Kurztrip im Cabrio B möchte ihr neu erworbenes Cabrio mit einem

Transcription

Kurztrip im Cabrio B möchte ihr neu erworbenes Cabrio mit einem
Werkvertragsrecht
Sachverhalt: Kurztrip im Cabrio
B möchte ihr neu erworbenes Cabrio mit einem dreitägigen Kurztrip
nach Paris einweihen. Da sie beim Fahren neuerdings Schleifgeräusche am Motor hört, bringt sie den Wagen vorher zum
Werkunternehmer U, um eine Kfz-Inspektion machen zu lassen. Sie
erzählt ihm, dass es ihre erste größere Fahrt mit dem Auto sei.
U legt der B einen Reparaturauftrag vor, in dem auf die Geltung der
„Reparaturbedingungen für Kfz“ hingewiesen wird. Diese hängen
im Kundenwarteraum von U aus. B unterschreibt den Auftrag, ohne
sich über die Details der „Reparaturbedingungen“ zu informieren.
Die Inspektion führt U noch am selben Tag durch. Als B das Auto
abholt, sagt U, „dass alles in Ordnung sei“. B fragt nicht weiter
nach.
Als sie am folgenden Tag losfährt, bleibt ihr bereits nach 20
Kilometern der Wagen stehen. Sie ruft über ihr Handy den ADAC
Pannendienst an, der ADAC-Mitarbeiter kommt, nimmt eine
Sichtkontrolle vor, entdeckt nichts und bringt deswegen den Wagen
zu einer nahegelegenen Reparaturwerkstatt. Dort entdeckt man, dass
aufgrund einer Demontage einiger Motorteile der Zahnriemen des
Fahrzeugs gelöst war. Ob U den Zahnriemen richtig angezogen
hatte, lässt sich nicht mehr genau feststellen.
B verlangt von U
- die Abschlepp- und Reparaturkosten i.H.v. 1.000,- Euro
- die Kosten für die Handygespräche i.H.v. 150,- Euro
- die Kosten für einen Mietwagen, den B gemietet hatte, um
ihre Hotelbuchungen nicht verfallen zu lassen.
Zu Recht?
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Universität Karlsruhe (TH)
BGB für Fortgeschrittene, Prof. Dr. iur. Peter Sester
Lösung. Kurztrip im Cabrio
A.
Anspruch B gegen U auf Ersatz der Abschlepp- und
Reparaturkosten, §§ 637, 634 Nr. 2, 633 II 2 Nr. 2 BGB
I.
Wirksamer Werkvertrag B – U
II.
Mangelhafte Werkleistung, §§ 633 I, II 2 Nr. 2 BGB
III. Vorrang der Nacherfüllung, § 634 Nr. 1 BGB
IV. Voraussetzungen für das Recht auf Selbstvornahme,
§§ 634 Nr. 2, 637 I BGB
1. Erfolglose Nachfristsetzung, §§ 634 Nr. 2, 637 I BGB
2. Entbehrliche Nachfristsetzung, § 634 II BGB
a) Nacherfüllung bereits fehlgeschlagen oder
dem Besteller nicht zumutbar, § 637 II, 2
BGB
b) § 637 II, 1 Æ § 323 II
V.
Einfluss des Haftungsausschlusses in den Reparaturbedingungen
VI. Rechtsfolge: Ersatz der erforderlichen Selbstvornahmeaufwendungen
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Universität Karlsruhe (TH)
BGB für Fortgeschrittene, Prof. Dr. iur. Peter Sester
B.
Anspruch B gegen U auf Ersatz der Telefonkosten
I.
aus §§ 637 I, 634 Nr. 2, 633 II 2 Nr. 2 BGB
1. Voraussetzungen
2. Rechtsfolge
II.
aus §§ 634 Nr. 4, 280 I BGB
1. Schuldverhältnis
2. Pflichtverletzung, § 280 I, 1 BGB
3. Vertretenmüssen, § 280 I, 2 BGB
Sorgfaltsverstoß iSd § 276 II BGB?
4. Wirksamkeit des Haftungsausschlusses in den Reparaturbedingungen
a)
b)
c)
d)
AGB iSd § 305 I 1 BGB?
Wirksam einbezogen, § 305 II BGB?
Überraschend iSv § 305 c I BGB?
Inhaltskontrolle nach §§ 307 – 309 BGB
aa) § 309 Nr. 7 b) BGB
bb) § 309 Nr. 7 a) BGB
Æ Unterscheidung: Personen – Sachschäden
Haftungsausschluss für Personen unwirksam,
für Sachschäden?
e) Rechtsfolge: § 306 I, II BGB
5. Art des zu ersetzenden Schadens, § 280 I BGB
Schadensersatz neben oder statt der Leistung?
Mangelschaden
–
Verzögerungsschaden
Mangelfolgeschaden
-
6. Umfang des zu ersetzenden Schadens, §§ 249 ff BGB
§ 249 I BGB
§ 254 II, 1, 2. Fall BGB
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Universität Karlsruhe (TH)
BGB für Fortgeschrittene, Prof. Dr. iur. Peter Sester
C.
Anspruch B gegen U auf Ersatz der Mietwagenkosten
I.
aus §§ 634 Nr. 4 , 280 I BGB
II.
aus §§ 634 Nr. 4, 280 I, 280 II, 286 BGB
1. Schuldhafte Pflichtverletzung
2. Art des zu ersetzenden Schadens, § 280 I BGB
3. Weitere Voraussetzungen für den geltend
gemachten Schadensersatzanspruch, §§ 280 II, 286
BGB
e) Mahnung nach Fälligkeit
f) Mahnung entbehrlich
g) Gesonderte Prüfung des Verschuldens nach §
286 IV BGB nicht erforderlich
4. Umfang des zu ersetzenden Schadens, §§ 249 ff.
BGB
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Universität Karlsruhe (TH)
BGB für Fortgeschrittene, Prof. Dr. iur. Peter Sester