Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf

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Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf
INSTITUT FÜR
TIERHALTUNG & TIERSCHUTZ
Department für öffentliches
Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin
Veterinärmedizinische Universität Wien
Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels
im Hinblick auf das neue Tierschutzgesetz
Forschungsprojekt BMGF-70420/0280-I/15/2006
Endbericht
Projektleitung:
Projektmitarbeiterinnen:
O.Univ.Prof. Dr.med.vet. Josef Troxler
Dr.med.vet. Daniela Lexer
Dr.med.vet. Claudia Schmied
Zitierweise:
Schmied, C., Lexer, D. und Troxler, J., 2008. ProZoo – Evaluierung des österreichischen
Zoofachhandels im Hinblick auf das neue Tierschutzgesetz. Endbericht zum
Forschungsprojekt BMGF-70420/0280-I/15/2006. Eigenverlag Institut für Tierhaltung und
Tierschutz, Wien. 133 Seiten.
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS .................................................................................................................1
ABBILDUNGSVERZEICHNIS .........................................................................................................4
TABELLENVERZEICHNIS .............................................................................................................6
1.
Einleitung ......................................................................................................................10
2. Ziel des Forschungsprojekts „ProZoo“ – Evaluierung des österreichischen
Zoofachhandels und Stand der Dinge................................................................................12
3.
Methode.........................................................................................................................14
3.1.
Allgemein................................................................................................................14
3.2.
Datenerhebung.......................................................................................................15
3.2.1.
Standardisierter Fragebogen ......................................................................................................... 15
3.2.2.
Standardisiertes Interview ............................................................................................................. 16
3.2.3.
Betriebserhebung .......................................................................................................................... 17
3.2.3.1.
Betriebsliste.......................................................................................................................... 17
3.2.3.2.
Erhebung der einzelnen Tierunterkünfte .............................................................................. 17
3.3.
3.3.1.
3.3.2.
3.3.3.
3.3.4.
4.
Statistik ...................................................................................................................18
Deskriptive Statistik ....................................................................................................................... 18
Faktorenanalyse ............................................................................................................................ 18
Korrelationen und statistische Tests .............................................................................................. 18
Hinweis für das Lesen der Resultate ............................................................................................. 19
Ergebnisse des Forschungsprojekts „ProZoo“ ........................................................20
4.1.
Zugriffe auf die Projekthomepage www.prozoo.at..................................................20
4.2.
Teilnehmende Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf im gesamten Bundesgebiet
................................................................................................................................22
4.3.
Ergebnisse zu allgemeinen tierschutzrechtlichen Regelungen in den 206
Zoofachgeschäften.............................................................................................................23
4.4.
Erhebung der einzelnen Tierunterkünfte in den 206 untersuchten
Zoofachgeschäften und Betrachtung der Ergebnisse unter dem Gesichtspunkt der
tierschutzrechtlichen Vorgaben ..........................................................................................28
4.4.1.
Haltung von Kleinsäugern im Zoofachgeschäft ............................................................................. 28
4.4.1.1.
Allgemein ............................................................................................................................. 28
4.4.1.2.
Ausstattung / Unterbringung................................................................................................. 30
4.4.1.3.
Betreuung............................................................................................................................. 35
4.4.1.4.
Mindestabmessungen .......................................................................................................... 36
4.4.1.5.
Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ ................................................................................... 40
4.4.1.6.
Schwachstellen der Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel ................................................. 41
4.4.2.
Haltung von Vögeln im Zoofachgeschäft ....................................................................................... 42
4.4.2.1.
Allgemein ............................................................................................................................. 42
4.4.2.2.
Ausstattung / Unterbringung................................................................................................. 42
4.4.2.3.
Betreuung............................................................................................................................. 46
4.4.2.4.
Mindestabmessungen .......................................................................................................... 47
4.4.2.5.
Parameter „Tierhaltung Vögel“ ............................................................................................. 49
4.4.2.6.
Schwachstellen der Vogelhaltung im Zoofachhandel........................................................... 51
4.4.2.7.
Thema „Stroboskopeffekt in Vogelunterkünften“ .................................................................. 51
4.4.3.
Haltung von Reptilien im Zoofachgeschäft .................................................................................... 52
4.4.3.1.
Ausstattung / Unterbringung................................................................................................. 52
4.4.3.2.
Betreuung............................................................................................................................. 57
4.4.3.3.
Mindestabmessungen .......................................................................................................... 59
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.4.3.4.
Parameter „Tierhaltung Terraristik“ ...................................................................................... 63
4.4.3.5.
Schwachstellen der Terraristik im Zoofachhandel................................................................ 64
4.4.4.
Haltung von Amphibien und Wirbellosen im Zoofachgeschäft ....................................................... 64
4.4.5.
Haltung von Fischen im Zoofachgeschäft...................................................................................... 65
4.4.5.1.
Wasserbeschaffenheit.......................................................................................................... 65
4.4.5.2.
Betreuung............................................................................................................................. 67
4.4.5.3.
Vergesellschaftung............................................................................................................... 68
4.4.5.4.
Ausstattung / Unterbringung................................................................................................. 69
4.4.5.5.
