"Cyberbullying" - kann der Senat nur hilflos
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"Cyberbullying" - kann der Senat nur hilflos
Drucksache 16 / 13 859 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/ Die Grünen) vom 16. November 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2009) und Antwort "Happy-slapping" und "Cyberbullying" - kann der Senat nur hilflos zuschauen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die Verbreitung von "Happy-slapping" (bzw. "Bitch-Slapping") und "Cyberbullying" in Berlin ein, im Rahmen dessen Jugendliche und zunehmend immer jüngere Kinder, ihre Quälereien an anderen mit Handykameras aufnehmen und diese Clips anschließend unter einander versenden und im Internet veröffentlichen bzw. Personen mittels Nutzung neuer Informations- und Kommunikationsmethoden verletzten und belästigen? Wie ordnet der Senat den Anteil von "Happy slapping" und "Cyberbullying" innerhalb der Gewaltbereitschaft und Gewalttaten von Kindern und Jugendlichen ein? Zu 1.: Aus polizeilicher Sicht ist kein Trend bei der Verübung von Straftaten durch Kinder und Jugendliche zu „Happy-slapping“ und „Cyberbullying“ erkennbar. Nachdem im Jahr 2006 eine begrenzte Anzahl von Taten dieses Phänomens die Aufmerksamkeit erregte, liegt die berlinweite Anzahl entsprechender Anzeigen anhand einer Einschätzung der Leiter der sechs Kommissariate für Jugendgruppengewalt in Berlin bei ca. 20 jährlich. Eine entsprechende Recherche in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist wegen nicht vorhandener Schlüsselzahlen nicht möglich. In den Jahren 2005/06 waren Vorfälle von „Happyslapping“ an Schulen verstärkt beobachtet worden. Daraufhin wurden die „Notfallpläne für die Berliner Schulen“ im März 2006 um die Themenblätter gewaltdarstellende Medien- „Happy-slapping“ und „Snuff-Movies“ erweitert. Diese klären auf und geben Lehrkräften Handlungsanweisungen. Statistische Daten zum Vorkommen wurden und werden nicht erhoben. 2. Welche Angaben liegen dem Senat über die Fallzahlen und zur Altersstruktur derer vor, die an "Happyslapping" und "Cyberbullying" als Täter/innen oder Opfer beteiligt sind? Wir bitten um eine detaillierte Darlegung der Ergebnisse unter Angabe der Gewalttaten und Folgen für die Opfer, aufgeschlüsselt nach Bezirken der Jahre 2007 und 2008, so wie der drei ersten Quartale 2009. In wie vielen Fällen wurde Strafanzeige gegen die Täter/innen erhoben? In wie vielen Fällen erfolgte eine ambulante oder stationäre medizinische Behandlung der Opfer? Wie ist das Geschlechterverhältnis bei Täter/innen und Opfern? Sollten dem Senat bislang keine konkreten Angaben vorliegen, welche Schritte sind in welchem Zeitraum geplant, um diese Daten zu ermitteln? Zu 2.: Im Rahmen von Schule erfolgten bis Juli 2009 keine Erhebungen zum Vorkommen von „Happy-slapping“ und „Cyberbullying“. Dies ist insoweit auch schwierig, da die Gewalttaten meist außerhalb der Schule erfolgen. Eine Offenlegung ist von der Information der Schule durch Betroffene oder „Entdecker“ abhängig. Seit 07.08.2009 gilt das „Informationsschreiben zum Umgang mit Gewalt- und Notfallsituationen an Berliner Schulen“, das direkt mit den „Notfallplänen für die Berliner Schulen“ verknüpft ist. Daraus ergibt sich eine Pflicht der Schule zur Aufarbeitung bei Fällen, die gewaltdarstellende Medien nutzen. Dies beinhaltet die Arbeit mit Tätern und Opfern als auch die Pflicht zur Meldung. Aktuell liegen noch keine Daten vor. Eine Auswertung im Schuljahr 2009/10 wird erfolgen. Da weder „Happy-slapping“ noch „Cyberbullying“ eigenständige Straftatbestände sind, liegen hierüber in der PKS und bei der Justiz keine statistischen Daten vor. Eine Erhebung ist derzeit nicht geplant. 3. Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass die Opfer von "Happy-slapping" und "Cyberbullying" nach einer medizinischen Erstversorgung psychisch betreut werden? An wen können sich betroffene Kinder und Jugendliche bzw. deren Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen und Freund/innen wenden? Gibt es anwendbare Strategien zum Schutz vor "Happy-slapping" und "Cyberbullying" und wenn ja welche und wie und wo werden sie verbreitet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 13 859 Zu 3.: Die psychologische Erstbetreuung von Opfern im Rahmen von Schule erfolgt durch die Schulpsychologie, speziell durch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention. Diese beraten auch deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Freunde/innen. Die Vermittlung von Toleranz und Respekt untereinander und die gegenseitige Achtsamkeit in der Gleichaltrigengruppe ist Teil der Programme zum „Sozialen Lernen“ in der Schule und beinhaltet auch die Aufklärung über die Gefahr und die Folgen des Missbrauchs von Internet und Handys. Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen, Pädagoginnen und Pädagogen und Eltern zu den Gefahren von „Handy-slapping“ und „Cybermobbing“. In diesem Jahr fand die Auftaktveranstaltung dafür gemeinsam mit der Initiative klicksafe.de zum Safer Internet Day 2009 am John-Lennon-Gymnasium statt. Neben Informationsveranstaltungen für Pädagoginnen und Pädagogen, Workshops mit Schülerinnen und Schülern wurde gemeinsam mit weiteren Partnern ein Elternabend zu diesem Thema organisiert. In Medienkompetenzzentren und an Schulen wurden ebenfalls Workshops und Informationsveranstaltungen zu diesen Themen organisiert. Gemeinsam mit der FriedrichEbert-Stiftung und der Fachhochschule Köln wurde eine Tagung zum Thema ‚Jugendliche in sozialen Netzwerken’ im September 2009 organisiert und die Themen Cybermobbing (Cyberbullying) und Datenschutz standen dabei ebenfalls im Mittelpunkt der Diskussion, besonders mit Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften. Dabei zeigte sich ein großer Beratungs- und Diskussionsbedarf. 4. Welche kurz- und langfristigen Konsequenzen hat die nachweisliche Beteiligung an "Happy-slapping" und "Cyberbullying" a) für Minderjährige und b) für Volljährige? Zu 4.: Entsprechend dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder, Jugendlichen oder Heranwachsenden können einzelfallbezogen unterstützende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Hilfen zur Erziehung - in Anspruch genommen werden; dies gilt für die Täter/innen, Opfer und Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte. Gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde durch das Landesprogramm „jugendnetz-berlin“ ein Booklet für Jugendliche herausgegeben mit Tipps und Empfehlungen zum sicheren Umgang mit persönlichen Daten. Dieses Booklet wurde Bezirksämtern, Jugendeinrichtungen und Schulen zur Verfügung gestellt. Durch ‚jugendnetz-berlin’ werden in Kooperation mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und klicksafe.de Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern zu den Themen Datenschutz und Cybermobbing für das Jahr 2010 vorbereitet, die durch das Berliner Qualifizierungsprogramm BITS 21 organisiert werden. Auftakt soll der Safer Internet Day 2010 sein, an dem in den Medienkompetenzzentren in allen Berliner Bezirken thematische Veranstaltungen stattfinden sollen. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit wurde mit SchülerVZ und StudiVZ entwickelt und es werden ebenfalls gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt. Aktuelle Informationen und Unterlagen werden auf dem Berliner Jugendportal www.jugendnetz-berlin.de veröffentlicht. Im Rahmen der Schule kommen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §§ 62, 63 Schulgesetz zur Anwendung. Neben dem Aspekt der Grenzsetzung und schnellen Sanktionierung der Tat steht die Aufarbeitung und Erarbeitung von Maßnahmen zur Wiedergutmachung im Mittelpunkt. Unabhängig von der Altersgruppe wird dieser Prozess bei Bedarf begleitet durch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, oft auch in Kooperation mit der Polizei. Sofern nachweislich Straftaten vorliegen, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verfolgt und geahndet. Je nach Alter des Täters/der Täterin finden die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes bzw. des Strafgesetzbuches Anwendung. 