Offenlegungsbericht 2015 - Volksbank Beckum

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Offenlegungsbericht 2015 - Volksbank Beckum
VOLKSBANK BECKUM-LIPPSTADT EG
OFFENLEGUNGSBERICHT
nach Art. 435 bis 455 CRR
per 31.12.2015
Inhaltsverzeichnis1
Präambel ........................................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435).................................................................................. 4
Eigenmittel (Art. 437) ........................................................................................................................ 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ................................................................................................ 5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ................................................................................................... 6
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) .................................................................................................. 11
Marktrisiko (Art. 445) ...................................................................................................................... 11
Operationelles Risiko (Art. 446) ....................................................................................................... 11
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ............................. 12
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ........................................... 12
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ............................................................................. 12
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ....................................................... 13
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ........................................................................................ 14
Verschuldung (Art. 451) .................................................................................................................. 15
Anhang ........................................................................................................................................... 18
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente............................................................................... 18
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ............................................. 20
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.
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Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht
gelesen werden.
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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Gesamtbankstrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Gesamtbankstrategie beschrieben. Darin ist
das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik
dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand
hat eine mit der Gesamtbankstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere
die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme
und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der
Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertrag und Risiko in angemessenem Verhältnis
stehen.
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
Schadensbegrenzung durch Risikoprävention und aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank.
Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken
durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge
gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das
Liquiditäts- und das operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche
operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Andere Risikoarten werden als
unwesentlich eingestuft.
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen
Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Auf der Grundlage der vorhandenen Gesamtbankstrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht
strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder
durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem
internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten
Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die
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eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses.
Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise
am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Planungsrechnungen beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 62 Mio. €. Darin enthalten war ein Risikopuffer
für nicht quantifizierbare Risiken in Höhe von 4 Mio. €. Die Auslastung des allokierten GesamtbankRisikolimits lag bei 73,7%.
Unsere Vorstandsmitglieder nehmen keine weitere Leitungs- und Aufsichtsmandate wahr. Auch die
Aufsichtsratsmitglieder nehmen über ihre berufliche Tätigkeit hinaus keine weiteren Leitungsmandate wahr.
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in
ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands.
Hierzu fanden im vergangenen Jahr fünf Sitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält regelmäßig einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick
über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der
Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten
Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber
hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
147.829
-
Bilanzielle Zuführungen
7.477
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
0
+
Kreditrisikoanpassung
0
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
699
15.365
- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
51
154.967
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
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Eigenmittelanforderungen
TEUR
Risikopositionen
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
43
52
1.241
37.916
22.233
7.584
1.407
76
4.055
4.171
1.727
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz
345
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
7.110
87.960
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner
seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche
Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition
von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Forderungsklassen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besicherte Positionen
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Gesamtwert
(TEUR)
50.301
33.566
3.168
0
0
189.074
615.269
476.808
620.306
233.470
262.741
101.309
14.809
0
9.487
0
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
38.118
32.468
4.642
0
0
166.567
602.597
442.404
620.190
231.043
255.733
93.771
15.967
0
8.515
0
Seite 7
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen
Gesamt
davon: KMU
71.881
52.137
41.242
0
1.963.981
811.587
70.965
51.387
36.019
0
1.903.168
767.218
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Forderungsklassen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen
Gesamt
davon: KMU
Deutschland
(TEUR)
16.099
33.566
3.168
0
0
156.249
556.073
617.379
261.697
14.795
0
0
0
EU
(TEUR)
31.544
0
0
0
0
21.732
45.431
371
124
9
0
9.487
0
Nicht-EU
(TEUR)
2.658
0
0
0
0
11.093
13.765
2.556
920
5
0
0
0
64.902
50.507
41.242
0
1.815.677
752.237
6.978
1.257
0
0
116.933
45.514
0
374
0
0
31.371
13.836
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Forderungsklassen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Privatkunden
(Nicht-Selbständige)
(TEUR)
0
0
0
0
0
0
40.134
386.835
158.777
5.118
0
0
Nicht-Privatkunden
(TEUR)
50.302
33.566
3.168
0
0
189.074
575.135
233.470
103.964
9.691
0
9.487
davon
KMU
0
0
0
0
0
0
476.808
233.470
101.309
0
0
0
Seite 8
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen
Gesamt
Forderungsklassen
davon
Branche
Verarbeitendes
Gewerbe
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte
Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken
verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten
und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen
Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
0
590.864
71.881
52.137
41.242
0
1.373.117
0
0
0
0
811.587
Nicht-Privatkunden
(TEUR)
davon
davon
davon
Branche
Branche
Branche
Groß- u.