Mindestabmessungen .......................................................................................................... 71
4.4.5.6.
Parameter „Tierhaltung Süßwasser-Aquaristik“ ................................................................... 73
4.4.5.7.
Schwachstellen der Süßwasser-Aquaristik im Zoofachhandel ............................................. 75
4.4.5.8.
Spezialfall „Meerwasser-Aquaristik“ ..................................................................................... 75
4.4.5.8.1.
Ergebnisse anhand der tierschutzrechtlichen Anforderungen ......................................... 75
4.4.5.8.2.
Parameter „ Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“ ............................................................ 76
4.4.6.
Haltung von Futtertieren im Zoofachgeschäft ................................................................................ 77
4.4.6.1.
Haltung von Futtermäusen und -ratten im Zoofachgeschäft................................................. 77
4.4.6.2.
Haltung von Futterinsekten im Zoofachgeschäft .................................................................. 79
4.5.
Ergebnisse zum Management der Zoofachhandlungen aus der Erhebung mittels
Fragebogen und Interview..................................................................................................81
4.6.
Ergebnisse zu den im Zoofachhandel tätigen Personen aus der Erhebung mittels
Fragebogen und Interview..................................................................................................91
4.6.1.
Ergebnisse zum Wissen der befragten Personen bezüglich Tierhaltung und Tierschutzgesetz.... 93
4.6.1.1.
Wissen zum Thema Kleinsäuger.......................................................................................... 94
4.6.1.2.
Wissen zum Thema Vögel ................................................................................................... 96
4.6.1.3.
Wissen zum Thema Terraristik............................................................................................. 98
4.6.1.4.
Wissen zum Thema Aquaristik........................................................................................... 101
4.6.1.5.
Fazit zur Befragung der ZoofachhändlerInnen über deren Wissen bzgl. Tierhaltung und
tierschutzrechtlicher Aspekte ................................................................................................................ 103
4.6.2.
Einstellungen und Meinungen der ZoofachhändlerInnen zu Tieren generell und zur Arbeit mit den
Tieren im Zoofachhandel ........................................................................................................................... 103
5.
Analyse der Einflussfaktoren auf eine tiergerechte Haltung im Zoofachgeschäft ....
.....................................................................................................................................108
5.1.
Einflussfaktoren auf die Haltung von Kleinsäugern im Zoofachgeschäft..............108
5.2.
Einflussfaktoren auf die Haltung von Vögeln im Zoofachgeschäft........................109
5.3.
Einflussfaktoren auf die Haltung von Reptilien im Zoofachgeschäft.....................109
5.4.
Einflussfaktoren auf die Haltung von Süßwasser-Fischen im Zoofachgeschäft ...110
5.5.
Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Tiergruppen ..............................111
5.6.
Zusammenfassung der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Qualität der Tierhaltung
in einem Zoofachgeschäft ................................................................................................111
6.
Empfehlungen für die Optimierung der Qualität der Tierhaltung im Zoofachhandel
.....................................................................................................................................114
6.1.
Empfehlungen für das Management der Tierhaltung im Zoofachhandel..............114
6.2.
Empfehlungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel...............................114
6.2.1.
6.2.2.
6.2.3.
6.2.4.
7.
Empfehlungen für die Haltung von Kleinsäugern im Zoofachhandel ........................................... 114
Empfehlungen für die Haltung von Vögeln im Zoofachhandel ..................................................... 115
Empfehlungen für die Haltung von Reptilien im Zoofachhandel .................................................. 115
Empfehlungen für die Haltung von Fischen im Zoofachhandel.................................................... 115
Darstellung der Beratungstätigkeit im Rahmen von ProZoo .................................116
7.1.
Persönliches Feedback an die teilnehmenden Zoofachgeschäfte .......................116
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7.1.1.
Persönliches Feedback an die teilnehmenden Zoofachgeschäfte in Wien und Niederösterreich
(Modul 2).................................................................................................................................................... 116
7.1.2.
Persönliches Feedback an alle teilnehmenden Zoofachgeschäfte im gesamten Bundesgebiet
(Abschlussfeedback).................................................................................................................................. 116
7.2.
andere Beratungstätigkeiten im Rahmen des Projekts ProZoo............................117
8. Ergebnisse der Österreichweit durchgeführten Befragung von Kontrollorganen
des Zoofachhandels...........................................................................................................118
8.1.
Auslegung / Überprüfbarkeit von Gesetzesstellen................................................118
8.2.
Abfrage von Präferenzen / Art der Überprüfung ...................................................120
8.3.
Bedarf nach Hilfestellung......................................................................................120
8.4.
Fazit der Befragung ..............................................................................................121
9.
Checklisten zur Evaluierung der Tierhaltung im Zoofachhandel ..........................122
9.1.
Checkliste zur Selbstevaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung von
Tieren im Zoofachhandel inkl. Testphase ........................................................................122
9.2.
Entwurf einer Checkliste zur Evaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung
von Tieren im Zoofachhandel durch amtliche Kontrollorgane ..........................................122
10.
Umzusetzende Punkte sowie zukünftige Forschungsfragen im Bereich
Zoofachhandel....................................................................................................................124
11.
