Zur Amtlichen Bekanntmachung
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Zur Amtlichen Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Grundsteuer 2015 Zum 15.2./15.5./15.8./15.11.2015 bzw. bei Jahreszahlung zum 1.7.2015 werden die Raten bei der Grundsteuer fällig. Die Höhe der Raten entnehmen Sie dem letzten gültigen Steuerbescheid. Beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird der Betrag zum Fälligkeitstermin abgebucht. Barzahler müssen den Betrag unter Angabe des Buchungszeichens fristgerecht überweisen. Um an unserem Abbuchungsverfahren teilzunehmen und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter: Herr Notheisen, Zi-Nr. 216, Tel. 21-223 und Frau Birkenmeier, Zi-Nr. 217, Tel. 21-225. Die Grundsteuerbescheide können bei Bedarf im Rathaus, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim (Zimmer 217) eingesehen werden. Hockenheim, den 12.1.2015 Dieter Gummer Oberbürgermeister