Versicherungen und Flugunfalluntersuchung

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Versicherungen und Flugunfalluntersuchung
Büro für Flugunfalluntersuchungen
Bureau d’enquête sur les accidents d’aviation
Ufficio d’inchiesta sugli infortuni aeronautici
Uffizi d'investigaziun per accidents d'aviatica
Aircraft accident investigation bureau
Die Stellung der Versicherung in
der Flugunfalluntersuchung
CFAC-Forum 2011
Haftung und Versicherung in der Luftfahrt
Mittwoch, 5. Oktober 2011
Warum geschah der erste Flugunfall?
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Daniel W. Knecht
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Die „Rozière“ – eine Schnapsidee?
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Daniel W. Knecht
Weil Fehler beim Fliegen oft…
…tödlich enden
…teuer werden
…Drittpersonen gefährden
…hat sich seit Beginn der Aviatik eine
sorgfältige Abklärung der Unfallursachen
eingebürgert.
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Daniel W. Knecht
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Systematische Forschung und
Statistiken
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Daniel W. Knecht
Versicherungen und
Flugunfalluntersuchung
"Aviation in itself is not
inherently dangerous. But to an
even greater degree than the sea,
it is terribly unforgiving of any
carelessness, incapacity or
neglect."
29. Oktober 1931, RAeS
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Captain A.G. Lamplugh
CBE FRAeS MJAE FRGS
Head of British Aviation
Insurance Group (BAIG)
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Daniel W. Knecht
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Überblick
• Einleitung
• Ziel und Abgrenzung einer
Flugunfalluntersuchung
• Amtshilfe und Akteneinsicht
• Kosten - Versicherungsleistungen
• Ein Blick über die Grenzen
• Zusammenfassung
• Fragen
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Daniel W. Knecht
Der Anhang 13 zum Abkommen über
die internationale Zivilluftfahrt
• Abklärung von
Flugunfällen als
hoheitliche Aufgabe
• Regelt vor allem die
Rechte der von einem
Unfall betroffenen
Staaten
• Versicherungen sind
kein einziges Mal
erwähnt – Warum?
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Daniel W. Knecht
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Ziel einer Flugunfalluntersuchung
nach ICAO Annex 13
• The sole objective of the investigation of an
accident or incident shall be the prevention
of accidents and incidents.
• It ist NOT the purpose of this activity to
apportion blame or liability.
Versicherungen sind primär mit Schuld- und
Haftungsfragen befasst und damit nicht in
die Flugunfalluntersuchung integrierbar.
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Umsetzung im Luftfahrtgesetz
„Die rechtliche Würdigung der Umstände und
Ursachen von Flugunfällen ist nicht Sache der
Flugunfalluntersuchung.“ (Art. 24 Abs.4 LFG)
Das BFU konzentriert sich auf die Fragen:
• Was ist geschehen?
• Warum ist es geschehen?
• Wie kann man es besser machen?
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Daniel W. Knecht
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Das Büro für
Flugunfalluntersuchungen…
• führt seine Abklärungen unabhängig
von, aber koordiniert mit anderen
Behörden (z.B. der Justiz) durch.
• unterstützt im gesetzlichen Rahmen
alle übrigen Untersuchungen und
Tätigkeiten im Zusammenhang mit
einem Flugunfall.
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Amts- und Verwaltungshilfe
Sozialversicherungen erhalten auf
Anfrage diejenigen Daten, die für die
Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von Leistungen erforderlich
sind. (Art. 32 Abs. 2 ATSG)
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Akteneinsicht
„Wer ein begründetes Interesse am Untersuchungsergebnis hat, kann Akteneinsicht beanspruchen, sofern
nicht wesentliche öffentliche oder private Interessen
die Geheimhaltung von Aktenstücken erfordern.“
(Art. 24 Abs. 5 LFG)
•
•
•
•
Die vom Untersuchungsverfahren direkt Betroffenen
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Bevollmächtigte Vertreter fremder Staaten
Personen/Institutionen, die ein besonderes
rechtliches Interesse am Ausgang der Untersuchung
glaubhaft machen können. (Art. 28 Abs. 1 VFU)
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Typische Anfrage einer Versicherung
• „Wir bitten Sie uns schriftlich zu bestätigen, dass für
das Luftfahrzeug zum Unfallzeitpunkt alle
notwendigen Bordpapiere vorlagen, die
Unterhaltsvorschriften am Luftfahrzeug eingehalten
worden sind, und der Pilot zum Unfallzeitpunkt eine
gültige Lizenz besass, sowie berechtigt war, das
Luftfahrzeug zu pilotieren.“
• Darf das BFU eine solche Anfrage beantworten?
