Konzepte der DIN 4149 - vpi-bw
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Konzepte der DIN 4149 - vpi-bw
Konzepte der DIN 4149 Prof. Dr.-Ing. K. Meskouris RWTH Aachen, Lehrstuhl für Baustatik und Baudynamik 1 Allgemeines Bekanntlich liegt die Ursache der meisten Erdbeben in der gegenseitigen Verschiebung von Kontinentalplatten, wobei für Europa die Bewegung der nach Norden strebenden afrikanischen Platte eine zentrale Rolle spielt. Glücklicherweise sind in Deutschland keine katastrophalen Beben mit Magnituden um 7,5-8 auf der Richterskala zu erwarten, aber es gibt auch hier seismisch aktive Regionen wie z.B. den Oberrheingraben oder die Niederrheinische Bucht. In Tabelle 1 sind Erdbeben jüngeren und älteren Datums in Deutschland und in den deutschen Nachbar¬ländern zusam¬men¬gestellt. Tabelle 1: Historische und jüngere Beben in Deutschland und den Nachbarländern LokalIntensität Todesopfer/ Erdbeben bei Jahr Magnitude Imax Schaden Basel 1356 n.b. IX 300 Tote Lindau/Bodensee 1720 n.b. VIII n.b. Düren 1756 n.b. VIII Tote Herzogenrath 1877 n.b. VIII n.b. Tollhausen 1878 n.b. VIII Tote Albstadt 1911 6.1 VIII n.b. Saulgau 1935 5.8 VII-VIII 0.75 Mio RM Albstadt 1943 5.6 VIII n.b. Euskirchen 1951 6.0 VII-VIII n.b. Albstadt 1978 5.7 VII-VIII 275 Mio DM Roermond 1992 5.9 VII Verletzte Waldkirch 2004 5.4 VI 3 Mio EUR Allgemein hängt das seismische Schadenspotential nicht nur von der Stärke des möglichen Bebens („Gefährdung am Standort“) sondern auch von der Verletzlichkeit („Vulnerabilität“) der betroffenen Baukonstruktionen und auch von deren monetärem Wert ab. Damit kann es definiert werden als Schadenspotential = Gefährdung am Standort x Vulnerabilität x monetärer Wert (1) Der erste Parameter auf der rechten Seite von (1), die seismische Gefährdung am Standort, muss als naturgegeben hingenommen werden. Sie schlägt sich z.B. in der ortspezifischen quasilinearen Gutenberg-Richter-Beziehung zwischen dem Logarithmus der mittleren jährlichen Bebenanzahl und der jeweiligen Magnitude nieder, wie in Bild 1 für die nördlichen Rheinlande dargestellt (nach K.-G. Hinzen). 100 10 log (N/a) 1 0.1 0.01 0.001 0.0001 0 1 2 3 4 5 Magnitude ML 6 7 8 Bild 1: Mittlere Zahl der Beben pro Jahr als Funktion der Lokalmagnitude für die nördlichen Rheinlande (nach K.-G. Hinzen) Der Ingenieur kann die benötigten Informationen über die seismische Gefährdung des interessierenden Standorts Erdbebenzonenkarten entnehmen, die Lastannahmen für eine bestimmte Nichtüberschreitungswahrscheinlichkeit in einem vorgegebenen Zeitraum enthalten (üblicherweise 90% Nichtüberschreitungswahrscheinlichkeit in 50 Jahren). Auf diese Problematik kommen wir später noch zurück. Der Stellenwert des dritten Parameters auf der rechten Seite von (1), das ist der monetäre Wert des Bauwerks, ist durch den erheblichen Wertzuwachs der urbanen Bausubstanz und der Industrieanlagen in den letzten Jahrzehnten stark in den Vordergrund getreten. Zur Veranschaulichung zeigt Tabelle 2 von der Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft ermittelte mögliche Schadenssummen für Beben in den angegebenen Ballungsräumen als Funktion der Magnitude und der Herdtiefe: Tabelle 2: Schadensfolgen nach Untersuchungen der Münchner Rück Raum Köln Raum Frankfurt/Main Magnitude Herdtiefe in km 6,0 6,4 6,7 5,5 6,0 10 10 15 5 10 Möglicher Schaden in Mrd. EUR 13 47 90 17 18 Ein Weg, um solche Schadenssummen zu vermeiden liegt darin, die Vulnerabilität (Verletzlichkeit) der Bauwerke (2. Parameter auf der rechten Seite der Beziehung (1)) durch geeignete bauliche Maßnahmen gering zu halten. Diesem Ziel dienen seismische Normen wie DIN 4149 oder Eurocode 8 (EC 8), die sicherstellen sollen, dass bei starken Beben das Bauwerk trotz ausgedehnter Schädigung nicht einstürzt (Nachweis der Standsicherheit, Primat des Personenschutzes). Bevor wir auf Einzelheiten der DIN 4149 eingehen wird im nächsten Abschnitt kurz auf die Vulnerabilität (Verletzlichkeit) von Bauwerken eingegangen. 