Deutsche Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen
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Deutsche Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen
Deutsche Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen e.V. Richter – Schulung DL / SL Stand April 2005 Schulungsmappe DL-SL 2.doc 1 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis ............................................................................... 3 Die Aufgaben des Richters.................................................................... 4 Merkblatt zur Vorbereitung auf die Richterprüfung DL/SL................. 5 Vorbereitung .........................................................................................................................5 Ablauf der Prüfung............................................................................... 6 Praktischer Teil .....................................................................................................................6 Theoretischer Teil .................................................................................................................7 30 Fragen aus verschiedenen Prüfungsfächern...................................................................9 Zusammenhänge im deutschen Reitsystem...................................... 12 Die Skala der Ausbildung ...................................................................................................15 Merkblatt Protokollieren – Kommentieren...........................................................................16 Das Ausfüllen des Leitfadens bzw. des Notenbogens........................................................17 Zur Formulierung des Schlusssatzes .................................................................................19 Die Aussagekraft der Wertnoten.........................................................................................21 Die Wertnotenfindung .........................................................................................................23 Die Gesamtnoten................................................................................................................24 Der Ausbildungsweg des Reiters........................................................................................25 Leitfaden Dressurprüfungen der Klasse E und A ...............................................................26 Kriterien zur Bewertung eines Dressurwettbewerbs der Klasse E / einer Dressurprüfung der Klasse A .......................................................................................................................27 Leitfaden Dressurreiterprüfungen der Klasse A und L........................................................28 Ziele der Dressurreiterprüfung............................................................................................29 Die Anforderungen der Klasse L.........................................................................................31 Ergebnisliste .......................................................................................................................32 Richtervorbereitung Springen ............................................................ 33 Kombinationen und Distanzen............................................................................................38 Kriterien zur Bewertung einer Stilspringprüfung mit Standardanforderungen ...................................................................... 42 LPO ........................................................................................................ 45 LPO, Teil C .........................................................................................................................53 Sofortentscheidungen auf Turnieren ..................................................................................56 Wettbewerbe der Kategorie C ............................................................. 57 Allgemeine Grundsätze, Richtervorbereitung .....................................................................57 Die einzelnen Wettbewerbe................................................................................................59 Breitensportliche Wettbewerbe, Reitpass.......................................... 73 Richtervorbereitung ............................................................................................................73 Rechtsmissbräuchliche Anwendung von Ermessensentscheidungen................................................................. 76 Autoren der Richterschulungsmappe ................................................ 79 Schulungsmappe DL-SL 2.doc 2 Literaturverzeichnis Fachbücher und Richtlinien Bezugsquellen FN-Richtlinien für Reiten und Fahren Band I, II, IV, und VI Aktualisierte Merkblätter Deutscher Reitpass LPO Aufgabenheft APO FN-Handbuch Pferdesport FN-Verlag FN-Verlag FN-Verlag FN-Verlag FN-Verlag FN-Verlag FN-Verlag Die besonderen Bestimmungen der jeweiligen LK Die Deutsche Dressurprüfung Gymnasium des Pferdes Am Pulsschlag der Reitkunst Das Dressurpferd Dressurreiten Parcoursgestaltung Springpferde-Ausbildung heute Der Reiter formt das Pferd Geschichte des Reitens - Von der Antike bis zur Neuzeit - H.v.Heydebreck Gustav Steinbrecht Waldemar Seunig Harry Boldt Richard I. Wätjen Arno Gego / Hauke Schmidt Pollmann-Schweckhorst Bürger / Zietzschmann Michaela Otte Mitteilungsblätter der Deutschen Richtervereinigung DRV Der sichere Kommentar Schulungsmappe DL-SL 2.doc FN-Verlag 3 Die Aufgaben des Richters Aufgaben als Tierschützer Beachtung der ethischen Grundsätze. Kulturhistorische Aufgabe: Darauf achten, dass • • • Pferde nach der klassischen Lehre – Ausbildungsskala – ausgebildet werden; Pferde nicht als Sportgerät degradiert und verschlissen werden; Pferde und die Reiterei als Kulturgut erhalten bleiben. Aufgaben als Sachverständiger • • • • Reiterliche Praxis; Theoretisches Wissen; Neutralität, keine Besorgnis der Befangenheit, Solidität und Konzentration. Aufgaben als Garant eines fairen Wettkampfes • • • • Vorbereitung zu Hause; Aufgaben vor Beginn der Prüfung; Aufgaben während der Prüfung; Aufgaben nach der Prüfung. Aufgaben als Partner der Teilnehmer und der Veranstalter • • • • Größtmögliche Objektivität; Fairness gegenüber Teilnehmern, Trainern und dem Veranstalter, „Partner“ sein wollen; Sich der enormen Verantwortung immer wieder bewusst werden; Stets für alle Fragen offen sein und sachlichen Diskussionen nicht aus dem Weg gehen. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 4 Merkblatt zur Vorbereitung auf die Richterprüfung DL/SL Zweck dieses Merkblattes ist es, die Richterprüfung transparenter zu gestalten und eine sorgfältige Vorbereitung der Interessenten zu ermöglichen. Die Zulassungskriterien (laut APO und zusätzliche Anzahl der geforderten Testate und Assistententätigkeiten, eigene Turniererfolge oder Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen) sind bei den jeweiligen Landeskommissionen zu erfragen, da hier unterschiedliche Anforderungen vorliegen können. Vorbereitung Als Vorbereitung auf die Prüfung wird empfohlen, häufig bei möglichst prüfungserfahrenen Richtern zu assistieren. Erfahrungen beim gemeinsamen Richten sind notwendig ("learning by doing"). Unmittelbar vor der Richterprüfung findet ein mehrtägiger Vorbereitungslehrgang statt. Der Sinn dieses Lehrgangs ist es, das vorhandene Wissen zu fixieren und zu vertiefen. Beim praktischen Richten werden Wertnoten und deren Begründungen ausführlich diskutiert. Mit der Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang ist mitzuteilen, ob die Richteranwärter die beiden Fächer Breitensport und Deutscher Reitpass bereits vorab in ihrem Landesverband abgelegt haben. Die Prüfungsfächer Breitensport/Deutscher Reitpass werden im Augenblick noch in jedem Lehrgang angeboten. Zukünftig sollen die beiden Fächer jedoch bereits vorab geprüft werden. Es ist unerlässlich, dass die Richteranwärter sowohl theoretisch als auch praktisch gut vorbereitet zu dem Vorbereitungslehrgang antreten, da hier das vorhandene Wissen nur vertieft werden kann. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 5 Ablauf der Prüfung Praktischer Teil 1. Richten einer Stilspringprüfung (eventuell mit Standardanforderungen) Zunächst wird der Parcours wie auf einer PS/PLS anhand der Parcoursskizze abgenommen, allerdings ohne Parcourschef. Parcours und Skizze können fehlerhaft sein, die Fehler müssen von den Kandidaten gefunden werden. Beurteilung des Parcours in Bezug zur Aufgabenstellung. In der Stilspringprüfung sind ca. 6 Reiter zu bewerten. Für jeden Ritt ist ein Kurzprotokoll zu schreiben. Wertnote, notwendige Abzüge und die Endnote sind festzulegen. Nach dem letzten Reiter ist eine Rangierung der Teilnehmer vorzunehmen. Die Auswertung durch die Prüfungskommission erfolgt anhand der Ergebnisse und Protokolle. 2. Richten einer Dressurprüfung der Kl. A Ca. 6 Pferde sind einzeln nach dem gemeinsamen Richtverfahren zu beurteilen, wobei ein Kurzprotokoll (z.B. anhand eines Leitfadens) zu schreiben ist. Besonderer Wert wird auf den Schlusssatz gelegt, der ein Resümee der gezeigten Leistung widerspiegelt. Ein Ergebniszettel ist auszufüllen. Die Auswertung durch die Prüfungskommission erfolgt anhand der Ergebnisse und Protokolle. 3. Richten einer Dressurprüfung der Kl. L Ca. 6 Pferde sind einzeln nach dem gemeinsamen Richtverfahren zu beurteilen, pro Pferd ist ein entsprechendes Protokoll anzufertigen. Ein zusammenfassender Schlusssatz ist obligatorisch. Ein Ergebniszettel ist auszufüllen. Die Auswertung durch die Prüfungskommission erfolgt anhand der Ergebnisse und Protokolle. Während des Vorbereitungslehrgangs werden die jeweilige Notenbegründung und die Formulierung des Schlusssatzes sowie die Formulierung entsprechender Protokolle wiederholt geübt. Vorkenntnisse und praktische Erfahrungen sind jedoch unerlässlich. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 6 4. Richten eines Reiter-Wettbewerbs Ca. 6 Reiter werden in einem Reiter-Wettbewerb gerichtet. Für jeden Ritt wird eine Gesamtnote vergeben. Ein Ergebniszettel ist auszufüllen. Theoretischer Teil Die theoretische Prüfung findet in 7 Pflichtfächern statt. Sollten die Fächer Breitensport und Deutscher Reitpass nicht bereits vorab im eigenen Landesverband geprüft worden sein, werden sie als Prüfungsfach 8 und 9 angeboten. Es ist ein fundiertes, sicheres Wissen erforderlich. 1. Schriftliche Arbeit (Klausur) Sie umfasst immer mehrere Themenbereiche aus dem gesamten Spektrum der Richtertätigkeit: u.A. Reitlehre (Richtlinien I, II); LPO inkl. Tierschutz; Bewertung und Durchführung von Springprüfungen und Stilspringprüfungen; Durchführung von Kat.C-Wettbewerben u.s.w. Diese Prüfung findet im multiple-choice-Verfahren statt. 2. Reitlehre Als Fundament eines jeden Richters muss auf die Kenntnisse der verbindlichen Reitlehre besonderer Wert gelegt werden. Die Richtlinien Band I (1994) und II (1997) sind durchzuarbeiten und durch das Studium weiterer Fachliteratur zu vertiefen. 3. LPO Die Kenntnis der LPO als Grundlage für Richterentscheidungen und regelgerechte Turnierabläufe ist unerlässlich. Deshalb muss auch hier ein sicheres Wissen vorausgesetzt werden. 4. Springrichten Wichtig sind hier die Kenntnisse über Richtverfahren, das Geschehen im Parcours und auf dem Vorbereitungsplatz. Kenntnisse über den Ablauf und die Richtverfahren von Spezialspringprüfungen werden vorausgesetzt. Parcoursskizze und Abnahme des Parcours werden hier diskutiert. Anhand von Fallbeispielen wird die Entscheidungssicherheit überprüft. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 7 5. Kat C - Wettbewerbe. Überprüfung der Ergebnisse Ausbildungswegs des Reiters. des Reiter-Wettbewerbs mit Diskussion des Außerdem werden die Kenntnisse in der Durchführung und Bewertung von Kat.C Wettbewerben (Führzügelklasse, Reiter-Wettbewerb, Dressurreiter-, Springreiterund Geländereiterwettbewerb, kombinierte WB/LP (§800ff LPO))überprüft. 6. Überprüfung der Ergebnisse des praktischen Dressurrichtens Kl. A und L und Erörterung richttechnischer Fragestellungen Die Kurzprotokolle und Notenbogen werden hinsichtlich der Wertnoten, Kommentare und Schlusssätze mit der Prüfergruppe erörtert. Ein gewisses Rückerinnerungsvermögen wird vorausgesetzt. Für das Prüfungsgespräch stehen die Durchschriften der Leitfäden und Notenbogen zur Verfügung. Darüber hinaus werden Fragen des beurteilenden Dressurprüfungen und Dressurreiterprüfungen erörtert. Richtverfahrens in 7. Überprüfung der Ergebnisse des Stilspringens Erörterung der Wertnoten, Rangierung und Kommentare. Für das Prüfungsgespräch stehen die Durchschriften der Kurzprotokolle und Ergebnisse zur Verfügung. Besprechung Parcoursabnahme. 8/9. Breitensport und deutscher Reiterpass (wenn nicht schon vorab im eigenen Landesverband geprüft) Bedeutung des Breitensports, andere Reitweisen (nur in Grundzügen); Regelung des Reitens in Feld, Wald und Straßenverkehr. Richten von Breitensportwettbewerben sowie Abnahme DRP. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 8 30 Fragen aus verschiedenen Prüfungsfächern 1. Nennen und definieren Sie die Punkte der Skala der Ausbildung. 2. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Durchlässigkeit“? 3. Erklären Sie den Begriff Anlehnung und beschreiben Sie, wie man Anlehnung erreicht und wie man Anlehnung überprüft. 4. Warum muss ein Pferd geradegerichtet werden, wie kann das Geraderichten erreicht werden? 5. Nennen Sie die einzelnen Phasen in der Gangart „Schritt“. 6. Woran erkennen Sie, dass der Takt eines Pferdes im Schritt gestört ist? 7. Erklären Sie Ablauf und Hilfengebung bei der Lektion „Rückwärts richten“. 8. Nennen Sie Ablauf und Hilfengebung beim Angaloppieren aus dem Schritt. Sie befinden sich auf der linken Hand auf dem Hufschlag und reiten ganze Bahn. 9. Was verstehen Sie unter dem Begriff Hindernisfolge? 10. Was wird als „Fundament“ beim leichten Sitz bezeichnet? 11. Was verstehen Sie unter Absprung- und Landedistanz? Nennen Sie kurze Beispiele. 12. Was verstehen Sie im Zusammenhang mit dem Springreiten unter den Begriffen: • • • • • • • • Grundtempo Distanzeinflussgrößen Vorgeschriebene Galoppsprungzahl Gymnastikreihe Diagonale Hilfengebung Bascule Springmanier Springvermögen Schulungsmappe DL-SL 2.doc 9 13. Welche Hindernisarten gibt es? Nennen Sie Beispiele. 14. Stehen die Begriffe „Weg“ und „Tempo“ beim Springreiten in einem Zusammenhang? (Begründung für „ja“ oder „nein“). 15. In wie viel Abschnitte unterteilt sich die LPO, wie heißen diese, was ist grob deren Inhalt? 16. Wie ist ein Teilnehmer, der in einer Prüfung 3 verschiedene Pferde starten will, einzuordnen? 17. Wie viele Teilnehmer müssen in einer LP platziert werden, wie viele Platzierte einer Prüfung werden von der FN anerkannt? 18. Wann wird ein Reiter aus einer Dressurprüfung ausgeschlossen? 19. Welche Einzelheiten eines Parcours werden von roten und/oder weißen Flaggen angezeigt? 20. Welche fünf Fehler sind in dem Begriff „Ungehorsam“ zusammengefasst? 21. Erklären Sie Ablauf und Richtverfahren eines Zwei-PhasenSpringens. 22. Sie richten eine Springprüfung der Kl. L im Freien, Richtverfahren C. Ein Reiter hat folgendes Ergebnis: Zeit (gemessen) 59,21 Sekunden; 3 Abwürfe 1 Ungehorsam an Sprung 4b, dabei wird Sprung 4b umgeworfen. Wie lautet das Gesamtergebnis? 23. Ein Reiter hat Pech an Hindernis 7: Sein Pferd bleibt stehen. Es erfolgt keine Veränderung des Hindernisses, auch erfolgt kein Rückwärts- bzw. Seitwärtstreten des Pferdes. Unmittelbar nach dem Stehenbleiben springt das Pferd aus dem Stand, leider fällt die oberste Stange. Wie viel Strafpunkte berechnen Sie? Schulungsmappe DL-SL 2.doc 10 24. Eine Springprüfung der Klasse L muss in zwei Abteilungen platziert werden. Die besten Ergebnisse sehen wie folgt aus: 0/30,25 0/30,25 0/31,12 0/31,25 Wie platzieren Sie? 25. In einer Springprüfung der Klasse L ergibt sich nach Stechen folgendes Ergebnis: 0/32,33 0/35,10 0/35,11 4/30,12 ausgeschieden ausgeschieden aufgegeben (an Hindernis 7a) aufgegeben (an Hindernis 5c) nicht angetreten Wie lautet die korrekte Platzierung? 