Unerwünschter Arzneimittel austausch: So beugen Sie vor!

Transcription

Unerwünschter Arzneimittel austausch: So beugen Sie vor!
Antibiotikamenge wird in der
Apotheke gekürzt
Was sind „Normgrößen“?
OTC: Erstattungsfähig
oder nicht?
Therapiesicherung durch
Software-Aktualisierung
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ervice
Schwerpunktthema:
Unerwünschter Arzneimittel­
austausch: So beugen Sie vor!
2
2014
I N DI E S E R AUS G A BE
L
INHALT
Unerwünschter Arzneimittelaustausch
3
Praxisbeispiel – Kürzung der Antibiotikamenge
5
Neuerung ab April – Die Aut-idem-Liste
6
Verordnung – Was sind Normgrößen?
8
Impressum
8
Importe – Nicht immer die günstigste Alternative
9
Ärzte fragen
12
Das DeutscheArztPortal
14
OTC-Arzneimittel – Erstattungsfähig oder nicht?
16
Therapiesicherung durch Software-Aktualisierung­
21
Wissens-Check zum BtM-Rezept
23
Verordnungshilfe „Antibiotika“
24
iebe Leserin, lieber Leser, hätten auch Sie gern ein Patentrezept, mit dem Sie
einen Arzneimittelaustausch in der Apotheke verhindern können, der die Compliance und somit den
Therapieerfolg gefährdet? Oder mit dem Sie ausschließen können, dass die verordnete Arzneimittelmenge in der Apotheke ohne Ihr Wissen gekürzt
wird?
Das Patentrezept für alle Fragen rund um die Sicherung der Arzneimittelverordnung gibt es natürlich
nicht. Stattdessen stellen wir im VerordnungsDialog vielfältigste Verordnungsbeispiele aus der Praxis vor. Daran zeigen wir ganz konkret auf, welche
„Fallstricke“ lauern und weshalb ein vermeintlich
korrekt ausgestelltes Rezept in der Apotheke als
„unklare Verordnung“ gilt, die Rückfragen provoziert oder zu einer abweichenden Rezeptbelieferung führt.
Übrigens: Ein häufiger Grund für „unklare Verordnungen“ sind nicht aktualisierte Arzneimitteldatenbanken in der Praxissoftware. Dass dies teilweise erhebliche Konsequenzen für die Arzneimitteltherapie haben kann, lesen Sie in dieser Ausgabe
gleich in mehreren Beiträgen.
Unsere Online-Medien:
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Nr. 2 I März 2014
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SICHER V ERORDNEN
Unerwünschter Arzneimittelaustausch in
der Apotheke: So beugen Sie vor!
Weshalb Ihr Patient häufig nicht bekommt, was Sie verordnen
S
ie sind zeit- und nervenaufreibend und
kommen täglich vor: Missverständnisse und
Fehler beim Ausstellen und Beliefern von
Rezepten. Kürzung der verordneten Stückzahl, Austausch der verordneten Präparate,
unerwünschte Abgabe von Importen … Wir
geben Ihnen einfache Tipps, wie Sie solchen
Missverständnissen vorbeugen können.
Die Ursachen, weshalb das in der Apotheke abgegebene Arzneimittel von Ihrer Verordnung abweicht,
sind vielfältig, s. Abb.
Wir möchten hier ein Beispiel aufgreifen, bei dem
die vom Arzt verordnete Packungsanzahl in der
Apotheke gekürzt wird.
Arzt verordnet: Daivobet 120 g N3 x 2
Apotheke liefert: Eine Packung Daivobet 120 g N3!
Begründung: Nach § 6 (3) des Rahmenvertrags darf ein Vielfaches
der größten Packung nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.
Konsequenz: Der Therapieerfolg ist gefährdet, da aufgrund der
gekürzten Menge die gewünschte Behandlungsdauer nicht eingehalten werden kann.
Lösung: Sondervermerk auf dem Rezept, z. B.: „Menge ärztlich
begründet“ oder „!“ mit Datum und Unterschrift
Mögliche Ursachen, weshalb das in der Apotheke abgegebene
­Arzneimittel (AM) von Ihrer Verordnung (VO) abweicht
Abweichende
Rezeptbelieferung
in der Apotheke
aufgrund formaler
und gesetzlicher
­Vorgaben.
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Nr. 2 I März 2014
3
S IC H E R V E ROR DN E N
Weitere typische Praxisbeispiele für abweichende Rezeptbelieferungen und Tipps,
wie sich diese vermeiden lassen:
PROBLEM 1: Verordnetes wird gegen Rabattarzneimittel
­ausgetauscht
Verordnet: L-Thyroxin Aristo 75 µg 100 Stück N3
Abgegeben: L-Thyroxin Winthrop 75 µg 100 Stück N3
PRAXISTIPP: Da der Austausch von L-Thyroxin bezüglich
der Bioverfügbarkeit als kritisch anzusehen
ist, sollte das Aut-idem-Kreuz gesetzt
werden.
Begründung: Die Barmer GEK hat z.B. einen Rabattvertrag mit der
Firma Winthrop abgeschlossen; die Apotheke ist verpflichtet, den
Rabattartikel zu liefern.
PROBLEM 2: Verordnete „Jumbopackung“ wird in Apotheke gegen
kleinere erstattungsfähige ausgetauscht
Verordnet: F
ormoterol Hexal Easyhaler 12 µg 120 Hub Packung
2 Stück
Abgegeben: Formoterol Hexal Easyhaler 12 µg 120 Hub
1 Stück N2
Begründung: Die verordnete Packung mit 2 Stück Easyhaler
(240 Hub) ist eine nicht abgabefähige „Jumbopackung“ aufgrund
der Einteilung in die Packungsgrößenverordnung (größte Messzahl
wird überschritten); die Apotheke darf nur die Packung mit 1 Stück
(120 Hub) liefern.
PROBLEM 3: Unterschiedliche Packungsgrößen mit gleicher
N-Kennzeichnung im Handel
Verordnet: MCP AL Tropfen N1 (der Arzt wünscht 30 ml N1)
Abgegeben: MCP AL Tropfen N1 20 ml
Begründung: Gesetzliche Regelungen erlauben den Austausch von
Packungsgrößen innerhalb eines definierten N-Bereichs, hier hat
die Apotheke die Wahl zwischen 20 ml N1 und 30 ml N1.
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PRAXISTIPP:
Mit dem Ausstellen des Rezeptes als so­genannte Normgrößenverordnung (z. B. N2),
d. h. ohne Angabe einer Stückzahl und/
oder Menge, werden die Regelungen des
Rahmenvertrages umgangen und die
Apotheke beliefert das Rezept entsprechend mit 2 x 1 Stück N2.
Eine Normgrößenverordnung für diesen Fall
könnte wie folgt lauten:
Formoterol Hexal Easyhaler 12 µg N2 x2
PRAXISTIPP:
Wenn der Arzt ausdrücklich die Abgabe von
30 ml N1 wünscht, muss er die genaue
Menge/Stückzahl auf dem Rezept angeben. Mit dem zusätzlichen Setzen des
Aut-idem-Kreuzes kann er die gewünschte
Versorgung des Patienten absichern.
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PR A X I S B E I S PI E L
Therapiegefährdung:
Verordnete Antibiotikamenge wird gekürzt
E
s sollte eigentlich jedem klar sein: Für
eine erfolgreiche Antibiotikatherapie ist die
korrekte Einnahme essentiell, insbesondere
eine ausreichende Therapiedauer. Genau
deshalb ist es enorm wichtig, dass der
Pa­tient das benötigte Antibiotikum in ausreichender Menge erhält.
Leider passiert es nicht selten, dass aufgrund von
einzuhaltenden Rabattverträgen verordnete und
abgegebene Arzneimittelmenge voneinander
abweicht. Die Therapiesicherheit und der Behandlungserfolg können gefährdet sein.
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die
Problematik:
Der Arzt verordnet:
Roxithromycin AL 300 mg 10 Stück
Die Apotheke liefert:
Roxithromycin ratiopharm 300 mg
7 Stück Tbl. N1.
Begründung: Zwischen dem Pharmahersteller ratiopharm
und der Krankenkasse des Patienten (hier KKH)
besteht ein Rabattvertrag über die Packung
mit 7 Tabletten, den die Apotheke vorrangig
bedienen muss (Rahmenvertrag § 4 Absatz 2).
Packungen mit gleicher N-Kennzeichnung sind austauschbar
Der Austausch wird möglich, weil laut Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung identische
Packungen als austauschbar gelten.
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Dabei gilt nach § 4 (1c) folgendes:
„c) Identische Packungsgröße, als identisch gelten auch Packungsgrößen, die nach der geltenden ­Fassung der Rechtsverordnung nach § 31
Absatz 4 SGB V (Packungsgrößenverordnung) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind.“
Nach Packungsgrößenverordnung (SGB V) ist für
Roxithromycin-Tabletten der N1-Bereich mit 7–11
Stück definiert. Deshalb tragen beide Packungs­
größen (10 Stück und 7 Stück) das N1-Kennzeichen,
sind identisch und austauschbar.
FAZIT
Damit der Patient die für eine erfolgreiche Therapie notwendige Tablettenanzahl von 10 Stück erhält, sollte der Arzt die Verordnung des Antibiotikums
unbedingt mit dem Aut-idem-Kreuz absichern.
Unsere Verordnungshilfe 1 zu Antibiotika (auf der
Rückseite dieser Ausgabe) zeigt, wie durch Setzen
des
AutVERORDNUNGSHILFE 1
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idem-Kreuzes
die
Antibiotika-Verordnung – Mengenkürzung verhindern!
Abgabe der
Arzt verordnet: 7 Therapietage
Abgabe in der Apotheke: 5 Therapietage
gew ünschten Arzneim it te lmenge gesiTherapiesicherung
Hinweis
Vorschlag zur Rezeptierung:
chert werden kann.
D as Se r vice- Po r tal f ü r die A r z tpraxis
Aufgrund bestehender Rabattverträge ist es möglich, dass in der Apotheke ein verordnetes Antibiotikum mit einer bestimmten
Stückzahl/Menge durch ein Präparat mit abweichender bzw. geringerer Stückzahl/Menge substituiert werden muss. Praxisbeispiel:
Amoxclav Sandoz 875/125 mg
14 Tabletten N1
(für 7 Behandlungstage)
Amoxi Clavulan Stada 875/125 mg
10 Tabletten N1
(für 5 Behandlungstage)
Folgen:
➡ Therapiedauer verkürzt sich
um 2 Tage (von 7 auf 5 Tage)
AOK Bayern
Amoxclav Sandoz 875/125 mg
14 Tbl. N1; Dos.: 2 x 1
➡ Therapieerfolg gefährdet!
Das Setzen des Aut-idem-Kreuzes verhindert
den Austausch des verordneten Arzneimittels
gegen ein rabattbegünstigtes Produkt mit
abweichender Therapiedauer in der Apotheke.
Amoxclav Sandoz 875/125 mg
14 Tbl. N1; Dos.: 2 x 1
Das Aut-idem-Kreuz unterbindet nicht den Austausch gegen ein Importpräparat. Daher sollte
– wenn erforderlich – ein Vermerk wie „Import
nicht gewünscht“ ergänzt werden.
Begründung durch den Gesetzgeber
Laut Rahmenvertrag ist die Apotheke verpflichtet, vorrangig Rabattartikel abzugeben; Packungen des gleichen N-Bereiches gelten dabei
als identisch und damit austauschbar (N1 = 10–16 Stück).
Die Verordnungshilfe steht auch
zum Download bereit:
Weitere Fälle können Sie HIER nachlesen! www.DeutschesArztPortal.de
www.VOdialog.de/0221
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AKTUELLES
Neuerungen bei der Rezeptierung ab April:
Aut-idem-Liste schlägt Rabattverträge
E
s waren zähe und vor allem lange Verhandlungen, die Anfang Januar zu einem
Ergebnis gekommen sind: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich endlich auf die Erstellung
einer Liste zum Substitutionsausschluss
geeinigt – die sogenannte Aut-idem-Liste.
Wirkstoffe, die auf dieser Liste zu finden sind, dürfen künftig in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht und evtl. noch bestehende Rabattverträge
müssen nicht mehr beachtet werden. Speziell chronisch kranke Patienten können in Bezug auf ihre
therapeutische Versorgung mit besonders heiklen
Wirkstoffen davon profitieren. Bei Wirkstoffen mit
geringer therapeutischer Breite führen Rabattverträge erfahrungsgemäß schnell zu pharmazeutischen Problemen und beeinträchtigen somit die
Patienten-Compliance.
Weitere Wirkstoffe werden folgen
Noch umfasst die Aut-idem-Liste erst zwei Wirkstoffe, das Antiepileptikum Phenytoin sowie das
Immunsuppressivum Ciclosporin.
Betroffene Produkte
AM mit Wirkstoff Phenytoin
PHENHYDAN
PHENYTOIN AWD
PHENYTOIN–NATRIUM Aurobindo
ZENTROPIL
AM mit Wirkstoff Ciclosporin
CICLORAL
CICLOSPORIN 1A Pharma
CICLOSPORIN HEXAL
CICLOSPORIN dura
CICLOSPORIN Pro
CIQORIN
DEXIMUNE
IMMUNOSPORIN
SANDIMMUN
jetzt generell von der Substitution ausgeschlossen.
Apotheker können nur genau das Produkt abgeben,
das auch rezeptiert wurde. Bei Not- und Nachtdiensten oder bei beschränkter Lieferfähigkeit des
Herstellers kann dies zu Problemen führen – es
bleibt abzuwarten, ob hier noch nachgebessert
wird. Es ist bei den betroffenen Wirkstoffen also mit
häufigeren Rückfragen seitens der Apotheken zu
rechnen.
PRAXISTIPP
Achten Sie bei Phenytoin- und Ciclosporin-Verordnungen ganz genau darauf, welches Produkt Sie
rezeptieren, denn es kann in der Apotheke nicht
mehr ausgetauscht w
­ erden. Dazu ist dann immer ein
neues Rezept notwendig.
Wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht,
soll die Aut-idem-Liste künftig aber nicht mehr in
Selbstverwaltung von DAV und GKV-Spitzenverband erarbeitet, sondern vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden. Das geht aus einem
Änderungsantrag zum 14. SGB V-Änderungsgesetz
hervor, der Anfang Februar in den Gesundheits­
ausschuss des Bundestages eingebracht wurde. Das
bisherige Vorgehen habe sich als zu schwerfällig
und konfliktträchtig erwiesen, heißt es in dem
Antrag. Der Verordnungs-Newsletter des DeutschenArztPortals hält Sie auf dem Laufenden.
Generelles Austauschverbot
Die Liste wird ab April verbindlich, für Phenytoin
und Ciclosporin gilt ab dann also ein generelles
Austauschverbot. Die Therapiehoheit der Ärzte
wird durch die Aut-idem-Liste wieder gestärkt.