Erbringung Grundstücksu. WohEinzelhandel von Finanzdienstnungswesen
leistungen
0
13.474
0
davon
Branche
Dienstleistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3.084
0
0
0
0
0
0
0
123.306
31.645
8.081
0
0
92.031
37.287
9.737
0
188.077
17.225
0
0
0
0
134.960
13.563
23.780
0
997
63.231
31.868
12.789
2.881
0
4.102
0
0
0
833
0
685
0
0
0
0
0
9.487
0
0
0
0
0
0
0
8.011
7.646
0
1.711
0
0
167.624
0
0
0
143.157
5.123
0
0
244.481
216
0
0
180.998
43.031
4
0
152.605
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Gesamtrisikoposition
Nicht-Privatkunden.
Seite 9
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
Forderungsklassen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen
Gesamt
davon: KMU
< 1 Jahr
(TEUR)
13.482
11.529
3.168
0
0
81.494
178.420
243.974
13.142
8.509
0
0
0
1 bis 5 Jahre
(TEUR)
10.754
1.624
0
0
0
64.509
170.401
67.645
33.252
713
0
2.006
0
> 5 Jahre
(TEUR)
26.066
20.413
0
0
0
43.071
266.447
308.687
216.347
5.587
0
7.480
0
64.977
50.108
41.242
0
710.045
227.884
2.945
0
0
0
353.849
168.158
3.959
2.030
0
0
900.087
415.545
In der Spalte „> 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten.
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren
gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig
haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden.
Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Seite 10
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen
(in TEUR):
GesamtEingänge
GesamtininanNetto
Direktauf
anspruch spruchBestand
Wesentliche
BeAuflösung
ababgenahme aus nahme
RückWirtschaftsstand
von
schrei- schrieüberfälli- aus notstellunzweige
EWB
EWB/Rück- bun- bene Forgen
leidengen
stellungen
gen
derunKrediten
den
gen
Krediten
Privatkunden
246
2.023
1.535
53
Firmenkunden
166
10.293
6.989
1.081
Verarbeitendes
Gewerbe
40
1.363
1.749
95
Groß- und
Einzelhandel,
Reparaturen
40
4.314
2.552
201
Grundstücksund Wohnungswesen
0
2.349
1.185
529
Dienstleistungen
33
488
358
2
412
12.316
8.524
1.134
Summe
1.541
810
362
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % am Nicht-Privatkundenvolumen. Die notleidenden Forderungen betreffen ausschließlich in Deutschland ansässige Schuldner.
Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 2.004 TEUR.
Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR):
Anfangsbestand
der Periode
EWB
Fortschreibung in der Auflösung Verbrauch
Periode
Endbestand
der Periode
12.794
1.305
2.785
2.790
8.524
Rückstellungen
1.196
119
181
0
1.134
PWB
2.213
0
209
0
2.004
Seite 11
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard
& Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und
nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte
(Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
235.405
235.405
2
0
0
4
0
0
10
9.487
9.487
20
58.441
58.441
35
181.148
177.008
50
107.112
105.820
70
0
0
75
620.306
598.464
100
674.412
654.023
150
8.808
8.494
250
0
0
68.862
68.862
0
0
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei
diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund
des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den
Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft
wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen können den Anhangangaben entnommen werden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
Marktrisiko (Art. 445)
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar:
Risikoarten
Eigenmittelanforderung (TEUR)
Fremdwährungsrisikoposition
345
Rohwarenrisikoposition
0
Handelsbuch-Risikopositionen
0
Andere Marktpreisrisikopositionen
0
Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen
0
Operationelles Risiko (Art. 446)
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Seite 12
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden (Buchwert und beizulegender Zeitwert 44.996 TEUR). Die
Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Verkäufe von Verbundbeteiligungen wurden im Berichtszeitraum nicht durchgeführt. Auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen keine latenten Neubewertungsgewinne/-verluste.
Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen bestehen nur in geringem Umfang (Buchwert und beizulegender Zeitwert 237 TEUR). Sie dienen ebenfalls der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen.
Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Von
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der
Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der
Zinsen. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Risikolimit gegenübergestellt.
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und
gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen
Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
Die Risikomessung basiert auf einer differenziert geplanten Geschäftsstruktur. Zeigen sich
unterjährig abweichende Entwicklungen, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die DGRV-Zinsszenarien, die
steigende, fallende und drehende Zinsszenarien berücksichtigen.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge in TEUR
DGRV-Szenario steigend
Erhöhung der
Erträge in TEUR
6.936
DGRV-Szenario fallend
1.710
DGRV-Szenario drehend
(Kurzes Ende steigend)
1.111
DGRV-Szenario drehend
(Kurzes Ende fallend)
185
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.