2 Vulnerabilität von Baukonstruktionen Die Vulnerabilität wird allgemein als der mögliche Schaden am Bauwerk infolge einer spezifischen Einwirkung, hier des Erdbebens, definiert. Eine Vulnerabilitätsuntersuchung kann je nach erforderlicher Genauigkeit und aufzuwendendem Aufwand in verschiedenen Stufen durchgeführt werden. Auf der höchsten Stufe steht eine genaue probabilistische Untersuchung des Bauwerks (z.B. mittels Monte-Carlo-Simulationen mit detaillierten dynamischen nichtlinearen Bauwerksanalysen), während an der untersten Stufe eine kurze, einfache Bewertung steht, deren Zeitaufwand etwa bei einer halben Stunde liegt. Die jeweils angemessene Stufe für die Untersuchung eines bestimmten Bauwerks wird durch die verlangte Aussagekraft der Resultate und die zur Verfügung stehenden Ressourcen bestimmt. Der Eurocode 8 definiert drei verschiedene Untersuchungsstufen: • • • Die Level I-Untersuchung ist einfach und schnell (weniger als eine Stunde pro Gebäude) und somit für die Risikoermittlung einer großen Anzahl von Gebäuden geeignet. Es werden nur generelle Gebäudedaten berücksichtigt, wie z.B. das Alter und der Gebäudetyp. Sog. Schadenswahrscheinlichkeitsmatrizen (Damage Probability Matrices) für einen bestimmten Bauwerkstyp sind charakteristisch für diese Stufe; sie geben die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Schädigung (Damage Probability Density Distribution) für verschiedene Erdbebenintensitäten (quantifiziert z.B. durch die MMI-Skala) wieder. Die Level II-Untersuchung ist detaillierter und zeitlich aufwändiger (etwa ein halber Tag pro Gebäude). Diese Stufe kann noch einige zusätzliche Messungen von Bauwerks¬eigen¬schaften beinhalten. Level III-Untersuchungen sind wesentlich genauer, dafür zeitlich sehr aufwändig (mehrere Tage oder Wochen pro Gebäude). Sie beinhalten eine möglichst genaue Tragwerksanalyse, wobei sowohl die geometrischen als auch die mechanischen Bau¬werks¬eigenschaften ermittelt werden müssen. Grundsätzlich bleibt es nach EC 8 dem Ingenieur überlassen, welcher Untersuchungslevel gewählt wird, es wird jedoch im EC 8 nicht weiter erläutert, auf welche Art und Weise eine Vulnerabilitätsuntersuchung auf Level I, II oder III durchgeführt werden muss. Am Lehrstuhl für Baustatik und Baudynamik der RWTH Aachen laufen seit vielen Jahren Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Methoden zur Vulnerabilitätsuntersuchung nicht nur von Wohn- und Geschäftshäusern sondern auch von Industrieanlagen, Brücken und Verkehrswegen, Leitungsnetzen, Talsperren und nicht zuletzt von Kulturdenkmälern [1,2,3]. Speziell für Gebäude wurde nach dem katastrophalen Türkei-Beben in Zusammenarbeit mit der Gerling Global Rückversicherungs-AG ein Verfahren entwickelt (EQ-FAST), das sich in der Praxis bewährt hat [4]. Der einfachste Weg, um die Vulnerabilität zu begrenzen, bzw. ein hohes Maß an Erdbebensicherheit bei einem Gebäude zu erreichen, besteht darin, die Einhaltung einiger grundlegender Entwurfsprinzipien sicherzustellen. Dazu gehören die konstruktive Einfachheit (direkter Weg zur Weiterleitung der seismischen Kräfte), Regelmäßigkeit der Steifigkeits-, Festigkeits- und Massenverteilung im Grund- und Aufriss, Bevorzugung symmetrischer Bauformen, ggf. ausreichender Abstand zum Nachbargebäude, Sicherstellung der Scheibenwirkung der Decken in ihrer Ebene mit wirksamen Anschlüssen an die vertikalen Bauteile, Vermeidung spröder Versagensformen in Stützen und nicht zuletzt eine ausreichend dimensionierte Gründungskonstruktion. Typische Schadensformen infolge Missachtung dieser Prinzipien sind in den Bildern 2 und 3 zu sehen. Bild 2: Erdbebenschäden an Gebäuden (weiches Geschoß, kurze Stützen) Bild 3: Erdbebenschäden an Gebäuden (Schubversagen, Bodenverflüssigung) Erdbebensichere Konstruktionen können auf mehrere Arten realisiert werden. Am einen Ende des Spektrums stehen sehr steife Bauwerke (mit