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September 2016 bis
November 2017
Mit dem Expeditions-Truck nach Patagonien
Chile und Argentinien
Unsere Erfahrung. Ihr Erlebnis.
Abenteuer Südamerika!
„Auf der ‚Carretera Austral‘, von den einsamen Stränden und Buchten des rauschenden
Pazifiks aus, geht es langsam bergauf. Sturmzerzauste Wolken regnen an den spitzen
Andengipfeln ab und verwandeln sich in reißende Gebirgsbäche, welche die wilde Berglandschaft buchstäblich in Täler und Schluchten zersägen. Die Wildnis, fernab der
Zivilisation und mit all den ‚Kräften der Natur ‘ gesegnet, ist das Geheimnis Patagoniens, das Sie auf unserer Abenteuertour mit dem Expeditions-Truck lüften. Die
ungezähmte Natur dieser kontrastreichen Reiseregion zu spüren, zu erfahren und
mittendrin zu sein, ist seit über 15 Jahren meine Motivation, um unseren Gästen
spektakuläre Reiseerlebnisse nahezubringen. Besondere Höhepunkte der Patagonienreise sind sicherlich unter vielen anderen die Bootsfahrt zur Gletscherwand des
Perito Moreno Gletschers, der ausgiebige Besuch des spektakulären Torres del Paine
Nationalparks und Ushuaia in Feuerland.
Mit unserem Expeditions-Truck der Marke Mercedes, der mit 18 bequemen Sitzen ausgestattet ist, und einem erfahrenen, Deutsch sprechenden Reiseleiter bereisen Sie einige
der schönsten Regionen Südamerikas. Lassen Sie sich verzaubern von den landschaftlichen Höhe punkten entlang der Carretera Austral und der legendären Ruta 40 bis ans
‚Ende der Welt ‘ – nach Feuerland. Die Übernachtungen während dieser Reise erfolgen in
zweckmäßig ausgestatteten, landestypischen Unterkünften.“
Ulrich Klose, Geschäftsführer von Gaucho Tours, Partner von ADAC Mitgliederreisen
Erst mit dem notwendigen Abstand zum Alltäglichen
werden Urlaubsträume Wirklichkeit. Deshalb möchten
wir Ihnen in diesem Prospekt unsere ADAC Mitgliederreise
mit dem Expeditions-Truck in Chile und Argentinien
vorstellen. Das robuste, speziell für südamerikanische
Verhältnisse konstruierte Fahrzeug bringt Sie sicher
zu Ihrem jeweiligen Tagesziel.
Große Fenster sorgen für beste Sicht auf die spektakuläre
Tier- und Pflanzenwelt und verstellbare 18 Sitzplätze
sorgen für Ihre Bequemlichkeit an Bord. Erleben Sie Ihr
ganz persönliches Abenteuer Südamerika in einer kleinen
Reisegruppe, bestens betreut von einem gut ausgebildeten Fahrer und einem engagierten, Deutsch sprechenden,
örtlichen Reiseleiter. Leisten Sie sich das Besondere und
erkunden Sie die faszinierendsten Regionen Südamerikas
on- und offroad!
Die folgenden vier Elemente sind typisch für jede
ADAC Mitgliederreise und ergeben im Zusammenspiel
ein einzigartiges Urlaubserlebnis:
• Die Vielfalt des Besonderen
• Gemeinschaftliches Erleben
• Unterwegs mit Kennern
• Perfekte Organisation
Die Bandbreite unserer Reisen
ist besonders vielseitig und bietet Ihnen die Möglichkeit,
auch ausgefallene Urlaubswünsche zu erfüllen.
Damit Sie sich von Anfang an um das Wichtigste
kümmern können: die Vorfreude auf Ihre nächste Reise –
mit ADAC Mitgliederreisen!
Entdecken Sie Ihr Reiseziel
gemeinsam mit Gleichgesinnten, die das gesellige Miteinander schätzen, aber auch auf persönlichen Freiraum
großen Wert legen.