Konnten Apotheker bisher durch Anmelden Pharmazeutischer Bedenken ein verordnetes Medikament austauschen (es sei denn, „Aut idem“ war auf
dem Rezept angekreuzt), sind besagte Wirkstoffe
6
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DeutschenArztPortals abonnieren:
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AUS DER INDUSTRIE
Oxycodon: Vorsicht bei Austausch
durch neuen Rabattvertrag
S
eit 01.01.2014 existieren neue Rabattverträge über den Wirkstoff Oxycodon. Das bisherige Rabattvertragspräparat OxycodonHCl-ratiopharm® wurde durch Oxycodon
Hexal® ersetzt. Durch den Wechsel des
Rabattpartners können für Patienten schwerwiegende Folgen nicht ausgeschlossen werden.
Schmerzpatienten könnten ggf. nun anstelle des
gewohnten Oxycodon-Präparates von ratiopharm
das scheinbar identische Produkt von Hexal erhalten. Doch ein Austausch ist kritisch zu beurteilen.
Bei der Retardtablette von Hexal handelt es sich um
eine Matrixtablette, die weder teil- noch suspendierbar ist. Außerdem ist das Präparat Oxycodon
Hexal® in einer runden Tablettenform anstelle
einer oblongen Form verfügbar.
Folgen für die Therapie
Aufgrund des Aussehens, der Nichtteilbarkeit und
der Nichtsuspendierbarkeit des neuen Rabattpräparates können nach Umstellung des Patienten Irritationen auftreten. Schwierigkeiten bei der Dosierung sowie Ungenauigkeiten und Probleme bei der
Einnahme können sich negativ auf den Behandlungserfolg auswirken. Sind nach Einschätzung des
Arztes Compliance-Probleme zu erwarten, kann er
durch Verordnung des für den Patienten vertrauten
Präparates von ratiopharm und Setzen des Autidem-Kreuzes den Austausch auf das rabattbegünstigte Arzneimittel unterbinden.
Erhöhte/unkontrollierte Urinausscheidung
Förderung der Compliance
E
ine erhöhte oder unkontrollierte Urinausscheidung ist für Betroffene meist sehr
belastend. Mit Desmotabs® (Desmopressin)
steht ein Arzneimittel zur Verfügung, das bei
richtiger Anwendung von diesen unangenehmen Beschwerden befreien kann und eine
Rückkehr zu einem normalen Leben ermöglicht.
Die Beschwerden können verschiedene Ursachen
haben. Zu den am häufigsten zugrundeliegenden
Erkrankungen zählen Diabetes insipidus und Enuresis nocturna. Insbesondere bei Kindern mit
nächtlichem Bettnässen kann eine starke psychische Belastung resultieren, da sie unter Umständen
eigenes Versagen als Ursache empfinden. Es handelt sich aber um ein klar definiertes Krankheitsbild mit eindeutigen organischen Ursachen, wenn
der Körper das Hormon ADH (antidiuretisches
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Hormon) nicht in ausreichendem Umfang selbst
produziert.
In vielen Fällen lassen sich die Symptome gut
durch Anwendung von Desmotabs® behandeln. Der
Wirkstoff Desmopressin ist eine künstlich hergestellte Variante des natürlichen Hormons ADH, das
die Wasserausscheidung verringert.
Patienteninformation zur
Compliance-Förderung
Für eine optimale Wirkung und um unerwünschte
Wirkungen zu vermeiden, ist die richtige Anwendung von Desmotabs® wichtig. Unterstützung bietet
eine aktuelle Patienteninformation, die kostenlos
heruntergeladen werden kann.
Zum Download der
­Patienteninformation:
www.VOdialog.de/0231
Nr. 2 I März 2014
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V E ROR DN U NG
N1, N2, N3:
Was sind eigentlich „Normgrößen“?
S
ie stehen auf (fast) jeder Arzneimittelpackung und auf fast jedem Rezept. Normgrößen haben eine enorme Bedeutung für
die Ausstellung und Belieferung eines
Rezeptes.
Die Normgrößen N1, N2 und N3 werden für einzelne Wirkstoffe oder für eine Arzneimittelgruppe
vergeben. Rechtsgrundlage ist die sogenannte
„Packungsgrößenverwaltungsvorschrift“, die diese
Normbereiche definiert.
Die Normgrößen werden auf die Dauer der typischen Behandlungszyklen abgestimmt und orientieren sich an folgender Reichdauer:
N1: 10 Tage
(meist N3) überschreitet und als sogenannte Jumbopackung keine Kassenleistung darstellt. Arzneimittel, die nicht erstattungsfähig sind, dürfen nicht
mit einer Normgröße gekennzeichnet sein.
Normgröße ist nicht gleich Packungsgröße
Die Angabe einer Normgrößenbezeichnung ist
nicht eindeutig einer bestimmten Stückzahl/Menge
zugeordnet.
Für den Wirkstoff Roxithromycin gelten beispielsweise folgende Normbereiche:
(+ / - 20 Prozent)
N2: 30 Tage (+ / - 10 Prozent)
N3: 100 Tage (- 5 Prozent)
Dadurch soll sichergestellt werden, dass die verordnete Arzneimittelpackung der erforderlichen Therapiedauer entspricht.
Packungen mit 7 bis 11 Tabletten entsprechen hier
also dem N1-Bereich, Packungen mit identischen
Normkennzeichen können somit unterschiedliche
Stückzahlen bzw. Mengen enthalten. Roxithromycin ist als N1-Packung mit 7 und mit 10 Tabletten
im Handel.
PRAXISTIPP
Packungen außerhalb der Norm
Auch Packungen, deren Inhaltsmenge zwischen
zwei Normgrößen liegt, sind zu Lasten der Krankenkassen abrechnungsfähig, soweit nicht
bestimmte Gründe entgegenstehen. Die Kennzeichnung „Klinikpackung“ hingegen weist auf einen
Inhalt hin, der die größte definierte Normgröße
Geben Sie auf dem Rezept immer die genaue Stückzahl an und setzen Sie das Aut-idem-Kreuz, wenn für
einen Wirkstoff innerhalb eines Normbereiches
Packungen mit unterschiedlicher Stückzahl verfügbar sind.
IMPRESSUM
VerordnungsDialog
Das Service-Magazin für die Arztpraxis
Ausgabe 2/2014
Herausgeber: FAI Healthcare GmbH
Geschäftsführer: Dr. Karin Beisel-Ebert
Agrippinawerft 22, 50678 Köln
Tel. +49 (0)221 222 87 0
Fax:+49 (0)221 222 87 222
E-Mail: [email protected]
ISSN: 2197-2745
Chefredaktion: Dr. med. Ralf Fuchs (verantw.)
Agrippinawerft 22, 50678 Köln
Leitung med.-wiss. Redaktion: Dr. Sierk Engels
Redaktion: Dr. Andrea Krajenski, Nina Middel
Anzeigenleitung: Andrea Kowatsch
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Nr. 2 I März 2014
Gestaltung: FAI GmbH
Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin
Vertrieb: Bauer Vertriebs KG
Urheber- und Verlagsrecht
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Gebrauchsnamen
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt
nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich
um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.
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V E ROR DN U NG
Importverordnung:
Nicht immer die günstigste Alternative
I
mportarzneimittel wurden im europäischen Ausland produziert und dann von Arzneimittelimporteuren auf den deutschen
Markt gebracht. Sie sind günstig und helfen,
das Budget zu entlasten. So haben es viele
„abgespeichert“ und verordnen diese Präparate dementsprechend gerne und häufig.
Das ist vom Gesetzgeber auch gewollt: Ein
bestimmter Anteil der abgegebenen Arzneimittel müssen Importe sein (Stichwort
„Importquote“). Nicht immer aber sind sie
die sinnvollste Alternative.
Eine Packung mit griechischen Buchstaben, blaue
statt roter Tabletten, Insulin-Ampullen, die wegen
großer Aufkleber nicht mehr in den Pen passen – so
können Importarzneimittel im schlimmsten Falle
aussehen. Gerade bei älteren multimorbiden Patienten können diese Abweichungen vom bekannten
Originalpräparat zu Ablehnung und damit mangelnder Compliance führen.
Importverordnung setzt
­»Preisanker«
Verordnet der Arzt ein Präparat eines bestimmten
Importeurs – was meist unbeabsichtigt geschieht
– kann es für den Patienten in der Apotheke zu Problemen kommen. Ist der verordnete Import nicht
lieferbar, darf dem Patienten nicht einfach ein
beliebiger anderer Import oder sogar das Original
ausgehändigt werden. Denn der Arzt setzt mit der
Verordnung einen sogenannten „Preisanker“, d. h.,
das abgegebene Arzneimittel darf nicht teurer als
das ursprünglich verordnete sein. Gibt es kein
günstigeres oder gleich teures, muss ein neues
Rezept ausgestellt werden – das kostet Zeit, sowohl
für die Arztpraxis als auch für den Patienten.
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Verzögerung durch Nicht-Lieferbarkeit
Importe sind nicht grundsätzlich günstiger als das
Original und bieten sehr häufig einen viel geringeren Kostenvorteil als angenommen. Der Hintergrund: Importarzneimittel müssen, damit Apotheker mit ihnen die sogenannte Importquote erfüllen
können, 15 Euro oder 15 Prozent günstiger als das
Originalarzneimittel sein („15/15-Regel“). Wirtschaftlich agierende Importunternehmen haben
natürlich wenig Interesse, einen wesentlich größeren Preisabstand zu erzielen. Bei hochpreisigen
Präparaten von mehreren tausend Euro ist ein
Unterschied von 15 Euro fast zu vernachlässigen,
wenn dadurch die Compliance gefährdet ist oder es
durch eine Nicht-Lieferbarkeit zu Versorgungsverzögerungen kommen kann.
Rezeptangaben für eine eindeutige
Originalverordnung
Wenn der Arzt ausdrücklich die Abgabe eines Originalpräparates für den Patienten wünscht, sind
einige Angabe auf dem Rezept erforderlich:
• Namentliche Verordnung des
­Originalpräparates
• Angabe des Herstellernamens und/oder der
PZN
• Zusatz „Kein Import“, wenn ein Austausch
auf einen Import nicht gewünscht ist
• Aut-idem-Kreuz, um den Wunsch
nach Originalabgabe in der Apotheke zu
­unterstreichen
Nr. 2 I März 2014
9
Das Grünenthal-Coxib.
FÜR GELENK-EXPERTEN.
VOM SCHMERZ-EXPERTEN.
EXINEF ® – FÜR EIN MEHR AN BEWEGUNG 1
BREITES INDIKATIONSSPEKTRUM *
Arthrose, rheumatoide Arthritis, Spondylitis ankylosans, akute Gichtarthritis,
Schmerzen nach Zahnoperationen
EFFIZIENT UND WIRKSAM 2
bei 1 x täglicher Gabe
BESSERE GI-VERTRÄGLICHKEIT **
* Die empfohlenen Maximaldosen pro Tag von 60 mg Etoricoxib bei Arthrose, 90 mg bei rheumatoider Arthritis, ankylosierender Spondylitis
und mäßig starken Schmerzen nach Zahnoperation (hier begrenzt auf eine maximale Behandlungsdauer von 3 Tagen, bei einigen Patienten kann eine zusätzliche postoperative Analgesie notwendig sein), 120 mg bei akuter Gichtarthritis (hier begrenzt auf eine maximale
Behandlungsdauer von 8 Tagen, Einnahme nur während der akuten symptomatischen Phase der Gichtarthritis) sollten nicht überschritten
werden. Bei der Entscheidung einen selektiven COX-2-Hemmer zu verschreiben, muss das individuelle Gesamtrisiko des Patienten berücksichtigt werden. Da das kardiovaskuläre Risiko unter der Therapie mit Etoricoxib mit Dosis und Behandlungsdauer ansteigen kann,
sollte Etoricoxib in der niedrigsten wirksamen Dosis über einen möglichst kurzen Zeitraum verabreicht werden. Die Therapienotwendigkeit
sowie das Ansprechen auf die Therapie sollten regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Patienten mit Arthrose. Bitte beachten Sie
die Fachinformation vor der Verordnung von EXINEF®.
** Signifikant niedrigere Häufigkeit von PUB (Perforationen, Ulcera, Blutungen) für Etoricoxib 60 mg und 90 mg vs. Diclofenac 150 mg.
Signifikant geringere Häufigkeit gastrointestinaler Ulzerationen für Etoricoxib 120 mg vs. Naproxen 1000 mg oder Ibuprofen 2400 mg.2
Quellen: 1. Bingham III CO et al., Rheumatology 2007; 46: 496–507.; 2. Fachinformation EXINEF® (Stand 03/2013).
EXINEF® 30 mg Filmtabletten. EXINEF® 60 mg Filmtabletten. EXINEF® 90 mg Filmtabletten. EXINEF® 120 mg Filmtabletten. Wirkstoff: Etoricoxib. Zus.: Arzneilich wirks.
Bestandt.: 1 EXINEF® 30 mg Filmtbl. enth. 30 mg Etoricoxib. 1 EXINEF® 60 mg Filmtbl. enth. 60
mg Etoricoxib. 1 EXINEF® 90 mg Filmtbl. enth. 90 mg Etoricoxib. 1 EXINEF® 120 mg Filmtbl. enth.
120 mg Etoricoxib. Sonst. Bestandt.: Tbl.-kern: Calciumhydrogenphosphat, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat (Ph.Eur.), mikrokristalline Cellulose. Tbl.-überzug: Carnaubawachs,
Lactose-Monohydrat, Hypromellose, Titandioxid (E 171), Triacetin. Die 30-mg-, 60-mg- u.
120-mg-Filmtbl. enth. Indigocarmin, Aluminiumsalz (E 132) u. Eisen(III)-hydroxid-oxid x H2O
(E 172). Ausgewählte Produktinformationen zu EXINEF®: Vor Verschreiben eines selekt.
COX-2-Hemmers individ. Gesamtrisiko berücksichtigen. Etoricoxib in d. niedrigst wirksamen Dosis
über möglichst kurzen Zeitraum verabreichen (Anstieg d. kardiovaskulären Risikos mit Behandl.-dauer u. Dosis mögl.). Therapienotwendigk. u. Ansprechen regelm. überprüfen (v. a. bei
Arthrose). Bitte lesen Sie vor Verordnung von EXINEF® die Fachinformation! Anw.: Zur Behandl.
v. Sympt. bei Reizzuständen degenerat. u. entzündl. Gelenkerkrank. (Arthrose u. rheumatoide Arthritis), Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew) sowie v. Schm. u. Entzünd.-zeichen bei akuter
Gichtarthritis. Zur Kurzzeitbehandl. mäßig starker Schm. nach Zahnoperat. Dosierung: Arthrose:
30 mg 1x/d, Dosis v. > 60 mg nicht empf. Rheumatoide Arthritis, ankylosierende Spondylitis: 90 mg 1x/d, Dosisüberschr. nicht empf. Akute Gichtarthritis: 120 mg 1x/d über max. 8
Behandl.-tage; Dosisüberschr. nicht empf. Postoperat. Schm. nach Zahnoperat.: 90 mg 1x/d
über max. 3 Behandl.-tage, Dosisüberschr. nicht empf.; bei einigen Pat. zusätzl. postoperative
Analgesie evtl. notw. Gegenanz.: Überempf. gegen Etoricoxib od. einen d. sonst. Bestandt.; aktives pept. Ulkus od. aktive gastrointest. Blutung; Bronchospasmus, akute Rhinitis, Nasenschleimhautschwellungen, angioneurot. Ödem, Urtikaria od. allergieartige Reakt. nach d. Anw. v. ASS od.
