossene Kombination;
Wendepunkte;
Durchgezogene Linie.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
36
2.
Abnahme des Parcours
► wenn möglich gemeinsam mit dem Parcourschef
► Ist der Parcours reitbar, gemäss LPO aufgebaut und richtbar?
► Überprüfung von:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
3.
Entfernung Start - Ziellinie zum ersten und letzten Sprung;
Grundlinien;
Korrekte Ausflaggung;
Auflagen – verschiedene für Stangen, Planken und Gatter;
Abwerfbare Hindernisteile nicht eingeklemmt;
Distanzen in Kombinationen und Hindernisfolgen;
Linienführung;
Kann jeder Sprung vom Richterturm eingesehen werden?
Falls nicht, Hilfsrichter einteilen und einweisen;
Anzahl der Hindernisse;
Entscheidung über evtl. geschlossene Kombinationen oder Kombinationsteile;
Stimmt die Skizze mit dem Parcours überein?
Vorbereitung auf dem Turm
•
•
•
•
Einweisung der Schreibkräfte;
Absprache mit dem Zeitnehmer und der Computereingabe sowie
Ergebnisermittlung, Zeitunterbrechung, „Count down“;
Einteilung der Richter – Glocke – Fehleransage – Platzierungsunterlagen;
Zeitnahme von 2 Richtern mit Handstoppuhr – auch bei elektronischer
Zeitmessung!
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
37
Kombinationen und Distanzen
Unter Distanz versteht man den Abstand zwischen 2 Hindernissen, entweder in einer
Kombination oder in einer Hindernisfolge auf gerader oder gebogener Linie,die in
Beziehung zueinander stehen.(ca 6 Galoppsprünge)
Im Basissport, d.h. bis Kat. B Bereich, sollten Distanzen immer passend sein und ein
rhythmisches Galoppieren ermöglichen und unterstützen.
Lt. LPO versteht man unter einer Kombination eine Hindernisfolge, die mit einem
oder zwei Galoppsprüngen überwunden werden muss. Die Mindest- und
Maximalmaße betragen 6,50m – 12.00m. Ortsfeste Hindernisse dürfen evtl. enger
stehen.
Die „In-Out“ Sprünge in Stilspringprüfungen mit Standardanforderungen sind
Sonderformen einer Kombination, die meistens aus dem Trab gesprungen werden
und auch nur in dieser Prüfungsart Verwendung finden. Distanzangaben lt. Merkblatt.
Die mittlere Galoppsprunglänge liegt bei 3,50m, Tendenz steigend.
Sie ist ferner abhängig von der
•
•
•
•
Mechanik des Pferdes – groß – mittel – klein
Dem Ausbildungsstand des Pferdes
dem Tempo
den Bodenverhältnissen
Bis zur Klasse L ist der Absprung und die Landezone viel variabler als
bei höheren Hindernissen.
Eine Distanz ist weiterhin abhängig von:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
fallende Geländeneigung
Richtung Ausgang
griffiger, elastischer Boden
nach Hochweitsprung oder Graben
Hochsprung nach Hochweitsprung
macht eng, d.h. die
passende Distanz
muss größer sein
steigendes Gelände
tiefer, rutschiger Boden
vom Eingang weg
schmale Hindernisse
Hochweit nach Hochsprung
Hochweit-Hochweit mit einem Galoppsprung
am Ende eines langen Parcours
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
macht weiter, d.h.
die passende Distanz
muss kleiner sein
38
Eine Distanz ist weiterhin abhängig von:
•
der Folge der verschiedenen Hindernistypen wie Hoch- und Hochweitsprung,
Triplebarre, Gräben….
•
von der Hindernisgestaltung – Fänge, Blumen, Fahnen, Figuren…..
•
luftig – „guckig“ – achtungsgebietend – mit oder ohne klare Grundlinie etc....
•
und der Aufgabenstellung durch den Parcourschef!
Der Richter übernimmt nach der Parcoursabnahme die Verantwortung über die Reitund Richtbarkeit im Parcours.
Genaue Kenntnis über passende Distanzen und die besonderen Einflüsse auf diese
Distanzen sind unverzichtbar!
Eine Distanz wird immer am Boden vom Fuß des 1. Hindernisses (Landeseite) bis
zum Fuß des folgenden Hindernisses (Absprungseite) gemessen.
Sprungablauf – Sprungkurve im Vergleich zum Hindernistyp
SPRUNGABLAUF
Sprungkurve im Vergleich zum Hindernisstyp
deutlich
die unterschiedlichen Abstände bei Absprung und
Landepunkt mit Einfluss auf passende und
angemessene Distanzen
Steilsprung
Tripplebare
Oxer
EH 2004
Beispiel von: Eckhard Hilker
Deutlich zu sehen, die unterschiedlichen Absprung- und Landepunkte, die ihren
Einfluss auf eine passende und angemessene Distanz haben.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
39
Spezialspringprüfungen
§ 520 Stilspringprüfungen
§ 520 3.a)
Stilspring-WB/LP (ohne „erlaubte Zeit“):
Von der Wertnote werden die Strafpunkte abgezogen (Ausnahme:
Abzüge für Überschreiten der „erlaubten Zeit“).
§ 520 3.b)
Stilspring-WB/-LP (mit „erlaubter Zeit“):
Bewertung wie unter a), jedoch mit „erlaubter Zeit“.
§ 520 3.c)
Stilspring-WB/-LP mit Stechen:
Bewertung wie unter a), ausgenommen das zu platzierende Viertel
der Teilnehmer; sie reiten ein Stechen über den gleichen oder einen
verkürzten Parcours gem. § 501.1.b)1
§ 520 3.d)
Spring-WB/-LP mit Stilwertung:
Richtverfahren A gem. § 501.1.c)1 (ohne Stechen) mit folgender
Abweichung:
Alle Teilnehmer ohne Strafpunkte werden platziert. Sind mehr als ein
Viertel der Teilnehmer zu platzieren, so beträgt der letztausgezahlte
Geldpreis je Platziertem mindestens die Höhe des Einsatzes.
Alle Teilnehmer erhalten eine Wertnote gem. § 520.1
Bei Strafpunktgleichheit für die an 1.-5. Stelle platzierten Teilnehmer
ist die Wertnote maßgebend. Alle weiteren Teilnehmer werden nach
Strafpunkten platziert.
§ 520 3.e)
Spring-WB/-LP mit Stilwertung:
Richtverfahren A gemäß § 501.1.c)1 (ohne Stechen) mit folgender
Abweichung: Alle Teilnehmer erhalten eine Wertnote gemäß 520.1.
Bei Strafpunktgleichheit ist die Wertnote maßgebend.
§ 520 3.f)
Stilspring-WB/-LP mit Standardanforderungen:
Wie a), jedoch kann je nach Ausschreibung der Springparcours
vorgeschriebene Standardanforderungen enthalten.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
40
§ 522 Glücksspringprüfungen Kat. C, B und A
60 – 90 Sek., Halle 45 Sek. – keine Kombination.
Fehlerfreies Hindernis = 2 Punkte, Fehler = 1 Punkt.
Verweigern bestraft sich durch die Zeit.
Eventuelle Zeitzuschläge (6 Sek.) bei Verweigerung mit verändertem Hindernis von
der festgesetzten Zeit abziehen, aber nur, wenn die Zeitzuschläge nicht direkt in die
elektronische Zeitmessung eingegeben wurden. Anschließend müssen die 6
Sekunden wieder addiert werden.
§ 524 Punktespringprüfung Kat. B und A
Richtverfahren A mit Zeitwertung, wobei die danach möglichen Strafpunkte von der
erreichten Gesamtpunktzahl abgezogen werden.
Das heißt, dass Verweigerungen, Sturz des Reiters und Zeitüberschreitung von der
Gesamtpunktzahl abgezogen werden müssen!
§ 525 Zwei-Phasen Spring-WB/LP Kat. C,B,A
Erste Phase nach Richtverfahren A § 501.1.a) 1. Zweite Phase, mindestens 4
Hindernisse, nach dem Richtverfahren A § 501.1.a)1, bzw. Richtverfahren C; für Kat
C und B auch gemäß § 520.
§ 529 Mannschaftsspringen Kat. C,B,A
RV 501.1a)1 oder 1.b)1 mit einem oder zwei Umläufen, je nach Ausschreibung.
je Mannschaft 3 oder 4 Reiter
die 3 besten Ergebnisse zählen - Strafpunkte + Zeit!
Beendet ein Teilnehmer einen Umlauf nicht, erhält er die Strafpunkte des
Teilnehmers mit der höchsten Strafpunktzahl des Umlaufs + 20 Strafpunkte.
§ 533 Springprüfung mit Siegerrunde
In Anlehnung an §501.1B)1, jedoch mit festgelegter Anzahl der Teilnehmer in der
Siegerrunde. (z.B.: das zu platzierende Viertel), bzw. alle strafpunktfreien
Teilnehmer.
Strafpunkte aus Umlauf und Siegerrunde werden addiert – Zeit aus der
Siegerrunde
b) Nur das Ergebnis aus der Siegerrunde zählt.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
41
Kriterien zur Bewertung einer Stilspringprüfung
mit Standardanforderungen
Ziel:
Förderung eines einheitlichen Springstils nach den Grundlagen der klassischen
Springausbildung.
Grundgedanke:
Befindet sich der Reiter in der Springausbildung auf dem richtigen Weg?
Bewertet werden Sitz und Einwirkung des Reiters, d.h. die harmonische Erfüllung der
gestellten Aufgabe.
Das gut gerittene, durchlässige Pferd wird dem Reiter seine Aufgabe erleichtern und
zu einer besseren Beurteilung führen.
Standardanforderungen:
•
•
•
•
•
•
Reiten über Einzelhindernisse;
Reiten über Hindernisfolgen mit festgelegten Distanzen (passende Distanzen,
keine Distanzprobleme!);
Reiten von Kombinationen;
Reiten von Wendungen;
Handwechsel;
Übergänge von Gangart zu Gangart (Trabstrecken nicht unmittelbar nach
Überwinden eines Hindernisses beginnen lassen; ausreichende Länge der
Trabstrecke wählen).
In der Parcoursskizze eingetragene Aufgaben sind exakt zu erfüllen.
Kriterien zur Bewertung des Springstils:
Gesamtritt – Sitz – Einwirkung
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
Weg – Tempo - Stil
42
Gesamtritt:
• die Mitte des Hindernisses anreiten;
• Reiten von Wendungen im Handgalopp, am vorherrschenden äußeren Zügel;
• flüssiges, harmonisches Weiterreiten in der vorgeschriebenen Zahl der
Galoppsprünge;
• richtige Absprungdistanz;
• gerades Landen;
• richtig gewähltes, gleichmäßiges Grundtempo;
• rhythmisches Galoppieren;
• Fähigkeit, bei Pferden mit kleinem Galoppsprung die Galoppsprünge zu
verlängern bzw. bei Pferden mit großem Galoppsprung die Galoppsprünge zu
verkürzen, ohne Harmonie und Rhythmus zu stören.
Sitz:
Der leichte Sitz:
Großes Anwendungsgebiet:
Reiten über Sprünge
Reiten im Gelände
Reiten junger Pferde etc.
Ausrüstung:
ƒ
ƒ
Springsattel
Vielseitigkeitssatttel
Bügel im Gegensatz zum Dressursitz deutlich verkürzt ⇒⇒ abhängig von den
Anforderungen.
Der Reiter kann sich im leichten Sitz besonders gut den wechselnden Situationen der
Schwerpunktverlagerung
und
des
Tempos
anpassen.
Zwischen
den
unterschiedlichen Ausprägungen der Entlastung sind die Übergänge fließend.