Freuen Sie sich auf viele Reisetage voller faszinierender
Eindrücke und Begegnungen – wie gewohnt gut betreut
von Ihrem örtlichen ADAC Reiseleiter.
Unsere Erfahrung. Ihr Erlebnis.
© shutterstock.com
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Abenteuer Truckreise
Wildes Patagonien
1. Tag: Frankfurt – Madrid
Individuelle Anreise nach Frankfurt oder zum gebuchten Flughafen und Abflug
am Abend mit Iberia nach Madrid.
2. Tag: Madrid – Santiago de Chile
Kurz nach Mitternacht startet Ihr Langstreckenflug nach Santiago de Chile. Sie
erreichen die Landeshauptstadt Chiles am Morgen. Begrüßung durch Ihre lokale ADAC Reiseleitung und Transfer zum Hotel. Bei einem Stadtrundgang lernen
Sie die Metropole am Fuße der Anden kennen. Freuen Sie sich auf das gemeinsame Willkommens-Abendessen.
3. Tag: Santiago de Chile – Pucón
(A)
ca. 320 km
Transfer zum Flughafen und Inlandsflug in den sogenannten „Kleinen Süden“
Chiles, je nach Flugplan nach Puerto Montt oder Temuco. Kurze Besichtigung
des geschäftigen Städtchens und Weiterreise mit Ihrem Expeditions-Truck
durch die „Chilenische Schweiz“, die mit Seenketten, in denen sich schneebedeckte Vulkane spiegeln, und dichten Wäldern bezaubert. Ihr Tagesziel Pucón
liegt am Südufer des Sees Villarrica. Schwarzer Lavasandstrand, eine schöne
Flaniermeile und die geschäftige Plaza machen den netten Ort am Fuße des
Vulkans Villarrica zu einem beliebten Urlaubsziel.
(FP)
4. Tag: Nationalpark Huerquehue
Der Besuch des über 120 Quadratkilometer großen Huerquehue Nationalparks
ist eines der Highlights rund um Pucón. Auf einer Wanderung bis zum Lago
Toro, einem der größten Bergseen im Park, erleben Sie fast die komplette Vielfalt des faszinierenden südchilenischen Regenwaldes. Genießen Sie außerdem
die Ausblicke auf den Vulkan Villarrica und das Seengebiet.
5. Tag: Pucón – San Carlos de Bariloche
(FP)
ca. 375 km
Sie überqueren die Anden über den Paso Mamuil Malal (1.253 m) und genießen
vor der Grenze zu Argentinien den Panoramablick zum Vulkan Lanín. Weiterfahrt durch spektakuläre Landschaften auf der berühmten Ruta 40 nach San
Nationalpark Huerquehue
Carlos de Bariloche. Die „Schokoladenstadt“ Argentiniens wurde übrigens
inoffiziell vom deutschstämmigen Carlos Wiederhold gegründet.
(FP)
Ihr Expeditions-Truck
6. Tag: San Carlos de Bariloche
San Carlos de Bariloche liegt im Nationalpark Nahuel Huapi am Südufer des
gleichnamigen Sees. Die bedeutendste Kordillerenstadt wartet mit schönem
alpenländischem Panorama und dichtem Wald im Hinterland auf, daher ist die
Gegend auch als „Argentinische Schweiz“ bekannt. Der Tag steht Ihnen für
eigene Unternehmungen zur freien Verfügung. Sportgeschäfte, Pralinenhersteller, Cafés und Feinkostläden laden zum ausgiebigen Bummel ein. Vielleicht
haben Sie Lust, mit der Seilbahn auf den Cerro Otto zu fahren. Bei gutem Wetter bietet sich ein spektakuläres Panorama über Seen und Andengipfel.
7. Tag: San Carlos de Bariloche – Esquel
(F)
ca. 290 km
Abwechslungsreiche Weiterfahrt Richtung Süden. Türkisblaue Seen, schroffe
Berglandschaft sowie Weideflächen und Steppenlandschaft wechseln sich
unterwegs ab. Ihr heutiges Ziel ist die 1906 von walisischen Siedlern gegründete Kreisstadt Esquel in der argentinischen Provinz Chubut.
