Ausführung der gesamten Logistik des Materiallagers

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Ausführung der gesamten Logistik des Materiallagers
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GEMEINSAME FORSCHUNGSSTELLE (JRC)
Institut für Transurane (Karlsruhe)
Management Support Unit - Infrastruktur
Karlsruhe, 23.11.2010
Dokument-Nr.: TD41-LA-E-TS23-MG
Europäische Kommission – Institut für Transurane
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein - Leopoldshafen
Technische Spezifikation
Ausführung der gesamten Logistik des Materiallagers des
Instituts für Transurane
Name
Autor
Geprüft
Freigabe
M. Gammelin
D. Schlaudecker
J.F. Babelot
Unterschrift
Datum
Technische Spezifikation “ Ausführung der gesamten Logistik des Materiallagers des ITU “
Seite 2/17
INHALTSVERZEICHNIS
1.
EINLEITUNG ................................................................................................. 3
1.1
1.2
2.
AUFTRAGSBESTIMMUNGEN...................................................................... 4
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.
GELTENDE VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN ................................................................4
VERTRAGSLAUFZEIT .....................................................................................................4
ZAHLUNGSMODALITÄTEN ..............................................................................................4
GEWÄHRLEISTUNG .......................................................................................................4
VERTRAGSSTRAFEN .....................................................................................................5
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ZUM ARBEITEN IM ITU..................... 6
3.1
3.2
3.3
3.4
4.
ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN .....................................................................6
ANFORDERUNGEN AN DEN AUFTRAGSNEHMER ..............................................................8
LAGERREINIGUNG.........................................................................................................9
ANGABEN ÜBER NORMEN UND FABRIKATE .....................................................................9
LEISTUNGSBESCHREIBUNG.................................................................... 10
4.1
4.2
4.3
4.4
5.
AUFGABE DES INSTITUTS FÜR TRANSURANE (ITU).........................................................3
ANGEBOTSUMFANG ......................................................................................................3
ARBEITSBESCHREIBUNG .............................................................................................10
ARBEITSANFORDERUNGEN .........................................................................................13
ZUSTÄNDIGKEITEN UND ABWICKLUNGSMODALITÄTEN...................................................14
EIGNUNGSNACHWEIS UND EINARBEITUNG ...................................................................14
PREISÜBERSICHT ..................................................................................... 16
ANLAGE 1 ZUR AUSSCHREIBUNG..................................................................... 17
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1. EINLEITUNG
1.1 Aufgabe des Instituts für Transurane (ITU)
Das Institut für Transurane ist eines von sieben Forschungsinstituten der Gemeinsamen
Forschungsstelle der Europäischen Kommission. Als Referenz-Zentrum für Forschung und
Technologie unterstützt sie die politischen Entscheidungen der Europäischen Union.
Aufgabe des ITU ist die Bereitstellung der wissenschaftlichen Grundlagen für den Schutz
des europäischen Bürgers vor den mit der Handhabung und Lagerung hochradioaktiver
Materialien verbundenen Gefahren. Das ITU trägt als Referenzzentrum für
Actinidenforschung zu einem effizienten Sicherheits- und Überwachungssystem für den
nuklearen Brennstoffkreislauf bei und erforscht technologische und medizinische
Anwendungen von Radionukliden/Actiniden.
Mehr Information unter http://itu.jrc.ec.europa.eu/
1.2 Angebotsumfang
Das Angebot umfasst, in den Räumlichkeiten des ITU, die Ausführung der Lagerlogistik. Die
Aufgabe besteht während der Arbeitszeiten im Wesentlichen aus:
a) ca. 3 000 Wareneingängen/Jahr mit Eingangskontrollen;
b) ca. 500 Warenausgängen/Jahr;
c) ca. 12 000 Schalterausgaben/Jahr.
d) Sonderaufgaben
Zusätzlich ist die Verwaltung und der Anschluss aller im ITU benötigten Gase
vorzunehmen, sowie die Organisation der Entsorgung der im Lager anfallenden Abfälle.
Unter Beachtung der ständigen Einhaltung von Mindestbeständen sind alle administrativen
Vorkehrungen zur Materialbeschaffung nach Qualitätsvorgaben zu treffen.
Der Auftragnehmer benennt einen Koordinator, der gemeinsam mit dem
Funktionsbeauftragten für das Lager regelmäßige Kontrollmaßnahmen durchführt.
