Merkblatt Reisekosten und Trennungsgeld Ausbildung Polizei

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Merkblatt Reisekosten und Trennungsgeld Ausbildung Polizei
Merkblatt Reisekosten und Trennungsgeld
Ausbildung Bayerische Bereitschaftspolizei - Sonderprogramm München
Die Auszubildenden des SoPro München werden durch das PP München eingestellt und der VI. BPA
Dachau zur Ausbildung zugewiesen/zugeordnet. Für die BiA des SoPro München können aufgrund
der Zuweisung zur Ausbildung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei nach dem Bay. Reisekostenrecht (BayRKG) und nach der Bay. Trennungsgeldverordnung (BayTGV) unterschiedliche Ansprüche
entstehen. Insbesondere bei der BayTGV sind die persönlichen Voraussetzungen des Beamten (z.B.
Wohnung, Familienstand,…) maßgeblich für den Anspruch.
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Zuweisung an eine andere Ausbildungsstelle (VI. BPA Dachau, ggf. PraktikumsDienststelle)
Bei einem Wechsel der Ausbildungsbehörde kann sowohl Reisekostenvergütung und unter bestimmten Voraussetzungen Trennungsgeld zustehen.
1.1 Reisekostenvergütung für die Dienstantritts- bzw. Dienstbeendigungsreise
Für die entstandenen Kosten für die erste Fahrt zur neuen Ausbildungsstelle wird Reisekostenvergütung gewährt. Bitte beantragen Sie die Kostenerstattung schriftlich mit Formular „R002“. Für die Mitnahme von Kollegen erhalten Sie eine Mitnahmeentschädigung. Nur der Fahrer kann hier eine Kostenerstattung beantragen! Für die letzte Fahrt von der Ausbildungsstelle am Ende der Zuweisung gilt
entsprechendes.
1.2 Trennungsgeld
Während einer Zuweisung kann unter folgenden Voraussetzungen Trennungsgeld nach § 8 BayTGV
gewährt werden:
■ Wechsel des Ausbildungsortes (andere politische Gemeinde als die Stammdienststelle PP München)
■ Der Antragsteller wohnt nicht am neuen Ausbildungsort oder in dessen Einzugsgebiet (= in einer
Entfernung von 30 Kilometer).
■ Bei ledigen Auszubildenden mit einer Zuweisung von länger als zwei Monaten ist eine eigene
Wohnung nachzuweisen. Als Nachweis kann hier z.B. ein Mietvertrag vorgelegt werden. Der Berechtigte muss vor der Maßnahme/Zuweisung eine eigene Wohnung entweder als Eigentümer
oder als Haupt(-mit)mieter vorweisen können. Ein Untermietverhältnis reicht in der Regel nicht
aus! Eine Wohnung ist eine abgeschlossene Mehrheit von Räumen, welche die Führung eines
Haushaltes ermöglicht, darunter stets ein Raum mit Küche oder Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, -entsorgung und Toilette (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 3
BayTGV). Bitte beschreiben Sie Ihre Wohnung im Bewilligungsantrag näher.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen können Sie für die Dauer der Zuweisung einen Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld (T001) bei der ZAST Straubing stellen. Folgende Unterlagen sind nötig:
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Zuweisungsschreiben der Personalstelle
Bei Ledigen: Mietvertrag oder ein sonstiger Nachweis über eine eigene Wohnung (wegen des
Nachweises beachten Sie bitte die Angaben im Formular!)
Bei der monatlichen Berechnung des Trennungsgeldes wird zwischen der täglichen Rückkehr zur
Wohnung (T003) und dem Verbleib an der neuen Dienststelle (T002) unterschieden. Sie können immer monatsweise nach Ende eines Kalendermonats abrechnen. Wir bitten möglichst zeitnah Ihre
Anträge zu stellen!
Leitstelle Personalnebenleistungen
Stand: 04.01.2017
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Reisekosten und Trennungsgeld
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Sonstige Ausbildungsreisen
Alle anderen Ausbildungsreisen (z.B. Teilnahme an einer Sportveranstaltung) sind mit BayRMS elektronisch bei der ZAST Passau abzurechnen.
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Ausschlussfrist
Für die Bewilligung von Trennungsgeld gilt eine Ausschlussfrist von sechs Monaten; nach Ablauf der
Frist ist Ihr Anspruch auf Trennungsgeld insgesamt erloschen! Für die Abrechnung von Reisekosten
bzw. monatlichem Trennungsgeld gilt ebenso eine Ausschlussfrist von sechs Monaten. Nach Ablauf
der Ausschlussfrist ist der jeweilige Anspruch erloschen!
Antrags- und Abrechnungsformulare finden Sie unter folgenden Links des Landesamt für Finanzen:
Behördennetz:
http://www.lff.bybn.de/formularcenter/reisekosten_trgeld/index.aspx
Internet:
http://www.lff.bayern.de/formularcenter/reisekosten_trgeld/index.aspx
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Anschriften und Zuständigkeit
Behördennetz:
http://www.lff.bybn.de/nebenleistungen/reisekosten/zustaendigkeit/index.aspx
Internet:
http://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/reisekosten/zustaendigkeit/index.aspx
(unter dem Punkt „Zuständigkeiten für die Abrechnung“)
4.1 Anschriften der Abrechnungsstellen:
Landesamt für Finanzen
Tel. Nr.: 0941/5044-0
ZAST Passau
Fax: 0941/5044-3022
Postfach 1452, 94004 Passau
[email protected]
4.2 Hinweis zur elektronischen Abrechnung mit BayRMS
Die elektronische Abrechnung von Reisen mit BayRMS ist nur im Behördennetz möglich. Bedienungsanleitungen für BayRMS finden Sie auf der Intranetseite Ihrer Dienststelle.
Diese Hinweise eröffnen keinen rechtlichen Anspruch auf Reisekosten- und Trennungsgeldvergütung.
Es sind die tatsächlichen Verhältnisse bzw. die tatsächlich entstandenen Aufwendungen im Antrag
anzugeben.
Leitstelle Personalnebenleistungen
Stand: 04.01.2017
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