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Allgemeine Grundsätze Verantwortlich für Prospektinhalt und Anbieterin Für den Inhalt und das Angebot des vorliegenden Verkaufsprospektes übernimmt die Wormeck Real Estate Corporation, 391 N.W. 179th Avenue , Aloha Oregon, 97006 USA. die Verantwortung. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt durch Eintragung in das Genussrechtsregister der Gesellschaft. Das Angebot der Genussrechte erfolgt in Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten ist gegenwärtig nicht beabsichtigt. Allerdings behält sich die Gesellschaft zu einem späteren noch von der Hauptversammlung festzulegenden Zeitpunkt vor, die Genussrechte in anderen Jurisdiktionen des europäischen Wirtschaftsraums unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen anzubieten. Sonstige Personen, die nicht in den Kreis der nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen, die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz bzw. ihren Firmensitz in Deutschland haben. Die Genussrechte werden nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika und auch nicht an US Bürger, die außerhalb der USA ihren Wohnsitz haben, angeboten. Ein Treuhänder wurde nicht bestellt. Aloha, Oregon den 10. November 2006 Gegenstand der Gesellschaft Satzungsgemäß ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und zur Ergreifung aller Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Gemäß der Gründungsurkunde, ist die Wormeck Real Estate Corporation an keinen bestimmten Geschäftszweck gebunden. Sie ist vielmehr berechtigt, jede nach dem Gesetz erlaubte Tätigkeit auszuüben. Hierbei handelt es sich um eine Standardformulierung in der amerikanischen Gründungsurkunde. Eine Konkretisierung des Geschäftsgegenstandes erfolgt in der Gründungsurkunde üblicherweise nicht. Siegfried Wormeck Vorstand / Präsident Datum der Prospektaufstellung Die im vorliegenden Verkaufsprospekt gemachten Angaben basieren auf dem Stand vom 10. November 2006. Sollten sich während der Zeichnungsfrist Veränderungen ergeben, die zum einen für die Beurteilung der Wormeck Real Estate Corporation und zum anderen des vorliegenden Genussrechtsangebots von wesentlicher Bedeutung sind oder sein könnten, werden diese, sofort nach bekannt werden, in Form eines Nachtrags zu diesem Verkaufsprospekt veröffentlicht. Die Gesellschaft darf Verträge aller Art abschließen sowie die Leitung mit unternehmerischer Einflussnahme anderer Unternehmen übernehmen und zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Dritte als Genussrechtsinhaber beteiligen, deren Modalitäten vom Vorstand festgelegt werden. Die Gesellschaft darf sich an Tochtergesellschaften beteiligen. Sie darf innerhalb und außerhalb des Gründungsstaates Filialen und Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Gegenstand des Prospekts Gegenstand des Angebots sind 17.500.000 Stück auf den Namen lautende (vinkulierte) Genussrechte mit einem Nennbetrag in Höhe von jeweils US $ 10 aus der von der Wormeck Real Estate Corporation beschlossenen Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital in Höhe von insgesamt US $ 175.000.000 mit Gewinnund Verlustbeteiligung ab dem Monat des Beitritts, bzw. zeitanteilig für das laufende Geschäftsjahr. Rechtsverhältnisse Die Genussrechtsbedingungen der Wormeck Real Estate Corporation sind in der Form ausgestaltet, dass das Genusskapital bei der -4- Allgemeine Grundsätze Gesellschaft wie Eigenkapital bilanziert werden kann. D.h., dass die Bestandteile der Genussrechtbedingungen nachträglich nicht geändert werden können und vorzeitige Rückzahlungen ausgeschlossen sind. Das Rechtsverhältnis dieser Beteiligung basiert ausschließlich auf die im vorliegenden Prospekt abgedruckten Genussrechtsbedingungen und dem jeweils dazugehörenden Zeichnungsschein mit den darin festgelegten Zeichnungsmodalitäten. Abhängigkeit des Emittenten von Patenten oder Lizenzen Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist nicht von Patenten und / oder Lizenzen abhängig. Dennoch kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass ein möglicher wirtschaftlicher Erfolg eines künftig beteiligten Unternehmens oder die Aufnahme einer Tätigkeit vom Bestehen oder vom Erwerb von Patenten oder Lizenzen abhängig werden kann. Ergebnisbeteiligung Die Vermögenseinlagen der Genussrechtsbeteiligten nehmen sowohl am Gewinn als auch bis zur Höhe der jeweiligen Einlage am Verlust der Wormeck Real Estate Corporation teil. Die Verlustbeteiligung besteht bis zur vollen Höhe des gezeichneten Nennbetrags. Unabänderlichkeiten Die im vorliegenden Verkaufsprospekt angebotene Unternehmensbeteiligung unterliegt den im Anhang des vorliegenden Prospekts beigefügten Genussrechtsbedingungen, die in der Form ausgearbeitet und in den Genussrechtsbedingungen festgeschrieben sind, so dass Änderungen, Beschränkungen oder Verkürzungen nur durch eine entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung möglich sind. Rangrücktritt Die Genussrechtsinhaber treten mit ihren Auszahlungsansprüchen im Rang hinter allen Forderungen anderer Gläubiger zurück. D.h. dass im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft, Auszahlungen an die Genussrechtsinhaber nur geleistet werden, wenn alle Forderungen anderer Gläubiger bezahlt sind. Die Beteiligung am Verlust der Genussrechte besteht bis zur vollen Höhe der Zeichnungssumme. Wobei eine Nachschusspflicht seitens des Zeichners über die gezeichnete Anlage zzgl. des Agios hinaus, ausgeschlossen ist. Verträge Verträge die von besonderer Bedeutung für die Wormeck Real Estate Corporation sind und die Einfluss auf die künftige Geschäftsentwicklung nehmen könnten, wurden von der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht geschlossen. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Maßgeblich für alle im Rahmen des Beteiligungsverhältnises erwachsenen Rechtsstreitigkeiten ist die Rechtsordnung des USBundesstaates Oregon. Soweit sich die Parteien einig sind und es gesetzlich zulässig ist, kann auch der Wohnsitz des jeweiligen Genussrechtsinhabers als Gerichtsstand vereinbart werden. Beteiligungsform / Ausgabekurs Die Wormeck Real Estate Corporation gewährt den Anlegern durch Zeichnung im Wege der Privatplatzierung eine unternehmerische Genussrechtsbeteiligung mit Gewinn- und Verlustbeteiligung. Die Gesellschaft begibt 17.500.000 Stück vinkulierte, auf den Namen des Erwerbers lautende Genussrechte zum jeweiligen Nennbetrag in Höhe von US $ 10. Die Genussrechte werden zum vollen Nennbetrag (100 %) ausgegeben. Darüber hinaus hat der Anleger ein einmaliges Agio in Höhe von 5 % des gezeichneten Nennbetrages als Abschlussgebühr zu leisten, welches ausschließlich zur teilweisen Deckung der Kosten aus dieser Emission dient. Das Agio fließt dem Anleger nicht wieder zu und wird auch nicht für die künftig beabsichtigten Investitionen verwendet. Gerichts- und / oder Schiedsverfahren Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind weder Haftungs- noch Eventualverfahren anhängig. Darüber hinaus bestehen keine Rechts- oder Steuerstreitigkeiten, die Einfluss auf die finanzielle Lage des Emittenten nehmen könnten. Auch außerhalb der Geschäftsbereiche liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Pfand- oder sonstige Rechte Dritter an Vermögensgegenständen der Wormeck Real Estate Corporation vor. -5- Allgemeine Grundsätze Ratenzahlungen Sollte der Anleger die Zeichnungssumme und das Agio in Raten erbringen, wären auch im Insolvenzfall oder bei einer wirtschaftlichen Schräglage der Wormeck Real Estate Corporation noch offenstehende Restzahlungen vom Anleger zu leisten. Daher bietet die Gesellschaft keine Ratenzahlungen an, da der Anleger in diesem Fall bei einer Insolvenz der Gesellschaft zu Nachschüssen bis zur Höhe seiner Nominaleinlage verpflichtet wäre. Dem Anleger steht jedoch Frei, solange die Emission nicht beendet ist und die volle Tranche in Höhe von US $ 175.000.000 noch nicht platziert ist, weitere Genussrechte zu einem späteren Zeitpunkt zu zeichnen. Einzahlungen / Bezugsbedingungen Die Zeichnungssumme muss vom Anleger als Einmalzahlung erbracht