Zusammenfassung des Forschungsprojekts ProZoo ........................................127
12.
Summary of the research project ProZoo ............................................................129
13.
Literatur ...................................................................................................................131
14.
Anhang ....................................................................................................................133
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1: Zugriffe auf die Homepage nach Jahren (grün: Anzahl der einzelnen Page Loads,
blau: Anzahl der verschiedenen Besucher)............................................................................20
Abb. 2: Zugriffe auf die Homepage nach Quartalen (grün: Anzahl der einzelnen Page Loads,
blau: Anzahl der verschiedenen Besucher)............................................................................21
Abb. 3: Gemeinsame Haltung von Kaninchen und Meerschweinchen ist nicht zulässig .......29
Abb. 4: Unterkünfte für Kaninchen, die nicht gegen Selbstbedienung durch Kunden gesichert
sind.........................................................................................................................................30
Abb. 5: Eine Gitterfläche als Boden einer Unterkunft für Degus ist völlig ungeeignet und
verboten .................................................................................................................................32
Abb. 6: Positivbeispiele für entsprechende Einstreuhöhe bei grabenden Tierarten...............32
Abb. 7: Kaninchenhaltung: Keine ausreichenden Rückzugsmöglichkeiten und hohe
Besatzdichte erhöhen den Stress ..........................................................................................33
Abb. 8: Reichhaltige Ausstattung einer Unterkunft für Zwerghamster mit Rückzugs- und
Klettermöglichkeiten, Sandbad und tierschutzgerechtem Laufrad .........................................34
Abb. 9: Tierschutzwidrige Laufräder.......................................................................................34
Abb. 10: Wasserangebot über Trinkflasche bei einem Hamster ............................................35
Abb. 11: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ ..41
Abb. 12: links: Verletzungsgefahr durch Querstreben; rechts: loses Drahtende....................43
Abb. 13: Beispiele für Querverdrahtung bei Papageienvögeln ..............................................43
Abb. 14: Unterkunft für Papageienvögel ohne Klettermöglichkeiten an den Wänden............44
Abb. 15: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Vögel“............51
Abb. 16: Transmission im UV-Bereich von BOROFLOAT®-Glas verschiedener Dicken aus:
http://www.schott.com/hometech/german/download/transmit_uv_range.pdf .........................53
Abb. 17: Sonnenplatz in Terrarien für Bartagamen................................................................53
Abb. 18: Ausstattung eines Terrariums mit Thermometer und Hygrometer...........................54
Abb. 19: Beispiel für ein nicht funktionierendes Thermometer im Terrarium .........................55
Abb. 20: Unterbringung von Wasserschildkröten in zu kleinem Becken ohne Bodengrund ..55
Abb. 21: Geeignete Rückzugsmöglichkeit für einen Leopardgecko.......................................56
Abb. 22: Plastikpflanzen bieten zwar Kletter- und Versteckmöglichkeiten, verbessern jedoch
nicht das Mikroklima, wie echte Pflanzen dies tun .................................................................56
Abb. 23: Fütterungsbeispiele in der Terraristik (Vegetarier)...................................................57
Abb. 24: Beispiel für die gängige Haltung von Futterinsekten in Zoofachhandlungen ...........58
Abb. 25: Zu klein dimensioniertes Badebecken für Schlange ................................................59
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Abb. 26: Natürlich gestalteter Landteil bei Wasserschildkröten mit Steinplatten, Pflanzen und
Wurzelwerk.............................................................................................................................62
Abb. 27: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Terraristik“ .....64
Abb. 28: Vorgehensweise bei Messung mit Oximeter, pH-Meter und Tropftests...................66
Abb. 29: Haltung von zwei Kampffischmännchen ohne Unterbindung des dauernden
Sichtkontakts ..........................................................................................................................69
Abb. 30: Bodengrund und Bepflanzung in einem Becken für Teichfische .............................70
Abb. 31: Starke Bepflanzung in einem Aquarium (Schaubecken) .........................................71
Abb. 32: Hohe Besatzdichte in einem Becken mit Goldfischen .............................................72
Abb. 33: Beispiele für die Haltung von Süßwasserrochen im Zoofachhandel........................73
Abb. 34: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung SüßwasserAquaristik“ ..............................................................................................................................74
Abb. 35: Beispiele für gute Unterbringung der Futterheuschrecken ......................................80
Abb. 36: Dauer der Existenz der untersuchten Zoofachgeschäfte am jeweiligen Standort ...81
Abb. 37: Antworten auf die Frage: „Hat die neue Gesetzeslage deutliche Veränderungen in
Ihrer Tierhaltung bewirkt?“ (sehr deutlich =1, deutlich =2, eher deutlich =3, teils =4, eher
gering=5, gering=6, keine=7) .................................................................................................82
Abb. 38: Einschätzung der Zukunftsaussichten für das eigene Zoofachgeschäft (sg = sehr
gut, g = gut, eg = eher gut, t/t = teils teils, es = eher schlecht, s = schlecht, ss = sehr
schlecht) .................................................................................................................................85
Abb. 39: Kunststoffkäfig mit sehr kleinen Lüftungsöffnungen und Röhrensystem aus
Kunststoff ...............................................................................................................................90
Abb. 40: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Kleinsäuger“ in Prozent der