NSAR einschl. COX-2-Hemmern; Schwangersch. u. Stillzeit; schw. Leberfunkt.-stör. (Serum-Alb.
< 25 g/l od. Child-Pugh-Score ≥ 10); geschätzte Kreatinin-Clearance < 30 ml/min; Kdr. u. Jugendliche < 16 J.; entzündl. Darmerkrank.; Herzinsuff. (NYHA II–IV); Pat. m. Hypertonie (Blutdruck anhaltend > 140/90 mmHg u. nicht ausreichend eingestellt); klin. gesicherte KHK, periph. art. Verschlusskrankh. u./od. zerebrovask. Erkrank. Warnhinweise: GIT: Komplikat. im oberen GIT
(Magen-Darm-Perforat., -Ulzera od. -Blutungen [PUB]), einige letal, berichtet. Vorsicht bei Risikopat. für die Entwickl. gastrointest. Komplikat. unter NSAR: u. a. ältere Pat., Pat., die gleichzeitig
and. NSAR od. ASS einnehmen, Pat. mit anamnest. gastrointest. Erkrank. (z. B. Ulzerationen od.
Magen-Darm-Blutungen). Erhöh. Risiko f. gastrointest. Nebenw. (Geschwüre u. and. Komplikat.)
bei gleichzeit. Einnahme v. Etoricoxib u. ASS. Kardiovask. System: Klin. Studien: Assoziation zw.
erhöh. Risiko f. thrombot. Ereignisse (insb. Myokardinfarkt u. Schlaganfall) u. Klasse d. selektiven
COX-2-Hemmer im Vgl. zu Plazebo u. einigen NSAR mögl. Kürzestmögl. Behandlungsdauer bei
niedrigst wirksamer Dosis verwenden (Risiko f. kardiovask. Erkrank. direkt proportional zu Dosis u.
Behandlungsdauer)! Notwendigk. einer symptomat. Ther. u. Ansprechen auf Ther. regelm. überprüfen (v. a. bei Arthrosepat.)! Strenge Nutzen-/Risikoabwägung bei Pat. mit erhebl. Risikofakt. f.
das Auftreten kardiovask. Ereignisse (z. B. Bluthochdruck, Hyperlipidämie, Diabetes mell., Rauchen)! Selektive COX-2-Hemmer ohne Wirkung auf Thrombozytenaggregation (kein Ersatz für ASS
zur Prophylaxe kardiovask. thromboembolischer Erkrank.), deshalb gerinnungshemmende Therapie nicht absetzen! Nierenfunktion: Reduktion d. Prostaglandinsynthese u. damit möglicherweise reduzierte Nierendurchblutung u. beeinträchtigte Nierenfunkt. mögl. Überw. d. Nierenfunkt.
empfohlen bei Pat. mit bereits signifik. eingeschränkt. Nierenfunkt., dekomp. Herzinsuff. od. Leberzirrhose. Flüssigkeitseinlagerungen, Ödeme u. Hypertonie (wie bei and. Prostaglandinsynthesehemmern); Neu-/Wiederauftreten einer Herzinsuff. unter allen NSAR (einschl. Etoricoxib) mögl.
Vorsicht bei Pat. mit anamn. bek. Herzinsuff., linksventr. Dysfunkt. od. Hypertonie u. bei Pat. mit
vorbesteh. Ödemen and. Ursache: Bei klin. Anzeichen auf Verschlechterung d. Zustandes, geeignete Maßnahmen einschl. Absetzen v. Etoricoxib ergreifen. Blutdruck vor Ther.-Beginn einstellen u.
in ersten 2 Wochen nach Ther.-Beginn, danach in regelm. Abständen sorgf. überw. (Etoricoxib evtl.
häufiger u. mit stärkerer Hypertonie als einige and. NSAR u. selektive COX-2-Hemmer assoziiert,
v. a. in hohen Dosen); bei signifik. Blutdruckanstieg alternative Ther. in Betracht ziehen. Leberfunktion: Klin. Studien: Erhöh. von ALT u./od. AST (≥ 3 x ULN) bei ca. 1 % d. Pat. (Behandl. mit
Etoricoxib bis zu 1 Jahr mit 30 mg, 60 mg u. 90 mg tgl.). Bei Sympt. u./od. Anzeichen einer Leberfunkt.-stör. od. pathol. Leberfunkt.-werten Verlauf kontrollieren! Bei ersten Anzeichen einer Leberinsuff. od. bei persist. Erhöh. d. Leberwerte (3 x ULN) Absetzen empf. Allg. Hinw.: Bei Verschlechterung d. o. g. Organfunkt. geeignete Maßnahmen ergreifen u. Ther.-Abbruch erwägen. Anw. v.
Etoricoxib bei älteren Pat. u. bei Pat. mit renaler, hepat. od. kard. Dysfunkt. unter geeigneter med.
Überw. Rehydrierung v. dehydrierten Pat. vor Ther.-Einleitung empf. Nach Markteinführung sehr
selten von schwerw. Hautreakt. (z. T. letaler Ausgang) einschl. exfoliativer Dermatitis, SJS u. TEN
(Lyell-Syndrom) assoziiert mit NSAR u. einigen selektiven COX-2-Hemmern berichtet, höchstes
Risiko scheinbar zu Beginn der Behandl. (höchste Inzidenz im ersten Behandl.-monat). Schwerw.
Überempf.-reakt. (wie Anaphylaxie u. Angioödem) unter Etoricoxib mögl. Erhöh. Risiko für Hautreakt. bei Pat. mit anamn. Arzneimittelallergie mit einigen selektiven COX-2-Hemmern assoziiert.
Beim 1. Anzeichen v. Hautausschl., Schleimhautläsionen od. sonst. Anzeichen einer Überempf.-reakt. Absetzen v. Etoricoxib empf. Maskierung v. Fieber od. and. Sympt. einer Entzündung od. Infekt. mögl. Vorsicht bei gleichz. Anw. mit Warfarin od. and. oralen Antikoagulanzien. Anw. bei
Frauen, die beabsichtigen, schwanger zu werden, nicht empf. Enth. Lactose! Anw. bei Pat. mit der
selt. heredit. Galactose-Intol., Lactase-Mangel od. Glucose-Galactose-Malabsorption nicht empf.
Nebenwirkungen: NW aus klin. Studien (≤ 12 Wo., Etoricoxib 30 mg, 60 mg od. 90
mg; häufiger als unter Plazebo) bei Pat. mit Arthrose, rheumatoider Arthritis, chronischen Rückenschmerzen od. Spondylitis ankylosans, aus MEDAL-Studienprogramm (bis zu 3 ½ Jahre), aus Kurzzeitstudien zu akutem Schmerz od. nach Markteinführung: Sehr häufig: Abdominalschmerz. Häufig: Alveoläre Osteitis. Ödeme/
Flüssigkeitsretent. Schwindelgef.; Kopfschm. Palpitationen; Arrhythmie. Hypertonie. Bronchospasmus. Obstipat.; Flatulenz; Gastritis; Sodbrennen/Säurereflux; Diarrhö; Dyspepsie/epigastr. Beschw.;
Übelk.; Erbr.; Ösophagitis; Ulzera d. Mundschleimhaut. Anstieg d. ALT/AST. Ekchymose. Asthenie/
Müdigk.; grippeartige Erkrank. Gelegentlich: Gastroenteritis; Infekt. d. ober. Atemwege; Harnwegsinfek. Anämie (überw. i. Zus.-hang m. gastrointest. Blut.); Leukopenie; Thrombozytopenie.
Überempf. (Allergie, AM-allergie, AM-überempf., Überempf., nicht spezif. Überempf., Überempf.-reakt. u. unspezif. Allergie). Gesteigerter od. vermind. Appetit; Gewichtszun. Angst; Depress.; Konzentrationsstör.; Halluzinat. Geschmacksstör.; Schlaflosigk.; Parästhesie/Hypästhesie;
Schläfrigk. Verschwommensehen; Konjunktivitis. Tinnitus; Vertigo. Vorhofflimmern; Tachykardie;
dekomp. Herzinsuff.; unspez. EKG-Veränd.; Angina pectoris; Myokardinfarkt. Flush; zerebrovask.
Insult; TIA; hypertens. Krise; Vaskulitis. Husten; Atemnot; Epistaxis. Aufgetrieb. Bauch; Darmmotilitätsstör.; Mundtrockenh.; gastroduodenale Ulzera; peptische Ulzera einschl. Magen-Darm-Perforat. u. Blut. (einige m. letal. Ausgang); Reizdarmsyndr.; Pankreatitis. Gesichtsödeme; Pruritus;
Hautausschl.; Erythem; Urtikaria. Muskelkrämpfe/-spasmen; muskuloskelettale Schm./Steifigk.
Proteinurie; Anstieg d. Serum-Kreatinins; Nierenvers./Niereninsuff. Schm. i. Brustkorb. Erhöh. d.
Harnstoff-Stickstoffs/Kreatinkinase; Hyperkaliämie; Anstieg der Harnsäure. Selten: Angioödem/
anaphylaktische/anaphylaktoide Reakt. einschl. Schock. Verwirrtheit; Ruhelosigk. Hepatitis. Lebervers.; Gelbsucht. SJS; TEN; fixes Arzneimittelexanthem. Hyponatriämie. Nach Markteinführung
sehr selten: schwerw. Hautreakt. (z. T. letaler Ausgang) einschl. exfoliativer Dermatitis, SJS u. TEN
(Lyell-Syndrom) assoziiert mit NSAR u. einigen selektiven COX-2-Hemmern. Nebenw. in Zusammenh. mit NSAR (evtl. auch bei Etoricoxib): Nephrotox. einschl. interstitielle Nephritis
u. nephrotisches Syndrom. MEDAL-Studie (Endpunkt-gesteuerte Studie [kardiovask.
Endpunkt]; 17.804 Arthrosepat. u. 5.700 Pat. mit rheumatoider Arthritis; Ther.-Regime: Etoricoxib 60 mg [Arthrose] od. 90 mg [Arthrose u. rheumatoide Arthritis]
tgl. od. Diclofenac 150 mg/d; nur schwerw. unerwünschte Ereign. [UE] u. Studienabbrüche aufgr. v. UE jegl. Art aufgezeichnet): Häufigk. schwerw. bestätigter thrombot.
kardiovask. Ereign. (= kardiale, zerebrovask. u. periph. vask. Ereign.) vgl.-bar zw. Etoricoxib u.
Diclofenac; Inz. d. Studienabbrüche aufgr. v. hyperten. Ereign. signifik. höher f. Etoricoxib vs. Diclofenac; Inz. dekomp. herzinsuff. Ereign. (Studienabbrüche u. schwerw. Ereign.) vgl.-bar unter Etoricoxib 60 mg u. Diclofenac 150 mg, die jeweiligen Inz. allerdings höher f. Etoricoxib 90 mg vs.
Diclofenac 150 mg (signifik. f. 90 mg Etoricoxib vs. 150 mg Diclofenac in der MEDAL-Arthrose-Kohorte); Inz. bestätigter dekomp. herzinsuff. Ereign. (schwerw. mit nachfolg. Hospital. od. notärztl.
Betreuung) nicht signifik. höher f. Etoricoxib vs. Diclofenac 150 mg (Effekt dosisabhängig); Inz. d.
Abbruchrate aufgr. v. ödemat. Ereign. f. Etoricoxib höher vs. Diclofenac 150 mg (Effekt dosisabhängig [signifik. f. Etoricoxib 90 mg, nicht aber für Etoricoxib 60 mg]). And. Studien außerhalb
MEDAL-Studienprogramm (ca. 3.100 Patienten unter Etoricoxib ≥ 60 mg/d über ≥
12 Wo.): Kein erkennb. Untersch. in d. Häufigk. bestätigter schw. thrombot. kardiovask. Ereign.
zw. Pat. unter Etoricoxib ≥ 60 mg, Plazebo od. NSAR (außer Naproxen); bei Pat. unter Etoricoxib
höhere Häufigkeit dieser Ereign. vs. Pat. unter Naproxen 500 mg 2 x/d. Wechselwirkungen:
Orale Antikoagulanzien: Ca. 13%ige Verlängerung d. INR bei Pat. unter Dauerther. mit Warfarin u.
Anw. von Etoricoxib 120 mg/Diuretika, ACE-Hemmer u. Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten:
Vermind. Wirkung durch NSAR mögl.; CAVE: in Komb. mit ACE-Hemmern bzw. Angiotensin-II-Antagonisten erhöhtes Risiko f. eine weit. Verschl. d. Nierenfunkt. u. eine akute Niereninsuff. (i. A.
reversibel) bei einigen Pat. mit eingeschränkt. Nierenfunkt. (z. B. dehydrierte od. ältere Pat.) mögl.
ASS (niedrig dosiert): Gleichzeit. Anw. möglich, kann jedoch im Vgl. zur Monother. mit Etoricoxib
vermehrt zu gastrointest. Ulzera od. and. Komplikationen führen. Komb. mit ASS in höheren Dosen
als zur kardiovask. Prophylaxe od. mit and. NSAR nicht empf. Gleichzeit. Anw. mit Ciclosporin u.
Tacrolimus: Verstärk. der nephrotox. Wirk. Andere: Kein klinisch relev. Einfluss auf d. Pharmakokinetik v. Prednison/Prednisolon od. Digoxin. Antacida u. Ketoconazol (starker CYP3A4-Inhib.)
ohne klinisch relevanten Beeinflussung d. von Etoricoxib. Verschreibungspflichtig. Stand: 03/2013. Bitte lesen Sie vor Verordnung
von EXINEF® die Fachinformation! Pharmazeutischer Unternehmer:
VARIPHARM ARZNEIMITTEL GMBH, Lindenplatz 1, 85540 Haar.
Mitvertrieb: Grünenthal GmbH, 52099 Aachen
AUS DER INDUSTRIE
Studienergebnisse: Behandlung der
chronischen Obstipation
E
ine Studie untersuchte die Wirksamkeit
von Macrogol (MOVICOL®) und Prucaloprid
zur Behandlung der chronischen Obstipation bei Frauen und kommt zu dem Ergebnis,
dass neue mit bestehenden Therapien statt
mit Placebo verglichen werden sollten.
Chronische Obstipationsbeschwerden zählen zu
den häufigen Gesundheitsstörungen in Deutschland. Die Prävalenz nimmt mit dem Alter zu und
Frauen sind deutlich häufiger betroffen als Männer.
