Kraftfahrt-Bundesamt

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Kraftfahrt-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
45714*13
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
6 J x 14 H2
Typ:
EH4
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45714*13
Die ABE-Nr. 45714 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 14 H2 , Typ EH4, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0189-04-WIRD/N13 vom 15.03.2011
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 58 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 15.03.2011 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 16.06.2011
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0189-04-WIRD/N13, zur Genehmigung vorgelegt am:
20.05.2011
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45714*13
- Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 36 DAEWOO, GM DAEWOO
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B566
EH44C566
EH44C566
EH44Y566
EH44Y566
EH44566
EH44566
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø56.6
Ø70.1
Ø56.6
Ø70.1
Ø56.6
Ø70.1
Ø56.6
Ø70.1
Ø56.6
Ø70.1
Ø56.6
Ø70.1
Ø56.6
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
525
515
525
515
525
515
525
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJD5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
DAEWOO EVANDA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0068*. 96
KLAL
195/70R14-90
DAEWOO REZZO, TACUMA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0041*..
KLAU
66 - 94 185/70R14 88
195/65R14 89
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1880
1920
1880
1920
1880
1920
1880
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
07/07
02//04
08/06
02//04
02//04
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Evanda; nur bis
e4*2001/116*0068*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
11A; 22L
DAEWOO/CHEVROLET EVANDA, EPICA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0068*. 96
KLAL
195/70R14-90
DAEWOO/CHEVROLET NUBIRA,LACETT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0069*.. 69 - 90
KLAN
175/70R14
51G
185/65R14 86
195/60R14 86 11A; 22I
195/65R14 89 11A; 22I
Auflagen
Evanda; nur bis
e4*2001/116*0068*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen
Nubira (Stufenheck);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 36 DAEWOO, GM DAEWOO
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
DAEWOO/CHEVROLET NUBIRA,LACETT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0069*.. 69 - 90
KLAN
175/70R14
51G
185/65R14 86
195/60R14 86 11A; 22I
195/65R14 89 11A; 22I
KLAN
e4*2001/116*0069*..
80 - 90
175/70R14
185/65R14 86
195/60R14 86
195/65R14 89
51G
DAEWOO/CHEVROLET REZZO, TACUMA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0041*.. 66 - 94
KLAU
185/70R14 88
195/65R14 89 11A; 22L
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Auflagen
Lacetti
(Schrägheck);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 36 DAEWOO, GM DAEWOO
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 37 SUZUKI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B601
EH44C601
EH44Y601
EH44601
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø60.1
Ø70.1
Ø60.1
Ø70.1
Ø60.1
Ø70.1
Ø60.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
60,1
60,1
60,1
60,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SUZUKI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJS2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 80 Nm
SUZUKI SWIFT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*93/81*0027*..
MA
39 - 50 165/65R14-78
G838
SUZUKI
175/60R14-78
MA
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24K; 71C
11A; 21B; 21L; 22B; 22G;
24K; 71C
zul.
Radlast
(kg)
525
525
525
525
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1880
1880
1880
1880
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
08/06
02//04
Auflagen
Pkw geschlossen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 SUZUKI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 38 HONDA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44BC641
EH44C641
EH44Y641
EH44641
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø64.1
Ø70.1
Ø64.1
Ø70.1
Ø64.1
Ø70.1
Ø64.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
64,1
64,1
64,1
64,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HONDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJH2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
HONDA ACCORD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F280
CB3
66 - 98 185/70R14
195/65R14-89
205/60R14-88
G247
CC7
77 - 96 185/70R14
e11*93/81*0020*..
CE7
195/65R14-89
e11*93/81*0024*..
CE8
e11*93/81*0026*..
CF1
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 54A
51G
zul.