sehr kleiner Eigenperiode), welche die auftretenden Massenkräfte (Bauwerksmasse multipliziert mit der Bodenbeschleunigung) problemlos im elastischen Bereich aufnehmen können und auch müssen. Am anderen Ende des Spektrums haben wir es mit sehr weichen Konstruktionen zu tun (mit großer Eigenperiode), die z.B. durch Basisisolierung realisiert werden können; in diesem Fall bewegt sich der Baugrund quasi unabhängig vom Bauwerk, das nur sehr geringe Kräfte aufnehmen muss. Zwischen diesen beiden Extremen liegt die Mehrzahl der üblichen Bauwerke. Sie weisen ein mehr oder weniger ausgeprägtes duktiles Verhalten auf und können dadurch Spannungsspitzen abbauen bzw. seismische Energie gefahrlos dissipieren. Die in den Normen enthaltenen Regeln sollen dazu beitragen, ein Optimum an „eingebauter“ Sicherheit unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu erreichen. 3 Zur DIN 4149:2005 Der Anwendungsbereich der DIN 4149 umfasst bauliche Anlagen des üblichen Hochbaus aus Stahlbeton, Stahl, Holz und Mauerwerk. Ihr wichtigstes Ziel liegt im Schutz von Menschenleben, d.h. im Gewährleisten der Standsicherheit auch bei starken Beben. Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit nach solchen Erdbeben werden jedoch nur beschränkt gestellt und in den Nachweisen (über den Bedeutungsbeiwert) nur ansatzweise berücksichtigt. Werden weitergehende Anforderungen an eine ungestörte Gebäudefunktion oder bei besonderen Bauwerken an Schadens- und Kostenbegrenzungen im Sinne eines Investitionsschutzes gestellt, sind über die Norm hinausgehende Maßnahmen erforderlich. Die Norm gilt übrigens nicht für bauliche Anlagen, von denen im Erdbebenfall zusätzliche Gefahren ausgehen können (z.B. kerntechnische Anlagen, chemische Anlagen, Staudämme, etc.). Im Folgenden werden die grundlegenden Konzepte und Regeln den DIN 4149 genauer besprochen, und zwar getrennt für folgende Bereiche: • • • Modellierung der seismischen Einwirkungen, Berechnungskonzepte und Berechnungsmodelle Materialspezifische Angaben Dabei ist festzuhalten, dass im Zuge der Anpassung der DIN 4149 an den EC 8 zum Teil wesentliche Abweichungen von der „alten“ Fassung aus dem Jahr 1981 unvermeidlich waren 3.1 Seismische Einwirkungen nach DIN 4149:2005 Auf der Einwirkungsseite übernimmt die neue DIN 4149 im wesentlichen das Konzept des EC 8, ist andererseits aber auf die Besonderheiten deutscher Verhältnisse bezüglich Seismizität und geologischem Untergrund ausgerichtet. Wie im EC 8 wird das Territorium der Bundesrepublik in Erdbebenzonen unterteilt, hier mit den Bezeichnungen 0, 1, 2 und 3 (Bild 4 links), doch wird die seismische Gefährdung innerhalb einer Zone im Gegensatz zum EC 8 zusätzlich vom geologischen Untergrund („deep geology“, Tiefenbereich ab etwa 20 m) beeinflusst, um den besonderen deutschen Verhältnissen (tiefe Sedimentbecken) gerecht zu werden (Bild 4 rechts). Die deutsche Erdbebengefährdungskarte bzw. die daraus abgeleitete Erdbebenzonenkarte wurde für eine Referenz-Wiederkehrperiode von 475 Jahren erstellt, entsprechend einer Überschreitungswahrscheinlichkeit von 10% in 50 Jahren. Die Wiederkehrperiode TR des Ereignisses, das in TL Jahren mit der Wahrscheinlichkeit PR überschritten wird, ergibt sich allgemein nach der Formel TL 50 TR = − ; 475 ≈ − (2) ln( 1 − PR ) ln( 1 − 0 ,10 ) Als Bemessungswerte der Bodenbeschleunigung ag für die Erdbebenzonen 1, 2 bzw. 3 wurden die Werte 0,4, 0,6 bzw. 0,8 m/s2 festgelegt; der Erdbebenzone 0 wurde kein Beschleunigungswert zugeordnet. Diese Werte entsprechen nicht Maximalbeschleunigungen sondern stellen Effektivwerte dar. Den einzelnen Zonen wurden entsprechende Intensitätsintervalle zugewiesen, so 6 ≤ I < 6,5 für Zone 0, 6,5 ≤ I < 7 für Zone 1, 7 ≤ I < 7,5 für Zone 2 und 7,5 ≤ I für Zone 3. Die seismische Einwirkung wird noch mit dem Bedeutungsbeiwert γI multipliziert, wodurch implizit die Möglichkeit gegeben ist, verschiedene Wiederkehrperioden je nach Wichtigkeit