werden. Ratenzahlungen auf die Zeichnungssumme, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstands der Gesellschaft möglich. Der Anleger kann, sofern das Angebot noch nicht geschlossen ist, weitere Genussrechte von der Gesellschaft erwerben. Der Nachweis der Zeichnung erfolgt durch Zusendung des vom Anleger unterschriebenen Zeichnungsscheins und durch Zusendung der Zeichnungssumme zzgl. des Agios auf das Konto der Wormeck Real Estate Corporation bei der Dresdner Bank Kiel Konto Nr.: 01 104 731 00 BLZ:210 800 50 IBAN: DE 63 2108 0050 0110 4731 00 SWIFT: DE FF 210 Haftung und Nachschüsse des Anlegers Eine unmittelbare Haftung des Genussrechtsinhaber besteht, soweit er die Gesamtsumme seiner gezeichneten Einlage und das Agio erbracht hat, von Gesetzes wegen nicht. Die gesamte Vermögensanlage haftet jedoch vorrangig vor unbefriedigten Forderungen von Gläubigern der Wormeck Real Estate Corporation. Soweit der Anleger die gesamte Zeichnungssumme erbracht hat, sind keine weiteren Nachschüsse über die vereinbarte Zeichnungssumme hinaus zu leisten. Der Bezug der Genussrechte kommt durch die Annahme der Zeichnung durch den Vorstand der Gesellschaft und die Eintragung in das Genussrechtsregister zustande. Die Zeichnungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungssumme zzgl. des Agios auf dem von der Gesellschaft eingerichteten Sonderkontos berücksichtigt. Der Zahlungseingang wird dem Anleger mitgeteilt und darüber hinaus erhält er einen Auszug aus dem Genussrechtsverzeichnis der Gesellschaft. Der Anleger bestätigt auf dem Zeichnungsschein, dass er einen kostenlosen Verkaufsprospekt sowie eine Durchschrift des Zeichnungsscheins mit dem Datum seiner Unterschrift erhalten hat. Eine Haftung besteht nur bis zur Gesamthöhe der jeweiligen Einlage. Haftungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft sind ebenfalls ausgeschlossen. Sollte der Anleger seine Einlage in Ratenzahlungen aufbringen, sind im Insolvenzfall der Gesellschaft noch etwaig ausstehende Beträge auszugleichen. Agio Die Gesellschaft erhebt ein Agio in Höhe von 5% auf die jeweilige Zeichnungssumme, welches ausschließlich zur teilweisen Deckung der Emissionskosten verwendet wird und dem Anleger nicht wieder zufließt. Über dem Zeichnungspreis sowie des vom Anleger zu zahlenden Agios in Höhe von 5 % auf die jeweilig gezeichnete Beteiligungssumme hinaus, entstehen dem Anleger für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten, als die zuvor benannten. Über die vom Anleger zu zahlende Nominaleinlage sowie dem vom Anleger zu zahlenden Agio hinaus, entstehen dem Anleger für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten. Beginn und Ende der Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot beginnt in Anlehnung an § 9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz, einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung -6- Allgemeine Grundsätze des Angebots, spätestens jedoch am 31. Dezember 2011. Die Gesellschaft behält sich jedoch eine vorzeitige Schließung durch eine etwaige Überzeichnung des Angebots vor. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. In diesem Fall muss der Anleger mindestens neun Monate vor Ablauf der Verlängerung der Gesellschaft seine Kündigungsabsicht schriftlich mitteilen. Beteiligungsdauer / Kapitalrückfluss Die Beteiligungsdauer ist grundsätzlich nicht zeitlich befristet. Die Genussrechte sind erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zehn Jahren, zzgl. der Restdauer des laufenden Geschäftsjahres zum Ende eines Geschäftsjahres, für den Anleger als auch für die Gesellschaft ordentlich kündbar. D.h., dass die Genussrechtsbeteiligung, die im Jahre 2006 erfolgt ist, erstmals zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden kann. Später eingehende Kündigungen können nur zum Ablauf eines weiteren Geschäftsjahres erfolgen. Wird die Beteiligung z.B. zum 31. Dezember 2016 nicht gekündigt, kann die nächste ordentliche Kündigung erst zum 31. Dezember 2017 erfolgen. Widerruf der Zeichnung Ein Widerruf der Zeichnung hat durch