Offenlegungsbericht 2015 - Volksbank Beckum
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Offenlegungsbericht 2015 - Volksbank Beckum
VOLKSBANK BECKUM-LIPPSTADT EG OFFENLEGUNGSBERICHT nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis1 Präambel ........................................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435).................................................................................. 4 Eigenmittel (Art. 437) ........................................................................................................................ 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ................................................................................................ 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ................................................................................................... 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) .................................................................................................. 11 Marktrisiko (Art. 445) ...................................................................................................................... 11 Operationelles Risiko (Art. 446) ....................................................................................................... 11 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ............................. 12 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ........................................... 12 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ............................................................................. 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ....................................................... 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ........................................................................................ 14 Verschuldung (Art. 451) .................................................................................................................. 15 Anhang ........................................................................................................................................... 18 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente............................................................................... 18 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ............................................. 20 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Seite 3 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 4 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Gesamtbankstrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Gesamtbankstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Gesamtbankstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertrag und Risiko in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch Risikoprävention und aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das Liquiditäts- und das operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Gesamtbankstrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die Seite 5 eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Planungsrechnungen beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 62 Mio. €. Darin enthalten war ein Risikopuffer für nicht quantifizierbare Risiken in Höhe von 4 Mio. €. Die Auslastung des allokierten GesamtbankRisikolimits lag bei 73,7%. Unsere Vorstandsmitglieder nehmen keine weitere Leitungs- und Aufsichtsmandate wahr. Auch die Aufsichtsratsmitglieder nehmen über ihre berufliche Tätigkeit hinaus keine weiteren Leitungsmandate wahr. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr fünf Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält regelmäßig einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 147.829 - Bilanzielle Zuführungen 7.477 - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 0 + Kreditrisikoanpassung 0 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 699 15.365 - Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 51 154.967 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Seite 6 Eigenmittelanforderungen TEUR Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 43 52 1.241 37.916 22.233 7.584 1.407 76 4.055 4.171 1.727 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 345 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 7.110 87.960 Eigenmittelanforderungen insgesamt Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Forderungsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Gesamtwert (TEUR) 50.301 33.566 3.168 0 0 189.074 615.269 476.808 620.306 233.470 262.741 101.309 14.809 0 9.487 0 Durchschnittsbetrag (TEUR) 38.118 32.468 4.642 0 0 166.567 602.597 442.404 620.190 231.043 255.733 93.771 15.967 0 8.515 0 Seite 7 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen Gesamt davon: KMU 71.881 52.137 41.242 0 1.963.981 811.587 70.965 51.387 36.019 0 1.903.168 767.218 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Forderungsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen Gesamt davon: KMU Deutschland (TEUR) 16.099 33.566 3.168 0 0 156.249 556.073 617.379 261.697 14.795 0 0 0 EU (TEUR) 31.544 0 0 0 0 21.732 45.431 371 124 9 0 9.487 0 Nicht-EU (TEUR) 2.658 0 0 0 0 11.093 13.765 2.556 920 5 0 0 0 64.902 50.507 41.242 0 1.815.677 752.237 6.978 1.257 0 0 116.933 45.514 0 374 0 0 31.371 13.836 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Forderungsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Privatkunden (Nicht-Selbständige) (TEUR) 0 0 0 0 0 0 40.134 386.835 158.777 5.118 0 0 Nicht-Privatkunden (TEUR) 50.302 33.566 3.168 0 0 189.074 575.135 233.470 103.964 9.691 0 9.487 davon KMU 0 0 0 0 0 0 476.808 233.470 101.309 0 0 0 Seite 8 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen Gesamt Forderungsklassen davon Branche Verarbeitendes Gewerbe Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen Gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 590.864 71.881 52.137 41.242 0 1.373.117 0 0 0 0 811.587 Nicht-Privatkunden (TEUR) davon davon davon Branche Branche Branche Groß- u. Erbringung Grundstücksu. WohEinzelhandel von Finanzdienstnungswesen leistungen 0 13.474 0 davon Branche Dienstleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.084 0 0 0 0 0 0 0 123.306 31.645 8.081 0 0 92.031 37.287 9.737 0 188.077 17.225 0 0 0 0 134.960 13.563 23.780 0 997 63.231 31.868 12.789 2.881 0 4.102 0 0 0 833 0 685 0 0 0 0 0 9.487 0 0 0 0 0 0 0 8.011 7.646 0 1.711 0 0 167.624 0 0 0 143.157 5.123 0 0 244.481 216 0 0 180.998 43.031 4 0 152.605 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Gesamtrisikoposition Nicht-Privatkunden. Seite 9 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: Forderungsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen Gesamt davon: KMU < 1 Jahr (TEUR) 13.482 11.529 3.168 0 0 81.494 178.420 243.974 13.142 8.509 0 0 0 1 bis 5 Jahre (TEUR) 10.754 1.624 0 0 0 64.509 170.401 67.645 33.252 713 0 2.006 0 > 5 Jahre (TEUR) 26.066 20.413 0 0 0 43.071 266.447 308.687 216.347 5.587 0 7.480 0 64.977 50.108 41.242 0 710.045 227.884 2.945 0 0 0 353.849 168.158 3.959 2.030 0 0 900.087 415.545 In der Spalte „> 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten. Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Seite 10 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR): GesamtEingänge GesamtininanNetto Direktauf anspruch spruchBestand Wesentliche BeAuflösung ababgenahme aus nahme RückWirtschaftsstand von schrei- schrieüberfälli- aus notstellunzweige EWB EWB/Rück- bun- bene Forgen leidengen stellungen gen derunKrediten den gen Krediten Privatkunden 246 2.023 1.535 53 Firmenkunden 166 10.293 6.989 1.081 Verarbeitendes Gewerbe 40 1.363 1.749 95 Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 40 4.314 2.552 201 Grundstücksund Wohnungswesen 0 2.349 1.185 529 Dienstleistungen 33 488 358 2 412 12.316 8.524 1.134 Summe 1.541 810 362 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % am Nicht-Privatkundenvolumen. Die notleidenden Forderungen betreffen ausschließlich in Deutschland ansässige Schuldner. Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 2.004 TEUR. Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR): Anfangsbestand der Periode EWB Fortschreibung in der Auflösung Verbrauch Periode Endbestand der Periode 12.794 1.305 2.785 2.790 8.524 Rückstellungen 1.196 119 181 0 1.134 PWB 2.213 0 209 0 2.004 Seite 11 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 235.405 235.405 2 0 0 4 0 0 10 9.487 9.487 20 58.441 58.441 35 181.148 177.008 50 107.112 105.820 70 0 0 75 620.306 598.464 100 674.412 654.023 150 8.808 8.494 250 0 0 68.862 68.862 0 0 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen können den Anhangangaben entnommen werden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittelanforderung (TEUR) Fremdwährungsrisikoposition 345 Rohwarenrisikoposition 0 Handelsbuch-Risikopositionen 0 Andere Marktpreisrisikopositionen 0 Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 0 Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Seite 12 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden (Buchwert und beizulegender Zeitwert 44.996 TEUR). Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Verkäufe von Verbundbeteiligungen wurden im Berichtszeitraum nicht durchgeführt. Auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen keine latenten Neubewertungsgewinne/-verluste. Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen bestehen nur in geringem Umfang (Buchwert und beizulegender Zeitwert 237 TEUR). Sie dienen ebenfalls der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsen. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Die Risikomessung basiert auf einer differenziert geplanten Geschäftsstruktur. Zeigen sich unterjährig abweichende Entwicklungen, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die DGRV-Zinsszenarien, die steigende, fallende und drehende Zinsszenarien berücksichtigen. Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge in TEUR DGRV-Szenario steigend Erhöhung der Erträge in TEUR 6.936 DGRV-Szenario fallend 1.710 DGRV-Szenario drehend (Kurzes Ende steigend) 1.111 DGRV-Szenario drehend (Kurzes Ende fallend) 185 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Seite 13 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir lediglich in einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand, von Kreditinstituten und Unternehmen an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen an uns abgetretene Bausparguthaben Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute, Unternehmen Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich unbedeutende Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen oder finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten Unternehmen 17.600 3.313 Mengengeschäft 18.183 3.659 4.234 199 720 69 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Seite 14 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte (in TEUR): Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts 0 1.358.381 Aktieninstrumente 0 0 48.986 0 Schuldtitel 0 0 196.400 201.381 Sonstige Vermögenswerte 0 155.714 Erhaltene Sicherheiten (in TEUR): Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 0 0 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (in TEUR): Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 0 0 Seite 15 Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Anzusetzende Werte (TEUR) Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 1.599.394 Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören 0 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) -35.171 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) 104 0 71.894 (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) 0 (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) 0 Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 48.122 1.684.343 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode 1.613.095 -750 1.612.345 12 92 0 Seite 16 Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden 0 (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) 0 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) 0 Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten 0 (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) 0 104 Derivative Risikopositionen insgesamt Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus BruttoAktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) 0 Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0 Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) 0 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt 0 Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 350.417 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 278.523 71.894 Andere außerbilanzielle Risikopositionen Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) 0 (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) 0 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 139.602 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.684.343 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 8,29 Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vollständig eingeführt 35.171 Seite 17 Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: 1.613.095 Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 0 1.613.095 9.487 74.188 2.909 Institute 188.970 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 256.973 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 415.638 Unternehmen 485.396 Ausgefallene Positionen Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 14.274 165.260 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 8,29 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Änderungen in der Kernkapitalausstattung. Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Seite 18 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 4 5 6 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 2 3 9 9a 9b Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 8 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der 14 Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine 15 und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend 20a (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend 20b (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Til21 gungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt 29 wird 30 Herabschreibungsmerkmale Volksbank Beckum-Lippstadt eG k.A. deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 25.352 25.352 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein k.A. k.A. variabel k.A. nein vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ja Seite 19 31 32 33 34 35 36 37 Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem GeBei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der schäftsanteil bis zur VolleinzahWiederzuschreibung lung wieder gutgeschrieben werden. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang- nichtnachrangige Verbindlichhöhere Instrument nennen) keiten Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrunein mente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Seite 20 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG (A) VOR DER BETRAG (B) VERORDNUNG AM TAG VERWEIS AUF (EU) Nr. DER ARTIKEL IN 575/2013 OFFENDER EU UNTERLIEGEN LEGUNG VERORDNUNG ODER VORGE(EU) Nr. SCHRIEBENER (TEUR) 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Geschäftsguthaben 2 3 3a 4 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft 25.352 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 25.352 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 92.800 26 (1) (c) 0 26 (1) 21.500 26 (1) (f) 486 (2) 0 Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 6 0 483 (2) 84, 479, 480 26 (2) 139.653 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 9 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 0 34, 105 51 36 (1) (b), 37, 472 (4) Seite 21 10 11 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 0 33 (b) 15 16 17 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 20a In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20b 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 0 0 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 36 (1) (k) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 0 (3) 0 Seite 22 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 25 In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (l) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen k.A. 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 467 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. 467 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. 468 22 26b 27 28 29 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) 0 48 (1) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 36 (1) (a), 472 (3) 0 481 k.A. 36 (1) (j) 51 139.602 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 31 32 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0 51, 52 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 0 0 Seite 23 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 35 36 0 486 (3) k.A. 483 (3) Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 85, 86, 480 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 0 486 (3) Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 0 56 (b), 58, 475 (3) 39 40 41 41a 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. Seite 24 41b 41c 42 43 44 45 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 468 davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A. 481 0 56 (e) Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 0 0 467, 468, 481 0 467 0 0 139.602 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 50 51 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 0 62, 63 15.365 486 (4) 0 483 (4) 0 87, 88, 480 0 486 (4) 0 62 (c) und (d) 15.365 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) Seite 25 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 66 (b), 68, 477 (3) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 0 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge k.A. 54 55 56 56a 56b 56c davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0 0 467, 468, 481 0 467 Seite 26 davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 57 58 59 59a 60 davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Risikogewichtete Aktiva insgesamt 0 468 k.A. 481 0 15.365 154.967 1.378 1.378 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 1.099.498 Eigenkapitalquoten und –puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 12,70 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 12,70 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 14,09 92 (2) (c) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 4,50 CRD 128, 129, 130 Seite 27 65 66 67 67a 68 69 70 71 davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0 0 0 0 CRD 131 8,19 CRD 128 (in EU-Verordnung nicht relevant) (in EU-Verordnung nicht relevant) (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und –puffer 72 73 74 75 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) 1.378 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0 62 12.579 62 0 62 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikok.A. 62 anpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für 0 484 (3), 486 (2) die die Auslaufregelungen gelten und (5) Seite 28 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 84 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) 0 und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 0 15.365 484 (5), 486 (4) und (5) 3.925 484 (5), 486 (4) und (5)