26. Kann sich ein Reiter, der Anfang des Jahres die Leistungsklasse 6 beantragt hat, durch Turniererfolge in eine höhere Klasse reiten? (Begründung für ja oder nein). 27. Welche Wettbewerbe gehören zu den Breitensportlichen Wettbewerben? 28. Was verstehen Sie unter einem geschlossenen Verband? Wie lang darf er maximal sein? 29. In welchem Gesetz ist das Reiten auf öffentlichen Wegen und Straßen geregelt? 30. Nennen Sie drei der zwölf Gebote für das Reiten im Gelände. Wo finden Sie diese? Schulungsmappe DL-SL 2.doc 11 Zusammenhänge im deutschen Reitsystem Grundlagen in der Literatur: Richtlinien Band 1 (1994) Grundausbildung für Reiter und Pferd. Richtlinien Band 2 (1997) Ausbildung für Fortgeschrittene. Aufgabenheft – Reiten – 2000. Das richtige Verständnis für die Zusammenhänge im Ausbildungssystem wird in der Theorie vermittelt. Eine Voraussetzung für die Nutzanwendung einer Theorie ist, dass die Begriffe, die zur Anwendung kommen, eindeutig festgelegt sind. Die Verwendung einer Fachsprache ist damit Basis für eine erfolgreiche Ausbildungsarbeit und deren eindeutige Beurteilung. Das klassische Reitsystem ist der Natur abgelauscht. Das bedeutet, dass die physischen und psychischen Leistungsmöglichkeiten der Pferde im Mittelpunkt stehen. Nur aus dem richtigen Verständnis heraus wird eine Ausbildung zielgerichtet und sinnvoll sein können. Mit der Ausbildung soll, im Sinne der ethischen Grundsätze, ein Pferd sicher und unaufwendig zu reiten sein. Die individuellen Leistungsmöglichkeiten des Pferdes werden in vollem Umfang entfaltet. Diese Harmonie zwischen Mensch und Pferd wird durch systematische Gymnastizierung nachhaltig langfristig entwickelt. Das dressurmäßige Arbeiten ist somit Basis für die Verwendung in den sportlichen Spezialdisziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit. Um in jeder dieser Disziplinen erfolgreich sein zu können, muss die Ausbildungsarbeit vielseitig, d. h. abwechslungsreich sein. Alle Trainingseffekte (z.B.: gymnastizieren über Lektionen, Klettern, Ausreiten, Springgymnastik, Longieren etc.) werden genutzt, um ein Pferd in einer Spezialdisziplin lange erfolgreich sein zu lassen. Für den Erfolg dieser Gymnastizierungsarbeit ist es notwendig, die Effekte, die eine Lektion in sich trägt, unterscheiden zu können und damit verknüpft die Ausführung von Lektionen sicher zu beherrschen. Nur der kreisrunde Zirkel vermittelt den gymnastischen Nutzen, ebenso wie die klar im Viertakt ausgeführte Wendung um das innere Hinterbein in Stellung und Biegung des Kurzkehrts den versammelnden Wert erkennen lässt. Fehlerhafte Ausführungen geben somit Aufschluss über den Ausbildungsstand. Natürlich müssen grobe, grundsätzliche Fehler von leichteren unterschieden werden. Dies gelingt aber sicher, wenn man eine klare Vorstellung von den Zusammenhängen gewonnen hat. Insofern wird deutlich, dass Lektionen eine Doppelfunktion haben. Zum einen fördern sie das Pferd in seiner Ausbildung, andererseits wird der Ausbildungsstand durch die Ausführung von Lektionen überprüft. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 12 Ebenso muss die Leistung des Reiters klar analysiert werden. Nur aus einem funktional richtigen Sitz heraus, der sich dann in der besten Form zeigt, ist ein sinnvolles und korrektes Einwirken möglich. Die Reiterleistung ist ein Teil der Gesamtleistung. Der Schlüssel für die Zusammenhänge in der Ausbildungsarbeit ist die Skala der Ausbildung. Sie beschreibt die Entwicklung eines Pferdes in einer logischen Reihenfolge. Das System orientiert sich an den natürlichen Erfordernissen und bietet einen sicheren roten Faden für die Ausbildung eines jungen Pferdes. So ist der geregelte Gang der erste Schritt der Ausbildung, der eigentlich nur von einem erfahrenen Reiter dem jungen Pferd vermittelt werden kann. Der Takt ist somit die Basis für jede weitere Entwicklung; im Umkehrschluss aber auch das erste zu überprüfendes Kriterium für das Gerittensein eines Pferdes. Kommt der Reiter zum Sitzen und Treiben ist die Losgelassenheit erreicht. Losgelassenheit ist das zentrale Thema für die Gesunderhaltung und für die volle Leistungsfähigkeit eines Pferdes. Ein nicht losgelassener Organismus bleibt unter seinen Leistungsmöglichkeiten und wird mittel- und langfristig immer gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Aus dem „Sitzen und Treiben können“ haben wir die Basis für eine wertvolle Anlehnung geschaffen. „Das Pferd sucht, der Reiter gestattet“, veranschaulicht den Wert einer Anlehnung am besten. Die Haltung des Halses ist mit dem Genick als höchstem Punkt immer in Relation zum Ausbildungsstand zu sehen. Mit Erreichen dieser Punkte ist eine natürliche Balance zwischen Reiter und Pferd hergestellt und die Gewöhnungsphase abgeschlossen. Der nächste Punkt ist der Schwung. Hier wird die Energie des Pferdes belebt, um mit einem verbesserten Schwebemoment die Balance eines Pferdes wertvoll zu machen und nachhaltig zu verbessern. Zu erkennen ist der wertvolle Schwung z. B. am Reiter, der in der Bewegung mitgenommen wird. Das Geraderichten setzt das Pferd in eine seitliche Balance, die der natürlichen Schiefe des Pferdes mit all ihren Nachteilen entgegenwirkt. Dieser Punkt ist genau wie die Losgelassenheit ein zentrales Thema in der Ausbildung, aber auch in der Beurteilung der gezeigten Leistungen. Der letzte Punkt ist die Versammlung. Hier wird nun die Vorhand gegen die Hinterhand ausbalanciert. Mit der beginnenden Versammlung in der Klasse L wirken alle Punkte der Skala der Ausbildung zusammen. Natürlich müssen die Definitionen der verschiedenen Punkte sicher beherrscht und die Wechselwirkungen verstanden werden. Keiner dieser Punkte ist isoliert zu betrachten. Ist ein Punkt erarbeitet, bildet er die Voraussetzung für den nächsthöheren. Wird der nächste Punkt zum Arbeitsthema, werden die darunter liegenden Punkte wertvoller. Nicht nur für die Entwicklung eines jungen Pferdes ist die Systematik sinnvoll, sondern für jeden Trainingszustand, für die Strukturierung einer Reitstunde aber auch für die Erstellung langfristiger Trainingspläne. Im Umkehrschluss kann ich aber das System zu Kontrollzwecken heranziehen und bekomme so auch die Information für eine verständliche und eindeutige Schulungsmappe DL-SL 2.doc 13 Kommentierung einer Leistung. Die Grenzen, die uns dieses System setzt, werden durch die Natur des Pferdes bestimmt. Deshalb sind gute Anatomiekenntnisse von entscheidender Bedeutung. Wichtig ist, dass zu jeder Zeit aus einer korrekten Basis eine Leistungssteigerung möglich sein muss. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 14 Die Skala der Ausbildung Das Ineinandergreifen der sechs Punkte der Ausbildungsskala am Beispiel: „Anlehnung“ „Schwung“ „Geraderichtung“. Kurzdefinition und Erklärung Anlehnung: Ist das Ergebnis von losgelassenem und taktmäßigem Gehen des Pferdes. Schwung: Sorgt dafür, dass die Hinterbeine bei elastischer Rückentätigkeit in Richtung Körperschwerpunkt vorfußen. Geraderichtung: Sorgt dafür, dass die Schubkraft gerade gegen die Vorhand gerichtet werden kann. Zusammenhänge Wie wirkt die Anlehnung auf den Schwung? Ohne korrekte Anlehnung gibt es keine Rückentätigkeit, keine Schwungentfaltung. Wie wirkt der Schwung auf die Anlehnung? Je sicherer die Hinterbeine nach vorne in Richtung Körperschwerpunkt fußen, je besser wird die Anlehnung. Wie wirkt die Anlehnung auf die Geraderichtung? Die Anlehnung ist die Voraussetzung für die Geraderichtung. Das Pferd muss erst gleichmäßig an beide Zügel herantreten, erst dann kann die Vorhand auf die Hinterhand eingestellt werden. Wie wirkt die Geraderichtung auf die Anlehnung? Nur das ausbalancierte Pferd tritt sicher an beide Zügel. Die Anlehnung wird jetzt wertvoller. Wie wirkt der Schwung auf die Geraderichtung? Der Schwung ist die Vorraussetzung für die Geraderichtung. “Reite Dein Pferd vorwärts und richte es gerade.“ Je besser der Schwung entwickelt wird und die Hinterbeine in Richtung Körperschwerpunkt vorschwingen, desto weniger hat das Pferd Gelegenheit, seitwärts auszuweichen. Wie wirkt die Geraderichtung auf den Schwung? Die Geraderichtung sorgt für optimale Schwungentfaltung. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 15 Merkblatt Protokollieren – Kommentieren Beim beurteilenden Richtverfahren muss der Richter sowohl beim getrennten als auch beim gemeinsamen Richten jederzeit in der Lage sein, die vergebenen Wertnoten zu begründen. Gleichzeitig muss aus den Anmerkungen die Wertnote abgeleitet werden können. Note und Anmerkungen müssen stets übereinstimmen, aus den Anmerkungen muss sich die Note ergeben. Bei den schriftlichen Anmerkungen sind zwei Formen zu unterscheiden: Zum einen das Protokoll als Wiedergabe der Ereignisse. Der Richter stellt den Sachverhalt sachlich dar, z.B.: "Galoppade auf der Vorhand." Das Protokoll spiegelt die Note wider. Zum anderen wird im Kommentar eine Stellungnahme zu den Ereignissen abgegeben. Der Richter erläutert die gezeigte Leistung durch Darlegung der Zusammenhänge von Ursache und Wirkung, z.B.: "Galoppade auf der Vorhand weil...(der Reiter wenig treibt, die Hinterhand nicht genügend fleißig unterspringt u.s.w.)." Der Kommentar erläutert die Note. Darüber hinaus können Hinweise zur Leistungsverbesserung gegeben werden. Sie geben an, unter welchen Bedingungen eine bessere Note erzielt werden kann; z.B.: "Galoppade mehr bergauf". Der "Ausbildungshinweis" gibt an, mit welchen Maßnahmen die Ausbildung des Pferdes verbessert werden kann, z.B.: "Galoppade mehr bergauf durch das Reiten von Übergängen bei vermehrt treibenden Hilfen." Für die Erteilung von Ausbildungshinweisen ist eine langjährige praktische Erfahrung notwendig. Sie sollten möglichst nur in einem persönlichen Gespräch gegeben werden, da im Regelfall eine ausführliche Erörterung zweckmäßig ist. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 16 Das Ausfüllen des Leitfadens bzw. des Notenbogens Das Ausfüllen des Leitfadens oder des Notenbogens verlangt vom Richter schnelles Reaktionsvermögen und Entschlusskraft. Natürlich steht im Regelfall eine Schreibkraft zur Verfügung, die aber häufig wenig geübt ist oder gar nicht eingewiesen wurde. Nervenstärke, Übersicht und Ruhe sind dann gefragt. Die Vorgehensweisen beim gemeinsamen oder getrennten Richtverfahren sind wie folgt: Beim gemeinsamen Richtverfahren bietet sich im Wesentlichen die Kommentierung an, wenn möglich mit Hinweisen zur Leistungsverbesserung. Die Vorstellung von Reiter und Pferd wird als Gesamtheit betrachtet. Die Lektionsfolgen innerhalb einer Gangart sollten zusammengefasst und im Zusammenhang kommentiert werden. Die detaillierte Bewertung jeder einzelnen Lektion ist weniger sinnvoll. Beim Vorliegen eines Notenbogens werden mehrere Einzellektionen als zusammenhängende Einheiten mit Bemerkungen versehen, häufig mit Hilfe einer geschweiften Klammer; z. B. bei der Trabarbeit die Regelmäßigkeit und der Schwung. Durch diese Zusammenfassung kann bereits im Verlauf der Aufgabe auf grundsätzliche Probleme hingewiesen werden. Beim Vorliegen eines Leitfadens werden zusammenhängende Anmerkungen zur Trab-, Galopp- oder Schrittarbeit gemacht. Gleichzeitig lassen sich Bemerkungen zu den einzelnen Punkten der Ausbildungsskala, zu bestimmten Lektionen und zum Sitz bzw. zur Einwirkung des Reiters einflechten, z.B.: Unbeständige Anlehnung durch sehr unruhige Hände. Die Benotung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst erfolgt eine Grobeinstufung: "Schon 7, noch nicht 8". Anschließend erfolgt die Feineinordnung. Beim getrennten Richtverfahren, das in der Grundprüfung nicht geprüft wird, sind aus Zeitgründen meist nur kurze protokollarische Anmerkungen im Notenbogen möglich. Erstrebenswert sind jedoch Hinweise zur Leistungsverbesserung. Erfahrungsgemäß werden bei den Noten 6 und besser vermehrt Hinweise zur Leistungsverbesserung gegeben, bei den Noten 5 und schlechter protokollarische Anmerkungen. Einige Aspekte sollten auch beim gemeinsamen Richten nach Notenbogen beachtet werden: Vor Prüfungsbeginn frühzeitiges Zusammentreffen mit der Protokollantin, um diese in Ruhe einweisen zu können. Der Protokollantin erklären, in welcher Spalte die Bemerkungen stehen sollen: Zum Beispiel: "Zu Lektion Nr.: 1.....", "Zu Lektion Nr.: 2.... " Aufgabenteile im Text unterstreichen und die Bemerkungen auf das Unterstrichene beziehen: Schulungsmappe DL-SL 2.doc 17 --------------------------------------------------------------1 A-X Einreiten im Arbeitstrab. X Halten. Grüßen. Nach rechts schief. X Im Arbeitstempo antraben. ---------------------------------------------------------------2C Rechte Hand. (C-M-F-K) (Der Arbeitstrab). Mehr Fleiß. Weitere Hinweise zu Anmerkungen: Die wesentlichen Merkmale einer Ausführung erkennen und von den weniger wichtigen trennen. Das Wesentliche knapp und eindeutig in Worte fassen. Jede Lektion hinsichtlich formaler Merkmale (Halten am Punkt) und qualitativer Merkmale (auslaufende Parade, auf der Vorhand) beurteilen. Dabei gilt stets: "Ausbildung steht vor Formalismus". Nur Begriffe und Formulierungen aus den Richtlinien verwenden. Beachten, dass Note und Anmerkungen übereinstimmen. Grundsätzlich müssen Anmerkungen bei Lektionen stehen, deren Wertigkeit eine Note „5“ oder schlechter ergeben würde. Bei den Noten „6“ und besser sollten Hinweise zur Leistungsverbesserung gegeben werden. Die Reiter möchten wissen, was sie noch besser machen könnten. Bei der Formulierung auf die Wortbedeutung achten, z.B. beim Begriff "groß" im Zusammenhang mit einer Volte: "geringfügig" groß =7 "groß" =6 "sehr“ groß =5 "zu" groß =4 Positiv argumentieren: "Mehr Fleiß" ist gegenüber "wenig Fleiß" Leistungsverbesserung. positiv und ein Hinweis zur Floskeln vermeiden ("i. O.", „ordentlich“, "gefordert", "gezeigt", „willig“). Keine Fragen stellen: "Schwung?", sondern Antworten geben: "Mehr Aktivität aus der Hinterhand". Der Richter muss sich bei der Formulierung immer fragen: "Was kann der Reiter mit der Aussage anfangen?" Schulungsmappe DL-SL 2.doc 18 Zur Formulierung des Schlusssatzes Grundsätzliches: Dem Schlusssatz kommt beim beurteilenden Richtverfahren eine besondere Bedeutung zu. In ihm wird das Wesentliche der gezeigten Leistung zusammengefasst und herausgestellt. Der Schlusssatz wird entweder schriftlich auf dem Leitfaden oder Notenbogen festgehalten oder kann in Form eines mündlichen Kommentars im Anschluss an die jeweilige Vorstellung dem Reiter mitgeteilt werden. Der Schlusssatz oder eine mündliche Zusammenfassung sind bei ReiterWettbewerben, Dressurreiter-Wettbewerben, Dressurreiter-Prüfungen, Dressurpferdeprüfungen, Springreiter-Wettbewerben, Stilspringen, E- und ADressuren unerlässlich, bei L-, M- oder S-Dressuren - wo immer möglich angebracht. Beim Abteilungsreiten ist eine mündliche Erörterung der einzelnen Ritte direkt nach der jeweiligen Abteilung sinnvoll. Der Schlusssatz sollte sich grundsätzlich auf die Aspekte der Ausbildungsskala und auf den Sitz und die Einwirkung des Reiters beziehen. Die Aufzählung einzelner Lektionsfehler ist weniger sinnvoll. Der Schlusssatz muss kurz, präzise, verständlich, freundlich und ehrlich sein. Er muss die wesentlichen Merkmale der gezeigten Leistung enthalten. Frage: "Hat der Richter das Pferd richtig erkannt?" Der Schlusssatz sollte - soweit wie möglich - wohlwollend und wertschätzend, niemals bestrafend abgefasst sein. Der Richter will helfen, nicht bestrafen. Für Positives werden starke, für Negatives schwache Ausdrücke verwandt. Note und Schlusssatz müssen grundsätzlich übereinstimmen. Bei der öffentlichen Kommentierung über Lautsprecher muss durch die Formulierung des Schlusssatzes der Notenunterschied zu anderen Teilnehmern herausgestellt werden. Dies wird bei sehr hohen Starterzahlen etwas mühsam. Die Gefahr der Wiederholungen nimmt bei steigenden Starterzahlen zu. Es erscheint daher sinnvoll, nur bei einem überschaubaren Teilnehmerfeld über Lautsprecher öffentliche Bemerkungen zu machen. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 19 Vorgehensweise Das Wesentliche der gezeigten Leistung von Nebensächlichkeiten trennen. Das Wesentliche bezieht sich dabei auf die Ausbildungsskala und den Sitz und die Einwirkung des Reiters. Eine Gewichtung der Fehler vornehmen: • • • • Leichte Fehler, die leicht abstellbar sind; formale Fehler Grundsätzliche oder grobe Fehler, die schwer abstellbar sind Ausbildungsfehler Formale Fehler Die Fehlerhäufigkeit beachten: • • Momentane Fehler: "Einmalig", "zeitweise", "gelegentlich"; Dauerhafte Fehler: "Häufig", "wiederholt", "durchgehend". Fehler, die wiederholt auftreten, generalisieren. • • • • Den Ausbildungsweg von Reiter und Pferd bewerten: Auf dem richtigen Weg….. Noch auf dem richtigen Weg….. Nicht mehr auf dem richtigen Weg….. Den Schlusssatz möglichst positiv beginnen: • • • • • • Eine schwungvolle Vorstellung...................... Vorstellung mit deutlichen Höhepunkten....... Vorstellung mit besonderen Stärken in.......... Sorgfältig angelegte Vorstellung.................... Vorstellung eines gehorsamen Pferdes......... Vorstellung eines weitgehend gehorsamen Pferdes.... Begriffe aus der Reitlehre ("Richtlinien" Bd. I und II) verwenden, die Fachsprache benutzen und fachlich einwandfrei formulieren. Beim Schlusssatz das "hier und heute" betonen. Mit persönlichen Bemerkungen - z.B.: "Schon viel besser als gestern" oder "das habe ich schon besser gesehen" - zurückhaltend sein. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 20 Die Aussagekraft der Wertnoten Die 10, ausgezeichnet, steht für das Ideal. Reiter und Pferd befinden sich in voller Harmonie, besser geht es nicht! Bei der 9, sehr gut, ist alles richtig mit überdurchschnittlichem, besonderem Ausdruck. Die 8, gut, steht für die insgesamt schwungvolle und korrekte Vorstellung eines durchlässigen Pferdes. Der Reiter sitzt korrekt und wirkt sicher ein. Ein kleines, einmalig-kurzfristiges Versehen bei Pferd oder Reiter zählt nicht. Bei der 7, ziemlich gut, treten geringfügige, kurzfristige Fehler auf. In der Regel sind dies kleinere formale Fehler, aber keine Ausbildungsfehler. Beim einfachen Galoppwechsel werden z.B. 2 oder 6 statt 3 bis 5 Schritte gezeigt. Dem Reiter unterlaufen kurzfristig geringfügige Schwächen im Sitz und bei der Hilfengebung. Insgesamt könnte die Vorstellung noch ausdrucksvoller sein. Bei der 6, befriedigend, ist das Pferd insgesamt gehorsam, es mehren sich aber die geringfügigen, kurzfristig auftretenden kleinen Fehler und es kommen einmalige bzw. kurzfristig auftretende erhebliche Fehler hinzu. Das Pferd bewegt sich z.B. etwas matt, wenig gebogen oder mit kaum erkennbarer Bergauftendenz. Beim Reiter werden grundsätzliche Schwächen erkennbar. Bei der 5, genügend, wird es problematisch. Geringe Fehler treten längeranhaltend auf, erhebliche Fehler wiederholen sich. Kurzfristige Störungen im Bewegungsablauf sind nicht zu übersehen. Die Hufschlagfiguren werden sehr ungenau, es treten anhaltende Schwächen im Sitz und Unsicherheiten in der Hilfengebung auf. Die Leistungen werden aber noch für platzierungswürdig gehalten, weil die Ausbildung von Reiter und Pferd auf dem richtigen Weg ist. Die 4 bedeutet mangelhaft, mit Mängeln behaftet. Nun treten grundsätzliche Ausbildungsmängel auf oder Pferd und Reiter sind für die Klasse noch überfordert. Der Bewegungsablauf ist in einer Grundgangart nicht mehr geregelt. Etwas Grundsätzliches ist falsch. Zum Beispiel nicht durch´ s Genick oder heraushängende Zunge. Die 3, ziemlich schlecht, wird vergeben, wenn sich die grundsätzlichen Mängel mehren. Zum Beispiel nicht durch´ s Genick und heraushängende Zunge. Reiter und Pferd sind für die gestellte Aufgabe völlig überfordert. Die Wertnoten 2, 1 und 0 werden beim gemeinsamen Richten in der Regel nicht vergeben. Entweder wurden Reiter und Pferd vor Beendigung der Aufgabe abgeläutet, oder der Reiter wird nach Beendigung seiner Aufgabe gefragt, ob er nicht lieber auf eine Bewertung verzichten möchte. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 21 Die 2, schlecht, ist eine gravierende Steigerung der Fehlerhaftigkeit, häufig auch mit deutlichem Ungehorsam verbunden. Die 1, sehr schlecht, wird vergeben, wenn alles schief läuft, aber irgendwie Bestandteile der Lektion noch erkannt werden können. Ein Beispiel ist das Steigen eines Pferdes im Verlaufe einer Lektion. Die 0, nicht ausgeführt, wird vergeben, wenn eine Lektion nicht gezeigt wird oder als Lektion überhaupt nicht mehr zu erkennen ist. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 22 Die Wertnotenfindung Grundsätzliches: • • • Wohlwollende Einstellung Ohne negative und positive Vermutung Platz realisieren Ausgangspunkt: • Der Idealfall, bezogen Klasse/Prüfungsart auf die jeweiligen Anforderungen der Qualität steht vor Formalismus! Gewichtung der Fehler: • • • Leicht—grob Momentan — dauerhaft Lektionsfehler — Ausbildungsfehler Schulungsmappe DL-SL 2.doc 23 Die Gesamtnoten Reinheit der Berücksichtigung der drei Grundgangarten unabhängig von Gänge, Ungebundenheit der Ausführung der Einzellektionen. Schwung Rückentätigkeit. Frische, Elastizität. Engagement der Hinterhand, ohne Schritt. Gehorsam und Durchlässigkeit Aufmerksamkeit und Vertrauen. Fähigkeit, die Schwerpunktlektionen zu erfüllen. Auf die Merkmale und den Schwierigkeitsgrad der Klasse bzw. der Aufgabe abgestellt. Maultätigkeit, Anlehnung. Resümee des Gezeigten. Sitz und Einwirkung Ist der Reiter gut geritten? Korrespondenz mit dem Erreichten. Keine generelle Beurteilung, sondern nur ¾ für diesen Ritt ¾ an diesem Tag, ¾ auf diesem Pferd. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 24 Der Ausbildungsweg des Reiters Geeignetes Pferd, zweckmäßiger Sattel Sitz Voraussetzungen des (formal)-funktionalen, unabhängigen Grundsitzes: Sitzgrundlage: Balance, Losgelassenheit, Eingehen in die Bewegung. • • • • Die Elastisches Mitschwingen in der Mittelpositur. Entspannte Schulterpartie, freigetragener Kopf. Entspannte Ober- und Unterschenkellage. Elastisch federndes Fußgelenk. Bei zunehmender Sicherheit Beachtung der Linien: • • • Unterarm, Zügel, Handrücken, Pferdemaul. Schulter, Hüfte, Absatz. Kopf, Rücken, Gesäß. Hilfengebung Zusammenspiel der Gewichtshilfen – Schenkelhilfen – Zügelhilfen. Gewichtshilfen: Schenkelhilfen: Zügelhilfen: beidseitig belastend, einseitig belastend, entlastend. Vorwärts treibend, vorwärts-seitwärts treibend, verwahrend. Nachgebend, annehmend, durchhaltend, verwahrend, seitwärtsweisend. Gefühl • • • Beziehung zum Pferd als Voraussetzung für „horsemanship“ Gefühl für die einzelnen Punkte der Ausbildungsskala, für das Gehen des Pferdes Die Reaktionen des Pferdes bereits im Ansatz erspüren. Erspüren – erkennen - handeln. Bewusstes Reiten - mentale Stärke - Überblick. Einwirkung Zusammenspiel von Sitz, Hilfengebung und Gefühl in Sekundenschnelle. Die korrekte, feinfühlige, kaum sichtbare Hilfengebung führt beim Pferd zu einer durchlässigen, versammelt-schwungvollen, präzisen Ausführung der geforderten Lektionen. Reiter und Pferd bilden eine harmonische Einheit Schulungsmappe DL-SL 2.doc . 25 Leitfaden Dressurprüfungen der Klasse E und A Programm-Nr.: Pferd: Reiter: Prüfungs-Nr.: Veranstaltungsort: Datum: Takt, Losgelassenheit, Anlehnung – Schwung, beginnendes Geraderichten Durchlässigkeit und Gehorsam Sitz, Hilfengebung, Gefühl und Einwirkung des Reiters Einfluss des Reiters auf das Gerittensein des Pferdes/Ponys und auf die Ausführung der Aufgabe und Lektionen Gesamtbeurteilung: Note: Unterschrift: Schulungsmappe DL-SL 2.doc 26 Kriterien zur Bewertung eines Dressurwettbewerbs der Klasse E / einer Dressurprüfung der Klasse A 1. Takt, Losgelassenheit, Anlehnung (Schwung, beginnende Geraderichtung) • • • • • 2. Durchlässigkeit und Gehorsam • • 3. Ausbildungsstand des Pferdes. Fähigkeit des Pferdes, die Anforderungen der jeweiligen Klasse zu erfüllen und den korrekten Hilfen des Reiters zu folgen. Sitz, Hilfengebung, Gefühl und Einwirkung des Reiters • • 4. Die Sitzgrundlage. Die Abstimmung der Hilfen: In der richtigen Art und Weise, im richtigen Augenblick, in der richtigen Dosierung, im richtigen Verhältnis der Gewichts-, Schenkel- und Zügelhilfen. Einfluss des Reiters auf das Gerittensein des Pferdes/Ponys und auf die Ausführung der Aufgaben und Lektionen • • • 5. Takt: Reinheit der Gänge, Ungebundenheit. Losgelassenheit: Zwangfreiheit, Zufriedenheit, Rückentätigkeit. Anlehnung: Maultätigkeit, Genick, Dehnungsbereitschaft. Schwung: Fleißiges, natürliches Abfußen, Vorwärtstendenz, Raumgewinn. Geraderichten: Beginnendes Geraderichten, gleichmäßige Stellung und Biegung auf beiden Händen. Die korrekte Ausführung der Aufgabe und Lektionen: Genauigkeit der Hufschlagfiguren, Durchreiten der Ecken. Unterstützt oder behindert der Reiter durch seine Einwirkung das Pferd? Beurteilung der Fertigkeiten des Reiters: Geschickt, ungeschickt aktiv, passiv. — Beurteilung des Gesamteindruckes • Die wesentlichen Merkmale der Gesamtvorstellung. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 27 Leitfaden Dressurreiterprüfungen der Klasse A und L Programm-Nr.: Pferd: Reiter: Prüfungs-Nr.: Veranstaltungsort: Datum: Sitz (Balance, Losgelassenheit und Geschmeidigkeit – insbesondere das Mitschwingen in der Mittelpositur, Beachtung von Schenkellage, Schulterpartie, Kopf- und Handhaltung) Hilfengebung – Gefühl und Einwirkung (Zusammenwirken und Effektivität der Gewichts-, Schenkel- und Zügelhilfen) Einfluss des Reiters auf das Gerittensein des Pferdes/Ponys und auf die Ausführung der Aufgabe und Lektionen Gesamtbeurteilung: Note: Unterschrift: Schulungsmappe DL-SL 2.doc 28 Ziele der Dressurreiterprüfung Der Richter überprüft, ob sich der Reiter in seiner Grundausbildung auf dem richtigen Weg befindet. Bewertet werden der Sitz (Korrektheit), die Hilfengebung, das Gefühl und die Einwirkung des Reiters sowie die Auswirkung der reiterlichen Einwirkung auf das Gerittensein des Pferdes/Ponys, ausgedrückt in einer Wertnote. Dieser Grundgedanke beinhaltet, dass nur aus einer richtigen Sitzgrundlage heraus eine korrekte Einwirkung auf das Pferd/Pony möglich ist. Die reiterlichen Fertigkeiten werden dabei in den Vordergrund gestellt. Was wird vom Richter verlangt? • Erkennen der äußeren Haltungsform. • Erkennen der Ursachen der äußeren Haltungsform. • Erkennen der Zusammenhänge: • Wie wirken sich Sitz, Hilfengebung, Gefühl und Einwirkung auf das Gerittensein des Pferdes aus? Takt: • • Hat der Reiter Rhythmus – und Taktgefühl? Entstehen Taktfehler aufgrund der reiterlichen Einwirkung? Losgelassenheit: • • Kommt der Reiter selbst zum elastischen Mitschwingen? Vertraut das Pferd dem Reiter? Fühlt es sich wohl? Anlehnung: • • Beherrscht der Reiter die korrekte Zügelführung? Vertraut das Pferd der Reiterhand durch entsprechende Maultätigkeit? Schwung: • Hat der Reiter Tempogefühl, Gefühl für Gangmaße? Geraderichten: • Unterstützt der Reiter durch seinen Sitz die Geraderichtung des Pferdes? Schulungsmappe DL-SL 2.doc 29 Versammlung: • • Hat der Reiter ein Gefühl für fleißige Versammlung? Wird die Versammlung über treibende Hilfen oder über langsames Reiten erzielt? Durchlässigkeit: • • Ergibt sich durch die reiterliche Einwirkung ein harmonisches Zusammenspiel von Reiter und Pferd? Unterstützt oder stört der Reiter das Pferd bei der Ausführung der Lektionen? Schulungsmappe DL-SL 2.doc 30 Die Anforderungen der Klasse L Takt • Die Regelmäßigkeit und Ungebundenheit der Schritte, Tritte und Sprünge auf der Geraden, in allen Wendungen, Tempi und Übergängen. • Beim Takt keine Kompromisse eingehen! Losgelassenheit • Das zwangfreie Zusammenspiel aller Muskelgruppen. • Der schwingende Rücken wird durch eine weitere Gymnastizierung und ein Mehr an Versammlung erreicht. Anlehnung • Die weiche, „stete“ Verbindung zwischen Reiterhand und Pferdemaul. • Nur bei korrekter Anlehnung kann über den schwingenden Rücken als Bewegungszentrum der Bewegungsimpuls von hinten nach vorne und wieder zurück gegeben werden. • Der Grad der Aufrichtung richtet sich nach dem Grad der Versammlung. • Die Stirn-Nasen-Linie befindet sich vor der Senkrechten, das Genick bleibt der höchste Punkt. • Das Pferd kaut mit geschlossenem Maul. Schwung • Das energische Abfußen und Vorschwingen der Hinterbeine in Richtung Körperschwerpunkt. • Die Schubentwicklung ist deutlich erkennbar. Der höchste Grad der Schwungentwicklung wird jedoch noch nicht erreicht, daher nur mittlere Tempi! Geraderichtung • Die gleichmäßige Stellung und Biegung auf beiden Händen. • Mit erhöhter Versammlung nimmt die „relative“ Geraderichtung, das „Schmalspurfußen“ zu. Versammlung • Durch vermehrte Lastaufnahme der Hinterhand wird das Pferd zum „Beugegang“ angeregt. • In der Klasse L handelt es sich um beginnende Versammlung! • Schwung und Versammlung stehen in permanenter Wechselwirkung. Durchlässigkeit • Das Pferd ist bereit, jederzeit auf die kaum wahrnehmbaren Hilfen des Reiters willig zu reagieren. Es steht der Eindruck der „Mühelosigkeit“. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 31 Ergebnisliste Nr. der Prüfung…………………………. Tag………………….. Art der Prüfung………………………………. ( Nennungen) Veranstaltungsort:………………………….. Placierung Programm-Nr. Pferd Reserve 1. 2. Insgesamt nahmen an der Prüfung Reiter Fehlerzahl Wertn./Punkte Preis 3. Pferde teil Unterschriften Schulungsmappe DL-SL 2.doc 32 Richtervorbereitung Springen Pro drei Spring-LP Kl. A, L und M ist wenigstens eine Springpferde/Springponyprüfung auszuschreiben. Bei Errechnung des Verhältnisses können Stilspringen mit Standardanforderungen gem. §520 und kombinierte Dressur/SpringWB/LP gem. § 810/820/830/840 dem Anteil der Springpferdeprüfungen hinzugerechnet werden. Je zwei Spring-WB der Kl. E ist wenigstens einmal das Richtverfahren nach Stil gem. §520 auszuschreiben. Wird bei einer PS/PLS lediglich ein Spring-WB Kl. E ausgeschrieben, ist das Richtverfahren §520 vorgeschrieben. Die unterschiedlichen Richtverfahren Beurteilt wird die Leistung von Reiter und Pferd/Pony zwischen Start- und Ziellinie, ausgedrückt in Punkten und/oder Sekunden, je nach Ausschreibung und Richtverfahren. Es werden folgende Richtverfahren unterschieden: 1. Richtverfahren A - für Standardspringprüfungen 2. Richtverfahren C - für Standardspringprüfungen 3. Richtverfahren für Spezialspringprüfungen 1. Richtverfahren A z.B. § 501.1.b)1 § 501.1.b)1 Gemischtes Richtverfahren Nach Strafpunkten und Zeit mit einmaligem Stechen um den Sieg. 2. Richtverfahren C – für Standardspringprüfungen § 501.2 Zeitspringprüfungen – nicht für Junioren- und Pony-Spring-WB/-LP Ergebnis = die für den Parcours benötigte Zeit zuzüglich eventueller Strafsekunden gem. § 503 Schulungsmappe DL-SL 2.doc 33 Beispiel: Parcours im Freien: Gemessene Zeit = 54,40 Sekunden 1 Hindernisfehler + 1 Verweigerung mit verändertem Hindernis an 7c Lösung: 54,40 sek. + 10 sek. = Ergebnis: 64,40 = tatsächlich gebrauchte Zeit + 5 Sek. = Hindernisfehler ___________ 69,40 Sekunden § 502 Bestimmungen für das Stechen § 502.3 Für den Stechparcours können max. 2 zusätzliche Einzelhindernisse genutzt werden. Beide Hindernisse müssen bereits bei der Besichtigung im Parcours vorhanden- und zusätzlich nummeriert sein. Dies kann auch z.B. ein Steilsprung sein, der von der anderen Seite gesprungen wird. Er muss aber bei der Parcoursabnahme schon mit einer Nummer versehen sein. § 502.5 Teilnehmer, die zum Stechen nicht antreten, aufgeben oder den Ausschluss nach Urteil der Richter bewusst herbeiführen, werden als letzte derjenigen platziert, die sich für das Stechen qualifiziert haben. § 502.5 Treten alle für das Stechen qualifizierten Teilnehmer nicht an, geben auf oder führen den Ausschluss nach Urteil der Richter bewusst herbei, so werden sie gleich platziert auf dem letzten Platz der für das Stechen qualifizierten Teilnehmer. In allen anderen Fällen ist die Platzierung in numerischer Reihenfolge nach erbrachter Leistung vorzunehmen, wobei ausgeschlossene Teilnehmer vor Teilnehmern rangieren, die nicht angetreten sind, aufgegeben haben oder den Ausschluss bewusst herbeigeführt haben. Bei Springen mit mehr als zwei Stechen kann ab dem zweiten Springen auch bei Aufgabe auf Sieg entschieden werden. Beispiel: 31 Starter ⇒ 8 Teilnehmer qualifizieren sich für das Stechen mit folgendem Ergebnis: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 6. 