Gutachten 7_61_10_423
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Gutachten 7_61_10_423
Allgemeine Betriebserlaubnis Unbedingt im Fahrzeug mitführen! Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung dieser ABE, auch auszugsweise, sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt. Diese ABE ist in den Kfz-Papieren mitzuführen und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. GmbH D-73630 Remshalden • Tel.: 07151/971-300 • Fax.: 07151/971-305 1243 / Stand 01.04 Gutachten 366-0360-94-MURD/1N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43047 ANLAGE: 2 OPEL Hersteller: Irmscher GmbH Radtyp: 7 61 10 418 Stand: 02.12.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 49 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung AusfühAusführungsbezeichnung rung Kennzeichnung Kennzeichnung Rad Zentrierring 423 761 10 423 ohne Ring Mittenloch (mm) Zentrierringwerkstoff 65 zul. Radlast (kg) 500 zul. Abrollumfang (mm) 1935 gültig ab Fertig. Datum 05/94 Verwendungsbereich: Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden: Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlüssel-Nr. : OPEL OPEL OPEL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*97/27*0086*.., T98 60 - 108 185/65R15 e1*98/14*0086*.. 195/60R15-88 e1*97/27*0101*.., T98/NB 205/50R15-86 e1*98/14*0101*.. 205/55R15-87 T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*.. 60 - 108 185/65R15 195/60R15-88 205/50R15-86 205/55R15-87 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0132*.. T98C 74 - 108 185/65R15 195/60R15 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0148*.. CORSA-C 74 Reifen 185/55R15 82 195/50R15 82 / 0035 / 0039 / 7526 Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen Limousine; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12G; 51A; 721; 73C; 74D; 75I; 915 Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12G; 51A; 721; 73C; 74D; 75I; 915 Auflagen zu Reifen 51G; 52J 51G Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11G; 11H; 12G; 51A; 721; 73C; 74D Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 721; 73C; 74D; 915 TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN Gutachten 366-0360-94-MURD/1N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43047 ANLAGE: 2 OPEL Hersteller: Irmscher GmbH Radtyp: 7 61 10 418 Stand: 02.12.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: OPEL CALIBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F406 CALIBRA 125 - 150 195/60R15 A 205/55R15 Auflagen zu Reifen 12K; 51G 10N; 12A; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW E951/1 VECTRA 150 A-X Reifen 195/60R15 205/55R15 Auflagen zu Reifen 12K; 51G 12A; 51G Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 721; 73C; 74D; 76Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 721; 73C; 74D 10B; 11B; 11G; 11H; 12G; 51A; 721; 73C; 74D VECTRA A-CC E948/1 125 195/60R15 51G VECTRA -A E947/1 125 195/60R15 51G Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0030*.., J96 55 - 100 195/60R15-87 e1*95/54*0030*.., 205/55R15-87 e1*98/14*0030*.. 55 - 125 195/65R15 e1*95/54*0044*.., J96/Kombi 205/60R15-89 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 721; 73C; 74D; 75I e1*98/14*0044*.. Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN Gutachten 366-0360-94-MURD/1N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43047 ANLAGE: 2 OPEL Hersteller: Irmscher GmbH Radtyp: 7 61 10 418 Stand: 02.12.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Um rüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges sein. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-LiterAuto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/ReifenKombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN Gutachten 366-0360-94-MURD/1N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43047 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: Irmscher GmbH Radtyp: 7 61 10 418 Stand: 02.12.