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September 2016 bis November 2017 Mit dem Expeditions-Truck nach Patagonien Chile und Argentinien Unsere Erfahrung. Ihr Erlebnis. Abenteuer Südamerika! „Auf der ‚Carretera Austral‘, von den einsamen Stränden und Buchten des rauschenden Pazifiks aus, geht es langsam bergauf. Sturmzerzauste Wolken regnen an den spitzen Andengipfeln ab und verwandeln sich in reißende Gebirgsbäche, welche die wilde Berglandschaft buchstäblich in Täler und Schluchten zersägen. Die Wildnis, fernab der Zivilisation und mit all den ‚Kräften der Natur ‘ gesegnet, ist das Geheimnis Patagoniens, das Sie auf unserer Abenteuertour mit dem Expeditions-Truck lüften. Die ungezähmte Natur dieser kontrastreichen Reiseregion zu spüren, zu erfahren und mittendrin zu sein, ist seit über 15 Jahren meine Motivation, um unseren Gästen spektakuläre Reiseerlebnisse nahezubringen. Besondere Höhepunkte der Patagonienreise sind sicherlich unter vielen anderen die Bootsfahrt zur Gletscherwand des Perito Moreno Gletschers, der ausgiebige Besuch des spektakulären Torres del Paine Nationalparks und Ushuaia in Feuerland. Mit unserem Expeditions-Truck der Marke Mercedes, der mit 18 bequemen Sitzen ausgestattet ist, und einem erfahrenen, Deutsch sprechenden Reiseleiter bereisen Sie einige der schönsten Regionen Südamerikas. Lassen Sie sich verzaubern von den landschaftlichen Höhe punkten entlang der Carretera Austral und der legendären Ruta 40 bis ans ‚Ende der Welt ‘ – nach Feuerland. Die Übernachtungen während dieser Reise erfolgen in zweckmäßig ausgestatteten, landestypischen Unterkünften.“ Ulrich Klose, Geschäftsführer von Gaucho Tours, Partner von ADAC Mitgliederreisen Erst mit dem notwendigen Abstand zum Alltäglichen werden Urlaubsträume Wirklichkeit. Deshalb möchten wir Ihnen in diesem Prospekt unsere ADAC Mitgliederreise mit dem Expeditions-Truck in Chile und Argentinien vorstellen. Das robuste, speziell für südamerikanische Verhältnisse konstruierte Fahrzeug bringt Sie sicher zu Ihrem jeweiligen Tagesziel. Große Fenster sorgen für beste Sicht auf die spektakuläre Tier- und Pflanzenwelt und verstellbare 18 Sitzplätze sorgen für Ihre Bequemlichkeit an Bord. Erleben Sie Ihr ganz persönliches Abenteuer Südamerika in einer kleinen Reisegruppe, bestens betreut von einem gut ausgebildeten Fahrer und einem engagierten, Deutsch sprechenden, örtlichen Reiseleiter. Leisten Sie sich das Besondere und erkunden Sie die faszinierendsten Regionen Südamerikas on- und offroad! Die folgenden vier Elemente sind typisch für jede ADAC Mitgliederreise und ergeben im Zusammenspiel ein einzigartiges Urlaubserlebnis: • Die Vielfalt des Besonderen • Gemeinschaftliches Erleben • Unterwegs mit Kennern • Perfekte Organisation Die Bandbreite unserer Reisen ist besonders vielseitig und bietet Ihnen die Möglichkeit, auch ausgefallene Urlaubswünsche zu erfüllen. Damit Sie sich von Anfang an um das Wichtigste kümmern können: die Vorfreude auf Ihre nächste Reise – mit ADAC Mitgliederreisen! Entdecken Sie Ihr Reiseziel gemeinsam mit Gleichgesinnten, die das gesellige Miteinander schätzen, aber auch auf persönlichen Freiraum großen Wert legen. Freuen Sie sich auf viele Reisetage voller faszinierender Eindrücke und Begegnungen – wie gewohnt gut betreut von Ihrem örtlichen ADAC Reiseleiter. Unsere Erfahrung. Ihr Erlebnis. © shutterstock.com 2 Abenteuer Truckreise Wildes Patagonien 1. Tag: Frankfurt – Madrid Individuelle Anreise nach Frankfurt oder zum gebuchten Flughafen und Abflug am Abend mit Iberia nach Madrid. 2. Tag: Madrid – Santiago de Chile Kurz nach Mitternacht startet Ihr Langstreckenflug nach Santiago de Chile. Sie erreichen die Landeshauptstadt Chiles am Morgen. Begrüßung durch Ihre lokale ADAC Reiseleitung und Transfer zum Hotel. Bei einem Stadtrundgang lernen Sie die Metropole am Fuße der Anden kennen. Freuen Sie sich auf das gemeinsame Willkommens-Abendessen. 