Netzanschlussvertrag Erdgas

Transcription

Netzanschlussvertrag Erdgas
Vertrag
Netzanschlussvertrag Erdgas
1) Anschrift Grundstückseigentümer
Bitte vollständig ausfüllen!
Name, Vorname
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Thomas König
Straße, Hausnummer
PLZ
Vorstand:
Reimund Gotzel (Vorsitzender)
Andreas Ladda
Dr. Egon Westphal
Ort
E-Mail
Telefon privat
2) Anschrift Anlagenstandort/Anschlussort
Sitz Regensburg
Amtsgericht Regensburg
HRB 9119
St. Nr. 5105/5861/0015
Ust.-Id.-Nr. DE129273785
Telefon geschäftlich
(nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1)
Straße, Hausnummer
PLZ
Bayernwerk AG
Lilienthalstraße 7
93049 Regensburg
Telefon vor Ort
Ort
3) Anschlussanlagen/Angaben zur Baumaßnahme (nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1)
Bei Fragen:
kurze Beschreibung des Übergabestandortes
zuständiges Netzcenter
kurze Beschreibung des Übergabestandortes
Netzdienste
Anschlussleitung
Hausdruckregler
4) Anschlusskosten
Menge
Bayernwerk-Beauftragter
Bezeichnung
1
Euro Einzel
Grundpreis Erdgasanschluss
1.480,00
m
Rohrlänge im Grundstück
28,40
m
Mehraufwand bei aufwendiger Oberfläche
31,00
1
Stück
1
Stück
Baukostenzuschuss für Nennwärmebelastung bis 30 kW
0,00
Baukostenzuschuss je weiteres kW
5,00
Inbetriebsetzung pro Kundenanlage
51,00
Aufpreis für Gasanschluss im Schrank
460,00
Arbeitslohn von Handwerkertätigkeiten separat ausweisen
Euro gesamt
1.480,00
Telefon
Original
für Bayernwerk AG
51,00
Summe Positionen
19% Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
zur internen Bearbeitung:
Der Betrag ist fällig ohne Abzug nach Fertigstellung, zwei Wochen nach Rechnungserhalt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich
erbrachten Leistungen mit der Schlussrechnung.
Meldungsnummer
5) Auftragserteilung
F311043A10
Zählernummer Strom


Datum, Unterschrift des Grundstückseigentümers
Datum, Unterschrift Bayernwerk
Kundennummer Strom
Vertragsinstallateur Gas
Vertrag
Netzanschlussvertrag Erdgas
1) Anschrift Grundstückseigentümer
Bitte vollständig ausfüllen!
Name, Vorname
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Thomas König
Straße, Hausnummer
PLZ
Vorstand:
Reimund Gotzel (Vorsitzender)
Andreas Ladda
Dr. Egon Westphal
Ort
E-Mail
Telefon privat
2) Anschrift Anlagenstandort/Anschlussort
Sitz Regensburg
Amtsgericht Regensburg
HRB 9119
St. Nr. 5105/5861/0015
Ust.-Id.-Nr. DE129273785
Telefon geschäftlich
(nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1)
Straße, Hausnummer
PLZ
Bayernwerk AG
Lilienthalstraße 7
93049 Regensburg
Telefon vor Ort
Ort
3) Anschlussanlagen/Angaben zur Baumaßnahme (nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1)
Bei Fragen:
kurze Beschreibung des Übergabestandortes
zuständiges Netzcenter
kurze Beschreibung des Übergabestandortes
Netzdienste
Anschlussleitung
Hausdruckregler
4) Anschlusskosten
Menge
Bayernwerk-Beauftragter
Bezeichnung
1
Euro Einzel
Grundpreis Erdgasanschluss
1.480,00
m
Rohrlänge im Grundstück
28,40
m
Mehraufwand bei aufwendiger Oberfläche
31,00
1
Stück
1
Stück
Baukostenzuschuss für Nennwärmebelastung bis 30 kW
0,00
Baukostenzuschuss je weiteres kW
5,00
Inbetriebsetzung pro Kundenanlage
51,00
Aufpreis für Gasanschluss im Schrank
460,00
Arbeitslohn von Handwerkertätigkeiten separat ausweisen
Euro gesamt
1.480,00
Telefon
Kopie
für Kunde
51,00
Summe Positionen
19% Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
zur internen Bearbeitung:
Der Betrag ist fällig ohne Abzug nach Fertigstellung, zwei Wochen nach Rechnungserhalt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich
erbrachten Leistungen mit der Schlussrechnung.
Meldungsnummer
F311043A10
5) Auftragserteilung
Zählernummer Strom