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND Westendstraße 199 D-80686 München Nachweis über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: 7 61 10 418 des Herstellers /Importeurs: Irmscher GmbH 73630 Remshalden-Grunbach liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungs -gemäßem Ein- oder Anbau der Techn. Prüfstelle TÜV Automotive GmbH, Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor. Bericht-Nr.: 366-0360-94-MURD/1N11 Datum: 02.12.2003 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: Fahrzeug-Ident-Nr.: , Fahrzeugtyp: , ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein /Anbaubestätigung /Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen /Hinweis e /Auflagen: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich /nicht vorgeschrieben aber möglich *) Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P./Prüf-Ing. Daten für den Fahrzeugbrief 1 Fahrzeugund Aufbauart 5 Antriebsart 6 Höchstgeschwindigkeit km/h 8 Hubraum ccm3 7 Leistung Nutz- oder Aufliegelast kg 10 11 Steh-/Liegeplätze 12 Rauminhalt des Tanks m3 Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots. 15 Zul. Gesamtgewicht kg 9 13 Maße über alles mm Länge Breite 14 Leergewicht kg 16 Zul. Achslast 17 vorn 18 vorn 21 mitte und hinten 22 oder vorn 23 mitten und hinten Überdruck am Bremsanschluß 26 28 Anhängerkupplung DIN 740..-Form und Größe Anhängelast kg bei Anhänger mit Bremse 30 Standgeräusch dB (A) 33 mitten kg Räder und/oder Gleisketten 20 Höhe 24 hinten Zahl der Achsen 19 Einleitungsbremse davon angetriebene Achsen Zweileitungsbremse Anhängerkuppl. Prüfzeichen bei Anhänger ohne Bremse Fahrgeräusch dB (A) 25 27 29 31 Bemerkungen Die im vorliegenden Fz-Brief in Spalte , Fz-Schein *) unter Ziffer und Ziffer 33, Zeile beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden. *) Nichtzutreffendes bitte streichen Irmscher International GmbH Pappelstr. 20-22 73630 Remshalden Tel: 07151- 971- 300 Fax:07151- 971- 305 ANBAUANLEITUNG FITTING INSTRUCTION INSTRUCTIONS DE POSE INSTRUCCIONES DE MONTAJE INSTRUZIONI DI MONTAGGIO RÄDER & REIFEN WHEELS & TIRES ROUES & PNEUMATIQUES RUEDAS & AROS CERCHI & GOMME Einbauhinweise für Räder und Reifen: Die Auflagen im beiliegenden Gutachten sind zu beachten! Before mounting wheels and tires the following is recommended: The restrictions indicated in the letter of expertise included are to be strictly followed! If not instructed in the certificate the following has to be considered. Ensure there is enough clearance in the wheel well for the wheel and tires as well as for the suspension and brake components so as to allow their proper operation under all driving conditions. The fenders have to be of the proper size, if necessary extensions or extra fenders are to be used. Snow chains are to be used only if there is enough clearance for the wheels. Notice de montage pour roues et pneumatipues: Les recommandations dans la notice ci-jointe doivent également être respectées! Lorsque ancune indication n’est spécifiée dans l’expertise, les points suvants sont à observer. Il est impératif d’assurer à la roue un espace suffisant au niveau du passage de roue; en effet, ni la jante ni le pneu ne devront toucher une quelconque partie de la carrosserie, des éléments de freinage ou de suspension. La roue doit toujours être entièrement couverte par l’aile. Il est formellement interdit de monter des roues qui dépasseraient de la carrosserie. Une alternative consiste à monter des élargisseurs d’ailes afin de couvrir la partie de la roue qui dépasse. Les chaînes à neige ne peuvent qu’être installées s’il y a un espace suffisant entre la roue et l’aile du véhicule. Instrucciones de montaje para Ruedas & Aros: Deben tenerse en cuenta las observaciones del anexo adjunto. Si no se hace especial alusión en las instrucciones de montaje, deben tenerse en cuenta los puntos sigueintes. Ante todo, debe asegurarse espacio suficiente entre las ruedas y las aletas, incluso en las condiciones más extremas de carga. Las ruedas deben estar suficientemente cubiertas. En caso contrario, se deben montar cubiertas de rueda o ensanchamientos adicionales. Las cadenas de nieve solamente pueden ser utilizadas si está garantizada la movilidad de ruedas y neumáticos descrito en el primer punto. Istruzioni di montaggio per cerchi e gomme: Seguire le condizioni della perizia in allegato. Se non indicato diversamente nel certificato, devono essere considerati i seguenti pumti. Assicurarsi, che il passaruota sia libro, e che l’ assetto ed i freni non ingombrino in qualsiasi condizione d’uso. Il parafango deve essere sufficiente a coprire la ruota altrimenti si dovrà provvedere attraverso l’uso di codolini. Le catene potranno essere usate solamete se lo spazio e abbasanza per contenere il tutto nel passaruota.