Der internierte Russe Nikolay Lewkin wird von Liechtenstein wegen

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Der internierte Russe Nikolay Lewkin wird von Liechtenstein wegen
Quellenedition 1928-1950
08.10.1945 Kategorie: Immigration und Emigration | Flüchtlinge
Der internierte Russe Nikolay Lewkin wird von
Liechtenstein wegen "Verletzung des Gastrechtes" in die
französische Besatzungszone abgeschoben
Originaldokument
Bericht des Sicherheitskorps an die Regierung, gez. Wachtmeister Josef
Brunhart [1]
8.10.1945
Lewkin Nikolay, Verletzung des Gastrechtes
Tatgeschichte:
Nikolay Lewkin, geb. am 11. September 1924, sowjetrussischer Internierter hat
Im Text erwähnte Personen
sich der Verletzung des Gastrechtes schuldig gemacht, indem er der
Brunhart Josef, Polizeichef, Eberle Gustl
(August), Polizist, Konrad Adelbert,
Jagdaufseher, Garagist, Hilfspolizist,
Wachter Peter, Landwirt, Wachter [Matt] Albertina (Luzia)
Regierungsverordnung vom 3.9.1945 [2] keine Folge leistete und sich bei seinem
Dienstgeber Peter Wachter in Schaan aufhielt. Lewkin Nikolay wurde am 3.10.1945
von Schutzm. [August] Eberle und Hilfspolizist [Adelbert] Konrad im Stall des Peter
Wachter in Schaan festgenommen und am gleichen Tag in das Internierten Lager in
Vaduz gebracht.
Wir beantragen, dem Lewkin Nikolay das Asylrecht zu entziehen und seinen
Dienstgeber Peter Wachter zu bestrafen. [3]
Im Text erwähnte
Körperschaften
Erste Russische Nationalarmee,
Fürstlich liechtensteinisches
Sicherheitskorps
Themen
Internierte
Frau [Albertina] Wachter hat noch beim Eintreffen der Polizeipatrouille am
3.10.1945 anfänglich bestritten, dass bei ihnen noch ein internierter Russe sei.
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[1] LI LA RF 230/043s/001. E.Nr. 771. Gemäss Vermerk von Brunhart wurde Lewkin
durch Verfügung der Regierung vom 15.11.1945 ausgewiesen und am 20.11.1945
nach Feldkirch abgeschoben. Vgl. auch den Bericht des Sicherheitskorps an die
Regierung betreffend die Ausschaffung von Internierten vom 29.11.1945 (LI LA RF
230/043s/005 bzw. LI LA RF 230/043p/110).
[2] Gemäss Regierungsbeschluss vom 3.9.1945 waren internierte Angehörige der
Ersten Russischen Nationalarmee, die sich weigerten, sich ins Interniertenlager zu
begeben, wegen Verletzung des Gastrechtes strafbar. Die Regierung behielt sich
vor, das Asylrecht zu verweigern (LI LA RF 230/043x/017). Vgl. die diesbezügliche
Bekanntmachung der Regierung vom 3.9.1945 (LI LA RF 230/043x/021).  
[3] Gegen Wachter wurde von der Regierung am 16.11.1945 ein
Verwaltungsstrafbot in Höhe von 50 Franken erlassen. Wachter hatte Lewkin
während eines Monats vor der Polizei in seinem Haus in Schaan versteckt gehalten
(LI LA RF 230/043w).
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