Merke: Die fest an den Sattelpauschen anliegenden Knie, die ihre Lage unverändert
haltenden Unterschenkel und die nach unten federnden Absätze bilden das
Fundament des leichten Sitzes.
Bei unverändertem Fundament wird die wechselnde Ausprägung des leichten Sitzes
durch das Vorneigen des Oberkörpers ausschließlich aus dem Hüftgelenk heraus
vollzogen.
Das Gesäß bleibt bei geringer Entlastung so dicht wie möglich am Sattel beim
Springen und bei höherem Tempo kommt das Gesäß vermehrt aus dem Sattel.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
43
Einwirkung:
Einwirkung und Hilfengebung im leichten Sitz:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Einhalten des Weges
Die Mitte des Hindernisses anreiten
Richtig gewähltes, gleichmäßiges Grundtempo
Rhythmisches Galoppieren
Geeignete Absprungdistanz
Richtiges Mitgehen in die Bewegungen des Pferdes in den verschiedenen
Sprungphasen
gerades Landen
richtiges Weiterreiten nach dem Landen
fliegender Galoppwechsel erwünscht, in den unteren Klassen ist
durchlässiger Galoppwechsel über Trab zu tolerieren.
geschmeidige Übergänge
Nachgeben in Richtung Pferdemaul
Rhythmisches Reiten der vorgeschriebenen Galoppsprungzahl
Fähigkeit, bei weiten Distanzen die Galoppsprünge zu verlängern bzw. bei
engen Distanzen die Galoppsprünge zu verkürzen, um dadurch die
vorgeschriebene Zahl der Galoppsprünge einzuhalten, ohne Harmonie,
Rhythmus und den Bewegungsablauf des Pferdes zu stören.
Wertnotenfindung:
Die Bewertung beginnt mit dem Einreiten und endet mit dem Ausreiten aus dem
Parcours.
Keine Fehler suchen!
Ein einzelner, auch schwerer Fehler kann oft weit weniger gravierend sein als z.B.
• unrhythmisches Reiten
• wiederholte Unsicherheit beim Reiten von Distanzen
• ständig wiederkehrende grobe Sitz- bzw. Einwirkungsfehler
Der Gesamteindruck:
Das Gerittensein des Pferdes/Ponys findet bei der Bewertung der Einwirkung des
Reiters seinen Niederschlag. Herausgebrachtsein von Pferd/Pony und Reiter,
korrekter Anzug, korrekter Sitz von Zaum – und Sattelzeug bis hin zur korrekten
Grußaufstellung sollen in die Bewertung mit einfließen.
Die Bewertung dieser Kriterien in einer Wertnote beginnt mit dem Einreiten des
Teilnehmers in den Parcours und endet mit dem Ausreiten aus dem Parcours.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
44
LPO
Wir teilen die LPO in 4 große Abschnitte und einen Anhang:
Teil A
Allgemeine Bestimmungen:
Alles rund um das Turnier, außer WB/LP
Teil B
Besondere Bestimmungen
Bestimmungen für sämtliche WB/LP, farblich geordnet
Teil C
Rechtsordnung und Tierschutz
Teil D
Durchführungsbestimmungen
MCP, Pferdekontrollen, Leistungsklassen, Geldpreisaufteilung
Anhang
Umrechnungstabellen, Behindertensport
Teil A
Abschnitt A I: Grundbestimmungen
§1
Die LPO gilt in ganz Deutschland für alle nationalen Turniere, wobei
§§20 ff und §§920 ff auch außerhalb von nationalen Turnieren gelten
(Reitausweise, Verstöße)
§3
Einteilung von Turnieren: 50%-Regelung
Abschnitt A II: Voraussetzungen für die Beteiligung im
Pferdeleistungssport gem. LPO
§ 16
Die Registrierung von Turnierpferden erfolgt ausschließlich über die FN.
An LP der Kat. B und A können nur Pferde/Ponys teilnehmen, die als
Turnierpferde/-ponys registriert sind und für die die FN eine generelle
Starterlaubnis erteilt hat.
Für die Registrierung als Turnierpferd/-pony ist ein Pferdepass gem. EURichtlinien erforderlich. Der Eintrag über die Registrierung als
Turnierpferd/-pony erfolgt im Pferdepass.
Die Registrierung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird auf Antrag
i.d.R. zum Jahreswechsel fortgeschrieben.
Was heißt : „ alle Altersklassen“?
§ 17
Junioren werden im laufenden Kalenderjahr max. 18 Jahre alt
Junge Reiter werden im laufenden Kal.jahr max. 21 Jahre alt
Reiter werden im laufenden Kalenderjahr max. 39 Jahre alt
Senioren werden im laufenden Kalenderjahr 40 und älter
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
45
FN-Jahresturnierlizenz
§ 20
Für die Teilnahme an LP der Kat. A und B ist der Besitz einer FNJahresturnierlizenz (früher Reitausweis) erforderlich.
Folgende Leistungsklassen sind dabei möglich:
Voraussetzung:
Startmöglichkeit:
Leistungsklasse 0
keine
Kat. C
Leistungsklasse 6
DRA IV
Kat C und A/B
Leistungsklasse 5
DRA III u.Lizenzpr. A-L
Leistungsklasse 4
Erfolge o.div. Prüf. A-M/A
Leistungsklasse 3
Erfolge o.div. Prüf. A-S**
Leistungsklasse 2
Erfolge o.div. Prüf. A-S***
Leistungsklasse 1
Erfolge o.div. Prüf. L-S***
Abschnitt A III: Ausschreibungen
Was muss eine Ausschreibung enthalten?
§ 23
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Teilnahmeberechtigung,
insbesondere
die
zugelassenen
Leistungsklassen
Veranstalter, Ort, Datum….
Nennungsschluss - Nennungsschlüsse
Ehren- und Geldpreise, Dotierung, Aufteilung
Höhe von Einsatz bzw. Nenn- und Startgeld
Bei Ausschreibungen Kat. A und B: Züchterprämien
Quartiere, Stallungen, evtl. Stallgeld
Bei Hallen - PS/PLS: Angabe über Maße des Prüfungsplatzes
sowie der Vorbereitungsplätze
Vorläufiger Zeitplan mit Angabe der Tage, an denen die einzelnen
WB/LP stattfinden. Flutlicht-LP sind gesondert anzugeben
Hinweis auf Verbindlichkeit der LPO und der allgemeinen und
besonderen Bestimmungen der jeweiligen LK für alle beteiligten
Personen
WB/LP nummeriert…
Wie hoch ist der Siegergeldpreis?
§ 24
¼ bis 1/5 des Gesamtgeldpreises der LP, der ausgezahlte Geldpreis je
Letztplatziertem beträgt mindestens das Zweifache des Nenn- und
Startgeldes.
Ausnahme: Sind bei Spring-WB/LP gem. § 501.1.c)1, §520.3.d sowie
bei Springpferde/Springpony-LP mehr als ¼ der Teilnehmer zu
platzieren, so beträgt der ausgezahlte Geldpreis je Letztplatziertem
mindestens die Höhe des Einsatzes.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
46
Bei festgesetzter Höchstzahl von Reitern sind
alle
ausgeschriebenen Geldpreise auszuzahlen, soweit genügend
Teilnehmer für eine Platzierung in Frage kommen.
Gibt es in einer WB/LP mehrere Sieger, entscheidet das Los, welcher
Teilnehmer den Ehrenpreis erhält.
Geldpreise
§ 25
Wie ist die Aufteilung der Geldpreise bei gleicher Platzierung?
Wie hoch ist der Geldpreis bei Verzicht auf das Stechen von mehreren
Teilnehmern?
s. Durchführungsbestimmungen zu § 25 ⇒ Grüne Seiten!
Nenngeld - Startgeld – Einsatz
§ 26
LP Kat. A
= Nenngeld- und Startgeld
LP/WB Kat. B und C = Einsatz
= immer 13,00 Euro
= max. 1% des Geldpreises bzw. je
nach ausgeschriebenem Geldpreis.
In Kat. B richtet sich der Einsatz nach der ausgeschriebenen Klasse und
ist in den Durchführungsbestimmungen zu § 27 geregelt.
In Kat. C beträgt der Einsatz in WB um Geldpreise und/oder Ehrenpreise
für alle Platzierten € 5.-. Erhält nur der Sieger einen Ehrenpreis, beträgt
der Einsatz € 3.-.
Höhe Nenngeld:
Höhe Startgeld:
Wann müssen Nenngeld, bzw. der Einsatz zurückgezahlt werden?
§ 26.2.2
Rückerstattung nur bei Änderung der vorläufigen Zeiteinteilung - Antrag
schriftlich bis PLS Ende, bei Zurückziehen bis Nennungsschluss und bei
Abbruch wegen höherer Gewalt.
Sind für max. 4 LP/WB je PLS Ausweichtage in der Ausschreibung
angegeben, so gilt dies als Bestandteil der vorläufigen Zeiteinteilung.
Änderung der Ausschreibungen
§ 31
Änderungen sollen vor Nennungsschluss erfolgen. Kann eine Änderung
erst nach Nennungsschluss erfolgen, ist der Nennungsschluss für
WB/LP bzw. PS/PLS neu festzulegen. Ist eine Neufestsetzung des
Nennungsschlusses nicht mehr möglich, bedarf die Änderung vor
Beginn der PS/PLS der Zustimmung aller Nenner - Nichtantwort gilt als
Zustimmung – und der genehmigenden Stelle.
Während einer PLS sind Änderungen nur mit Zustimmung aller Starter
und des LK – Beauftragten zulässig.
Anforderungsidentische WB/LP können zusammengelegt werden, wenn
die verlangte Mindestnennungszahl nicht erreicht wird.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
47
Abschnitt A IV: Nennungen
§ 35
Gültigkeit der Nennung (Startplatzreservierung) nur mit einer
Nennungsbestätigung der FN.
Im Regelfall ist dies für Kat. B und A die dem Veranstalter von der FN
übermittelte Liste der einzelnen für die betreffende LP genannten
Teilnehmer und der für die PL/PLS genannten Pferde.
In folgenden Fällen sind Ausnahmen möglich:
• Bei LP mit vorausgehenden Qualifikationen während derselben
PLS ist keine Nennungsbestätigung erforderlich
• Nennungsbestätigung/Startplatznachtrag auf Antrag des Reiters
über den Veranstalters
• Teilnehmerwechsel/Startplatzübernahme
• Teilnehmernachtrag
• Pferdenachtrag
Abschnitt A V: Ergebnisse
Registrierung der Ergebnisse
§ 38
¼ der Teilnehmer ist grundsätzlich zu platzieren, generell werden jedoch
nur für bis zu 1/3 der Teilnehmer die Erfolge registriert.
Abschnitt A VI: Durchführung von WB und LP
Arzt, Tierarzt, Hufschmied
§ 40
Der Veranstalter hat für die Dauer einer PS/PLS als
Mindestanforderungen sicherzustellen:
1. Sanitätsdienst und ärztliche Versorgung
Bei Anwesenheit eines Sanitätsdienstes (mind. 1 Sanitätshelfer
mit Notfallarztkoffer) Anwesenheit eines Arztes.
Bei Anwesenheit eines Sanitätsdienstes (1 Rettungssanitäter und
1
Sanitätshelfer
mit
Notfallarztkoffer)
schnellste
Einsatzbereitschaft eines Arztes.
2. Tierärztliche Versorgung:
Bei allen PLS Kat. B und A sowie allen WB/LP im Gelände
Anwesenheit eines Tierarztes.
3. Transportmöglichkeit für verletzte Pferde/Ponys.
4. Hufschmied:
Anwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft.