6. Reiter „ „ „ „ „ „ „ Schulungsmappe DL-SL 2.doc 0 Strafpunkte 1 Strafpunkt 3 Strafpunkte 4 Strafpunkte ausgeschieden aufgegeben aufgegeben nicht angetreten 34 § 504.3 Änderung der „erlaubten Zeit“ Aus der vorgeschriebenen Geschwindigkeit und der Parcourslänge errechnet sich die „Erlaubte Zeit“. Die Höchstzeit ist das Doppelte der „Erlaubten Zeit“. Sehr oft wird die EZ großzügig heraufgesetzt, ohne daran zu denken, dass die EZ ein wichtiges Kriterium fast jeder Springprüfung und Springpferdeprüfung ist. Der Parcourschef misst die Länge des Parcours, indem er möglichst die Ideallinie mit seinem Messrad abfährt, die auch Reiter und Pferd nehmen würden und die vor allem im Kat. B Bereich ein rhythmisches Galoppieren ermöglichen sollte. Bei dem Heraufsetzen der EZ ist es wichtig, zu beurteilen, ob die Reiter auch • • das geforderte Tempo einhalten möglichst die Ideallinie reiten Die EZ kann natürlich auch herabgesetzt werden, jedoch nur insoweit, dass die bereits gestarteten Teilnehmer nicht mit zusätzlichen Strafpunkten belastet werden. Fall: 1 Stunde vor Beginn der nächsten Prüfung haben starke Regenfälle den Untergrund aufgeweicht und die Pferde sinken bei jedem Galoppsprung deutlich ein oder galoppieren z. B. auf rutschigem Untergrund etwas unsicher und verhalten. Nach Absprache mit der Richtergruppe sollte in diesem Fall die geforderte Geschwindigkeit herabgesetzt werden, um den außergewöhnlichen Umständen Rechnung zu tragen, denn die zu messende Ideallinie kann nicht verändert werden. § 504.3 Eine Änderung der erlaubten Zeit durch die Richter ist mit dem Parcourschef bis zur Parcoursbesichtigung des dritten Teilnehmers der LP ohne Sturz bzw. Ungehorsam zulässig. Ein Herabsetzen der EZ ist nur insoweit möglich, dass die bereits gestarteten Teilnehmer nicht mit (zusätzlichen) Strafpunkten belastet werden. § 507 Hindernisse § 507.4 Bei Hochweit-Sprüngen in Spring-WB/LP müssen jeweils für die hintere Stange Sicherheitsauflagen verwendet werden. § 512 Hindernisfehler § 512 Ein durch ein Pferd/Pony und / oder Reiter verursachter Hindernisfehler liegt vor, solange sich der Reiter auf dem Prüfungsplatz befindet. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 35 § 518 Zeitmessung §518.2 Für die Zeitmessung in Kat. A und B ist eine automatische Zeitmessanlage vorgeschrieben. Darüber hinaus sind wenigstens zwei von Hand zu bedienende Additions-Stoppuhren zu verwenden, falls die elektronische Zeitmessung ausfällt. Die von Hand oder automatisch gemessene Zeit ist in vollen Zehntel- oder Hundertstelsekunden anzugeben. Vor dem Turniereinsatz 1. Genaue Kenntnis der Ausschreibung 2. - zu Hause – Richtverfahren 500er §- Standardspringen + Spezialspringen 100er § - Wettbewerbe (Kat. C) 300er § - Basis – und Aufbauprüfungen b. Teilung § 50 Teilung von Prüfungen Platzverhältnisse Umzäunung vorhanden? Bodenverhältnisse – tief – rollend – steigend – fallend – nass – trocken....... Vor der Prüfung 1. Parcoursskizze muss enthalten: • • • • • • • • • • • • • • • • • Prüfungsnummer; Art der Springprüfung – Richtverfahren; Bei Richtverfahren C – Hindernisfehler Halle 4 Sek., Freiland 5 Sek.; Länge der Bahn, auch vom eventuellen Stechparcours! Erlaubte Zeit = EZ – stets überprüfen! Höchstzeit = HZ – doppelte EZ; Anzahl der Hindernisse; Stechen – 2 zusätzliche Hindernisse sind erlaubt! Sprungrichtung – durch Pfeil; Start – und Ziellinie – auch vom Stechparcours! – Richtungspfeile! Geschwindigkeit; Richtverfahren A Halle: 300m/Min., 325m/Min. oder 350m/Min.; Im Freien: 350m/Min., 375m/Min. oder 400m/Min.; Richtverfahren C Halle: 350m/Min., im Freien 400m/Min.; Entscheidung der Richter, z.B. geschlossene Kombination; Wendepunkte; Durchgezogene Linie. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 36 2. Abnahme des Parcours ► wenn möglich gemeinsam mit dem Parcourschef ► Ist der Parcours reitbar, gemäss LPO aufgebaut und richtbar? ► Überprüfung von: • • • • • • • • • • • • 3. Entfernung Start - Ziellinie zum ersten und letzten Sprung; Grundlinien; Korrekte Ausflaggung; Auflagen – verschiedene für Stangen, Planken und Gatter; Abwerfbare Hindernisteile nicht eingeklemmt; Distanzen in Kombinationen und Hindernisfolgen; Linienführung; Kann jeder Sprung vom Richterturm eingesehen werden? Falls nicht, Hilfsrichter einteilen und einweisen; Anzahl der Hindernisse; Entscheidung über evtl. geschlossene Kombinationen oder Kombinationsteile; Stimmt die Skizze mit dem Parcours überein? Vorbereitung auf dem Turm • • • • Einweisung der Schreibkräfte; Absprache mit dem Zeitnehmer und der Computereingabe sowie Ergebnisermittlung, Zeitunterbrechung, „Count down“; Einteilung der Richter – Glocke – Fehleransage – Platzierungsunterlagen; Zeitnahme von 2 Richtern mit Handstoppuhr – auch bei elektronischer Zeitmessung! Schulungsmappe DL-SL 2.doc 37 Kombinationen und Distanzen Unter Distanz versteht man den Abstand zwischen 2 Hindernissen, entweder in einer Kombination oder in einer Hindernisfolge auf gerader oder gebogener Linie,die in Beziehung zueinander stehen.(ca 6 Galoppsprünge) Im Basissport, d.h. bis Kat. B Bereich, sollten Distanzen immer passend sein und ein rhythmisches Galoppieren ermöglichen und unterstützen. Lt. LPO versteht man unter einer Kombination eine Hindernisfolge, die mit einem oder zwei Galoppsprüngen überwunden werden muss. Die Mindest- und Maximalmaße betragen 6,50m – 12.00m. Ortsfeste Hindernisse dürfen evtl. enger stehen. Die „In-Out“ Sprünge in Stilspringprüfungen mit Standardanforderungen sind Sonderformen einer Kombination, die meistens aus dem Trab gesprungen werden und auch nur in dieser Prüfungsart Verwendung finden. Distanzangaben lt. Merkblatt. Die mittlere Galoppsprunglänge liegt bei 3,50m, Tendenz steigend. Sie ist ferner abhängig von der • • • • Mechanik des Pferdes – groß – mittel – klein Dem Ausbildungsstand des Pferdes dem Tempo den Bodenverhältnissen Bis zur Klasse L ist der Absprung und die Landezone viel variabler als bei höheren Hindernissen. Eine Distanz ist weiterhin abhängig von: • • • • • • • • • • • • fallende Geländeneigung Richtung Ausgang griffiger, elastischer Boden nach Hochweitsprung oder Graben Hochsprung nach Hochweitsprung macht eng, d.h. die passende Distanz muss größer sein steigendes Gelände tiefer, rutschiger Boden vom Eingang weg schmale Hindernisse Hochweit nach Hochsprung Hochweit-Hochweit mit einem Galoppsprung am Ende eines langen Parcours Schulungsmappe DL-SL 2.doc macht weiter, d.h. die passende Distanz muss kleiner sein 38 Eine Distanz ist weiterhin abhängig von: • der Folge der verschiedenen Hindernistypen wie Hoch- und Hochweitsprung, Triplebarre, Gräben…. • von der Hindernisgestaltung – Fänge, Blumen, Fahnen, Figuren….. • luftig – „guckig“ – achtungsgebietend – mit oder ohne klare Grundlinie etc.... • und der Aufgabenstellung durch den Parcourschef! Der Richter übernimmt nach der Parcoursabnahme die Verantwortung über die Reitund Richtbarkeit im Parcours. Genaue Kenntnis über passende Distanzen und die besonderen Einflüsse auf diese Distanzen sind unverzichtbar! Eine Distanz wird immer am Boden vom Fuß des 1. Hindernisses (Landeseite) bis zum Fuß des folgenden Hindernisses (Absprungseite) gemessen. Sprungablauf – Sprungkurve im Vergleich zum Hindernistyp SPRUNGABLAUF Sprungkurve im Vergleich zum Hindernisstyp deutlich die unterschiedlichen Abstände bei Absprung und Landepunkt mit Einfluss auf passende und angemessene Distanzen Steilsprung Tripplebare Oxer EH 2004 Beispiel von: Eckhard Hilker Deutlich zu sehen, die unterschiedlichen Absprung- und Landepunkte, die ihren Einfluss auf eine passende und angemessene Distanz haben. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 39 Spezialspringprüfungen § 520 Stilspringprüfungen § 520 3.a) Stilspring-WB/LP (ohne „erlaubte Zeit“): Von der Wertnote werden die Strafpunkte abgezogen (Ausnahme: Abzüge für Überschreiten der „erlaubten Zeit“). § 520 3.b) Stilspring-WB/-LP (mit „erlaubter Zeit“): Bewertung wie unter a), jedoch mit „erlaubter Zeit“. § 520 3.c) Stilspring-WB/-LP mit Stechen: Bewertung wie unter a), ausgenommen das zu platzierende Viertel der Teilnehmer; sie reiten ein Stechen über den gleichen oder einen verkürzten Parcours gem. § 501.1.b)1 § 520 3.d) Spring-WB/-LP mit Stilwertung: Richtverfahren A gem. § 501.1.c)1 (ohne Stechen) mit folgender Abweichung: Alle Teilnehmer ohne Strafpunkte werden platziert. Sind mehr als ein Viertel der Teilnehmer zu platzieren, so beträgt der letztausgezahlte Geldpreis je Platziertem mindestens die Höhe des Einsatzes. Alle Teilnehmer erhalten eine Wertnote gem. § 520.1 Bei Strafpunktgleichheit für die an 1.-5. Stelle platzierten Teilnehmer ist die Wertnote maßgebend. Alle weiteren Teilnehmer werden nach Strafpunkten platziert. § 520 3.e) Spring-WB/-LP mit Stilwertung: Richtverfahren A gemäß § 501.1.c)1 (ohne Stechen) mit folgender Abweichung: Alle Teilnehmer erhalten eine Wertnote gemäß 520.1. Bei Strafpunktgleichheit ist die Wertnote maßgebend. § 520 3.f) Stilspring-WB/-LP mit Standardanforderungen: Wie a), jedoch kann je nach Ausschreibung der Springparcours vorgeschriebene Standardanforderungen enthalten. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 40 § 522 Glücksspringprüfungen Kat. C, B und A 60 – 90 Sek., Halle 45 Sek. – keine Kombination. Fehlerfreies Hindernis = 2 Punkte, Fehler = 1 Punkt. Verweigern bestraft sich durch die Zeit. Eventuelle Zeitzuschläge (6 Sek.) bei Verweigerung mit verändertem Hindernis von der festgesetzten Zeit abziehen, aber nur, wenn die Zeitzuschläge nicht direkt in die elektronische Zeitmessung eingegeben wurden. Anschließend müssen die 6 Sekunden wieder addiert werden. § 524 Punktespringprüfung Kat. B und A Richtverfahren A mit Zeitwertung, wobei die danach möglichen Strafpunkte von der erreichten Gesamtpunktzahl abgezogen werden. Das heißt, dass Verweigerungen, Sturz des Reiters und Zeitüberschreitung von der Gesamtpunktzahl abgezogen werden müssen! § 525 Zwei-Phasen Spring-WB/LP Kat. C,B,A Erste Phase nach Richtverfahren A § 501.1.a) 1. Zweite Phase, mindestens 4 Hindernisse, nach dem Richtverfahren A § 501.1.a)1, bzw. Richtverfahren C; für Kat C und B auch gemäß § 520. § 529 Mannschaftsspringen Kat. C,B,A RV 501.1a)1 oder 1.b)1 mit einem oder zwei Umläufen, je nach Ausschreibung. je Mannschaft 3 oder 4 Reiter die 3 besten Ergebnisse zählen - Strafpunkte + Zeit! Beendet ein Teilnehmer einen Umlauf nicht, erhält er die Strafpunkte des Teilnehmers mit der höchsten Strafpunktzahl des Umlaufs + 20 Strafpunkte. § 533 Springprüfung mit Siegerrunde In Anlehnung an §501.1B)1, jedoch mit festgelegter Anzahl der Teilnehmer in der Siegerrunde. (z.B.: das zu platzierende Viertel), bzw. alle strafpunktfreien Teilnehmer. Strafpunkte aus Umlauf und Siegerrunde werden addiert – Zeit aus der Siegerrunde b) Nur das Ergebnis aus der Siegerrunde zählt. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 41 Kriterien zur Bewertung einer Stilspringprüfung mit Standardanforderungen Ziel: Förderung eines einheitlichen Springstils nach den Grundlagen der klassischen Springausbildung. Grundgedanke: Befindet sich der Reiter in der Springausbildung auf dem richtigen Weg? Bewertet werden Sitz und Einwirkung des Reiters, d.h. die harmonische Erfüllung der gestellten Aufgabe. Das gut gerittene, durchlässige Pferd wird dem Reiter seine Aufgabe erleichtern und zu einer besseren Beurteilung führen. Standardanforderungen: • • • • • • Reiten über Einzelhindernisse; Reiten über Hindernisfolgen mit festgelegten Distanzen (passende Distanzen, keine Distanzprobleme!); Reiten von Kombinationen; Reiten von Wendungen; Handwechsel; Übergänge von Gangart zu Gangart (Trabstrecken nicht unmittelbar nach Überwinden eines Hindernisses beginnen lassen; ausreichende Länge der Trabstrecke wählen). In der Parcoursskizze eingetragene Aufgaben sind exakt zu erfüllen. Kriterien zur Bewertung des Springstils: Gesamtritt – Sitz – Einwirkung Schulungsmappe DL-SL 2.doc Weg – Tempo - Stil 42 Gesamtritt: • die Mitte des Hindernisses anreiten; • Reiten von Wendungen im Handgalopp, am vorherrschenden äußeren Zügel; • flüssiges, harmonisches Weiterreiten in der vorgeschriebenen Zahl der Galoppsprünge; • richtige Absprungdistanz; • gerades Landen; • richtig gewähltes, gleichmäßiges Grundtempo; • rhythmisches Galoppieren; • Fähigkeit, bei Pferden mit kleinem Galoppsprung die Galoppsprünge zu verlängern bzw. bei Pferden mit großem Galoppsprung die Galoppsprünge zu verkürzen, ohne Harmonie und Rhythmus zu stören. Sitz: Der leichte Sitz: Großes Anwendungsgebiet: Reiten über Sprünge Reiten im Gelände Reiten junger Pferde etc. Ausrüstung: Springsattel Vielseitigkeitssatttel Bügel im Gegensatz zum Dressursitz deutlich verkürzt ⇒⇒ abhängig von den Anforderungen. Der Reiter kann sich im leichten Sitz besonders gut den wechselnden Situationen der Schwerpunktverlagerung und des Tempos anpassen. Zwischen den unterschiedlichen Ausprägungen der Entlastung sind die Übergänge fließend. Merke: Die fest an den Sattelpauschen anliegenden Knie, die ihre Lage unverändert haltenden Unterschenkel und die nach unten federnden Absätze bilden das Fundament des leichten Sitzes. Bei unverändertem Fundament wird die wechselnde Ausprägung des leichten Sitzes durch das Vorneigen des Oberkörpers ausschließlich aus dem Hüftgelenk heraus vollzogen. Das Gesäß bleibt bei geringer Entlastung so dicht wie möglich am Sattel beim Springen und bei höherem Tempo kommt das Gesäß vermehrt aus dem Sattel. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 43 Einwirkung: Einwirkung und Hilfengebung im leichten Sitz: • • • • • • • • • • • • • Einhalten des Weges Die Mitte des Hindernisses anreiten Richtig gewähltes, gleichmäßiges Grundtempo Rhythmisches Galoppieren Geeignete Absprungdistanz Richtiges Mitgehen in die Bewegungen des Pferdes in den verschiedenen Sprungphasen gerades Landen richtiges Weiterreiten nach dem Landen fliegender Galoppwechsel erwünscht, in den unteren Klassen ist durchlässiger Galoppwechsel über Trab zu tolerieren. geschmeidige Übergänge Nachgeben in Richtung Pferdemaul Rhythmisches Reiten der vorgeschriebenen Galoppsprungzahl Fähigkeit, bei weiten Distanzen die Galoppsprünge zu verlängern bzw. bei engen Distanzen die Galoppsprünge zu verkürzen, um dadurch die vorgeschriebene Zahl der Galoppsprünge einzuhalten, ohne Harmonie, Rhythmus und den Bewegungsablauf des Pferdes zu stören. Wertnotenfindung: Die Bewertung beginnt mit dem Einreiten und endet mit dem Ausreiten aus dem Parcours. Keine Fehler suchen! Ein einzelner, auch schwerer Fehler kann oft weit weniger gravierend sein als z.B. • unrhythmisches Reiten • wiederholte Unsicherheit beim Reiten von Distanzen • ständig wiederkehrende grobe Sitz- bzw. Einwirkungsfehler Der Gesamteindruck: Das Gerittensein des Pferdes/Ponys findet bei der Bewertung der Einwirkung des Reiters seinen Niederschlag. Herausgebrachtsein von Pferd/Pony und Reiter, korrekter Anzug, korrekter Sitz von Zaum – und Sattelzeug bis hin zur korrekten Grußaufstellung sollen in die Bewertung mit einfließen. Die Bewertung dieser Kriterien in einer Wertnote beginnt mit dem Einreiten des Teilnehmers in den Parcours und endet mit dem Ausreiten aus dem Parcours. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 44 LPO Wir teilen die LPO in 4 große Abschnitte und einen Anhang: Teil A Allgemeine Bestimmungen: Alles rund um das Turnier, außer WB/LP Teil B Besondere Bestimmungen Bestimmungen für sämtliche WB/LP, farblich geordnet Teil C Rechtsordnung und Tierschutz Teil D Durchführungsbestimmungen MCP, Pferdekontrollen, Leistungsklassen, Geldpreisaufteilung Anhang Umrechnungstabellen, Behindertensport Teil A Abschnitt A I: Grundbestimmungen §1 Die LPO gilt in ganz Deutschland für alle nationalen Turniere, wobei §§20 ff und §§920 ff auch außerhalb von nationalen Turnieren gelten (Reitausweise, Verstöße) §3 Einteilung von Turnieren: 50%-Regelung Abschnitt A II: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport gem. LPO § 16 Die Registrierung von Turnierpferden erfolgt ausschließlich über die FN. An LP der Kat. B und A können nur Pferde/Ponys teilnehmen, die als Turnierpferde/-ponys registriert sind und für die die FN eine generelle Starterlaubnis erteilt hat. Für die Registrierung als Turnierpferd/-pony ist ein Pferdepass gem. EURichtlinien erforderlich. Der Eintrag über die Registrierung als Turnierpferd/-pony erfolgt im Pferdepass. Die Registrierung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird auf Antrag i.d.R. zum Jahreswechsel fortgeschrieben. Was heißt : „ alle Altersklassen“? § 17 Junioren werden im laufenden Kalenderjahr max. 18 Jahre alt Junge Reiter werden im laufenden Kal.jahr max. 21 Jahre alt Reiter werden im laufenden Kalenderjahr max. 39 Jahre alt Senioren werden im laufenden Kalenderjahr 40 und älter Schulungsmappe DL-SL 2.doc 45 FN-Jahresturnierlizenz § 20 Für die Teilnahme an LP der Kat. A und B ist der Besitz einer FNJahresturnierlizenz (früher Reitausweis) erforderlich. Folgende Leistungsklassen sind dabei möglich: Voraussetzung: Startmöglichkeit: Leistungsklasse 0 keine Kat. C Leistungsklasse 6 DRA IV Kat C und A/B Leistungsklasse 5 DRA III u.Lizenzpr. A-L Leistungsklasse 4 Erfolge o.div. Prüf. A-M/A Leistungsklasse 3 Erfolge o.div. Prüf. A-S** Leistungsklasse 2 Erfolge o.div. Prüf. A-S*** Leistungsklasse 1 Erfolge o.div. Prüf. L-S*** Abschnitt A III: Ausschreibungen Was muss eine Ausschreibung enthalten? § 23 • • • • • • • • • • • Teilnahmeberechtigung, insbesondere die zugelassenen Leistungsklassen Veranstalter, Ort, Datum…. Nennungsschluss - Nennungsschlüsse Ehren- und Geldpreise, Dotierung, Aufteilung Höhe von Einsatz bzw. Nenn- und Startgeld Bei Ausschreibungen Kat. A und B: Züchterprämien Quartiere, Stallungen, evtl. Stallgeld Bei Hallen - PS/PLS: Angabe über Maße des Prüfungsplatzes sowie der Vorbereitungsplätze Vorläufiger Zeitplan mit Angabe der Tage, an denen die einzelnen WB/LP stattfinden. Flutlicht-LP sind gesondert anzugeben Hinweis auf Verbindlichkeit der LPO und der allgemeinen und besonderen Bestimmungen der jeweiligen LK für alle beteiligten Personen WB/LP nummeriert… Wie hoch ist der Siegergeldpreis? § 24 ¼ bis 1/5 des Gesamtgeldpreises der LP, der ausgezahlte Geldpreis je Letztplatziertem beträgt mindestens das Zweifache des Nenn- und Startgeldes. Ausnahme: Sind bei Spring-WB/LP gem. § 501.1.c)1, §520.3.d sowie bei Springpferde/Springpony-LP mehr als ¼ der Teilnehmer zu platzieren, so beträgt der ausgezahlte Geldpreis je Letztplatziertem mindestens die Höhe des Einsatzes. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 46 Bei festgesetzter Höchstzahl von Reitern sind alle ausgeschriebenen Geldpreise auszuzahlen, soweit genügend Teilnehmer für eine Platzierung in Frage kommen. Gibt es in einer WB/LP mehrere Sieger, entscheidet das Los, welcher Teilnehmer den Ehrenpreis erhält. Geldpreise § 25 Wie ist die Aufteilung der Geldpreise bei gleicher Platzierung? Wie hoch ist der Geldpreis bei Verzicht auf das Stechen von mehreren Teilnehmern? s. Durchführungsbestimmungen zu § 25 ⇒ Grüne Seiten! Nenngeld - Startgeld – Einsatz § 26 LP Kat. A = Nenngeld- und Startgeld LP/WB Kat. B und C = Einsatz = immer 13,00 Euro = max. 1% des Geldpreises bzw. je nach ausgeschriebenem Geldpreis. In Kat. B richtet sich der Einsatz nach der ausgeschriebenen Klasse und ist in den Durchführungsbestimmungen zu § 27 geregelt. In Kat. C beträgt der Einsatz in WB um Geldpreise und/oder Ehrenpreise für alle Platzierten € 5.-. Erhält nur der Sieger einen Ehrenpreis, beträgt der Einsatz € 3.-. Höhe Nenngeld: Höhe Startgeld: Wann müssen Nenngeld, bzw. der Einsatz zurückgezahlt werden? § 26.2.2 Rückerstattung nur bei Änderung der vorläufigen Zeiteinteilung - Antrag schriftlich bis PLS Ende, bei Zurückziehen bis Nennungsschluss und bei Abbruch wegen höherer Gewalt. Sind für max. 4 LP/WB je PLS Ausweichtage in der Ausschreibung angegeben, so gilt dies als Bestandteil der vorläufigen Zeiteinteilung. Änderung der Ausschreibungen § 31 Änderungen sollen vor Nennungsschluss erfolgen. Kann eine Änderung erst nach Nennungsschluss erfolgen, ist der Nennungsschluss für WB/LP bzw. PS/PLS neu festzulegen. Ist eine Neufestsetzung des Nennungsschlusses nicht mehr möglich, bedarf die Änderung vor Beginn der PS/PLS der Zustimmung aller Nenner - Nichtantwort gilt als Zustimmung – und der genehmigenden Stelle. Während einer PLS sind Änderungen nur mit Zustimmung aller Starter und des LK – Beauftragten zulässig. Anforderungsidentische WB/LP können zusammengelegt werden, wenn die verlangte Mindestnennungszahl nicht erreicht wird. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 47 Abschnitt A IV: Nennungen § 35 Gültigkeit der Nennung (Startplatzreservierung) nur mit einer Nennungsbestätigung der FN. Im Regelfall ist dies für Kat. B und A die dem Veranstalter von der FN übermittelte Liste der einzelnen für die betreffende LP genannten Teilnehmer und der für die PL/PLS genannten Pferde. In folgenden Fällen sind Ausnahmen möglich: • Bei LP mit vorausgehenden Qualifikationen während derselben PLS ist keine Nennungsbestätigung erforderlich • Nennungsbestätigung/Startplatznachtrag auf Antrag des Reiters über den Veranstalters • Teilnehmerwechsel/Startplatzübernahme • Teilnehmernachtrag • Pferdenachtrag Abschnitt A V: Ergebnisse Registrierung der Ergebnisse § 38 ¼ der Teilnehmer ist grundsätzlich zu platzieren, generell werden jedoch nur für bis zu 1/3 der Teilnehmer die Erfolge registriert. Abschnitt A VI: Durchführung von WB und LP Arzt, Tierarzt, Hufschmied § 40 Der Veranstalter hat für die Dauer einer PS/PLS als Mindestanforderungen sicherzustellen: 1. Sanitätsdienst und ärztliche Versorgung Bei Anwesenheit eines Sanitätsdienstes (mind. 1 Sanitätshelfer mit Notfallarztkoffer) Anwesenheit eines Arztes. Bei Anwesenheit eines Sanitätsdienstes (1 Rettungssanitäter und 1 Sanitätshelfer mit Notfallarztkoffer) schnellste Einsatzbereitschaft eines Arztes. 2. Tierärztliche Versorgung: Bei allen PLS Kat. B und A sowie allen WB/LP im Gelände Anwesenheit eines Tierarztes. 3. Transportmöglichkeit für verletzte Pferde/Ponys. 4. Hufschmied: Anwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft. 5. Dopingbox. 6. Funktionstüchtiges Telefon. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 48 Teilung von Prüfungen § 50 Nationale WB/LP müssen je nach Nennungszahl geteilt werden. Für die Teilung sind sportfachliche Kriterien heranzuziehen, die untereinander auch kombiniert werden können. Aufgabe: 1. Stafettenspringen mit 142 Nennungen, 2 Pferde pro Stafette 2. gestartet werden 25 Stafetten. Wie wird platziert? Lösung: 142 Nennungen = 71 Stafetten (s. § 49.2: bei Stafetten- u. Mannschafts-WB/LP gilt die Stafette bzw. Mannschaft als ein Starter!) 71 Stafetten = 2 Abteilungen 25 Stafetten werden gestartet - zu platzieren = ¼ = 7! 7 in 2 Abt., d.h. s. § 59 zu platzieren ¼, mind. 4! Ergebnis: 2 x 4 = 8 Stafetten werden platziert. Prüfungs- und Vorbereitungsplätze § 51 Springplatz: Halle Im Freien: 800 qm Kat C/B Breite 20 m 1200 qm Kat A Breite 20 m 2800 qm Kat C/B Breite 40m 4000 qm Kat A Breite 50 m Dressurplatz: mindestens 1200 qm, Mindestbreite 20m. Deutliche Begrenzung durch Stangen etc. Buchstaben sind lt. Aufgabenheft anzubringen. Der Dressurplatz im Freien ist in geeigneter Weise zu umgrenzen. Die Umgrenzung muss mindestens 5m von der Viereckbegrenzung entfernt sein. Vorbereitungsplatz: • • • • • In geeigneter Form abgegrenzt! 1 Hochsprung mit 3 Stangen 1 Hochweitsprung mit 4 Stangen Mögl. 1 Trabsprung max. 1 m hoch Arbeitsplatz für Richter Auf dem Vorbereitungsplatz ist grundsätzlich nur das vom Veranstalter bereitgestellte Hindernismaterial zugelassen! Schulungsmappe DL-SL 2.doc 49 Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz § 52 1 Vollrichter (bei WB Breitensport eine Person mit APOAusbilderqualifikation). • Die Aufsicht ist berechtigt und verpflichtet, die Ordnung aufrecht zu erhalten. • Sie hat unreiterliches Benehmen zu rügen. • Sie kann bei wiederholtem oder grobem unreiterlichen Benehmen oder bei Gefahr für die Gesundheit von Reiter und oder Pferd den sofortigen Ausschluss von der betreffenden WB/LP verfügen. • Gegen die Rüge oder den Ausschluss ist ein Einspruch nicht zulässig! Unreiterliches Benehmen heißt: • • • • • • Anwendung unzulässiger Trainingsmethoden. Anwendung unzulässiger Ausrüstung / Hilfsmittel. Überforderung des Leistungsvermögens eines Pferdes. unangemessene Bestrafung eines Pferdes. rücksichtsloses Verhalten gegenüber anderen. Verstöße nach §§ 920ff an den Vertreter der LK und den Veranstalter melden. Abschnitt A VII: Beaufsichtigung von WB und LP, Platzierung und Beurteilung Die Aufgaben der Richter § 53 • • • • • • • • • • Die Richter sind dem Veranstalter für die regelgerechte Durchführung verantwortlich. Sie beurteilen nach bestem Wissen und Gewissen. Kontrolle der technischen Voraussetzungen. LK-Beauftragten-Aufgaben. Genehmigung von Ausnahmen zu LPO-Vorschriften. Verfassungsprüfungen. Entscheidung der Platzierung. Aufsicht Vorbereitungsplatz. Abzeichnen der Ergebnisunterlagen (Richterkarten u.s.w.). grobe Misshandlung - Ausschluss - kein Einspruch möglich! Schulungsmappe DL-SL 2.doc 50 Die Aufgaben eines LK-Beauftragten § 53 • • • • • • • Rechtzeitig vor dem Turnier mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen. Teamarbeit zwischen Veranstalter - Tierarzt - Reitern und Richtern fördern. Kontrolle der technischen Voraussetzungen. Dopingproben, Pferdekontrollen - evtl. delegieren. evtl. Abbruch der Veranstaltung bei höherer Gewalt. Vermittlung in Streitfällen und bei Einsprüchen. Änderung der Ausschreibung. Richtereinsatz § 56 • • • • • Auf die Besorgnis der Befangenheit achten. Richten und Reiten verboten. Ausnahme: Richteranwärter im Rahmen von Testat-Einsätzen o.ä., jedoch nicht in WB/LP, an denen teilgenommen wird. Richtergruppe darf während einer LP nicht geändert werden. Ausnahme: verschiedene Abt. u. Vorbereitungsplatz. Platzierungen § 59 • • • • • • Sie wird durch den Richter entschieden - evtl. Mehrplatzierung mit dem Veranstalter. ¼ der Teilnehmer, min. 4, max. 1/3 der Teilnehmer werden anerkannt! Teilnahme: 1. - 6. Reiter muss einreiten. Platzierungsfähigkeit : 50% und mehr der geforderten Leistung. Ausnahme: Spezialspringprüfungen §521-532 und §534 Evtl. zusätzliche Platzierung bei Verschulden durch den Veranstalter § 59.7. Möglichkeit des Abläutens bei Unvermögen oder keiner Aussicht auf Platzierung. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 51 Abschnitt A VIII: Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigung der Pferde/Ponys § 64 Auf der gleichen PLS sind Pferde/Ponys in LP/WB einer Disziplin nur teilnahmeberechtigt in: A und L oder L und M oder M und S Ausnahmen: Mannschafts - WB/LP; WB der Kat. C; LP der Kl. A , sofern das Pferd/Pony von einem Teilnehmer LKL. 5 o. 6 geritten wird. Medikationskontrollen Verfassungsprüfungen Pferdekontrollen § 67 • • • • • • Verfassungsprüfungen können jederzeit angeordnet werden. Sie müssen bei Vielseitigkeits-LP durchgeführt werden. Pferdekontrollen werden von einem Richter und einem Tierarzt gemeinsam durchgeführt. Medikationskontrolle. Eine Dopingbox sollte vorhanden sein. 2 Flaschen Urin oder Blut müssen immer genommen werden! Abschnitt A IX: Ausrüstung von Teilnehmer und Pferden/Ponys § 68/70 Kat. C-WB: Junioren mit 3- oder 4-Punktbefestigung am Helm! In allen Prüfungen über Hindernisse für alle Altersklassen Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung. Ausrüstung auf dem Vorbereitungsplatz wie in der Prüfung. Erlaubt: Gamaschen, Streichkappen, bei der Vorbereitung für Springprüfungen auch Schlaufzügel, jedoch nicht zum Springen. Nicht erlaubt: Gamaschen/Sprungglocken mit Gewichten! Platzierung: Ausrüstung wie auf dem Vorbereitungsplatz! Schulungsmappe DL-SL 2.doc 52 LPO, Teil C Abschnitt C I: Allgemeine Bestimmungen § 901 Schiedsgericht Auf jeder PLS muss ein Schiedsgericht durch den Veranstalter berufen sein. Besetzung: 3 Mitglieder inkl. Vorsitzendem, 1 Stellvertreter. Kein LK-Beauftragter, niemand der befangen sein könnte. Veröffentlichung im Programmheft o. per Aushang. Sinnvoll ist die Berufung von 4-5 Mitgliedern. Abschnitt C II: Einsprüche § 910 Wer kann Einspruch einlegen? Zum Einspruch ist berechtigt, wer durch einen Verstoß gegen Bestimmungen der Ausschreibung oder der LPO benachteiligt ist. Hinsichtlich des Ergebnisses nur, wenn der Verstoß den Gewinn eines Ehrenpreises, eines Geldpreises oder eines höheren Geldpreises verhindert. § 912 Wie legt man Einspruch ein? Schriftlich an den Veranstalter, er muss Antrag und Begründung enthalten. Als Kostenvorschuss ist ein Betrag von € 50.- beizufügen. § 913 Die Frist zum Einlegen eines Einspruchs endet: • Mit Beginn der WB/LP, wenn der Einspruchsgrund vorher bekannt war. • Eine halbe Stunde nach der Platzierung, wenn Verstöße während der Prüfung oder das Ergebnis Einspruchsgrund sind. • In anderen Fällen nach einer Woche. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 53 Abschnitt C III: Ordnungsmaßnahmen § 920 ff Bei Verstößen gibt es folgende Ordnungsmaßnahmen: • • • • Verwarnung - leichte Fälle Ausschluss von einzelnen LP und/oder vom gesamten Turnier. Geldstrafen - vom Veranstalter bis € 150.-, werden von LK eingezogen. Zeitliche Sperre. Ordnungsmaßnahmen können nur vom Veranstalter, der LK und der FN verhängt werden. Der Richter, der nach § 52 - Verhalten auf PLS - Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz einen Reiter z.B. ausschließt, verhängt keine „Ordnungsmaßnahme“ im Sinne der Rechtsordnung nach § 921! Die 3 Instrumentarien der Richter: 1. Rüge 2. Ausschluss 3. Anzeige Merke: - Verstöße gegen § 920 LPO muss der Richter dem LK Beauftragten oder der Turnierleitung melden, daneben kann der Richter wegen desselben Vorfalls einen Ausschluss aussprechen (Ermessensspielraum). Merke: Wenn sofortiger Ausschluss erfolgt, liegt fast immer auch ein Verstoß gegen § 920 LPO vor. In diesem Fall muss der Richter auch gleichzeitig eine Anzeige zur Einleitung eines Ordnungsverfahrens erstatten. Sofortiger Ausschluss nach §§ 65 und 66 LPO. (Teilnahmebeschränkung von Reitern und Pferden) Entscheidungsberechtigt ist jeder Richter. Geltungsbereich : • Turniergelände - alle Richter • Prüfung - zuständige Richtergruppe Schulungsmappe DL-SL 2.doc 54 Beispiel: Vorbereitungsplatz: Ein Reiter lässt einen Sprung nicht ordnungsgemäß aufbauen und springt. Der Richter weist den Teilnehmer deutlich darauf hin, den Sprung ordnungsgemäß aufbauen zu lassen, bevor er erneut springt. 1. Rüge ≅ Gelbe Karte Der Reiter wendet ab mit den Worten „ wenn es Ihnen nicht gefällt, dann schauen Sie doch weg“ und springt den Sprung erneut, ohne ihn vorher verändern zu lassen. 2. Ausschluss ≅ Rote Karte Der Ausschluss erfolgt mündlich an den Reiter, ein Einspruch dagegen ist nicht zulässig! Amtierende Richtergruppe ist sofort zu benachrichtigen. Da hier ein Verstoß gem. § 920 vorliegt, muss der Richter gleichzeitig eine Anzeige erstatten, um ein Ordnungsverfahren gegen diesen Reiter einzuleiten. Merke: Der Richter auf dem Vorbereitungsplatz kann nur von der laufenden Prüfung ausschließen und nicht vom ganzen Turnier. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 55 Sofortentscheidungen auf Turnieren Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf einem Turnier muss es Möglichkeiten geben, Sofortentscheidungen ohne Anfechtungsmöglichkeiten zu treffen. Die sind Entscheidungen, die im Interesse von Tierschutz, Unfallverhütung oder Aufrechterhaltung der Ordnung sofort durchgeführt werden müssen und daher keinen Aufschub, z.B. durch einen Einspruch, vertragen. Schnelles und korrektes Handeln ist seitens der Richter unverzichtbar. Das „Hausrecht“ ist eine unanfechtbare Sofortentscheidung des Veranstalters. Wenn ein Veranstalter auf dem Turnier „hoheitlich“ tätig wird, dann tut er das durch die „Turnierleitung“, sie ist im Programmheft oder am „schwarzen Brett“ zu benennen (§39.1 LPO) und ist für den ordnungsgemäßen Verlauf des Turniers verantwortlich. (§39.2 LPO) Nach § 39 LPO übt die Turnierleitung das „Hausrecht“ auf dem Turnier aus: „Die Turnierleitung ist befugt, gegen jede Person einzuschreiten oder sie des Platzes zu verweisen, die gegen die allgemeinen Anordnungen oder die Bestimmungen der LPO verstößt oder auf andere Weise den geregelten Ablauf der PLS stört. Gegen eine derartige Maßnahme ist ein Einspruch auf der PLS nicht zulässig.