schriftliche Mitteilung entweder am Hauptsitz der Wormeck Real Estate Corporation 391 N.W. 179th Avenue, Aloha, Oregon 97006, USA oder bei der Hinterlegungsstelle der Wormeck Real Estate Corporation, Kronsberg 29, D-24161 Altenholz, innerhalb einer zweiwöchigen Frist ab Zeichnungsdatum zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht das fristgemäße Absenden des Widerspruchs. Beteiligungsvolumen / Mindestzeichnungssumme Die Höhe der im vorliegenden Prospekt angebotenen Genussrechtsbeteiligung besteht aus 17.500.000 Genussrechten mit einem jeweiligen Nennwert in Höhe von US $ 10, mit einem Gesamtbetrag in Höhe von US $ 175.000.000 die in einer Tranche dem interessierten Anlegerpublikum im Wege des Direktbezugs angeboten werden. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100 Genussrechtsanteile in Höhe von US $ 1.000. Eine Maximalhöhe ist nicht festgelegt, wobei jedoch der Erwerb auf das Emissionsvolumen begrenzt ist. Die Rückzahlung der Genussrechtseinlage an den jeweiligen Genussrechtsinhaber wird erst nach wirksamer Kündigung zum jeweiligen vertraglich festgeschriebenen Fälligkeitszeitpunkt vorgenommen. Das angelegte Kapital wird an den Genussrechtsinhaber zum bestehenden Buchwert zurückgezahlt. Als Buchwert ist der Nennwert der Genussrechtsanteile zuzüglich über die Grundverzinsung hinausgehender Gewinnanteile, abzüglich etwaiger aufgelaufener und noch nicht wieder aufgeholter Verluste der Wormeck Real Estate Corporation zu verstehen. Kostenbelastung des Emissionskapitals Die im vorliegenden Prospekt dargestellte Emission und das daraus erzielte Kapital (inkl. des Agios) fließt in vollem Umfang der Gesellschaft zu. Die dabei entstehenden Emissionskosten werden teilweise durch das Agio in Höhe von 5 %, welches die Gesellschaft auf die gezeichnete Beitrittsumme erhebt, gedeckt. Diese variablen Kosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Platzierung, den Vertrieb sowie die Emissionsbegleitung die ca. 15 % (Prognose) des gesamten Emissionsvolumens betragen. Für die Prospektaufstellung, die Prospektentwicklung, den Druck und das weitere Marketing fallen einmalige Aufwendungen an, die bereits weitgehend vor dem Start dieser Emission von der Gesellschaft getragen wurden. Bedingungen für die Ausgabe der Genussrechte Dem Anleger wird nach Überweisung der Zeichnungssumme das Original des Beteiligungsscheins ausgehändigt, aus der die Höhe der erworbenen Anteile ersichtlich ist. Darüber hinaus erhält der Anleger eine Bestätigung über den Eingang der Zeichnungssumme sowie des Agios. Kündigung der Beteiligung Der Anleger, kann die Genussrechtsbeteiligung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen. -7- Allgemeine Grundsätze Daher wird das platzierte Beteiligungskapital mit diesen Kosten unwesentlich belastet. Die Planungen berücksichtigen, dass das aus der Emission zur Verfügung stehende Kapital mit einer Beschaffungsquote belastet ist, so dass die Nettoinvestitionen maximal 85 %, bezogen auf das Nominalkapital von 100 %, einen höheren Ertrag erwirtschaften müssen, um damit die angestrebten Gewinne ausschütten zu können. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligungsgewinne nicht auf der Aufnahme weiteren Kapitals, sondern allein auf den Ergebnissen aus den künftigen operativen Geschäften der Gesellschaft basieren. Für die Prospektaufstellung, die Prospektentwicklung und sonstige Aufwendungen, die im Rahmen dieser Emission entstehen, fallen Kosten in Höhe von ca.1,5 % (Prognose) an, die weitgehend bereits vor dem Beginn dieser Emission von den Gesellschaft getragen wurden und belasten das platzierte Beteiligungskapital im Hinblick auf die Emissionslaufzeit dass Beteiligungskapital nur unwesentlich. Die Platzierungskosten werden mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 15 % (Prognose) kalkuliert. Insgesamt können die Emissionskosten brutto bei einer Vollplatzierung US $ 26.250.000 (Prognose) und unter Einbeziehung des Agios US $ 17.500.000 betragen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus dem vom Anleger zu zahlenden Agios in Höhe von 5% (Prognose) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von US $ 8.750.000 (Prognose). Somit wird dass Emissionskapital mit einem Gesamtbetrag in Höhe von US $ 17.500.00 (Prognose) belastet. Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen Die Wormeck Real Estate Corporation beabsichtigt ihre zukünftigen Investitionen ausschließlich aus den Einnahmen der Genussrechtsanteile zu finanzieren. Daher sind dem Prospektherausgeber keine Personen oder Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben, bekannt. Darüber hinaus gehende sonstige Provisionen insbesondere Vermittlungsprovisionen oder sonstige vergleichbare Vergütungen, als die zuvor benannten, zahlt die Gesellschaft nicht. Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen Bei der Wormeck Real Estate Corporation handelt es sich um ein Start – up Unternehmen, welches seine operative Geschäftstätigkeit erst zum Zeitpunkt des Emissionsbeginns aufnimmt und daher bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aufträge an Unternehmen erteilt hat, die nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen. Ausschüttungen / Überschussdividende Der Anleger ist mit der Höhe seiner Beteiligung sowohl am Gewinn als auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt. Das eingezahlte Genussrechtskapital wird ab dem Monat der Einzahlung zeitanteilig, d.h. für das laufende Geschäftsjahr, jährlich mit einer Mindestausschüttung in Höhe von 5 % anteilig seiner jeweiligen Zeichnungssumme bedient. Darüber hinaus werden die Genussrechte quotal an 40 % des auszuschüttenden Jahresergebnisses beteiligt. Bei einem geringeren Platzierungsverlauf würde sich die Übergewinnbeteiligung proportional vermindern. Emissionskosten Das aus der angebotenen Genussrechtsbeteiligung einfließende Anlegerkapital (einschl. des Agios) fließt umfänglich der Gesellschaft zu. Die dabei entstehenden platzierungsabhängigen Emissionskosten, werden teilweise durch das vom Anleger zu zahlende Agio gedeckt. Die Kosten beinhalten die Aufwendungen für die Platzierung, den Vertrieb, das begleitende Emissionsmarketing sowie die Begleitung der Emission über dem gesamten Zeitraum und betragen ca. 15 % unter Einbeziehung des Agios, netto 10 % des Platzierungsvolumens. Sollte sich jedoch bei der Ausschüttung der Grunddividende (5 %) ein Jahresfehlbetrag ergeben und würde der Jahresüberschuss zur Zahlung der Grunddividende nicht oder nur zum Teil ausreichen, reduziert sich der auf das jeweilige Genussrecht entfallende Ausschüttungsbetrag entsprechend. -8- Allgemeine Grundsätze Für nicht oder nur teilweise ausgeschüttete Dividenden besteht ein Nachzahlungsanspruch. Dabei stehen die Ausschüttungen unter dem Vorbehalt, dass sie aus erwirtschafteten Finanzmitteln des operativen Geschäfts geleistet werden und nicht durch die Aufnahme weiterer Anleger oder zusätzlicher Fremdmittel. Handel- / Veräußerbarkeit der Genussrechte Bei den Genussrechten handelt es sich um Namens – Genussrechte die nicht gehandelt werden können. Da die Genussrechte nicht gehandelt werden können, sind sie auch nicht veräußerbar. Der Anleger muss bei seiner Anlageentscheidung bedenken, dass er vor Ablauf der Mindestlaufzeit (fünf Jahre) und unter Einbeziehung der Kündigungsfrist, eine Verfügbarkeit über sein eingelegtes Kapital ausgeschlossen ist. Wandeloption in Aktien Der Genussrechtsinhaber muss bedenken, dass die Genussrechte nicht handelbar sind. Darüber hinaus muss der Anleger bedenken, dass vor Ablauf der Mindestlaufzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist, eine Verfügbarkeit über sein angelegtes Kapital ausgeschlossen ist. Es steht der Gesellschaft jedoch frei nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, die Beschränkung der Handelbarkeit aufzuheben und die Genussrechte nach deren Verbriefung in Genusscheinen oder Aktien an einer Börse listen zu lassen. Ein Listing der Genussrechte ermöglicht dem Anleger einen unkomplizierteren Handel seiner Anteile. Da bei einem Listing eine Marktbewertung des Unternehmens vorgenommen wird, werden auch die stillen Reserven und der Geschäftswert berücksichtigt. In diesem Fall würde sich dass im Kurswert der Aktien widerspiegeln. Da dem Genussrechtsinhaber bei einem Handel im Freiverkehr keinerlei Rechte oder Vermögenswerte verloren gehen, werden dem Genussrechtsinhaber im Gegenteil, bei einem Gang an die Börse und bei einem Handel der Genussrechte viel höhere Gewinnchancen eingeräumt, wobei er an den Vermögenswerten der Gesellschaft mittelbar beteiligt würde. Da am 1.7.1987 der geregelte und der ungeregelte Freiverkehr zum Freiverkehr zusammengeschlossen wurde und ein Listing weniger strengen Voraussetzungen als die Zulassung zum geregelten bzw. zum amtlichen Handel unterliegt, behält sich die Gesellschaft vor, zu einem heute noch nicht feststehenden Zeitpunkt die Voraussetzungen für ein Listing der Genussrechte zu schaffen. Verkauf und Vererbung der Genussrechtbeteiligung Die auf den Erwerber lautenden Genussrechte sind nicht veräußerbar und können demnach nicht an Dritte verkauft oder übertragen werden. Eine unentgeltliche Übertragung bedarf jedoch der Zustimmung des Vorstands. Im Todesfall des Genusrechtsinhabers treten die Erben an dessen Stelle. Hauptversammlungen Hauptversammlungen der Wormeck Real Estate Corporation werden am ersten. Dienstag im März jeden Jahres um 10 Uhr abgehalten. Sollte dieser Tag auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, wird die Hauptversammlung zur gleichen Zeit am nächsten Tag, der kein gesetzlicher Feiertag ist, abgehalten. Ausschüttungstermine Die Gewinnausschüttungen auf die Genussrechte erfolgen nachträglich für das abgelaufene Geschäftsjahr und werden nach Fertigstellung und Prüfung des Vorjahresabschlusses spätestens jedoch zum 31. Oktober eines jeden Jahres fällig. Stellen die Zeichnungen des Publikums entgegennehmen Zeichnungen und Willenserklärungen werden am Hauptsitz der Wormeck Real Estate Corporation, 391 N.W. 179th Avenue, Aloha, Oregon 97006, und / oder unter folgender Adresse Wormeck Real Estate Corporation, Kronsberg 29, D-24161 Altenholz, entgegengenommen. -9- Allgemeine Grundsätze Gewährleistete Vermögensanlagen Bis zum Zeitpunkt der Prospektierung ist für das Angebot von Vermögensanlagen, für deren Verzinsung oder Rückzahlung von keiner juristischen Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen worden. Das Beteiligungsvolumen Das Angebot sieht ein Genussrechtskapital im Gesamtvolumen in Höhe von US $ 175.000.000 vor, dass in einer Tranche platziert werden soll. Bei entsprechendem Platzierungsverlauf und aus heutiger Sicht, reicht dass zur Umsetzung der Planungen aus, ohne weitere Finanzquellen in Anspruch nehmen zu müssen. Die Genussrechte werden gegen eine vom Vorstand festgelegte Vergütung im Wege der Privatplatzierung an den Anleger ausgegeben. Der Wert des Vermögens, dass ausschließlich in einer Tranche für die Anteile entgegengenommen wird, ist auf den Nennbetrag in Höhe von US $ 175.000.000 festgesetzt. Mindestzeichnungspreis Der Anleger erwirbt mindestens 100 Genussrechtsanteile mit einem jeweiligen Nennwert in Höhe von US $ 10, entsprechend US $ 1.000, die nach Eingang der Zeichnungssumme in das Genussrechtsregister der Gesellschaft eingetragen werden. Platzierungsergebnis Ausgehend von dem geplanten Emissionsziel, strebt die Wormeck Real Estate Corporation die Vollplatzierung der in diesem Prospekt dargestellten Genussrechtsbeteiligung an. Bei den geplanten Investitionen handelt es sich um Einzelprojekte, daher ist die Gesellschaft nicht auf den einmaligen und vollständigen Zufluss des Beteiligungskapitals in voller Höhe angewiesen. Allerdings wäre für einen dynamischen Geschäftsverlauf ein höheres Platzierungsvolumen von Vorteil. Als künftig operativ handelndes Wirtschaftsunternehmen können die geplanten Investitionen der Wormeck Real Estate Corporation nach eingehenden Prüfungen auch abgestuft und zeitlich versetzt realisiert werden. Prospektausgabeort Die Wormeck Real Estate Corporation hält den Prospekt, Kronsberg 29, D-24161 Altenholz, zur kostenlosen Ausgabe bereit. - 10 -