ITU
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2. AUFTRAGSBESTIMMUNGEN
2.1 Geltende Vorschriften und Richtlinien
Unter anderem gelten für die Ausführung der Leistungen der vorliegenden Ausschreibung:
-
der Vertrag des Auftraggebers;
die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis;
das Institutshandbuch (wird bei Arbeitsbeginn ausgehändigt);
die Bestimmungen für das im Institut für Transurane (ITU) tätige Personal von
Fremdfirmen (werden bei Arbeitsbeginn ausgehändigt)
- Vertragsmuster über die Abgrenzung von Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten
(§§15/31der Strahlenschutzordnung) (wird bei Arbeitsbeginn ausgehändigt)
- die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen;
Zutrittsgenehmigung, ausgestellt durch die zuständige Aufsichtsbehörde, nach:
- Atomgesetz (AtG) §12b
- Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)
2.2 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann maximal 4 Mal um 12 Monate
verlängert werden, bis zu einer maximalen Vertragsdauer von 60 Monaten. Siehe dazu
Artikel I.2 des Vertrages.
2.3 Zahlungsmodalitäten
Die im Angebot genannten Kosten sind Pauschalpreise auf der Basis von 243 Arbeitstagen
im Jahr. Arbeitsausfalltage, an denen betriebsintern im ITU nicht gearbeitet wird, sind von
einer Vergütung ausgeschlossen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich. Es wird ein Zwischenbericht beigefügt,
der eine genaue Auflistung der im Abrechnungszeitraum ausgeführten Leistungen gibt.
Modalitäten der Preisanpassung sind im Vertrag geregelt.
2.4 Gewährleistung
Der Auftragnehmer ist für den sicheren Betrieb des Hauptlagers zuständig und für die Arbeit
seiner Mitarbeiter voll verantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung für mangelhafte
Leistungen und haftet für alle Schäden und Folgen bei Fehlhandlungen oder fehlerhafter
Bedienung der benutzten Geräte oder Maschinen. Siehe Art. II.1 und II.2 des Vertrages.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Handhabung von Chemikalien, sowie bei den
Anschlüssen von Gasflaschen mit ununterbrochener Versorgung anzuwenden. Dasselbe
gilt beim Sortieren der Abfälle nach ITU Vorgaben.
Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge nach den
anerkannten Regeln der Technik und der neuesten EN-Vorschriften und für die Aufsicht
seines eingesetzten Personals und die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten im
Lager voll verantwortlich und er sorgt dafür, dass die Arbeiten kontinuierlich unter
Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften erledigt werden.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, zuverlässiges, verantwortungsvolles und
selbständiges Personal einzusetzen, damit eine korrekte und sichere Arbeitsdurchführung
gewährleistet ist. Er benennt zwei Kontaktpersonen (einen Koordinator und einen
Vizekoordinator), von denen ständig einer anwesend sein muss. Das ITU ist jedoch
berechtigt, sach- und sicherheitsbezogene Instruktionen an alle Mitarbeiter zu erteilen.
Wird von Seiten des Auftragnehmers das vorgeschlagene Personal gewechselt, so ist der
Auftraggeber berechtigt, die äquivalente Qualifikation und Erfahrung zu überprüfen und
gegebenenfalls bei mangelnder Qualifikation und Erfahrung das Ersatzpersonal
zurückzuweisen.
Die Ausbildung des einzusetzenden Personals von mindestens 10 Arbeitstagen, inklusive
Vertretung, geht auf Kosten des Auftragnehmers.
Die letzte Entscheidung über die Eignung von Personal trifft der Auftraggeber.
2.5 Vertragsstrafen
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Nichterfüllung des Vertrages Vertragsstrafen in
Anspruch zu nehmen, siehe dazu Art. II.16 des Vertrages./ Art. II.4 des Vertrages.
Aus technischen und organisatorischen Gründen müssen immer mindestens 3 Mitarbeiter
des Auftragnehmers anwesend sein. Bei Nichteinhaltung der geforderten
Mindestpersonenanzahl von 3 Personen oder bei Nichtausführung der täglichen Arbeiten
(insbesondere Auspacken von Waren, Besetzung des Warenschalters, Gasanschlüsse,
etc.) behält sich der Auftraggeber vor, eigenes Personal einzusetzen und dies dem
Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. Für diese Fälle wird dem Auftragnehmer pro
Arbeitstag und Ersatzkraft eine Pauschale von 500 Euro berechnet (siehe Art. I.10.6 des
Vertrages).
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3. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ZUM ARBEITEN IM ITU
3.1
Allgemeine technische Bedingungen
a) Grundsätzliche Voraussetzungen
Die Arbeiten sind unter Aufsicht des Fachpersonals der Gruppe Management Support Unit Infrastruktur des Instituts durchzuführen.
b) Zutritt zum ITU
Das Objekt liegt auf dem Areal des Campus Nord des Karlsruher Instituts für Technologie
(KIT). Die zu Beginn der Arbeiten gültigen Verordnungen des KIT sind zwingend
einzuhalten. Gegebenenfalls hat sich der Auftragnehmer vor Abgabe eines Angebots bzw.
vor Beginn der Arbeiten über die Regelungen insbesondere für Ein- und
Ausfuhrbedingungen des KIT zu erkundigen.
Der Zugang zum ITU setzt die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder
Reisepasses zwingend voraus. Beim Zugang zum ITU kann es auf Grund der
Sicherheitsvorschriften zu Wartezeiten kommen, die nicht gesondert vergütet werden.
Es ist zu beachten, dass sämtliche Arbeiten innerhalb des Überwachungs- und des
Kontrollbereichs des Instituts für Transurane, Hermann-von-Helmholtz-Platz 1, D-76344
Eggenstein-Leopoldshafen, unter Einhaltung der speziellen Sicherheitsvorschriften
durchgeführt werden müssen.
c) Zuverlässigkeitsüberprüfung
Sämtliche Arbeitskräfte, auch Ersatzpersonal, die im Institut zum Einsatz kommen, werden
vor Arbeitsbeginn einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Behörde
unterzogen. Die erforderlichen Antragsformulare stellt das Institut für Transurane zur
Verfügung. Die Überprüfung dauert in der Regel 4 Wochen. Der Bieter ist ausdrücklich
verpflichtet dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Antragsformulare binnen einer Frist von
5 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung vollständig und korrekt ausgefüllt beim
Objektschutz des Institutes eingehen.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung muss dem Institut ein positiver Bescheid
der Behörde vorliegen! Ansonsten wird behördlich der Zutritt zum Institut verweigert.
d) Strahlenschutz
Vor Arbeitsaufnahme hat die mit dem Auftrag betraute Firma dem Institut einen
Strahlenschutzbeauftragten zu benennen.
Sämtliche Arbeitskräfte müssen im Besitz eines behördlich registrierten und
ordnungsgemäß geführten Strahlenpasses sein, der vor Arbeitsaufnahme vorzulegen ist
(§§ 15/33 StrlSchV). Dies setzt voraus, dass sich die Mitarbeiter jährlich einer
strahlenschutzärztlichen Untersuchung unterziehen müssen.
e) Strahlenschutzbelehrung / Umgang mit Gefahrstoffen
Erst nach Vorlage des behördlich registrierten und ordnungsgemäß geführten
Strahlenpasses mit Nachweis der ärztlichen Unbedenklichkeit für den Einsatz im
Kontrollbereich und der Vorlage des amtlichen (firmeneigenen) Dosimeters erhält der
Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme eine interne Strahlenschutzbelehrung. Im Anschluss erfolgt
die Belehrung zum Umgang mit Gefahrstoffen.
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f)
Arbeitssicherheit
Aus Sicherheits- und Qualitätsgründen sind ausreichende Kenntnisse der einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit sowie des Umgangs
mit Gefahrstoffen zwingend erforderlich. Hieraus ergibt sich die Pflicht des
Auftragnehmers, das eingesetzte Personal mindestens einmal jährlich entsprechend für
folgende Themen zu unterweisen:
- Gefahrstoffe
- Krane
- Leitern und Tritte
- Flurförderzeuge
- Umgang mit bzw. Anschluss von Gasen
- Hautschutzplan
Der Auftragnehmer führt die Unterweisungen im ITU mit Hilfe von Lehrfilmen und anderen
Dokumenten durch. Hilfsmittel werden vom ITU gestellt. Es ist eine Terminabsprache mit
dem zuständigen Funktionsbeauftragten für das Lager notwendig.
Die qualitätskonformen Unterweisungsprotokolle sind von den Mitarbeitern der
Auftragnehmers zu unterzeichnen und dem Funktionsbeauftragen des ITU vor dem ersten
Einsatz [und anschließend jeweils jährlich] unaufgefordert zur Durchsicht vorzulegen.
Danach wird eine Kopie in dem dafür vorgesehenen Ordner im ITU abgeheftet. Unterlässt
der Auftragnehmer dies, hat der Auftraggeber das Recht und die Pflicht, das Personal aus
dem Lager zu verweisen. Andernfalls kann keine Arbeitsaufnahme bzw.