ZoofachhändlerInnen .............................................................................................................96
Abb. 41: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Vögel“ in Prozent der
ZoofachhändlerInnen .............................................................................................................98
Abb. 42: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Terraristik“ in Prozent der
ZoofachhändlerInnen ...........................................................................................................100
Abb. 43: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Aquaristik“ in Prozent der
ZoofachhändlerInnen ...........................................................................................................102
Abb. 44: Ergebnisse der 5 Persönlichkeitsdimensionen gemessen mit TIPI (E = Extraversion,
V = Verträglichkeit, Z = Zuverlässigkeit, ES = Emotionale Stabilität, O = Offenheit) ...........107
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Zeitplan des Projekts ProZoo, Dauer und Inhalte der Module...............................14
Tabelle 2: Teilnehmende Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf:......................................22
Tabelle 3: Anzahl und Prozentsatz an Bewilligungen nach § 23 des Tierschutzgesetzes .....23
Tabelle 4: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten
Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV
vorgeschriebenen Mindestmaßen ..........................................................................................37
Tabelle 5: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten
Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen
Mindestmaßen........................................................................................................................37
Tabelle 6: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte
(N=155) im Vergleich zu den in Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen
Mindestmaßen........................................................................................................................38
Tabelle 7: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte
(N=155) im Vergleich zu den in Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen ......38
Tabelle 8: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) der Unterkünfte in den
untersuchten Zoofachgeschäften (N=155) .............................................................................39
Tabelle 9: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte
(N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen
Mindestmaßen........................................................................................................................47
Tabelle 10: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten
Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV vorgeschriebenen
Mindestmaßen........................................................................................................................47
Tabelle 11: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte
(N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen
Mindestmaßen........................................................................................................................48
Tabelle 12: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte
(N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen .....48
Tabelle 13: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) von Unterkünften der
untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der THGewV vorgeschriebenen Mindestmaßen ...............................................................................48
Tabelle 14: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) von Unterkünften der
untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV
vorgeschriebenen Mindestmaßen ..........................................................................................49
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tabelle 15: Mindestabmessungen für Landschildkröten in den untersuchten
Zoofachgeschäften (N=79) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen
Mindestmaßen........................................................................................................................59
Tabelle 16: Mindestabmessungen für Wasserschildkröten in den untersuchten
Zoofachgeschäften (N=78) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen
Mindestmaßen........................................................................................................................60
Tabelle 17: Mindestabmessungen für Schlangen in den untersuchten Zoofachgeschäften
(N=78) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen ...61
Tabelle 18: Mindestabmessungen für Echsen in den untersuchten Zoofachgeschäften
(N=114) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen .61
Tabelle 19: Folgende Parameter wurden in Bezug auf die Wasserbeschaffenheit gemessen
(N=151) ..................................................................................................................................66
Tabelle 20: Mindestabmessungen bei der Haltung von Mäusen als Futtertiere im Vergleich
zu den in Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen........................78
Tabelle 21: Mindestabmessungen bei der Haltung von Ratten als Futtertiere im Vergleich zu
den in Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen ............................78
Tabelle 22: Bezogen auf die einzelnen Tiergruppen verteilt sich der finanzielle Umsatz
durchschnittlich wie folgt, wenn die entsprechende Tiergruppe im Geschäft gehalten /
angeboten wird (Median [Quartile] ) .......................................................................................81
Tabelle 23: Als Auswahlwahlkriterien für die Lieferanten von Lebendtieren wurden folgende
Angaben der ZoofachhändlerInnen (in Prozent) gemacht .....................................................84
Tabelle 24: Auf die Frage, ob das Leben als ZoofachhändlerIn schwerer geworden ist / wird,
gaben die ZoofachhändlerInnen folgende Angaben in Prozent .............................................86
Tabelle 25: Als Gründe dafür, dass das Leben als ZoofachhändlerIn schwerer geworden war,
wurden Folgende im genannten Ausmaß (in Prozent) angegeben........................................86