Im Rahmen der konventionellen medikamentösen Therapie konnte die Wirksamkeit und Sicherheit von Macrogol (PEG) bei chronischer Obstipation schon in zahlreichen Studien nachgewiesen
werden.
Eine neuere Studie verglich nun die Wirksamkeit
von Macrogol (MOVICOL®) mit jener von Prucaloprid zur Behandlung der chronischen Obstipation
bei Frauen, die auf eine Standardtherapie mit
Laxantien nicht mehr ansprachen.
Der Behandlungszeitraum betrug für beide Gruppen 4 Wochen.
Ergebnisse
Frauen, die Macrogol (MOVICOL®) anwendeten,
zeigten im Vergleich zu Frauen, die Prucaloprid
erhielten, eine signifikant höhere Anzahl spontaner
und kompletter Stuhlgänge pro Woche (+ 45 %)
sowie eine insgesamt höhere Stuhlgangfrequenz
(+ 24 %).
Zudem traten unerwünschte Ereignisse seltener
auf als bei der Anwendung von Prucaloprid (- 34 %).
Macrogol (MOVICOL®) vs.
­Prucaloprid
Pharmacodynamic effects of osmotic
laxative PEG 3350 + electrolytes and
­prokinetic agent prucalopride: a head
to head comparison in a controlled
­environment.
Halphen M et al. Digestive Disease Week® (DDW ®)
2013; Sunday May 19 2013; Presentation number
275.
Hintergrund
MOVICOL® mit dem Wirkstoff Macrogol (PEG) ist
ein Medizinprodukt zur Behandlung der akuten
und chronischen Obstipation. In der vorliegenden
Studie wurde die Wirksamkeit von MOVICOL® mit
dem kürzlich zur Behandlung der chronischen Obstipation bei Frauen zugelassenen Wirkstoff Prucaloprid verglichen.
Methodik
Insgesamt wurden 236 Frauen mit chronischer
Obstipation in die Studie eingeschlossen, bei denen
durch eine Therapie mit Standard-Laxantien zuvor
keine ausreichende Wirkung erzielt werden konnte:
120 Frauen erhielten Macrogol (MOVICOL®),
116 Frauen den Wirkstoff Prucaloprid.
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FAZIT
In dieser ersten Vergleichsstudie zeigte sich sowohl eine stärkere Wirkung
als auch eine bessere Verträglichkeit von Macrogol (MOVICOL®) gegenüber
der neueren Therapieoption mit Prucaloprid. M. Halphen, Erstautor dieser
Studie, ist deshalb der Ansicht, dass neue Therapien immer mit bereits bestehenden Therapien verglichen werden sollten. Ein Vergleich nur mit Placebo
sei für die Beurteilung der klinischen Relevanz der Therapien nicht ausreichend.
Nr. 2 I März 2014
11
Ä RZTE FR AGEN
Verordnung sichern: Ungewollten
Austausch in der Apotheke verhindern
B
eim Ausstellen eines Rezeptes sind
viele Dinge zu beachten: Verordnete Menge,
Wunsch nach dem Präparat eines bestimmten Herstellers oder unterschieliche Formalien sind Fallstricke und führen häufig zu
Verunsicherungen. Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis zeigen wir Ihnen, wie
Sie „Verordnungsfallen“ ausweichen und
sensibilisieren Sie und ihr Praxisteam dafür,
welche Rezepte problematisch sein können.
Hier haben wir einige Beispiele aus dem Praxisalltag zusammengestellt, um Ihnen das
Verordnen in bestimmten Situationen zu
erleichtern.
Die 50er-Packung Fucidine Gaze ist demnach eine
nicht erstattungsfähige Jumbopackung, die nicht
zulasten der GKV verordnet werden darf. Der Apotheke ist es allerdings erlaubt, 5 x 10 Stück Fucidine
Gaze abzugeben, da die größte Messzahl nach
PackungsV um ein Vielfaches überschritten wird
und Sie mit dem „!“ ausdrücklich auf die Abgabe
dieser Menge hingewiesen haben (siehe § 6 (3) Rahmenvertrag). Leider fällt dann auch die Rezept­
gebühr in entsprechender Höhe an.
FALL 2
FALL 1
Verordnete Menge wurde gekürzt!
Jumbopackung nicht erstattungsfähig!
Anfrage:
Anfrage:
Ein Epilepsiepatient benötigt bis zum nächsten Termin in meiner Praxis Tegretal 400 retard 300 Tabletten. Ich habe die Verordnung mit einem Autidem-Kreuz versehen und zusätzlich ein „!“ gesetzt.
Die Apotheke sagt jetzt, dass sie die verordnete
Menge von 300 Tabletten so nicht abgeben kann, ich
müsste das Rezept als Normgrößenverordnung ausstellen. Warum ist das so und was ist eine Normgrößenverordnung?
Ich habe einer Patientin Fucidine Gaze steril 10 x 10
cm 50 Stück mit „!“ verordnet, da sie die Wundgaze
längerfristig benötigt. Heute war sie bei mir in der
Praxis und beschwerte sich über die hohe Zuzahlung,
die sie in der Apotheke für fünf Packungen Wundgaze
hätte zahlen müssen. Meine Software zeigt mir an,
dass es eine 50-Stück-Packung im Handel gibt, die viel
günstiger ist als fünf 10er-Packungen. Warum hat die
Apotheke diese nicht abgegeben?
Antwort:
Grundlage der Erstattungsfähigkeit einer bestimmten Packungsgröße ist u. a. die Einteilung in die
Packungsgrößenverordnung (PackungsV).
Antwort:
Entscheidend für die Abgabe der verordneten
Menge eines Arzneimittels sind die in der Packungsgrößenverordnung definierten Normbereiche. Tegretal wird dabei unter Antiepileptika eingeteilt,
deren Normbereiche sich wie folgt darstellen:
Für Fucidine Wundgaze sieht diese wie folgt aus:
Mit der verordneten Stückzahl von 300 Tabletten
wird der N3-Bereich überschritten, was der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung § 6 (3)
nicht zulässt:
12
Nr. 2 I März 2014
www.DeutschesArztPortal.de
Ä RZTE FR AGEN
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete
Menge die größte für das Fertigarzneimittel
festgelegte Messzahl, ist nur die nach der
geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund
der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein
Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als
die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches
der größten Packung darf nur abgegeben werden,
soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen
Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge
hingewiesen hat.“
Da sich der Rahmenvertrag nur auf die Verordnung
von Stückzahlen bezieht, kann man ihn mit einer
reinen Normgrößenverordnung, also ohne Nennung
einer Stückzahl und/oder einer Pharmazentralnummer (PZN) umgehen. Damit der Patient die 300 Tabletten in der Apotheke bekommt, sollten Sie das
Rezept wie folgt ausstellen:
Das Verordnen von 2 x Tegretal 400 retard 4 x 50
Stück N3 (Bündelpackung), d. h. insgesamt 400 Tabletten, lässt der Rahmenvertrag (§ 6 (3)) hingegen
zu, wenn Sie einen Sondervermerk wie „!“ oder
„Menge ärztlich begründet“ ergänzen, um zum Ausdruck zu bringen, dass diese Menge tatsächlich
beliefert werden soll.
Ihre Verordnungsfragen
interessieren uns!
Mit den hier geschilderten
Verordnungsfragen und
Antworten möchten wir Sie
bei den Herausforderungen
im Praxisalltag unterstützen.
Sicher haben auch Sie oder
Ihr Praxisteam Fragen zu
kritischen Verordnungen.
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FALL 3
Import nicht erwünscht!
Anfrage:
Die Wirkung von Antiepileptika beruht auf einem
möglichst konstanten Wirkstoffspiegel im Blut.
Daher ist die Compliance eines Patienten in der Epilepsietherapie sehr wichtig. Einer meiner Patienten
weigert sich, Importprodukte einzunehmen. Wie
kann ich im konkreten Fall Lyrica 75 mg 100 Stück
korrekt verordnen, damit in der Apotheke das Original abgegeben werden kann?
Antwort:
Die Originalabgabe in der Apotheke ist an einige
Rezeptformalien geknüpft. Laut Rahmenvertrag
und dem dazugehörigen Kommentar sind dabei die
Angabe der Herstellerfirma oder der PZN und das
Setzen des Aut-idem-Kreuzes unbedingt notwendig.
Um aber nicht nur den Austausch des rezeptierten
Originalpräparates gegen ein Generikum, sondern
auch gegen einen Reimport zu unterbinden, sollte
unbedingt ein Vermerk wie „Nur Originalabgabe
erwünscht“ bzw. „Kein Reimport“ ergänzt werden.
Daraus ergibt sich folgendes Verordnungsbeispiel:
Falls ärztliche Vermerke auf dem Rezept handschriftlich erfolgen, müssen Sie erneut Ihr Namenszeichen und Datum ergänzen, um mögliche Fälschungen durch Andere auszuschließen. Das gilt
auch für das Setzen eines Aut-idem-Kreuzes.
Senden Sie Ihre Verordnungsfragen per E-Mail
an folgende Adresse:
[email protected]
Unser Team antwortet Ihnen schnellstmöglich.
Viele weitere Informationen zu Regress,
wirtschaftlichem Verordnen, und zur Vermeidung
von Substitution, Wirtschaftlichkeitsprüfung …
finden Sie hier:
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Nr. 2 I März 2014
13
S E RV IC E
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Verordnung sichern und Regress vermeiden
V
iele Rezepte dürfen in der Apotheke –
aus rein formalen Gründen – nicht exakt wie
vom Arzt verordnet beliefert werden. Oft
wird die Anzahl der verordneten Packungen
gekürzt, eine kleinere Packungsgröße oder
ein Import statt des Originals abgegeben. So
wird in die vom Arzt verordnete Therapie
eingegriffen und der Patient oftmals nicht
optimal versorgt.
Im DeutschenArztPortal (www.deutschesarztportal.de) erhalten Ärzte und ihre Praxisteams Informationen und konkrete Praxistipps, wie sie von
ihrer Verordnung abweichende Arzneimittelbelieferungen in der Apotheke verhindern und die Arzneimitteltherapie sichern können.
Ihre Verordnungsfragen schnell und
kompetent beantwortet
Außerdem beantwortet das Team des DeutschenArztPortals Fragen zu kniffligen Verordnungsfällen.
Schicken Sie Ihre Fragen an:
[email protected]
Praktische Verordnungshilfen
• Liste fiktiv zugelassener Arzneimittel:
Diese Produkte müssen von den Kassen nicht
erstattet werden und können häufig zu
Regressen führen
• OTC-Ausnahmeliste: Welche OTC-Arzneimittel werden zulasten der Gesetzlichen
Krankenversicherungen erstattet?
•Übersicht der Me-Too-Präparate: Diese
Arzneimittel haben laut Ansicht einiger Kassen keinen zusätzlichen Nutzen („Scheininnovationen“) und sind deshalb häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen über die
Erstattung.
• Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte
Verordnungs-Newsletter
Ergänzend zum Portal erscheint wöchentlich der
VerordnungsNewsletter mit aktuellen Fragen und
Antworten rund um die Probleme der Arzneimittelverordnung.
Zu unserem Online-Portal:
www.VOdialog.de/0202
14
Nr. 2 I März 2014
Hier gehts direkt zur Anmeldung:
www.VOdialog.de/0203
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AUS DE R I N DUS T R I E
­ eues Medikament zur Inhalation:
N
Einfache Handhabung –
besonders patientenfreundlich
S
eit Anfang des Jahres steht ein neues
Inhalationstherapeutikum für Asthma*- und
COPD**-Patienten zur Verfügung. Die besonders einfache Handhabung des Inhalationssystems und die konstante Dosisfreisetzung
ermöglichen eine patientenfreundliche Therapie.
Relvar ® Ellipta® enthält eine Wirkstoff-Fixkombination aus einem inhalativen Kortikoid (Fluticasonfuroat) und einem selektiven langwirksamen
Beta-2-Agonisten (Vilanterol). Das inhalative Arzneimittel kann in zwei unterschiedlichen Wirkstärken verschrieben werden.1
Einfache Bedienung des Ellipta®Inhalators
konnten zudem >99 % der Asthma-Patienten den
Inhalator immer noch korrekt handhaben.²
PRAXISTIPP: Bei der Verordnung
Menge der Einzeldosen angeben
Bei der Verschreibung von Relvar® Ellipta® muss die
Menge der Einzeldosen (ED) pro Packungsgröße mit
angegeben werden, damit es in der Apotheke zu
einer reibungslosen Arzneimittelbelieferung
kommt.
Verordnungsbeispiel 1
Verordnungsbeispiel 2
Die Inhalation des Wirkstoffpulvers erfolgt mit dem
neuartigen Trockenpulverinhalator Ellipta®.
ÖFFNEN, INHALIEREN, SCHLIESSEN
ÖFFNEN
• Schutzkappe aufschieben
• „Klick“ signalisiert: Dosis ist bereit zur Inhalation
INHALIEREN
• Vor Inhalation ausatmen – nicht in den
Inhalator hinein
• Mundstück mit den Lippen umschließen
• Lüftungsschlitz freihalten
• Tief einatmen und Atem mind. 3–4 Sekunden halten
SCHLIESSEN
• Schutzkappe zuschieben
• Nach Inhalation Mund mit Wasser ausspülen und
ausspucken
Einfache Handhabung
Die Auswertung von 6 klinischen Studien zeigte,
dass der Ellipta®-Inhalator besonders einfach in der
Handhabung ist: 95 % der Asthma- und 98 % der
COPD-Patienten wendeten den Ellipta® bereits
beim ersten Gebrauch richtig an.2,3 Nach 14 Tagen
Weitere Informationen zur richtigen Handhabung können Sie dem beiliegenden Poster
entnehmen, das Sie hier auch
herunterladen können:
www.VOdialog.de/0245
Mit freundlicher Unterstützung von GSK
Den Basistext und die Fachinformation finden Sie unter: www.VOdialog.de/0246
* R egelmäßige Behandlung von Asthma bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, bei denen ein Kombinationspräparat angezeigt ist: Patienten, die mit
inhalativen Kortikosteroiden und einer Bedarfsmedikation mit inhalativen kurzwirksamen Beta2-Agonisten nicht ausreichend eingestellt sind.
** Zur Behandlung von Erwachsenen mit COPD mit einem FEV1 < 70 % des Normwerts (nach Anwendung eines Bronchodilatators), die trotz regelmäßiger bronchodilatorischer Therapie Exarzerbationen in der Vorgeschichte aufweisen.
1 Wirkstärke 92/22 µg bei Asthma und COPD; Wirkstärke 184/22 µg bei Asthma, lt. Fachinformation, Stand Nov. 2013
2 Svedstater H et al. Ease of use of a two-strip dry powder inhaler (DPI) to deliver fluticasone furoate/vilanterol (FF/VI) and FF alone in asthma. P701, ERS 2013.
3 Riley JH et al. Delivery of umeclidinium/vilanterol using a new twin strip device (ELLIPTA®) to COPD patients. Abstract ERS 2013 P4145.