3. Tag: Santiago de Chile – Pucón (A) ca. 320 km Transfer zum Flughafen und Inlandsflug in den sogenannten „Kleinen Süden“ Chiles, je nach Flugplan nach Puerto Montt oder Temuco. Kurze Besichtigung des geschäftigen Städtchens und Weiterreise mit Ihrem Expeditions-Truck durch die „Chilenische Schweiz“, die mit Seenketten, in denen sich schneebedeckte Vulkane spiegeln, und dichten Wäldern bezaubert. Ihr Tagesziel Pucón liegt am Südufer des Sees Villarrica. Schwarzer Lavasandstrand, eine schöne Flaniermeile und die geschäftige Plaza machen den netten Ort am Fuße des Vulkans Villarrica zu einem beliebten Urlaubsziel. (FP) 4. Tag: Nationalpark Huerquehue Der Besuch des über 120 Quadratkilometer großen Huerquehue Nationalparks ist eines der Highlights rund um Pucón. Auf einer Wanderung bis zum Lago Toro, einem der größten Bergseen im Park, erleben Sie fast die komplette Vielfalt des faszinierenden südchilenischen Regenwaldes. Genießen Sie außerdem die Ausblicke auf den Vulkan Villarrica und das Seengebiet. 5. Tag: Pucón – San Carlos de Bariloche (FP) ca. 375 km Sie überqueren die Anden über den Paso Mamuil Malal (1.253 m) und genießen vor der Grenze zu Argentinien den Panoramablick zum Vulkan Lanín. Weiterfahrt durch spektakuläre Landschaften auf der berühmten Ruta 40 nach San Nationalpark Huerquehue Carlos de Bariloche. Die „Schokoladenstadt“ Argentiniens wurde übrigens inoffiziell vom deutschstämmigen Carlos Wiederhold gegründet. (FP) Ihr Expeditions-Truck 6. Tag: San Carlos de Bariloche San Carlos de Bariloche liegt im Nationalpark Nahuel Huapi am Südufer des gleichnamigen Sees. Die bedeutendste Kordillerenstadt wartet mit schönem alpenländischem Panorama und dichtem Wald im Hinterland auf, daher ist die Gegend auch als „Argentinische Schweiz“ bekannt. Der Tag steht Ihnen für eigene Unternehmungen zur freien Verfügung. Sportgeschäfte, Pralinenhersteller, Cafés und Feinkostläden laden zum ausgiebigen Bummel ein. Vielleicht haben Sie Lust, mit der Seilbahn auf den Cerro Otto zu fahren. Bei gutem Wetter bietet sich ein spektakuläres Panorama über Seen und Andengipfel. 7. Tag: San Carlos de Bariloche – Esquel (F) ca. 290 km Abwechslungsreiche Weiterfahrt Richtung Süden. Türkisblaue Seen, schroffe Berglandschaft sowie Weideflächen und Steppenlandschaft wechseln sich unterwegs ab. Ihr heutiges Ziel ist die 1906 von walisischen Siedlern gegründete Kreisstadt Esquel in der argentinischen Provinz Chubut. (F) 3 Abenteuer Truckreise Perito Moreno Gletscher 8. Tag: Esquel – Puerto Puyuhuapi ca. 250 km Heute erfahren Sie die wahre Wildnis der Anden in Ihrem Expeditions-Truck. Im Örtchen Futaleufú überqueren Sie wieder die Grenze zu Chile. Sie erreichen die spektakuläre Carretera Austral, die größtenteils ungeteert durch atemberaubende, teilweise sehr abgelegene Gegenden in dicht bewachsener Landschaft führt. Übernachtung im gemütlichen Fischerort mit deutscher Gründungsgeschichte, Puerto Puyuhuapi, am gleichnamigen Fjord. 9. Tag: Puerto Puyuhuapi – Coyhaique (FP) ca. 260 km Puerto Puyuhuapi ist an drei Seiten vom sehr ursprünglichen 1.550 Quadratkilometer großen Queulat Nationalpark mit immergrünem, dichtem Urwald, Gletschern und Wildwasserflüssen umgeben. Sie fahren in das Schutzgebiet und wandern zu einem Aussichtspunkt, von dem aus Sie die Attraktion des Nationalparks bewundern können: den beeindruckenden Hängegletscher „Ventisquero Colgante“. Anschließend führt Sie die Carretera Austral wieder © shutterstock.com einmal durch die faszinierende Wildnis Patagoniens. Sie passieren unterwegs einige Naturschutzgebiete, dichte Wälder, tiefblaue Seen und beeindruckenPicknick unterwegs de Berglandschaften, bis Sie Coyhaique erreichen. (FP) 10. Tag: Coyhaique – Chile Chico / Los Antiguos Fahrt zum Lago General Carrera (auf argentinischer Seite Lago Buenos Aires). Aufgrund der Größe des Sees genießt die