Handout Bewertung von Prüfungsgesprächen kfm
Transcription
Handout Bewertung von Prüfungsgesprächen kfm
Bewertung von Prüfungsgesprächen in kaufmännischen Ausbildungsberufen und Fortbildungsberufen Prüferkongress der IHK Nord Westfalen „DIE BESTEN PRÜFEN“ Überblick 1. Unterschiedliche Prüfungsformen – unterschiedliche Prüfungsziele 2. Ableitung von Bewertungskriterien am Beispiel des Ausbildungsberufs „Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel“ 3. Bewertungsbogen und Bewertungsmatrix 4. Bewertung von Gesprächssimulationen 5. Dokumentation und Ergebnisfindung 30.10.2014 2 1 Kompetenzschwerpunkte* Fachkompetenz berufstypische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen Methodenkompetenz berufsübergreifende Fähigkeit, die Gesamtlösung eines Arbeitsauftrags theoretisch zu durchdenken und die einzelnen Schritte zum Ziel hin gedanklich und praktisch zu vollziehen Sozialkompetenz berufsübergreifende Fähigkeit, in Gruppen unterschiedlicher Struktur zielgerichtet und verträglich mit anderen zusammenzuwirken *gemäß IHK Prüferkompass 30.10.2014 3 Prüfungsstruktur Kfm. im Einzelhandel 30.10.2014 Warenwirtschaft und Rechnungswesen Abschlussprüfung Teil 1 35 % Verkauf und Marketing Abschlussprüfung Teil 2 65 % Geschäftsprozesse im Einzelhandel Fallbezogenes Fachgespräch in der Wahlqualifikation schriftlich 25 % mündlich 40 % schriftlich 15 % schriftlich 10 % Wirtschaft- und Sozialkunde schriftlich 10 % 4 2 Ziel von Prüfungsgesprächen Prüfungsgespräche • dienen nicht zur Bestätigung der schriftlichen Prüfungsergebnisse. • sind keine Wiederholung der schriftlichen Prüfung. Sie bieten die einmalige Chance, • auf die individuelle Tätigkeit des Prüfungsteilnehmers einzugehen, • seinen Erfahrungshorizont und seine Leistungsfähigkeit festzustellen • sowie soziale und interaktive Eigenschaften festzustellen. 30.10.2014 5 Fallbezogenes Fachgespräch KiEH § 7 (4) Ausbildungsordnung Die Anforderungen im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch sind: Der Prüfling soll anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben ein Fachgespräch führen; …(dabei) soll der Prüfling zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln und betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. … 30.10.2014 6 3 Kommunikationsfähigkeit Warenbereich Aufgabenstellung ermöglicht Leistungen lt. Verordnung Gesprächsführung und Fragetechnik ermöglichen dem Prüfungsteilnehmer die geforderten Leistungen zu zeigen Bewertungsbogen Betriebspraktische Aufgaben Handlungsorientierte Prüfungsaufgabe Gesprächsführung Kunden- und Serviceorientierung Aufgabenstellungen Vorgaben der Verordnung Ableitungen aus den Vorgaben der VO Bewertungskriterien bilden die Vorgaben der Verordnung ab 30.10.2014 7 Ableitung von Bewertungskriterien Vorgabe lt. Verordnung Abgeleitetes Bewertungskriterium Kunden- und serviceorientiertes Handeln Kunden- und Serviceorientierung Lösen betriebspraktischer Aufgaben Lösungsverhalten Fachkenntnisse Kommunikationsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Kenntnisse des Warenbereichs Warenkenntnisse 30.10.2014 8 4 Beobachtungsund Bewertungsbogen 30.10.2014 9 Bewertungsmatrix 30.10.2014 10 5 Anforderungen an Bewertungskriterien weniger ist oft mehr (Was ist in x Minuten beobachtbar?) operationalisiert (Wie ist das Bewertungskriterium beschrieben?) gegeneinander abgrenzbar (bspw. Prozesskompetenz vs. Methodenkompetenz) nicht redundant (bspw. nonverbales Verhalten vs. Gesamteindruck) 30.10.2014 11 Unterschiedliche Prüfungsgespräche Fachgespräch Gesprächssimulation Expertengespräch Rollenspiel Prüfer und Prüfungsteilnehmer auf Augenhöhe Setting z. B. Kunden – Verkäufer Dialog zwischen Prüfer und Prüfungsteilnehmer Prüfungsteilnehmer ist gesprächsführend Bewertung von: • Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge • Methodisches Vorgehen und Lösungsverhalten • Kommunikative Fähigkeiten (i. S. v. fachlich korrekter Ausdruck und Argumentation) Bewertung von: • Methodisches Vorgehen (z. B. Beratungsgespräch) und Lösungswege • Kommunikative Fähigkeiten (i. S. v. kunden- und situationsgerechter Kommunikation) • Weitere „weiche“ Faktoren wie Empathie, nonverbales Verhalten 30.10.2014 12 6 Bewertungsbogen Bankkaufleute 30.10.2014 13 Die Bewertung von Gesprächssimulationen Fachkompetenz Bank Versicherung und Finanzen Immobilien 40 % 40 % 33,3 % 60 % Methodenkompetenz Kommunikative Kompetenz 30.10.2014 Sport und Fitness 33,3 % 60 % 60 % 33,3 % 40 % 14 7 Das Prüfungsprotokoll dient … … der Entscheidungsfindung im Prüfungsausschuss, … der Erinnerung in möglichen Widerspruchsverfahren und … der Tatsachenermittlung im Klageverfahren. Deshalb sollte es enthalten: 1. Chronologischer Verlauf der Prüfung in Stichworten • 2. kann ganz oder teilweise durch Prüfungsaufgaben u. ä. ersetzt werden Hinweise auf die Qualität der Aussagen des Prüflings • Formulierungen wie vollständig, richtig, spontan, teilweise …, unvollständig, falsch reichen aus • im Extremfall sogar Zeichen wie + / - / 0 • besser ist allerdings, die Aussagen in Stichworten zu protokollieren 30.10.2014 15 Bewertungsverfahren nach Prüfungsordnung § 25 (1) A-PO bzw. § 22 (1) F-PO Jede Prüfungsleistung ist von jedem Mitglied des Prüfungsausschusses selbstständig zu bewerten. Beschlüsse über die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, der Prüfung insgesamt sowie über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung werden vom Prüfungsausschuss gefasst. Bei der gemeinsamen Feststellung der Ergebnisse dienen die Einzelbewertungen der Prüfungsausschussmitglieder als Grundlage. 30.10.2014 16 8 Bewertungsverfahren nach Prüfungsordnung § 25 (2) A-PO bzw. § 22 (3) F-PO Zur Vorbereitung der Beschlussfassung nach Absatz 1 kann der Vorsitz mindestens zwei Mitglieder mit der Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen beauftragen. Die Beauftragten sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. Die beauftragten Mitglieder dokumentieren die wesentlichen Abläufe und halten die für die Bewertung erheblichen Tatsachen fest (§ 42 Abs. 2 und 3 BBiG). Die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei der Beschlussfassung nach Absatz 1 nicht an die Einzelbewertung der beauftragten Mitglieder gebunden. 30.10.2014 17 30.10.2014 18 9