“ Die Maßnahme kann mündlich erfolgen und steht einem Ordnungsverfahren wegen desselben Verstoßes nicht entgegen. Wichtig: Das Hausrecht richtet sich gegen Jedermann, nicht nur gegen den Teilnehmer, sondern auch gegen den randalierenden Zuschauer, Pferdepfleger, usw. Wer auf dem Turnierplatz erscheint, unterwirft sich dem Hausrecht. Das Hausrecht berechtigt nicht zur Bestrafung nach § 921 LPO. Normalerweise wird ein Platzverweis ausgesprochen. Meist ist dieser Vorfall aber zugleich ein Verstoß nach § 920 LPO und ein Verbandsstrafverfahren wird eingeleitet (LK). Merke: Allein zuständig ist die Turnierleitung - Zusammenarbeit mit dem LK- Beauftragten sollte in jedem Fall erfolgen. • • • • • • Das Hausrecht richtet sich gegen jeden Störer auf dem Turniergelände Übliche Maßnahme ⇒ Platzverweis Es gibt keinen Einspruch Neben der Hausrechtsmaßnahme ist fast immer auch ein Verbandsstrafverfahren notwendig Dazu muss eine Anzeige an die LK erfolgen Im Rahmen der Anzeige Sachverhalt genau schildern, Beweise sichern, Zeugen benennen. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 56 Wettbewerbe der Kategorie C Allgemeine Grundsätze, Richtervorbereitung Ziele: In der Grundausbildung ist sowohl auf das dressurmäßige Reiten als auch auf die Ausbildung im Springen und im Gelände Wert zu legen. Nur durch die korrekte, vielseitige Ausbildung lässt sich der ausbalancierte und losgelassene Sitz entwickeln, der dann eine harmonische Hilfengebung ermöglicht. In Kat.-C-WB wird die vielseitige Grundausbildung überprüft, u.a. durch vielfältige Kombinationsmöglichkeiten dieser Wettbewerbe. Reiterwettbewerbe erleichtern Kindern sowie jugendlichen und erwachsenen Breitensportlern den Einstieg in den Turniersport. Teilnehmer: Teilnehmen können Mitglieder eines Reitvereins ohne Reit-/Fahrausweis (LK 0) und Reiter der LK 6, wenn die Ausschreibung dies zulässt. Eine Begrenzung der Altersklassen in der Ausschreibung ist sinnvoll (z.B. auch Senioren möglich). Pferde/Ponys: Zugelassen sind 4-jährige und ältere Pferde/Ponys. Die Eintragung als Turnierpferd ist nicht erforderlich. Durch die Ausschreibung können je Wettbewerb mehrere Starts pro Pferd/Pony mit verschiedenen Reitern/Fahrern zugelassen werden, maßgeblich ist der Ausschreibungstext. Standort der Richter: Die Richter sollten ihren Standort jeweils in der Mitte des Wettbewerbsplatzes wählen, um jederzeit Weisungen und Hilfestellungen geben zu können und um einen Gesamtüberblick zu haben. Wertnotenfindung: Die Notenfindung ergibt sich aus den jeweiligen Beurteilungskriterien und wird in einer Gesamtnote zwischen 10 und 0 gem. § 57 ausgedrückt. Das Gerittensein und die Qualität des Pferdes/Ponys beeinflussen die Wertnote unvermeidlich, dürfen jedoch nicht als direkte oder vordringliche Begründung der Bewertung herangezogen werden. Das Herausgebrachtsein des Pferdes/Ponys sollte beurteilt werden, ohne die qualitativ höherwertige Ausstattung den einfachen und gepflegten Ausrüstungen gegenüber zu bevorzugen. In Führzügelklassen–Wettbewerben und Longenreiter–Wettbewerben muss die Leistung nicht zwingend in einer Note zwischen 10 und 0 ausgedrückt werden. Eine Einordnung in den absoluten Bereich (z.B. im Bereich „ziemlich gut“, aber nicht mehr „gut“), verbunden mit einem kurzen mündlichen Kommentar, kann zu einer Rangierung führen, bei der neue Möglichkeiten überlegt werden, die die Motivation am Wettbewerb erhöhen und den Leistungsdruck mindern. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 57 z.B.: Einen Sieger, einen Zweit- und Drittplatzierten und gleiche Anerkennungen für die übrigen Teilnehmer oder mehrere Sieger, mehrere Zweite, Dritte, Vierte, gleiche Anerkennungen für die übrigen Teilnehmer. Dem Ideenreichtum sind hier keine Grenzen gesetzt! Die Schleifen müssen nicht in Standardfarben gehalten sein. Eine Alternative zu grünen und braunen Schleifen sind bunte oder andersfarbige Schleifen. Protokoll/Kommentar: Eine kurze mündliche (ggf. auch schriftliche) Kommentierung durch die Richter für jeden Teilnehmer eines WB ist obligatorisch. Der Veranstalter muss dies in seinem Zeitplan berücksichtigen. Angestrebt wird dabei: Transparenz der Beurteilungskriterien Information der Zuschauer (wenn möglich Kommentar über Mikrophon, sofern Formulierungssicherheit besteht) Ein pädagogisch wertvoller Kommentar hat folgenden Aufbau (die Reihenfolge ist wichtig!): Die positiven Aspekte der Leistungen und Veranlagung des Reiters herausstellen Mängel aufzeigen Evtl. Verbesserungshilfen geben Geeigneter Platz: Alle Wettbewerbe müssen auf einem geeigneten Platz durchgeführt werden. Eine zweckmäßige Umrandung muss vorhanden sein (§ 51 LPO). Teilung: (gem. § 50 LPO) kann u.a. nach Alter und/oder Geschlecht der Teilnehmer, mit/ohne Reitausweis, nach Pferden/Pony usw. erfolgen. Kombination mit anderen Wettbewerben: Die Kombinationsmöglichkeit dieser WB untereinander sowie mit Breitensportlichen Wettbewerben sollten so oft wie möglich angeboten werden, um die Teilnahme interessanter zu machen und damit die vielseitige Grundausbildung zu fördern. Zweckmäßiger Zeitpunkt und Zeiteinteilung: Es ist sowohl für die Teilnehmer als auch für die Zuschauer wichtig, einen zweckmäßigen Zeitpunkt zu wählen. Dabei muss die Schulpflicht wie auch die evtl. Berufstätigkeit der Eltern beachtet werden (Eltern, die Kinder und Pferde/Ponys zum Turnier fahren müssen, sind meistens berufstätig und daher zeitlich genauso gebunden wie schulpflichtige Kinder). Bei der Zeiteinteilung muss die zusätzlich benötigte Zeit für mündliche Kommentare während der Platzierung berücksichtigt werden. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 58 Die einzelnen Wettbewerbe Führzügelklasse Die Führzügelklasse bietet auch den jüngsten Nachwuchsreitern eine Möglichkeit zur aktiven Teilnahme an Turnieren. Dabei können das Herausbringen von Pferd/Pony/Reiter und der Umgang mit der Wettbewerbssituation erstmalig erprobt werden. Teilnehmer: Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse, die auf der gleichen PS/PLS nicht in WB der Klasse E starten. Ausrüstung des Pferdes/Ponys: Sattel (in reinen Pony-Führzügelklassen auch Decke mit Schweifriemen), Trense, Gebisse gem. Tafel 1-8, Reithalfter gem. Tafel 1-5. Bandagen, Gamaschen, Streichkappen, Kronen-/(Fessel-)ringe und Springglocken. Fliegenschutz an den Ohren. Hilfszügel: Martingal, einfache oder doppelte (Dreiecks-, Lauffer-) beidseitige Ausbindezügel oder Stoßzügel aus Leder, Gurtband und/oder Gummi. Diese Hilfszügel sind auch auf dem Vorbereitungsplatz zulässig. Der Halsverlängerer ist nicht erlaubt! Anzug des Reiters: gem. § 68 beliebiger, zweckmäßiger Reitanzug mit Stiefelhose und Stiefeln bzw. Jodhpurhose und Stiefeletten oder helle Stiefelhose und Stiefel, Jackett, dazu passendes Hemd oder Bluse, ggf. mit Plastron oder Krawatte. Zulässig sind auch Stiefeletten oder gleichfarbige, eng anliegende Glattleder-Chaps, sofern sie optisch durchgehenden Reitstiefeln entsprechen. Zwingend vorgeschrieben: Bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung, da es sich bei den Teilnehmern immer um Junioren handelt. Hilfsmittel: Gerte und Sporten sind in diesem WB nicht zugelassen. Anforderungen: Pferd/Pony und Reiter werden durch eine Person am Führzügel im Schritt und Trab nach Weisung der Richter vorgeführt. Das Leichttraben kann verlangt werden. Der Führende sollte den Reiter und das Pferd/Pony mehr begleiten als lenkend führen. Der Führzügel sollte daher weitgehend durchhängen. Beurteilung: Beurteilt werden der Sitz des Reiters und der Gesamteindruck (einschließlich Führer), ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäß § 57. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 59 Kriterien: Sitz: Grundzüge eines korrekten Sitzes sollten erkennbar sein. Dabei ist besonders auf den Ansatz zu einem ausbalancierten und losgelassenen Sitz zu achten und auf die „Selbstverständlichkeit“, auf dem Pferd/Pony zu sitzen. Gesamteindruck: Harmonischer Gesamteindruck von Reiter, Führendem und Pferd/Pony. In der Führzügelklasse dürfen aufwendige Kostüme nicht die Beurteilung beeinflussen. Die Rangierung kann einzeln oder in Gruppen ohne Vergabe von Wertnoten vorgenommen werden. Kommentar: In der Führzügelklasse ist es angebracht, die einzelnen Teilnehmer kurz, aber sehr persönlich anzusprechen. Dies beginnt in der Regel damit, dass die Teilnehmer mit ihrem Vornamen angesprochen werden und im ersten Satz eine positive Anerkennung der persönlichen Leistung des Teilnehmers deutlich wird. Longenreiter-Wettbewerb Dieser Wettbewerb soll Kindern, die noch nicht in der Lage sind, selbstständig zu reiten, die Möglichkeit zur Turnierteilnahme geben. Schwerpunkt ist ein ausbalancierter, losgelassener und zügelunabhängiger Sitz beim Reiten. An dieser Prüfung können sowohl Reit – als auch Voltigieranfänger teilnehmen. Teilnehmer/Ausrüstung des Pferdes / Ponys / Hilfszügel / Anzug des Reiters /Hilfsmittel: s. Führzügelklasse Zwingend vorgeschrieben: Bruch – und splittersicherer Reithelm mit Drei – bzw. Vierpunktbefestigung, sofern es sich bei den Teilnehmern um Junioren handelt. Anforderungen: Pferde/Ponys und Reiter werden von einem Longenführer vorgestellt. Dies kann mit einem eigenen Pferd oder mit einem vom Veranstalter gestellten Pferd (je nach Ausschreibung) erfolgen. Es werden verschiedene Übungen ohne Zügel in den drei Grundgangarten oder nur im Schritt und Trab gezeigt. Eine Differenzierung der Anforderungen nach Alter bzw. Ausbildungsstand der Teilnehmer ist sinnvoll. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 60 Folgende Übungen bieten sich an: • Übungen im Schritt (Beispiele): • Oberkörper nach vorne auf den Hals legen. • Beine anwinkeln, mit den Händen Knöchel umfassen. • Mit Fingerspitzen die gleichseitige oder diagonale Fußspitze berühren. • Linke Hand an rechten Fuß, rechte Hand an linken Fuß (nur im Schritt). Übungen für alle Grundgangarten (Beispiele): • Armkreisen (vorwärts/rückwärts, einseitig/beidseitig, in die gleiche/unterschiedliche Richtung). • Schulterkreisen (einseitig, beidseitig, in die gleiche/unterschiedliche Richtung). • Oberkörper nach rechts/links drehen. • Leichttraben, leichter Sitz im Galopp. • Ohne Bügel reiten. Durchführung: Die Prüfung kann sowohl auf dem Dressurviereck, parallel auf zwei Zirkeln, als auch auf dem Hauptplatz/Springplatz durchgeführt werden. Die Prüfungszirkel werden abgeteilt. Es bietet sich an, Pferde, die mit mehreren Teilnehmern vorgestellt werden, abwechselnd auf einem Prüfungszirkel einzuteilen. Beurteilung: Beurteilt wird die Sitzgrundlage des Reiters, insbesondere die Losgelassenheit, Geschmeidigkeit und Balance. Dabei ist besonders auf das Mitschwingen in der Mittelpositur, eine entspannte Kopf– und Schulterpartie und die „Selbstverständlichkeit, auf dem Pferd zu sitzen“, zu achten. Zusätzliche Tipps: Eine Altersbegrenzung ist zulässig und sinnvoll. Die Abteilungen sollten nach Alter der Teilnehmer geteilt werden. Die Richter sollten den Teilnehmern und Zuschauern den Wettbewerb vor Beginn erläutern. Bei der Platzierung sollen die Teilnehmer rangiert werden, müssen aber nicht zwingend eine Wertnote erhalten. Es reicht aus, die Teilnehmer in den absoluten Bereich (ziemlich gut, gut, befriedigend...) einzuordnen. Es kann einen oder mehrere Sieger, Zweiplatzierte, Drittplatzierte usw. geben. Kommentar: Der Kommentar im Longenreiter-Wettbewerb ist ebenso wichtig wie bei der Führzügelklasse. Der Richter muss motivierend wirken, um in der Jugend die Begeisterung für das Pferd/Pony und den Sport zu wecken und sie damit nachhaltig für den Sport zu gewinnen. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 61 Reiter-Wettbewerb Mit diesem Wettbewerb sollen die ersten Grundlagen der vielseitigen Ausbildung überprüft werden. Die Anforderungen orientieren sich an reiterlichen Grundbegriffen wie Sitz und Hilfengebung, sowohl im Grundsitz als auch im leichten Sitz. Die Verwendung eines zweckmäßigen Sattels (Vielseitigkeitssattel) sollte daher beachtet werden. Teilnehmer: Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse oder, je nach Ausschreibung, mit LK 6 (dann aber nicht auf der gleichen PLS in LP der Klasse A der entsprechenden Disziplin startberechtigt). Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Hilfszügel/Anzug des Reiters: s. Führzügelklasse. Zwingend vorgeschrieben: s. Longenreiterwettbewerb Hilfsmittel: Gerte max. 1,20m und Sporen max. 4,5 cm, in reinen Pony-WB 3,5 cm ohne Rädchen. Anforderungen: Abteilungs– und/oder Einzelreiten nach Weisung der Richter unterhalb der Klasse E. Das „Bügelüberschlagen“ und der leichte Sitz sollten verlangt werden. Ein besonderes Augenmerk der Richter ist auf die Organisation beim Galoppieren zu legen. Hat die Ausschreibung darauf hingewiesen, kann auch Pferdewechsel oder das Springen einzelner, kleiner Hindernisse verlangt werden. Die Sprünge können bis 50cm hoch sein und werden ohne Hilfszügel (mit Ausnahme des Martingals) überwunden. Denkbar ist auch die zusätzliche Ausschreibung eines „Reiter-Wettbewerbs ohne Galopp“, um die Nachwuchs-Teilnehmer je nach ihrem Ausbildungsstand leistungsgerechter zu prüfen. Beurteilung: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters sowie der Gesamteindruck. Kriterien: Die Sitzgrundlage ist das Hauptkriterium der Bewertung. Dabei muss besonders auf den losgelassenen und ausbalancieren Sitz des Reiters geachtet werden. Bewertet werden die korrekten Ansätze zur richtigen Hilfengebung und die beginnende Kontrolle des Reiters über sein Pferd/Pony (z.B. Temporegulierung und Abstand halten können), unabhängig davon, ob das Pferd/Pony mit einem Hilfszügel ausgerüstet ist oder nicht. Gesamteindruck Zum Gesamteindruck gehören das Herausgebrachtsein, das Zusammenpassen und die Harmonie von Reiter und Pferd/Pony sowie das reiterliche Verhalten des Teilnehmers. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 62 Zusätzliche Tipps: Eine Altersbegrenzung der Teilnehmer ist zulässig und sinnvoll. Bei hohen Nennungszahlen ist eine vorherige Teilung in Abteilungen z.B. nach Alter, Geschlecht oder nach Ponys und Großpferden notwendig. In einer Gruppe sollten nicht mehr als 8 Teilnehmer sein. Prüfungen und Platzierungen müssen kindgerecht und motivierend durchgeführt werden. Kommentar: Auch im Reiter-Wettbewerb sollte ein Kurzkommentar in der Zeiteinteilung eingeplant sein. Die Richter sollten jedem Teilnehmer eine positiv-motivierende Anerkennung aussprechen, einen Hinweis zur weiteren Arbeit geben und die vergebene Note kommentieren. Dressurreiter-Wettbewerb Der Dressurreiter-Wettbewerb ist der erste und einfachste Wettbewerb für den Nachwuchs im Dressurbereich, in dem reiterliche Grundfertigkeiten (Sitz, Hilfengebung und beginnende Einwirkung, korrektes Reiten von Hufschlagfiguren) überprüft werden. Es muss durch die Richter sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer die gleichen Anforderungen erfüllen. Es hat sich in der Praxis bewährt, eine Kurzaufgabe mit dem Vorleser abzusprechen, die einfachste Hufschlagfiguren auf großen Linien und Handwechsel beinhaltet. Kurzaufgaben können auch von den Richtern erarbeitetund vor Beginn des Wettbewerbs durch Aushang an der Meldestelle am „Schwarzen Brett“ bekannt gegeben werden. Teilnehmer: Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse und mit Leistungsklasse D6 gem. Ausschreibung (dann aber nicht auf der gleichen PLS in LP der Klasse A der entsprechenden Disziplin startberechtigt). Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Hilfszügel/Anzug des Reiters: s. Führzügelklasse. Zwingend vorgeschrieben: s. Longenreiterwettbewerb Hilfsmittel: s. Reiterwettbewerb Anforderungen: Nach Weisung der Richter werden gem. Anforderungen der Klasse E Hufschlagfiguren (z.B. ganze Bahn, Zirkel, einfache Schlangenlinie, Handwechsel in der Bewegung auf großen Linien) im Abteilungs– oder auch Einzelreiten in den drei Grundgangarten geritten. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 63 Beurteilung: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere das Einhalten der Hufschlagfiguren sowie der Gesamteindruck. Kriterien: Sitz und Einwirkung des Reiters: Bewertet werden der losgelassene und ausbalancierte Sitz des Reiters sowie die beginnende Einwirkung in den Grundlektionen (z.B. Anreiten, Durchparieren bei Gangartenwechsel, Angaloppieren). Einhalten der Hufschlagfiguren: Beim Reiten von Hufschlagfiguren, wie z.B. Zirkel, Schlangenlinien, durch die ganze Bahn wechseln, sollten Grundfertigkeiten im Einhalten der Bahnpunkte und vorgeschriebenen Linien gegeben sein. Gesamteindruck: Zum Gesamteindruck gehören das Herausgebrachtsein, das Zusammenpassen und die Harmonie von Reiter und Pferd/Pony, sowie das reiterliche Verhalten des Teilnehmers. Kommentar: Der Ablauf eines Dressurreiter-Wettbewerbs (4 Reiter in der Bahn) macht es nicht immer einfach, gezielte Kommentare zu formulieren, die in der Kürze der vorhandenen Zeit dem Reiter klarmachen, woran er in Zukunft arbeiten muss, um zu einer noch höheren Bewertung zu gelangen. Trotzdem sollte es möglich sein, jedem Teilnehmer einen Kurzkommentar zukommen zu lassen, in dem seine persönliche Leistung gewürdigt wird, aus dem er aber auch entnehmen kann, was die Richter sich bezüglich der weiteren Ausbildung in der nahen Zukunft wünschen würden. Springreiter-Wettbewerb Der Springreiter-Wettbewerb ist der erste und einfachste Wettbewerb für den Nachwuchsreiter im Springbereich. Die Aufgabenstellung muss entsprechend einfach sein, so dass positive Erfahrungen Anreiz für weitere Starts geben. Es werden bei einfacher Linienführung mit wenigen, lösbaren Springaufgaben insbesondere der leichte Sitz, die Hilfengebung und die beginnende Einwirkung überprüft. Im Aufgabenheft werden Parcoursvorschläge zur Gestaltung der Parcours gemacht, die lösbare Aufgabenstellungen beinhalten und Dinge wie Handwechsel, Reiten über Trabstangen, Reiten eines „In-and-Out“ etc. beinhalten. Teilnehmer: Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse und mit Leistungsklasse S6 (dann aber nicht auf der gleichen PLS in LP der Klasse A der entsprechenden Disziplin startberechtigt). Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Anzug des Reiters: s. Führzügelklasse Schulungsmappe DL-SL 2.doc 64 Hilfszügel: Martingal. Auch auf dem Vorbereitungsplatz sind keine anderen Hilfszügel zulässig. Zwingend vorgeschrieben: Bruch – und splittersicherer Reithelm mit Drei – bzw. Vierpunktbefestigung. Hilfsmittel: Gerte max. 75 cm und Sporen max. 4,5 cm, in reinen Pony-WB 3,5 cm ohne Rädchen. Anforderungen: Nach Weisung der Richter oder in einem vorher festgelegten Parcours werden in Anlehnung an die Anforderungen der Klasse E Hindernisfolgen und/oder Parcoursausschnitte verbunden mit reiterlichen Aufgaben geritten. Komplette Parcours entsprechen nicht dem Wettbewerbszweck. In Gruppen bis zu 4 Reitern werden die Anforderungen überprüft. Eine Stangenreihe und zwei bis drei Hindernisse können als Hindernismaterial genügen. Die Aufgabenstellung könnte z.B. wie folgt sein: Gruppe von vier Reitern. • Leichter Sitz auf beiden Händen im Trab und Galopp. • In genügendem Sicherheitsabstand im Trab über eine Stangenreihe reiten. • Einzeln aus dem Trab über ein Hindernis auf dem dritten Hufschlag mit vorgelegter Trabstange springen. • Einzeln aus dem Trab ein „In-and-Out“ springen. • Einzeln aus dem Galopp einen Oxer springen. Beurteilung: Beurteilt werden leichter Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während des Wettbewerbs. Kriterien: Leichter Sitz und Einwirkung. Bewertet werden der leichte Sitz (Balance, geschmeidiges Vorneigen des Oberkörpers aus der Hüfte heraus, tiefes Knie, tiefer Absatz, Lage der Unterschenkel, ruhige, vom Sitz unabhängige Zügelführung) sowie die richtige Entlastung zwischen und über den Hindernissen. Die Einwirkung muss genügende Kontrolle über das Pferd/Pony ermöglichen. Harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben Einhalten von Gangart und Tempo, Anreiten der Hindernisse. Hindernisfehler, Ungehorsam und Sturz werden nicht bewertet, fließen jedoch in die Notenfindung ein, wenn sie durch den Reiter verursacht wurden. Der dritte Ungehorsam bzw. der zweite Sturz führen zum Ausschluss. Gesamteindruck: Zum Gesamteindruck gehören das Herausgebrachtsein sowie die harmonische Vorstellung und das reiterliche Verhalten des Teilnehmers. Zusätzliche Tipps: Vor dem Wettbewerb sollten Richter und Parcourschef Kontakt aufnehmen und über die zu stellenden Springaufgaben beraten. Danach sollte eine Skizze erstellt werden, die den Ablauf des Wettbewerbs zeigt. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 65 Die gemeinsame Besichtigung der Hindernisse (ggf. mit Ponys/Pferden) in Begleitung in Begleitung von Richtern/Parcourschefs und/oder Ausbildern, die die Aufgabenstellung erklären, ist besonders sinnvoll. Kommentar: Auch im Springreiter-Wettbewerb ist ein Kurzkommentar selbstverständlich. Es hat sich bewährt, die 4 Teilnehmer einer Gruppe die Prüfung komplett absolvieren zu lassen und die Kommentare zu sprechen, während die nächste Gruppe den Platz betritt und sich mit den Gegebenheiten vertraut macht. Im Springreiter-Wettbewerb ist zu überdenken, dass man auch diejenigen Teilnehmer mit einem kurzen Kommentar anspricht, die im Teilbereich „Springen“ ausscheiden – sie müssen besonders motiviert werden, um weiterüben und wiederkommen zu wollen. Geländereiter-Wettbewerb Der Geländereiterwettbewerb ist der erste und einfachste Wettbewerb für den Nachwuchsreiter im Vielseitigkeitsbereich, aber durchaus auch für den engagierten Freizeit- (Gelände-) Reiter gedacht. Daher muss die Aufgabenstellung entsprechend einfach sein, so dass positive Erfahrungen Anreize für weitere Starts geben. Die geforderten Leistungen sind schwerpunktmäßig auf den ausbalancierten leichten Sitz und die Geschicklichkeit des Reiters im Gelände ausgerichtet. Teilnehmer: Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse und mit Leistungsklasse V6 (dann aber nicht auf der gleichen PLS in LP der Klasse A der entsprechenden Disziplin startberechtigt). Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Anzug des Reiters: s. Führzügelklasse Hilfszügel: Gleitendes Ringmartingal. Auch auf dem Vorbereitungsplatz keine weiteren Hilfszügel zulässig. Zwingend vorgeschrieben: Bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung sowie eine Schutzweste. Hilfsmittel: Gerte max. 75 cm und Sporen max. 3,5 cm ohne Rädchen. Anforderungen: Entweder: Einzelnes Überwinden von Geländehindernissen (50cm – 70 cm hoch, Hochweitsprünge nicht über 1,00m weit) nach Weisung der Richter. Dabei ist das Prüfen in Gruppen bis zu 4 Reitern empfehlenswert. Der leichte Sitz soll sowohl im Galopp als auch im Trab gezeigt werden, evtl. mit angewiesenem Tempowechsel. Es können auch mehrere Sprünge in Folge verlangt werden. Oder: Geländehindernisfolgen oder eine Geländestrecke (ca. 500m – 1000m Länge mit ca. 7 Geländehindernissen) nach Weisung der Richter in angemessenem Tempo. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 66 Beurteilung: Beurteilt werden leichter Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere die harmonische, selbstverständliche Bewältigung der gestellten Aufgaben sowie der Gesamteindruck. Kriterien: Leichter Sitz und Einwirkung. Bewertet werden der leichte Sitz (Balance, geschmeidiges Vorneigen des Oberkörpers aus der Hüfte heraus, tiefes Knie, tiefer Absatz, Lage der Unterschenkel, ruhige, vom Sitz unabhängige Zügelführung) zwischen und über den Hindernissen sowie das Anpassen an Bewegung und Tempo Harmonische, selbstverständliche Bewältigung der gestellten Aufgaben Einhalten eines angemessenen Tempos sowie das rhythmische Anreiten der Hindernisse. Ungehorsam oder Sturz werden nicht bewertet, fließen jedoch in die Notenfindung ein, wenn sie durch den Reiter verursacht werden. Der zweite Sturz desReiters bzw. der 3. Ungehorsam führen zum Ausschluss. Allerdings führt der 1. Sturz von Reiter und Pferd analog zu allen anderen Geländeprüfungen immer zum sofortigen Ausschluss. Gesamteindruck: Zum Gesamteindruck gehören die harmonische Vorstellung, das reiterliche Verhalten des Teilnehmers sowie das Herausgebrachtsein. Zusätzliche Tipps: Gelände-Skizzen nach Möglichkeit vervielfältigen und an der Meldestelle auslegen. Gelände-Besichtigung mit der Richtergruppe und dem Parcourschef kann auch mit Pferd/Pony angeboten werden. Wasserstellen dürfen dabei durchritten werden. Aus Sicherheitsgründen sollte eine Zuschauerabgrenzung (z.B. durch Flatterband) vorhanden sein. Es ist besonders empfehlenswert, ca. eine Woche vor dem Wettbewerb ein beaufsichtigtes Training unter Einbeziehung der Originalhindernisse anzubieten. Kommentar: Die technische Ausstattung und Geländegegebenheiten machen es nicht immer einfach, für die Teilnehmer eines Geländereiter-Wettbewerbes einen Kommentar zu formulieren. Ist dies direkt nach dem jeweiligen Ritt nicht möglich, sollte für den Teilnehmer ein kurzes schriftliches Protokoll angefertigt werden, in welchem zunächst das Positive der gezeigten Leistung gewürdigt wird und der Teilnehmer im Anschluss daran erfährt, woran er hauptsächlich arbeiten muss, um bei einem erneuten Start zu einer höheren Bewertung zu kommen. Kombinierter Dressur/-Spring-Wettbewerb Kombinierte Dressur-/Spring-Wettbewerbe setzen sich aus den beiden Teilprüfungen Dressur und Springen, die in einer Wertung zusammengefasst werden. Teilnehmer: Alle Mitglieder eines Reitvereins ohne Leistungsklasse und mit Leistungsklasse D6/S6. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 67 Ausrüstung des Pferdes/Ponys: Sattel (in reinen Pony-Führzügelklassen auch Decke mit Schweifriemen), Trense, Gebisse gem. Tafel 1-8, Reithalfter gem. Tafel 1-5. Springen: Gamaschen, Bandagen, Streichkappe, Springglocken, Kronen/Fesselringe Anzug des Reiters: s. Führzügelklasse Hilfszügel: Dressur: ohne Hilfszügel, Vorbereitungsplatz siehe Dressurreiterwettbewerb. Springen: gleitendes Martingal Hilfsmittel: Gerte im Dressurwettbewerb max. 1,20m, im Springwettbewerb max. 75 cm. Sporen max. 4,5 cm, in reinen Pony-WB 3,5 cm ohne Rädchen. Anforderungen: Dressurwettbewerb Kl. E gemäß Aufgabenheft zur LPO. Springwettbewerb Kl. E ohne Zeitwertung, aber mit erlaubter Zeit. Beurteilung: Beurteilt werden die Leistungen in den beiden Teilwettbewerben Dressur und Springen. Bewertung: Dressurwettbewerb gem. § 404. Springwettbewerb: Von der im Teilwettbewerb Dressur erzielten Wertnote werden abgezogen: Für Hindernisfehler 0,5 Strafpunkte Bei Sturz des Reiters 2,0 Strafpunkte 1. Ungehorsam 0,5 Strafpunkte 2. Ungehorsam 1,0 Strafpunkte 2. Ungehorsam am gleichen Hindernis 2,0 Strafpunkte Überschreiten der EZ je angef. Sek. 0,1 Strafpunkte 3. Ungehorsam, 2. Sturz des Reiters Ausschluss 1. Sturz des Pferdes Ausschluss Sonstige Ausschlüsse gem. §§ 406 bzw. 519. Platzierung: Sieger ist der Teilnehmer mit der höchsten Wertnote. Bei Wertnotengleichheit entscheidet die bessere Wertnote im Teilwettbewerb Dressur; besteht auch hier Wertnotengleichheit, erfolgt gleiche Platzierung. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 68 Kombinierter Dressur/-Stilspringwettbewerb Kombinierte Dressur-/Stilspring-Wettbewerbe setzen sich aus den beiden Teilprüfungen Dressur und Stilspringen mit Standardanforderungen zusammen, die in einer Wertung zusammengefasst werden. Teilnehmer/Ausrüstung des Pferdes/Hilfszügel/Anzug des Reiters/Hilfsmittel: Wie kombinierter Dressur/-Springwettbewerb Zwingend vorgeschrieben: Bruch – und splittersicherer Reithelm mit Drei – bzw. Vierpunktbefestigung. Anforderungen: Dressuraufgabe Kl. E gem. Aufgabenheft zur LPO. Stilspringwettbewerb Kl. E mit Standardanforderungen. Reiter und Pferd/Pony müssen in beiden Teilprüfungen dieselben sein. Beurteilung: Beurteilt werden die Leistungen in den beiden Teilwettbewerben Dressur und Stilspringen mit Standardanforderungen. Bewertung: Dressurwettbewerb Kl. E gem. § 404. Stilspringwettbewerb gem. § 520 (mit Standardanforderungen). Platzierung: Sieger ist der Teilnehmer mit der höchsten Wertnotensumme aus den beiden Teilwettbewerben (Bewertungsverhältnis 1:1). Bei Wertnotengleichheit entscheidet die bessere Wertnote im Teilwettbewerb Dressur; besteht auch hier Wertnotengleichheit, erfolgt gleiche Platzierung. Kombinierter Dressur-Spring-Wettbewerb Kl. E analog Eignungsprüfung Gruppen von bis zu 3 Teilnehmern absolvieren die Aufgabe K1 im Rahmen der Kl. E. Unmittelbar im Anschluss an die Aufgabe absolvieren die Teilnehmer einzeln einen Kurzparcours, i.d.R. bestehend aus vier Hindernissen. Ein Parcoursvorschlag lässt sich ebenfalls dem Aufgabenheft entnehmen. Der Teilwettbewerb Springen kann auch auf einem separaten Prüfungsplatz stattfinden, dort ist dann freie Parcoursgestaltung im Rahmen der Bestimmungen des §312.1 (Eignungsprüfung) möglich. Durch diese Prüfungsart wird die vielseitige Ausbildung gefördert; die Richter vergeben eine Gesamtnote für Sitz und Einwirkung des Reiters während der Dressur und des Springens, wobei hier (entgegen der Bewertung des SpringreiterWettbewerbes) bereits Abzüge für Verreiten in der Dressur bzw. Ungehorsam während des Springens vorgenommen werden. Analog zur Fragestellung in der Eignungsprüfung „ist das Pferd als Reitpferd zum sofortigen Einsatz geeignet?“ kann hier die Frage gestellt werden, ob der Teilnehmer Schulungsmappe DL-SL 2.doc 69 als Reiter bezüglich der Kriterien Losgelassenheit, Balance, Bewegungsgefühl, beginnender Einwirkung und Kontrolle des Pferdes auf dem richtigen Weg ist und sich in beiden Disziplinen auf einem guten Ausbildungsweg befindet. Teilnehmer/Ausrüstung des Pferdes/Anzug des Reiters: Wie Kombinierter Dressur/-Springwettbewerb. Achtung: In diesem Wettbewerb sind nur Bandagen, Gamaschen und Streichkappen zulässig. Hilfszügel: Es sind keinerlei Hilfszügel erlaubt, auch nicht auf dem Vorbereitungsplatz. Zwingend vorgeschrieben: Bruch – und splittersicherer Reithelm mit Drei –bzw. Vierpunktbefestigung während der gesamten Prüfung, unabhängig vom Alter der Teilnehmer. Hilfsmittel: Gerte max. 0,75cm (auch während der Dressuraufgabe ist demnach keine Dressurgerte erlaubt) und Sporen max. 4,5, in reinen Pony-WB/LP max. 3,5 cm ohne Rädchen). Anforderungen: Gefordert wird die Dressuraufgabe K1 mit unmittelbar folgendem Springen einer Folge von Hindernissen, ca. 0,80cm hoch. Beurteilung: Beurteilt werden die Leistungen in den beiden Teilwettbewerben Dressur und Springen mit einer Note. Hiervon werden Strafpunkte für Verreiten und Strafpunkte für Hindernisfehler, Ungehorsam und Sturz gem. §520.3a abgezogen: Für Hindernisfehler 0,5 Strafpunkte Bei Sturz des Reiters 2,0 Strafpunkte 1. Ungehorsam 0,5 Strafpunkte 2. Ungehorsam 1,0 Strafpunkte 2. Ungehorsam am gleichen Hindernis 2,0 Strafpunkte 3. Ungehorsam, 2. Sturz des Reiters Ausschluss 1. Sturz des Pferdes Ausschluss Sonstige Ausschlüsse gem. §§ 406 bzw. 519. Kriterien: Dressur: Sitz und Einwirkung des Reiters. Bewertet werden der losgelassene und ausbalancierte Sitz des Reiters sowie die beginnende Einwirkung in den Grundlektionen. Einhalten der Hufschlagfiguren: Beim Reiten von Hufschlagfiguren, wie z.B. Zirkel, Schlangenlinien, durch die ganze Bahn wechseln, sollten Grundfertigkeiten im Einhalten der Bahnpunkte und vorgeschriebenen Linien gegeben sein. Springen: Leichter Sitz und Einwirkung. Bewertet werden der leichte Sitz (Balance, geschmeidiges Vorneigen des Oberkörpers aus der Hüfte heraus, tiefes Knie, tiefer Absatz, Lage der Unterschenkel, ruhige, vom Sitz unabhängige Zügelführung) sowie die richtige Schulungsmappe DL-SL 2.doc 70 Entlastung zwischen und über den Hindernissen. Die Einwirkung muss genügende Kontrolle über das Pferd/Pony ermöglichen. Harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben. Einhalten von Gangart und Tempo, Anreiten der Hindernisse. Gesamteindruck: Zum Gesamteindruck gehören das Herausgebrachtsein, das Zusammenpassen und die Harmonie von Reiter und Pferd/Pony, sowie das reiterliche Verhalten des Teilnehmers. Zusätzliche Tipps: Vor dem Wettbewerb sollten Richter und Parcourschef Kontakt aufnehmen und über die zu stellenden Springaufgaben beraten und eine Skizze erstellen, die den Ablauf des Wettbewerbs zeigt. Die vorherige Besichtigung der Hindernisse (ggf. mit Ponys/Pferden) in Begleitung von Richtern/Parcourschefs und/oder Ausbildern, die die Aufgabenstellung erklären, sollte möglich sein. Kommentar: Auch in dieser Prüfung muss den Teilnehmern durch einen Kurzkommentar, der im ersten Satz eine positive Anerkennung der persönlichen Leistung beinhalten sollte und den derzeitigen Ausbildungsstand verdeutlicht, Tipps und Hinweise zur Leistungsverbesserung gegeben werden. In dieser Prüfungsart sollten vermehrt bereits Ursache und Wirkung aufgezeigt werden. Kombinierter Dressur/-Spring-Wettbewerb mit Gelände analog Eignungsprüfung Kombinierte Dressur/-Springwettbewerbe mit Gelände analog Eignungsprüfung bestehen aus der Teilprüfung Dressur mit unmittelbar folgendem Springen einer Folge von Hindernissen. Im Anschluss ist eine Geländestrecke mit ca. fünf Geländehindernissen (möglichst inkl. Wasserdurchritt) zu absolvieren. Teilnehmer/Ausrüstung des Pferdes/Ponys/Anzug des Reiters: s. Geländereiterwettbewerb, weder auf dem Vorbereitungsplatz-, noch in dem Wettbewerb sind Hilfszügel zulässig. Achtung: In diesem Wettbewerb sind nur Bandagen, Gamaschen und Streichkappen zulässig. Hilfsmittel: Gerte max. 0,75cm (auch während der Dressuraufgabe ist demnach keine Dressurgerte erlaubt) und Sporen max. 3,5 cm. Anforderungen: Dressurwettbewerb Kl. E gemäß Aufgabenheft zur LPO mit unmittelbar folgendem Springen einer Folge von Hindernissen, ca. 0,80m hoch. Im Anschluss eine kurze Geländestrecke, Höhe der Hindernisse = Vielseitigkeitswettbewerbe der Kl. E. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 71 Beurteilung: Dressurwettbewerb/-prüfung gem. § 404, wobei Sitz und Einwirkung des Reiters beim Springen und beim Geländeritt in die Note eingehen (Strafpunkte für Hindernisfehler gem. § 520.3a). Platzierung: Sieger ist der Teilnehmer mit der höchsten Endwertnote. Kriterien/Zusätzliche Tipps/Kommentar: s. Kombinierter Dressur/-Springwettbewerb analog Eignungsprüfung Schulungsmappe DL-SL 2.doc 72 Breitensportliche Wettbewerbe, Reitpass Richtervorbereitung Breitensportliche Wettbewerbe Die Breitensportlichen Wettbewerbe dienen einerseits der Ausbildung zum korrekten Umgang mit dem Pferd/Pony im weitesten Sinne, andererseits sollen sie den spielerischen Umgang mit dem Pferd/Pony in Einzel – und insbesondere Mannschaftswettbewerben fördern. Zugelassen sind grundsätzlich 4-jährige und ältere Pferde und Ponys. Die Durchführung breitensportlicher Wettbewerbe kommt bislang auf unseren Turnieren oft noch etwas kurz, obwohl die Möglichkeiten auf diesem Gebiet vielerlei Betätigungsfelder erschließen und Fortbildungsanreize schaffen. Diese Wettbewerbe bieten ein enormes Entwicklungspotential zur Einbeziehung aller Pferdefreunde im eigenen Verein und rund um den Verein. Zugleich ziehen diese Wettbewerbe für „jedermann“ Verwandte, Freunde und Förderer an. Aus Verantwortung unserem Sport gegenüber sollten Veranstalter, Ausbilder und auch wir Richter dafür Sorge tragen, unsere Turniere um Wettbewerbe solcher Art zu bereichern. Oberste Grundsätze sind auch bei diesen Wettbewerben: • • • • Vermittlung von „horsemanship“ (Pferdeverstand). Fortbildungsanreiz, Attraktivität und Spaß für die Teilnehmer. Partnerschaftliches Zusammenwirken des Teilnehmers Pferd/Pony. Attraktivität für die Zuschauer. mit seinem Die LPO behandelt die Wettbewerbe der §§ 100 bis 250 sehr liberal. Dennoch gibt es auch hier einige unverzichtbare Vorschriften aus Gründen der Unfallsicherheit, des Tierschutzes und in bezug auf die Vergleichbarkeit der Leistungen. Dazu gehört auch die Ausrüstung der Teilnehmer, die den Regeln der betreffenden Reitlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen muss (vgl. auch § 6 LPO). Sie können als Richter von Breitensportlichen Wettbewerben wesentlich dazu beitragen, der Ausbildung zum korrekten Umgang mit dem Pferd/Pony sowie dem Erlernen eines spielerischen Umgangs mit demselben dienlich zu sein, in dem Sie die Teilnehmer uneingeschränkt motivieren, d.h. ihnen zu Erfolgserlebnissen zu verhelfen die Teilnehmer dabei positiv unterstützen, Misserfolgserlebnisse produktiv zu verarbeiten den Teilnehmern ein positives Vorbild sind (Auftreten, Erscheinungsbild, Umgang) Im Einzelnen unterscheidet man folgende Breitensportliche Wettbewerbe: Schulungsmappe DL-SL 2.doc 73 • • • • • • • • § 100: § 101: § 102: § 103: § 104: § 105: § 106: § 107: Wettbewerbe im Umgang mit dem Pferd/Pony Geschicklichkeitswettbewerbe Allroundwettbewerbe Reiterspiele Voltigierspiele Mannschaftsballspiele Formationsreiten Strecken-Wettbewerbe für Reiter und Fahrer Ausschreibungsbeispiele und genaue Anforderungen dieser Wettbewerbe finden Sie im FN -Handbuch Pferdesport. Der Deutsche Reit-Pass Durch den Deutschen Reit-Pass wird dokumentiert, dass die Inhaber ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel vorstellen können und auch die hierfür nötigen theoretischen Kenntnisse haben. Der Deutsche Reit-Pass dient dabei folgenden Zielen: Umweltschutz: richtiges Verhalten des/r Reiters/in in Feld und Wald und angepasster Umgang mit Natur und Umwelt Tierschutz: gegenüber dem Pferd und auch anderen Tieren in der Natur Unfallsicherheit: Reiter und Reiterinnen sollen mögliche Gefahren kennen und wissen, wie Unfälle zu vermeiden sind Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme soll dabei ebenfalls gefördert werden, z.B. gegenüber anderen Erholungssuchenden, Landwirten, Förstern und Jägern. Wer kann teilnehmen: Alle Bewerber und Bewerberinnen, die den Basis-Pass Pferdekunde besitzen. (Die Reitweise ist beliebig.) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten. Die Pferde/Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein, pro Pferd sind nicht mehr als zwei Reiter/Reiterinnen erlaubt. Wo findet die Vorbereitung und Prüfung statt: Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Reiter/in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Der Lehrgang muss von einem/r einschlägig erfahrenen Trainer/in C – Reiten durchgeführt werden, selbstverständlich auch von Trainer/Trainerinnen mit höherwertiger Trainerlizenz. Die Prüfung kann von Reitvereinen oder Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN – anerkannten Betriebes entsprechen. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 74 Was wird verlangt: Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem „praktischen“ und „theoretischen“ Teil: Praktischer Teil: Vorbereiten des Pferdes/des Gespanns zum Ausritt bzw. zur Ausfahrt. Reiten in allen Gangarten, Kolonnenreiten (nebeneinander, überholen, gegeneinander), Einzelgalopp von Punkt zu Punkt, Wegreiten von der Gruppe, Straßenüberquerung, Überwindung kleiner natürlicher Hindernisse (z.B. Kletterstelle, Wassereinritt); auf Wunsch des/r Bewerbers/in zusätzlich Springen im Gelände von 4 festen Hindernissen (bis zu 80cm hoch). Versorgen der Pferde bei Rast oder Unfall. Theoretischer Teil: Grundkenntnisse der Reitlehre und der Pferdehaltung. Reiterliches Verhalten und Umweltschutz, Reiten im Straßenverkehr und in Feld und Wald. Unfallverhütung. Erste Hilfe für Reiter und Reiterinnen und Pferd. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften. Wer hat bestanden: Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen „bestanden“ lauten. Das erfolgreiche Absolvieren der Aufgabe Springen im Gelände wird bei Bestehen der Gesamtprüfung gesondert vermerkt. Das Nicht-Bestehen der Aufgabe Springen im Gelände gilt als „nicht geprüft“. Welche Weiterbildungen sind möglich? Der Deutsche Reit-Pass ist die Voraussetzung für die Abzeichen im Wanderreiten, Jagdreiten und Distanzreiten sowie für den /die Berittführer/in. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 75 Rechtsmissbräuchliche Anwendung von Ermessensentscheidungen Rolf Peter Fuß Befangenheit – eine Definition, die immer wieder (zu Recht oder zu Unrecht) dort Verwendung findet, wo Menschen einer Entscheidung bzw. ein Urteil aufgrund nicht messbarer Regeln zu treffen haben. In unserem Sport ist dies im § 57 der LPO als „beurteilendes Richtverfahren“ festgelegt. Hierbei entscheidet der Richter nach freiem Ermessen nach den in den Richtlinien für Reiten und Fahren festgelegten Grundsätzen. Auch in § 55 der LPO wird auf die Aufgabe der Richter Bezug genommen. Demnach ist der Richter an die Ausschreibung und an die LPO gebunden und beurteilt nach freiem Ermessen, was er während einer Prüfung wahrnimmt. Die „never ending story“ und unsere jetzige Hauptthematik ist in vier Zeilen in § 56 Ziffer 6 LPO auffindbar. „ In WB/LP mit beurteilendem Richtverfahren sind Richter und Veranstalter gemeinsam verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z.B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.“ Also verfügt neben dem Richter auch der Veranstalter über die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regel. Die Überprüfung, ob die Ausübung der Richtertätigkeit möglich ist, sollte ständig – bereits mit Beginn der Verpflichtung zum Turnier – erfolgen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass unsere Veranstalter zunächst einmal ursächliches Interesse am reibungslosen und vordergründig störungsfreien Ablauf der Veranstaltung haben und für kurzfristige Besonderheiten wie z.B. das Ändern einer Richtereinteilung, bei ohnehin schon knapper Richterbesetzung nur sehr wenig Begeisterung aufbringen können. Teilweise ist es sogar nur mit sehr intensiven Bemühungen möglich, den Veranstalter von der Notwendigkeit der Änderung zu überzeugen. Das Gros der Verantwortung liegt zweifellos beim Richter und dies nicht nur, weil bei eventuellen Verstößen das Ansehen des Richteramtes im Allgemeinen, sondern auch der Name des Richters im Besonderen nachhaltigen Schaden erleidet. Bei weiterem Lesen fällt auf, dass nicht erst das Vorliegen von Befangenheit ein Mangel ist, sondern die Besorgnis der Befangenheit vermieden werden muss. Es handelt sich also um einen wesentlich größeren Sensibilitätsbereich, da das Vorhandensein einer Besorgnis schon ausreicht, um gegen die Bestimmung dieses Paragraphen zu verstoßen. Natürlich wirft sich sogleich die Frage auf, wann eben dies gegeben ist. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 76 Erwarten Sie bitte nicht, dass im Folgenden ein Leitfaden in Katalogform geliefert werden kann, aus dem hervorgeht, wann denn nun Besorgnis der Befangenheit vorliegt bzw. nicht. Diese Entscheidung ist von jedem einzelnen mit größtmöglicher Sensibilität selbst zu treffen. Bei dieser Entscheidungsfindung sollte dann weniger die eigene Fähigkeit zur Findung einer objektiven Wertung, sondern eher die zu erwartende öffentliche Meinung in den Vordergrund gestellt werden. Berücksichtigt werden muss hierbei, dass diese öffentliche Meinung in aller Regel nur verdeckt, dafür aber umso nachhaltiger, geäußert wird. Die Betroffenen selbst erhalten, wenn überhaupt, in der Regel erst als letzte Kenntnis von entsprechenden Vorwürfen. Genau hier besteht die Möglichkeit, den Hebel anzusetzen. Auf der einen Seite ist die überwiegende Anzahl von Vorwürfen, Richterurteile wären nicht nach objektiven Gesichtspunkten getroffen, falsch. Andererseits kennen wir bedauerlicherweise eine Reihe von Fällen, bei denen eklatante Verstöße von Kollegen gegen eben diesen § 56 Ziff. 6 festgestellt werden mussten. Dies wird auch durch verschiedene Ordnungsmaßnahmen belegt, die von Landeskommissionen ausgesprochen wurden. Hierbei handelte es sich allerdings überwiegend um Fälle, die sehr leicht und eindeutig nachweisbar waren. Wenn beispielsweise der Vater seinen Sohn auf einem Pferd richtet, welches in seinem Besitz ist, so ist jedem die Offensichtlichkeit des Verstoßes klar. Es ist sogar unverständlich, wie jemand, der Richter ist, überhaupt auf die Idee kommt, so zu verfahren. Viel häufiger sind sicherlich die Fälle, die nicht so eindeutig nachzuweisen sind wie z.B. die provisionsträchtige Vermittlung eines Pferdes, bei dem zudem noch die „eingebaute Platzierungsgarantie“ ständig latent vorhanden ist. Man würde es sich allerdings zu einfach machen, wenn man die Aufgabe auf die Einhaltung der Bestimmungen einzig und allein auf die Landeskommission abschiebt. Besser ist es, diese Problematik offensiv in den eigenen Reihen anzugeben. Die direkte Ansprache eines betroffenen Kollegen gibt diesem zu einen die Chance, ungerechtfertigte Vorwürfe zu entkräften, sorgt aber auch für eine Sensibilisierung insbesondere bei den so genannten „schwarzen Schafen“. Wer mehrfach durch unterschiedliche Kollegen auf ein solches Problem angesprochen wird, wird gezwungen, sich mit der Materie zu beschäftigen und für Abhilfe zu sorgen. Damit wäre dann doch schon sehr viel erreicht. Sicherlich kann eine derartige Verfahrensweise mit unangenehmen Diskussionen verbunden sein, dient aber der Sache wesentlich mehr, als den Mantel des Schweigens über das Problem zu decken und eventuell sogar noch hinter dem Rücken von Betroffenen die Angelegenheit weiter zu thematisieren. Hat nicht jeder Richter die Verantwortung nicht nur für sich, sondern in gewissen Grenzen auch für das Ansehen des gesamten Richterstandes? Hier soll jetzt sicher nicht einer Bevormundung von Kollegen bzw. Bespitzelung oder dergleichen Vorschub gegeben werden. Schon gar nicht ist hiermit eine Disziplinierung von Kollegen beabsichtigt. Die interne, sachliche und faire Diskussion muss allerdings immer möglich sein und zwar vorrangig mit dem Ziel, die vielen ungerechtfertigten Vorwürfe ins Leere laufen zu lassen. Ein weiterer Vergleich sei hierzu erlaubt: In einer gut funktionierenden Familie werden Vorwürfe gegen Familienmitglieder geprüft. Wenn diese nicht zutreffen, stellen sich alle vor dieses Mitglied. Treffen sie zu, wird zunächst eine familieninterne Lösung angestrebt, bevor der Ruf nach irgendwelchen Ordnungshütern laut wird. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 77 Eine weitere eventuelle rechtliche Konsequenz soll hier nicht unerwähnt bleiben: Es ist allseits bekannt, dass ein Einspruch gemäß § 910 LPO nicht darauf gestützt werden kann, dass Richter bei Entscheidungen, die ihrem freien Ermessen unterliegen, unrichtig entschieden haben. Wenn jedoch das freie Ermessen rechtsmissbräuchlich angewendet wurde, ist ein Einspruch dennoch möglich. Die Möglichkeit zur Beschreitung des Weges unserer Schiedsgerichtsbarkeit ist also bei Nachweis des Vorwurfes der Besorgnis der Befangenheit ohne weiteres gegeben. In wie weit beteiligte Teilnehmer bzw. Pferdebesitzer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, mag dahin gestellt bleiben. Allerdings darf die Nichtbeschreitung dieses Weges durch benachteiligte Teilnehmer auch nicht von betroffenen Kollegen als Entschuldigungsgrund für eigenes Fehlverhalten ins Feld geführt werden. Die Gesamtproblematik soll aber auch nicht überspitzt dargestellt werden. Der Kreis der Personen, bei denen sich der jeweilige Richter für befangen halten muss, ist doch in aller Regel nur ein sehr kleiner Kreis, allerdings zeigt die ständig anhaltende Diskussion auch, wie sensibel diese Thematik auch zukünftig immer wieder behandelt werden muss. Das Vertrauen der Teilnehmer in die objektive und korrekte Arbeit unserer Richter ist eines der höchsten Güter, welches es in unserem Sport zu schützen gilt. Diesem Anspruch müssen wir jederzeit gerecht werden können. Schulungsmappe DL-SL 2.doc 78 Autoren der Richterschulungsmappe Frau Angelika Frömming Herr Rolf-Peter Fuß Frau Gudrun Hofinga Frau Inga Holdt-Mencke Herr Hannes Müller Schulungsmappe DL-SL 2.doc 79