Region trotz der südlichen Lage ein angenehmes Klima. Je nach Fahrplan der Fähre, mit der Sie den See überqueren, übernachten Sie entweder in Chile Chico am südlichen Ufer in einer einfachen Unterkunft oder überqueren die Grenze nach Argentinien und bleiben über Nacht in Los Antiguos. Fahrtstrecke ca. 180 km. (FP) 11. Tag: Chile Chico / Los Antiguos – Gobernador Gregores Heute steht ein längerer Fahrtag an (rechnen Sie bitte mit ca. 10 Stunden Fahrtzeit für etwa 450 km). Wenn es der Fahrplan der Fähre über den Lago General Carrera erlaubt und Sie gestern noch die Grenze zu Argentinien überqueren konnten, reicht die Zeit, um unterwegs die Cueva de las Manos am Rio © Gaucho Tours Pinturas zu besuchen. Ein Großteil der Malereien besteht aus Handnegativen und zählt zum UNESCO Welterbe. Anschließend Weiterfahrt nach Gobernador Torres del Paine Nationalpark Gregores, die Hauptstadt des Departamento Río Chico. 12. Tag: Gobernador Gregores – El Calafate (FPA) ca. 450 km Einen Großteil der heutigen Fahrt legen Sie über die legendäre Ruta Nacional 40, eine wahre Traumstraße der Welt, zurück. Freuen Sie sich auf einen „Cortado“ in einem Café in El Calafate am Lago Argentino. 13. Tag: El Calafate / Perito Moreno Gletscher (FP) ca. 120 km Der Nationalpark Los Glaciares gehört zum UNESCO Weltnaturerbe und bietet gewaltige Naturerlebnisse. Ein Highlight ist der berühmte Perito Moreno Gletscher. Eisstücke, die von der Gletscherwand abbrechen, verursachen großes Getöse und hohe Spritzer beim Aufprall in den Lago Argentino. Bei einem ausgiebigen Spaziergang auf den zahlreichen angelegten Stegen ändert sich die Perspektive auf das atemberaubende Naturschauspiel immer wieder. Um den © shutterstock.com mächtigen, blauen Gletscherwänden noch näher zu kommen, unternehmen Sie eine etwa einstündige Bootsfahrt mit anderen Gästen. 4 (FP) 14. Tag: El Calafate – Torres del Paine NP ca. 320 km Fahrt am frühen Morgen zum Torres del Paine Park, einem der schönsten Nationalparks Südamerikas. Die windzerzauste patagonische Steppe trifft unvermittelt auf die Gipfel der Südkordillere. Steil aufragende, bizarre Felsformationen, grün und blau schimmernde Gletscherseen, Guanakos und Nandus machen den Besuch des Parks zu einem weiteren Highlight dieser Reise. Sie unternehmen eine Wanderung in der Nähe der Torresspitzen. (FP) 15. Tag: Torres del Paine NP Wanderung zum Lago Grey, wo Sie im See treibende Eisschollen vor der grandiosen Kulisse des Torres-Massivs bewundern können. Der Nachmittag steht Ihnen für eigene Unternehmungen zur freien Verfügung. 16. Tag: Torres del Paine NP – Punta Arenas (FP) ca. 370 km Mit einem letzten Blick auf die Cuernos del Paine, die über türkisfarbenen Seen thronen, verabschieden Sie sich vom Nationalpark Torres del Paine und fahren nach Punta Arenas. Nachmittags können Sie optional einen Bootsausflug auf die Isla Magdalena zur Pinguinbeobachtung buchen (witterungsbedingte Durchführung, Buchung und Bezahlung erfolgen vor Ort). 17. Tag: Punta Arenas – Ushuaia (FP) ca. 570 km Per Fähre geht es heute über die legendäre Magellanstraße nach Feuerland. Die Weiterfahrt nach Ushuaia, dem südlichsten Punkt Ihrer Reise, erfolgt mit dem öffentlichen Überlandbus. Ushuaia liegt in einer malerischen Senke mit Blick auf den Beagle-Kanal und die zu Chile gehörende Inselwelt. Obwohl oft sturmumtost mit turmhohen Wellen, einsam und karg, übt Feuerland auf seine Besucher eine magische Anziehungskraft aus. (FP) 18. Tag: Ushuaia Ausflug in den Nationalpark Tierra del Fuego, der zum Schutz der subantarktischen Wälder gegründet wurde. Auf kurzen Wanderungen bewundern Sie die landschaftlichen Attraktionen: Gletscher, tiefe Täler und Schluchten, Flüsse, Seen sowie Torfmoore. Zum Abschluss der Reise erhalten Sie einen imposanten Eindruck von der rauen Wildnis am „Ende der Welt“ bei einem ca. halbstündigen Rundflug in kleinen Maschinen (witterungsbedingte