Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf
Transcription
Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf
INSTITUT FÜR TIERHALTUNG & TIERSCHUTZ Department für öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin Veterinärmedizinische Universität Wien Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf das neue Tierschutzgesetz Forschungsprojekt BMGF-70420/0280-I/15/2006 Endbericht Projektleitung: Projektmitarbeiterinnen: O.Univ.Prof. Dr.med.vet. Josef Troxler Dr.med.vet. Daniela Lexer Dr.med.vet. Claudia Schmied Zitierweise: Schmied, C., Lexer, D. und Troxler, J., 2008. ProZoo – Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf das neue Tierschutzgesetz. Endbericht zum Forschungsprojekt BMGF-70420/0280-I/15/2006. Eigenverlag Institut für Tierhaltung und Tierschutz, Wien. 133 Seiten. FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS .................................................................................................................1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS .........................................................................................................4 TABELLENVERZEICHNIS .............................................................................................................6 1. Einleitung ......................................................................................................................10 2. Ziel des Forschungsprojekts „ProZoo“ – Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels und Stand der Dinge................................................................................12 3. Methode.........................................................................................................................14 3.1. Allgemein................................................................................................................14 3.2. Datenerhebung.......................................................................................................15 3.2.1. Standardisierter Fragebogen ......................................................................................................... 15 3.2.2. Standardisiertes Interview ............................................................................................................. 16 3.2.3. Betriebserhebung .......................................................................................................................... 17 3.2.3.1. Betriebsliste.......................................................................................................................... 17 3.2.3.2. Erhebung der einzelnen Tierunterkünfte .............................................................................. 17 3.3. 3.3.1. 3.3.2. 3.3.3. 3.3.4. 4. Statistik ...................................................................................................................18 Deskriptive Statistik ....................................................................................................................... 18 Faktorenanalyse ............................................................................................................................ 18 Korrelationen und statistische Tests .............................................................................................. 18 Hinweis für das Lesen der Resultate ............................................................................................. 19 Ergebnisse des Forschungsprojekts „ProZoo“ ........................................................20 4.1. Zugriffe auf die Projekthomepage www.prozoo.at..................................................20 4.2. Teilnehmende Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf im gesamten Bundesgebiet ................................................................................................................................22 4.3. Ergebnisse zu allgemeinen tierschutzrechtlichen Regelungen in den 206 Zoofachgeschäften.............................................................................................................23 4.4. Erhebung der einzelnen Tierunterkünfte in den 206 untersuchten Zoofachgeschäften und Betrachtung der Ergebnisse unter dem Gesichtspunkt der tierschutzrechtlichen Vorgaben ..........................................................................................28 4.4.1. Haltung von Kleinsäugern im Zoofachgeschäft ............................................................................. 28 4.4.1.1. Allgemein ............................................................................................................................. 28 4.4.1.2. Ausstattung / Unterbringung................................................................................................. 30 4.4.1.3. Betreuung............................................................................................................................. 35 4.4.1.4. Mindestabmessungen .......................................................................................................... 36 4.4.1.5. Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ ................................................................................... 40 4.4.1.6. Schwachstellen der Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel ................................................. 41 4.4.2. Haltung von Vögeln im Zoofachgeschäft ....................................................................................... 42 4.4.2.1. Allgemein ............................................................................................................................. 42 4.4.2.2. Ausstattung / Unterbringung................................................................................................. 42 4.4.2.3. Betreuung............................................................................................................................. 46 4.4.2.4. Mindestabmessungen .......................................................................................................... 47 4.4.2.5. Parameter „Tierhaltung Vögel“ ............................................................................................. 49 4.4.2.6. Schwachstellen der Vogelhaltung im Zoofachhandel........................................................... 51 4.4.2.7. Thema „Stroboskopeffekt in Vogelunterkünften“ .................................................................. 51 4.4.3. Haltung von Reptilien im Zoofachgeschäft .................................................................................... 52 4.4.3.1. Ausstattung / Unterbringung................................................................................................. 52 4.4.3.2. Betreuung............................................................................................................................. 57 4.4.3.3. Mindestabmessungen .......................................................................................................... 59 1 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.4.3.4. Parameter „Tierhaltung Terraristik“ ...................................................................................... 63 4.4.3.5. Schwachstellen der Terraristik im Zoofachhandel................................................................ 64 4.4.4. Haltung von Amphibien und Wirbellosen im Zoofachgeschäft ....................................................... 64 4.4.5. Haltung von Fischen im Zoofachgeschäft...................................................................................... 65 4.4.5.1. Wasserbeschaffenheit.......................................................................................................... 65 4.4.5.2. Betreuung............................................................................................................................. 67 4.4.5.3. Vergesellschaftung............................................................................................................... 68 4.4.5.4. Ausstattung / Unterbringung................................................................................................. 69 4.4.5.5. Mindestabmessungen .......................................................................................................... 71 4.4.5.6. Parameter „Tierhaltung Süßwasser-Aquaristik“ ................................................................... 73 4.4.5.7. Schwachstellen der Süßwasser-Aquaristik im Zoofachhandel ............................................. 75 4.4.5.8. Spezialfall „Meerwasser-Aquaristik“ ..................................................................................... 75 4.4.5.8.1. Ergebnisse anhand der tierschutzrechtlichen Anforderungen ......................................... 75 4.4.5.8.2. Parameter „ Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“ ............................................................ 76 4.4.6. Haltung von Futtertieren im Zoofachgeschäft ................................................................................ 77 4.4.6.1. Haltung von Futtermäusen und -ratten im Zoofachgeschäft................................................. 77 4.4.6.2. Haltung von Futterinsekten im Zoofachgeschäft .................................................................. 79 4.5. Ergebnisse zum Management der Zoofachhandlungen aus der Erhebung mittels Fragebogen und Interview..................................................................................................81 4.6. Ergebnisse zu den im Zoofachhandel tätigen Personen aus der Erhebung mittels Fragebogen und Interview..................................................................................................91 4.6.1. Ergebnisse zum Wissen der befragten Personen bezüglich Tierhaltung und Tierschutzgesetz.... 93 4.6.1.1. Wissen zum Thema Kleinsäuger.......................................................................................... 94 4.6.1.2. Wissen zum Thema Vögel ................................................................................................... 96 4.6.1.3. Wissen zum Thema Terraristik............................................................................................. 98 4.6.1.4. Wissen zum Thema Aquaristik........................................................................................... 101 4.6.1.5. Fazit zur Befragung der ZoofachhändlerInnen über deren Wissen bzgl. Tierhaltung und tierschutzrechtlicher Aspekte ................................................................................................................ 103 4.6.2. Einstellungen und Meinungen der ZoofachhändlerInnen zu Tieren generell und zur Arbeit mit den Tieren im Zoofachhandel ........................................................................................................................... 103 5. Analyse der Einflussfaktoren auf eine tiergerechte Haltung im Zoofachgeschäft .... .....................................................................................................................................108 5.1. Einflussfaktoren auf die Haltung von Kleinsäugern im Zoofachgeschäft..............108 5.2. Einflussfaktoren auf die Haltung von Vögeln im Zoofachgeschäft........................109 5.3. Einflussfaktoren auf die Haltung von Reptilien im Zoofachgeschäft.....................109 5.4. Einflussfaktoren auf die Haltung von Süßwasser-Fischen im Zoofachgeschäft ...110 5.5. Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Tiergruppen ..............................111 5.6. Zusammenfassung der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Qualität der Tierhaltung in einem Zoofachgeschäft ................................................................................................111 6. Empfehlungen für die Optimierung der Qualität der Tierhaltung im Zoofachhandel .....................................................................................................................................114 6.1. Empfehlungen für das Management der Tierhaltung im Zoofachhandel..............114 6.2. Empfehlungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel...............................114 6.2.1. 6.2.2. 6.2.3. 6.2.4. 7. Empfehlungen für die Haltung von Kleinsäugern im Zoofachhandel ........................................... 114 Empfehlungen für die Haltung von Vögeln im Zoofachhandel ..................................................... 115 Empfehlungen für die Haltung von Reptilien im Zoofachhandel .................................................. 115 Empfehlungen für die Haltung von Fischen im Zoofachhandel.................................................... 115 Darstellung der Beratungstätigkeit im Rahmen von ProZoo .................................116 7.1. Persönliches Feedback an die teilnehmenden Zoofachgeschäfte .......................116 2 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 7.1.1. Persönliches Feedback an die teilnehmenden Zoofachgeschäfte in Wien und Niederösterreich (Modul 2).................................................................................................................................................... 116 7.1.2. Persönliches Feedback an alle teilnehmenden Zoofachgeschäfte im gesamten Bundesgebiet (Abschlussfeedback).................................................................................................................................. 116 7.2. andere Beratungstätigkeiten im Rahmen des Projekts ProZoo............................117 8. Ergebnisse der Österreichweit durchgeführten Befragung von Kontrollorganen des Zoofachhandels...........................................................................................................118 8.1. Auslegung / Überprüfbarkeit von Gesetzesstellen................................................118 8.2. Abfrage von Präferenzen / Art der Überprüfung ...................................................120 8.3. Bedarf nach Hilfestellung......................................................................................120 8.4. Fazit der Befragung ..............................................................................................121 9. Checklisten zur Evaluierung der Tierhaltung im Zoofachhandel ..........................122 9.1. Checkliste zur Selbstevaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel inkl. Testphase ........................................................................122 9.2. Entwurf einer Checkliste zur Evaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel durch amtliche Kontrollorgane ..........................................122 10. Umzusetzende Punkte sowie zukünftige Forschungsfragen im Bereich Zoofachhandel....................................................................................................................124 11. Zusammenfassung des Forschungsprojekts ProZoo ........................................127 12. Summary of the research project ProZoo ............................................................129 13. Literatur ...................................................................................................................131 14. Anhang ....................................................................................................................133 3 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1: Zugriffe auf die Homepage nach Jahren (grün: Anzahl der einzelnen Page Loads, blau: Anzahl der verschiedenen Besucher)............................................................................20 Abb. 2: Zugriffe auf die Homepage nach Quartalen (grün: Anzahl der einzelnen Page Loads, blau: Anzahl der verschiedenen Besucher)............................................................................21 Abb. 3: Gemeinsame Haltung von Kaninchen und Meerschweinchen ist nicht zulässig .......29 Abb. 4: Unterkünfte für Kaninchen, die nicht gegen Selbstbedienung durch Kunden gesichert sind.........................................................................................................................................30 Abb. 5: Eine Gitterfläche als Boden einer Unterkunft für Degus ist völlig ungeeignet und verboten .................................................................................................................................32 Abb. 6: Positivbeispiele für entsprechende Einstreuhöhe bei grabenden Tierarten...............32 Abb. 7: Kaninchenhaltung: Keine ausreichenden Rückzugsmöglichkeiten und hohe Besatzdichte erhöhen den Stress ..........................................................................................33 Abb. 8: Reichhaltige Ausstattung einer Unterkunft für Zwerghamster mit Rückzugs- und Klettermöglichkeiten, Sandbad und tierschutzgerechtem Laufrad .........................................34 Abb. 9: Tierschutzwidrige Laufräder.......................................................................................34 Abb. 10: Wasserangebot über Trinkflasche bei einem Hamster ............................................35 Abb. 11: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ ..41 Abb. 12: links: Verletzungsgefahr durch Querstreben; rechts: loses Drahtende....................43 Abb. 13: Beispiele für Querverdrahtung bei Papageienvögeln ..............................................43 Abb. 14: Unterkunft für Papageienvögel ohne Klettermöglichkeiten an den Wänden............44 Abb. 15: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Vögel“............51 Abb. 16: Transmission im UV-Bereich von BOROFLOAT®-Glas verschiedener Dicken aus: http://www.schott.com/hometech/german/download/transmit_uv_range.pdf .........................53 Abb. 17: Sonnenplatz in Terrarien für Bartagamen................................................................53 Abb. 18: Ausstattung eines Terrariums mit Thermometer und Hygrometer...........................54 Abb. 19: Beispiel für ein nicht funktionierendes Thermometer im Terrarium .........................55 Abb. 20: Unterbringung von Wasserschildkröten in zu kleinem Becken ohne Bodengrund ..55 Abb. 21: Geeignete Rückzugsmöglichkeit für einen Leopardgecko.......................................56 Abb. 22: Plastikpflanzen bieten zwar Kletter- und Versteckmöglichkeiten, verbessern jedoch nicht das Mikroklima, wie echte Pflanzen dies tun .................................................................56 Abb. 23: Fütterungsbeispiele in der Terraristik (Vegetarier)...................................................57 Abb. 24: Beispiel für die gängige Haltung von Futterinsekten in Zoofachhandlungen ...........58 Abb. 25: Zu klein dimensioniertes Badebecken für Schlange ................................................59 4 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 26: Natürlich gestalteter Landteil bei Wasserschildkröten mit Steinplatten, Pflanzen und Wurzelwerk.............................................................................................................................62 Abb. 27: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Terraristik“ .....64 Abb. 28: Vorgehensweise bei Messung mit Oximeter, pH-Meter und Tropftests...................66 Abb. 29: Haltung von zwei Kampffischmännchen ohne Unterbindung des dauernden Sichtkontakts ..........................................................................................................................69 Abb. 30: Bodengrund und Bepflanzung in einem Becken für Teichfische .............................70 Abb. 31: Starke Bepflanzung in einem Aquarium (Schaubecken) .........................................71 Abb. 32: Hohe Besatzdichte in einem Becken mit Goldfischen .............................................72 Abb. 33: Beispiele für die Haltung von Süßwasserrochen im Zoofachhandel........................73 Abb. 34: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung SüßwasserAquaristik“ ..............................................................................................................................74 Abb. 35: Beispiele für gute Unterbringung der Futterheuschrecken ......................................80 Abb. 36: Dauer der Existenz der untersuchten Zoofachgeschäfte am jeweiligen Standort ...81 Abb. 37: Antworten auf die Frage: „Hat die neue Gesetzeslage deutliche Veränderungen in Ihrer Tierhaltung bewirkt?“ (sehr deutlich =1, deutlich =2, eher deutlich =3, teils =4, eher gering=5, gering=6, keine=7) .................................................................................................82 Abb. 38: Einschätzung der Zukunftsaussichten für das eigene Zoofachgeschäft (sg = sehr gut, g = gut, eg = eher gut, t/t = teils teils, es = eher schlecht, s = schlecht, ss = sehr schlecht) .................................................................................................................................85 Abb. 39: Kunststoffkäfig mit sehr kleinen Lüftungsöffnungen und Röhrensystem aus Kunststoff ...............................................................................................................................90 Abb. 40: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Kleinsäuger“ in Prozent der ZoofachhändlerInnen .............................................................................................................96 Abb. 41: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Vögel“ in Prozent der ZoofachhändlerInnen .............................................................................................................98 Abb. 42: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Terraristik“ in Prozent der ZoofachhändlerInnen ...........................................................................................................100 Abb. 43: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Aquaristik“ in Prozent der ZoofachhändlerInnen ...........................................................................................................102 Abb. 44: Ergebnisse der 5 Persönlichkeitsdimensionen gemessen mit TIPI (E = Extraversion, V = Verträglichkeit, Z = Zuverlässigkeit, ES = Emotionale Stabilität, O = Offenheit) ...........107 5 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Zeitplan des Projekts ProZoo, Dauer und Inhalte der Module...............................14 Tabelle 2: Teilnehmende Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf:......................................22 Tabelle 3: Anzahl und Prozentsatz an Bewilligungen nach § 23 des Tierschutzgesetzes .....23 Tabelle 4: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen ..........................................................................................37 Tabelle 5: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen........................................................................................................................37 Tabelle 6: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen........................................................................................................................38 Tabelle 7: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen ......38 Tabelle 8: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) der Unterkünfte in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=155) .............................................................................39 Tabelle 9: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen........................................................................................................................47 Tabelle 10: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen........................................................................................................................47 Tabelle 11: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen........................................................................................................................48 Tabelle 12: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen .....48 Tabelle 13: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der THGewV vorgeschriebenen Mindestmaßen ...............................................................................48 Tabelle 14: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen ..........................................................................................49 6 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tabelle 15: Mindestabmessungen für Landschildkröten in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=79) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen........................................................................................................................59 Tabelle 16: Mindestabmessungen für Wasserschildkröten in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=78) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen........................................................................................................................60 Tabelle 17: Mindestabmessungen für Schlangen in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=78) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen ...61 Tabelle 18: Mindestabmessungen für Echsen in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=114) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen .61 Tabelle 19: Folgende Parameter wurden in Bezug auf die Wasserbeschaffenheit gemessen (N=151) ..................................................................................................................................66 Tabelle 20: Mindestabmessungen bei der Haltung von Mäusen als Futtertiere im Vergleich zu den in Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen........................78 Tabelle 21: Mindestabmessungen bei der Haltung von Ratten als Futtertiere im Vergleich zu den in Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen ............................78 Tabelle 22: Bezogen auf die einzelnen Tiergruppen verteilt sich der finanzielle Umsatz durchschnittlich wie folgt, wenn die entsprechende Tiergruppe im Geschäft gehalten / angeboten wird (Median [Quartile] ) .......................................................................................81 Tabelle 23: Als Auswahlwahlkriterien für die Lieferanten von Lebendtieren wurden folgende Angaben der ZoofachhändlerInnen (in Prozent) gemacht .....................................................84 Tabelle 24: Auf die Frage, ob das Leben als ZoofachhändlerIn schwerer geworden ist / wird, gaben die ZoofachhändlerInnen folgende Angaben in Prozent .............................................86 Tabelle 25: Als Gründe dafür, dass das Leben als ZoofachhändlerIn schwerer geworden war, wurden Folgende im genannten Ausmaß (in Prozent) angegeben........................................86 Tabelle 26: Wenn sie Einsparmaßnahmen setzen müssen, dann setzen die ZoofachhändlerInnen sie nach eigenen Angaben in folgenden Bereichen (in Prozent) ........86 Tabelle 27: Von den angeführten Marketingmaßnahmen bieten die ZoofachhändlerInnen Folgende an (in Prozent)........................................................................................................87 Tabelle 28: Auf die Frage, wie die ZoofachhändlerInnen Wissen über Tierhaltung an den Kunden weitergeben, wurden folgende Angaben (in Prozent) gemacht ................................87 Tabelle 29: Als Informationsquellen über das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen nannten die Zoofachhändler Folgende (in Prozent) ...............................................................87 Tabelle 30: Als Informationsquellen bezüglich der Tierhaltung im Geschäft wurden Folgende (in Prozent) genannt...............................................................................................................88 7 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tabelle 31: Befragt über ihre Wünsche nach zusätzlicher Information gaben die Zoofachhändler folgende Bereiche an ...................................................................................88 Tabelle 32: Bezüglich des zum Verkauf angebotenen Zubehörs wurden folgende Zahlen (in Prozent der Geschäfte) erhoben (es handelt sich hierbei um Mindestangaben, da kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben erhoben werden kann) .......................................88 Tabelle 33: In Bezug auf ihren Familienstand gaben die Befragten folgende Angaben ........91 Tabelle 34: Auf die Frage, in welcher Gegend sie aufgewachsen seien, antworteten die befragten ZoofachhändlerInnen .............................................................................................91 Tabelle 35: Auf die Frage, in welcher Gegend sie derzeit leben, antworteten die befragten ZoofachhändlerInnen .............................................................................................................91 Tabelle 36: 96 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, mit Tieren aufgewachsen zu sein und folgende Tierarten wurden genannt .......................................................................................91 Tabelle 37: 92 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, derzeit privat Tiere zu halten und folgende Tierarten wurden genannt .......................................................................................92 Tabelle 38: Bezüglich der höchsten abgeschlossenen Schulbildung wurden folgende Angaben gemacht ..................................................................................................................92 Tabelle 39: Wissensfragen „Haltung“ Kleinsäuger .................................................................94 Tabelle 40: Wissensfragen „Gesetz“ Kleinsäuger ..................................................................94 Tabelle 41: Wissensfragen „Haltung“ Vögel...........................................................................96 Tabelle 42: Wissensfragen „Gesetz“ Vögel............................................................................97 Tabelle 43: Wissensfragen „Haltung“ Terraristik ....................................................................98 Tabelle 44: Wissensfragen „Gesetz“ Terraristik .....................................................................99 Tabelle 45: Wissensfragen „Haltung“ Aquaristik ..................................................................101 Tabelle 46: Wissensfragen „Gesetz“ Aquaristik ...................................................................101 Tabelle 47: Deskriptive Ergebnisse des „Belief in Animal Mind“ (HILLS, 1995) (7=kein Glauben an kognitive Fähigkeiten der Tiere, 1=stärkstes Glauben an kognitive Fähigkeiten der Tiere) und der „Animal Attitude Scale“ (HERZOG et al., 1991) (1=schlechte generelle Einstellung zu Tieren, 5=beste generelle Einstellung zu Tieren) .........................................104 Tabelle 48: Ergebnisse zu den fünf Persönlichkeitsdimensionen der befragten ZoofachhändlerInnen (höhere Werte bedeuten stärkere Ausprägung der jeweiligen Dimension), im Vergleich mit der Literatur (MUCK et al., in press)......................................106 Tabelle 49: Korrelationen zwischen den Parametern „Tierhaltung“ in den verschiedenen Tiergruppen ..........................................................................................................................111 Tabelle 50: Merkblätter der Info-Mappe ProZoo ..................................................................117 8 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Vorwort Der vorliegende Endbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojekts „ProZoo – Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels in Hinblick auf das neue Tierschutzgesetz“. Hierbei handelt es sich um eine in Österreich erstmalig durchgeführte wissenschaftliche Studie über den Zoofachhandel mit Lebendtierverkauf. Die Teilnahme erfolgte auf freiwilliger Basis. Es werden die erhobenen Daten der teilnehmenden Zoofachgeschäfte in allen Bundesländern deskriptiv dargestellt und im Hinblick auf das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (TSchG), im Besonderen auf § 31 „Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten“, die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (THGewV) sowie die relevanten Punkte der 2. Tierhaltungsverordnung (THV), näher beleuchtet. Anschließend werden weitere Ergebnisse des Projekts aus Erhebung mittels Fragebogen und Interview dargestellt. In weiterer Folge werden Einflussfaktoren des Managements auf die Qualität der Tierhaltung in den Zoofachhandlungen beschrieben und diskutiert. Basierend auf diesen Einflussfaktoren und den Schwachstellen der Tierhaltung werden Empfehlungen für eine Verbesserung des Tierschutzes in Zoofachhandlungen abgegeben. Diese Empfehlungen sollen einerseits bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen behilflich sein und andererseits das Bewusstsein der ZoofachhändlerInnen für die Anforderungen an die Tierhaltung im Geschäft schärfen. Darüber hinaus wird über das Feedback an die Teilnehmer bezüglich ihrer Tierhaltung in den jeweiligen Zoofachgeschäften berichtet. Außerdem werden Ergebnisse einer Befragung der Amtstierärzte / Kontrollorgane in ganz Österreich bezüglich der Kontrolle von Zoofachhandlungen präsentiert. Weiters werden die erstellten Checklisten für die Selbstevaluierung der ZoofachhändlerInnen und für die amtstierärztliche Kontrolle der Tierhaltung in Zoofachhandlungen vorgestellt. Schließlich werden die wichtigsten Ergebnisse des Forschungsprojekts zusammengefasst und zukünftige Forschungsfragen aufgezeigt. 9 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 1. Einleitung Bei der Anschaffung eines Heimtieres sollten gute Kenntnisse über die Ansprüche an die Haltung des jeweiligen Tieres vorhanden sein. Falsche Haltungsbedingungen können Gesundheitsprobleme, Abweichungen vom Normalverhalten oder auch Verhaltensstörungen hervorrufen (WARWICK, 1990; VAN HOEK & TEN CATE, 1998). Nach BUTCHER (2004) und STEIGER (2005) liegt die Ursache mangelhaften Umgangs mit Tieren zumeist nicht in Boshaftigkeit gegenüber dem Tier, sondern in ungenügendem Wissen. Da künftige TierhalterInnen ihre Tiere überwiegend aus dem Zoofachhandel oder aus der Heimtierabteilung eines Gartencenters oder Baumarktes beziehen, kommt einer qualifizierten Beratung durch die HändlerInnen in Bezug auf Haltungsansprüche und gesetzliche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle zu. Hier stellen die ZoofachhändlerInnen bedeutende Multiplikatoren in Bezug auf das Wissen über Tierhaltung für die privaten TierhalterInnen dar. Außerdem sind die Zoofachhändlerinnen nach § 31 (2) des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere dazu verpflichtet, Kunden über die tiergerechte Haltung der zum Verkauf angebotenen Tiere zu beraten. Jedoch ist es mit dieser qualifizierten Beratungsleistung nicht immer zum Besten bestellt. Eine von CASAMITJANA (2003) durchgeführte Untersuchung von 75 schottischen Zoofachgeschäften zeigte, dass bis zu 71 % der Geschäfte Personal beschäftigte, welches schlechte Beratung leistete (z.B. Nicht-Abraten von Überraschungskäufen, keine Aufklärung bzgl. Zoonosen). In einer von RSPCA (2004) durchgeführten Befragung von 300 mit „Exoten“ (z.B. Reptilien, Amphibien) handelnden Zoofachhandlungen in England und Wales wiesen nur 4 % darauf hin, dass diese Tiere schwierig zu halten sind bzw. besondere Haltungsansprüche haben. Nur 5 % empfahlen das Lesen weiterer Literatur, bevor man sich zum Kauf entschließt. 16 % gaben an, dass diese Tiere nie erkranken. Trotz vorhandener gesetzlicher Regelungen lassen selbst die Haltungsbedingungen der zum Verkauf angebotenen Tiere teilweise zu wünschen übrig. Erhebungen in 93 Schweizer Zoofachgeschäften zeigten, dass Vögel nach wie vor in zumeist zu kleinen Käfigen mit ungenügender oder nicht tiergerechter Ausstattung gehalten werden (SCHRICKEL et al, 2008). Das Angebot an Reptilien nimmt zu, jedoch sind die angebotenen Unterbringungen meist nur für juvenile Tiere geeignet. Oft fand sich tierschutzwidriges Zubehör im Sortiment. Eine 1993 von NOWAK durchgeführte Umfrage unter deutschen Amtstierärzten, welche für die Kontrolle von 185 Zoofachhandlungen in Berlin verantwortlich waren, zeigte auf, dass u.a. Nagetiere in zu kleinen und überfüllten Käfigen ohne Beschäftigungsmaterial und Rückzugsmöglichkeiten gehalten wurden. Reptilien fanden sich in zu kleinen Terrarien mit für diese Arten unpassender Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Auch hier fällt jedoch den ZoofachhändlerInnen eine starke Vorbildwirkung für die private Haltung der Heimtiere zu. Auch das Zubehör spielt in der Heimtierhaltung eine bedeutende Rolle. Einerseits dient es dazu die Haltungsbedingungen zu verbessern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Andererseits erfüllt es eine wichtige Funktion für die Beschäftigung der Tiere als „behavioural enrichment“ und kann zur Steigerung des Wohlbefindens der Tiere beitragen. Unter der Vielzahl des im Handel angebotenen Zubehörs finden sich zahlreiche Gegenstände, welche kein tiergerechtes Leben ermöglichen sowie die Gesundheit des Tieres gefährden können (STEINIGEWEG, 2000). Spiegel und Plastikvögel können vor allem Wellensittiche, selbst bei Paarhaltung, zu gesteigertem Fütterungsverhalten veranlassen und Gesundheitsschäden hervorrufen. Erweiterbare Röhrensysteme für Hamster aus transparentem Plastik, welche das unterirdische Bausystem der Hamster darstellen sollen, regen besonders Kinder zum ständigen Umbau an. Den Hamstern wird eine Gewöhnung nicht ermöglicht, die 10 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 transparente Beschaffenheit bietet keine Rückzugsmöglichkeit, und ungenügende Belüftung und Reinigungsmöglichkeit gefährden die Gesundheit der Tiere (STEINIGEWEG, 2000). In § 18 Abs. 6 des Tierschutzgesetzes wird verlangt, dass zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Tierhalter und zur Verbesserung des Vollzugs eine Fachstelle zur Bewertung von Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör eingerichtet werden muss. In einer dazugehörenden Verordnung sollten die näheren Bestimmungen in Bezug auf diese Fachstelle geregelt werden. Bis dato fehlt jedoch die in § 18 (6) TSchG angeführte Verordnung, um die genannten Vorhaben umsetzen zu können. In der Praxis fehlen also derzeit konkrete gesetzliche Vorgaben bezüglich der Tiergerechtheit von Zubehör. Einzig die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, TVT, erstellte ein Merkblatt zu dieser Thematik (TVT, 1998). Die künftigen TierhalterInnen werden in ihrem Vertrauen, eine fachlich korrekte Beratung erhalten zu haben spätestens dann enttäuscht, wenn sie im guten Glauben dem erworbenen Tier etwas Gutes zu tun, feststellen müssen, dass sie mit dem erworbenen Zubehör dem Tier keinen Gefallen getan haben, es vielleicht erkrankt oder sogar stirbt. Um diesem Vertrauensverlust entgegenzuwirken und um die Akzeptanz von Zoofachgeschäften in der Öffentlichkeit zu verbessern, wurde 1990 in der Schweiz und 1996 in Deutschland von den jeweiligen Verbänden eine freiwillige Selbstkontrolle und Selbstbeschränkung eingeführt (ALTHAUS, 1997). Bei Erfüllung der festgelegten Kriterien, welche mittels unangemeldeter Kontrollen überprüft werden (Schweiz: jährlich, Deutschland: alle zweieinhalb Jahre), werden die jeweiligen Geschäfte mittels Vignette bzw. Signet ausgezeichnet. Diese Kennzeichnung ermöglicht, dass besonders tiergerecht geführte Zoofachgeschäfte mit vorbildlicher Tierpräsentation und Beratung sowie tierschutzgerechtem Zubehörsortiment sich von Zoofachgeschäften, welche diese Kriterien nicht erfüllen, abheben und gegenüber diesen einen Wettbewerbsvorteil haben. Den Konsumenten wird so bei der Wahl ihrer ZoofachhändlerInnen eine Entscheidungshilfe gegeben (BOLLHÖFER, 1996). Literaturstudien zum Thema „Zoofachhandel“ zeigten, dass bisher auch international wissenschaftlich fundierte Studien auf diesem Sektor so gut wie nicht stattfanden und daher kaum Daten zur Tierhaltung im Zoofachhandel existieren. Dies war der Grund, diese, sowohl die Teilnehmerzahl als auch die untersuchten Parameter betreffend, breit angelegte Studie ins Leben zu rufen. 11 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 2. Ziel des Forschungsprojekts „ProZoo“ – Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels und Stand der Dinge Aufgrund fehlender fachlich fundierter Erhebungen war eine Beurteilung österreichischer Zoofachhandlungen betreffend Beratungsqualität, Haltungsbedingungen und Gesundheitszustand angebotener Tiere sowie der Qualität des angebotenen Zubehörs bisher nicht möglich. Jedoch ist gerade im Hinblick auf das am 1.1.2005 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Schutz der Tiere und die dazugehörigen Verordnungen Wissen über den Status Quo im österreichischen Zoofachhandel wünschenswert und auch nötig, um den betroffenen ZoofachhändlerInnen wie auch im Vollzug tätigen Personen eine Hilfestellung geben zu können. Deshalb ist das Ziel dieses Projektes: 1. eine erstmalige, fachlich fundierte Evaluierung österreichischer Zoofachgeschäfte im Hinblick auf das neue Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (BGBl. I Nr. 118/2004 idF BGBl. I Nr.35/2008). Dazu gehört die Beurteilung dieser in ihrer Gesamtheit (Tierhaltung, Art des angebotenen Zubehörs, Personal – Wissensstand, Beratung) sowie eine Analyse und das Aufzeigen möglicher Schwachstellen und daran anschließend die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen. Darüber hinaus soll der Status Quo in den Zoofachhandlungen in Bezug auf die Gesetzeslage untersucht und mögliche Problembereiche im Vollzug aufgezeigt werden (Umsetzbarkeit, nicht geregelte Teilbereiche). 2. auf wissenschaftlichen Erhebungen basierende Materialien für den Vollzug und den Zoofachhandel zu erarbeiten. Hierbei sollen Checklisten für die jährliche Kontrolle von Zoofachhandlungen im Rahmen des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere und Checklisten für ZoofachhändlerInnen zur Selbst-Evaluierung der Tierhaltung im Zoofachhandel erstellt werden. Zur Erreichung der oben angeführten Ziele wurden folgende Punkte durchgeführt: ad 1.: Einerseits wurde eine Beurteilung der untersuchten Zoofachgeschäfte in allen neun Bundesländern bezüglich der Tierhaltung besonders unter dem Gesichtspunkt des § 31 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (TSchG), der Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (TH-GewV) und der 2. Tierhaltungsverordnung (THV) durchgeführt. Andererseits wurden auch das Management der Zoofachhandlungen und die ZoofachhändlerInnen selbst näher beleuchtet. Nach der Darstellung aller Ergebnisse bezüglich Tierhaltung und Management in den untersuchten Zoofachhandlungen wurde eine Analyse der Zusammenhänge und Einflüsse verschiedener Parameter durchgeführt und somit mögliche Schwachstellen aufgezeigt. Anschließend wurde eine Liste von vorrangigen Verbesserungsvorschlägen erarbeitet, welche auch den teilnehmenden ZoofachhändlerInnen zur Optimierung ihrer Tierhaltung an die Hand gegeben werden sollen. ad 2.: In diesem Endbericht werden Checklisten zur laufenden Selbstevaluierung der Tierhaltung für die ZoofachhändlerInnen präsentiert, welche im Rahmen des Projekts erarbeitet und von ZoofachhändlerInnen erprobt wurden. Außerdem liegen Ergebnisse einer Befragung der Kontrollorgane des Zoofachhandels in ganz Österreich vor, welche kritische Punkte für den Vollzug aufzeigen und deshalb bei der Erstellung der Checklisten für die jährliche Kontrolle von Zoofachhandlungen im Rahmen des TSchG eingeflossen sind. 12 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Basierend auf der Checkliste zur Selbstevaluierung wurde auch ein Entwurf für eine Checkliste für die amtliche Kontrolle von Zoofachhandlungen erstellt. 13 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 3. Methode 3.1. Allgemein Das Projekt ProZoo dauerte vom 1.10.2006 bis zum 30.11.2008 und war in 3 Module aufgebaut (Zeitplan und Inhalte siehe Tabelle 1). Im Rahmen von Modul 2 [Niederösterreich, Wien] und Modul 3 [Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Steiermark und Burgenland] wurden ZoofachhändlerInnen mit Lebendtierverkauf in ganz Österreich eingeladen, an der Erhebung teilzunehmen. Angekündigte Betriebsbesuche (nach Terminvereinbarung) wurden von den Projektbearbeiterinnen selbst durchgeführt und hierbei das Zoofachgeschäft in seiner Gesamtheit untersucht. Tabelle 1: Zeitplan des Projekts ProZoo, Dauer und Inhalte der Module Modul Zeitrahmen Bericht Inhalt Modul 1 1.10.2006 – 31.12.2006 31.12.2006 Entwicklung standardisierter Fragebögen in Zusammenarbeit mit Soziologen und Experten; Einholen von TeilnehmerInnenzusagen – Betriebsliste erstellen; Beginn Terminvereinbarungen für Wien & Niederösterreich; Probeerhebungen, Berichtlegung Modul 2 1.1.2007 – 30.9.2007 30.9.2007 Terminvereinbarungen; Datenerhebungen in Wien & Niederösterreich; Datenaufbereitung; Analyse der erhobenen Daten; Interpretation der Ergebnisse; Erstellung der Checklisten zur Selbst-Evaluierung; Feedback an die TeilnehmerInnen, Berichtlegung Modul 3a 1.10.2007 31.3.2008 31.3.2008 Einholen von TeilnehmerInnenzusagen; Terminvereinbarungen; Beginn Datenerhebungen in den restlichen Bundesländern; Datenaufbereitung, Berichtlegung Modul 3b 1.4.2008 – 30.11.2008 30.11.2008 Fortsetzung Datenerhebung in den restlichen Bundesländern; Datenaufbereitung, Analyse der erhobenen Daten; Interpretation der Ergebnisse; Anwendung und Überarbeitung der Checklisten zur Selbst-Evaluierung; Beginn mit der Erstellung von Checklisten für Kontrollorgane; Fertigstellung der Checklisten für Kontrollorgane; Feedback an die TeilnehmerInnen; Projektfinalisierung, Schlussberichtlegung 14 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 3.2. Datenerhebung Die Datenerhebung fand mittels folgender Tools statt: o Standardisierter Fragebogen o Standardisiertes Interview o Eigentliche Betriebserhebung mittels für diesen Zweck entwickelter Erhebungsbögen Die Ausarbeitung des Fragebogens und der Interviewfragen erfolgte in Kooperation mit „Dr. Karmasin Marktforschung, Österreichisches Gallup Institut“ (auch statistische Beratung) und Experten der Veterinärmedizinischen Universität (I. Med. Klinik, Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien & Fische) bzw. des Haus des Meeres. 3.2.1. Standardisierter Fragebogen Die für den Tierbereich verantwortliche Person bzw. die geschäftsführende Person füllten während des Besuchs einen standardisierten Fragebogen aus. Der verwendete Fragebogen findet sich in Anhang A.1. Der Fragebogen setzte sich aus folgenden Teilen zusammen: • Fragen zur Einstellung zur Arbeit mit den Tieren im Zoofachhandel (Fragen 1 bis 20): Diese Fragen beschäftigen sich damit, wie wichtig die ZoofachhändlerInnen verschiedene Bereiche des Kontakts mit den Tieren finden, wie häufig sie Kontakt zu den Tieren suchen und wie angenehm ihnen die Arbeit mit den Tieren ist. Weiters wurden die ZoofachhändlerInnen dazu befragt, welche Punkte sie für die Tierhaltung in ihrem Geschäft als wichtig erachten. Die ZoofachhändlerInnen antworteten hier mittels einer siebenstufigen Lickert-Skala von vollkommener Zustimmung – „sehr wichtig“, „sehr angenehm“, „immer“ (= 1) – bis zu vollkommener Ablehnung – „überhaupt nicht wichtig“, „sehr unangenehm“, „nie“ (= 7) • Fragen zur Einschätzung der kognitiven Fähigkeiten von Tieren, basierend auf den „Belief in Animal Mind“-Fragen nach HILLS (1995) (Fragen 21 bis 24): Der Fragenkomplex besteht aus vier Fragen zu den Fähigkeiten von Tieren, z.B., ob die Tiere fähig sind, Emotionen wie Schmerz und Angst zu empfinden. Die ZoofachhändlerInnen sollten diese Fragen jeweils für sechs verschiedene Tiergruppen – Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische und Wirbellose – beantworten. Auch hier stand ihnen eine siebenstufige Lickert-Skala zur Verfügung von „stimme vollkommen zu“ (= 1) bis „stimme überhaupt nicht zu“ (= 7). • Fragen zur generellen Einstellung zu Tieren, basierend auf der „Animal Attitude Scale“ nach HERZOG et al. (1991) (Fragen 25 bis 44): Diese Skala zur Bewertung der allgemeinen Einstellung zu Tieren setzt sich aus 20 Fragen zusammen, die verschiedene gesellschaftlich relevante Themen zu Tieren beleuchten (z.B. „Walfang sollte gestoppt werden“ oder „Züchten von Tieren zur Pelzgewinnung ist eine legitime Nutzung von Tieren“). Die Antworten erfolgten hier auf einer fünfstufigen LickertSkala von „stimme zu“ (= 5) bis „stimme nicht zu“ (= 1). Höhere Werte entsprechen in der Skala einer besseren Einstellung zu Tieren, weshalb negative Aussagen wie „Heutzutage wird zu viel Wirbel um Tierschutz gemacht.“ für die Auswertung umgekehrt codiert werden. Schließlich wird ein Mittelwert über alle 20 Fragen gebildet, sodass man einen Wert für die „generelle Einstellung zu Tieren“ erhält. • Allgemeine Fragen zum Zoofachgeschäft und zum Tierschutzgesetz (Fragen 45 bis 54 und 59 bis 85): Dieser Teil des Fragebogens enthielt verschiedenste Fragen 15 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 • • • • • zu Ausstattung (z.B. relative Größe des Tierbereichs im Geschäft), Management (z.B. täglicher Zeitaufwand für die Tierbetreuung, Zusammenarbeit mit einem Betreuungstierarzt) und in geringem Ausmaß auch zu wirtschaftlichen Belangen des Zoofachgeschäfts (z.B. die finanzielle Bedeutung der verschiedenen Tiergruppen im Geschäft). Weiters wurden Fragen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz gestellt, um den Umgang der ZoofachhändlerInnen mit den an sie gestellten gesetzlichen Anforderungen zu erfahren (z.B. Veränderungen in der Tierhaltung des Geschäfts, zusätzliche Kosten durch das Gesetz). Fragen zur Kleinsäugerhaltung (Frage 55) Fragen zur Vogelhaltung (Frage 56) Fragen zur Terraristik (Frage 57) Fragen zur Aquaristik (Frage 58) Die ZoofachhändlerInnen füllten die Fragen ausschließlich zu jenen Tiergruppen aus, welche sie zur Zeit des Besuchs von ProZoo im Geschäft hielten. Die Fragen setzten sich aus folgenden Bereichen zusammen: (1) Management der Tierhaltung wie z.B. Häufigkeit des Fütterns, Wasserwechselns und Reinigens, Dauer der Beleuchtung oder – in der Aquaristik – Art und Häufigkeit der kontrollierten Wasserparameter. (2) Wissensfragen zu den Haltungsanforderungen der Tiere wie z.B. wesentliche Aspekte der Physiologie (permanentes Zahnwachstum mancher Zähne bei Nagetieren u.ä.), der Ernährung (Grundfutter Heu für Pflanzenfresser u.ä.) oder des Sozialverhaltens (soziale Tiere nur in Paaren oder Gruppen u.ä.). Ein zweiter Block aus Wissensfragen diente der Erhebung des Informationsstandes der ZoofachhändlerInnen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen an die Haltung der in ihrem Geschäft geführten Tiergruppen (z.B. Mindestanforderungen bzgl. der Ausstattung der Unterkünfte und Wasserparameter oder Mindestgrößen für Unterkünfte im Zoofachhandel). Fragen zur Person (Fragen 86 bis 105): Dieser Fragenblock erhebt einerseits soziodemographische Daten der ZoofachhändlerInnen (z.B. Alter, Geschlecht, Ausbildung), andererseits wird auch die Persönlichkeit der ZoofachhändlerInnen miteinbezogen, indem mittels des TIPI (= Ten Item Personality Inventory, GOSLING et al., 2003) anhand von 10 Fragen die fünf Persönlichkeitsdimensionen (Big Five) beleuchtet werden. Diese sind Offenheit, Zuverlässigkeit, Verträglichkeit, Extraversion und emotionale Stabilität. Hier ist die Selbsteinschätzung der ZoofachhändlerInnen bezüglich verschiedener Eigenschaftspaare (z.B. „zuverlässig, selbstdiszipliniert“ oder „gelassen, emotional stabil“) auf einer siebenstufigen LickertSkala gefragt. Die Antworten reichten von „Trifft voll und ganz zu“ (= 7) bis „trifft überhaupt nicht zu“ (=1). Aus jeweils zwei Wertepaaren wurde der Mittelwert gebildet, welcher dann als Wert für die jeweilige Dimension der Persönlichkeit in die weitere Auswertung einfließt. 3.2.2. Standardisiertes Interview Die Erhebung zusätzlicher relevanter Informationen zu den Zoofachgeschäften erfolgte in Interviewform, um den ZoofachhändlerInnen die Möglichkeit zu frei formulierten Antworten zu geben. Es handelte sich einerseits um Fragen zum Tierschutzgesetz, wie z.B. welche gesetzlichen Anforderungen die ZoofachhändlerInnen kritisch sehen oder wo es Probleme in der Umsetzung gibt. Auch die Erfahrung der ZoofachhändlerInnen mit der amtlichen Kontrolle wurde erhoben. Andererseits wurden Meinung und Vorgehen zu bestimmten Bereichen des Managements erfragt, z.B. Umgang mit Neuzugängen oder kranken Tieren, 16 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 paarweiser Verkauf von sozial lebenden Tierarten, Rücknahme von Tieren (Vorgehen der ZoofachhändlerInnen, Häufigkeit und Gründe der Kunden für die Rückgabe). Der Erhebungsbogen für das Interview befindet sich in Anhang A.2. 3.2.3. Betriebserhebung 3.2.3.1. Betriebsliste In jedem Zoofachgeschäft wurden allgemeine Parameter zur Lage und Ausstattung des Geschäfts sowie zum angebotenen Zubehör erhoben. Die Betriebsliste findet sich in Anhang A.3. 3.2.3.2. Erhebung der einzelnen Tierunterkünfte In weiterer Folge wurden alle Tierunterkünfte im Geschäft einzeln vermessen und beurteilt. Für jede Tiergruppe wurden eigene Erhebungsbögen entwickelt, welche alle relevanten Punkte für die Tierhaltung und die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen berücksichtigten. Folgende Tierlisten fanden Verwendung: • Kleinsäuger (Anhang A.4a) mit folgenden Erhebungspunkten: o Tierart, Anzahl und Zustand der Tiere (hier konnten nur offensichtliche Veränderungen / Auffälligkeiten der Tiere berücksichtigt werden, wie z.B. Verletzungen, deutliche Veränderungen am Integument, abnorme Atmung, apathisches Verhalten, Stereotypien u.ä.; eine eingehende Untersuchung von Einzeltieren war im Rahmen dieses Projekts aufgrund der häufig sehr hohen Tierzahlen nicht möglich) o Aufstellort, Größe, Material und Beschaffenheit der Unterkunft (z.B. Belüftung, Drahtstärke und –weite, Eignung zur Reinigung und Desinfektion) o Ausstattung der Unterkunft (z.B. Einstreu, Rückzugsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten) o Versorgung der Tiere (z.B. Futter vorhanden, Futternapf sauber, Wasser vorhanden, Wasserbehälter in für die Tiere passender Trinkposition) o Beschriftung der Unterkunft (Beschriftung vorhanden, Art der Information) • Vögel (Anhang A.4b) mit folgenden Erhebungspunkten: o Tierart, Anzahl und Zustand der Tiere (siehe Kleinsäuger) o Aufstellort, Größe, Material und Beschaffenheit der Unterkunft (z.B. hell und zugluftfrei, Querverdrahtung von Käfigen für Papageienvögel) o Ausstattung der Unterkunft (z.B. Art, Dimension und Anbringung von Sitzstangen, Bademöglichkeit, Grit) o Versorgung der Tiere (siehe Kleinsäuger) o Beschriftung der Unterkunft (siehe Kleinsäuger) • Terraristik (Anhang A.4c) mit folgenden Erhebungspunkten: o Tierart, Anzahl und Zustand der Tiere (siehe Kleinsäuger) o Aufstellort, Größe, Material und Beschaffenheit der Unterkunft (z.B. Eignung zur Reinigung und Desinfektion, Verletzungssicherheit, Belüftung) 17 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Ausstattung der Unterkunft (z.B. Beleuchtungs- und Wärmequelle, Badebecken, Rückzugsund Klettermöglichkeiten, Thermometer, Hygrometer) o Versorgung der Tiere (siehe Kleinsäuger) o Beschriftung der Unterkunft (siehe Kleinsäuger) Aquaristik (Anhänge A.4d bzw. A.4e) mit folgenden Erhebungspunkten: o Fischart, Anzahl und Zustand der Tiere (Anteil von Becken mit kranken und / oder toten Fischen) o Aufstellort, Größe und Beschaffenheit der Becken o Ausstattung der Unterkunft (z.B. Bodengrund, Bepflanzung, Rückzugsmöglichkeiten) o Beschriftung der Unterkunft (siehe Kleinsäuger) o Wasserbeschaffenheit: Ein Becken pro Geschäft wurde zufällig für die Analyse der Wasserparameter ausgewählt (einzige Bedingung: das Becken darf seit längerer Zeit nicht z.B. gegen Ichthyophthirius multifiliis behandelt worden sein). Zur Messung des Sauerstoffgehalts und der Temperatur direkt im Becken wurde ein Oximeter (Oxi 315i der Fa. WTW) verwendet. Anschließend wurde eine Probe mit einem Einwegplastikbecher entnommen, aus welcher dann mittels eines pH-Meters (pH 315i der Fa. WTW) der pHWert bestimmt wurde. Schließlich wurden über chemische Tropftests (Visocolor ECO Analysenkoffer der Fa. Macherey-Nagel) weitere Parameter ermittelt: Nitrat, Nitrit, Gesamthärte, Karbonathärte, Ammonium. pH-Wert und bei Meerwasserproben auch Phosphat. Der Erhebungsbogen für die Wasserwerte befindet sich in Anhang A.5. o • 3.3. Statistik 3.3.1. Deskriptive Statistik Wenn unter Punkt 4. von „Durchschnitt“ gesprochen wird, so wird aufgrund der im Allgemeinen nicht normal verteilten Daten der Median und nicht der Mittelwert angegeben. Zusätzlich werden in den meisten Fällen zur näheren Beschreibung der Daten die 25 %- und 75 %-Perzentile (= Quartile) sowie das Minimum (= Min) bzw. Maximum (= Max) angegeben. 3.3.2. Faktorenanalyse Für manche Fragenblöcke aus dem Fragebogen wurde eine Hauptkomponentenanalyse (= PCA) mit Varimax-Rotation durchgeführt, um eine Datenreduktion zu erreichen (SACHS, 1997). So konnten mehrere Fragen aus einem Themenbereich zu einer gemeinsamen Variable für die weitere statistische Analyse zusammengefasst werden. 3.3.3. Korrelationen und statistische Tests Aufgrund einer zumeist nicht vorhandenen Normalverteilung wurde für den Vergleich zweier unabhängiger Stichproben der Mann-Whitney-U-Test verwendet (SIEGEL, 2001). Im Falle 18 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 von mehr als zwei unabhängigen Stichproben wurde für die entsprechende Variable mittels Rangvarianzanalyse vorgegangen (Kruskal-Wallis-Test; BORTZ et al., 1990). Nach folgenden Signifikanzniveaus werden die Ergebnisse präsentiert: • Höchst signifikant: p ≤ 0,001 • Hoch signifikant: p ≤ 0,01 • Signifikant: p ≤ 0,05 • Tendenz: p ≤ 0,1 Ebenfalls aufgrund der häufig nicht vorliegenden Normalverteilung wurde für die Untersuchung von Zusammenhängen ordinaler und metrischer Daten ein verteilungsunabhängiges Abhängigkeitsmaß, der Spearmansche RangKorrelationskoeffizient, verwendet (SACHS, 1997). 3.3.4. Hinweis für das Lesen der Resultate Im Rahmen der Darstellung der Ergebnisse unter Punkt 4. wird auf im Gesetzestext (inkl. Verordnung) verankerte Punkte gesondert hingewiesen (Schriftart: fett), zusätzlich werden die dort verlangten Anforderungen in kursiver Schrift kurz dargestellt und mit den erhobenen Daten zu diesem Punkt verglichen. Verlangen die Ergebnisse eine Klärung bzw. werden vom Projekt-Team Vorschläge gebracht, finden sich diese immer direkt im Anschluss an die Präsentation der Resultate. Außerdem sind Passagen, in welchen die Ergebnisse einer Diskussion bedurften, extra gekennzeichnet (Diskussion / Empfehlung ProZoo) 19 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4. Ergebnisse des Forschungsprojekts „ProZoo“ 4.1. Zugriffe auf die Projekthomepage www.prozoo.at Als erster Schritt zum Start des Projektes „Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf das neue Tierschutzgesetz“ wurde der Projekt-Kurztitel „ProZoo“ und ein Logo kreiert sowie eine Projekt E-Mail eingerichtet ([email protected]). Um künftige Projektteilnehmer auch über das Internet zu erreichen und ihnen hierbei Informationen über das Projekt anbieten zu können, wurde eine eigene Homepage erstellt, welche unter www.prozoo.at online ist. Auf dieser Homepage bestand die Möglichkeit, als TeilnehmerIn gelistet zu werden. Ein Großteil der TeilnehmerInnen nahm dies in Anspruch. Die Zugriffstatistik der Homepage macht das Interesse am Projekt deutlich, denn es konnten seit Bestehen der Homepage mehr als 11.200 verschiedene Besucher verzeichnet werden (siehe auch Abb. 1). Abb. 1: Zugriffe auf die Homepage nach Jahren (grün: Anzahl der einzelnen Page Loads, blau: Anzahl der verschiedenen Besucher) Besonders viele Zugriffe waren erstmals im 4. Quartal 2006 zu verzeichnen (siehe Abb. 2) als die Werbung der TeilnehmerInnen in Wien und Niederösterreich erfolgte, was die Wichtigkeit der Informationsgabe durch die Homepage unterstreicht. Einen zweiten Peak an Zugriffen gab es dementsprechend Ende 2007 / Anfang 2008, als in den restlichen Bundesländern die TeilnehmerInnen geworben wurden (Abb. 2). 20 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 2: Zugriffe auf die Homepage nach Quartalen (grün: Anzahl der einzelnen Page Loads, blau: Anzahl der verschiedenen Besucher) Auch die Email wurde von den teilnehmenden ZoofachhändlerInnen (und anderen Interessierten) für Anfragen an das Team ProZoo bzw. zur Kontaktaufnahme mit den Projektbearbeiterinnen regelmäßig genutzt. 21 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.2. Teilnehmende Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf im gesamten Bundesgebiet Von Österreich weit 276 aktiven Zoofachgeschäften mit Lebendtierverkauf (Stand Oktober 2006 und Jänner 2008, erhoben durch das Team ProZoo) haben 82,6% ihre Teilnahme am Projekt zugesagt. 48 ZoofachhändlerInnen mit Lebendtieren im Verkauf (17,4 %) lehnten die Teilnahme am Projekt ab. Baumärkte mit Lebendtierverkauf hatten ihre Mitarbeit im Projekt trotz intensiver Bemühungen der Projektmitarbeiterinnen generell verweigert. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Den hier vorliegenden Unwillen der Baumärkte mit Lebendtierhaltung am Projekt teilzunehmen, muss man kritisch hinterfragen. Da das Team ProZoo aber von jeglicher Inkognito-Forschungstätigkeit im Rahmen des Projekts abgesehen hat, liegen zur Tierhaltung in Baumärkten keine Daten vor. Im Laufe der Erhebungsphase konnten von den ihre Teilnahme ursprünglich zugesicherten Zoofachhandlungen 22 nicht besucht werden, da entweder das Geschäft inzwischen geschlossen worden war, der Lebendtierverkauf aufgegeben, kein gemeinsamer Termin gefunden oder von Seiten des Projektteams die Erhebung aus ökonomischen Gründen nicht durchgeführt wurde. Somit wurden im Zeitraum Februar 2007 bis September 2008 206 Zoofachgeschäfte Österreich weit besucht, das sind 74,6 % aller Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf (Tab. 2). Tabelle 2: Teilnehmende Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf: Bundesland Anzahl Wien 62 Niederösterreich 52 Burgenland 4 Kärnten 13 Oberösterreich 23 Salzburg 8 Steiermark 25 Tirol 13 Vorarlberg 6 Bei den erhobenen 206 Geschäften handelt es sich bei 141 Geschäften um so genannte Einzelgeschäfte (= ZoofachhändlerIn besitzt nur dieses eine Geschäft), 47 Geschäfte sind Inhabern mit mehreren Filialen (= Zoofachhandelsketten) zuzuordnen und 18 Geschäfte gehören internationalen Konzernen an. 22 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.3. Ergebnisse zu allgemeinen tierschutzrechtlichen Regelungen in den 206 Zoofachgeschäften Nach § 31 (1) TSchG benötigen alle Zoofachgeschäfte eine Bewilligung der Behörde nach § 23 TSchG. Laut Angaben der ZoofachhändlerInnen wurde in 74 % der Geschäfte ein Kontrollbesuch infolge des Antrags von amtstierärztlicher Seite durchgeführt, jedoch besaßen zur Zeit des Besuchs im Rahmen von ProZoo erst 52 % den Bescheid nach § 23 TSchG. Obwohl der Besuch des zuständigen Kontrollorgans in vielen Fällen schon längere Zeit zurücklag, war der entsprechende schriftliche Bescheid noch in vielen Fällen ausständig. In den einzelnen Bundesländern wurde bezüglich der Bewilligungen unterschiedlich vorgegangen. Tabelle 3: Anzahl und Prozentsatz an Bewilligungen nach § 23 des Tierschutzgesetzes Bundesland Jahr Anzahl bewilligter ZFH noch keine Bewilligung % Bewilligungen Wien 2007 8 44 15 Niederösterreich 2007 19 23 45 Oberösterreich 2008 13 5 72 Kärnten 2008 9 1 90 Burgenland 2008 2 1 66 Tirol 2008 13 0 100 Steiermark 2008 19 4 83 Salzburg 2008 5 2 71 Vorarlberg 2008 2 3 40 Diskussion / Empfehlung ProZoo: Die Tatsache, dass über 25 % der untersuchten Zoofachhandlungen zum Zeitpunkt des Besuchs noch keine Begehung im Rahmen der Kontrolle der Anforderungen für die Bewilligung nach § 23 TSchG hatten, zeigt in diesem Zusammenhang ein Versäumnis der zuständigen Behörde auf. Die befragten ZoofachhändlerInnen gaben an, den Antrag auf die Bewilligung innerhalb der vorgegebenen Frist (Ende 2005) eingereicht zu haben, jedoch hatte, wie bereits erwähnt, ein Viertel bis dato keinerlei Rückmeldung durch die Behörde. Darüber hinaus waren auch viele kontrollierte Zoofachhandlungen immer noch ohne Bescheid, was die betroffenen ZoofachhändlerInnen in eine unangenehme, weil mit dem Gefühl der Rechtsunsicherheit behaftete, Situation bringt. Offenbar herrschte bei den Kontrollorganen Unsicherheit, ob z.B. bei einem noch ausständigen Nachweis des Lehrgangs „Tierhaltung und Tierschutz“ (WIFIKurs) ein Bescheid mit gefordertem Nachweis nach bestimmter Frist oder besser kein Bescheid ausgestellt werden soll. Hier besteht sicherlich Klärungsbedarf. Außerdem macht die Tatsache, dass 25 % der Zoofachhandlungen zwei bis drei Jahre nach In-Kraft-Treten des neuen Tierschutzgesetzes kein einziges Mal kontrolliert wurden, deutlich, dass man in der Praxis von regelmäßigen Kontrollen des Zoofachhandels noch weit entfernt ist. Nach § 4 (7) der TH-GewV müssen Fenster der für die Tierhaltung bestimmten Räumlichkeiten sowie Schaufenster mit geeigneten Sonnenschutzvorrichtungen versehen sein. In 86 % der Geschäfte waren Maßnahmen zur Minderung der Sonneneinstrahlung bzgl. der Tierunterkünfte nicht nötig, weil keine direkte Sonneneinstrahlung möglich war. In jenen, 23 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 wo Bedarf für Sonnenschutz bestand, war dieser jedoch nur in 50% der Fälle (7 von 14) gegeben. In ähnlicher Weise bestand in 89 % der Zoofachgeschäfte keine Notwendigkeit für Schutzmaßnahmen wegen Zugluft in den Tierunterkünften (z.B. im Eingangsbereich), jedoch waren bei Zugluftgefahr nur in 9 % der Geschäfte (2 von 22) geeignete Maßnahmen getroffen. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Da es in Räumlichkeiten mit Tierhaltung viele Fenster gab, bei welchen keine direkte Sonneneinstrahlung auf die Tierunterkünfte möglich war, sollten im Gegensatz zum Text der Verordnung deshalb nicht für jegliches Fenster in Tierräumen Sonnenschutz gefordert werden. Es sollte eine Sonnenschutzvorrichtung dann verlangt sein, wenn die im Raum befindlichen Tierunterkünfte tatsächlich vor einer möglichen direkten Sonneneinstrahlung geschützt werden müssen. Für Schaufenster ist eine Sonnenschutzvorrichtung generell wünschenswert, da in einigen Geschäften noch Tiere im Schaufenster untergebracht sind. Dies steht jedoch im Gegensatz zu den rechtlichen Anforderungen nach § 6 (4) der TH-GewV, wonach die Schaustellung von Tieren in straßenseitigen Schaufenstern verboten ist. Manche ZoofachhändlerInnen sehen den Paragraphen erfüllt, wenn sie die Tierunterkünfte um 50 cm ins Geschäftsinnere verrücken. Deshalb bedarf es in diesem Punkt unbedingt einer Präzisierung im Gesetzestext, was unter Schaufensterhaltung konkret zu verstehen ist. Eine Möglichkeit hierzu wäre die Forderung, dass auf keinen Fall die vollständige Unterkunft durch das Schaufenster einsehbar sein darf, sodass alle in der Unterkunft befindlichen Tiere die Möglichkeit haben, sich aus dem Schaufensterbereich zurückzuziehen. Auch ein konkreter Mindestabstand zur Schaufensterscheibe könnte bei der Auslegung dieses Paragraphen im Zweifelsfall helfen. Eine absolute Mindestanforderung bei jeglicher schaufensternahen Tierhaltung müsste eine absolut blickdichte Abschrankung nach Geschäftsschluss sein, da sich die Vorgänge außerhalb des Schaufensters (Lärm, Licht,…) der Aufsicht der ZoofachhändlerInnen entziehen. Dies wäre eigentlich durch § 6 (4) der TH-GewV ohnehin gefordert, wonach nach Geschäftsschluss jede Schaustellung von Tieren in Schaufenstern verboten ist. Fraglich im Zusammenhang mit dem Paragraphen der Schaufensterhaltung sind auch Zoofachgeschäfte z.B. in Einkaufszentren (19 % der untersuchten Zoofachgeschäfte), die einen sehr offen gestalteten Eingangsbereich haben (35 % solcher Fachgeschäfte). Oft befinden sich in dem offenen Eingangsbereich Tierunterkünfte (zumeist Kaninchen oder Meerschweinchen), welche den vorbeigehenden Besuchern des Einkaufszentrums direkt zugänglich sind. Das bedeutet für die Tiere häufig, dass eine große Anzahl von Personen an ihre Unterkünfte gelangt und stellt im Zusammenhang mit dem häufigen Fehlen von ausreichend Rückzugsmöglichkeiten ein Stresspotential für die Tiere dar. Deshalb wäre es wünschenswert, diese Standorte am besten frei von Tierunterkünften zu haben oder ansonsten streng in der Frage nach ausreichend Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten vorzugehen. Derartige Unterkünfte sollten im Sinne der Stressreduktion für die Tiere auch nicht von allen Seiten zugängig (min. 2 Seiten unzugänglich wäre erstrebenswert, damit sich die Tiere zurückziehen können) und oben geschlossen bzw. mit einer ausreichend hohen Abschrankung (damit sich die Kunden nicht über die Unterkunft beugen können oder gar ein Tier heraus fangen können) versehen sein. Nach § 6 (3) der TH-GewV ist in allen Räumen, in denen Tiere gehalten werden, ein Rauchverbot vorzusehen. In 8 % der Zoofachgeschäfte wurde jedoch während des Besuchs im Verkaufsraum geraucht. Nach § 4 (1) der TH-GewV müssen neben den Verkaufsräumlichkeiten abgegrenzte Unterkünfte zur Absonderung kranker Tiere zur Verfügung stehen. Für Kleinsäuger und Vögel waren in den meisten Geschäften derartige Unterbringungen in einem separaten Raum vorgesehen, wohingegen kranke Reptilien zwar separiert wurden, aber dabei meist in Terrarien im Verkaufsraum untergebracht wurden. Die ZoofachhändlerInnen bezeichneten 24 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 das Separieren von kranken Tieren häufig als „Quarantäne“. Erkrankte Fische werden von den ZoofachhändlerInnen zumeist im Becken belassen und dort der gesamte Bestand behandelt, wobei in vielen Fällen eine Kennzeichnung solcher Becken / Blöcke („Fische werden nicht verkauft“ oder „Becken gesperrt“) erfolgt. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Spezielle „Quarantäneräume“ waren nur selten vorgesehen, wobei diese jedoch auch nur als Separationsräume für kranke Tiere oder noch nicht zum Verkauf gedachte Neuzugänge dienten. Eine richtige Quarantäne (= räumliche und individuelle Trennung der Neuzugänge vom Altbestand für die Dauer der Inkubationszeit der gängigen Infektionskrankheiten, d.h. i.d.R. 4 Wochen) wird im Zoofachhandel eigentlich nicht durchgeführt. Größtmögliche Sicherheit in punkto Nichteinschleppung von Infektionskrankheiten bietet nur eine richtig durchgeführte Quarantäne. Folgende Anforderungen müsste ein geeigneter Quarantäneraum erfüllen (BNA - Schulungsordner Kleinsäuger, 2003): • Klare räumliche Trennung vom Verkaufsraum und entsprechende Kennzeichnung (z.B. „Quarantäneraum – Zutritt für Unbefugte verboten“) • Raum stets verschlossen • Nur wenige, ausgewählte Personen haben Zugang • Raum leicht zu reinigen und zu desinfizieren • Gute Belüftung des Raumes gewährleistet • Eigenes Waschbecken im Raum • Separate Gerätschaften (z.B. Fangnetze, Käfigeinrichtungen,…) für den Quarantäneraum • Schutzkleidung zum Überziehen (Mantel, Überschuhe) • Kontakt zu Tieren des Altbestand vermeiden (am besten Arbeiten im Quarantäneraum nach Abschluss der Arbeiten im Verkaufsraum, Handreinigung und Desinfektion vor Verlassen des Quarantäneraums) Da es für die meisten ZoofachhändlerInnen undenkbar ist, eine richtige Quarantäne durchzuführen, sollte zumindest die strikte Trennung von Neuzugängen und Altbestand in den Verkaufsräumen eingehalten werden. Dies ist neben der entsprechenden Hygiene (Reinigung und Desinfektion) meist die einzige Möglichkeit den Infektionsdruck für ansteckende Krankheiten zu senken. Knapp die Hälfte der ZoofachhändlerInnen gab jedoch im Interview an, Neuzugänge mit dem Altbestand in den Unterkünften zu vermischen. Lässt sich eine Behandlung von erkrankten Tieren im Verkaufsraum nicht vermeiden (z.B. in der Aquaristik), sollte unbedingt eine Kennzeichnung an der entsprechenden Unterkunft gefordert werden. Nach § 4 (2) der TH-GewV muss in der Betriebsstätte ein Anschluss für Kalt- und Warmwasser vorhanden sein. Im Rahmen der Erhebungen wurde dieser Punkt fast durchwegs erfüllt, nur in zwei Geschäften fehlte der entsprechende Wasseranschluss (in einem Fall war der Warmwasseranschluss nicht direkt in der Betriebsstätte, sondern im Stockwerk darüber; das Geschäft befand sich im Keller des privaten Wohnhauses des Zoofachhändlers). Nach § 4 (3) der TH-GewV müssen Unterkünfte und Räumlichkeiten für die Tierhaltung leicht zu reinigen und desinfizieren sein. Diese Anforderung kann in Bezug auf die Räumlichkeiten als weitestgehend erfüllt angesehen werden; nur in einzelnen Fällen gab es noch veraltete Böden (Holz oder Teppich), wobei hierbei schon von der Beanstandung durch den Amtstierarzt berichtet wurde. Die Eignung der einzelnen Unterkünfte für Tiere zur Reinigung und Desinfektion wird bei den Ergebnissen der einzelnen Tiergruppen abgehandelt. 25 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 § 4 (5) der TH-GewV wurde zu 100 % erfüllt, da in den besuchten Zoofachgeschäften weder Fische in kugelförmigen Behältnissen (jedoch vereinzelt Kugelaquarien im Verkauf!) noch Vögel in Rundvolieren mit einem Durchmesser von weniger als 2 m (überhaupt keine Rundvolieren mit Verkaufstieren) gehalten wurden. In 6 Zoofachgeschäften waren jedoch Rundkäfige im Verkaufsraum vorhanden. § 5 (3) der TH-GewV verlangt nach Aufzeichnungen zu welchem Zeitpunkt Tiere in Unterkünfte kamen. Hierzu gaben 93,7 % der befragten ZoofachhändlerInnen an, dass sie schriftliche Aufzeichnungen über den Eingang der Tiere im Geschäft (zumeist über Lieferscheine und Rechnungen) hätten. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Generell muss zu den Aufzeichnungen gesagt werden, dass es in den meisten Fällen schwierig ist, diesen Punkt tatsächlich verlässlich zu kontrollieren (v.a. in der Aquaristik, aber auch im Bereich Kleinsäuger, Vögel und z.T. auch Reptilien). Wenn Tiere nicht individuell gekennzeichnet sind (wie es z.B. bei griechischen Landschildkröten sein sollte) oder nur sehr selten verkauft werden (z.B. Chinchilla, größere Papageien oder seltenere Echsen), dann ist die Kontrolle der kurzfristigen Haltung in der Praxis schwierig. Da aber gerade der Umstand von einem Aufenthalt im Geschäft von max. 3 Monaten den ZoofachhändlerInnen erlaubt, die Tiere z.B. in kleineren Unterkünften zu halten, muss in diesem Punkt über eine praktikable Kontrollmöglichkeit nachgedacht werden. Da die kurzfristige Haltung eine Erleichterung nur für die ZoofachhändlerInnen bringt und für die Tiere eine Einschränkung darstellt, sollte die Bringschuld für den Nachweis der Dauer des Aufenthalts der Tiere im Geschäft bei den ZoofachhändlerInnen liegen. Es sollte daher, wenn eine verlässliche Einzelidentifikation der Tiere nicht möglich ist, auch aus diesem Grund die strikte Trennung von Neuzugängen und Altbestand gefordert werden inkl. einer Ausweisung des Eingangsdatums der Tiere auf der Unterkunft. Eine derartige „Unterkunftsbelegungskarte“ entspräche in gewisser Weise den Kontrollkarten, wie sie in der Labortierhaltung gängig sind und zur Qualitätssicherung erfolgreich eingesetzt werden. Nach § 5 (6) der TH-GewV dürfen Wildfänge nie in Unterkünften mit Abmessungen für eine kurzfristige Haltung gehalten werden. Dieser Umstand war im Rahmen des Projekts nicht ausreichend zu erheben, da eine entsprechende Ausweisung der Tiere durch Beschriftung der Unterkunft meist nicht erfolgte. Nur äußerst selten waren Reptilien auf den Terrarien als „österreichische Nachzucht“ ausgewiesen. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Dies muss als generelles Problem für die Kontrolle der Tierhaltung (v.a. von Reptilien) im Zoofachhandel gesehen werden. Es sollte daher unbedingt gesetzlich verlangt werden, dass eine Ausweisung direkt an der Unterkunft angebracht wird, ob das Tier ein Wildfang ist oder aus einer (österreichischen oder anderen) Nachzucht stammt. Diese Information sollte deshalb einen weiteren Bestandteil der oben vorgeschlagenen „Unterkunftsbelegungskarte“ darstellen. Von großer Wichtigkeit ist das sowohl für Kontrollorgane, da Wildfänge nicht in Unterkünften für eine kurzfristige Haltung untergebracht werden dürfen, als auch für die potentiellen KundInnen, die damit bewusster ein Tier aus (österreichischer) Nachzucht wählen könnten. Die „Unterkunftsbelegungskarte“ sollte darüber hinaus auch die Informationen bezüglich des Artenschutzstatus der Tiere und die entsprechenden CITES-Papiere enthalten. In diesem Punkt waren die vorgefundenen Kennzeichnungen an den Unterkünften der Tiere zumeist mangelhaft, z.B. waren nur in 7 % der Zoofachgeschäfte mit Terraristik Anmerkungen zum Artenschutz an den entsprechenden Terrarien zu finden. Im Bezug auf griechische Landschildkröten wurde sogar ein Fall registriert, wo an der Unterkunft einmal der Preis ohne CITES-Papiere angeführt war und einmal mit. 26 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 § 7 (2) der TH-GewV, wonach keine Tiere zum Verkauf angeboten werden dürfen, an denen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, wurde soweit nachvollziehbar zum Zeitpunkt der Erhebung von 100 % der Zoofachgeschäfte erfüllt. Mit Schaffung eines einheitlichen Bundestierschutzgesetzes (1.1.2005) wurde dem Zoofachhandel das Halten oder Ausstellen von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verkaufes untersagt. 26,7 % der teilnehmenden ZoofachhändlerInnen (N=55) hatten vor diesem Datum Hunde und/oder Katzen im Verkauf (davon Hund: 75 %, Katze: 98 %). Für 34 ZoofachhändlerInnen war dieser Sektor wirtschaftlich wichtig. Nur 16 gaben an, dass sie diese Änderungen gut kompensieren konnten. Alle ZoofachhändlerInnen, welche früher Hunde und Katzen angeboten hatten, gaben an, dass immer noch die Nachfrage nach Hunden und / oder Katzen in ihrem Geschäft vorhanden ist, nur 11 gaben an, dass diese Nachfrage in den vergangenen 2 Jahren etwas abflaute. Für ca. 16,5 % aller Zoofachgeschäfte war somit der Verkauf von Hund und / oder Katze von großer wirtschaftlicher Bedeutung, wobei diese Zahl im Zusammenhang mit der Anzahl jener Zoofachhändler gesehen werden muss, welche im Jahr 2005 bald nach Inkrafttreten den Verkauf von Lebendtieren eingestellt oder ihr Geschäft überhaupt geschlossen haben (Information aus den Telefonaten mit vielen ehemaligen ZoofachhändlerInnen in Modul 1). Die Zunahme des Schwarzhandels besonders mit Hunden bewirkte u.a. wieder eine verstärkte Diskussion der Verkaufsmöglichkeit von Hunden und Katzen durch den Zoofachhandel. Eine Änderung des § 31 (5) TSchG folgte. Dem Zoofachhandel ist es wieder gestattet, Hunde und Katzen zum Zwecke des Verkaufes zu Halten, nicht jedoch auszustellen, sofern eine entsprechende Verordnung erlassen wird. Diese trat mit 24. November 2008 in Kraft (Änderung der TH-GewV; BGBl. II Nr. 409/2008). Eine im Rahmen des Projektmoduls 3 durchgeführte Umfrage ergab, dass nur 6 der befragten ZoofachhändlerInnen (7 %) eine Haltung von Hunden und / oder Katzen in ihrem Geschäft eventuell wieder in Betracht ziehen würden. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Im BGBl. II Nr. 409/2008 (Änderung der TH-GewV) sind die näheren Anforderungen, welche die Zoofachhandlungen hinsichtlich der Haltung von Hunden und Katzen zu erfüllen haben, geregelt. Hierbei wird gefordert, dass auch außerhalb der Geschäftszeiten die Betreuung und Pflege der Tiere sowohl durch eine Betreuungsperson als auch durch einen Betreuungstierarzt sicher zu stellen ist. Eine tatsächliche Überprüfbarkeit dieses Punktes ist wohl nicht gegeben, außer, man verlässt sich auf Befragungsergebnisse des zuständigen Zoofachhändlers. Anforderungen an die Verpflegung mit Futter und Wasser fehlen gänzlich, obwohl dies z.B. bei den Kleinsäugetieren und bei den Vögeln in Anlage 2 der TH-GewV explizit ausgeführt ist. Kritisch zu betrachten ist der in der entsprechenden Verordnung geregelte Punkt, bereits nach einer Woche Aufenthalt in der Zoofachhandlung Hunde oder Katzen mit wurffremden Tieren der gleichen Art vergesellschaften zu dürfen. Es ist bekannt, dass eine vollständige Grundimmunisierung (somit ein voller Impfschutz) erst nach Applikation einer Nachimpfung im Abstand von vier Wochen zur Erstimpfung gegeben ist (Impfratgeber; österr. Tierärztekammer). Da der Punkt Vergesellschaftung auch der tierärztlichen Freigabe bedarf, wird dem Vorhandensein eines vollen Impfschutzes vor Vergesellschaftung hoffentlich entsprechend Beachtung geschenkt. 27 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.4. Erhebung der einzelnen Tierunterkünfte in den 206 untersuchten Zoofachgeschäften und Betrachtung der Ergebnisse unter dem Gesichtspunkt der tierschutzrechtlichen Vorgaben 4.4.1. Haltung von Kleinsäugern im Zoofachgeschäft In 155 Zoofachgeschäften wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Kleinsäugetiere (exklusive Kleinsäuger, welche als Futtertiere deklariert waren) gehalten. Im Mittel fanden sich 9 Unterkünfte (Min:1; Max: 29) je Geschäft. Jene ZoofachhändlerInnen wurden zur Haltung der Kleinsäuger näher befragt und alle Unterkünfte mit Kleinsäugern wurden von den Projektmitarbeiterinnen im Detail erhoben. 4.4.1.1. Allgemein Ein wesentlicher Punkt, welcher gesetzlich jedoch nicht geregelt ist, ist das Absetz- und Abgabealter von Kleinsäugern. Im Zuge der Erhebungen ist man immer wieder auf die Problematik von zu früh abgesetzten Tieren gestoßen, wobei primär die Verantwortung beim Großhandel liegt, welcher den Zoofachhandel mit zu jungen Tieren beliefert. Aber auch die künftigen TierhalterInnen tragen dazu bei, dass dies praktiziert wird, da sie die Nachfrage nach immer jüngeren Tieren forcieren. Folgen des zu frühen Absetzens sind ein generell schwächeres Immunsystem, Gesundheitsprobleme, Verhaltensstörungen sowie eventuell Todesfälle. Hierbei besteht Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Aber auch künftige TierhalterInnen müssen vermehrt dahingehend aufgeklärt werden, dass ältere Tiere robuster sind und das Festhalten am Kindchenschema weder für das Tier noch für sie selbst von Vorteil ist, sondern mit gravierenden Problemen behaftet sein kann. 21,6 % der evaluierten Geschäfte hatten in ihrer Verkaufsanlage Tiere, deren Gesundheitszustand beeinträchtigt war oder welche Abweichungen ihres Normalverhaltens zeigten. Tiere mit Bissverletzungen, haarlosen Stellen, Hautveränderungen oder abnormer Atmung konnten in den Verkaufsräumen vorgefunden werden. Aber auch Unverträglichkeit zwischen Artgenossen und stereotypes Verhalten wurden beobachtet (v.a. bei Rennmäusen stereotypes Graben oder Gitternagen, vereinzelt auch bei Hamstern und Degus). Diskussion / Empfehlung ProZoo: Stereotypien sind sich zwanghaft wiederholende Bewegungsabläufe (z.B. ständiges „Auf- & Ablaufen“ an Gittern o. Terrarienscheiben, Graben in Käfigecken, Gitterbeißen). Stereotype Verhaltensweisen stellen einen wichtigen Indikator für gestörtes Wohlbefinden dar (BROOM u. JOHNSON; 1993). Reizarme Umgebung oder falsche Haltungsbedingungen, in denen das natürliche Verhalten nicht ausgelebt werden kann, fördern das Entstehen von Stereotypien. Einmal etabliert, lassen sich diese auch durch Optimierung der Haltungsbedingung kaum beseitigen. Untersuchungen zeigen, dass Gitternagen bei Rennmäusen in der frühen Ontogenese durch reizarme Haltungsbedingung induziert wird. Aber auch das zu frühe Trennen vom sozialen Familienverband fördert das Auftreten von Gitternagen (WAIBLINGER und KÖNIG, 1999). Stereotypes Graben bei Rennmäusen tritt z.B. bei Nicht-Vorhandensein einer adäquaten Baustruktur auf. Rennmäuse benötigen eine entsprechende Einstreuhöhe sowie eine dunkle Rückzugsmöglichkeit (abgedunkelte Schlafhöhle), die am besten durch einen Tunnel 28 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 erreichbar ist (WAIBLINGER und KÖNIG, 2007). HAUZENBERGER (2005) verglich das Auftreten von stereotypem Gitternagen bei Goldhamstern bei unterschiedlichen Einstreutiefen (10, 40 und 80 cm). Mit zunehmender Einstreutiefe nahm das stereotype Gitternagen ab. Die Ausstattung der Unterkünfte mit geeigneten Rückzugsmöglichkeiten und entsprechender Einstreuhöhe zum Graben, wird im Zoofachhandel generell mangelhaft erfüllt (10 cm Einstreutiefe wird kaum jemals erreicht). Da Rennmäuse und Hamster im Zoofachhandel gewollt oder ungewollt gezüchtet werden, ist es für deren Nachwuchs unbedingt erforderlich, unter guten Bedingungen aufzuwaschen, um das Auftreten von Stereotypien zu vermeiden. Um den Stress für die Tiere zu minimieren, sollte auch überlegt werden, das zur Schau Stellen von Muttertieren mit frischen Würfen im Verkaufsraum explizit zu untersagen. Nach Punkt 1.6.1. Anlage 2 der TH-GewV dürfen sozial lebende Kleinsäugetiere (z.B. Meerschweinchen, Kaninchen) nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe gehalten werden. In 51,6 % der Zoofachgeschäfte wurden zum Zeitpunkt der Erhebung jedoch Tiere sozial lebender Spezies zum Teil einzeln gehalten (wurde mit Unverträglichkeiten begründet oder war durch den Verkauf aller übrigen Tiere der Unterkunft zustande gekommen). In 32,2 % aller Geschäfte wurden Kaninchen und Meerschweinchen gemeinsam in einer Unterkunft gehalten und präsentiert. Von diesen hielten 63,8 % (entspricht einer Anzahl von 30 Geschäften) ein Kaninchen bzw. ein Meerschweinchen mit mehreren Kaninchen bzw. mit mehreren Meerschweinchen. Abb. 3: Gemeinsame Haltung von Kaninchen und Meerschweinchen ist nicht zulässig In Punkt 1.6.2. Anlage 2 der TH-GewV wird weiters vorgeschrieben, dass unverträgliche Tiere und solitär lebende Arten einzeln zu halten sind. In 60,9 % der Geschäfte wurden solitär lebende Tierarten in Gruppen gehalten. Vor allem Goldhamster und Zwerghamster, in beiden Fällen zumeist juvenile Tiere oder das Muttertier mit dem dazugehörenden Wurf, wurden zu mehreren gehalten. In einigen Fällen konnten jedoch Raufereien unter diesen Tieren während der Erhebungen beobachtet werden. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Nach wie vor gibt es die Meinung, dass Kaninchen und Meerschweinchen miteinander gehalten werden können, da sich diese ohnehin gut verstehen. Jedoch bestehen Unterschiede u.a. im Sozialverhalten und in der Kommunikation beider Tierarten (MORGENEGG, 2003), welche eine gemeinsame Haltung auf engerem Raum, wie z.B. im Zoofachhandel, keinesfalls zulassen. Wahlversuche zeigten, dass Meerschweinchen ihre Artgenossen gegenüber Kaninchen bevorzugen (SACHSER, 1998). In einigen bereits bewilligten Zoofachhandlungen wurde eine gemeinsame Haltung von Kaninchen und Meerschweinchen angetroffen, obwohl die gesetzliche Vorgabe besagt, diese Tierarten nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe zu halten. Zu vermuten ist, 29 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 dass diese Gesetzespassage fälschlicher Weise so ausgelegt wird, dass in einer Unterkunft eine Gruppe von Meerschweinchen gemeinsam mit einer Gruppe von Kaninchen gehalten werden darf. Goldhamster sind definitiv Einzelgänger. Gemäß Punkt 3.4. (2) Anlage 1 der 2. THV dürfen „Zwerghamster wie Dsungarische-, Campell- oder Roborowski-Zwerghamster [dürfen] auch paarweise gehalten werden“. Dass es sich bei den Genannten um soziale Lebewesen handelt, kann jedoch nicht verallgemeinert werden. Am ehesten trifft das auf RoborowskiZwerghamster zu, welche in freier Wildbahn über längere Zeit in gemeinschaftlicher Lebensweise beobachtet wurden, aber eher nicht auf Dsungaren. Für in Gruppen gehaltene juvenile Hamster ist der Zeitraum Ende der Säugezeit / Einsetzen der Geschlechtsreife besonders kritisch, da plötzlich eine Unverträglichkeit mit zum Teil heftigen Beißereien zwischen den Tieren auftreten kann, die auch den Tod eines Tieres zur Folge haben kann. Es bedarf einer genauen Beobachtung, um bei den ersten Anzeichen unverzüglich die Tiere zu trennen. Wie auch in der Beratung künftiger Zwerghamsterhalter unbedingt darauf hingewiesen werden muss, dass eine Paar- oder Gruppenhaltung dieser eine Zeit lang gut gehen kann, man vor plötzlich auftretenden Auseinandersetzungen jedoch nicht gefeit ist. 4.4.1.2. Ausstattung / Unterbringung In 40,8 % der Zoofachgeschäfte waren Unterkünfte für Kleinsäuger am Boden aufgestellt, wobei es sich in diesen Geschäften im Durchschnitt um 23 % der Unterkünfte handelte (Max: 100 %), welche in den allermeisten Fällen größere Gehege für Kaninchen bzw. Meerschweinchen waren. Hingegen waren in 89,7 % der Geschäfte Unterkünfte für Kleinsäuger in einer Höhe von mehr als 60 cm aufgestellt (im Durchschnitte 61,5 %, von 50 bis 75), wobei es sich zumeist um die Unterkünfte kleinerer Kleinsäugerarten handelte. Nur in 47,7 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte gegen das Hineingreifen durch Kunden gesichert (zur Sicherung gegen Selbstbedienung durch die Kunden, gefordert in § 7 (5) der TH-GewV), in den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt 20% der Unterkünfte oben offen, wobei es sich primär um Unterkünfte für Meerschweinchen oder Kaninchen handelte. In 41,3 % der Zoofachgeschäfte waren alle Unterkünfte so aufgestellt, dass sie nur von einer Seite für den Kunden zugänglich waren, wohingegen in den übrigen im Durchschnitt 27 % von mehr als einer Seite zugängig waren (Max: 100 %). Abb. 4: Unterkünfte für Kaninchen, die nicht gegen Selbstbedienung durch Kunden gesichert sind 30 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Nach § 4 Z 3 der TH-GewV müssen Unterkünfte, in welchen Tiere gehalten werden, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. In 96,1 % der untersuchten Geschäfte wurden ausschließlich Unterkünfte verwendet, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren waren. In Punkt 1.5. Anlage 2 der TH-GewV ist ausreichender Luftaustausch in Kleinsäugerunterbringungen gefordert. 52,3 % der Zoofachhandlungen hielten ihre Kleinsäuger in Unterkünften mit seitlich angebrachten Belüftungsöffnungen und 61,9 % in solchen mit oben angebrachten Öffnungen. In 29,7 % der Zoofachgeschäfte fanden sich ausschließlich Kleinsäuger-Unterkünfte, die sowohl seitlich wie auch von oben belüftet waren. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Ein Großteil der Kleinsäuger war in terrarienartigen Unterkünften untergebracht, welche die für Terrarien typischen Lüftungsschlitze aufwiesen. Fraglich ist, ob in solchen Unterkünften ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet ist. Insbesondere bei der Haltung von Mäusen, die viel Urin produzieren, kommt es in derartigen Unterkünften leichter zur Ansammlung von Ammoniak, welcher Schleimhaut reizend ist. Werden Mäuse länger solchen Bedingungen ausgesetzt, können sie anfälliger für Atemwegserkrankungen werden. Gemäß § 4 Z 6 der TH-GewV müssen die Unterkünfte ausreichend beleuchtet sein. In 23,9 % der Geschäfte wurde diese Vorgabe in allen Unterkünften erfüllt. Ansonsten waren im Durchschnitt 61,5 % der Unterkünfte entsprechend der Aktivitätsart der jeweiligen Tierart beleuchtet (Quartile: 43,8 - 77,8). Diskussion / Empfehlung ProZoo: Im Zoofachhandel sind u.a. tagaktive und nachtaktive Tierarten, aber auch solche mit polyphasischem Schlaf-Wach-Zyklus anzutreffen. Jedoch findet in der Frage der Beleuchtungsintensität die Aktivitätsart der Tierarten zu wenig Berücksichtigung, da in vielen der untersuchten Tierunterkünfte eine andere Beleuchtungsintensität vorherrschte als erforderlich. Eine helle Beleuchtung in Unterkünften mit nachtaktiven Tieren wird damit argumentiert, dass bei Dämmerlicht der Kunde das Tier nicht gut genug sehen kann, somit eine entsprechende Tierpräsentation unmöglich wird. Dass unter solchen Haltungsbedingungen das Tier Stress ausgesetzt ist, wird nicht bedacht. Zu beachten ist auch, dass eine hohe Beleuchtungsintensität eine entsprechende Wärmeentwicklung zur Folge hat, wodurch bei hitzeempfindlichen Tierarten wie z.B. dem Kaninchen Hitzestress auftreten kann. Nach Punkt 1.1.1 Anlage 2 der TH-GewV muss die Bodenfläche der Unterkünfte, in welchen Kleinsäugetiere gehalten werden, zur Gänze gleichmäßig mit Einstreu bedeckt sein. In 80 % der Geschäfte war die Einstreu immer bodendeckend, in den übrigen wiesen im Durchschnitt 14,1 % der Unterkünfte in diesem Punkt Mängel auf. Ein Geschäft benutzte einen Käfig mit einer Gitterfläche über der Einstreu, welcher aus Sicht des Tierschutz(gesetz)es eindeutig die Anforderungen an die Tierhaltung nicht erfüllt. In 74,2 % der Geschäfte war die Einstreu in allen Unterkünften sauber, in den meisten war sie durchwegs trocken (92,9 %). Wenn verschmutzte Einstreu gefunden wurde, waren im Durchschnitt 20 % der Unterkünfte betroffen. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Der Punkt der „Gleichmäßigkeit“ der Einstreu scheint in diesem Zusammenhang nicht praktikabel und sinnvoll, da durch die Grabaktivität der Tiere, besonders wenn viel Einstreu vorhanden ist, eine Ungleichverteilung leicht zustande kommen kann. Eine solche „Ungleichmäßigkeit“ stellt jedoch aus Tierschutzsicht nicht a priori ein Problem dar, sofern Futter- und Wasserschüsseln kippsicher sind (so wie auch die übrige Ausstattung) bzw. vor Verschmutzung und Verschüttung gesichert werden. 31 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 5: Eine Gitterfläche als Boden einer Unterkunft für Degus ist völlig ungeeignet und verboten In Punkt 1.1.3. Anlage 2 der TH-GewV wird darauf verwiesen, dass mineralische Katzenstreu, Torfmull und Sand nicht als Einstreu verwendet werden dürfen. In den untersuchten Zoofachgeschäften wurde in 6,5 % der Fälle diese Vorgabe nicht erfüllt. Dabei handelt es sich ausschließlich um den Einsatz von Sand als Einstreumaterial bei Hamstern, Degus oder Rennmäusen. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Für grabende Tierarten wie Rennmaus, Hamster, Degu und Maus erfüllt die Einstreu nicht ausschließlich die Funktion des Aufsaugens von Körperausscheidungen und des Vorhandenseins einer optimalen Lauffläche. Die Einstreu hat so strukturiert zu sein, dass die Tiere ihr Grabebedürfnis ausleben können; d.h. das Anlegen von Tunneln ermöglicht wird. Hierzu muss auch eine entsprechende Einstreuhöhe vorhanden sein. Weder in der TH-GewV noch in den zughörigen Anlagen finden sich diesbezüglich Mindestvorgaben für den Zoofachhandel. Bei Rennmaus und Degu (für diese wird für die private Haltung in Anlage 1 der 2. THV eine Mindesteinstreuhöhe von 10 cm gefordert) betrug die Mindesteinstreuhöhe im Schnitt 3,5 cm (Quartil: 2 - 5; Min: 1; Max:15). Bei Goldhamster und Zwerghamster (für diese wird für die private Haltung in Anlage 1 der 2. THV eine Mindesteinstreuhöhe von 5 cm gefordert) betrug die Mindesteinstreuhöhe im Schnitt 3 cm (Quartil: 2 - 3; Min: 0,5; Max:10). Auch wenn diese Tiere nur kurzfristig im Zoofachhandel gehalten werden, sollten die Haltungsbedingungen ihren Haltungsansprüchen gerecht werden. Abb. 6: Positivbeispiele für entsprechende Einstreuhöhe bei grabenden Tierarten Nach Punkt 1.2. Anlage 2 der TH-GewV müssen allen Kleinsäugern ausreichend Rückzugsmöglichkeiten, z.B. in Form von Häuschen, Höhlen, Rohren oder Wurzeln, angeboten werden, wobei alle Tiere diese Einrichtungen gleichzeitig nützen können müssen. 32 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 In 18,7 % der Zoofachgeschäfte wiesen alle Kleinsäuger-Unterkünfte genügend Rückzugsmöglichkeiten (d.h. dass allen Tieren der Unterkunft zur selben Zeit der Rückzug möglich ist), zumeist in Form von Häuschen bzw. Weidenbrücken, Rindenhälften o.ä., auf. In den übrigen Geschäften lag der Anteil an Unterkünften mit mangelndem Rückzug im Durchschnitt bei 33 % (Min: 5; Max: 100). Diskussion / Empfehlung ProZoo: In Bezug auf die Ausstattung der Unterkünfte mit funktionalen Rückzugsmöglichkeiten in entsprechender Anzahl hat der Zoofachhandel großen Nachholbedarf. 4,5 % aller Geschäfte boten ihren Tieren in keiner Unterkunft eine Rückzugsmöglichkeit an. Argumentiert wurde dies damit, die KundInnen wünschten die Tiere zu sehen und nur so sei eine gute Tierpräsentation möglich. Zumeist fand sich eine zu geringe Anzahl an Rückzugsmöglichkeiten, sodass ein Teil der Tiere diese nicht aufsuchen konnte. Oder die Qualität der Rückzugsmöglichkeit ließ zu Wünschen übrig (z.B. bot keinen wirklichen Rückzug, war für das Tier viel zu klein). Gute Rückzugsmöglichkeiten sind für die Tiere essentiell; sie bieten dem Tier Sicherheit (ein Großteil der angebotenen Kleinsäuger zählt zu den Fluchttieren) und die Möglichkeit zur Ruhe. Fehlen Rückzugsmöglichkeiten, sind die Tiere permanent Stress ausgesetzt, welcher den Organismus schwächt und die Tiere anfälliger für Erkrankungen macht. Abb. 7: Kaninchenhaltung: Keine ausreichenden Rückzugsmöglichkeiten und hohe Besatzdichte erhöhen den Stress In 14,5 % der Zoofachgeschäfte fanden sich in allen Unterkünften passende Klettermöglichkeiten für die gehaltenen Kleinsäuger. In den anderen Geschäften waren im Durchschnitt 25 % der Unterkünfte mit für die Tiere geeigneten Klettermöglichkeiten ausgestattet (Quartile: 1,6 - 56,2). In 47 % der Zoofachgeschäfte mit Kleinsäugerhaltung wurden den Tieren (zumeist Hamstern und Mäusen) Laufräder zur Verfügung gestellt, wobei nur 23,9 % dieser Geschäfte tierschutzgerechte Laufräder anboten. Meist fanden sich in den Unterkünften tierschutzwidrige (weil nicht verletzungssichere) Laufräder mit Gitterlauffläche, welche achsseitig nicht geschlossen waren. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Trotz intensiver Erforschung der Laufradaktivität von Nagetieren ist noch nicht restlos geklärt, ob das Anbieten eines Laufrades positive oder eher negative Effekte für das Tier hat. Wird dem Tier ein Laufrad angeboten, so muss dieses in jedem Fall verletzungssicher sein. Dazu bedarf es einer geschlossenen trittsicheren Lauffläche, einer geschlossenen Rückwand an der die Befestigungsmöglichkeit angebracht ist (achsseitig geschlossen), sowie einem der Tiergröße entsprechenden Durchmesser. Keinesfalls darf die offene Seite (Einstiegsseite) Verstrebungen des Ständers bzw. der Aufhängung aufweisen. Bei Laufrädern mit Querverstrebung an der Einstiegsseite kann es 33 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 zum „Schereneffekt“ kommen (HOLLMANN, 1997). Auch bei achsseitig offener Lauftrommel können sich Tiere zwischen Rad und Aufhängung Quetschwunden zuziehen (HOLLMANN, 1993). Laufräder mit zu geringem Durchmesser können Wirbelsäulenschäden (Senkrückenbildung) verursachen. In Wahlversuchen von REEBS und ST-ONGE (2005) zeigten Goldhamster eine eindeutige Präferenz für Laufräder mit größerem Durchmesser (35 versus 23 cm). Eine explizite Verletzungssicherheit des Laufrades wird nur in Anlage 1 Abschnitt 3.4. Absatz 5 der 2. THV gefordert und betrifft somit die Tierhaltung in privater Obhut, nicht jedoch die Tierhaltung im Zoofachhandel. Im Sinne des Tierschutzes ist der Gesetzgeber aufgefordert, hier tätig zu werden, in dem auch für die Tierhaltung im Zoofachhandel die Verwendung verletzungssicherer Laufräder verlangt wird, sowie ein Verkaufsverbot von nicht-verletzungssicherer Laufräder ausgesprochen wird. Abb. 8: Reichhaltige Ausstattung einer Unterkunft für Zwerghamster mit Rückzugsund Klettermöglichkeiten, Sandbad und tierschutzgerechtem Laufrad Abb. 9: Tierschutzwidrige Laufräder In 59,5 % der Zoofachgeschäfte wurde den Tieren (zumeist Chinchillas, aber auch Zwerghamstern, Farbmäusen, Rennmäusen und Degus) ein Sandbad angeboten. Betrachtet man nur die Tierarten, für welche Anlage 1 der 2. THV explizit ein Sandbad fordert, so fand sich in 42 % der Zoofachhandlungen in allen Unterkünften mit Chinchillas, Rennmäusen und Degus ein Sandbad. 34 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Diskussion / Empfehlung ProZoo: Sandbad ist für Chinchillas, aber auch für Rennmäuse, Degus, Hamster und andere ein wesentlicher Bestandteil der Ausstattung ihrer Unterbringung. Dieses dient der Fellpflege sowie dem Wohlbefinden dieser Tiere. Als Material hat ausschließlich Chinchillabadesand Verwendung zu finden. Dieser ist sehr feinkörnig und führt, im Gegensatz zu Sand mit gröberer Körnung und scharfkantigen Teilen, nicht zu Fell- oder Hautschäden. Gemäß der TH-GewV und deren Anlagen ist im Zoofachhandel in den Unterkünften genannter Tierarten ein Sandbad nicht vorgeschrieben. Auch wenn diese Tiere nur kurzfristig untergebracht werden, ist das Sandbad essentiell für ihren physischen wie auch psychischen Zustand und hat zumindest für jene in der 2. THV angeführten Tierarten vorhanden zu sein. 4.4.1.3. Betreuung Nach Punkt 1.4.4. Anlage 2 der TH-GewV müssen Trinkwassergefäße bei Kleinsäugern täglich gereinigt und mit frischem Wasser befüllt werden. In 59,5 % der Zoofachgeschäfte wird diese Tätigkeit tatsächlich täglich, also auch an Sonn- und Feiertagen, durchgeführt. In drei Geschäften werden die Trinkwassergefäße nur 2 bis 4 Mal pro Woche gereinigt und mit frischem Trinkwasser befüllt. Nach Punkt 1.4.1. Anlage 2 der TH-GewV müssen die Tiere ständig Zugang zu Wasser in Trinkwasserqualität haben, welches nach Punkt 1.4.3. in Trinkflaschen oder standfesten offenen Gefäßen angeboten werden muss. In 94,8 % der Zoofachgeschäfte war zum Zeitpunkt der Erhebung in allen Unterkünften Wasser in geeigneter Darreichungsform (Wasserschüssel oder Hängeflasche) vorhanden. In manchen Geschäften fehlte in einigen Unterkünften Wasser (im Durchschnitt in 25 % der Unterkünfte; Min: 5; Max: 100) bzw. war teilweise verschmutzt (16,9 % der Geschäfte mit durchschnittlich 21 % der Unterkünfte) und/oder zum Teil nicht in geeigneter Position für die Wasseraufnahme aufgestellt / angebracht (18,2 % der Geschäfte; Max: 89 % der Unterkünfte). Abb. 10: Wasserangebot über Trinkflasche bei einem Hamster In Punkt 1.4.1 Anlage 2 der TH-GewV ist die ständige Versorgung der Tiere mit einer ausreichenden Menge an art- und altersgerechtem Futter geregelt. In den meisten Geschäften (87,7 %) war zum Zeitpunkt der Erhebung in 100 % der Unterkünfte (soweit grobsinnlich beurteilbar, geeignetes) Futter vorhanden, wobei die Futternäpfe in 87,7 % der Fälle sauber und fast immer standfest (94,8 %) waren. Heu ist das essentielle Grundfutter reiner Pflanzenfresser. Zu diesen zählen u.a. Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchilla und Degu. Waren diese Tierarten vorhanden, wurde in 77,6 % der Geschäfte in allen Unterkünften genannter Tierarten Heu dargeboten. In den übrigen Geschäften fand sich 35 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 durchschnittlich in 50 % (Min: 0; Max: 83,3) der Unterkünfte dieser Tiere Heu. Nach Punkt 1.4.2. Anlage 2 der TH-GewV ist Futterheu den Tieren in einer Raufe anzubieten. Wenn Heu als Futter angeboten wurde, befand sich dies nur in 55,6 % der Geschäfte in einer Futterraufe. Die verwendeten Futterraufen waren außerdem zumeist (94,1 %) nicht verletzungssicher, weil oben offen. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Im Zuge der Erhebungen konnte festgestellt werden, dass mache Zoofachhändler der Meinung sind, durch Gabe von Saftfutter benötigen die Tiere kein Trinkwasser. In einer Untersuchung von MORITZ (2000) wurde das Nicht-zurVerfügung-Stellen von Trinkwasser bei Hamstern und mongolischen Rennmäusen von deutschen Zoofachhändlern damit begründet, diese seien Wüstentiere und benötigen deshalb kein Angebot von Wasser. Unabhängig davon, aus welchem Habitat die Wildform stammt, muss gewährleistet sein, dass Tiere in menschlicher Obhut die Wahlmöglichkeit haben, bei Bedarf frisches Trinkwasser aufnehmen zu können. Dies dient der Sicherung einer optimalen Versorgung der Tiere, zumal es sich im Zoofachhandel häufig um Jungtiere mit speziellen Anforderungen an die Versorgung handelt oder um Neuzugänge, bei welchen man nicht sicher sein kann, ob sie Saftfutter im ausreichenden Maß aufnehmen, sofern Saftfutter überhaupt angeboten wird. Unabhängig davon ist der ständige Zugang zu Wasser in Trinkwasserqualität tierschutzrechtlich gefordert. Ein wesentlicher Punkt in Bezug auf die Wasserversorgung ist die tägliche Kontrolle von Trinkflaschen / Nippeltränken auf Funktionsfähigkeit und Befüllungszustand. In Punkt 1.3. Anlage 2 der TH-GewV ist verlangt, dass allen Nagetieren und Kaninchen unbehandeltes Nagematerial, z.B. in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz oder Nagersteinen, ständig zur Verfügung steht. In 45,8 % der Zoofachgeschäfte wurde den Kleinsäugern in allen Unterkünften Nagematerial (Holz und/oder Nagerstein) angeboten. Es wurden in diesem Fall jedoch Häuschen aus Holz, Weidenbrücken u.ä. als Nagematerial mitgewertet, da sie von den Tieren ebenfalls benagt werden können. Die restlichen Geschäfte stellten im Durchschnitt in 69,1 % (von 0 bis 94,1) der Unterkünfte den Kleinsäugern Nagematerial zur Verfügung. Diskussion / Empfehlung ProZoo: In 23,2 % der Geschäfte wurde im Mittel in 39 % der Unterkünfte (Min: 7,7; Max: 100) den Tieren Brot als Nagematerial angeboten. Fälschlicherweise gilt altes Schwarz- oder Weißbrot nach wie vor vielfach als geeignetes Nagematerial. Davon ist definitiv abzuraten: Einerseits ist Brot sehr kalorienhältig, andererseits ist der Verdauungstrakt von Pflanzenfressern nicht auf die Verwertung solcher Nahrungsmittel ausgerichtet. Verdauungsprobleme können die Folge sein. Zu beachten ist auch, dass altes Brot bereits von Schimmelsporen befallen sein kann, bevor diese für das menschliche Auge wahrnehmbar sind. Gerade Kleinsäuger reagieren besonders empfindlich auf die Aufnahme verschimmelter Substanzen, welche massive Gesundheitsprobleme hervorrufen können. Weiters fehlt jegliche Nagequalität, da das Brot in kürzester Zeit im Maul aufgeweicht wird und ein Abnützen der permanent wachsenden Zähne nicht mehr erfolgen kann. In diesem Punkt bedarf es noch mehr Aufklärungsarbeit sowohl bei ZoofachhändlerInnen wie auch bei TierhalterInnen. 4.4.1.4. Mindestabmessungen In den nachfolgenden Tabellen finden sich die im Rahmen der Studie erhobenen Mindestgrundflächen, Mindesthöhen und maximalen Besatzdichten, welche den unter Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV und, sofern dort nicht gelistet, den in Anlage 1 der 2. THV angeführten Mindestmaßen gegenüber gestellt werden. 36 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tabelle 4: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen % Geschäfte unter Minimum Tierart Median Quartile Min Mindestfläche laut TH-GewV in m2 Kaninchen (N=136) 0,9 0,56-1,52 0,26 0,5 14,71 Meerschweinchen (N=127) 0,79 0,58-1,2 0,2 0,5 15,75 Degu (N=47) 0,55 0,36-0,72 0,16 0,5 40,43 Goldhamster (N=127) 0,24 0,17-0,31 0,08 0,1 3,15 Zwerghamster (N=129) 0,21 0,15-0,28 0,09 0,1 1,55 Farbmaus (N=97) 0,24 0,19-0,32 0,10 0,1 0 Farbratte (N=101) 0,37 0,29-0,53 0,09 0,2 7,92 Rennmaus (Gerbil) (N=104) 0,28 0,21-0,40 0,09 0,2 14,42 Streifenhörnchen (N=12) 0,4 0,3-0,6 0,2 0,25 16,67 Chinchilla (N=47) 0,64 0,55-1,30 0,34 0,5 8,51 Tabelle 5: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen % Geschäfte unter Minimum Tierart Median Quartile Min Mindestfläche laut 2.THV in m2 Frettchen (N=11) 0,6 0,6-2,6 0,4 2,0 72,7 Steppenlemming (N=10) 0,21 0,17-0,33 0,06 1,0 100 Stachelmaus (N=8) 0,22 0,15-0,37 0,14 1,0 100 Siebenschläfer (N=4) 0,44 0,24-0,68 0,21 2,0 100 Vielzitzenmaus (N=8) 0,24 0,23-0,50 0,14 1,0 100 Dreizehnstreifenziesel (N=1) 0,72 ---- 0,72 40,0 100 Wüstenspringmaus (N=2) 0,42 ---- 0,13 1,0 100 Opossum (N=1) 0,3 ---- 0,3 10,0 100 Tanrek (N=2) 0,43 ---- 0,3 2,0 100 Streifenmaus (N=2) 0,42 ---- 0,15 1,0 100 Assapan (N=2) 0,5 ---- 0,2 8,0 100 37 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 % Geschäfte unter Minimum Tierart Median Quartile Min Mindestfläche laut 2.THV in m2 Buschschwanzrennmaus (N=1) 0,3 ---- 0,3 1,0 100 Flugbeutler (N=1) 0,25 ---- 0,25 2,0 100 Tabelle 6: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen % Geschäfte unter Minimum Tierart Median Quartile Min Mindesthöhe laut TH-GewV in m Kaninchen (N=132) 0,65 0,5-0,87 0,33 0,5 18,18 Meerschweinchen (N=125) 0,65 0,5-0,8 0,35 0,5 13,6 Degu (N=47) 0,7 0,5-1,10 0,38 0,5 17,02 Goldhamster (N=127) 0,4 0,37-0,5 0,15 0,3 8,66 Zwerghamster (N=129) 0,4 0,33-0,5 0,15 0,3 7,75 Farbmaus (N=97) 0,4 0,35-0,48 0,16 0,3 5,15 Farbratte (N=101) 0,5 0,4-0,65 0,3 0,3 0 Rennmaus (Gerbil) (N=104) 0,41 0,4-0,5 0,25 0,3 3,85 Streifenhörnchen (N=12) 0,79 0,56-1,10 0,4 0,8 50,0 Chinchilla (N=47) 1,17 0,78-2,0 0,5 0,6 4,26 Tabelle 7: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen Tierart Median Quartile Min Mindesthöhe laut 2.THV in m Frettchen (N=11) 0,9 0,5-1,25 0,38 0,6 Steppenlemming (N=10) 0,4 0,4-0,48 0,3 Keine Angabe Stachelmaus (N=8) 0,45 0,33-0,65 0,3 Keine Angabe Siebenschläfer (N=4) 0,58 0,43-0,76 0,4 2,0 Vielzitzenmaus (N=8) 0,4 0,31-0,63 0,27 Keine Angabe % Geschäfte unter Minimum 27,3 100 38 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tierart Median Quartile Min Mindesthöhe laut 2.THV in m Dreizehnstreifenziesel (N=1) 0,6 ---- 0,6 Keine Angabe Wüstenspringmaus (N=2) 0,71 ---- 0,25 Keine Angabe Opossum (N=1) 1,0 ---- 1,0 2,5 Tanrek (N=2) 0,58 ---- 0,4 Keine Angabe Streifenmaus (N=2) 0,45 ---- 0,4 Keine Angabe Assapan (N=2) 1,3 ---- 0,8 2,0 0,6 ---- 0,6 Keine Angabe 0,7 ---- 0,7 3,5 Buschschwanzrennmaus (N=1) Flugbeutler (N=1) % Geschäfte unter Minimum 100 100 100 Tabelle 8: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) der Unterkünfte in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=155) Tierart Median Quartile Minimum Kaninchen (N=136) 0,27 0,18 - 0,48 0,05 Meerschweinchen (N=127) 0,22 0,13 - 0,35 0,03 Degu (N=47) 0,15 0,10 - 0,27 0,05 Goldhamster (N=127) 0,11 0,07 - 0,23 0,01 Zwerghamster (N=129) 0,08 0,05 - 0,15 0,01 Farbmaus (N=97) 0,036 0,02 - 0,07 0,006 Farbratte (N=101) 0,09 0,06 - 0,18 0,01 Rennmaus (Gerbil) (N=104) 0,11 0,06 - 0,18 0,015 Streifenhörnchen (N=12) 0,12 0,09 - 0,32 0,03 Chinchilla (N=47) 0,4 0,27 - 0,64 0,08 Frettchen (N=11) 0,6 0,3 - 1,3 0,2 Steppenlemming (N=10) 0,1 0,06 - 0,27 0,05 Stachelmaus (N=8) 0,12 0,07 - 0,12 0,07 Siebenschläfer (N=4) 0,32 0,21 - 0,34 0,11 Vielzitzenmaus (N=8) 0,07 0,02 - 0,09 0,02 Dreizehnstreifenziesel (N=1) 0,36 ---- 0,36 Wüstenspringmaus (N=2) 0,1 ---- 0,06 Opossum (N=1) 0,3 ---- 0,3 Tanrek (N=2) 0,26 ---- 0,24 Streifenmaus (N=2) 0,2 ---- 0,05 Assapan (N=2) 0,3 ---- 0,2 39 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tierart Median Quartile Minimum Buschschwanzrennmaus (N=1) 0,1 ---- 0,1 Flugbeutler (N=1) 0,25 ---- 0,25 Diskussion / Empfehlung ProZoo: Sowohl bei der Grundfläche als auch der Höhe erfüllte jeweils nur eine Tierart in allen erhobenen Unterkünften die Mindestanforderungen. Eine Berechnung mittels der in Anlage 1 der TH-GewV angegeben Formeln basierend auf Tierkörperlänge für die Mindestbesatzdichte / Tier und für jedes weitere Tier wurde auf Grund mangelnder Praktikabilität nicht durchgeführt. Eine sinnvolle Umsetzung dieser Berechnungsmethode in der täglichen Routine des Zoofachhandels wie auch im Rahmen einer amtstierärztlichen Kontrolltätigkeit wird angezweifelt. Darüber hinaus hätten die enorm hohen Tierzahlen / Besatzdichten, welche aufgrund der Formeln möglich wären, in jedem Fall Tierschutzrelevanz (siehe unten angeführtes Beispiel). Ein Ersatz dieser auf Tierkörperlänge basierenden Formel gegen eine praktikable Lösung ist unbedingt anzustreben. Für einige der oben genannten Tierarten fand sich in Anlage 1 der 2. THV keine Angabe zu der Mindesthöhe. Hierbei bedarf es umgehend einer Ergänzung. Beispiel für die Nicht-Praktikabilität der Formeln basierend auf Körperlängen (=L) anhand einer Meerschweinchen(=MS)-Unterkunft mit 0,5 m2 Grundfläche: Wenn man von einer L von 15 cm ausgeht, dann braucht man für das erste MS eine Fläche von 0,0675 m2 (L2 x L1,5). Somit verbleiben 0,4325 m2 für die übrigen MS. Für jedes weitere MS ist die Forderung L0,5 x L0,5 also 0,005625 m2. Das ergibt eine höchstzulässige Besatzdichte von 77 MS auf 0,5 m2!! Bei 1 m2 wären es entsprechend 166 MS, die laut der Formel gehalten werden dürften, und bei 1,5 m2 gar 255 MS!! 4.4.1.5. Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ Aus der Vielzahl von erhobenen Punkten wurden schließlich für die Beurteilung der Qualität der Tierhaltung im Bereich Kleinsäuger maximal 68 Beurteilungskriterien herangezogen. Die folgenden Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein: • • • • • • • • • • • • • • • • • Alle Tiere ohne Besonderheiten Alle Unterkünfte gegen Hineingreifen gesichert Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren Licht in allen Unterkünften entspricht der gehaltenen Tierart Ausreichend Rückzugsmöglichkeiten in allen Unterkünften vorhanden Nagematerial in allen Unterkünften vorhanden Klettermöglichkeiten überall vorhanden Tierschutzgerechte Laufräder vorhanden Sandbad bei allen Tieren, bei welchen es die 2. THV vorschreibt In keiner Unterkunft ungeeignete Einstreu Einstreu in allen Unterkünften bodendeckend Futter in allen Unterkünften vorhanden Futternapf in allen Unterkünften sauber Futternapf in allen Unterkünften standfest Heufressenden Arten stand in allen Unterkünften Heu zur Verfügung Tiere werden täglich gefüttert In allen Unterkünften Wasser vorhanden 40 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 • • • • • • In allen Unterkünften Wasser sauber Tiere bekommen täglich frisches Wasser Kein sozial lebendes Tier wird einzeln gehalten Keine solitär lebende Art wird in Gruppen gehalten Kaninchen und Meerschweinchen werden nicht gemeinsam in einer Unterkunft gehalten Mindestabmessungen (Fläche, Höhe) für Kaninchen, Meerschweinchen, Goldhamster, Zwerghamster, Degu, Rennmaus, Maus, Ratte, Chinchilla, Streifenhörnchen (alle in Anlage 1 der TH-GewV) sowie Frettchen, Lemming, Stachelmaus, Siebenschläfer, Vielzitzenmaus, Dreizehnstreifenziesel, Wüstenspringmaus, Opposum, Tanrek, Streifenmaus, Assapan (= Zwerggleithörnchen), Buschschwanzrennmaus und Flugbeutler (= Sugar Glider) (alle in Anlage 1 der 2. THV) Als Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ für das jeweilige Geschäft wurde dann der Prozentsatz an erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten berechnet. % erreichte Punkte Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ 72 % der möglichen Punkte (Min: 44,4, 1. Quartil: 66, 3. Quartil: 79, Max: 90,5). Neun Geschäfte lagen über 85 % der möglichen Punkte, zwei Geschäfte erreichten weniger als 50 % der möglichen Punkte. 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1 51 101 151 Anzahl Geschäfte Abb. 11: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ 4.4.1.6. Schwachstellen der Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel Im Bereich der Kleinsäuger lagen die wesentlichen Schwachstellen dort, wo es darum geht den Tieren ihr artgerechtes Verhalten zu ermöglichen. So wiesen z.B. über 80 % der Geschäfte zu wenige Rückzugsmöglichkeiten in den Unterkünften für Kleinsäuger auf, obwohl es sich großteils um Fluchtiere und Bewohner unterirdischer Bauten handelt. Mehr als die Hälfte der Geschäfte verwendete überdies Unterkünfte, welche nicht gegen das Hineingreifen durch KundInnen gesichert waren. In mehr als drei Viertel der Geschäfte war 41 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 die Beleuchtung der Unterkünfte teilweise so, dass sie nicht dem natürlichen Tag-NachtRhythmus der Tiere gerecht wurde. Weniger als die Hälfte der Geschäfte bot den Tieren entsprechendes Nagematerial an, obwohl sowohl Nagetiere als auch Kaninchen solches für den Abrieb ihrer permanent wachsenden Zähne benötigen. Auch an Klettermöglichkeiten mangelte es im überwiegenden Teil der Unterkünfte. Tierarten, welche für Fellpflege und Wohlbefinden ein Sandbad benötigen, hatten in weniger als der Hälfte der Geschäfte ein solches zur Verfügung. Angebotene Laufräder waren nur in knapp einem Viertel der Geschäfte tierschutzgerecht. Auch dem Sozialverhalten der Tiere wurde oftmals nicht entsprochen: In mehr als der Hälfte der Geschäfte wurden sozial lebende Arten teilweise einzeln und solitär lebende Arten in Gruppen gehalten. Darüber hinaus wurden in einem Drittel der Geschäfte Kaninchen und Meerschweinchen gemeinsam in einer Unterkunft gehalten. Schließlich stellt das häufige Unterschreiten der Mindestabmessungen bei den Unterkünften (besonders Tiere betreffend, die nicht in der TH-GewV geregelt sind) eine wichtige Schwachstelle in der Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel dar. 4.4.2. Haltung von Vögeln im Zoofachgeschäft In 125 Zoofachgeschäften wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Vögel gehalten. Im Mittel fanden sich 4 Unterkünfte (Min:1; Max: 21) mit Vogelhaltung je Geschäft. Jene ZoofachhändlerInnen wurden zur Haltung der Vögel näher befragt und alle Unterkünfte mit Vögeln wurden von den Projektmitarbeiterinnen im Detail erhoben. 4.4.2.1. Allgemein Gemäß § 7 (4) der TH-GewV müssen Jungvögel so aufgezogen werden, dass diese artgeprägt sind; eine Handaufzucht darf nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Von 112 ZoofachhändlerInnen gaben 13,4 % an, Vögel aus Handaufzucht anzubieten mit der Begründung, dass die Tiere so dem Menschen zugänglicher werden. Vögel mit eingeschränkter Flugfähigkeit wurden dagegen laut Aussage der ZoofachhändlerInnen nicht angeboten. In 21 Geschäften (16,7 %) fanden sich Vögel, deren Gesundheitszustand beeinträchtigt war. Primär handelte es sich um Vögel, denen an verschiedenen Körperstellen Federn fehlten, die eine abnorme Atmung aufwiesen oder apathisch waren. 4.4.2.2. Ausstattung / Unterbringung Gemäß § 18 (2) TSchG sind die Unterkünfte sowie die Vorrichtungen, mit denen die Tiere angebunden oder umschlossen werden, so auszuführen und zu warten, dass die Tiere keine Verletzungen insbesondere durch scharfe Kanten oder Unebenheiten erleiden können. In 81,7 % der Zoofachgeschäfte entsprachen alle Vogelunterkünfte dieser Anforderung. In den restlichen Geschäften waren im Schnitt 93,8 % der Unterkünfte nicht verletzungssicher (Min: 7,1; Max: 100). Verletzungspotential bieten Querstreben, die durch Zusammenlegen von zwei oder mehreren Käfigen entstehen (Abb.12 links), oder mit Draht unsachgemäß angebrachte Fixierungen (Abb.12 rechts). 42 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 12: links: Verletzungsgefahr durch Querstreben; rechts: loses Drahtende In Punkt 2.1.1. Anlage 2 der TH-GewV ist festgeschrieben, dass Vogelkäfige eine rechteckige Grundfläche haben müssen und dass Rundvolieren erst ab einem Durchmesser von 2 m zulässig sind. Diese Punkte wurden in allen besuchten Zoofachgeschäften zu 100 % erfüllt. Nach Punkt 2.1.2. Anlage 2 der TH-GewV muss die Vergitterung von Vogelkäfigen aus korrosionsbeständigem Material bestehen. Die Gitterweite und –festigkeit muss der Größe der gehaltenen Vögel angepasst sein. Käfige, in denen Papageienvögel gehalten werden, müssen querverdrahtet sein. Die Vogelkäfige und Volieren der untersuchten Zoofachgeschäfte wiesen durchwegs eine Vergitterung aus geeignetem Material auf, wie auch die Gitterweite und –festigkeit den in diesen Unterbringungen gehaltenen Vögeln entsprach. Wurden Papageienvögel in Gitterkäfigen gehalten, so wiesen 94,7 % der Geschäfte bei allen Gitterkäfigen die erforderliche Querverdrahtung auf. In den übrigen Geschäften war im Durchschnitt bei 83,4 % der Papageienvögel-Unterkünfte (Min: 25 %) keine Querverdrahtung gegeben. Zu beachten ist, dass 9,2 % der Geschäfte (N=11) Papageienvögel in Unterkünften mit Glas- bzw. Plexiglaswänden hielten, die keinerlei Verdrahtung aufwiesen. Abb. 13: Beispiele für Querverdrahtung bei Papageienvögeln Diskussion / Empfehlung ProZoo: Werden Papageienvögel in Unterkünften mit Glas- bzw. Plexiglaswänden gehalten, dann sollten diese jedenfalls mit Klettermöglichkeiten ausgestattet sein (z.B. zumindest eine Wand mit einem querverdrahteten Gitter ausstatten). 43 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 14: Unterkunft für Papageienvögel ohne Klettermöglichkeiten an den Wänden In Punkt 2.1.3. Anlage 2 der TH-GewV werden in Unterkünften für Vögel glatte Wände verlangt, welche leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Diese Anforderung wurde von 95,2 % der Geschäfte mit Vogelhaltung erfüllt. Nach Punkt 2.1.4. Anlage 2 der TH-GewV muss der Standort für Unterkünfte von Vögeln hell und zugluftfrei sein. In 87,6 % der Zoofachgeschäfte standen alle Vogelunterkünfte hell und zugluftfrei. Auch die Tierunterkünfte selbst müssen ausreichend beleuchtet sein und in den Räumen mit Vogelhaltung dürfen sich keine Beleuchtungskörper finden, die bei den Tieren einen Stroboskopeffekt bewirken (§ 4 Z 6 TH-GewV). In 89,7 % der Geschäfte waren alle Vogelunterkünfte ausreichend beleuchtet. Jedoch konnten von 48 befragten Zoofachhändlern 44 % keine Aussage dazu tätigen, ob die in den Vogelunterkünften verwendeten Beleuchtungskörper einen Stroboskopeffekt bei den Tieren verhindern würden oder nicht. 33 % gaben an, die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, 23 % verneinten. Nach Punkt 2.1.5. Anlage 2 der TH-GewV müssen Vogelkäfige in einer Höhe von mindestens 60 cm aufgestellt werden, wovon lediglich Volieren ab 1,5 m Höhe ausgenommen sind. In 12,6 % der Zoofachgeschäfte gab es Vogelkäfige, welche eine Käfighöhe von weniger als 1,5 m aufwiesen und unter 60 cm aufgestellt waren. Dies traf dann im Durchschnitt auf 71 % (Min: 20; Max: 100) der Unterkünfte für Vögel im Geschäft zu. In Punkt 2.2.1. Anlage 2 der TH-GewV ist vorgegeben, dass die gesamte Bodenfläche gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher Einstreu bedeckt sein muss. In 80,8 % der Zoofachgeschäfte war dieser Umstand in allen Käfigen erfüllt. Im Durchschnitt wichen 78,5 % der Unterkünfte von dieser Anforderung ab (Quartile: 33,3 - 100). Nach Punkt 2.2.2. Anlage 2 der TH-GewV darf kein Sand bei Weichfressern als Einstreu verwendet werden. Unter den evaluierten Geschäften fand sich ein Einziges, welches einen Beo hielt. Dieser zählt zur Gruppe der Weichfresser. Das Geschäft erfüllte die gesetzliche Vorgabe. Punkt 2.2.3. Anlage 2 der TH-GewV fordert, dass bodenlebende Vögel (z.B. Wachteln) eine Möglichkeit zum Scharren haben müssen. Sechs der erhobenen Geschäfte boten Wachteln zum Verkauf an. Von diesen wurden die Wachteln eines Geschäfts ohne Scharrmöglichkeit gehalten. In Punkt 2.3. Anlage 2 TH-GewV sind die Anforderungen an Sitzstangen für eine Vogelhaltung beschrieben: Der Durchmesser der Sitzstangen muss der Größe der gehaltenen Vögel entsprechen. Diese Anforderung war in 92 % der vogelhaltenden Zoofachgeschäfte erfüllt. In 68 % der Geschäfte waren außerdem in allen Unterkünften Sitzstangen von unterschiedlichem Durchmesser zu finden. In jedem Käfig müssen 44 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 mindestens zwei Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und versetzt zueinander (Ausnahme: verzweigte Naturäste) angebracht sein. 87,9 % der untersuchten Geschäfte wiesen in allen Unterkünften für Vögel mindestens 2 Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und versetzt zueinander auf. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt in 50 % der Unterkünfte (Quartile: 16,7 – 76,3) keine Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und/oder versetzt zueinander angebracht. In 64,8 % der Geschäfte waren in allen Unterkünfte mindestens eine federnde Sitzstange. In den anderen Geschäften waren im Schnitt in 25 % der Unterkünfte mindestens eine federnde Sitzstange (Min: 0; Max; 85,7). In 37,1 % der Geschäfte fanden sich in allen Unterkünften Naturäste. In den übrigen Geschäften fanden sich im Durchschnitt in 38,8 % der Unterkünfte Naturäste (von 4 bis 83,3). Sitzstangen aus Holz wurden in 63,2 % der Geschäfte in allen Unterkünften verwendet; in den übrigen fanden sich im Durchschnitt in 75 % der Unterkünfte Holzsitzstangen (von 25 bis 90,9). Aber auch Sitzstangen aus Plastik mit Längsrillen (bei 11,2 % der Geschäfte in allen Unterkünften; sonst im Durchschnitt in 50 % der Unterkünfte) oder in glatter Ausführung (bei 2,4 % der Geschäfte in allen Unterkünften; sonst im Durchschnitt in 33,3 % der Unterkünfte) waren Bestandteil der Ausstattung. In einem Geschäft wurden in einer Unterkunft den Vögeln Sitzstangen mit Sandpapierüberzug angeboten. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Naturäste aus gesundheitlich unbedenklichem Material und mit unterschiedlichen Durchmessern entsprechend der Größe der gehaltenen Vögel sind als Sitzstangen jedenfalls zu bevorzugen. Sie bieten den Tieren ein optimales Fußtraining und genügend Halt. Plastikstangen mit Längsrillen sind abzulehnen, da diese zu starken punktuellen Belastungen und in der Folge zu Druckstellen an den Ballen führen können. Das fördert das Entstehen von Sohlenballengeschwüren. Aber auch glatte Plastikstangen sollen als Sitzstangen nicht in Betracht kommen, da diese den Vögeln zu wenig Halt geben. Sitzstangen mit Sandpapierüberzug werden von vielen nach wie vor als Vorrichtung zur optimalen Krallenabnutzung propagiert. Auf Grund ihrer Rauhigkeit schädigen diese die empfindliche Haut an den Ballen und Entzündungen können auftreten. Es finden sich weder in der TH-GewV noch in deren Anlage 2 Vorgaben aus welchem Material Sitzstangen für die Haltung im Zoofachhandel zu sein haben. Ob auf Grund dieser Tatsache die Vorgabe in Anlage 2 der 2. THV, dass Sitzstangen aus Holz oder Äste zu verwenden sind, herangezogen werden darf, ist unklar. Das Projekt-Team ProZoo spricht sich eindeutig dafür aus, dass bei einer Nichtregelung in der TH-GewV (wie z.B. im Fall des Sitzstangenmaterials) automatisch die entsprechende Regelung der 2. THV heranzuziehen ist. Nach wie vor werden Plastiksitzstangen mit Längsrillen oder in glatter Ausführung oder mit Sandpapierüberzug zum Verkauf angeboten oder sind bereits Bestandteil der zum Verkauf gedachten Vogelunterkünfte, obwohl in Anlage 2 der 2. THV explizit geregelt ist, dass in der Heimtierhaltung ausschließlich Sitzstangen aus Holz oder Äste zu verwenden sind. Auch ist das Bewusstsein der ZoofachhändlerInnen wie auch das der KonsumentInnen dahingehend zu schärfen, dass bei Verwendung ungeeigneter Sitzstangen Schäden bei den Vögeln auftreten können. Nach Punkt 2.4.2. Anlage 2 der TH-GewV sind Wasser- und Futtergefäße so zu platzieren, dass eine Verschmutzung des Inhalts möglichst vermieden wird. In 82,5 % der untersuchten Zoofachgeschäfte waren diese Gefäße in allen Unterkünften für Vögel passend platziert, indem sie z.B. nicht direkt unter Sitzstangen aufgestellt / angebracht wurden. Nach Punkt 2.7. Anlage 2 der TH-GewV müssen allen Vögeln geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. 60 % der Zoofachgeschäfte boten allen Vögeln Beschäftigungsmöglichkeiten an wie z.B. Zweige, Holzschaukeln oder Sepia. Die anderen Geschäfte boten im Durchschnitt in 77,5 % der Unterkünfte (Quartile: 33,3 – 100, Max: 100) den Vögeln keine Beschäftigung an. Von 116 Zoofachhandlungen, die ihren 45 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Vögeln Beschäftigungsmöglichkeiten anboten, statteten 19,8 % diese mit Spiegeln und 3,4 % mit Plastikvögeln aus. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Spiegel und Plastikvögel stellen keine adäquate Beschäftigungsmöglichkeit für Vögel dar, sondern sind in die Rubrik tierschutzwidriges Zubehör einzugliedern (TVT, 1998, Merkblatt 62). Primär als Partnerersatz gedacht, können sie vor allem Wellensittiche, selbst bei Paarhaltung, zu gesteigertem Fütterungsverhalten veranlassen und Gesundheitsschäden (z.B. Kropfentzündungen) hervorrufen (STEINIGEWEG, 2000). Weiters können Plastikvögel auf die Aufforderungen des Tieres nicht entsprechend reagieren, was in der Folge zu aggressiven Verhalten und Frustration beim Vogel führen kann. 4.4.2.3. Betreuung Nach Punkt 2.4.2. Anlage 2 der TH-GewV sind bei Vögeln Futter und Wasser täglich frisch zu verabreichen. Dieses Vorgehen war nach eigenen Angaben in 66,7 % (Wassergabe) bzw. 65,5 % (Futtergabe) der Zoofachgeschäfte Routine. In Punkt. 2.4.3. Anlage 2 der TH-GewV wird Grit als Verdauungshilfe verlangt. Nur in 32,5 % der Vogelhaltenden Geschäfte wurde allen Vögeln zum Zeitpunkt der Erhebung Grit in einer Schale angeboten. Ansonsten wurde im Durchschnitt in 100 % der Unterkünften (Min: 25 %) Grit nicht in einer Schale dargeboten, sondern fand sich entweder in der Einstreu, vermischt mit dem Futter oder war gar nicht vorhanden. Nach Punkt 2.4.4. Anlage 2 der TH-GewV muss gewährleistet sein, dass rangniedere Tiere jederzeit Zugang zu Futter- und Wasserstellen haben. Fanden sich 2 oder mehr Vögel in einer Unterkunft, so wurden in 28,6 % der Geschäfte in allen Unterkünften jedenfalls 2 Wasserstellen und in 40,8 % der Geschäfte jedenfalls 2 Futterstellen den Tieren angeboten. Im Durchschnitt waren bei einer Besatzdichte von 2 Vögel aufwärts 100 % (Quartile: 50 100) der Unterkünfte mit nur einer Wasserstelle und 65,2 % (Quartile: 33,3 - 100) mit nur einer Futterstelle ausgestattet. Im Durchschnitt kamen in den Geschäften maximal 5 Vögel (Quartile: 3 - 7, Min: 1, Max: 20) auf einen Futternapf. Zu beachten ist, dass in einigen Unterkünften so genannte Futterrinnen vorhanden waren, welche je nach Länge der Futterrinne mehreren Vögeln eine gleichzeitige Futteraufnahme ermöglicht. Im Zuge der vorliegenden Erhebung wurden diese Vorrichtungen jedoch nur als ein Futterplatz gewertet. In Punkt 2.6 Anlage 2 der TH-GewV werden täglich frische Bademöglichkeiten für alle Vögel verlangt. Von den untersuchten Geschäften boten zum Zeitpunkt der Erhebung nur 44,4 % (in 56 Geschäften) in allen Unterkünften Bademöglichkeiten an, die anderen Geschäfte boten im Durchschnitt in 83 % der Unterkünfte (von 14,3 bis 100) den Vögeln keine Bademöglichkeit an. Seitens der ZoofachhändlerInnen wurde das Nicht-Anbieten einer Bademöglichkeit u.a. damit begründet, dass die Vögel diese nicht annehmen oder dass das Badehäuschen, sofern außen am Käfig angebracht, von den Kunden unabsichtlich herab gerissen werden kann. Sofern keine Bademöglichkeit angeboten wird, müssen Punkt 2.6. Anlage 2 der TH-GewV Vögel alternativ mit Wasser besprüht werden. Von den Geschäften, welche den gehaltenen Vögeln keine Bademöglichkeit zur Verfügung stellten, gaben 42,9 % (in 30 Geschäften) an, die Tiere stattdessen regelmäßig zu besprühen. In 31,7 % (40 Geschäfte) der Zoofachhandlungen wurde den Vögeln teilweise keine Bademöglichkeit angeboten, noch wurden diese besprüht. 46 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.4.2.4. Mindestabmessungen In den nachfolgenden Tabellen finden sich die im Rahmen der Studie erhobenen Mindestgrundflächen, Mindesthöhen und maximalen Besatzdichten, welche den unter Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV und, sofern dort nicht gelistet, den in Anlage 2 der 2. THV angeführten Mindestmaßen gegenüber gestellt werden. Tabelle 9: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen % Geschäfte unter dem Minimum Median Quartile Min Mindestfläche laut TH-GewV in m2 Sperlingsvögel, Finkenvögel (N=109) 0,5 0,3-0,813 0,137 0,15 0,92 Sittiche und Zwergpapageien bis 30 cm (N=117) 0,59 0,38-0,94 0,14 0,2 3,42 Papageien, Amazonen, Graupapageien, kleine Kakadus, über 30 cm (N=17) 1,69 0,74-3,28 0,29 0,5 11,76 Wachteln, Zwergwachteln (N=9) 0,64 0,41-2,32 0,21 0,5 22,22 Aras, große (N=5) 6,56 1,11-16,5 1,04 1,5 40,00 Tierart Kakadus Tabelle 10: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen % Geschäfte unter dem Minimum Median Quartile Min Mindestfläche laut 2. THV in m2 Diamanttäubchen, Lachtaube (N=7) 0,4 0,32-1,44 0,28 1,6 85,71 Beo (N=1) 0,6 0,6 4,5 100 Tierart 47 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tabelle 11: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen % Geschäfte unter dem Minimum Median Quartile Min Mindesthöhe laut TH-GewV in m Sperlingsvögel, Finkenvögel (N=109) 0,5 0,45-0,6 0,3 0,4 3,67 Sittiche und Zwergpapageien bis 30 cm (N=117) 0,56 0,48-0,94 0,3 0,4 3,42 Papageien, Amazonen, Graupapageien, kleine Kakadus, über 30 cm (N=16) 2,0 0,85-2,23 0,71 1,5 43,75 Wachteln, Zwergwachteln (N=9) 2,0 0,52-2,2 0,4 0,4 0 Aras, große (N=5) 2,2 1,68-3,25 1,35 2,0 20,00 Tierart Kakadus Tabelle 12: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen % Geschäfte unter dem Minimum Median Quartile Min Mindesthöhe laut 2. THV in m Diamanttäubchen, Lachtaube (N=7) 0,58 0,4-2,5 0,37 1,0 71,43 Beo (N=1) 0,8 0,8 2,0 100 Tierart Tabelle 13: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen Tierart Sperlings-, Finkenvögel, ab 7.Vogel (N=51) Sittiche und Zwergpapageien bis 30 cm, ab 4. Vogel (N=93) Median Quartile Min Mindestfläche für jedes weitere Tier laut TH-GewV in m2 0,14 0,06-0,25 0,01 0,04 15,69 0,09 0,06-0,19 0 0,05 20,43 % Geschäfte unter dem Minimum 48 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tierart Papageien, Amazonen, Graupapageien, kleine Kakadus, über 30 cm, ab 4. Vogel (N=4) Wachteln, Zwergwachteln, ab 11. Vogel (N=0) Aras, große Kakadus, ab 3. Vogel (N=2) Median Quartile Min Mindestfläche für jedes weitere Tier laut TH-GewV in m2 0,39 0,08-1,75 0,02 0,25 25,00 ---- ---- ---- 0,05 ---- 0,59 0,45 0 7,05 % Geschäfte unter dem Minimum Tabelle 14: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen Tierart Diamanttäubchen, Lachtaube (N=0) jedes weitere Paar Beo (N=0) für jedes weitere Paar für Median Quartile Min Mindestfläche für jedes weitere Tier laut 2. THV in m2 ---- ---- ---- 1,6 ---- ---- ---- ---- 4,5 ---- % Geschäfte unter dem Minimum Jeweils nur eine der gelisteten Vogelgruppen erfüllte die geforderte Mindesthöhe bzw. die geforderte Mindestfläche bei mehreren Vögeln. Im Zuge der Erhebungen fanden sich auch Zoofachhandlungen, in denen Großpapageien (Graupapagei, Ara, rosa Kakadu) auf Freisitzen im Geschäft gehalten wurden (keine Ankettung, aber Schwungfedern gestutzt). Diese Tiere standen durchwegs nicht zum Verkauf, sondern waren private Heimtiere der GeschäftsinhaberInnen und unterliegen somit den gesetzlichen Vorgaben der 2. THV. 4.4.2.5. Parameter „Tierhaltung Vögel“ Aus der Vielzahl von erhobenen Punkten wurden schließlich für die Beurteilung der Qualität der Tierhaltung im Bereich Vögel max. 64 Beurteilungskriterien herangezogen. Die folgenden Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein: • • • • • • • Alle Tiere ohne Besonderheiten Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren Alle Unterkünfte verletzungssicher Aufstellort der Vogelunterkünfte hell und zugluftfrei Alle Unterkünfte hell Alle Unterkünfte rechteckig Keine Rundvolieren 49 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Keine handaufgezogenen Vögel Keine Vögel, die in der Flugfähigkeit eingeschränkt wurden Gitterweite den gehaltenen Vögeln angepasst Alle Käfige mit Papageienvögeln sind querverdrahtet Einstreu in allen Unterkünften bodendeckend Einstreu in allen Unterkünften sauber Einstreu in allen Unterkünften trocken Kein Sand als Einstreu bei Weichfressern Wachteln haben Scharrmöglichkeit In allen Unterkünften mindestens 2 Sitzstangen In allen Unterkünften Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und versetzt zueinander In allen Unterkünften Sitzstangendurchmesser entsprechend den gehaltenen Vögeln Alle Unterkünfte mit Holz und / oder Natursitzstangen Keine Sitzstangen aus Plastik Keine Sitzstangen aus Sandpapier Aufstellhöhe mindestens 60 cm aller Unterkünfte mit einer Käfighöhe ≤ 1,5 m Alle Unterkünfte mit einer Grundfläche ≤ 1 m2 an mindestens einer Seite nicht einsehbar Tiere bekommen täglich frisches Wasser In allen Unterkünften Wasser vorhanden In allen Unterkünften Wasser sauber In allen Unterkünften Wasserbehälter in für die Tiere optimaler Position In allen Unterkünften ab 2 Vögeln mindestens 2 Wasserbehälter Tiere bekommen täglich frisches Futter In allen Unterkünften Futter vorhanden Alle Futterbehälter sauber Alle Futterbehälter standfest Alle Futterbehälter so angebracht, dass Verschmutzung möglichst vermieden wird In allen Unterkünften ab 2 Vögeln mindestens 2 Futterbehälter Grit vorhanden Beschäftigungsmöglichkeiten überall vorhanden Keine Spiegel in den Unterkünften Keine Plastikvögel in den Unterkünften Nist- bzw. Schlafgelegenheiten vorhanden Sand zum Baden vorhanden Bademöglichkeit für alle Vögel vorhanden bzw. alternativ besprüht Mindestabmessungen (Fläche, Höhe) für Sperling- und Finkenvögel, Sittiche, Papageien, Wachteln, Aras und Kakadus (alle in Anlage 1 der TH-GewV) sowie Tauben und Beos (in Anlage 2 der 2. THV) Als Parameter „Tierhaltung Vögel“ für das jeweilige Geschäft wurde dann der Prozentsatz an erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten berechnet. Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter „Tierhaltung Vögel“ 82 % der möglichen Punkte (Min: 58,7, 1. Quartil: 77, 3. Quartil: 86, Max: 97,14). 12 Geschäfte lagen über 90 % der möglichen Punkte, kein Geschäft erreichte weniger als 50 % der möglichen Punkte. 50 / 133 % erfüllte Punkte FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1 51 101 Anzahl Geschäfte Abb. 15: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Vögel“ 4.4.2.6. Schwachstellen der Vogelhaltung im Zoofachhandel Bei der Vogelhaltung lagen die wesentlichen Schwachstellen im Bereich der Versorgung der Tiere, der Hygiene und der gesund erhaltenden Maßnahmen. So wurden nur in zwei Drittel der Geschäfte den Tieren täglich frisches Futter und Wasser angeboten. Ein Großteil der Geschäfte stattete die Unterkünfte der Vögel mit einer zu geringen Anzahl an Futter- und Wasserbehältern aus. Somit war eine Ausweichmöglichkeit rangniederer Tieren nicht gegeben. Nur in knapp einem Drittel der Geschäfte wurde den Vögeln Grit angeboten, obwohl diese ihn als Mahlsteinchen für die mechanische Aufschließung der Nahrung im Muskelmagen brauchen. In über 20 % der Geschäfte fand sich zum Teil verschmutzte Einstreu in den Unterkünften. In fast 30 % der Geschäfte fanden sich auch Sitzstangen aus Plastik in den Unterkünften, obwohl diese im Fall von Längsrillen zu Druckstellen und Entzündungen an den Ballen führen können bzw. im Fall einer glatten Ausführung den Vögeln nicht genügend Halt bieten. In einem Drittel der Geschäfte waren nur Sitzstangen eines Durchmessers angebracht. In mehr als 20 % der Geschäfte waren Spiegel in den Unterkünften für Vögel (v.a. Wellensittiche) angebracht, obwohl diese bei den Tieren zu gesundheitlichen Schäden führen können. Kaum ein Geschäft bot den Vögeln Nist- oder Schlafmöglichkeiten an. Mehr als die Hälfte der Geschäfte bot nicht allen Vögel eine Bademöglichkeit an. In über 30 % der Geschäfte gab es Vögel, die weder eine Bademöglichkeit hatten noch regelmäßig besprüht wurden. Nur 33 % der befragten ZoofachhändlerInnen verwenden Beleuchtungskörper, welche den Stroboskopeffekt bei den Vögeln verhindern. Schließlich ist auch in der Vogelhaltung das Unterschreiten der Mindestabmessungen bei den Unterkünften eine wichtige Schwachstelle im Zoofachhandel. 4.4.2.7. Thema „Stroboskopeffekt in Vogelunterkünften“ Gemäß § 4 (6) der TH-GewV dürfen in Räumen mit Vogelhaltung keine Beleuchtungskörper verwendet werden, die bei den Vögeln einen Stroboskopeffekt bewirken, da Vögel im Gegensatz zum Menschen höhere Flickerfrequenzen wahrnehmen, jedoch konventionelle Leuchtstoffröhren auf den Wahrnehmungsbereich des Menschen ausgerichtet sind (weiterführende Literatur: STEIGERWALD, 2006). Dieser Punkt lies sich im Rahmen des 51 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Projekts ProZoo vor Ort nicht befriedigend feststellen, da die Beleuchtungskörper oft hinter einer Kunststoffabdeckung verborgen waren und somit einer Überprüfung auf Vorhandensein eines entsprechenden Vorschaltgerätes nicht zugänglich waren bzw. keine geeignete Messapparatur für die Messung der Flickerfrequenz zur Verfügung stand. Deshalb wurde an der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine Kooperation des Instituts für Tierhaltung und Tierschutz mit dem Institut für medizinische Physik und Biostatistik gestartet, um ein passendes Messgerät zu entwickeln. Ein Prototyp des Geräts steht mit Abschluss des Endberichts zur Verfügung, genauere technische Spezifikationen können an dieser Stelle jedoch nicht beschrieben werden. In Modul 3 wurden die Vogel haltenden ZoofachhändlerInnen (N=48) befragt, ob sie Beleuchtungskörper verwenden, welche den Stroboskopeffekt bei den Vögeln verhindern (z.B. mittels elektronischem Vorschaltgerät). 33 % der befragten ZoofachhändlerInnen gaben an, dass die verwendeten Beleuchtungskörper zur Verwendung in der Vogelhaltung geeignet seien, 23 % verneinten. Jedoch gaben weitere 44 % der Befragten an, dass sie nicht wissen, ob die vorhandenen Beleuchtungskörper den tierschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies macht einerseits deutlich, dass die Zahl jener, welche keine geeigneten Vorkehrungen gegen den Stroboskopeffekt getroffen haben, in Wahrheit weit höher sein dürfte. Andererseits deutet dieses Unwissen darauf hin, dass bei einem großen Teil der ZoofachhändlerInnen die Sensibilisierung für dieses vogelrelevante Thema noch weitgehend fehlt. 