Weiterbeschäftigung erfolgen.
Weitere Unterweisungen, wie z.B. Strahlenschutzunterweisungen, Verfahrens-, Arbeits- und
Lageranweisungen werden von dem dafür beauftragten Personal des ITU in halbjährlicher
oder jährlicher Reihenfolge durchgeführt und protokolliert.
Ferner muss sichergestellt sein, dass das zum Einsatz kommende Personal die deutsche
Sprache insoweit beherrscht, dass Anweisungen und Lautsprecherdurchsagen im Alarmfall
befolgt werden können. Der Koordinator des Auftragnehmers muss in der Lage sein, in
deutscher Sprache verfasste Prüfzeugnisse, Verordnungen und Gesetzestexte zu
verstehen, Herstelleranweisungen und Wareneingangskontrollen umsetzen zu können bzw.
an das einzusetzende Personal weiter zu leiten. Des Weiteren müssen schwierige
technische Zusammenhänge diskutiert und verstanden werden können.
Anweisungen des Sicherheitsingenieurs des ITU sind folge zu leisten.
g) Ein- und Auschecken im ITU
Auf Kosten des Auftraggebers wird der Mitarbeiter neben der Strahlenschutzbelehrung vor
Arbeitsbeginn / nach Arbeitsende einer Eingangs- bzw. Ausgangsmessung (Bodycounter
und Urinanalyse) unterzogen.
Aus Sicherheitsgründen wird zur Vertragserfüllung auf gleich bleibendes Personal
besonderen Wert gelegt. Ein häufiger Personalwechsel ist nicht statthaft. Ab einem
Personalwechsel von mehr als 3 Personen pro Jahr behält sich der Auftraggeber vor, ab
der 4. Person 1.000,00 EUR für jede weitere Person vom Auftragnehmer abzurechnen, um
die Kosten für das Ein- und Auschecken (Bodycounter) zu decken.
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h) Zutritt zum Kontrollbereich
Der Kontrollbereich darf nur nach Anlegen einer besonderen Schutzkleidung über die
Umkleideräume betreten werden. Die Schutzkleidung wird vom Institut zur Verfügung
gestellt.
i)
Arbeitszeiten
Arbeiten im Kontroll- und Überwachungsbereich dürfen nur während der für das Institut
geltenden Arbeitszeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr abgewickelt werden. Die Mittagspause
beträgt 30 Minuten.
j)
Institutshandbuch
Gegebenfalls, sind die internen Sicherheitsregeln laut Institutshandbuch zu beachten (wird
bei Arbeitsaufnahme ausgehändigt).
Es sind die internen Sicherheitsregeln laut Institutshandbuch zu beachten. Innerhalb von 8
Wochen nach Arbeitsaufnahme wird durch die AGS (Strahlenschutz) eine mündliche und
schriftliche Überprüfung der Kenntnisse der internen Sicherheitsregeln durchgeführt. Erst
nach erfolgreichem Nachweis dieser Kenntnisse erhält der Mitarbeiter den
uneingeschränkten Zutritt zu allen Bereichen des Institutes. Diese Prüfung kann maximal 2
Mal wiederholt werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird der Mitarbeiter des
Institutes verwiesen.
k) ITU seitige Leistungen
Aufenthalts-, Wasch- und WC-Räume können genutzt werden.
l)
Transportwege
Die Einfuhr von Materialien, Geräten und Maschinen in das ITU bzw. die Ausfuhr aus dem
ITU wird über das Westtor, am Haupteingang und danach über die Laderampe von Flügel E
abgewickelt. Das Ein- und Ausschleusen erfolgt über das Hauptlager in Flügel E.
m) Kontaminationskontrolle
Aus dem Kontrollbereich auszuführende Teile müssen durch die Mitarbeiter des
Strahlenschutzes (AGS) des ITU auf mögliche Kontamination geprüft werden und den
Freigabevermerk der AGS tragen. Die Ausfuhr ist rechtzeitig (mind. 4 Std. im Voraus) beim
Strahlenschutz anzumelden, da das Messverfahren diesen Zeitraum in Anspruch nimmt.