5. Dopingbox.
6. Funktionstüchtiges Telefon.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
48
Teilung von Prüfungen
§ 50
Nationale WB/LP müssen je nach Nennungszahl geteilt werden. Für die
Teilung sind sportfachliche Kriterien heranzuziehen, die untereinander
auch kombiniert werden können.
Aufgabe:
1. Stafettenspringen mit 142 Nennungen, 2 Pferde pro Stafette
2. gestartet werden 25 Stafetten. Wie wird platziert?
Lösung: 142 Nennungen = 71 Stafetten
(s. § 49.2: bei Stafetten- u. Mannschafts-WB/LP gilt die Stafette bzw.
Mannschaft als ein Starter!)
71 Stafetten = 2 Abteilungen
25 Stafetten werden gestartet - zu platzieren = ¼ = 7!
7 in 2 Abt., d.h. s. § 59 zu platzieren ¼, mind. 4!
Ergebnis: 2 x 4 = 8 Stafetten werden platziert.
Prüfungs- und Vorbereitungsplätze
§ 51
Springplatz:
Halle
Im Freien:
800 qm Kat C/B Breite 20 m
1200 qm Kat A Breite 20 m
2800 qm Kat C/B Breite 40m
4000 qm Kat A Breite 50 m
Dressurplatz: mindestens 1200 qm, Mindestbreite 20m.
Deutliche Begrenzung durch Stangen etc. Buchstaben sind lt.
Aufgabenheft anzubringen. Der Dressurplatz im Freien ist in geeigneter
Weise zu umgrenzen. Die Umgrenzung muss mindestens 5m von der
Viereckbegrenzung entfernt sein.
Vorbereitungsplatz:
•
•
•
•
•
In geeigneter Form abgegrenzt!
1 Hochsprung mit 3 Stangen
1 Hochweitsprung mit 4 Stangen
Mögl. 1 Trabsprung max. 1 m hoch
Arbeitsplatz für Richter
Auf dem Vorbereitungsplatz ist grundsätzlich nur das vom Veranstalter
bereitgestellte Hindernismaterial zugelassen!
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
49
Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz
§ 52
1 Vollrichter (bei WB Breitensport eine Person mit APOAusbilderqualifikation).
• Die Aufsicht ist berechtigt und verpflichtet, die Ordnung aufrecht
zu erhalten.
• Sie hat unreiterliches Benehmen zu rügen.
• Sie kann bei wiederholtem oder grobem unreiterlichen Benehmen
oder bei Gefahr für die Gesundheit von Reiter und oder Pferd den
sofortigen Ausschluss von der betreffenden WB/LP verfügen.
• Gegen die Rüge oder den Ausschluss ist ein Einspruch nicht
zulässig!
Unreiterliches Benehmen heißt:
•
•
•
•
•
•
Anwendung unzulässiger Trainingsmethoden.
Anwendung unzulässiger Ausrüstung / Hilfsmittel.
Überforderung des Leistungsvermögens eines Pferdes.
unangemessene Bestrafung eines Pferdes.
rücksichtsloses Verhalten gegenüber anderen.
Verstöße nach §§ 920ff an den Vertreter der LK und den
Veranstalter melden.
Abschnitt A VII: Beaufsichtigung von WB und LP, Platzierung und
Beurteilung
Die Aufgaben der Richter
§ 53
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Richter sind dem Veranstalter für die regelgerechte
Durchführung verantwortlich.
Sie beurteilen nach bestem Wissen und Gewissen.
Kontrolle der technischen Voraussetzungen.
LK-Beauftragten-Aufgaben.
Genehmigung von Ausnahmen zu LPO-Vorschriften.
Verfassungsprüfungen.
Entscheidung der Platzierung.
Aufsicht Vorbereitungsplatz.
Abzeichnen der Ergebnisunterlagen (Richterkarten u.s.w.).
grobe Misshandlung - Ausschluss - kein Einspruch möglich!
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
50
Die Aufgaben eines LK-Beauftragten
§ 53
•
•
•
•
•
•
•
Rechtzeitig vor dem Turnier mit dem Veranstalter Kontakt
aufnehmen.
Teamarbeit zwischen Veranstalter - Tierarzt - Reitern und
Richtern fördern.
Kontrolle der technischen Voraussetzungen.
Dopingproben, Pferdekontrollen - evtl. delegieren.
evtl. Abbruch der Veranstaltung bei höherer Gewalt.
Vermittlung in Streitfällen und bei Einsprüchen.
Änderung der Ausschreibung.
Richtereinsatz
§ 56
•
•
•
•
•
Auf die Besorgnis der Befangenheit achten.
Richten und Reiten verboten.
Ausnahme: Richteranwärter im Rahmen von Testat-Einsätzen
o.ä., jedoch nicht in WB/LP, an denen teilgenommen wird.
Richtergruppe darf während einer LP nicht geändert werden.
Ausnahme: verschiedene Abt. u. Vorbereitungsplatz.
Platzierungen
§ 59
•
•
•
•
•
•
Sie wird durch den Richter entschieden - evtl. Mehrplatzierung mit
dem Veranstalter.
¼ der Teilnehmer, min. 4, max. 1/3 der Teilnehmer werden
anerkannt!
Teilnahme: 1. - 6. Reiter muss einreiten.
Platzierungsfähigkeit : 50% und mehr der geforderten Leistung.
Ausnahme: Spezialspringprüfungen §521-532 und §534
Evtl. zusätzliche Platzierung bei Verschulden durch den
Veranstalter § 59.7.
Möglichkeit des Abläutens bei Unvermögen oder keiner Aussicht
auf Platzierung.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
51
Abschnitt A VIII: Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigung der Pferde/Ponys
§ 64
Auf der gleichen PLS sind Pferde/Ponys in LP/WB einer Disziplin nur
teilnahmeberechtigt in:
A und L oder
L und M oder
M und S
Ausnahmen:
Mannschafts - WB/LP;
WB der Kat. C;
LP der Kl. A , sofern das Pferd/Pony von einem Teilnehmer LKL. 5 o. 6
geritten wird.
Medikationskontrollen Verfassungsprüfungen Pferdekontrollen
§ 67
•
•
•
•
•
•
Verfassungsprüfungen können jederzeit angeordnet werden.
Sie müssen bei Vielseitigkeits-LP durchgeführt werden.
Pferdekontrollen werden von einem Richter und einem Tierarzt
gemeinsam durchgeführt.
Medikationskontrolle.
Eine Dopingbox sollte vorhanden sein.
2 Flaschen Urin oder Blut müssen immer genommen werden!
Abschnitt A IX: Ausrüstung von Teilnehmer und Pferden/Ponys
§ 68/70
Kat. C-WB: Junioren mit 3- oder 4-Punktbefestigung am Helm!
In allen Prüfungen über Hindernisse für alle Altersklassen Reithelm mit
Drei- bzw. Vierpunktbefestigung.
Ausrüstung auf dem Vorbereitungsplatz wie in der Prüfung. Erlaubt:
Gamaschen, Streichkappen, bei der Vorbereitung für Springprüfungen
auch Schlaufzügel, jedoch nicht zum Springen.
Nicht erlaubt: Gamaschen/Sprungglocken mit Gewichten!
Platzierung: Ausrüstung wie auf dem Vorbereitungsplatz!
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
52
LPO, Teil C
Abschnitt C I: Allgemeine Bestimmungen
§ 901
Schiedsgericht
Auf jeder PLS muss ein Schiedsgericht durch den Veranstalter berufen
sein.
Besetzung: 3 Mitglieder inkl. Vorsitzendem, 1 Stellvertreter.
Kein LK-Beauftragter, niemand der befangen sein
könnte.
Veröffentlichung im Programmheft o. per
Aushang.
Sinnvoll ist die Berufung von 4-5 Mitgliedern.
Abschnitt C II: Einsprüche
§ 910
Wer kann Einspruch einlegen?
Zum Einspruch ist berechtigt, wer durch einen Verstoß gegen
Bestimmungen der Ausschreibung oder der LPO benachteiligt ist.
Hinsichtlich des Ergebnisses nur, wenn der Verstoß den Gewinn eines
Ehrenpreises, eines Geldpreises oder eines höheren Geldpreises
verhindert.
§ 912
Wie legt man Einspruch ein?
Schriftlich an den Veranstalter, er muss Antrag und Begründung
enthalten.
Als Kostenvorschuss ist ein Betrag von € 50.- beizufügen.
§ 913
Die Frist zum Einlegen eines Einspruchs endet:
• Mit Beginn der WB/LP, wenn der Einspruchsgrund vorher
bekannt war.
• Eine halbe Stunde nach der Platzierung, wenn Verstöße während
der Prüfung oder das Ergebnis Einspruchsgrund sind.
• In anderen Fällen nach einer Woche.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
53
Abschnitt C III: Ordnungsmaßnahmen
§ 920 ff
Bei Verstößen gibt es folgende Ordnungsmaßnahmen:
•
•
•
•
Verwarnung - leichte Fälle Ausschluss von einzelnen LP und/oder vom gesamten Turnier.
Geldstrafen - vom Veranstalter bis € 150.-, werden von LK
eingezogen.
Zeitliche Sperre.
Ordnungsmaßnahmen können nur vom Veranstalter, der LK und der FN
verhängt werden.
Der Richter, der nach § 52 - Verhalten auf PLS - Aufsicht auf dem
Vorbereitungsplatz einen Reiter z.B. ausschließt, verhängt keine
„Ordnungsmaßnahme“ im Sinne der Rechtsordnung nach § 921!
Die 3 Instrumentarien der Richter:
1. Rüge
2. Ausschluss
3. Anzeige
Merke: - Verstöße gegen § 920 LPO muss der Richter dem LK Beauftragten oder der Turnierleitung melden, daneben kann der
Richter wegen desselben Vorfalls einen Ausschluss aussprechen
(Ermessensspielraum).
Merke: Wenn sofortiger Ausschluss erfolgt, liegt fast immer auch ein
Verstoß gegen § 920 LPO vor. In diesem Fall muss der Richter auch
gleichzeitig eine Anzeige zur Einleitung eines Ordnungsverfahrens
erstatten.
Sofortiger Ausschluss nach §§ 65 und 66 LPO.
(Teilnahmebeschränkung von Reitern und Pferden)
Entscheidungsberechtigt ist jeder Richter.
Geltungsbereich :
• Turniergelände - alle Richter
• Prüfung
- zuständige Richtergruppe
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
54
Beispiel:
Vorbereitungsplatz:
Ein Reiter lässt einen Sprung nicht ordnungsgemäß aufbauen und springt.
Der Richter weist den Teilnehmer deutlich darauf hin, den Sprung ordnungsgemäß
aufbauen zu lassen, bevor er erneut springt.
1. Rüge ≅ Gelbe Karte
Der Reiter wendet ab mit den Worten „ wenn es Ihnen nicht gefällt, dann schauen
Sie doch weg“ und springt den Sprung erneut, ohne ihn vorher verändern zu lassen.
2. Ausschluss ≅ Rote Karte
Der Ausschluss erfolgt mündlich an den Reiter, ein Einspruch dagegen ist nicht
zulässig!
Amtierende Richtergruppe ist sofort zu benachrichtigen.
Da hier ein Verstoß gem. § 920 vorliegt, muss der Richter gleichzeitig eine Anzeige
erstatten, um ein Ordnungsverfahren gegen diesen Reiter einzuleiten.
Merke: Der Richter auf dem Vorbereitungsplatz kann nur von der laufenden Prüfung
ausschließen und nicht vom ganzen Turnier.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
55
Sofortentscheidungen auf Turnieren
Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf einem Turnier muss es
Möglichkeiten geben, Sofortentscheidungen ohne Anfechtungsmöglichkeiten zu
treffen.