Radlast
(kg)
518
518
518
518
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1905
1905
1905
1905
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
08/06
02//04
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; HAJ
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 38 HONDA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HAJ) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 260 mm an der Vorderachse.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 39 ROVER
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44BC641
EH44C641
EH44Y641
EH44641
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø64.1
Ø70.1
Ø64.1
Ø70.1
Ø64.1
Ø70.1
Ø64.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
64,1
64,1
64,1
64,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: ROVER
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJH2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
ROVER 600 SERIE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G529
RH
85 - 96 185/70R14
195/65R14-89
Auflagen zu Reifen
51G
zul.
Radlast
(kg)
518
518
518
518
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1905
1905
1905
1905
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
08/06
02//04
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 39 ROVER
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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Seite: 2 von 2
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 40 NISSAN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B661
EH44C661
EH44Y661
EH44661
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø66.1
Ø70.1
Ø66.1
Ø70.1
Ø66.1
Ø70.1
Ø66.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,1
66,1
66,1
66,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJN2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
NISSAN BLUEBIRD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E118
T 12
43 - 77 185/70R14
E939
T 72
D458
U 11
D461
WU 11
NISSAN CHERRY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
C775
N 12
40 - 55 175/65R14-82
NISSAN PRIMERA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F499
P 10
55 - 85 195/60R14-85
85
185/65R14
110
195/60R14
F499/1
P 10
55 - 66 175/70R14
185/65R14-85
55 - 110 195/60R14-85
85 - 92 185/65R14
85 - 110 195/60R14
zul.
Radlast
(kg)
518
518
518
518
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1905
1905
1905
1905
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
08/06
02//04
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Pkw geschlossen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Pkw geschlossen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
bis Nachtrag 1;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
51G
51G
51G
51G
51G
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 40 NISSAN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
NISSAN PRIMERA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F499/1
P 10
55 - 66 175/70R14
185/65R14-85
55 - 110 195/60R14-85
205/55R14-85
205/60R14-87
85 - 92 185/65R14
85 - 110 195/60R14
e11*93/81*0060*..
P11
66 - 73 175/70R14
66 - 96 185/65R14-86
195/60R14-86
195/65R14-89
205/60R14-88
Seite: 2 von 3
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 24J; 367
11A; 22B; 24J; 367
51G
51G
51G
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
P11
e11*93/81*0060*..
66 - 73
175/70R14
185/65R14-86
195/60R14-86
195/65R14-89
51G
W 10
e1*93/81*0010*..,
F532
55 - 85
195/65R14
205/60R14-87
51G
11A; 22B; 24J
NISSAN SUNNY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
C610
B 11
40 - 55 185/60R14-82
Auflagen zu Reifen
Auflagen
ab Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
bis
e11*93/81*0060*01;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
ab
e11*93/81*0060*02;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
Pkw geschlossen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 40 NISSAN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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Seite: 3 von 3
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 41 HYUNDAI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 4
Fahrzeughersteller
: HYUNDAI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44671
EH44671
EH44671
EH44671
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
525
510
515
518
525
510
515
518
525
510
515
518
525
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
07/07
07/07
07/07
08/06
08/06
08/06
08/06
02//04
02//04
02//04
02//04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HYUNDAI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : J-1; X-3; Y-2; Y-3
110 Nm für Typ : ATOS; FC; J-2; LANTRA; MX; RD; RD COUPE; Y-3
ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*96/79*0092*..
ATOS
40 - 44 165/60R14 75 11A; 21L; 22B; 24C; 51J
e11*96/79*0092*..
MX
185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 24C; 24M
185/55R14-78 11A; 21B; 21L; 22B; 24C;
24M; 54A
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
HYUNDAI ACCENT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*96/27*0019*..,
X-3
44 - 73 175/65R14-82
G889
185/60R14-82
195/55R14-82
73
175/65R14
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F
11A; 22B; 22F; 24J
11A; 22B; 22F; 24J
11A; 22B; 22F; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; HAF
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
HYUNDAI LANTRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F900
J-1
63
175/65R14-82
185/60R14-82
63 - 93 185/60R14
78 - 93 165/70R14
51G
51G; 52J
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 41 HYUNDAI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
HYUNDAI MATRIX
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0059*..