des Bauwerks zu berücksichtigen. Es wurden analog zum EC 8 vier Bedeutungskategorien eingeführt (in der alten DIN 4149 als Bauwerksklassen bezeichnet). Für gewöhnliche Hochbauten wird γI = 1,0 angesetzt (Bedeutungskategorie II, Wiederkehrperiode definitionsgemäß 475 Jahre), für Bauwerke von geringer Bedeutung für die öffentliche Sicherheit (Bedeutungskategorie I) ist γI = 0,8, in der Bedeutungskategorie III (Schulen, Kaufhäuser) liegt er bei 1,2 und erreicht schließlich den Wert 1,4 in der Bedeutungskategorie IV (Krankenhäuser, Feuerwehrhäuser und andere Bauwerke, deren Unversehrtheit im Erdbebenfall wichtig für den Schutz der Allgemeinheit ist). Bild 4: Erdbebenzonen und geologische Untergrundklassen Wie bereits erwähnt wird das Erdbebenrisiko innerhalb einer Zone auch vom geologischen Untergrund beeinflusst. Es wurden drei geologische Untergrundklassen R, T und S eingeführt; sie dürfen nicht mit den Baugrundklassen A, B und C verwechselt werden, denn während erstere die geologischen Verhältnisse flächenhaft, also mit Ausdehnung von mindestens etwa 20 km, wiedergeben, sind die Baugrundklassen in Abhängigkeit von der örtlichen Bodenbeschaffenheit in den ersten 20 Tiefenmetern (ohne Berücksichtigung des Baugrundmaterials bis zu einer Tiefe von etwa 3 m) festzulegen. Tabelle 3 stellt die jeweiligen Typen summarisch dar. Als Kombination von geologischem Untergrund und Baugrund können die Untergrundverhältnisse A-R, B-R, C-R, B-T, C-T, C-S vorkommen. Auf die Kombination von hartem Baugrund über relativ weichem geologischem Untergrund, also z.B. Untergrundklassen wie A-T oder A-S und B-S, wurde verzichtet, da sie kaum vorkommen. Für jede der Erdbebenzonen 1, 2 und 3 wurden entsprechend den sechs möglichen Untergrundverhältnissen je sechs verschiedene Normspektren als „elastische“ Antwortspektren der Bodenbeschleunigung festgelegt. Die Parametrisierung der Normspektren entspricht den Vorgaben des EC8 mit dem Untergrundparameter S und Eckpunkten bei den Perioden TA(=0 s), TB, TC und TD. Dabei begrenzen TB und TC das Plateau mit konstanter Spektralbeschleunigung; weicherer Baugrund führt zu breiten Plateaus mit niedrigen Spektralbeschleunigungen, während für Felsuntergrund schmale Plateaus mit höheren Spektralbeschleunigungen, die insgesamt in Richtung niedrigerer Perioden verschoben sind, typisch sind. Der prinzipielle Verlauf des elastischen Antwortspektrums, der demjenigen der EC 8-Spektren entspricht, ist in Bild 5 zu sehen. Tabelle 3: Baugrundklassen und geologische Untergrundklassen Baugrundklassen Geologische Untergrundklassen A unverwitterte Festgesteine B hauptsächlich mäßig verwitterte Festgesteine oder grob- bis gemischtkörnige Lockergesteine in fester Konsistenz C hauptsächlich gemischt- bis feinkörnige Lockergesteine in mindestens steifer Konsistenz R Festgesteinsgebiete T Gebiete flacher Sedimentbecken und Übergangszonen S Gebiete tiefer Sedimentbecken Bild 5: Elastisches Antwortspektrum Die Gleichungen zur Beschreibung der einzelnen Kurvenabschnitte lauten: T TA ≤ T ≤ TB : S e (T ) = a g ⋅ γ I ⋅ S ⋅ 1 + ⋅ (η ⋅ β 0 − 1) TB TB ≤ T ≤ TC : S e (T ) = a g ⋅ γ I ⋅ S ⋅ η ⋅ β 0 TC T T T S e (T ) = a g ⋅ γ I ⋅ S ⋅ η ⋅ β 0 ⋅ C 2D T (3a) (3b) TC ≤ T ≤ TD : S e (T ) = a g ⋅ γ I ⋅ S ⋅ η ⋅ β 0 ⋅ (3c) TD ≤ T : (3d) mit den Bezeichnungen: Se(T) Spektralordinate in Abhängigkeit von der Periode T, ag Bemessungswert der Bodenbeschleunigung, γI Bedeutungsbeiwert, βo Verstärkungsfaktor der Spektralbeschleunigung mit βo=2,5 für 5% Dämpfung, TA, TB, TC, TD Kontrollperioden (Eckperioden) des Spektrums, S Untergrundparameter, η Korrekturwert für Dämpfungswerte ungleich 5% (η = 1 für D=5%). Die Spektralparameter für die Horizontal- und die Vertikalkomponente des Bebens sind in Tabelle 4 und 5 zusammengestellt; die Beschleunigung ag für Vertikalspektren beträgt 70% des Werts der Horizontalbeschleunigung. Horizontalspektren für Erdbebenzone 3 (ag= 0,8 m/s2) und S = γI = 