Durchführung). Freuen Sie sich auf das gemeinsame Abschieds-Abendessen. (FPA) 19. Tag: Ushuaia – Buenos Aires Transfer zum Flughafen und Flug nach Buenos Aires. Bei einem Stadtrundgang lernen Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten des „Paris des Südens“ kennen. Tatsächlich wirkt die Metropole am Río de la Plata mit ihren Plätzen, Fassaden, Cafés und Boutiquen sehr europäisch. (F) 20. Tag: Buenos Aires – Madrid Heute heißt es Abschied nehmen von Südamerika. Es erfolgt der Transfer zum Flughafen und Rückflug mit Iberia nach Madrid. (F) 21. Tag: Madrid – Frankfurt Sie erreichen die spanische Hauptstadt nachmittags. Anschlussflug nach Frankfurt oder zum gebuchten Flughafen und individuelle Heimreise. Eingeschlossene Leistungen • Linienflüge Iberia: Frankfurt – Santiago de Chile; Buenos Aires – Frankfurt; jeweils via Madrid; Economy-Klasse* • Linienflüge LAN oder Aerolineas Argentinas: Santiago de Chile – Puerto Montt; Ushuaia – Buenos Aires; Economy-Klasse* • Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren und zurzeit gültiger Kerosinzuschlag • Rail&Fly-Ticket 2. Klasse, gilt auch für den ÖPNV • Übernachtung in den genannten Unterkünften (oder gleichwertig; Änderungen vorbehalten) • Frühstück (F), Picknick-Mittagessen (P), Abendessen (A) lt. Programm • Alle genannten Ausflüge und Besichtigungen im ExpeditionsTruck; Überlandbusfahrt im öffentlichen Bus nach Feuerland; Fährüberfahrten lt. Progr.; Bootsfahrt im Los Glaciares NP • Ca. halbstündiger Rundflug in kleinen Maschinen am 18. Tag (witterungsbedingte Durchführung) • Zwei Reiseführer pro Buchung • Park- und Eintrittsgebühren für die beschriebenen Parks • Lokale, Deutsch sprechende ADAC Reiseleitung ab Santiago de Chile bis Ushuaia und in Buenos Aires; gut ausgebildeter, örtlicher, Englisch oder Spanisch sprechender Fahrer für den Truck Nicht eingeschlossen • Flüge ab anderen deutschen Flughäfen nach Madrid (auf Anfrage, vorbehaltlich Verfügbarkeit, nicht alle Flughäfen möglich) • Reiseversicherungen • Trinkgelder • Optionale und zusätzliche Ausflüge • Getränke, alle nicht genannten Mahlzeiten und Leistungen Ihre Unterkünfte Santiago de Chile Galerias Pucón Gerónimo San Carlos de Bariloche Carlos V Patagonia Esquel Hostería Angelina Puyuhuapi Hosterías Casa Ludwig und Alemana Coyhaique El Reloj Chile Chico/Los Antiguos Jeinimeni/Antigua Patagonia Gobernador Gregores Lago Cardiel El Calafate Hostería Postasur oder Tehuelche Torres del Paine NP Hotel Tyndall Punta Arenas B&B Patagonia Ushuaia Hostería Linares oder America Buenos Aires Kenton Palace ### ### ### ## ## # ### # ## ## ### ### # ## ## ### Reisetermine, Preise in EURO pro Person Termin DZ EZ 29.09. – 19.10.16** 5920 6950 07.11. – 27.11.16** 5920 6950 08.01. – 28.01.17 6200 7230 15.02. – 07.03.17 5990 7060 29.03. – 18.04.17* 5990 7060 28.09. – 18.10.17 6180 7230 06.11. – 26.11.17 6180 7230 * bzw. in umgekehrter Richtung bei Terminen ab Buenos Aires ** Durchführung gemäß unserer Ausschreibung 2015/2016 5 Abenteuer Truckreise Wissenswertes © GauchoTours Gaucho bei der Arbeit Einreise- und Impfbestimmungen Für die Einreise nach Chile und Argentinien benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass, der bei Reiseende noch mindestens sechs Monate gültig ist. Für die Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Staatsangehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig bei den zuständigen Behörden. Wir raten, den Impfschutz gemäß der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) zu überprüfen und aufzufrischen sowie einen Hepatitis- und den aktuellen Grippe-Impfschutz zu erwägen. Individuell können für die bereiste Region weitere Impfungen oder Vorsorgemaßnahmen sinnvoll sein. Bitte lassen Sie sich vor der verbindlichen Buchung bzw. rechtzeitig vor Abreise reisemedizinisch beraten. Klima und Kleidung In Buenos Aires und Santiago de Chile erwarten