FC
60 - 91 185/65R14
195/60R14 86
195/65R14 89
HYUNDAI RD, LANTRA, COUPE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
H128
J-2
50 - 94 175/65R14
e11*93/81*0037*..
LANTRA
185/60R14-82
e11*93/81*0037*..
RD
185/65R14-85
50 - 102 195/60R14-85
e11*93/81*0065*..
RD
83 - 102 195/60R14-86
RD COUPE e11*93/81*0065*..
205/55R14-85
HYUNDAI SONATA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F893
Y-2
80 - 107 185/70R14
195/65R14-89
195/70R14
e11*93/81*0064*..
Y-3
62 - 107 195/70R14
Y-3
G598
70 - 107 195/70R14
Seite: 2 von 4
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen zu Reifen
51G
51J
11A; 22B; 51J
11A; 22B
Auflagen
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
11A; 21B; 22B; 24J
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 21B; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 41 HYUNDAI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 41 HYUNDAI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Seite: 4 von 4
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HAF) Überstehende Teile an der Radanschlußfläche der Hinterachse müssen entfernt werden, damit die
Sonderräder plan anliegen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 42 KIA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44671
EH44671
EH44671
EH44671
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
KIA CLARUS/CREDOS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*93/81*0014*..,
GC
85 - 98 195/65R14
e13*96/27*0014*..,
195/70R14
e13*98/14*0014*..
205/60R14-87
KIA RS, CARENS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0121*..
FC
81
185/65R14 86
195/60R14 86
zul.
Radlast
(kg)
525
510
515
518
525
510
515
518
525
510
515
518
525
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
07/07
07/07
07/07
08/06
08/06
08/06
08/06
02//04
02//04
02//04
02//04
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
nur bis
e11*98/14*0121*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 42 KIA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 42 KIA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 43 DIAMOND, MITSUBISHI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeughersteller
: DIAMOND, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44671
EH44671
EH44671
EH44671
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : C 50; E 30; EAO; E50
110 Nm für Typ : C 60; DG0; Z3V; Z30
zul.
Radlast
(kg)
525
510
515
518
525
510
515
518
525
510
515
518
525
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
07/07
07/07
07/07
08/06
08/06
08/06
08/06
02//04
02//04
02//04
02//04
Mitsubishi Colt
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0618*..
Z3V
50 - 70 175/65R14
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
80
175/65R14
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22I
11A; 22I
11A; 22I
51G; 52J
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
MITSUBISHI COLT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0271*.. 50 - 70
Z30
175/65R14
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
80
175/65R14
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22I
11A; 22I
11A; 22I
51G; 52J
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 43 DIAMOND, MITSUBISHI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
MITSUBISHI COLT, LANCER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E908
C 50
44 - 100 165/70R14-81
175/65R14-82
185/60R14
185/60R14-82
185/65R14-85
195/60R14
195/60R14-85
MITSUBISHI GALANT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E788, E788/1
E 30
55 - 107 185/70R14
195/65R14
195/65R14-89
205/60R14-88
e4*95/54*0014*..
EAO
66 - 100 195/65R14-89
66 - 120 185/70R14
E50
e1*93/81*0003*..,
G237
66 - 93
101
E50
e1*93/81*0003*..,
G237
101
185/70R14
205/60R14-88
195/65R14
205/60R14-88
195/65R14
205/60R14-88
MITSUBISHI LANCER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E908/1
C 50
50
175/65R14-82
185/60R14-82
50 - 83 195/60R14-85
50 - 103 175/65R14
185/60R14
103
195/60R14
F973
C 60
66
175/65R14-82
185/60R14-82
195/60R14-85
MITSUBISHI SPACE STAR
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*97/27*0030*..,
DG0
60 - 90 175/65R14
e4*98/14*0030*..