Tabelle 26: Wenn sie Einsparmaßnahmen setzen müssen, dann setzen die
ZoofachhändlerInnen sie nach eigenen Angaben in folgenden Bereichen (in Prozent) ........86
Tabelle 27: Von den angeführten Marketingmaßnahmen bieten die ZoofachhändlerInnen
Folgende an (in Prozent)........................................................................................................87
Tabelle 28: Auf die Frage, wie die ZoofachhändlerInnen Wissen über Tierhaltung an den
Kunden weitergeben, wurden folgende Angaben (in Prozent) gemacht ................................87
Tabelle 29: Als Informationsquellen über das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen
nannten die Zoofachhändler Folgende (in Prozent) ...............................................................87
Tabelle 30: Als Informationsquellen bezüglich der Tierhaltung im Geschäft wurden Folgende
(in Prozent) genannt...............................................................................................................88
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tabelle 31: Befragt über ihre Wünsche nach zusätzlicher Information gaben die
Zoofachhändler folgende Bereiche an ...................................................................................88
Tabelle 32: Bezüglich des zum Verkauf angebotenen Zubehörs wurden folgende Zahlen (in
Prozent der Geschäfte) erhoben (es handelt sich hierbei um Mindestangaben, da kein
Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben erhoben werden kann) .......................................88
Tabelle 33: In Bezug auf ihren Familienstand gaben die Befragten folgende Angaben ........91
Tabelle 34: Auf die Frage, in welcher Gegend sie aufgewachsen seien, antworteten die
befragten ZoofachhändlerInnen .............................................................................................91
Tabelle 35: Auf die Frage, in welcher Gegend sie derzeit leben, antworteten die befragten
ZoofachhändlerInnen .............................................................................................................91
Tabelle 36: 96 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, mit Tieren aufgewachsen zu sein und
folgende Tierarten wurden genannt .......................................................................................91
Tabelle 37: 92 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, derzeit privat Tiere zu halten und
folgende Tierarten wurden genannt .......................................................................................92
Tabelle 38: Bezüglich der höchsten abgeschlossenen Schulbildung wurden folgende
Angaben gemacht ..................................................................................................................92
Tabelle 39: Wissensfragen „Haltung“ Kleinsäuger .................................................................94
Tabelle 40: Wissensfragen „Gesetz“ Kleinsäuger ..................................................................94
Tabelle 41: Wissensfragen „Haltung“ Vögel...........................................................................96
Tabelle 42: Wissensfragen „Gesetz“ Vögel............................................................................97
Tabelle 43: Wissensfragen „Haltung“ Terraristik ....................................................................98
Tabelle 44: Wissensfragen „Gesetz“ Terraristik .....................................................................99
Tabelle 45: Wissensfragen „Haltung“ Aquaristik ..................................................................101
Tabelle 46: Wissensfragen „Gesetz“ Aquaristik ...................................................................101
Tabelle 47: Deskriptive Ergebnisse des „Belief in Animal Mind“ (HILLS, 1995) (7=kein
Glauben an kognitive Fähigkeiten der Tiere, 1=stärkstes Glauben an kognitive Fähigkeiten
der Tiere) und der „Animal Attitude Scale“ (HERZOG et al., 1991) (1=schlechte generelle
Einstellung zu Tieren, 5=beste generelle Einstellung zu Tieren) .........................................104
Tabelle 48: Ergebnisse zu den fünf Persönlichkeitsdimensionen der befragten
ZoofachhändlerInnen (höhere Werte bedeuten stärkere Ausprägung der jeweiligen
Dimension), im Vergleich mit der Literatur (MUCK et al., in press)......................................106
Tabelle 49: Korrelationen zwischen den Parametern „Tierhaltung“ in den verschiedenen
Tiergruppen ..........................................................................................................................111
Tabelle 50: Merkblätter der Info-Mappe ProZoo ..................................................................117
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Vorwort
Der vorliegende Endbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojekts „ProZoo –
Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels in Hinblick auf das neue
Tierschutzgesetz“. Hierbei handelt es sich um eine in Österreich erstmalig durchgeführte
wissenschaftliche Studie über den Zoofachhandel mit Lebendtierverkauf. Die Teilnahme
erfolgte auf freiwilliger Basis. Es werden die erhobenen Daten der teilnehmenden
Zoofachgeschäfte in allen Bundesländern deskriptiv dargestellt und im Hinblick auf das
Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (TSchG), im Besonderen auf § 31 „Haltung von
Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten“, die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (THGewV) sowie die relevanten Punkte der 2. Tierhaltungsverordnung (THV), näher beleuchtet.
Anschließend werden weitere Ergebnisse des Projekts aus Erhebung mittels Fragebogen
und Interview dargestellt. In weiterer Folge werden Einflussfaktoren des Managements auf
die Qualität der Tierhaltung in den Zoofachhandlungen beschrieben und diskutiert. Basierend
auf diesen Einflussfaktoren und den Schwachstellen der Tierhaltung werden Empfehlungen
für eine Verbesserung des Tierschutzes in Zoofachhandlungen abgegeben. Diese
Empfehlungen sollen einerseits bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen behilflich
sein und andererseits das Bewusstsein der ZoofachhändlerInnen für die Anforderungen an
die Tierhaltung im Geschäft schärfen. Darüber hinaus wird über das Feedback an die
Teilnehmer bezüglich ihrer Tierhaltung in den jeweiligen Zoofachgeschäften berichtet.
