Versicherungen und Flugunfalluntersuchung
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Versicherungen und Flugunfalluntersuchung
Büro für Flugunfalluntersuchungen Bureau d’enquête sur les accidents d’aviation Ufficio d’inchiesta sugli infortuni aeronautici Uffizi d'investigaziun per accidents d'aviatica Aircraft accident investigation bureau Die Stellung der Versicherung in der Flugunfalluntersuchung CFAC-Forum 2011 Haftung und Versicherung in der Luftfahrt Mittwoch, 5. Oktober 2011 Warum geschah der erste Flugunfall? Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 2 Daniel W. Knecht 1 Die „Rozière“ – eine Schnapsidee? Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 3 Daniel W. Knecht Weil Fehler beim Fliegen oft… …tödlich enden …teuer werden …Drittpersonen gefährden …hat sich seit Beginn der Aviatik eine sorgfältige Abklärung der Unfallursachen eingebürgert. Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 4 Daniel W. Knecht 2 Systematische Forschung und Statistiken Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 5 Daniel W. Knecht Versicherungen und Flugunfalluntersuchung "Aviation in itself is not inherently dangerous. But to an even greater degree than the sea, it is terribly unforgiving of any carelessness, incapacity or neglect." 29. Oktober 1931, RAeS Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 Captain A.G. Lamplugh CBE FRAeS MJAE FRGS Head of British Aviation Insurance Group (BAIG) 6 Daniel W. Knecht 3 Überblick • Einleitung • Ziel und Abgrenzung einer Flugunfalluntersuchung • Amtshilfe und Akteneinsicht • Kosten - Versicherungsleistungen • Ein Blick über die Grenzen • Zusammenfassung • Fragen Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 7 Daniel W. Knecht Der Anhang 13 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt • Abklärung von Flugunfällen als hoheitliche Aufgabe • Regelt vor allem die Rechte der von einem Unfall betroffenen Staaten • Versicherungen sind kein einziges Mal erwähnt – Warum? Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 8 Daniel W. Knecht 4 Ziel einer Flugunfalluntersuchung nach ICAO Annex 13 • The sole objective of the investigation of an accident or incident shall be the prevention of accidents and incidents. • It ist NOT the purpose of this activity to apportion blame or liability. Versicherungen sind primär mit Schuld- und Haftungsfragen befasst und damit nicht in die Flugunfalluntersuchung integrierbar. Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 9 Daniel W. Knecht Umsetzung im Luftfahrtgesetz „Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Flugunfällen ist nicht Sache der Flugunfalluntersuchung.“ (Art. 24 Abs.4 LFG) Das BFU konzentriert sich auf die Fragen: • Was ist geschehen? • Warum ist es geschehen? • Wie kann man es besser machen? Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 10 Daniel W. Knecht 5 Das Büro für Flugunfalluntersuchungen… • führt seine Abklärungen unabhängig von, aber koordiniert mit anderen Behörden (z.B. der Justiz) durch. • unterstützt im gesetzlichen Rahmen alle übrigen Untersuchungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Flugunfall. Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 11 Daniel W. Knecht Amts- und Verwaltungshilfe Sozialversicherungen erhalten auf Anfrage diejenigen Daten, die für die Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von Leistungen erforderlich sind. (Art. 32 Abs. 2 ATSG) Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 12 Daniel W. Knecht 6 Akteneinsicht „Wer ein begründetes Interesse am Untersuchungsergebnis hat, kann Akteneinsicht beanspruchen, sofern nicht wesentliche öffentliche oder private Interessen die Geheimhaltung von Aktenstücken erfordern.