Netzanschlussvertrag Erdgas
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Netzanschlussvertrag Erdgas
Vertrag Netzanschlussvertrag Erdgas 1) Anschrift Grundstückseigentümer Bitte vollständig ausfüllen! Name, Vorname Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Thomas König Straße, Hausnummer PLZ Vorstand: Reimund Gotzel (Vorsitzender) Andreas Ladda Dr. Egon Westphal Ort E-Mail Telefon privat 2) Anschrift Anlagenstandort/Anschlussort Sitz Regensburg Amtsgericht Regensburg HRB 9119 St. Nr. 5105/5861/0015 Ust.-Id.-Nr. DE129273785 Telefon geschäftlich (nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1) Straße, Hausnummer PLZ Bayernwerk AG Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg Telefon vor Ort Ort 3) Anschlussanlagen/Angaben zur Baumaßnahme (nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1) Bei Fragen: kurze Beschreibung des Übergabestandortes zuständiges Netzcenter kurze Beschreibung des Übergabestandortes Netzdienste Anschlussleitung Hausdruckregler 4) Anschlusskosten Menge Bayernwerk-Beauftragter Bezeichnung 1 Euro Einzel Grundpreis Erdgasanschluss 1.480,00 m Rohrlänge im Grundstück 28,40 m Mehraufwand bei aufwendiger Oberfläche 31,00 1 Stück 1 Stück Baukostenzuschuss für Nennwärmebelastung bis 30 kW 0,00 Baukostenzuschuss je weiteres kW 5,00 Inbetriebsetzung pro Kundenanlage 51,00 Aufpreis für Gasanschluss im Schrank 460,00 Arbeitslohn von Handwerkertätigkeiten separat ausweisen Euro gesamt 1.480,00 Telefon Original für Bayernwerk AG 51,00 Summe Positionen 19% Umsatzsteuer Gesamtbetrag zur internen Bearbeitung: Der Betrag ist fällig ohne Abzug nach Fertigstellung, zwei Wochen nach Rechnungserhalt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen mit der Schlussrechnung. Meldungsnummer 5) Auftragserteilung F311043A10 Zählernummer Strom Datum, Unterschrift des Grundstückseigentümers Datum, Unterschrift Bayernwerk Kundennummer Strom Vertragsinstallateur Gas Vertrag Netzanschlussvertrag Erdgas 1) Anschrift Grundstückseigentümer Bitte vollständig ausfüllen! Name, Vorname Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Thomas König Straße, Hausnummer PLZ Vorstand: Reimund Gotzel (Vorsitzender) Andreas Ladda Dr. Egon Westphal Ort E-Mail Telefon privat 2) Anschrift Anlagenstandort/Anschlussort Sitz Regensburg Amtsgericht Regensburg HRB 9119 St. Nr. 5105/5861/0015 Ust.-Id.-Nr. DE129273785 Telefon geschäftlich (nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1) Straße, Hausnummer PLZ Bayernwerk AG Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg Telefon vor Ort Ort 3) Anschlussanlagen/Angaben zur Baumaßnahme (nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1) Bei Fragen: kurze Beschreibung des Übergabestandortes zuständiges Netzcenter kurze Beschreibung des Übergabestandortes Netzdienste Anschlussleitung Hausdruckregler 4) Anschlusskosten Menge Bayernwerk-Beauftragter Bezeichnung 1 Euro Einzel Grundpreis Erdgasanschluss 1.480,00 m Rohrlänge im Grundstück 28,40 m Mehraufwand bei aufwendiger Oberfläche 31,00 1 Stück 1 Stück Baukostenzuschuss für Nennwärmebelastung bis 30 kW 0,00 Baukostenzuschuss je weiteres kW 5,00 Inbetriebsetzung pro Kundenanlage 51,00 Aufpreis für Gasanschluss im Schrank 460,00 Arbeitslohn von Handwerkertätigkeiten separat ausweisen Euro gesamt 1.480,00 Telefon Kopie für Kunde 51,00 Summe Positionen 19% Umsatzsteuer Gesamtbetrag zur internen Bearbeitung: Der Betrag ist fällig ohne Abzug nach Fertigstellung, zwei Wochen nach