(F)
3
Abenteuer Truckreise
Perito Moreno Gletscher
8. Tag: Esquel – Puerto Puyuhuapi
ca. 250 km
Heute erfahren Sie die wahre Wildnis der Anden in Ihrem Expeditions-Truck.
Im Örtchen Futaleufú überqueren Sie wieder die Grenze zu Chile. Sie erreichen
die spektakuläre Carretera Austral, die größtenteils ungeteert durch atemberaubende, teilweise sehr abgelegene Gegenden in dicht bewachsener Landschaft führt. Übernachtung im gemütlichen Fischerort mit deutscher Gründungsgeschichte, Puerto Puyuhuapi, am gleichnamigen Fjord.
9. Tag: Puerto Puyuhuapi – Coyhaique
(FP)
ca. 260 km
Puerto Puyuhuapi ist an drei Seiten vom sehr ursprünglichen 1.550 Quadratkilometer großen Queulat Nationalpark mit immergrünem, dichtem Urwald,
Gletschern und Wildwasserflüssen umgeben. Sie fahren in das Schutzgebiet
und wandern zu einem Aussichtspunkt, von dem aus Sie die Attraktion des
Nationalparks bewundern können: den beeindruckenden Hängegletscher
„Ventisquero Colgante“. Anschließend führt Sie die Carretera Austral wieder
© shutterstock.com
einmal durch die faszinierende Wildnis Patagoniens. Sie passieren unterwegs
einige Naturschutzgebiete, dichte Wälder, tiefblaue Seen und beeindruckenPicknick unterwegs
de Berglandschaften, bis Sie Coyhaique erreichen.
(FP)
10. Tag: Coyhaique – Chile Chico / Los Antiguos
Fahrt zum Lago General Carrera (auf argentinischer Seite Lago Buenos Aires).
Aufgrund der Größe des Sees genießt die Region trotz der südlichen Lage ein
angenehmes Klima. Je nach Fahrplan der Fähre, mit der Sie den See überqueren, übernachten Sie entweder in Chile Chico am südlichen Ufer in einer einfachen Unterkunft oder überqueren die Grenze nach Argentinien und bleiben
über Nacht in Los Antiguos. Fahrtstrecke ca. 180 km.
(FP)
11. Tag: Chile Chico / Los Antiguos – Gobernador Gregores
Heute steht ein längerer Fahrtag an (rechnen Sie bitte mit ca. 10 Stunden
Fahrtzeit für etwa 450 km). Wenn es der Fahrplan der Fähre über den Lago
General Carrera erlaubt und Sie gestern noch die Grenze zu Argentinien überqueren konnten, reicht die Zeit, um unterwegs die Cueva de las Manos am Rio
© Gaucho Tours
Pinturas zu besuchen. Ein Großteil der Malereien besteht aus Handnegativen
und zählt zum UNESCO Welterbe. Anschließend Weiterfahrt nach Gobernador
Torres del Paine Nationalpark
Gregores, die Hauptstadt des Departamento Río Chico.
12. Tag: Gobernador Gregores – El Calafate
(FPA)
ca. 450 km
Einen Großteil der heutigen Fahrt legen Sie über die legendäre Ruta Nacional
40, eine wahre Traumstraße der Welt, zurück. Freuen Sie sich auf einen „Cortado“ in einem Café in El Calafate am Lago Argentino.
13. Tag: El Calafate / Perito Moreno Gletscher
(FP)
ca. 120 km
Der Nationalpark Los Glaciares gehört zum UNESCO Weltnaturerbe und bietet
gewaltige Naturerlebnisse. Ein Highlight ist der berühmte Perito Moreno Gletscher. Eisstücke, die von der Gletscherwand abbrechen, verursachen großes
Getöse und hohe Spritzer beim Aufprall in den Lago Argentino. Bei einem ausgiebigen Spaziergang auf den zahlreichen angelegten Stegen ändert sich die
Perspektive auf das atemberaubende Naturschauspiel immer wieder. Um den
© shutterstock.com
mächtigen, blauen Gletscherwänden noch näher zu kommen, unternehmen
Sie eine etwa einstündige Bootsfahrt mit anderen Gästen.