1 sind in Bild 6 im linearen und in Bild 7 im logarithmischen Maßstab zu sehen. Der Wert des Dämpfungs-Korrekturkoeffizienten lautet 10 η= ≥ 0 ,55 (4) 5 +ξ mit dem Prozentsatz der kritischen Dämpfung ξ. Tabelle 4: Parameter des elastischen horizontalen Spektrums nach DIN 4149:2005 Untergrundtyp S TB (s) TC (s) TD (s) A-R 1,00 0,05 0,20 2,0 B-R 1,25 0,05 0,25 2,0 C-R 1,50 0,05 0,30 2,0 B-T 1,00 0,1 0,30 2,0 C-T 1,25 0,1 0,40 2,0 C-S 0,75 0,1 0,50 2,0 Tabelle 5: Parameter des elastischen vertikalen Spektrums nach DIN 4149:2005 Untergrundtyp S TB (s) TC (s) TD (s) A-R 1,00 0,05 0,20 2,0 B-R 1,25 0,05 0,20 2,0 C-R 1,50 0,05 0,20 2,0 B-T 1,00 0,1 0,20 2,0 C-T 1,25 0,1 0,20 2,0 C-S 0,75 0,1 0,20 2,0 3 Spektralbeschl. in m/s2 B-R C-R B-T 2 1 A-R 0 0 0.4 0.8 1.2 Perioden, s 1.6 2 Bild 6: Elastische Horizontalspektren im linearen Maßstab Spektralbeschl. in m/s2 3 2 C-R 1 B-R C-T A-R B-T C-S 0 0.001 0.01 0.1 1 10 Perioden, s Bild 6: Elastische Horizontalspektren im halblogarithmischen Maßstab Zum Vergleich der Normspektren mit dem Spektrum eines gemessenen Bebens zeigt Bild 7 das Spektrum der in Bergheim gemessenen N-S-Komponente des Roermond- Bebens 1992 und dazu das A-R-Spektrum für Zone 3 (ag= 0,8 m/s2, S = γI = 1). Spektralbeschl., g 1 0.1 0.01 0.001 0.01 0.1 1 10 Perioden, s Bild 7: Vergleich Normspektrum Zone 3 – Spektrum Roermond – Beben (in Bergheim) Im Vergleich zur alten Norm berücksichtigen die Spektren der neuen Norm den Einfluss des Untergrundes in weitaus stärkerer Form (Faktor 2,0 zwischen Untergrundparameter S der Klasse C-S und C-R statt Faktor 1,4 in der alten Fassung). Spektren der Klasse C-S gehen wegen der starken seismischen Absorption in Gebieten tiefer Sedimentbecken mit niedrigeren Werten einher. Im Vergleich zur Vorgängernorm lässt sich sagen, dass die Stärke der seismischen Einwirkung im Großen und Ganzen unverändert bleibt; die kleinen Unterschiede hängen mit dem veränderten Verlauf der Erdbebenzonen, der neuen Untergrundklassifikation und den Spektrenformen zusammen. 3.2 Berechnungskonzepte und Berechnungsmodelle nach DIN 4149:2005 Wie schon in der alten, so werden auch in der neuen DIN 4149 die Schnittkräfte für die Bemessung und den Nachweis von Bauwerken mit Hilfe linear-elastischer Verfahren durchgeführt ermittelt; nichtlineare Methoden wie die in EC 8 als Alternativen zu den linearen Methoden aufgenommenen Verfahren (statische „pushover“-Untersuchung, dynamische Zeitverlaufsberechnung) kommen nicht vor. Als Standard-Rechenverfahren ist das multimodale Antwortspektrenverfahren vorgesehen, aber auch das vereinfachte Antwortspektrenverfahren („Ersatzkraftverfahren“) mit Berücksichtigung nur einer einzigen Modalform darf bei Vorliegen bestimmter Regelmäßigkeitsbedingungen verwendet werden. Die dissipativen Eigenschaften des Tragwerks, d.h. seine Duktilität, werden wie beim EC 8 durch die Reduktion der Ordinaten des elastischen Antwortspektrums (also auf der Einwirkungsseite) durch den Verhaltensbeiwert q berücksichtigt, in Abhängigkeit vom Tragsystem und vom verwendeten Material sowie von der gewählten Duktilitätsklasse. Werte des Verhaltensbeiwerts kleiner oder gleich 1,5 entsprechen einem weitgehend linearen Verhalten der Struktur, bei dem keine besonderen Duktilitätsreserven vorhanden sein müssen. Werden jedoch höhere q-Werte zugelassen, muss durch Einhaltung der in der Norm enthaltenen Vorschriften sichergestellt sein, dass die durch die Wahl von q unterstellte Zähigkeit auch tatsächlich im System vorhanden ist. Dabei werden implizit die Konzepte der Kapazitätsbemessung verwendet, damit keine plastischen Zonen in Bauteilen (wie Stützen) entstehen, die in besonderer Weise für die Sicherheit des Tragwerks maßgebend sind. Selbstverständlich kann die Verwendung eines einzigen Parameters (Verhaltensbeiwert q) zur Quantifizierung von inelastischen Einflüssen nicht allen Aspekten des komplexen nichtlinearen seismischen Verhaltens von