Außerdem werden Ergebnisse einer Befragung der Amtstierärzte / Kontrollorgane in ganz
Österreich bezüglich der Kontrolle von Zoofachhandlungen präsentiert. Weiters werden die
erstellten Checklisten für die Selbstevaluierung der ZoofachhändlerInnen und für die
amtstierärztliche Kontrolle der Tierhaltung in Zoofachhandlungen vorgestellt. Schließlich
werden die wichtigsten Ergebnisse des Forschungsprojekts zusammengefasst und
zukünftige Forschungsfragen aufgezeigt.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
1. Einleitung
Bei der Anschaffung eines Heimtieres sollten gute Kenntnisse über die Ansprüche an die
Haltung des jeweiligen Tieres vorhanden sein. Falsche Haltungsbedingungen können
Gesundheitsprobleme, Abweichungen vom Normalverhalten oder auch Verhaltensstörungen
hervorrufen (WARWICK, 1990; VAN HOEK & TEN CATE, 1998). Nach BUTCHER (2004)
und STEIGER (2005) liegt die Ursache mangelhaften Umgangs mit Tieren zumeist nicht in
Boshaftigkeit gegenüber dem Tier, sondern in ungenügendem Wissen. Da künftige
TierhalterInnen ihre Tiere überwiegend aus dem Zoofachhandel oder aus der
Heimtierabteilung eines Gartencenters oder Baumarktes beziehen, kommt einer
qualifizierten Beratung durch die HändlerInnen in Bezug auf Haltungsansprüche und
gesetzliche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle zu. Hier stellen die
ZoofachhändlerInnen bedeutende Multiplikatoren in Bezug auf das Wissen über Tierhaltung
für die privaten TierhalterInnen dar. Außerdem sind die Zoofachhändlerinnen nach § 31 (2)
des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere dazu verpflichtet, Kunden über die
tiergerechte Haltung der zum Verkauf angebotenen Tiere zu beraten.
Jedoch ist es mit dieser qualifizierten Beratungsleistung nicht immer zum Besten bestellt.
Eine von CASAMITJANA (2003) durchgeführte Untersuchung von 75 schottischen
Zoofachgeschäften zeigte, dass bis zu 71 % der Geschäfte Personal beschäftigte, welches
schlechte Beratung leistete (z.B. Nicht-Abraten von Überraschungskäufen, keine Aufklärung
bzgl. Zoonosen). In einer von RSPCA (2004) durchgeführten Befragung von 300 mit
„Exoten“ (z.B. Reptilien, Amphibien) handelnden Zoofachhandlungen in England und Wales
wiesen nur 4 % darauf hin, dass diese Tiere schwierig zu halten sind bzw. besondere
Haltungsansprüche haben. Nur 5 % empfahlen das Lesen weiterer Literatur, bevor man sich
zum Kauf entschließt. 16 % gaben an, dass diese Tiere nie erkranken.
Trotz vorhandener gesetzlicher Regelungen lassen selbst die Haltungsbedingungen der zum
Verkauf angebotenen Tiere teilweise zu wünschen übrig. Erhebungen in 93 Schweizer
Zoofachgeschäften zeigten, dass Vögel nach wie vor in zumeist zu kleinen Käfigen mit
ungenügender oder nicht tiergerechter Ausstattung gehalten werden (SCHRICKEL et al,
2008). Das Angebot an Reptilien nimmt zu, jedoch sind die angebotenen Unterbringungen
meist nur für juvenile Tiere geeignet. Oft fand sich tierschutzwidriges Zubehör im Sortiment.
Eine 1993 von NOWAK durchgeführte Umfrage unter deutschen Amtstierärzten, welche für
die Kontrolle von 185 Zoofachhandlungen in Berlin verantwortlich waren, zeigte auf, dass
u.a. Nagetiere in zu kleinen und überfüllten Käfigen ohne Beschäftigungsmaterial und
Rückzugsmöglichkeiten gehalten wurden. Reptilien fanden sich in zu kleinen Terrarien mit
für diese Arten unpassender Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Auch hier fällt jedoch den
ZoofachhändlerInnen eine starke Vorbildwirkung für die private Haltung der Heimtiere zu.
Auch das Zubehör spielt in der Heimtierhaltung eine bedeutende Rolle. Einerseits dient es
dazu die Haltungsbedingungen zu verbessern oder überhaupt erst zu ermöglichen.
Andererseits erfüllt es eine wichtige Funktion für die Beschäftigung der Tiere als „behavioural
enrichment“ und kann zur Steigerung des Wohlbefindens der Tiere beitragen. Unter der
Vielzahl des im Handel angebotenen Zubehörs finden sich zahlreiche Gegenstände, welche
kein tiergerechtes Leben ermöglichen sowie die Gesundheit des Tieres gefährden können
(STEINIGEWEG, 2000). Spiegel und Plastikvögel können vor allem Wellensittiche, selbst bei
Paarhaltung, zu gesteigertem Fütterungsverhalten veranlassen und Gesundheitsschäden
hervorrufen. Erweiterbare Röhrensysteme für Hamster aus transparentem Plastik, welche
das unterirdische Bausystem der Hamster darstellen sollen, regen besonders Kinder zum
ständigen Umbau an. Den Hamstern wird eine Gewöhnung nicht ermöglicht, die
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
transparente Beschaffenheit bietet keine Rückzugsmöglichkeit, und ungenügende Belüftung
und Reinigungsmöglichkeit gefährden die Gesundheit der Tiere (STEINIGEWEG, 2000). In
§ 18 Abs. 6 des Tierschutzgesetzes wird verlangt, dass zur Erhöhung der Rechtssicherheit
der Tierhalter und zur Verbesserung des Vollzugs eine Fachstelle zur Bewertung von
Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör eingerichtet werden muss. In einer
dazugehörenden Verordnung sollten die näheren Bestimmungen in Bezug auf diese
Fachstelle geregelt werden. Bis dato fehlt jedoch die in § 18 (6) TSchG angeführte
Verordnung, um die genannten Vorhaben umsetzen zu können. In der Praxis fehlen also
derzeit konkrete gesetzliche Vorgaben bezüglich der Tiergerechtheit von Zubehör. Einzig die
tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, TVT, erstellte ein Merkblatt zu dieser Thematik (TVT,
1998).
