Technische Hinweise Gas - bei der Energieversorgung Inselsberg

Transcription

Technische Hinweise Gas - bei der Energieversorgung Inselsberg
Anlage 1
zu den Ergänzenden Bedingungen der Energieversorgung
Inselsberg GmbH
Technische Hinweise Gas
(THW Gas)
(Im Sinne §20 Technische Anschlussbedingungen
der Niederdruckanschlussverordnung -NDAV-)
Energieversorgung Inselsberg GmbH, Albrechtstraße 14, 99880 Waltershausen
Tel.: 03622 / 92 000
Inhaltsverzeichnis
I
Vorwort
1.
Anmeldeverfahren
2.
Hausanschluss
3.
Leitungsanlage
3.1
Rohrleitungen, Armaturen und Bauteile
3.2
Messeinrichtungen und Gasdruck- Regelgeräte
4.
Prüfung und Inbetriebsetzung
5.
Plomben des GVU
2
I
Vorwort
Die vorliegenden Technischen Hineise (THW Gas) basieren auf einer Initiative des
Landesinstallateurausschusses Thüringen. Von folgenden Gasversorgungsunternehmen
(GVU) liegen schriftliche Zustimmungserklärungen vor.
Eichsfeldgas GmbH, Worbis
Stadtwerke Arnstadt
Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH
Stadtwerke Bad Langensalza GmbH
Energiewerke Zeulenroda GmbH
Stadtwerke Eisenberg GmbH
EV Apolda GmbH
Stadtwerke Erfurter Gasversorgung GmbH
EV Gera GmbH, Bereich Gasversorgung
Stadtwerke Gotha GmbH
EV Greiz GmbH
Stadtwerke Ilmenau GmbH
EV Inselsberg GmbH, Waltershausen
Stadtwerke Jena- Pößnek GmbH
EV Nordhausen GmbH
Stadtwerke Mühlhausen GmbH
EV Rudolstadt GmbH
Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH
Ewa Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH
Stadtwerke Saalfeld GmbH
Gasversorgung Meiningen
Stadtwerke Sondershausen GmbH
Gasversorgung Thüringen GmbH, Erfurt
Stadtwerke Stadtwerke Stadtroda GmbH
Likra Sonneberg GmbH
Stadtwerke Suhl/ Zella- Mellis GmbH
Ohra Hörselgau GmbH, Fröttstädt
Stadtwerke Weimar GmbH
Sömmerdaer Energieversorgung GmbH
Werragas GmbH, Bad Salzungen
Die THW Gas gelten für die Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von
Gaskundenanlagen die über die Leitungssysteme der genannten GVU versorgt werden.
Die THW Gas sind Hinweise zum Umgang mit den allgemeinen anerkannten Technischen
Regeln insbesondere den Technischen Regeln der Gasinstallation (DVGWTRGI`86/Ausgabe`96, einschließlich den Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen vom
August 2000 sowie den Beiblatt vom Dezember 2003), den gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen.
Spezielle Hinweise der einzelnen GVU sind zu beachten, da sie beispielsweise Angaben zur
Gasbeschaffenheit, zum Versorgungsdruck, zu jeweils eingesetzten Gaszähler- und
Gasdruckregelgerätetypen, zu Teilen des Hausanschlusses (HA), zum Hausanschlusskasten,
zum Passstück oder zum Potentialausgleich enthalten.
3
1.
Anmeldeverfahren
Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) hat gemäß TRGI`86/96 Punkt 1.2.4., vor Beginn
seiner Arbeit dem GVU über Art und Umfang der geplanten Anlage bzw. Baumaßnahme
Mitteilung zu machen. Diese Forderung ist einzuhalten um zum prüfen, dass die ausreichende
Versorgung der geplanten Anlage mit Gas sichergestellt ist.
Darüber hinaus ist der Einbauort und Typ der aktiven/passiven Maßnahmen gegen Eingriffe
Unbefugter in die Hausinstallation zwischen VIU und GVU abzustimmen (siehe hierzu auch
spezielle Hinweise der GVU).
