Zur Amtlichen Bekanntmachung

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Zur Amtlichen Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Grundsteuer 2015
Zum 15.2./15.5./15.8./15.11.2015 bzw. bei Jahreszahlung zum 1.7.2015 werden die
Raten bei der Grundsteuer fällig. Die Höhe der Raten entnehmen Sie dem letzten
gültigen Steuerbescheid.
Beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird der Betrag zum Fälligkeitstermin
abgebucht. Barzahler müssen den Betrag unter Angabe des Buchungszeichens
fristgerecht überweisen.
Um an unserem Abbuchungsverfahren teilzunehmen und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter: Herr Notheisen, Zi-Nr. 216, Tel. 21-223
und Frau Birkenmeier, Zi-Nr. 217, Tel. 21-225.
Die Grundsteuerbescheide können bei Bedarf im Rathaus, Rathausstraße 1,
68766 Hockenheim (Zimmer 217) eingesehen werden.
Hockenheim, den 12.1.2015
Dieter Gummer
Oberbürgermeister

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