Merkblatt Reisekosten und Trennungsgeld Ausbildung Polizei
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Merkblatt Reisekosten und Trennungsgeld Ausbildung Polizei
Merkblatt Reisekosten und Trennungsgeld Ausbildung Bayerische Bereitschaftspolizei - Sonderprogramm München Die Auszubildenden des SoPro München werden durch das PP München eingestellt und der VI. BPA Dachau zur Ausbildung zugewiesen/zugeordnet. Für die BiA des SoPro München können aufgrund der Zuweisung zur Ausbildung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei nach dem Bay. Reisekostenrecht (BayRKG) und nach der Bay. Trennungsgeldverordnung (BayTGV) unterschiedliche Ansprüche entstehen. Insbesondere bei der BayTGV sind die persönlichen Voraussetzungen des Beamten (z.B. Wohnung, Familienstand,…) maßgeblich für den Anspruch. 1 Zuweisung an eine andere Ausbildungsstelle (VI. BPA Dachau, ggf. PraktikumsDienststelle) Bei einem Wechsel der Ausbildungsbehörde kann sowohl Reisekostenvergütung und unter bestimmten Voraussetzungen Trennungsgeld zustehen. 1.1 Reisekostenvergütung für die Dienstantritts- bzw. Dienstbeendigungsreise Für die entstandenen Kosten für die erste Fahrt zur neuen Ausbildungsstelle wird Reisekostenvergütung gewährt. Bitte beantragen Sie die Kostenerstattung schriftlich mit Formular „R002“. Für die Mitnahme von Kollegen erhalten Sie eine Mitnahmeentschädigung. Nur der Fahrer kann hier eine Kostenerstattung beantragen! Für die letzte Fahrt von der Ausbildungsstelle am Ende der Zuweisung gilt entsprechendes. 1.2 Trennungsgeld Während einer Zuweisung kann unter folgenden Voraussetzungen Trennungsgeld nach § 8 BayTGV gewährt werden: ■ Wechsel des Ausbildungsortes (andere politische Gemeinde als die Stammdienststelle PP München) ■ Der Antragsteller wohnt nicht am neuen Ausbildungsort oder in dessen Einzugsgebiet (= in einer Entfernung von 30 Kilometer). ■ Bei ledigen Auszubildenden mit einer Zuweisung von länger als zwei Monaten ist eine eigene Wohnung nachzuweisen. Als Nachweis kann hier z.B. ein Mietvertrag vorgelegt werden. Der Berechtigte muss vor der Maßnahme/Zuweisung eine eigene Wohnung entweder als Eigentümer oder als Haupt(-mit)mieter vorweisen können. Ein Untermietverhältnis reicht in der Regel nicht aus! Eine Wohnung ist eine abgeschlossene Mehrheit von Räumen, welche die Führung eines Haushaltes ermöglicht, darunter stets ein Raum mit Küche oder Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, -entsorgung und Toilette (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 BayTGV). Bitte beschreiben Sie Ihre Wohnung im Bewilligungsantrag näher. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen können Sie für die Dauer der Zuweisung einen Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld (T001) bei der ZAST Straubing stellen. Folgende Unterlagen sind nötig: ■ ■ Zuweisungsschreiben der Personalstelle Bei Ledigen: Mietvertrag oder ein sonstiger Nachweis über eine eigene Wohnung (wegen des Nachweises beachten Sie bitte die Angaben im Formular!) Bei der monatlichen Berechnung des Trennungsgeldes wird zwischen der täglichen Rückkehr zur Wohnung (T003) und dem Verbleib an der neuen Dienststelle (T002) unterschieden. Sie können immer monatsweise nach Ende eines Kalendermonats abrechnen. Wir bitten möglichst zeitnah Ihre Anträge zu stellen! Leitstelle Personalnebenleistungen Stand: 04.01.2017 Seite 1 von 2 Reisekosten und Trennungsgeld 2 Sonstige Ausbildungsreisen Alle anderen Ausbildungsreisen (z.B. Teilnahme an einer Sportveranstaltung) sind mit BayRMS elektronisch bei der ZAST Passau abzurechnen. 3 Ausschlussfrist Für die Bewilligung von Trennungsgeld gilt eine Ausschlussfrist von sechs Monaten; nach Ablauf der Frist ist Ihr Anspruch auf Trennungsgeld insgesamt erloschen! Für die Abrechnung von Reisekosten bzw. monatlichem Trennungsgeld gilt ebenso eine Ausschlussfrist von sechs Monaten. Nach Ablauf der Ausschlussfrist ist der jeweilige Anspruch erloschen! Antrags- und Abrechnungsformulare finden Sie unter folgenden Links des Landesamt für Finanzen: Behördennetz: http://www.lff.bybn.de/formularcenter/reisekosten_trgeld/index.aspx Internet: http://www.lff.bayern.de/formularcenter/reisekosten_trgeld/index.aspx 4 Anschriften und Zuständigkeit Behördennetz: http://www.lff.bybn.de/nebenleistungen/reisekosten/zustaendigkeit/index.aspx Internet: http://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/reisekosten/zustaendigkeit/index.aspx (unter dem Punkt „Zuständigkeiten für die Abrechnung“) 4.1 Anschriften der Abrechnungsstellen: Landesamt für Finanzen Tel. Nr.: 0941/5044-0 ZAST Passau Fax: 0941/5044-3022 Postfach 1452, 94004 Passau [email protected] 4.2 Hinweis zur elektronischen Abrechnung mit BayRMS Die elektronische Abrechnung von Reisen mit BayRMS ist nur im Behördennetz möglich. Bedienungsanleitungen für BayRMS finden Sie auf der Intranetseite Ihrer Dienststelle. Diese Hinweise eröffnen keinen rechtlichen Anspruch auf Reisekosten- und Trennungsgeldvergütung. Es sind die tatsächlichen Verhältnisse bzw. die tatsächlich entstandenen Aufwendungen im Antrag anzugeben. Leitstelle Personalnebenleistungen Stand: 04.01.2017 Seite 2 von 2