Die künftigen TierhalterInnen werden in ihrem Vertrauen, eine fachlich korrekte Beratung
erhalten zu haben spätestens dann enttäuscht, wenn sie im guten Glauben dem erworbenen
Tier etwas Gutes zu tun, feststellen müssen, dass sie mit dem erworbenen Zubehör dem
Tier keinen Gefallen getan haben, es vielleicht erkrankt oder sogar stirbt.
Um diesem Vertrauensverlust entgegenzuwirken und um die Akzeptanz von
Zoofachgeschäften in der Öffentlichkeit zu verbessern, wurde 1990 in der Schweiz und 1996
in Deutschland von den jeweiligen Verbänden eine freiwillige Selbstkontrolle und
Selbstbeschränkung eingeführt (ALTHAUS, 1997). Bei Erfüllung der festgelegten Kriterien,
welche mittels unangemeldeter Kontrollen überprüft werden (Schweiz: jährlich, Deutschland:
alle zweieinhalb Jahre), werden die jeweiligen Geschäfte mittels Vignette bzw. Signet
ausgezeichnet. Diese Kennzeichnung ermöglicht, dass besonders tiergerecht geführte
Zoofachgeschäfte mit vorbildlicher Tierpräsentation und Beratung sowie tierschutzgerechtem
Zubehörsortiment sich von Zoofachgeschäften, welche diese Kriterien nicht erfüllen,
abheben und gegenüber diesen einen Wettbewerbsvorteil haben. Den Konsumenten wird so
bei der Wahl ihrer ZoofachhändlerInnen eine Entscheidungshilfe gegeben (BOLLHÖFER,
1996).
Literaturstudien zum Thema „Zoofachhandel“ zeigten, dass bisher auch international
wissenschaftlich fundierte Studien auf diesem Sektor so gut wie nicht stattfanden und daher
kaum Daten zur Tierhaltung im Zoofachhandel existieren. Dies war der Grund, diese, sowohl
die Teilnehmerzahl als auch die untersuchten Parameter betreffend, breit angelegte Studie
ins Leben zu rufen.
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2. Ziel des Forschungsprojekts „ProZoo“ – Evaluierung des
österreichischen Zoofachhandels und Stand der Dinge
Aufgrund fehlender fachlich fundierter Erhebungen war eine Beurteilung österreichischer
Zoofachhandlungen
betreffend
Beratungsqualität,
Haltungsbedingungen
und
Gesundheitszustand angebotener Tiere sowie der Qualität des angebotenen Zubehörs
bisher nicht möglich. Jedoch ist gerade im Hinblick auf das am 1.1.2005 in Kraft getretene
Bundesgesetz über den Schutz der Tiere und die dazugehörigen Verordnungen Wissen über
den Status Quo im österreichischen Zoofachhandel wünschenswert und auch nötig, um den
betroffenen ZoofachhändlerInnen wie auch im Vollzug tätigen Personen eine Hilfestellung
geben zu können.
Deshalb ist das Ziel dieses Projektes:
1. eine erstmalige, fachlich fundierte Evaluierung österreichischer Zoofachgeschäfte im
Hinblick auf das neue Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (BGBl. I Nr. 118/2004 idF
BGBl. I Nr.35/2008).
Dazu gehört die Beurteilung dieser in ihrer Gesamtheit (Tierhaltung, Art des angebotenen
Zubehörs, Personal – Wissensstand, Beratung) sowie eine Analyse und das Aufzeigen
möglicher
Schwachstellen
und
daran
anschließend
die
Erarbeitung
von
Verbesserungsvorschlägen. Darüber hinaus soll der Status Quo in den Zoofachhandlungen
in Bezug auf die Gesetzeslage untersucht und mögliche Problembereiche im Vollzug
aufgezeigt werden (Umsetzbarkeit, nicht geregelte Teilbereiche).
2. auf wissenschaftlichen Erhebungen basierende Materialien für den Vollzug und den
Zoofachhandel zu erarbeiten.
Hierbei sollen Checklisten für die jährliche Kontrolle von Zoofachhandlungen im Rahmen des
Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere und Checklisten für ZoofachhändlerInnen zur
Selbst-Evaluierung der Tierhaltung im Zoofachhandel erstellt werden.
