Reklamtion der Eingruppierung

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Reklamtion der Eingruppierung
Reklamation der Eingruppierung
1
Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
ERA
§ 4 Reklamation der Eingruppierung
Nr. 1
Beanstandung der
Eingruppierung
•Beschäftigte können innerhalb von vier
Wochen Eingruppierung beanstanden
•Arbeitgeber prüfen
•Beschäftigte nicht einverstanden- Antrag...
•Arbeitgeber und Betriebsrat (PAKO)
Nr. 2
Höhergruppierungsantrag
•Prüfung der Eingruppierung
•wenn sich Anforderungen aus der
Arbeitsaufgabe maßgeblich geändert haben
oder weitere Aufgaben
•Antrag ist schriftlich
•Arbeitgeber und Betriebsrat (PAKO)
Nr. 3
Besondere
Eingruppierungs- und
Reklamationsverfahren
(§ 7 ERA-ETV)
Nr. 4
Arbeitsleistung nicht
verweigert
wegen Meinungsverschiedenheiten über
Eingruppierung
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Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
ERAETV
§ 7 Besonderes Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren
Nr. 1
besondere
Eingruppierungs- und
Reklamationsverfahren
Freiwillige unbefristete Betriebsvereinbarung
Nr. 2
Paritätische
Kommission
•je zwei vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat
bestellte Betriebsangehörige angehören.
Nr. 3
Einspruch des
Betriebsrats
•Betriebsparteien können sich nicht
verständigen ( Unterlagen)
•paritätische Kommission wird tätig
Nr. 4
Entscheidung durch
Einigungsstelle
•paritätischen Kommission: keine
einvernehmlichen Entscheidung
•entscheidet die tarifliche Einigungsstelle
Nr. 5
Reklamationsrecht
nach § 4 Nr. 2 ERA + Einigungsstelle
Nr. 6
beantragte
Eingruppierung
• Status vorläufig
•kein Einspruch des Betriebsrates:
Eingruppierung endgültig.
Nr. 7
Kündigung der
freiwilligen
Betriebsvereinbarung
frühestens zum Ende des sechsten Jahres ihrer
Laufdauer
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Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
§ 4 Abs. 2 ERA Übersicht über das Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren
bei Neu- und Umgruppierungen
Beschäftigter
Beschäftigter
beanstandet
beanstandet
Eingruppierung
Eingruppierung
Frist
Frist
44 Wochen
Wochen
Arbeitgeber
Arbeitgeber
prüft
prüft
Korrektur
Korrektur der
der
Einstufung
Einstufung
Beschäftigter
Beschäftigter mit
mit
Ergebnis
der
Prüfung
Ergebnis der Prüfung
nicht
einverstanden
nicht einverstanden
Antrag
Antrag des
des Beschäftigten
Beschäftigten
Arbeitgeber
Arbeitgeber
PAKO
Betriebsrat
Betriebsrat
Überprüfung
Überprüfung
04.01.01
und
und Entscheidung
Entscheidung
4
Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
§ 4 Abs. 2 ERA: Übersicht über das Reklamationsrecht der bestehenden Eingruppierung
Höhergruppierungsantrag
„jederzeit“
„jederzeit“
Beschäftigter
Beschäftigter
beanstandet
beanstandet
Eingruppierung
Eingruppierung
Betriebsrat
Betriebsrat
beanstandet
beanstandet
Eingruppierung
Eingruppierung
Arbeitgeber
Arbeitgeber
FFrriisstt
prüft
henn
prüft
Woocche
22 W
Korrektur
Korrektur der
der
Einstufung
Einstufung
Beschäftigter/
Beschäftigter/ BR
BR mit
mit
Ergebnis
Ergebnis der
der Prüfung
Prüfung
nicht
nicht einverstanden
einverstanden
Antrag
Antrag des
des Beschäftigten/
Beschäftigten/ BR
BR
Arbeitgeber
Arbeitgeber
PAKO
Betriebsrat
Betriebsrat
Frist
Frist
44 Wochen
Wochen
Überprüfung
Überprüfung
und
und Entscheidung
Entscheidung
5
Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
Eingruppierungsüberprüfung
Beanstandungsvoraussetzung: Gründe
Änderung der Arbeitsaufgabe des Beschäftigten
þ Tätigkeitsanforderungen haben sich maßgeblich geändert
þ sowohl am bisherigen Arbeitsplatz wie auch nach Umsetzung
þ Änderungen müssen an den Anforderungsmerkmalen orientiert
erkennbar sein
ausgehend
ausgehend von
von der
der bisherigen
bisherigen Einstufung/Eingruppierung
Einstufung/Eingruppierung
Hinweis:
Hinweis: Vergleiche
Vergleiche bisherige
bisherige Arbeitsaufgabenbeschreibung
Arbeitsaufgabenbeschreibung
þGrund:
þGrund: weitere
weitere Aufgaben
Aufgaben sind
sind übertragen
übertragen worden
worden
þ
þ Grund:
Grund: andere
andere höherwertige
höherwertige (Teil-)
(Teil-) Aufgaben
Aufgaben hin
hin zu
zu gekommen
gekommen
þ
þ Grund:
Grund: Benötigte
Benötigte „Berufserfahrung“
„Berufserfahrung“ praktisch
praktisch erreicht
erreicht
þ
þ Grund:
Grund: Umorganisation
Umorganisation des
des Arbeitsumfeldes
Arbeitsumfeldes mit
mit höheren
höheren
Kooperationserfordernisse
Kooperationserfordernisse (z.B.