Das Anmeldeverfahren des jeweiligen GVU ist einzuhalten, wobei dieses Verfahren die
Anmeldung und Fertigmeldung einer Gaskundenanlage beinhalten.
Notwendige fachliche Absprachen (z.B. Wechsel der Hauptsperreinrichtung) sind zwischen
den verantwortlichen Fachmann des VIU und dem jeweiligen GVU zu führen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Gaskundenanlage gemäß Punkt
4 der THW- Gas ist die vom verantwortlichen Fachmann des VIU unterschriebene
Fertigmeldung.
2.
Hausanschluss
Der Gashausanschluss ist der Leitungsabschnitt von der Ortsnetz- Versorgungsleitung bis
einschließlich Gas- Hauptabsperreinrichtung (HAE) und besteht aus:
•
•
•
•
•
•
der Hausanschlussleistung
ggf. der Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes
ggf. einem Gasströmungswächter in der Hausanschlussleistung
dem Isolierstück
der HAE
ggf. dem Hausdruckregelgerät
Der Hausanschluss ist Eigentum des GVU.
Alternativ zum Anschlussraum kann der Hausanschluss auch in einem Anschlusskasten,
Mauernische oder Schrank vor bzw. am Gebäude enden.
Die Außenleitung zwischen freistehendem Hausanschlusskasten und der Innenleitung im
angeschlossenen Gebäude ist gemäß dem DVGW- Arbeitsblatt G 459-1 (GasHausanschlüsse) zu erstellen.
3.
Leitungsanlage
3.1
Rohrleitungen, Armaturen und Bauteile
Folgende ausgewählte sicherheitstechnische Forderungen aus den TRGI`86/ Ausgabe `96 sind
zur praxisorientierten Umsetzung beispielhaft ausgeführt:
4
•
Bei Einbau und Verwendung von Armaturen und Bauteilen sind die Hinweise und
Anleitungen der Hersteller zu beachten.
•
Ausgleichverschraubungen nach DIN 3387-1 müssen für Innenleitungen zugfest und
thermisch erhöht belastbar sein.
•
Die Anwendung von Dichtungen für Verschraubungen und Flansche ist nur
entsprechend den in den TRGI`86/ 96 genannten Normen zulässig. Zusätzlich müssen
die Dichtungen für den Einsatz im Gebäude thermisch erhöht belastbar sein. Der
Nachweis erfolgt gemäß VP 401 (10/1998). Dichtungen nach dieser VP müssen z.B.
für einen maximalen Betriebsdruckbereich von 0,1 bar an der Schnittfläche und/oder
am äußeren Rand mit 2 um 180° versetzten roten Farbkennzeichnungen versehen sein,
für einen Betriebsdruckbereich bis 1 bar mit 4 um 90° versetzten roten
Farbkennzeichnungen.
•
Maßnahmen zum Ausgleich geringfügiger Axialbewegungen der Hausanschlussleitung (HAL) sind nur bei HAL ohne Festpunkt in der Wand gefordert; erkennbar
z.B. HAL vor 1990 errichtet oder HAL mit Ausziehsicherung. Bei Mehrspartenhauseinführungen ist eine Abstimmung mit dem GVU unbedingt erforderlich.
•
Für erdverlegte Außenleitungen gilt hinsichtlich der Gebäudeaus- und
Gebäudeeinführung das DVGW- Arbeitsblatt G 459-1 „Gas- Hausanschlüsse“. Eine
Abstimmung mit dem GVU sollte in jedem Fall erfolgen.
•
Beim Hausanschlusskasten am Gebäude erfolgt die Leitungseinführung über
Geländeoberfläche in das Gebäude mittels Mantelrohr. Dabei ist sicherzustellen, dass
bei Undichtheiten am Produktenrohr das Gas nach außen abströmt. Durch Abdichtung
des Ringspaltes zwischen Produkten- und Mantelrohr mittels Rollring, nicht
aushärtender Masse (z.B. Silikon) oder Quetschring mit Überwurf im Gebäude ist dies
sichergestellt.