Die sind Entscheidungen, die im Interesse von Tierschutz, Unfallverhütung oder
Aufrechterhaltung der Ordnung sofort durchgeführt werden müssen und daher
keinen Aufschub, z.B. durch einen Einspruch, vertragen.
Schnelles und korrektes Handeln ist seitens der Richter unverzichtbar.
Das „Hausrecht“ ist eine unanfechtbare Sofortentscheidung des Veranstalters.
Wenn ein Veranstalter auf dem Turnier „hoheitlich“ tätig wird, dann tut er das durch
die „Turnierleitung“, sie ist im Programmheft oder am „schwarzen Brett“ zu benennen
(§39.1 LPO) und ist für den ordnungsgemäßen Verlauf des Turniers verantwortlich.
(§39.2 LPO)
Nach § 39 LPO übt die Turnierleitung das „Hausrecht“ auf dem Turnier aus:
„Die Turnierleitung ist befugt, gegen jede Person einzuschreiten oder sie des
Platzes zu verweisen, die gegen die allgemeinen Anordnungen oder die
Bestimmungen der LPO verstößt oder auf andere Weise den geregelten Ablauf der
PLS stört. Gegen eine derartige Maßnahme ist ein Einspruch auf der PLS nicht
zulässig.“
Die Maßnahme kann mündlich erfolgen und steht einem Ordnungsverfahren wegen
desselben Verstoßes nicht entgegen.
Wichtig:
Das Hausrecht richtet sich gegen Jedermann, nicht nur gegen den Teilnehmer,
sondern auch gegen den randalierenden Zuschauer, Pferdepfleger, usw. Wer auf
dem Turnierplatz erscheint, unterwirft sich dem Hausrecht.
Das Hausrecht berechtigt nicht zur Bestrafung nach § 921 LPO.
Normalerweise wird ein Platzverweis ausgesprochen.
Meist ist dieser Vorfall aber zugleich ein Verstoß nach § 920 LPO und ein
Verbandsstrafverfahren wird eingeleitet (LK).
Merke:
Allein zuständig ist die Turnierleitung - Zusammenarbeit mit dem LK- Beauftragten
sollte in jedem Fall erfolgen.
•
•
•
•
•
•
Das Hausrecht richtet sich gegen jeden Störer auf dem
Turniergelände
Übliche Maßnahme ⇒ Platzverweis
Es gibt keinen Einspruch
Neben der Hausrechtsmaßnahme ist fast immer auch ein
Verbandsstrafverfahren notwendig
Dazu muss eine Anzeige an die LK erfolgen
Im Rahmen der Anzeige Sachverhalt genau schildern, Beweise
sichern, Zeugen benennen.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
56
Wettbewerbe der Kategorie C
Allgemeine Grundsätze, Richtervorbereitung
Ziele:
In der Grundausbildung ist sowohl auf das dressurmäßige Reiten als auch auf die
Ausbildung im Springen und im Gelände Wert zu legen. Nur durch die korrekte,
vielseitige Ausbildung lässt sich der ausbalancierte und losgelassene Sitz entwickeln,
der dann eine harmonische Hilfengebung ermöglicht.
In Kat.-C-WB wird die vielseitige Grundausbildung überprüft, u.a. durch vielfältige
Kombinationsmöglichkeiten dieser Wettbewerbe.
Reiterwettbewerbe erleichtern Kindern sowie jugendlichen und erwachsenen
Breitensportlern den Einstieg in den Turniersport.
Teilnehmer:
Teilnehmen können Mitglieder eines Reitvereins ohne Reit-/Fahrausweis (LK 0) und
Reiter der LK 6, wenn die Ausschreibung dies zulässt. Eine Begrenzung der
Altersklassen in der Ausschreibung ist sinnvoll (z.B. auch Senioren möglich).
Pferde/Ponys:
Zugelassen sind 4-jährige und ältere Pferde/Ponys. Die Eintragung als Turnierpferd
ist nicht erforderlich. Durch die Ausschreibung können je Wettbewerb mehrere
Starts pro Pferd/Pony mit verschiedenen Reitern/Fahrern zugelassen werden,
maßgeblich ist der Ausschreibungstext.
Standort der Richter:
Die Richter sollten ihren Standort jeweils in der Mitte des Wettbewerbsplatzes
wählen, um jederzeit Weisungen und Hilfestellungen geben zu können und um
einen Gesamtüberblick zu haben.
Wertnotenfindung:
Die Notenfindung ergibt sich aus den jeweiligen Beurteilungskriterien und wird in
einer Gesamtnote zwischen 10 und 0 gem. § 57 ausgedrückt.
Das Gerittensein und die Qualität des Pferdes/Ponys beeinflussen die Wertnote
unvermeidlich, dürfen jedoch nicht als direkte oder vordringliche Begründung der
Bewertung herangezogen werden.
Das Herausgebrachtsein des Pferdes/Ponys sollte beurteilt werden, ohne die
qualitativ höherwertige Ausstattung den einfachen und gepflegten Ausrüstungen
gegenüber zu bevorzugen.
In Führzügelklassen–Wettbewerben und Longenreiter–Wettbewerben muss die
Leistung nicht zwingend in einer Note zwischen 10 und 0 ausgedrückt werden. Eine
Einordnung in den absoluten Bereich (z.B. im Bereich „ziemlich gut“, aber nicht mehr
„gut“), verbunden mit einem kurzen mündlichen Kommentar, kann zu einer
Rangierung führen, bei der neue Möglichkeiten überlegt werden, die die Motivation
am Wettbewerb erhöhen und den Leistungsdruck mindern.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
57
z.B.:
Einen Sieger, einen Zweit- und Drittplatzierten und gleiche Anerkennungen für die
übrigen Teilnehmer oder mehrere Sieger, mehrere Zweite, Dritte, Vierte, gleiche
Anerkennungen für die übrigen Teilnehmer.
Dem Ideenreichtum sind hier keine Grenzen gesetzt! Die Schleifen müssen nicht in
Standardfarben gehalten sein. Eine Alternative zu grünen und braunen Schleifen
sind bunte oder andersfarbige Schleifen.
Protokoll/Kommentar:
Eine kurze mündliche (ggf. auch schriftliche) Kommentierung durch die Richter für
jeden Teilnehmer eines WB ist obligatorisch. Der Veranstalter muss dies in seinem
Zeitplan berücksichtigen.
Angestrebt wird dabei:
Transparenz der Beurteilungskriterien
Information der Zuschauer (wenn möglich Kommentar über Mikrophon, sofern
Formulierungssicherheit besteht)
Ein pädagogisch wertvoller Kommentar hat folgenden Aufbau (die Reihenfolge ist
wichtig!):
Die positiven Aspekte der Leistungen und Veranlagung des Reiters herausstellen
Mängel aufzeigen
Evtl. Verbesserungshilfen geben
Geeigneter Platz:
Alle Wettbewerbe müssen auf einem geeigneten Platz durchgeführt werden. Eine
zweckmäßige Umrandung muss vorhanden sein (§ 51 LPO).
Teilung:
(gem. § 50 LPO) kann u.a. nach Alter und/oder Geschlecht der Teilnehmer, mit/ohne
Reitausweis, nach Pferden/Pony usw. erfolgen.
Kombination mit anderen Wettbewerben:
Die Kombinationsmöglichkeit dieser WB untereinander sowie mit Breitensportlichen
Wettbewerben sollten so oft wie möglich angeboten werden, um die Teilnahme
interessanter zu machen und damit die vielseitige Grundausbildung zu fördern.
Zweckmäßiger Zeitpunkt und Zeiteinteilung:
Es ist sowohl für die Teilnehmer als auch für die Zuschauer wichtig, einen
zweckmäßigen Zeitpunkt zu wählen. Dabei muss die Schulpflicht wie auch die evtl.
Berufstätigkeit der Eltern beachtet werden (Eltern, die Kinder und Pferde/Ponys zum
Turnier fahren müssen, sind meistens berufstätig und daher zeitlich genauso
gebunden wie schulpflichtige Kinder).
Bei der Zeiteinteilung muss die zusätzlich benötigte Zeit für mündliche Kommentare
während der Platzierung berücksichtigt werden.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
58
Die einzelnen Wettbewerbe
Führzügelklasse
Die Führzügelklasse bietet auch den jüngsten Nachwuchsreitern eine Möglichkeit zur
aktiven Teilnahme an Turnieren. Dabei können das Herausbringen von
Pferd/Pony/Reiter und der Umgang mit der Wettbewerbssituation erstmalig erprobt
werden.
Teilnehmer:
Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse, die auf der gleichen PS/PLS
nicht in WB der Klasse E starten.
Ausrüstung des Pferdes/Ponys:
Sattel (in reinen Pony-Führzügelklassen auch Decke mit Schweifriemen), Trense,
Gebisse gem. Tafel 1-8, Reithalfter gem. Tafel 1-5.
Bandagen, Gamaschen, Streichkappen, Kronen-/(Fessel-)ringe und Springglocken.
Fliegenschutz an den Ohren.
Hilfszügel:
Martingal, einfache oder doppelte (Dreiecks-, Lauffer-) beidseitige Ausbindezügel
oder Stoßzügel aus Leder, Gurtband und/oder Gummi. Diese Hilfszügel sind auch
auf dem Vorbereitungsplatz zulässig.
Der Halsverlängerer ist nicht erlaubt!
Anzug des Reiters:
gem. § 68 beliebiger, zweckmäßiger Reitanzug mit Stiefelhose und Stiefeln bzw.
Jodhpurhose und Stiefeletten oder helle Stiefelhose und Stiefel, Jackett, dazu
passendes Hemd oder Bluse, ggf. mit Plastron oder Krawatte. Zulässig sind auch
Stiefeletten oder gleichfarbige, eng anliegende Glattleder-Chaps, sofern sie optisch
durchgehenden Reitstiefeln entsprechen.
Zwingend vorgeschrieben:
Bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung, da es sich
bei den Teilnehmern immer um Junioren handelt.
Hilfsmittel:
Gerte und Sporten sind in diesem WB nicht zugelassen.
Anforderungen:
Pferd/Pony und Reiter werden durch eine Person am Führzügel im Schritt und Trab
nach Weisung der Richter vorgeführt. Das Leichttraben kann verlangt werden. Der
Führende sollte den Reiter und das Pferd/Pony mehr begleiten als lenkend führen.
Der Führzügel sollte daher weitgehend durchhängen.
Beurteilung:
Beurteilt werden der Sitz des Reiters und der Gesamteindruck (einschließlich
Führer), ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
59
Kriterien:
Sitz:
Grundzüge eines korrekten Sitzes sollten erkennbar sein. Dabei ist besonders auf
den Ansatz zu einem ausbalancierten und losgelassenen Sitz zu achten und auf die
„Selbstverständlichkeit“, auf dem Pferd/Pony zu sitzen.
Gesamteindruck:
Harmonischer Gesamteindruck von Reiter, Führendem und Pferd/Pony.
In der Führzügelklasse dürfen aufwendige Kostüme nicht die Beurteilung
beeinflussen.
Die Rangierung kann einzeln oder in Gruppen ohne Vergabe von Wertnoten
vorgenommen werden.
Kommentar:
In der Führzügelklasse ist es angebracht, die einzelnen Teilnehmer kurz, aber sehr
persönlich anzusprechen. Dies beginnt in der Regel damit, dass die Teilnehmer mit
ihrem Vornamen angesprochen werden und im ersten Satz eine positive
Anerkennung der persönlichen Leistung des Teilnehmers deutlich wird.
