Reklamtion der Eingruppierung
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Reklamtion der Eingruppierung
Reklamation der Eingruppierung 1 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach ERA § 4 Reklamation der Eingruppierung Nr. 1 Beanstandung der Eingruppierung •Beschäftigte können innerhalb von vier Wochen Eingruppierung beanstanden •Arbeitgeber prüfen •Beschäftigte nicht einverstanden- Antrag... •Arbeitgeber und Betriebsrat (PAKO) Nr. 2 Höhergruppierungsantrag •Prüfung der Eingruppierung •wenn sich Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe maßgeblich geändert haben oder weitere Aufgaben •Antrag ist schriftlich •Arbeitgeber und Betriebsrat (PAKO) Nr. 3 Besondere Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren (§ 7 ERA-ETV) Nr. 4 Arbeitsleistung nicht verweigert wegen Meinungsverschiedenheiten über Eingruppierung 2 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach ERAETV § 7 Besonderes Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren Nr. 1 besondere Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren Freiwillige unbefristete Betriebsvereinbarung Nr. 2 Paritätische Kommission •je zwei vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellte Betriebsangehörige angehören. Nr. 3 Einspruch des Betriebsrats •Betriebsparteien können sich nicht verständigen ( Unterlagen) •paritätische Kommission wird tätig Nr. 4 Entscheidung durch Einigungsstelle •paritätischen Kommission: keine einvernehmlichen Entscheidung •entscheidet die tarifliche Einigungsstelle Nr. 5 Reklamationsrecht nach § 4 Nr. 2 ERA + Einigungsstelle Nr. 6 beantragte Eingruppierung • Status vorläufig •kein Einspruch des Betriebsrates: Eingruppierung endgültig. Nr. 7 Kündigung der freiwilligen Betriebsvereinbarung frühestens zum Ende des sechsten Jahres ihrer Laufdauer 3 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach § 4 Abs. 2 ERA Übersicht über das Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren bei Neu- und Umgruppierungen Beschäftigter Beschäftigter beanstandet beanstandet Eingruppierung Eingruppierung Frist Frist 44 Wochen Wochen Arbeitgeber Arbeitgeber prüft prüft Korrektur Korrektur der der Einstufung Einstufung Beschäftigter Beschäftigter mit mit Ergebnis der Prüfung Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden nicht einverstanden Antrag Antrag des des Beschäftigten Beschäftigten Arbeitgeber Arbeitgeber PAKO Betriebsrat Betriebsrat Überprüfung Überprüfung 04.01.01 und und Entscheidung Entscheidung 4 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach § 4 Abs. 2 ERA: Übersicht über das Reklamationsrecht der bestehenden Eingruppierung Höhergruppierungsantrag „jederzeit“ „jederzeit“ Beschäftigter Beschäftigter beanstandet beanstandet Eingruppierung Eingruppierung Betriebsrat Betriebsrat beanstandet beanstandet Eingruppierung Eingruppierung Arbeitgeber Arbeitgeber FFrriisstt prüft henn prüft Woocche 22 W Korrektur Korrektur der der Einstufung Einstufung Beschäftigter/ Beschäftigter/ BR BR mit mit Ergebnis Ergebnis der der Prüfung Prüfung nicht nicht einverstanden einverstanden Antrag Antrag des des Beschäftigten/ Beschäftigten/ BR BR Arbeitgeber Arbeitgeber PAKO Betriebsrat Betriebsrat Frist Frist 44 Wochen Wochen Überprüfung Überprüfung und und Entscheidung Entscheidung 5 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach Eingruppierungsüberprüfung Beanstandungsvoraussetzung: Gründe Änderung der Arbeitsaufgabe des Beschäftigten þ Tätigkeitsanforderungen haben sich maßgeblich geändert þ sowohl am bisherigen Arbeitsplatz wie auch nach Umsetzung þ Änderungen müssen an den Anforderungsmerkmalen orientiert erkennbar sein ausgehend ausgehend von von der der bisherigen bisherigen Einstufung/Eingruppierung Einstufung/Eingruppierung Hinweis: Hinweis: Vergleiche Vergleiche bisherige bisherige Arbeitsaufgabenbeschreibung Arbeitsaufgabenbeschreibung þGrund: þGrund: weitere weitere Aufgaben Aufgaben sind sind übertragen übertragen worden worden þ þ Grund: Grund: andere andere