Hochbauten gleichermaßen gerecht werden; die Vorgehensweise, die auch im EC 8 verankert ist, stellt vielmehr einen mehr oder weniger gelungenen Kompromiss zwischen wissenschaftlicher Strenge und den Erfordernissen der Praxis nach einer praktikablen Entwurfs- und Nachweismethode dar. Übrigens sind auch die unterschiedlichen Dämpfungseigenschaften der verschiedenen Konstruktionstypen implizit bereits in den q-Beiwerten enthalten. Tabelle 6 vermittelt einen Eindruck vom Wertebereich der Verhaltensbeiwerte für verschiedene Bauwerksarten. Tabelle 6: Wertebereiche des Verhaltensbeiwerts Betonbauten Stahlbauten min q 1,5 1,5 max q 3 8 Holzbauten 1,5 4 Mauerwerksbauten 1,5 2,5 Durch die Berücksichtigung des Verhaltensbeiwerts entstehen Bemessungsspektren, deren Ordinaten Sd als Eingangswerte beim Antwortspektrenverfahren dienen. Die entsprechenden Gleichungen lauten: T TA ≤ T ≤ TB : S d (T ) = a g ⋅ γ I ⋅ S ⋅ 1 + TB TB ≤ T ≤ TC : S d (T ) = a g ⋅ γ I ⋅ S ⋅ β0 TC ≤ T ≤ TD : S d (T ) = a g ⋅ γ I ⋅ S ⋅ β0 S d (T ) = a g ⋅ γ I ⋅ S ⋅ β0 TD ≤ T : β ⋅ 0 − 1 q (5b) q q q (5a) ⋅ TC T (5c) ⋅ TC TD T2 (5d) Bild 8 zeigt die normierten (ag= S = γI = 1) Werte des A-R-Bemessungsspektrums für verschiedene Verhaltensbeiwerte (von oben nach unten: q = 1,5, 2, 4, 6 und 8). Neu in DIN 4149:2005 ist die Übernahme des Konzepts der Teilsicherheitsbeiwerte, wie es in allen Normen neueren Datums Eingang gefunden hat. So werden die Beanspruchungen AEd infolge Erdbeben in folgender Form angegeben: { AEd = A ∑ Gk , j ⊕ ∑ ϕ ⋅ψ 2 ,i ⋅ Qk ,i } (6) Dabei bedeutet das Zeichen ⊕ “zu kombinieren mit“, das Summenzeichen bedeutet „die kombinierte Wirkung von“, Gk , j ist der charakteristische Wert der ständigen Einwirkung j, Qk ,i der charakteristische Wert der veränderlichen Einwirkung i und ϕ ⋅ψ 2i = ψ Ei ist ein besonderer Kombinationsbeiwert, der die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, dass nur ein Teil der veränderlichen Lasten während des Erdbebens vorhanden ist. Werte für ϕ werden in DIN 4149:2005 in Abhängigkeit von der Art der veränderlichen Einwirkung sowie der Art der Nutzung und der Lage der Nutz- oder Verkehrslast (oberstes oder ein anderes Geschoß) angegeben und schwanken zwischen 0,5 und 1,0; Werte für ψ 2i sind der inzwischen eingeführten DIN 1055-100 zu entnehmen. 2 Normierte Ordinaten 1.6 1.2 0.8 0.4 0 0 0.4 0.8 1.2 Perioden, s 1.6 2 Bild 8: Normierte A-R- Bemessungsspektren für verschiedene Verhaltensbeiwerte Der Standsicherheitsnachweis ist nach DIN 1055-100 in der Erdbebenbemessungssituation für den Grenzzustand der Tragfähigkeit zu führen; es werden keine Forderungen hinsichtlich des Grenzzustands der Gebrauchsfähigkeit aufgestellt. Neben der Tragfähigkeitsbedingung müssen jedoch Forderungen hinsichtlich der Duktilität, des Globalgleichgewichts, der Tragsicherheit der Gründung und auch der erdebebengerechten Fugen erfüllt werden; in diesem Rahmen wird nicht näher darauf eingegangen. Zur Erfüllung der Tragfähigkeitsbedingung muss für alle tragenden Bauteile gelten: Ed ≤ Rd (7) f Rd = R k γ M (8) mit und Ed = E {∑ Gk , j ⊕ Pk ⊕ γ 1 × AEd ⊕ ∑ψ 2 ,i ⋅ Qk ,i } (9) wobei γ 1 = 1 angesetzt werden darf. Hier ist Ed der Bemessungswert der jeweiligen Schnittgröße in der Erdbebenbemessungssituation und Rd die korrespondierende Bemessungstragfähigkeit, letztere mit dem charakteristischen Festigkeitswert f k und dem Teilsicherheitsbeiwert γ M . Bei der Berechnung der Schnittgrößen nach dem multimodalen oder dem vereinfachten Antwortspektrenverfahren ist zu beachten, dass sie mit wechselnden Vorzeichen auftreten können. Auf Einzelheiten der Berechnung wird hier nicht näher eingegangen; am Rande sei auf das in der Norm angegebene Verfahren zur näherungsweisen Erfassung der Torsion hingewiesen, das bei bescheidenem Rechenaufwand zuverlässige Ergebnisse liefert. Die Überlagerung der Modalbeiträge beim multimodalen Antwortspektrenverfahren erfolgt üblicherweise mit Hilfe der