Longenreiter-Wettbewerb
Dieser Wettbewerb soll Kindern, die noch nicht in der Lage sind, selbstständig zu
reiten, die Möglichkeit zur Turnierteilnahme geben. Schwerpunkt ist ein
ausbalancierter, losgelassener und zügelunabhängiger Sitz beim Reiten.
An dieser Prüfung können sowohl Reit – als auch Voltigieranfänger teilnehmen.
Teilnehmer/Ausrüstung des Pferdes / Ponys / Hilfszügel / Anzug des Reiters
/Hilfsmittel:
s. Führzügelklasse
Zwingend vorgeschrieben:
Bruch – und splittersicherer Reithelm mit Drei – bzw. Vierpunktbefestigung, sofern es
sich bei den Teilnehmern um Junioren handelt.
Anforderungen:
Pferde/Ponys und Reiter werden von einem Longenführer vorgestellt. Dies kann mit
einem eigenen Pferd oder mit einem vom Veranstalter gestellten Pferd (je nach
Ausschreibung) erfolgen. Es werden verschiedene Übungen ohne Zügel in den drei
Grundgangarten oder nur im Schritt und Trab gezeigt.
Eine Differenzierung der Anforderungen nach Alter bzw. Ausbildungsstand der
Teilnehmer ist sinnvoll.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
60
Folgende Übungen bieten sich an:
• Übungen im Schritt (Beispiele):
• Oberkörper nach vorne auf den Hals legen.
• Beine anwinkeln, mit den Händen Knöchel umfassen.
• Mit Fingerspitzen die gleichseitige oder diagonale Fußspitze berühren.
• Linke Hand an rechten Fuß, rechte Hand an linken Fuß (nur im Schritt).
Übungen für alle Grundgangarten (Beispiele):
• Armkreisen
(vorwärts/rückwärts,
einseitig/beidseitig,
in
die
gleiche/unterschiedliche Richtung).
• Schulterkreisen (einseitig, beidseitig, in die gleiche/unterschiedliche Richtung).
• Oberkörper nach rechts/links drehen.
• Leichttraben, leichter Sitz im Galopp.
• Ohne Bügel reiten.
Durchführung:
Die Prüfung kann sowohl auf dem Dressurviereck, parallel auf zwei Zirkeln, als auch
auf dem Hauptplatz/Springplatz durchgeführt werden. Die Prüfungszirkel werden
abgeteilt. Es bietet sich an, Pferde, die mit mehreren Teilnehmern vorgestellt werden,
abwechselnd auf einem Prüfungszirkel einzuteilen.
Beurteilung:
Beurteilt wird die Sitzgrundlage des Reiters, insbesondere die Losgelassenheit,
Geschmeidigkeit und Balance. Dabei ist besonders auf das Mitschwingen in der
Mittelpositur,
eine
entspannte
Kopf–
und
Schulterpartie
und
die
„Selbstverständlichkeit, auf dem Pferd zu sitzen“, zu achten.
Zusätzliche Tipps:
Eine Altersbegrenzung ist zulässig und sinnvoll. Die Abteilungen sollten nach Alter
der Teilnehmer geteilt werden.
Die Richter sollten den Teilnehmern und Zuschauern den Wettbewerb vor Beginn
erläutern.
Bei der Platzierung sollen die Teilnehmer rangiert werden, müssen aber nicht
zwingend eine Wertnote erhalten. Es reicht aus, die Teilnehmer in den absoluten
Bereich (ziemlich gut, gut, befriedigend...) einzuordnen. Es kann einen oder mehrere
Sieger, Zweiplatzierte, Drittplatzierte usw. geben.
Kommentar:
Der Kommentar im Longenreiter-Wettbewerb ist ebenso wichtig wie bei der
Führzügelklasse.
Der Richter muss motivierend wirken, um in der Jugend die Begeisterung für das
Pferd/Pony und den Sport zu wecken und sie damit nachhaltig für den Sport zu
gewinnen.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
61
Reiter-Wettbewerb
Mit diesem Wettbewerb sollen die ersten Grundlagen der vielseitigen Ausbildung
überprüft werden.
Die Anforderungen orientieren sich an reiterlichen Grundbegriffen wie Sitz und
Hilfengebung, sowohl im Grundsitz als auch im leichten Sitz. Die Verwendung eines
zweckmäßigen Sattels (Vielseitigkeitssattel) sollte daher beachtet werden.
Teilnehmer:
Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse oder, je nach Ausschreibung,
mit LK 6 (dann aber nicht auf der gleichen PLS in LP der Klasse A der
entsprechenden Disziplin startberechtigt).
Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Hilfszügel/Anzug des Reiters:
s. Führzügelklasse.
Zwingend vorgeschrieben:
s. Longenreiterwettbewerb
Hilfsmittel:
Gerte max. 1,20m und Sporen max. 4,5 cm, in reinen Pony-WB 3,5 cm ohne
Rädchen.
Anforderungen:
Abteilungs– und/oder Einzelreiten nach Weisung der Richter unterhalb der Klasse E.
Das „Bügelüberschlagen“ und der leichte Sitz sollten verlangt werden. Ein
besonderes Augenmerk der Richter ist auf die Organisation beim Galoppieren zu
legen.
Hat die Ausschreibung darauf hingewiesen, kann auch Pferdewechsel oder das
Springen einzelner, kleiner Hindernisse verlangt werden. Die Sprünge können bis
50cm hoch sein und werden ohne Hilfszügel (mit Ausnahme des Martingals)
überwunden.
Denkbar ist auch die zusätzliche Ausschreibung eines „Reiter-Wettbewerbs ohne
Galopp“, um die Nachwuchs-Teilnehmer je nach ihrem Ausbildungsstand
leistungsgerechter zu prüfen.
Beurteilung:
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters sowie der Gesamteindruck.
Kriterien:
Die Sitzgrundlage ist das Hauptkriterium der Bewertung. Dabei muss besonders auf
den losgelassenen und ausbalancieren Sitz des Reiters geachtet werden. Bewertet
werden die korrekten Ansätze zur richtigen Hilfengebung und die beginnende
Kontrolle des Reiters über sein Pferd/Pony (z.B. Temporegulierung und Abstand
halten können), unabhängig davon, ob das Pferd/Pony mit einem Hilfszügel
ausgerüstet ist oder nicht.
Gesamteindruck
Zum Gesamteindruck gehören das Herausgebrachtsein, das Zusammenpassen und
die Harmonie von Reiter und Pferd/Pony sowie das reiterliche Verhalten des
Teilnehmers.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
62
Zusätzliche Tipps:
Eine Altersbegrenzung der Teilnehmer ist zulässig und sinnvoll. Bei hohen
Nennungszahlen ist eine vorherige Teilung in Abteilungen z.B. nach Alter,
Geschlecht oder nach Ponys und Großpferden notwendig. In einer Gruppe sollten
nicht mehr als 8 Teilnehmer sein. Prüfungen und Platzierungen müssen kindgerecht
und motivierend durchgeführt werden.
Kommentar:
Auch im Reiter-Wettbewerb sollte ein Kurzkommentar in der Zeiteinteilung eingeplant
sein. Die Richter sollten jedem Teilnehmer eine positiv-motivierende Anerkennung
aussprechen, einen Hinweis zur weiteren Arbeit geben und die vergebene Note
kommentieren.
Dressurreiter-Wettbewerb
Der Dressurreiter-Wettbewerb ist der erste und einfachste Wettbewerb für den
Nachwuchs im Dressurbereich, in dem reiterliche Grundfertigkeiten (Sitz,
Hilfengebung und beginnende Einwirkung, korrektes Reiten von Hufschlagfiguren)
überprüft werden.
Es muss durch die Richter sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer die gleichen
Anforderungen erfüllen. Es hat sich in der Praxis bewährt, eine Kurzaufgabe mit dem
Vorleser abzusprechen, die einfachste Hufschlagfiguren auf großen Linien und
Handwechsel beinhaltet. Kurzaufgaben können auch von den Richtern erarbeitetund vor Beginn des Wettbewerbs durch Aushang an der Meldestelle am „Schwarzen
Brett“ bekannt gegeben werden.
Teilnehmer:
Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse und mit Leistungsklasse D6
gem. Ausschreibung (dann aber nicht auf der gleichen PLS in LP der Klasse A der
entsprechenden Disziplin startberechtigt).
Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Hilfszügel/Anzug des Reiters:
s. Führzügelklasse.
Zwingend vorgeschrieben:
s. Longenreiterwettbewerb
Hilfsmittel:
s. Reiterwettbewerb
Anforderungen:
Nach Weisung der Richter werden gem. Anforderungen der Klasse E
Hufschlagfiguren (z.B. ganze Bahn, Zirkel, einfache Schlangenlinie, Handwechsel in
der Bewegung auf großen Linien) im Abteilungs– oder auch Einzelreiten in den drei
Grundgangarten geritten.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
63
Beurteilung:
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere das Einhalten der
Hufschlagfiguren sowie der Gesamteindruck.
Kriterien:
Sitz und Einwirkung des Reiters:
Bewertet werden der losgelassene und ausbalancierte Sitz des Reiters sowie die
beginnende Einwirkung in den Grundlektionen (z.B. Anreiten, Durchparieren bei
Gangartenwechsel, Angaloppieren).
Einhalten der Hufschlagfiguren:
Beim Reiten von Hufschlagfiguren, wie z.B. Zirkel, Schlangenlinien, durch die ganze
Bahn wechseln, sollten Grundfertigkeiten im Einhalten der Bahnpunkte und
vorgeschriebenen Linien gegeben sein.
Gesamteindruck:
Zum Gesamteindruck gehören das Herausgebrachtsein, das Zusammenpassen und
die Harmonie von Reiter und Pferd/Pony, sowie das reiterliche Verhalten des
Teilnehmers.
Kommentar:
Der Ablauf eines Dressurreiter-Wettbewerbs (4 Reiter in der Bahn) macht es nicht
immer einfach, gezielte Kommentare zu formulieren, die in der Kürze der
vorhandenen Zeit dem Reiter klarmachen, woran er in Zukunft arbeiten muss, um zu
einer noch höheren Bewertung zu gelangen.
Trotzdem sollte es möglich sein, jedem Teilnehmer einen Kurzkommentar
zukommen zu lassen, in dem seine persönliche Leistung gewürdigt wird, aus dem er
aber auch entnehmen kann, was die Richter sich bezüglich der weiteren Ausbildung
in der nahen Zukunft wünschen würden.
Springreiter-Wettbewerb
Der Springreiter-Wettbewerb ist der erste und einfachste Wettbewerb für den
Nachwuchsreiter im Springbereich.
Die Aufgabenstellung muss entsprechend einfach sein, so dass positive Erfahrungen
Anreiz für weitere Starts geben. Es werden bei einfacher Linienführung mit wenigen,
lösbaren Springaufgaben insbesondere der leichte Sitz, die Hilfengebung und die
beginnende Einwirkung überprüft.
Im Aufgabenheft werden Parcoursvorschläge zur Gestaltung der Parcours gemacht,
die lösbare Aufgabenstellungen beinhalten und Dinge wie Handwechsel, Reiten über
Trabstangen, Reiten eines „In-and-Out“ etc. beinhalten.
Teilnehmer:
Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse und mit Leistungsklasse S6
(dann aber nicht auf der gleichen PLS in LP der Klasse A der entsprechenden
Disziplin startberechtigt).
Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Anzug des Reiters:
s. Führzügelklasse
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
64
Hilfszügel:
Martingal. Auch auf dem Vorbereitungsplatz sind keine anderen Hilfszügel zulässig.
Zwingend vorgeschrieben:
Bruch – und splittersicherer Reithelm mit Drei – bzw. Vierpunktbefestigung.