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Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir lediglich in
einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung
eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige,
vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der
rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten.
Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes
zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns als Sicherungsinstrumente risikomindernd in
Anrechnung gebracht:
a)
Besicherung ohne Sicherheitsleistung
Bürgschaften und Garantien
b)
Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand, von Kreditinstituten und Unternehmen
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
an uns abgetretene Bausparguthaben
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich
hauptsächlich um
öffentliche Stellen,
inländische Kreditinstitute,
Unternehmen
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich unbedeutende Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Forderungsklassen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige
Gewährleistungen oder finanzielle Sicherheiten
Gewährleistungen /
Lebensversicherungen
finanzielle Sicherheiten
Unternehmen
17.600
3.313
Mengengeschäft
18.183
3.659
4.234
199
720
69
Durch Immobilien besicherte
Positionen
Ausgefallene Positionen
Seite 14
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Vermögenswerte (in TEUR):
Buchwerte
der belasteten Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
Buchwert
der unbelasteten Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert
der unbelasteten Vermögenswerte
Vermögenswerte des
berichtenden Instituts
0
1.358.381
Aktieninstrumente
0
0
48.986
0
Schuldtitel
0
0
196.400
201.381
Sonstige Vermögenswerte
0
155.714
Erhaltene Sicherheiten (in TEUR):
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
Beizulegender Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen
Vom berichtenden Institut
erhaltene Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
Andere ausgegebene eigene
Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
0
0
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (in
TEUR):
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe
und ABS
0
0
Seite 15
Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote
(derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der
Gesamtrisikopositionsmessgröße
Anzusetzende Werte
(TEUR)
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
1.599.394
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden,
die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
0
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 ausgenommen ist)
-35.171
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)
104
0
71.894
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der
Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind)
0
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße
ausgenommen sind)
0
Sonstige Anpassungen
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
48.122
1.684.343
Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
(SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen)
Derivative Risikopositionen
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um
anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug
auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
1.613.095
-750
1.612.345
12
92
0
Seite 16
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte,
wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den
Bilanzaktiva abgezogen werden
0
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
0
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte
zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)
0
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
0
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge
für ausgestellte Kreditderivate)
0
104
Derivative Risikopositionen insgesamt
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung
von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
0
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus BruttoAktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))
0
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
0
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das
Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
0
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
0
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt
0
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
350.417
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
278.523
71.894
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen
(bilanziell und außerbilanziell)
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
0
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
139.602
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
1.684.343
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
8,29
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter
Treuhandpositionen
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der
Kapitalmessgröße
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
vollständig
eingeführt
35.171
Seite 17
Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate,
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon:
1.613.095
Risikopositionen des Handelsbuchs
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten
behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
0
1.613.095
9.487
74.188
2.909
Institute
188.970
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
256.973
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
415.638
Unternehmen
485.396
Ausgefallene Positionen
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
14.274
165.260
Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet
in unsere Bilanzstruktursteuerung.
Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 8,29 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die
während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei
vor:
bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht,
Änderungen in der Kernkapitalausstattung.
Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.
Seite 18
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
1
4
5
6
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
2
3
9
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
8
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
14
Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
15
und Tilgungsbetrag
16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
20a
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
20b
(in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Til21
gungsanreizes
22 Nicht kumulativ oder kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
29
wird
30 Herabschreibungsmerkmale
Volksbank Beckum-Lippstadt eG
k.A.
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem. Art. 29
CRR
25.352
25.352
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Seite 19
31
32
33
34
35
36
37
Verlustverteilung gem. § 19 Abs.
1 GenG
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung muss
der Gewinnanteil dem GeBei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
schäftsanteil bis zur VolleinzahWiederzuschreibung
lung wieder gutgeschrieben
werden.
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang- nichtnachrangige Verbindlichhöhere Instrument nennen)
keiten
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrunein
mente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Seite 20
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(C)
BETRÄGE, DIE
DER
BEHANDLUNG
(A)
VOR DER
BETRAG
(B)
VERORDNUNG
AM TAG VERWEIS AUF
(EU) Nr.
DER
ARTIKEL IN
575/2013
OFFENDER EU
UNTERLIEGEN
LEGUNG VERORDNUNG
ODER VORGE(EU) Nr.
SCHRIEBENER
(TEUR)
575/2013
RESTBETRAG
GEMÄß
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene
Agio
davon: Geschäftsguthaben
2
3
3a
4
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
25.352 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
25.352 Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
92.800 26 (1) (c)
0 26 (1)
21.500 26 (1) (f)
486 (2)
0
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
k.A.