4.4.3. Haltung von Reptilien im Zoofachgeschäft In 137 Zoofachgeschäften (66,5 %) wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Reptilien gehalten. Jene ZoofachhändlerInnen wurden zur Haltung der Reptilien näher befragt und alle Unterkünfte mit Reptilien wurden von den Projektmitarbeiterinnen im Detail erhoben. 4.4.3.1. Ausstattung / Unterbringung Nach § 4 Z 3 der TH-GewV müssen Unterkünfte für Tiere leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. In 94 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte für Reptilien leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Nach § 4 Z 6 der TH-GewV müssen die Unterkünfte ausreichend beleuchtet sein. In 84 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte entsprechend beleuchtet, in den übrigen fehlte im Durchschnitt in 13 % der Terrarien die Beleuchtung. Wenn man nicht nur die Ausstattung des Terrariums mit einem Beleuchtungskörper heranzieht, sondern auch die Anbringung der Lampen bezüglich der Möglichkeit für die Tiere sich tatsächlich zu sonnen, so waren in 34,1 % der Geschäfte Terrarien mit unzureichender Möglichkeit zum Sonnen vorhanden. Dies war neben dem gänzlichen Fehlen von UV-Beleuchtung zumeist auf die unpassende Anbringung der Beleuchtungskörper zurückzuführen wie z.B. auf UV-Spots, die zu hoch oder in falsche Richtung strahlend angebracht wurden bzw. häufig auch auf UV-Röhren, die außerhalb der Terrarien über Glas angebracht wurden, wodurch nur ein geringer Anteil des UV-Lichts ins Terrarium gelangt, da Glas sehr viel des UV-Spektrums nicht durchlässt. Auch Spezialglasarten oder –plexiglasarten wie z.B. Quarz-Glas, welches jedoch für normale Anwendungen viel zu teuer ist, oder BOROFLOAT® (Fa. Schott) sind nicht 100 %ig UVdurchlässig. Wie in Abb.16 ersichtlich, reduzieren auch die Spezialgläser besonders die kurzwelligen Teile des UVB-Spektrums relativ stark. Aber gerade der Bereich zwischen 52 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 290 – 300 nm ist für die Vitamin D3 – Synthese verantwortlich (BURGER et al., 2007) und somit wesentlich. Zusätzlich nimmt der UV-Anteil einer Lampe mit der Zeit ab (genauso wie der Anteil des sichtbaren Lichts), wodurch ein regelmäßiger Wechsel der Lampen nötig ist. Sowohl für ZoofachhändlerInnen (Datum der Installation notieren!) als auch für Kontrollorgane ist eine Beurteilung dieses Punktes vor Ort ohne entsprechende Messgeräte schwierig bis unmöglich. Abb. 16: Transmission im UV-Bereich von BOROFLOAT®-Glas verschiedener Dicken aus: http://www.schott.com/hometech/german/download/transmit_uv_range.pdf Abb. 17: Sonnenplatz in Terrarien für Bartagamen Zusätzlich muss die Beleuchtung dem artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere entsprechen (§ 4 Z 6 TH-GewV). Die befragten ZoofachhändlerInnen gaben an, dass die Terrarien im Durchschnitt 11 Stunden pro Tag beleuchtet sind (Min: 3, 1. Quartil: 10, 3. Quartil: 12, Max: 24). 82 % der ZoofachhändlerInnen regeln die Beleuchtung mittels Zeitschaltuhr. 53 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Eine nächtliche Temperaturabsenkung in der Unterbringung muss sichergestellt sein (§ 5 (4) 2.THV). 100 % der befragten ZoofachhändlerInnen gaben an, dass in den Terrarien ein Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht besteht. Nach § 4 Z 6 der TH-GewV müssen die Unterkünfte ausreichend belüftet sein. In 40 % der Geschäfte waren alle Terrarien sowohl oben als auch seitlich belüftet. In 14,5 % der Geschäfte fehlte eine Belüftung an der Oberseite der Unterkunft (im Durchschnitt bei 50 % der Terrarien). Eine seitliche Belüftung der Terrarien fehlte in 52 % der Geschäfte, wobei hier im Durchschnitt 20 % der Unterkünfte betroffen waren. Nach § 5 (5) der 2. THV ist Zugluft zu vermeiden. In keinem Geschäft konnte Zugluft im Terrarienbereich grobsinnlich festgestellt werden. Nach § 5 (7) der 2. THV müssen geeignete Geräte zur Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit vorhanden sein. In 55 % der Geschäfte waren in den Terrarien (teilweise) Thermometer angebracht (im Durchschnitt in 50 % der Unterkünfte, Max: 100 % in 11 Geschäften). Hygrometer waren in 48 % der Geschäfte in den Terrarien zu finden (im Durchschnitt in 50 % der Unterkünfte, Max: 100 % in 5 Geschäften). Abb. 18: Ausstattung eines Terrariums mit Thermometer und Hygrometer Diskussion / Empfehlung ProZoo: Ob die vorhandenen Geräte tatsächlich zur Messung geeignet sind, müsste noch geklärt werden bzw. die Verordnung müsste präzisieren, was unter einem „geeigneten“ Gerät zu verstehen ist. Der eben besprochene Punkt ist besonders interessant im Zusammenhang mit der Anforderung aus der 2.THV, dass das Klima (Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit) in den Unterkünften der jeweils gehaltenen Art entsprechen muss (§ 5 (4) der 2. THV). Dieser Punkt wurde im Rahmen des Projekts ProZoo aufgrund des erheblichen Mehraufwands nicht miterhoben, ist jedoch sowohl von den ZoofachhändlerInnen als auch den Kontrollorganen zu berücksichtigen. Um das Klima in den Terrarien zu ermitteln müsste jedoch in den meisten Fällen zusätzlich zur Umgebungstemperatur und der Luftfeuchtigkeit im Terrarium auch die lokale Temperatur des Sonnenplatzes gemessen werden. 54 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 19: Beispiel für ein nicht funktionierendes Thermometer im Terrarium Gemäß § 5 (10) Z 1 der 2. THV muss der verwendete Bodengrund den artspezifischen Bedürfnissen entsprechen. Im Großteil der Geschäfte wurde dieser Punkt weitgehend erfüllt (z.B. Rindenschnitzel, Sand oder spezieller Terrarienboden), jedoch gab es in 6 % der Geschäfte Unterkünfte ohne jeglichen Bodengrund, wobei es sich hierbei v.a. um Becken mit Wasserschildkröten handelte. Absolut ungeeignete Materialien wie Katzenstreu oder Zeitungspapier wurde nie als Bodengrund in den Terrarien vorgefunden. Abb. 20: Unterbringung von Wasserschildkröten in zu kleinem Becken ohne Bodengrund Die Ausstattung muss den Tieren auch Versteckmöglichkeiten bieten (§ 5 (10) Z 2 der 2. THV). Nur in 61 % der Geschäfte gab es in allen Terrarien geeignete Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere, in den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt in 24 % der Terrarien keine ausreichenden Versteckmöglichkeiten für die Tiere gegeben (1. Quartil: 12,5, 3. Quartil: 50, Max: 100). 55 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 21: Geeignete Rückzugsmöglichkeit für einen Leopardgecko Sofern erforderlich soll es auch Klettermöglichkeiten in geeigneter Größe und Dimension in den Terrarien geben (§ 5 (10) Z 4 der 2. THV). Dieser Punkt war im Großteil der Geschäfte (80 %) in allen Becken erfüllt, jedoch gab es eine große Spannbreite in der Qualität der Klettermöglichkeiten bzgl. Höhe, Material und Dimension. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Hier bedürfte es einer Spezifizierung, was im Einzelnen unter geeigneter Größe und Dimension zu verstehen ist und wo hier die Mindestanforderung liegt. Man könnte z.B. eine Forderung nach Nutzung der dritten Dimension für die Ausstattung von Terrarien kletternder Echsen und Schlangen präzisieren, indem man eine gewisse nutzbare Mindesthöhe festlegt, z.B. min. zwei Drittel der Terrarienhöhe o.ä.. Denkbar wäre auch eine Formulierung, welche die Besatzdichte mit einbezieht, sodass z.B. „ausreichend“ Klettermöglichkeiten vorhanden sein müssen, damit alle Tiere gleichzeitig klettern bzw. erhöht sitzen können. Sofern erforderlich oder möglich sollen die Unterbringungen bepflanzt sein (§ 5 (10) Z 5 der 2. THV). In 53 % der Geschäfte gab es Terrarien mit echten Pflanzen, wobei diese im Durchschnitt in 33 % der Terrarien zu finden waren (1. Quartil: 14, 3. Quartil: 57, Max: 100). Die Qualität der Bepflanzung (z.B. Art, Anzahl und Größe der Pflanzen) unterschied sich hier jedoch ebenfalls stark zwischen den jeweiligen Geschäften. Plastikpflanzen waren in 91 % der Geschäfte in Terrarien zu finden. Abb. 22: Plastikpflanzen bieten zwar Kletter- und Versteckmöglichkeiten, verbessern jedoch nicht das Mikroklima, wie echte Pflanzen dies tun 56 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Sofern erforderlich soll es Sichtschutzeinrichtungen innerhalb des Geheges bzw. zwischen den einzelnen Gehegen geben (§ 5 (10) Z 7 der 2. THV). Sichtschutzeinrichtungen innerhalb von Gehegen wurden als solche nicht erhoben, diese Formulierung bedarf in jedem Fall einer Präzisierung bzw. Klärung. Nur in 32 % der Geschäfte waren alle Terrarien an 3 Seiten blickdicht, wodurch ein ausreichender Sichtschutz zwischen den Gehegen in jedem Fall gewährleistet ist. 4.4.3.2. Betreuung Die Tiere müssen adäquat ernährt werden (§ 5 (9) der 2. THV). Eine eindeutige Aussage kann hier nur für reine Vegetarier wie z.B. für die Landschildkröten getroffen werden, weil diese immer geeignetes Futter vorliegen haben müssen. In 24 % der Geschäfte lag den Tieren zum Zeitpunkt der Erhebung kein Futter vor. In den übrigen 76 % der Geschäfte hatten die Landschildkröten zwar Futter vorliegen, jedoch war dies oftmals ungeeignet (Salat in 64 % der Geschäfte, verdorbenes Grünfutter,…). Das wesentlich artgerechtere Futtermittel Heu war nur in 28 % der Geschäfte in Terrarien von Landschildkröten vorhanden. Abb. 23: Fütterungsbeispiele in der Terraristik (Vegetarier) Bei den meisten anderen Reptilien (außer reinen Vegetariern) konnte die artgerechte Fütterung im Rahmen des Besuches nicht ausreichend beurteilt werden, da in 33 % der Geschäfte in keinem dieser Terrarien Futter vorgefunden wurde. Nur in 67 % der untersuchten Geschäfte war bei solchen Tieren zum Erhebungszeitpunkt gerade Futter vorhanden (im Durchschnitt in 29 % der Terrarien). 74 % der befragten ZoofachhändlerInnen gaben an, ihre Tiere täglich zu füttern, die übrigen nannten am häufigsten ein Intervall von 2 - 3 Tagen. Für das vegetarische Futterangebot gilt hier das gleiche wie z.B. bei den Landschildkröten, es wurde im überwiegenden Teil der Fälle Salat angeboten. Beim Vorhandensein von Lebendfutter / Insekten ist eine direkte Beurteilung im Terrarium schwierig, eindeutig negativ zu beurteilen sind jedoch die Fälle, in welchen tote Futtertiere vorgefunden wurden. Als wirklich artgerechtes Futter können die Insekten jedoch nur eingestuft werden, wenn sie auch entsprechend gefüttert wurden (ohne entsprechende Versorgung wird das Futtertier zu einer nährwertlosen Chitinhülle). Diskussion / Empfehlung ProZoo: Diesen Umstand kann man vor Ort am besten anhand der Unterbringung der Futterinsekten direkt im jeweiligen Zoofachgeschäft ableiten. Im Großteil der Geschäfte werden die Insekten ausschließlich in kleinen Plastikboxen mit 57 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Pappkartoneinlage und zumeist ohne Futter gehalten (Abb.24). Ein Bestäuben der Futtertiere mit Mineralstoffmischungen vor dem Verfüttern wurde als gängige Praxis vorgefunden. Im Sinne des Futterwerts der Tiere ist dieses vorgehen jedoch fraglich, weil man die Menge der Zusatzstoffe nicht richtig dosieren kann. Man bekommt variable Ergebnisse je nach den Charakteristika des Puders, der Spezies des Insekts und der Möglichkeit des Insekts sich selbst zu putzen und somit das Ergänzungsfutter zu entfernen. Deshalb ist der Fütterung der Futterinsekten mit einer entsprechenden Diät hier eindeutig der Vorzug zu geben, weil so der Inhalt des Verdauungstraktes der Insekten den Nährwert des Körpers der Insekten ergänzt (FINKE, 2003). Abb. 24: Beispiel für die gängige Haltung von Futterinsekten in Zoofachhandlungen Darüber hinaus ist für die Möglichkeiten einer artgemäßen Wasseraufnahme zu sorgen (§ 5 (9) der 2. THV). In 76 % der Geschäfte wurde in allen Terrarien Wasser in Form eines Badebeckens und / oder eines Tränkebeckens angeboten. Allerdings war nur in 60 % der Geschäfte die Wasserqualität in allen Terrarien gut, in den übrigen Geschäften gab es Becken, die entweder verschmutzt (z.B. Kot oder tote Futtertiere) oder mit Algenbildung versehen waren. Die Position der Becken war fast durchwegs in Ordnung, nur in 5 % der Geschäfte befanden sich einzelne Becken an ungeeigneten Stellen bzw. hatten eine unpassende Form (z.B. zu hoher Rand bei Landschildkröten). In 9 % der Geschäfte gab es einzelne Terrarien, in welchen die Tränkebecken zum Zeitpunkt der Erhebung nicht befüllt waren. In manchen Fällen waren Wasserbecken, die als Bademöglichkeit dienen sollten, zu klein dimensioniert (Abb.25). 98 % der befragten ZoofachhändlerInnen gaben an täglich frisches Trinkwasser anzubieten. Alle ZoofachhändlerInnen berichteten, dass sie die Reptilien regelmäßig besprühen. 93 % besprühen die Tiere händisch, 23 % besprühen die Tiere (teilweise) automatisch. 58 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 25: Zu klein dimensioniertes Badebecken für Schlange Gemäß § 6 (1) der TH-GewV müssen die Tiere vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt werden. Im Großteil der untersuchten Zoofachhandlungen war dieser Punkt erfüllt, jedoch gab es einzelne Zoofachhandlungen, wo kranke / schwache Fische als Futter in die Becken der Wasserschildkröten gesetzt wurden (siehe auch Punkt 4.4.5. Haltung von Fischen). Zusätzlich wurden in manchen Geschäften Tiere aufgrund der unpassenden Vergesellschaftung zwar keiner unmittelbaren Gefahr jedoch sicherlich großem Stress ausgesetzt, z.B. bei der Vergesellschaftung von Chamäleons mit anderen kletternden Echsen (z.B. Wasseragame, Nackenstachler, Taggecko) auf relativ engem Raum. Nach § 7 (3) der TH-GewV dürfen Reptilien erst zum Verkauf angeboten werden, wenn […] die Tiere futterfest sind. Zum Zeitpunkt der Erhebungen konnte in verschiedenen Geschäften festgestellt werden, dass Reptilien gehalten wurden, die nicht futterfest waren (z.B. in Gesprächen erwähnt oder Fütterungsversuche beobachtet). Nach der Auskunft der meisten ZoofachhändlerInnen würden diese Tiere erst nach einer Gewöhnung an die Futteraufnahme an Kunden abgegeben, aber teilweise wurden auch nicht futterfeste Tiere zum Verkauf angeboten (z.B. während der Betriebserhebung verkauft). Diskussion / Empfehlung ProZoo: Diese Anforderung kann daher in der Praxis nicht ausreichend kontrolliert werden. Es sollte deshalb angestrebt werden, dass eine verpflichtende Kennzeichnung der Terrarien mit noch nicht futterfesten Tieren erfolgt (z.B. „Tier noch nicht futterfest und daher nicht zum Verkauf“). Jedoch stellt sich die Frage, inwieweit diese Kennzeichnung für Kontrollorgane (und Kunden) überprüfbar ist. Eine andere Lösung wäre hier, das Verkaufsverbot auf ein Haltungsverbot von nicht futterfesten Tieren in den Verkaufsräumen abzuändern. Der Verkauf nicht futterfester Reptilien gefährdet akut die Gesundheit der Tiere und versetzt darüber hinaus die neuen TierhalterInnen in eine unangenehme oft unlösbare Situation. 4.4.3.3. Mindestabmessungen Tabelle 15: Mindestabmessungen für Landschildkröten in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=79) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen Mindestgrundfläche in m2 Median Quartile Minimum Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum 0,40 0,3 – 0,6 0,09 0,18 m2 5,1 % 59 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Mindesthöhe in m Median Quartile Minimum Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum 0,48 0,4 – 0,5 0,2 0,30 m 2,6 % Tabelle 16: Mindestabmessungen für Wasserschildkröten in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=78) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen Mindestgrundfläche Wasserteil in m2 Median Quartile Minimum Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum Mindestgrundfläche Landteil in m2 Mindesthöhe in m Mindestwassertiefe in cm Median Quartile Minimum Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum Median Quartile Minimum Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum Median Quartile Minimum Mindesttiefe nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum 0,36 0,25 – 0,53 0,08 0,12 m2 1,3 % 0,074 0,047 – 0,12 0 0,06 m2 38 % 0,40 0,32 – 0,45 0,22 0,30 m 10,5 % 13 10 – 20 5 10 cm 24,4 % 60 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tabelle 17: Mindestabmessungen für Schlangen in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=78) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen Mindestgrundfläche in m2 Mindesthöhe in m Median Quartile Minimum Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum Median Quartile Minimum Absolute Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum 0,24 0,17 – 0,36 0,06 0,18 m2 26,9 % 0,40 0,4 – 0,55 0,18 0,60 m 76,9 % Tabelle 18: Mindestabmessungen für Echsen in den untersuchten Zoofachgeschäften (N=114) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen Mindestgrundfläche in m2 Mindesthöhe in m Median Quartile Minimum Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum Median Quartile Minimum Absolute Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 der TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum 0,24 0,16 – 0,32 0,06 0,18 m2 30,7 % 0,40 0,36 – 0,48 0,2 0,35 m 21,9% Die Knackpunkte im Bereich der Mindestmaße in der Terraristik scheinen einerseits die Größe (und teilweise auch die Gestaltung) der Landteile sowie die Wassertiefe bei Wasserschildkröten zu sein (siehe auch Beispiel weiter unten). Weiters weisen viele Geschäfte Terrarien unter den Mindestgrößen für Echsen und auch für Schlangen (z.B. erfüllten 77 % der Geschäfte die Mindesthöhe bei Schlangen nicht) auf. 61 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 26: Natürlich gestalteter Landteil bei Wasserschildkröten mit Steinplatten, Pflanzen und Wurzelwerk Diskussion / Empfehlung ProZoo: Es wurde bewusst bezogen auf die Terrariengrößen nur auf die in Anlage 1 der TH-GewV gesetzlich geforderten absoluten Mindestanforderungen eingegangen. Eine Unterteilung in bodenlebende und kletternde Schlangen / Echsen wurde aus zweierlei Gründen nicht getroffen: Erstens wurden schon die geringeren Anforderungen in solch starkem Ausmaß unterschritten und zweitens ist aus Sicht der ZoofachhändlerInnen aber besonders auch der Kontrollorgane hier eine eindeutige Zuteilung der Tiere in der 2. THV in diese beiden Gruppen von Nöten, um diese Anforderungen in der Realität umsetzbar zu machen. Ansonsten wird man um Diskussionen, ob die Tiere kletternd sind oder ob Kletterstrukturen für sie „sogar gefährlich“ sind, oftmals nicht herumkommen. Außerdem stellt sich für die Besatzdichten hier dasselbe Problem wie in der Kleinsäugerhaltung – die Formeln mit Körperlängen der Tiere sind aus der Sicht des Teams ProZoo für die Praxis besonders im Rahmen von Kontrollen nicht praktikabel, und es wird empfohlen, diese gegen eine Praktikablere zu ersetzen. Sinnvoller wäre hier, v.a. für Schlangen aber auch für Echsen, eine Einteilung in Größengruppen ähnlich der, wie sie in Anlage 3 der 2. THV für Schlangen vorgesehen ist (Gruppe von Körperlänge bis 50 cm, 50 – 100 cm, 100 – 150 cm,...). Größen von Schildkröten lassen sich vergleichsweise noch einfacher schätzen / vermessen, jedoch ist z.B. in Bezug auf Wasserschildkröten häufig die Besatzdichte das größere Problem. Beispiel: Wenn man Wasserschildkröten mit einer Körperlänge von 7 cm in einem Becken mit einer Grundfläche von 0,5 m2 (Höhe = 0,3 m; Wasserhöhe 10cm; Volumen 50 Liter) hält, dann ist es gesetzlich möglich in diesem Becken 32 Tiere zu halten (Berechnung: 1. Tier L3 x L3 = 0,0441; 0,18 – 0,0441 = 0,4559; jedes weitere Tier: L3 x L = 0,0147; 0,4559 : 0,0147 = 31,01 Tiere). Eine weitere Diskrepanz besteht darin, dass auch adulte Wasserschildkröten im Zoofachhandel gehalten werden. Beispiel: 1 Schmuckschildkröte, KL = 25 cm. Diese Beispiels-Schildkröte würde im Rahmen der kurzfristigen Haltung ein Volumen von 56 Liter (L3 x L3 = 0,56; Wasserhöhe 10cm) benötigen, wohingegen für die dauerhafte Haltung einer solchen Schildkröte (2. THV) 1000 Liter vorgeschrieben sind (Differenz: 946 l). Deshalb wäre hier ebenfalls eine Einteilung in Größengruppen sinnvoller, besonders auch für die vorgeschriebene Mindestwasserhöhe (diese ist im Moment konstant 10 cm, auch für eine Schildkröte mit 25 -30 cm Körperlänge). 62 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.4.3.4. Parameter „Tierhaltung Terraristik“ Aus der Vielzahl von erhobenen Punkten wurden schließlich für die Beurteilung der Qualität der Tierhaltung im Bereich Terraristik 24 Beurteilungskriterien herangezogen. Die folgenden Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren Ausreichende Beleuchtung in allen Unterkünften Alle Unterkünfte seitlich belüftet Alle Unterkünfte oben belüftet In keiner Unterkunft Zugluft Thermometer vorhanden Hygrometer vorhanden Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht vorhanden In allen Unterkünften Bodengrund Versteckmöglichkeiten in allen Unterkünften Klettermöglichkeiten in allen Unterkünften (sofern erforderlich) Echte Pflanzen vorhanden Wasser in allen Unterkünften vorhanden Bei Landschildkröten überall Futter vorhanden Mindestabmessungen für Wasserteil bei Wasserschildkröten erfüllt Mindestabmessungen für Landteil bei Wasserschildkröten erfüllt Mindestabmessungen für die Höhe der Unterkunft bei Wasserschildkröten erfüllt Mindestabmessungen für die Wassertiefe bei Wasserschildkröten erfüllt Mindestfläche für Landschildkröten erfüllt Mindestabmessungen für die Höhe der Unterkunft bei Landschildkröten erfüllt Mindestfläche für Schlangen erfüllt Mindestabmessungen für die Höhe der Unterkunft bei Schlangen erfüllt Mindestfläche für Echsen erfüllt Mindestabmessungen für die Höhe der Unterkunft bei Echsen erfüllt Als Parameter „Tierhaltung Terraristik“ für das jeweilige Geschäft wurde dann der Prozentsatz an erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten berechnet. Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter „Tierhaltung Terraristik“ 76 % der möglichen Punkte (Min: 23,9, 1. Quartil: 68, 3. Quartil: 85, Max: 100). Nur drei Geschäfte erreichten 100 % der möglichen Punkte, drei Geschäfte erreichten weniger als 50 % der möglichen Punkte. 63 / 133 % erfüllte Punkte FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1 51 101 Anzahl Geschäfte Abb. 27: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Terraristik“ 4.4.3.5. Schwachstellen der Terraristik im Zoofachhandel Bei der Terraristik liegen die Schwachstellen v.a. im Bereich der Mindestgrößen für die Terrarien. Am Auffälligsten ist hier das Ergebnis zu den Mindesthöhen für Schlangen, welche in 77 % der Geschäfte nicht erfüllt waren. Aber auch Mindestgrundflächen bei Echsen und Schlangen, sowie Größe und Beschaffenheit der Landteile und Wassertiefe bei Wasserschildkröten waren in vielen Geschäften problematisch. Eine gewisse Mindestgröße von Terrarien ist jedoch unbedingt nötig, um den Tieren das entsprechende Klima in der Unterkunft ermöglichen zu können. Auch Pflanzen spielen in Zusammenhang mit dem Mikroklima der Terrarien eine wichtige Rolle und sind zudem noch Kletter-, Versteck- und Ruheplätze sowie Häutungshilfen (BNA – Schulungsordner Terraristik, 2004). Jedoch wiesen nur 47 % der Zoofachgeschäfte in ihren Terrarien echte Pflanzen auf. Passend dazu hatten die Terrarien häufig auch zu wenige Versteckmöglichkeiten (in fast 40 % der Geschäfte). Auch die Belüftung der Terrarien war in einem großen Teil der Geschäfte teilweise mangelhaft. Außerdem fehlten oft geeignete Messgeräte (Thermometer, Hygrometer), um das Klima in der Unterkunft zu überwachen. 4.4.4. Haltung von Amphibien und Wirbellosen im Zoofachgeschäft 16,5 % der untersuchten Zoofachgeschäfte hielten zum Zeitpunkt des Besuchs Froschlurche (N=34), 6 % hielten Schwanzlurche (N=13). In 8 Geschäften fanden sich Korallenfingerlaubfrösche, in 11 Geschäften Dentrobaten (Pfeilgiftfrösche) und in 14 Geschäften diverse andere Frösche. Im Bereich der Aquaristik waren (Zwerg)Krallenfrösche häufig zu finden. An Schwanzlurchen fanden sich Axolotl, diverse Molche und Lurche. Die Erhebung der Unterkünfte für Amphibien konnte im Rahmen dieses Projektes aufgrund des großen Mehraufwands nicht im Detail durchgeführt werden, jedoch muss generell angemerkt werden, dass sich Amphibien für die Haltung im Zoofachhandel deshalb nur mäßig eignen, weil sie z.T. derart hohe Ansprüche an ihr Habitat stellen. Die Schaffung der richtigen Umgebung z.B. mit Bepflanzung und feuchtem Bodengrund etc. ist im Zoofachhandel 64 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 besonders aufwendig und aufgrund des Bedarfs an Reinigung und Desinfektion vor Neubesatz in der Praxis kaum zu handhaben. Die Haltung von Amphibien im Zoofachhandel sollte deshalb einigen Spezialisten vorbehalten bleiben, welche gewillt sind, für die Tiere den entsprechenden Aufwand zu treiben. Die tierschutzrechtlichen Regelungen für die Haltung von Amphibien finden sich in Anlage 4 der 2. THV; in der TH-GewV sind Amphibien nicht erwähnt. In 38,5 % der Zoofachgeschäfte (N=79) wurden Wirbellose gehalten. In 68 Geschäften wurden verschiedene Arten von Vogelspinnen (zum Teil in großer Zahl) gehalten, in 33 Geschäften wurde der Kaiserskorpion angeboten, in 13 Geschäften Achatschnecken, in 8 Geschäften Landeinsiedlerkrebse, in 8 Geschäften Stabheuschrecken und noch vereinzelt andere wie z.B. Tausendfüssler, Gottesanbeterinnen oder wandelnde Blätter. Im Bereich der Aquaristik fanden sich v.a. Süßwassergarnelen in relativ großer Zahl, aber auch Zierhummer und -krabben bzw. im Bereich Meerwasser Korallen. Auch für Wirbellose gilt das Bundestierschutzgesetz z.B. das Verbot der Tierquälerei in § 5 des TSchG. Wie für alle anderen Tiere gilt hier, dass es verboten ist, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Das Vorenthalten von Grundbedürfnissen wie z.B. Futter und Wasser ist somit verboten. Hier wäre z.B. zu klären, ob das Anbieten von Hydrogel bei Spinnen (in 66 % der Geschäfte anstatt Wasser angeboten) den Ansprüchen der Tiere tatsächlich gerecht wird. Da eine Vielzahl von Zoofachhandlungen Wirbellose anbietet, ist es definitiv erforderlich für diese Tiere zumindest Mindestanforderungen bzgl. ihrer Haltungsbedingungen in der TH-GewV anzuführen. 4.4.5. Haltung von Fischen im Zoofachgeschäft In 180 Zoofachgeschäften (87 % der untersuchten Geschäfte) wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Fische gehalten. Jene ZoofachhändlerInnen wurden zur Haltung der Fische näher befragt und die Becken mit Fischen wurden von den Projektmitarbeiterinnen im Detail erhoben. 4.4.5.1. Wasserbeschaffenheit Es wurden in 151 Süßwasserbecken verschiedene Wasserparameter gemessen. Diese Becken hatten eine Durchschnittsgröße von 68 l (Min: 25, 1. Quartil: 46, 3. Quartil: 100, Max: 21000). 36 % der untersuchten Becken waren kleiner als 54 l. Vom Besatz mit Fischarten bilden die untersuchten Becken einen gesamten Querschnitt ab, von Guppy, Molly, Platy über Diskus bis zu Teichfischen. Der Besatz der gemessenen Becken lag im Durchschnitt bei 27 Fischen (Min: 2, 1. Quartil: 15, 3. Quartil: 40, Max: 90), und die Besatzdichte im Durchschnitt bei 2,6 l / Fisch (Min: 0,4 l, 1. Quartil: 1,6, 3. Quartil: 4,5, Max: 2100 l). 78 % der untersuchten Becken waren bepflanzt, wobei im Durchschnitt 3,5 Pflanzen pro Becken (Max: 16) zu finden waren. In 60 % der gemessenen Becken waren ausreichend Rückzugsmöglichkeiten gegeben. 94 % der Becken hatten als Bodengrund Kies, 3 % Sand und 1,5 % Steine, wohingegen 1,5 % der Becken keinen Bodengrund aufwiesen. In 9 % der untersuchten Becken waren kranke und / oder tote Fische zu finden. Zur Überprüfung der Wasserbeschaffenheit wurden ein Oximeter (Oxi 315i der Fa. WTW), ein pH-Meter (pH 315i der Fa. WTW) und chemische Tropftests (Visocolor ECO Analysenkoffer der Fa. Macherey-Nagel) verwendet. 65 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tabelle 19: Folgende Parameter wurden in Bezug auf die Wasserbeschaffenheit gemessen (N=151) Parameter Median Quartile Minimum Maximum Sauerstoff 6,43 mg/l 6 – 6,85 0,85 9 81,5 % 76,5 – 87 12 100 162 mbar 149 – 175 20 229 26,5°C 25,1 – 27,3 18,2 31,7 8,05 7,7 – 8,3 6,23 8,81 Gesamthärte (GH) 15 dH 10 – 21 4 53 Carbonathärte (CH) 9°dH 6 – 12 1 24 Ammonium 0 mg/l 0–0 0 3 Nitrit 0 mg/l 0 – 0,02 0 0,5 Nitrat 50 mg/l 25 – 70 5 120 Sauerstoffsättigung Sauerstoffpartialdruck Temperatur pH-Wert Abb. 28: Vorgehensweise bei Messung mit Oximeter, pH-Meter und Tropftests Gemäß den Angaben für Zierfische in Punkt 3.1.1. Anlage 2 der TH-GewV sind ein NitritWert von 0 mg/l vorgeschrieben und ein maximaler Nitrat-Wert von 150 mg/l zulässig. In 45 % der Geschäfte konnten Spuren von Nitrit im Wasser des untersuchten Beckens nachgewiesen werden. Bzgl. des Nitrat-Werts ist keine 100%ige Aussage möglich, da der Tropftest der Fa. Macherey-Nagel nicht bis 150 mg/l misst, jedoch lag in 9 % der Geschäfte der Nitrat-Wert über 100 mg/l und in 32 % der Geschäfte lag der Nitrat-Wert über den für die Pflege von Fischen in privater Obhut (2. THV) vorgeschriebenen max. 50 mg/l. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Nitrit ist zwar für die Fische grundsätzlich giftig, eine gewisse Konzentration von Nitrit ist zu manchen Zeitpunkten im Aquarium jedoch obligatorisch (z.B. nach einem Hantieren im Becken wie Reinigung des Bodengrunds oder Umsetzen von Pflanzen). So geben z.B. RIEHL und BAENSCH (2000) einen Nitritgehalt von 66 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 0,2 mg/l für die meisten Fische als bedenklich an. Auch andere Autoren geben diesen Grenzwert an (z.B. UNTERGASSER, 2000), da dieser Wert über längere Zeit die Organe der Fische dauerhaft schädigt. Werte über 0,5 mg/l können für einige Fischarten tödlich sein (KÖLLE, 20001). Die Nachweisbarkeitsgrenze des in diesem Projekt verwendeten Tests liegt bei einem Nitritgehalt von 0,01 mg/l. 91 % der von uns nachgewiesenen Nitritwerte lagen jedoch unter 0,1 mg/l, und nur 4 % der Becken (9 Geschäfte) lagen bei oder über dem als kritisch angegebenen Wert von 0,2 mg/l. Der in der Verordnung angegebene Grenzwert von 0 mg/l Nitrit in Aquarien – also die Forderung nach „nicht nachweisbar“ – wird vom ProjektTeam als nicht sinnvoll eingeschätzt und sollte in Rücksprache mit Fisch-Experten überarbeitet werden. Vorschlag des Team ProZoo: Den Grenzwert mit 0,1 mg/l festlegen, jedoch mit dem Zusatz zu versuchen den Nitritwert generell so gering wie möglich zu halten. Geeignete Maßnahmen hierzu sind u.a.: Regelmäßiger Teilwasserwechsel, Filterung optimieren, totes organisches Material sofort entfernen, Fischbesatz reduzieren, Fütterungsmenge und –rate auf die vorhandenen Fische abstimmen, Bepflanzung der Becken. Weiters müssen gemäß den Angaben für Zierfische in Punkt 3.1.1. Anlage 2 der TH-GewV der pH-Wert sowie die Werte für GH (Gesamthärte) und KH (Karbonathärte) im Hälterungswasser den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies entsprechen. In 73 % der besuchten Zoofachgeschäfte entsprach der pH-Wert den in den untersuchten Becken gehaltenen Fischen, in den übrigen Geschäften lag er über den Richtwerten einer oder mehrerer gehaltener Arten. In 78 % der Geschäfte entsprach der Wert für Gesamthärte den in den Becken befindlichen Fischarten, in den übrigen waren die Werte für GH zu hoch. Für die Karbonathärte werden in der 2. THV im Bereich der Süßwasseraquaristik keine Grenzwerte für die einzelnen Arten angegeben. Gemäß Punkt 3.1.2. Anlage 2 der TH-GewV muss die Wassertemperatur den natürlichen Bedürfnissen der Fischart entsprechen. In 84 % der Geschäfte lag die Wassertemperatur der Becken in einem für die gehaltenen Fische entsprechenden Bereich, in den übrigen Geschäften lagen die gemessenen Werte meist darüber. In 56 % der untersuchten Geschäfte erfolgt regelmäßig eine Wasseraufbereitung, 48 % der Geschäfte haben eine Osmoseanlage in Betrieb, 5 % einen Ionenaustauscher. 47 % der ZoofachhändlerInnen gaben an allen Fischen einheitliche Wasserverhältnisse zur Verfügung zu stellen, während die übrigen 53 % die Wasserverhältnisse unterschiedlich gestalten je nach Anforderung der Fischarten. 4.4.5.2. Betreuung Im Durchschnitt war 7 Tage vor der Messung im Rahmen des Besuchs von ProZoo in den Becken der letzte Teilwasserwechsel durchgeführt worden (Min: 0 also am selben Tag, 1. Quartil: 3, 3. Quartil: 9, Max: 240). Diskussion / Empfehlung ProZoo: Der zeitliche Abstand zum letzten Teilwasserwechsel korrelierte hoch signifikant mit dem Nitratgehalt im Becken (rs = 0,332, p ≤ 0,01), d.h. der Nitratgehalt war umso höher, je länger der letzte Wasserwechsel zurück lag. Aufgrund der Durchschnitts-Ergebnisse von 0 mg/l Nitrit und 42 mg/l Nitrat bei einem Teilwasserwechsel von im Durchschnitt 30 % vor 7 Tagen, wird ein wöchentlicher Teilwasserwechsel für Verkaufsbecken empfohlen. 69 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, einen Teilwasserwechsel mindestens einmal pro Woche durchzuführen, wobei hier im Durchschnitt 30 % der Wassermenge getauscht werden (Min: 1,5, 1. Quartil: 25, 3. Quartil: 33, Max: 80). 67 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Darüber hinaus gaben 29 % der ZoofachhändlerInnen an, die Becken mehrmals wöchentlich zu reinigen, 53 % tun dies einmal pro Woche und die restlichen 18 % seltener, wobei die Angaben hier meist bei 1-2 mal pro Monat lagen. Nach Anlage 5 Abschnitt 1.1 (17) der 2. THV sind Jungfische täglich zu füttern. 93 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, die Fische mindestens einmal täglich zu füttern, wobei bei dieser Angabe beachtet werden muss, dass aber nur 66 % der ZoofachhändlerInnen laut eigenen Angaben auch Sonn- und Feiertags die Tiere in ihrem Geschäft betreuen. Bezieht man diese Tatsache mit ein, dann sind es nur mehr 59 % der ZoofachhändlerInnen, die die Fische tatsächlich täglich füttern. Eine nicht tägliche Betreuung der Tiere widerspricht jedoch in mehrfacher Hinsicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen, nicht nur die Fütterung betreffend. Auch die geforderte regelmäßige Kontrolle des Wohlbefindens der Tiere (Anlage 5 Abschnitt 1.1 (13) der 2. THV) ist so nicht wirklich zu gewährleisten. Z.B. muss die Beckentemperatur täglich überprüft werden (Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) der 2. THV). Nur 75 % der ZoofachhändlerInnen gaben jedoch an dies täglich zu tun. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass viele ZoofachhändlerInnen sonntags das Geschäft nicht aufsuchen, sinkt diese Zahl auf 47 %, die tatsächlich täglich die Wassertemperatur kontrollieren. Weiters gaben nur 79 % der ZoofachhändlerInnen an, die technische Ausstattung (z.B. Filterung) täglich zu überprüfen. Gemäß Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) der 2. THV müssen Härte, Nitratwert und pH-Wert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Hierzu gaben 87 % der ZoofachhändlerInnen an, diese Werte mindestens einmal alle zwei Wochen zu überprüfen, die übrigen 13 % gaben als Kontrollintervall zumeist ein Monat an. 4.4.5.3. Vergesellschaftung Punkt 3.2.1. Anlage 2 der TH-GewV besagt, dass nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an Wasserbeschaffenheit und –temperatur vergesellschaftet werden dürfen. Soweit aus den Ergebnissen der für die Wasserproben untersuchten Becken ersichtlich, wurde dieser Punkt in den Zoofachhandlungen weitgehend erfüllt. Gemäß Punkt 3.2.2. Anlage 2 der TH-GewV ist bei der Haltung von Kampffischmännchen (Betta) zu gewährleisten, dass den Tieren bei Einzelhaltung ein Wasservolumen von mindestens einem Liter zur Verfügung steht. In 85 % der besuchten Zoofachgeschäfte mit Aquaristikabteilung wurden zum Zeitpunkt der Untersuchung männliche Kampffische gehalten. In keinem dieser Zoofachgeschäfte war zum Zeitpunkt des Besuchs ein Kampffischmännchen in derart kleinen Becken gehalten. Die kleinsten Becken für Kampffischmännchen hatten eine Größe von 2,6 l. Im selben Punkt ist gefordert, dass der dauernde Sichtkontakt zu anderen Kampffischmännchen zu unterbinden ist. In 15 % der Geschäfte mit männlichen Kampffischen waren die Tiere ohne Sichtschutz in nebeneinander liegenden Becken untergebracht. 68 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 29: Haltung von zwei Kampffischmännchen ohne Unterbindung des dauernden Sichtkontakts Gemäß § 6 (1) der TH-GewV müssen die Tiere vor stärkeren Artgenossen und Beutegreifern geschützt werden. Im Großteil der untersuchten Zoofachhandlungen war dieser Punkt erfüllt, jedoch gab es einzelne Zoofachhandlungen, wo kranke / schwache Fische in die Becken der Wasserschildkröten gesetzt wurden, um diesen als „Lebendfutter“ zu dienen. In manchen Becken bestand zusätzlich aufgrund eines enormen Größenunterschieds zwischen Fischen keine Sicherheit darüber, ob die kleinen Fische nicht ins Beutespektrum der größeren fallen könnten. 4.4.5.4. Ausstattung / Unterbringung Die Aquaristikanlagen in den untersuchten Geschäften waren im Durchschnitt 5 Jahre alt (von neuwertig bis 30 Jahre alt, 1. Quartil: 3, 3. Quartil: 10). Nach § 4 Z 3 der TH-GewV müssen Aquarien leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Dieser Punkt war in allen Zoofachgeschäften erfüllt. Nach § 4 Z 6 der TH-GewV müssen die Unterkünfte für Fische ausreichend beleuchtet sein. In 84 % der Geschäfte mit Aquaristikabteilung waren alle Becken ausreichend beleuchtet. In den übrigen 16 % waren im Durchschnitt 4 % der Becken nicht beleuchtet (Max: 50 %). Im selben Paragraphen wird gefordert, dass die Beleuchtung dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere entsprechen muss. Die befragten ZoofachhändlerInnen gaben an, dass im Durchschnitt die Aquarien für 10 Stunden pro Tag beleuchtet sind (Min: 6, 1. Quartil: 9, 3. Quartil: 12, Max: 13). 79 % der ZoofachhändlerInnen regeln die Beleuchtung in der Aquaristik über eine Zeitschaltuhr. Gemäß § 4 Z 5 der TH-GewV dürfen Fische nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten werden. In keinem der untersuchten Zoofachgeschäfte wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Fische in kugelförmigen Behältnissen gehalten, jedoch hatten einige Geschäfte derartige Behältnisse im Angebot. „Goldfischkugeln“ sind von der TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz) in das Merkblatt „Tierschutzwidriges Zubehör in der Heimtierhaltung“ (Merkblatt Nr. 62) aufgenommen worden, da sie durch die fehlende Möglichkeit sich zu orientieren oder sich zurückzuziehen bei den Fischen Stresszustände auslösen können. Auch der Gesundheitszustand der Fische ist in solchen Kugeln gefährdet, da kaum stabile Wasserwerte gewährleistet werden können (fehlender Filter, geringe Größe). Ähnliches gilt für Miniaturaquarien, Säulenaquarien und „lebende Gemälde“, die zusätzlich durch die 69 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 geringe räumliche Tiefe keine ausreichende Bewegungsmöglichkeit bieten. Solche Unterkünfte fanden sich ebenfalls im Angebot einiger Zoofachgeschäfte. Diskussion / Empfehlung ProZoo: Da sowohl „Goldfischkugeln“ als auch „lebende Gemälde“ u.ä. für die Haltung von Fischen ungeeignet sind, sollte überlegt werden, den Verkauf derartiger Unterkünfte in Österreich zu verbieten bzw. zumindest eine klare Deklaration „für die Haltung von Fischen ungeeignet“ auf derartigen Behältnissen zu fordern. Im Merkblatt über „Tierschutzwidriges Zubehör in der Heimtierhaltung“ ist für Fische weiters ungeeigneter Kies enthalten. Hier sind Hochofenschlacken, scharfkantiger Kies (z.B. Basaltkies), Glitzersteine und gefärbter Kies angeführt. Bei letzterem können Färbemittel schädigende Stoffe ins Wasser abgeben. In 57 % der untersuchten Zoofachgeschäfte war gefärbter Kies in den Aquarien vorhanden. Im Durchschnitt enthielten 17 % der Becken gefärbten Kies (Min: 2,4, 1. Quartil: 10, 3. Quartil: 31, Max: 100). Gemäß Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) der 2. THV muss entsprechender Bodengrund (Sand, Kies, Steine) vorhanden sein. In 94 % der Fischführenden Zoofachgeschäfte wurde Kies als Bodengrund verwendet, in 28 % der Geschäfte war Sand als Bodengrund in den Becken, in 8 % auch Steine. In 6 % der Geschäfte waren auch Becken ohne Bodengrund vorhanden, in 4 Geschäften waren mehr als die Hälfte der Becken ohne Bodengrund, in einem davon wurde in keinem Becken Bodengrund angeboten. Abb. 30: Bodengrund und Bepflanzung in einem Becken für Teichfische Im selben Abschnitt werden Versteckmöglichkeiten für Fische gefordert. Nur in 15 % der untersuchten Zoofachgeschäfte waren ausreichend Rückzugsmöglichkeiten in allen Becken vorhanden. In den übrigen 85 % waren im Durchschnitt 38 % der Becken mit unzureichend Versteckmöglichkeiten ausgestattet (Min: 2, 1. Quartil: 17, 3. Quartil: 75, Max: 100). Es wird ebenfalls eine Bepflanzung der Becken gefordert, sofern die Fressgewohnheiten der Fische das zulassen. In nur 23 % der Geschäfte waren alle Aquarien bepflanzt, wohingegen in den restlichen Geschäften im Durchschnitt 24 % der Becken nicht bepflanzt waren (Min: 1, 1. Quartil: 9, 3 Quartil: 50, Max: 100). Diskussion / Empfehlung ProZoo: Sowohl Rückzugsmöglichkeiten als auch Bepflanzung sind im Großteil der untersuchten Zoofachgeschäfte ungenügend vorhanden. Die oben genannten Zahlen scheinen noch nicht so dramatisch, jedoch besteht in 42 % der Geschäfte die Bepflanzung im Durchschnitt nur aus einer einzigen Pflanze und in 62 % der Geschäfte wurde von den Erhebungspersonen die Bepflanzung als „gering“ gescored, und nur in 17 % wurde eine durchschnittlich „starke“ Bepflanzung vorgefunden. Rückzug und Bepflanzung sind jedoch für das Wohlbefinden der Fische und die Pflanzen auch für die Stabilität der Wasserwerte sehr wichtig. Die Kompromisse auf Kosten der Fische, die die 70 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 ZoofachhändlerInnen hier aus Arbeits- und ökonomischen Gründen oft eingehen, sollten daher nicht akzeptiert werden. Es müsste hier jedoch in der Verordnung festgelegt werden, ob in allen Becken Bepflanzung gefordert wird, oder ob bei manchen Fischen (z.B. einigen Barscharten) evtl. darauf verzichtet werden kann. Die in Anlage 5 Punkt 1.1 (7) der 2. THV geforderte Einbeziehung von Versteckmöglichkeiten und Bepflanzung als maßgebend für das Wohlbefinden der Tiere, bedarf deshalb im Sinne der Vollziehbarkeit einer Präzisierung, wann z.B. eine Strukturierung als Versteckmöglichkeit zu werten ist. Abb. 31: Starke Bepflanzung in einem Aquarium (Schaubecken) 4.4.5.5. Mindestabmessungen In Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) der 2. THV wird ein ausreichender Schwimmraum für die Fische gefordert. Diese Forderung ist sicher auch in Zusammenhang mit Anlage 5 Abschnitt 1.1 (9) der 2. THV zu sehen, dass eine dauerhafte Haltung in Aquarien unter 54 Liter verboten ist. Diese Anforderung trifft auch auf die Haltung im Zoofachhandel zu, da diese im Allgemeinen nicht zu den Ausnahmen für kurzzeitig geringere Beckenmaße gehört (Zuchtvorbereitung, Zucht, Ausstellung von Einzeltieren oder Paaren, Wettbewerbe). In 35 % der Geschäfte gab es Becken mit weniger als 54 Liter Außenmaß. In diesen Geschäften waren im Durchschnitt 47 % der Becken kleiner als 54 l (Min: 2, 1. Quartil: 27, 3. Quartil: 64, Max: 100). Jedoch hat ein Becken mit den Außenmaßen 60 x 30 x 30 cm (54 l) einen Schwimmraum unter 54 Liter (z.B. 59 x 29 x 27 cm = 46 Liter). Wenn man also davon ausgeht, dass den Fischen 54 Liter Schwimmraum zur Verfügung stehen sollen, dann waren es sogar 67 % der Geschäfte, die Becken unter diesem Mindestwert verwendeten. In diesen Geschäften hatten im Durchschnitt 51 % der Becken weniger als 54 l Schwimmraum zur Verfügung (Min: 2, 1. Quartil: 38, 3. Quartil: 75, Max: 100). Diskussion / Empfehlung ProZoo: Die derzeit in Anlage 5 der 2. THV geforderten Mindestmaße beziehen sich auf die Kantenlänge (Außenmaße) von handelsüblichen Aquarien (z.B. 60cm x 30cm x 30 cm = 54 Liter). Außenmaße (Kantenlängen des Beckens) lassen jedoch keinen korrekten Rückschluss auf die angebotene Wassermenge zu, da man ein Becken auch nur zur Hälfte füllen kann. Deshalb sollte sich die Verordnung nicht nur auf die Außenmaße beziehen. Bezieht man sich auf das Wasservolumen, gibt es im Zoofachhandel wiederum das Problem, dass hier oftmals mehrere Becken gemeinsam gefiltert werden und somit einen gemeinsamen Wasserraum darstellen. Wenn man die Anforderung der Verordnung auf das Wasservolumen beziehen würde, könnten sehr kleine Becken bzgl. des Schwimmraums (Raum, welcher den Fischen tatsächlich zur Fortbewegung zu Verfügung steht) die Folge sein. Derartige Becken mögen zwar die entsprechende Wasserbeschaffenheit gewährleisten (ausreichendes Wasservolumen), 71 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 jedoch bieten sie den Fischen zu wenig Bewegungsraum. Außerdem ist bei der gemeinsamen Filterung mehrerer Becken zu bedenken, dass Erkrankungen auf alle darin enthaltenen Fische übergreifen können und eine Behandlung eine Sperre des gesamten „Blocks“ zur Folge hat. Die Empfehlung des Teams ProZoo lautet daher, dass die in Anhang 5 der 2. THV geforderten Werte den Schwimmraum betreffen sollten, weil dies der den Tieren tatsächlich zur Verfügung stehende (Lebens-)Raum ist. Neben den Mindestmaßen für Becken sollte man jedoch nicht auf die Besatzdichte völlig vergessen, die im Zoofachhandel zeitweise sehr hoch sein kann. Die 2. THV (Anlage 5 Punkt 1.1. (7)) sieht die Besatzdichte auch als maßgebend für die Beurteilung des Wohlbefindens der Fische an. Jedoch werden die Anforderungen hierzu leider nicht näher präzisiert. Eine solche Präzisierung wäre aber im Sinne der Durchführbarkeit unbedingt von Nöten. In 71 Zoofachgeschäften, in welchen jedes Becken genau ausgezählt wurde, betrug die maximale Besatzdichte im Durchschnitt 976 ml/Fisch (1. Quartil: 724, 3. Quartil: 1321). Das geringste Volumen in einem der untersuchten Geschäfte betrug 253 ml/Fisch. Besatzdichtegrenzwerte zu definieren ist nicht einfach, jedoch sollte in der Verordnung auch ein absolutes Minimum an Wasservolumen pro Fisch angedacht werden. Abb. 32: Hohe Besatzdichte in einem Becken mit Goldfischen Nur in 33 % der Geschäfte entsprach die Beckengröße (der für die Wasserwerte untersuchten Aquarien) den in den Becken gehaltenen Fischarten (gemäß Anlage 5 der 2. THV). Das kam zum einen dadurch zustande, dass 53 % der untersuchten Becken unter dem Mindestmaß von 54 Liter lagen, zum anderen, dass auch zahlreiche Fischarten angeboten werden, die weitaus größere Mindestmaße verlangen (z.B. Diskus 240 l, Skalar 200 l, Prachtschmerle 375 l). Diskussion / Empfehlung ProZoo: In Bezug auf die Mindestgrößen der Becken sollte für den Zoofachhandel beachtet werden, dass dort häufig Jungfische der entsprechenden Arten gehalten werden. Die 2. THV (Anlage 5 Punkt 1.1. Abs. 7) fordert hier, dass Jungfische in Aquarien der gleichen Größe wie Adulte gehalten werden. Als sehr markantes Beispiel sei hier der Koi erwähnt: Für diese Fische wird in der Verordnung ein Aquarium mit einer Länge von mindestens der zehnfachen und einer Tiefe von mindestens der dreifachen Gesamtkörperlänge der Fische verlangt. Weiters ist in der Verordnung festgehalten, dass von der Gesamtkörperlänge, welche die betreffenden Fischarten im ausgewachsenen Zustand erreichen können, auszugehen ist. Dieser Zusatz bedeutet z.B. für den Koi, welcher adult bis zu einem Meter lang werden kann (z.B. in RIEHL und BAENSCH, 2000: Körperlänge Koi von 20 - 120 cm), dass eine Mindestbeckengröße von 10 m mal 3 m verlangt ist. Für Jungfische (z.B. mancher sehr groß werdender Kaltwasserzierfischarten) sollte daher besser von der Gesamtkörperlänge des aktuell im Becken gehaltenen größten Fisches ausgegangen werden. Dies wäre gerade für den Zoofachhandel sinnvoll, da nicht davon auszugehen ist, dass diese Fische im Geschäft bis zum Erreichen ihrer Endgröße 72 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 gehalten werden. In diesem Sinne sollte generell der Satz, dass Jungfische in Aquarien der gleichen Größe wie Adulte gehalten werden sollen, für Fischarten die im Laufe ihres Lebens eine beachtliche Endgröße erreichen können nochmals durchdacht werden. Zusätzlich ist die Bezeichnung „Tiefe“ in Anlage 5 Punkt 1.1. Abs. 7 der 2. THV missverständlich, da diese sowohl die Breite als auch die Höhe des Beckens bezeichnen könnte. Ansonsten wird in der 2. THV für die Beckengrößen immer von Länge, Breite und Höhe gesprochen, wodurch die geforderten Maße eindeutig zuzuordnen sind. Unabhängig davon, ob mit „Tiefe“ die Breite oder die Höhe gemeint ist, muss festgehalten werden, dass in jedem Fall ein Mindestmaß für die Errechnung des Mindestvolumens fehlt. Im Sinne der Vollziehbarkeit wäre jedoch ein errechenbares Mindestvolumen (so wie für die meisten Fischarten in der 2. THV angegeben) wünschenswert. Abb. 33: Beispiele für die Haltung von Süßwasserrochen im Zoofachhandel Die 2. THV (Anlage 5 Punkt 1.1. Abs. 7) fordert weiters für die Haltung von Süßwasserrochen eine Beckengröße von mindestens 4 m2 Grundfläche für zwei Tiere und für jedes weitere Tier einen Quadratmeter mehr. Gemäß Anlage 5 Punkt 1.1. Abs. 7 der 2. THV wird schlussendlich auch der Allgemeinzustand der Fische als maßgebend für die Beurteilung des Wohlbefindens der Fische angesehen. Nur in 45 % der untersuchten Geschäfte wurden die Fische in allen Becken mit „ohne Besonderheiten“ bewertet. In den übrigen Geschäften waren in den Becken teilweise kranke und / oder tote Fische zu finden. Das am häufigsten festgestellte Problem im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand war eine Erkrankung durch Ichthyophthirius multifiliis („Weißpünktchenkrankheit“). Aufgrund der großen Prävalenz dieser Erkrankung im Zoofachhandel wurde im Rahmen des Projekts ProZoo durch Experten ein Merkblatt (siehe Anhang A.13) erstellt, welches den ZoofachhändlerInnen während des Besuchs ausgehändigt wurde. 4.4.5.6. Parameter „Tierhaltung Süßwasser-Aquaristik“ Aus der Vielzahl von erhobenen Punkten wurden schließlich für die Beurteilung der Qualität der Tierhaltung im Bereich Süßwasser-Aquaristik 22 Beurteilungskriterien herangezogen. Die folgenden Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein: • • • • • • Alle Becken leicht zu reinigen und zu desinfizieren Keine Fische in kugelförmigen Behältnissen untergebracht Keine männlichen Kampffische in Becken unter einem Liter untergebracht Keine männlichen Kampffische ohne Sichtschutz nebeneinander untergebracht Alle Becken ausreichend beleuchtet Alle Fische ohne Besonderheiten 73 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 • • • • • • • • • • • • • • • • In allen Becken Bodengrund Versteckmöglichkeiten in allen Becken Bepflanzung in allen Becken Wassertemperaturkontrolle in den Becken täglich Überprüfung der Wasserparameter 14-tägig Fütterung der Fische täglich Alle Becken über 54 Liter Fischarten in entsprechenden Beckengrößen untergebracht Temperaturbereich entspricht gehaltenen Fischarten pH-Wert entspricht gehaltenen Fischarten Gesamthärte entspricht gehaltenen Fischarten Kein Ammonium nachweisbar Kein Nitrit nachweisbar Nitrat ≤ 150 mg/l Letzter Wasserwechsel max. vor 7 Tagen Generell wöchentliche Wasserwechsel Als Parameter „Tierhaltung Süßwasser-Aquaristik“ für das jeweilige Geschäft wurde dann der Prozentsatz an erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten berechnet. % erfüllte Punkte Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter „Tierhaltung Süßwasser-Aquaristik“ 69 % der möglichen Punkte (Min: 45, 1. Quartil: 62,5, 3. Quartil: 76,2, Max: 100). Nur zwei Geschäfte erreichten 100 % der möglichen Punkte, fünf Geschäfte erreichten weniger als 50 % der möglichen Punkte. 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1 51 101 151 Anzahl Geschäfte Abb. 34: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Süßwasser-Aquaristik“ 74 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.4.5.7. Schwachstellen der Süßwasser-Aquaristik im Zoofachhandel Die entscheidende Schwachstelle im Zusammenhang mit der Qualität der Aquaristik betrifft sicherlich die Fisch-Gesundheit. In 55 % der untersuchten Geschäfte wurden kranke und / oder tote Fische in den Becken vorgefunden. Auch Verluste werden von den ZoofachhändlerInnen vor allem im Bereich Aquaristik angegeben. Angriffspunkte könnten hier einerseits die Auswahl des Großhändlers in Bezug auf die Fischgesundheit, Verbesserung der Bedingungen des Transports und des Einsetzens der Fische in die Becken und andererseits natürlich die Wasserbeschaffenheit und Ausstattung der Becken sein. In den letzten beiden Punkten konnten ebenfalls Schwachstellen aufgezeigt werden. Fast ein Drittel der ZoofachhändlerInnen führt den Wasserwechsel in den Becken seltener als einmal wöchentlich durch, wodurch die Qualität der Wasserparameter nicht optimal gewährleistet werden kann (siehe auch 4.4.5.2). Im Bereich der Ausstattung liegt ein weiteres Manko der Fischhaltung im Zoofachhandel – 85 % der Geschäfte wiesen unzureichende Versteckmöglichkeiten für die Fische auf und in 77 % der Geschäfte waren die Becken mangelhaft bepflanzt. Wie bei den übrigen Tiergruppen, ist auch im Bereich der Aquaristik das Unterschreiten der Mindestabmessungen für die Becken als Schwachstelle der Haltung von Fischen im Zoofachhandel zu nennen. 4.4.5.8. Spezialfall „Meerwasser-Aquaristik“ 4.4.5.8.1. Ergebnisse anhand der tierschutzrechtlichen Anforderungen 14 % der untersuchten Zoofachgeschäfte wiesen auch eine Meerwasser-AquaristikAbteilung auf. Drei Geschäfte waren reine Meerwasser-Spezialzoofachgeschäfte. Im Rahmen des Projekts ProZoo wurden in 8 Geschäften Wasserproben entnommen und näher untersucht. Gemäß Punkt 2.1. Abs. 2 Anlage 5 der 2. THV liegt der Temperaturbereich für tropische Meere zwischen 22°C und 28°C. Die Temperatur in den untersuchten Becken lag im Durchschnitt bei 27,8°C (Min: 25,7, Max: 28,6°C). Drei der Becken (43 %) überschritten 28°C. Nach Punkt 2.1. Abs. 4 Anlage 5 der 2. THV soll der mittlere pH-Wert des Wassers zwischen pH 8,1 bis pH 8,4 liegen, pH 7,9 darf nicht unterschritten und pH 8,5 nicht überschritten werden. Keines der untersuchten Becken lag außerhalb dieser Grenzwerte. Der pH-Wert lag im Durchschnitt bei 8,08 (Min: 8,0, Max: 8,3). Gemäß Punkt 2.1. Abs. 5 Anlage 5 der 2. THV darf eine Karbonathärte von 7°KH bis 9°KH nicht unterschritten werden. Die Werte für Karbonathärte lagen im Durchschnitt bei 8°KH (Min: 5, Max: 14). Zwei Becken (25 %) lagen unter dem geforderten Grenzwert. Nach Punkt 2.1. Abs. 6 Anlage 5 der 2. THV ist für den Stickstoff die Nachweisbarkeit von Ammoniak und Ammonium zu vermeiden. In keinem der untersuchten Becken konnte Ammonium nachgewiesen werden. Nitrit darf in der Einlaufphase nur in geringen Mengen bis höchstens 0,2 mg/l nachweisbar sein. In keinem der untersuchten Becken überstieg das nachgewiesene Nitrit diesen Höchstwert. Der Nitritwert lag im Durchschnitt bei 0,07 mg/l (Min: 0,01, Max: 0,1). Der Nitratgehalt darf 50 mg/l nicht überschreiten. Nitrat lag im 75 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Durchschnitt bei 32,5 mg/l (Min: 3, Max: 60). Nur in einem Becken (12 %) überstieg der Wert die in der Verordnung angegebene Grenze. Gemäß Punkt 2.1. Abs. 7 Anlage 5 der 2. THV darf Phosphat für Fische bis 0,5 mg/l toleriert werden. Der Phosphatwert lag im Durchschnitt bei 0,4 mg/l (Min: 0, Max: 1,5). Zwei Becken überstiegen den hier angegebenen Grenzwert. Nach Punkt 2.1. Abs. 10 Anlage 5 der 2. THV ist ein tageszeitlicher Wechsel von Hell und Dunkel zu gewährleisten. Dieser war laut Angaben der ZoofachhändlerInnen überall gewährleistet. Im Durchschnitt waren die Becken 10 Stunden beleuchtet (Min: 8, Max:12). Gemäß Punkt 2.1. Abs. 11 Anlage 5 der 2. THV ist für eine (dauerhafte) Haltung auch kleinerer Fischarten ein Aquarium mit mindestens 200 Liter Rauminhalt einzurichten. Nur einem der näher untersuchten Geschäfte waren alle Becken größer als 200 l, in den übrigen lag der Anteil von Becken kleiner als 200 l im Durchschnitt bei 90 % (Min: 46, Max:97). Nach Punkt 2.1. Abs. 12 (2) Anlage 5 der 2. THV müssen Meerwasseraquarien entsprechende Versteckmöglichkeiten aufweisen. In zwei der untersuchten Becken gab es nicht genügend Rückzugsmöglichkeiten für die Fische. Gemäß Punkt 2.1. Abs. 12 (4) Anlage 5 der 2. THV müssen Meerwasseraquarien Bodengrund in Form von Sand, Kies oder Stein aufweisen. Eines der näher untersuchten Geschäfte wies nicht in allen Becken entsprechenden Bodengrund auf (15 % der Becken ohne Bodengrund). Nach Punkt 2.1. Abs. 15 Anlage 5 der 2. THV muss die Temperatur in den Becken täglich und die übrigen Wasserparameter 14-tägig kontrolliert werden. Bis auf ein Geschäft waren laut Angaben der ZoofachhändlerInnen diese beiden Punkte überall erfüllt. 4.4.5.8.2. Parameter „ Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“ Basierend auf den oben angeführten Ergebnissen wurde ein Parameter für die Tierhaltung im Bereich der Meerwasseraquaristik gebildet, welcher aus 13 Parametern besteht und für die Beurteilung der Qualität der Tierhaltung im Bereich Meerwasseraquaristik herangezogen werden kann. Die folgenden Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein: • • • • • • • • • • • • • Temperaturbereich zwischen 22°C und 28°C pH-Wert zwischen pH 7,9 und pH 8,5 Karbonathärte nicht unter 7°KH Kein Ammonium nachweisbar Nitritwert höchstens 0,2 mg/l Nitratwert höchstens 50 mg/l Phosphatwert höchstens 0,5 mg/l Tageszeitlicher Wechsel von Hell und Dunkel gewährleistet Keine Becken unter 200 Liter Versteckmöglichkeiten in allen Becken Bodengrund in Form von Sand, Kies oder Stein in allen Becken Temperaturkontrolle täglich Kontrolle der übrigen Wasserparameter 14-tägig 76 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Als Parameter „Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“ für das jeweilige Geschäft wurde dann der Prozentsatz an erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten berechnet. Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter „Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“ 80,8 % der möglichen Punkte (Min: 69,2, Max: 92,3). Kein Geschäft erreichte 100 % der möglichen Punkte, aber alle Geschäfte lagen über 50 % der möglichen Punkte. Der Parameter „Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“ wurde aufgrund des geringen Stichprobenumfangs von der Analyse der Einflussfaktoren auf die Qualität der Tierhaltung ausgeschlossen. 4.4.6. Haltung von Futtertieren im Zoofachgeschäft 88 % der untersuchten Zoofachgeschäfte bieten auch Futtertiere zum Verkauf an. Von diesen Geschäften hatten 79 % Mäuse, 34 % Babymäuse und 55 % Ratten im Sortiment. Darüber hinaus boten 88 % der Geschäfte Insekten als Futtertiere an, von diesen verkauften 95 % Heimchen, 88 % Heuschrecken, 81 % Mehlwürmer, 80 % Grillen und 65 % Zophobas. 4.4.6.1. Haltung von Futtermäusen und -ratten im Zoofachgeschäft Die Mindestanforderungen für die Haltung von Mäusen und Ratten als Futtertiere sind in Punkt 5 Anlage 1 der 2. THV geregelt. Im Zuge der Erhebung in den Zoofachgeschäften war nicht immer eindeutig, ob es sich bei den gehaltenen Tieren um Futtertiere handelt oder nicht. Die Unterkünfte der Mäuse und Ratten waren oftmals nicht mit dem Hinweis „Futtertiere“ versehen. In den Gesprächen mit den ZoofachhändlerInnen hat sich jedoch herausgestellt, dass Mäuse und Ratten nur mehr in geringem Ausmaß als Heimtiere abgegeben werden, sodass der weitaus größere Prozentsatz (in manchen Geschäften > 90 % der Mäuse und Ratten) als Futtertier verkauft wird. Als allgemeine Bestimmungen sind unter Punkt 5.1. Anlage 1 der 2. THV festgelegt, dass die Tiere nicht einzeln gehalten werden dürfen, dass staubfreie Einstreu verwendet werden muss und den Tieren in ausreichendem Maße Beschäftigungsmöglichkeiten, Nistmaterial und Versteckmöglichkeiten angeboten werden müssen. In 14 % der Zoofachgeschäfte wurden Futtermäuse auch einzeln gehalten, ebenso Futterratten in 8 % der Geschäfte. In allen Unterkünften für Futtermäuse und –ratten wurde staubfreie Einstreu verwendet. In 42 % der Geschäfte wurden den Futtermäusen und –ratten keine geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Nistmaterial fand sich nur selten in den Unterkünften für Futtertiere: In 75 % der Zoofachgeschäfte gab es kein Nistmaterial bei Mäusen und in 81 % der Zoofachgeschäfte war kein Nistmaterial in den Unterkünften der Ratten vorhanden. Keine ausreichenden Versteckmöglichkeiten für Futtermäuse fanden sich in 28 % der Zoofachgeschäfte und für Futterratten in 51 % der Geschäfte. Im Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV sind die Mindestanforderung in Bezug auf Grundfläche, Höhe und Platzbedarf pro Tier geregelt (Futtermäuse in Tab. 20 und Futterratten in Tab. 21). 77 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tabelle 20: Mindestabmessungen bei der Haltung von Mäusen als Futtertiere im Vergleich zu den in Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen Mindestgrundfläche in cm2 Mindesthöhe in cm Mindestplatzbedarf / Tier in cm2 Median Quartile Minimum Mindestfläche nach Punkt 5.2 Anlage 1 der 2. THV % der Geschäfte unter Minimum Median Quartile Minimum Mindesthöhe nach Punkt 5.2 Anlage 1 der 2. THV % der Geschäfte unter Minimum Median Quartile Minimum Mindestplatzbedarf pro Tier nach Punkt 5.2 Anlage 1 der 2. THV % der Geschäfte unter Minimum 2400 1540 - 3200 1026 350 cm2 0 40 30 – 42,5 16 14 cm 0 314 180 – 705 60 115 cm2 9,5 Tabelle 21: Mindestabmessungen bei der Haltung von Ratten als Futtertiere im Vergleich zu den in Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen Mindestgrundfläche in cm2 Mindesthöhe in cm 2 Mindestplatzbedarf / Tier in cm Median Quartile Minimum Mindestfläche nach Punkt 5.2 Anlage 1 der 2. THV % der Geschäfte unter Minimum Median Quartile Minimum Mindesthöhe nach Punkt 5.2 Anlage 1 der 2. THV % der Geschäfte unter Minimum Median Quartile Minimum Mindestplatzbedarf pro Tier nach Punkt 5.2 Anlage 1 der 2. THV % der Geschäfte unter Minimum 3770 2897 - 5600 1250 600 cm2 0 43,75 40 – 50 25 18 cm 0 831,25 540 – 1337 280 300 cm2 2,8 Diskussion / Empfehlung ProZoo: In Bezug auf die Haltung von Mäusen und Ratten als Futtertiere im Zoofachgeschäft ist das vorrangige Anliegen für die Vollziehbarkeit des Paragraphen, dass eine eindeutige Kennzeichnung der Unterkunft mit „Futtertiere“ erfolgt. Sofern eine solche nicht vorhanden ist, sollten Kontrollorgane davon ausgehen, dass auch 78 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tiere in der Unterkunft sind, welche als Heimtier verkauft werden und somit die entsprechenden Anforderungen für die kurzfristige Haltung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit stellen. Im Grunde stellt sich hier die Frage, warum für Futtertiere viel geringere Anforderungen gelten als für potentielle Heimtiere, z.B. bzgl. Grundfläche (TH-GewV Maus: 0,1 m2, Ratte: 0,2 m2) und Höhe (TH-GewV für Maus und Ratte: 30 cm). Hier schafft das Gesetz eindeutig zwei Klassen von Mäusen bzw. Ratten. Sollte die Intention dahinter sein, dass man davon ausgeht, dass Futtertiere nur sehr kurz in ihrer Unterkunft leben, dann müsste die zeitliche Begrenzung für die Haltung als Futtertiere im Punkt 5 Anlage 1 der 2. THV gefordert werden. Dort ist jedoch einzig der Zweck der Tiere, nämlich dass sie zur Verfütterung in Tierheimen, Zoos sowie Tierhaltungen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten dienen, für die Mindestanforderungen entscheidend. Selbst das kurzzeitige Unterschreiten der Mindestanforderungen für die kurzfristige Haltung könnte jedoch Probleme bei den Tieren hervorrufen (Stress, Verhaltensstörungen u.ä.) und die Anforderungen an eine hygienische Haltung sind aufgrund der hohen zulässigen Besatzdichte nicht gewährleistet. Es ist auch keineswegs mit Bestimmtheit zu sagen, ob potentielle Futtertiere generell kürzer in den Zoofachhandlungen gehalten werden als Mäuse und Ratten, die für die Heimtierhaltung vorgesehen sind. Diese Aufenthaltszeiten weisen in den unterschiedlichen Zoofachhandlungen jedoch große Schwankungsbreiten auf. 4.4.6.2. Haltung von Futterinsekten im Zoofachgeschäft Im Großteil der Geschäfte werden die Insekten ausschließlich in kleinen Plastikboxen mit Pappkartoneinlage und zumeist ohne Futter gehalten (siehe Foto Abb.24 in Kapitel 4.4.3.2.). In einigen Geschäften wurden in solchen Behältnissen Tiere mit eindeutigen Schäden (z.B. fehlende Beine, o.ä.) bzw. sogar tote Tiere vorgefunden. Auch für Futterinsekten gilt das Bundestierschutzgesetz z.B. das Verbot der Tierquälerei in § 5 des TSchG. Wie für alle anderen Tiere gilt hier, dass es verboten ist, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Diese Art der Haltung ist im Sinne der Tiere wie auch im Sinne ihres Futterwerts abzulehnen. Es gab im Rahmen der Erhebungen aber auch einige Beispiele für gute Futtertierhaltung in größeren Terrarien mit Grünfutter (z.B. Karotten) zur Vitamin- und Wasserversorgung und entsprechenden Strukturen z.B. Einstreu, Kletter- oder Rückzugsmöglichkeit (Abb. 35). Diskussion / Empfehlung ProZoo: Bezüglich der Haltung der Futterinsekten in den Zoofachgeschäften sollte aus oben angeführten Gründen zumindest das Angebot von Futter und Wasser gefordert werden. Das Vorenthalten solch essentieller Grundbedürfnisse muss für die Tiere als schwerer Schaden angesehen werden, da diese ihren grundlegenden Erhaltungsbedarf nicht decken können. Außerdem ist die dauernde Haltung in den oben beschriebenen Plastikbehältnissen kritisch zu betrachten. Zu einem Umsetzen in größere Behältnisse sollte zumindest bei längerer Verweildauer im Geschäft aufgefordert werden, in der Praxis sollte daher eine Kennzeichnung der Unterbringung mit dem Eingangsdatum der Tiere im Geschäft verpflichtend sein. Interessant wäre es in diesem Zusammenhang die Haltung und den Transport der Futtertiere über die Großhändler zurückzuverfolgen, um feststellen zu können, wie lange die Tiere in solchen Behältnissen verbleiben bis sie schließlich beim Kunden landen. 79 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 35: Beispiele für gute Unterbringung der Futterheuschrecken 80 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.5. Ergebnisse zum Management der Zoofachhandlungen aus der Erhebung mittels Fragebogen und Interview Auf die Frage, wie lange das Zoofachgeschäft an diesem Standort schon besteht, wurden folgende Antworten (in % der Zoofachgeschäfte) erhoben: % Zoofachgeschäfte 30 25 20 15 10 5 0 <1 1-2 3-5 5-10 10-30 >30 Jahre Abb. 36: Dauer der Existenz der untersuchten Zoofachgeschäfte am jeweiligen Standort Im Durchschnitt weisen die teilnehmenden Zoofachgeschäfte eine Verkaufsfläche von 165 m2 (20 bis 5.000 m2, Quartile: 90 - 350) auf, wovon im Durchschnitt 30 % auf den Tierbereich entfallen (Quartile: 15 - 50). Es wurde im Durchschnitt ein Stammkundenanteil von 70 % geschätzt (30 % Laufkunden). Der Gesamtumsatz der Geschäfte teilt sich anteilsmäßig im Durchschnitt auf 20 % Lebendtier, 33 % Futter und 40 % Zubehör auf. Tabelle 22: Bezogen auf die einzelnen Tiergruppen verteilt sich der finanzielle Umsatz durchschnittlich wie folgt, wenn die entsprechende Tiergruppe im Geschäft gehalten / angeboten wird (Median [Quartile] ) Tiergruppe Finanzieller Umsatz in % Kleinsäuger 20 (15 - 40) Vögel 10 (5 -15) Reptilien 10 (5 -20) Amphibien Fische Niedere Tiere 5 (2 -5) 60 (40 -80) 6 (5 – 18) Aus den oben angeführten Zahlen ist zu erkennen, dass die Aquaristik in den meisten Zoofachgeschäften finanziell die größte Rolle spielt, gefolgt von der Kleinsäugerhaltung. Von geringerer Bedeutung sind Vögel (nach Aussagen der ZoofachhändlerInnen eher rückläufig) und die Terraristik (nach Angaben derselben eher im Steigen begriffen). Eine eher marginale Rolle spielen Amphibien und niedere Tiere. 81 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 18 % der teilnehmenden Zoofachhändler arbeiten alleine, also ohne einen Mitarbeiter (weder Teil- noch Vollzeit) als reiner Familienbetrieb. 28 % haben zumindest einen Vollzeitmitarbeiter, und 28 % haben zwei oder mehr Vollzeitmitarbeiter, aber nur in 13 % Geschäften gab es mehr als 3 Vollzeitmitarbeiter. Ebenso haben 25 % der Zoofachhändler zumindest einen Teilzeitmitarbeiter, und weitere 28 % zwei oder mehr. Lehrlinge wurden zur Zeit der Erhebung nur in 23 % der Geschäfte ausgebildet. Im Durchschnitt arbeiten 2 Personen im Geschäft regelmäßig mit den Tieren (Quartile: 2 – 3, Max: 16). Die Arbeitszeit für den Tierbereich pro Tag liegt im Durchschnitt bei 3,5 Stunden (Quartile: 2 – 5). Der Anteil der Kosten für die Tierhaltung an den Gesamtkosten im Geschäft wurde im Durchschnitt mit 20 % (Quartile: 10 – 40) angegeben. Nur 63 % der ZoofachhändlerInnen gaben an einen fixen Betreuungstierarzt zu haben, und nur in 33 % von diesen Geschäften kommt der Tierarzt regelmäßig zu Kontrollen, in den anderen nur im Bedarfsfall. 80 % der ZoofachhändlerInnen halten die Lebendtierhaltung für (sehr) bedeutend für ihren Geschäftserfolg. Nur 2 % halten das Lebendtierangebot für ihr Geschäft für nicht so wichtig. In 35 % der Zoofachgeschäfte hat die neue Gesetzeslage nach eigenen Angaben der ZoofachhändlerInnen deutliche Änderungen in der Tierhaltung bewirkt. % Zoofachgeschäfte 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 1 2 3 4 5 6 7 Abb. 37: Antworten auf die Frage: „Hat die neue Gesetzeslage deutliche Veränderungen in Ihrer Tierhaltung bewirkt?“ (sehr deutlich =1, deutlich =2, eher deutlich =3, teils =4, eher gering=5, gering=6, keine=7) 91 % der ZoofachhändlerInnen sind der Meinung, dass derzeit Haltungssysteme auf dem Markt sind, welche nicht tiergerecht sind. 85 % halten aus diesem Grund eine Prüfung der Haltungssysteme auf Tiergerechtheit vor dem Verkauf für notwendig. 85 % der ZoofachhändlerInnen würden die Einführung eines Labelsystems zur Auszeichnung guter Zoofachgeschäfte, welches von einer unabhängigen Stelle vergeben und kontrolliert wird, begrüßen. Die besuchten Zoofachgeschäfte wiesen Öffnungszeiten von im Durchschnitt 48 Stunden/Woche (Quartile: 39 – 53, Min: 6, Max: 63) auf. 79 % der Geschäfte lagen straßenseitig, davon 42 % an verkehrsreichen Straßen. Von den 36 Indoor-Geschäften (z.B. 82 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 in Einkaufszentren) waren 75 % sehr offen gestaltet, manchmal sogar mit Tierunterkünften direkt im Eingangsbereich. 89 % der Geschäfte waren mit dem Auto und / oder öffentlich gut erreichbar. Die Besucherfrequenz wurde nur in 24 % der Geschäfte von den Erhebungspersonen als groß eingeschätzt, in 32 % hingegen als gering. 48 % der Geschäfte wurden als modern klassifiziert, 10 % als veraltet. 61 % der Geschäfte waren nach Ansicht der Erhebungspersonen gut strukturiert, wohingegen 14 % als verwinkelt angesehen wurden. 60 % der Zoofachgeschäfte wurden als hell eingestuft, 4 % hingegen als dunkel. 77 % der Geschäfte machten einen sauberen Eindruck, jedoch wirkten 4 % schmuddelig. 