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Nr. 2 I März 2014
15
PR A X I S B E I S PI E L
Vorsicht bei OTC-Arzneimitteln:
Erstattungsfähig oder nicht?
I
n Arztpraxen herrscht häufig Unsicherheit, ob und unter welchen Bedingungen ein
apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel durch die gesetz­
liche Krankenkasse erstattet wird.
Die Anlage I zum Abschnitt F der ArzneimittelRichtlinie zeigt, unter welchen Voraussetzungen
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Gesetz­lichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind.
Die Arzneimittel-Richtlinie, die vom G-BA
beschlossen und regelmäßig aktualisiert wird, konkretisiert Inhalt und Umfang der Leistungspflicht
der gesetzlichen Krankenkassen und regelt, wie
gesetzliche Vorgaben in der vertragsärztlichen Versorgung umzusetzen sind. Sie unterstützt Ärzte bei
einer therapiegerechten und trotzdem wirtschaftlichen Arzneimittelauswahl, und somit dabei,
Regresse zu vermeiden. Sie ist für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte
verbindlich.
ANLAGE I:
Verordnungsfähige OTC-Präparate
In der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie werden
Wirkstoffe, Arzneimittel bzw. Arzneimittelgruppen genannt, die für Erwachsene bei schwerwiegenden Erkrankungen als Standardtherapie gelten.
Damit werden sie ausnahmsweise von den GKV
erstattet – wenn die vom G-BA in der Anlage I definierten Bedingungen erfüllt sind.
Grundsätzlich sind apothekenpflichtige, nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel von der
Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Kinder
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugend­
liche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Verordnungsbeispiel
In der Arztpraxis stellt sich die Frage, ob VitaminD-Präparate als Monopräparat oder nur in fixen
Kombinationen mit Calcium von der Krankenkasse
erstattet werden. Der Arzt möchte im konkreten
Fall Vigantoletten 1000 I.E. 100 Stück N3 für einen
Erwachsenen verordnen. Ein Blick auf die OTC-
16
Nr. 2 I März 2014
Ausnahmeliste der Arzneimittel-Richtlinie zeigt,
bei welcher Indikation Vitamin-D-Präparate von
der KK erstattet werden.
OTC-Ausnahmeliste
Vitamin D als Monopräparat bei ausreichender
Calciumzufuhr über die Nahrung
INDIKATION
•nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose
•nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen
•bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in
der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit
Stimmt die Diagnose mit einer der genannten Indikationen überein, kann der Arzt das Rezept wie
folgt ausstellen und die GKV übernimmt die Kosten:
PRAXISTIPP
Prüfen Sie vor dem Verordnen apothekenpflichtiger
Arzneimittel unbedingt, ob die Voraussetzungen laut
Arzneimittel-Richtlinie erfüllt sind, damit Ihnen kein
Regress droht.
Zur OTC-Ausnahmeliste:
www.VOdialog.de/0251
www.DeutschesArztPortal.de
S E RV IC E
Inhalationssysteme: Schlechte Compliance
bei fehlender Beratung
I
nsbesondere bei der Anwendung von Inhalationssystemen ist die Schulung und Beratung für eine erfolgreiche Therapie entscheidend. Denn die fehlerhafte Anwendung von
Inhalationsgeräten kann den Therapieerfolg
gefährden.
Die fehlerhafte Anwendung von Inhalationsgeräten
ist weit verbreitet. Dies zeigte u. a. die oft zitierte
VITA-Studie (Verbesserung der Inhalationstechnik
von Menschen mit Asthma und COPD in Apotheken, 2008) der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Bei dieser Studie wurde
die Inhalationstechnik von mehr als 750 erwachsenen Patienten analysiert. Es zeigte sich, dass 80 %
der Patienten ihr Inhalationssystem nicht korrekt
anwendeten. Nach einer Beratung waren es hingegen nur noch 28 % der Probanden. Dieses Ergebnis
dokumentiert eindrucksvoll, wie wichtig die Beratung ist, um Anwendungsfehler zu vermeiden und
so eine effektive Therapie zu ermöglichen.
Welches System wie anwenden?
Aktuell befinden sich zahlreiche verschiedene
Inhalationssysteme auf dem Markt, die zum Teil
völlig unterschiedlich gehandhabt werden. Um hier
nicht den Überblick zu verlieren, haben wir ein
­Poster zusammengestellt, das 12 gängige Inhala­
tionssysteme mit Anwendungshinweisen und
­Beratungstipps, Hinweisen zur Reinigung sowie
Informationen zu dazugehörigen Präparaten,
Inhaltsstoffen und Normgrößen übersichtlich
zu­sammenfasst.
Übersichtsposter
Inhalationssysteme
Ein Exemplar des Posters liegt dieser Ausgabe bei,
es kann außerdem im DeutschenArztPortal kostenlos heruntergeladen werden.
t d i ese r
Poster lieg i
e
DeutschesArztPortal
Ausgabe b
Inhalationssysteme & zugehörige Produkte
Bedienung Schritt für Schritt
erklären
ARBEITSHILFE
D a s S e r v i ce - P o r t a l f ü r d i e A r z t p r a x i s
(Auswahl)
Breezhaler®
Diskus®
Dosieraerosol
Astellas Pharma
Novartis Pharma
GlaxoSmithKline
Mundipharma
Dosieraerosol
Easi-Breathe®
Ellipta®
Genuair®
Teva
GlaxoSmithKline
Almirall Hermal
HandiHaler®
NEXThaler®
Novolizer®
Chiesi
Astellas Pharma
Respimat®
Soft Inhaler
Inhalationssystem
Inhalationssystem
Autohaler®
1. Nehmen Sie die
Schutzkappe ab, indem
Sie den kleinen Vorsprung an der Rückseite
der Schutzkappe nach
unten drücken.
Anwendung
2. Drücken Sie den grauen
Hebel hoch bis er
einrastet. Halten Sie den
Autohaler ® dabei
aufrecht.
3. Atmen Sie zunächst aus.
Nehmen Sie dann das
Mundstück in den Mund,
atmen tief ein und halten
den Atem einige
Sekunden an.
4. Drücken Sie danach den
grauen Hebel wieder
herunter und setzen Sie
die Schutzkappe wieder
auf.
Spülen Sie den Inhalator nie mit Wasser. Um
den Inhalator zu reinigen, wischen Sie das
Mundstück innen und außen mit einem sauberen, trockenen und fusselfreien Tuch ab, um
alle Pulverrückstände zu entfernen. Halten Sie
den Inhalator trocken.
1. Öffnen
Zuerst muss die Schutzklappe
vollständig geöffnet werden. Bei
Anwendung des Bedarfssprays
(Salbulair ® N) muss der
Easi-Breathe® vor dem Öffnen
geschüttelt werden.
Langsam und tief ausatmen.
Atmen Sie nicht in den Inhalator
hinein.
2. Inhalieren
a) Tief ausatmen.
b) Den Easi-Breathe® zum Mund
führen und die Lippen fest um
das Mundstück schließen.
c) Tief und gleichmäßig einatmen,
dabei die Lufteinlassöffnung
oben auf dem Inhaliergerät nicht
verdecken.
d) Weiter einatmen, nachdem der
Sprühstoß ausgelöst wurde.
3. Schließen
a) Das Mundstück aus dem Mund
nehmen und den Atem für ca.
5–10 Sek. anhalten.
b) Anschließend langsam
ausatmen.
c) Schutzklappe schließen.
Mundstück mit den Lippen
umschließen, Kopf leicht
zurückneigen. Tief und langsam
durch den Mund einatmen.
Mit Beginn des Einatmens
Metallbehälter nach unten
drücken, um den Sprühstoß
auszulösen.
Nach der Inhalation den Atem
so lange anhalten, wie es
angenehm ist (ca. 5–10 Sek.).
Langsam durch die Nase oder
die fast geschlossenen Lippen
(Lippenbremse) ausatmen.
Während Sie durch den Inhalator einatmen,
dreht sich die Kapsel in der Kammer und Sie
sollten ein schwirrendes Geräusch hören. Sie
werden einen süßen Geschmack empfinden,
während das Arzneimittel in die Lungen gelangt.
Bronchospray®
Junik®
Seebri® Breezhaler®
Ultibro® Breezhaler®
Salbutamol
0,1 mg
Beclometasondipropionat 0,1 mg
Glycopyrronium
bromid 62,55 µg
entspricht
Glycopyrronium
(Abgabe Mundstück:
44 µg) 50 µg
Indacaterol maleat
142,53 µg entspricht
Indacaterol
(Abgabe Mundstück:
85 µg) 110 µg,
Glycopyrronium
bromid 62,55 µg
entspricht Glycopyrronium-Kation
(Abgabe Mundstück:
43 µg) 50 µg
5. Nach richtigem Inhalieren
ist das Kontrollfenster rot.
1. Spannen: Gehäuseunterteil in Pfeilrichtung drehen, bis es
einrastet.
2. Die Schutzkappe bis
zum Anschlag öffnen.
3. Mundstück mit den
Lippen umschließen,
kräftig und tief einatmen, Klickgeräusch
hören, Atem 5–10 Sek.
anhalten, ausatmen.
Fertig!
3. Schließen Sie die Abdeckung nun
vollständig und prüfen Sie, ob das
Zählwerk eine Dosis weniger
anzeigt. Sollte dies nicht der Fall
sein, wenden Sie sich zur
Beurteilung der Inhalationstechnik
an Ihren Arzt oder Apotheker.
3. Kapsel druckvoll anstechen und inhalieren:
Vor dem Inhalieren ausatmen.
Mundstück umschließen und tief einatmen.
Vorgang wiederholen.
Boehringer Ingelheim
So einfach funktioniert Innovation –
1 x täglich
2. Farbige Dosiertaste
drücken. Das Kontrollfenster wird grün.
Wichtig: Taste loslassen!
3. Auslösen und langsam
inhalieren.
1 x täglich
2 Hübe
Einfache Vorbereitung – 1 x im Monat
1. Gehäuse öffnen
Sicherheitsknopf drücken
und Gehäuseunterteil abziehen
1.
2. Patrone einschieben
Schmales Patronenende nach
oben und Patronenboden bis zum
Einrasten auf feste Oberfläche
drücken
2.
3. Gehäuseunterteil wieder aufstecken und anschließend nicht
mehr öffnen oder Patrone entfernen
4. Spannen – Gehäuseunterteil in
3.
Pfeilrichtung drehen, bis es einrastet (s. Schritt 1 Anwendung)
6.
5. Schutzkappe öffnen
(s. Schritt 2 Anwendung)
6. Auslöser drücken, bis eine Sprühwolke sichtbar ist und Schritte
4–6 dreimal wiederholen – fertig!
Wischen Sie die Außenseite des Mundstücks
1 x wöchentlich mit einem trockenen Tuch
(kein Wasser oder andere Flüssigkeiten verwenden!) ab.
Das Mundstück des Inhaliergeräts sollte etwa
drei bis vier Mal wöchentlich mit warmem
Wasser gereinigt und anschließend getrocknet
werden. Hierfür muss zuvor der obere Teil der
Kunststoffhülle abgeschraubt und der Wirkstoffbehälter herausgenommen werden.
Wenn Sie das Mundstück reinigen möchten,
verwenden Sie dazu ein trockenes Tuch, bevor
Sie die Schutzkappe schließen.
Es ist NICHT NOTWENDIG, Ihren Genuair®Inhalator zu reinigen. Falls Sie ihn dennoch reinigen möchten, wischen Sie mit einem trockenen
Küchentuch oder Papiertaschentuch über das
Mundstück. Verwenden Sie NIEMALS Wasser zur
Reinigung des Genuair®-Inhalators, da dies dem
Arzneimittel Schaden zufügen könnte.
Wischen Sie den Inhalator bei Bedarf nur mit
Reinigen Sie den HandiHaler® einmal pro
einem trockenen Tuch/Kosmetiktuch ab.
Monat.
Klappen Sie Schutzkappe und Mundstück nach- Verwenden Sie kein Wasser oder andere Flüssigeinander auf. Öffnen Sie anschließend das Gekeiten!
räteunterteil durch Hochheben des Anstechknopfes. Zur Entfernung von Pulverresten spülen Sie den kompletten HandiHaler® mit warmem Wasser. Trocknen Sie den HandiHaler®
sorgfältig, indem Sie das restliche Wasser auf
ein Papierhandtuch schütten. Lassen Sie ihn anschließend mit geöffneter Schutzkappe, Mundstück und Geräteunterteil an der Luft trocknen.
Da der Trockenvorgang 24 Stunden dauert, reinigen Sie den HandiHaler® unmittelbar nach Gebrauch. Damit ist er für Ihre nächste Anwendung
wieder gebrauchsfertig. Die Außenseite des
Mundstücks können Sie nach Bedarf mit einem
feuchten, jedoch nicht nassen Tuch reinigen.
Der Novolizer®-Inhalator muss in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, zumindest aber bei jedem
Wechsel der Patrone. Dazu schraubt man das Mundstück durch Drehen gegen den Uhrzeigersinn ab,
stellt den Inhalator auf den Kopf und zieht die locker
sitzende Dispergierkammer nach vorne und oben
vom Inhalator ab. Die Einzelteile werden durch leichtes Beklopfen mit einem weichen trockenen Tuch
gereinigt. Kein Wasser!
Bei der Erstbenutzung von flutiform® oder nach längerer
Nichtbenutzung zunächst zwei bis drei Sprühstöße in die
Luft sprühen. Nach jeder Inhalation den Mund gründlich
ausspülen, um wunden Stellen im Mund und Rachen sowie Heiserkeit vorzubeugen.
Hinweis zum Dosiszähler flutiform®: Verbleibende Hübe
werden rückwärts runter gezählt, farblich verändert, im
Dosiszähler angezeigt: 120–40 Hub grün, 40–15 Hub
gelb, ab 15 Hüben rot
Beratungstipps: Nicht über 25 °C lagern. Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren. Bei Bedarf Spacer AeroChamberPlus® nutzen.
Auf der Verpackung von FOSTER® befindet sich
ein Klebeetikett, auf dem Ihr Apotheker das
Abgabedatum vermerkt hat. Ab diesem Datum
ist das Medikament bei normaler Zimmertemperatur noch 5 Monate haltbar. Nicht über
25 °C lagern.
Die Lösung muss vor der Anwendung nicht
geschüttelt werden und gewährleistet eine
konstante Abgabe der extrafeinen Dosis.
Nach der Inhalation den Mund mit Wasser ausspülen.
• Nach Möglichkeit sollte die Anwendung im
Stehen oder Sitzen erfolgen.
• Durch das Einatmen wird der Sprühstoß
automatisch ausgelöst.
• Der Wirkstoff wird immer im richtigen
Moment, nämlich zu Beginn der Inhalation,
abgegeben.
• Der Easi-Breathe® setzt immer eine gleichbleibende Wirkstoffdosis frei.
Nach jeder Anwendung Mund mit Wasser
ausspülen. Dadurch wird die Gefahr verringert,
dass als Nebenwirkung ein wunder Mund oder
Rachen auftritt.