•
Die Lage der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bzw. Gebäudeabsperreinrichtungen,
z.B. für weitere Gebäude hinter der HAE oder größere Wohnanlagen,
Gebäudekomplexe und Schulen, ist in den Gebäuden für das Auffinden dieser
Absperreinrichtungen durch Hinweisschilder in dauerhafter Form zu kennzeichnen.
•
Durch Auswahl geeigneter Rohrleitungsmaterialien, Zähleranschlussstücke bzw. –
platten sowie deren Befestigung ist sicherzustellen, dass bei der Montage der
Gaszähler (und) Gas- Druckregelgeräte keine unzulässigen Spannungen auf die
Installation wirken.
•
Zusätzlich zum Einbau der thermisch auslösenden Absperreinrichtung (TAE) vor
Gasgeräten (integriert oder Einzelbauteil) ist auch vor Bauteilen wie z.B. Gasfilter,
Gasdruckregelgeräte, Magnetventile, die nicht nachweisbar thermisch erhöht belastbar
sind, eine TAE erforderlich.
5
3.2
•
Werden Gasleitungen verdeckt verlegt z.B. in Schächten, Kanälen oder abgehängten
Decken und Vorwandinstallationen, gilt Verfüllung oder Hinterlüftung der
Hohlräume.
•
Für die Verlegung von Rohrleitungen unter Putz oder unter dem Estrich ist auf
besonderen Korrosionsschutz zu achten.
•
Die Gaskundenanlage ist immer in den Hauptpotenzialausgleich einzubeziehen.
Messeinrichtungen und Gas- Druckregelgeräte
Messeinrichtungen und Gas- Druckregelgeräte, die Eigentum des GVU sind, dürfen nur vom
GVU, dessen Beauftragten oder mit Zustimmung des GVU auch vom VIU ein- oder
ausgebaut werden. Es sind Gas-Druckregelgeräte mit oder ohne Gasmangelsicherung (GMS)
eingesetzt. Eine GMS gibt den Gasfluss wieder vollständig frei, wenn in der nachgeschalteten
Installationsanlage ein Druckaufbau stattgefunden hat. Je nach Leitungsvolumen kann dies
mehrere Minuten dauern. Die Wiederinbetriebnahme eines Gas- Druckregelgerätes ist nur in
Rücksprache und ggf. nach Einweisung durch das GVU zulässig.
Art, Größe und Aufstellungsort der Gaszähler sowie der Gas- Druckregelgeräte bzw.
Passstücke sind vor Beginn der Arbeiten mit dem zuständigen GVU abzustimmen.
Gaszähler und Gas- Druckregelgeräte sind am Einbauort sowie bei eventuellem Transport vor
Feuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung, Erwärmung, sowie mechanischer Beschädigung
zu schützen. Sie dürfen keinen Fremdanstrich und keine Fremdbeschriftung erhalten. Die
Öffnungen ausgebauter Gaszähler bzw. Gas- Druckregelgeräte sind unverzüglich zu
verschließen (siehe hierzu auch BGV D2- Arbeiten an Gasleitungen).
Werden Schäden und Verluste an Gaszählern sowie Gas- Druckregelgeräten durch das VIU
verursacht, gehen alle anfallenden Kosten zu dessen Lasten.
4.
Prüfung und Inbetriebsetzung
Fertiggestellte Gaskundenanlagen sind durch das VIU den Prüfungen gemäß den TRGI`86/
Ausgabe`96 zu unterziehen. Durch die Unterschrift des verantwortlichen Fachmanns auf der
Fertigmeldung/ Antrag auf Inbetriebsetzung wird dies entsprechend dokumentiert (siehe
Punkt 1).
Das Gasversorgungsunternehmen oder dessen Beauftragte schließen die Anlage an das
Verteilungsnetz an und setzten sie in Betrieb, indem sie durch Einbau des Zählers, ggf. des
Druckregelgerätes und durch Öffnen der Absperreinrichtung die Gaszufuhr freigegeben.