(z.B. Einführung
Einführung von
von Gruppenarbeit)
Gruppenarbeit)
Zeitpunkt
Zeitpunkt der
der Beanstandung:
Beanstandung: Jederzeit
Jederzeit möglich
möglich
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Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
1. Voraussetzung einer Eingruppierungsüberprüfung: Neue
Arbeitsaufgabe
Unverbindliches
Unverbindliches Beispiel
Beispiel
eits
Arb ab e
au fg
Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe
Festlegung
Festlegung der
der Tätigkeit/
Tätigkeit/
Arbeitsaufgabenbereich
Arbeitsaufgabenbereich
Beschä
äftigter
Besch
Beschäftigter
Bisherige
Bisherige Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe
Basis
Basis der
der Eingruppierung
Eingruppierung
z.B.
z.B. Bürogehilfe
Bürogehilfe EG
EG 55
Bewertung
Bewertung des
des
bisherigen
bisherigen Arbeitsplatzes
Arbeitsplatzes
38
38 Punkte
Punkte == EG
EG 55
Voraussetzung:
Voraussetzung: Nicht
Nicht nur
nur „vorübergehend“
„vorübergehend“
è
è Regelung
Regelung nach
nach §§ 22 Abs.
Abs. 55 ERA
ERA
In Folge einer Versetzung oder
Neue
Neue Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe In Folge einer Versetzung oder
eits
Arb ab e
au fg
Beschä
äftigter
Besch
Beschäftigter
z.B.
z.B. Sachbearbeiter
Sachbearbeiter EG
EG 88
Bewertung
Bewertung des
des
Neuen
Neuen Arbeitsplatzes
Arbeitsplatzes
72
72 Punkte
Punkte == EG
EG 88
Neubesetzung
Neubesetzung einer
einer Stelle
Stelle
Neue
Neue Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe
Basis
Basis der
der Eingruppierung
Eingruppierung
era.:
era.: Einstufung
Einstufung zugrunde
zugrunde gelegten
gelegten Anforderungen
Anforderungen aus
aus der
der
Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe maßgeblich
maßgeblich geändert
geändert haben
haben
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Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
2. Voraussetzung einer Eingruppierungsüberprüfung: Bestehende
Arbeitsaufgabe wird erweitert (Weisung des Arbeitgebers)
Unverbindliches
Unverbindliches Beispiel
Beispiel
eits
Arb ab e
au fg
Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe
Festlegung
Festlegung der
der Tätigkeit/
Tätigkeit/
Arbeitsaufgabenbereich
Arbeitsaufgabenbereich
Beschä
äftigter
Besch
Beschäftigter
Voraussetzung:
Voraussetzung: Nicht
Nicht nur
nur „vorübergehend“
„vorübergehend“
è
Regelung
nach
§
2
Abs.
è Regelung nach § 2 Abs. 55 ERA
ERA
Bisherige
Bisherige Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe
Basis
Basis der
der Eingruppierung
Eingruppierung
z.B.
z.B. Sachbearbeiter
Sachbearbeiter EG
EG 88
Bewertung
Bewertung des
des
bisherigen
bisherigen Arbeitsplatzes
Arbeitsplatzes
72
72 Punkte
Punkte == EG
EG 88
Erweitert
Erweitert um
um
zusätzliche
zusätzliche
Arbeitsaufgaben
Arbeitsaufgaben
zusätzliche
zusätzliche Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe Übernahme
Übernahme von
von Arbeitsaufgaben
Arbeitsaufgaben
Zur
Zur bestehenden
bestehenden Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe
eits
Arb ab e
au fg
Bewertung
Bewertung der
der zusätzzusätzlichen
Aufgaben
lichen Aufgaben 92
92 Punkte
Punkte == EG
EG 10
10
era.:
era.: weitere
weitere Aufgaben
Aufgaben übertragen
übertragen worden
worden sind
sind und
und
sich
sich hieraus
hieraus Auswirkungen
Auswirkungen auf
auf die
die Eingruppierung
Eingruppierung des
des
Beschäftigten
Beschäftigten ergeben
ergeben können.
können.
z.B.
z.B. zusätzliche
zusätzliche
•anleiten
•anleiten von
von Beschäftigten
Beschäftigten
•Qualitativ
•Qualitativ höherwertige
höherwertige Aufgaben
Aufgaben
•Höher
•Höher Grad
Grad an
an Verantwortung
Verantwortung
•Notwendige
Berufserfahrung
•Notwendige Berufserfahrung
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3. Voraussetzung einer Eingruppierungsüberprüfung: Bestehende
Arbeitsaufgabe wird (faktisch) erweitert
Besonderheit nach dem der Arbeitgeber bei der era Einführung höherwertige
Tätigkeiten nicht bewertet hatte (mit dem Hinweis: Arbeitsorganisatorischer
Neuzuschnitte
Festlegung
Festlegung der
der Tätigkeit/
Tätigkeit/
Arbeitsaufgabenbereich
Arbeitsaufgabenbereich
eits
Arb ab e
au fg
Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe
Beschä
äftigter
Besch
Beschäftigter
z.B.
