Stellenbeschreibung

Transcription

Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibungen sind
Darstellungen der Aufgaben und der Verantwortung jeder Stelle.
Sie enthalten folgende Angaben:
•
Ziel der Stelle
•
Rang, Titel, Statussymbole
•
Unterordnung in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht
•
Überordnung in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht
•
Stellvertretung
•
Kompetenz: Beschreibung der Aufgaben in beliebig feiner
Detaillierung
•
Verantwortung: Berichtspflicht und Berichtsadressat
•
Mitwirkung in stehenden Kommissionen
•
Zeichnungsberechtigung
-1-
Stellenbeschreibung für den Verkaufsleiter
eines größeren Industriebetriebes (1)
I.
Stellenbezeichnung
Leiter des Verkaufs
II.
Dienstrang
Direktor
III. Unterstellung
Der Verkaufsdirektor ist dem Geschäftsführer unterstellt.
Dieser ist auch sein Disziplinarvorgesetzter.
IV.
Überstellung
Dem Verkaufsdirektor sind folgende Mitarbeiter unterstellt:
A. In Linienfunktion:
–
–
–
–
Der
Der
Der
Der
Leiter
Leiter
Leiter
Leiter
der
der
der
der
Verkaufsabteilung Inland
Verkaufsabteilung Ausland
Versandabteilung
Werbeabteilung
B. In Stabsfunktion:
– Der Leiter der Marketingabteilung
– Der Leiter der Werbeabteilung
C. In Linien-, Stabs- und Dienstleistungsfunktion:
– Die Sekretärin
V.
Ziel der Stelle
Er hat eine möglichst zugkräftige Verkaufsorganisation
auf- und auszubauen und das Verkaufsgeschäft unter optimalem Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Verkaufsinstrumente (z. B. Werbung) so zu steuern, dass die von
der Unternehmensleitung festgelegten Marktziele mit dem
größtmöglichen Gewinn auf die Dauer erreicht werden.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben hat er seine Mitarbeiter so
zu führen, dass er deren Initiative und Mitdenken dem
Unternehmen nutzbar macht. (Im Einzelnen wird auf die
"Allgemeine Führungsanweisung" verwiesen).
VI.
Stellvertretung
–
–
Er wird durch seinen hauptamtlichen Stellvertreter
vertreten.
Er vertritt neben amtlich den Leiter der Verkaufsabteilung
Inland.
VII. Der Aufgabenbereich im Einzelnen
Folgende fachliche Aufgaben hat der Stelleninhaber selbst
wahrzunehmen:
A. In Linienfunktion:
1. Verkaufspolitik
a) Er entscheidet über den Zeitpunkt und das Aktionsgramm zur Einführung neuer Produkte.
b) Er bestimmt die Instrumente der Absatzpolitik.
c) Er entscheidet über die endgültigen Verkaufs-SollZahlen für die verschiedenen Warengruppen im In- und
Ausland nach Anhören des Leiters der Produktion.
d) Er entscheidet über die Teilnahme an Messen und
Ausstellungen im In- und Ausland wie deren personelle
Besetzung.
e) Er bestimmt die Richtlinien für die Ersatzteillagerhaltung.
f) Er bestimmt die Grundsätze zur Behandlung von Reklamationen.
-2-
Stellenbeschreibung für den Verkaufsleiter
eines größeren Industriebetriebes (2)
2. Verkauf
B. In Stabsfunktion:
a) Er trifft die Grundsatzentscheidung über die
Verkaufsförderung
1. Er berät den Geschäftsführer bei der Festlegung der
Einzelziele im Bereich Verkauf.
b) Er entscheidet über dritte Mahnungen an Großkunden sowie über eventuelle weitere Schritte bei
Forderungen, die den Betrag von EUR XXX übersteigen.
2. Er berät den Geschäftsführer bei der Entscheidung über
die Einführung neuer und die Aufgabe alter Produkte.
c) Er entscheidet über Preisnachlässe bei auslaufenden
oder geänderten Artikeln.
d) Er entscheidet über Sonderzahlungsbedingungen und
Lieferungen von Mustern im Rahmen der Richtlinien.
3. Personal
a) Er entscheidet über Einstellung, Entlassung und
Versetzung von Außendienstmitarbeitern wie Mitarbeitern des Innendienstes bis zum Rang eines
Abteilungsleiters.
b) Er entscheidet über die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Außendienstmitarbeitern im Rahmen des
Gesamtschulungsprogramms.
4. Verwaltung
a) Er entscheidet über Verkäuferwettbewerbe und deren
Prämierung.
b) Er entscheidet über die Anschaffung von Organisationsmitteln für die ihm unterstellten Bereiche im
Rahmen des Budgets.
3. Er berät den Geschäftsführer bei der Aufstellung der
Richtlinien für Sonderzahlungsbedingungen und Lieferung von Mustern, Ersatzlieferungen und Gutschriften.
C. Nach außen wahrzunehmende Aufgaben:
1. Er besucht ausgewählte Kunden zu Kontaktzwecken.
2. Er verhandelt mit Finanzierungsinstituten wegen
Sonderfragen der mittelfristigen Finanzierung im Auslandsgeschäft.
D. Besondere Befugnisse
1. Der Stelleninhaber unterschreibt seine Post als Einzelprokurist.
2. Er ist berechtigt, Geschäftsreisen bis zu einer Reisedauer von 7 Tagen ohne Genehmigung im Rahmen der
Richtlinien durchzuführen.
3. Er verfügt über einen Geschäftswagen, den er auch
privat verwenden kann.
4. Er ist berechtigt, die ihm zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Spesen zu
machen.
5. Er ist nicht an die im Unternehmen allgemein übliche
Arbeitszeit gebunden.
-3-