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
konsolidiertem CET1)
k.A.
5a
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
6
0
483 (2)
84, 479, 480
26 (2)
139.653
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
9
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer
Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
0 34, 105
51 36 (1) (b), 37,
472 (4)
Seite 21
10
11
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die
aus temporären Differenzen resultieren (verringert
um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
0
0
36 (1) (c), 38, 472
(5)
33 (a)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
0
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften
Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0
32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
0
33 (b)
15
16
17
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20
20a
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen
ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist,
wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
20b
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
36 (1) (d), 40,
159, 472 (6)
0
36 (1) (e), 41,
472 (7)
0
36 (1) (f), 42, 472
(8)
0
36 (1) (g), 44,
472 (9)
0
0
0
0
36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
36 (1) (i), 43, 45,
47, 48 (1) (b), 49
(1) bis (3), 79,
470, 472 (11)
36 (1) (k)
36 (1) (k) (i), 89
bis 91
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
36 (1) (k) (iii), 379
0
(3)
0
Seite 22
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 %
liegt (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 48
(1) (a), 470, 472
(5)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0 36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472 (11)
24
25
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer
Betrag)
25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten
des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (l)
26
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
k.A.
26a
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang
mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
gem. Art. 467 und 468
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 1
k.A. 467
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 2
k.A. 467
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 1
k.A. 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 2
k.A. 468
22
26b
27
28
29
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der
Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das
zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
0 48 (1)
0 36 (1) (c) , 38, 48
(1) (a), 470, 472
(5)
0 36 (1) (a), 472 (3)
0 481
k.A. 36 (1) (j)
51
139.602
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
31
32
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene
Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
0 51, 52
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
0
0
Seite 23
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
34
35
36
0 486 (3)
k.A. 483 (3)
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals
(einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0 85, 86, 480
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
Anpassungen
0
0 486 (3)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
0 52 (1) (b), 56 (a),
57, 475 (2)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle
Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für
zu erwartende Verluste usw.
0 56 (b), 58, 475
(3)
39
40
41
41a
0 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
0 56 (d), 59, 79,
475 (4)
0
0 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a), 472
(11) (a)
k.A.
Seite 24
41b
41c
42
43
44
45
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste
0 477, 477 (3), 477
(4) (a)
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne
0 468
davon: …
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals (AT1) insgesamt
k.A. 481
0 56 (e)
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
0
0 467, 468, 481
0 467
0
0
139.602
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
49
50
51
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene
Agio
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende
qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht
in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
0 62, 63
15.365 486 (4)
0 483 (4)
0 87, 88, 480
0 486 (4)
0 62 (c) und (d)
15.365
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
0 63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
Seite 25
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 66 (b), 68, 477
(3)
54a
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
0
54b
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital
in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle
Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für
zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge
k.A.
54
55
56
56a
56b
56c
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste
0 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
0 66 (d), 69, 79,
477 (4)
0 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
0
0 475, 475 (2) (a),
475 (3), 475 (4)
(a)
0
0 467, 468, 481
0 467
Seite 26
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne
57
58
59
59a
60
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der
künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals
in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
0 468
k.A. 481
0
15.365
154.967
1.378
1.378 472, 472 (5), 472
(8) (b), 472 (10)
(b), 472 (11) (b)
0 475, 475 (2) (b),
475 (2) (c), 475
(4) (b)
0 477, 477 (2) (b),
477 (2) (c), 477
(4) (b)
1.099.498
Eigenkapitalquoten und –puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
12,70 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
12,70 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
14,09 92 (2) (c)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich
der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer
und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer
und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
4,50 CRD 128, 129,
130
Seite 27
65
66
67
67a
68
69
70
71
davon: Kapitalerhaltungspuffer
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute
(G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
0
0
0
0 CRD 131
8,19 CRD 128
(in EU-Verordnung nicht relevant)
(in EU-Verordnung nicht relevant)
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und –puffer
72
73
74
75
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
1.378 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c),
59, 60, 475 (4),
66 (c), 69, 70,
477 (4)
0 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11)
0 36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
79
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für
die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für
die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
0 62
12.579 62
0 62
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikok.A. 62
anpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013
bis 1. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für
0 484 (3), 486 (2)
die die Auslaufregelungen gelten
und (5)
Seite 28
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen
und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die
die Auslaufregelungen gelten
84
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen
und Fälligkeiten)
0 484 (3), 486 (2)
und (5)
484 (4), 486 (3)
0 und (5)
484 (4), 486 (3)
und (5)
0
15.365 484 (5), 486 (4)
und (5)
3.925 484 (5), 486 (4)
und (5)