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(FP)
14. Tag: El Calafate – Torres del Paine NP
ca. 320 km
Fahrt am frühen Morgen zum Torres del Paine Park, einem der schönsten
Nationalparks Südamerikas. Die windzerzauste patagonische Steppe trifft
unvermittelt auf die Gipfel der Südkordillere. Steil aufragende, bizarre Felsformationen, grün und blau schimmernde Gletscherseen, Guanakos und Nandus machen den Besuch des Parks zu einem weiteren Highlight dieser Reise.
Sie unternehmen eine Wanderung in der Nähe der Torresspitzen.
(FP)
15. Tag: Torres del Paine NP
Wanderung zum Lago Grey, wo Sie im See treibende Eisschollen vor der grandiosen Kulisse des Torres-Massivs bewundern können. Der Nachmittag steht
Ihnen für eigene Unternehmungen zur freien Verfügung.
16. Tag: Torres del Paine NP – Punta Arenas
(FP)
ca. 370 km
Mit einem letzten Blick auf die Cuernos del Paine, die über türkisfarbenen
Seen thronen, verabschieden Sie sich vom Nationalpark Torres del Paine und
fahren nach Punta Arenas. Nachmittags können Sie optional einen Bootsausflug
auf die Isla Magdalena zur Pinguinbeobachtung buchen (witterungsbedingte
Durchführung, Buchung und Bezahlung erfolgen vor Ort).
17. Tag: Punta Arenas – Ushuaia
(FP)
ca. 570 km
Per Fähre geht es heute über die legendäre Magellanstraße nach Feuerland.
Die Weiterfahrt nach Ushuaia, dem südlichsten Punkt Ihrer Reise, erfolgt mit
dem öffentlichen Überlandbus. Ushuaia liegt in einer malerischen Senke mit
Blick auf den Beagle-Kanal und die zu Chile gehörende Inselwelt. Obwohl oft
sturmumtost mit turmhohen Wellen, einsam und karg, übt Feuerland auf seine
Besucher eine magische Anziehungskraft aus.
(FP)
18. Tag: Ushuaia
Ausflug in den Nationalpark Tierra del Fuego, der zum Schutz der subantarktischen Wälder gegründet wurde. Auf kurzen Wanderungen bewundern Sie die
landschaftlichen Attraktionen: Gletscher, tiefe Täler und Schluchten, Flüsse,
Seen sowie Torfmoore. Zum Abschluss der Reise erhalten Sie einen imposanten Eindruck von der rauen Wildnis am „Ende der Welt“ bei einem ca. halbstündigen Rundflug in kleinen Maschinen (witterungsbedingte Durchführung).
Freuen Sie sich auf das gemeinsame Abschieds-Abendessen.
(FPA)
19. Tag: Ushuaia – Buenos Aires
Transfer zum Flughafen und Flug nach Buenos Aires. Bei einem Stadtrundgang
lernen Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten des „Paris des Südens“ kennen.
Tatsächlich wirkt die Metropole am Río de la Plata mit ihren Plätzen, Fassaden,
Cafés und Boutiquen sehr europäisch.
(F)
20. Tag: Buenos Aires – Madrid
Heute heißt es Abschied nehmen von Südamerika. Es erfolgt der Transfer zum
Flughafen und Rückflug mit Iberia nach Madrid.
(F)
21. Tag: Madrid – Frankfurt
Sie erreichen die spanische Hauptstadt nachmittags. Anschlussflug nach
Frankfurt oder zum gebuchten Flughafen und individuelle Heimreise.
