Kurztrip im Cabrio B möchte ihr neu erworbenes Cabrio mit einem
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Kurztrip im Cabrio B möchte ihr neu erworbenes Cabrio mit einem
Werkvertragsrecht Sachverhalt: Kurztrip im Cabrio B möchte ihr neu erworbenes Cabrio mit einem dreitägigen Kurztrip nach Paris einweihen. Da sie beim Fahren neuerdings Schleifgeräusche am Motor hört, bringt sie den Wagen vorher zum Werkunternehmer U, um eine Kfz-Inspektion machen zu lassen. Sie erzählt ihm, dass es ihre erste größere Fahrt mit dem Auto sei. U legt der B einen Reparaturauftrag vor, in dem auf die Geltung der „Reparaturbedingungen für Kfz“ hingewiesen wird. Diese hängen im Kundenwarteraum von U aus. B unterschreibt den Auftrag, ohne sich über die Details der „Reparaturbedingungen“ zu informieren. Die Inspektion führt U noch am selben Tag durch. Als B das Auto abholt, sagt U, „dass alles in Ordnung sei“. B fragt nicht weiter nach. Als sie am folgenden Tag losfährt, bleibt ihr bereits nach 20 Kilometern der Wagen stehen. Sie ruft über ihr Handy den ADAC Pannendienst an, der ADAC-Mitarbeiter kommt, nimmt eine Sichtkontrolle vor, entdeckt nichts und bringt deswegen den Wagen zu einer nahegelegenen Reparaturwerkstatt. Dort entdeckt man, dass aufgrund einer Demontage einiger Motorteile der Zahnriemen des Fahrzeugs gelöst war. Ob U den Zahnriemen richtig angezogen hatte, lässt sich nicht mehr genau feststellen. B verlangt von U - die Abschlepp- und Reparaturkosten i.H.v. 1.000,- Euro - die Kosten für die Handygespräche i.H.v. 150,- Euro - die Kosten für einen Mietwagen, den B gemietet hatte, um ihre Hotelbuchungen nicht verfallen zu lassen. Zu Recht? 1 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Fortgeschrittene, Prof. Dr. iur. Peter Sester Lösung. Kurztrip im Cabrio A. Anspruch B gegen U auf Ersatz der Abschlepp- und Reparaturkosten, §§ 637, 634 Nr. 2, 633 II 2 Nr. 2 BGB I. Wirksamer Werkvertrag B – U II. Mangelhafte Werkleistung, §§ 633 I, II 2 Nr. 2 BGB III. Vorrang der Nacherfüllung, § 634 Nr. 1 BGB IV. Voraussetzungen für das Recht auf Selbstvornahme, §§ 634 Nr. 2, 637 I BGB 1. Erfolglose Nachfristsetzung, §§ 634 Nr. 2, 637 I BGB 2. Entbehrliche Nachfristsetzung, § 634 II BGB a) Nacherfüllung bereits fehlgeschlagen oder dem Besteller nicht zumutbar, § 637 II, 2 BGB b) § 637 II, 1 Æ § 323 II V. Einfluss des Haftungsausschlusses in den Reparaturbedingungen VI. Rechtsfolge: Ersatz der erforderlichen Selbstvornahmeaufwendungen 2 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Fortgeschrittene, Prof. Dr. iur. Peter Sester B. Anspruch B gegen U auf Ersatz der Telefonkosten I. aus §§ 637 I, 634 Nr. 2, 633 II 2 Nr. 2 BGB 1. Voraussetzungen 2. Rechtsfolge II. aus §§ 634 Nr. 4, 280 I BGB 1. Schuldverhältnis 2. Pflichtverletzung, § 280 I, 1 BGB 3. Vertretenmüssen, § 280 I, 2 BGB Sorgfaltsverstoß iSd § 276 II BGB? 4. Wirksamkeit des Haftungsausschlusses in den Reparaturbedingungen a) b) c) d) AGB iSd § 305 I 1 BGB? Wirksam einbezogen, § 305 II BGB? Überraschend iSv § 305 c I BGB? Inhaltskontrolle nach §§ 307 – 309 BGB aa) § 309 Nr. 7 b) BGB bb) § 309 Nr. 7 a) BGB Æ Unterscheidung: Personen – Sachschäden Haftungsausschluss für Personen unwirksam, für Sachschäden? e) Rechtsfolge: § 306 I, II BGB 5. Art des zu ersetzenden Schadens, § 280 I BGB Schadensersatz neben oder statt der Leistung? Mangelschaden – Verzögerungsschaden Mangelfolgeschaden - 6. Umfang des zu ersetzenden Schadens, §§ 249 ff BGB § 249 I BGB § 254 II, 1, 2. Fall BGB 3 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Fortgeschrittene, Prof. Dr. iur. Peter Sester C. Anspruch B gegen U auf Ersatz der Mietwagenkosten I. aus §§ 634 Nr. 4 , 280 I BGB II. aus §§ 634 Nr. 4, 280 I, 280 II, 286 BGB 1. Schuldhafte Pflichtverletzung 2. Art des zu ersetzenden Schadens, § 280 I BGB 3. Weitere Voraussetzungen für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch, §§ 280 II, 286 BGB e) Mahnung nach Fälligkeit f) Mahnung entbehrlich g) Gesonderte Prüfung des Verschuldens nach § 286 IV BGB nicht erforderlich 4. Umfang des zu ersetzenden Schadens, §§ 249 ff. BGB 4 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Fortgeschrittene, Prof. Dr. iur. Peter Sester