SRSS-Regel (Wurzel der Summe der Quadrate) gemäß EE = ∑ E Ei 2 (10) mit E E als resultierende Schnittkraft oder Verformung und E Ei als deren jeweiligen Wert in der Eigenform i. Nur wenn die Eigenperioden der beiden Eigenformen nahe beieinander liegen ( Ti / T j > 0 ,9 mit Ti < T j ) muss die CQC- Regel (complete quadratic combination, vollständige quadratische Kombination) Anwendung finden [5]. Die Überlagerung der Schnittgrößen infolge der beiden horizontalen Erdbebenkomponenten erfolgt üblicherweise durch die Bildung der Wurzel der Summe ihrer Quadrate. Es ist jedoch auch erlaubt, mit Hilfe der „30%-Regel“ die Schnittgrößen aus der Einwirkung in x-Richtung mit denjenigen aus der auf 30% reduzierten, gleichen seismischen Einwirkung in Querrichtung zu überlagern, gemäß E E = E Ed ,x ⊕ 0 ,30 ⋅ E Ed ,y (10) Hier müssen die Einwirkungen mit den für die jeweilige Schnittgröße ungünstigsten Vorzeichen eingeführt werden. Bei im Grundriss regelmäßigen Bauwerken, und auch wenn die seismischen Lasten ausschließlich durch Wände abgetragen werden, darf für jede Horizontalrichtung eine unabhängige Berechnung durchgeführt werden, ohne Überlagerung der Ergebnisse. Allgemein gilt der Nachweis der Standsicherheit bei einfachen Bauwerken als erbracht, wenn die in DIN 4149:2005 enthaltenen konstruktiven Forderungen erfüllt sind. Ist die für das elastische Spektrum, ohne Reduzierung durch den Verhaltensbeiwert, ermittelte Gesamterdbebenkraft (Horizontalkraft auf Fundamenthöhe) kleiner als die Gesamthorizontalkraft infolge anderer, nichtseismischer Lastkombinationen, gilt der Nachweis ebenfalls als für die jeweilige Richtung erbracht. Ebenso kann ein rechnerischer Standsicherheitsnachweis entfallen, wenn in Anhängigkeit von der Erdbebenzone und der Bedeutungskategorie eine bestimmte Anzahl der Geschosse nicht überschritten wird, nach folgender Übersicht: Tabelle 7: Max. Geschossanzahl ohne erforderlichen seismischen Standsicherheitsnachweis Erdbebenzone Bedeutungskategorie Anzahl der Geschosse 1 I, II, III 4 2 I, II 3 3 I, II 2 3.3 Materialspezifische Angaben in DIN 4149:2005 In der alten Fassung der DIN 4149 waren die materialspezifischen Regelungen einschließlich der konstruktiven Maßnahmen sehr knapp geregelt. Demgegenüber nehmen die baustoffspezifischen Regelungen in der neuen Fassung, genau wie im EC 8, breiten Raum ein. In den Kapiteln 8, 9, 10 und 11 werden jeweils besondere Regeln für Betonbauten, Stahlbauten, Holzbauten und Mauerwerksbauten präsentiert, während das 12. und letzte Kapitel der Norm den Gründungen und Stützbauwerken gewidmet ist. In diesem Rahmen kann nicht auf die vielen Vorschriften im Einzelnen eingegangen werden, sondern es bleibt bei einigen allgemeinen Ausführungen. Für einige Bauarten sind drei mögliche Duktilitätsklassen (1, 2 und 3) vorgesehen, wobei der Grundsatz gilt, dass für höhere Duktilitätsklassen kleinere Bemessungsschnittgrößen angesetzt werden dürfen, jedoch um den Preis höherer Anforderungen an die konstruktive Durchbildung und an den Umfang der durchzuführenden Nachweise. So tritt bei Bauteilen der Duktilitätsklasse 1 im Erdbebenfall so gut wie keine Plastizierung auf und das Tragwerk bleibt elastisch (nichtdissipatives Verhalten). In der Duktilitätsklasse 2 darf ein gewisses Maß an plastischer Wirkung unterstellt werden („natürliche“ Duktilitätseigenschaften) und schließlich müssen bei Bauteilen, die zur Duktilitätsklasse 3 gezählt werden (Systeme mit erhöhter lokaler und globaler Duktilität) umfangreiche Nachweise und konstruktive Sondermaßnahmen sicherstellen, dass das unterstellte zähe Verhalten im Erdbebenfall auch tatsächlich eintreten wird und keine verformungsarmen Spröd- oder Schubversagensmodi auftreten können. Bei Betonbauten sieht DIN 4149:2005 übrigens anders als der EC 8 nur zwei Duktilitätsklassen vor. Auf die Einführung der höchsten Duktilitätsklasse (DCH nach EC 8) wurde bewusst verzichtet, weil sehr starke Beben, die