Erläuterungen zum Prüfungsverfahren - IHK Kassel
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Erläuterungen zum Prüfungsverfahren - IHK Kassel
Stand: 09. Januar 2013 (SK) Erläuterungen zum Prüfungsverfahren Fachkraft für Lagerlogistik AO von 07/2004 Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Der Prüfungsteilnehmer soll in insgesamt höchstens 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe durchführen, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll: 1. Entladen und Kontrollieren einer Lieferung, 2. Einlagern von Gütern nach Güterarten. Der Prüfungsteilnehmer soll in insgesamt höchstens 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Für die Aufgaben kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht: 1. Arbeitsorganisatorische Abläufe, 2. Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln, 3. Lagerungsprozesse. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen: 1. Praktische Arbeitsaufgaben 2. Prozesse der Lagerlogistik 3. Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag 4. Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 5 Stunden) (höchstens 180 Minuten) (höchstens 90 Minuten) (höchstens 60 Minuten) Die Prüfungen in den Prüfungsbereichen 2 nach den Nummern 2 bis 4 sind schriftlich durchzuführen. Praktische Arbeitsaufgabe Der Prüfungsteilnehmer soll im Prüfungsbereiche Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen. Innerhalb dieser Zeit wird hierüber ein insgesamt bis zu 15-minütiges Fachgespräch geführt. Seite 1 IHK Kassel - Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Gewichtung Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht: Praktische Arbeitsaufgaben a) Aufgabe 1 b) Aufgabe 2 Prozesse der Lagerlogistik Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag Wirtschafts- und Sozialkunde = 25 % = 25 % = 25 % = 15 % = 10 % Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn - im Gesamtergebnis - im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben - im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche - in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Abschlussprüfung nicht bestanden. Mündliche Ergänzungsprüfung Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft" und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfungsteilnehmer zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Weitere Details Dem Prüfungsteilnehmer soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält der Prüfungsteilnehmer eine vom Vorsitz zu unterzeichnende Bescheinigung. Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen und dem Prüfungsteilnehmer mitzuteilen. Die weiteren Unterlagen (Zeugnis, Ergebnismitteilung usw.) werden von der IHK zugesandt. Diese Erläuterungen fassen die Prüfungsregelungen aus der zur Zeit Ausbildungsordnung zusammen. Sie ersetzen die Ausbildungsordnung nicht. gültigen - Änderungen vorbehalten Notenspiegel: 100 – 92 Punkte = Note 1 = sehr gut unter 92 – 81 Punkte = Note 2 = gut unter 81 – 67 Punkte = Note 3 = befriedigend Seite 2 unter 67 – 50 Punkte = Note 4 = ausreichend unter 50 – 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft unter 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend IHK Kassel - Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de