Eingeschlossene Leistungen
• Linienflüge Iberia: Frankfurt – Santiago de Chile;
Buenos Aires – Frankfurt; jeweils via Madrid; Economy-Klasse*
• Linienflüge LAN oder Aerolineas Argentinas: Santiago de Chile –
Puerto Montt; Ushuaia – Buenos Aires; Economy-Klasse*
• Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren und zurzeit gültiger
Kerosinzuschlag
• Rail&Fly-Ticket 2. Klasse, gilt auch für den ÖPNV
• Übernachtung in den genannten Unterkünften
(oder gleichwertig; Änderungen vorbehalten)
• Frühstück (F), Picknick-Mittagessen (P), Abendessen (A)
lt. Programm
• Alle genannten Ausflüge und Besichtigungen im ExpeditionsTruck; Überlandbusfahrt im öffentlichen Bus nach Feuerland;
Fährüberfahrten lt. Progr.; Bootsfahrt im Los Glaciares NP
• Ca. halbstündiger Rundflug in kleinen Maschinen am 18. Tag
(witterungsbedingte Durchführung)
• Zwei Reiseführer pro Buchung
• Park- und Eintrittsgebühren für die beschriebenen Parks
• Lokale, Deutsch sprechende ADAC Reiseleitung ab Santiago de
Chile bis Ushuaia und in Buenos Aires; gut ausgebildeter, örtlicher, Englisch oder Spanisch sprechender Fahrer für den Truck
Nicht eingeschlossen
• Flüge ab anderen deutschen Flughäfen nach Madrid (auf Anfrage, vorbehaltlich Verfügbarkeit, nicht alle Flughäfen möglich)
• Reiseversicherungen
• Trinkgelder
• Optionale und zusätzliche Ausflüge
• Getränke, alle nicht genannten Mahlzeiten und Leistungen
Ihre Unterkünfte
Santiago de Chile Galerias
Pucón Gerónimo
San Carlos de Bariloche Carlos V Patagonia
Esquel Hostería Angelina
Puyuhuapi Hosterías Casa Ludwig und Alemana
Coyhaique El Reloj
Chile Chico/Los Antiguos Jeinimeni/Antigua Patagonia
Gobernador Gregores Lago Cardiel
El Calafate Hostería Postasur oder Tehuelche
Torres del Paine NP Hotel Tyndall
Punta Arenas B&B Patagonia
Ushuaia Hostería Linares oder America
Buenos Aires Kenton Palace
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Reisetermine, Preise in EURO pro Person
Termin
DZ
EZ
29.09. – 19.10.16**
5920
6950
07.11. – 27.11.16**
5920
6950
08.01. – 28.01.17
6200
7230
15.02. – 07.03.17
5990
7060
29.03. – 18.04.17*
5990
7060
28.09. – 18.10.17
6180
7230
06.11. – 26.11.17
6180
7230
* bzw. in umgekehrter Richtung bei Terminen ab Buenos Aires
** Durchführung gemäß unserer Ausschreibung 2015/2016
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Abenteuer Truckreise
Wissenswertes
© GauchoTours
Gaucho bei der Arbeit
Einreise- und Impfbestimmungen
Für die Einreise nach Chile und Argentinien benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass, der bei Reiseende noch mindestens sechs Monate gültig
ist. Für die Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Staatsangehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig bei den
zuständigen Behörden. Wir raten, den Impfschutz gemäß der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) zu überprüfen und aufzufrischen
sowie einen Hepatitis- und den aktuellen Grippe-Impfschutz zu erwägen. Individuell können für die bereiste Region weitere Impfungen oder Vorsorgemaßnahmen sinnvoll sein. Bitte lassen Sie sich vor der verbindlichen Buchung bzw.
rechtzeitig vor Abreise reisemedizinisch beraten.
Klima und Kleidung
In Buenos Aires und Santiago de Chile erwarten Sie zur angebotenen Reisezeit
© shutterstock.com
milde bis sommerliche Temperaturen. Im chilenischen Seengebiet und zwischen
Pucón und Punta Arenas herrscht gemäßigtes Klima. In Patagonien und Feuerland muss auch im Sommer mit sehr kühlen Temperaturen, Niederschlägen
Buenos Aires
und stürmischem Wetter gerechnet werden. Manchmal hat man den Eindruck, dass alle vier Jahreszeiten an einem Tag stattfinden. Wir empfehlen die
Mitnahme bequemer und atmungsaktiver Kleidung. Für eine Patagonienreise
benötigen Sie auch warme Kleidungsstücke sowie Regenjacke und -hose.
Schneefälle sind bei diesen Reisen zwar selten, in höheren Lagen jedoch möglich. Bitte sehen Sie unbedingt festes Schuhwerk vor.
Reiseversicherungen
Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Auslandskrankenversicherung,
die im Notfall eine Rückholung organisiert und bezahlt. In Kooperation mit
der ERV bieten wir den RundumSorglos-Schutz an. Alternativ können Sie Ihre
Reise mit einer ADAC Goldkreditkarte bezahlen. Sie und bis zu 5 Mitreisende sind dadurch u. a. reiserücktrittskostenversichert (versicherter Reisepreis
© shutterstock.com
auf 10.000 EURO begrenzt. Höherversicherung gegen Gebühr möglich). Bei
Zahlung mit einer ADAC Kreditkarte entfällt die Kreditkartengebühr.
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Ihr Expeditions-Truck
Cueva de las Manos
Diese Mitgliederreise wird mit speziell für die bereiste Region konstruierten
Expeditionsfahrzeugen der Marke Mercedes durchgeführt. Große Fenster ermöglichen eine gute Aussicht auf Patagoniens spektakuläre Landschaft und
die eindrucksvolle Tier- und Pflanzenwelt. Der Truck verfügt über bequeme Sitzplätze mit verstellbaren Rückenlehnen. Ihr Expeditionsfahrzeug ist härter gefedert als ein Reisebus und kann daher auch abseits befestigter Straßen sicher
manövriert werden. Das Fahrzeug verfügt über eine kleine Küche, in der das
ausgeschriebene Picknick meist zubereitet wird. Der Expeditions-Truck bietet
maximal 18 Gästen Platz. Sie werden von einem erfahrenen, gut geschulten
Englisch oder Spanisch sprechenden Fahrer durch faszinierende Landschaften
gefahren. Eine engagierte, Deutsch sprechende, örtliche ADAC Reiseleitung
betreut Sie vor Ort. Der Expeditions-Truck kann bei der Patagonienreise aus behördlichen Gründen nur bis nach Punta Arenas bzw. bei Reisen in umgekehrter
Richtung erst ab Punta Arenas fahren. Die Fahrt nach bzw. ab Ushuaia erfolgt
© GauchoTours
in öffentlichen Überlandbussen und per Fähre über die Magellanstraße.
Wichtige Hinweise
Die Mindestteilnehmerzahl für diese Reise beträgt 10, die Maximalteilnehmerzahl 16 Reisegäste. Routenänderungen, z. B. witterungsbedingt oder aus
anderen nicht vorhersehbaren Gründen, bleiben vorbehalten. Auch Programmund/oder Unterkunftsänderungen lassen sich nicht immer vermeiden, wenn
z. B. bestimmte Straßenabschnitte nicht befahrbar sind oder Fährfahrpläne
geändert werden. Die Kilometerangaben sollen nur der Orientierung dienen.
Bitte beachten Sie, dass das Expeditionsfahrzeug abschnittsweise auf unbefestigten Straßen bzw. bei schlechten Witterungs- oder Straßenverhältnissen
nur langsam fahren kann. Außerdem kann es an den Grenzübergängen wegen intensiver Kontrollen, oder unterwegs z. B. aufgrund von Straßenbauarbeiten, Streiks oder Demonstrationen, jederzeit zu Verzögerungen kommen.
Rechnen Sie daher bitte an einzelnen Tagen mit längeren Fahrtzeiten von bis
zu 10 Stunden. Die Unterbringung der Reisegruppe erfolgt in Puyuhuapi in
zwei verschiedenen, gleichwertigen Unterkünften. Die Reise kann nur von ADAC
© GauchoTours
Mitgliedern gebucht werden. Es genügt, wenn ein Teilnehmer Mitglied ist.
Torres del Paine bei Sonnenuntergang
© shutterstock.com
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Reisebedingungen
(Auszug)
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV
(Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen Folgendes: Zahlungen auf den Reisepreis vor
der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheins im Sinn von § 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte 25% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis zahlen
Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Bei
Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den
jeweiligen Terminen. Für Kreditkartenzahlungen – außer bei Nur-Flug-Buchungen –
erheben wir ein nicht kostendeckendes
Entgelt in Höhe von 1% des Reisepreises
(maximal 30 EUR). Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer
Buchungsstelle. Aus den Programm- oder
Kataloghinweisen können sich für einzelne
Leistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Bei Stornierung der kompletten Buchung werden
anfallende Gebühren sofort fällig. Leisten
Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit
den Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4.1, 16
zu belasten.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs oder Hotelwechsel), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie
berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus
unserem Angebot anzubieten. Diese
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Änderung der
Reiseleistung oder die Absage der Reise
uns gegenüber geltend machen.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
4.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden. Es wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück
oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum
Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und möglichen anderweiti-
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gen Verwendung pauschaliert. Die Höhe
des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte
Ziffer 16 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von
uns geforderte Pauschale. Wir behalten
uns vor, in Abweichung von den unter Ziffer 16 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,
soweit wir nachweisen können, dass uns
wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret
zu beziffern und zu belegen.
4.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des Reiseteilnehmers, des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns ab 99
Tage vor Reiseantritt die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur
eine Bearbeitungsgebühr von 25 EURO.
9. Haftung des Reiseveranstalters
(Beschränkung der Haftung)
9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche nach dem
Montrealer Übereinkommen bzw. dem
Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und
Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit
Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
9.3 Haftungsausschluss für
Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung
vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während der Reise enthalten,
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von
Hinweis- oder Organisationspflichten
durch uns ursächlich geworden ist.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden möglichst gering zu
halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur
dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar
aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen).
Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung des
Vertrags
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651e BGB aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen
Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns
zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
11. Ausschluss von Ansprüchen
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§
651c bis f BGB müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend machen.
11.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der
dem Tag des vertraglichen Reiseendes
folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen
Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines
solchen Tages der nächste Werktag.
11.3 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden sind.
11.4 Die Frist aus 11.1 gilt auch für die
Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer
10.3, wenn Gewährleistungsrechte aus den
§§ 651 c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4
BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung
binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
12. Verjährung
12.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c
bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters be-
ruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies
gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651c bis 651f BGB verjähren in einem
Jahr.
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und
12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag
des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt
der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.4 Schweben zwischen Ihnen und uns
Verhandlungen über den Anspruch oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie
oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
16. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 4.1)
Alle Angaben pro Person:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 25%,
ab 59. Tag vor Reisebeginn 55%,
ab 35. Tag vor Reisebeginn 80%,
ab 14. Tag vor Reisebeginn 90%,
des Reisepreises.
Die gegebenenfalls entstandenen Kosten
für Visa, Reiseversicherungen, Eintrittskarten, individuelle (Anschluss-)Flugbuchungen o.ä. müssen zu allen Reisen zusätzlich
zu den o. a. Stornokosten zur Grundreise
voll in Rechnung gestellt werden.
Hinweis
Die vollständigen Reisebedingungen, die wir
Ihnen gerne auf Wunsch auch schriftlich zukommen lassen, entnehmen Sie bitte dem
Katalog ADAC Reisen „Kreuzfahrten“ Jahresprogramm 2016. Die Umbuchungs- und
Rücktrittspauschale bleibt davon unberührt.
Es ist die unter Punkt 4.2 und 16 genannte Entschädigung maßgeblich.
ADAC Mitgliederreisen®
mit Genehmigung des ADAC e.V.
Veranstalter:
DER Touristik Frankfurt GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60439 Frankfurt am Main
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
Komplementärin:
DER Touristik Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 44820
Geschäftsführer:
René Herzog (Sprecher), Matthias Rotter,
Klaus Franke
Beratung und Buchung
Telefon: 089 7676-4130
Fax: 089 7439153
E-Mail: [email protected]
www.adac-reisen.de/mitgliederreisen
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