den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen würden, in Deutschland kaum vorkommen. Dabei können Nachweise in der Duktilitätsklasse 1 (Tragwerke mit natürlicher Duktilität) weitgehend nach den üblichen baustoffspezifischen Normen wie z.B. DIN 1045-1 oder DIN 18800 geführt werden. Bei Betonbauten sind nach Erkenntnissen von Schlüter [6] kein wesentliche Unterschiede zur alten Norm hinsichtlich des Materialbedarfs zu erwarten, während bei Stahlbauten durch die höheren zugelassenen Verhaltensbeiwerte sogar Einsparungen möglich sind. Im Mauerwerksbau gibt es gewisse Probleme wegen der im Vergleich zu den anderen Baustoffen kleineren Verhaltensbeiwerte um 1,5 oder 2, die der inhärenten Gefahr von verformungsarmen Versagensformen entsprechen. Hier besteht noch Forschungsbedarf, um die zweifellos vorhandenen Kapazitätsreserven dieser Bauweise besser nutzen zu können. 4 Summarischer Vergleich der DIN 4149:2005 mit der alten DIN 4149 Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede der neuen DIN 4149 zu ihrer Vorgängerin zusammengefasst: Tabelle 8: Neue und alte DIN 4149 DIN 4149:2005 Zonen 0, 1, 2, 3 mit ag von 0 bis 0,8 m/s2 Drei Untergrund- und drei Baugrundklassen, Untergrundparameter S von 0,75 – 1,50 Elastisches Antwortspektrum Besonderes vertikales Antwortspektrum Bedeutungskategorien I – IV Bedeutungsbeiwert γI = 0,8 – 1,4 Maßgebend ist ag γI S Verhaltensbeiwert q für die Duktilität Konzept mit Teilsicherheitsbeiwerten Bezug auf Kapazitätsbemessung, dissipative Tragwerksgestaltung, Einteilung in Duktilitätsklassen, umfangreiche konstruktive Anforderungen DIN 4149 alt (1981) Mehrere Zonen mit a0 von 0 bis 1 m/s2 Baugrundfaktor κ für drei Bodenarten, κ = 1,0 – 1,4 Nur Bemessungsspektrum, nicht für große Perioden In der Regel keine Vertikalbeschleunigung Bauwerksklassen 1 – 3 Abminderungsfaktor α = 0,5 – 1,0 Maßgebend ist cal a= a0 κ a Impliziter Wert 1,8 Globales Sicherheitskonzept Nur wenige konstruktive Angaben, keine spezielle Hinweise zur Ausbildung duktiler Bauwerke. 5 Zusammenfassung Die neue DIN 4149 zeichnet sich gegenüber der alten Fassung von 1981 durch ein wesentlich realistischeres Konzept aus. Sie enthält eine aus geophysikalischer und ingenieurtechnischer Sicht zutreffendere Beschreibung der Erdbebengefährdung und baut bezüglich der Nachweise auf dem in der heutigen Normengeneration üblichen semiprobabilistischen Sicherheitskonzept auf. Zum ersten Mal werden in ihr die Duktilitätseigenschaften der Bauwerke über den Verhaltensbeiwert explizit berücksichtigt, im Gegensatz zur alten DIN 4149 mit dem (impliziten) Beiwert von 1,8; nichtlineare Berechnungsmethoden sind in ihr jedoch nicht vorgesehen. Nicht zuletzt stellt DIN 4149 die Grundlage des Nationalen Anhangs für den spätestens 2010 einzuführenden EC 8 dar und soll dem Ingenieur den diesbezüglichen Umstieg erleichtern. 5 Literatur [1] Chr. Butenweg, W. Kuhlmann, V. Bettzieche: Baudynamische Untersuchungen von Talsperren. D-A-CH-Mitteilungsblatt in „Der Bauingenieur“, Band 80, März 2005, S. 2-6. [2] W. Kuhlmann: Gesamtkonzept zur Ermittlung der seismischen Vulnerabilität von Bauwerken am Beispiel unterirdischer Rohrleitungen. Dissertation, Lehrstuhl für Baustatik und Baudynamik der RWTH Aachen, Aachen 2004. [3] W. Kuhlmann, Chr. Butenweg, K. Meskouris: Baudynamische Untersuchung des Aachener Doms unter Erdbebenbelastung. Die Bautechnik 80 (2003), S. 675-684. [4] K. Meskouris, H. Sadegh-Azar, M. Bérézowsky, H. Dümling, R. Frenzel: Schnellbewertung der Erdbebengefährdung von Gebäuden. Der Bauingenieur Band 76, Juli/August 2001, S. 370-376 [5] K. Meskouris, K.-G. Hinzen: Bauwerke und Erdbeben. Vieweg-Verlag Wiesbaden 2003, 470 Seiten [6] F.-H. Schlüter: Auslegung von Betonbauten. Tagungsband der DGEB-DINGemeinschaftstagung „Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben – Die neue DIN 4149“ in Leinfelden-Echterdingen am 21. April 2005, Beuth-Verlag Berlin, S. 57-74