185/60R14-82
185/65R14-86
195/60R14-86
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Auflagen zu Reifen
51J
51J
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
11A; 24J; 51G
11A; 24J
Auflagen zu Reifen
51G; 51J
51G
11A; 22B; 364
11A; 24J
51G
51G
11A; 22B; 24J; 54A
11A; 22B; 24J; 51G
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J; 51G
11A; 22B; 24J
Auflagen zu Reifen
11A; 24J
51G; 51J
51G; 51J
11A; 24J; 51G
51J
11A; 22B
11A; 22B; 24J
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22L; 51G
11A; 22B; 22F; 22L
11A; 22B; 22F; 22L
11A; 22B; 22F; 22L; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 363; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 43 DIAMOND, MITSUBISHI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 43 DIAMOND, MITSUBISHI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
363) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradlenkanlage.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 44 NETHERLAND
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: NETHERLAND
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44671
EH44671
EH44671
EH44671
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NETHERLAND
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
MITSUBISHI CARISMA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*93/81*0005*..
DA0
66 - 76 175/70R14
185/65R14
195/60R14-86
DA0
e4*93/81*0005*..
85 - 92 185/65R14
85 - 103 175/70R14
195/60R14
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
11A; 21B; 22B; 51G
11A; 21B; 22B
51G
51G; 52J
11A; 22B; 51G
zul.
Radlast
(kg)
525
510
515
518
525
510
515
518
525
510
515
518
525
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
07/07
07/07
07/07
08/06
08/06
08/06
08/06
02//04
02//04
02//04
02//04
Auflagen
ab e4*93/81*0005*07;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J;
MBS
nur bis
e4*93/81*0005*06;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J; MBR
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 44 NETHERLAND
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 44 NETHERLAND
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MBR) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.).
MBS) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.).
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 45 SMART
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeughersteller
: SMART GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44671
EH44671
EH44671
EH44671
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SMART GmbH
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
SMART FORFOUR
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0263*.. 47 - 90
454
175/65R14 82
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
zul.
Radlast
(kg)
525
510
515
518
525
510
515
518
525
510
515
518
525
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
07/07
07/07
07/07
08/06
08/06
08/06
08/06
02//04
02//04
02//04
02//04
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 45 SMART
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
ANLAGE: 46 VOLVO
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44C671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44Y671
EH44671
EH44671
EH44671
EH44671
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Ø70.1
Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLVO
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
VOLVO S40, V40
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*93/81*0007*..,
V
66 - 103 185/65R14
e4*95/54*0007*..,
195/60R14-85
e4*96/27*0007*..
V
H284
66
185/65R14
195/60R14-86
zul.
Radlast
(kg)
525
510
515
518
525
510
515
518
525
510
515
518
525
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
1940
1920
1905
1880
gültig
ab
Fertig
datum
11/08
07/07
07/07
07/07
07/07
08/06
08/06
08/06
08/06
02//04
02//04
02//04
02//04
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 24J; 24M; 51G nur bis
11A; 22B; 24J; 24M
e4*96/27*0007*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
11A; 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 46 VOLVO
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 46 VOLVO
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 47 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
LK114.3 ET35
EH44B691
EH44C691
EH44Y691
EH44691
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1
Ø69.1
Ø70.1
Ø69.1
Ø70.1
Ø69.1
Ø70.1
Ø69.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
69,1
69,1
69,1
69,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
525
525
525
525
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1975
1975
1880
1880
gültig
ab
Fertig
datum
08/06
07/07
08/06
02//04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJD2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : KLAK
110 Nm für Typ : KLYA; SUPA; UU6M
DAEWOO MATIZ
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0092*.. 38 - 49
KLAK
165/55R14 72
175/50R14 74
195/45R14 77
e4*97/27*0028*..,
KLYA
37 - 47 185/50R14 77
e4*98/14*0028*..
195/45R14 77
e4*98/14*0050*..
SUPA
e4*98/14*0033*..
UU6M
DAEWOO/CHEVROLET MATIZ
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0028*.., 37 - 47
KLYA
185/50R14 77
e4*98/14*0028*.
195/45R14 77
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 24C; 24M
11A; 21P; 22I; 24C; 24M
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 47 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 47 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EH4
Stand: 03.10.2011
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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