Blister-Handhabung:
1. Trennen Sie die Blisterstreifen entlang der
Perforation.
2. Öffnen Sie die Folie erst unmittelbar vor Gebrauch mit Hilfe der Lasche soweit, dass eine
ganze Kapsel komplett sichtbar wird. Falls dabei
versehentlich eine zweite Kapsel der Luft ausgesetzt wird, muss diese verworfen werden.
3. Entnehmen Sie die Kapsel. Spiriva® Kapseln
enthalten nur eine kleine Menge Pulver, so dass
die Kapseln nur teilweise gefüllt sind.
3-Fach-Feedback bei voller Dosisfreisetzung:
Hören (Klick während Inhalation), Schmecken
(Lactose), Sehen (Zählwerk).
Der innovative Dosisschutz gewährleistet, dass
nur bei erfolgreichem Inhalationsmanöver die
Dosis aus der Dosierkammer freigegeben wird
und das Zählwerk einen Schritt rückwärts zählt.
Anderenfalls wird keine Dosis freigesetzt und das
Zählwerk zählt nicht weiter.
Nach der Inhalation den Mund mit Wasser ausspülen.
• Gerät nicht mehr schütteln, wenn Anzeige auf grün
gewechselt hat!
Für weitere Informationen dazu siehe bitte
Fachinformation/Gebrauchsinformation.
Nicht in den Inhalator hineinatmen. Halten Sie die
grüne Taste nicht gedrückt, während Sie einatmen.
Die komplette Dosis wurde richtig inhaliert, wenn
das Kontrollfenster nach der Inhalation ROT
wurde. Manche Patienten nehmen individuell einen leicht süßen oder etwas bitteren Geschmack
im Mund wahr, während sie das Arzneimittel inhalieren. Dies hat jedoch keine Auswirkungen. Inhalieren Sie keine zusätzliche Dosis, falls Sie nach
der Inhalation keinen Geschmack bemerken.
Viani®
flutiform®
FOSTER® Dosieraerosol
Salbulair® N
Ventolair®
Relvar® Ellipta®
Eklira® Genuair®
Spiriva® 18 Mikrogramm
FOSTER® NEXThaler®
Formotop®
Novolizer®
Budecort®
Novolizer®
Salbu®
Novolizer®
Spiriva® Respimat®
Viani 50/250:
Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 250 µg
flutiform® 50/5:
Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,1 µg,
Fluticason 17-propionat 50 µg
Beclometasondipropionat (BDP) 100 µg,
Formoterol-fumarat-Dihydrat 6 µg
Salbutamol 0,1 mg
Beclometasondipropionat 0,1 mg
Relvar® Ellipta® 92/22:
Abgabe Fluticasonfuroat 92 µg,
Abgabe Vilanterol (als Trifenatat) 22 µg
Aclidinium 322 µg Pulver zur Inhalation
Jede abgegebene Dosis enthält 322 µg Aclidinium
(als 375 µg Aclidiniumbromid).
Dies entspricht einer abgemessenen Dosis von
343 µg Aclidinium (als 400 µg Aclidiniumbromid).
Tiotropiumbromid-1-H2O 22,49 µg
entspricht
Tiotropium-Kation 18 µg
Beclometasondipropionat (BDP) 100 µg,
Formoterol-fumarat-Dihydrat 6 µg
Formoterol
6 µg
oder
12 µg
Budesonid
0,2 mg
oder
0,4 mg
Salbutamol
0,1 mg
Tiotropiumbromid-1H2O 3,12 µg
entspricht
TiotropiumKation 2,5 µg
Für die Reinigung wischen Sie das Mundstück
des Diskus mit einem trockenen Tuch ab.
Das Dosieraerosol einmal pro Woche reinigen:
• Den Inhalator einschließlich der Innen- und
Außenseite des Mundstücks mit einem sauberen, trockenen Tuch abwischen.
• Kein Wasser oder andere Flüssigkeiten benutzen!
Am Diskus befindet sich ein Zählwerk, das
Ihnen zeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig
sind. Es zählt bis 0 zurück. Die Zahlen 5 bis 0
erscheinen in ROT, um Sie darauf hinzuweisen, dass nur noch wenige Einzeldosen übrig
sind. Wenn das Zählwerk eine 0 anzeigt, ist
Ihr Inhalationsgerät leer (d. h. das Pulver ist
aufgebraucht).
Dauer der Haltbarkeit: 2 Jahre.
Haltbarkeit nach Öffnen: 6 Wochen.
Nicht über 25 °C lagern.
Umweltfreundliches Refillsystem
Wichtig:
Der Novolizer® sollte nicht länger als 1 Jahr im
Gebrauch sein.
• Nicht mit Wasser reinigen!
• Patrone passt nur in richtiger Position, sodass ein
falsches Einlegen ausgeschlossen ist.
• Dosierfach kann nur einmal aktiviert werden,
deshalb keine Überdosierungsgefahr!
Beim Spannen: Den Spiriva® Respimat® Inhalator
mit geschlossener grüner Schutzkappe (verhindert
vorzeitiges Auslösen) senkrecht halten.
Wenn der Anzeiger den roten Bereich der Skala erreicht, sind noch etwa 14 Hübe (Dosis für 7 Tage)
vorhanden.
Spätestens 3 Monate nach Anbruch sollte der
Spiriva® Respimat® Inhalator nicht mehr verwendet
werden, selbst wenn das Arzneimittel noch nicht
aufgebraucht ist.
Berodual® Respimat
Soft Inhaler
ED Normgröße/Nmax
Größte Messzahl
Nmax=400 ED
flutiform® 250/10:
Formoterol-fumarat-Dihydrat 8,19 µg,
Fluticason 17-propionat 250 µg
FOSTER® gibt ein Wirkstoffaerosol mit extrafeinem Teilchenspektrum ab. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2–2,5. 100 µg extrafeines BDP
entsprechen also 250 µg nicht extrafeinem BDP.
(Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10)
Relvar® Ellipta® 184/22:
Abgabe Fluticasonfuroat 184 µg,
Abgabe Vilanterol (als Trifenatat) 22 µg
30 ED ohne N-Größe, ab 01.03.2014 N2
3 x 30 ED ohne N-Größe
60 ED N1
3 x 60 ED N3
120 ED ohne N-Größe
360 ED N2
120 ED N2
2 x 120 ED N3
200 ED N1
400 ED N2
200 ED N2
400 ED N3
1 x 30 ED ohne N-Größe
3 x 30 ED ohne N-Größe
60 ED N2
3 x 60 ED ohne N-Größe
Größte Messzahl Nmax=180 ED
Größte Messzahl Nmax=600 ED
Größte Messzahl Nmax=240 ED
Größte Messzahl
Nmax=600 ED
Größte Messzahl
Nmax=400 ED
Größte Messzahl Nmax=600 ED
Größte Messzahl
Nmax=200 ED
30 und 3 x 30 Einzeldosen sind ohne
N-Kennzeichen erstattungsfähig.
120 Einzeldosen sind ohne N-Kennzeichen
erstattungsfähig.
atmadisc® Diskus®
Salbulair®
Flutide® Diskus®
Ventolair®
Serevent® Diskus®
FOSTER® NEXThaler® enthält extrafeine Wirkstoffteilchen. Die Relation von extrafeinem BDP zu
nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2–2,5.
100 µg extrafeines BDP entsprechen also 250 µg
nicht extrafeinem BDP.
(Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10)
Ipratropiumbromid-1H2O 0,02 mg,*
Fenoterolhydrobromid
0,05 mg**
* entspricht
Ipratroiumbromid 0,019 mg
entspricht
Ipratropiumkation 0,015 mg
**entspricht Fenoterol 0,039 mg
Größte Messzahl Nmax=100 ED
Onbrez® Breezhaler®
Aerobec®
flutiform® 125/5:
Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,1 µg,
Fluticason 17-propionat 125 µg
1 x 30 ED und 3 x 30 ED sind ohne
N-Kennzeichen erstattungsfähig.
30 ED N1
60 ED N2
90 ED N3
Größte Messzahl Nmax=90 ED
Bretaris® Genuair®
Aarane® N, Allergospasmin® N, Alvesco®, Atrovent® N Dosier-Aerosol, Beclometason-ratiopharm®,
Berodual® N Dosier-Aerosol, Berotec® N Dosier-Aerosol, Bronchocort® novo, Bronchospray® novo,
Budiair®, Flutide® Dosier-Aerosol, Foradil® Spray FCKW-frei, Forair®, Intal® N Aerosol, INUVAIR®, Junik,
Salbulair® N Dosieraerosol, Salbutamol-ratiopharm® Dosieraerosol, Sanasthmax®, Serevent® DosierAerosol, Sultanol® Dosier-Aerosol, Ventolair® Dosieraerosol, Viani® Dosier-Aerosol FCKW-frei
120 ED N2
2 x 120 ED N3
Größte Messzahl Nmax=240 ED
60 ED N1
100 ED N2
120 ED N2
180 ED N3
100 ED N1
200 ED N2
2 x 200 ED
ohne N-Größe
Größte
Messzahl
Nmax=180 ED
Größte
Messzahl
Nmax=600 ED
Formatris® Novolizer®
Novopulmon® Novolizer®
Salbu Novolizer®
Ventilastin® Novolizer®
Anwend.Video
Die genannten Dosieraerosole sind Produkte mit vergleichbarem Inhalationssystem. Die Wirkstoffkartuschen der verschiedenen Hersteller sind nicht gegeneinander austauschbar.
200 ED N1
400 ED N2
Größte
Messzahl
Nmax =600 ED
4 ml, 60 ED N1
2 x 4 ml, 120 ED N2
3 x 4 ml, 180 ED N3
2 x 4,5 ml, 240 ED N1
Größte Messzahl
Nmax=180 ED
4,5 ml, 120 ED
ohne N-Größe
Größte Messzahl
Nmax=600 ED
Weitere
Anwend.Produkte für
Video
dieses System
Weitere
Produkte für
dieses System
100 ED N1
200 ED N2
400 ED N3
Viani mite 50/100:
Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 100 µg
ED Normgröße/Nmax
200 ED N1
400 ED N2
Größte Messzahl
Nmax=600 ED
Viani forte 50/500:
Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 500 µg
Wirkstoff
Wirkstoff
Präparate
Präparate
Nach der Inhalation können Sie anhand der
transparenten – und nun leeren – Kapsel kontrollieren, ob Sie erfolgreich den ganzen Inhalt
der Kapsel inhaliert haben.
2. Kapsel aus Blister nehmen und einlegen,
Mundstück schließen und einrasten lassen.
4. Kräftig und tief einatmen,
bis ein Klicken zu hören
ist und weiteratmen.
Nach der Inhalation halten
Sie den Atem an solange
es angenehm ist.
Schließen
Schieben Sie die Schutzkappe
vollständig nach oben, um das
Mundstück abzudecken. Spülen
Sie Ihren Mund mit Wasser
aus, nachdem Sie den Inhalator
angewendet haben.
• Den Druckgasbehälter im Inhalator lassen.
Legen Sie das Dosieraerosol nicht ins Wasser.
• Mit dem Einatmen lösen Sie den Autohaler® automatisch aus.
• Die Freisetzung des Wirkstoffes erfolgt immer zu Beginn der Einatmung.
• Der Autohaler® setzt immer eine konstante
Wirkstoffdosis frei.
• Nach dem Einatmen ertönt ein leises
„Klack“; ein hörbares Signal für eine erfolgreiche Inhalation.
1. Entriegeln und Mundstück nach oben klappen.
3. Prüfen, ob das Kontrollfenster Grün anzeigt,
dann ist der Inhalator
bereit. Bevor Sie den
Inhalator an den Mund
führen, atmen Sie
vollständig aus und nicht
in den Inhalator.
1. Die Schutzkappe vom
Novolizer® abziehen.
Das Kontrollfenster ist
noch rot.
1. Prüfen Sie anhand des Zählwerks,
dass noch Dosen (1–120) im
NEXThaler ® vorhanden sind.
Halten Sie Ihren NEXThaler ® fest
in senkrechter Position. Öffnen
Sie die bis dahin geschlossene
Abdeckung nun vollständig. Atmen
Sie so tief wie möglich aus. Nicht
in den Inhalator ausatmen!
2. Das Mundstück fest mit den
Lippen umschließen, dabei nicht
den Lufteinlass abdecken.
Mit einem schnellen und tiefen
Atemzug inhalieren, bis ein
klickendes Geräusch zu hören ist.
Lassen Sie sich davon nicht
irritieren und atmen Sie weiter tief
ein.
Nach der Inhalation den Atem so
lange anhalten, wie es angenehm
ist (ca. 10 Sek.), danach langsam
ausatmen, jedoch nicht in den
Inhalator.
2. Grüne Taste ganz
herunterdrücken und
wieder loslassen.
Inhalieren
Halten Sie den Inhalator zuerst
von Ihrem Mund entfernt und
atmen Sie so weit wie möglich
aus. Atmen Sie dabei nicht in
den Inhalator hinein.
Setzen Sie das Mundstück zwischen Ihre Lippen
und umschließen Sie es fest mit Ihren Lippen.
Blockieren Sie nicht den Lüftungsschlitz mit den
Fingern.
Atmen Sie in einem langen, gleichmäßigen und
tiefen Atemzug ein. Halten Sie den Atem so lange
wie möglich an (etwa 3–4 Sek.).
Nehmen Sie den Inhalator von Ihrem Mund. Atmen
Sie ruhig und langsam aus. Atmen Sie dabei nicht in
den Inhalator hinein.
Hinweis: Den Easi-Breathe® stets senkrecht halten.
Boehringer Ingelheim
So einfach funktioniert Handlichkeit – 1 x täglich
1. Schutzkappe durch
Zusammenziehen der
Pfeile abziehen.
Öffnen
Schieben Sie die Schutzkappe
herunter, bis Sie ein „Klicken“
hören. Ihr Arzneimittel ist
jetzt zum Inhalieren bereit.
Zur Bestätigung zählt das
Zählwerk um 1 herunter.
Beratungstipps
Beratungstipps
Bitte beachten Sie!
Stecken Sie das zum Reinigen verwendete
Tuch oder andere Gegenstande nicht in den
Autohaler®, es könnte zu Beschädigungen
des Autohalers® führen. Bitte den Autohaler®
nicht auseinandernehmen oder mit Wasser
spülen!
Beide Tasten gleichzeitig fest
drücken um die Kapsel zu
durchstechen, bis ein Klicken zu
hören ist, dann wieder loslassen.
Atmen Sie vollständig aus, bevor Sie
das Mundstück in den Mund nehmen.
Halten Sie den Inhalator wie im Bild
gezeigt. Die Tasten sollen nach links
und rechts zeigen. Drücken Sie nicht
auf die Tasten. Nehmen Sie das
Mundstück in den Mund und
schließen Sie die Lippen um das
Mundstück. Atmen Sie rasch und
gleichmäßig so tief wie möglich ein.