“ (Art. 24 Abs. 5 LFG) • • • • Die vom Untersuchungsverfahren direkt Betroffenen Bundesamt für Zivilluftfahrt Bevollmächtigte Vertreter fremder Staaten Personen/Institutionen, die ein besonderes rechtliches Interesse am Ausgang der Untersuchung glaubhaft machen können. (Art. 28 Abs. 1 VFU) Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 13 Daniel W. Knecht Typische Anfrage einer Versicherung • „Wir bitten Sie uns schriftlich zu bestätigen, dass für das Luftfahrzeug zum Unfallzeitpunkt alle notwendigen Bordpapiere vorlagen, die Unterhaltsvorschriften am Luftfahrzeug eingehalten worden sind, und der Pilot zum Unfallzeitpunkt eine gültige Lizenz besass, sowie berechtigt war, das Luftfahrzeug zu pilotieren.“ • Darf das BFU eine solche Anfrage beantworten? • NEIN – Rechtliche Würdigung, oft sind Beweismittel gar noch nicht vollständig vorhanden Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 14 Daniel W. Knecht 7 Kosten • Untersuchungskosten werden vom Bund getragen, Rückgriffsrecht bei Vorsatz und Grobfahrlässigkeit (Art. 26 Abs. 1 LFG, Art. 31 Abs. 3 VFU) • Kosten der Bewachung der Unfallstelle trägt der betroffene Kanton (Art. 26 Abs. 3 LFG, Art. 31 Abs. 1 VFU) • Die Kosten der Bergung von Leichen oder Luftfahrzeugen sind selbst dann vom Luftfahrzeughalter zu tragen, wenn der Untersuchungsleiter die Bergung zum Zweck der Untersuchung anordnet. (Art. 26 Abs. 2 LFG) Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 15 Daniel W. Knecht Kosten – Probleme in der Praxis • Unfall oberhalb des Gotthardpasses. • Transport der Wrackteile mit Helikopter bis zur Passstrasse. • Strassentransport bis zur Wrackhalle (Region Winterthur). • Wann endet die Bergung? • Vorschlag Versicherungen: Alles was per Helikopter transportiert wird, ist Bergung… • Grundsatz des BFU: Effiziente und Kostengünstige Lösung für alle Beteiligten. Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 16 Daniel W. Knecht 8 Stellung der Versicherungen - Ein Blick über die Grenze I Schweiz Frankreich Beteiligung an der Keine Untersuchung Keine Bergungskosten Luftfahrzeughalter (Versicherung) Keine gesetzliche Regelung – in der Praxis Kostenaufteilung zwischen BEA und Versicherung Lagergebühren Staat Staat Akteneinsicht Kopien von gewissen Ausdrücklich Dokumenten schon ausgeschlossen während Untersuchung verfügbar Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 17 Daniel W. Knecht Stellung der Versicherungen - Ein Blick über die Grenze II Schweiz Italien Beteiligung an der Keine Untersuchung Keine Bergungskosten Luftfahrzeughalter (Versicherung) Luftfahrzeughalter (Versicherung) Lagergebühren Staat Staat Akteneinsicht Kopien von gewissen Ausdrücklich Dokumenten schon ausgeschlossen während Untersuchung verfügbar Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 18 Daniel W. Knecht 9 Stellung der Versicherungen - Ein Blick über die Grenze III Schweiz Vereinigtes Königreich Beteiligung an der Keine Untersuchung Keine Bergungskosten Luftfahrzeughalter (Versicherung) Staat Falls Bergung für Untersuchung nicht notwendig: Luftfahrzeughalter Lagergebühren Staat Staat Akteneinsicht Kopien von gewissen Dokumenten schon während Untersuchung verfügbar Kopien von wesentlichen Dokumenten schon während Untersuchung verfügbar Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 19 Daniel W. Knecht Stellung der Versicherungen - Ein Blick über die Grenze IV Schweiz Vereinigte Staaten von Amerika Beteiligung an der Keine Untersuchung Ausdrücklich ausgeschlossen Bergungskosten Luftfahrzeughalter (Versicherung) Luftfahrzeughalter (Versicherung) Lagergebühren Staat Luftfahrzeughalter (Versicherung) Akteneinsicht Kopien von gewissen Ausdrücklich ausgeschlossen Dokumenten schon während Untersuchung verfügbar Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 20 Daniel W. Knecht 10 Zusammenfassung • Die Flugunfalluntersuchung • will durch ein umfassendes Verständnis von Unfällen und schweren Vorfällen die Flugsicherheit verbessern • darf zivil- und strafrechtliche Aspekte nicht behandeln • Versicherungen in der Schweiz • sind in eine Flugunfalluntersuchung nicht integriert • müssen meistens gewisse Leistungen erbringen • erhalten die notwendigen Unterlagen für ihre Aufgaben • International existieren unterschiedliche Regelungen Versicherung und Flugunfalluntersuchung| CFAC-Forum 2011 21 Daniel W. Knecht 11