Erläuterungen zum Prüfungsverfahren - IHK Kassel

Transcription

Erläuterungen zum Prüfungsverfahren - IHK Kassel
Stand: 09. Januar 2013 (SK)
Erläuterungen zum Prüfungsverfahren
Fachkraft für Lagerlogistik
AO von 07/2004
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für das erste
Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im
Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff,
soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfungsteilnehmer soll in insgesamt höchstens 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe
durchführen, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll:
1. Entladen und Kontrollieren einer Lieferung,
2. Einlagern von Gütern nach Güterarten.
Der Prüfungsteilnehmer soll in insgesamt höchstens 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben
schriftlich bearbeiten. Für die Aufgaben kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
1. Arbeitsorganisatorische Abläufe,
2. Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln,
3. Lagerungsprozesse.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der
Ausbildungsordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im
Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
1. Praktische Arbeitsaufgaben
2. Prozesse der Lagerlogistik
3. Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag
4. Wirtschafts- und Sozialkunde
(höchstens 5 Stunden)
(höchstens 180 Minuten)
(höchstens 90 Minuten)
(höchstens 60 Minuten)
Die Prüfungen in den Prüfungsbereichen 2 nach den Nummern 2 bis 4 sind schriftlich
durchzuführen.
Praktische Arbeitsaufgabe
Der Prüfungsteilnehmer soll im Prüfungsbereiche Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt
höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten
durchführen. Innerhalb dieser Zeit wird hierüber ein insgesamt bis zu 15-minütiges
Fachgespräch geführt.
Seite 1
IHK Kassel - Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel
www.ihk-kassel.de
Gewichtung
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes
Gewicht:
Praktische Arbeitsaufgaben
a) Aufgabe 1
b) Aufgabe 2
Prozesse der Lagerlogistik
Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag
Wirtschafts- und Sozialkunde
= 25 %
= 25 %
= 25 %
= 15 %
= 10 %
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis
- im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben
- im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche
- in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der
Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben mit „ungenügend“ bewertet,
so ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft"
und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend" bewertet
worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des
Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die
schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen,
wenn
diese
für
das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der
Prüfungsbereich ist vom Prüfungsteilnehmer zu bestimmen. Bei der Ermittlung des
Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der
mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Weitere Details
Dem Prüfungsteilnehmer soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der
Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat.
Hierüber erhält der Prüfungsteilnehmer eine vom Vorsitz zu unterzeichnende Bescheinigung.
Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung
getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen und dem
Prüfungsteilnehmer mitzuteilen. Die weiteren Unterlagen (Zeugnis, Ergebnismitteilung usw.)
werden von der IHK zugesandt.
Diese Erläuterungen fassen die Prüfungsregelungen aus der zur Zeit
Ausbildungsordnung zusammen. Sie ersetzen die Ausbildungsordnung nicht.
gültigen
- Änderungen vorbehalten Notenspiegel:
100 – 92 Punkte = Note 1 = sehr gut
unter 92 – 81 Punkte = Note 2 = gut
unter 81 – 67 Punkte = Note 3 = befriedigend
Seite 2
unter 67 – 50 Punkte = Note 4 = ausreichend
unter 50 – 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft
unter 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend
IHK Kassel - Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel
www.ihk-kassel.de