Die Anlage hinter diesen Einrichtungen setzt das VIU in Betrieb.
5.
Plomben des GVU
Plombenverschlüsse dürfen nur mit Zustimmung des GVU geöffnet werden. Das Fehlen von
Plomben an bestehenden Anlagen ist dem GVU mitzuteilen.
6
Anlage 1 THW-Gas
Netzanschluss Gasverteilungsnetz
Niederdruck (max. 25 mbar)
1 Gaszähler
0
Hauseinführung
1
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
2
Lösbare Verbindung
Gasströmungswächter
4
Auswahl und Anordnung nach DVGW G600-B
Gaszähler -Absperreinrichtung
5
Zweirohr-Gaszähler
5a
Zähleranschlussplatte
unbedingt erforderlich !
5b
Zählerausgangsverschraubung
mit Prüfstutzen
5a
5
2
GS
1
Netzanschlussleitung
5b
0
Einbauhöhe 1500 - 1700
4
Gas-Installationsanlage
GS
Potentialausgleich
Eigentumsgrenze
und Übergabestelle
Im Mehrfamilienhaus als passive
Maßnahme wählen: nicht
„allgemein zugänglicher Raum“
Im Ein- und Zweifamilienhaus keine
passiven Maßnahmen erforderlich, da
kein „allgemein zugänglicher Raum“
Anlage 2 THW-Gas
Netzanschluss Gasverteilungsnetz
Niederdruck (max. 25 mbar)
Mehr als 1 Gaszähler
0
Hauseinführung
1
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
2
Lösbare Verbindung
Gasströmungswächter
GS
Gaszähler -Absperreinrichtung
5
Zweirohr-Gaszähler
5a
Zähleranschlussplatte
unbedingt erforderlich !
5
Zählerausgangsverschraubung
mit Prüfstutzen
2
1
NetzanschlussLeitung (NAL)
5b
5b
0
5
GS
4
Einbauhöhe 1500 - 1700
Auswahl und Anordnung nach DVGW G600-B
4
5b
5a
Gas-Installationsanlage
GS
Potentialausgleich
Eigentumsgrenze
und Übergabestelle
Im Mehrfamilienhaus als passive
Maßnahme wählen: nicht
„allgemein zugänglicher Raum“
Im Ein- und Zweifamilienhaus keine
passiven Maßnahmen erforderlich, da
kein „allgemein zugänglicher Raum“
Anlage 3 THW-Gas
Netzanschluss Gasverteilungsnetz
Mitteldruck (max. 1 bar)/Niederdruck (> 25 mbar bis 100 mbar)
1 Gaszähler
0
Hauseinführung
1
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
Gasströmungswächter
4
Auswahl und Anordnung nach DVGW G600-B
4
Gaszähler -Absperreinrichtung
5
Zweirohr-Gaszähler
5a
Zähleranschlussplatte
unbedingt erforderlich !
5b
Zählerausgangsverschraubung
mit Prüfstutzen
5a
5
GS
2
GS in NAL, Hinweis an der HAE
NetzanschlussLeitung (NAL)
5b
1
0
Einbauhöhe 1500 - 1700
GS
Einbau Zähler und GDR von
Gas-Installationsanlage
2
Potentialausgleich
Passstück in DN der HAE (2* beachten!)
2*
Passstück
(verschlossen)
Bei Inbetriebsetzung der
Gas-Installationsanlage
erfolgt an Stelle des
Passstückes der Einbau
des GDR durch EVI oder
Beauftragte der EVI
Eigentumsgrenze
und Übergabestelle
Im Mehrfamilienhaus als passive
Maßnahme wählen: nicht
„allgemein zugänglicher Raum“
l
A
Z
Im Ein- und Zweifamilienhaus keine
passiven Maßnahmen erforderlich, da
kein „allgemein zugänglicher Raum“
Anlage 4 THW-Gas
Netzanschluss Gasverteilungsnetz
Mitteldruck (max. 1 bar)/Niederdruck (> 25 mbar bis 100 mbar)
1 Gaszähler
0
Hauseinführung
1
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
Passstück in DN der HAE (2* beachten!)