3.2
Anforderungen an den Auftragsnehmer
Für die genannten Arbeiten kommen nur Fachkräfte in Betracht, da die Arbeiten
selbständig ausgeführt werden. Es sind hierbei die Unfallverhütungsvorschriften sowie die
anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dasselbe gilt für die internen
Sicherheitsregeln laut Institutshandbuch. Die geforderten Ausbildungen sind notwendig, um
die gewissenhafte Ausführung von Qualitätskontrollen (Wareneingangskontrollen),
Schneidarbeiten an Metallen und weiteren Tätigkeiten ähnlicher Art zu gewährleisten. Viele
Artikel sind sicherheitsrelevant und sind deshalb mit größter Genauigkeit und Vorsicht zu
behandeln.
Der Vertragsnehmer muss sicherstellen, dass diese Arbeiten an allen Werktagen in den
erlaubten Zugangszeiten zum Sicherungs- und Kontrollbereich von 8:00 bis 16:30
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durchgeführt werden. Bei Ausfall des eingesetzten Personals (z.B. Krankheit, Urlaub usw.)
hat der Auftragnehmer innerhalb von 2 Tagen dafür zu sorgen, das die geforderten
Dienstleistungen durch Ersatzpersonal derselben Qualifikation gewährleistet ist.
Bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen im ITU ist das Personal des Auftragsnehmers
weisungsgebunden.
Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer:



einen Koordinator zu bestellen, welcher der direkte Ansprechpartner für das ITU ist
und der für die Ausführung der Arbeiten und für die Arbeitssicherheit im Lager
zuständig ist;
bei Bedarf, die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen seiner Mitarbeiter zu
veranlassen;
bei Bedarf, eine Gefährdungsanalyse vorzunehmen und die Anweisungen bezüglich
der Einhaltung der konventionellen Arbeitsicherheit zu erteilen.
Vor Arbeitsbeginn hat das ITU:


3.3
einen technischen Verantwortlichen zu bestellen, der für die Überwachung der
Arbeiten zuständig ist und der gegenüber dem Auftragnehmerkoordinator
weisungsbefugt ist.
den Auftragnehmerkoordinator über sämtliche ortsspezifischen Gefährdungen
einzuweisen. Diese Aufgabe wird vom ITU - Verantwortlichen und vom ITU.Brandschutztechniker gewährleistet.
Lagerreinigung
Der Arbeitsbereich ist konstant von allen groben Abfällen zu reinigen. Eine größere
Reinigung hat jeden Freitag ab der Mittagspause zu erfolgen. In regelmäßigen Rundgängen
wird die Sauberhaltung des Lagers durch den verantwortlichen ITU Mitarbeiter kontrolliert.
Wird der Auftragnehmer zur Säuberung aufgefordert, dann muss die Reinigung umgehend
oder spätestens am darauf folgenden Werktag geschehen.
Wird die Reinigung nicht fristgerecht erledigt, wird durch den verantwortlichen ITU
Mitarbeiter eine Reinigungsfirma beauftragt. Sämtliche anfallenden Kosten werden dem
Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt (bzw. Abzug bei Zwischenrechnungen).
3.4
Angaben über Normen und Fabrikate
In der folgenden technischen Spezifikation wird generell auf technische Normen (DINNormen etc.) hingewiesen. Äquivalente Normen (EN, CE, ISO, usw.) werden ebenfalls
akzeptiert. Die Beweislast für die Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Die technischen Mindestanforderungen sind vom Bieter zu erfüllen, ansonsten wird das
Angebot als ungültig erklärt. Die Daten, die vom Anbieter auszufüllen sind, dienen zur
Angebotsbewertung.
Alle Angaben des Bieters, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, dienen rein der
Information und werden in der Bewertung der Angebote nicht berücksichtigt.
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4. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
4.1 Arbeitsbeschreibung
Die Aufgabe umfasst im Wesentlichen die nachstehenden Tätigkeiten:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Wareneingang
Warenausgang
Schalterausgaben
Verwaltung von Lagermaterial
Wareneingangskontrolle nach Qualitätsanforderungen
Sonderaufgaben
a) Wareneingang (ca. 3000/Jahr)
-
Entgegennahme der Lieferungen von anliefernden Firmen und Speditionen nach
bestehenden Vorschriften.
Überprüfung der Lieferungen auf Unversehrtheit und Vollständigkeit, Bestätigung
des Empfangs.
Einbringung in das Institut unter Berücksichtigung der Vorschriften des
Objektschutzes.
Erstellung von Empfangspapieren entsprechend interner Verwaltungsvorschriften.
EDV-Registrierung der Zulieferungen.
Einbringung der Lieferungen in die Lagerbestände.