68 % der Geschäfte wirkten freundlich, wohingegen 5 % als wenig einladend empfunden wurden. In 44 % der Zoofachgeschäfte wurde das Klima subjektiv als warm und in 38 % als frisch eingestuft, in 6 % als kühl und 5 % als muffig. In 28 % der Geschäfte wurde die Luftfeuchtigkeit als hoch empfunden, in 9 % als niedrig. Die durchschnittliche Temperatur in den „Tierräumen“ betrug 23°C (Quartile: 21 – 25, Min: 19,6, Max: 29,7) und die durchschnittliche Luftfeuchtigkeit betrug 40 % (Quartile: 33 – 50, Min: 18, Max: 69; beides gemessen mittels Datenlogger „Ecolog TH1“ der Fa. Elpro, Messungen erfolgten nur in Modul 2). In 17 % der Zoofachgeschäfte gab es Futterbars, wo Kunden Futtermittel offen kaufen können. Bzgl. ihrer Kennzeichnung unterschieden sich diese stark: War in einigen Fällen nur die Tierart und der Preis angeschrieben (= ungenügend), wiesen andere eine ausreichende Kennzeichnung inkl. der Klassifizierung, ob es sich um ein Allein- oder Ergänzungsfutter handelt, der Zusammensetzung, der Inhalts- und Zusatzstoffe, des Herstellers und des Mindesthaltbarkeitsdatums auf. 81 % der ZoofachhändlerInnen füttern ihren Tieren regelmäßig Vitamine zu, 9 % setzen regelmäßig Medikamente ein. Der Medikamenteneinsatz betraf zumeist die Aquaristik. 92 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass sie schriftliche Aufzeichnungen über den Eingang der Tiere im Geschäft (zumeist über Lieferscheine und Rechnungen) hätten. Nur 7 % der Geschäfte führen tatsächlich eine Quarantäne (über mehrere Wochen) durch, bevor die Tiere in den Verkauf kommen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um ZoofachhändlerInnen, welche Fische (Meerwasser, Koi,…) direkt importieren. In 58 % der Geschäfte ist es gängige Praxis, dass die neuen Tiere mit dem Altbestand vermischt werden. In 66 % der Zoofachgeschäfte werden die Tiere auch am Sonntag betreut, wobei dann immer eine Kontrolle der Tiere inkl. Gabe von frischem Trinkwasser erfolgt, in 78 % dieser Geschäfte wird auch sonntags gefüttert und in 87 % der Geschäfte erfolgt auch eine Beleuchtung der Aquarien am Sonn- und Feiertag. In 34 % der Geschäfte bleibt ein normaler Sonntag ohne Tierbetreuung, nur wenn ein zweiter Feiertag darauf folgt, wird das Geschäft aufgesucht. In einer Studie über den Schweizer Zoofachhandel in 92 Zoofachgeschäften gaben 75 % der Befragten an, auch sonntags regelmäßig das Geschäft aufzusuchen (SCHRICKEL et al., 2008). 28 % der Zoofachgeschäfte nehmen Ferientiere auf, wobei diese in sehr vielen Fällen direkt im Verkaufsraum untergebracht werden. Einige Zoofachhändler betreuen Ferientiere aber auch in ihrer eigenen Wohnung bzw. bieten auch an, die Tiere in der Wohnung ihrer Besitzer zu pflegen. Als Hauptgrund für die Aufnahme von Ferientieren wurde die Bindung von Stammkunden erwähnt, manche nehmen aber auch Tiere (v.a. Reptilien) zum „Aufpäppeln“ auf. Viele haben die Ferientierbetreuung seit der Einführung des neuen TSChG aufgegeben (Grund: § 5 (2) TH-GewV: Übernehmen Zoofachgeschäfte […], die Tiere zum Verkauf anbieten, Tiere von Privatpersonen zur vorübergehenden Betreuung, so sind diese räumlich getrennt vom Verkaufsraum zu halten). 83 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 60 % der ZoofachhändlerInnen nehmen ungewollte Tiere von KundInnen oder anderen PrivathalterInnen (zumindest unter bestimmten Umständen) im Geschäft auf, was aber laut Angaben in den meisten Geschäften relativ selten vorkommt. Wenn die Rate der Tierabgaben jedoch relativ hoch ist (in einigen Geschäften im Durchschnitt ein mal pro Woche oder häufiger), sollte dies ein Alarmsignal für die ZoofachhändlerInnen darstellen. Es ist zu vermuten, dass hohe Reklamationsraten durch ungenügende Aufklärung und Information im Beratungsgespräch zurückzuführen sind. Die Unverträglichkeit des neu gekauften Tieres mit schon Vorhandenen, Bissigkeit der Tiere, „zu groß“ gewordene Fische aber v.a. „Allergien“ waren die häufigsten Begründungen der Kunden für den Rückgabewunsch. Generell ist das Aufnehmen von Tieren aus privater Haltung als Gefahrenpotential für die Gesundheit der Tiere im Geschäft anzusehen, da man nichts über deren Status bzgl. Infektionskrankheiten weiß und eine entsprechende Quarantäne kaum durchgeführt wird. Im Durchschnitt stammen 70 % der Tiere in den Zoofachhandlungen von einem Großhändler (Quartile: 20 – 90) und 18 % stammen von privaten Züchtern (Quartile: 0 – 45). In 39 % der Geschäfte gab es in zumeist geringem Ausmaß auch Tiere aus Eigenzucht und in 19 % der Geschäfte gab es auch Tiere, die von den ZoofachhändlerInnen direkt importiert worden waren. 72 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass Tier-Verluste im Geschäft vorkommen, wobei diese im Durchschnitt mit 1,5 % beziffert wurden (Quartile: 0,95 – 3,25, Max: 40 %). V.a. wurden Ausfälle im Bereich der Fische genannt, aber auch bei Reptilien (Wildfänge) und Kleinsäugern (Hamster – Nassschwanzkrankheit) wurden Verluste erwähnt. Die höchsten Ausfälle wurden im Bereich der Meerwasseraquaristik beschrieben. Als häufigste Ursachen wurden Probleme im Zusammenhang mit dem Transport der Tiere genannt, die den Tieren zu starken Stress verursachen (wie unsachgemäße Unterbringung für den Transport, zu lange Dauer). 65 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass sie gewisse Tiere (genannt wurden v.a. Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittich, Agaporniden, Schwarmfische) ausschließlich zu zweit verkaufen. Jedoch war es in den meisten Fällen bei genauerem Nachfragen so, dass sie im Falle, dass die Kunden schon ein Tier zu Hause haben, dies nicht mehr strikt handhaben, sondern auch Einzeltiere verkaufen. Die ZoofachhändlerInnen gaben zum Großteil an, dass sie in solchen Fällen ihrer Informationspflicht nachkommen, dass es jedoch schlussendlich für sie nicht zu überprüfen ist, ob jemand tatsächlich schon ein Tier besitzt oder nicht. Einige ZoofachhändlerInnen lassen sich auf der Rechnung für ein solches Einzeltier mit der Unterschrift des Kunden bestätigen, dass er schon ein Tier zu Hause hat. Nur wenige ZoofachhändlerInnen hielten sich beim Verkauf strikt an die gemeinsame Abgabe von min. 2 Tieren, wobei es sich hier z.B. um fixe Paare bei Reptilien handelt. Tabelle 23: Als Auswahlwahlkriterien für die Lieferanten von Lebendtieren wurden folgende Angaben der ZoofachhändlerInnen (in Prozent) gemacht Kriterium % Preis 51 Lieferpünktlichkeit 51 Räumliche Nähe 23 Großes Sortiment 32 Gesunde Tiere 98 Rückgabemöglichkeit 33 84 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Vereinzelt wurden noch andere Gründe wie persönlicher Kontakt, hygienische Bedingungen, langjährige Geschäftsbeziehungen, Nachzuchten bzw. Besichtigungsmöglichkeit der Elterntiere bei Züchtern angeführt. Als Kritikpunkt wurde z.B. die geringe Anzahl an FischGroßhändlerInnen gebracht, wodurch es für die ZoofachhändlerInnen schwieriger ist nach eigenen Kriterien den Lieferanten zu wählen. 45 % der Zoofachhändler haben kaum Berührungspunkte mit ihrer Vertretung in der Wirtschaftskammer, von den übrigen sind 54 % mit ihrer Standesvertretung nicht zufrieden und beklagen mangelnden Einsatz für die Interessen ihrer Mitglieder. Andere wiederum sind sehr zufrieden aufgrund von guten Informationsveranstaltungen im Rahmen der Gesetzesänderung, Unterstützung bei Problemen mit dem Amtstierarzt oder Hilfestellung bei der Neuübernahme von Geschäften. 82 % der ZoofachhändlerInnen berichteten über vorwiegend positive Erfahrungen mit dem zuständigen Amtsveterinär, während 7 % in ihrem Geschäft bisher überhaupt keinen Kontakt mit dem Amtstierarzt hatten. 11 % berichteten über negative Erfahrungen mit den amtlichen Kontrollorganen, wobei einerseits verhängte Strafen als Grund genannt wurden und andererseits oftmals die fachliche Kompetenz und die Umgangsformen der Personen kritisiert wurden. Als generelles Anliegen des Zoofachhandels wurde häufig vorgebracht, dass man sich ein einheitliches Vorgehen der Amtstierärzte über das gesamte Bundesgebiet wünscht. Es berichteten z.B. ZoofachhändlerInnen mit mehreren Filialen, dass die Anforderungen der Kontrollorgane in den einzelnen Geschäften unterschiedlich gewesen seien. 53 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass ihnen durch das neue TSchG Kosten entstanden seien, von welchen 32 % diese Kosten als groß einschätzen. 70 % sind mit dem Standort ihres Zoofachgeschäfts zufrieden. Jedoch schätzen 15 % der ZoofachhändlerInnen die Zukunftsaussichten ihres Geschäfts (eher bis sehr) schlecht ein (Abb. 38). % ZoofachhändlerInnen 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 sg g eg tt es sg ss Abb. 38: Einschätzung der Zukunftsaussichten für das eigene Zoofachgeschäft (sg = sehr gut, g = gut, eg = eher gut, t/t = teils teils, es = eher schlecht, s = schlecht, ss = sehr schlecht) 85 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tabelle 24: Auf die Frage, ob das Leben als ZoofachhändlerIn schwerer geworden ist / wird, gaben die ZoofachhändlerInnen folgende Angaben in Prozent Allgemein Für Sie persönlich In den letzten 2 Jahren In den nächsten Jahren Stimme vollkommen zu 52 37 35 46 Stimme zu 28 26 28 24 Stimme eher zu 8 10 13 11 Teils teils 7 13 10 11 Stimme eher nicht zu 1 6 6 1 Stimme nicht zu 2 4 4 4 Stimme überhaupt nicht zu 2 4 4 3 Tabelle 25: Als Gründe dafür, dass das Leben als ZoofachhändlerIn schwerer geworden war, wurden Folgende im genannten Ausmaß (in Prozent) angegeben Gründe % Großer Konkurrenzdruck 81 Wenig Kunden 18 Schlechter Standort 13 Allgemeine Bürokratie 37 Viele Auflagen durch das neue Tierschutzgesetz 44 Als zusätzliche Punkte wurden v.a. Tierbörsen, Baumärkte und das Internet genannt. 93 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass sie mit ihrer Berufswahl generell (eher bis sehr) zufrieden sind, und nur 9 % sind mit der derzeitigen beruflichen Situation (eher bis sehr) unzufrieden. Mit der Entwicklung des Zoofachhandels allgemein sind 32 % der ZoofachhändlerInnen (eher bis sehr) unzufrieden, mit dem aktuellen TSchG und den Verordnungen sind 34 % der ZoofachhändlerInnen (eher bis sehr) unzufrieden. Tabelle 26: Wenn sie Einsparmaßnahmen setzen müssen, dann setzen die ZoofachhändlerInnen sie nach eigenen Angaben in folgenden Bereichen (in Prozent) Bereich % Personal 46 Werbung 68 Fortbildung 11 Sortiment 35 Ausstattung des Geschäfts 35 Ausstattung der Tierunterbringungen 2 Tierbetreuung 1 Als zusätzliche Möglichkeiten für Einsparmaßnahmen wurden billigere Lieferanten und das Sparen an der eigenen Person genannt. Es wurde jedoch angemerkt, dass Einsparmaßnahmen in den meisten Fällen kaum möglich seien. 86 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tabelle 27: Von den angeführten Marketingmaßnahmen bieten die ZoofachhändlerInnen Folgende an (in Prozent) Marketingmaßnahme % Eintrag in gelbe Seiten 56 Annoncen in Zeitungen / Zeitschriften 51 Flugblätter / Werbeprospekte 41 Homepage im Internet 75 Teilnahme an Messen / Börsen 25 Zusätzlich setzen manche ZoofachhändlerInnen zu Werbezwecken auf Direktwerbung, Newsletter, Hauszustellung, Stammkundenbriefe, Schaubecken bzw. Mundpropaganda. Tabelle 28: Auf die Frage, wie die ZoofachhändlerInnen Wissen über Tierhaltung an den Kunden weitergeben, wurden folgende Angaben (in Prozent) gemacht Wissenstransfer % Persönliche Beratung 100 Merkblätter zur Kundeninformation 79 Kundenzeitung 9 Homepage im Internet 42 Newsletter 15 Veranstaltung von Informationsabenden 9 Zusätzlich wurde als Möglichkeiten zum Wissenstransfer an die Kunden die Empfehlung von Büchern genannt. 65 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, das Tierschutzgesetz (eher bis sehr) gut zu kennen. In 89 % der Zoofachgeschäfte lagen nach eigenen Angaben das TSchG und die Verordnungen zum Zeitpunkt der Erhebung auf. Tabelle 29: Als Informationsquellen über das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen nannten die Zoofachhändler Folgende (in Prozent) Informationsquelle % Wirtschaftskammer 70 Behörden, z.B. Landesregierung 25 praktischer Tierarzt 15 Universität 2 Fortbildungsveranstaltungen 17 Fachzeitschriften 35 Zeitungen 17 Internet 39 Fernsehen 10 Fachgespräche mit Kollegen 37 Tierschutzorganisationen 5 87 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Als zusätzliche Informationsquellen wurden der Arbeitgeber bzw. Kollegen, Literatur und Vereine genannt. Tabelle 30: Als Informationsquellen bezüglich der Tierhaltung im Geschäft wurden Folgende (in Prozent) genannt Informationsquelle % Wirtschaftskammer 49 Behörden, z.B. Landesregierung 24 praktischer Tierarzt 42 Universität 6 Fortbildungsveranstaltungen 17 Fachzeitschriften 50 Zeitungen 14 Internet 57 Fernsehen 14 Fachgespräche mit Kollegen 56 Tierschutzorganisationen 8 Zusätzlich wurden fachspezifische Tierschutzombudsleute genannt. Bücher und die Amtstierärzte bzw. Tabelle 31: Befragt über ihre Wünsche nach zusätzlicher Information gaben die Zoofachhändler folgende Bereiche an Bereich % Management 15 Verkaufsbereich 24 Tierhaltung 46 Fortbildungsmöglichkeiten 49 Gute Informationsquellen 51 Zusätzliches Interesse wurde bekundet an Informationen zum Tierschutzgesetz und seiner Auslegung, außerdem über „seriöse“ Züchter und Merkblätter zur Kundeninformation. Tabelle 32: Bezüglich des zum Verkauf angebotenen Zubehörs wurden folgende Zahlen (in Prozent der Geschäfte) erhoben (es handelt sich hierbei um Mindestangaben, da kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben erhoben werden kann) Kleinsäuger Laufrad mit Gitterlauffläche, achsseitig nicht geschlossen Hamsterkugel Hamsterauto Röhrensysteme aus Kunststoff Kunststoffkäfige mit sehr kleinen Lüftungsöffnungen Hamsterwatte ohne den Aufdruck „vollverdaulich“ Mit Duft- und/oder Farbstoffen behandelte Einstreu % 69 34 1 50 5 47 8 88 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Kleinsäuger Heuraufe, oben offen Nagergeschirr Vögel Rundkäfige mit ≤ 2 m Durchmesser Sitzstangen aus Plastik, zu glatt, zu scharfkantig Plastiksitzstangen mit Längsrillen Sitzstangen mit Sandpapierüberzug Locker geknüpfte Seile Spiegel Plastikvögel Rechenmaschinen mit kleinen Teilen Papageienfreisitze mit Ankettung Anleingeschirre für Papageien Fische Goldfischkugel Miniaturaquarien, lebende Gemälde Farbiger Kies Reptilien Schildkröteninseln Bekleidung für Reptilien Netzhängematte für Leguane Brustgeschirre für Leguane Hunde Nylonmaulkorb (für Zwangsmaßnahmen) Halti Stachelhalsband Korallenhalsband Elektrische Dressurgeräte Chemische Dressurgeräte Bellstop Erziehungsgeschirr mit Zugwirkung in Achsel Zugketten Katzen Halsbänder / Leinen mit Glöckchen % 64 64 % 4 13 53 25 67 80 70 37 1 0 % 2 16 65 % 0 0 0 0 % 66 64 0 0 1 8 0 34 81 % 76 89 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Abb. 39: Kunststoffkäfig mit sehr kleinen Lüftungsöffnungen und Röhrensystem aus Kunststoff 92 % der ZoofachhändlerInnen sind der Meinung, dass es schwierig ist gutes Personal zu finden. Als Kriterien für die Auswahl neuer Mitarbeiter nannten 82 % Freundlichkeit, 72 % Erfahrung im Umgang mit Tieren und 62 % Engagement bei der Arbeit, wohingegen berufliche Erfahrung im Zoofachhandel und eine tierspezifische Ausbildung weniger häufig genannt wurden. Weiters wurde Talent für die Tätigkeit im Verkauf als sehr wichtig angesehen. 90 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.6. Ergebnisse zu den im Zoofachhandel tätigen Personen aus der Erhebung mittels Fragebogen und Interview 76 % der Personen, welche den Fragebogen ausfüllten, waren Eigentümer des Zoofachgeschäfts und / oder Personen, welche im Zoofachgeschäft hauptsächlich mit der Tierbetreuung befasst sind. In Filialen größerer Ketten wurden zumeist die Abteilungsleiter befragt. Das Durchschnittsalter der Personen lag bei 40 Jahren (Spannweite: 18-73 Jahre). 53 % waren Männer und 47 % Frauen. Tabelle 33: In Bezug auf ihren Familienstand gaben die Befragten folgende Angaben Familienstand % Ledig 28 Lebensgemeinschaft 20 verheiratet 42 geschieden 10 37 % der Befragten sind kinderlos, 63 % haben (ein oder mehrere) Kinder. Tabelle 34: Auf die Frage, in welcher Gegend sie aufgewachsen seien, antworteten die befragten ZoofachhändlerInnen Gegend % ausschließlich in der Stadt 18 eher städtische Gegend 22 eher ländliche Gegend 30 ausschließlich auf dem Land 30 Tabelle 35: Auf die Frage, in welcher Gegend sie derzeit leben, antworteten die befragten ZoofachhändlerInnen Gegend % ausschließlich in der Stadt 20 eher städtische Gegend 20 eher ländliche Gegend 33 ausschließlich auf dem Land 27 Befragt nach ihrem Lieblingshaustier nannten 45 % der ZoofachhändlerInnen Hunde und 24 % Katzen, am dritthäufigsten Fische. Tabelle 36: 96 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, mit Tieren aufgewachsen zu sein und folgende Tierarten wurden genannt Tierart % Hund 75 Katze 76 Kaninchen 60 91 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Tierart % Meerschweinchen 50 Andere Kleinsäuger 41 Vögel 53 Reptilien 22 Amphibien 13 Fische 64 Tabelle 37: 92 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, derzeit privat Tiere zu halten und folgende Tierarten wurden genannt Tierart % Hund 63 Katze 59 Kaninchen 17 Meerschweinchen 13 Andere Kleinsäuger 20 Vögel 13 Reptilien 31 Amphibien 5 Fische 50 39 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, selbst Tiere zu züchten, wobei hier v.a. Mäuse und Ratten, aber auch Hunde, Katzen, andere Kleinsäuger, Ziervögel, Reptilien und Fische häufig genannt wurden. Tabelle 38: Bezüglich der höchsten abgeschlossenen Schulbildung wurden folgende Angaben gemacht Höchster Schulabschluss % Volksschule 4 Hauptschule/polytechnischer Lehrgang 7 Berufsschule 74 Matura 14 Studium 1 75 % gaben an, eine tierspezifische Ausbildung absolviert zu haben. Davon hatten 92 % den WIFI-Lehrgang für ZoofachhändlerInnen absolviert, 4 % die Tierpflegerausbildung und 2 % ein (zumindest teilweise absolviertes) Studium (z.B. Biologie). Von der Gesamtzahl der befragten ZoofachhändlerInnen hatten zum Zeitpunkt der Erhebung nur 74 % den nach § 9 (4) der TH-GewV geforderten Lehrgang über Tierhaltung und Tierschutz absolviert, d.h. in vielen Geschäften warteten Personen auf die neue Ausbildung. Somit war in vielen Fällen keine Person anwesend, welche eine entsprechende Ausbildung nachweisen hätte können. Jedoch war der Anteil jener Personen, die den Kurs absolviert hatten von 66 % im Jahr 92 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 2007, in welchem noch kein neuer Kurs vom WIFI angeboten wurde, auf 82 % im Jahr 2008 gestiegen. Nur 30 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, und dies waren in vielen Fällen v.a. Produktschulungen verschiedener Firmen. Tierhaltungsspezifische Kurse waren eher die Ausnahme. Unter § 31 (2) des TSchG wird die Bereithaltung entsprechender Informationsangebote gefordert. Dasselbe fordert detaillierter auch § 8 der TH-GewV in Form von leicht verständlichen Merkblättern mit ausreichend Information über Haltung und Pflege aller zum Verkauf angebotenen Tierarten sowie allfällige Artenschutzbestimmungen und behördliche Bewilligungs- und Anzeigepflichten (welche beim Verkauf des Tieres auszuhändigen sind). 74,3 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, Merkblätter für die angebotenen Tierarten vorrätig zu haben, wobei 40 % auf die Merkblätter der WKO (http://www.zoofachhandel.at/zoo/recht_gesetz.htm, Kunden-Informationsblätter) zurückgreifen, welche jedoch nur einige der im Zoofachhandel angebotenen Arten umfassen und Informationen zu z.B. Bewilligungspflicht nur ungenügend beinhalten. 70 % der ZoofachhändlerInnen haben verschiedenste Formen von eigenen Merkblättern (hauptsächlich aus Literatur und Internetinformationen) verfasst. Grundsätzlich stellt sich das Problem der Informationsangebote besonders im Terraristik- und Aquaristik-Bereich dar, wo derzeit das Angebot an entsprechenden Merkblättern noch mangelhaft ist, jedoch der Wissenstransfer enorm wichtig wäre. Generell, aber vor allem auf dem Gebiet der ständig wachsenden Terraristik, wären einheitliche Merkblätter mit allen notwendigen Informationen (Haltungsansprüche, tierschutzrechtliche Bestimmungen und Artenschutz) wünschenswert. Im Durchschnitt hatten die befragten ZoofachhändlerInnen 10 Jahre berufliche Erfahrung im Umgang mit Tieren (Quartile: 5-20 Jahre, Min: 0, Max: 55). Die durchschnittliche berufliche Tätigkeitsdauer in der Branche Zoofachhandel lag bei 9 Jahren (Quartile: 5-15) und jene im erhobenen Zoofachgeschäft bei 6 Jahren (Quartile: 3-11). Die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit wurde mit 45 Stunden angegeben (Quartile: 38,560) und die persönliche Arbeitsbelastung als groß eingeschätzt (77 % von eher groß bis sehr groß). 4.6.1. Ergebnisse zum Wissen der befragten Personen bezüglich Tierhaltung und Tierschutzgesetz Nach § 31 (2) des TSchG müssen die im Zoofachhandel tätigen Personen ausreichende Kenntnisse über artgemäße Tierhaltung aufweisen: In jeder Betriebsstätte […] muss eine ausreichende Anzahl von Personen mit Kenntnissen über artgemäße Tierhaltung regelmäßig und dauernd tätig sein. Basierend auf dem durchgeführten Wissens-Check mittels des Fragebogens konnten teilweise deutliche Mängel im Wissen der ZoofachhändlerInnen erhoben werden. Es wurden zu jeder Tiergruppe jeweils vier Fragen zur Haltung und vier bzw. fünf Fragen zum Tierschutzgesetz gestellt. Die Befragten hatten die Möglichkeit die Aussage als richtig oder falsch einzustufen bzw. sie konnten anmerken, dass sie die richtige Antwort nicht wissen. Für den Prozentsatz an Wissen zum jeweiligen Thema wurde der Anteil richtiger Antworten gewertet. 93 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.6.1.1. Wissen zum Thema Kleinsäuger Tabelle 39: Wissensfragen „Haltung“ Kleinsäuger Manche Zähne von Nagetieren wachsen permanent. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht Das Grundfutter von Kaninchen und Meerschweinchen sollte hauptsächlich aus Heu bestehen. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 94% 5% 1% 81,5% 18,5% 0% Wenn einem Nagetier genügend Frischfutter zur Verfügung steht, kann auf ein Trinkwassergefäß verzichtet werden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 92% 8% 0% Die Aufnahme von Blinddarmkot ist strikt zu unterbinden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 70% 12% 18% Haltung Kleinsäuger alle Fragen richtig (4) 3 2 1 Keine Frage richtig 58% 36% 5% 1% 0% Nur 58 % der befragten ZoofachhändlerInnen beantworteten alle Wissensfragen zur Haltung von Kleinsäugern richtig, weitere 36 % beantworteten 3 von 4 Fragen richtig. Probleme bereitete die Frage zum Blinddarmkot (nur 70 % richtige Antworten); viele ZoofachhändlerInnen wussten nicht, dass es diesen speziellen Kot überhaupt gibt oder um die in ihm enthaltenen Nährstoffe und Vitamine. Tabelle 40: Wissensfragen „Gesetz“ Kleinsäuger Eine kurzfristige Haltung von Kleinsäugern dauert nicht länger als 4 Monate. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 20% 63% 17% 94 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Die Mindesthöhe einer Unterbringung für Hamster beträgt 30 cm. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 66% 20,5% 13,5% Futterheu ist in einer Raufe anzubieten. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 93% 6% 1% Katzenstreu darf als Einstreu verwendet werden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 83% 6% 11% Kaninchen dürfen nur mit Artgenossen gemeinsam in einer Gruppe gehalten werden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 89% 7% 4% Gesetz Kleinsäuger alle Fragen richtig (5) 4 3 2 1 Keine Frage richtig 18% 47% 29% 5% 1% 0% In Bezug auf das Tierschutzgesetz war das Wissen der ZoofachhändlerInnen wesentlich schlechter als die Haltung betreffend, nur 18 % der Befragten konnten hier alle Fragen richtig beantworten. Nur 65 % konnten mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantworten. Die Frage mit den meisten Problemen (nur 20 % richtige Antworten) war hier jene zur Dauer der kurzfristigen Haltung, aber gerade das Wissen um diesen Zeitraum von 3 Monaten wäre für die ZoofachhändlerInnen essentiell, da nach Ablauf dieser Frist andere Haltungsanforderungen (2. THV) für die Tiere gelten. 95 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Ergebnisse Wissens-Check „Kleinsäuger“ gesamt: % ZoofachhändlerInnen 40 35 30 25 20 15 10 5 0 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 richtig beantwortet Abb. 40: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Kleinsäuger“ in Prozent der ZoofachhändlerInnen 4.6.1.2. Wissen zum Thema Vögel Tabelle 41: Wissensfragen „Haltung“ Vögel Wellensittiche sind sehr sozial und dürfen daher nur paarweise oder in kleineren Schwärmen gehalten werden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 98% 0% 2% Erdnüsse mit Schale sind wertvolle Bestandteile einer Futtermischung für Papageien, weil sie außer dem hohen Eiweißgehalt auch der Beschäftigung der Tiere dienen. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 28% 66% 6% Im Muskelmagen wird die Nahrung mittels Bewegungen der starken Wandmuskulatur zerrieben. Durch kleine Steinchen und Sand, die der Vogel aufnimmt, wird der Mahlvorgang unterstützt. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 92% 2% 6% 96 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Sitzstangenüberzüge aus Sandpapier helfen die Krallen zu kürzen und sind daher für jeden Vogelkäfig zu empfehlen. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 57% 38% 5% Haltung Vögel alle Fragen richtig (4) 3 2 1 Keine Frage richtig 23% 44% 29% 4% 0% Nur 23 % der befragten ZoofachhändlerInnen beantworteten alle Wissensfragen zur Haltung von Vögeln richtig, weitere 44 % beantworteten 3 von 4 Fragen richtig. Die Frage mit den meisten Problemen (nur 28 % richtige Antworten) war hier jene zu den Erdnüssen mit Schale, welche für Papageienvögel die große Gefahr der Aspergillose aufweisen, da sie sehr häufig einen hohen Befall mit Schimmelpilzen aufweisen (wie übrigens nach neuen Erkenntnissen auch Sonnenblumenkerne mit Schale, Info Fachtagung Papageienhaltung, Wien 2007). Tabelle 42: Wissensfragen „Gesetz“ Vögel Eine kurzfristige Haltung von Vögeln dauert nicht länger als 3 Monate. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 63,5% 16% 20,5% Die Mindestgrundfläche einer Unterbringung für Wellensittiche beträgt 0,2 m2. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 68% 18% 14% Der Standort für Unterkünfte der Vögel muss hell und zugluftfrei sein. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 68% 21% 11% Allen Vögeln muss eine Bademöglichkeit zur Verfügung stehen. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 95% 4% 1% 97 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Rundvolieren sind erst ab einem Durchmesser von 1,5 m zulässig. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 22% 65% 13% 21,5% 29,5% 33% 14% 1% 1% Gesetz Vögel alle Fragen richtig (5) 4 3 2 1 Keine Frage richtig In Bezug auf das Tierschutzgesetz war das Wissen der ZoofachhändlerInnen wesentlich schlechter als die Haltung betreffend, nur 21,5 % der Befragten konnten hier alle Fragen richtig beantworten. Nur 51 % konnten mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantworten. Die Frage mit den meisten Problemen (nur 63,5 % richtige Antworten) war auch hier jene zur Dauer der kurzfristigen Haltung. Ergebnisse Wissens-Check „Vögel“ gesamt: % ZoofachhändlerInnen 30 25 20 15 10 5 0 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 richtig beantwortet Abb. 41: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Vögel“ in Prozent der ZoofachhändlerInnen 4.6.1.3. Wissen zum Thema Terraristik Tabelle 43: Wissensfragen „Haltung“ Terraristik Reptilien sind wechselwarm, d.h. ihre Körpertemperatur ist von der Umgebungstemperatur abhängig. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 96% 2% 2% 98 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Das Grundfutter für Landschildkröten sollte hauptsächlich aus Wiesenkräutern, Heu und Gemüse bestehen. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 96% 2% 2% Um Terrarientiere vollwertig und ausgewogen zu ernähren müssen auch die Futtertiere vollwertig und ausgewogen ernährt werden.. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 97% 2% 1% Für alle Reptilien sollte die relative Luftfeuchtigkeit im Terrarium immer min. 80-100% betragen. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 88% 7% 5% Haltung Terraristik alle Fragen richtig (4) 3 2 1 Keine Frage richtig 82% 16% 1% 1% 0% 82 % der befragten ZoofachhändlerInnen beantworteten alle Wissensfragen zur Haltung von Reptilien richtig, weitere 16 % beantworteten 3 von 4 Fragen richtig. Die Frage mit den meisten Problemen (aber immer noch 88 % richtige Antworten) war hier jene zur relativen Luftfeuchtigkeit in Terrarien, wobei Nichtwissen in dieser Frage schwerwiegende Konsequenzen haben kann, da die geeignete Luftfeuchtigkeit für Terrarientiere als wesentlicher Haltungsfaktor betrachtet werden muss. Tabelle 44: Wissensfragen „Gesetz“ Terraristik Die Mindestfläche pro Tier für Landschildkröten beträgt L3xL3. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 48% 20% 32% Die Mindestwassertiefe für Wasserschildkröten beträgt 20 cm. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 30% 51% 19% 99 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Die Mindesthöhe der Unterbringung für kletternde Schlangen beträgt 0,6m. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 34% 49% 17% Die Mindestfläche einer Unterbringung für Echsen beträgt 0,18 m2. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 37% 36% 27% Gesetz Terraristik alle Fragen richtig (4) 3 2 1 Keine Frage richtig 7% 14% 40% 31% 8% In Bezug auf das Tierschutzgesetz war das Wissen der ZoofachhändlerInnen wesentlich schlechter als die Haltung betreffend, nur 7 % der Befragten konnten hier alle Fragen richtig beantworten. Nur 21 % konnten mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantworten, 8 % konnten keine einzige Gesetzesfrage richtig beantworten. Die Frage mit den meisten Problemen (nur 30 % richtige Antworten) war hier die zur vorgeschriebenen Wasserhöhe bei Wasserschildkröten, welche auch eine der am seltensten erfüllten Anforderungen bei der Haltung von Wasserschildkröten in den untersuchten Zoofachgeschäften war. Generell war das Wissen bezüglich rechtlichen Regelungen im Bereich Terraristik eher schlecht, wohingegen das Wissen zu Haltungsfragen in der Terraristik im Vergleich zu den anderen Tiergruppen gut war. Ergebnisse Wissens-Check „Terraristik“ gesamt: % ZoofachhändlerInnen 40 35 30 25 20 15 10 5 0 8 7 6 5 4 3 2 1 0 richtig beantwortet Abb. 42: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Terraristik“ in Prozent der ZoofachhändlerInnen 100 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.6.1.4. Wissen zum Thema Aquaristik Tabelle 45: Wissensfragen „Haltung“ Aquaristik Bodenbewohnende Fische benötigen einen feinen und auf keinen Fall scharfkantigen Bodengrund, um ihrem natürlichen Verhalten (Gründeln) nachgehen zu können. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 97,5% 0,5% 2% Wenn 20 Minuten nach der Fütterung der Fische noch Futter im Aquarium vorhanden ist, stimmt die Futtermenge; wenn nicht, muss noch etwas nachgegeben werden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 95% 4% 1% Sumatrabarben sollen nicht mit langflossigen Fischen vergesellschaftet werden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 90% 5% 5% Skalare sind zeitlebens Schwarmbildner, daher müssen immer min. 10 Tiere dieser Art gemeinsam gehalten werden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 67% 23% 10% Haltung Aquaristik alle Fragen richtig (4) 3 2 1 Keine Frage richtig 66% 28% 6% 0% 0% 66 % der befragten ZoofachhändlerInnen beantworteten alle Wissensfragen zur Haltung von Fischen richtig, weitere 28 % beantworteten 3 von 4 Fragen richtig. Die Frage mit den meisten Problemen (nur 66 % richtige Antworten) war hier jene zu Skalaren, die als adulte Fische meist paarweise leben und aggressiv gegen Artgenossen sind (Revierbildend). Tabelle 46: Wissensfragen „Gesetz“ Aquaristik Der Nitratgehalt darf maximal 150 mg/l betragen. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 31,5% 52% 16,5% 101 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Der Nitritgehalt darf maximal 0,2 mg/l betragen. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 43% 44% 13% Der dauernde Sichtkontakt zwischen Kampffischmännchen ist zu unterbinden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu. Richtig Falsch Weiß nicht 92% 4% 5% Fische mit unterschiedlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit dürfen max. eine Woche vergesellschaftet werden. Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu. Richtig Falsch Weiß nicht 66% 21% 13% Gesetz Aquaristik alle Fragen richtig (4) 3 2 1 Keine Frage richtig 5,5% 50% 36% 8,5% 0% In Bezug auf das Tierschutzgesetz war das Wissen der ZoofachhändlerInnen wesentlich schlechter als die Haltung betreffend, nur 5,5 % der Befragten konnten hier alle Fragen richtig beantworten. Die Frage mit den meisten Problemen (nur 31,5 % richtige Antworten) war hier jene zum Grenzwert für Nitrat. Ergebnisse Wissens-Check „Aquaristik“ gesamt: % ZoofachhändlerInnen 40 35 30 25 20 15 10 5 0 8 7 6 5 4 3 2 1 0 richtig beantwortet Abb. 43: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Aquaristik“ in Prozent der ZoofachhändlerInnen 102 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 4.6.1.5. Fazit zur Befragung der ZoofachhändlerInnen über deren Wissen bzgl. Tierhaltung und tierschutzrechtlicher Aspekte Das Wissen zur Haltung der in ihrem Geschäft gehaltenen Tiergruppen war beim Großteil der ZoofachhändlerInnen im Allgemeinen gut bis sehr gut. Jedoch gab es einzelne grundlegende Punkte, in welchen das Wissen teilweise mangelhaft war. Hier handelte es sich einerseits um Wissen, welches für die Haltung der Tiere essentiell ist (z.B. die physiologische Aufnahme von Blinddarmkot bei einigen Kleinsäugerarten oder revierbildendes Verhalten bei häufig gehaltenen Fischarten). Andererseits fand sich NichtWissen in Bereichen, welche zur Gesunderhaltung der Tiere unabdingbar sind (z.B. Gefahr der Schimmelpilze in Erdnüssen mit Schale für Vögel in Bezug auf die Aspergillose oder grundlegende Anforderungen von Reptilien an die relative Luftfeuchtigkeit). Ein Teil der befragten ZoofachhändlerInnen wies demnach nicht das ausreichende Wissen zur Haltung der Tiere auf. Hier besteht Fortbildungsbedarf. In Bezug auf tierschutzrechtliche Regelungen war das Wissen der befragten ZoofachhändlerInnen in allen Tiergruppen schlechter als jenes zur Tierhaltung. Die hauptsächlich vom Nicht-Wissen betroffenen Bereiche waren jedoch auch hier grundlegende, wie z.B. das Wissen über die Dauer der kurzfristigen Haltung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit. Gerade über diesen Punkt haben die ZoofachhändlerInnen definitiv bescheid zu wissen, da nur die Regelung der kurzfristigen Haltung ihnen erlaubt, die in dieser Rubrik gelisteten Tierarten unter geringeren Mindestanforderungen zu halten, und sich die Haltungsbedingungen für diese Tiere nach der 3-Monatsfrist der kurzfristigen Haltung teilweise massiv erhöhen. Weitere vom Nicht-Wissen betroffene Punkte spiegelten sich auch in der Tierhaltung im jeweiligen Geschäft wider, wie z.B. die Mindestanforderungen an die Wasserhöhe bei Wasserschildkröten. Zusammenfassend muss der Wissenstransfer an die ZoofachhändlerInnen in tierschutzrechtlichen Belangen als eher mangelhaft bewertet werden. 4.6.2. Einstellungen und Meinungen der ZoofachhändlerInnen zu Tieren generell und zur Arbeit mit den Tieren im Zoofachhandel Im Rahmen des Projektes wurden die im Zoofachhandel tätigen Personen näher beleuchtet, um die Bedeutung der dahinterstehenden Betreuungspersonen einschätzen zu können. Zum Einsatz kamen verschiedene wissenschaftliche Werkzeuge: • • • • Fragen zur Einschätzung der kognitiven Fähigkeiten von Tieren, basierend auf den „Belief in Animal Mind“-Fragen nach HILLS (1995) Fragen zur generellen Einstellung zu Tieren, basierend auf der „Animal Attitude Scale“ nach HERZOG et al. (1991) Fragen zur Einstellung zur Arbeit mit den Tieren im Zoofachhandel Fragen zu Persönlichkeit, wozu das Ten Item Personality Inventory (GOSLING et al., 2003) eingesetzt wurde Anhand eines Fragenkomplexes über die generellen Fähigkeiten von Tieren (Belief in Animal Mind = BIM, HILLS, 1995) bestehend aus vier Fragen mit einer 7er Lickert-Skala (Fragen 21 bis 24 im Fragebogen, Anhang A.1) wurde die Meinung der ZoofachhändlerInnen über die kognitiven Fähigkeiten von Tieren (z.B. ob die Tiere fähig sind Emotionen wie Angst und Schmerz zu empfinden) erhoben. 103 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Im Durchschnitt lag der BIM bei den befragten ZoofachhändlerInnen bei 3,19. Niedrigere Werte bedeuten, dass die befragten Personen den Tieren bessere kognitive Fähigkeiten zuschreiben. Vergleicht man die ermittelten Werte mit entsprechenden Ergebnissen aus der Literatur, weisen ZoofachhändlerInnen im Durchschnitt einen ähnlichen Wert auf wie die Durchschnittsbevölkerung (HILLS, 1995). Interessanterweise ergab sich im Vergleich zur Literatur kein Unterschied zwischen den Geschlechtern in Bezug auf den BIM. Wie jedoch aus Tab. 47 ersichtlich fand sich eine große Streuung in diesem Parameter in der Gruppe der ZoofachhändlerInnen, d.h. dass es sowohl ZoofachhändlerInnen mit sehr hoher Meinung über die kognitiven Fähigkeiten von Tieren gibt, als auch solche mit sehr geringer Meinung. Die Meinung zu den kognitiven Fähigkeiten von Tieren hatte jedoch keinen signifikanten Einfluss auf die Managementmaßnahmen in den untersuchten Zoofachgeschäften. Tabelle 47: Deskriptive Ergebnisse des „Belief in Animal Mind“ (HILLS, 1995) (7=kein Glauben an kognitive Fähigkeiten der Tiere, 1=stärkstes Glauben an kognitive Fähigkeiten der Tiere) und der „Animal Attitude Scale“ (HERZOG et al., 1991) (1=schlechte generelle Einstellung zu Tieren, 5=beste generelle Einstellung zu Tieren) Belief in Animal Mind Animal Attitude Scale 3,19 3,5 Minimum 1 2,26 1. Quartil 2,6 3,25 3. Quartil 3,8 3,85 Maximum 5,1 4,6 Median Anhand eines weiteren Fragenblockes bestehend aus 20 Einzelfragen wurde die generelle Einstellung zu Tieren bei den befragten ZoofachhändlerInnen erhoben (Fragen 25 bis 44 im Fragebogen, Anhang A.1). Die eigens für diesen Zweck übersetzte Animal Attitude Scale (=AAS, HERZOG et al., 1991) befasst sich mit den verschiedensten Tierfragen in unserer Gesellschaft. Aus den jeweiligen Antworten (5er Lickert-Skala) bildet man schließlich einen Wert für die Einstellung zu Tieren der befragten Person. Im Durchschnitt lag der AAS bei den befragten ZoofachhändlerInnen bei 3,5 (Tab.47). Höhere Werte entsprechen in der Skala einer besseren Einstellung zu Tieren. Hier fand sich ein Unterschied zwischen den Geschlechtern, Frauen zeigten generell höhere Werte in der AAS als Männer (Z = -3,30, p ≤ 0,001). Jüngere Befragte wiesen ebenfalls höhere Werte in der AAS auf als ältere (r = -0,178, p ≤ 0,05). ZoofachhändlerInnen mit hohen Werten in der AAS fanden für die Tierhaltung die „Bedürfnisse der Tiere wichtig“ (r = -0,275, p ≤ 0,001). Diese ZoofachhändlerInnen fanden auch den „Kontakt mit Tieren“ wichtiger (r = -0,179, p ≤ 0,05), gaben an öfter „Kontakt mit Tieren“ zu suchen (r = -0,181, p ≤ 0,05) und fanden die „Arbeit mit den Tieren angenehmer“ (r = -0,189, p ≤ 0,01) als ZoofachhändlerInnen mit niedrigen Werten in der AAS. ZoofachhändlerInnen, welche berichteten, dass sie manche Tierarten nur in Paaren verkaufen, hatten höhere Werte in der AAS (Z = -3,00, p ≤ 0,01). Andere Managementparameter wurden jedoch von der allgemeinen Einstellung zu Tieren nicht beeinflusst. Darüber hinaus wurden eigene Fragenkomplexe entwickelt, um die Einstellung zu Tieren speziell den Zoofachhandel betreffend zu erheben. Hier wurden bewusst Fragen zur täglichen Arbeit der ZoofachhändlerInnen mit den Tieren gestellt, z.B. wie wichtig die ZoofachhändlerInnen verschiedene Formen des Umgangs mit den Tieren finden (Fragen 1 bis 8 im Fragebogen, Anhang A.1). Mittels Faktorenanalyse konnte dieser Fragenkomplex auf zwei Faktoren reduziert werden: 104 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 • • „Kontakt mit Tieren wichtig“, welcher 45 % der Varianz erklärt und aus folgenden Fragen besteht: o Wie wichtig ist es, ein Tier anzusprechen, um seine Aufmerksamkeit zu gewinnen, wenn es heraus gefangen wird? o Wie wichtig ist es, mit den Tieren zu reden, wenn man in ihrer Unterbringung hantiert? o Wie wichtig ist es, die Tiere zu berühren, wenn man in ihrer Unterbringung hantiert? o Wie wichtig ist es, ein Tier anzusprechen, bevor man es berührt? „Tiere beobachten wichtig“, welcher 17 % der Varianz erklärt und aus folgenden Fragen besteht: o Wie wichtig ist es, die Tiere während der Futteraufnahme zu beobachten? o Wie wichtig ist es, die Tiere außerhalb der Fütterungszeiten täglich zu beobachten? Weiters wurden Fragen zur Häufigkeit des Tierkontakts gestellt (Fragen 9 bis 13 im Fragebogen, Anhang A.1), welche ebenfalls über Faktorenanalyse auf zwei Faktoren reduziert werden konnten: • „Kontakt zu Tieren häufig“, welcher 52 % der Varianz erklärt und aus folgenden Fragen besteht o Wie oft reden Sie mit den Tieren, wenn Sie in Ihrer Unterbringung hantieren? o Wie oft berühren Sie die Tiere, wenn Sie in Ihrer Unterbringung hantieren? o Wie oft sprechen Sie die Tiere an, bevor Sie sie berühren? • „Beobachten der Tiere häufig“, welcher 26 % der Varianz erklärt und aus folgenden Fragen besteht: o Wie oft beobachten Sie die Tiere während der Fütterung? o Wie oft beobachten Sie die Tiere außerhalb von Fütterung und Reinigung? Außerdem wurden einige Fragen dazu gestellt, wie angenehm die ZoofachhändlerInnen den täglichen Umgang mit den Tieren empfinden (Fragen 14 bis 19 im Fragebogen, Anhang A.1). Mittels Faktorenanalyse wurde auch dieser Fragenkomplex auf zwei Faktoren reduziert: • „Kontakt mit den Tieren angenehm“, welcher 38 % der Varianz erklärt und aus folgenden Fragen besteht: o Arbeiten mit den Tieren im Allgemeinen o Berühren der Tiere o Reden mit den Tieren • „Arbeiten mit den Tieren angenehm“, welcher 18 % der Varianz erklärt und aus folgenden Fragen besteht: o Behandeln von kranken Tieren o Fangen der Tiere Schließlich wurde ein Fragenkomplex zur Wichtigkeit zehn verschiedener Parameter für eine gute Tierhaltung im Zoofachgeschäft gestellt (Frage 20 im Fragebogen, Anhang A.1) und diese konnten mittels Faktorenanalyse auf drei Faktoren reduziert werden: • Faktor „Bedürfnisse der Tiere wichtig“, welcher 36 % der Varianz erklärt und aus folgenden Parametern besteht: o Viel Raum zur Bewegung für die Tiere o Klima in der Unterbringung entsprechend den Ansprüchen der Tiere o Rückzug für alle Tiere gleichzeitig möglich o Bei sozial lebenden Tieren Kontakt zu Artgenossen möglich o Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere o Gute Strukturierung der Unterkünfte in verschiedene Funktionsbereiche 105 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 o Das Tierschutzgesetz und die Verordnungen „gut einsehbare Präsentation“, welcher 13 % der Varianz erklärt, und „keine Schmerzen, Leiden, Schäden“, welcher 10 % der Varianz erklärt. Die Ergebnisse des Parameters „Belief in Animal Mind“ korrelierten mit dem Faktor „Bedürfnisse der Tiere wichtig“ (r = 0,232, p ≤ 0,001), ebenso wie die Ergebnisse der generellen Einstellung zu Tieren (= AAS; r = -0,275, p ≤ 0,001). Dies deutet darauf hin, dass Personen, welche die kognitiven Fähigkeiten von Tieren höher einschätzen, ebenso wie Personen, die einen generell gute Einstellung zu Tieren haben, die Bedürfnisse der Tiere bezüglich ihrer Haltung eher anerkennen. • • Zusätzlich wurde mittels des TIPI (= Ten Item Personality Inventory, GOSLING et al., 2003) die Persönlichkeit der ZoofachhändlerInnen beleuchtet. Hierzu wurde die deutsche Übersetzung von MUCK et al. (in press) verwendet (Frage 105 im Fragebogen, Anhang A.1). Tabelle 48: Ergebnisse zu den fünf Persönlichkeitsdimensionen der befragten ZoofachhändlerInnen (höhere Werte bedeuten stärkere Ausprägung der jeweiligen Dimension), im Vergleich mit der Literatur (MUCK et al., in press) Persönlichkeitsdimension Mittelwert Standardabweichung Mittelwert Standardabweichung ProZoo ProZoo Muck et al. Muck et al. Emotionale Stabilität 4,91 1,21 5,10 1,20 Extraversion 4,74 1,47 4,87 1,21 Offenheit 4,97 1,38 5,49 0,97 Verträglichkeit 4,63 1,41 5,20 0,95 Gewissenhaftigkeit 5,11 1,38 5,85 0,93 Wie in Abb. 44 ersichtlich streuten auch in Bezug auf die Persönlichkeitsdimensionen die Ergebnisse der befragten ZoofachhändlerInnen stark. Im Durchschnitt schätzen sich die ZoofachhändlerInnen selbst als eher emotional stabil, extrovertiert, offen, verträglich und gewissenhaft ein (Abb. 44). Die Ergebnisse des TIPI zeigten einen Einfluss der Persönlichkeit auf die Einstellung der ZoofachhändlerInnen zur Arbeit mit Tieren. Die ZoofachhändlerInnen fanden das „Beobachten der Tiere wichtig“, wenn sie höhere Werte bezüglich Offenheit (Openness, r = -0,147, p ≤ 0,05), Verträglichkeit (Agreeableness, r = 0,158, p ≤ 0,05) und Gewissenhaftigkeit (Conscientiousness, r = -0,123, p ≤ 0,1) aufwiesen. In ähnlicher Weise fanden sie den „Kontakt mit Tieren wichtig“, wenn sie höhere Werte bezüglich Verträglichkeit (r = -0,200, p ≤ 0,01), Offenheit (r = -0,184, p ≤ 0,05), Gewissenhaftigkeit (r = -0,171, p ≤ 0,05) und emotionaler Stabilität (Emotional Stability, r = 0,141, p ≤ 0,1) aufwiesen. Die Persönlichkeit hatte jedoch nur bedingten Einfluss darauf, wie angenehm den ZoofachhändlerInnen die Arbeit mit den Tieren ist. „Kontakt mit den Tieren“ ist für ZoofachhändlerInnen tendenziell angenehmer, wenn sie höhere Werte bezüglich Offenheit (r = -0,138, p ≤ 0,1) und Verträglichkeit (r = -0,142, p ≤ 0,1) aufwiesen. Keinen signifikanten Einfluss hatte die Persönlichkeit darauf, ob die ZoofachhändlerInnen die „Bedürfnisse der Tiere wichtig“ für eine gute Tierhaltung finden oder auf das Management der Tierhaltung. 106 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 7 Lickert-Skala 6 5 4 3 2 1 E V Z ES O Abb. 44: Ergebnisse der 5 Persönlichkeitsdimensionen gemessen mit TIPI (E = Extraversion, V = Verträglichkeit, Z = Zuverlässigkeit, ES = Emotionale Stabilität, O = Offenheit) 107 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 5. Analyse der Einflussfaktoren auf eine tiergerechte Haltung im Zoofachgeschäft Generell muss zu den Ergebnissen der Zusammenhänge zwischen der Tierhaltung im Zoofachgeschäft und den Managementmaßnahmen sowie den Merkmalen der im Zoofachhandel tätigen Personen angemerkt werden, dass die Korrelationskoeffizienten hier zwar statistisch signifikant aber eher gering waren. Deshalb sind die hier angeführten Einflussfaktoren sicherlich vorerst nur als erste Hinweise zu interpretieren, welche auch im Sinne ihrer Plausibilität diskutiert werden müssen. Auch ist hier in Betracht zu ziehen, dass die Parameter „Tierhaltung“ aus verschiedensten Variablen der jeweiligen Haltung zusammengesetzt wurden, ohne diese zu gewichten. Da die Studie jedoch die erste derartige auf dem Gebiet der Tierhaltung im Zoofachhandel ist, sind die Methoden hier noch eingeschränkt. Dennoch ergaben sich zwischen den Parametern der Qualität der Tierhaltung und dem Management der Zoofachgeschäfte und den dort tätigen Personen gewisse Zusammenhänge, die im Folgenden als Einflussfaktoren diskutiert werden. 5.1. Einflussfaktoren auf die Haltung von Kleinsäugern im Zoofachgeschäft ZoofachhändlerInnen mit besserer Tierhaltung im Bereich Kleinsäuger fanden die „Bedürfnisse der Tiere wichtig“ für die Qualität der Tierhaltung in ihrem Zoofachgeschäft (r = -0,240, p ≤ 0,01). Je besser die befragten ZoofachhändlerInnen bei den Wissensfragen zu Kleinsäugern abschnitten, desto besser war die Kleinsäugerhaltung im jeweiligen Geschäft (r = 0,208, p ≤ 0,05). Dieser Effekt dürfte v.a. auf dem größeren Wissen in Haltungsfragen bezüglich Kleinsäugern beruhen (r = 0,168, p ≤ 0,05), und weniger auf dem Wissen über das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen (kein signifikanter Zusammenhang). Interessanterweise war die Kleinsäugerhaltung in jenen Geschäften besser, in welchen die befragten Personen derzeit privat keine Tiere hielten (Z = -2,13, p ≤ 0,05). Außerdem war die Haltung der Kleinsäuger im Zoofachgeschäft tendentiell besser, wenn die befragten ZoofachhändlerInnen privat keine Tiere züchten (Z = -1,90, p ≤ 0,1). Je mehr Personen regelmäßig für die Betreuung zur Verfügung stehen, desto höher war die Qualität der Kleinsäugerhaltung im jeweiligen Zoofachgeschäft (r = 0,226, p ≤ 0,01). Je größer die Gesamtverkaufsfläche der Zoofachgeschäfte war, desto tendentiell besser war die Kleinsäugerhaltung im Geschäft (r = 0,160, p ≤ 0,1). Die Kleinsäugerhaltung in den Zoofachgeschäften war auch dann besser, wenn sich bei den befragten ZoofachhändlerInnen die Realität des Beruf ZoofachhändlerIn mit der Vorstellung, welche sie davor davon hatten, deckte (Z = -2,03, p ≤ 0,05). Dies dürfte v.a. darauf beruhen, dass sich andere Personen ein falsches Bild vom Beruf der ZoofachhändlerInnen haben und dann eventuell vom intensiven Betreuungsaufwand der Tiere überrascht sind. Dazu passend ist die Kleinsäugerhaltung im Geschäft schlechter, wenn die Arbeitsbelastung der befragten ZoofachhändlerInnen als hoch eingeschätzt wird (r = -0,175, p ≤ 0,05). 108 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Zoofachhändler, welche von gesundheitlichen Problemen im Kleinsäugerbereich berichteten, wiesen eine tendentiell bessere Haltung bei Kleinsäugern auf (Z = -1,72, p ≤ 0,1). Diese Tendenz dürfte wohl am ehesten dadurch zustande kommen, dass diese ZoofachhändlerInnen eher einen Blick / ein Bewusstsein für die Erkrankungen (z.B. bei Hamstern die Nassschwanzkrankheit) haben und diese dadurch eher erkennen bzw. als wirkliches Problem registrieren. Zoofachgeschäfte, welche regelmäßig von einem Betreuungstierarzt besucht werden, wiesen eine tendentiell bessere Kleinsäugerhaltung auf (Z = -1,73, p ≤ 0,1). Außerdem war die Kleinsäugerhaltung in jenen Geschäften tendentiell besser, wo auch Infoblätter bezüglich der verkauften Tiere für die Kunden auflagen (Z = -1,86, p ≤ 0,1). Geschäfte, in welchen es nicht zur gängigen Praxis gehört, ungewollte Tiere zurückzunehmen, wiesen eine bessere Kleinsäugerhaltung im Geschäft auf (Z = -2,19, p ≤ 0,05). Je besser die ZoofachhändlerInnen angaben das Tierschutzgesetz zu kennen, desto besser war die Kleinsäugerhaltung im jeweiligen Geschäft (r = -0,197, p ≤ 0,05). 5.2. Einflussfaktoren auf die Haltung von Vögeln im Zoofachgeschäft ZoofachhändlerInnen mit tendentiell besserer Tierhaltung im Bereich Vögel finden die „Bedürfnisse der Tiere wichtig“ für die Qualität der Tierhaltung in ihrem Zoofachgeschäft (r = -0,163, p ≤ 0,1). Je wichtiger die befragten ZoofachhändlerInnen den „Kontakt mit den Tieren“ einschätzten, desto tendentiell besser war die Vogelhaltung im jeweiligen Geschäft (r = -0,165, p ≤ 0,1). Je mehr Personen regelmäßig für die Betreuung zur Verfügung stehen, desto tendentiell höher ist die Qualität der Vogelhaltung im jeweiligen Zoofachgeschäft (r = 0,157, p ≤ 0,1). Je größer die Gesamtverkaufsfläche der Zoofachgeschäfte war, desto besser war die Vogelhaltung im Geschäft (r = 0,232, p ≤ 0,05). ZoofachhändlerInnen, welche angaben ihren Tieren regelmäßig Vitamine zuzufüttern, wiesen einen höheren Prozentsatz an positiven Haltungsparametern in ihrer Vogelhaltung auf (Z = -2,03, p ≤ 0,05). Außerdem war die Haltung der Vögel im Zoofachgeschäft besser, wenn die befragten ZoofachhändlerInnen privat keine Tiere züchten (Z = -1,98, p ≤ 0,05). Geschäfte, in welchen es nicht zur gängigen Praxis gehört, ungewollte Tiere zurückzunehmen, wiesen eine bessere Vogelhaltung im Geschäft auf (Z = -2,37, p ≤ 0,05). Geschäfte, welche schon eine Bewilligung nach § 23 TSchG haben, wiesen einen höheren Prozentsatz an erfüllten Punkten im Bereich der Vogelhaltung auf (Z = -2,16, p ≤ 0,05). 5.3. Einflussfaktoren auf die Haltung von Reptilien im Zoofachgeschäft Je wichtiger die ZoofachhändlerInnen den „Kontakt mit Tieren“ einschätzen, desto besser war die vorgefundene Tierhaltung im Geschäft (r = -0,243, p ≤ 0,01). In dieselbe Richtung 109 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 deutet die Aussage, dass „Kontakt mit Tieren“ oft gesucht wird, denn auch dann fand sich bessere Terraristik im Geschäft (r = -0,186, p ≤ 0,05). Dazu passend berichteten ZoofachhändlerInnen mit besserer Reptilienhaltung, dass ihnen der „Kontakt mit Tieren angenehmer“ ist (r = 0,181, p ≤ 0,05). ZoofachhändlerInnen mit tendentiell besserer Tierhaltung im Bereich Terraristik finden die „Bedürfnisse der Tiere wichtig“ für die Qualität der Tierhaltung in ihrem Zoofachgeschäft (r = 0,171, p ≤ 0,1). Je höher die ZoofachhändlerInnen die kognitiven Fähigkeiten der Tiere einschätzen, desto tendentiell besser war die Haltung der Reptilien im Geschäft (r = 0,144, p = 0,1). Interessanterweise hatten ZoofachhändlerInnen, welche viele Tiere selbst züchteten, eine schlechtere Tierhaltung in ihrem Geschäft (r = -0,241, p ≤ 0,01) und Zoofachgeschäfte, in welchen ein höherer Prozentsatz der Tiere von Großhändlern stammte, wiesen eine bessere Terraristik auf (r = 0,210, p ≤ 0,05). Je mehr Personen regelmäßig für die Betreuung zur Verfügung stehen, desto besser waren die erhobenen Parameter der Tierhaltung im Bereich Terraristik (r = 0,270, p ≤ 0,01). Je größer die Gesamtverkaufsfläche der Zoofachgeschäfte war, desto besser war die Terraristik im Geschäft (r = 0,288, p ≤ 0,01). Wird die Terraristik von Frauen betreut, dann wurden bessere Parameter bezüglich der Reptilienhaltung im Geschäft gefunden (Z = -2,20, p ≤ 0,05). Sind die befragten ZoofachhändlerInnen nicht mit Reptilien aufgewachsen, dann war die Tierhaltung im Bereich Terraristik im Zoofachgeschäft besser (Z = -2,48, p ≤ 0,05). Dies könnte eventuell darauf zurückgeführt werden, dass eine entsprechend Ausbildung oder die Informationen aus der Literatur als Basis für die Terraristik herangezogen wurden und nicht die „Erfahrung“ von früher. Unterstützt wird diese Vermutung durch die Tatsache, dass Personen mit Tierpflegerausbildung eine bessere Terraristik in ihrem Geschäft haben (Z = 2,48, p ≤ 0,05). Geschäfte, in welchen es nicht zur gängigen Praxis gehört, ungewollte Tiere zurückzunehmen, wiesen eine höhere Qualität der Terraristikparameter auf (Z = -1,95, p ≤ 0,05). Es fiel außerdem auf, dass Geschäfte welche schon eine Bewilligung nach § 23 TSchG haben, eine bessere Terraristik aufwiesen (Z = -2,03, p ≤ 0,05). Auch der Geschäftstyp hatte Einfluss auf die Qualität der Terraristik im Geschäft (Chi2 = 21,88, p ≤ 0,01): Die Reptilienhaltung in Filialen von einem internationalen Großkonzern schnitten am besten ab, vor den Filialen von Zoofachhandelsketten und beide waren schnitten besser ab als die Einzelgeschäfte. 5.4. Einflussfaktoren auf die Haltung von Süßwasser-Fischen im Zoofachgeschäft Wenn die ZoofachhändlerInnen berichteten, dass sie die „Tiere oft beobachten“, dann wurden bessere Parameter bezüglich der Aquaristik im Geschäft gefunden (r = -0,173, p ≤ 0,05). In dieselbe Richtung deutet das Ergebnis, dass je mehr Zeitaufwand pro Tag in den Tierbereich investiert wird, desto besser war die Fischhaltung im jeweiligen Geschäft (r = 110 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 0,220, p ≤ 0,01). Je wichtiger die befragten ZoofachhändlerInnen den „Kontakt mit den Tieren“ einschätzten, desto tendentiell besser war die Aquaristik im jeweiligen Geschäft (r = 0,136, p ≤ 0,1). Zoofachgeschäfte, welche regelmäßig von einem Betreuungstierarzt besucht werden, wiesen eine bessere Aquaristik auf (Z = -2,46, p ≤ 0,05). Je mehr Personen regelmäßig für die Betreuung zur Verfügung stehen, desto tendentiell höher ist die Qualität der Aquaristik im jeweiligen Zoofachgeschäft (r = 0,157, p ≤ 0,1). Und je älter die befragten Betreuungsperson, desto tendentiell besser war die Fischhaltung im jeweiligen Zoofachgeschäft (r = 0,128, p ≤ 0,1). Geschäfte, in welchen es nicht zur gängigen Praxis gehört, ungewollte Tiere zurückzunehmen, wiesen eine tendentiell höhere Qualität der Aquaristikparameter auf (Z = 1,63, p = 0,1). Je besser die ZoofachhändlerInnen angaben das Tierschutzgesetz zu kennen, desto besser war die Aquaristik im jeweiligen Geschäft (r = -0,165, p ≤ 0,05). 5.5. Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Tiergruppen Tabelle 49: Korrelationen zwischen den Parametern „Tierhaltung“ in den verschiedenen Tiergruppen KLEINSÄUGER KLEINSÄUGER VÖGEL TERRARISTIK AQUARISTIK 1,000 0,211(*) 0,146(t) 0,092 VÖGEL 0,211(*) 1,000 0,325(**) 0,059 TERRARISTIK 0,146(t) 0,325(**) 1,000 0,048 AQUARISTIK 0,092 0,059 0,048 1,000 * Die Korrelation ist auf dem 0,05 Niveau signifikant (zweiseitig). ** Die Korrelation ist auf dem 0,01 Niveau signifikant (zweiseitig). t Tendenz (p ≤ 0,1) Man sieht in der obigen Tabelle, dass gewisse Zusammenhänge zwischen der Qualität der Tierhaltung in den einzelnen Tiergruppen bestehen. Besonders im Bereich Terraristik und Vögel bzw. im Bereich Kleinsäuger und Vögel gibt es hier positive, wenn auch geringe Korrelationen. Der Bereich der Aquaristik steht jedoch in diesem Zusammenhang ganz für sich und dürfte deshalb auch teilweise anderen Anforderungen bzw. Einflussfaktoren unterworfen sein als die übrigen Tiergruppen. 5.6. Zusammenfassung der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Qualität der Tierhaltung in einem Zoofachgeschäft Wie schon erwähnt, sind die gefundenen Korrelationen eher gering, jedoch sind in den verschiedenen Tiergruppen bestimmte Zusammenhänge wiederholt aufgetreten. Daher werden die Hinweise in Bezug auf die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Qualität der Tierhaltung im Zoofachhandel hier zusammengefasst dargestellt. 111 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Einen entscheidenden Faktor für die Qualität der Tierhaltung in einem Zoofachgeschäft dürfte die Einstellung der betreuenden Personen zur Arbeit mit den Tieren darstellen. Wenn die ZoofachhändlerInnen die „Bedürfnisse der Tiere wichtig“ finden, d.h. deren Anforderungen in punkto Klima, Bewegungsraum, Sozialkontakt, Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten etc. anerkennen, dann findet sich in deren Geschäft eine bessere Tierhaltung. Wenn die ZoofachhändlerInnen den „Kontakt mit Tieren“ wichtig finden und den „Kontakt mit Tieren“ dann auch folglich öfter herstellen (r = 0,842, p ≤ 0,001) steigt die Qualität der Tierhaltung im Zoofachgeschäft. Ein weiterer Entscheidungsfaktor scheint wie zu erwarten das Wissen über die gehaltenen Tiere zu sein. Je höher das Wissen über die Anforderungen der Tiere an ihre Haltung bei den ZoofachhändlerInnen ist, desto eher können sie den Tieren im jeweiligen Zoofachgeschäft ihre Bedürfnisse erfüllen. Das Wissen in Gesetzesfragen ist in diesem Zusammenhang weniger bedeutsam. Nicht nur für die Qualität der Haltung der Tiere im Zoofachgeschäft muss das Wissen der ZoofachhändlerInnen als essentiell angesehen werden, sondern es stellt sicher auch einen Knackpunkt in Bezug auf die Beratungsqualität für die Kunden dar. Überdies kann der / die wissende ZoofachhändlerIn ein guter Multiplikator für Wissen in punkto Heimtierhaltung sein, weil er noch immer die Ansprechstelle Nummer eins für die privaten Heimtierhalter scheint. Wenig verwunderlich ist auch, dass die Qualität der Tierhaltung in den Zoofachhandlungen umso höher sein dürfte, je mehr Betreuungspersonen es für die Tiere gibt. Es scheint eine Tatsache zu sein, dass die Tierhaltung in einem Zoofachgeschäft mit viel Aufwand verbunden ist und deshalb nur mit entsprechendem Arbeitseinsatz auf einen guten Standard gebracht werden kann. Dass ein Betreuungstierarzt, welcher die Zoofachhandlung regelmäßig (auch außerhalb von Krankheitsfällen) besucht, einen positiven Effekt auf die Tierhaltung im Geschäft hat, könnte natürlich auf dessen kurative Tätigkeit zurückzuführen sein, aber mehr noch könnte eine gewisse Beratungstätigkeit und externe Kontrolle hier das Erfolgsrezept darstellen. Dass Geschäfte, welche ungewollte Tiere der Kunden nicht zurücknehmen, in den Parametern der Tierhaltung besser abschneiden, könnte zwei Gründe haben. Einerseits stellen Tiere, die einmal aus dem Geschäft draußen waren, ein Gesundheitsrisiko für die Tiere in der Zoofachhandlung dar, und somit könnte dieser Parameter im Sinne eines guten Managements der Tiere gewertet werden. Andererseits könnte dieser Parameter aber auch darstellen, dass Zoofachhandlungen, welche ungewollte Tiere nicht zurücknehmen seltener in die „Verlegenheit“ kommen, dies tun zu müssen, weil sie von Haus aus eine bessere Beratung der Kunden durchführen (dieser Eindruck wurde in den persönlichen Interviews gestärkt). Außerdem stellte sich die Tatsache, ob privat Tiere gezüchtet werden, als weiterer möglicher Einflussfaktor dar. Dies könnte einerseits damit zu tun haben, dass ZoofachhändlerInnen, die zusätzlich noch eine Zucht betrieben, mit dem Arbeits- und Pflegeaufwand teilweise überfordert sind. Andererseits könnte dies auch daher rühren, dass oftmals die private Tierzucht ein Hobby war, welches im Zoofachhandel als Beruf umgesetzt werden soll, womit manche ZoofachhändlerInnen aber nicht hinreichend zu Recht kommen dürften. Im Bereich der Aquaristik liegen einige Einflussfaktoren wie die Anzahl der betreuenden Personen, der Betreuungstierarzt usw. ähnlich vor. Jedoch scheint hier ganz grundsätzlich auch einfach die Zeit pro Tag, die für den Tierbereich aufgewendet wird, ein Knackpunkt zu sein. Die Aquaristik ist aber nicht nur ein zeitlich aufwendig zu betreuender Tierbereich, 112 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 sondern es ist noch ein großes Maß an Fachwissen von Nöten, um eine Aquaristik hoher Qualität betreiben zu können. Dies spiegelt sich z.B. darin wieder, dass ältere ZoofachhändlerInnen (mehr Erfahrung?) eher eine bessere Fischhaltung vorwiesen. Eine große Rolle spielt außerdem das reine Beobachten der Tiere in der Aquaristik, wodurch Erkrankungen und andere Probleme in den Becken frühzeitig erkannt werden können. Es scheint auch noch wichtig zu erwähnen, dass Persönlichkeit (= TIPI) und die persönliche Meinung der ZoofachhändlerInnen, wie z.B. deren generelle Einstellung zu Tieren (= AAS) oder ihre Meinung über die kognitiven Fähigkeiten von Tieren (= BIM) keinen signifikanten Einfluss auf die Qualität der Tierhaltung in den Zoofachgeschäften hatten. 113 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 6. Empfehlungen für die Optimierung der Qualität der Tierhaltung im Zoofachhandel 6.1. Empfehlungen für das Management der Tierhaltung im Zoofachhandel Basierend auf den Ergebnissen zu den Einflussfaktoren auf die Qualität der Tierhaltung (Kapitel 5.6.) und den dadurch gewonnenen Hinweisen wurde folgende Liste mit Empfehlungen für eine Verbesserung des Tierschutzes in Zoofachhandlungen erstellt: • • • • • • Haltungsansprüche der Tiere als wichtigen Faktor für deren Wohlbefinden anerkennen Wissen über die Tierhaltung vermehren Sich Zeit nehmen und die Tiere beobachten Mehrere Personen für die Betreuung der Tiere einsetzen (allein ist man bei entsprechend großer Tierhaltung mit der Pflege der Tiere eher überfordert) Kooperation mit einem Betreuungstierarzt eingehen, welcher regelmäßig auch ohne Bedarfsfall die Tiere und die Haltung kontrolliert Ungewollte Tiere von den KundInnen oder anderen Personen nicht zurück/ annehmen (Infektionsrisiko) bzw. durch gute Beratung solche Fälle von Haus aus minimieren 6.2. Empfehlungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel Aufgrund der vorrangigsten Schwachstellen werden hier die für die einzelnen Tiergruppen kritischen Punkte zusammengefasst dargestellt. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bezüglich der relevanten Haltungsempfehlungen, sondern enthält nur die für die jeweilige Tiergruppe wichtigsten, weil in der vorliegenden Studie am wenigsten im Zoofachhandel erfüllten Punkte. Es gab jedoch auch in anderen Haltungsbereichen immer wieder Mängel, weshalb die teilnehmenden ZoofachhändlerInnen ein spezifisches Feedback für ihr eigenes Geschäft erhalten, um gezielt an der Optimierung arbeiten zu können. 6.2.1. Empfehlungen für die Haltung von Kleinsäugern im Zoofachhandel Problematisch in der Haltung von Kleinsäugern waren v.a. Bereiche der Ausstattung und Vergesellschaftung, welche den Tieren ein artgerechtes Verhalten ermöglichen sollen. Deshalb werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen: • Ausreichend Rückzugsmöglichkeiten anbieten • Die Unterkünfte vor Hineingreifen durch KundInnen sichern • Beleuchtung dem Aktivitätsrhythmus der Tiere anpassen • Tieren mit permanent wachsenden Zähnen geeignetes Nagematerial anbieten • Passende Klettermöglichkeiten anbieten • Sofern für die Tierart erforderlich geeignetes Sandbad anbieten • Nur tierschutzgerechte Laufräder anbieten 114 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 • • • • • Für grabende Tiere entsprechendes Einstreumaterial mit Einstreutiefe anbieten Sozial lebende Tierarten in Paaren oder Gruppen halten Solitär lebende Arten ab entsprechendem Alter einzeln halten Kaninchen und Meerschweinchen nicht gemeinsam halten Mindestanforderungen bei Abmessungen der Unterkünfte einhalten entsprechender 6.2.2. Empfehlungen für die Haltung von Vögeln im Zoofachhandel Die Problembereiche der Vogelhaltung lagen v.a. in gesundheitlichen Aspekten, weshalb folgende Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen werden: • Täglich frisches Wasser und Futter anbieten • Mehrere Futter- und Wasserbehälter pro Unterkunft • Grit in einer Schale anbieten • Einstreu sauber halten, öfter reinigen • Sitzstangen primär aus Naturästen , eventuell aus Holz, anbieten • Den Durchmesser der Sitzstangen der Größe der gehaltenen Vögel anpassen • Keine Spiegel oder Plastikvögel in den Unterkünften • Möglichst Nist- oder Schlafmöglichkeiten anbieten • Bademöglichkeit anbieten • Geeignete Beleuchtungskörper wählen (Stroboskopeffekt vermeiden) • Mindestanforderungen bei Abmessungen der Unterkünfte einhalten 6.2.3. Empfehlungen für die Haltung von Reptilien im Zoofachhandel Hauptsächliches Problemfeld in der Terraristik ist das passende Mikroklima in den Unterkünften, weshalb folgendes Vorgehen zur Verbesserung vorgeschlagen wird: • Mindestabmessungen der Terrarien einhalten • Die Unterkünfte möglichst bepflanzen • Versteckmöglichkeiten anbieten • Auf geeignete Belüftung achten • Messgeräte für Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit vorsehen 6.2.4. Empfehlungen für die Haltung von Fischen im Zoofachhandel Primäres Problem im Bereich Aquaristik stellt mit Sicherheit die Fisch-Gesundheit dar, weshalb folgende Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen werden: • Teilwasserwechsel (ca. 30 %) in den Becken mindestens einmal wöchentlich • Ausstattung der Becken optimieren: Rückzugsmöglichkeiten, Bepflanzung • Zur Qualitätssicherung Kontrolle der Temperatur täglich, Kontrolle der übrigen Wasserparameter 14-tägig • Mindestabmessungen der Becken einhalten 115 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 7. Darstellung der Beratungstätigkeit im Rahmen von ProZoo 7.1. Persönliches Feedback an die teilnehmenden Zoofachgeschäfte 7.1.1. Persönliches Feedback an die teilnehmenden Zoofachgeschäfte in Wien und Niederösterreich (Modul 2) Im Herbst 2007 wurde allen ZoofachhändlerInnen, welche in Modul 2 teilgenommen hatten, ein ausführliches Feedback zu allgemeinen tierschutzrechtlich gesetzlich geregelten Bereichen und speziell zur Tierhaltung in ihrem Geschäft im Hinblick auf § 31 des TSchG, die TH-GewV und die 2. THV gegeben. Die Rückmeldung über das persönliche Abschneiden erfolgte an alle TeilnehmerInnen in schriftlicher Form (per Post) und bestand aus einem allgemeinen Feedback (Anhang A.6) und je nach Tierrepertoire einem speziellen Feedback für jede Tiergruppe (Kleinsäuger – Anhang A.7, Vögel – Anhang A.8, Terraristik – Anhang A.9, Aquaristik – Anhang A.10). Die jeweiligen Tabellen für die einzelnen Tiergruppen enthielten neben den untersuchten Parametern, den zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen (genaue Paragraphen / Gesetzesstellen und Wortlaut) und dem persönlichen Ergebnis des einzelnen Zoofachgeschäfts auch das Durchschnittsergebnis aller untersuchten Geschäfte (inkl. Bandbreite [= Minimum und Maximum] der Ergebnisse zum jeweiligen Parameter). Es wurde den TeilnehmerInnen also ein direkter Vergleich mit ihren KollegInnen in Wien und Niederösterreich ermöglicht, und sie konnten demnach gut nachvollziehen, wo sie im Vergleich mit anderen in den einzelnen Punkten ihrer Tierhaltung stehen und welche Teilbereiche der Tierhaltung die Knackpunkte in ihrem eigenen Geschäft sind. Im Anschluss an das Feedback eingehende An- und Rückfragen wurden von den Mitarbeiterinnen des Teams ProZoo unverzüglich telefonisch oder per Email bearbeitet. 7.1.2. Persönliches Feedback an alle teilnehmenden Zoofachgeschäfte im gesamten Bundesgebiet (Abschlussfeedback) Im Anschluss an den vorliegenden Endbericht werden alle TeilnehmerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet ein noch ausführlicheres Feedback der Ergebnisse des Forschungsprojekts ProZoo erhalten. Dieses wird einerseits wieder die Darstellung der erweiterten Ergebnisse bezüglich Tierhaltung und Management in den untersuchten Zoofachhandlungen und das dazugehörende eigene Abschneiden im jeweiligen Parameter enthalten. Andererseits wird es aber auch die Analyse der Zusammenhänge und Einflüsse verschiedener Parameter auf die Tierhaltung im Zoofachgeschäft darstellen. Somit werden den ZoofachhändlerInnen Informationen über mögliche Schwachstellen aufgezeigt. Abschließend wird das Feedback eine Liste von vorrangigen Verbesserungsvorschlägen enthalten, welche den teilnehmenden ZoofachhändlerInnen zur Optimierung ihrer Tierhaltung an die Hand gegeben werden sollen (Entwurf für das Abschlussfeedback anhand der Kleinsäuger in Anhang A.11). 116 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 7.2. andere Beratungstätigkeiten im Rahmen des Projekts ProZoo Da sich im Rahmen des Forschungsprojekts ProZoo einige verbreitete Probleme für die Tierhaltung im Zoofachhandel herauskristallisierten, wurden in Zusammenarbeit mit ExpertInnen Merkblätter erstellt, welche in den Zoofachgeschäften in Form der Info-Mappe ProZoo ausgeteilt wurden. Tabelle 50: Merkblätter der Info-Mappe ProZoo Thema Nassschwanzkrankheit Weißpünktchenkrankheit Koi-Herpervirus-Infektion Krebspest Autoren C. Schmied, F. Künzel E. Licek, O. Hochwartner E. Licek, T. Weismann, O. Hochwartner G. Hochwimmer, E. Licek Anhang A.12 Anhang A.13 Anhang A.14 Anhang A.15 Darüber hinaus wurden die ZoofachhändlerInnen selbstverständlich bei Bedarf direkt via Telefon, Email oder persönliche Treffen beraten. Z.B. trat eine Zoofachhandelskette an das Projekt-Team heran, um sich in Fragen von tierschutzgerechtem Zubehör beraten zu lassen. Eine weitere Zoofachhandelskette diskutierte vor der Neueröffnung einer Filiale die Pläne für die Tierhaltungsanlagen mit den Projektbearbeiterinnen. Auch Amtstierärzte suchten den Kontakt zu den Projektbearbeiterinnen, um heikle Fragen der Kontrolle von Zoofachhandlungen zu diskutieren. Diese Kontaktaufnahme von Seiten der Amtstierärzte war ein Mitgrund für die Erarbeitung eines Fragebogens für im Zoofachhandel tätige Kontrollorgane (siehe Kapitel 8), um deren Sichtweise und Bedürfnisse in den Bericht und speziell in die Entwicklung der Checkliste für Kontrollorgane einfließen zu lassen. 117 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 8. Ergebnisse der Österreichweit durchgeführten Befragung von Kontrollorganen des Zoofachhandels Die für Kontrollen des österreichischen Zoofachhandels zuständigen Kontrollorgane / AmtstierärztInnen wurden mittels eines ausgesandten Fragebogens (Anhang A.16) bezüglich ihrer Erfahrungen im Rahmen der Kontrolltätigkeit und möglicher kritischer Punkte für den Vollzug befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung sind bei der Erstellung der Checklisten für Kontrollorgane eingeflossen. Die nachfolgende Auswertung bezieht sich auf 33 Rückmeldungen (Verteilung nach Bundesländern: St (10), T (5), OÖ (5), S (4), NÖ (5), B (1), V (1), K (2), W (0)). Die Auskunft gebenden Kontrollorgane führen seit durchschnittlich 5 Jahren (Min: 1,5; Max: 30) ihre Tätigkeit aus und kontrollieren jährlich im Schnitt 3 Zoofachhandlungen (Min:1; Max: 10). Die Fragen gliederten sich in die Bereiche 1) Auslegung / Überprüfbarkeit von Gesetzesstellen, 2) Abfrage von Präferenzen / Art der Überprüfung sowie 3) Bedarf nach Hilfestellung. 8.1. Auslegung / Überprüfbarkeit von Gesetzesstellen 63,6 % der Kontrollorgane bejahten, dass § 4 (6) der TH-GewV (Die Beleuchtung in den Tierunterkünften hat dem artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere zu entsprechen.) überprüfbar sei, in dem 94,7 % von ihnen die zuständige Person im Zoofachhandel befragen, die Restlichen diverse Überprüfungen durchführen (z.B. Kontrolle von Zeitschaltuhren, Aufzeichnungen). Jedoch ist für 36,4 % der Kontrollorgane dieser Punkt nicht überprüfbar. Einen wesentlichen Punkt stellt § 4 (6) der TH-GewV dar, gemäß welchem in Räumen mit Vogelhaltung keine Beleuchtungskörper verwendet werden dürfen, die bei den Vögeln einen Stroboskopeffekt bewirken, da Vögel im Gegensatz zum Menschen höhere Flickerfrequenzen wahrnehmen, jedoch konventionelle Leuchtstoffröhren auf den Wahrnehmungsbereich des Menschen ausgerichtet sind (weiterführende Literatur: STEIGERWALD, 2006). 62,5 % der Kontrollorgane gaben an, diesen Punkt überprüfen zu können; davon ein Viertel ausschließlich mittels Befragung der vor Ort tätigen Person, ein Viertel durch Begutachtung der Leuchtkörper, ev. Überprüfung von technischen Beschreibungen und die Hälfte gab an, sowohl das Tool der Befragung als auch die Gegebenheiten tatsächlich zu überprüfen. 37,5 % verneinten die Möglichkeit einer Überprüfung, mit der Begründung, dass weder geeignete Messgeräte noch die erforderlichen Fachkenntnisse vorhanden seien und man sich auf Aussagen der befragten Personen nicht 100%ig verlassen könne. 3 % (entspricht einer Person) waren mit diesem Thema in ihrer Kontrolltätigkeit noch nicht konfrontiert worden. Zu wissen, ob es sich z.B. bei Vögeln oder Reptilien um Wildfänge handelt, ist insofern relevant, da im Zoofachhandel gemäß § 5 (6) der TH-GewV ausschließlich Nicht-Wildfänge von Säugetier, Vogel und Reptil unter Bedingungen einer kurzfristigen Haltung gehalten werden dürfen. Gut 56,3 % der Kontrollorgane bejahten die Überprüfbarkeit durch Befragung der zuständigen Person und / oder das Vorfinden einer entsprechenden Kennzeichnung der Tiere, wohingegen 43,8 % diesen Punkt für nicht überprüfbar hielt. 118 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 In den Augen der meisten Kontrollorgane (81,8 %) ist § 6 (1) der TH-GewV (Tiere sind vor stärkeren Artgenossen und Beutegreifern zu schützen) dann erfüllt, wenn der Zoofachhandel konkurrierende Artgenossen räumlich trennt, ausreichende Rückzugsmöglichkeiten anbietet und / oder Sichtschutz vorsieht. Für zwei der Befragten war dieser Punkt de facto nicht überprüfbar bzw. forderten eine nähere Erläuterung dieses Paragrafen. § 6 (4) der TH-GewV behandelt den Punkt „Schaustellung von Tieren im Schaufenster“. Jedoch findet sich keine nähere Definition des Schaufensterbereiches. Wie definiert ein Kontrollorgan den „Schaufensterbereich“? 9,1 % verstehen darunter den Bereich, der 1 bis 5 Meter tief in das Geschäft reicht. Für 30,3 % ist es der Bereich den das Fenster abschließt. 42,4 % definieren diesen als jeglichen Bereich, der von außen direkt einsehbar ist. Eine Person merkte an, dass hierbei Rechtsunsicherheit besteht. Die Frage, ob den Kontrollorganen im Laufe Ihrer Kontrolltätigkeit im Zoofachhandel Tiere, die ihrer Art nach für die Tierhaltung nicht geeignet sind (Haltungsverbot gemäß § 7 (1) der TH-GewV), bereits untergekommen sind, beantworteten bis auf zwei Person alle mit nein. Eine der beiden Personen gab zu bedenken, dass trotz der Zulassung zur Haltung mancher Reptilien oder Papageien gemäß 2. THV eine tiergerechte Haltung in der Praxis oft nicht umgesetzt werden kann und man diesen Punkt durchaus kritischer betrachten sollte. Gemäß § 7 (3) der TH-GewV dürfen Reptilien erst zum Verkauf angeboten werden, wenn eine Gewöhnung an die Futteraufnahme im künstlichen Lebensraum erfolgt ist und die Tiere futterfest sind. 65,6 % der Kontrollorgane verneinten die Überprüfbarkeit, wohingegen für 34,4 % dies machbar ist, indem man sich auf Befragung der die Tiere betreuenden Person stützt oder stichprobenartig Tiere bei der Futteraufnahme beobachtet. § 9 (1) Z 4 der TH-GewV fordert als nachzuweisende Fachkenntnisse (als eine Möglichkeit unter andern) eine mindestens einjährige einschlägige, im Umgang mit lebenden Tieren bestehende Tätigkeit. Die Kontrollorgane wurden nach ihrer Auslegung befragt. 48,2 % verstanden darunter eine Tätigkeit in einem Zoofachhandel, welche die Betreuung und Pflege der Tiere beinhaltete (z.B. als Lehrling, Angestellter). 34,5 % ließen generell eine Tätigkeit, die den Umgang mit Tieren betraf, zu. Für 17,2 % bedurfte es jedenfalls eines Nachweises in Form eines Zeugnisses, Diploms. Es wurde auch angemerkt, dass diese Formulierung kaum zu interpretieren sei. In Kleinsäugerunterkünften muss ein ausreichender Luftaustausch gesichert sein (Punkt 1.5. der Anlage 2 der Th-GewV). Gefragt wurde, ob somit geschlossene Terrarien für die Haltung von Kleinsäugern geeignet seien, und es wurden drei Antwortalternativen angeboten. 41,9 % bejahten, dass es ausreiche, wenn die Terrarienwand oder der Terrariendeckel Gitternetzteile aufweise. Für 41,9 % haben sowohl die Terrarienwand als auch der Terrariendeckel Gitternetzteile aufzuweisen und 15,2 % lehnten die Haltung von Kleinsäugern in geschlossenen Terrarien ab. Eine Person gab an, dass hierbei Schulungsbedarf besteht. Käfige von Papageienvögeln müssen querverdrahtet sein (2.1.2. Anlage 2 TH-GewV). 87,9 % gaben einheitlich an, dass es sich hierbei um ein Gitter bestehend aus horizontalen und vertikalen Stäben handelt und eine alleinige vertikale Verdrahtung diesen Punkt nicht erfüllt. Zwei Personen konnten diese Frage nicht beantworten und eine rief nach Schulung. Entsprechend Punkt 2.4.3. der Anlage 2 der Th-GewV ist Grit als Verdauungshilfe anzubieten, wobei die Darreichungsform nicht geregelt ist. Für 51,5 % der Kontrollorgane ist 119 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 es erforderlich, Grit in einem separaten Gefäß anzubieten, für 36,4 % nicht. 12,1 % waren sich nicht schlüssig. 8.2. Abfrage von Präferenzen / Art der Überprüfung Gewerbetreibende haben für alle in ihrem Geschäft zum Verkauf angebotenen Tierarten entsprechende Merkblätter für den Kunden bereitzuhalten (§ 8 der TH-GewV). Erhebungen im Rahmen des Projektes ProZoo zeigten, dass diese von Zoofachhandlung zu Zoofachhandlung teils sehr unterschiedlich gestaltet sind. 93,9 % der Kontrollorgane befürworten Österreichweit einheitlich gestaltete Merkblätter. 66,7 % der Kontrollorgane stimmten zu, dass die Angabe der Mindestabmessungen in Tierkörperlänge für die (kurzfristige) Haltung von Säugetieren und Reptilien im ZFH für ihre Kontrolltätigkeit praktikabel ist. 21,2 % verneinten und 12,1 % konnten dazu keine Angabe machen. Die Alternative „Vögel mit Wasser besprühen“ des Punktes 2.6. der Anlage 2 der TH-GewV ist für 21,2 % nicht überprüfbar. 48,5 % führen eine Überprüfung durch, indem sie sich die Sprühutensilien vorzeigen bzw. das Besprühen demonstrieren lassen. 9,1 % verlassen sich auf die Auskunft der zuständigen Person. Weitere 9,1 % betrachteten die Alternative Besprühen nicht als ausreichend und forderten jedenfalls eine Bademöglichkeit für die Vögel bzw. dass Bad und Besprühen durchgeführt werden. Eine Person gab an, darüber nicht informiert gewesen zu sein. Nur 29 % der Kontrollorgane überprüfen im Zoofachhandel Wasserparameter von Aquarien (primär Temperatur; wenige auch weitere Parameter wie pH, Nitrat, Nitrit, Wasserhärte), wobei sich gut die Hälfte die Kontrollmaßnahmen vom Zoofachhändler vorführen lässt. 67,7 % gaben an die Temperatur, 51,6 % die relative Luftfeuchtigkeit in Terrarien zu überprüfen. 9,1 % (entspricht 3 Personen) begründeten das Nicht-Durchführen mit dem Fehlen von geeigneten Messgeräten. Beleuchtungskörper in Unterkünften von Reptilien werden von Kontrollorganen primär grobsinnlich visuell sowie anhand der Herstellerangaben überprüft. 2 Personen gaben an, dass dieser nur eingeschränkt bis gar nicht überprüfbar ist und eine Person sah darin Schulungsbedarf. Die Überprüfbarkeit, ob es sich bei Reptilien um Wildfänge oder Nachzuchten handelt, ist für 24,2 % nicht gegeben. Gefordert wird eine verbindliche Kennzeichnung der Tiere. 63,6 % lassen sich entsprechende Dokumente (CITES-Papiere, Kaufunterlagen) vorlegen und führen anhand dieser Unterlagen die Überprüfung durch. 4 Personen gaben keine Auskunft. Als nicht überprüfbar wurden von den Befragten u.a. folgende Punkte genannt: § 5 Abs. 1 Ziffer 1; § 5 Abs. 1 Ziffer 3 u. 5; jegliche Punkte, die nur mittels Befragung der zuständigen Person eruierbar sind; §6(2) – Definition „nachteilige Beeinflussung“, wann beginnt diese; §7(4): ein „begründeter Ausnahmefall“ ist im Nachhinein nicht kontrollierbar; 8.3. Bedarf nach Hilfestellung 87,9 % der Kontrollorgane würden es begrüßen, wenn für den Bereich Zoofachhandel Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung des Tierschutzes, ähnlich wie jene für den landwirtschaftlichen Bereich, zur Verfügung stehen würden. 12,1 % lehnen diese Idee ab. 120 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 62,6 % der Auskunft gebenden Kontrollorgane würden die Einführung eines Labelsystems zur Auszeichnung guter Zoofachgeschäfte, vergeben und kontrolliert von einer unabhängigen Stelle, begrüßen. Wohingegen 18,8 % ein solches ablehnen würden. 18,6 % waren sich unschlüssig. Das Weiterbildungsangebot für die Kontrolltätigkeit im Zoofachhandel finden nur 12,1 % der Befragten ausreichend. Für 81,8 % ist dieses ungenügend. 6,1 % konnten dazu keine Aussage machen. Besonders für die Bereiche Haltungsansprüche und Tiererkennung von exotischen Kleinsäugern, Reptilien, Vögeln, Amphibien und Wirbellosen wie auch Terrarienund Aquarientechnik wurde Bedarf an Weiterbildungsangeboten genannt. 8.4. Fazit der Befragung Die Ergebnisse dieser Befragung weisen auf mögliche Schwierigkeiten im Vollzug hin. Einerseits sind manche Punkte nicht oder nur schwer überprüfbar, andererseits werden Gesetzesstellen von den Kontrollorganen unterschiedlich verstanden und ausgelegt. Bei einigen Punkten sind die Kontrollorgane mehr oder weniger auf die Aussage der im Zoofachhandel tätigen Person angewiesen. Unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten wird ein Großteil der befragten Personen die Erfüllung des jeweiligen Punktes bestätigen. Die tatsächlichen Verhältnisse sind dadurch jedoch nicht objektiv überprüft. Obwohl der Vollzug den Ländern vorbehalten ist, sollte auf eine einheitliche Auslegung und Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben geachtet werden. Keinesfalls außer Acht lassen darf man den Wunsch nach mehr Weiterbildungsmaßnahmen und Hilfestellungen (z.B. Checklisten) für im Zoofachhandel tätige Kontrollorgane. Da ein Großteil der Kontrollorgane nur wenige Geschäfte im Jahr zu kontrollieren hat, der Aufwand, sich fachlich auf diesem vielfältigen Gebiet weiterzubilden jedoch nicht unerheblich ist, wie auch die praktische Erfahrung auf diesem speziellen Sektor oft ungenügend ist, wäre es überlegenswert, spezifisch ausgebildete Kontrollorgane bezirks- / länderübergreifend einzusetzen. 121 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 9. Checklisten zur Evaluierung der Tierhaltung im Zoofachhandel Ein wichtiger Output des Projektes ProZoo soll die Erstellung von Checklisten zur einheitlichen Evaluierung der Tierhaltung in den Zoofachgeschäften sein. Aus diesem Grund wurde an der Entwicklung einer solchen Checkliste für die Selbstevaluierung durch die ZoofachhändlerInnen gearbeitet. Außerdem wurde der Entwurf der Checkliste vor Abschluss des Projekts an einigen ZoofachhändlerInnen gestestet und aufgrund des schriftlichen Feedbacks der Probanden überarbeitet. Schließlich wurde basierend auf dieser Checkliste auch eine solche für die amtliche Kontrolle der Tierhaltung im Zoofachhandel entworfen. 9.1. Checkliste zur Selbstevaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel inkl. Testphase Im Rahmen des Projekts wurde eine Checkliste zur Selbstevaluierung der Mindestanforderungen für die Tierhaltung im Zoofachhandel auf Basis der tierschutzrechtlichen Regelungen (TSchG, TH-GewV, 2. THV) erstellt. Sie fasst die Regelungen zu allgemeinen Anforderungen und zu den verschiedenen Tiergruppen knapp und übersichtlich zusammen. Die Checkliste ist so aufgebaut, dass Mängel in der Tierhaltung herausstechen (Antwort „nein“). Die in Modul 2 entworfene Checkliste für die Selbstevaluierung wurde in Modul 3b an freiwilligen Test-ZoofachhändlerInnen in Wien und Niederösterreich erprobt. Diese wurden im Anschluss über die Praktikabilität der Checklisten befragt (Feedback-Fragebogen siehe Anhang A.17). Probleme bei der Verwendung der Checkliste in der Praxis und zusätzliche Hinweise wurden bei der Verbesserung des Entwurfs berücksichtigt. Somit wird im vorliegenden Endbericht eine effektive und anwenderfreundliche Checkliste zur Selbstevaluierung (siehe Anhang A.18) zur Verfügung gestellt, welche die ZoofachhändlerInnen im. Rahmen der Qualitätssicherung ihrer Tierhaltung einsetzen können. Außerdem soll die regelmäßige Verwendung der Checkliste den ZoofachhändlerInnen auch Sicherheit in Bezug auf amtliche Kontrollen vermitteln (siehe Punkt 9.2.). 9.2. Entwurf einer Checkliste zur Evaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel durch amtliche Kontrollorgane Die Österreich weit durchgeführte Befragung von Kontrollorganen des Zoofachhandels (siehe Kapitel 8) ergab, dass 87,9 % der Befragten das Vorliegen einer Checkliste zur Unterstützung ihrer Kontrolltätigkeit begrüßen würden. Bei der Erstellung dieser Checkliste wurden die im Zuge der Entwicklung der Checkliste zur Selbstevaluierung der Tierhaltung für den Zoofachhandel gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt. Der Entwurf dieser Checkliste findet sich unter Anhang A.19. Diese Checkliste dient zur Unterstützung der in der Kontrolle des Zoofachhandels mit Lebendtierhaltung tätigen Kontrollorgane. Darüber hinaus kann die Verwendung einer standardisierten Checkliste im gesamten Bundesgebiet zu einer Vereinheitlichung der amtlichen Kontrollen des Zoofachhandels führen, ohne dass dadurch die Expertise des einzelnen Kontrollorgans in den Hintergrund gedrängt wird. Laut Aussagen von 122 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 ZoofachhändlerInnen, welche in mehreren Bezirken / Bundesländern Filialen haben, waren die Anforderungen der Kontrollorgane bzw. die Auslegung mancher Gesetzesstellen durch Amtstierärzte bisher meist sehr unterschiedlich. Diese Tatsache ist auch durch das Umfrageergebnis (Kapitel 8) bestätigt worden. Um dies zu vermeiden, bedarf es der Entwicklung eines Handbuches, in Anlehnung an die bereits Existierenden für den landwirtschaftlichen Bereich, welches eine einheitliche Auslegung zumindest der problematischen Gesetzesstellen vorgibt. Nur so kann künftig eine „Ungleichbehandlung“ hintangestellt werden. Auch den Kontrollorganen würde somit mehr Rechtssicherheit gegeben werden. Empfehlung ProZoo: bei der Festlegung einer einheitlichen Auslegung von Gesetzesstellen im Zuge der Entwicklung des vorgeschlagenen Handbuches bedarf es der Einbindung entsprechender Rechtsexperten sowie der betroffenen Kontrollorgane (z.B. Bildung einer Arbeitsgruppe). Nur wenn alle Sichtweisen zusammengetragen werden, kann eine befriedigende Lösung gefunden werden. 123 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 10. Umzusetzende Punkte sowie zukünftige Forschungsfragen im Bereich Zoofachhandel Basierend auf den Ergebnissen des vorliegenden Forschungsprojektes wird die Umsetzung folgender Punkte empfohlen: 1) Überarbeitung der TH-GewV sowie der 2. THV. Hierbei sind fehlende Angaben zu ergänzen, z.B. fehlt in Anlage 1 der 2. THV die Mindestgehegehöhe von Mäuseartigen (Punkt 7.5.4.) oder von Tanreks (Punkt 7.3.2.); Mindestanforderungen an die Versorgung mit Futter und Wasser sind bei allen in der TH-GewV gelisteten Tierarten anzuführen (aktuell für Kleinsäuger und Vögel angeführt, jedoch nicht bei Hund und Katze); da in Anlage 1 der TH-GewV bei den Reptilien in bodenlebende und kletternde Schlangen / Echsen unterschieden wird, bedarf es einer expliziten Kategorisierung dieser Tiere in der 2. THV; Angaben zu Mindestabsetz- und Mindestabgabealter (bis dato nur bei Hund und Katze angegeben); in Anlage 5 der 2. THV ist z.B. bei den Saugschmerlen keine Mindestaquariengröße angegeben. Missverständliche Angaben müssen geklärt bzw. präzisiert werden (z.B. Meerschweinchen und Kaninchen nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe; Material der Sitzstangen für Vögel für die Haltung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit nicht geregelt). Darüber hinaus bedürfen die einzelnen Punkte einer kritischen Durchsicht hinsichtlich der tatsächlich praktischen Überprüfbarkeit im Zuge einer amtlichen Kontrolle (z.B. tägliche Betreuung, Besprühen von Vögeln als Alternative zur Bademöglichkeit, Tag-Nacht-Rhythmus gewährleistet, Häufigkeit der Kontrolle von Wasserparametern). 2) Entwicklung eines Handbuchs Zoofachhandel. Aktuell besteht das Problem, dass manche Gesetzesstellen unterschiedlich ausgelegt werden. Um eine Ungleichbehandlung der Zoofachhandlungen bei amtlichen Kontrollen hintanzustellen sowie den Kontrollorganen selbst mehr Rechtssicherheit zu geben, wird die Entwicklung eines Handbuches in Anlehnung an die bereits für den landwirtschaftlichen Bereich existierenden empfohlen. 3) Kontrollen im Zoofachhandel von speziell ausgebildeten Kontrollorganen durchführen lassen. Ein Großteil der Kontrollorgane hat nur wenige Geschäfte im Jahr zu kontrollieren, und zumeist macht diese Tätigkeit nur einen Bruchteil des eigentlichen Arbeitsgebietes des Kontrollorganes aus. Der Aufwand, sich fachlich auf diesem vielfältigen Gebiet weiterzubilden, ist jedoch nicht unerheblich, wie auch die praktische Erfahrung auf diesem speziellen Sektor oft ungenügend ist. Somit kann es leicht zu einer Überforderdung der Kontrollorgane kommen. Aus besagten Gründen wäre es überlegenswert, spezifisch ausgebildete Kontrollorgane bezirks- / länderübergreifend einzusetzen. 4) Verkaufsverbot von tierschutzwidrigem Zubehör. Es wird dringend empfohlen, Zubehör, welches für das Tier eine Gefahr darstellt, mit einem Verkaufsverbot zu belegen. Der Markt bietet genügend Alternativen (z.B. verletzungssichere Laufräder; geeignetes Vogelspielzeug anstelle von Spiegel und Plastikvogel). Die Diskrepanz, dass in der Heimtierhaltung bei z.B. Vögeln Sitzstangen aus Holz oder Ästen gefordert sind, im Verkauf aber nach wie vor Sitzstangen angeboten werden, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, ist zu lösen. 5) Schaffung eines Labels / Gütesiegels zur Auszeichnung guter Zoofachgeschäfte. Der Großteil der befragten ZoofachhändlerInnen wie auch die Mehrheit der befragten Kontrollorgane befürwortete die Etablierung eines solchen Labels / Gütesiegels, welches 124 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 von einer unabhängigen Stelle zu vergeben und zu kontrollieren wäre. Dieses würde nicht nur den ZoofachhändlerInnen einen Anreiz geben, z.B. die Tierhaltung im Geschäft zu optimieren – zumal daraus ein Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz erhofft werden kann – sondern auch den KonsumentInnen bei der Wahl ihres Zoofachgeschäftes eine Entscheidungshilfe geben. Eine Möglichkeit wäre, den Anreiz eines solchen Labels, welches die Einhaltung höherer Tierschutzstandards als die Mindestanforderungen fordert, zu erhöhen, indem es an den Erhalt von Förderungen gekoppelt wird, wie dies in der Landwirtschaft bereits üblich ist. 6) Wissenstransfer. Die Erkenntnisse aus diesem Forschungsprojekt haben unbedingt in die Aus- und Weiterbildungsprogramme von ZoofachhändlerInnen und Kontrollorganen einzufließen. Für beide Gruppen ist ein entsprechendes Weiterbildungsangebot zu schaffen bzw. das bestehende entsprechend auszubauen. Nicht außer Acht gelassen werden darf in diesem Zusammenhang der Konsument, welcher auch in den groß angelegten Wissenstransfer bzgl. Heimtierhaltung einbezogen werden muss. Nur wissende KonsumentInnen können entsprechende Standards bzgl. Tierhaltung oder angebotenem Zubehör einfordern und schließlich in der privaten Heimtierhaltung umsetzen. Aus der breit angelegten Untersuchung im Rahmen dieses Forschungsprojektes haben sich einige zukünftige Forschungsfragen im Bereich des Zoofachhandels ergeben. Beispielhaft werden einige wenige hier dargestellt: 1) Messung der Flickerfrequenz von Beleuchtungskörpern im Bereich der Vogelhaltung. Gemäß § 4 (6) der TH-GewV dürfen in Räumen mit Vogelhaltung keine Beleuchtungskörper verwendet werden, die bei den Vögeln einen Stroboskopeffekt bewirken. Dieser Punkt wird nur von wenigen im Zoofachhandel tatsächlich erfüllt. Ein Mangel an Wissen zu dieser Thematik konnte festgestellt werden, wie auch die Überprüfbarkeit dieses Punktes einer Verbesserung bedarf. Im Rahmen dieses Projektes wurde ein Prototyp eines entsprechenden Messgerätes entwickelt. Basierend auf den geleisteten Vorarbeiten ist es dringend erforderlich, sich dieser Thematik vertiefend anzunehmen und schlussendlich ein praktikables Messgerät für die Kontrolltätigkeit anbieten zu können. 2) Klimatische Verhältnisse in Terrarien. Eine detaillierte Untersuchung des Klimas in den Terrarien wäre von großer Wichtigkeit, um feststellen zu können, inwieweit man den Tieren im künstlichen Lebensraum ein artgerechtes Leben ermöglichen kann. Spezielle Untersuchungen der Belüftung, Beleuchtung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur(gradienten) in Terrarien wären hierfür wünschenswert. 3) Wissenschaftliche Bewertung von Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör in Bezug auf Tiergerechtheit. Hierzu ist großer Forschungsbedarf gegeben. In § 18 Abs. 6 TSchG ist die Schaffung einer Fachstelle, welche sich dieser Thematik annehmen soll, angedacht. Jedoch ist zur Umsetzung dieser die entsprechende Verordnung noch ausständig. 4) Großhandel. Wie der Zoofachhandel selbst, bedarf auch der Großhandel einer detaillierten Untersuchung u.a. in Hinblick auf Herkunft der Tiere und deren Haltungsbedingungen, da Schwachstellen des Großhandels an den Zoofachhandel weiter gegeben werden (z.B. Abgabe von zu früh abgesetzten Tieren). Eine Sicherung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderung sowie eine Verbesserung der Qualitätsstandards im Großhandel führen auch zu einer qualitativen Verbesserung des Zoofachhandels. 125 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 5) Ausdehnung des Projektes Zoofachhandel auf EU-Ebene. Um EU-weit einheitliche Qualitätsstandards und zumindest tierschutzrechtliche Mindestanforderungen auch im Zoofachhandel schaffen zu können, bedarf es einer Wissensbasis zum Status Quo in den einzelnen Ländern. Literaturrecherchen ergaben, dass wissenschaftlich fundierte Studien auf diesem Sektor bisher international so gut wie nicht stattfanden und daher kaum Daten zur Tierhaltung im Zoofachhandel existieren. Die im Zuge des vorliegenden Projektes gewonnenen Erkenntnisse stellen die fundierte Basis für eine länderübergreifende Forschung auf diesem Gebiet dar. Man könnte die Liste mit Detailfragen sicher noch lange fortsetzen, da sich im Zuge des Projekts zeigte, wie gering der Umfang an wissenschaftlich abgesicherten Daten auf dem Gebiet der Heimtier- und Exotenhaltung ist. Die Heimtierhaltung in privater Obhut darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden und bedarf einer wissenschaftlichen Untersuchung, um mögliche Wissenslücken sowie Schwachstellen aufzuzeigen. Nur so können Lösungen für Probleme in der Heimtierhaltung gefunden werden, und schlussendlich ein breiter Wissenstransfer initiiert werden. 126 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 11. Zusammenfassung des Forschungsprojekts ProZoo Künftige TierhalterInnen beziehen ihre Tiere oftmals aus dem Zoofachhandel oder aus der Heimtierabteilung eines Gartencenters oder Baumarktes. Deshalb kommt einer qualifizierten Beratung durch die HändlerInnen in Bezug auf Haltungsansprüche und gesetzliche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle zu und darüber hinaus sollte die Art der Tierhaltung im Geschäft als Vorbild für den privaten Halter dienen. Jedoch kann auf Grund der weltweit geringen Anzahl wissenschaftlicher Studien zum Thema Zoofachhandel keine fundierte Aussage über dessen Qualität getroffen werden. Für Österreich fehlen derartige Daten gänzlich. Gerade im Hinblick auf das am 1.1.2005 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Schutz der Tiere und die dazugehörigen Verordnungen wäre jedoch Wissen über den Status Quo im österreichischen Zoofachhandel wünschenswert. Im Forschungsprojekt „ProZoo – Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf das neue Tierschutzgesetz“ wurde deshalb erstmals Österreich weit eine wissenschaftliche Untersuchung zur Tierhaltung im Zoofachhandel in breitem Umfang (Tierhaltung, angebotenes Zubehör, Wissensstand des Personals) durchgeführt, um mögliche Schwachstellen im Zoofachhandel und im Vollzug aufzuzeigen sowie Hilfestellung in der Optimierung beider Bereiche zu geben. 228 Zoofachhandlungen mit Lebendtierverkauf (82,6%) hatten ihre freiwillige Teilnahme an genanntem Projekt kund getan, von denen im Zeitraum von Oktober 2006 bis November 2008 206 Zoofachhandlungen (74,6%) tatsächlich im Zuge vorangekündigter Betriebsbesuche erhoben wurden. Anhand standardisierter Fragebögen und Interviews mit der für den Tierbereich verantwortlichen Person bzw. der geschäftsführenden Person wurden Informationen über das Zoofachgeschäft und das Management der Tierhaltung erhoben. Weiters wurden Fragen u.a. zur Einschätzung der kognitiven Fähigkeiten von Tieren, generellen Einstellung zu Tieren, Einstellung zur Arbeit mit den Tieren im Zoofachhandel, zu soziodemographischen Daten und zur Persönlichkeit der befragten Person gestellt. Darüber hinaus wurde auch das Wissen zu Tierhaltung und zu den gesetzlichen Anforderungen an diese erhoben. Für die Erhebung der Qualität der Tierhaltung kamen eigens für diesen Zweck entwickelte Checklisten zum Einsatz. Kontrollorgane des Zoofachhandels wurden mittels ausgesandtem Fragebogen zu den Bereichen Auslegung / Überprüfbarkeit und Art der Überprüfung von Gesetzesstellen sowie Bedarf nach Hilfestellung befragt. Die Studie lieferte umfangreiche Daten zum Status Quo der Tierhaltung in den Bereichen Kleinsäuger (Anzahl evaluierter Geschäfte: N=155), Vögel (N=126), Terraristik (N=137) und Aquaristik (N=180). Die Resultate zeigten die Schwachstellen des Zoofachhandels in den verschiedenen Bereichen der Tierhaltung auf. Basierend auf den Ergebnissen wurden Verbesserungsvorschläge für die Haltung der Tiere im Zoofachhandel erarbeitet und den teilnehmenden Zoofachhändlern ein persönliches Feedback zur Optimierung ihres Bereiches übersendet, welches auch das Abschneiden ihres Geschäftes im Vergleich zum österreichischen Durchschnitt aufzeigte. Weiters konnten in Bezug auf Betreuung und Management Einflussfaktoren auf die Qualität der Tierhaltung gefunden werden. Die wichtigsten darauf basierenden Empfehlungen gehen einerseits in Richtung der im Zoofachhandel tätigen Personen (Bedürfnisse der Tiere an ihre Haltungsansprüche anerkennen, Wissen über Tierhaltung vergrößern, die Tiere beobachten) und andererseits in Richtung geeignetes Management (mehrere Betreuungspersonen für die Tierhaltung pro Geschäft, Kooperation mit einem Betreuungstierarzt). Die Untersuchung des Status Quo im Zoofachhandel in Bezug auf die geltende Tierschutzrechtslage brachte hervor, dass 127 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 Schwierigkeiten in der Umsetzung bzw. Lücken in den Regelungen vorhanden sind. Als Hilfestellung für die ZoofachhändlerInnen wurden Checklisten zur Selbstevaluierung erstellt, welche eine eigenverantwortliche Überprüfung der Gesetzeskonformität und Qualität ihrer Tierhaltung / ihres Geschäfts ermöglichen. Ebenfalls entwickelte Checklisten für Kontrollorgane sollen diesen als Unterstützung dienen sowie zu einer Standardisierung der Kontrolle im Zoofachhandel führen. 128 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 12. Summary of the research project ProZoo Prospective pet owner often purchase their animals in pet shops or in the zoo section of garden centres or hardware stores. Therefore the quality of advice by the salesperson plays an important role according to basic requirements of keeping animals and general legal regulations. Moreover the housing of animals in pet shops serves as model for the private keeping. However, there are only few scientific studies worldwide dealing with the topic of pet shop, which does not allow well-founded statements about its quality. For Austria no data are available at all. Especially with focus on the new Animal Welfare Act and the corresponding regulation, knowledge about the status quo of Austrian pet shops would be necessary. Thus, the research project „ProZoo – evaluation of Austrian pet shops according to the new Austrian Animal Welfare Act“ is the first broad scientific study dealing with animal keeping in Austrian pet shops (housing, equipment for sale, knowledge of staff), identifying possible weak points in the pet shops as well as in enforcement and offering advice for improvement. 228 pet shops with animals (82.6%) agreed to participate in this project, and 206 pet shops (74.6%) were finally visited after announcement from October 2006 to November 2008. General information about the pet shop and the management of animal keeping was gained by using standardised questionnaires and interviews with the person who is responsible for the animals and the business manager, respectively. In addition there were questions about belief in animal mind, general attitude towards animals, opinions about working with animals in the pet shop, about socio-demographic facts and about personality. Knowledge about animal keeping and about legal regulations was also part of the questionnaire. The data about housing conditions of the animals were collected using specially invented checklists. A survey was also done with controllers of pet shops asking about their interpretation and assessability of the legal text as well as their need for help in this field. The study provided substantial data about the status quo of animal keeping for small mammals (number of evaluated shops: N=155), for birds (N=126), for reptiles (N=137) and for fish (N=180). The results indicated weak points in different animal related areas. Based on these results advices for improvement of animal keeping in pet shops were developed and sent to the participating persons as a personal feedback for optimisation, which showed their own results in comparison to the average results in Austria. Moreover, factors influencing the quality of animal keeping could be found in care and management. Based on those findings, the most important recommendations are toward the persons working in pet shops (accept animals´ needs according to housing, knowledge about keeping animals, observe animals) and toward appropriate management (several caretakers for the animals in every shop, regularly cooperating with vets). This study on the status quo in pet shops according to legal regulations pointed out difficulties in the implementation of the law as well as unregulated points. As a tool for persons working with animals in pet shops checklists were invented for self-evaluating on their own authority, whether their housing and management conditions are in compliance with the law. Similar checklists for controllers should assist those and lead to standardisation of control in pet shops. 129 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 DANKSAGUNG Dieses Projekt wurde vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend finanziert (BMGF–70420/0298-I/15/2006). Wir bedanken uns, dass mit dieser Unterstützung das Forschungsprojekt ProZoo am Institut für Tierhaltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführt werden konnte. Unser herzlicher Dank gilt Dr. Christine Graml für ihre Unterstützung bei den Betriebserhebungen, DDr. Regina Binder für ihr Feedback die Rechtsmaterie betreffend und und Barbara Noack für ihre Mithilfe bei der Dateneingabe. Weiters danken wir Prof. Britta Grillitsch und Karl Wiesbauer für das Zur-Verfügung-Stellen von Geräten zur Messung der Wasserbeschaffenheit. Wir bedanken uns bei allen freiwillig teilnehmenden ZoofachhändlerInnen, deren Input ein wesentlicher Faktor für den Erfolg dieser Studie war. Ohne ihr Mitwirken wäre die vorliegende Arbeit nicht möglich gewesen. 130 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 13. Literatur ALTHAUS, T. (1997): Zoofachhandel. In: Das Buch vom Tierschutz. Sambraus, H.H., Steiger, A. (Hrsg.), Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart, S.525-534. ANONYMUS (keine Jahresangabe): Ihr Tierarzt und ihr Haustier. Impfratgeber. Österreichische Tierärztekammer. BINDER, R. und LEXER; D. (2007): Anforderungen an ein verletzungssicheres Laufrad. VUW Magazin April, 18-19. BNA – Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (2003): Schulungsordner Kleinsäuger. Hrsg. Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., Hambrücken BNA – Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (2004): Schulungsordner Terraristik. Hrsg. Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., Hambrücken BOLLHÖFER, H. (1996): Tierschutz und Gewinnerzielung in Zoofachgeschäften vereinbar. Deutsche tierärztliche Wochenschrift 103, 65-66. BORTZ, J., LIENERT, G.A. und BOEHNKE, K. (1990): Verteilungsfreie Methoden in der Biostatistik. Springer Verlag, Berlin Heidelberg. BROOM, D.M. und JOHNSON, K.G. (1993): Stress and animal welfare. Animal Behaviour Series. Chapman and Hall, London. BURGER, R.M., GEHRMANN, W.H. und FERGUSON, G.W. (2007): Evaluation of UVB Reduction by Materials Commonly Used in Reptile Husbandry. Zoo Biology 26, 417-423. BUTCHER, R. (2004): Ethical challenges for the vet profession - a companion animal veterinary practitioner´s view. 10th International Conference on Human-Animal Interactions, 6th - 9th October 2004, Glasgow. CASAMITJANA, J. (2003): Caged to sell. A study of animal related problems found in Scottish pet shops in the year 2003. pp. 86. www.advocatesforanimals.org GOSLING, S.D., RENTFROW, P.J. und SWANN, W.B.Jr. (2003): A very brief meassure of the Big-Five personality domains. Journal of Research in Personality 37, 504-528. HAUZENBERGER, A. (2005): The influence of bedding depth on behaviour in golden hamsters (Mesocricetus auratus). Dissertation. Universität Bern, Vetsuisse Fakultät. HERZOG, H.A., BETCHART, N.S. und PITTMAN, R. (1991): Gender, sex role identity and attitudes towards animals. Anthrozoös 4, 184-191. HILLS, A.M. (1995): Empathy and belief in the mental experience of animals. Anthrozoös 8, 132-142. HOLLMANN, P. (1993): Verhaltensgerechte Unterbringung von Kleinnagern. Tierärztliche Umschau 48, 123-143. HOLLMANN, P. (1997): Kleinsäuger als Heimtiere. In: Das Buch vom Tierschutz. Hrsg. H.H. Sambraus und A. Steiger. Enke-Verlag, Stuttgart. S. 308 – 363. KNIGHT, S., VRIJ, A., CHERRYMAN, J. Und NUNKOOSING, K. (2004): Attitudes towards animal use and belief in animal mind. Anthrozoös 17, 43-62. KÖLLE, P. (2001): Fisch-Krankheiten. Franckh-Kosmos-Verlags-GmbH, Stuttgart. MORGENEGG, R. (2003): Artgerechte Haltung – ein Grundrecht auch für (Zwerg)Kaninchen. tb-Verlag, Tübingen. 131 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 MORITZ, J. (2000): Vollzug des Tierschutzgesetzes in einem Zoofachgeschäft. Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 1, 28-31. MUCK, P.M, HELL, B. und GOSLING, S.D.: Construct validation of a short Five-Factor model instrument: A self-peer study on the German adaption of the ten-item personality inventory (TIPI). European Journal of Psychological Assessment, in press. NOWAK, D. (1993): Tierschutzrelevante Probleme bei der Kontrolle von Zoofachgeschäften aus amtstierärztlicher Sicht. Deutsche tierärztliche Wochenschrift 100, 76-78. REEBS, S.G. und ST-ONGE, P. (2005): Running wheel choice by Syrian hamsters. Laboratory Animals 39, 442-451. RIEHL, R. und BAENSCH, H.A. (2000): Aquarien-Atlas, Band 1. Mergus Verlag, Melle, 12. Auflage. RSPCA , The Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (2004): Handle with care. A look at the exotic animal pet trade. www.rspca.org.uk SACHS, L. (1997): Angewandte Statistik – Anwendung statistischer Methoden. Springer Verlag, Berlin Heidelberg, 8. Auflage. SACHSER, N. (1998): Was bringen Präferenztests? Internationale Tagung angewandte Ethologie, KTBL-Schrift 29, 9-20. SCHRICKEL, B., GEBHARDT-HENRICH, S. und STEIGER, A. (2008): Zur Situation der Haltung kleiner Heimtiere in Schweizer Zoofachgeschäften. Schweiz. Arch. Tierheilk., 150, 7, 344-351. SIEGEL, S. (2001): Nichtparametrische statistische Methoden. Verlag Dietmar Klotz, Frankfurt am Main, 5. Auflage STEIGER, A. (2005): Tierschutzprobleme in der Heimtierhaltung – was trägt die Forschung bei? Tagungsbericht DVG-Tagung „Ethologie und Tierschutz“, 53-76. STEIGERWALD, W. (2000): Sehleistung des Vogelauges – Perspektiven und Konsequenzen für die Haltung von Zier- und Wirtschaftsgeflügel unter Kunstlichtbedingungen. Dissertation Universität München. STEINIGEWEG, W. (2000): Heimtierhaltung – Bewertung des Zubehörs. Deutsche tierärztliche Wochenschrift 107, 126-130. TVT – Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (1998): Tierschutzwidriges Zubehör in der Heimtierhaltung. Merkblatt Nr. 69. www.tierschutz-tvt.de UNTERGASSER, D. (2000): Gesunde Aquarienfische. Bede-Verlag, Ruhmannsfelden. VAN HOEK, C., TEN CATE, C. (1998): Abnormal behavior in caged birds kept as pets. Journal of applied animal welfare science 1, 51-64. WAIBLINGER, E. und König, B. (1999): Welchen Einfluss haben die Zugabe von bearbeitbarem Nistmaterial und der Ort der Futterdarbietung auf das Gitternagen bei Mongolischen Rennmäusen (Meriones unguiculatus) im Labor? Aktuelle Arbeiten zur artgemäßen Nutztierhaltung, KTBL-Schrift 391, 178-186. WAIBLINGER, E. und KÖNIG, B. (2007): Housing and husbandry conditions affects stereotypic behaviour in laboratory gerbils. ALTEX 24, special Issue, 67-69. WARWICK, C. (1990): Reptilian ethology in captivity: observations of some problems and an evaluation of their aetiology. Applied animal behaviour science 26, 1-13. Zitierte Rechtsgrundlagen: Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 idF BGBl. I Nr. 35/2008. 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 idF BGBl. II Nr. 384/2007. Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, BGBl. II Nr. 487/2004 idF BGBl. II Nr. 409/2008. 132 / 133 FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008 14. Anhang A.1 Fragebogen A.2 Interview A.3 Betriebserhebungsbogen A.4 Tierlisten (4a Kleinsäuger, 4b Vögel, 4c Reptilien und Amphibien, 4d und 4e Fische) A.5 Erhebungsbogen Wasserwerte A.6 Allgemeines Feedback Modul 2 A.7 Feedback zur Kleinsäugerhaltung Modul 2 (Beispiel) A.8 Feedback zur Vogelhaltung Modul 2 (Beispiel) A.9 Feedback zur Reptilienhaltung Modul 2 (Beispiel) A.10 Feedback zur Aquaristik Modul 2 (Beispiel) A.11 Feedback zur Kleinsäugerhaltung Abschlussfeedback (Entwurf) A.12 Merkblatt „Nassschwanzkrankheit“ A.13 Merkblatt „Weißpünktchenkrankheit“ A.14 Merkblatt „Koi-Herpesvirus-Infektion“ A.15 Merkblatt „Krebspest“ A.16 Fragebogen Kontrollorgane A.17 Feedback-Fragebogen zum Testlauf der Selbstevaluierungscheckliste A.18 Checkliste Selbstevaluierung Zoofachhandel A.19 Checkliste Kontrollorgane 133 / 133 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 Fragebogen zum Projekt „ProZoo“ Die Fragen gliedern sich in vier Teilbereiche: A) Umgang mit Tieren im Zoofachhandel B) Tiere in unserer Gesellschaft C) Geschäft und Tierschutzgesetz D) Fragen zur Person A) Umgang mit Tieren im Zoofachhandel Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten - wir wollen einfach die ganz persönliche Erfahrung und Ihre Meinung kennen lernen. Denken sie nicht lange über die Antworten nach, sondern antworten Sie spontan und schnell, wie es Ihnen zuallererst in den Sinn kommt. Markieren Sie bitte, wie stark sie aus ihrer Sicht den untenstehenden Aussagen über die Tiere, mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als ZoofachhändlerIn täglich zu tun haben, zustimmen, in dem sie das entsprechende Kästchen ankreuzen: 1) Wie wichtig ist es, ein krankes Tier so schnell wie möglich von den anderen Tieren zu trennen? sehr wichtig wichtig eher wichtig teils/ teils eher nicht wichtig nicht überhaupt wichtig nicht wichtig 2) Wie wichtig ist es, die Tiere während der Futteraufnahme zu beobachten? 3) Wie wichtig ist es, ein Tier anzusprechen, um seine Aufmerksamkeit zu gewinnen, wenn es heraus gefangen wird? 4) Wie wichtig ist es, die Tiere außerhalb der Fütterungszeiten täglich zu beobachten? 5) Wie wichtig ist es, mit den Tieren zu reden, wenn man in ihrer Unterbringung hantiert? 1 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 sehr wichtig wichtig eher wichtig teils/ teils eher nicht wichtig nicht überhaupt wichtig nicht wichtig 6) Wie wichtig ist es, die Tiere zu berühren, wenn man in ihrer Unterbringung hantiert? 7) Wie wichtig ist es, ein Tier anzusprechen, bevor man es berührt? 8) Wie wichtig ist es, dass Sie zu den Tieren in Ihrem Geschäft eine Beziehung aufbauen? 9) Wie oft beobachten Sie die Tiere während der Fütterung? immer - - - - - nie 10) Wie oft reden Sie mit den Tieren, wenn Sie in Ihrer Unterbringung hantieren? 11) Wie oft beobachten Sie die Tiere außerhalb von Fütterung und Reinigung? 12) Wie oft berühren Sie die Tiere, wenn Sie in Ihrer Unterbringung hantieren? 13) Wie oft sprechen Sie die Tiere an, bevor Sie sie berühren? Umgang zu den Tieren Geben Sie bitte an, zu welchem Grad Ihnen der Umgang mit den Tieren in den verschiedenen Situationen angenehm oder unangenehm ist. sehr angenehm angenehm eher angenehm teils/ teils eher unangenehm unansehr unangenehm genehm 14) Arbeiten mit den Tieren im Allgemeinen 15) Berühren der Tiere 16) Reden mit den Tieren 17) Behandeln von kranken Tieren 2 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 sehr angenehm angenehm eher angenehm teils/ teils eher unangenehm unansehr unangenehm genehm 18) Fangen der Tiere 19) Füttern der Tiere 20) Wie wichtig sind folgende Punkte für Sie persönlich für eine gute Tierhaltung im Zoofachgeschäft? sehr wichtig wichtig eher teils/ wichtig teils eher nicht überhaupt nicht wichtig nicht wichtig wichtig Gut einsehbare Präsentation der Tiere Viel Raum zur Bewegung für die Tiere Klima in der Unterbringung entsprechend Ansprüchen der Tiere Dass die Tiere keine Schmerzen, Leiden oder Schäden haben Rückzug für alle Tiere gleichzeitig möglich Unterbringung leicht zu reinigen und zu desinfizieren Bei sozial lebenden Tieren Kontakt zu Artgenossen möglich Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere Gute Strukturierung der Unterkünfte in verschiedene Funktionsbereiche Das Tierschutzgesetz und die Verordnungen 3 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 Generelle Fähigkeiten von Tieren 21) Die folgenden Tiere sind sich nicht bewusst, was mit ihnen geschieht. stimme stimme stimme vollkommen zu eher zu zu teils /teils stimme eher stimme stimme nicht zu nicht zu überhaupt nicht zu Säugetiere Vögel Reptilien Amphibien Fische Wirbellose 22) Die folgenden Tiere sind dazu fähig, unterschiedliche Gefühlen und Emotionen (z.B. Schmerz, Angst, Zufriedenheit, Muttergefühle,...) zu empfinden. Säugetiere Vögel Reptilien Amphibien Fische Wirbellose 23) Die folgenden Tiere sind dazu in der Lage, bis zu einem gewissen Grad zu denken, um Probleme zu lösen und Entscheidungen darüber zu treffen, was zu tun ist. Säugetiere Vögel Reptilien Amphibien Fische Wirbellose 24) Die folgenden Tiere sind mehr wie Computerprogramme, d.h. sie reagieren mechanisch auf instinktive Triebe, ohne sich bewusst zu sein, was sie tun. Säugetiere Vögel Reptilien Amphibien Fische Wirbellose 4 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 B) Tiere in unserer Gesellschaft Die folgenden Fragen zur allgemeinen Einstellung zu Tieren stammen aus einem international etablierten Analyseverfahren. Markieren Sie bitte wieder, wie stark sie den untenstehenden Aussagen zustimmen, in dem sie das entsprechende Kästchen spontan ankreuzen: stimme stimme zu eher zu teils/ stimme stimme teils eher nicht zu nicht zu 25) Der Fang von Walen und Delphinen sollte sofort gestoppt werden, auch wenn das bedeutet, dass einige Leute ihre Arbeit verlieren. 26) Ich rege mich manchmal auf, wenn ich im Zoo Wildtiere in Käfigen sehe. 27) Es ist falsch, wilde Tiere nur als Sport zu jagen. 28) Ich denke nicht, dass etwas falsch daran ist, Tiere für medizinische Forschung zu verwenden. . 29) Es sollte strenge Strafen für Leute geben, die an Hahnenkämpfen teilnehmen. . 30) Wildtiere, wie etwa Nerz und Waschbär, sollten nicht mit Fallen gefangen und ihr Fell zu Pelzmänteln verarbeitet werden. 31) Es ist nicht falsch, Wildtiere zu Nahrungszwecken zu jagen. 32) Ich finde Leute zu sentimental, die gegen die Haltung von Tieren zur Fleischgewinnung sind. 5 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 stimme stimme zu eher zu teils/ stimme stimme teils eher nicht zu nicht zu 33) Viel wissenschaftliche Forschung, die an Tieren durchgeführt wird, ist unnötig und grausam. 34) Ich finde es völlig akzeptabel, dass Rinder und Schweine für den menschlichen Verzehr gezüchtet werden. 35) Grundsätzlich hat der Mensch das Recht, Tiere zu nutzen, wie er es für richtig hält. 36) Generell denke ich, dass wirtschaftlicher Nutzen für den Menschen wichtiger ist als der Erhalt von Lebensraum für Wildtiere. 37) Heutzutage wird zu viel Wirbel um den Tierschutz gemacht, wo es so viele Probleme für die Menschen gibt, die gelöst werden müssen. 38) Das Züchten von Tieren zur Pelzgewinnung ist eine legitime Nutzung von Tieren. 39) Für die Erkenntnis von manchen Aspekten der Biologie müssen lebende Tiere, z.B. Katzen, präpariert werden, um mittels nachfolgender Tötung und Sektion die gewünschten Erkenntnisse zu erlangen. 40) Fortwährende Forschung mit Tieren wird notwendig sein, wenn wir jemals Krankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und AIDS besiegen wollen. 6 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 stimme stimme zu eher zu teils/ stimme stimme teils eher nicht zu nicht zu 41) Es ist falsch, Rassehunde als Heimtiere zu züchten, wenn so viele Hunde in Tierheimen ihr Dasein fristen müssen. 42) Die Produktion von günstigem Fleisch, Eiern und Milchprodukten rechtfertigt die Haltung von Nutztieren unter intensiven Bedingungen. 43) Die Verwendung von Tieren wie z.B. Kaninchen für die Testung von kosmetischen Produkten und Haushaltsartikeln ist unnötig und sollte gestoppt werden. 44) Der Einsatz von Tieren in Rodeos und Zirkussen ist grausam. C) Fragen zu Ihrem Geschäft 45) Seit wann gibt es dieses Zoofachgeschäft (an diesem Standort)? < 1 Jahr 1-2 Jahre 3-5 Jahre 5-10 Jahre 10-30 Jahre > 30 Jahre 46) Wie viele Mitarbeiter gibt es in diesem Zoofachgeschäft? ………..Vollzeit ………..Teilzeit 47) Werden in Ihrem Geschäft derzeit Lehrlinge ausgebildet? Ja Nein 48) Wie viele Personen arbeiten regelmäßig mit den Tieren? ………..Personen 49) Wie groß ist die Gesamtverkaufsfläche in m2? ………..m2 50) Wie viel Prozent davon entfallen auf den Tierbereich? ………..% 51) Wie würden Sie die Struktur Ihrer Kunden aufteilen? ………..% Stammkunden ………..% Laufkundschaft 7 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 52) Wie groß ist der Prozentanteil am Gesamtumsatz? Lebendtiere ………..% Futter ………..% Zubehör ………..% 53) Wie groß ist der Anteil der Kosten für die Tierhaltung an den Gesamtkosten? ………..% 54) Wie hoch ist der Zeitaufwand für den Tierbereich pro Tag? ………..Stunden 55) Wenn Kleinsäugerhaltung in Ihrem Geschäft (sonst weiter zu 56): Wie alt sind die Unterbringungen / ist die Anlage? ………………Jahre Sind die Tiere geschlechtlich getrennt? Ja Nein zum Teil – welche?........ Wie oft werden die Unterkünfte gereinigt? ……. mal pro ……………….. Wie oft wird frisches Trinkwasser gegeben? ……. mal pro ……………….. Wie oft wird gefüttert? ……. mal pro ……………….. Wie viele Stunden gelangt Licht in die Unterbringungen? ……. Stunden / Tag Wie beurteilen Sie folgende Aussagen hinsichtlich des Normalverhaltens und der Haltungsanforderungen folgender Kleinsäuger: trifft zu trifft nicht zu weiß nicht Manche Zähne von Nagetieren wachsen permanent. Das Grundfutter von Kaninchen und Meerschweinchen sollte hauptsächlich aus Heu bestehen. Wenn einem Nagetier genügend Frischfutter zur Verfügung steht, kann auf ein Trinkwassergefäß verzichtet werden. Die Aufnahme von Blinddarmkot ist strikt zu unterbinden. In den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Aspekte der Kleinsäugerhaltung geregelt: trifft zu trifft nicht zu weiß nicht Eine kurzfristige Haltung von Kleinsäugern dauert nicht länger als 4 Monate. Die Mindesthöhe einer Unterbringung für Hamster beträgt 30 cm. Futterheu ist in einer Raufe anzubieten. Katzenstreu darf als Einstreu verwendet werden. Kaninchen dürfen nur mit Artgenossen gemeinsam in einer Gruppe gehalten werden. 8 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 56) Wenn Vogelhaltung in Ihrem Geschäft (sonst weiter zu 57): Wie alt sind die Unterbringungen / ist die Anlage? …………Jahre Sind die Tiere geschlechtlich getrennt? Ja Nein Ja Nein Werden Vögel angeboten, die per Hand aufgezogen wurden? Werden Vögel angeboten, deren Flugfähigkeit eingeschränkt wurde? Ja Nein Wie oft werden die Unterkünfte gereinigt? ……. mal pro ……………….. Wie oft wird frisches Trinkwasser gegeben? ……. mal pro ……………….. Wie oft wird gefüttert? ……. mal pro ……………….. Wie viele Stunden gelangt Licht in die Unterbringungen? …….Stunden / Tag Wie beurteilen Sie folgende Aussagen hinsichtlich des Normalverhaltens und der Haltungsanforderungen folgender Vögel: trifft zu trifft nicht zu weiß nicht Wellensittiche sind sehr sozial und dürfen daher nur paarweise oder in kleineren Schwärmen gehalten werden. Erdnüsse mit Schale sind wertvolle Bestandteile einer Futtermischung für Papageien, weil sie außer dem hohen Eiweißgehalt auch der Beschäftigung der Tiere dienen. Im Muskelmagen wird die Nahrung mittels Bewegungen der starken Wandmuskulatur zerrieben. Durch kleine Steinchen und Sand, die der Vogel aufnimmt, wird der Mahlvorgang unterstützt. Sitzstangenüberzüge aus Sandpapier helfen die Krallen zu kürzen und sind daher für jeden Vogelkäfig zu empfehlen. In den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Aspekte der Vogelhaltung geregelt: trifft zu trifft nicht zu weiß nicht Eine kurzfristige Haltung von Vögeln dauert nicht länger als 3 Monate. Die Mindestgrundfläche einer Unterbringung für Wellensittiche beträgt 0,2 m2. Der Standort für Unterkünfte der Vögel muss hell und zugluftfrei sein. Allen Vögeln muss eine Bademöglichkeit zur Verfügung stehen. Rundvolieren sind erst ab einem Durchmesser von 1,5 m zulässig. 9 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 57) Wenn Terraristik in Ihrem Geschäft (sonst weiter zu 58): Wie alt sind die Unterbringungen / ist die Anlage? ……….Jahre Welche Lichtquellen werden für Terrarien verwendet? ………………………………….. Gibt es eine Zeitschaltuhr? Ja Nein Wie viele Stunden gelangt Licht in die Unterbringungen? ……. Stunden / Tag Gibt es ein Temperaturgefälle im Terrarium? Ja Nein Gibt es ein Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht? Ja Nein Lampe Wärmestein Welche Wärmequellen werden verwendet? sonstige:…………………………………………..………………………… Wie erfolgt die Luftbefeuchtung in den Terrarien? Händisch besprühen automatisch nicht durchgeführt Bei Bademöglichkeit: Wie oft Wasserwechsel?……. mal pro ……………….. Sind die Tiere geschlechtlich getrennt? Ja Nein zum Teil welche? ……..…. Wie oft werden die Unterkünfte gereinigt? ……. mal pro ……………….. Wie oft wird frisches Trinkwasser gegeben? ……. mal pro ……………….. Wie oft wird gefüttert? ……. mal pro ……………….. Wie beurteilen Sie folgende Aussagen hinsichtlich des Normalverhaltens und der Haltungsanforderungen folgender Reptilien: trifft zu trifft nicht zu weiß nicht Reptilien sind wechselwarm, d.h. ihre Körpertemperatur ist von der Umgebungstemperatur abhängig. Das Grundfutter für Landschildkröten sollte hauptsächlich aus Wiesenkräutern, Heu und Gemüse bestehen. Um Terrarientiere vollwertig und ausgewogen zu ernähren müssen auch die Futtertiere vollwertig und ausgewogen ernährt werden. Für alle Reptilien sollte die relative Luftfeuchtigkeit im Terrarium immer min. 80-100% betragen. 10 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 In den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Aspekte der Terraristik geregelt: trifft zu trifft nicht zu weiß nicht Die Mindestfläche pro Tier für Landschildkröten beträgt L3xL3. Die Mindestwassertiefe für Wasserschildkröten beträgt 20 cm. Die Mindesthöhe der Unterbringung für kletternde Schlangen beträgt 0,6m. Die Mindestfläche einer Unterbringung für Echsen beträgt 0,18 m2. 58) Wenn Aquaristik in Ihrem Geschäft (sonst weiter zu 59): Wie viele Becken für Ihre Fischhaltung haben Sie? Anzahl: …………….. Wie alt sind die Unterbringungen / ist die Anlage? ………..Jahre Bereiten Sie das Wasser auf? Ja Nein Wenn Ja, wie? Osmoseanlage Ionenaustauscher Sonstiges: …………………………………………………………. Bieten Sie den Fischen in Ihrer Anlage unterschiedliche Wasserverhältnisse entsprechend ihren Herkunftsgewässern an oder verwenden Sie in allen Aquarien dasselbe Wasser („Einheitswasser“)? „Einheitswasser” unterschiedliche Verhältnisse Werden die Becken am Wochenende beleuchtet? Ja Nein Werden die Fische in geeigneten Transportbeuteln mit Sicht- und Wärmeschutz verpackt? Ja Nein Erhalten die Kunden beim Kauf eine Auspack/Eingewöhnungsanleitung? Ja Nein Haben Sie folgende Fische im Angebot? Sterlet/Acipenser ruthenus Ja Nein Stör/Acipenser sturio Ja Nein Katzenwels/Ictalurus spp. Ja Nein Haiwels/Pangasius sutchi Ja Nein Minihai/Arius seemanni Ja Nein Haibarbe/Balantiocheilus melanopterus Ja Nein Gabelbart/Osteoglossum spp. Ja Nein Pfauenaugenbuntbarsch/Astronotus ocellatus Ja Nein 11 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 Kiemensackwels/Clarias spp. Ja Nein Graskarpfen/Ctenopharyngodon idella Ja Nein Süßwasserrochen/Potamotrygon laticeps Ja Nein Falls diese Fische geführt werden, wird in der Beckenbeschriftung auf ihre Endgröße hingewiesen? Ja Nein teilweise Wie oft werden die Becken gereinigt? ……. mal pro ……………….. Wie oft erfolgt ein Wasserwechsel? ……. mal pro ……………….. Bei Teilwasserwechsel, wie viel % des Wassers werden gewechselt? …….% Wie oft wird gefüttert? ……. mal pro ……………….. Wie viele Stunden gelangt Licht in die Becken? ……. Stunden / Tag Ist die Beleuchtung mittels Zeitschaltuhr geregelt? Ja Nein Einzelfilterung Blockfilterung Zentralfilterung Wie werden die Aquarien beheizt? Stabheizer Bodenheizung, Raumtemperatur Sonstiges: ………….. Wie oft erfolgt eine Kontrolle der Temperatur? …….mal pro ……… Wie werden die Aquarien gefiltert? Wie oft erfolgt eine Kontrolle der technischen Einrichtungen? …….mal pro ……… Wie oft erfolgt eine Kontrolle der Wasserparameter? …….mal pro ……… Welche Parameter werden erhoben? Temperatur pH-Wert Redoxpotential Leitwert (µ oder mS) Sauerstoff (O2) Nitrat (NO3) Nitrit (NO2) Phosphat (PO4) KH (°dH) GH (°dH) Ammonium-/Ammoniak (NH3 / NH4) Kupfer (Cu) Eisen (Fe) Welche Wasserwerte-Tests verwenden Sie (bitte Angabe der Produktbezeichnung)? .................................................................................................................................................. 12 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 Wie beurteilen Sie folgende Aussagen hinsichtlich des Normalverhaltens und der Haltungsanforderungen folgender Fische: trifft zu trifft nicht zu weiß nicht Bodenbewohnende Fische benötigen einen feinen und auf keinen Fall scharfkantigen Bodengrund, um ihrem natürlichen Verhalten (Gründeln) nachgehen zu können. Wenn 20 Minuten nach der Fütterung der Fische noch Futter im Aquarium vorhanden ist, stimmt die Futtermenge; wenn nicht, muss noch etwas nachgegeben werden. Sumatrabarben sollen nicht mit langflossigen Fischen vergesellschaftet werden. Skalare sind zeitlebens Schwarmbildner, daher müssen immer min. 10 Tiere dieser Art gemeinsam gehalten werden. trifft zu trifft nicht zu weiß nicht Der Nitratgehalt darf maximal 150 mg/l betragen. Der Nitritgehalt darf maximal 0,2 mg/l betragen. Der dauernde Sichtkontakt zwischen Kampffischmännchen ist zu unterbinden. Fische mit unterschiedlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit dürfen max. eine Woche vergesellschaftet werden. 59) Haben Sie einen fixen Betreuungstierarzt? Ja Nein Wenn ja: Kommt der Tierarzt regelmäßig zu Kontrollen? Ja Nein Kommt der Tierarzt ausschließlich bei Bedarf? Ja Nein In den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Aspekte der Aquaristik geregelt: 60) Gibt es Vorratstiere? Futtertiere? Ja Nein Wenn ja, welche Arten? Mäuse Babymäuse Ratten Insekten Wenn Insekten: Heimchen , Grillen , Heuschrecken , Mehlwürmer , Zophobas andere:……………………………………………………………………………………... 61) Für wie bedeutend für Ihren Geschäftserfolg halten Sie den Lebendtierverkauf? sehr wichtig wichtig eher teils/ wichtig teils eher nicht überhaupt nicht wichtig nicht wichtig wichtig 13 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 62) Welchen Anteil am finanziellen Tierumsatz haben die verschiedenen Tiergruppen? Kleinsäuger: ……….% Hauptspezies:………………………………… Vögel: ……….% Hauptspezies:………………………………… Reptilien: ……….% Hauptspezies:………………………………… Amphibien: ……….% Hauptspezies:………………………………… Fische: ……….% Hauptspezies:………………………………… Wirbellose: ……….% Hauptspezies:………………………………… 63) Hat die neue Gesetzeslage deutliche Veränderungen in Ihrer Tierhaltung bewirkt? sehr deutlich deutlich eher teils/ eher deutlich teils gering gering keine 64) Derzeit werden auf dem Markt auch Haltungssysteme angeboten, die nicht tiergerecht sind. stimme zu stimme nicht zu weiß nicht 65) Erachten Sie unter diesem Gesichtspunkt eine Prüfung der Haltungssysteme auf Tiergerechtheit vor dem Verkauf für notwendig. stimme zu stimme nicht zu weiß nicht 66) Würden Sie die Einführung eines Labelsystems zur Auszeichnung guter Zoofachgeschäfte, welches von einer unabhängigen Stelle vergeben und kontrolliert wird, begrüßen? Ja Nein weiß nicht 67) Hatten Sie vor 2005 Hunde und Katzen im Verkauf? nein Hunde Katzen Wenn nein, weiter bei 68) Wenn ja: Wie wichtig war dieser Sektor für Ihr Geschäft? sehr wichtig wichtig eher teils/ wichtig teils eher nicht überhaupt nicht wichtig nicht wichtig wichtig Wie gut konnten Sie die Änderung durch das Verkaufsverbot von Hunden und Katzen kompensieren? sehr gut gut eher teils/ eher gut teils schlecht Die Nachfrage der Kunden nach Hunden und Katzen ist weiter vorhanden. ja schlecht sehr schlecht nein 14 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 Die Nachfrage war zu Beginn des neuen Tierschutzgesetzes noch vorhanden, flaute dann aber ab. ja nein 68) Woher stammen die Tiere in Ihrem Geschäft? Großhändler: Private Züchter: Eigene Zucht: Import: ………% ………% ………% ………% 69) Nach welchen Kriterien werden die Lieferanten ausgesucht? (mehrere Antworten möglich) Preis Lieferpünktlichkeit Räumliche Nähe Großes Sortiment Gesunde Tiere Rückgabemöglichkeit Anderes:……………………………………………………………………… 70) Kommen Verluste beim Transport/ bei der Lieferung vor? Wenn ja: Ja Nein Wie hoch sind diese? .....................% Welche Tiergruppe/Spezies betreffend?............................ Welche Ursache? ………………… 71) Sind Ihnen durch das neue Tierschutzgesetz zusätzliche Kosten entstanden? Ja Nein 72) Wie groß schätzen Sie die finanzielle Belastung ein, zu der Sie aufgrund des neuen Tierschutzgesetzes gezwungen waren? sehr groß groß eher teils/ eher gering groß teils gering eher unzu- sehr gering 73) Wie zufrieden sind Sie mit dem Standort Ihres Zoofachgeschäfts? sehr zu- zufrieden frieden eher teils/ zufrieden teils unzu- frieden frieden sehr unzufrieden 74) Wie schätzen Sie die Zukunftsaussichten Ihres Zoofachgeschäfts ein? sehr gut gut eher teils/ eher gut teils schlecht schlecht sehr schlecht 15 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 75) Würden Sie sagen, dass das Leben als Zoofachhändler schwerer geworden ist/wird? stimme stimme stimme vollkommen zu eher zu zu teils /teils stimme eher stimme stimme nicht zu nicht zu überhaupt nicht zu Im Allgemeinen Für Sie persönlich In den letzten 2 Jahren In den nächsten Jahren 76) Wenn schwieriger: Welche der folgenden Gründe sind Ihrer Meinung nach entscheidend dafür? (mehrere Antworten möglich) großer Konkurrenzdruck wenig Kunden schlechter Standort allgemeine Bürokratie viele Auflagen durch das neue TschG anderes: ………………………………. 77) Wie zufrieden sind Sie…? sehr zu- zufrieden frieden Mit Ihrer Berufswahl generell Mit Ihrer derzeitigen beruflichen Situation Mit der Entwicklung des Zoofachhandels allgemein Mit dem neuen BundestierschutzGesetz und den Verordnungen eher teils/ zufrieden teils eher unzu- unzu- frieden frieden sehr unzufrieden 78) Wenn Sie Einsparmaßnahmen setzen müssen, wo setzen Sie diese? (mehrere Antworten möglich) Personal Werbung Weiterbildung Sortiment Ausstattung des Geschäfts Ausstattung der Tierunterbringungen Tierbetreuung anderes: ………………………………………………………. 16 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 79) Von den angeführten Marketing Maßnahmen, welche bieten Sie an? (mehrere Antworten möglich) Eintrag in Gelbe Seiten Annoncen in Zeitungen/Zeitschriften Flugblätter/Werbeprospekte Homepage im Internet Teilnahme an Messen/Börsen anderes: ………………………………………………………. 80) Wie geben Sie Wissen über Tierhaltung an Ihre Kunden weiter? (mehrere Antworten möglich) persönliche Beratung Merkblätter zur Kundeninformation Kundenzeitung Homepage im Internet Newsletter Veranstaltung von Informationsabenden anderes: ………………………………………………………. 81) Wie gut kennen Sie das geltende Tierschutzgesetz und seine Verordnungen? sehr gut gut eher teils/ eher gut teils schlecht schlecht sehr schlecht 82) Von wem wurden Sie über das geltende Tierschutzgesetz und seine Verordnungen informiert? (mehrere Antworten möglich) Wirtschaftskammer Behörden, z.B. Landesregierung praktischer Tierarzt Universität Fortbildungsveranstaltungen Fachzeitschriften Zeitungen Internet Fernsehen Fachgespräche mit Kollegen Tierschutzorganisationen andere: ……………………………… 83) Haben Sie das Tierschutzgesetz und die für Ihren Bereich relevanten Verordnungen in Ihrem Geschäft? Ja Nein 17 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 84) Welche Informationsquellen nutzen sie in Fragen der Tierhaltung in Ihrem Geschäft? (mehrere Antworten möglich) Wirtschaftskammer Behörden, z.B. Landesregierung praktischer Tierarzt Universität Fortbildungsveranstaltungen Fachzeitschriften Zeitungen Internet Fernsehen Fachgespräche mit Kollegen Tierschutzorganisationen andere: ……………………………………… 85) Zu welchen Bereichen wünschen Sie mehr Information? Management Verkaufsbereich Tierhaltung Fortbildungsmöglichkeiten Gute Informationsquellen anderes: ………………………………………………………………………………. D) Fragen zu Ihrer Person 86) Funktion im Geschäft (Mehrfachnennungen möglich): Eigentümer Geschäftsführer verantwortlicher Tierbetreuer sonstiges……………………………………………….…… 87) Alter: .......................Jahre 88) Geschlecht weiblich 89) Familienstand: ledig Lebensgemeinschaft verheiratet geschieden verwitwet 90) Kinder: Kinder männlich keine Kinder 18 Geschäft/Nr.: 91) Wo sind Sie aufgewachsen? Anhang A.1 ausschließlich in der Stadt eher städtische Gegend eher ländliche Gegend ausschließlich auf dem Land 92) Wo leben Sie derzeit? ausschließlich in der Stadt eher städtische Gegend eher ländliche Gegend ausschließlich auf dem Land 93) Welches ist Ihr liebstes Haustier? (bitte, nur EINE Antwort) Hund Katze Kaninchen Meerschweinchen andere Kleinsäuger Ziervögel Reptilien Amphibien Fische sonstige: …………………………………… 94) Sind Sie mit Tieren aufgewachsen? Ja Nein wenn ja, mit welchen? (mehrere Antworten möglich) Hund Katze Kaninchen Meerschweinchen andere Kleinsäuger Ziervögel Reptilien Amphibien Fische sonstige: ……………………………………………... 19 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 95) Halten Sie derzeit privat Tiere? Ja Nein wenn ja, welche? (mehrere Antworten möglich) Hund Katze Kaninchen Meerschweinchen andere Kleinsäuger Ziervögel Reptilien Amphibien Fische sonstige: ……………………………………………... 96) Züchten Sie Tiere? Ja Nein Wenn ja, welche? ................................................................................................................. 97) Welches ist Ihre höchste abgeschlossene Schulbildung? Volks-/Hauptschule Polytechnischer Lehrgang Berufs-/Fachschule Matura Hochschule/Universität 98) Haben Sie eine tierspezifische Ausbildung? wenn ja, welche? Ja Nein WIFI-Kurs für Zoofachhändler Tierpfleger Studium (welches?..............................................................) sonstige:…………………………………………………… 99) Besuchen Sie regelmäßig tierspezifische Kurse/Vorträge? Ja Nein Wenn ja, welche im letzten Jahr? …………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………… 20 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 100) Wie viele Jahre Erfahrung im beruflichen Umgang mit Tieren haben Sie? ...........Jahre 101) Seit wie vielen Jahren arbeiten Sie im Zoofachhandel? ..................Jahre 102) Seit wie vielen Jahren in diesem Zoofachgeschäft? ..................Jahre 103) Arbeitszeit: ……………Stunden/Woche 104) Wie schätzen Sie ihre persönliche Arbeitsbelastung ein? sehr groß groß eher teils/ eher groß teils gering gering sehr gering 105) Ich sehe mich selbst als… trifft trifft trifft weder trifft überhaupt weitgehend eher nicht zu nicht zu nicht noch eher zu trifft trifft größtenteils voll und zu ganz zu Kritisch, streitsüchtig Zuverlässig, selbstdiszipliniert Ängstlich, leicht aus der Fassung zu bringen Offen für neue Erfahrungen, vielschichtig Zurückhaltend, still Verständnisvoll, warmherzig Unorganisiert, achtlos Gelassen, emotional stabil Konventionell, unkreativ Extrovertiert, begeistert 21 Geschäft/Nr.: Anhang A.1 Abschließend möchten wir Ihnen hier noch ein wenig Raum geben für zusätzliche Kommentare, Anregungen, Wünsche & Beschwerden (diese können Sie auch gerne unter [email protected] an uns senden): ………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!! Ihr Team ProZoo 22 Geschäft Nr: Anhang A.2 Management-Fragen für das Interview im Projekt „ProZoo“ Entwicklung des Tiersortiments: 1. Hatten Sie früher ein anderes Repertoire an Tieren? Ja Nein Wenn ja: Wieso geändert? ....................................................................................... ……………………………………………………………………………………………… 2. Warum führen Sie genau die Tierarten, welche in Ihrem Geschäft angeboten werden? (z.B. Warum Spezialisierung?) ................................................................................................................................. ………………………………………………………………………………………………. Wenn früher Hunde und Katzen: 3. Wie haben Sie die Änderung durch das Verkaufsverbot von Hunden und Katzen im Zoofachhandel kompensiert? ………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. 4. Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes wird das Anbieten von Hunden / Katzen im ZFH wieder ermöglicht. Ziehen Sie es in Betracht, Hunde / Katzen (wieder) zu führen? Ja Nein Kommt darauf an ………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. Aktuelle Tierhaltung im Geschäft: 5. Gibt es für alle angebotenen Spezies Informationsblätter? Ja Nein Wenn ja: WKO Eigenes Andere: ………………………………………………………………………… Kleinsäugerhaltung: 6. Probleme bei der Kleinsäuger-Haltung? Ja Nein Wenn ja, welche? …………………………………………………………………………. Vogelhaltung: 7. Falls keine Bademöglichkeit: Werden die Vögel besprüht? Ja Nein 8. Werden Lichtquellen verwendet, die keinen Stroboskopeffekt auslösen? Ja Nein Falls ja, welcher Art? ……………………………………………………………………………. 9. Bekommen die Vögel neben Körnern auch Grün- und Saftfutter? Ja Wenn Ja, wie oft? ……………….. Nein 10. Probleme bei der Vogel-Haltung? Ja Nein Wenn ja, welche? ………………………………………………………………………..………. Management-Fragen „ProZoo“ 1/5 Geschäft Nr: Anhang A.2 Terraristik: 11. Probleme bei der Terrarien-Haltung? Ja Nein Wenn ja, welche? …………………………………………………………………………. 12. Wie hoch ist der Anteil an Wildfängen? ……………% Aquaristik: 13. Probleme bei der Fisch-Haltung? Ja Nein Wenn ja, welche? …………………………………………………………………………. _____________________________________________________________________ 14. Werden auch Vitamine / Medikamente verfüttert? Ja Nein Ja Nein 15. Sind unverkäufliche Schautiere vorhanden? Ja Nein Wenn ja, welche Tierart? ………………………………………………………………… 16. Wie ist das Wochenende in Bezug auf die Tierbetreuung geregelt? Beleuchtung Fütterung Kontrolle Jeden Sonntag Nur, wenn zwei Feiertage hintereinander ……………………………………………………………………………………………… 17. Umsatz des Tierverkehrs: Welche Tierart wird am meisten/häufigsten verkauft? …………………………………... Welche Tierart wird am schlechtesten verkauft?……………...………….……………… 18. Wie lange bleibt ein Tier maximal unverkauft im Laden?......................................... Was geschieht mit diesen Tieren?........................................................................... ……………………………………………………………………………………………… 19. Gibt es zurzeit Kleinsäuger / Vögel > 3 Monate im Geschäft? Kleinsäuger Vögel 20. Führen Sie Aufzeichnungen über den Eingang der Tiere? …………. ………….. Ja Nein 21. Was passiert mit kranken Tieren?.......................................................................... ……………………………………………………………………………………………. 22. Wo können sich transportierte Tiere erholen?....................................................... ……………………………………………………………………………………………. 23. Ist eine Quarantäne eingerichtet? Ja Nein Wenn ja: Wie ist diese gestaltet?........................................................................... ……………………………………………………………………………………………. Management-Fragen „ProZoo“ 2/5 Geschäft Nr: Anhang A.2 24. Werden Neukäufe mit schon vorhandenen Tieren zusammen gebracht? Kleinsäuger: Ja Nein Vögel: Ja Nein Terraristik Ja Nein Aquaristik Ja Nein 25. Werden Ferientiere genommen? Ja Nein Wenn ja: Wo/wie werden diese untergebracht?.................................................... ……………………………………………………………………………………………. 26. Kann man ungewollte Tiere abgeben/zurückgeben? Ja Nein Wie hoch ist die Reklamationsrate beim Lebendtierverkauf? …………………………… Gründe für Reklamationen?........................................................................................... ………………………………………………………………………………………………….. 27. Gibt es Tiere, die nur verkauft werden, wenn mindestens zwei genommen werden? Ja Nein Welche? …………………………………………………………………………………… Fragen zu Tierschutzgesetz und WKO: 28. Wenn Sie das Tierschutzgesetz ändern könnten, welche Punkte würden Sie ändern? .............................................................................................................................................. ……………………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………………... ……………………………………………………………………………………………………….. 29. Wie zu frieden sind Sie mit ihrer Standesvertretung (WKO) - Begründung? Zufrieden nicht zufrieden Warum?..................................................................................................................... ……………………………………………………………………………………………… 30. Falls sie den Lehrgang am WIFI besucht haben, waren sie damit zufrieden? Zufrieden Nicht zufrieden Achtung: Erheben, ob evtl. schon den aktuellen Kurs besucht: Alter Kurs Neuer Kurs Falls nicht zufrieden, was hat missfallen, welche Bereiche würden sie ändern? …………………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………. 31. Was hat Sie zur Teilnahme an diesem Projekt bewegt? …………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………… Management-Fragen „ProZoo“ 3/5 Geschäft Nr: Anhang A.2 32. Wie sind Ihre Erfahrungen mit amtlichen Kontrollorganen? gut schlecht Warum?..................................................................................................................... ……………………………………………………………………………………………… 33. Hat Ihr Geschäft schon den Bescheid über die Bewilligung nach §23 TschG? ja nein 34. Hat der Besuch des Amtstierarztes für Bewilligung nach §23 TschG schon stattgefunden? ja nein 35. Warum sind Sie Zoofachhändler? ………………………………………………………………. 36. Vorstellung = Realität!? …………………………………………………………………………... 37. Bei Personal: Wie steht es um Ihre Entscheidungsfreiheit in Tierfragen!? ……………………………………………………………………………………………………….. 38. Email-Adresse: …………………………………………………………………………………… Management-Fragen „ProZoo“ 4/5 Geschäft Nr: Anhang A.2 Wenn laut Fragebogen zusätzliche Mitarbeiter: 39. Wie ist der Ausbildungsgrad dieser Mitarbeiter Volks-/Hauptschule Polytechnischer Lehrgang Berufs-/Fachschule Matura Hochschule/Universität Tierspezifische Ausbildung:………………………………………………………………….. 40. Wie hoch ist Ihr Personalwechsel?..........................in den letzten……..Jahren 41. Neues Personal zu finden gestaltet sich einfach / schwierig? Falls schwierig, warum?........................................................................................... 42. Auf welche Faktoren achten Sie bei der Aufnahme neuen Personals? Freundliches Auftreten Engagement Tierspezifische Ausbildung Erfahrung mit Tieren Berufserfahrung im Zoofachhandel Anderes:……………………………………………………….. 43. Bilden sich ihre Mitarbeiter laufend weiter? Ja Nein Im letzten Jahr Kurse zu: Haltung von …………………………………….……… Pflege von …………………………………………..…. Fütterung von …………………………………………. Krankheiten von ………………………………………. Anderes:………………………………………………… 44. Fördern Sie die fachspezifische Weiterbildung ihrer Mitarbeiter? Ja Falls ja, wie: Hinweis auf stattfindende Fortbildungsveranstaltung Freistellung während der Arbeitszeit Finanzieller Zuschuss Veranstaltung von eigenen Kursen Anderes:……………………………………………………… Management-Fragen „ProZoo“ Nein 5/5 GeschäftsNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: 1. Öffnungszeiten des Geschäfts: 2. Lage des Geschäfts: Straßenseitig Indoor Verkehrsreich ruhig „geschlossenes“ Geschäft offen Erreichbarkeit: Öffis/Auto gut schlecht Besucherfrequenz groß mittel gering 3. allgemeiner Eindruck Modern mittel veraltet gut strukturiert mittel verwinkelt hell, mittel dunkel sauber mittel schmuddelig freundlich mittel wenig einladend 4. Wie ist das Geschäft strukturiert? (kleiner Grundrissplan) 5. Subjektives Klima: warm mittel kühl frisch mittel muffig Luftfeuchtigkeit hoch mittel niedrig 6. Maßnahmen – gegen Sonneneinstrahlung im (Schau)fenster vorhanden: Ja Nein Nicht erforderlich – Zugluft im Eingangsbereich: Ja Nein Keine Tiere dort 7. Futterbar: ja nein Tierart , Preis , Allein- bzw. Ergänzungsfutter , Zusammensetzung , Inhaltsstoffe , Zusatzstoffe , Hersteller , Mindesthaltbarkeitsdat Anderes: …………………………………………………………………………………………………. Anhang A.3 1/5 GeschäftsNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: 8. Tierschutzwidriges Zubehör: 1 2 3 4 6 7 8 10 11 12 13 14 16 17 18 19 20 22 23 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 37 Art Kleinsäuger Laufrad mit Speichen Hamsterkugel Hamsterauto Röhrensysteme Hamsterwatte aus Kunstfaser (ohne Aufdruck „vollverdaulich“) Hamsterwatte aus Kunstfaser (mit Aufdruck „vollverdaulich“) Mit Duft- oder Farbstoff behandelte Einstreu Futterraufe ohne Abdeckung Nagergeschirr Vögel Rundkäfig < 2m Durchmesser Käfig mit weißen Gittern Kunststoffüberzogene & lackierte Käfiggitter für Psittaciden Kunststoff-Sitzstangen (zu glatt, scharfkantige Riffelung) Sitzstangen mit Längsrillen Sitzstangenüberzüge & Bodenbelag aus Sandpapier Spiegel Plastikvögel Rechenmaschinen Papageienfreisitze mit Ankettung Anleingeschirre für Papageien Fische Goldfischkugel Miniaturaquarien / Säulenaquarien / „lebende Gemälde“ Farbiger Kies Reptilien „Schildkröteninseln“ Bekleidung für Reptilien Netzhängematten für Leguane Brustgeschirre für Leguane Hunde Für Zwangsmaßnahmen vorgesehener Maulkorb Halti, Nasengeschirr für Erziehungsmaßnahmen Stachelhalsband (verboten) Korallenhalsband (verboten) Elektrische Dressurgeräte (verboten), (Teletakt, Stromstoßgeber) Chemische Dressurgeräte (verboten) Bell-Stop-Geräte Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter der Achselhöhle Zugketten Katzen Halsbänder mit / ohne Glöckchen 9. Warm- und Kaltwasseranschluss? 10. Wird in Räumen, wo Tiere gehalten werden, geraucht? Anhang A.3 ja ja vorhanden nein nein 2/5 GeschäftsNr.: 11. Belegung: Tierart Kleinsäuger Frettchen Kaninchen Ratte Maus Goldhamster Zwerghamster Gerbil Meerschweinchen Chinchilla Degu Streifenhörnchen Erhebungsdatum: erhoben von: vorhanden Bemerkungen Vögel Kanarienvogel Wellensittich Nymphensittich Großsittich Papageienartige Agaporniden Prachtfinken Beo Reptilien Landschildkröten Wasserschildkröten Schlangen Echsen Geckos Chamäleon Amphibien Frösche Lurche Salamander Fische Süßwasserfische Salzwasserfische Wirbellose Andere Anhang A.3 3/5 GeschäftsNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: allgemeine Gesichtspunkte: Kleinsäugerabteilung 12. räumliche Anordnung der Haltungseinrichtungen 1. Sind die verwendeten Käfige rechteckig? Ja Nein 2. Sind die angebotenen Käfige rechteckig? Ja Nein Vögel: 13. räumliche Anordnung der Haltungseinrichtungen 1. Stehen Vogelkäfige hell 2. Verkauf, Käfige/Volieren: Ja Nein Rechteckig und zugluftfrei? Ja Rund < 2m Ø Ja Rund > 2m Ø Ja Ja Nein Andere Form:…………………………………………………... 3. Werden Vögel einzeln gehalten (zulässige Ausnahmen: Kanarienhahn, Schamadrossel, Niltava, Fliegenschnäpper)? Ja Nein 4. Sind Papageienvögel und Nichtpapageienvögel (Ausnahme: Wellensittiche, Nymphensittiche und Kanarienvögel), unterschiedlich große Papageienvögel, Wachteln und andere Vögel (Ausnahme große Volieren) oder Weich- und Körnerfresser vergesellschaftet? Anhang A.3 Ja Nein 4/5 GeschäftsNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: Terrarientiere: 5. räumliche Anordnung der Haltungseinrichtungen Zierfische: 6. räumliche Anordnung der Haltungseinrichtungen Wo stehen die Aquarien? Wie sind die Aquarien angeordnet? (auf welcher Höhe, übereinander, nebeneinander, nahe am Auslagenfenster, nahe bei anderen Tieren), Skizze Anhang A.3 5/5 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: Unterbringung Nr: Tierart: Kaninchen Meerschweinchen Goldhamster Zwerghamster Farbmaus Farbratte Rennmaus Degu Chinchilla Streifenhörnchen anderes:…………………………………… 1. Wo stehen die Gehege? Skizze: 2. Steht die Unterbringung direkt auf dem Boden? Ja Nein 3. Gehege gegen ein Hineingreifen durch Kunden gesichert? Höhe >60cm Ja Nein 4. Wie wird sichergestellt, dass die Tiere durch Kunden nicht belästigt / beunruhigt werden? Ständige Aufsicht durch Personal Ja Nein Geeignete Abschrankung Ja Nein Abgetrennter Bereich hinter einer Glasfront, Zugang nur in Begleitung Ja Nein des Personals 5. Ist Gehege so aufgestellt, dass Personen ein direkter Zugang nur von einer Seite her Ja Nein möglich ist? 6. Käfiggröße, Ausmessung: Anhang A.4a Länge: cm Breite: cm Höhe: cm 1 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: 7. Material der Käfige: Glas Plexiglas Plastik Gitter erhoben von: Anderes:…………………… 8. Leicht zu reinigen und desinfizieren? Ja Nein 9. Bei Maschendraht: Maschendrahtweite: mm Maschendrahtstärke: mm 10. Wie viele Seiten blickdicht? ………..Seite(n) 11. Wie viele Seiten zugängig? ………..Seite(n) 12. Seitliche Belüftung? Ja Nein 13. Oben Belüftung? Ja Nein 14. Wie viel Licht gelangt in den Käfig? Sehr hell Mittel Eher dunkel Künstliche Beleuchtung in Unterkunft vorhanden: ja nein 15. Besatzdichte der Käfige: ………..Tiere; gezählt ……………Tiere, laut ZFH 16. Zustand und Verhalten der Tiere: o.B. nicht beurteilbar Besonderheiten: ………………………………… 17. Befinden sich andere Tierarten in dem Käfig? Ja Nein Wenn ja, welche?.................................................. wieviele?.............................................. 18. Gibt es Schlafhäuschen? Wenn ja: Ja Nein Material:………………………... Anzahl:…………………………. 19. Gibt es sonstige Rückzugsmöglichkeiten? Ja Nein Wenn ja, welche? ....................................................................................................................... 20. Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten? Anhang A.4a Ja Nein 2 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: Ja Nein 21. Gibt es erhöhte Flächen? Wenn ja, welche?.................................................. 22. Nagemöglichkeiten? Ja Nein Wenn ja, welche? Holz Nagerstein Häuschen, WB, o.ä. Holzäste,-zweige Anderes: .................................................. 23. Zusätzliches Enrichment? Klettermöglichkeiten Laufrad Sandbad tierschutzgerecht ja nein Anderes:..................................................................................................... 24. Was wird als Bodenunterlage/Einstreu verwendet? Sägespäne Holzpellets Maisstreu Stroh Heu Sand Katzenstreu Torfmull Zeitungspapier Nichts Anderes:………………………… Wie viel davon liegt im Käfig? Nicht bodenbedeckend Bodenbedeckend Einstreuhöhe min ……….cm Sauber? Ja Nein Trocken? Ja Nein 25. Futter im Käfig vorhanden? Ja Nein Futternapf Ja Anzahl: …… / Futtersilo Ja Anzahl…… Anhang A.4a Sauber: Ja Nein Standfestigkeit: Ja Nein 3 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: 26. Heu angeboten? Ja Nein Heuraufe: Ja Nein erhoben von: wenn ja: oben geschlossen Ja Nein Anderes Futter:…………………………………………………………………………….. 27. Wasser vorhanden? Ja Nein Gefüllt? Ja Nein Sauber? Ja Nein In für die Tiere optimaler Position? Hängeflasche Anzahl:……… offene Gefäße Anzahl:……… Ja Nein 28. Beschriftung der Unterbringung: Artbezeichnung deutsch Artbezeichnung wissenschaftl. Foto Aktivitätsrhythmus Sozialverhalten Ernährungstyp Vorkommen des Wildtyps Besonderheiten Was:…………………………………………………….. Preis Anhang A.4a 4 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: Unterbringung Nr.: 1. Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH 2. Zustand und Verhalten der Tiere: o.B. nicht beurteilbar Besonderheiten: …………………...………………… Ja Nein 3. Qualzucht (Positurkanarien, eingefärbte Kanrien/stark rosa bis rot): Neben Kleinsäuger 4. Wo stehen die Gehege? 5. Steht die Unterbringung direkt auf dem Boden? neben Frettchen . Ja Nein 6. Käfig gegen ein Hineingreifen durch Kunden gesichert? Höhe >60cm Ja Nein 7. Wie wird sichergestellt, dass die Tiere durch Kunden nicht belästigt / beunruhigt werden? Ständige Aufsicht durch Personal Ja Nein Geeignete Abschrankung Ja Nein Abgetrennter Bereich hinter einer Glasfront, Zugang nur in Begleitung Ja Nein des Personals 8. Ist Käfig so aufgestellt, dass Personen ein direkter Zugang nur von einer Seite her möglich ist? Ja Nein 9. Käfiggröße, Ausmessung: 10. Material der Käfige: Anhang A.4b. Länge:………. cm; Breite:……….cm; Glas Plexiglas Plastik Gitter weiße Gitter Kunststoffüberzogene & lackierte Gitter Anderes:…………………… Höhe:…………cm 1/3 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: 11.leicht zu reinigen und desinfizieren? erhoben von: Ja Nein 12.Sind Käfige und Einrichtungsgegenstände verletzungssicher konstruiert? 13. Bei Maschendraht: Maschendrahtweite: Maschendrahtstärke: Ja Nein mm mm 14.Sind bei Papageienvögeln die Käfige querverdrahtet? Ja Nein 15. Wie viele Seiten blickdicht? ………..Seite(n) 16. Wie viele Seiten zugängig? ………..Seite(n) 17. Seitliche Belüftung? Ja Nein 18. Oben Belüftung? Ja Nein Ja Nein 19. Entweichen ausgeschlossen (Ausgeschlossen, wenn z.B. eigener Tierraum mit Tür) Sehr hell Mittel Eher dunkel Künstliche Beleuchtung in Tierunterkunft vorhanden: 20. Wie viel Licht gelangt in den Käfig? 21. Was wird als Bodenunterlage/Einstreu verwendet? 22. Wie viel davon liegt im Käfig? Ja Nein Sägespäne Holbelspäne Maisstreu Rindenmulch Holzgranulat Sand Katzenstreu Zeitungspapier Nichts Anderes:………………………… Nicht bodenbedeckend Bodenbedeckend Einstreuhöhe min:……….cm Sauber? Ja Nein Trocken? Ja Nein 23. Wie viele Sitzstangen sind im Käfig? ………Anzahl 24. Federnde Sitzstangen vorhanden? 25. Material der Sitzstangen? Nein Ja Anzahl: ……… Naturzweige Holz Plastik glatt Plastik mit Längsrillen Plastik mit Sandpapier Anderes:………………………… 26. Durchmesser der Sitzstangen? Alle gleich unterschiedlich entsprechend der Größe der Vögel: Ja Nein 27. Sind die Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe & versetzt zueinander angebracht? Ja Nein Anhang A.4b. 2/3 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: 28. Sind Nist-/Schlafkästen / -körbchen vorhanden? Ja Anzahl: ……… Nein 29. Weitere Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung? Ja Anzahl: ……… Nein Welche: ………………………………………………………………………… 30. Ist Wasser als Bademöglichkeit vorhanden? Ja Nein 31.Ist Sand als Bademöglichkeit vorhanden? Ja Nein 32. Ist Grit oder Sand in Schale vorhanden? Ja Nein Hängeflasche Anzahl …… offene Gefäße Anzahl ……. Gefüllt? Ja Nein Sauber? Ja Nein In für die Tiere optimaler Position? Ja Nein 33. Wassergefäße: 34.Futter: feine Sämereien , Körnermischung , anderes: ……………………………………….. 35. Futter wird angeboten in: Futternapf: Sauber: Ja Nein Standfestigkeit: Ja Nein Ja Anzahl: …... Futtersilo Ja Anzahl: …… 36.Sind die Futterbehälter so aufgestellt, dass eine Verschmutzung möglichst vermieden wird? Ja Nein 37. Gibt es Klettermöglichkeiten? Ja Nein 38. Sind Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden? Ja Nein Falls ja, welche? Seil , Spiegel , Plastikvogel , Glöckchen , Zweige anderes: ............................................................................................................. 39. Beschriftung der Unterbringung: Artbezeichnung deutsch Artbezeichnung wissenschaftl. Foto Aktivitätsrhythmus Sozialverhalten Ernährungstyp Vorkommen des Wildtyps Größe des Adulttieres Artenschutz Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht Besonderheiten Was:…………………………………………………….. Preis Wenn Chin. Zwergwachtel: 40.Treten Bewegungsstereotypen auf (Hin- und Herlaufen)? Ja Nein 41.Steht ein zum Scharren geeigneter Bodengrund zur Verfügung? 42. Ist die Decke abgepolstert? Anhang A.4b. Ja Ja Nein Nein 3/3 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: Terrarium Nr: Echse Chamäleon Landschildkröte 1. Wo stehen die Terrarien? erhoben von: Gecko Schlange Wasserschildkröte 2. Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH 3. Zustand und Verhalten der Tiere: o.B. nicht beurteilbar Besonderheiten: ………………………………… 4. Steht die Unterbringung direkt auf dem Boden? 5. Käfiggröße, Ausmessung: 6. Material der Käfige: Länge: Breite: Höhe: Ja Nein Höhe>60cm cm cm cm Glas Plexiglas Plastik Anderes:…………………… Ja Nein Ja Nein 7. Sind die Terrarien verletzungssicher 8. leicht zu reinigen und zu desinfizieren? 9. Wie viele Seiten blickdicht? ………..Seite(n) 10. Wie viele Seiten zugängig? ………..Seite(n) 11. Belüftung seitlich? 12. Belüftung oben? 13. Zugluft? 14. Wärmequelle vorhanden? Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Lampe welche?………. andere Wärmequelle (sichtbar) Welche? ……………… Spot , Röhre , Energiespar-L , Glühlampe Stein 15. Finden sich Zonen unterschiedlicher Temperaturen? Ja Nein 16. Finden sich Zonen unterschiedlicher Beleuchtungsintensität? Ja Nein 17. Ist ein Thermometer vorhanden? Ja Nein Ist ein Hygrometer vorhanden? Ja Nein 18. Ist das Terrarium abgeschlossen/verschließbar? Ja Nein 19. Badebecken vorhanden: ja , Ausmaße: cm Tiefe: Wie ist die Wasserqualität (optisch)? Gut , Mittel , Schlecht Anhang A.4c cm 1 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: 20. Wie ist das Verhältnis Land/Wasser? erhoben von: Land …… : …… Wasser 21. Gibt es Möglichkeiten zum Sonnen (real oder künstlich)? Ja Nein 22. Gibt es Rückzugsmöglichkeiten/Einrichtungen? Ja Nein Wenn ja, welche? ………………………………………………………………………….. 23. Gibt es echte Pflanzen? 24. Gibt es Klettermöglichkeiten? Ja Nein Ja Nein Plastikpflanze: Ja Nein Wenn ja, welche? ………………………………………………………………………….. 25. Futter im Käfig vorhanden? Ja Nein Futternapf Ja Anzahl: …… / Futtersilo Ja Anzahl…… Sauber: Standfestigkeit: Ja Nein Ja Nein Futter: ……………………………………………………………………………………… Sägespäne Holzpellets Maisstreu Stroh Heu Sand Katzenstreu Torfmull Zeitungspapier Rindenmulch Nichts Anderes:………………………… Nicht bodenbedeckend Bodenbedeckend Einstreuhöhe min:………….cm Trocken? Ja Nein 26. Was wird als Bodenunterlage/Einstreu verwendet? Wie viel davon liegt im Käfig? Sauber? Ja Nein 27. eigenes Trink-Wassergefäß: Anzahl:……… Gefüllt? Ja Nein Sauber? Ja Nein In für die Tiere optimaler Position? Ja Nein 28. Beschriftung der Unterbringung: Artbezeichnung deutsch Artbezeichnung wissenschaftl. Foto Aktivitätsrhythmus Sozialverhalten Ernährungstyp Vorkommen des Wildtyps Größe des Adulttieres Artenschutz Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht Besonderheiten Was:…………………………………………………….. Preis Anhang A.4c 2 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: Aquarienanlage: Süßwasserfische Skizze: 1. Aquariengröße, Ausmessung; Form: Anzahl: ……… Länge (Außen): Länge (Innen): Anzahl: ……… Länge (Außen): Länge (Innen): Anzahl: ……… Länge (Außen): Länge (Innen): Anzahl: ……… Länge (Außen): Länge (Innen): Anzahl: ……… Länge (Außen): Länge (Innen): Anzahl: ……… Länge (Außen): Länge (Innen): Anzahl: ……… Länge (Außen): Länge (Innen): Anzahl: ……… Länge (Außen): Länge (Innen): Anhang A.4d cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm cm, Breite: cm, Höhe: cm 1 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: 2. Sind die Aquarien ausreichend beleuchtet? erhoben von: Ja alle Nein Nicht ausreichend: ………% 3. Besatzdichte des Aquariums (subjektiv): Gibt es Becken mit über 100 Fischen? Ja Beckengröße: …………….. Durchschnittsbesatz der Becken: ……………….. hoch , mittel , gering 4. In wie vielen der Becken befinden sich kranke Fische? 5. In wie vielen der Becken befinden sich tote Fische? ………….. ………….. Besonderheiten: …………………...…………………………………………………………. 6. Ist das Wasser klar (Algen)? Ja alle Nein veralgt, trüb………….% 7. Gibt es Wasserpflanzen? Ja alle Nein nicht bepflanzt………..% Wie viele im Durchschnitt? …………………….. Bepflanzung (subjektiv) : stark , mittel , gering 8. Gibt es sonstige Einrichtungen? Ja alle Nein keine Einrichtung:……..% Steine , Kunstgebilde , Mooskugel , Plastikpflanze ……………………….. 9. Gibt es ausreichend Rückzugsmöglichkeiten? Ja alle Nein Nicht ausreichend:……..% Sand …………% Kies …………% Stein …………% Nichts …………% anderes:………….. Falls kein Bodengrund: Boden undurchsichtig? Ja Nein Kies gefärbt? Ja in …..% der Becken kein Becken 10. Was wird als Bodenunterlage verwendet? 11. Beschriftung der Unterbringung: nicht ausreichend (=keine Info): …………………% Vorwiegend vorhandene Info: Artbezeichnung deutsch Artbezeichnung wissenschaftl. Foto Sozialverhalten Ernährungstyp Vorkommen des Wildtyps Größe des Adulttieres Artenschutz Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht Besonderheiten Was:…………………………………………………….. Preis 12. Werden männliche Kampffische gehalten? Ja Nein Wenn ja: in Behältern mit weniger als 1 l Wasser gehalten? Ja Nein ohne Sichtschutz gegeneinander gehalten? Anhang A.4d Ja Nein 2 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: 13. Besonderheiten: Hat das Geschäft folgende Fische im Angebot: Sterlet/Acipenser ruthenus (Endgröße bis 100 cm, Nahrungsspezialist, Artenschutz)) Stör/Acipenser sturio (Endgröße bis 200 cm, Nahrungsspezialist, Artenschutz) Katzenwels/Ictalurus spp. (Endgröße bis 70 cm) Haiwels/Pangasius sutchi (Endgröße bis 100 cm, Brackwasserfisch) Minihai/Arius seemanni (Endgröße 30 cm, Brackwasserfisch) Haibarbe/Balantiocheilus melanopterus (Endgröße bis 35 cm) Gabelbart/Osteoglossum spp. (Endgröße bis 100 cm) Pfauenaugenbuntbarsch/Astronotus ocellatus (Endgröße bis 30 cm) Kiemensackwels/Clarias spp. (Endgröße bis 100 cm) Graskarpfen/Ctenopharyngodon idella (Endgröße bis 60 cm) Süßwasserrochen/Potamotrygon laticeps (Endgröße 70 cm, Nahrungsspezialist) 14. Falls diese Fische geführt werden, wird in der Beckenbeschriftung auf ihre Endgröße hingewiesen? Anhang A.4d Ja Nein teilweise 3 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: Aquarium Nr: Skizze: Süßwasserfische 1. Aquariengröße, Ausmessung; Form: 2. 3. 4. 5. Ist das Aquarium abgedeckt? Wie viele Seiten blickdicht? Wie viele Seiten zugängig? Besatzdichte des Aquariums: erhoben von: Länge: cm Breite: cm Höhe: cm Ja Nein ………..Seite(n) ………..Seite(n) gezählt geschätzt gezählt geschätzt gezählt geschätzt gezählt geschätzt innen: innen innen cm cm cm …..Fische, Art:………….…… …..Fische, Art:………….…… …..Fische, Art:………….…… …..Fische, Art:………….…… 6. Befinden sich unterschiedliche Fischarten in einem Aquarium? Ja Nein Befinden sich kranke oder tote Fische im Aquarium? Ja Nein Zustand und Verhalten der Tiere: o.B. nicht beurteilbar Besonderheiten: …………………...………… 7. Ist das Wasser klar (Algen)? Ja Nein 8. Gibt es Wasserpflanzen? Ja Nein Wie viele? …………………….. Welche?.................................................................. 9. Gibt es sonstige Einrichtungen? Ja Nein Steine , Kunstgebilde , Mooskugel , Plastikpflanze ……………………….. 10. Gibt es Rückzugsmöglichkeiten? Ja Nein 11. Was wird als Bodenunterlage verwendet? Sand Kies Stein Nichts anderes:………….. Falls kein Bodengrund: Boden undurchsichtig? Ja Nein 12. Beschriftung der Unterbringung: Artbezeichnung deutsch Artbezeichnung wissenschaftl. Foto Sozialverhalten Ernährungstyp Vorkommen des Wildtyps Größe des Adulttieres Artenschutz Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht Besonderheiten Was:…………………………………………………….. Preis Anhang A.4e 1 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: Aquarium: Länge: Fische: erhoben von: …………..cm innen: …………..cm Breite/Tiefe: …………..cm innen: …………..cm Höhe: innen: …………..cm …………..cm Art:……………………………………….… Anzahl:……………….. Art:……………………………………….… Anzahl:……………….. Art:……………………………………….… Anzahl:……………….. Art:……………………………………….… Anzahl:……………….. Art:……………………………………….… Anzahl:……………….. 1. Ist das Aquarium abgedeckt? Ja Nein 2. Wie viele Seiten blickdicht? ………..Seite(n) 3. Wie viele Seiten zugängig? ………..Seite(n) 4. Befinden sich unterschiedliche Fischarten in einem Aquarium? Ja Nein Ja Nein Befinden sich kranke oder tote Fische im Aquarium? Zustand und Verhalten der Tiere: o.B. nicht beurteilbar Besonderheiten: …………………...………… 5. Ist das Wasser klar (Algen)? Ja Nein 6. Gibt es Wasserpflanzen? Ja Nein Wie viele? …………………….. 7. Gibt es sonstige Einrichtungen? Ja Nein Steine , Kunstgebilde , Mooskugel , Plastikpflanze ……………………….. 8. Gibt es Rückzugsmöglichkeiten? Ja Nein 9. Was wird als Bodenunterlage verwendet? Sand Kies Stein Nichts anderes:………….. Falls kein Bodengrund: Boden undurchsichtig? Ja Nein 10. Beschriftung der Unterbringung: Artbezeichnung deutsch Anhang A.5 Artbezeichnung wissenschaftl. Foto Sozialverhalten 1 GeschäftNr.: Erhebungsdatum: erhoben von: Ernährungstyp Vorkommen des Wildtyps Größe des Adulttieres Artenschutz Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht Besonderheiten Was:…………………………………………………….. Preis 11. Oxi 315i: Sauerstoffgehalt : …………...mg/l O2-Sättigung: ……………% Sauerstoffpartialdruck: ……………mbar Temperatur: ……………°C 12. pH 315i pH-Wert: ……………pH Redoxspannung: ……………mV Wassertemperatur: ……………°C 13. Analysenkoffer Visocolor Eco: ph-Wert: ……………pH Gesamthärte: ……………°dH Carbonathärte: ……………°dH Ammonium: ……………mg/l Nitrit: ……………mg/l Nitrat: ……………mg/l (Phosphat: ……………mg/l, nur Meerwasser) Wann war letzter Wasserwechsel in diesem Becken: vor ……………………………… Anhang A.5 2 Feedback ALLGEMEIN Anhang A.6 Feedback zu allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für den Zoofachhandel: Stand Oktober 2007 1. Bewilligung nach § 31 (1) des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere: Die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bedarf einer Bewilligung nach § 23. Von den 111 besuchten Geschäften konnten hierzu 18 (= 16 %) keine Auskunft geben. Von den übrigen 93 Geschäften gaben nur 28 % an, den Bescheid der zuständigen Behörde erhalten zu haben. Hier konnte ein Ungleichgewicht zwischen den beiden Bundesländern festgestellt werden: In Wien hatten nur 16 % einen entsprechenden Bescheid der zuständigen Behörde, während in Niederösterreich bereits 43 % den Bescheid erhalten hatten. 2. Nach § 31 (5) des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere dürfen Hunde und Katzen im Rahmen gewerblicher Tätigkeit in Zoofachgeschäften zum Zwecke des Verkaufs nicht gehalten oder ausgestellt werden. Keines der besuchten Zoofachgeschäfte hielt zum Zeitpunkt des Besuchs Hunde oder Katzen zum Zwecke des Verkaufs. 44 % der teilnehmenden ZoofachhändlerInnen hatten jedoch früher Hunde und/oder Katzen im Verkauf (davon Hund: 76 %, Katze: 100 %). Für 73 % von diesen ZoofachhändlerInnen war dieser Sektor wirtschaftlich wichtig. Nur 18 % gaben an, dass sie diese Änderungen gut kompensieren konnten. 94 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass immer noch die Nachfrage nach Hunden und/oder Katzen in ihrem Geschäft vorhanden ist, nur 19 % gaben an, dass diese Nachfrage in den vergangenen 2 Jahren etwas abflaute. Es war also für über 30 % der Zoofachgeschäfte der Verkauf von Hund und/oder Katze von großer wirtschaftlicher Bedeutung, wobei diese Zahl im Zusammenhang mit der Anzahl jener Zoofachhändler gesehen werden muss, welche aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bald nach Inkrafttreten den Verkauf von Lebendtieren eingestellt oder ihr Geschäft überhaupt geschlossen haben. Das Team ProZoo befürwortete in seinem Bericht gegenüber dem Ministerium für Gesundheit, Familie und Jugend grundsätzlich die neuerliche Bewilligung des Hunde- und Katzenverkaufs unter entsprechenden Auflagen. Achtung: Laut einer aktuellen Regierungsvorlage wird in Zukunft die Haltung von Hunden und Katzen im Zoofachhandel wieder möglich sein, nicht jedoch das Ausstellen!! Dazu wird eine behördliche Bewilligung notwendig sein!! Eine Verordnung mit den entsprechenden Anforderungen muss erst erstellt werden. Bis dahin wird es nicht möglich sein, eine behördliche Bewilligung zu erhalten. 3. Es wird unter § 31 (2) des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere die Bereithaltung entsprechender Informationsangebote für die Kundeninformation gefordert. Dasselbe fordert detaillierter auch § 8 der TH-GewV in Form von leicht verständlichen Merkblättern mit ausreichend Information über Haltung und Pflege aller zum Verkauf angebotenen Tierarten sowie allfällige Artenschutzbestimmungen und behördliche Bewilligungs- und Anzeigepflichten (welche beim Verkauf des Tieres auszuhändigen sind). 71 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, Merkblätter für die angebotenen Tierarten vorrätig zu haben, wobei 22 % auf die Merkblätter der WKO (http://www.zoofachhandel.at/zoo/recht_gesetz.htm, Kundeninformationsblätter) zurückgreifen, welche jedoch nur einige der im Zoofachhandel angebotenen Arten umfassen und die Anforderungen bzgl. Artenschutz usw. nicht erfüllen. 81 % der ZoofachhändlerInnen haben verschiedenste Formen von eigenen Merkblättern (hauptsächlich aus Literatur und Internetinformationen) verfasst. Im Rahmen der Erhebung konnte jedoch nicht ermittelt werden, ob Merkblätter für alle im Geschäft angebotenen Tierarten vorhanden waren und ob diese den gesetzlichen Ansprüchen tatsächlich entsprochen haben. Grundsätzlich stellt sich das Problem der Informationsangebote besonders im Terraristik- und Aquaristik-Bereich dar, wo derzeit das Angebot an entsprechenden Merkblättern noch mangelhaft ist, jedoch der Wissenstransfer enorm wichtig ist. Generell, aber vor allem auf dem Gebiet der ständig wachsenden Terraristik, wären einheitliche Merkblätter mit allen notwendigen Informationen (Haltungsansprüche, rechtliche Bestimmungen und Artenschutz) wünschenswert. 1/2 Feedback ALLGEMEIN Anhang A.6 Dieses Anliegen wurde vom Team ProZoo an das Ministerium für Gesundheit, Familie und Jugend herangetragen. 4. Nach § 4 (2) der TH-GewV (= Tierhaltungs-Gewerbeverordnung) muss in der Betriebsstätte ein Anschluss für Kalt- und Warmwasser vorhanden sein. Im Rahmen der Erhebungen wurde dieser Punkt durchwegs erfüllt, nur in einem Fall war der Warmwasseranschluss nicht direkt in der Verkaufsanlage. 5. Nach § 4 (7) der TH-GewV müssen Fenster der für die Tierhaltung bestimmten Räumlichkeiten sowie Schaufenster mit geeigneten Sonnenschutzvorrichtungen versehen sein. In 88 % der Geschäfte waren Maßnahmen zur Minderung der Sonneneinstrahlung bzgl. der Tierunterkünfte nicht nötig, weil keine direkte Sonneneinstrahlung möglich war (und sollten im Gegensatz zum Text der Verordnung deshalb unserer Ansicht nach auch nicht gefordert werden). In jenen, wo Bedarf für Sonnenschutz bestand, war dieser jedoch nur in 42 % der Fälle (5 von 12) gegeben. 6. Nach § 5 (1) 3. der TH-GewV ist es für eine kurzfristige Haltung nötig, dass der Gewerbetreibende über Aufzeichnungen verfügt, aus denen hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt die Tiere in die Unterkünfte eingebracht wurden. 92 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass sie schriftliche Aufzeichnungen über den Eingang aller Tiere im Geschäft (zumeist über Lieferscheine und Rechnungen) hätten. 7. Nach § 5 (2) der TH-GewV müssen Tiere von Privatpersonen zur vorübergehenden Betreuung in Zoofachgeschäften räumlich getrennt vom Verkaufsraum gehalten werden. 41 % der Zoofachgeschäfte nehmen „Ferientiere“ auf, wobei diese in vielen Fällen direkt im Verkaufsraum untergebracht werden. Als Hauptgrund für die Aufnahme von Ferientieren wurde die Bindung von Stammkunden erwähnt, manche ZoofachhändlerInnen nehmen aber auch Tiere (v.a. Reptilien) zum „Aufpäppeln“ auf. Viele haben die Ferientierbetreuung seit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere aufgegeben. Achtung: Gemäß TH-GewV dürfen Sie „Ferientiere“ nur dann aufnehmen, wenn Sie die geeigneten räumlichen Möglichkeiten (d.h. getrennt vom Verkaufsraum) dafür haben!! 8. Nach § 6 (3) der TH-GewV ist in allen Räumen, in denen Tiere gehalten werden, ein Rauchverbot vorzusehen. In 13 % der Zoofachgeschäfte wurde jedoch während des Besuchs im Verkaufsraum geraucht. 9. Nach § 7 (2) der TH-GewV dürfen keine Tiere zum Verkauf angeboten werden, an denen verbotene Eingriffe im Sinne des § 7 des Tierschutzgesetzes vorgenommen wurden. Zum Zeitpunkt des Besuches im Rahmen von ProZoo wurden in keinem der Geschäfte Tiere angeboten, deren äußeres Erscheinungsbild durch Eingriffe verändert wurde. 10. Nach § 9 (4) der TH-GewV werden nachzuweisende Fachkenntnisse zur Betreuung von Tieren im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit gefordert. 68 % gaben an, eine tierspezifische Ausbildung absolviert zu haben. Davon hatten 89 % den WIFILehrgang für ZoofachhändlerInnen absolviert, 3 % die Tierpflegerausbildung und 3 % ein (zumindest teilweise absolviertes) Studium (z.B. Biologie). Von der Gesamtzahl der befragten ZoofachhändlerInnen hatten zum Zeitpunkt der Erhebung nur 65 % den geforderten Lehrgang über Tierhaltung und Tierschutz absolviert, d.h. in vielen Geschäften warteten Personen auf die neue Ausbildung. Somit war in vielen Fällen (> 30 %) keine Person anwesend, welche eine entsprechende Ausbildung nachweisen hätte können. Achtung: Die Frist für den Nachweis des Lehrgangs für Tierhaltung und Tierschutz wird voraussichtlich auf 1.Juli 2008 verlängert (aktueller Beschluss des Nationalrats)!! 2/2 Feedback KLEINSÄUGER Auswertung für die Kleinsäugerhaltung in Ihrem Geschäft: Stand 10/2007 Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: 12 Die Auswertung beruht auf 85 Zoofachgeschäften mit Kleinsäugerhaltung. Diese hatten im Durchschnitt 9 Kleinsäugerunterkünfte, welche zum Zeitpunkt der Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 22). In Ihrem Geschäft wurden 13 Unterkünfte näher erhoben. Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 1. Leicht zu reinigen und zu desinfizieren § 4 (3) der TH-GewV1: Unterkünfte für Tiere müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. In 97,6 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte für Kleinsäuger leicht zu reinigen und zu desinfizieren. In den übrigen Geschäften entsprachen im Durchschnitt 33 % der Unterkünfte nicht dieser Anforderung (Max: 66 %). Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren: ja § 4 (6) der TH-GewV: Unterkünfte müssen ausreichend belüftet sein. 2. In 49 % der Geschäfte besaßen alle Unterkünfte für Kleinsäuger seitliche Belüftungsöffnungen (z.B. von Glasbecken). In den anderen Geschäften wiesen im Durchschnitt 50 % der Unterkünfte keine seitliche Belüftung auf (von 6 % bis 100 %). 2. Alle Unterkünfte seitlich ausreichend belüftet: ja 2./3. Ausreichend belüftet 3. Eine Belüftung an der Oberseite war in 64 % der Geschäfte bei allen Unterkünften vorhanden. In den übrigen Geschäften wiesen im Durchschnitt 32 % der Unterkünfte oben keine Belüftung auf (von 5 % bis 100 %). Anhang A.7 Bemerkungen Wenn nein, dann % der Unterkünfte nicht entsprechend der Anforderung. Wenn nein, dann % der Unterkünfte seitlich nicht belüftet. 3. Alle Unterkünfte oben ausreichend belüftet: ja Wenn nein, dann % der Unterkünfte oben nicht belüftet. 1/ 10 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 4. Selbstbedienung § 7 (5) der TH-GewV: Die Abgabe von Tieren im Wege der Selbstbedienung durch Kunden ist verboten. In 55 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte für Kleinsäuger gegen ein Hineingreifen gesichert. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt 20 % der Unterkünfte nicht ausreichend gegen ein Hineingreifen gesichert (6 bis 100 %), wobei dies in den häufigsten Fällen die Unterkünfte von Kaninchen und Meerschweinchen betraf. Alle Unterkünfte auch oben geschlossen: ja Achtung: Bei oben offenen Unterkünften besteht die Gefahr, dass Kunden Tiere herausnehmen!! Deshalb z.B. mittels Netz unzugänglich machen. Anlage 2 der TH-GewV (1.1.1.): Die Bodenfläche der Unterkünfte muss zur Gänze mit Einstreu bedeckt sein. In 84 % der Geschäfte war die Bodenfläche in allen Unterkünften zur Gänze mit Einstreu bedeckt. In den übrigen Geschäften erfüllten im Durchschnitt 14 % der Unterkünfte diese Anforderung nicht. In allen Unterkünften Bodenfläche zur Gänze mit Einstreu: ja Anlage 2 der TH-GewV (1.1.3.): Mineralische Katzenstreu, Torfmull, Sand und Futter dürfen als Einstreu nicht verwendet werden. In 93 % der Geschäfte wurde keine derartige Einstreu verwendet, in 7 % war Katzenstreu, Torfmull oder Sand zu finden. In dieser Zahl nicht enthalten sind jene Geschäfte, welche keine Raufe für Futterheu anboten (siehe unten: Heuraufe). Ausschließlich geeignete Einstreu: ja 5. Bodenfläche 6. Einstreu Anhang A.7 Wenn nein, dann % der Unterkünfte oben offen. Wenn nein, dann in % der Unterkünfte Boden nicht gänzlich bedeckt. Wenn nein, dann in % der Unterkünfte Einstreu, welche nicht den Bestimmungen entspricht. Achtung: Heu als Einstreu bei heufressenden Arten nur, wenn Futterheu zusätzlich in einer Raufe (Anlage 2 TH-GewV, 1.1.2)!! 2/ 10 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 7. Rückzugsmöglichkeiten Anlage 2 der TH-GewV (1.2.): Allen Tieren müssen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten angeboten werden. Alle Tiere müssen diese Einrichtungen gleichzeitig nützen können. Nur in 14 % der Geschäfte war in allen Unterkünften ausreichend Rückzug für die Kleinsäuger vorhanden. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt zu 50 % die Rückzugsmöglichkeiten nicht ausreichend (von 5 % bis 100 %). Rückzugsmöglichkeiten in allen Unterkünften: ja Achtung: Rückzug ist nur dann „ausreichend“, wenn sich alle Tiere gleichzeitig verstecken können!! Anlage 2 der TH-GewV (1.3.): Allen Nagetiere und Kaninchen muss Nagematerial, z.B. Holz oder Nagersteine, ständig zur Verfügung stehen. In 55 % der Geschäfte war in allen Unterkünften geeignetes Nagematerial vorhanden. In den übrigen Geschäften war dies im Durchschnitt in 38 % der Unterkünfte nicht der Fall (von 8 % bis 100 %). Nagematerial in allen Unterkünften: nein Anlage 2 der TH-GewV (1.4.1.): Die Tiere müssen mit einer ausreichenden Menge an Nahrung versorgt werden. In 94 % der Geschäfte war in allen Unterkünften zum Zeitpunkt der Erhebung Nahrung vorhanden. In den übrigen Geschäften fehlte in bis zu 50 % (Durchschnitt: 20 %) der Unterkünfte Nahrung zum Zeitpunkt des Besuchs. Nahrung zum Zeitpunkt der Erhebung in allen Unterkünften vorhanden: ja 8. Nagematerial 9. Ausreichend Nahrung Anhang A.7 Wenn nein, dann Rückzugsmöglichkeiten in % der Unterkünfte nicht ausreichend. Wenn nein, dann in 31,0 % der Unterkünfte kein Nagematerial. Wenn nein, dann in % der Unterkünfte keine Nahrung. 3/ 10 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 10. Verschmutzung der Futtergefäße Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.): Wasser- und Futtergefäße müssen so platziert werden, dass sie möglichst nicht verschmutzt werden. In 83,5 % der Geschäfte wurde Körneroder Pelletfutter immer im Futtergefäß angeboten. In 89 % der Geschäfte war das Futter in allen Gefäßen sauber. In den übrigen waren im Durchschnitt 18 % der Futtergefäße verschmutzt (Max: 100 %). Alle Futtergefäße zum Zeitpunkt der Erhebung sauber: ja 11. Verschmutzung der Wassergefäße Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.): Wasser- und Futtergefäße müssen so platziert werden, dass sie möglichst nicht verschmutzt werden. In 89 % der Geschäfte war das Wasser in allen offenen Gefäßen sauber. In den übrigen Geschäften war im Durchschnitt in 21 % der Unterkünfte das Wasser verschmutzt. Wasser in allen Gefäßen sauber: ja 12. Heuraufe Anlage 2 der TH-GewV (1.4.2.): Futterheu ist in einer Raufe anzubieten. In 51 % der Geschäfte wurde Futterheu in einer Raufe angeboten. (Nur in 5 % der Geschäfte waren diese Raufen oben geschlossen und somit ausreichend verletzungssicher.) Futterheu in Raufe: ja 13. Wasser Anhang A.7 Anlage 2 der TH-GewV (1.4.1.): Alle Tiere müssen ständig Zugang zu Wasser in Trinkwasserqualität haben. In 83,5 % der Geschäfte war in allen Unterkünften für Kleinsäuger Wasser entweder in Trinkflaschen oder offenen Gefäßen vorhanden. In den übrigen Geschäften war im Durchschnitt in 14 % der Unterkünfte kein Wasser vorhanden (Max: 100 %). Bemerkungen Wenn nein, dann in % der Unterkünfte verschmutzt. Wenn nein, dann in % der Unterkünfte verschmutzt. (Wenn ja, Raufe oben geschlossen: nein) Gutes Futterheu muss den reinen Pflanzenfressern (Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchilla, Degu) immer zur Verfügung stehen!! Wasser zum Zeitpunkt der Erhebung in allen Unterkünften vorhanden: nein Wenn nein, dann in 7,0 % der Unterkünfte kein Wasser. 4/ 10 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 14. standfeste Gefäße Anlage 2 der TH-GewV (1.4.3.): Offene Gefäße müssen standfest sein. In 94 % der Geschäfte waren alle offenen Gefäße ausreichend standfest. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt 11 % der Gefäße nicht standfest (Max: 50 %). Alle offenen Gefäße standfest: ja 15. Täglich Reinigen der Trinkgefäße Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.): Trinkgefäße sind täglich zu reinigen und mit frischem Wasser zu befüllen. 97,4 % der ZoofachhändlerInnen gaben im Fragebogen an, täglich frisches Trinkwasser anzubieten. Die Übrigen gaben an, 6 x/Woche frisches Trinkwasser anzubieten. Laut Angabe im Fragebogen tägliche Gabe von frischem Trinkwasser: ja 16. Sozial lebende Kleinsäuger Anlage 2 der TH-GewV (1.6.1.): Sozial lebende Kleinsäugetiere dürfen nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe gehalten werden. In 52 % der Geschäfte wurden zum Zeitpunkt des Besuchs sozial lebende Kleinsäuger einzeln gehalten. Sozial lebende Kleinsäuger einzeln gehalten: ja Anhang A.7 Bemerkungen Wenn nein, dann in % der Unterkünfte nicht standfest. Achtung: Bedenken Sie, „täglich“ bedeutet 7 x/Woche, also auch sonntags!! Laut Interview ist aber nur in 62 % der Geschäfte mit Kleinsäugerhaltung auch sonntags immer jemand im Geschäft. 5/ 10 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 17. Kaninchen und Meerschweinchen Anlage 2 der TH-GewV (1.6.1.): Sozial lebende Kleinsäugetiere dürfen nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe gehalten werden. In 21 % der Geschäfte wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Kaninchen und Meerschweinchen in derselben Unterkunft gehalten. Von diesen Geschäften erfüllten 83 % nicht die Anforderung die Tiere gemeinsam mit Artgenossen zu halten, d.h. in der Gruppe befand sich ein einzelnes Kaninchen und/oder Meerschweinchen. Kaninchen und Meerschweinchen zum Zeitpunkt der Erhebung in gemeinsamer Unterkunft: nein Achtung: Beachten Sie, dass für die Haltung in privater Obhut die gemeinsame Haltung von Kaninchen und Meerschweinchen verboten ist (Anlage 1 der 2.TH-V2, 3.6.1)!! In 47 % der Geschäfte wurden Goldhamster in Gruppen gehalten. Goldhamster in Gruppen gehalten: ja 18. Solitär lebende Kleinsäuger 1 2 Anlage 2 der TH-GewV (1.6.2.): Tiere von solitär lebenden Arten sind einzeln zu halten. Wenn ja, dann nur mit Artgenossen gemeinsam in der Gruppe: Achtung: Auch in juvenilen Gruppen kann es plötzlich zu Unverträglichkeiten & Raufereien kommen!! Tierhaltungs-Gewerbeverordnung Tierhaltungsverordnung Anhang A.7 6/ 10 Feedback KLEINSÄUGER Die folgende Tabelle wurde aus den Mindestmaßen für die entsprechende Tierart in den einzelnen Zoofachgeschäften erstellt, unter „Ihr Ergebnis“ finden Sie das Mindestmaß für die jeweilige Tierart am Tag der Erhebung: Tierart 68 Geschäfte mit Kaninchen Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von Kleinsäugern in Zoofachgeschäften % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % 75 % Maximum Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche: 0,5 m2 13 1,03 m2 0,3 0,6 – 1,6 5 3,00 m2 Mindesthöhe: 0,5 m 17 0,7 m 0,33 0,5-0,92 2,5 1,15 m 2880 cm2 1060 2229 – 5567 16200 7500,0 cm2 Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) 65 Geschäfte mit Meerschweinchen Mindestgrundfläche: 0,5 m2 17 0,84 m2 0,3 0,6 – 1,3 5 0,72 m2 Mindesthöhe: 0,5 m 13 0,66 m 0,36 0,5-0,8 2,5 0,65 m 2800 cm2 647 1651 – 4225 13600 3600,0 cm2 Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) 17 Geschäfte mit Degus Mindestgrundfläche: 0,5 m2 53 0,49 m2 0,16 0,28 – 0,66 1,8 0,24 m2 Mindesthöhe: 0,5 m 24 0,65 m 0,38 0,45-1,1 2,2 0,38 m 1633 cm2 500 925 - 2600 9000 1200,0 cm2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) 66 Geschäfte mit Goldhamstern Mindestgrundfläche: 0,1 m2 3 0,24 m2 0,08 0,16 – 0,34 0,9 0,24 m2 Mindesthöhe: 0,3 m 6 0,4 m 0,15 0,37-0,49 0,7 0,38 m 1500 cm2 175 766 - 2500 5400 800,0 cm2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) Anhang A.7 7/ 10 Feedback KLEINSÄUGER Tierart 69 Geschäfte mit Zwerghamstern Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von Kleinsäugern in Zoofachgeschäften % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % 75 % Maximum Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche: 0,1 m2 0 0,2 m2 0,1 0,15 – 0,28 0,62 0,24 m2 Mindesthöhe: 0,3 m 9 0,4 m 0,15 0,3-0,47 0,7 0,38 m 924 cm2 175 504 – 1500 5280 2400,0 cm2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) 61 Geschäfte mit Mäusen Mindestgrundfläche: 0,1 m2 0 0,24 m2 0,1 0,15 – 0,3 1,11 0,24 m2 Mindesthöhe: 0,3 m 8 0,4 m 0,16 0,3-0,4 0,5 0,38 m 333 cm2 60 180 – 800 2592 2400,0 cm2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) 48 Geschäfte mit Gerbils, Rennmäusen 52 Geschäfte mit Ratten Mindestgrundfläche: 0,2 m2 15 0,3 m2 0,12 0,21 – 0,44 0,75 0,24 m2 Mindesthöhe: 0,3 m 0 0,4 m 0,3 0,4-0,5 0,79 0,38 m 1200 cm2 375 775 – 2325 7500 1200,0 cm2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) Mindestgrundfläche: 0,2 m2 12 0,39 m2 0,09 0,28 – 0,53 0,83 m2 Mindesthöhe: 0,3 m 0 0,47 m 0,3 0,4-0,6 1 m 910 cm2 100 600 – 1900 7500 cm2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) Anhang A.7 8/ 10 Feedback KLEINSÄUGER Tierart 4 Geschäfte mit Streifenhörnchen Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von Kleinsäugern in Zoofachgeschäften % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % 75 % Maximum Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche: 0,25 m2 0 0,48 m2 0,28 0,31 – 0,56 0,75 m2 Mindesthöhe: 0,8 m 75 0,72 m 0,55 0,4-0,5 0,7 m 933 cm2 400 400 - 5500 5500 cm2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) 25 Geschäfte mit Chinchillas Mindestgrundfläche: 0,5 m2 4 0,8 m2 0,48 0,56 – 1,44 3,5 0,75 m2 Mindesthöhe: 0,6 m 8 1,24 m 0,5 0,8-2,23 2,5 1,40 m 4500 cm2 1867 3100 7200 34500 3750,0 cm2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) 1 2 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung Die Besatzdichte ist als Punkt im Gesamtresümee nicht berücksichtig. Die Formeln basierend auf den Körperlängen der Tiere sind für die Erhebung vor Ort aus der Sicht von ProZoo nicht praktikabel, nach anderen Lösungen wird gesucht. Anhang A.7 9/ 10 Feedback KLEINSÄUGER Gesamtresümee Kleinsäugerhaltung: Im Durchschnitt haben die untersuchten Geschäfte 75 % (Min: 50 %, Max: 94 %) der angeführten Punkte erfüllt (18 allgemeine Punkte und zusätzlich 2 Punkte pro gehaltener Tierart). Es gab kein Geschäft, das weniger als 50 % der gesetzlich geforderten Punkte (sofern diese erhoben werden konnten) erfüllte. Insgesamt 10 Geschäfte lagen unter 66 %, d.h. hier waren mehr als 1/3 der Punkte nicht erfüllt. 3 Geschäfte lagen bei über 90 % erfüllter Punkte, davon hat kein Geschäft alle Punkte erfüllt. Ihr Ergebnis: 29 von 35 möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (82,86 %). Anhang A.7 10/ 10 Feedback VÖGEL Auswertung für die Vogelhaltung in Ihrem Geschäft: Stand 10/2007 Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: 10 Die Auswertung beruht auf 68 Zoofachgeschäften mit Vogelhaltung. Diese hatten im Durchschnitt 4 Vogelunterkünfte, welche zum Zeitpunkt der Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 21). In Ihrem Geschäft wurden 1 Unterkünfte näher erhoben. Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 1. Leicht zu reinigen und zu desinfizieren § 4 (3) der TH-GewV1: Unterkünfte für Tiere müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. In 95,6 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte für Vögel leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren: ja 2./3. Ausreichend belüftet § 4 (6) der TH-GewV: Unterkünfte müssen ausreichend belüftet sein. 2. In 95,6 % der Geschäfte hatten alle Unterkünfte eine seitliche Belüftung. In den übrigen wiesen im Durchschnitt 50 % (von 50 % bis 100 %) der Unterkünfte seitlich keine Belüftung auf. 2. Alle Unterkünfte waren seitlich ausreichend belüftet: nein 3. In 13,2 % der Geschäfte wiesen alle Unterkünfte eine Belüftung von oben auf. In den übrigen wiesen im Durchschnitt 100 % (von 20 % bis 100 %) der Unterkünfte oben keine Belüftung auf. 3. Alle Unterkünfte waren oben ausreichend belüftet: ja In 86,8 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte ausreichend beleuchtet. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt 100 % der Unterkünfte nicht ausreichend beleuchtet. Alle Unterkünfte ausreichend beleuchtet: ja 4. Ausreichend beleuchtet & heller Standort § 4 (6) der TH-GewV: Unterkünfte müssen ausreichend beleuchtet sein. Anlage 2 der TH-GewV (2.1.4.): Der Standort der Unterkünfte muss hell sein. Anhang A.8 Bemerkungen Wenn nein, dann 100,0 % der Unterkünfte seitlich nicht ausreichend belüftet. Wenn nein, dann % der Unterkünfte oben nicht ausreichend belüftet. Wenn nein, dann % der Unterkünfte ausreichend beleuchtet. Achtung: Die Beleuchtung wurde subjektiv bewertet!! Eine Messung der Lichtstärke, des Spektrums sowie der Flickerfrequenz ist nicht erfolgt. 1 / 11 Feedback VÖGEL Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 5. Handaufzucht § 7 (4) der TH-GewV: Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Eine Handaufzucht darf nur in begründeten Ausnahmefällen und nur zum Wohl des Tieres durchgeführt werden. In 11 % der Geschäfte werden laut Auskunft im Interview Hand aufgezogene Vögel zeitweise zum Kauf angeboten. Hand aufgezogene Vögel laut Interview zeitweise angeboten: nein Achtung: Handaufzucht darf nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. mangelnde Versorgung durch Elterntiere), jedoch keinesfalls zu kommerziellen Zwecken durchgeführt werden!! 6. Rechteckige Grundfläche Anlage 2 der TH-GewV (2.1.1.): Vogelkäfige müssen rechteckige Grundfläche haben. In 100 % der Geschäfte hatten alle Vogel-Unterkünfte eine rechteckige Grundfläche. Alle Vogel-Unterkünfte rechteckige Grundfläche: ja 7. Rundvolieren Anlage 2 der TH-GewV (2.1.1.)/ § 4 (5) der TH-GewV: Vögel dürfen nicht in Rundvolieren < 2m Durchmesser gehalten werden. In keinem der Geschäfte fanden sich Vögel in Rundvolieren mit < 2m Durchmesser. Vogelhaltung in Rundvolieren mit < 2m Durchmesser im Geschäft: nein 8. Einsehbarkeit Anlage 2 der TH-GewV (2.1.1.): Käfige von weniger als 1 m2 Grundfläche dürfen von mindestens einer Seite nicht einsehbar sein. In 91,2 % der Geschäfte war in allen Unterkünften mit einer Grundfläche von weniger als 1 m2 mindestens eine Seite nicht einsehbar. In den übrigen Geschäften war im Durchschnitt in 20 % solcher Unterkünfte (von 12,5 % bis 100 %) diese Vorgabe nicht erfüllt. Bei einer Grundfläche von weniger als 1 m2 Unterkunft mindestens von einer Seite nicht einsehbar: ja Anhang A.8 Wenn nein, dann % der Unterkünfte diese Vorgabe nicht erfüllt. 2 / 11 Feedback VÖGEL Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 9. Vergitterung Anlage 2 der TH-GewV (2.1.2.): Alle Käfige haben eine Vergitterung aus korrosionsbeständigem Material. In allen Geschäften hatten die Käfige eine Vergitterung aus korrosionsbeständigem Material. Vergitterung aller Vogelkäfige aus korrosionsbeständigem Material: ja 10. Gitterweite & -festigkeit Anlage 2 der TH-GewV (2.1.2.): Die Gitterweite & -festigkeit entspricht der Größe der gehaltenen Vögel. Bei allen Unterkünften entsprach die Gitterweite & festigkeit der Größe der gehaltenen Vögel. Gitterweite & –festigkeit entsprach den gehaltenen Vögeln: ja 11. Querverdrahtung Anlage 2 der TH-GewV (2.1.2.): Papageienvögel werden in Käfigen mit Querverdrahtung gehalten. In 61,3 % der Geschäfte wiesen alle Käfige mit Papageienvögeln eine Querverdrahtung auf. In den übrigen Geschäften erfüllten bis zu 100 % der Unterkünfte diese Anforderung nicht. Alle Käfige für Papageienvögel mit Querverdrahtung: keine Info 12. Reinigung Anlage 2 der TH-GewV (2.1.3.): Unterkünfte & Inventar sind mindestens 1 x wöchentlich gründlich zu reinigen. 95 % der ZoofachhändlerInnen gaben im Fragebogen an, die Unterkünfte samt Inventar mindestens 1 x wöchentlich zu reinigen. Die Übrigen gaben an, dies 14-tägig zu tun. Laut Angabe im Fragebogen wird mindestens 1 x wöchentlich gereinigt: ja 13. Zugluftfreier Standort Anlage 2 der TH-GewV (2.1.4.): Der Standort der Unterkünfte muss zugluftfrei sein. Diese Anforderung wurde in allen Geschäften mit Vogelhaltung zu 100 % erfüllt. Standort aller Unterkünfte zugluftfrei: ja Anhang A.8 Bemerkungen Wenn nein, dann % der Käfige ohne Querverdrahtung. 3 / 11 Feedback VÖGEL Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 14. Aufstellhöhe Anlage 2 der TH-GewV (2.1.5.): Käfige müssen in einer Höhe von mindestens 60 cm aufgestellt werden (ausgenommen Volieren ab 1,5 m Höhe). In 88,2 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte in der vorgegebenen Höhe aufgestellt. In den übrigen Geschäften fanden sich im Durchschnitt 63,5 % (von 20 % bis 100 %) der Unterkünfte unter der geforderten Mindestaufstellhöhe. Aufstellhöhe aller Unterkünfte entsprechend der Vorgabe: ja Anlage 2 der TH-GewV (2.2.1.): Die gesamte Bodenfläche der Unterkünfte muss gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher Einstreu bedeckt sein. In 85,1 % der Geschäfte war die Bodenfläche in allen Unterkünften gleichmäßig mit Einstreu bedeckt. In den übrigen Geschäften erfüllten im Durchschnitt 54,2 % (von 17 % bis 100 %) der Unterkünfte diese Anforderung nicht. In allen Unterkünften Bodenfläche gleichmäßig mit Einstreu bedeckt: ja 16. Einstreu Anlage 2 der TH-GewV (2.2.2.): Bei Weichfressern darf Sand nicht als Einstreu verwendet werden. Bei keinem Weichfresser haltenden Geschäft wurde Sand als Einstreu verwendet. Bei Weichfressern kein Sand als Einstreu: keine Weichfresser 17. Scharrmöglichkeit Anlage 2 der TH-GewV (2.2.3.): Bodenlebende Vögel müssen die Möglichkeit zum Scharren haben. Diese Anforderung wurde von allen Geschäften, welche zum Zeitpunkt der Erhebung bodenlebende Vögel hielten, zu 100 % erfüllt. Bodenlebende Vögel hatten Möglichkeit zum Scharren: keine Wachteln 15. Bodenfläche Anhang A.8 Bemerkungen Wenn nein, dann % der Unterkünfte unter der vorgegebenen Aufstellhöhe von min. 60 cm. Wenn nein, dann in % der Unterkünfte Boden nicht gleichmäßig bedeckt. 4 / 11 Feedback VÖGEL Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 18. SitzstangenDurchmesser Anlage 2 der TH-GewV (2.3.): Der Durchmesser der Sitzstangen muss der Größe der gehaltenen Vögel entsprechen. In 95,5 % der Geschäfte entsprachen die Sitzstangendurchmesser in allen Unterkünften der Größe der gehaltenen Vögel. In den übrigen Geschäften wiesen im Durchschnitt 25 % (von 20 % bis 50 %) der Unterkünfte entsprechend dem Durchmesser nicht passende Sitzstangen auf. In allen Unterkünften Sitzstangendurchmesser der Vogelgröße entsprechend: ja (In 70,1 % der Geschäfte fanden sich in allen Unterkünften Sitzstangen mit unterschiedlichem Durchmesser. In den übrigen Geschäften wiesen im Durchschnitt 63,4 % (von 20 % bis 100 %) der Unterkünfte keine Sitzstangen mit unterschiedlichem Durchmesser auf.) (In allen Unterkünften Sitzstangen mit unterschiedlichem Durchmesser: ja Anhang A.8 Bemerkungen Wenn nein, dann in % der Unterkünfte nicht erfüllt. Wenn nein, dann in % der Unterkünfte nicht erfüllt.) 5 / 11 Feedback VÖGEL Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 19. SitzstangenAnbringung Anlage 2 der TH-GewV (2.3.): In jedem Käfig müssen sich mindestens 2 in unterschiedlicher Höhe und versetzt zueinander angebrachte Sitzstangen befinden. 89,6 % der Geschäfte hatten alle Vögelunterkünfte entsprechend dieser Vorgabe ausgestattet. In den Übrigen war im Durchschnitt in 67 % (von 17 % bis 100 %) der Unterkünfte diese Vorgabe nicht erfüllt. In allen Unterkünften Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe & versetzt zueinander: ja Anlage 2 der TH-GewV (2.3.): In den Unterbringungen befinden sich verzweigte Naturäste aus gesundheitlich unbedenklichem Material. In 34,3 % der Geschäfte fanden sich in allen Unterkünften Naturäste. In den übrigen Geschäften fanden sich im Durchschnitt in 20 % der Unterkünfte Naturäste (von 0 % bis 83 %). In allen Unterkünften Naturäste: nein Folgendes Sitzstangenmaterial (außer Naturäste) fand sich in den Unterkünften (% der Geschäfte): Folgende Sitzstangen (außer Naturäste) fanden sich in den Unterkünften: 20. Naturäste Sitzstangenmaterial Holz: 82,1 % Glatte Plastikstangen: 13,4 % Plastikstangen mit Längsrillen: 26,9 % Sitzstangen mit Sandpapier: 0% Andere: 9 % Anhang A.8 Bemerkungen Wenn nein, dann in % der Unterkünfte diese Vorgabe nicht erfüllt. Wenn nein, dann in 100,0 % der Unterkünfte keine Naturäste. Achtung: Naturäste aus gesundheitlich unbedenklichem Material sind als Sitzstangen zu bevorzugen!! Achtung: Plastikstangen mit Längsrillen sind abzulehnen, da diese zu Druckstellen an den Holz: ja Ballen führen können. Glatte Plastikstangen: nein Glatte Plastikstangen geben den Vögeln zu Plastikstangen mit wenig Halt. Sitzstangen Längsrillen: nein mit Sandpapier Sitzstangen mit Sandpapier: schädigen die Haut an nein den Ballen!! Andere (z.B.: aus Seil, Metall): nein 6 / 11 Feedback VÖGEL Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 21. Verschmutzung der Futtergefäße Anlage 2 der TH-GewV (2.4.2.): Wasser- & Futtergefäße sind so zu platzieren, dass Verschmutzung des Inhaltes vermieden wird. In 82,4 % der Geschäfte waren in allen Unterkünften die Futtergefäße so platziert, dass eine Verschmutzung des Inhaltes vermieden wurde. In den übrigen Geschäften war diese Vorgabe im Durchschnitt in 67,5 % (von 17 % bis 100 %) der Unterkünfte nicht erfüllt. Futtergefäße in allen Unterkünften so platziert, dass Verschmutzung vermieden wird: ja Achtung: Bringen Sie Wasser- und Futtergefäße nicht direkt unterhalb der Sitzstangen an!! Anlage 2 der TH-GewV (2.4.2.): Wasser- & Futtergefäße sind so zu platzieren, dass Verschmutzung des Inhaltes vermieden wird. In 85,3 % der Geschäfte waren in allen Unterkünften die Wasserbehälter sauber. In den übrigen Geschäften war diese Vorgabe im Durchschnitt in 80,5 % (von 14 % bis 100 %) der Unterkünfte nicht erfüllt. Wasserbehälter in allen Unterkünften zum Zeitpunkt der Erhebung sauber: nein Anlage 2 der TH-GewV (2.4.2.): Wasser ist täglich frisch zu verabreichen. 95 % der ZoofachhändlerInnen gaben im Fragebogen an, Wasser täglich frisch anzubieten. Die Übrigen gaben an, dies 6 x Woche zu tun. Wasser wird laut Angabe im Fragebogen täglich frisch angeboten: ja 22. Verschmutzung der Wassergefäße 23. Wassergabe (In 100 % der Geschäfte waren die Wasserbehälter in allen Unterkünften gefüllt.) Anhang A.8 Wenn nein, dann in % der Unterkünfte nicht erfüllt. Wenn nein, dann in 100,0 % der Unterkünfte verschmutzt: (Alle Wasserbehälter zum Zeitpunkt der Erhebung gefüllt: ja) Achtung: Bringen Sie Wasser- und Futtergefäße nicht direkt unterhalb der Sitzstangen an!! Achtung: Bedenken Sie, „täglich“ bedeutet 7 x/Woche, also auch sonntags!! Laut Angaben im Interview ist aber nur in 64 % der Geschäfte mit Vogelhaltung auch sonntags immer jemand im Geschäft. 7 / 11 Feedback VÖGEL Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 24. Futtergabe Anlage 2 der TH-GewV (2.4.2.): Futter ist täglich frisch zu verabreichen. 94 % der ZoofachhändlerInnen gaben im Fragebogen an, Futter täglich frisch anzubieten. Die Übrigen gaben an, dies 6 x oder auch nur 4 x pro Woche zu tun. Futter wird laut Angabe im Fragebogen täglich frisch angeboten: ja (In allen Geschäften fand sich zum Zeitpunkt der Erhebung Futter in 100 % der Unterkünfte.) (In alle Unterkünften zum Zeitpunkt der Erhebung Futter vorhanden: ja) Achtung: Bedenken Sie, „täglich“ bedeutet 7 x/Woche, also auch sonntags!! Laut Angaben im Interview ist aber nur in 64 % der Geschäfte mit Vogelhaltung auch sonntags immer jemand im Geschäft. In 27,9 % der Geschäfte wurde in allen Unterkünften Grit separat in einer Schale angeboten. In allen Unterkünften wurde Grit in einer Schale angeboten: nein Im Durchschnitt kamen 4 bis 5 Vögel auf ein Futtergefäß. Maximal mussten sich 20 Vögel ein Futtergefäß teilen. Maximale Anzahl Vögel je Futtergefäß: 6,0 25. Grit Zugang zu Futter & Wasser Anhang A.8 Anlage 2 der TH-GewV(2.4.3.): Als Verdauungshilfe ist Grit anzubieten. Anlage 2 der TH-GewV (2.4.4.): Es muss gewährleistet sein, dass auch rangniedere Tiere jederzeit Zugang zu Futter & Wasser haben. In 40 % der Geschäfte waren in allen Unterkünften mit mehr als einem Vogel min. 2 Futtergefäße vorhanden. Wenn nein, dann in 100,0 % der Unterkünfte nicht vorhanden: Überall min. 2 Futtergefäße, wenn mehr als ein Vogel: ja Achtung: Um bei einem Besatz von mehr als zwei Tieren sicherzustellen, dass auch rangniedere Tiere Zugang zu Futter haben, sollten min. 2 Futtergefäße bzw. eine längere Futterschiene angeboten werden!! 8 / 11 Feedback VÖGEL Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bademöglichkeit Anlage 2 der TH-GewV (2.6.): Allen Vögeln muss täglich eine frische Bademöglichkeit geboten werden. In 39,7 % der Geschäfte fand sich zum Erhebungszeitpunkt in allen Unterkünften eine Bademöglichkeit. In den übrigen Geschäften fand sich im Durchschnitt in 83 % (von 20 % bis 100 %) der Unterkünfte keine Bademöglichkeit. Bademöglichkeit in allen Unterkünften angeboten: nein Besprühen Anlage 2 der TH-GewV (2.6.): Alternativ dürfen sie mit Wasser besprüht werden. 63 % der ZoofachhändlerInnen gaben im Interview an, die Vögel zu besprühen. Vögel werden laut Angabe im Interview besprüht: nein Achtung: Das Anbieten einer Bademöglichkeit ist nach Meinung von Experten eindeutig dem Besprühen vorzuziehen!! 26. Beschäftigung Anlage 2 der TH-GewV (2.7.): Allen Vögeln sind geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten. In 58,2 % der Geschäfte fanden sich in allen Unterkünften geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten. In den anderen Geschäften fanden sich im Durchschnitt in 26,5 % (von 0 % bis 86 %) der Unterkünfte geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten. Geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten in allen Unterkünften: ja Achtung: Geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten sind z.B.: Naturäste, Sepia!! Auf Spiegel und Plastikvögel sollte verzichtet werden!! 1 Bemerkungen Wenn nein, dann in 100,0 % der Unterkünfte nicht vorhanden: Wenn nein, dann in % der Unterkünfte keine Beschäftigung vorhanden: Tierhaltungs-Gewerbeverordnung Anhang A.8 9 / 11 Feedback VÖGEL Die folgende Tabelle wurde aus den Mindestmaßen für die entsprechende Tierart in den einzelnen Zoofachgeschäften erstellt, unter „Ihr Ergebnis“ finden Sie das Mindestmaß für die jeweilige Tierart am Tag der Erhebung: Tierart 59 Geschäfte mit Sperlingsvögeln, Finkenvögeln 63 Geschäfte mit Sittichen & Zwergpapageien bis 30 cm KopfSchwanz-Länge 4 Geschäfte mit Papageien, Amazonenpapageien, Graupapageien, Kleinen Kakadus (über 30 cm) Anhang A.8 Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV für die kurzfristige Haltung von Vögeln in Zoofachgeschäften % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % - 75 % Maximum Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche (1-6 Vögel): 0,15 m2 1,7 0,4 0,14 0,28-0,66 4,0 m2 Mindesthöhe: 0,4 m 3,4 0,5 0,3 0,45-0,55 2,5 m Mindestfläche für jedes weitere Tier (ab 7.Vogel): 0,04 m2 22,7 0,15 0,012 0,046-0,306 0,481 m2 Mindestgrundfläche (1-3 Vögel): 0,2 m2 6,4 0,55 0,14 0,34-0,8 4,0 1,04 m2 Mindesthöhe: 0,4 m 3,2 0,55 0,3 0,45-1,0 2,5 2,50 m Mindestfläche für jedes weitere Tier (ab 4.Vogel): 0,05 m2 19,1 0,093 0 0,058-0,176 0,60 0,09 m2 Mindestgrundfläche (1-3 Vögel): 0,5 m2 0 1,2 0,52 0,63-3,0 3,5 m2 Mindesthöhe:1,5 m 50 1,6 0,71 0,83-2,2 2,2 m Mindestfläche für jedes weitere Tier (ab 4.Vogel): 0,25 m2 33,3 0,271 0,019 0,145-0,385 0,50 m2 10 / 11 Feedback VÖGEL Tierart 2 Geschäfte mit Aras, Großkakadus 6 Geschäfte mit Wachteln, Zwergwachteln Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV für die kurzfristige Haltung von Vögeln in Zoofachgeschäften % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % - 75 % Maximum Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche (bis zu 2 Vögel): 1,5 m2 0 12,3 6,56 6,56-18 18 m2 Mindesthöhe: 2,0 m 0 2,6 2,2 2,2-3,0 3,0 m Mindestfläche für jedes weitere Tier (ab 3.Vogel): 0,45 m2 0 Mindestgrundfläche (1-10 Vögel): 0,5 m2 33,3 0,62 0,21 0,39-1,76 3,85 m2 Mindesthöhe: 0,4 m 0 1,27 0,40 0,51-2,08 2,50 m Mindestfläche für jedes weitere Tier (ab 11.Vogel): 0,05 m2 0 In keiner der erhobenen Unterkünfte mehr als 10 Wachteln m2 In keiner der erhobenen Unterkünfte mehr als 2 Tiere m2 Gesamtresümee Vogelhaltung: Im Durchschnitt haben die untersuchten Geschäfte 84 % (Min: 62 %, Max: 100 %) der angeführten Punkte erfüllt (26 allgemeine Punkte und zusätzlich 2-3 Punkte pro gehaltener Vogelgruppe). Es gab kein Geschäft, das weniger als 50 % der gesetzlich geforderten Punkte (sofern diese erhoben werden konnten) erfüllte. 2 Geschäfte lagen unter 66 %, d.h. hier waren mehr als 1/3 der Punkte nicht erfüllt. 15 Geschäfte lagen bei über 90 % erfüllter Punkte, davon hat ein Geschäft alle Punkte erfüllt. Ihr Ergebnis: 22 von 26 möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (84,62 %). Anhang A.8 11 / 11 Feedback TERRARISTIK Auswertung für die Reptilienhaltung in Ihrem Geschäft: Stand 10/2007 Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: 99 Die Auswertung beruht auf 70 Zoofachgeschäften mit Reptilienhaltung. Es wurden im Durchschnitt 6 Terrarien untersucht, welche zum Zeitpunkt der Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 74). In Ihrem Geschäft wurden 5 Unterkünfte näher erhoben. Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 1. Leicht zu reinigen § 4 (3) der TH-GewV1: Unterkünfte für Tiere müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. In 96 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte für Reptilien leicht zu reinigen und zu desinfizieren. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt 6 % der Unterkünfte nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren (Max: 33 %). Alle Unterkünfte leicht zu reinigen: ja § 4 (6) der TH-GewV: Die Unterkünfte müssen ausreichend beleuchtet sein. In 86 % der Geschäfte waren alle Terrarien ausreichend beleuchtet. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt 15 % der Unterkünfte nicht ausreichend beleuchtet (Max: 100 %). Alle Unterkünfte ausreichend beleuchtet: ja In 46 % der Geschäfte wiesen alle Unterkünfte sowohl seitlich als auch oben Lüftungsöffnungen auf. Alle Unterkünfte für Reptilien ausreichend belüftet: nein 3. In 55 % der Geschäfte hatten alle Terrarien eine seitliche Belüftung. In den Übrigen hatten im Durchschnitt 20 % der Unterkünfte keine seitliche Belüftung (Max: 90 %). 3. Seitliche Belüftung in allen Terrarien: nein 2. Beleuchtung 3./4. Belüftung § 4 (6) der TH-GewV: Die Unterkünfte müssen ausreichend belüftet sein. 4. In 88 % der Geschäfte hatten alle Terrarien oben Belüftungsöffnungen. In den Übrigen waren im Durchschnitt 65 % der Unterkünfte oben nicht belüftet (Max: 100 %). Anhang A.9 Bemerkungen Wenn nein, % der Unterkünfte nicht leicht zu reinigen. Wenn nein, % der Unterkünfte nicht ausreichend beleuchtet „Ausreichend“ beleuchtet heißt hier, dass eine Lichtquelle vorhanden war. Das Lichtspektrum wurde nicht näher untersucht. Wenn nein. 40,0 % ohne seitliche Belüftung. 4. Oben Belüftung in allen Terrarien: nein Wenn nein, 60,0 % ohne Belüftung oben. 1/7 Feedback TERRARISTIK Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 5. Zugluft § 5 (5) der 2.TH-V2: Zugluft ist zu vermeiden. In keinem der besuchten Geschäfte konnte Zugluft in den Unterkünften für Reptilien festgestellt werden. Zugluft in den Unterkünften: nein 6. Temperatur § 5 (7) der 2. TH-V: Geeignete Geräte zur Messung von Temperatur müssen vorhanden sein. In 59 % der Geschäfte war in keiner Unterkunft für Reptilien ein Thermometer vorhanden. In den Übrigen waren im Durchschnitt in 46 % der Unterkünfte Thermometer angebracht (6 % bis 100 %). Thermometer vorhanden: ja § 5 (7) der 2. TH-V: Geeignete Geräte zur Messung von Luftfeuchtigkeit müssen vorhanden sein. In 65 % der Geschäfte war in keiner Unterkunft für Reptilien ein Hygrometer vorhanden. In den Übrigen waren im Durchschnitt in 50 % der Unterkünfte Hygrometer angebracht (6 % bis 100 %). Hygrometer vorhanden: ja 7. Luftfeuchtigkeit 1 2 Bemerkungen Wenn ja, 60,0 % der Unterkünfte mit Thermometer. Wenn ja, 60,0 % der Unterkünfte mit Hygrometer. Tierhaltungs-Gewerbeverordnung Tierhaltungsverordnung Anhang A.9 2/7 Feedback TERRARISTIK Folgende Mindestgrößen wurden in den besuchten Zoofachgeschäften für Landschildkröten (N=34) vorgefunden: Parameter Mindestgrundfläche in m2 Durchschnittsergebnis Durchschnitt 0,4 m2 25 % - 75 % 0,32 – 0,6 Minimum Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum Mindesthöhe in m Ihr Ergebnis: 0,9 0,18 m2 Unterkünfte unter der Mindestgrundfläche: nein Ihre Mindestgrundfläche: 0,28 m2 3% Durchschnitt 0,5 m 25 % - 75 % 0,4 – 0,5 Unterkünfte unter der Mindesthöhe: nein Ihre Mindesthöhe: Minimum Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum Anhang A.9 0,2 0,45 m 0,3 m 3% 3/7 Feedback TERRARISTIK Folgende Mindestgrößen wurden in den besuchten Zoofachgeschäften für Wasserschildkröten (N=36) vorgefunden: Parameter Mindestgrundfläche Wasserteil in m2 Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis: Durchschnitt 0,36 m2 25 % - 75 % 0,24 – 0,48 Unterkünfte unter der Mindestgrundfläche: XXX Ihre Mindestgrundfläche: Minimum Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum Mindesthöhe in m 0,08 m2 0,12 m2 3% Durchschnitt 0,4 m 25 % - 75 % 0,3 – 0,5 Unterkünfte unter der Mindesthöhe: XXX Ihre Mindesthöhe: Minimum 0,25 Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV 0,3 m % der Geschäfte unter Minimum Mindestwassertiefe in cm m 9% Durchschnitt 14 cm 25 % - 75 % 10 – 20 Unterkünfte unter der Mindesttiefe: XXX Ihre Mindesttiefe: Minimum Anhang A.9 5 Mindesttiefe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV 10 cm % der Geschäfte unter Minimum 19 % cm 4/7 Feedback TERRARISTIK Folgende Mindestgrößen wurden in den besuchten Zoofachgeschäften für Schlangen (N=33) vorgefunden: Parameter Mindestgrundfläche in m2 Durchschnittsergebnis Durchschnitt 0,24 m2 25 % - 75 % 0,16 – 0,32 Minimum Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV Mindesthöhe in m Ihr Ergebnis: 0,08 0,18 m2 % der Geschäfte unter Minimum 30 % Durchschnitt 0,5 m 25 % - 75 % 0,35 – 0,58 Unterkünfte unter der Mindestgrundfläche: nein Ihre Mindestgrundfläche: 0,18 m2: Unterkünfte unter der Mindesthöhe: nein Ihre Mindesthöhe: Minimum Anhang A.9 0,2 Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV 0,6 m % der Geschäfte unter Minimum 76 % 0,80 m 5/7 Feedback TERRARISTIK Folgende Mindestgrößen wurden in den besuchten Zoofachgeschäften für Echsen (N=55) vorgefunden: Parameter Mindestgrundfläche in m2 Durchschnittsergebnis Durchschnitt 0,24 m2 25 % - 75 % 0,16 – 0,32 Minimum Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV Mindesthöhe in m Ihr Ergebnis: 0,08 0,18 m2 % der Geschäfte unter Minimum 29 % Durchschnitt 0,4 m 25 % - 75 % 0,37 – 0,5 Unterkünfte unter der Mindestgrundfläche: nein Ihre Mindestgrundfläche: 0,27 m2 Unterkünfte unter der Mindesthöhe: nein Ihre Mindesthöhe: Minimum Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV % der Geschäfte unter Minimum 0,3 0,45 m 0,35 m 20% Die Formeln basierend auf den Körperlängen der Tiere sind für die Erhebung vor Ort aus der Sicht von ProZoo nicht praktikabel, nach anderen Lösungen wird gesucht. Anhang A.9 6/7 Feedback TERRARISTIK Gesamtresümee Reptilienhaltung: Im Durchschnitt haben die untersuchten Geschäfte 75 % (Min: 30 %, Max: 100 %) der angeführten Punkte erfüllt (7 allgemeine Punkte und zusätzlich 2 pro Tiergruppe bzw. bei Wasserschildkröten 3). Es gab 3 Geschäfte, welche weniger als 50 % der gesetzlich geforderten Punkte (sofern diese erhoben werden konnten) erfüllte. Weitere 11 Geschäfte (insgesamt 14) lagen unter 66 %, d.h. hier waren mehr als 1/3 der Punkte nicht erfüllt. 8 Geschäfte lagen bei über 90 % erfüllter Punkte, davon haben 7 Geschäfte alle Punkte erfüllt. Ihr Ergebnis: 11 von 13 möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (84,62 %). Anhang A.9 7/7 Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK Auswertung für die Süßwasseraquaristik in Ihrem Geschäft: Stand 10/2007 Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: 21 Die folgenden Auswertungen beruhen auf 90 Zoofachgeschäften mit Süßwasseraquaristik. Es wurden im Durchschnitt 33 Becken pro Geschäft untersucht, welche zum Zeitpunkt der Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 328). In Ihrem Geschäft wurden 60 Becken näher erhoben. Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 1. Leicht zu reinigen und zu desinfizieren § 4 (3) der TH-GewV1: Unterkünfte für Tiere müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. In allen Geschäften waren alle Unterkünfte für Fische leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren: ja 2. Kugelförmige Behältnisse § 4 (5) der TH-GewV: Fische dürfen nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten werden. In keinem der besuchten Zoofachgeschäfte wurden Fische in kugelförmigen Behältnissen gehalten. Fische in kugelförmigen Behältnissen: nein pH2 Anlage 2 der TH-GewV (3.1.1.): Der pH-Wert im Hälterungswasser muss den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies entsprechen. Der pH-Wert in den untersuchten Becken lag im Durchschnitt bei 8,05 (Min: 6,45, Max: 8,81). pH-Wert im untersuchten Becken: pH 7,00 In 81 % der Geschäfte entsprach der pH-Wert den im Becken gehaltenen Fischarten. Wert für pH entsprach der jeweils gehaltenen Fischart: ja Anhang A.10 Bemerkungen Der pH-Bereich4 laut 2.TH-V3 für die Fischart(en) im Becken: Rotaugenmoenkhausia: 6-8 (-0,5), Schlusslichtsalmler: 5-7, 6-8 (-0,5), Kampffisch, Ancistrus: 6-8 (±0,5) 1/7 Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen Gesamthärte / Karbonathärte2 Anlage 2 der TH-GewV (3.1.1.): Die Werte für GH und KH im Hälterungswasser müssen den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies entsprechen. Der Wert für GH in den untersuchten Becken lag im Durchschnitt bei 15°dH (Min: 5, Max: 53). Der Wert für KH lag im Durchschnitt bei 8°dH (Min: 1, Max: 24). GH im untersuchten Becken: 6°dH Der GH-Bereich5 laut 2.TH-V für die Fischart(en) im Becken: Rotaugenmoenkhausia, Schlusslichtsalmler, Kampffisch: <15 (± 5), Ancistrus< 15 bis max. 30 In 75 % der Geschäfte entsprach der Wert für GH den im Becken gehaltenen Fischarten. 3. Nitrat2 4. Nitrit2 Anhang A.10 Wert für GH entsprach der jeweils gehaltenen Fischart: ja KH im untersuchten Becken: 4°dH Anlage 2 der TH-GewV (3.1.1.): Der Nitratgehalt darf maximal 150 mg/l betragen. In 9 % der Geschäfte lag der Nitrat-Wert ≥ 100 mg/l und in 29% der Geschäfte lag der NitratWert über den für die Pflege von Fischen in privater Obhut (2. THV) vorgeschriebenen max. 50 mg/l. Nitratgehalt ≥ 150 mg/l: nein Anlage 2 der TH-GewV (3.1.1.): Nitrit darf im Hälterungswasser nicht nachweisbar sein. In 38 % der Geschäfte konnten Spuren von Nitrit im Wasser des untersuchten Beckens nachgewiesen werden. Nitrit nachweisbar: ja Nitratgehalt im untersuchten Becken: 30 mg/l Nitritgehalt im untersuchten Becken: 0,02 mg/l 2/7 Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen Temperatur2 Anlage 2 der TH-GewV (3.1.2.): Die Wassertemperatur muss den natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart entsprechen. Die Temperatur in den untersuchten Becken lag im Durchschnitt bei 26,4°C (Min: 18,2, Max: 31,7). Temperatur im untersuchten Becken: 27,10 °C Der Temperatur-Bereich laut 2.TH-V für die Fischart(en) im Becken: Rotaugenmoenkhausia: 20-28, Schlusslichtsalmler: 2329, Kampffisch: 24-30, Ancistrus: 18-30 In 83 % der Geschäfte entsprach die Temperatur den im Becken gehaltenen Fischarten. 5./6. Kampffische 7. Ammoniak / Ammonium2 Anhang A.10 Anlage 2 der TH-GewV (3.2.2.): Bei der Haltung von Kampffischmännchen (Betta) ist zu gewährleisten, dass den Tieren bei Einzelhaltung ein Wasservolumen von mindestens einem Liter zur Verfügung steht. Der dauernde Sichtkontakt zu anderen Kampffischmännchen ist zu unterbinden. 5. In keinem Geschäft waren Kampffischmännchen in Behältnissen unter 1 Liter untergebracht. Anlage 5 der 2. TH-V3 (1.1.5): Ammoniak/Ammonium darf nicht nachweisbar sein. In 3 Geschäften war in den untersuchten Becken Ammonium nachweisbar (Max: 0,3 mg/l). 6. In 18 % der Geschäfte waren Kampffischmännchen ohne Sichtschutz nebeneinander untergebracht. Wassertemperatur entsprach der jeweils gehaltenen Fischart: ja Kampffischmännchen zur Zeit der Erhebung im Geschäft: ja 5. Kampffischmännchen unter 1 Liter: nein 6. Kampffischmännchen ohne Sichtschutz nebeneinander: nein Ammonium nachweisbar: nein Ammonium-Wert im untersuchten Becken: 0,00 mg/l 3/7 Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen Beckengröße Anlage 5 der 2. TH-V3 (1.1.9): Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. In 38 % der Geschäfte gab es Becken unter 54 l. Im Durchschnitt waren in diesen Geschäften 37 % (von 1 % bis 88 %) der Becken kleiner als 54 l. Becken unter 54 l: ja Achtung: Da die Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten in den Ausnahmen für kleinere Beckengrößen nicht enthalten ist, kommt eine Mindestgröße von 54 l zur Anwendung. 13 der Geschäfte mit Aquaristik wurden nach In-Kraft-Treten des aktuellen Tierschutzgesetzes gegründet. Ihr Geschäft besteht laut Angabe im Fragbogen erst seit InKraft-Treten des aktuellen TschG: nein Übergangsfrist Anhang A.10 § 44 TschG6 (4/5): Für bei In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes bereits bestehende Anlagen oder Haltungseinrichtungen für die Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten gelten für bauliche Maßnahmen Übergangsfristen bis 1. Jänner 2010. Von diesen Geschäften weisen 23 % Becken unter 54 l auf. Wenn ja, 5,0 % der Becken < 54 l: Minimale Beckengröße: 44,54 l Wenn ja: Achtung, in Ihrem Geschäft sind die Anforderungen an die Beckengröße derzeit XXX Achtung: Alle nach dem 1.1.05 getätigten baulichen Maßnahmen in Ihrer Aquaristikanlage haben den Anforderungen aus Gesetz / Verordnung zu entsprechen!! 4/7 Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 8./9./10. Einrichtung Anlage 5 der 2. TH-V3 (1.1.10): Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören: Bedarfsgemäßer freier Schwimmraum, Bodengrund (Sand, Kies, Steine), Versteckmöglichkeiten und Bepflanzung (sofern Fressgewohnheiten der Fische das zulassen). 8. In 91 % der Geschäfte war geeigneter Bodengrund in allen Becken zu finden. In den übrigen Geschäften wiesen im Durchschnitt 23 % der Becken keinen Bodengrund auf (von 7 % bis 100 %). 8. Überall Bodengrund: ja Wasserwechsel2 Anhang A.10 Anlage 5 der 2. TH-V (1.1.15): Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist vorzunehmen. 9. Im Durchschnitt wiesen 70 % der Becken ausreichend Versteckmöglichkeiten auf (0 bis 100 %). Bemerkungen Wenn nein, kein Bodengrund in % der Becken 9. Versteckmöglichkeiten in allen Becken: nein Wenn nein, dann keine in 19,00 % der Becken 10. Im Durchschnitt wiesen 91 % der Becken eine Bepflanzung auf (0 bis 100 %). 10. Bepflanzung in allen Becken: nein Im Durchschnitt war laut Befragung 7 Tage vor der Messung im Rahmen von ProZoo in den untersuchten Becken der letzte Teilwasserwechsel durchgeführt worden (25 % bis 75 %: 2 – 11 Tage, Min: 0, Max: 240). Ein Zusammenhang zw. zeitlichem Abstand zum letzten Teilwasserwechsel und dem Nitratgehalt im Becken konnte statistisch abgesichert werden (der Nitratgehalt war umso höher, je länger der letzte Wasserwechsel zurück lag). Letzter Wasserwechsel vor dem ProZooBesuch laut Befragung: vor 7 Tagen Wenn nein, dann keine in 10,00 % der Becken Aufgrund der DurchschnittsErgebnisse von 0 mg/l Nitrit und 40 mg/l Nitrat bei einem Teilwasserwechsel von im Durchschnitt 30 % vor 7 Tagen, kann ein wöchentlicher Teilwasserwechsel für Verkaufsbecken empfohlen werden. 5/7 Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 11. Kontrolle der Temperatur Anlage 5 der 2. TH-V (1.1.15): Die Temperatur ist täglich zu kontrollieren. In 78 % der Geschäfte wird die Temperatur laut Angabe im Fragebogen mindestens einmal täglich kontrolliert. Tägliche Kontrolle der Temperatur laut Angabe im Fragebogen: fehlende Info 12. Kontrolle von pH, Härte und Nitrat Anlage 5 der 2. TH-V (1.1.15): Der pH-Wert, die Härte und der Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. In 84 % der Geschäfte werden die Wasserparameter laut Angabe im Fragebogen mindestens zweimal pro Monat kontrolliert. 14-tägige Kontrolle der Wasserparameter laut Angabe im Fragebogen: fehlende Info Bemerkungen 1 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung Es wurden in 84 Süßwasserbecken verschiedene Wasserparameter gemessen. Diese Becken hatten eine Durchschnittsgröße von 70 l (Min: 26, Max: 1.200). Vom Besatz mit Fischarten bildeten die untersuchten Becken einen Querschnitt ab (von Guppy, Molly, Platy über Diskus bis zu Teichfischen). Der Besatz der gemessenen Becken lag im Durchschnitt bei 20 Fischen (Min: 2, Max: 90), und die Besatzdichte im Durchschnitt bei 3,6 l / Fisch (Min: 0,9 l, Max: 120 l). 81 % der untersuchten Becken waren bepflanzt, wobei im Durchschnitt 3 Pflanzen pro Becken zu finden waren. In 61 % der gemessenen Becken waren ausreichend Rückzugsmöglichkeiten gegeben. Zur Messung wurden ein Oximeter (Oxi 315i der Fa. WTW), ein pH-Meter (pH 315i der Fa. WTW) und chemische Tropftests (Visocolor ECO Analysenkoffer der Fa. Macherey-Nagel) verwendet. 3 Tierhaltungsverordnung 4 Die pH-Bereiche sind nach dem System der 2. TH-V angegeben, in der es 3 Teilbereiche (inkl. Toleranzbereich) gibt: Bereich I = pH 5 bis pH 7, Bereich II: pH 6 bis pH 8, Bereich III: pH 7 bis pH 9. 5 Die Bereiche für Gesamthärte sind ebenfalls nach der 2. TH-V angeführt, wobei hier in 2 Teilbereiche unterteilt wird: Härtebereich I: < 15°dGH, Härtebereich II: 1530°dGH 6 Tierschutzgesetz / Bundesgesetz über den Schutz der Tiere 2 Anhang A.10 6/7 Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK Gesamtresümee Aquaristik: Im Durchschnitt haben die untersuchten Geschäfte 77 % (Min: 55 %, Max: 100 %) der angeführten Punkte erfüllt (12 Erhebungspunkte, abgesehen von Werten für Temperatur, pH und GH). Es gab kein Geschäft, das weniger als 50 % der gesetzlich geforderten Punkte (sofern diese erhoben werden konnten) erfüllte. 9 Geschäfte lagen unter 66 %, d.h. hier waren mehr als 1/3 der Punkte nicht erfüllt. 12 Geschäfte lagen bei über 90 % erfüllter Punkte, davon haben 2 Geschäfte alle Punkte erfüllt. Die Werte für Temperatur, pH und GH wurden nicht in das Gesamtresümee und somit nicht in den Vergleich der Geschäfte miteinbezogen, da die untersuchten Arten in ihren Ansprüchen sehr unterschiedlich waren. Ihr Ergebnis: 7 von 10 möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (70,0 %). Bzgl. der Werte für Temperatur, pH und GH, die in Ihrem Geschäft gemessen wurden, vergleichen Sie bitte die jeweiligen Ergebnisse mit den angegebenen Grenzwerten aus der 2. Tierhaltungs-Verordnung (diese sind in der Spalte Bemerkungen angeführt, sofern es für die untersuchten Fischarten dort gesetzliche Bestimmungen gibt). Anhang A.10 7/7 Feedback KLEINSÄUGER Auswertung für die Kleinsäugerhaltung in Ihrem Geschäft: Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: XX Die Auswertung beruht auf 155 Zoofachgeschäften mit Kleinsäugerhaltung. Diese hatten im Durchschnitt 9 Kleinsäugerunterkünfte, welche zum Zeitpunkt der Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 29). In Ihrem Geschäft wurden XX Unterkünfte näher erhoben. Parameter Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 21,6 % der evaluierten Geschäfte hatten in ihrer Verkaufsanlage Tiere, deren Gesundheitszustand beeinträchtigt war (z.B. Tiere mit Bissverletzungen, haarlosen Stellen, Hautveränderungen oder abnormer Atmung) oder welche Abweichungen ihres Normalverhaltens zeigten (z.B. Stereotypien). Alle Kleinsäuger in den Unterkünften des Verkaufsraums ohne Besonderheiten: ja/nein § 4 (3) der TH-GewV1: Unterkünfte für Tiere müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. In 96,1 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte für Kleinsäuger leicht zu reinigen und zu desinfizieren. In den übrigen Geschäften entsprachen im Durchschnitt 49,5 % der Unterkünfte nicht dieser Anforderung (Max: 100 %). Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren: ja/nein § 4 Z 6 der TH-GewV1: Unterkünfte müssen ausreichend beleuchtet sein. In 23,9 % der Geschäfte wurde diese Vorgabe in allen Unterkünften erfüllt. Ansonsten waren im Durchschnitt 61,5 % der Unterkünfte entsprechend der Aktivitätsart der jeweiligen Tierart beleuchtet (Quartile: 43,8 - 77,8). In allen Unterkünften Beleuchtung den Tieren beleuchtet: ja/nein Gesetzliche Bestimmungen 1. Tiere mit Besonderheiten 2. Leicht zu reinigen und zu desinfizieren 3. Licht Anhang A.11 Bemerkungen Wenn nein, dann XX % der Unterkünfte nicht entsprechend der Anforderung. Achtung: Keine zu helle Beleuchtung bei dämmerungsund nachtaktiven Tieren installieren!! Seite 1 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 4. Selbstbedienung § 7 (5) der TH-GewV: Die Abgabe von Tieren im Wege der Selbstbedienung durch Kunden ist verboten. In 47,7 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte für Kleinsäuger gegen ein Hineingreifen gesichert. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt 20 % der Unterkünfte nicht ausreichend gegen ein Hineingreifen gesichert (5 bis 100 %), wobei dies in den häufigsten Fällen die Unterkünfte von Kaninchen und Meerschweinchen betraf. Alle Unterkünfte auch oben geschlossen: ja/nein Achtung: Bei oben offenen Unterkünften besteht die Gefahr, dass Kunden Tiere herausnehmen!! Deshalb z.B. mittels Netz unzugänglich machen. Anlage 2 der TH-GewV (1.1.1.): Die Bodenfläche der Unterkünfte muss zur Gänze mit Einstreu bedeckt sein. In 80 % der Geschäfte war die Bodenfläche in allen Unterkünften zur Gänze mit Einstreu bedeckt. In den übrigen Geschäften erfüllten im Durchschnitt 14 % der Unterkünfte diese Anforderung nicht. In allen Unterkünften Bodenfläche zur Gänze mit Einstreu: ja/nein Anlage 2 der TH-GewV (1.1.3.): Mineralische Katzenstreu, Torfmull, Sand und Futter dürfen als Einstreu nicht verwendet werden. In 93,5 % der Geschäfte wurde keine derartige Einstreu verwendet, in 6,5 % war Sand zu finden. In dieser Zahl nicht enthalten sind jene Geschäfte, welche keine Raufe für Futterheu anboten (siehe unten: Heuraufe). Ausschließlich geeignete Einstreu: ja/nein 5. Bodenfläche 6. Einstreu Anhang A.11 Wenn nein, dann XX % der Unterkünfte oben offen. Wenn nein, dann in XX % der Unterkünfte Boden nicht gänzlich bedeckt. Wenn nein, dann in XX % der Unterkünfte Einstreu, welche nicht den Bestimmungen entspricht. Achtung: Heu als Einstreu bei heufressenden Arten nur, wenn Futterheu zusätzlich in einer Raufe (Anlage 2 TH-GewV, 1.1.2)!! Seite 2 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 7. Rückzugsmöglichkeiten Anlage 2 der TH-GewV (1.2.): Allen Tieren müssen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten angeboten werden. Alle Tiere müssen diese Einrichtungen gleichzeitig nützen können. Nur in 18,7 % der Geschäfte war in allen Unterkünften ausreichend Rückzug für die Kleinsäuger vorhanden. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt zu 33 % die Rückzugsmöglichkeiten nicht ausreichend (von 5 % bis 100 %). Rückzugsmöglichkeiten in allen Unterkünften: ja/nein Achtung: Rückzug ist nur dann „ausreichend“, wenn sich alle Tiere gleichzeitig verstecken können!! Anlage 2 der TH-GewV (1.3.): Allen Nagetiere und Kaninchen muss Nagematerial, z.B. Holz oder Nagersteine, ständig zur Verfügung stehen. In 45,8 % der Geschäfte war in allen Unterkünften geeignetes Nagematerial vorhanden. In den übrigen Geschäften wurde im Durchschnitt in 69 % der Unterkünfte Nagematerial zur Verfügung gestellt (von 0 % bis 94 %). Nagematerial in allen Unterkünften: ja/nein In 14,5 % der Zoofachgeschäfte fanden sich in allen Unterkünften passende Klettermöglichkeiten für die gehaltenen Kleinsäuger. In den anderen Geschäften waren im Durchschnitt 25 % der Unterkünfte mit für die Tiere geeigneten Klettermöglichkeiten ausgestattet. In allen Unterkünften passende Klettermöglichkeiten: ja/nein 8. Nagematerial 9. Klettermöglichkeiten Anhang A.11 Wenn nein, dann Rückzugsmöglichkeiten in XX % der Unterkünfte nicht ausreichend. Wenn nein, dann in XX % der Unterkünfte kein Nagematerial. Seite 3 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 10. Laufräder Anlage 1 (3.4) der 2.THV: Wird den Tieren ein Laufrad oder eine ähnliche Vorrichtung zur Verfügung gestellt, so muss diese verletzungssicher sein. In 47 % der Zoofachgeschäfte mit Kleinsäugerhaltung wurden den Tieren (zumeist Hamstern und Mäusen) Laufräder zur Verfügung gestellt, wobei nur 23,9 % dieser Geschäfte tierschutzgerechte Laufräder anboten. Meist fanden sich in den Unterkünften tierschutzwidrige (weil nicht verletzungssichere) Laufräder mit Gitterlauffläche, welche achsseitig nicht geschlossen waren. Laufräder angeboten: ja/nein Info: Ein tierschutzgerechtes Laufrad hat jedenfalls eine geschlossene Lauffläche und ist achsseitig geschlossen!! 11. Sandbad Anlage 1 der 2. THV: Sandbad gefordert bei z.B. für Chinchilla, Renmmaus und Degu. In 59,5 % der Zoofachgeschäfte wurde den Tieren (zumeist Chinchillas, aber auch Zwerghamstern, Farbmäusen, Rennmäusen und Degus) ein Sandbad angeboten. Betrachtet man nur die Tierarten, für welche Anlage 1 der 2. THV explizit ein Sandbad fordert, so fand sich in 42 % der Zoofachhandlungen in allen Unterkünften ein Sandbad. Sandbad bei allen Tieren, für welche Anlage 1 der 2. THV ein Sandbad fordert: ja/nein 12. Ausreichend Nahrung Anlage 2 der TH-GewV (1.4.1.): Die Tiere müssen mit einer ausreichenden Menge an Nahrung versorgt werden. In 87,7 % der Geschäfte war in allen Unterkünften zum Zeitpunkt der Erhebung Futter vorhanden. In den übrigen Geschäften fehlte in bis zu 60 % (Durchschnitt: 15 %) der Unterkünfte Nahrung zum Zeitpunkt des Besuchs. Nahrung zum Zeitpunkt der Erhebung in allen Unterkünften vorhanden: ja/nein Anhang A.11 Wenn ja, tierschutzgerechtes Laufrad: ja/nein Wenn nein, dann in XX % der Unterkünfte keine Nahrung. Seite 4 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis 13. Verschmutzung der Futtergefäße Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.): Wasser- und Futtergefäße müssen so platziert werden, dass sie möglichst nicht verschmutzt werden. In 83,9 % der Geschäfte wurde Körneroder Pelletfutter immer im Futtergefäß angeboten. In 87,7 % der Geschäfte war das Futter in allen Gefäßen sauber. In den übrigen waren im Durchschnitt 15,4 % der Futtergefäße verschmutzt (Max: 100 %). Alle Futtergefäße zum Zeitpunkt der Erhebung sauber: ja/nein Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.): Wasser- und Futtergefäße müssen so platziert werden, dass sie möglichst nicht verschmutzt werden. In 83,1 % der Geschäfte war das angebotene Wasser in allen Unterkünften sauber. In den übrigen 16,9 % der Geschäfte war im Durchschnitt in 21 % der Unterkünfte das Wasser verschmutzt. Wasser in allen Gefäßen sauber: ja/nein Anlage 2 der TH-GewV (1.4.2.): Futterheu ist in einer Raufe anzubieten. In 55,6 % der Geschäfte wurde Futterheu in einer Raufe angeboten. (Nur in 5,9 % der Geschäfte waren diese Raufen oben geschlossen und somit ausreichend verletzungssicher.) Futterheu in Raufe: ja/nein 14. Verschmutzung der Wassergefäße 15. Heuraufe Reinen Pflanzenfressern wurde in 77,6 % der Geschäfte in allen Unterkünften Heu dargeboten. In den übrigen Geschäften durchschnittlich in 50 % (Min: 0; Max: 83,3). 16. Wasser Anhang A.11 Anlage 2 der TH-GewV (1.4.1.): Alle Tiere müssen ständig Zugang zu Wasser in Trinkwasserqualität haben. In 94,8 % der Geschäfte war in allen Unterkünften Wasser entweder in Trinkflaschen oder offenen Gefäßen vorhanden. In den übrigen Geschäften durchschnittlich in 25 % der Unterkünfte nicht (Max: 100 %). Bemerkungen Wenn nein, dann in XX % der Unterkünfte verschmutzt. Wenn nein, dann in XX % der Unterkünfte verschmutzt. (Wenn ja, Raufe oben geschlossen: ja/nein) Allen reinen Pflanzenfressern Heu angeboten: ja/nein Gutes Futterheu muss den reinen Pflanzenfressern (Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchilla, Degu) immer zur Verfügung stehen!! Wenn nein, dann XX % angeboten. Wasser zum Zeitpunkt der Erhebung in allen Unterkünften vorhanden: ja/nein Wenn nein, dann in XX % der Unterkünfte kein Wasser. Seite 5 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 17. Täglich Reinigen der Trinkgefäße Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.): Trinkgefäße sind täglich zu reinigen und mit frischem Wasser zu befüllen. Nur in 59,5 % werden Trinkgefäße täglich (auch an Sonn- und Feiertagen) gereinigt und den Tieren frisches Wasser angeboten. Tägliche Gabe von frischem Trinkwasser: ja/nein Achtung: Bedenken Sie, „täglich“ bedeutet 7 x/Woche, also auch sonntags!! Laut Interview ist aber nur in 62 % der Geschäfte mit Kleinsäugerhaltung auch sonntags immer jemand im Geschäft. 18. Sozial lebende Kleinsäuger Anlage 2 der TH-GewV (1.6.1.): Sozial lebende Kleinsäugetiere dürfen nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe gehalten werden. In 51,6 % der Geschäfte wurden zum Zeitpunkt des Besuchs sozial lebende Kleinsäuger einzeln gehalten. Sozial lebende Kleinsäuger einzeln gehalten: ja/nein 19. Kaninchen und Meerschweinchen Anlage 2 der TH-GewV (1.6.1.): Sozial lebende Kleinsäugetiere dürfen nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe gehalten werden. In 32,2 % der Geschäfte wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Kaninchen und Meerschweinchen in derselben Unterkunft gehalten. Von diesen hielten 63,8 % (entspricht einer Anzahl von 30 Geschäften) ein Kaninchen bzw. ein Meerschweinchen mit mehreren Kaninchen bzw. mit mehreren Meerschweinchen. Kaninchen und Meerschweinchen zum Zeitpunkt der Erhebung in gemeinsamer Unterkunft: ja/nein Anhang A.11 Bestehende Unterschiede u.a. im Sozialverhalten und in der Kommunikation beider Tierarten (MORGENEGG, 20033) lassen eine gemeinsame Haltung auf engerem Raum, wie z.B. im Zoofachhandel, keinesfalls zu. Seite 6 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Parameter Gesetzliche Bestimmungen Durchschnittsergebnis Ihr Ergebnis Bemerkungen 20. Solitär lebende Kleinsäuger Anlage 2 der TH-GewV (1.6.2.): Tiere von solitär lebenden Arten sind einzeln zu halten. In 60,9 % der Geschäfte wurden solitär lebende Tierarten in Gruppen gehalten (vor allem Goldhamster und Zwerghamster). Solitär lebende in Gruppen gehalten: ja/nein Achtung: Auch in Gruppen mit juvenilen Tieren kann es plötzlich zu Unverträglichkeiten & Raufereien kommen!! 1 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung Tierhaltungsverordnung 3 MORGENEGG, R. (2003): Artgerechte Haltung – ein Grundrecht auch für (Zwerg)-Kaninchen. tb-Verlag, Tübingen. 2 Anhang A.11 Seite 7 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Die folgende Tabelle wurde aus den Mindestmaßen für die entsprechende Tierart in den einzelnen Zoofachgeschäften erstellt, unter „Ihr Ergebnis“ finden Sie das Mindestmaß für die jeweilige Tierart am Tag der Erhebung: Tierart 136 Geschäfte mit Kaninchen Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von Kleinsäugern in Zoofachgeschäften % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % - 75 % Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche: 0,5 m2 14,7 0,9 m2 0,26 0,56-1,52 XX m2 Mindesthöhe: 0,5 m 18,2 0,65 m 0,33 0,5-0,87 XX m 0,27 m2 0,05 0,18 - 0,48 XX m2 Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 127 Geschäfte mit Meerschweinchen 47 Geschäfte mit Degus Mindestgrundfläche: 0,5 m2 15,8 0,79 m2 0,2 0,58-1,2 XX m2 Mindesthöhe: 0,5 m 13,6 0,65 m 0,35 0,5-0,8 XX m 0,22 m2 0,03 0,13 - 0,35 XX m2 Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 Mindestgrundfläche: 0,5 m2 40,4 0,55 m2 0,16 0,36-0,72 XX m2 Mindesthöhe: 0,5 m 17 0,7 m 0,38 0,5-1,10 XX m 0,15 m2 0,05 0,10 - 0,27 XX m2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) in m2 127 Geschäfte mit Goldhamstern Mindestgrundfläche: 0,1 m2 3,2 0,24 m2 0,08 0,17-0,31 XX m2 Mindesthöhe: 0,3 m 8,7 0,4 m 0,15 0,37-0,5 XX m 0,11 m2 0,01 0,07 - 0,23 XX m2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) in m2 Anhang A.11 Seite 8 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Tierart 129 Geschäfte mit Zwerghamstern 97 Geschäfte mit Mäusen Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von Kleinsäugern in Zoofachgeschäften % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % - 75 % Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche: 0,1 m2 1,6 0,21 m2 0,09 0,15 – 0,28 XX m2 Mindesthöhe: 0,3 m 7,8 0,4 m 0,15 0,33-0,5 XX m 0,08 m2 0,01 0,05 - 0,15 XX m2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) in m2 Mindestgrundfläche: 0,1 m2 0 0,24 m2 0,1 0,15 – 0,28 XX m2 Mindesthöhe: 0,3 m 5,2 0,4 m 0,16 0,35-0,48 XX m 0,036 m2 0,006 0,02 - 0,07 XX m2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) in m2 104 Geschäfte mit Gerbils, Rennmäusen 101 Geschäfte mit Ratten Mindestgrundfläche: 0,2 m2 14,4 0,28 m2 0,09 0,21-0,40 XX m2 Mindesthöhe: 0,3 m 3,9 0,41 m 0,25 0,4-0,5 XX m 0,11 cm2 0,015 0,06 - 0,18 XX m2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) in m2 Mindestgrundfläche: 0,2 m2 7,9 0,37 m2 0,09 0,29-0,53 XX m2 Mindesthöhe: 0,3 m 0 0,5 m 0,3 0,4-0,65 XX m 0,09 m2 0,01 0,06 - 0,18 XX m2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) in m2 Anhang A.11 Seite 9 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Tierart 12 Geschäfte mit Streifenhörnchen Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von Kleinsäugern in Zoofachgeschäften % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % - 75 % Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche: 0,25 m2 16,7 0,4 m2 0,2 0,3-0,6 XX m2 Mindesthöhe: 0,8 m 50 0,79 m 0,4 0,56-1,10 XX m 0,12 m2 0,03 0,09 - 0,32 XX m2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) in m2 47 Geschäfte mit Chinchillas Mindestgrundfläche: 0,5 m2 8,5 0,64 m2 0,34 0,55-1,30 XX m2 Mindesthöhe: 0,6 m 4,3 1,17 m 0,5 0,78-2,0 XX m 0,4 m2 0,08 0,27 - 0,64 XX m2 Höchste Besatzdichte2 (= kleinste Fläche / Tier) in m2 1 2 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung Die Besatzdichte ist als Punkt im Gesamtresümee nicht berücksichtig. Die Formeln basierend auf den Körperlängen der Tiere sind für die Erhebung vor Ort aus der Sicht von ProZoo nicht praktikabel, nach anderen Lösungen wird gesucht. Anhang A.11 Seite 10 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Tierart 11 Geschäfte mit Frettchen Anforderungen nach Anlage 1 der 2. THV1 für Haltung von Säugetieren % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % - 75 % Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche: 2 m2 72,7 0,6 m2 0,4 0,6-2,6 XX m2 Mindesthöhe: 0,6 m 27,3 0,9 m 0,38 0,5-1,25 XX m 0,6 m2 0,2 0,3 - 1,3 XX m2 0,21 m2 0,06 0,17-0,33 XX m2 Keine Angabe 0,4 m 0,3 0,06 - 0,27 XX m Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 0,1 m2 0,05 0,13 - 0,35 XX m2 0,22 m2 0,14 0,15-0,37 XX m2 Keine Angabe 0,45 m 0,3 0,33-0,65 XX m Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 0,12 m2 0,07 0,07 - 0,12 XX m2 Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 Mindestgrundfläche: 1 m2 10 Geschäfte mit Steppenlemmingen Mindestgrundfläche: 1 m2 8 Geschäfte mit Stachelmäusen 4 Geschäfte mit Siebenschläfern 100 Mindestgrundfläche: 2 m2 100 0,44 m2 0,21 0,24-0,68 XX m2 Mindesthöhe: 2 m 100 0,58 m 0,4 0,43-0,76 XX m 0,32 m2 0,11 0,21 - 0,34 XX m2 Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 Anhang A.11 100 Seite 11 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Tierart 8 Geschäfte mit Vielzitzenmäusen Anforderungen nach Anlage 1 der 2. THV1 für Haltung von Säugetieren % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum 25 % - 75 % Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche: 1 m2 100 0,24 m2 0,14 0,23-0,50 XX m2 Keine Angabe 0,4 m 0,27 0,31-0,63 XX m Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 0,07 m2 0,02 0,02 - 0,09 XX m2 0,72 m2 0,72 XX m2 Keine Angabe 0,6 m 0,6 XX m Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 0,36 m2 0,36 XX m2 0,42 m2 0,13 XX m2 Keine Angabe 0,71 m 0,25 XX m Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 0,1 m2 0,06 XX m2 Mindestgrundfläche: 40 m2 1 Geschäft mit Dreizehnstreifenziesel Mindestgrundfläche: 1 m2 2 Geschäfte mit Wüstenspringmäusen 1 Geschäft mit Opossum 100 Mindestgrundfläche: 10 m2 100 0,3 m2 0,3 XX m2 Mindesthöhe: 2,5 m 100 1m 1 XX m 0,3 m2 0,3 XX m2 Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 Anhang A.11 100 Seite 12 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Tierart 2 Geschäfte mit Tanreks Anforderungen nach Anlage 1 der 2. THV1 für Haltung von Säugetieren % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum Mindestgrundfläche: 2 m2 100 0,43 m2 0,3 XX m2 Keine Angabe 0,58 m 0,4 XX m Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 0,26 m2 0,24 XX m2 0,42 m2 0,15 XX m2 Keine Angabe 0,45 m 0,4 XX m Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 0,2 m2 0,05 XX m2 Mindestgrundfläche: 1 m2 2 Geschäfte mit Streifenmäusen 2 Geschäfte mit Assapans 100 100 0,5 m2 0,2 XX m2 Mindesthöhe: 2 m 100 1,3 m 0,8 XX m 0,3 m2 0,2 XX m2 0,3 m2 0,3 XX m2 Keine Angabe 0,6 m 0,6 XX m Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 0,1 m2 0,1 XX m2 Mindestgrundfläche: 1 m2 Anhang A.11 Ihr Ergebnis Mindestgrundfläche: 8 m2 Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 1 Geschäft mit Buschschwanzrennmaus 25 % - 75 % 100 Seite 13 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Tierart 1 Geschäft mit Flugbeutler Anforderungen nach Anlage 1 der 2. THV1 für Haltung von Säugetieren % Geschäfte unter Mindestmaß Durchschnitt Minimum Mindestgrundfläche: 2 m2 100 0,25 m2 0,25 XX m2 Mindesthöhe: 3,5 m 100 0,7 m 0,7 XX m 0,25 m2 0,25 XX m2 Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche / Tier) in m2 1 25 % - 75 % Ihr Ergebnis Tierhaltungsverordnung Anhang A.11 Seite 14 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Gesamtresümee Kleinsäugerhaltung: % erreichte Punkte Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ 72 % der möglichen Punkte (Min: 44,4, 1. Quartil: 66, 3. Quartil: 79, Max: 90,5). Neun Geschäfte lagen über 85 % der möglichen Punkte, zwei Geschäfte erreichten weniger als 50 % der möglichen Punkte. 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1 51 101 151 Anzahl Geschäfte Abb. 1: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ Ihr Ergebnis: XX von XX möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (XX %). Anhang A.11 Seite 15 von 16 Feedback KLEINSÄUGER Schwachstellen der Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel Im Bereich der Kleinsäuger lagen die wesentlichen Schwachstellen dort, wo es darum geht den Tieren ihr artgerechtes Verhalten zu ermöglichen. So wiesen z.B. über 80 % der Geschäfte zu wenige Rückzugsmöglichkeiten in den Unterkünften für Kleinsäuger auf, obwohl es sich großteils um Fluchtiere und Bewohner unterirdischer Bauten handelt. Mehr als die Hälfte der Geschäfte verwendete überdies Unterkünfte, welche nicht gegen das Hineingreifen durch KundInnen gesichert waren. In mehr als drei Viertel der Geschäfte war die Beleuchtung der Unterkünfte teilweise so, dass sie nicht dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere gerecht wurde. Weniger als die Hälfte der Geschäfte bot den Tieren entsprechendes Nagematerial an, obwohl sowohl Nagetiere als auch Kaninchen solches für den Abrieb ihrer permanent wachsenden Zähne benötigen. Auch an Klettermöglichkeiten mangelte es im überwiegenden Teil der Unterkünfte. Tierarten, welche für Fellpflege und Wohlbefinden ein Sandbad benötigen, hatten in weniger als der Hälfte der Geschäfte ein solches zur Verfügung. Angebotene Laufräder waren nur in knapp einem Viertel der Geschäfte tierschutzgerecht. Auch dem Sozialverhalten der Tiere wurde oftmals nicht entsprochen: In mehr als der Hälfte der Geschäfte wurden sozial lebende Arten teilweise einzeln und solitär lebende Arten in Gruppen gehalten. Darüber hinaus wurden in einem Drittel der Geschäfte Kaninchen und Meerschweinchen gemeinsam in einer Unterkunft gehalten. Schließlich stellt das häufige Unterschreiten der Mindestabmessungen bei den Unterkünften (besonders Tiere betreffend, die nicht in der TH-GewV geregelt sind) eine wichtige Schwachstelle in der Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel dar. Empfehlungen für die Haltung von Kleinsäugern im Zoofachhandel Problematisch in der Haltung von Kleinsäugern waren v.a. Bereiche der Ausstattung und Vergesellschaftung, welche den Tieren ein artgerechtes Verhalten ermöglichen sollen. Deshalb werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen: • Ausreichend Rückzugsmöglichkeiten anbieten • Die Unterkünfte vor Hineingreifen durch KundInnen sichern • Beleuchtung dem Aktivitätsrhythmus der Tiere anpassen • Tieren mit permanent wachsenden Zähnen geeignetes Nagematerial anbieten • Passende Klettermöglichkeiten anbieten • Sofern für die Tierart erforderlich geeignetes Sandbad anbieten • Nur tierschutzgerechte Laufräder anbieten • Für grabende Tiere entsprechendes Einstreumaterial mit entsprechender Einstreutiefe anbieten • Sozial lebende Tierarten in Paaren oder Gruppen halten • Solitär lebende Arten ab entsprechendem Alter einzeln halten • Kaninchen und Meerschweinchen nicht gemeinsam halten • Mindestanforderungen bei Abmessungen der Unterkünfte einhalten Anhang A.11 Seite 16 von 16 Hamster: Wet Tail - Disease / Nassschwanzkrankheit Synonyme: Transmissible Ileumhyperplasie (TIH), Proliferative Ileitis Ätiologie: Die genaue Ursache ist bisher unbekannt, ein infektiöses Agens wahrscheinlich. Als Haupterreger wird derzeit Lawsonia intracellularis (ein intrazelluläres Bakterium) diskutiert, welches auch beim Schwein und Frettchen bekannt ist. Ein multifaktorielles Geschehen wird als gesichert angesehen: Als begünstigende Faktoren werden schlechtes Futter, familiäre Prädisposition und Stress z.B. durch Transport angeführt. Klinische Symptome: Sie treten bevorzugt bei Goldhamstern im Alter von 3 bis 8 Wochen auf. Diese Tiere zeigen die höchste Mortalitätsrate. Die Tiere sind apathisch, fressen nicht (Anorexie) und haben wässrigen Durchfall. Begleitend tritt starker Flüssigkeitsverlust (Dehydration) und als Folge evtl. ein Vorfall des Enddarms (Rektumprolaps) auf. Bei der akuten Form tritt der Tod innerhalb von 48 Stunden auf, bei der subakuten Form kommt es zu Wachstumsverzögerung (Kümmern) und anhaltendem Durchfall. Eine Behandlung kann mittels Flüssigkeitsersatz, Fütterung mit Spritze und Antibiotika erfolgen. Zoofachhandel: Für den Zoofachhandel ist aufgrund des Alters der Tiere, des Absetzens vom Muttertier, der Futterumstellung und des Transports ein erhöhtes Risiko für die Nassschwanzkrankheit gegeben. Trotz der Beteiligung eines bakteriellen Erregers liegt immer ein multifaktorielles Geschehen vor. Der beste Schutz liegt deshalb darin, die Haltungsbedingungen möglichst zu optimieren: • Saubere Umgebung (= Unterbringung), da Übertragung des Erregers (vom Muttertier) durch Kot kontaminiertes Futter oder Wasser möglich • Nicht zu früh von der Mutter absetzen (nicht vor dem 21. Lebenstag) und am besten nicht vor der 8.-10. Lebenswoche zum Verkauf anbieten • Reinigung und Desinfektion der Unterbringung vor Neubesatz • Langsame Futterumstellung (vom Futter des Züchters auf eigenes) • Überbesatz vermeiden • Stressreduktion, d.h. Minimierung des Handlings (Manipulation) von Jungtieren • Ausreichend Rückzugsmöglichkeiten anbieten (für alle Tiere zur gleichen Zeit Rückzug möglich!) • Ausreichend geeignete Einstreu (z.B. Hanfeinstreu,…) anbieten • Abwechslungsreiche Fütterung: Körnerfutter, Saftfutter, tierisches Eiweiß nicht vergessen! • Heu anbieten • Ausstattung der Unterbringung: Klettermöglichkeiten, Nagematerial, Sandbad, falls Laufrad, dann ein Verletzungssicheres (u.a. geschlossene Lauffläche, geschlossene Rückwand, Durchmesser entsprechend der Tiergröße) Verfasst von Dr. med. vet. Claudia Schmied (Team ProZoo) nach Angaben von Dr. med. vet. Frank Künzel (Klinik für Interne Medizin und Seuchenlehre, Klinisches Department für Kleintiere und Pferde, Veterinärmedizinische Universität Wien) und Angaben aus Krankheiten der Heimtiere, K. Gabrisch und P. Zwart (Hrsg.), 1995, Schlütersche, Hannover. Anhang A.12 1 Die Weißpünktchenkrankheit: gefürchtet von Fisch und Aquarianer Information für den Zoofachhandel Die Krankheit: eine ansteckende und verlustreich verlaufende Parasitose; betroffen sind Haut und Kiemen der Fische. Erreger: das einzellige Wimpertier Ichthyophthirius multifiliis Entwicklung: 1. Schwärmerstadien und reife Parasiten am Fisch (Hautstadium); nach Abfallen vom Wirt Bildung einer 2. Zyste am Grund des Aquariums, in der Vielfachteilungen (bis zu 1000 mal!) stattfinden (Bodenstadium); 3. aktiv schwimmende Schwärmer im Wasser (Schwärmstadium), die wieder Fische befallen Besonderheit: nur die Schwärmer befinden sich auf der Haut- und Kiemenoberfläche; die reifen Parasiten sind in tiefere Zelllagen eingebohrt und gut gegen die Umwelt (= Behandlung) geschützt. Die verwendeten Medikamente töten daher in erster Linie die Schwärmer ab. Wann tritt die Krankheit auf, wie wird sie eingeschleppt? Bevorzugt bei Temperaturen zwischen 12°C und 28°C; die Entwicklungsdauer verkürzt sich mit steigender Wassertemperatur. Einschleppung vor allem durch Parasiten tragende Fische, welche noch ohne augenscheinliche Symptome sind. Welche Veränderungen sind zu beachten? Scheuern an Einrichtungsgegenständen, Springen, verstärkte Atmung, Hauttrübung, Ablösen der Schleimschicht und Epidermis; erst bei hochgradigem Befall sind die weißen, bis zu 1 mm großen Pünktchen mit freiem Auge sichtbar. Sind diese Anzeichen eindeutig? Nein; die frühen Symptome können auch bei Befall mit anderen Außenparasiten auftreten. Was ist umgehend zu tun? Schon bei ersten Anzeichen die mikroskopische Untersuchung eines Hautabstriches zum Erregernachweis durchführen oder einen Fachtierarzt für Fische kontaktieren, denn die Früherkennung verbessert die Heilungschancen und Überlebensrate! Was ist bei positivem Befund zu tun? Mittel auswählen, die zur Bekämpfung von I. multifiliis geeignet sind (gegebenenfalls Tierarzt beiziehen); Behandlungsdauer und –intervalle müssen genau eingehalten werden, sie sind auf den Entwicklungszyklus des Ichthyo abgestimmt. Eine 2-3 malige Behandlung ist in vielen Fällen nicht ausreichend, die Infektionskette zu durchbrechen. Bei der klassischen Behandlung mit Malachitgrünoxalat sind Bäder an den Tagen 1, 3, 5, 7, 12 und 14 durchzuführen. Die Konzentration beträgt 50 mg (= 0,05g) pro m3 bzw. pro 1000 l. Fische, die überleben, verfügen nach 6-8 Wochen über eine belastbare Immunität, vorausgesetzt sie leben in einer optimalen Umwelt. Welche Empfehlungen gebe ich meinen KundInnen?. Raten Sie ihnen, sich bei Problemen an Sie zu wenden. Können Sie anhand eines Hautabstriches keine eindeutige Diagnose stellen, nennen Sie einen der Ihnen bekannten SpezialistInnen in der Tierärzteschaft (www.tierarzt.at/fachtieraerzte.php). Vermeiden Sie Therapieversuche ohne Diagnose, deren gesundheitliche Folgen für die Fische aber u.U. auch für Sie nicht abzuschätzen sind. Kann ich mich weiterbilden? Das Anfertigen von Hautabstrichen und Erkennen der wichtigsten Hautparasiten unter dem Mikroskop ist erlernbar. Wenn Sie an einem halbtägigen Mikroskopierkurs Interesse haben, informieren Sie sich unter: [email protected] Autoren: Dr. Elisabeth Licek, Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien und Fische, Veterinärmedizinische Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, T +43-1-250 77-4700, mail [email protected] Dr.Oliver Hochwartner, Schwarzenhaidestr. 41, 1230 Wien, T +43 0699 12193318, mail [email protected] Anhang A.13 1 Die Koi Herpesvirus Infektion: Ein Problem für Fisch und Fischfreund Information für den Zoofachhandel Die Krankheit: Die „Koiseuche“ ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit, die vor allem Buntkarpfen (Koi) und Nutzkarpfen, möglicherweise auch den Goldfisch, der Virusträger ist, gefährdet. Fische aller Altersklassen können erkranken und die Ausfälle 80 bis 100% betragen. Das Virus hat den Namen Cyprines Herpesvirus 3 (CyH 3). Wann tritt die Krankheit auf, wie wird sie eingeschleppt? Bei Temperaturen zwischen 18°C und 26°C. Einschleppung vor allem durch infizierte scheinbar gesunde Fische. Welche Veränderungen sind zu beachten? Die Fische sind teilnahmslos, fressen nicht, der Gleichgewichtssinn ist meist gestört und die Atmung beschleunigt. Verläuft die Koiseuche heftig, fallen zuerst Hautrötungen und Hauttrübung auf. Verläuft das Krankheitsgeschehen weiniger heftig, kann man „raue“ Hautstellen (Verlust des Hautschleims) und eingefallene Augen beobachten. Sind diese Anzeichen eindeutig? Nein, ähnliche Symptome können auch bei anderen Infektionskrankheiten oder Befall mit Außenparasiten auftreten. Die eindeutige Diagnose ist daher wichtig, denn Bakteriosen und Parasitosen können medikamentell bekämpft werden! Was ist umgehend zu tun? Einen Fachtierarzt für Fische oder die Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien und Fische der UVW zwecks virologischer Untersuchung kontaktieren, denn die eindeutige Diagnose kann nur im Labor gestellt werden. Wie verhalte ich mich bis zur Befunderstattung? Verdächtige Fische niemals mit anderen vergesellschaften; Haltungseinheiten kennzeichnen (z.B.: Quarantänebecken: keine Fische entnehmen oder zusetzen); Geräte ausschließlich für die betroffene(n) Haltungseinheit(en) verwenden; auf keinen Fall Fische weitergeben. Was ist bei positivem Befund zu tun? Tierarzt beiziehen, der Fische tötet und entsorgt; Haltungseinheiten gemäß tierärztlicher Anweisung desinfizieren. Infizierte Fische sind zeitlebens Virusträger und -ausscheider Wie kann ich mich und meine Kundschaft schützen? • Kaufen Sie im Inland gezüchtete Fische, die keinen Kontakt mit Fremdfischen haben • Kaufen Sie diese direkt beim Züchter und nur bei diesem • Vorsicht auf Fischbörsen und Ausstellungen: sehr hohes Infektionsrisiko • Halten Sie Neuzugänge getrennt vom vorhandenen Bestand und • Halten Sie Koi verschiedener Herkunft ebenfalls getrennt • Führen Sie Buch über Neuzugänge und bestehen Sie auf einem Gesundheitszeugnis • Verzichten Sie auf sog. NIFs (naturally immune fishes; sog. durchseuchte Fische): diese sind Virusträger und Virusausscheider und daher ein großes Infektionsrisiko Welche Empfehlungen gebe ich meinen KundInnen? Vernünftige Leute wissen, dass Tiere erkranken können. Raten Sie ihnen, sich bei Problemen an Sie zu wenden und nennen Sie dann die Ihnen bekannten Spezialisten unter den Tierärzten. Vermeiden Sie Selbstdiagnosen und Therapieversuche, deren Folgen für die Fische aber u.U. auch für Sie nicht abzuschätzen sind. Ist die Koiseuche eine Gefahr für frei lebende und teichwirtschaftlich genutzte Karpfen? Ja; es hat außerhalb von Österreich bereits hohe wirtschaftliche Verluste in Karpfenzuchten gegeben. Daher die dringende Aufforderung: zu große, kranke oder „ungeliebte“ Fische niemals in Freigewässer oder Gewässer, die mit diesen in Verbindung stehen, aussetzen. Das Risiko der Erregerverschleppung auch durch anscheinend gesunde Fische ist sehr hoch und eine Ausbreitung des Virus muss unbedingt verhindert werden! Bitte helfen Sie durch Sorgfalt im eigenen Betrieb, Umsicht beim Ein- und Verkauf sowie Aufklärung mit und verhindern Sie so die Weiterverbreitung einer Krankheit, die eine tödliche Gefahr für Karpfen, Koi und u.U. auch für andere Fischarten ist und enorme wirtschaftliche Schäden verursachen kann! Autoren: Dr. Elisabeth Licek, Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien und Fische, Veterinärmedizinische Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, T +43-1-250 77-4700, [email protected] Mag. Thomas Weismann, BAW, Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde, Scharfling 18, 5310 Mondsee, T +43-06232-3847-20, [email protected] Dr.Oliver Hochwartner, Schwarzenhaidestr. 41, 1230 Wien, T +43 0699 12193318, [email protected] Anhang A.14 1 Exotische Flusskrebse für Aquarium und Gartenteich: Faszinierend und riskant Information für den Zoofachhandel Vorweg: Im österreichischen Zoofachhandel werden farbenprächige Krebsarten, vor allem Arten aus Nordamerika (Procambarus clarkii, Procambarus alleni) und Australien (Cherax quadricarinatus) sowie Papua Neuguinea (Cherax spp.) zum Verkauf angeboten. Sie sind faszinierende Aquarienbewohner, aber sie stellen ein großes Risiko für die heimischen Flusskrebsarten dar, wenn sie ausgesetzt werden. Und das kommt leider nicht selten vor. Wo liegt das Risiko? Die Gefahren, die durch den Handel mit Zierkrebsen entstehen können, sind zum einen eine mögliche Bioinvasion1 ausgesetzter Krebse in heimischen Gewässern und zum anderen die oft damit verbundene Einschleppung von Krankheitserregern. 1 Bioinvasion: das ist die Ausbreitung einer nicht heimischen Art in einem heimischen Lebensraum, meist ist die Bioinvasion verbunden mit der Verdrängung von heimischen Arten Die Krankheit „Krebspest“ (Aphanomykose; engl. Crayfish plague): tritt vor allem bei europäischen Flusskrebsarten im Freiland auf und führt zu Massensterben. Experimentell wurde gezeigt, dass auch australische Krebsarten an dieser Krankheit sterben. Der pilzähnliche Erreger hat den wissenschaftlichen Namen Aphanomyces astaci. Wie wird der Erreger übertragen/eingeschleppt? Zur Infektion kommt es über zweigeißelige schwimmende Sporen, die sich an den dünnwandigen Panzerbereichen der Krebse anheften, die beiden Geißeln abwerfen und dann als pilzähnliche Fäden in den Wirtskörper eindringen. Die Sporen können über mehrere Wege übertragen bzw. eingeschleppt werden: • feuchte Gegenstände, an denen lebende Schwimmsporen haften bleiben (Filter, Kleidung, Kescher, Stiefel, feuchte Hände...) • Vergesellschaftung kranker Krebse mit gesunden Krebsen • Wasserwechsel (von Aquarium zu Aquarium) • Wasserpflanzen, wirbellose Tiere, Fische • Nordamerikanische Flusskrebsarten als Erregerreservoir Wie erkenne ich die Krankheit? Die Symptome, die leider nicht eindeutig sind, äußern sich durch. vermehrte Aktivität am Tag, häufiges Putzen, keine Futteraufnahme, später dann Verlust von Gliedmaßen, Mattigkeit, wattebauschähnliche Veränderungen an den Gelenken beim noch lebenden Tier und Massensterben kennzeichnen den Verlauf der Krankheit. Wieso sind die „Nordamerikaner“ nur Erregerreservoir; kann man das erkennen? Die nordamerikanischen Krebsarten sind resistent gegenüber dem Krebspest-Erreger und erkranken nicht. Leider überlebt der Erreger im Krebs. Durch Tod des Wirtstieres bzw. nach dessen Häutung wird er freigesetzt und kann wieder schwimmfähige Sporen produzieren. Somit tragen befallene Krebse, die keine Symptome ausbilden, maßgeblich zur Verbreitung bei. Kann man die Krankheit bekämpfen? Eine medikamentelle Behandlung ist nicht möglich. Zierkrebse dürfen daher niemals in freie Gewässer oder Gewässer, die mit diesen in Verbindung stehen, ausgesetzt werden. Wie kann man unsere heimischen Krebsarten schützen? Zoofachhändler bzw. deren Mitarbeiter müssen sich ihrer Verantwortung bewusst werden und durch aufklärende Verkaufsgespräche aktiven Artenschutz betreiben. Die Kunden sollte beim Verkauf nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie ein exotisches Tier erwerben, das nur für die Haltung im Aquarium vorgesehen ist. Auf die Auswirkungen beim Aussetzen, wie z.B. die Übertragung des tödlich wirkenden Krebspest-Erregers auf gesunde heimische Krebse oder deren Verdrängung aus dem angestammten Lebensraum sollte hingewiesen werden. Mit ihrer Hilfe können die österreichischen Flusskrebsbestände geschützt und das Verständnis für den Natur- und Artenschutz geweckt werden. Autoren: Mag.Gerald Hochwimmer, Institut für Bakteriologie, Mykologie und Hygiene, Veterinärmedzinische Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, T +43-1-250 77-2130, [email protected] Dr. Elisabeth Licek, Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien und Fische, Veterinärmedizinische Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, T +43-1-250 77-4700, [email protected] Anhang A.15 1 FB Kontrollorgane Fragebogen für im Zoofachhandel tätige Kontrollorgane Am Institut für Tierhaltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird derzeit das Forschungsprojekt „ProZoo – Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf das Tierschutzgesetz“ (www.prozoo.at) durchgeführt. Da ein Output dieses Projekts Hilfestellungen für die Kontrolle von Zoofachhandlungen sein soll, wären wir dankbar, wenn Sie uns Ihre diesbezüglichen Erfahrungen mitteilen würden!! Nachfolgende Fragen beziehen sich ausschließlich auf Ihre Kontrolltätigkeit im Zoofachhandel (ZFH) mit Lebendtierhaltung. Wir ersuchen Sie, die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Sollten Unklarheiten auftreten, so können Sie sich jeder Zeit an uns wenden (Kontakt siehe letzte Seite). Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 10.2. per Post, per Fax oder per Email zurück. 1) Gemäß § 4 (6) der TH-GewV hat die Beleuchtung in den Tierunterkünften dem artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere zu entsprechen. Ist dieser Punkt überprüfbar? Ja Nein – falls Nein: Begründung: ……………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………… 1a) Falls Ja, wie führen Sie die Überprüfung durch? Ich befrage die zuständige Person Sonstige: …………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………..… 2) Gemäß § 4 (6) der TH-GewV dürfen in Räumen mit Vogelhaltung keine Beleuchtungskörper verwendet werden, die bei den Vögeln einen Stroboskopeffekt bewirken. Ist dieser Punkt überprüfbar? Ja Nein – falls Nein: Begründung: …………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… 2a) Falls Ja, wie führen Sie die Überprüfung durch? Ich befrage die zuständige Person Sonstige: …………………………………………………………………………………………… …….…….………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… Anhang A.16 1/6 FB Kontrollorgane 3) Gemäß § 5 (6) der TH-GewV dürfen Säugetiere, Vögel und Reptilien unter Bedingungen einer kurzfristigen Haltung im ZHF gehalten werden, sofern es sich nicht um Wildfänge handelt! Wie überprüfen Sie, ob es sich um einen Wildfang handelt? Ich befrage die zuständige Person. Das Tier muss entsprechend gekennzeichnet sein. Dieser Punkt ist nicht überprüfbar. 4) Gemäß § 6 (1) der TH-GewV sind die Tiere vor stärkeren Artgenossen und Beutegreifern zu schützen. Welche Vorkehrungen hat der Zoofachhändler / die Zoofachhändlerin zu treffen, damit dieser Punkt erfüllt ist (freie Antwortmöglichkeit)? ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… 5) § 6 (4) der TH-GewV behandelt den Punkt „Schaustellung von Tieren im Schaufenster“. Wie definieren Sie den Bereich des Schaufensters (wie weit reicht dieser Bereich in das Geschäftslokal hinein; freie Antwortmöglichkeit)? ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… 6) § 7 (1) der TH-GewV besagt, dass die Haltung von Tieren, die ihrer Art nach für die Tierhaltung nicht geeignet sind, verboten ist. Sind Ihnen im Laufe Ihrer Kontrolltätigkeit bereits solche Tiere untergekommen? Ja Nein 6a) Falls Ja, ersuchen wir Sie um Nennung: …………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… 7) Gemäß § 7 (3) der TH-GewV dürfen Reptilien erst zum Verkauf angeboten werden, wenn eine Gewöhnung an die Futteraufnahme im künstlichen Lebensraum erfolgt ist und die Tiere futterfest sind. Ist dieser Punkt überprüfbar? Ja Nein 7a) Falls Ja, wie führen Sie die Überprüfung durch? Ich befrage die zuständige Person Sonstige: …………………………………………………………………………………………… …….……………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… Anhang A.16 2/6 FB Kontrollorgane 8) Gemäß § 8 der TH-GewV hat der Gewerbetreibende für alle in seinem Geschäft zum Verkauf angebotenen Tierarten entsprechende Merkblätter für den Kunden bereitzuhalten. Diese sind von Zoofachhandlung zu Zoofachhandlung teils sehr unterschiedlich gestaltet. Würden Sie Österreich weit einheitliche Merkblätter bevorzugen? Ja Nein Weiß nicht 9) § 9 (1) Z 4 der TH-GewV fordert u.a. als nachzuweisende Fachkenntnisse eine mindestens einjährige einschlägige, im Umgang mit lebenden Tieren bestehende Tätigkeit. Was verstehen Sie darunter (freie Antwortmöglichkeit)? ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… 10) Die Mindestabmessungen für die (kurzfristige) Haltung von Säugetieren und Reptilien im ZFH werden unter anderem in Tierkörperlänge angegeben. Finden Sie diese Maßangaben für Ihre Kontrolle praktikabel? Ja Nein Weiß nicht 11) Punkt 1.5. der Anlage 2 der Th-GewV besagt, dass in Kleinsäugerunterkünften ein ausreichender Luftaustausch gesichert sein muss. Sind somit, Ihrer Meinung nach, geschlossene Terrarien für die Haltung von Kleinsäugern geeignet? Ja, es ist ausreichend, wenn die Terrarienwand ODER der Terrariendeckel Gitternetzteile aufweisen. Nur, wenn sowohl die Terrarienwand als auch der Terrariendeckel Gitternetzteile aufweisen. Nein. 12) Käfige, in denen Papageienvögel gehalten werden, müssen querverdrahtet sein (Punkt 2.1.2. der Anlage 2 der Th-GewV). Was verstehen Sie unter Querverdrahtung (freie Antwortmöglichkeit)? ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… 13) Entsprechend Punkt 2.4.3. der Anlage 2 der Th-GewV ist Grit als Verdauungshilfe anzubieten, wobei die Darreichungsform nicht geregelt ist. Muss Ihrer Meinung nach Grit in einem separaten Gefäß angeboten werden? Ja Nein Weiß nicht 14) Entsprechend Punkt 2.6. der Anlage 2 der Th-GewV muss den Vögeln tägliche frische Bademöglichkeit zur Verfügung stehen. Alternativ dürfen sie mit Wasser besprüht werden. Wie gehen Sie im Vollzug mit dieser Regelung um (freie Antwortmöglichkeit)? ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… Anhang A.16 3/6 FB Kontrollorgane 15) Überprüfen Sie in ZFH mit Aquaristik die Wasserparameter von Aquarien? Ja Nein 15a) Falls Ja, welche Parameter überprüfen Sie (inkl. Angabe des verwendeten Hilfsmittels, freie Antwortmöglichkeit)? …………………………………………………………………………………………… …….……………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… 16) Überprüfen Sie in ZFH mit Terraristik die Temperatur in Terrarien? Ja Nein 17) Überprüfen Sie in ZFH mit Terraristik die relative Luftfeuchtigkeit in Terrarien? Ja Nein 18) Wie überprüfen Sie, ob es sich bei Reptilien um Wildfänge oder Nachzuchten handelt (freie Antwortmöglichkeit)? ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… 19) Nach welchen Kriterien überprüfen Sie die Beleuchtung in Unterkünften von Reptilien (freie Antwortmöglichkeit)? ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… 20) Welche gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Zoofachhandels finden Sie persönlich nicht vollziehbar (bitte Angaben mit Begründung; freie Antwortmöglichkeit)? ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… Personenbezogene Fragen 21) Welchem Bundesland ist Ihre Dienststelle zugeordnet? Burgenland Salzburg Wien Anhang A.16 Kärnten Steiermark Niederösterreich Tirol Oberösterreich Vorarlberg 4/6 FB Kontrollorgane 22) Seit wie vielen Jahren sind Sie als Kontrollorgan im Zoofachhandel tätig? Seit ……… Jahr(en). 23) Wie viele ZFH mit Lebendtierhaltung kontrollieren Sie durchschnittlich in einem Jahr? Durchschnittlich ………. Zoofachhandlungen. 24) Für den landwirtschaftlichen Bereich gibt es seit Juli 2006 Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung des Tierschutzes. Würden Sie es begrüßen, wenn auch für den Bereich Zoofachhandel solche zur Verfügung stehen würden? Ja Nein Weiß nicht 25) Finden Sie das Weiterbildungsangebot für Ihre Kontrolltätigkeit im ZFH ausreichend? Ja Nein Weiß nicht 26a) Falls Nein, in welchen Bereichen würden Sie ein vermehrtes Angebot an Weiterbildung begrüßen? Haltungsansprüche von Tiererkennung von Säugetieren Säugetieren exotischen Kleinsäugern exotischen Kleinsäugern Vögeln Vögeln Reptilien Reptilien Süßwasserfischen Süßwasserfischen Meerwasserfischen Meerwasserfischen Amphibien Amphibien wirbellosen Tieren (z.B. Spinnen) wirbellosen Tieren (z.B. Spinnen) Terrarientechnik Aquarientechnik Sonstige: …………………………………………………. 26) In welchen Bereichen Ihrer Kontrolltätigkeit im ZFH würden Sie sich Unterstützung wünschen (freie Antwortmöglichkeit)? ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… Anhang A.16 5/6 FB Kontrollorgane 27) Würden Sie die Einführung eines Labelsystems zur Auszeichnung guter Zoofachgeschäfte, welches von einer unabhängigen Stelle vergeben und kontrolliert wird, begrüßen? Ja Nein Weiß nicht Abschließend möchten wir Ihnen hier noch ein wenig Raum geben für zusätzliche Kommentare, Anregungen, Wünsche & Beschwerden (diese können Sie auch gerne unter [email protected] an uns senden): ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihren konstruktiven Input!! Ihr Team ProZoo Kontakt: Dr. med. vet. Daniela Lexer & Dr. med. vet. Claudia Schmied Team ProZoo Institut für Tierhaltung & Tierschutz Veterinärmedizinische Universität Wien Veterinärplatz 1 1210 Wien T 01/25077-4910 o. 4901 F 01/25077-4990 [email protected] www.prozoo.at PS: Wenn Sie an einem persönlichen Feedback von unserer Seite interessiert sind, können Sie hier Ihre Daten angeben: Name: …………………………………….. Telefon: …………………………………… Email: ……………………………………… Anhang A.16 6/6 Feedback Checkliste Selbstevaluierung Feedback zum Testlauf der Selbstevaluierungscheckliste Am Institut für Tierhaltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird derzeit im Rahmen des Forschungsprojekts „ProZoo – Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf das Tierschutzgesetz“ (www.prozoo.at) eine Checkliste zur Selbstevaluierung der Tierhaltung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit entwickelt. Wir bitten Sie, den beiliegenden Entwurf für diese Checkliste in Ihrem Geschäft zu erproben und uns als Hilfestellung anschließend die hier aufgelisteten Fragen zu beantworten!! Die nachfolgenden Fragen sollen uns darüber informieren, ob die von uns angefertigte Checkliste eine praktikable Lösung zur Selbstevaluierung im Zoofachhandel (ZFH) mit Lebendtierhaltung bietet. Wir ersuchen Sie daher, die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Sollten Unklarheiten auftreten, so können Sie sich jeder Zeit an uns wenden (Kontakt siehe letzte Seite). Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 7.11. 2008 per Post, per Fax oder per Email zurück. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!! 1) Finden Sie die vorliegende Checkliste hilfreich für die Beurteilung Ihres Geschäfts im Hinblick auf das Tierschutzgesetz und die für Ihren Bereich relevanten Verordnungen? Ja Nein – falls Nein: Begründung / Vorschläge: ……………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………… 2) Wie schätzen Sie die Bedienerfreundlichkeit der vorliegenden Checkliste ein? Ist Sie übersichtlich gestaltet und gut strukturiert? Ja Nein – falls Nein: Begründung / Vorschläge: …………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… 3) Finden Sie, dass die angeführten Punkte klar formuliert und eindeutig zu beurteilen sind? Ja Nein – falls Nein: Begründung / Vorschläge: …………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… 4) Finden Sie, dass relevante Punkte in der Checkliste fehlen? Ja Nein – falls Ja: Welche? …………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… Anhang A.17 1/3 Feedback Checkliste Selbstevaluierung 5) Wäre eine Ausfüllhilfe von Nöten? Nein Ja – falls Ja: Begründung / Vorschläge: …………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… Falls Ja: Zu welchen Punkten wäre eine derartige Ausfüllhilfe mit genaueren Informationen notwendig (Bitte, Fragennummern angeben)? …………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………… 6) In welcher Form würden Sie die Checkliste bevorzugt ausfüllen? handschriftlich direkt auf Zettel elektronisch in Word-Checkliste anderes: ……………………………………………………………………………. 7) Wann / wie oft würden Sie eine solche Checkliste verwenden?? regelmäßig bei Anlieferung neuer Tiere wenn neue Tierart im Geschäft unabhängig von Tierneuzugängen, in regelmäßigen Abständen, und zwar… monatlich quartalsmäßig halbjährlich einmal pro Jahr anderes: ……………………………………………………………………………. 8) Würden Sie es begrüßen, wenn die kontrollierende Behörde (Amtstierärzte,…) dieselbe / eine ähnliche Checkliste zur Evaluierung des Zoofachhandels verwenden würde? Ja Nein Weiß nicht Begründung / Vorschläge: ……………………………………………………………… ………………………………….……………………………………………………………… 9) Gibt es Punkte in dieser Checkliste / im Tierschutzgesetz, die Sie im Zoofachhandel für nicht durchführbar halten? Ja Nein – falls Ja: Welche? ………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………… Anhang A.17 2/3 Feedback Checkliste Selbstevaluierung Abschließend möchten wir Ihnen hier noch ein wenig Raum geben für zusätzliche Kommentare, Anregungen, Wünsche & Beschwerden (diese können Sie auch gerne unter [email protected] an uns senden): ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihren konstruktiven Input!! Ihr Team ProZoo Kontakt: Dr. med. vet. Daniela Lexer & Dr. med. vet. Claudia Schmied Team ProZoo Institut für Tierhaltung & Tierschutz Veterinärmedizinische Universität Wien Veterinärplatz 1 1210 Wien T 01/25077-4910 o. 4901 F 01/25077-4990 [email protected] www.prozoo.at PS: Wenn Sie an einem persönlichen Feedback von unserer Seite interessiert sind, können Sie hier Ihre Daten angeben: Name: …………………………………….. Adresse: …………………………………... Telefon: …………………………………… Email: ……………………………………… Anhang A.17 3/3 Anhang A.18 Checkliste zur Selbstevaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel Stand 30. November 2008 Die Gewerbetreibenden sind für die artgemäße Haltung, den Schutz und das Wohl der von ihnen im Rahmen der Gewerbeausübung gehaltenen Tiere im Sinne des Tierschutzgesetzes verantwortlich (§ 2 TH-GewV). Anmerkung zur Checkliste Anhand der vorliegenden Checkliste können die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an eine Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten von ZoofachhändlerInnen im Zuge einer Selbstevaluierung überprüft werden. Die rechtlichen Grundlagen für diese Checkliste sind: • das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (TSchG) • 2. Tierhaltungsverordnung, gegebenenfalls 1. Tierhaltungsverordnung (THV) • die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (TH-GewV) Wenn Sie alle Punkte mit JA beantworten können, sind die gesetzlichen Mindestanforderungen in Ihrem Geschäft erfüllt. Die Checkliste dient der Eigenkontrolle und soll Feedback zu eventuell vorhandenen Schwachstellen in Bereichen der Tierhaltung geben (Achtung: Punkte, die Sie mit NEIN beantworten!). Die Checkliste besteht aus folgenden Abschnitten: • I. Allgemeiner Teil • II. Hunde • III: Katzen • IV. Kleinsäuger • V. Vögel • VI. Reptilien • VII. Amphibien – Schwanzlurche und Froschlurche • VIII. Zierfische – Süßwasser • IX. Zierfische – Meerwasser • X. Futtertiere Evaluiert von Nachname Position der/s Evaluierenden Evaluiert am ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Seite 2 Seite 4 Seite 7 Seite 10 Seite 13 Seite 17 Seite 20 Seite 22 Seite 24 Seite 26 Vorname Geschäftsinhaber(in) Geschäftsführer(in) Verantwortliche Tierbetreuungsperson Tag Monat Version 1.0 Jahr Stand 30.11. 2008 1 / 26 Anhang A.18 I. ALLGEMEINER TEIL A Allgemeines 1 Bescheid über die Bewilligung nach § 23 des TSchG liegt vor. § 31 (1) TSchG 2 Eine ausreichende Anzahl von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen ist regelmäßig und dauernd im Geschäft tätig. § 31 (2) TSchG 3 Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen werden geführt. § 21 (1) TSchG 4 Sofern Säugetiere, Vögel oder Reptilien vorhanden sind, werden Aufzeichnungen über die Anzahl toter Tiere geführt. § 21 (1) TSchG 5 Tiere mit Qualzuchtmerkmalen werden nicht zum Kauf angeboten. § 5 (2) Z 1 TSchG 6 Tiere, die ihrer Art nach für die Tierhaltung ungeeignet sind, werden nicht gehalten. § 7 (1) TH-GewV 7 Kommentar Tiere, an denen verbotene Eingriffe (z.B. Durchtrennen der Stimmbänder, Kupieren des Schnabels, Entfernen der Krallen & Zähne, Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres) vorgenommen wurden, werden nicht zum Verkauf angeboten. § 7 (2) TH-GewV 8 Zu allen im Verkauf angebotenen Tierarten liegen Merkblätter mit Informationen über Haltung & Pflege, Artenschutzbestimmungen & behördliche Bewilligungs- oder Anzeigepflichten für den Kunden auf. § 8 TH-GewV 9 In Tierhaltungsräumen wird nicht geraucht. § 6 (3) TH-GewV B Ausstattung der Geschäftsräume 1 Gesonderte Unterkünfte zur Absonderung kranker Tiere sind vorhanden. § 4 Z 1 TH-GewV 2 Kalt- & Warmwasseranschluss ist vorhanden. § 4 Z 2 TH-GewV 3 Räume / Unterkünfte mit Tierhaltung sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 4 Fenster der Tierhaltungsräume haben geeigneten Sonnenschutz. § 4 Z 7 TH-GewV 5 Schaufenster haben geeigneten Sonnenschutz. § 4 Z 7 TH-GewV C Kurzfristige Haltung von Tieren 1 Aufzeichnungen über das Einbringdatum der Tiere in die Unterkünfte liegen vor. § 5 (1) Z 3 TH-GewV 2 Diese Aufzeichnungen können von der Behörde jederzeit eingesehen werden. § 5 (1) Z 4 TH-GewV 3 Säugetiere werden in Unterbringungen zur kurzfristigen Haltung nicht länger als 3 Monate gehalten. § 5 (1) Z 5 TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Keine Fenster Kein Schaufenster Stand 30.11. 2008 2 / 26 Anhang A.18 4 Vögel werden in Unterbringungen zur kurzfristigen Haltung nicht länger als 3 Monate gehalten. § 5 (1) Z 5 TH-GewV 5 Es handelt sich nicht um Wildfänge (ausgenommen Fische). § 5 (1) Z 6 TH-GewV 6 Von Privatpersonen zur kurzfristigen Betreuung übernommene Tiere werden vom Verkaufsraum räumlich getrennt gehalten. § 5 (2) TH-GewV D Betreuung von Tieren 1 Tiere werden in straßenseitigen Schaufenstern nicht präsentiert. § 6 (4) TH-GewV Kein Schaufenster 2 Tiere werden nach Geschäftsschluss nicht im Schaufensterbereich präsentiert. § 6 (4) TH-GewV Kein Schaufenster 4 Tiere werden nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben. § 7 (5) TH-GewV 5 Im Geschäftsbereich sich frei bewegende Tiere können diesen nicht verlassen, weder sich selbst verletzen noch andere zu Schaden bringen oder in schwere Angst versetzen. § 6 (5) TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 3 / 26 Anhang A.18 II. HUNDE keine Hunde in der Betriebsstätte A Allgemeines 1 Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Hunden zum Zwecke des Verkaufs liegt vor. § 31 (5) TSchG 2 Hunde werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt. § 31 (5) TSchG Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Hunde bis zu einem Alter von maximal 21 Wochen gehalten. § 5 (1a) TH-GewV Keine vorhanden 3 4 Hunde ab einem Alter von 22 Wochen werden unter den Mindestanforderungen der 2. THV Anlage 1 gehalten. Keine vorhanden 5 Hunde zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. § 5 (1) Z 1 TH-GewV 6 Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind vom Zoofachhändler überprüft worden. § 7a (3) Z 1 TH-GewV 7 Namen und Anschrift des Züchters und / oder des Zwischenhändlers sind vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 2 TH-GewV 8 Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 4 TH-GewV 9 Das Datum der Weitergabe ist vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 5 TH-GewV 10 Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden Person sind vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 6 TH-GewV Kommentar Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, 11 Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern 12 geschützt. § 6 (1) TH-GewV Hunde werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich getrennt 13 gehalten. § 7a (1) Z 5 TH-GewV Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren 14 untergebracht. § 7a (1) Z 7 TH-GewV Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung eines 15 Mitarbeiters der Zoofachhandlung. § 7a (1) Z 4 TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einem Veterinärmediziner liegt vor. § 7a (2) TH-GewV 2 Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. § 7a (1) Z 2 TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 4 / 26 Anhang A.18 3 Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. § 7a (1) Z 2 TH-GewV 4 Alle Neuzugänge werden binnen 2 Werktagen nach Einbringung in die Zoofachhandlung vom Betreuungstierarzt klinisch untersucht. § 7a (4) TH-GewV 5 Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die Übereinstimmung der Dokumente und der Gesundheitszustand überprüft und dokumentiert. § 7a (4) Z 1,2 TH-GewV 6 Eine Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind liegt vor. § 7a (4) Z 2 TH-GewV 7 Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene Eingriffe überprüft worden. § 7a (4) Z 2 TH-GewV 8 Für jeden Hund liegt ein seitens des Betreuungstierarztes dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit anderen Tiergruppen derselben Tierart liegt vor. § 7a (5) Z 1 TH-GewV 9 Den Hunden steht jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung. Anlage 1 Abschnitt 1.5. (1) 2. THV Die Hunde werden mit Futter in ausreichender Menge und 10 Qualität versorgt. Anlage 1 Abschnitt 1.5. (2) 2. THV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich 11 ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.1. TH-GewV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich 12 ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.1. TH-GewV 13 Mit allen Hunden ab der 12. Lebenswoche wird täglich mindestens 2 x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für mindestens 10 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit zum Harn- und Kotabsatz). Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.2. TH-GewV 14 Mit allen Hunden ab der 16. Lebenswoche wird täglich mindestens 3 x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für mindestens 15 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit zum Harn- und Kotabsatz). Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.3. TH-GewV C Sozialkontakt 1 Bei allen Hunden wird der für deren jeweilige Entwicklungsperiode notwendige Sozialkontakt mit Menschen sichergestellt. Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.4. TH-GewV 2 Alle Hundewelpen aus einem Wurf werden in einem Raum gehalten. Anlage 4 Abschnitt I. Z 2. TH-GewV 3 Eine Vergesellschaftung mit anderen Hunden wird frühestens nach einer Woche Aufenthalt im Geschäft und nach tierärztlicher Freigabe durchgeführt. Anlage 4 Abschnitt I. Z 2. TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Keine Vergesellschaftung mit anderen Hunden Stand 30.11. 2008 5 / 26 Anhang A.18 D Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Alle Räume mit Hundehaltung sind allseitig von Wänden mit einer Höhe von mindestens 2,5 m abgegrenzt. § 7a (1) Z 3 TH-GewV 3 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 6 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 7 Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten. § 7a (1) Z 6 TH-GewV 8 Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert. § 7a (1) Z 8 TH-GewV Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung E Dauer der Haltung max. 3 Monate; Alter der Hunde max. 21 Wochen (§ 4 I. Z 3 TH-GewV) 1 Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; Gesamtkörpergewicht unter 40 kg; max. Alter 21 Wochen) 6 m2 2 Mindestfläche für jede weitere Tier bis 5 kg 1 m2 3 Mindestfläche für jede weitere Tier über 5 kg 4 Mindesthöhe des Raumes ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Anzahl Unterkünfte nicht erfüllt 1,5 m2 2,5 m Version 1.0 Stand 30.11. 2008 6 / 26 Anhang A.18 III. KATZEN keine Katzen in der Betriebsstätte A Allgemeines 1 Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Katzen zum Zwecke des Verkaufs liegt vor. § 31 (5) TSchG 2 Katzen werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt. § 31 (5) TSchG Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Katzen bis zu einem Alter von maximal 21 Wochen gehalten. § 5 (1a) TH-GewV Keine vorhanden 3 4 Katzen ab einem Alter von 22 Wochen werden unter den Mindestanforderungen der 2. THV Anlage 1 gehalten. Keine vorhanden 5 Katzen zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. § 5 (1) Z 1 TH-GewV 6 Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind vom Zoofachhändler überprüft worden. § 7a (3) Z 1 TH-GewV 7 Namen und Anschrift des Züchters und / oder des Zwischenhändlers sind vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 2 TH-GewV 8 Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 4 TH-GewV 9 Das Datum der Weitergabe ist vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 5 TH-GewV 10 Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden Person sind vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 6 TH-GewV Kommentar Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, 11 Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern 12 geschützt. § 6 (1) TH-GewV Katzen werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich 13 getrennt gehalten. § 7a (1) Z 5 TH-GewV Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren 14 untergebracht. § 7a (1) Z 7 TH-GewV Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung eines 15 Mitarbeiters der Zoofachhandlung. § 7a (1) Z 4 TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einem Veterinärmediziner liegt vor. § 7a (2) TH-GewV 2 Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. § 7a (1) Z 2 TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 7 / 26 Anhang A.18 3 Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. § 7a (1) Z 2 TH-GewV 4 Alle Neuzugänge werden binnen 2 Werktagen nach Einbringung in die Zoofachhandlung vom Betreuungstierarzt klinisch untersucht. § 7a (4) TH-GewV 5 Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die Übereinstimmung der Dokumente und der Gesundheitszustand überprüft und dokumentiert. § 7a (4) Z 1,2 TH-GewV 6 Eine Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind liegt vor. § 7a (4) Z 2 TH-GewV 7 Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene Eingriffe überprüft worden. § 7a (4) Z 2 TH-GewV 8 Bei allen Neuzugängen wird eine Coronavirusuntersuchung durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. § 7a (4) Z 4 TH-GewV 9 Für jede Katze liegt ein seitens des Betreuungstierarztes dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit anderen Tiergruppen derselben Tierart liegt vor. § 7a (5) Z 1 TH-GewV Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem 10 Futter versorgt. Anlage 1 Abschnitt 2 (5) 2. THV Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem 11 Wasser versorgt. Anlage 1 Abschnitt 2 (5) 2. THV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich 12 ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 II. Z 1.1. TH-GewV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich 13 ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 II. Z 1.1. TH-GewV C Sozialkontakt 1 Bei allen Katzen wird der für deren jeweilige Entwicklungsperiode notwendige Sozialkontakt mit Menschen sichergestellt. Anlage 4 II. Z 1.4. TH-GewV 2 Alle Katzenwelpen aus einem Wurf werden in einem Raum gehalten. Anlage 4 II. Z 2. TH-GewV 3 Eine Vergesellschaftung mit anderen Katzen wird frühestens nach einer Woche Aufenthalt im Geschäft, nach tierärztlicher Freigabe und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Coronavirusuntersuchung (FIP) durchgeführt. Anlage 4 II. Z 2. TH-GewV D Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Keine Vergesellschaftung mit anderen Katzen Stand 30.11. 2008 8 / 26 Anhang A.18 2 Alle Räume mit Katzenhaltung sind allseitig von Wänden mit einer Höhe von mindestens 2,5 m abgegrenzt. § 7a (1) Z 3 TH-GewV 3 Alle Räume für die Katzenhaltung sind durch Einrichtungsgegenstände dreidimensional strukturiert und tragen den Bedürfnissen von Katzen Rechnung. Anlage 4 II. Z 3. TH-GewV 4 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 6 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 7 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 8 Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten. § 7a (1) Z 6 TH-GewV 9 Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert. § 7a (1) Z 8 TH-GewV Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung E Dauer der Haltung max. 3 Monate; Alter der Katzen max. 21 Wochen (Anlage 4 II. Z 4. TH-GewV) 1 Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; max. Alter 21 Wochen) 6 m2 2 Mindestfläche für jedes weitere Tier 1 m2 3 Mindesthöhe des Raumes ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Anzahl Unterkünfte nicht erfüllt 2,5 m Version 1.0 Stand 30.11. 2008 9 / 26 Anhang A.18 II. KLEINSÄUGER keine Kleinsäuger im Geschäft A Allgemeines 1 Kleinsäuger zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. § 5 (1) Z 1 TH-GewV 2 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 3 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 4 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Die Tiere werden mit einer ausreichenden Menge an art- & altersgerechter Nahrung versorgt. Anlage 2 Z 1.4.1. TH-GewV 2 Die Tiere haben ständig Zugang zu Wasser in Trinkwasserqualität. Anlage 2 Z 1.4.1. TH-GewV 3 Allen Kleinsäugern wird Wasser täglich frisch angeboten. Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV 4 Trinkwasser wird in Trinkflaschen oder standfesten offenen Gefäßen angeboten. Anlage 2 Z 1.4.3. TH-GewV 5 Alle Trinkgefäße werden täglich gereinigt. Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV 6 Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung des Inhaltes vermieden wird. Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV 7 Futterheu wird in einer Raufe angeboten. Anlage 2 Z 1.4.2. TH-GewV 8 Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart. Anlage 2 Z 1.5. TH-GewV C Sozialkontakt 1 Sozial lebende Kleinsäuger (z.B. Meerschweinchen, Kaninchen) werden nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe gehalten. Anlage 2 Z 1.6.1. TH-GewV 2 Solitär lebende Tierarten werden einzeln gehalten (z.B. Goldhamster). Anlage 2 Z 1.6.2. TH-GewV Keine solitär lebenden Tiere 3 Unverträgliche Tiere werden einzeln gehalten. Anlage 2 Z 1.6.2. TH-GewV Keine unverträglichen Tiere D Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (zB scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Kommentar Version 1.0 Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Nicht erforderlich Keine sozial lebenden Tiere Stand 30.11. 2008 10 / 26 Anhang A.18 3 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 5 In allen Unterbringungen ist ein ausreichender Luftaustausch ohne Zugluftbildung sichergestellt. Anlage 2 Z 1.5. TH-GewV 6 In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher & saugfähiger Einstreu bedeckt. Anlage 2 Z 1.1.1. TH-GewV 7 Heu wird als Einstreu nur verwendet, wenn Heu fressenden Tieren Futterheu in einer Raufe angeboten wird. Anlage 2 Z 1.1.2. TH-GewV 8 Mineralische Katzenstreu, Torfmull, Sand & Futter werden nicht als Einstreu verwendet. Anlage 2 Z 1.1.3. TH-GewV 9 Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten werden allen Tieren geboten. Die Rückzugsmöglichkeiten können von allen Tieren gleichzeitig genützt werden. Anlage 2 Z 1.2. TH-GewV 10 Allen Nagetieren steht geeignetes Nagematerial ständig zur Verfügung (z.B. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein). Anlage 2 Z 1.3. TH-GewV 11 Allen Kaninchen steht geeignetes Nagematerial ständig zur Verfügung (z.B. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein). Anlage 2 Z 1.3. TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Keine Heufresser Stand 30.11. 2008 11 / 26 Anhang A.18 E Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate) Tierart Anzahl Unterkünfte Mindestgrundfläche (m2) Anzahl nicht erfüllt Mindesthöhe (m) Anzahl nicht erfüllt Mindestfläche / Tier (m2) Mindestfläche für jedes weitere Tier (m2) Zwergkaninchen 0,5 0,5 L2 x L1,5 L0,5 x L0,5 Meerschweinchen 0,5 0,5 L2 x L1,5 L0,5 x L0,5 Degu 0,5 0,5 L2 x L1,5 L0,5 x L0,5 Goldhamster 0,1 0,3 L3 x L3 L x L0,5 Zwerghamster 0,1 0,3 L3 x L3 L x L0,5 Mäuse 0,1 0,3 L3 x L3 L x L0,5 Gerbils 0,2 0,3 L5 x L5 L5 x L Ratten 0,2 0,3 L5 x L5 L5 x L 0,25 0,8 L4 x L2 L x L0,5 0,5 0,6 L2,5 x L2 L x L0,5 Streifenhörnchen Chinchillas L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz Beispiel: Unterkunft mit Länge=120cm, Breite=70cm, Höhe=60cm für 6 Zwergkaninchen (L=15cm) Fläche=0,84m2 Mindestfläche von 0,5m2 erfüllt Mindesthöhe von 0,5m erfüllt Mindestfläche/Tier und jedes weitere Tier: (0,15x2)x(0,15x1,5)+5x(0,15x0,5)x(0,15x0,5)= 0,675+0,028= 0,703m2, erfüllt. ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 12 / 26 Anzahl nicht erfüllt Anhang A.18 III. VÖGEL keine Vögel im Geschäft A Allgemeines 1 Vögel zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. § 5 (1) Z 1 TH-GewV 2 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 3 Unterkünfte & Inventar werden mindestens 1 x wöchentlich gründlich gereinigt. Anlage 2 Z 2.1.3. TH-GewV 4 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 5 Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart. Anlage 2 Z 2.5.1. TH-GewV 6 Glasvitrinen haben entsprechend große Be- & Entlüftungsöffnungen. Anlage 2 Z 2.5.2. TH-GewV 7 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV 8 Vögel aus Handaufzucht werden nicht angeboten. § 7 (4) TH-GewV 9 Der Standort der Unterkünfte ist hell und zugluftfrei. Anlage 2 Z 2.1.4. TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Alle Vögel werden art- & altersgerecht gefüttert. Anlage 2 Z 2.4.1. TH-GewV 2 Allen Vögeln wird Futter täglich frisch angeboten. Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV 3 Körnerfresser erhalten regelmäßig ungespritztes Grün- & Saftfutter. Anlage 2 Z 2.4.1. TH-GewV 4 Grit wird angeboten. Anlage 2 Z 2.4.3. TH-GewV 5 Alle Vögel werden artgerecht getränkt. 6 Allen Vögeln wird Wasser täglich frisch verabreicht. Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV 7 Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung des Inhaltes vermieden wird. Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV 8 Auch rangniedere Tiere haben jederzeit Zugang zu Futter & Wasser. Anlage 2 Z 2.4.4. TH-GewV C Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Alle Käfige haben eine rechteckige Grundfläche. Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Kommentar Version 1.0 Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Keine Glasvitrinen Stand 30.11. 2008 13 / 26 Anhang A.18 3 Alle Käfige von weniger als 1 m2 Grundfläche sind von mindestens einer Seite nicht einsehbar. Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV 4 Alle Käfige sind in einer Höhe von mindestens 60 cm aufgestellt (ausgenommen Volieren ab 1,5 m Höhe). Anlage 2 Z 2.1.5. TH-GewV 5 Vögel werden nicht in Rundvolieren < 2m Durchmesser gehalten. Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV 6 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 7 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 8 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 9 In Räumen mit Vogelhaltung finden sich keine Beleuchtungskörper, die bei den Tieren einen Stroboskopeffekt bewirken. § 4 Z 6 TH-GewV 10 Alle Käfige haben eine Vergitterung aus korrosionsbeständigem Material. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV 11 Die Gitterweite & -festigkeit entspricht der Größe der gehaltenen Vögel. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV 12 Papageienvögel werden in Käfigen mit Querverdrahtung gehalten. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV 13 In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher Einstreu bedeckt. Anlage 2 Z 2.2.1. TH-GewV 14 Bei Weichfressern wird Sand nicht als Einstreu verwendet. Anlage 2 Z 2.2.2. TH-GewV Keine Weichfresser 15 Bodenlebende Vögel haben die Möglichkeit zum Scharren. Anlage 2 Z 2.2.3. TH-GewV Keine bodenlebende Vögel 16 Der Durchmesser der Sitzstangen entspricht der Größe der gehaltenen Vögel. Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV 17 In jedem Käfig befinden sich mindestens 2 in unterschiedlicher Höhe und versetzt zueinander angebrachte Sitzstangen. Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV 18 In den Unterbringungen befinden sich verzweigte Naturäste aus gesundheitlich unbedenklichem Material. Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV 19 Allen Vögeln wird täglich eine frische Bademöglichkeit geboten. Anlage 2 Z 2.6. TH-GewV Stattdessen C20 20 Wenn keine Bademöglichkeit, dann werden die Vögel mit Wasser besprüht. Anlage 2 Z 2.6. TH-GewV Stattdessen C19 21 Allen Vögeln werden geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Anlage 2 Z 2.7. TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stattdessen C18 Stand 30.11. 2008 Stattdessen C17 14 / 26 Anhang A.18 E Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate) Tierart Sperlingsvögel Finkenvögel Sittiche Zwergpapageien (bis 30 cm KopfSchwanz-Länge) Papageien Amazonenpapageien Graupapageien Anzahl Unterkünfte 0,15 (für 1-6 Vögel) 0,15 (für 1-6 Vögel) 0,2 (für 1-3 Vögel) 0,2 (für 1-3 Vögel) 0,5 (für 1-3 Vögel) 0,5 (für 1-3 Vögel) 0,5 (für 1-3 Vögel) Kl. Kakadus 0,5 (über 30cm) (für 1-3 Vögel) Große Kakadus Aras Wachteln Zwergwachteln Anzahl nicht erfüllt Mindestgrundfläche (m2) 1,5 (für 1- 2 Vögel) 1,5 (für 1- 2 Vögel) 0,5 (für 1-10 Vögel) 0,5 (für 1-10 Vögel) ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Mindesthöhe (m) Anzahl nicht erfüllt Mindestfläche für jedes weitere Tier (m2) 0,4 0,04 0,4 0,04 0,4 0,05 0,4 0,05 1,5 0,25 1,5 0,25 1,5 0,25 1,5 0,25 2,0 0,45 2,0 0,45 0,4 0,05 0,4 0,05 Stand 30.11. 2008 15 / 26 Anzahl nicht erfüllt Anhang A.18 Beispiel: Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 Wellensittiche Fläche=0,28m2 Mindestfläche (für max. 3 Vögel) von 0,2m2 erfüllt Mindesthöhe von 0,4m erfüllt Mindestfläche für jedes weitere Tier: 3x0,05=0,15m2 +0,2m2=0,35m2, nicht erfüllt In der beschriebenen Unterkunft dürften maximal 4 Wellensittiche untergebracht werden (0,2+0,05=0,25m2) ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 16 / 26 Anhang A.18 IV. REPTILIEN keine Reptilien im Geschäft A Allgemeines 1 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 2 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 3 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Das Klima (Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit) in den Unterkünften entspricht der jeweils gehaltenen Art. § 5 (4) 2.THV 5 Eine nächtliche Temperaturabsenkung in der Unterbringung ist sichergestellt. § 5 (4) 2.THV 6 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 7 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV 8 Nur Reptilien, die futterfest sind, werden zum Verkauf angeboten. § 7 (3) TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Die Tiere werden artgerecht gefüttert. § 5 (9) 2.THV 2 Die Tiere werden argerecht getränkt. § 5 (9) 2.THV 3 Sofern es die Tierart erfordert, wird deren Unterkunft 1 x täglich mit Wasser übersprüht. 4 Das Wohlbefinden der Reptilien wird regelmäßig kontrolliert. 5 Tiere werden entsprechend ihrer sozialen Struktur gehalten. § 5 (12) 2.THV 6 Solitär lebende Reptilienarten werden einzeln gehalten. C Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Der verwendete Bodengrund entspricht ihren artspezifischen Bedürfnissen. § 5 (10) Z 1 2.THV 3 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Sofern erforderlich, sind HQI- Strahler im Terrarium vorhanden. 5 Sofern erforderlich, sind Wärmestrahler im Terrarium vorhanden. 6 Sofern erforderlich, sind UV-Strahler im Terrarium vorhanden. 7 Die Ausstattung bietet Versteckmöglichkeiten. § 5 (10) Z 2 2.THV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Kommentar Version 1.0 Keine solitär lebenden Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich Stand 30.11. 2008 17 / 26 Anhang A.18 8 Sofern erforderlich, ist eine entsprechende Bademöglichkeit vorhanden. § 5 (10) Z 3 2.THV 9 Sofern erforderlich gibt es Klettermöglichkeiten in geeigneter Größe und Dimension. § 5 (10) Z 4 2.THV 10 Sofern erforderlich oder möglich sind die Unterbringungen bepflanz. § 5 (10) Z 5 2.THV 11 Für die Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen gibt es spezielle Eiablagemöglichkeiten. § 5 (10) Z 6 2.THV 12 Sofern erforderlich gibt es Sichtschutzeinrichtungen innerhalb des Geheges bzw. zwischen den einzelnen Gehegen. § 5 (10) Z 7 2.THV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 18 / 26 Anhang A.18 D Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate) Tierart Landschildkröte Anzahl Unterkünfte Mindestgrundfläche (m2) Anzahl nicht erfüllt Mindesthöhe (Wassertiefe bei Wasserschildkröten) (m) Anzahl nicht erfüllt Mindestfläche / Tier (m2) Mindestfläche für jedes weitere Tier (m2) 0,18 0,3 L3 x L3 L3 x L 0,06 0,3 L2 x L LxL 0,12 0,1 L3 x L2 L2 x L Bodenschlangen 0,18 0,6 LS0,66 x LS0,5 LS0,2 x LS0,1 Kletternde Schlangen 0,18 0,8 LS0,66 x LS0,5 LS0,2 x LS0,1 Bodenlebende Echsen 0,18 0,35 LS2 x LS2 LS0,5 x LS0,5 Kletternde Echsen 0,18 0,6 LS2 x LS LS0,5 x LS0,2 Wasserschildkröte Landteil Wasserschildkröte Wasserteil L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz; LS = Körperlänge des Tieres mit Schwanz Beispiel: Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 griechische Landschildkröten (L=10cm) Fläche=0,28m2, Mindestfläche von 0,18m2 erfüllt, Mindesthöhe von 0,4m erfüllt Mindestfläche/Tier: (0,1x3)x(0,1x3)=0,09m2 + 5x(0,1x3)x(0,1)=0,15m2 = 0,24m2, erfüllt ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 19 / 26 Anzahl nicht erfüllt Anhang A.18 VII. AMPHIBIEN – SCHWANZLURCHE & FROSCHLURCHE keine Amphibien im Geschäft A Allgemeines 1 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 2 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 3 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 6 Unterkünfte verfügen über ausreichend große Lüftungsflächen. § 6 (5) 2.THV 7 Unterkünfte sind mit Wasser- und Landteil ausgestattet (ausgenommen rein wasserlebende Arten). § 6 (2) 2.THV 8 Ausschließlich wasserlebende Arten werden wie Süßwasserfische gehalten. § 6 (2) 2.THV 9 Klima- und Wasserverhältnisse sind an die Heimatgebiete der jeweils gehaltenen Art angepasst. § 6 (3) 2.THV Kommentar Hitzeempfindliche Arten aus tropischen Gebieten werden nicht 10 permanent über 26°C gehalten. § 6 (4) 2.THV Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern 11 geschützt. § 6 (1) TH-GewV VII a. SCHWANZLURCHE keine Schwanzlurche im Geschäft 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Die Unterkünfte sind ausbruchsicher. Anlage 4 Abschnitt 1 (3) 2.THV 3 Höhlenbewohner werden in ständiger Dunkelheit gehalten. Anlage 4 Abschnitt 1 (9) 2.THV 4 Direktes Sonnenlicht wird vermieden. Anlage 4 Abschnitt 1 (9) 2.THV 5 Die Ernährung entspricht ihren artspezifischen Bedürfnissen. Anlage 4 Abschnitt 1 (10) 2.THV 6 Auf maximale Sauberkeit wird geachtet. Anlage 4 Abschnitt 1 (11) 2.THV 7 Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den Angaben der 2. TH-V Anlage 4. 8 Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht den Vorgaben der 2. TH-V Anlage 4. ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 Kommentar 20 / 26 Anhang A.18 VII b. FROSCHLURCHE keine Froschlurche im Geschäft 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Die Unterkünfte sind ausbruchsicher. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (2) 2.THV 3 Der Bodengrund des Landteils besteht aus nicht faulendem Material (z.B. Sand, Kies, Tongranulat, Torf, Kokosfasern). Anlage 4 Abschnitt 2.1 (4) 2.THV 4 Wird im Wasserteil Bodengrund verwendet, dann handelt es sich um gewaschenen Sand oder Kies. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (4) 2.THV 5 Erwachsene Tiere werden mit Lebendnahrung gefüttert (z.B. Insekten, Würmer, Kleinkrebse). Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV 6 Larven und Jungtiere werden täglich gefüttert. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV 7 Erwachsene Tiere werden 2 bis 3 Mal pro Woche gefüttert. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV 8 Auf maximale Sauberkeit wird geachtet. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (6) 2.THV 9 Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den Angaben der 2. THV Anlage 4. Kommentar Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht 10 den Vorgaben der 2. THV Anlage 4. ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 21 / 26 Anhang A.18 IV. ZIERFISCHE – SÜSSWASSER keine Süßwasser-Fische im Geschäft A Allgemeines 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 3 Aquarien sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 6 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV 7 Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten. § 4 Z 5 TH-GewV 8 Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung (sofern Fressgewohnheiten der Fische das zulassen), entsprechender Bodengrund (Sand, Kies, Steine) und ausreichender Schwimmraum sind vorhanden. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) 2.THV 9 Technische Geräte zur Sicherung des Sauerstoffgehaltes und der Wasserqualität sind vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe). Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) 2.THV Kommentar Fische werden in Aquarien von mindestens 54 Liter gehalten 10 (unter 54 l ist verboten). Anlage 5 Abschnitt 1.1 (9) 2.THV Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den 11 Angaben der 2. THV Anlage 5 gehalten. B Betreuung von Tieren 1 Die Tiere werden artgerecht gefüttert. 2 Jungfische werden täglich gefüttert. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (17) 2.THV 3 Das Wohlbefinden der Fische wird regelmäßig kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (13) 2.THV C Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter 1 Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 2 In allen Aquarien beträgt der Nitrat-Gehalt maximal 150 mg/l. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 3 In allen Aquarien entsprechen Werte für Gesamthärte (GH), Karbonathärte (KH) und pH-Wert den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Keine Jungfische Version 1.0 Stand 30.11. 2008 22 / 26 Anhang A.18 4 In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart. Anlage 2 Z 3.1.2. TH-GewV 5 Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird durchgeführt. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV 6 Die Beckentemperatur wird täglich überprüft. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV 7 Härte, Nitratwert & pH-Wert werden mindestens 14-tägig kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV D Vergesellschaftung 1 Jede Fischart wird entsprechend ihrer natürlichen Sozialstruktur gehalten. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (12) 2.THV 2 Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind vergesellschaftet. Anlage 2 Z 3.2.1. TH-GewV 3 Einzeln gehaltene männliche Kampffische haben ein Wasservolumen von mindestens 1 Liter Wasser zur Verfügung. Anlage 2 Z 3.2.2. TH-GewV Nicht vorhanden 4 Männliche Kampffische haben keinen dauernden Sichtkontakt zu andern Kampffischmännchen. Anlage 2 Z 3.2.2. TH-GewV Nicht vorhanden ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 23 / 26 Anhang A.18 V. ZIERFISCHE – MEERWASSER keine Meerwasser-Fische im Geschäft A Allgemeines 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 3 Aquarien sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 6 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV 7 Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten. § 4 Z 5 TH-GewV 8 Technische Geräte zur Sicherung der Wasserqualität sind vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe, Kühlung, Abschäumer). Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 1 2.THV 9 Steinaufbauten mit Versteck- Ruhe- und Deckungsmöglichkeit sind vorhanden. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z2 2.THV 10 Bedarfsgemäß freier Schwimmraum ist vorhanden. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 3 2.THV Kommentar Der Bodengrund besteht aus kalkreichem schwermetallfreiem 11 Sand, Kies, Stein oder Meersand unterschiedlicher Körnung. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 4 2.THV Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den 12 Angaben der 2. THV Anlage 5 gehalten. B Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter 1 Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 2 In allen Aquarien beträgt der Nitrat-Gehalt maximal 150 mg/l. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 3 In allen Aquarien entsprechen Werte für Gesamthärte (GH), Karbonathärte (KH) und pH-Wert den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 4 In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart. Anlage 2 Z 3.1.2. TH-GewV 5 Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird nur mit Wasser gleicher Qualität durchgeführt. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 24 / 26 Anhang A.18 6 Die Beckentemperatur und technische Geräte werden täglich überprüft. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV 7 Alle Wasserparameter, ausgenommen Temperatur, werden 14tägig kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV 8 Das Wasser enthält keine Schwermetalle. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (8) THV C Vergesellschaftung 1 Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind vergesellschaftet. Anlage 2 Z 3.2.1. TH-GewV ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 25 / 26 Anhang A.18 X. FUTTERTIERE – RATTE / MAUS keine Futter-Ratten im Geschäft keine Futter-Mäuse im Geschäft A Allgemeines 1 Allen Tieren wird Wasser in Trinkwasserqualität ständig zur Verfügung gestellt. Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV 2 Allen Tieren wird Wasser täglich frisch verabreicht. Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV 3 Allen Tieren wird Futter täglich frisch verabreicht. Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV 4 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 5 Ratten als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 1 2. THV 6 Mäuse als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 1 2. THV 7 In allen Unterkünften wird eine staubfreie Einstreu verwendet. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 2 2. THV 8 In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV 9 In allen Unterkünften wird den Tieren ausreichend Nistmaterial angeboten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV 10 In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend Versteckmöglichkeiten angeboten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV Kommentar Mindestabmessungen der Unterkünfte B Ratten und Mäuse dürfen als Futtertiere unter den unten angeführten Mindestanforderungen gehalten werden, sofern die oben genannten Punkte erfüllt sind. Anlage 1 Abschnitt 5.2. 2. THV Anzahl Unterkünfte nicht erfüllt Ba RATTE 1 Mindestgrundfläche der Unterkunft 600 cm2 2 Mindestplatzbedarf pro Tier 300 cm2 3 Mindesthöhe der Unterkunft 18 cm Bb MAUS 1 Mindestgrundfläche der Unterkunft 350 cm2 2 Mindestplatzbedarf pro Tier 115 cm2 3 Mindesthöhe der Unterkunft 14 cm ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 26 / 26 Anhang A.19 Checkliste für Kontrollorgane zur Evaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel Stand 30. November 2008 Anmerkung zur Checkliste Die vorliegende Checkliste dient Kontrolltätigkeit im Zoofachhandel. dem Kontrollorgan zur Unterstützung seiner Die rechtlichen Grundlagen für diese Checkliste sind: • das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (TSchG) • 2. Tierhaltungsverordnung, gegebenenfalls 1. Tierhaltungsverordnung (THV) • die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (TH-GewV) Werden alle Punkte mit JA beantworten, so sind die gesetzlichen Mindestanforderungen in dem jeweiligen Geschäft erfüllt. Die Checkliste besteht aus folgenden Abschnitten: • I. Allgemeiner Teil • II. Hunde • III: Katzen • IV. Kleinsäuger • V. Vögel • VI. Reptilien • VII. Amphibien – Schwanzlurche und Froschlurche • VIII. Zierfische – Süßwasser • IX. Zierfische – Meerwasser • X. Futtertiere ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 Seite 3 Seite 5 Seite 8 Seite 11 Seite 14 Seite 18 Seite 21 Seite 23 Seite 25 Seite 27 1 / 27 Anhang A.19 Geschäftsname Anschrift Name der Person Geschäftsinhaber(in) Geschäftsführer(in) Verantwortliche(r) Tierbetreuende(r) Position der Person Überprüfung erfolgte durch Datum & Uhrzeit der Überprüfung Tag Monat Jahr Uhrzeit Regelkontrolle Nachkontrolle Anlassbezogen Art der Überprüfung angekündigt unangekündigt Verantwortliche Person im Geschäft anwesend? Ja Nein Begründung: Auskunft/Duldung/Mitwirkung bei der Überprüfung zufrieden stellend? Ja Nein Begründung: Zweifel an Sachkunde oder Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person? Ja Nein Begründung: Nachkontrolle erforderlich? ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Ja Version 1.0 Nein Stand 30.11. 2008 2 / 27 Anhang A.19 I. ALLGEMEINER TEIL A Allgemeines 1 Bescheid über die Bewilligung nach § 23 des TSchG liegt vor. § 31 (1) TSchG 2 Eine ausreichende Anzahl von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen ist regelmäßig und dauernd im Geschäft tätig. § 31 (2) TSchG 3 Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen werden geführt. § 21 (1) TSchG 4 Sofern Säugetiere, Vögel oder Reptilien vorhanden sind, werden Aufzeichnungen über die Anzahl toter Tiere geführt. § 21 (1) TSchG 5 Tiere mit Qualzuchtmerkmalen werden nicht zum Kauf angeboten. § 5 (2) Z 1 TSchG 6 Tiere, die ihrer Art nach für die Tierhaltung ungeeignet sind, werden nicht gehalten. § 7 (1) TH-GewV 7 Kommentar Tiere, an denen verbotene Eingriffe (z.B. Durchtrennen der Stimmbänder, Kupieren des Schnabels, Entfernen der Krallen & Zähne, Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres) vorgenommen wurden, werden nicht zum Verkauf angeboten. § 7 (2) TH-GewV 8 Zu allen im Verkauf angebotenen Tierarten liegen Merkblätter mit Informationen über Haltung & Pflege, Artenschutzbestimmungen & behördliche Bewilligungs- oder Anzeigepflichten für den Kunden auf. § 8 TH-GewV 9 In Tierhaltungsräumen wird nicht geraucht. § 6 (3) TH-GewV B Ausstattung der Geschäftsräume 1 Gesonderte Unterkünfte zur Absonderung kranker Tiere sind vorhanden. § 4 Z 1 TH-GewV 2 Kalt- & Warmwasseranschluss ist vorhanden. § 4 Z 2 TH-GewV 3 Räume / Unterkünfte mit Tierhaltung sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 4 Fenster der Tierhaltungsräume haben geeigneten Sonnenschutz. § 4 Z 7 TH-GewV 5 Schaufenster haben geeigneten Sonnenschutz. § 4 Z 7 TH-GewV C Kurzfristige Haltung von Tieren 1 Aufzeichnungen über das Einbringdatum der Tiere in die Unterkünfte liegen vor. § 5 (1) Z 3 TH-GewV 2 Diese Aufzeichnungen können von der Behörde jederzeit eingesehen werden. § 5 (1) Z 4 TH-GewV 3 Säugetiere werden in Unterbringungen zur kurzfristigen Haltung nicht länger als 3 Monate gehalten. § 5 (1) Z 5 TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 Keine Fenster Kein Schaufenster 3 / 27 Anhang A.19 4 Vögel werden in Unterbringungen zur kurzfristigen Haltung nicht länger als 3 Monate gehalten. § 5 (1) Z 5 TH-GewV 5 Es handelt sich nicht um Wildfänge (ausgenommen Fische). § 5 (1) Z 6 TH-GewV 6 Von Privatpersonen zur kurzfristigen Betreuung übernommene Tiere werden vom Verkaufsraum räumlich getrennt gehalten. § 5 (2) TH-GewV D Betreuung von Tieren 1 Tiere werden in straßenseitigen Schaufenstern nicht präsentiert. § 6 (4) TH-GewV Kein Schaufenster 2 Tiere werden nach Geschäftsschluss nicht im Schaufensterbereich präsentiert. § 6 (4) TH-GewV Kein Schaufenster 4 Tiere werden nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben. § 7 (5) TH-GewV 5 Im Geschäftsbereich sich frei bewegende Tiere können diesen nicht verlassen, weder sich selbst verletzen noch andere zu Schaden bringen oder in schwere Angst versetzen. § 6 (5) TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 4 / 27 Anhang A.19 II. HUNDE keine Hunde in der Betriebsstätte A Allgemeines 1 Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Hunden zum Zwecke des Verkaufs liegt vor. § 31 (5) TSchG 2 Hunde werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt. § 31 (5) TSchG Keine vorhanden 3 Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Hunde bis zu einem Alter von maximal 21 Wochen gehalten. § 5 (1a) TH-GewV 4 Hunde ab einem Alter von 22 Wochen werden unter den Mindestanforderungen der 2. THV Anlage 1 gehalten. Keine vorhanden 5 Hunde zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. § 5 (1) Z 1 TH-GewV 6 Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind vom Zoofachhändler überprüft worden. § 7a (3) Z 1 TH-GewV 7 Namen und Anschrift des Züchters und / oder des Zwischenhändlers sind vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 2 TH-GewV 8 Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 4 TH-GewV 9 Das Datum der Weitergabe ist vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 5 TH-GewV 10 Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden Person sind vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 6 TH-GewV Kommentar Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, 11 Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 12 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV 13 Hunde werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich getrennt gehalten. § 7a (1) Z 5 TH-GewV Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren 14 untergebracht. § 7a (1) Z 7 TH-GewV Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung eines 15 Mitarbeiters der Zoofachhandlung. § 7a (1) Z 4 TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einem Veterinärmediziner liegt vor. § 7a (2) TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 5 / 27 Anhang A.19 2 Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. § 7a (1) Z 2 TH-GewV 3 Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. § 7a (1) Z 2 TH-GewV 4 Alle Neuzugänge werden binnen 2 Werktagen nach Einbringung in die Zoofachhandlung vom Betreuungstierarzt klinisch untersucht. § 7a (4) TH-GewV 5 Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die Übereinstimmung der Dokumente und der Gesundheitszustand überprüft und dokumentiert. § 7a (4) Z 1,2 TH-GewV 6 Eine Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind liegt vor. § 7a (4) Z 2 TH-GewV 7 Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene Eingriffe überprüft worden. § 7a (4) Z 2 TH-GewV 8 Für jeden Hund liegt ein seitens des Betreuungstierarztes dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit anderen Tiergruppen derselben Tierart liegt vor. § 7a (5) Z 1 TH-GewV 9 Den Hunden steht jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung. Anlage 1 Abschnitt 1.5. (1) 2. THV Die Hunde werden mit Futter in ausreichender Menge und 10 Qualität versorgt. Anlage 1 Abschnitt 1.5. (2) 2. THV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich 11 ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.1. TH-GewV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich 12 ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.1. TH-GewV 13 Mit allen Hunden ab der 12. Lebenswoche wird täglich mindestens 2 x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für mindestens 10 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit zum Harn- und Kotabsatz). Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.2. TH-GewV 14 Mit allen Hunden ab der 16. Lebenswoche wird täglich mindestens 3 x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für mindestens 15 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit zum Harn- und Kotabsatz). Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.3. TH-GewV C Sozialkontakt 1 Bei allen Hunden wird der für deren jeweilige Entwicklungsperiode notwendige Sozialkontakt mit Menschen sichergestellt. Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.4. TH-GewV 2 Alle Hundewelpen aus einem Wurf werden in einem Raum gehalten. Anlage 4 Abschnitt I. Z 2. TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 6 / 27 Anhang A.19 3 Eine Vergesellschaftung mit anderen Hunden wird frühestens nach einer Woche Aufenthalt im Geschäft und nach tierärztlicher Freigabe durchgeführt. Anlage 4 Abschnitt I. Z 2. TH-GewV D Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Alle Räume mit Hundehaltung sind allseitig von Wänden mit einer Höhe von mindestens 2,5 m abgegrenzt. § 7a (1) Z 3 TH-GewV 3 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 6 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 7 Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten. § 7a (1) Z 6 TH-GewV 8 Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert. § 7a (1) Z 8 TH-GewV Keine Vergesellschaftung mit anderen Hunden Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung E Dauer der Haltung max. 3 Monate; Alter der Hunde max. 21 Wochen (§ 4 I. Z 3 TH-GewV) 1 Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; Gesamtkörpergewicht unter 40 kg; max. Alter 21 Wochen) 6 m2 2 Mindestfläche für jede weitere Tier bis 5 kg 1 m2 3 Mindestfläche für jede weitere Tier über 5 kg 4 Mindesthöhe des Raumes ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Anzahl Unterkünfte nicht erfüllt 1,5 m2 2,5 m Version 1.0 Stand 30.11. 2008 7 / 27 Anhang A.19 III. KATZEN keine Katzen in der Betriebsstätte A Allgemeines 1 Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Katzen zum Zwecke des Verkaufs liegt vor. § 31 (5) TSchG 2 Katzen werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt. § 31 (5) TSchG Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Katzen bis zu einem Alter von maximal 21 Wochen gehalten. § 5 (1a) TH-GewV Keine vorhanden 3 4 Katzen ab einem Alter von 22 Wochen werden unter den Mindestanforderungen der 2. THV Anlage 1 gehalten. Keine vorhanden 5 Katzen zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. § 5 (1) Z 1 TH-GewV 6 Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind vom Zoofachhändler überprüft worden. § 7a (3) Z 1 TH-GewV 7 Namen und Anschrift des Züchters und / oder des Zwischenhändlers sind vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 2 TH-GewV 8 Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 4 TH-GewV 9 Das Datum der Weitergabe ist vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 5 TH-GewV 10 Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden Person sind vom Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 6 TH-GewV Kommentar Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, 11 Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern 12 geschützt. § 6 (1) TH-GewV Katzen werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich 13 getrennt gehalten. § 7a (1) Z 5 TH-GewV Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren 14 untergebracht. § 7a (1) Z 7 TH-GewV Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung eines 15 Mitarbeiters der Zoofachhandlung. § 7a (1) Z 4 TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einem Veterinärmediziner liegt vor. § 7a (2) TH-GewV 2 Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. § 7a (1) Z 2 TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 8 / 27 Anhang A.19 3 Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. § 7a (1) Z 2 TH-GewV 4 Alle Neuzugänge werden binnen 2 Werktagen nach Einbringung in die Zoofachhandlung vom Betreuungstierarzt klinisch untersucht. § 7a (4) TH-GewV 5 Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die Übereinstimmung der Dokumente und der Gesundheitszustand überprüft und dokumentiert. § 7a (4) Z 1,2 TH-GewV 6 Eine Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind liegt vor. § 7a (4) Z 2 TH-GewV 7 Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene Eingriffe überprüft worden. § 7a (4) Z 2 TH-GewV 8 Bei allen Neuzugängen wird eine Coronavirusuntersuchung durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. § 7a (4) Z 4 TH-GewV 9 Für jede Katze liegt ein seitens des Betreuungstierarztes dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit anderen Tiergruppen derselben Tierart liegt vor. § 7a (5) Z 1 TH-GewV Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem 10 Futter versorgt. Anlage 1 Abschnitt 2 (5) 2. THV Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem 11 Wasser versorgt. Anlage 1 Abschnitt 2 (5) 2. THV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich 12 ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 II. Z 1.1. TH-GewV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich 13 ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 II. Z 1.1. TH-GewV C Sozialkontakt 1 Bei allen Katzen wird der für deren jeweilige Entwicklungsperiode notwendige Sozialkontakt mit Menschen sichergestellt. Anlage 4 II. Z 1.4. TH-GewV 2 Alle Katzenwelpen aus einem Wurf werden in einem Raum gehalten. Anlage 4 II. Z 2. TH-GewV 3 Eine Vergesellschaftung mit anderen Katzen wird frühestens nach einer Woche Aufenthalt im Geschäft, nach tierärztlicher Freigabe und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Coronavirusuntersuchung (FIP) durchgeführt. Anlage 4 II. Z 2. TH-GewV D Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 Keine Vergesellschaftung mit anderen Katzen 9 / 27 Anhang A.19 2 Alle Räume mit Katzenhaltung sind allseitig von Wänden mit einer Höhe von mindestens 2,5 m abgegrenzt. § 7a (1) Z 3 TH-GewV 3 Alle Räume für die Katzenhaltung sind durch Einrichtungsgegenstände dreidimensional strukturiert und tragen den Bedürfnissen von Katzen Rechnung. Anlage 4 II. Z 3. TH-GewV 4 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 6 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 7 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 8 Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten. § 7a (1) Z 6 TH-GewV 9 Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert. § 7a (1) Z 8 TH-GewV Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung E Dauer der Haltung max. 3 Monate; Alter der Katzen max. 21 Wochen (Anlage 4 II. Z 4. TH-GewV) 1 Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; max. Alter 21 Wochen) 6 m2 2 Mindestfläche für jedes weitere Tier 1 m2 3 Mindesthöhe des Raumes ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Anzahl Unterkünfte nicht erfüllt 2,5 m Version 1.0 Stand 30.11. 2008 10 / 27 Anhang A.19 II. KLEINSÄUGER keine Kleinsäuger im Geschäft A Allgemeines 1 Kleinsäuger zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. § 5 (1) Z 1 TH-GewV 2 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 3 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 4 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Die Tiere werden mit einer ausreichenden Menge an art- & altersgerechter Nahrung versorgt. Anlage 2 Z 1.4.1. TH-GewV 2 Die Tiere haben ständig Zugang zu Wasser in Trinkwasserqualität. Anlage 2 Z 1.4.1. TH-GewV 3 Allen Kleinsäugern wird Wasser täglich frisch angeboten. Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV 4 Trinkwasser wird in Trinkflaschen oder standfesten offenen Gefäßen angeboten. Anlage 2 Z 1.4.3. TH-GewV 5 Alle Trinkgefäße werden täglich gereinigt. Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV 6 Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung des Inhaltes vermieden wird. Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV 7 Futterheu wird in einer Raufe angeboten. Anlage 2 Z 1.4.2. TH-GewV 8 Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart. Anlage 2 Z 1.5. TH-GewV C Sozialkontakt 1 Sozial lebende Kleinsäuger (z.B. Meerschweinchen, Kaninchen) werden nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe gehalten. Anlage 2 Z 1.6.1. TH-GewV 2 Solitär lebende Tierarten werden einzeln gehalten (z.B. Goldhamster). Anlage 2 Z 1.6.2. TH-GewV Keine solitär lebenden Tiere 3 Unverträgliche Tiere werden einzeln gehalten. Anlage 2 Z 1.6.2. TH-GewV Keine unverträglichen Tiere D Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Kommentar Version 1.0 Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Nicht erforderlich Stand 30.11. 2008 Keine sozial lebenden Tiere 11 / 27 Anhang A.19 3 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 5 In allen Unterbringungen ist ein ausreichender Luftaustausch ohne Zugluftbildung sichergestellt. Anlage 2 Z 1.5. TH-GewV 6 In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher & saugfähiger Einstreu bedeckt. Anlage 2 Z 1.1.1. TH-GewV 7 Heu wird als Einstreu nur verwendet, wenn Heu fressenden Tieren Futterheu in einer Raufe angeboten wird. Anlage 2 Z 1.1.2. TH-GewV 8 Mineralische Katzenstreu, Torfmull, Sand & Futter werden nicht als Einstreu verwendet. Anlage 2 Z 1.1.3. TH-GewV 9 Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten werden allen Tieren geboten. Die Rückzugsmöglichkeiten können von allen Tieren gleichzeitig genützt werden. Anlage 2 Z 1.2. TH-GewV 10 Allen Nagetieren steht geeignetes Nagematerial ständig zur Verfügung (z.B. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein). Anlage 2 Z 1.3. TH-GewV 11 Allen Kaninchen steht geeignetes Nagematerial ständig zur Verfügung (z.B. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein). Anlage 2 Z 1.3. TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 Keine Heufresser 12 / 27 Anhang A.19 E Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate) Tierart Anzahl Unterkünfte Anzahl nicht erfüllt Mindestgrundfläche (m2) Mindesthöhe (m) Anzahl nicht erfüllt Mindestfläche / Tier (m2) Mindestfläche für jedes weitere Tier (m2) Zwergkaninchen 0,5 0,5 L2 x L1,5 L0,5 x L0,5 Meerschweinchen 0,5 0,5 L2 x L1,5 L0,5 x L0,5 Degu 0,5 0,5 L2 x L1,5 L0,5 x L0,5 Goldhamster 0,1 0,3 L3 x L3 L x L0,5 Zwerghamster 0,1 0,3 L3 x L3 L x L0,5 Mäuse 0,1 0,3 L3 x L3 L x L0,5 Gerbils 0,2 0,3 L5 x L5 L5 x L Ratten 0,2 0,3 L5 x L5 L5 x L 0,25 0,8 L4 x L2 L x L0,5 0,5 0,6 L2,5 x L2 L x L0,5 Streifenhörnchen Chinchillas L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz Beispiel: Unterkunft mit Länge=120cm, Breite=70cm, Höhe=60cm für 6 Zwergkaninchen (L=15cm) Fläche=0,84m2 Mindestfläche von 0,5m2 erfüllt Mindesthöhe von 0,5m erfüllt Mindestfläche/Tier und jedes weitere Tier: (0,15x2)x(0,15x1,5)+5x(0,15x0,5)x(0,15x0,5)= 0,675+0,028= 0,703m2, erfüllt. ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 13 / 27 Anzahl nicht erfüllt Kommentar Anhang A.19 III. VÖGEL keine Vögel im Geschäft A Allgemeines 1 Vögel zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. § 5 (1) Z 1 TH-GewV 2 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 3 Unterkünfte & Inventar werden mindestens 1 x wöchentlich gründlich gereinigt. Anlage 2 Z 2.1.3. TH-GewV 4 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 5 Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart. Anlage 2 Z 2.5.1. TH-GewV 6 Glasvitrinen haben entsprechend große Be- & Entlüftungsöffnungen. Anlage 2 Z 2.5.2. TH-GewV 7 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV 8 Vögel aus Handaufzucht werden nicht angeboten. § 7 (4) TH-GewV 9 Der Standort der Unterkünfte ist hell und zugluftfrei. Anlage 2 Z 2.1.4. TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Alle Vögel werden art- & altersgerecht gefüttert. Anlage 2 Z 2.4.1. TH-GewV 2 Allen Vögeln wird Futter täglich frisch angeboten. Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV 3 Körnerfresser erhalten regelmäßig ungespritztes Grün- & Saftfutter. Anlage 2 Z 2.4.1. TH-GewV 4 Grit wird angeboten. Anlage 2 Z 2.4.3. TH-GewV 5 Alle Vögel werden artgerecht getränkt. 6 Allen Vögeln wird Wasser täglich frisch verabreicht. Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV 7 Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung des Inhaltes vermieden wird. Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV 8 Auch rangniedere Tiere haben jederzeit Zugang zu Futter & Wasser. Anlage 2 Z 2.4.4. TH-GewV C Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Alle Käfige haben eine rechteckige Grundfläche. Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Kommentar Version 1.0 Stand 30.11. 2008 Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Keine Glasvitrinen 14 / 27 Anhang A.19 3 Alle Käfige von weniger als 1 m2 Grundfläche sind von mindestens einer Seite nicht einsehbar. Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV 4 Alle Käfige sind in einer Höhe von mindestens 60 cm aufgestellt (ausgenommen Volieren ab 1,5 m Höhe). Anlage 2 Z 2.1.5. TH-GewV 5 Vögel werden nicht in Rundvolieren < 2m Durchmesser gehalten. Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV 6 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 7 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 8 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 9 In Räumen mit Vogelhaltung finden sich keine Beleuchtungskörper, die bei den Tieren einen Stroboskopeffekt bewirken. § 4 Z 6 TH-GewV 10 Alle Käfige haben eine Vergitterung aus korrosionsbeständigem Material. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV 11 Die Gitterweite & -festigkeit entspricht der Größe der gehaltenen Vögel. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV 12 Papageienvögel werden in Käfigen mit Querverdrahtung gehalten. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV 13 In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher Einstreu bedeckt. Anlage 2 Z 2.2.1. TH-GewV 14 Bei Weichfressern wird Sand nicht als Einstreu verwendet. Anlage 2 Z 2.2.2. TH-GewV Keine Weichfresser 15 Bodenlebende Vögel haben die Möglichkeit zum Scharren. Anlage 2 Z 2.2.3. TH-GewV Keine bodenlebende Vögel 16 Der Durchmesser der Sitzstangen entspricht der Größe der gehaltenen Vögel. Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV 17 In jedem Käfig befinden sich mindestens 2 in unterschiedlicher Höhe und versetzt zueinander angebrachte Sitzstangen. Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV 18 In den Unterbringungen befinden sich verzweigte Naturäste aus gesundheitlich unbedenklichem Material. Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV 19 Allen Vögeln wird täglich eine frische Bademöglichkeit geboten. Anlage 2 Z 2.6. TH-GewV Stattdessen C20 20 Wenn keine Bademöglichkeit, dann werden die Vögel mit Wasser besprüht. Anlage 2 Z 2.6. TH-GewV Stattdessen C19 21 Allen Vögeln werden geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Anlage 2 Z 2.7. TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 Stattdessen C18 Stattdessen C17 15 / 27 Anhang A.19 E Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate) Tierart Anzahl Unterkünfte Sperlingsvögel Finkenvögel Sittiche Zwergpapageien (bis 30 cm KopfSchwanz-Länge) Papageien Amazonenpapageien Graupapageien Mindestgrundfläche (m2) 0,15 (für 1-6 Vögel) 0,15 (für 1-6 Vögel) 0,2 (für 1-3 Vögel) 0,2 (für 1-3 Vögel) 0,5 (für 1-3 Vögel) 0,5 (für 1-3 Vögel) 0,5 (für 1-3 Vögel) Kl. Kakadus 0,5 (über 30cm) (für 1-3 Vögel) Große Kakadus Aras Wachteln Zwergwachteln ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH 1,5 (für 1- 2 Vögel) 1,5 (für 1- 2 Vögel) 0,5 (für 1-10 Vögel) 0,5 (für 1-10 Vögel) Version 1.0 Anzahl nicht erfüllt Mindesthöhe (m) Anzahl nicht erfüllt Mindestfläche für jedes weitere Tier (m2) 0,4 0,04 0,4 0,04 0,4 0,05 0,4 0,05 1,5 0,25 1,5 0,25 1,5 0,25 1,5 0,25 2,0 0,45 2,0 0,45 0,4 0,05 0,4 0,05 Stand 30.11. 2008 16 / 27 Anzahl nicht erfüllt Kommentar Anhang A.19 Beispiel: Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 Wellensittiche Fläche=0,28m2 Mindestfläche (für max. 3 Vögel) von 0,2m2 erfüllt Mindesthöhe von 0,4m erfüllt Mindestfläche für jedes weitere Tier: 3x0,05=0,15m2 +0,2m2=0,35m2, nicht erfüllt In der beschriebenen Unterkunft dürften maximal 4 Wellensittiche untergebracht werden (0,2+0,05=0,25m2) ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 17 / 27 Anhang A.19 IV. REPTILIEN keine Reptilien im Geschäft A Allgemeines 1 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 2 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 3 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Das Klima (Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit) in den Unterkünften entspricht der jeweils gehaltenen Art. § 5 (4) 2.THV 5 Eine nächtliche Temperaturabsenkung in der Unterbringung ist sichergestellt. § 5 (4) 2.THV 6 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 7 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV 8 Nur Reptilien, die futterfest sind, werden zum Verkauf angeboten. § 7 (3) TH-GewV B Betreuung von Tieren 1 Die Tiere werden artgerecht gefüttert. § 5 (9) 2.THV 2 Die Tiere werden argerecht getränkt. § 5 (9) 2.THV 3 Sofern es die Tierart erfordert, wird deren Unterkunft 1 x täglich mit Wasser übersprüht. 4 Das Wohlbefinden der Reptilien wird regelmäßig kontrolliert. 5 Tiere werden entsprechend ihrer sozialen Struktur gehalten. § 5 (12) 2.THV 6 Solitär lebende Reptilienarten werden einzeln gehalten. C Unterbringung & Ausstattung 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Der verwendete Bodengrund entspricht ihren artspezifischen Bedürfnissen. § 5 (10) Z 1 2.THV 3 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Sofern erforderlich, sind HQI- Strahler im Terrarium vorhanden. 5 Sofern erforderlich, sind Wärmestrahler im Terrarium vorhanden. 6 Sofern erforderlich, sind UV-Strahler im Terrarium vorhanden. 7 Die Ausstattung bietet Versteckmöglichkeiten. § 5 (10) Z 2 2.THV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Kommentar Version 1.0 Keine solitär lebenden Stand 30.11. 2008 Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich 18 / 27 Anhang A.19 8 Sofern erforderlich, ist eine entsprechende Bademöglichkeit vorhanden. § 5 (10) Z 3 2.THV 9 Sofern erforderlich gibt es Klettermöglichkeiten in geeigneter Größe und Dimension. § 5 (10) Z 4 2.THV 10 Sofern erforderlich oder möglich sind die Unterbringungen bepflanz. § 5 (10) Z 5 2.THV 11 Für die Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen gibt es spezielle Eiablagemöglichkeiten. § 5 (10) Z 6 2.THV 12 Sofern erforderlich gibt es Sichtschutzeinrichtungen innerhalb des Geheges bzw. zwischen den einzelnen Gehegen. § 5 (10) Z 7 2.THV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 19 / 27 Anhang A.19 D Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate) Tierart Landschildkröte Anzahl Unterkünfte Mindestgrundfläche (m2) Anzahl nicht erfüllt Mindesthöhe (Wassertiefe bei Wasserschildkröten) (m) Anzahl nicht erfüllt Mindestfläche / Tier (m2) Mindestfläche für jedes weitere Tier (m2) 0,18 0,3 L3 x L3 L3 x L 0,06 0,3 L2 x L LxL 0,12 0,1 L3 x L2 L2 x L Bodenschlangen 0,18 0,6 LS0,66 x LS0,5 LS0,2 x LS0,1 Kletternde Schlangen 0,18 0,8 LS0,66 x LS0,5 LS0,2 x LS0,1 Bodenlebende Echsen 0,18 0,35 LS2 x LS2 LS0,5 x LS0,5 Kletternde Echsen 0,18 0,6 LS2 x LS LS0,5 x LS0,2 Wasserschildkröte Landteil Wasserschildkröte Wasserteil L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz; LS = Körperlänge des Tieres mit Schwanz Beispiel: Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 griechische Landschildkröten (L=10cm) Fläche=0,28m2, Mindestfläche von 0,18m2 erfüllt, Mindesthöhe von 0,4m erfüllt Mindestfläche/Tier: (0,1x3)x(0,1x3)=0,09m2 + 5x(0,1x3)x(0,1)=0,15m2 = 0,24m2, erfüllt ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 20 / 27 Anzahl nicht erfüllt Kommentar Anhang A.19 VII. AMPHIBIEN – SCHWANZLURCHE & FROSCHLURCHE keine Amphibien im Geschäft A Allgemeines 1 Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 2 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 3 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV 6 Unterkünfte verfügen über ausreichend große Lüftungsflächen. § 6 (5) 2.THV 7 Unterkünfte sind mit Wasser- und Landteil ausgestattet (ausgenommen rein wasserlebende Arten). § 6 (2) 2.THV 8 Ausschließlich wasserlebende Arten werden wie Süßwasserfische gehalten. § 6 (2) 2.THV 9 Klima- und Wasserverhältnisse sind an die Heimatgebiete der jeweils gehaltenen Art angepasst. § 6 (3) 2.THV Kommentar Hitzeempfindliche Arten aus tropischen Gebieten werden nicht 10 permanent über 26°C gehalten. § 6 (4) 2.THV Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern 11 geschützt. § 6 (1) TH-GewV VII a. SCHWANZLURCHE keine Schwanzlurche im Geschäft 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Die Unterkünfte sind ausbruchsicher. Anlage 4 Abschnitt 1 (3) 2.THV 3 Höhlenbewohner werden in ständiger Dunkelheit gehalten. Anlage 4 Abschnitt 1 (9) 2.THV 4 Direktes Sonnenlicht wird vermieden. Anlage 4 Abschnitt 1 (9) 2.THV 5 Die Ernährung entspricht ihren artspezifischen Bedürfnissen. Anlage 4 Abschnitt 1 (10) 2.THV 6 Auf maximale Sauberkeit wird geachtet. Anlage 4 Abschnitt 1 (11) 2.THV 7 Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den Angaben der 2. TH-V Anlage 4. 8 Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht den Vorgaben der 2. TH-V Anlage 4. ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 Kommentar 21 / 27 Anhang A.19 VII b. FROSCHLURCHE keine Froschlurche im Geschäft 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Die Unterkünfte sind ausbruchsicher. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (2) 2.THV 3 Der Bodengrund des Landteils besteht aus nicht faulendem Material (z.B. Sand, Kies, Tongranulat, Torf, Kokosfasern). Anlage 4 Abschnitt 2.1 (4) 2.THV 4 Wird im Wasserteil Bodengrund verwendet, dann handelt es sich um gewaschenen Sand oder Kies. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (4) 2.THV 5 Erwachsene Tiere werden mit Lebendnahrung gefüttert (z.B. Insekten, Würmer, Kleinkrebse). Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV 6 Larven und Jungtiere werden täglich gefüttert. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV 7 Erwachsene Tiere werden 2 bis 3 Mal pro Woche gefüttert. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV 8 Auf maximale Sauberkeit wird geachtet. Anlage 4 Abschnitt 2.1 (6) 2.THV 9 Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den Angaben der 2. THV Anlage 4. Kommentar Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht 10 den Vorgaben der 2. THV Anlage 4. ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 22 / 27 Anhang A.19 IV. ZIERFISCHE – SÜSSWASSER keine Süßwasser-Fische im Geschäft A Allgemeines 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 3 Aquarien sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 6 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV 7 Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten. § 4 Z 5 TH-GewV 8 Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung (sofern Fressgewohnheiten der Fische das zulassen), entsprechender Bodengrund (Sand, Kies, Steine) und ausreichender Schwimmraum sind vorhanden. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) 2.THV 9 Technische Geräte zur Sicherung des Sauerstoffgehaltes und der Wasserqualität sind vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe). Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) 2.THV Kommentar Fische werden in Aquarien von mindestens 54 Liter gehalten 10 (unter 54 l ist verboten). Anlage 5 Abschnitt 1.1 (9) 2.THV Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den 11 Angaben der 2. THV Anlage 5 gehalten. B Betreuung von Tieren 1 Die Tiere werden artgerecht gefüttert. 2 Jungfische werden täglich gefüttert. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (17) 2.THV 3 Das Wohlbefinden der Fische wird regelmäßig kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (13) 2.THV C Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter 1 Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 2 In allen Aquarien beträgt der Nitrat-Gehalt maximal 150 mg/l. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 3 In allen Aquarien entsprechen Werte für Gesamthärte (GH), Karbonathärte (KH) und pH-Wert den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Keine Jungfische Stand 30.11. 2008 23 / 27 Anhang A.19 4 In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart. Anlage 2 Z 3.1.2. TH-GewV 5 Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird durchgeführt. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV 6 Die Beckentemperatur wird täglich überprüft. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV 7 Härte, Nitratwert & pH-Wert werden mindestens 14-tägig kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV D Vergesellschaftung 1 Jede Fischart wird entsprechend ihrer natürlichen Sozialstruktur gehalten. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (12) 2.THV 2 Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind vergesellschaftet. Anlage 2 Z 3.2.1. TH-GewV 3 Einzeln gehaltene männliche Kampffische haben ein Wasservolumen von mindestens 1 Liter Wasser zur Verfügung. Anlage 2 Z 3.2.2. TH-GewV Nicht vorhanden 4 Männliche Kampffische haben keinen dauernden Sichtkontakt zu andern Kampffischmännchen. Anlage 2 Z 3.2.2. TH-GewV Nicht vorhanden ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 24 / 27 Anhang A.19 V. ZIERFISCHE – MEERWASSER keine Meerwasser-Fische im Geschäft A Allgemeines 1 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 2 Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV 3 Aquarien sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV 4 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV 5 Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV 6 Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern geschützt. § 6 (1) TH-GewV 7 Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten. § 4 Z 5 TH-GewV 8 Technische Geräte zur Sicherung der Wasserqualität sind vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe, Kühlung, Abschäumer). Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 1 2.THV 9 Steinaufbauten mit Versteck- Ruhe- und Deckungsmöglichkeit sind vorhanden. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z2 2.THV 10 Bedarfsgemäß freier Schwimmraum ist vorhanden. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 3 2.THV Kommentar Der Bodengrund besteht aus kalkreichem schwermetallfreiem 11 Sand, Kies, Stein oder Meersand unterschiedlicher Körnung. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 4 2.THV Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den 12 Angaben der 2. THV Anlage 5 gehalten. B Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter 1 Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 2 In allen Aquarien beträgt der Nitrat-Gehalt maximal 150 mg/l. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 3 In allen Aquarien entsprechen Werte für Gesamthärte (GH), Karbonathärte (KH) und pH-Wert den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies. Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV 4 In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart. Anlage 2 Z 3.1.2. TH-GewV 5 Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird nur mit Wasser gleicher Qualität durchgeführt. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 25 / 27 Anhang A.19 6 Die Beckentemperatur und technische Geräte werden täglich überprüft. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV 7 Alle Wasserparameter, ausgenommen Temperatur, werden 14tägig kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV 8 Das Wasser enthält keine Schwermetalle. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (8) THV C Vergesellschaftung 1 Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind vergesellschaftet. Anlage 2 Z 3.2.1. TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 26 / 27 Anhang A.19 X. FUTTERTIERE – RATTE / MAUS keine Futter-Ratten im Geschäft keine Futter-Mäuse im Geschäft A Allgemeines 1 Allen Tieren wird Wasser in Trinkwasserqualität ständig zur Verfügung gestellt. Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV 2 Allen Tieren wird Wasser täglich frisch verabreicht. Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV 3 Allen Tieren wird Futter täglich frisch verabreicht. Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV 4 Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können. §18 (2) TSchG 5 Ratten als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 1 2. THV 6 Mäuse als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 1 2. THV 7 In allen Unterkünften wird eine staubfreie Einstreu verwendet. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 2 2. THV 8 In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV 9 In allen Unterkünften wird den Tieren ausreichend Nistmaterial angeboten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV 10 In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend Versteckmöglichkeiten angeboten. Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV Kommentar Mindestabmessungen der Unterkünfte B Ratten und Mäuse dürfen als Futtertiere unter den unten angeführten Mindestanforderungen gehalten werden, sofern die oben genannten Punkte erfüllt sind. Anlage 1 Abschnitt 5.2. 2. THV Anzahl Unterkünfte nicht erfüllt Ba RATTE 1 Mindestgrundfläche der Unterkunft 600 cm2 2 Mindestplatzbedarf pro Tier 300 cm2 3 Mindesthöhe der Unterkunft 18 cm Bb MAUS 1 Mindestgrundfläche der Unterkunft 350 cm2 2 Mindestplatzbedarf pro Tier 115 cm2 3 Mindesthöhe der Unterkunft 14 cm ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version 1.0 Stand 30.11. 2008 27 / 27