Hilfsmittel:
Gerte max. 75 cm und Sporen max. 4,5 cm, in reinen Pony-WB 3,5 cm ohne
Rädchen.
Anforderungen:
Nach Weisung der Richter oder in einem vorher festgelegten Parcours werden in
Anlehnung an die Anforderungen der Klasse E Hindernisfolgen und/oder
Parcoursausschnitte verbunden mit reiterlichen Aufgaben geritten. Komplette
Parcours entsprechen nicht dem Wettbewerbszweck.
In Gruppen bis zu 4 Reitern werden die Anforderungen überprüft. Eine Stangenreihe
und zwei bis drei Hindernisse können als Hindernismaterial genügen.
Die Aufgabenstellung könnte z.B. wie folgt sein:
Gruppe von vier Reitern.
• Leichter Sitz auf beiden Händen im Trab und Galopp.
• In genügendem Sicherheitsabstand im Trab über eine Stangenreihe reiten.
• Einzeln aus dem Trab über ein Hindernis auf dem dritten Hufschlag mit
vorgelegter Trabstange springen.
• Einzeln aus dem Trab ein „In-and-Out“ springen.
• Einzeln aus dem Galopp einen Oxer springen.
Beurteilung:
Beurteilt werden leichter Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere die
harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während
des Wettbewerbs.
Kriterien: Leichter Sitz und Einwirkung.
Bewertet werden der leichte Sitz (Balance, geschmeidiges Vorneigen des
Oberkörpers aus der Hüfte heraus, tiefes Knie, tiefer Absatz, Lage der
Unterschenkel, ruhige, vom Sitz unabhängige Zügelführung) sowie die richtige
Entlastung zwischen und über den Hindernissen. Die Einwirkung muss genügende
Kontrolle über das Pferd/Pony ermöglichen.
Harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben
Einhalten von Gangart und Tempo, Anreiten der Hindernisse. Hindernisfehler,
Ungehorsam und Sturz werden nicht bewertet, fließen jedoch in die Notenfindung
ein, wenn sie durch den Reiter verursacht wurden. Der dritte Ungehorsam bzw. der
zweite Sturz führen zum Ausschluss.
Gesamteindruck:
Zum Gesamteindruck gehören das Herausgebrachtsein sowie die harmonische
Vorstellung und das reiterliche Verhalten des Teilnehmers.
Zusätzliche Tipps:
Vor dem Wettbewerb sollten Richter und Parcourschef Kontakt aufnehmen und über
die zu stellenden Springaufgaben beraten.
Danach sollte eine Skizze erstellt werden, die den Ablauf des Wettbewerbs zeigt.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
65
Die gemeinsame
Besichtigung der Hindernisse (ggf. mit Ponys/Pferden) in
Begleitung in Begleitung von Richtern/Parcourschefs und/oder Ausbildern, die die
Aufgabenstellung erklären, ist besonders sinnvoll.
Kommentar:
Auch im Springreiter-Wettbewerb ist ein Kurzkommentar selbstverständlich. Es hat
sich bewährt, die 4 Teilnehmer einer Gruppe die Prüfung komplett absolvieren zu
lassen und die Kommentare zu sprechen, während die nächste Gruppe den Platz
betritt und sich mit den Gegebenheiten vertraut macht.
Im Springreiter-Wettbewerb ist zu überdenken, dass man auch diejenigen
Teilnehmer mit einem kurzen Kommentar anspricht, die im Teilbereich „Springen“
ausscheiden – sie müssen besonders motiviert werden, um weiterüben und
wiederkommen zu wollen.
Geländereiter-Wettbewerb
Der Geländereiterwettbewerb ist der erste und einfachste Wettbewerb für den
Nachwuchsreiter im Vielseitigkeitsbereich, aber durchaus auch für den engagierten
Freizeit- (Gelände-) Reiter gedacht.
Daher muss die Aufgabenstellung entsprechend einfach sein, so dass positive
Erfahrungen Anreize für weitere Starts geben.
Die geforderten Leistungen sind schwerpunktmäßig auf den ausbalancierten leichten
Sitz und die Geschicklichkeit des Reiters im Gelände ausgerichtet.
Teilnehmer:
Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse und mit Leistungsklasse V6
(dann aber nicht auf der gleichen PLS in LP der Klasse A der entsprechenden
Disziplin startberechtigt).
Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Anzug des Reiters:
s. Führzügelklasse
Hilfszügel:
Gleitendes Ringmartingal. Auch auf dem Vorbereitungsplatz keine weiteren
Hilfszügel zulässig.
Zwingend vorgeschrieben:
Bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung sowie eine
Schutzweste.
Hilfsmittel:
Gerte max. 75 cm und Sporen max. 3,5 cm ohne Rädchen.
Anforderungen:
Entweder: Einzelnes Überwinden von Geländehindernissen (50cm – 70 cm hoch,
Hochweitsprünge nicht über 1,00m weit) nach Weisung der Richter. Dabei ist das
Prüfen in Gruppen bis zu 4 Reitern empfehlenswert. Der leichte Sitz soll sowohl im
Galopp als auch im Trab gezeigt werden, evtl. mit angewiesenem Tempowechsel. Es
können auch mehrere Sprünge in Folge verlangt werden.
Oder: Geländehindernisfolgen oder eine Geländestrecke (ca. 500m – 1000m Länge
mit ca. 7 Geländehindernissen) nach Weisung der Richter in angemessenem Tempo.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
66
Beurteilung:
Beurteilt werden leichter Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere die
harmonische, selbstverständliche Bewältigung der gestellten Aufgaben sowie der
Gesamteindruck.
Kriterien: Leichter Sitz und Einwirkung.
Bewertet werden der leichte Sitz (Balance, geschmeidiges Vorneigen des
Oberkörpers aus der Hüfte heraus, tiefes Knie, tiefer Absatz, Lage der
Unterschenkel, ruhige, vom Sitz unabhängige Zügelführung) zwischen und über den
Hindernissen sowie das Anpassen an Bewegung und Tempo
Harmonische, selbstverständliche Bewältigung der gestellten Aufgaben
Einhalten eines angemessenen Tempos sowie das rhythmische Anreiten der
Hindernisse. Ungehorsam oder Sturz werden nicht bewertet, fließen jedoch in die
Notenfindung ein, wenn sie durch den Reiter verursacht werden. Der zweite Sturz
desReiters bzw. der 3. Ungehorsam führen zum Ausschluss. Allerdings führt der 1.
Sturz von Reiter und Pferd analog zu allen anderen Geländeprüfungen immer zum
sofortigen Ausschluss.
Gesamteindruck:
Zum Gesamteindruck gehören die harmonische Vorstellung, das reiterliche Verhalten
des Teilnehmers sowie das Herausgebrachtsein.
Zusätzliche Tipps:
Gelände-Skizzen nach Möglichkeit vervielfältigen und an der Meldestelle auslegen.
Gelände-Besichtigung mit der Richtergruppe und dem Parcourschef kann auch mit
Pferd/Pony angeboten werden. Wasserstellen dürfen dabei durchritten werden. Aus
Sicherheitsgründen sollte eine Zuschauerabgrenzung (z.B. durch Flatterband)
vorhanden sein. Es ist besonders empfehlenswert, ca. eine Woche vor dem
Wettbewerb ein beaufsichtigtes Training unter Einbeziehung der Originalhindernisse
anzubieten.
Kommentar:
Die technische Ausstattung und Geländegegebenheiten machen es nicht immer
einfach, für die Teilnehmer eines Geländereiter-Wettbewerbes einen Kommentar zu
formulieren.
Ist dies direkt nach dem jeweiligen Ritt nicht möglich, sollte für den Teilnehmer ein
kurzes schriftliches Protokoll angefertigt werden, in welchem zunächst das Positive
der gezeigten Leistung gewürdigt wird und der Teilnehmer im Anschluss daran
erfährt, woran er hauptsächlich arbeiten muss, um bei einem erneuten Start zu einer
höheren Bewertung zu kommen.
Kombinierter Dressur/-Spring-Wettbewerb
Kombinierte Dressur-/Spring-Wettbewerbe setzen sich aus den beiden Teilprüfungen
Dressur und Springen, die in einer Wertung zusammengefasst werden.
Teilnehmer:
Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse und mit Leistungsklasse
D6/S6.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
67
Ausrüstung des Pferdes/Ponys:
Sattel (in reinen Pony-Führzügelklassen auch Decke mit Schweifriemen), Trense,
Gebisse gem. Tafel 1-8, Reithalfter gem. Tafel 1-5.
Springen: Gamaschen, Bandagen, Streichkappe, Springglocken, Kronen/Fesselringe
Anzug des Reiters:
s. Führzügelklasse
Hilfszügel:
Dressur: ohne Hilfszügel, Vorbereitungsplatz siehe Dressurreiterwettbewerb.
Springen: gleitendes Martingal
Hilfsmittel:
Gerte im Dressurwettbewerb max. 1,20m, im Springwettbewerb max. 75 cm. Sporen
max. 4,5 cm, in reinen Pony-WB 3,5 cm ohne Rädchen.
Anforderungen:
Dressurwettbewerb Kl. E gemäß Aufgabenheft zur LPO.
Springwettbewerb Kl. E ohne Zeitwertung, aber mit erlaubter Zeit.
Beurteilung:
Beurteilt werden die Leistungen in den beiden Teilwettbewerben Dressur und
Springen.
Bewertung:
Dressurwettbewerb gem. § 404.
Springwettbewerb:
Von der im Teilwettbewerb Dressur erzielten Wertnote werden abgezogen:
Für Hindernisfehler
0,5 Strafpunkte
Bei Sturz des Reiters
2,0 Strafpunkte
1. Ungehorsam
0,5 Strafpunkte
2. Ungehorsam
1,0 Strafpunkte
2. Ungehorsam am gleichen Hindernis
2,0 Strafpunkte
Überschreiten der EZ je angef. Sek.
0,1 Strafpunkte
3. Ungehorsam, 2. Sturz des Reiters
Ausschluss
1. Sturz des Pferdes
Ausschluss
Sonstige Ausschlüsse gem. §§ 406 bzw. 519.
Platzierung:
Sieger ist der Teilnehmer mit der höchsten Wertnote. Bei Wertnotengleichheit
entscheidet die bessere Wertnote im Teilwettbewerb Dressur; besteht auch hier
Wertnotengleichheit, erfolgt gleiche Platzierung.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
68
Kombinierter Dressur/-Stilspringwettbewerb
Kombinierte Dressur-/Stilspring-Wettbewerbe setzen sich aus den beiden
Teilprüfungen Dressur und Stilspringen mit Standardanforderungen zusammen, die
in einer Wertung zusammengefasst werden.
Teilnehmer/Ausrüstung des Pferdes/Hilfszügel/Anzug des Reiters/Hilfsmittel:
Wie kombinierter Dressur/-Springwettbewerb
Zwingend vorgeschrieben:
Bruch – und splittersicherer Reithelm mit Drei – bzw. Vierpunktbefestigung.
Anforderungen:
Dressuraufgabe Kl. E gem. Aufgabenheft zur LPO.
Stilspringwettbewerb Kl. E mit Standardanforderungen.
Reiter und Pferd/Pony müssen in beiden Teilprüfungen dieselben sein.
Beurteilung:
Beurteilt werden die Leistungen in den beiden Teilwettbewerben Dressur und
Stilspringen mit Standardanforderungen.
Bewertung:
Dressurwettbewerb Kl. E gem. § 404.
Stilspringwettbewerb gem. § 520 (mit Standardanforderungen).