Registrierung aller Warenannahmen der verschiedenen Speditionen oder
Postversender in dafür vorgesehene Bücher
b) Warenausgang (ca. 500/Jahr)
-
Entgegennahme der zu versendenden Artikel, Teile, Geräte usw. von
institutsinternen Absendern
Entgegennahme der Begleitpapiere, Erstellen der Versandpapiere, EDVRegistrierung.
Verpacken und Adressieren der ausgehenden Sendungen.
Ausbringung aus dem Institut nach Vorschriften des Strahlenschutzes und des
Objektschutzes.
Übergabe der Sendungen an Abholer (Spedition, Direktabholer) oder
Postversandt. Es sind dabei die Zollbestimmungen der Europäischen Union und
eventuelle Anforderungen der BAFA zu beachten.
Anmerkung: Das Einbringen bzw. Ausbringen von Material in oder aus dem
Institut unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzes und des
Objektschutzes und erfordert eine Mehrfachhandhabung des
Materials.
c) Schalterausgaben (ca. 12000/Jahr)
-
Ausgabe von Lagermaterial und anderen Bestellungen an institutsinterne
Verbraucher, sowie deren interne Anlieferungen.
EDV-Registrierung der Ausgaben.
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d) Verwaltung von Lagermaterial
Die Lagerhaltung beinhaltet die Lagerung und Verwaltung von ca. 8.000 Artikeln und
besteht aus folgenden Einzelaufgaben:
- Überwachung der Lagerbestände, sowohl quantitativ als auch qualitativ.
- Einholung von Angeboten beim Erreichen der Mindestbestände in
Zusammenarbeit mit dem Einkauf.
- Eingeben der Bestellung von Lagermaterial beim Erreichen des
Mindestbestandes in das ITU Bestellsystem.
- EDV-Registrierung aller Lagerbewegungen.
- Jahresendbestandsaufnahme plus Inventur.
- Sauberhaltung der Lagereinrichtungen; Ordnung in der Haltung der
Lagerbestände.
- Aktualisierung des Lagerkataloges.
- Kontrollieren von Rechnungen.
Die oben erwähnten ca. 8.000 Artikel sind in 25 Materialgruppen aufgeteilt:
Metalle (1)
Kunststoffe (2)
Lösungsmittel – Chemikalien (3)
Gase (4)
Öle und Schmierstoffe (5)
Elektromaterial (6)
Installationsmaterial (7 & 8)
Normteile (9 & 10)
Schweiß- und Lötmaterial (11)
Werkzeuge (12)
Gummi- und Kunststoffartikel (13)
Labormaterial (14)
Handschuhkastenmaterial (15)
Betriebs- und Hilfsstoffe (16)
Bauelemente für Vakuumtechnik (17)
Swagelock (18)
Arbeitssicherheit (19)
PC-Verbrauchsmaterial (20)
ADI Materialien (23)
Elektromaterialien (25)
Im Jahr 2010 hat das Hauptlager die Lagerartikel der Gruppe ADI (Anlagen der
Infrastruktur) und deren Verwaltung übernommen. Es ist für 2011 geplant, die Artikel der
Gruppe Stark- und Schwachstrom ebenfalls in das Lagerprogramm zu integrieren. Diese
beiden Bereiche liegen genau unter dem Hauptlager im Keller des Flügel E. Es ist in der
Zukunft geplant, die beiden Bereiche mit einer Treppe direkt zu verbinden. Die jetzige
Verbindung besteht über das Treppenhaus im Flügel E.
Zur Aufnahme von Lagerartikeln in den Lagerbestand sind Artikel zu zählen und zu
sortieren, Regale zu errichten und Recherchen im Internet zu machen. Diese Arbeiten
gehören ebenso zur Lagerführung wie die Überwachung der schon integrierten
Lagerbestände.
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e) Wareneingangskontrolle nach Qualitätsanforderungen
Es sind jeweils den im Institut geltenden Qualitätsangaben, wie Arbeitsanweisungen
oder Verfahrensanweisungen Folge zu leisten. Bei qualitätsbezogenen Lagerartikeln,
wie z.B. Handschuhen, O-Ringen, verschiedenen Gummiteilen und fast allen Artikeln
der Gruppe 15 sind Eingangskontrollen durchzuführen und Abnahmeprotokolle
(Prüfprotokolle) zu erstellen. Bei der Wareneingangskontrolle sind mechanische
Standardteile, wie Verschraubungen, Durchführungen etc., die in den Lagerbestand
aufgenommen werden, anhand von beschriebenen Wareneingangskontrollprotokollen
auf ihre technischen Maße hin zu kontrollieren. Ebenfalls zu testen sind Hypalon
Handschuhe, die hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Die geforderten
Lehren, Prüfgeräte und Werkzeuge werden in Absprache mit dem Werkstattleiter
gestellt.
f)
Sonderaufgaben
Bei den Sonderaufgaben handelt es sich um Arbeiten, die zusätzlich zu den normalen
Lagerarbeiten hinzukommen:
-
Handhabung von Chemikalien und brennbaren Stoffen.