• NEIN – Rechtliche Würdigung, oft sind Beweismittel
gar noch nicht vollständig vorhanden
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Kosten
• Untersuchungskosten werden vom Bund getragen,
Rückgriffsrecht bei Vorsatz und Grobfahrlässigkeit
(Art. 26 Abs. 1 LFG, Art. 31 Abs. 3 VFU)
• Kosten der Bewachung der Unfallstelle trägt der
betroffene Kanton (Art. 26 Abs. 3 LFG, Art. 31 Abs. 1 VFU)
• Die Kosten der Bergung von Leichen oder
Luftfahrzeugen sind selbst dann vom
Luftfahrzeughalter zu tragen, wenn der
Untersuchungsleiter die Bergung zum Zweck der
Untersuchung anordnet. (Art. 26 Abs. 2 LFG)
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Kosten – Probleme in der Praxis
• Unfall oberhalb des Gotthardpasses.
• Transport der Wrackteile mit Helikopter bis zur
Passstrasse.
• Strassentransport bis zur Wrackhalle (Region
Winterthur).
• Wann endet die Bergung?
• Vorschlag Versicherungen: Alles was per Helikopter
transportiert wird, ist Bergung…
• Grundsatz des BFU: Effiziente und
Kostengünstige Lösung für alle Beteiligten.
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Stellung der Versicherungen - Ein
Blick über die Grenze I
Schweiz
Frankreich
Beteiligung an der Keine
Untersuchung
Keine
Bergungskosten
Luftfahrzeughalter
(Versicherung)
Keine gesetzliche
Regelung – in der Praxis
Kostenaufteilung
zwischen BEA und
Versicherung
Lagergebühren
Staat
Staat
Akteneinsicht
Kopien von gewissen
Ausdrücklich
Dokumenten schon
ausgeschlossen
während Untersuchung
verfügbar
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Stellung der Versicherungen - Ein
Blick über die Grenze II
Schweiz
Italien
Beteiligung an der Keine
Untersuchung
Keine
Bergungskosten
Luftfahrzeughalter
(Versicherung)
Luftfahrzeughalter
(Versicherung)
Lagergebühren
Staat
Staat
Akteneinsicht
Kopien von gewissen
Ausdrücklich
Dokumenten schon
ausgeschlossen
während Untersuchung
verfügbar
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Stellung der Versicherungen - Ein
Blick über die Grenze III
Schweiz
Vereinigtes Königreich
Beteiligung an der Keine
Untersuchung
Keine
Bergungskosten
Luftfahrzeughalter
(Versicherung)
Staat
Falls Bergung für
Untersuchung nicht
notwendig:
Luftfahrzeughalter
Lagergebühren
Staat
Staat
Akteneinsicht
Kopien von gewissen
Dokumenten schon
während Untersuchung
verfügbar
Kopien von wesentlichen
Dokumenten schon
während Untersuchung
verfügbar
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Stellung der Versicherungen - Ein
Blick über die Grenze IV
Schweiz
Vereinigte Staaten von
Amerika
Beteiligung an der Keine
Untersuchung
Ausdrücklich
ausgeschlossen
Bergungskosten
Luftfahrzeughalter
(Versicherung)
Luftfahrzeughalter
(Versicherung)
Lagergebühren
Staat
Luftfahrzeughalter
(Versicherung)
Akteneinsicht
Kopien von gewissen
Ausdrücklich
ausgeschlossen
Dokumenten schon
während Untersuchung
verfügbar
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Zusammenfassung
• Die Flugunfalluntersuchung
• will durch ein umfassendes Verständnis von
Unfällen und schweren Vorfällen die
Flugsicherheit verbessern
• darf zivil- und strafrechtliche Aspekte nicht
behandeln
• Versicherungen in der Schweiz
• sind in eine Flugunfalluntersuchung nicht
integriert
• müssen meistens gewisse Leistungen erbringen
• erhalten die notwendigen Unterlagen für ihre
Aufgaben
• International existieren unterschiedliche Regelungen
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