Sie zur angebotenen Reisezeit © shutterstock.com milde bis sommerliche Temperaturen. Im chilenischen Seengebiet und zwischen Pucón und Punta Arenas herrscht gemäßigtes Klima. In Patagonien und Feuerland muss auch im Sommer mit sehr kühlen Temperaturen, Niederschlägen Buenos Aires und stürmischem Wetter gerechnet werden. Manchmal hat man den Eindruck, dass alle vier Jahreszeiten an einem Tag stattfinden. Wir empfehlen die Mitnahme bequemer und atmungsaktiver Kleidung. Für eine Patagonienreise benötigen Sie auch warme Kleidungsstücke sowie Regenjacke und -hose. Schneefälle sind bei diesen Reisen zwar selten, in höheren Lagen jedoch möglich. Bitte sehen Sie unbedingt festes Schuhwerk vor. Reiseversicherungen Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Auslandskrankenversicherung, die im Notfall eine Rückholung organisiert und bezahlt. In Kooperation mit der ERV bieten wir den RundumSorglos-Schutz an. Alternativ können Sie Ihre Reise mit einer ADAC Goldkreditkarte bezahlen. Sie und bis zu 5 Mitreisende sind dadurch u. a. reiserücktrittskostenversichert (versicherter Reisepreis © shutterstock.com auf 10.000 EURO begrenzt. Höherversicherung gegen Gebühr möglich). Bei Zahlung mit einer ADAC Kreditkarte entfällt die Kreditkartengebühr. 6 Ihr Expeditions-Truck Cueva de las Manos Diese Mitgliederreise wird mit speziell für die bereiste Region konstruierten Expeditionsfahrzeugen der Marke Mercedes durchgeführt. Große Fenster ermöglichen eine gute Aussicht auf Patagoniens spektakuläre Landschaft und die eindrucksvolle Tier- und Pflanzenwelt. Der Truck verfügt über bequeme Sitzplätze mit verstellbaren Rückenlehnen. Ihr Expeditionsfahrzeug ist härter gefedert als ein Reisebus und kann daher auch abseits befestigter Straßen sicher manövriert werden. Das Fahrzeug verfügt über eine kleine Küche, in der das ausgeschriebene Picknick meist zubereitet wird. Der Expeditions-Truck bietet maximal 18 Gästen Platz. Sie werden von einem erfahrenen, gut geschulten Englisch oder Spanisch sprechenden Fahrer durch faszinierende Landschaften gefahren. Eine engagierte, Deutsch sprechende, örtliche ADAC Reiseleitung betreut Sie vor Ort. Der Expeditions-Truck kann bei der Patagonienreise aus behördlichen Gründen nur bis nach Punta Arenas bzw. bei Reisen in umgekehrter Richtung erst ab Punta Arenas fahren. Die Fahrt nach bzw. ab Ushuaia erfolgt © GauchoTours in öffentlichen Überlandbussen und per Fähre über die Magellanstraße. Wichtige Hinweise Die Mindestteilnehmerzahl für diese Reise beträgt 10, die Maximalteilnehmerzahl 16 Reisegäste. Routenänderungen, z. B. witterungsbedingt oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen, bleiben vorbehalten. Auch Programmund/oder Unterkunftsänderungen lassen sich nicht immer vermeiden, wenn z. B. bestimmte Straßenabschnitte nicht befahrbar sind oder Fährfahrpläne geändert werden. Die Kilometerangaben sollen nur der Orientierung dienen. Bitte beachten Sie, dass das Expeditionsfahrzeug abschnittsweise auf unbefestigten Straßen bzw. bei schlechten Witterungs- oder Straßenverhältnissen nur langsam fahren kann. Außerdem kann es an den Grenzübergängen wegen intensiver Kontrollen, oder unterwegs z. B. aufgrund von Straßenbauarbeiten, Streiks oder Demonstrationen, jederzeit zu Verzögerungen kommen. Rechnen Sie daher bitte an einzelnen Tagen mit längeren Fahrtzeiten von bis zu 10 Stunden. Die Unterbringung der Reisegruppe erfolgt in Puyuhuapi in zwei verschiedenen, gleichwertigen Unterkünften. Die Reise kann nur von ADAC © GauchoTours Mitgliedern gebucht werden. Es genügt, wenn ein Teilnehmer Mitglied ist. Torres del Paine bei Sonnenuntergang © shutterstock.com 7 Reisebedingungen (Auszug) Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch. 2. Bezahlung In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die Fälligkeit von Zahlungen Folgendes: Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinn von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte 25% des Reisepreises an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen. Für Kreditkartenzahlungen – außer bei Nur-Flug-Buchungen – erheben wir ein nicht kostendeckendes Entgelt in Höhe von 1% des Reisepreises (maximal 30 EUR). Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle. Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können sich für einzelne Leistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4.1, 16 zu belasten. 3. Leistungs- und Preisänderungen 3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs oder Hotelwechsel), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen. 4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer 4.1 Rücktritt Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweiti- 8 gen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte Ziffer 16 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter Ziffer 16 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.2 Umbuchung Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reiseteilnehmers, des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns ab 99 Tage vor Reiseantritt die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 25 EURO. 9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung) 9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. 9.2 Deliktische Haftungsbeschränkung Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 9.3 Haftungsausschluss für Fremdleistungen Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise enthalten, b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist. 10. Gewährleistung 10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.2 Fristsetzung vor Kündigung des Vertrags Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651e BGB aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. 11. Ausschluss von Ansprüchen 11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651c bis f BGB müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend machen. 11.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 11.3 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. 11.4 Die Frist aus 11.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 12. Verjährung 12.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters be- ruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. 12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. 12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 12.4 Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 16. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 4.1) Alle Angaben pro Person: bis 60 Tage vor Reisebeginn 25%, ab 59. Tag vor Reisebeginn 55%, ab 35. Tag vor Reisebeginn 80%, ab 14. Tag vor Reisebeginn 90%, des Reisepreises. Die gegebenenfalls entstandenen Kosten für Visa, Reiseversicherungen, Eintrittskarten, individuelle (Anschluss-)Flugbuchungen o.ä. müssen zu allen Reisen zusätzlich zu den o. a. Stornokosten zur Grundreise voll in Rechnung gestellt werden. Hinweis Die vollständigen Reisebedingungen, die wir Ihnen gerne auf Wunsch auch schriftlich zukommen lassen, entnehmen Sie bitte dem Katalog ADAC Reisen „Kreuzfahrten“ Jahresprogramm 2016. Die Umbuchungs- und Rücktrittspauschale bleibt davon unberührt. Es ist die unter Punkt 4.2 und 16 genannte Entschädigung maßgeblich. ADAC Mitgliederreisen® mit Genehmigung des ADAC e.V. Veranstalter: DER Touristik Frankfurt GmbH & Co. KG Emil-von-Behring-Straße 6 60439 Frankfurt am Main Sitz und Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 28563 Komplementärin: DER Touristik Geschäftsführungs GmbH Sitz und Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 44820 Geschäftsführer: René Herzog (Sprecher), Matthias Rotter, Klaus Franke Beratung und Buchung Telefon: 089 7676-4130 Fax: 089 7439153 E-Mail: [email protected] www.adac-reisen.de/mitgliederreisen Willkommen bei ADAC Mitgliederreisen ®