Handhabung und Transport von Druckgasflaschen.
Anschluss von verschiedenen Gasen an das zentrale Gasversorgungsnetz des
Instituts.
Abfüllung von flüssigem Stickstoff (unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Vorschriften über den Umgang mit diesen Stoffen).
Umfüllen von Gefahrstoffen (unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Vorschriften über den Umgang mit diesen Stoffen).
Handhabung von Lasten verschiedener Größen durch Hebezeuge und
Gabelstapler.
Aufräumen des Lagers.
Überwachung, Konditionierung und Organisation der fachgerechten Entsorgung
von nicht mehr verwendbarem Material, durch Müllabfuhr und
Entsorgungsfirmen.
Bei dem zu entsorgenden Material handelt es sich um folgende Materialgruppen:
-
Verpackungsmaterial (Papier)
Restmüll (Müllabfuhr)
Glas
Styropor
Metallschrott (Kabelschrott)
Holzabfall
Allgemeiner Abfall (kein Müll)
Bauschutt
Kunststoffe
PE Kunststoffe
Altöl
Batterien
Elektronikschrott
-
wöchentliche Entsorgung
wöchentlich
monatliche Entsorgung
monatlich
monatlich
Entsorgung nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
-
Bei der Bedienung und Führung von Flurförderzeugen handelt es sich um
hydraulische Handgabelhubwagen und einen Elektrogabelstapler STILL RX6035, Nutzlast 3500 kg, sowie dessen Anhänger mit einer Nutzlast von 2t. Die
Überwachung der Wartungsperioden dieser Geräte wird vom Auftragnehmer
organisiert.
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-
Bedienung, Fahrerunterhalt und Wartungsüberwachung eines Lieferwagens
FIAT „DUCATO“, Großraumkastenwagen 35 L4H2, Nutzlast 1500 kg,
Gesamtgewicht 3500 kg, Führerschein Kl. 3 erforderlich. Ausführung von
Transport- und Materialbeschaffungsfahrten im Bereich des Karlsruher Instituts
für Technologie(KIT Campus Nord) und in einem Umkreis von ca. 50 km. Die
Gesamtfahrleistung im Jahr beträgt ca. 3000 km.
-
Bedienung eines handbetriebenen Hebezeugs mit einer elektrisch betriebenen
Lastaufnahme von 250kg, zum Bewegen von schweren Metallen in und aus
dem Schwerlastregal.
-
Zusammenarbeit mit den Lagern des Karlsruher Instituts für Technologie.
Koordination der Beschaffung von Material aus diesen Lagern. Erstellung der
erforderlichen Entnahmescheine. Kontrolle der Abrechnungen betreffend dieser
Entnahmen.
Bedienen der Maschinen und Vorrichtungen, die zum Richten und Lagern der im
Lager gehaltenen Materialien vorhanden sind, wie Sägen, Scheren,
Krananlagen usw. Die notwendigen Einweisungen für die Geräte erfolgen durch
Fachkräfte im ITU.
-
g) Erstinventarisation von Gegenständen
Im Institut sind alle die Gegenstände zu inventarisieren, die vorgegebenen Regeln
zufolge einen bestimmten Warenwert überschreiten oder nicht zur direkten
Bausubstanz der Gebäude gehören. Diese Erstinventarisation wird in Zusammenhang
mit dem Einkauf durchgeführt. Dazu ist es notwendig, die Artikel in dem EDV System
der Kommission zu verbuchen, Aufkleber zu erstellen und diese auf
Buchungsunterlagen und auf die zu inventarisierenden Artikel aufzukleben. Es ist von
einer Anzahl von ca. 800 Artikeln pro Jahr auszugehen.
4.2 Arbeitsanforderungen
Da die Arbeiten selbständig ausgeführt werden, wird entsprechend qualifiziertes Personal
benötigt. Die im Abschnitt III 2.1.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der
Vergabebekanntmachung geforderten Ausbildungen sind notwendig, um die gewissenhafte
Ausführung von Qualitäts- und Wareneingangskontrollen, Schneidarbeiten an Metallen und
weiteren Tätigkeiten ähnlicher Art zu gewährleisten.