Einbau Zähler und GDR von
Gasströmungswächter
Auswahl und Anordnung nach DVGW G600-B
4
Gaszähler -Absperreinrichtung
5
Zweirohr-Gaszähler
5a
Zähleranschlussplatte
unbedingt erforderlich !
5b
GS
5
Zählerausgangsverschraubung
mit Prüfstutzen
GS
2
GS in NAL, Hinweis an der HAE
NetzanschlussLeitung (NAL)
1
0
4
GS
5b
5b
Einbauhöhe 1500 - 1700
GS
5a
Gas-Installationsanlage
2
Potentialausgleich
5
2*
Passstück
(verschlossen)
Bei Inbetriebsetzung der
Gas-Installationsanlage
erfolgt an Stelle des
Passstückes der Einbau
des GDR durch EVI oder
Beauftragte der EVI
Eigentumsgrenze
und Übergabestelle
Im Mehrfamilienhaus als passive
Maßnahme wählen: nicht
„allgemein zugänglicher Raum“
l
A
Z
Im Ein- und Zweifamilienhaus keine
passiven Maßnahmen erforderlich, da
kein „allgemein zugänglicher Raum“
Anlage 5 THW-Gas
Netzanschluss Gasverteilungsnetz
Niederdruck (max. 25 mbar)
Anschlusskasten – Wandmontage 1 Gaszähler
0
Netzanschlusskasten
1
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
2
Lösbare Verbindung
3
Wanddurchführung
4
5a
Auswahl und Anordnung nach DVGW G600-B
Eigentumsgrenze
und Übergabestelle
5b
anlage
3
5
2
GS
1
4
Gaszähler -Absperreinrichtung
5
Zweirohr-Gaszähler
5a
Zähleranschlussplatte
unbedingt erforderlich !
5b
Zählerausgangsverschraubung
mit Prüfstutzen
0
NetzanschlussLeitung (NAL)
Einbauhöhe 1500 - 1700
Gasströmungswächter
Gas – Installations-
GS
Potentialausgleich
Im Mehrfamilienhaus als passive
Maßnahme wählen: nicht
„allgemein zugänglicher Raum“
Im Ein- und Zweifamilienhaus keine
passiven Maßnahmen erforderlich, da
kein „allgemein zugänglicher Raum“
Anlage 6 THW-Gas
Netzanschluss Gasverteilungsnetz
Niederdruck (max. 25 mbar)
Anschlusskasten – Wandmontagemehr als 1 Gaszähler
0
Netzanschlusskasten
1
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
2
Lösbare Verbindung
3
Wanddurchführung
5a
GS
5b
5b
Gasströmungswächter
GS
4
Eigentumsgrenze
und Übergabestelle
anlage
3
5
5
2
1
4
Gaszähler -Absperreinrichtung
5
Zweirohr-Gaszähler
5a
Zähleranschlussplatte
unbedingt erforderlich !
5b
Zählerausgangsverschraubung
mit Prüfstutzen
0
NetzanschlussLeitung (NAL)
Einbauhöhe 1500 - 1700
Auswahl und Anordnung nach DVGW G600-B
Gas – Installations-
GS
Potentialausgleich
Im Mehrfamilienhaus als passive
Maßnahme wählen: nicht
„allgemein zugänglicher Raum“
Im Ein- und Zweifamilienhaus keine
passiven Maßnahmen erforderlich, da
kein „allgemein zugänglicher Raum“
Anlage 7 THW-Gas
Netzanschluss Gasverteilungsnetz
Mitteldruck (max. 1 bar)/Niederdruck (> 25 mbar bis 100 mbar)
Anschlusskasten – Wandmontage 1 Gaszähler
0
Netzanschlusskasten
1
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
2
Passstück in DN der HAE (2* beachten!)