Drücken Sie nicht auf die Tasten.
Halten Sie Ihren Atem mind. 5 bis 10
Sek. an oder solange, wie dies
bequem möglich ist, während Sie den
Inhalator aus dem Mund nehmen.
Atmen Sie anschließend aus.
Chiesi
Schutzkappe vom Mundrohr
des Inhalators abnehmen.
1. Schutzkappe vom Mundstück
des Dosieraerosols abnehmen
und Dosieraerosol kräftig
schütteln.
2. Aufrecht hinsetzen oder
hinstellen. Langsam und tief,
jedoch nicht in das Dosieraerosol, ausatmen.
3. Dosieraerosol senkrecht mit
dem Behälterboden nach oben
vor den Mund halten. Kopf leicht
nach hinten beugen und das
Mundstück mit den Lippen fest
umschließen.
4. Langsam (ca. 5 Sek.) und tief
durch den Mund einatmen und
dabei zu Beginn der Einatmung
den Wirkstoffbehälter nach
unten drücken (Sprühstoß wird
ausgelöst).
5. Atem so lange anhalten, wie es
angenehm ist (ca. 10 Sek.).
Dosieraerosol aus dem Mund
nehmen, langsam ausatmen.
6. Vor einer zweiten Inhalation
30 Sek. warten und das Dosieraerosol nochmals schütteln,
dann den Inhalationsvorgang
wiederholen.
7. Schutzkappe wieder aufsetzen.
Reinigung/
Patronenwechsel
Reinigung/
Patronenwechsel
Eine wöchentliche Reinigung mit einem trockenen Tuch ist ausreichend.
1. Öffnen: Durch Wegschieben des Daumengriffes,
bis das Mundstück und
der Hebel erscheinen und
ein Klicken zu hören ist.
2. Spannen: Hebel von
sich wegschieben, bis
ein Klicken zu hören ist.
Damit ist eine Dosis zur
Inhalation freigegeben. Ein
kleines Loch im Mundstück hat sich geöffnet.
3. Inhalieren: Tief
ausatmen (nicht in den
Diskus hinein). Dann das
Mundstück mit den Lippen
umschließen und rasch,
gleichmäßig und tief durch
den Diskus einatmen.
Atem so lange wie möglich
anhalten (5–10 Sek.) und
dann langsam durch die
Nase wieder ausatmen.
4. Schließen: Daumengriff
bis zum Einrasten zurückschieben.
Schutzkappe abziehen. Zum Öffnen
Basisteil festhalten und Mundstück
zurückklappen. Kapsel mit trockenen
Händen aus der Blisterpackung
entnehmen (nicht durch die Folie
drücken).
Kapsel in das Kapselfach legen und
den Inhalator schließen, bis Sie ein
Klicken hören.
Anwendung
Hat der Patient aufgrund einer falschen Bedienung
z. B. das Gefühl, das Inhalationsgerät funk­t ioniert
nicht oder das Arzneimittel ist wirkungslos, kann
es zur sogenannten intelligenten Non-Com­pliance
kommen, d. h., der Patient setzt das Arzneimittel
bewusst ab. Die richtige Bedienung des Gerätes ist
Schritt für Schritt zu erklären; dabei ist z. B. auf
Zähler am Gerät zu verweisen, welche dem Patien­
ten anzeigen, wenn eine Applikation stattgefunden
hat. Teilweise wird bei der Inhalation auch ein
akustisches Signal ausgelöst.
S ic h e r v e ror dn e n
Aut-idem-Ausschluss –
weil „gleich“ nicht immer „gleich“ ist
Therapiegefährdung durch
Arzneimittelaustausch in der Apotheke
!
Fortschritt durch Forschung.
Moderne Fixkombinationstherapie
jetzt auch mit innovativem
Pulverinhalator.
Ihre Medien rund
um die Arzneimittelverordnung und
Regressvermeidung
kostenlos abonnieren:
www.VOdialog.de/0201
Fiktiv zugelassene Arzneimittel:
Vorsicht Regressgefahr!
Vier typische Beispiele für abweichende
Rezeptbelieferungen und wie sie sich
Gewusst wie:
vermeiden lassen:
BtM-Rezepte korrekt ausfüllen
Verordnet: 2 x Prograf 1 mg HKP 100 St. N3
Abgegeben: 1 x Prograf 1 mg HKP 100 St. N3
begründung: Die Apotheke darf den NmaxBereich, der in der Packungsgrößenverordnung festgelegt wird, nicht überschreiten. In
diesem Beispiel liegt Nmax bei 100.
PrAxis-TiPP:
Ein Sondervermerk des
Abgegeben: Zyprexa 5 mg 70 Stück
begründung: Die 98er-Packung ist eine sog.
„Jumbopackung“, die über die GKV nicht
erstattungsfähig ist. Abgabefähig lt. LauerTaxe ist die Packung mit 70 Stück.
Almirall Hermal GmbH
Astellas Pharma GmbH
Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co.KG
Chiesi GmbH
PrAxis-TiPP: Die Rezeptausstellung
sollte immer aus der aktuellen Arztsoftware
erfolgen. Wird bevorzugt aus der „Hausapotheke“ oder „elektronischen Patientenkartei“
verordnet, müssen auch diese regelmäßig
Arztes auf dem Rezept gewährleistet,
e ts aktualisiert werden, damit für die Rezeptausm
am
adass
s ixti ste
o rP ra
exakt
die
Menge
abgegeben wird:
mverordnete
ted uonl d
sÄurz
stellung immer die aktuellen Arzneimitteldai n fi üprBitte
„Menge ärztlich begründet“ oder „!“
L aograezm
ten zugrunde gelegt werden.
-m
D a s se r v i ce
zusätzlich auf dem Rezept hinter dem verordneten Arzneimittel vermerken.
Wichtig: Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Softwaresystem beim Aufspielen eines Updates
auch die Arzneimitteldaten der „Hausapotheke“ automatisch aktualisiert werden.
Problem: Original wird gegen
Import ausgetauscht
Verordnet: Stalevo 200 mg/50 mg/200 mg
FTA 30 St. N1
Abgegeben: Stalevo 200 mg/50 mg/200 mg
FTA CC Pharma 30 St. N1
begründung: Es liegt eine produktneutrale
Verordnung vor. In diesem Fall sind die Apotheken verpflichtet, den günstigeren Import abzugeben.
PrAxis-TiPP: Die Angabe des Herstellers
Schwerpunktthema:
oder der PZN des verordneten Medikamentes
auf dem Rezept ist für die Originalabgabe wichtig.
In diesem Fall müsste die Verordnung lauten:
Stalevo 200 mg/50 mg/200 mg Orion Pharma
FTA 30 St. N1
richtiger Umgang mit
rabattierten originalen
4
Hier gehts zum Poster:
Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht:
Problem: Verordnete Packung ist
nicht mehr im Handel
Verordnet: Zyprexa 5 mg 98 Stück
Problem: Mehrfachverordnung
wird in der Apotheke gekürzt
s
Verordnung
Dialog
Nr. 1 I September 2013
Die Zeitschrift
Problem: Verordnete Menge wird
gekürzt
Verordnet: Roxithromycin AbZ 300 mg
10 Stück
Abgegeben: Roxithromycin Al 300 mg 7 Stück
begründung: Die Krankenkasse des Patienten
hat mit dem Pharmahersteller Aliud einen
Rabattvertrag über die 7er-Packung abgeschlossen; die Apotheke ist verpflichtet, den
Rabattvertrag zu bedienen.
1
PrAxis-TiPP: Um zu gewährleisten, dass
der Patient die verordnete Menge von 10 Tabletten erhält und den Therapieplan einhalten
kann, sollte das Aut-idem-Kreuz gesetzt werden.
GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
Mundipharma GmbH
Novartis Pharma GmbH
Teva GmbH
2013
NEU
www.DeutschesArztPortal.de
Das Portal
Der Newsletter
© DeutschesArztPortal / Daten ohne Gewähr / Stand: Januar 2014
www.VOdialog.de/0245
www.DeutschesArztPortal.de
Nr. 2 I März 2014
17
V E ROR DN U NG
Hilfsmittel: Was muss bei der Rezeptausstellung berücksichtigt werden?
P
rodukte, die im Hilfsmittelverzeichnis
gelistet sind, dürfen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Um nicht in Regressgefahr zu geraten,
müssen bei der Rezeptausstellung einige
Aspekte beachtet werden.
Hilfsmittelverzeichnis
Bei Hilfsmitteln handelt es sich um medizinisch
sächliche Leistungen, die zulasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.
In einem vom Spitzenverband der Krankenkassen
erstellten Hilfsmittelverzeichnis sind alle Produkte
gelistet, die von den Krankenkassen erstattet werden, unterteilt in 33 unterschiedliche Produktgruppen. Hierzu zählen beispielsweise Gehhilfen, Bandagen, Absauggeräte, Inhalations- und
Atemtherapiegeräte.
Jede Produktgruppe enthält eine Gliederung und
eine Definition mit leistungsrechtlichen Hinweisen
und einer Aufzählung der Indikationen, die eine
Versorgung rechtfertigen.
Eine Übersicht der Produktgruppen
des Hilfsmittelverzeichnis finden
Sie auch im DeutschenArztPortal:
www.VOdialog.de/0254
Praxisbeispiel:
Verordnung eines Inhalationsgerätes
Ein Kinderarzt möchte seiner einjährigen Pa­t ientin
ein Inhalationsgerät verschreiben, das von der
Krankenkasse zum Verbleib erstattet wird.
Die Vorgehensweise zur korrekten Verordnung
von Hilfsmitteln ist in der sogenannten Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geregelt.
Nach dieser Liste ergeben sich zwei verschiedene
Möglichkeiten der Verordnung:
1. Produktneutrale Verordnung
Bei diesem Verordnungstyp wird das Inhala­
tionsgerät nicht namentlich genannt, sondern
die Verordnung erfolgt unter
• Nennung der Produktart entsprechend dem
Hilfsmittelverzeichnis, z. B. „Medikamentenvernebler für die unteren Atemwege“ oder
• Nennung der 7-stelligen Positionsnummer,
z. B. 14.24.01.0
Abgabe in der Apotheke
Bei der produktneutralen Verordnung kann der
Apotheker aus über 60 verschiedenen Inhalationsgeräten wählen, die sich hinsichtlich Funktionsweise, Ausstattung, techn. Daten etc.
stark unterscheiden. Dabei ist das vom Apotheker gewählte Gerät nicht zwangsläufig das
Beste für die Therapie.
2. Einzelproduktverordnung
Die Hilfsmittelrichtlinie erlaubt es dem Arzt
aber auch, eine Einzelproduktverordnung auszustellen, bei der ein Hilfsmittel, z. B. PARI
­JuniorBOY® SX namentlich verordnet wird.
So wird bei der Verordnung sichergestellt, dass
kein Austausch in der Apotheke erfolgt und der
Patient das Gerät erhält, das am besten für ihn
geeignet ist. In diesem Fall ist eine entsprechende Begründung des Arztes nach HilfsM-RL
§ 7 (3) erforderlich (s. Rezeptbeispiel).
18
Nr. 2 I März 2014
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AUS DER INDUSTRIE
Gezielte Verordnung unterstützt
Therapie
Mit der Rezeptierung eines besonders effizienten
Systems (z. B. PARI JuniorBOY® SX) kann die Therapie maßgeblich unterstützt werden. Durch die
Auswahl eines leistungsstarken Systems profitieren auch die Kostenträger, da sich die Gesamtkosten der Arzneimitteltherapie durch eine optimale
Medikamentennutzung reduzieren.
Da es sich in unserem Beispiel um ein Kleinkind
handelt, entscheidet sich der Arzt für die Verschreibung eines PARI ­JuniorBOY® SX, denn dieser bietet
gerade bei Säuglingen und Kleinkindern in der
Anwendung einige Vorteile:
Richtige Rezeptausstellung
Damit die Patientin das ausgewählte Inhalationssystem erhält, sollte die Verordnung folgender­
maßen aussehen:
• Kurze Inhalationszeit: unter 7 Minuten für 2,5 ml
Inhalationslösung
• Durch spezielle Ausstattung (BABY Maske und
BABY Winkel) auch für Babys ab dem ersten
Lebensmonat geeignet
•Besonders kleine Tröpfchen für die kleineren
Atemwege von Babys und Kleinkindern
• Mit integriertem „Trainings-Tool“ (PIF-Control)
zum Erlernen einer effektiven Inhalationstechnik
• Zur Therapie von Bronchialasthma, allergischem
Asthma und akuter oder chronischer Bronchitis
Wichtige Punkte bei jeder Hilfsmittelverordnung:
• Verordnung auf normalem Kassenrezept (Muster 16)
• „7“ auf Rezept eintragen
• Hilfsmittel nicht zusammen mit Arzneimitteln verordnen
• Angabe der Diagnose
Wichtige Punkte für die Einzelproduktverordnung:
• Produktname inkl. Hilfsmittelnummer (HM-Nr.)
• Zusatz „Zum Verbleib beim Patienten“
• Begründung (HilfsM-RL § 7 (3))
Abgabe in der Apotheke
Bei einer Verordnung nach oben genanntem Beispiel ist ein Austausch ohne Rücksprache mit dem
Arzt in der Apotheke ausgeschlossen.
FAZIT
Die Patientin erhält den verordneten PARI JuniorBOY® SX in der Apotheke
PZN: 08884300
Hilfsmittelnummer: 14.24.01.0109
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Übrigens: Hilfsmittelverordnungen belasten
das Arztbudget nicht!
Nr. 2 I März 2014
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AUS DE R I N DUS T R I E
Arzneimittelsubstitution
bei kritischen Indikationen verhindern
E
in Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch gegen ein wirkstoffgleiches Generikum – darüber besteht Konsens. Wird aber
durch Setzen dieses Kreuzes auch der Austausch gegen einen Import in der Apotheke
vermieden?
„Natürlich ja, aus diesem Grund setze ich ja das
Kreuz!“, denkt eine Großzahl der verordnenden
Ärzte. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass dies
mitnichten der Fall ist.
Beispiel Eligard® von Astellas:
Zur Behandlung von hormonabhängigem, fortgeschrittenem Prostatakarzinom bei erwachsenen
Männern kann beispielsweise Eligard® (Astellas)
eingesetzt werden. Der Wirkstoff Leuprorelinacetat
senkt den Testosteronspiegel im Blut stark ab und
unterdrückt damit das testosteronabhängige
Tumorwachstum.
Eine solche onkologische Therapie verlangt im
Sinne des Patienten eine engmaschige medizinischpharmazeutische Betreuung, wobei immer auch die
psychologischen Motivationsparameter des Patienten berücksichtigt werden sollten. Zweifel an der
Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie bis hin zu
Befürchtungen, dass es sich z. B. aufgrund einer
ungewohnten, mit Aufklebern versehenen Packung
um eine Fälschung handeln könnte, sind unbedingt
zu vermeiden.