Es sind 4 Aufgabenbereiche für eine effiziente Gestaltung des Lagerbetriebes ständig und
fast immer gleichzeitig abzudecken;
(1) die Warenausgabe,
(2) das Auspacken und Einsortieren der angelieferten Waren,
(3) die technische Eingangskontrolle nach Qualitätsanforderungen und
(4) das Einholen von Angeboten und EDV Registrierungen.
Alle weiteren Aufgaben sind gleichmäßig auf das Lagerpersonal zu verteilen.
Aus technischen und organisatorischen Gründen müssen während der Arbeitszeiten von
08:00 Uhr bis 16:30 Uhr immer mindestens 3 Mitarbeiter des Auftragnehmers anwesend
sein.
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4.3 Zuständigkeiten und Abwicklungsmodalitäten
Ein von dem Auftragnehmer benannter Koordinator bzw. Vizekoordinator setzt sein
Personal zum Ausführen der beschriebenen Aufgaben ein.
Der Koordinator bzw. Vizekoordinator kontrolliert die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung.
Aufgetretene Probleme sind unverzüglich dem Funktionsbeauftragten des Auftraggebers zu
melden.
Der Ansprechpartner des Auftraggebers ist der Funktionsbeauftragte des ITU für das Lager.
Zum Zwecke der Aufrechterhaltung und Gewährleistung eines ordnungsgemäßen
Dienstbetriebs, sowie unter Berücksichtigung sonstiger dienstlicher Erfordernisse, hat der
Funktionsbeauftragte des Auftraggebers das Recht, sich mit dem Koordinator über die
Reihenfolge und Prioritäten der durchzuführenden Arbeiten zu verständigen.
Der
Funktionsbeauftragte kann weiterhin über den Koordinator anordnen, dass Arbeiten, die
z.B. durch den Einsatz von weniger Personal liegengeblieben sind, durch extra
einzusetzendes Personal aufzuarbeiten sind.
Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, bei Ausfall einer seiner Fachkräfte (z.B. Krankheit,
Urlaub usw.), innerhalb von 48 Stunden für gleichwertigen Ersatz zu sorgen, so dass die
täglich anstehenden Routinearbeiten ohne Unterbrechungen oder Verzögerungen
durchgeführt werden können.
4.4 Eignungsnachweis und Einarbeitung
Um die unter Punkt 4.1 beschriebenen Arbeiten ordnungsgemäß und sicher durchführen zu
können, muss das zur Vertragserfüllung im ITU eingesetzte Personal zwingend über
ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten auf diesen Gebieten verfügen.
Die letzte Entscheidung über die Eignung des Personals trifft der Auftraggeber.
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Name der Firma:
....................................................................................................................................
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5. PREISÜBERSICHT
5.1 Für die in Paragraph 4.1, a – g dieser Ausschreibung beschriebenen Arbeiten beträgt
die Pauschalauslöse pro Tag, einschließlich aller Nebenkosten:
…..………….. Euro / Tag
5.2 Auf der Basis von 243 Arbeitstagen, inklusive aller
Zulagen und Nebenkosten (siehe für die Betreuung des
Warenhauptlagers gemäß Arbeitsbeschreibung §4.1, a - g)
entspricht dies einem Netto - Jahresgesamtpreis von
.............................
Euro
+ gesetzl. MwSt
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Euro
Bruttogesamtpreis
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Euro
Nettogesamtpreis
Der Bieter erklärt, dass er die vorliegende Ausschreibung auf Vollständigkeit geprüft hat und
dass sie weder unvollständig noch zweideutig ist.
Der Bieter gibt durch seine Unterschrift zu erkennen, dass er vorliegende Ausschreibung und die
allgemeine Auftragsbedingungen der Europäischen Kommission rechtsverbindlich anerkennt.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .,
Ort
den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datum
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Der Bieter
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Technische Spezifikation “ Ausführung der gesamten Logistik des Materiallagers des ITU “
Seite 17/17
Anlage 1 zur Ausschreibung
„Ausführung der gesamten Logistik des Materiallagers des Instituts für Transurane“
T1 - Beschreibung der Arbeitsweise des Bieters
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T2 - Beschreibung der Gewährleistung der Kontinuität der Leistung
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Bitte diese Anlage und /oder eventuelle separat begründete Nachweise und Erklärungen dem finanziellen
Angebot beilegen.