Stellenbeschreibung
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Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung Stellenbeschreibungen sind Darstellungen der Aufgaben und der Verantwortung jeder Stelle. Sie enthalten folgende Angaben: • Ziel der Stelle • Rang, Titel, Statussymbole • Unterordnung in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht • Überordnung in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht • Stellvertretung • Kompetenz: Beschreibung der Aufgaben in beliebig feiner Detaillierung • Verantwortung: Berichtspflicht und Berichtsadressat • Mitwirkung in stehenden Kommissionen • Zeichnungsberechtigung -1- Stellenbeschreibung für den Verkaufsleiter eines größeren Industriebetriebes (1) I. Stellenbezeichnung Leiter des Verkaufs II. Dienstrang Direktor III. Unterstellung Der Verkaufsdirektor ist dem Geschäftsführer unterstellt. Dieser ist auch sein Disziplinarvorgesetzter. IV. Überstellung Dem Verkaufsdirektor sind folgende Mitarbeiter unterstellt: A. In Linienfunktion: – – – – Der Der Der Der Leiter Leiter Leiter Leiter der der der der Verkaufsabteilung Inland Verkaufsabteilung Ausland Versandabteilung Werbeabteilung B. In Stabsfunktion: – Der Leiter der Marketingabteilung – Der Leiter der Werbeabteilung C. In Linien-, Stabs- und Dienstleistungsfunktion: – Die Sekretärin V. Ziel der Stelle Er hat eine möglichst zugkräftige Verkaufsorganisation auf- und auszubauen und das Verkaufsgeschäft unter optimalem Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Verkaufsinstrumente (z. B. Werbung) so zu steuern, dass die von der Unternehmensleitung festgelegten Marktziele mit dem größtmöglichen Gewinn auf die Dauer erreicht werden. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben hat er seine Mitarbeiter so zu führen, dass er deren Initiative und Mitdenken dem Unternehmen nutzbar macht. (Im Einzelnen wird auf die "Allgemeine Führungsanweisung" verwiesen). VI. Stellvertretung – – Er wird durch seinen hauptamtlichen Stellvertreter vertreten. Er vertritt neben amtlich den Leiter der Verkaufsabteilung Inland. VII. Der Aufgabenbereich im Einzelnen Folgende fachliche Aufgaben hat der Stelleninhaber selbst wahrzunehmen: A. In Linienfunktion: 1. Verkaufspolitik a) Er entscheidet über den Zeitpunkt und das Aktionsgramm zur Einführung neuer Produkte. b) Er bestimmt die Instrumente der Absatzpolitik. c) Er entscheidet über die endgültigen Verkaufs-SollZahlen für die verschiedenen Warengruppen im In- und Ausland nach Anhören des Leiters der Produktion. d) Er entscheidet über die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland wie deren personelle Besetzung. e) Er bestimmt die Richtlinien für die Ersatzteillagerhaltung. f) Er bestimmt die Grundsätze zur Behandlung von Reklamationen. -2- Stellenbeschreibung für den Verkaufsleiter eines größeren Industriebetriebes (2) 2. Verkauf B. In Stabsfunktion: a) Er trifft die Grundsatzentscheidung über die Verkaufsförderung 1. Er berät den Geschäftsführer bei der Festlegung der Einzelziele im Bereich Verkauf. b) Er entscheidet über dritte Mahnungen an Großkunden sowie über eventuelle weitere Schritte bei Forderungen, die den Betrag von EUR XXX übersteigen. 2. Er berät den Geschäftsführer bei der Entscheidung über die Einführung neuer und die Aufgabe alter Produkte. c) Er entscheidet über Preisnachlässe bei auslaufenden oder geänderten Artikeln. d) Er entscheidet über Sonderzahlungsbedingungen und Lieferungen von Mustern im Rahmen der Richtlinien. 3. Personal a) Er entscheidet über Einstellung, Entlassung und Versetzung von Außendienstmitarbeitern wie Mitarbeitern des Innendienstes bis zum Rang eines Abteilungsleiters. b) Er entscheidet über die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Außendienstmitarbeitern im Rahmen des Gesamtschulungsprogramms. 4. Verwaltung a) Er entscheidet über Verkäuferwettbewerbe und deren Prämierung. b) Er entscheidet über die Anschaffung von Organisationsmitteln für die ihm unterstellten Bereiche im Rahmen des Budgets. 3. Er berät den Geschäftsführer bei der Aufstellung der Richtlinien für Sonderzahlungsbedingungen und Lieferung von Mustern, Ersatzlieferungen und Gutschriften. C. Nach außen wahrzunehmende Aufgaben: 1. Er besucht ausgewählte Kunden zu Kontaktzwecken. 2. Er verhandelt mit Finanzierungsinstituten wegen Sonderfragen der mittelfristigen Finanzierung im Auslandsgeschäft. D. Besondere Befugnisse 1. Der Stelleninhaber unterschreibt seine Post als Einzelprokurist. 2. Er ist berechtigt, Geschäftsreisen bis zu einer Reisedauer von 7 Tagen ohne Genehmigung im Rahmen der Richtlinien durchzuführen. 3. Er verfügt über einen Geschäftswagen, den er auch privat verwenden kann. 4. Er ist berechtigt, die ihm zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Spesen zu machen. 5. Er ist nicht an die im Unternehmen allgemein übliche Arbeitszeit gebunden. -3-