Rechnungserhalt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen mit der Schlussrechnung. Meldungsnummer F311043A10 5) Auftragserteilung Zählernummer Strom Datum, Unterschrift des Grundstückseigentümers Datum, Unterschrift Bayernwerk Kundennummer Strom Vertragsinstallateur Gas Weitere Bedingungen der Anschlusserstellung Gültigkeitsdauer Um den Erdgasanschluss zu vorgenannten Konditionen erstellen zu können, ist es für den Netzbetreiber notwendig, mit weiteren Kunden Erdgasnetzanschlussverträge abzuschließen bzw. weitere Erschließungskostenbeiträge zu erhalten. Dieser Erdgasnetzanschlussvertrag wird deshalb nach Ablauf von 12 Monaten, beginnend mit dem Erstelldatum des Vertrages ungültig, wenn der Netzanschluss innerhalb des Zeitraumes nicht erstellt, bzw. der Vertrag nicht schriftlich um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Der Netzbetreiber hält sich – abweichend von der gewöhnlichen 3-monatigen Angebotsbindefrist – für ein Jahr an die Konditionen dieses Netzanschlussvertrages gebunden. Mehrspartenhauseinführung für Erdgas, Strom, Wasser, Telekom, BK und Erdung Sofern Sie den Einbau einer Mehrspartenhauseinführung wünschen, gilt: Die druckwasserdichte Mehrspartenhauseinführung wird unterhaltspflichtiges Eigentum des Anschlusskunden. Die Bestückung der Einführung ist vorgesehen für 1 Erdgasleitung, 1 Wasserleitung und je 1 Anschlusskabel der Sparten: Strom, Telekom, Erdung und Breitbandkabel. Wenn keine Standardbestückung erforderlich ist, können die freien Einführungen vom Anschlusskunden anderweitig belegt werden. Entsprechend der Einbautiefe von ca. 0,6 m ist bei Wasser keine frostsichere Verlegung gegeben. Vor dem Einbau der Mehrsparteneinführung muss der Wasserschutzanstrich der Kelleraußenwand bereits erfolgt sein, um die Druckwasserdichtigkeit gewährleisten zu können. Eigentumsgrenze Das unterhaltspflichtige Eigentum des Netzbetreibers endet an der Hauptabsperreinrichtung im Anschlussraum. Alle nachfolgenden Anlagenteile der Hausinstallation, mit Ausnahme des Erdgaszählers und ggf. des Erdgashausdruckregelgerätes, sind unterhaltspflichtiges Eigentum des Kunden. Anlageninbetriebsetzung Die Inbetriebsetzung des Erdgashausanschlusses erfolgt, nachdem die Hausinstallation geprüft und die Installationsanmeldung vom Erdgasinstallateur des Kunden und vom Bezirkskaminkehrermeister unterschrieben wurde. Eigenleistung Sie haben als Auftraggeber die Möglichkeit die notwendigen Erdarbeiten auf Ihrem Kundengrundstück komplett bzw. die Wanddurchführung mittels Kernbohrung in Eigenleistung zu erstellen. Vergütung pro Meter Rohrgraben 11,00 Euro. Vergütung für eine Wanddurchführung 76,00 Euro. Für Folgeschäden verursacht durch Eigenleistungen haften Sie im Rahmen des BGB. Vertragsgrundlage Freihaltung der Rohrgrabentrasse Damit die Grabarbeiten nicht behindert werden, bitten wir Sie, für die Freihaltung der Rohrgrabentrasse zu sorgen. Erdgashausanschlussvorhaltung ohne Bezug Erfolgt innerhalb von 5 Jahren kein Erdgasbezug, oder wird der Erdgasbezug über eine Dauer von mehr als 5 Jahren unterbrochen, ist der Erdgasnetzbetreiber berechtigt, den Erdgashausanschluss vom Ortsnetz abzutrennen. Ersatzweise kann auch eine Ausgleichszahlung in Höhe von 55 Euro pro Jahr für die Vorhaltung, Instandhaltung und Wartung des Erdgashausanschlusses berechnet werden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) gemäß Verordnung vom 8.11.2006 (BGBl. I, S. 2477) und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV in der jeweils gültigen Fassung.