z.B. Sachbearbeiter
Sachbearbeiter EG
EG 88
Bewertung
Bewertung des
des
bisherigen
bisherigen Arbeitsplatzes
Arbeitsplatzes
72
72 Punkte
Punkte == EG
EG 88
Erweitert
Erweitert um
um
zusätzliche
zusätzliche
Arbeitsaufgaben
Arbeitsaufgaben
eits
Arb ab e
au fg
Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe nach
nach der
der era.
era.
Neubewertung
Neubewertung
Basis
Basis der
der Eingruppierung
Eingruppierung
zusätzliche
zusätzliche
Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe
Arbeitgeber
Arbeitgeber entzieht
entzieht Arbeitsaufgaben
Arbeitsaufgaben im
im
Rahmen
Rahmen des
des Direktionsrechtes.
Direktionsrechtes.
Folge:
Folge: ERA
ERA Bewertung
Bewertung ohne
ohne die
die Tätigkeiten
Tätigkeiten
aus
aus dem
dem Gang
Gang der
der Arbeit
Arbeit // allgemeinen
allgemeinen
Betriebsabläufen
ergibt,
eine
Betriebsabläufen ergibt, eine weitere
weitere Übernahme
Übernahme
der
der vorher
vorher formal
formal entzogenen
entzogenen Tätigkeiten
Tätigkeiten
Folge:
Folge: ERA
ERA Bewertung
Bewertung mit
mit den
den Tätigkeiten
Tätigkeiten
Bewertung
Bewertung der
der zusätzzusätzlichen
lichen Aufgaben
Aufgaben 78
78 Punkte
Punkte == EG
EG 99
era.:
era.: weitere
weitere Aufgaben
Aufgaben übertragen
übertragen worden
worden sind
sind ...
...
Voraussetzung:
Voraussetzung: Nicht
Nicht nur
nur „vorübergehend“
„vorübergehend“
è
Regelung
nach
§
2
Abs.
è Regelung nach § 2 Abs. 55 ERA
ERA
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Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
Eingruppierungsüberprüfung:
fung Beanstandung wie...
Form: Antrag zur Überprüfung der Eingruppierung
/Höhergruppierung ist schriftlich zu stellen
durch betroffen Beschäftigten oder/ und Betriebrat
Inhaltlich: Genaue Beschreibung zur Änderungen der
Arbeitsaufgabe und deren Auswirkungen auf die
Eingruppierung
die Arbeitsaufgabe muss sich maßgeblich geändert haben
z.B. neue anspruchsvoller Teilaufgaben („Können“)
Neue Zuständigkeit: regelmäßige Betreuung von Azubis im
Betriebsdurchlauf („Mitarbeiterführung“)
Neue Abläufe in der Arbeitsorganisation mit mehr Spielraum
Grundlage: ERA-Systematik mit Anforderungsmerkmalen
Ausgangssituation: Mitteilungsumfang des Arbeitgebers- ist entscheidend für
die inhaltliche Auseinandersetzung und Umfang der Reklamationsbegründung
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Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
Schema des Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren bei
ERA
Arbeitgeber
Arbeitgeber
Keine
Keine Vereinbarung:
Vereinbarung:
Regelung
Regelung nach
nach §
§4
4 ERA
ERA
Betriebsrat
Betriebsrat
Freiwillige
Freiwillige Vereinbarung
Vereinbarung (Betriebsvereinbarung)
(Betriebsvereinbarung)
über
über Anwendung
Anwendung des
des „Besonderen
„Besonderen EingruppierungsEingruppierungsund
und Reklamationsverfahren“
Reklamationsverfahren“ nach
nach §
§7
7 ERA
ERA ETV
ETV
Antrag
Antrag durch
durch
Beschäftigte
Beschäftigte und
und BR:
BR:
Arbeitgeber:
èÄnderungen
Arbeitgeber:
èÄnderungen in
in der
der
Arbeitsaufgabe
èNeueingruppierung
Arbeitsaufgabe
èNeueingruppierung
èHöhergruppierungsèUmgruppierung
èHöhergruppierungsèUmgruppierung
antrag
antrag bei
bei bestehenbestehender
der Eingruppierung
Eingruppierung
Arbeitgeber
Arbeitgeber
schlägt
schlägt vor:
vor:
èNeueingruppierung
èNeueingruppierung
èUmgruppierung
èUmgruppierung
Antrag
Antrag durch
durch
Beschäftigte
Beschäftigte und
und BR:
BR:
èÄnderungen
èÄnderungen in
in der
der
Arbeitsaufgabe
Arbeitsaufgabe
èHöhergruppierungsèHöhergruppierungsantrag
antrag bei
bei bestehenbestehender
der Eingruppierung
Eingruppierung
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