5. Hat der Senat Maßnahmen eingeleitet, die Öffentlichkeit und insbesondere Jugendliche und Kinder für die Gefahren von "Happy-slapping" und "Cyberbulling" zu sensibilisieren und wenn ja, welche? Wird "Happyslapping" und "Cyberbullying" innerhalb der Programme zur Gewaltprävention behandelt und wenn ja, wie und welche Erfahrungen liegen dem Senat dazu vor? Welche Art von Aufklärungsarbeit erfolgt in und außerhalb des Unterrichts an den Schulen und wie werden Lehrer/innen und Eltern in die Arbeit einbezogen und diesbezüglich über die Gefahr zur Verletzung ihrer Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB informiert? Innerhalb des Programms der Polizeilichen Kriminalprävention (ProPK) gibt es abgestimmte bundesweite Maßnahmen und Medien, um Kindern und Jugendlichen Medienkompetenz zu vermitteln und sie vor Gefahren im Internet zu warnen. Die Broschüre Klicks-Momente richtet sich an Schülerinnen und Schüler und Eltern. In das Medienpaket „Abseits“ wurde das Thema Handygewalt/Opferschutz in Kooperation mit dem Informationszentrum Mobilfunk e. V. im Jahr 2008 aufgenommen. Es richtet sich an die Zielgruppe Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern und zeigt die Konsequenzen von „Happy-slapping“ für Täter und Opfer auf. Unter Berücksichtigung des Mehrebenenansatzes wird auf die Förderung der Empathiefähigkeit bei Tätern, den Opferschutz, die Entwicklung von Handlungsoptionen bei Opfern und die Aktivierung des Zeugen- und Helferver- Zu 5.: Der Senat fördert die Medienbildung von Kindern und Jugendlichen in der außerschulischen Jugendarbeit, die Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern und in Informationsveranstaltungen für Eltern mit dem Berliner Landesprogramm ‚jugendnetz-berlin.de’. Im Rahmen dieses Programms fördert der Senat eine breite 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 13 859 Helferverhaltens abgezielt. Das Medienpaket wurde an die Berliner Schulen verteilt und stieß auf reges Interesse. Unabhängig davon finden regelmäßig durch die Präventionsbeauftragten der Polizeiabschnitte Anti-GewaltVeranstaltungen in Berliner Schulen statt. Durch die Zentralstelle für Prävention werden in speziellen Lehrkräftefortbildungen die oben angeführten Phänomene behandelt. 6. In welchem Austausch steht der Senat bundesweit zur Bekämpfung der Verbreitung von selbstinszenierter medialer Gewalt unter Kindern und Jugendlichen und welche Maßnahmen konnten bisher auf Landesebene umgesetzt werden? Zu 6.: Das Berliner Landesprogramm „jugendnetzberlin“ ist Kooperationspartner von ‚klicksafe.de’, einer Initiative, die seit 2004 im Auftrag der Europäischen Kommission Internetnutzern den kompetenten und kritischen Umgang mit neuen Medien vermittelt (Schulungen, Materialien, Veranstaltungen). Gemeinsam mit dieser Initiative finden jährlich in Berlin Veranstaltungen zum Safer Internet Day, Aktionen auf der Jugendmesse und der Funkausstellung und zu Fachtagungen statt. Das Berliner Landesprogramm ‚jugendnetz-berlin’ ist ebenfalls Partner der Kampagne „watch your web“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten durch junge Menschen. Kinder und Jugendliche sollen über ihre Rechte zur informellen Selbstbestimmung aufgeklärt und darüber informiert werden, wie sie sich und ihre Daten schützen können. Die Angebote des bundesweiten Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe werden mitgestaltet und genutzt. Weitere Partnerschaften bestehen mit den bundesweiten Initiativen „D 21“ und „Deutschland sicher im Netz“. Die Berliner Polizei steht im Austausch mit einer zentralen Koordinierungsstelle für Internetrecherchen beim Bundeskriminalamt. Beim Landeskriminalamt wurde eine Fachdienststelle für anlassabhängige Internetrecherchen eingerichtet. Berlin, den 18. Dezember 2009 In Vertretung Claudia Zinke Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2010) 3