3
Wanddurchführung
Einbau Zähler und GDR von
4
5a
Auswahl und Anordnung nach DVGW G600-B
Installationsanlage
3
GS
5
2
Eigentumsgrenze
und Übergabestelle
GS
1
NetzanschlussLeitung (NAL)
2*
4
Gaszähler -Absperreinrichtung
5
Zweirohr-Gaszähler
5a
Zähleranschlussplatte
unbedingt erforderlich !
5b
Zählerausgangsverschraubung
mit Prüfstutzen
0
GS in NAL, Hinweis an der HAE
Einbauhöhe 1500 - 1700
Gasströmungswächter
5b
Gas –
GS
Potentialausgleich
Im Mehrfamilienhaus als passive
Maßnahme wählen: nicht
„allgemein zugänglicher Raum“
Passstück
(verschlossen)
Bei Inbetriebsetzung der
Gas-Installationsanlage
erfolgt an Stelle des
Passstückes der Einbau
des GDR durch EVI oder
Beauftragte der EVI
l
A
Z
Im Ein- und Zweifamilienhaus keine
passiven Maßnahmen erforderlich, da
kein „allgemein zugänglicher Raum“
Anlage 8 THW-Gas
Netzanschluss Gasverteilungsnetz
Mitteldruck (max. 1 bar)/Niederdruck (> 25 mbar bis 100 mbar)
Anschlusskasten – Wandmontage mehr als 1 Gaszähler
0
Netzanschlusskasten
1
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
2
Passstück in DN der HAE (2* beachten!)
3
Wanddurchführung
5a
Einbau Zähler und GDR von
GS
4
GS
5b
5b
Gasströmungswächter
Installationsanlage
3
GS
5
2
Eigentumsgrenze
und Übergabestelle
GS
1
4
NetzanschlussLeitung (NAL)
5
2*
Gaszähler -Absperreinrichtung
5
Zweirohr-Gaszähler
5a
Zähleranschlussplatte
unbedingt erforderlich !
5b
Zählerausgangsverschraubung
mit Prüfstutzen
0
GS in NAL, Hinweis an der HAE
Einbauhöhe 1500 - 1700
Auswahl und Anordnung nach DVGW G600-B
Gas –
GS
Potentialausgleich
Im Mehrfamilienhaus als passive
Maßnahme wählen: nicht
„allgemein zugänglicher Raum“
Passstück
(verschlossen)
Bei Inbetriebsetzung der
Gas-Installationsanlage
erfolgt an Stelle des
Passstückes der Einbau
des GDR durch EVI oder
Beauftragte der EVI
l
A
Z
Im Ein- und Zweifamilienhaus keine
passiven Maßnahmen erforderlich, da
kein „allgemein zugänglicher Raum“
Anlage 9 THW-Gas
Netzanschluss Gasverteilungsnetz
Mitteldruck (max. 1 bar)/Niederdruck (> 25 mbar bis 100 mbar)
Anschlusskasten – freistehend
Anschluss des Gebäudes mit erdverlegter Außenleitung
Die Anordnung von Gasströmungswächtern bei Versorgung aus dem Nieder- oder Mitteldrucknetz sowie
im Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus mit einem bzw. mehr als einem Gaszähler sind aus den Bildern der
Anlagen 1 bis 8 ersichtlich.
Die Errichtung erdverlegter Außenleitungen ist
hinsichtlich:
Gas –
Installationsanlage
• Gebäudeeinführung
• Rohrüberdeckung
• Material- und Verbindungstechnik
• Warnband und Kennzeichnung
• Dichtheitsprüfung und Einmessung
• Absperreinrichtrungen
unbedingt vor Beginn der Arbeiten mit dem
technischen Service der
abzustimmen
Eigentumsgrenze
und Übergabestelle
unabhängig vom Standort
des Kastens
2
1
3
0
GS in NAL, Hinweis an der HAE
Erdverlegte Außenleitungen (Gas-Installationsanlage) vom
Anschlusskasten in das Gebäude – Ausführung nach DVGW G 459-1
5
4

Documents pareils