Wenn beispielsweise bei einem Hormonpräparat
wie Eligard® mehr als ein Viertel aller Verordnungen mit einem Aut-idem-Kreuz versehen werden, so
zeigt dies, dass die Ärzte
eine kontinuierliche Versorgung mit exakt dem
verordneten Präparat für
notwendig erachten.
20
20
Nr. 2 I März 2014
Aut idem verhindert nicht Import
Das Aut-idem-Kreuz verbietet jedoch nur den Austausch gegen wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika), nicht aber den Austausch gegen Importpräparate, da es sich bei letzteren nicht nur um wirkstoffgleiche, sondern um identische Produkte handelt.
In einem erläuternden Kommentar des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zu § 5 des Rahmen­
vertrags (Importabgabe) heißt es hierzu:
Unverändert gilt, dass das Setzen eines aut-idem
Kreuzes die Abgabe eines Importes bzw. des
Bezugsarzneimittels nicht hindert, da es sich bei
der Abgabe von Importen im Verhältnis zum
Bezugsarzneimittel nicht um eine Ersetzung,
sondern um die Abgabe des „Gleichen“ handelt.
Dies gilt nach der neuen Regelung zum Vorrang
rabattbegünstigter Arzneimittel auch für die
Abgabe von Rabattarzneimitteln.
Wenn Sie für Ihren Patienten also die Abgabe eines
Originalpräparates als notwendig erachten, können Sie dies auf dem Rezept dokumentieren. Eine
entsprechende Verordnung könnte so aussehen:
• Eligard® verordnen
• Aut-idem-Kreuz setzen
• „Keine Importabgabe erwünscht“
ergänzen
Die Ergänzung sollten Sie noch einmal mit Datum
und Ihrer Unterschrift absichern, s. Abb.
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PR A X I S H L F E
Therapiesicherung durch regelmäßige
­Aktualisierung der Arzneimitteldatenbank
D
ie Quartals-Updates der Praxissoftware werden in den Arztpraxen meist zeitnah durchgeführt. Die Aktualisierung der
Arzneimitteldatenbank erfolgt hingegen oft
weniger regelmäßig.
Wird die Arzneimitteldatenbank nicht regelmäßig
aktualisiert, hat dies erhebliche Konsequenzen für
die Arzneimittelverordnung: So können Änderun-
gen der Packungsgrößen oder auch
die Rücknahme von Packungen
bei der Rezeptierung nicht berücksichtigt werden. Neue Wirkstärken oder neue Darreichungsformen, aber auch neue, innovative
Produkte können nicht verordnet
werden. Die folgenden Beispiele zeigen, wie wichtig
die Aktualisierung der Arzneimitteldatenbank ist.
PRAXISBEISPIEL 1: Geänderte Packungsgrößen gem. Packungsgrößenverordnung
à Therapie und Compliance sind gefährdet, z. B. durch Abgabe
einer geringeren Stückzahl
Durch die Packungsgrößenverordnung werden die Normgrößeneinteilungen (N1, N2,
N3) neu geregelt. Viele Unternehmen haben die Packungsgrößen geändert, um sie
den neuen Normbereichen anzugleichen. So wurde die N3 von Zyprexa® 2,5 mg
UTA N3 mit 98 Tabletten auf eine N3 mit 70 Tabletten geändert. Der Apotheker
gibt – ohne Wissen des Arztes – die neue N3 mit 70 Tabletten ab. Die Therapie kann
somit nicht über den vom Arzt verordneten Zeitraum durchgeführt werden.
PRAXISBEISPIEL 2: Neue Produkte fehlen in der Arzneimittel-Datenbank
à Innovative Produkte zur Therapieoptimierung können nicht verordnet
­werden, z. B. Clivarodi 17178
Seit Mitte 2013 kann die Therapie der TVT durch das erste körpergewichtsunabhängige und nur einmal täglich anzuwendende niedermolekulare Heparin Clivarodi® 17178
I.E. deutlich vereinfacht werden. Wird die AM-Datenbank nicht regelmäßig aktualisiert
und das Arzneimittel nicht in die „Hausapotheke“ übertragen, kann das Präparat
nicht verordnet und die Therapie somit nicht optimiert werden.
PRAXISBEISPIEL 3: Rabattvertragsprodukt enthält die verordnete Menge nicht
à Therapieprobleme, z. B. durch Abgabe eines Antibiotikums mit geringerer
Stückzahl
Ständig werden neue Rabattverträge abgeschlossen. Die Apotheken müssen dann bei
gleichem Wirkstoff das verordnete Präparat auf das Rabattarzneimittel substituieren.
Ist z. B. bei einem TK-Patienten Clindamycin Sandoz® 600 mg FTA 14 St. N1 verordnet, muss der Apotheker auf das rabattierte Clindamycin-ratiopharm® FTA 12 St. N1
austauschen. Die vom Arzt vorgesehene Therapiedauer kann nicht eingehalten werden.
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Nr. 2 I März 2014
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U M F R AGE
PRAXISBEISPIEL 4: Verordnungsausschluss nicht berücksichtigt
à Regressgefahr
Eine Anzahl von Produkten kann aufgrund der AM-Richt­
linie von der Verordnung ausgeschlossen werden. Hier ist
es wichtig, die aktuell gültige Verordnungssituation in der
Arzneimitteldatenbank zu verfolgen, da eine Verordnung
trotz Verordnungsausschluss zu einem Regress führt, z. B.
bei fiktiv zugelassenen Arzneimitteln, wie Inimur® Creme.
Therapiesicherung und Regressvermeidung durch
regelmäßige Arzneimitteldatenbank-Updates
1
Aufgrund vielfältiger gesetzlicher Regelungen ist es wichtig, mit dem Quartals-Update
der Praxisverwaltungssoftware immer auch die Arzneimitteldatenbank zu aktualisieren.
Wie wichtig die Aktualisierung der AM-Datenbank ist, zeigen
folgende Praxisbeispiele:
Praxisbeispiel 1
Geänderte Packungsgrößen
gem. Packungsgrößenverordnung
➔Therapie und Compliance sind gefährdet, z. B. durch
Abgabe einer geringeren Stückzahl
Durch die Packungsgrößenverordnung werden die Normgrößeneinteilungen (N1, N2, N3)
neu geregelt. Viele Unternehmen haben die Packungsgrößen geändert, um sie den
neuen Normbereichen anzugleichen. So wurde die N3 von Zyprexa® 2,5 mg UTA N3 mit
98 Tabletten auf eine N3 mit 70 Tabletten geändert. Der Apotheker gibt – ohne Wissen
des Arztes – die neue N3 mit 70 Tabletten ab. Die Therapie kann somit nicht über den
vom Arzt verordneten Zeitraum durchgeführt werden.
Praxisbeispiel 2
Neue Präparate fehlen
in der Arzneimittel-Datenbank
➔Innovative Produkte zur Therapieoptimierung können
nicht verordnet werden, z. B. Clivarodi
WICHTIG
Neues Arzneimittelsoftware-Update aus Gründen
der Therapiesicherheit und Regressvermeidung
stets aktuell in die Arzneiverordnungssoftware einspielen. Aktualisierte Arzneimitteldaten in die
„Hausapotheke“ übertragen.
Seit Mitte 2013 kann die Therapie der TVT durch das erste körpergewichtsunabhängig
und nur einmal täglich anzuwendende niedermolekulare Heparin Clivarodi® deutlich
vereinfacht werden (ab 60 kg Körpergewicht). Wird die AM-Datenbank nicht regelmäßig
aktualisiert und das Arzneimittel nicht in die „Hausapotheke“ übertragen, kann das Präparat
nicht verordnet und die Therapie somit nicht optimiert werden.
Praxisbeispiel 3
Rabattprodukt entspricht nicht
der verordneten Menge
➔ Therapieprobleme, z. B. durch Abgabe eines
Antibiotikums mit geringerer Stückzahl
Ständig werden neue Rabattverträge abgeschlossen. Die Apotheken müssen dann bei
gleichem Wirkstoff das verordnete Präparat auf das Rabattarzneimittel substituieren. Ist
z. B. bei einem TK-Patienten Clindamycin Sandoz® 600 mg FTA 14 St. N1 verordnet,
muss der Apotheker auf das rabattierte Clindamycin-ratiopharm® FTA 12 St. N1 austauschen. Die vom Arzt vorgesehene Therapiedauer kann nicht eingehalten werden.
Therapiesicherung durch SoftwareAktualisierung zum Download:
WICHTIG
● Neues Arzneimittelsoftware-Update aus Gründen der Therapiesicherheit und
Regressvermeidung stets aktuell in die Arzneiverordnungssoftware einspielen
● Aktualisierte Arzneimitteldaten in die „Hausapotheke“ übertragen
www.VOdialog.de/0281
Umfrage-Auswertung:
Mehrheit verordnet überwiegend aus der
Elektronischen Patientenkartei
D
ie Arztsoftware ist heute aus keiner
Praxis mehr wegzudenken. Die zahlreichen
Funktionen, die eine solche Software bietet,
unterstützen die ärztliche Tätigkeit in
erheblichem Maße.
Elektronischen Patientenkartei vornimmt. Bei
83 % der Teilnehmer liegt der Anteil der Verordnungen aus dieser Kartei bei über 70 %. Umso wichtiger ist, dass die Daten aktualisiert werden, um ein
aktuelles Therapiemanagement zu ermöglichen
und unklare bzw. „veraltete“ Verordnungen zu vermeiden.
So ermöglicht die Elektronische Patientenkartei
neben der Dokumentation von Diagnosen und Anteil der Verordnungen aus der Elektronischen Patientenkartei
Laborbefunden u. a. die Darstellung von Arz5 % 3 %
3 %
neimittel-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen 6 %
mehr als 70 %
in chronologischer Reihenfolge.
ca. 70 %
In einem unserer Verordnungs-Newsletter
ca. 60 %
fragten wir Sie, wie häufig Sie aus Ihrer Elek­
tronischen Patientenkartei verordnen.
ca. 50 %
Es zeigte sich, dass die Mehrheit der Teil83 %
alles andere
nehmer Verordnungen überwiegend aus der
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Nr. 2 I März 2014
www.DeutschesArztPortal.de
✁
W ISSENS - CHECK
Wissens-Check
fürs ganze Praxisteam
BtM-Rezept: Was gehört drauf?
B
Gutsche
in
über ein
­Fachbuch
im Wert v
on
100 €
etäubungsmittel-Rezepte können voller Tücken sein – denn im
Vergleich zu „normalen“ Rezepten müssen sie den besonderen
Anforderungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
genügen. Unvollständig oder fehlerhaft ausgestellte Rezepte führen
schnell zu Abgabeproblemen und Rückfragen der Apotheken.
Machen Sie mit und
gewinnen Sie mit
etwas Glück ein
­Fachbuch Ihrer Wahl
im Wert von 100 €.
Die Abbildung zeigt ein vollständig und korrekt ausgefülltes BtM-Rezept. Welche 3 Angaben
gehören unbedingt auf ein BtM-Rezept, auf die beim „normalen“ Rezept verzichtet werden kann?
Bitte ankreuzen:
£Ausstellungsdatum 1
£Genaue Menge des verschriebenen Arzneimittels
[g,ml,Stück] 2
£Gebrauchsanweisung entspr. BtMVV 3
£Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes 4
£Telefonnummer des verschreibenden Arztes 5
1
2
4
3
5
Ein Tipp: Werfen Sie einen Blick in die vergangene Ausgabe des VerordnungsDialogs. Auf Seite 17 gibt es einen
Überblick über alle Aspekte, die beim Ausfüllen eines Rezeptes beachtet werden müssen. Hier können Sie die
ganze Ausgabe herunterladen: www.VOdialog.de/0271
Faxen Sie uns schnell Ihre Antwort und gewinnen Sie mit etwas Glück ein Fachbuch Ihrer Wahl!
Faxen Sie die Lösung an
VERORDNUNGSHILFE 1
Damit Sie an der Verlosung teilnehmen können,
benötigen wir folgende Daten:
Antibiotika-Verordnung –
­Mengenkürzung in der Apotheke
0221/222 8 33 22
Kürzungen von verordneten Arzneimittelmengen in der Apotheke sind kein Einzelfall – dabei kann der Arzt dies durch BePraxis
achtung einfacher Formalien verhindern.
Unsere Verordnungshilfe zu Antibiotika
Straße
zeigt, wie durch Setzen des Aut-idemKreuzes die Abgabe der gewünschten
PLZ/Ort
Arzneimittelmenge gesichert werden
kann.
Nachname, Vorname
E-Mail-Adresse
Sie möchten uns die Lösung lieber mailen? Kein Problem:
[email protected]
Betreff: Rätsel VerordnungsDialog 2
Einsendeschluss: 30.04.14. Es gelten die allgemeinen Daten­schutz­bestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Verordnungshilfe finden Sie
auf der Rückseite und kostenlos
zum Download unter:
www.VOdialog.de/0221
zum Ausschneiden
und Sammeln
✁
D as Se r vice- Po r tal f ü r die A r z tpraxis
DeutschesArztPortal
VERORDNUNGSHILFE
Antibiotika-Verordnung – Mengenkürzung verhindern!
Abgabe in der Apotheke: 5 Therapietage
1
Aufgrund bestehender Rabattverträge ist es möglich, dass in der Apotheke ein verordnetes Antibiotikum mit einer bestimmten
Stückzahl/Menge durch ein Präparat mit abweichender bzw. geringerer Stückzahl/Menge substituiert werden muss. Praxisbeispiel:
Arzt verordnet: 7 Therapietage
Das Aut-idem-Kreuz unterbindet nicht den Austausch gegen ein Importpräparat. Daher sollte
– wenn erforderlich – ein Vermerk wie „Import
nicht gewünscht“ ergänzt werden.
Hinweis
➡ Therapieerfolg gefährdet!
Folgen:
➡ Therapiedauer verkürzt sich
um 2 Tage (von 7 auf 5 Tage)
Amoxi Clavulan Stada 875/125 mg
10 Tabletten N1
(für 5 Behandlungstage)
Vorschlag zur Rezeptierung:
Amoxclav Sandoz 875/125 mg
14 Tbl. N1; Dos.: 2 x 1
Amoxclav Sandoz 875/125 mg
14 Tabletten N1
(für 7 Behandlungstage)
AOK Bayern
Amoxclav Sandoz 875/125 mg
14 Tbl. N1; Dos.: 2 x 1
Therapiesicherung
Das Setzen des Aut-idem-Kreuzes verhindert
den Austausch des verordneten Arzneimittels
gegen ein rabattbegünstigtes Produkt mit
abweichender Therapiedauer in der Apotheke.
Begründung durch den Gesetzgeber
Laut Rahmenvertrag ist die Apotheke verpflichtet, vorrangig Rabattartikel abzugeben; Packungen des gleichen N-Bereiches gelten dabei
als identisch und damit austauschbar (N1 = 10–16 Stück).
Weitere Fälle können Sie HIER nachlesen! www.DeutschesArztPortal.de
© DeutschesArztPortal / ohne Gewähr / Stand: Februar 2014

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