höherwertige höherwertige (Teil-) (Teil-) Aufgaben Aufgaben hin hin zu zu gekommen gekommen þ þ Grund: Grund: Benötigte Benötigte „Berufserfahrung“ „Berufserfahrung“ praktisch praktisch erreicht erreicht þ þ Grund: Grund: Umorganisation Umorganisation des des Arbeitsumfeldes Arbeitsumfeldes mit mit höheren höheren Kooperationserfordernisse Kooperationserfordernisse (z.B. (z.B. Einführung Einführung von von Gruppenarbeit) Gruppenarbeit) Zeitpunkt Zeitpunkt der der Beanstandung: Beanstandung: Jederzeit Jederzeit möglich möglich 6 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach 1. Voraussetzung einer Eingruppierungsüberprüfung: Neue Arbeitsaufgabe Unverbindliches Unverbindliches Beispiel Beispiel eits Arb ab e au fg Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe Festlegung Festlegung der der Tätigkeit/ Tätigkeit/ Arbeitsaufgabenbereich Arbeitsaufgabenbereich Beschä äftigter Besch Beschäftigter Bisherige Bisherige Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe Basis Basis der der Eingruppierung Eingruppierung z.B. z.B. Bürogehilfe Bürogehilfe EG EG 55 Bewertung Bewertung des des bisherigen bisherigen Arbeitsplatzes Arbeitsplatzes 38 38 Punkte Punkte == EG EG 55 Voraussetzung: Voraussetzung: Nicht Nicht nur nur „vorübergehend“ „vorübergehend“ è è Regelung Regelung nach nach §§ 22 Abs. Abs. 55 ERA ERA In Folge einer Versetzung oder Neue Neue Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe In Folge einer Versetzung oder eits Arb ab e au fg Beschä äftigter Besch Beschäftigter z.B. z.B. Sachbearbeiter Sachbearbeiter EG EG 88 Bewertung Bewertung des des Neuen Neuen Arbeitsplatzes Arbeitsplatzes 72 72 Punkte Punkte == EG EG 88 Neubesetzung Neubesetzung einer einer Stelle Stelle Neue Neue Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe Basis Basis der der Eingruppierung Eingruppierung era.: era.: Einstufung Einstufung zugrunde zugrunde gelegten gelegten Anforderungen Anforderungen aus aus der der Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe maßgeblich maßgeblich geändert geändert haben haben 7 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach 2. Voraussetzung einer Eingruppierungsüberprüfung: Bestehende Arbeitsaufgabe wird erweitert (Weisung des Arbeitgebers) Unverbindliches Unverbindliches Beispiel Beispiel eits Arb ab e au fg Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe Festlegung Festlegung der der Tätigkeit/ Tätigkeit/ Arbeitsaufgabenbereich Arbeitsaufgabenbereich Beschä äftigter Besch Beschäftigter Voraussetzung: Voraussetzung: Nicht Nicht nur nur „vorübergehend“ „vorübergehend“ è Regelung nach § 2 Abs. è Regelung nach § 2 Abs. 55 ERA ERA Bisherige Bisherige Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe Basis Basis der der Eingruppierung Eingruppierung z.B. z.B. Sachbearbeiter Sachbearbeiter EG EG 88 Bewertung Bewertung des des bisherigen bisherigen Arbeitsplatzes Arbeitsplatzes 72 72 Punkte Punkte == EG EG 88 Erweitert Erweitert um um zusätzliche zusätzliche Arbeitsaufgaben Arbeitsaufgaben zusätzliche zusätzliche Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe Übernahme Übernahme von von Arbeitsaufgaben Arbeitsaufgaben Zur Zur bestehenden bestehenden Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe eits Arb ab e au fg Bewertung Bewertung der der zusätzzusätzlichen Aufgaben lichen Aufgaben 92 92 Punkte Punkte == EG EG 10 10 era.: era.: weitere weitere Aufgaben Aufgaben übertragen übertragen worden worden sind sind und und sich sich hieraus hieraus Auswirkungen Auswirkungen auf auf die die Eingruppierung Eingruppierung des des Beschäftigten Beschäftigten ergeben ergeben können. können. z.B. z.B. zusätzliche zusätzliche •anleiten •anleiten von von Beschäftigten Beschäftigten •Qualitativ •Qualitativ höherwertige höherwertige Aufgaben Aufgaben •Höher •Höher Grad Grad an an Verantwortung Verantwortung •Notwendige Berufserfahrung •Notwendige Berufserfahrung 8 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach 3. Voraussetzung einer Eingruppierungsüberprüfung: Bestehende Arbeitsaufgabe wird (faktisch) erweitert Besonderheit nach dem der Arbeitgeber bei der era Einführung höherwertige Tätigkeiten nicht bewertet hatte (mit dem Hinweis: Arbeitsorganisatorischer Neuzuschnitte Festlegung Festlegung der der Tätigkeit/ Tätigkeit/ Arbeitsaufgabenbereich Arbeitsaufgabenbereich eits Arb ab e au fg Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe Beschä äftigter Besch Beschäftigter z.B. z.B. Sachbearbeiter Sachbearbeiter EG EG 88 Bewertung Bewertung des des bisherigen bisherigen Arbeitsplatzes Arbeitsplatzes 72 72 Punkte Punkte == EG EG 88 Erweitert Erweitert um um zusätzliche zusätzliche Arbeitsaufgaben Arbeitsaufgaben eits Arb ab e au fg Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe nach nach der der era. era. Neubewertung Neubewertung Basis Basis der der Eingruppierung Eingruppierung zusätzliche zusätzliche Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe Arbeitgeber Arbeitgeber entzieht entzieht Arbeitsaufgaben Arbeitsaufgaben im im Rahmen Rahmen des des Direktionsrechtes. Direktionsrechtes. Folge: Folge: ERA ERA Bewertung Bewertung ohne ohne die die Tätigkeiten Tätigkeiten aus aus dem dem Gang Gang der der Arbeit Arbeit // allgemeinen allgemeinen Betriebsabläufen ergibt, eine Betriebsabläufen ergibt, eine weitere weitere Übernahme Übernahme der der vorher vorher formal formal entzogenen entzogenen Tätigkeiten Tätigkeiten Folge: Folge: ERA ERA Bewertung Bewertung mit mit den den Tätigkeiten Tätigkeiten Bewertung Bewertung der der zusätzzusätzlichen lichen Aufgaben Aufgaben 78 78 Punkte Punkte == EG EG 99 era.: era.: weitere weitere Aufgaben Aufgaben übertragen übertragen worden worden sind sind ... ... Voraussetzung: Voraussetzung: Nicht Nicht nur nur „vorübergehend“ „vorübergehend“ è Regelung nach § 2 Abs. è Regelung nach § 2 Abs. 55 ERA ERA 9 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach Eingruppierungsüberprüfung: fung Beanstandung wie... Form: Antrag zur Überprüfung der Eingruppierung /Höhergruppierung ist schriftlich zu stellen durch betroffen Beschäftigten oder/ und Betriebrat Inhaltlich: Genaue Beschreibung zur Änderungen der Arbeitsaufgabe und deren Auswirkungen auf die Eingruppierung die Arbeitsaufgabe muss sich maßgeblich geändert haben z.B. neue anspruchsvoller Teilaufgaben („Können“) Neue Zuständigkeit: regelmäßige Betreuung von Azubis im Betriebsdurchlauf („Mitarbeiterführung“) Neue Abläufe in der Arbeitsorganisation mit mehr Spielraum Grundlage: ERA-Systematik mit Anforderungsmerkmalen Ausgangssituation: Mitteilungsumfang des Arbeitgebers- ist entscheidend für die inhaltliche Auseinandersetzung und Umfang der Reklamationsbegründung 10 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach Schema des Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren bei ERA Arbeitgeber Arbeitgeber Keine Keine Vereinbarung: Vereinbarung: Regelung Regelung nach nach § §4 4 ERA ERA Betriebsrat Betriebsrat Freiwillige Freiwillige Vereinbarung Vereinbarung (Betriebsvereinbarung) (Betriebsvereinbarung) über über Anwendung Anwendung des des „Besonderen „Besonderen EingruppierungsEingruppierungsund und Reklamationsverfahren“ Reklamationsverfahren“ nach nach § §7 7 ERA ERA ETV ETV Antrag Antrag durch durch Beschäftigte Beschäftigte und und BR: BR: Arbeitgeber: èÄnderungen Arbeitgeber: èÄnderungen in in der der Arbeitsaufgabe èNeueingruppierung Arbeitsaufgabe èNeueingruppierung èHöhergruppierungsèUmgruppierung èHöhergruppierungsèUmgruppierung antrag antrag bei bei bestehenbestehender der Eingruppierung Eingruppierung Arbeitgeber Arbeitgeber schlägt schlägt vor: vor: èNeueingruppierung èNeueingruppierung èUmgruppierung èUmgruppierung Antrag Antrag durch durch Beschäftigte Beschäftigte und und BR: BR: èÄnderungen èÄnderungen in in der der Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe èHöhergruppierungsèHöhergruppierungsantrag antrag bei bei bestehenbestehender der Eingruppierung Eingruppierung 11 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach