4 Allgemeine Grundsätze Seite 4 -10

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4 Allgemeine Grundsätze Seite 4 -10
Allgemeine Grundsätze
Verantwortlich für Prospektinhalt und
Anbieterin
Für den Inhalt und das Angebot des
vorliegenden Verkaufsprospektes übernimmt
die Wormeck Real Estate Corporation, 391
N.W. 179th Avenue , Aloha Oregon, 97006
USA. die Verantwortung. Sie erklärt, dass
ihres Wissens die Angaben richtig und keine
wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt durch
Eintragung in das Genussrechtsregister der
Gesellschaft.
Das Angebot der Genussrechte erfolgt in
Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in
anderen Staaten ist gegenwärtig nicht
beabsichtigt. Allerdings behält sich die
Gesellschaft zu einem späteren noch von der
Hauptversammlung festzulegenden Zeitpunkt
vor,
die
Genussrechte
in
anderen
Jurisdiktionen des europäischen Wirtschaftsraums unter Berücksichtigung der jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen anzubieten.
Sonstige Personen, die nicht in den Kreis der
nach dieser Verordnung angabepflichtigen
Personen fallen, die Herausgabe oder den
Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den
Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber
wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht
Das Angebot richtet sich an natürliche und
juristische Personen, die ihren Wohnsitz bzw.
ihren Firmensitz in Deutschland haben.
Die Genussrechte werden nicht in den
Vereinigten Staaten von Amerika und auch
nicht an US Bürger, die außerhalb der USA
ihren Wohnsitz haben, angeboten.
Ein Treuhänder wurde nicht bestellt.
Aloha, Oregon den 10. November 2006
Gegenstand der Gesellschaft
Satzungsgemäß ist die Gesellschaft zu allen
Geschäften und zur Ergreifung aller
Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand
der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu
fördern geeignet sind. Gemäß der Gründungsurkunde, ist die Wormeck Real Estate
Corporation an keinen bestimmten Geschäftszweck gebunden. Sie ist vielmehr berechtigt,
jede nach dem Gesetz erlaubte Tätigkeit
auszuüben. Hierbei handelt es sich um eine
Standardformulierung in der amerikanischen
Gründungsurkunde. Eine Konkretisierung des
Geschäftsgegenstandes
erfolgt
in
der
Gründungsurkunde üblicherweise nicht.
Siegfried Wormeck
Vorstand / Präsident
Datum der Prospektaufstellung
Die im vorliegenden Verkaufsprospekt
gemachten Angaben basieren auf dem Stand
vom 10. November 2006.
Sollten sich während der Zeichnungsfrist
Veränderungen ergeben, die zum einen für die
Beurteilung der Wormeck Real Estate
Corporation
und
zum
anderen
des
vorliegenden
Genussrechtsangebots
von
wesentlicher Bedeutung sind oder sein
könnten, werden diese, sofort nach bekannt
werden, in Form eines Nachtrags zu diesem
Verkaufsprospekt veröffentlicht.
Die Gesellschaft darf Verträge aller Art
abschließen
sowie
die
Leitung
mit
unternehmerischer Einflussnahme anderer
Unternehmen übernehmen und zum Zwecke
der Kapitalbeschaffung Dritte als Genussrechtsinhaber beteiligen, deren Modalitäten
vom Vorstand festgelegt werden.
Die Gesellschaft darf sich an Tochtergesellschaften beteiligen. Sie darf innerhalb
und außerhalb des Gründungsstaates Filialen
und Zweigniederlassungen errichten und sich
an anderen Unternehmen beteiligen.
Gegenstand des Prospekts
Gegenstand des Angebots sind 17.500.000
Stück auf den Namen lautende (vinkulierte)
Genussrechte mit einem Nennbetrag in Höhe
von jeweils US $ 10 aus der von der Wormeck
Real Estate Corporation beschlossenen
Gewährung
von
Genussrechten
gegen
Einzahlung von Genussrechtskapital in Höhe
von insgesamt US $ 175.000.000 mit Gewinnund Verlustbeteiligung ab dem Monat des
Beitritts, bzw. zeitanteilig für das laufende
Geschäftsjahr.
Rechtsverhältnisse
Die Genussrechtsbedingungen der Wormeck
Real Estate Corporation sind in der Form
ausgestaltet, dass das Genusskapital bei der
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Allgemeine Grundsätze
Gesellschaft wie Eigenkapital bilanziert
werden kann. D.h., dass die Bestandteile der
Genussrechtbedingungen nachträglich nicht
geändert werden können und vorzeitige
Rückzahlungen ausgeschlossen sind.
Das Rechtsverhältnis dieser Beteiligung basiert
ausschließlich auf die im vorliegenden
Prospekt abgedruckten Genussrechtsbedingungen und dem jeweils dazugehörenden
Zeichnungsschein mit den darin festgelegten
Zeichnungsmodalitäten.
Abhängigkeit des Emittenten von Patenten
oder Lizenzen
Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist nicht
von Patenten und / oder Lizenzen abhängig.
Dennoch kann für die Zukunft nicht
ausgeschlossen werden, dass ein möglicher
wirtschaftlicher Erfolg eines künftig beteiligten
Unternehmens oder die Aufnahme einer
Tätigkeit vom Bestehen oder vom Erwerb von
Patenten oder Lizenzen abhängig werden kann.
Ergebnisbeteiligung
Die Vermögenseinlagen der Genussrechtsbeteiligten nehmen sowohl am Gewinn als
auch bis zur Höhe der jeweiligen Einlage am
Verlust der Wormeck Real Estate Corporation
teil. Die Verlustbeteiligung besteht bis zur
vollen Höhe des gezeichneten Nennbetrags.
Unabänderlichkeiten
Die im vorliegenden Verkaufsprospekt
angebotene Unternehmensbeteiligung unterliegt den im Anhang des vorliegenden
Prospekts beigefügten Genussrechtsbedingungen, die in der Form ausgearbeitet und in
den Genussrechtsbedingungen festgeschrieben
sind, so dass Änderungen, Beschränkungen
oder
Verkürzungen
nur
durch
eine
entsprechende
Beschlussfassung
der
Hauptversammlung möglich sind.
Rangrücktritt
Die Genussrechtsinhaber treten mit ihren
Auszahlungsansprüchen im Rang hinter allen
Forderungen anderer Gläubiger zurück. D.h.
dass im Falle einer Liquidation oder Insolvenz
der Gesellschaft, Auszahlungen an die
Genussrechtsinhaber nur geleistet werden,
wenn alle Forderungen anderer Gläubiger
bezahlt sind. Die Beteiligung am Verlust der
Genussrechte besteht bis zur vollen Höhe der
Zeichnungssumme. Wobei eine Nachschusspflicht seitens des Zeichners über die
gezeichnete Anlage zzgl. des Agios hinaus,
ausgeschlossen ist.
Verträge
Verträge die von besonderer Bedeutung für die
Wormeck Real Estate Corporation sind und die
Einfluss auf die künftige Geschäftsentwicklung
nehmen könnten, wurden von der Gesellschaft
bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
nicht geschlossen.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Maßgeblich für alle im Rahmen des Beteiligungsverhältnises
erwachsenen
Rechtsstreitigkeiten ist die Rechtsordnung des USBundesstaates Oregon. Soweit sich die
Parteien einig sind und es gesetzlich zulässig
ist, kann auch der Wohnsitz des jeweiligen
Genussrechtsinhabers
als
Gerichtsstand
vereinbart werden.
Beteiligungsform / Ausgabekurs
Die Wormeck Real Estate Corporation gewährt
den Anlegern durch Zeichnung im Wege der
Privatplatzierung
eine
unternehmerische
Genussrechtsbeteiligung mit Gewinn- und
Verlustbeteiligung.
Die Gesellschaft begibt 17.500.000 Stück
vinkulierte, auf den Namen des Erwerbers
lautende Genussrechte zum jeweiligen
Nennbetrag in Höhe von US $ 10. Die
Genussrechte werden zum vollen Nennbetrag
(100 %) ausgegeben.
Darüber hinaus hat der Anleger ein einmaliges
Agio in Höhe von 5 % des gezeichneten
Nennbetrages als Abschlussgebühr zu leisten,
welches ausschließlich zur teilweisen Deckung
der Kosten aus dieser Emission dient. Das
Agio fließt dem Anleger nicht wieder zu und
wird auch nicht für die künftig beabsichtigten
Investitionen verwendet.
Gerichts- und / oder Schiedsverfahren
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind
weder Haftungs- noch Eventualverfahren
anhängig. Darüber hinaus bestehen keine
Rechts- oder Steuerstreitigkeiten, die Einfluss
auf die finanzielle Lage des Emittenten
nehmen könnten. Auch außerhalb der
Geschäftsbereiche liegen zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung keine Pfand- oder sonstige
Rechte Dritter an Vermögensgegenständen der
Wormeck Real Estate Corporation vor.
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Allgemeine Grundsätze
Ratenzahlungen
Sollte der Anleger die Zeichnungssumme und
das Agio in Raten erbringen, wären auch im
Insolvenzfall oder bei einer wirtschaftlichen
Schräglage der Wormeck Real Estate
Corporation
noch
offenstehende
Restzahlungen vom Anleger zu leisten.
Daher
bietet
die
Gesellschaft
keine
Ratenzahlungen an, da der Anleger in diesem
Fall bei einer Insolvenz der Gesellschaft zu
Nachschüssen
bis
zur
Höhe
seiner
Nominaleinlage verpflichtet wäre. Dem
Anleger steht jedoch Frei, solange die
Emission nicht beendet ist und die volle
Tranche in Höhe von US $ 175.000.000 noch
nicht platziert ist, weitere Genussrechte zu
einem späteren Zeitpunkt zu zeichnen.
Einzahlungen / Bezugsbedingungen
Die Zeichnungssumme muss vom Anleger als
Einmalzahlung erbracht werden. Ratenzahlungen auf die Zeichnungssumme, sind nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Vorstands
der Gesellschaft möglich. Der Anleger kann,
sofern das Angebot noch nicht geschlossen ist,
weitere Genussrechte von der Gesellschaft
erwerben.
Der Nachweis der Zeichnung erfolgt durch
Zusendung des vom Anleger unterschriebenen
Zeichnungsscheins und durch Zusendung der
Zeichnungssumme zzgl. des Agios auf das
Konto der Wormeck Real Estate Corporation
bei der
Dresdner Bank Kiel
Konto Nr.: 01 104 731 00
BLZ:210 800 50
IBAN: DE 63 2108 0050 0110 4731 00
SWIFT: DE FF 210
Haftung und Nachschüsse des Anlegers
Eine unmittelbare Haftung des Genussrechtsinhaber besteht, soweit er die Gesamtsumme
seiner gezeichneten Einlage und das Agio
erbracht hat, von Gesetzes wegen nicht.
Die gesamte Vermögensanlage haftet jedoch
vorrangig vor unbefriedigten Forderungen von
Gläubigern der Wormeck Real Estate
Corporation. Soweit der Anleger die gesamte
Zeichnungssumme erbracht hat, sind keine
weiteren Nachschüsse über die vereinbarte
Zeichnungssumme hinaus zu leisten.
Der Bezug der Genussrechte kommt durch die
Annahme der Zeichnung durch den Vorstand
der Gesellschaft und die Eintragung in das
Genussrechtsregister
zustande.
Die
Zeichnungen werden in der Reihenfolge des
Eingangs der Zeichnungssumme zzgl. des
Agios auf dem von der Gesellschaft
eingerichteten Sonderkontos berücksichtigt.
Der Zahlungseingang wird dem Anleger
mitgeteilt und darüber hinaus erhält er einen
Auszug aus dem Genussrechtsverzeichnis der
Gesellschaft.
Der
Anleger
bestätigt
auf
dem
Zeichnungsschein, dass er einen kostenlosen
Verkaufsprospekt sowie eine Durchschrift des
Zeichnungsscheins mit dem Datum seiner
Unterschrift erhalten hat.
Eine Haftung besteht nur bis zur Gesamthöhe
der jeweiligen Einlage. Haftungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft
sind ebenfalls ausgeschlossen. Sollte der
Anleger seine Einlage in Ratenzahlungen
aufbringen, sind im Insolvenzfall der
Gesellschaft noch etwaig ausstehende Beträge
auszugleichen.
Agio
Die Gesellschaft erhebt ein Agio in Höhe von
5% auf die jeweilige Zeichnungssumme,
welches ausschließlich zur teilweisen Deckung
der Emissionskosten verwendet wird und dem
Anleger nicht wieder zufließt.
Über dem Zeichnungspreis sowie des vom
Anleger zu zahlenden Agios in Höhe von
5 % auf die jeweilig gezeichnete Beteiligungssumme hinaus, entstehen dem Anleger
für den Erwerb, die Verwaltung und die
Veräußerung der Vermögensanlage keine
weiteren Kosten, als die zuvor benannten.
Über die vom Anleger zu zahlende
Nominaleinlage sowie dem vom Anleger zu
zahlenden Agio hinaus, entstehen dem
Anleger für den Erwerb, die Verwaltung
und die Veräußerung der Vermögensanlage
keine weiteren Kosten.
Beginn und Ende der Zeichnungsfrist
Das öffentliche Angebot beginnt in Anlehnung
an § 9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz, einen
Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung
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Allgemeine Grundsätze
des Angebots, spätestens jedoch am 31.
Dezember 2011. Die Gesellschaft behält sich
jedoch eine vorzeitige Schließung durch eine
etwaige Überzeichnung des Angebots vor.
Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich
die Vertragsdauer automatisch um jeweils ein
weiteres Jahr. In diesem Fall muss der Anleger
mindestens neun Monate vor Ablauf der
Verlängerung
der
Gesellschaft
seine
Kündigungsabsicht schriftlich mitteilen.
Beteiligungsdauer / Kapitalrückfluss
Die Beteiligungsdauer ist grundsätzlich nicht
zeitlich befristet.
Die Genussrechte sind erstmals nach Ablauf
der Mindestlaufzeit von zehn Jahren, zzgl. der
Restdauer des laufenden Geschäftsjahres zum
Ende eines Geschäftsjahres, für den Anleger
als auch für die Gesellschaft ordentlich
kündbar.
D.h., dass die Genussrechtsbeteiligung, die im
Jahre 2006 erfolgt ist, erstmals zum 31.
Dezember 2016 gekündigt werden kann.
Später eingehende Kündigungen können nur
zum Ablauf eines weiteren Geschäftsjahres
erfolgen. Wird die Beteiligung z.B. zum 31.
Dezember 2016 nicht gekündigt, kann die
nächste ordentliche Kündigung erst zum 31.
Dezember 2017 erfolgen.
Widerruf der Zeichnung
Ein Widerruf der Zeichnung hat durch
schriftliche Mitteilung entweder am Hauptsitz
der Wormeck Real Estate Corporation 391
N.W. 179th Avenue, Aloha, Oregon 97006,
USA oder bei der Hinterlegungsstelle der
Wormeck Real Estate Corporation, Kronsberg
29, D-24161 Altenholz, innerhalb einer
zweiwöchigen Frist ab Zeichnungsdatum zu
erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht das
fristgemäße Absenden des Widerspruchs.
Beteiligungsvolumen
/
Mindestzeichnungssumme
Die Höhe der im vorliegenden Prospekt
angebotenen Genussrechtsbeteiligung besteht
aus 17.500.000 Genussrechten mit einem
jeweiligen Nennwert in Höhe von US $ 10, mit
einem Gesamtbetrag in Höhe von US $
175.000.000 die in einer Tranche dem
interessierten Anlegerpublikum im Wege des
Direktbezugs angeboten werden.
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100
Genussrechtsanteile in Höhe von US $ 1.000.
Eine Maximalhöhe ist nicht festgelegt, wobei
jedoch der Erwerb auf das Emissionsvolumen
begrenzt ist.
Die Rückzahlung der Genussrechtseinlage an
den jeweiligen Genussrechtsinhaber wird erst
nach wirksamer Kündigung zum jeweiligen
vertraglich festgeschriebenen Fälligkeitszeitpunkt vorgenommen. Das angelegte Kapital
wird an den Genussrechtsinhaber zum
bestehenden Buchwert zurückgezahlt.
Als Buchwert ist der Nennwert der
Genussrechtsanteile zuzüglich über die
Grundverzinsung hinausgehender Gewinnanteile, abzüglich etwaiger aufgelaufener und
noch nicht wieder aufgeholter Verluste der
Wormeck Real Estate Corporation zu
verstehen.
Kostenbelastung des Emissionskapitals
Die im vorliegenden Prospekt dargestellte
Emission und das daraus erzielte Kapital (inkl.
des Agios) fließt in vollem Umfang der
Gesellschaft zu. Die dabei entstehenden
Emissionskosten werden teilweise durch das
Agio in Höhe von 5 %, welches die
Gesellschaft auf die gezeichnete Beitrittsumme
erhebt, gedeckt. Diese variablen Kosten
beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für
die Platzierung, den Vertrieb sowie die
Emissionsbegleitung die ca. 15 % (Prognose)
des gesamten Emissionsvolumens betragen.
Für die Prospektaufstellung, die Prospektentwicklung, den Druck und das weitere
Marketing fallen einmalige Aufwendungen an,
die bereits weitgehend vor dem Start dieser
Emission von der Gesellschaft getragen
wurden.
Bedingungen für die Ausgabe der
Genussrechte
Dem Anleger wird nach Überweisung der
Zeichnungssumme das Original des Beteiligungsscheins ausgehändigt, aus der die Höhe
der erworbenen Anteile ersichtlich ist. Darüber
hinaus erhält der Anleger eine Bestätigung
über den Eingang der Zeichnungssumme sowie
des Agios.
Kündigung der Beteiligung
Der Anleger, kann die Genussrechtsbeteiligung frühestens sechs Monate vor
Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen.
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Allgemeine Grundsätze
Daher wird das platzierte Beteiligungskapital
mit diesen Kosten unwesentlich belastet. Die
Planungen berücksichtigen, dass das aus der
Emission zur Verfügung stehende Kapital mit
einer Beschaffungsquote belastet ist, so dass
die Nettoinvestitionen maximal 85 %, bezogen
auf das Nominalkapital von 100 %, einen
höheren Ertrag erwirtschaften müssen, um
damit die angestrebten Gewinne ausschütten
zu können.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass die
Beteiligungsgewinne nicht auf der Aufnahme
weiteren Kapitals, sondern allein auf den
Ergebnissen aus den künftigen operativen
Geschäften der Gesellschaft basieren.
Für die Prospektaufstellung, die Prospektentwicklung und sonstige Aufwendungen, die im
Rahmen dieser Emission entstehen, fallen
Kosten in Höhe von ca.1,5 % (Prognose) an,
die weitgehend bereits vor dem Beginn dieser
Emission von den Gesellschaft getragen
wurden
und
belasten
das
platzierte
Beteiligungskapital im Hinblick auf die
Emissionslaufzeit dass Beteiligungskapital nur
unwesentlich.
Die Platzierungskosten werden mit einem
Gesamtbetrag in Höhe von 15 % (Prognose)
kalkuliert.
Insgesamt
können
die
Emissionskosten brutto bei einer Vollplatzierung US $ 26.250.000 (Prognose) und
unter Einbeziehung des Agios US $
17.500.000 betragen.
Dem gegenüber stehen Einnahmen aus dem
vom Anleger zu zahlenden Agios in Höhe von
5% (Prognose) mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von US $ 8.750.000 (Prognose).
Somit wird dass Emissionskapital mit einem
Gesamtbetrag in Höhe von US $ 17.500.00
(Prognose) belastet.
Unternehmen,
die
dem
Emittenten
Fremdkapital zur Verfügung stellen
Die Wormeck Real Estate Corporation
beabsichtigt ihre zukünftigen Investitionen
ausschließlich aus den Einnahmen der
Genussrechtsanteile zu finanzieren. Daher sind
dem Prospektherausgeber keine Personen oder
Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital
geben, bekannt.
Darüber
hinaus
gehende
sonstige
Provisionen insbesondere Vermittlungsprovisionen oder sonstige vergleichbare
Vergütungen, als die zuvor benannten, zahlt
die Gesellschaft nicht.
Unternehmen, die im Zusammenhang mit
der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur
geringfügige Lieferungen oder Leistungen
erbringen
Bei der Wormeck Real Estate Corporation
handelt es sich um ein Start – up Unternehmen,
welches seine operative Geschäftstätigkeit erst
zum
Zeitpunkt
des
Emissionsbeginns
aufnimmt und daher bis zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung keine Aufträge an
Unternehmen erteilt hat, die nicht nur
geringfügige Lieferungen und Leistungen
erbringen.
Ausschüttungen / Überschussdividende
Der Anleger ist mit der Höhe seiner
Beteiligung sowohl am Gewinn als auch am
Verlust der Gesellschaft beteiligt. Das
eingezahlte Genussrechtskapital wird ab dem
Monat der Einzahlung zeitanteilig, d.h. für das
laufende Geschäftsjahr, jährlich mit einer
Mindestausschüttung in Höhe von 5 % anteilig
seiner jeweiligen Zeichnungssumme bedient.
Darüber hinaus werden die Genussrechte
quotal an 40 % des auszuschüttenden
Jahresergebnisses beteiligt. Bei einem geringeren Platzierungsverlauf würde sich die
Übergewinnbeteiligung proportional vermindern.
Emissionskosten
Das aus der angebotenen Genussrechtsbeteiligung
einfließende
Anlegerkapital
(einschl. des Agios) fließt umfänglich der
Gesellschaft zu. Die dabei entstehenden
platzierungsabhängigen
Emissionskosten,
werden teilweise durch das vom Anleger zu
zahlende Agio gedeckt.
Die Kosten beinhalten die Aufwendungen für
die Platzierung, den Vertrieb, das begleitende
Emissionsmarketing sowie die Begleitung der
Emission über dem gesamten Zeitraum und
betragen ca. 15 % unter Einbeziehung des
Agios, netto 10 % des Platzierungsvolumens.
Sollte sich jedoch bei der Ausschüttung der
Grunddividende (5 %) ein Jahresfehlbetrag
ergeben und würde der Jahresüberschuss zur
Zahlung der Grunddividende nicht oder nur
zum Teil ausreichen, reduziert sich der auf das
jeweilige
Genussrecht
entfallende
Ausschüttungsbetrag entsprechend.
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Allgemeine Grundsätze
Für nicht oder nur teilweise ausgeschüttete
Dividenden besteht ein Nachzahlungsanspruch. Dabei stehen die Ausschüttungen unter
dem Vorbehalt, dass sie aus erwirtschafteten
Finanzmitteln des operativen Geschäfts
geleistet werden und nicht durch die Aufnahme
weiterer
Anleger
oder
zusätzlicher
Fremdmittel.
Handel- / Veräußerbarkeit der Genussrechte
Bei den Genussrechten handelt es sich um
Namens – Genussrechte die nicht gehandelt
werden können. Da die Genussrechte nicht
gehandelt werden können, sind sie auch nicht
veräußerbar. Der Anleger muss bei seiner
Anlageentscheidung bedenken, dass er vor
Ablauf der Mindestlaufzeit (fünf Jahre) und
unter Einbeziehung der Kündigungsfrist, eine
Verfügbarkeit über sein eingelegtes Kapital
ausgeschlossen ist.
Wandeloption in Aktien
Der Genussrechtsinhaber muss bedenken, dass
die Genussrechte nicht handelbar sind. Darüber
hinaus muss der Anleger bedenken, dass vor
Ablauf
der
Mindestlaufzeit
unter
Berücksichtigung der Kündigungsfrist, eine
Verfügbarkeit über sein angelegtes Kapital
ausgeschlossen ist.
Es steht der Gesellschaft jedoch frei nach
Ablauf der Mindestlaufzeit oder nach einer
entsprechenden Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung, die Beschränkung der
Handelbarkeit
aufzuheben
und
die
Genussrechte nach deren Verbriefung in
Genusscheinen oder Aktien an einer Börse
listen zu lassen. Ein Listing der Genussrechte
ermöglicht dem Anleger einen unkomplizierteren Handel seiner Anteile.
Da bei einem Listing eine Marktbewertung des
Unternehmens vorgenommen wird, werden
auch die stillen Reserven und der
Geschäftswert berücksichtigt. In diesem Fall
würde sich dass im Kurswert der Aktien
widerspiegeln. Da dem Genussrechtsinhaber
bei einem Handel im Freiverkehr keinerlei
Rechte oder Vermögenswerte verloren gehen,
werden
dem
Genussrechtsinhaber
im
Gegenteil, bei einem Gang an die Börse und
bei einem Handel der Genussrechte viel höhere
Gewinnchancen eingeräumt, wobei er an den
Vermögenswerten der Gesellschaft mittelbar
beteiligt würde.
Da am 1.7.1987 der geregelte und der
ungeregelte Freiverkehr zum Freiverkehr
zusammengeschlossen wurde und ein Listing
weniger strengen Voraussetzungen als die
Zulassung zum geregelten bzw. zum amtlichen
Handel unterliegt, behält sich die Gesellschaft
vor, zu einem heute noch nicht feststehenden
Zeitpunkt die Voraussetzungen für ein Listing
der Genussrechte zu schaffen.
Verkauf
und
Vererbung
der
Genussrechtbeteiligung
Die auf den Erwerber lautenden Genussrechte
sind nicht veräußerbar und können demnach
nicht an Dritte verkauft oder übertragen
werden. Eine unentgeltliche Übertragung
bedarf jedoch der Zustimmung des Vorstands.
Im Todesfall des Genusrechtsinhabers treten
die Erben an dessen Stelle.
Hauptversammlungen
Hauptversammlungen der Wormeck Real
Estate Corporation werden am ersten. Dienstag
im März jeden Jahres um 10 Uhr abgehalten.
Sollte dieser Tag auf einen gesetzlichen
Feiertag fallen, wird die Hauptversammlung
zur gleichen Zeit am nächsten Tag, der kein
gesetzlicher Feiertag ist, abgehalten.
Ausschüttungstermine
Die
Gewinnausschüttungen
auf
die
Genussrechte erfolgen nachträglich für das
abgelaufene Geschäftsjahr und werden nach
Fertigstellung
und
Prüfung
des
Vorjahresabschlusses spätestens jedoch zum
31. Oktober eines jeden Jahres fällig.
Stellen die Zeichnungen des Publikums
entgegennehmen
Zeichnungen und Willenserklärungen werden
am Hauptsitz der Wormeck Real Estate
Corporation, 391 N.W. 179th Avenue, Aloha,
Oregon 97006, und / oder unter folgender
Adresse Wormeck Real Estate Corporation,
Kronsberg 29, D-24161 Altenholz, entgegengenommen.
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Allgemeine Grundsätze
Gewährleistete Vermögensanlagen
Bis zum Zeitpunkt der Prospektierung ist für
das Angebot von Vermögensanlagen, für deren
Verzinsung oder Rückzahlung von keiner
juristischen Person oder Gesellschaft die
Gewährleistung übernommen worden.
Das Beteiligungsvolumen
Das Angebot sieht ein Genussrechtskapital im
Gesamtvolumen in Höhe von US $
175.000.000 vor, dass in einer Tranche
platziert werden soll. Bei entsprechendem
Platzierungsverlauf und aus heutiger Sicht,
reicht dass zur Umsetzung der Planungen aus,
ohne weitere Finanzquellen in Anspruch
nehmen zu müssen.
Die Genussrechte werden gegen eine vom
Vorstand festgelegte Vergütung im Wege der
Privatplatzierung an den Anleger ausgegeben.
Der Wert des Vermögens, dass ausschließlich
in einer Tranche für die Anteile entgegengenommen wird, ist auf den Nennbetrag in
Höhe von US $ 175.000.000 festgesetzt.
Mindestzeichnungspreis
Der Anleger erwirbt mindestens 100 Genussrechtsanteile mit einem jeweiligen Nennwert in
Höhe von US $ 10, entsprechend US $ 1.000,
die nach Eingang der Zeichnungssumme in das
Genussrechtsregister der Gesellschaft eingetragen werden.
Platzierungsergebnis
Ausgehend von dem geplanten Emissionsziel,
strebt die Wormeck Real Estate Corporation
die Vollplatzierung der in diesem Prospekt
dargestellten Genussrechtsbeteiligung an.
Bei den geplanten Investitionen handelt es sich
um Einzelprojekte, daher ist die Gesellschaft
nicht auf den einmaligen und vollständigen
Zufluss des Beteiligungskapitals in voller
Höhe angewiesen. Allerdings wäre für einen
dynamischen Geschäftsverlauf ein höheres
Platzierungsvolumen von Vorteil.
Als künftig operativ handelndes Wirtschaftsunternehmen können die geplanten Investitionen der Wormeck Real Estate Corporation
nach eingehenden Prüfungen auch abgestuft
und zeitlich versetzt realisiert werden.
Prospektausgabeort
Die Wormeck Real Estate Corporation hält den
Prospekt, Kronsberg 29, D-24161 Altenholz,
zur kostenlosen Ausgabe bereit.
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