Platzierung:
Sieger ist der Teilnehmer mit der höchsten Wertnotensumme aus den beiden
Teilwettbewerben (Bewertungsverhältnis 1:1). Bei Wertnotengleichheit entscheidet
die bessere Wertnote im Teilwettbewerb Dressur; besteht auch hier
Wertnotengleichheit, erfolgt gleiche Platzierung.
Kombinierter Dressur-Spring-Wettbewerb Kl. E analog Eignungsprüfung
Gruppen von bis zu 3 Teilnehmern absolvieren die Aufgabe K1 im Rahmen der Kl. E.
Unmittelbar im Anschluss an die Aufgabe absolvieren die Teilnehmer einzeln einen
Kurzparcours, i.d.R. bestehend aus vier Hindernissen. Ein Parcoursvorschlag lässt
sich ebenfalls dem Aufgabenheft entnehmen.
Der Teilwettbewerb Springen kann auch auf einem separaten Prüfungsplatz
stattfinden, dort ist dann freie Parcoursgestaltung im Rahmen der Bestimmungen des
§312.1 (Eignungsprüfung) möglich.
Durch diese Prüfungsart wird die vielseitige Ausbildung gefördert; die Richter
vergeben eine Gesamtnote für Sitz und Einwirkung des Reiters während der Dressur
und des Springens, wobei hier (entgegen der Bewertung des SpringreiterWettbewerbes) bereits Abzüge für Verreiten in der Dressur bzw. Ungehorsam
während des Springens vorgenommen werden.
Analog zur Fragestellung in der Eignungsprüfung „ist das Pferd als Reitpferd zum
sofortigen Einsatz geeignet?“ kann hier die Frage gestellt werden, ob der Teilnehmer
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
69
als Reiter bezüglich der Kriterien Losgelassenheit, Balance, Bewegungsgefühl,
beginnender Einwirkung und Kontrolle des Pferdes auf dem richtigen Weg ist und
sich in beiden Disziplinen auf einem guten Ausbildungsweg befindet.
Teilnehmer/Ausrüstung des Pferdes/Anzug des Reiters:
Wie Kombinierter Dressur/-Springwettbewerb.
Achtung: In diesem Wettbewerb sind nur Bandagen, Gamaschen und Streichkappen
zulässig.
Hilfszügel:
Es sind keinerlei Hilfszügel erlaubt, auch nicht auf dem Vorbereitungsplatz.
Zwingend vorgeschrieben:
Bruch – und splittersicherer Reithelm mit Drei –bzw. Vierpunktbefestigung während
der gesamten Prüfung, unabhängig vom Alter der Teilnehmer.
Hilfsmittel:
Gerte max. 0,75cm (auch während der Dressuraufgabe ist demnach keine
Dressurgerte erlaubt) und Sporen max. 4,5, in reinen Pony-WB/LP max. 3,5 cm ohne
Rädchen).
Anforderungen:
Gefordert wird die Dressuraufgabe K1 mit unmittelbar folgendem Springen einer
Folge von Hindernissen, ca. 0,80cm hoch.
Beurteilung:
Beurteilt werden die Leistungen in den beiden Teilwettbewerben Dressur und
Springen mit einer Note.
Hiervon werden Strafpunkte für Verreiten und Strafpunkte für Hindernisfehler,
Ungehorsam und Sturz gem. §520.3a abgezogen:
Für Hindernisfehler
0,5 Strafpunkte
Bei Sturz des Reiters
2,0 Strafpunkte
1. Ungehorsam
0,5 Strafpunkte
2. Ungehorsam
1,0 Strafpunkte
2. Ungehorsam am gleichen Hindernis
2,0 Strafpunkte
3. Ungehorsam, 2. Sturz des Reiters
Ausschluss
1. Sturz des Pferdes
Ausschluss
Sonstige Ausschlüsse gem. §§ 406 bzw. 519.
Kriterien:
Dressur: Sitz und Einwirkung des Reiters.
Bewertet werden der losgelassene und ausbalancierte Sitz des Reiters sowie die
beginnende Einwirkung in den Grundlektionen.
Einhalten der Hufschlagfiguren:
Beim Reiten von Hufschlagfiguren, wie z.B. Zirkel, Schlangenlinien, durch die ganze
Bahn wechseln, sollten Grundfertigkeiten im Einhalten der Bahnpunkte und
vorgeschriebenen Linien gegeben sein.
Springen: Leichter Sitz und Einwirkung.
Bewertet werden der leichte Sitz (Balance, geschmeidiges Vorneigen des
Oberkörpers aus der Hüfte heraus, tiefes Knie, tiefer Absatz, Lage der
Unterschenkel, ruhige, vom Sitz unabhängige Zügelführung) sowie die richtige
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
70
Entlastung zwischen und über den Hindernissen. Die Einwirkung muss genügende
Kontrolle über das Pferd/Pony ermöglichen.
Harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben.
Einhalten von Gangart und Tempo, Anreiten der Hindernisse.
Gesamteindruck:
Zum Gesamteindruck gehören das Herausgebrachtsein, das Zusammenpassen und
die Harmonie von Reiter und Pferd/Pony, sowie das reiterliche Verhalten des
Teilnehmers.
Zusätzliche Tipps:
Vor dem Wettbewerb sollten Richter und Parcourschef Kontakt aufnehmen und über
die zu stellenden Springaufgaben beraten und eine Skizze erstellen, die den Ablauf
des Wettbewerbs zeigt.
Die vorherige Besichtigung der Hindernisse (ggf. mit Ponys/Pferden) in Begleitung
von Richtern/Parcourschefs und/oder Ausbildern, die die Aufgabenstellung erklären,
sollte möglich sein.
Kommentar:
Auch in dieser Prüfung muss den Teilnehmern durch einen Kurzkommentar, der im
ersten Satz eine positive Anerkennung der persönlichen Leistung beinhalten sollte
und den derzeitigen Ausbildungsstand verdeutlicht, Tipps und Hinweise zur
Leistungsverbesserung gegeben werden. In dieser Prüfungsart sollten vermehrt
bereits Ursache und Wirkung aufgezeigt werden.
Kombinierter Dressur/-Spring-Wettbewerb mit Gelände analog
Eignungsprüfung
Kombinierte Dressur/-Springwettbewerbe mit Gelände analog Eignungsprüfung
bestehen aus der Teilprüfung Dressur mit unmittelbar folgendem Springen einer
Folge von Hindernissen. Im Anschluss ist eine Geländestrecke mit ca. fünf
Geländehindernissen (möglichst inkl. Wasserdurchritt) zu absolvieren.
Teilnehmer/Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Anzug des Reiters:
s. Geländereiterwettbewerb, weder auf dem Vorbereitungsplatz-, noch in dem
Wettbewerb sind Hilfszügel zulässig. Achtung: In diesem Wettbewerb sind nur
Bandagen, Gamaschen und Streichkappen zulässig.
Hilfsmittel:
Gerte max. 0,75cm (auch während der Dressuraufgabe ist demnach keine
Dressurgerte erlaubt) und Sporen max. 3,5 cm.
Anforderungen:
Dressurwettbewerb Kl. E gemäß Aufgabenheft zur LPO mit unmittelbar folgendem
Springen einer Folge von Hindernissen, ca. 0,80m hoch. Im Anschluss eine kurze
Geländestrecke, Höhe der Hindernisse = Vielseitigkeitswettbewerbe der Kl. E.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
71
Beurteilung:
Dressurwettbewerb/-prüfung gem. § 404, wobei Sitz und Einwirkung des Reiters
beim Springen und beim Geländeritt in die Note eingehen (Strafpunkte für
Hindernisfehler gem. § 520.3a).
Platzierung:
Sieger ist der Teilnehmer mit der höchsten Endwertnote.
Kriterien/Zusätzliche Tipps/Kommentar:
s. Kombinierter Dressur/-Springwettbewerb analog Eignungsprüfung
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
72
Breitensportliche Wettbewerbe, Reitpass
Richtervorbereitung
Breitensportliche Wettbewerbe
Die Breitensportlichen Wettbewerbe dienen einerseits der Ausbildung zum korrekten
Umgang mit dem Pferd/Pony im weitesten Sinne, andererseits sollen sie den
spielerischen Umgang mit dem Pferd/Pony in Einzel – und insbesondere
Mannschaftswettbewerben fördern.
Zugelassen sind grundsätzlich 4-jährige und ältere Pferde und Ponys.
Die Durchführung breitensportlicher Wettbewerbe kommt bislang auf unseren
Turnieren oft noch etwas kurz, obwohl die Möglichkeiten auf diesem Gebiet vielerlei
Betätigungsfelder erschließen und Fortbildungsanreize schaffen. Diese Wettbewerbe
bieten ein enormes Entwicklungspotential zur Einbeziehung aller Pferdefreunde im
eigenen Verein und rund um den Verein. Zugleich ziehen diese Wettbewerbe für
„jedermann“ Verwandte, Freunde und Förderer an. Aus Verantwortung unserem
Sport gegenüber sollten Veranstalter, Ausbilder und auch wir Richter dafür Sorge
tragen, unsere Turniere um Wettbewerbe solcher Art zu bereichern. Oberste
Grundsätze sind auch bei diesen Wettbewerben:
•
•
•
•
Vermittlung von „horsemanship“ (Pferdeverstand).
Fortbildungsanreiz, Attraktivität und Spaß für die Teilnehmer.
Partnerschaftliches Zusammenwirken des Teilnehmers
Pferd/Pony.
Attraktivität für die Zuschauer.
mit
seinem
Die LPO behandelt die Wettbewerbe der §§ 100 bis 250 sehr liberal. Dennoch gibt es
auch hier einige unverzichtbare Vorschriften aus Gründen der Unfallsicherheit, des
Tierschutzes und in bezug auf die Vergleichbarkeit der Leistungen.
Dazu gehört auch die Ausrüstung der Teilnehmer, die den Regeln der betreffenden
Reitlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes
entsprechen muss (vgl. auch § 6 LPO).
Sie können als Richter von Breitensportlichen Wettbewerben wesentlich dazu
beitragen, der Ausbildung zum korrekten Umgang mit dem Pferd/Pony sowie dem
Erlernen eines spielerischen Umgangs mit demselben dienlich zu sein, in dem Sie
die Teilnehmer uneingeschränkt motivieren, d.h. ihnen zu Erfolgserlebnissen zu
verhelfen
die Teilnehmer dabei positiv unterstützen, Misserfolgserlebnisse produktiv zu
verarbeiten
den Teilnehmern ein positives Vorbild sind (Auftreten, Erscheinungsbild, Umgang)
Im Einzelnen unterscheidet man folgende Breitensportliche Wettbewerbe:
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
73
•
•
•
•
•
•
•
•
§ 100:
§ 101:
§ 102:
§ 103:
§ 104:
§ 105:
§ 106:
§ 107:
Wettbewerbe im Umgang mit dem Pferd/Pony
Geschicklichkeitswettbewerbe
Allroundwettbewerbe
Reiterspiele
Voltigierspiele
Mannschaftsballspiele
Formationsreiten
Strecken-Wettbewerbe für Reiter und Fahrer
Ausschreibungsbeispiele und genaue Anforderungen dieser Wettbewerbe finden Sie
im FN -Handbuch Pferdesport.
Der Deutsche Reit-Pass
Durch den Deutschen Reit-Pass wird dokumentiert, dass die Inhaber ein geeignetes
Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel vorstellen können und auch die hierfür
nötigen theoretischen Kenntnisse haben. Der Deutsche Reit-Pass dient dabei
folgenden Zielen:
Umweltschutz: richtiges Verhalten des/r Reiters/in in Feld und Wald und angepasster
Umgang mit Natur und Umwelt
Tierschutz: gegenüber dem Pferd und auch anderen Tieren in der Natur
Unfallsicherheit: Reiter und Reiterinnen sollen mögliche Gefahren kennen und
wissen, wie Unfälle zu vermeiden sind
Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme soll dabei ebenfalls gefördert werden,
z.B. gegenüber anderen Erholungssuchenden, Landwirten, Förstern und Jägern.