Datum, Unterschrift des Grundstückseigentümers
Datum, Unterschrift Bayernwerk
Kundennummer Strom
Vertragsinstallateur Gas
Weitere Bedingungen
der Anschlusserstellung
Gültigkeitsdauer
Um den Erdgasanschluss zu vorgenannten Konditionen erstellen zu können,
ist es für den Netzbetreiber notwendig, mit weiteren Kunden Erdgasnetzanschlussverträge abzuschließen bzw. weitere Erschließungskostenbeiträge zu
erhalten. Dieser Erdgasnetzanschlussvertrag wird deshalb nach Ablauf von
12 Monaten, beginnend mit dem Erstelldatum des Vertrages ungültig, wenn
der Netzanschluss innerhalb des Zeitraumes nicht erstellt, bzw. der Vertrag
nicht schriftlich um ein weiteres Jahr verlängert wurde.
Der Netzbetreiber hält sich – abweichend von der gewöhnlichen 3-monatigen
Angebotsbindefrist – für ein Jahr an die Konditionen dieses Netzanschlussvertrages gebunden.
Mehrspartenhauseinführung für Erdgas, Strom, Wasser,
Telekom, BK und Erdung
Sofern Sie den Einbau einer Mehrspartenhauseinführung wünschen, gilt:
Die druckwasserdichte Mehrspartenhauseinführung wird unterhaltspflichtiges
Eigentum des Anschlusskunden. Die Bestückung der Einführung ist vorgesehen
für 1 Erdgasleitung, 1 Wasserleitung und je 1 Anschlusskabel der Sparten: Strom,
Telekom, Erdung und Breitbandkabel. Wenn keine Standardbestückung erforderlich ist, können die freien Einführungen vom Anschlusskunden anderweitig
belegt werden. Entsprechend der Einbautiefe von ca. 0,6 m ist bei Wasser keine
frostsichere Verlegung gegeben. Vor dem Einbau der Mehrsparteneinführung
muss der Wasserschutzanstrich der Kelleraußenwand bereits erfolgt sein, um
die Druckwasserdichtigkeit gewährleisten zu können.
Eigentumsgrenze
Das unterhaltspflichtige Eigentum des Netzbetreibers endet an der Hauptabsperreinrichtung im Anschlussraum. Alle nachfolgenden Anlagenteile der
Hausinstallation, mit Ausnahme des Erdgaszählers und ggf. des Erdgashausdruckregelgerätes, sind unterhaltspflichtiges Eigentum des Kunden.
Anlageninbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung des Erdgashausanschlusses erfolgt, nachdem die Hausinstallation geprüft und die Installationsanmeldung vom Erdgasinstallateur
des Kunden und vom Bezirkskaminkehrermeister unterschrieben wurde.
Eigenleistung
Sie haben als Auftraggeber die Möglichkeit die notwendigen Erdarbeiten auf
Ihrem Kundengrundstück komplett bzw. die Wanddurchführung mittels Kernbohrung in Eigenleistung zu erstellen.
Vergütung pro Meter Rohrgraben
11,00 Euro.
Vergütung für eine Wanddurchführung
76,00 Euro.
Für Folgeschäden verursacht durch Eigenleistungen haften Sie im Rahmen
des BGB.
Vertragsgrundlage
Freihaltung der Rohrgrabentrasse
Damit die Grabarbeiten nicht behindert werden, bitten wir Sie, für die Freihaltung der Rohrgrabentrasse zu sorgen.
Erdgashausanschlussvorhaltung ohne Bezug
Erfolgt innerhalb von 5 Jahren kein Erdgasbezug, oder wird der Erdgasbezug
über eine Dauer von mehr als 5 Jahren unterbrochen, ist der Erdgasnetzbetreiber berechtigt, den Erdgashausanschluss vom Ortsnetz abzutrennen.
Ersatzweise kann auch eine Ausgleichszahlung in Höhe von 55 Euro pro Jahr für
die Vorhaltung, Instandhaltung und Wartung des Erdgashausanschlusses
berechnet werden.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen
Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) gemäß Verordnung vom 8.11.2006 (BGBl. I, S. 2477) und die
Ergänzenden Bedingungen zur NDAV in der jeweils gültigen Fassung.