Wer kann teilnehmen:
Alle Bewerber und Bewerberinnen, die den Basis-Pass Pferdekunde besitzen. (Die
Reitweise ist beliebig.)
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.
Die Pferde/Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein, pro Pferd sind nicht mehr als
zwei Reiter/Reiterinnen erlaubt.
Wo findet die Vorbereitung und Prüfung statt:
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Reiter/in an einem Vorbereitungslehrgang
teilnehmen. Der Lehrgang muss von einem/r einschlägig erfahrenen Trainer/in C –
Reiten durchgeführt werden, selbstverständlich auch von Trainer/Trainerinnen mit
höherwertiger Trainerlizenz.
Die Prüfung kann von Reitvereinen oder Pferdebetrieben durchgeführt werden, die
dem Niveau eines FN – anerkannten Betriebes entsprechen.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
74
Was wird verlangt:
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem „praktischen“ und „theoretischen“
Teil:
Praktischer Teil:
Vorbereiten des Pferdes/des Gespanns zum Ausritt bzw. zur Ausfahrt.
Reiten in allen Gangarten, Kolonnenreiten (nebeneinander, überholen,
gegeneinander), Einzelgalopp von Punkt zu Punkt, Wegreiten von der Gruppe,
Straßenüberquerung, Überwindung kleiner natürlicher Hindernisse (z.B. Kletterstelle,
Wassereinritt); auf Wunsch des/r Bewerbers/in zusätzlich Springen im Gelände von 4
festen Hindernissen (bis zu 80cm hoch).
Versorgen der Pferde bei Rast oder Unfall.
Theoretischer Teil:
Grundkenntnisse der Reitlehre und der Pferdehaltung.
Reiterliches Verhalten und Umweltschutz, Reiten im Straßenverkehr und in Feld und
Wald.
Unfallverhütung.
Erste Hilfe für Reiter und Reiterinnen und Pferd.
Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Wer hat bestanden:
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen „bestanden“ lauten.
Das erfolgreiche Absolvieren der Aufgabe Springen im Gelände wird bei Bestehen
der Gesamtprüfung gesondert vermerkt. Das Nicht-Bestehen der Aufgabe Springen
im Gelände gilt als „nicht geprüft“.
Welche Weiterbildungen sind möglich?
Der Deutsche Reit-Pass ist die Voraussetzung für die Abzeichen im Wanderreiten,
Jagdreiten und Distanzreiten sowie für den /die Berittführer/in.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
75
Rechtsmissbräuchliche Anwendung von
Ermessensentscheidungen
Rolf Peter Fuß
Befangenheit – eine Definition, die immer wieder (zu Recht oder zu Unrecht) dort
Verwendung findet, wo Menschen einer Entscheidung bzw. ein Urteil aufgrund nicht
messbarer Regeln zu treffen haben.
In unserem Sport ist dies im § 57 der LPO als „beurteilendes Richtverfahren“
festgelegt. Hierbei entscheidet der Richter nach freiem Ermessen nach den in den
Richtlinien für Reiten und Fahren festgelegten Grundsätzen. Auch in § 55 der LPO
wird auf die Aufgabe der Richter Bezug genommen. Demnach ist der Richter an die
Ausschreibung und an die LPO gebunden und beurteilt nach freiem Ermessen, was
er während einer Prüfung wahrnimmt.
Die „never ending story“ und unsere jetzige Hauptthematik ist in vier Zeilen in § 56
Ziffer 6 LPO auffindbar.
„ In WB/LP mit beurteilendem Richtverfahren sind Richter und Veranstalter
gemeinsam verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z.B.
Verwandtschaft,
Besitzer,
Ausbilder,
Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis,
wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.“
Also verfügt neben dem Richter auch der Veranstalter über die Verantwortung zur
Einhaltung dieser Regel. Die Überprüfung, ob die Ausübung der Richtertätigkeit
möglich ist, sollte ständig – bereits mit Beginn der Verpflichtung zum Turnier –
erfolgen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass unsere Veranstalter zunächst einmal
ursächliches Interesse am reibungslosen und vordergründig störungsfreien Ablauf
der Veranstaltung haben und für kurzfristige Besonderheiten wie z.B. das Ändern
einer Richtereinteilung, bei ohnehin schon knapper Richterbesetzung nur sehr wenig
Begeisterung aufbringen können. Teilweise ist es sogar nur mit sehr intensiven
Bemühungen möglich, den Veranstalter von der Notwendigkeit der Änderung zu
überzeugen.
Das Gros der Verantwortung liegt zweifellos beim Richter und dies nicht nur, weil bei
eventuellen Verstößen das Ansehen des Richteramtes im Allgemeinen, sondern
auch der Name des Richters im Besonderen nachhaltigen Schaden erleidet.
Bei weiterem Lesen fällt auf, dass nicht erst das Vorliegen von Befangenheit ein
Mangel ist, sondern die Besorgnis der Befangenheit vermieden werden muss. Es
handelt sich also um einen wesentlich größeren Sensibilitätsbereich, da das
Vorhandensein einer Besorgnis schon ausreicht, um gegen die Bestimmung dieses
Paragraphen zu verstoßen. Natürlich wirft sich sogleich die Frage auf, wann eben
dies gegeben ist.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
76
Erwarten Sie bitte nicht, dass im Folgenden ein Leitfaden in Katalogform geliefert
werden kann, aus dem hervorgeht, wann denn nun Besorgnis der Befangenheit
vorliegt bzw. nicht. Diese Entscheidung ist von jedem einzelnen mit größtmöglicher
Sensibilität selbst zu treffen. Bei dieser Entscheidungsfindung sollte dann weniger
die eigene Fähigkeit zur Findung einer objektiven Wertung, sondern eher die zu
erwartende öffentliche Meinung in den Vordergrund gestellt werden. Berücksichtigt
werden muss hierbei, dass diese öffentliche Meinung in aller Regel nur verdeckt,
dafür aber umso nachhaltiger, geäußert wird. Die Betroffenen selbst erhalten, wenn
überhaupt, in der Regel erst als letzte Kenntnis von entsprechenden Vorwürfen.
Genau hier besteht die Möglichkeit, den Hebel anzusetzen. Auf der einen Seite ist
die überwiegende Anzahl von Vorwürfen, Richterurteile wären nicht nach objektiven
Gesichtspunkten getroffen, falsch. Andererseits kennen wir bedauerlicherweise eine
Reihe von Fällen, bei denen eklatante Verstöße von Kollegen gegen eben diesen §
56 Ziff. 6 festgestellt werden mussten. Dies wird auch durch verschiedene
Ordnungsmaßnahmen belegt, die von Landeskommissionen ausgesprochen wurden.
Hierbei handelte es sich allerdings überwiegend um Fälle, die sehr leicht und
eindeutig nachweisbar waren. Wenn beispielsweise der Vater seinen Sohn auf einem
Pferd richtet, welches in seinem Besitz ist, so ist jedem die Offensichtlichkeit des
Verstoßes klar. Es ist sogar unverständlich, wie jemand, der Richter ist, überhaupt
auf die Idee kommt, so zu verfahren. Viel häufiger sind sicherlich die Fälle, die nicht
so eindeutig nachzuweisen sind wie z.B. die provisionsträchtige Vermittlung eines
Pferdes, bei dem zudem noch die „eingebaute Platzierungsgarantie“ ständig latent
vorhanden ist.
Man würde es sich allerdings zu einfach machen, wenn man die Aufgabe auf die
Einhaltung der Bestimmungen einzig und allein auf die Landeskommission
abschiebt. Besser ist es, diese Problematik offensiv in den eigenen Reihen
anzugeben. Die direkte Ansprache eines betroffenen Kollegen gibt diesem zu einen
die Chance, ungerechtfertigte Vorwürfe zu entkräften, sorgt aber auch für eine
Sensibilisierung insbesondere bei den so genannten „schwarzen Schafen“. Wer
mehrfach durch unterschiedliche Kollegen auf ein solches Problem angesprochen
wird, wird gezwungen, sich mit der Materie zu beschäftigen und für Abhilfe zu
sorgen. Damit wäre dann doch schon sehr viel erreicht. Sicherlich kann eine
derartige Verfahrensweise mit unangenehmen Diskussionen verbunden sein, dient
aber der Sache wesentlich mehr, als den Mantel des Schweigens über das Problem
zu decken und eventuell sogar noch hinter dem Rücken von Betroffenen die
Angelegenheit weiter zu thematisieren.
Hat nicht jeder Richter die Verantwortung nicht nur für sich, sondern in gewissen
Grenzen auch für das Ansehen des gesamten Richterstandes? Hier soll jetzt sicher
nicht einer Bevormundung von Kollegen bzw. Bespitzelung oder dergleichen
Vorschub gegeben werden. Schon gar nicht ist hiermit eine Disziplinierung von
Kollegen beabsichtigt. Die interne, sachliche und faire Diskussion muss allerdings
immer möglich sein und zwar vorrangig mit dem Ziel, die vielen ungerechtfertigten
Vorwürfe ins Leere laufen zu lassen.
Ein weiterer Vergleich sei hierzu erlaubt: In einer gut funktionierenden Familie
werden Vorwürfe gegen Familienmitglieder geprüft. Wenn diese nicht zutreffen,
stellen sich alle vor dieses Mitglied. Treffen sie zu, wird zunächst eine familieninterne
Lösung angestrebt, bevor der Ruf nach irgendwelchen Ordnungshütern laut wird.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
77
Eine weitere eventuelle rechtliche Konsequenz soll hier nicht unerwähnt bleiben:
Es ist allseits bekannt, dass ein Einspruch gemäß § 910 LPO nicht darauf gestützt
werden kann, dass Richter bei Entscheidungen, die ihrem freien Ermessen
unterliegen, unrichtig entschieden haben. Wenn jedoch das freie Ermessen
rechtsmissbräuchlich angewendet wurde, ist ein Einspruch dennoch möglich. Die
Möglichkeit zur Beschreitung des Weges unserer Schiedsgerichtsbarkeit ist also bei
Nachweis des Vorwurfes der Besorgnis der Befangenheit ohne weiteres gegeben. In
wie weit beteiligte Teilnehmer bzw. Pferdebesitzer von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen, mag dahin gestellt bleiben. Allerdings darf die Nichtbeschreitung dieses
Weges durch benachteiligte Teilnehmer auch nicht von betroffenen Kollegen als
Entschuldigungsgrund für eigenes Fehlverhalten ins Feld geführt werden.
Die Gesamtproblematik soll aber auch nicht überspitzt dargestellt werden. Der Kreis
der Personen, bei denen sich der jeweilige Richter für befangen halten muss, ist
doch in aller Regel nur ein sehr kleiner Kreis, allerdings zeigt die ständig anhaltende
Diskussion auch, wie sensibel diese Thematik auch zukünftig immer wieder
behandelt werden muss.
Das Vertrauen der Teilnehmer in die objektive und korrekte Arbeit unserer Richter ist
eines der höchsten Güter, welches es in unserem Sport zu schützen gilt. Diesem
Anspruch müssen wir jederzeit gerecht werden können.
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
78
Autoren der Richterschulungsmappe
ƒ Frau Angelika Frömming
ƒ Herr Rolf-Peter Fuß
ƒ Frau Gudrun Hofinga
ƒ Frau Inga Holdt-Mencke
ƒ Herr Hannes Müller
Schulungsmappe DL-SL 2.doc
79