Zur Erreichung der oben angeführten Ziele wurden folgende Punkte durchgeführt:
ad 1.: Einerseits wurde eine Beurteilung der untersuchten Zoofachgeschäfte in allen neun
Bundesländern bezüglich der Tierhaltung besonders unter dem Gesichtspunkt des § 31 des
Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (TSchG), der Tierhaltungs-Gewerbeverordnung
(TH-GewV) und der 2. Tierhaltungsverordnung (THV) durchgeführt. Andererseits wurden
auch das Management der Zoofachhandlungen und die ZoofachhändlerInnen selbst näher
beleuchtet. Nach der Darstellung aller Ergebnisse bezüglich Tierhaltung und Management in
den untersuchten Zoofachhandlungen wurde eine Analyse der Zusammenhänge und
Einflüsse verschiedener Parameter durchgeführt und somit mögliche Schwachstellen
aufgezeigt. Anschließend wurde eine Liste von vorrangigen Verbesserungsvorschlägen
erarbeitet, welche auch den teilnehmenden ZoofachhändlerInnen zur Optimierung ihrer
Tierhaltung an die Hand gegeben werden sollen.
ad 2.: In diesem Endbericht werden Checklisten zur laufenden Selbstevaluierung der
Tierhaltung für die ZoofachhändlerInnen präsentiert, welche im Rahmen des Projekts
erarbeitet und von ZoofachhändlerInnen erprobt wurden. Außerdem liegen Ergebnisse einer
Befragung der Kontrollorgane des Zoofachhandels in ganz Österreich vor, welche kritische
Punkte für den Vollzug aufzeigen und deshalb bei der Erstellung der Checklisten für die
jährliche Kontrolle von Zoofachhandlungen im Rahmen des TSchG eingeflossen sind.
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Basierend auf der Checkliste zur Selbstevaluierung wurde auch ein Entwurf für eine
Checkliste für die amtliche Kontrolle von Zoofachhandlungen erstellt.
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3. Methode
3.1.
Allgemein
Das Projekt ProZoo dauerte vom 1.10.2006 bis zum 30.11.2008 und war in 3 Module
aufgebaut (Zeitplan und Inhalte siehe Tabelle 1). Im Rahmen von Modul 2 [Niederösterreich,
Wien] und Modul 3 [Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Steiermark und
Burgenland] wurden ZoofachhändlerInnen mit Lebendtierverkauf in ganz Österreich
eingeladen, an der Erhebung teilzunehmen. Angekündigte Betriebsbesuche (nach
Terminvereinbarung) wurden von den Projektbearbeiterinnen selbst durchgeführt und hierbei
das Zoofachgeschäft in seiner Gesamtheit untersucht.
Tabelle 1: Zeitplan des Projekts ProZoo, Dauer und Inhalte der Module
Modul
Zeitrahmen
Bericht
Inhalt
Modul 1
1.10.2006 –
31.12.2006
31.12.2006 Entwicklung standardisierter Fragebögen in
Zusammenarbeit mit Soziologen und Experten;
Einholen von TeilnehmerInnenzusagen –
Betriebsliste erstellen; Beginn
Terminvereinbarungen für Wien & Niederösterreich;
Probeerhebungen, Berichtlegung
Modul 2
1.1.2007 –
30.9.2007
30.9.2007
Terminvereinbarungen; Datenerhebungen in Wien
& Niederösterreich; Datenaufbereitung; Analyse der
erhobenen Daten; Interpretation der Ergebnisse;
Erstellung der Checklisten zur Selbst-Evaluierung;
Feedback an die TeilnehmerInnen, Berichtlegung
Modul 3a
1.10.2007 31.3.2008
31.3.2008
Einholen von TeilnehmerInnenzusagen;
Terminvereinbarungen; Beginn Datenerhebungen
in den restlichen Bundesländern;
Datenaufbereitung, Berichtlegung
Modul 3b
1.4.2008 –
30.11.2008
30.11.2008 Fortsetzung Datenerhebung in den restlichen
Bundesländern; Datenaufbereitung, Analyse der
erhobenen Daten; Interpretation der Ergebnisse;
Anwendung und Überarbeitung der Checklisten zur
Selbst-Evaluierung; Beginn mit der Erstellung von
Checklisten für Kontrollorgane; Fertigstellung der
Checklisten für Kontrollorgane; Feedback an die
TeilnehmerInnen; Projektfinalisierung,
Schlussberichtlegung
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
3.2.
Datenerhebung
Die Datenerhebung fand mittels folgender Tools statt:
o Standardisierter Fragebogen
o Standardisiertes Interview
o Eigentliche Betriebserhebung mittels für diesen Zweck entwickelter Erhebungsbögen
Die Ausarbeitung des Fragebogens und der Interviewfragen erfolgte in Kooperation mit „Dr.
Karmasin Marktforschung, Österreichisches Gallup Institut“ (auch statistische Beratung) und
Experten der Veterinärmedizinischen Universität (I. Med. Klinik, Klinik für Geflügel, Ziervögel,
Reptilien & Fische) bzw. des Haus des Meeres.
3.2.1. Standardisierter Fragebogen
Die für den Tierbereich verantwortliche Person bzw. die geschäftsführende Person füllten
während des Besuchs einen standardisierten Fragebogen aus. Der verwendete Fragebogen
findet sich in Anhang A.1.
Der Fragebogen setzte sich aus folgenden Teilen zusammen:
• Fragen zur Einstellung zur Arbeit mit den Tieren im Zoofachhandel (Fragen 1 bis
20): Diese Fragen beschäftigen sich damit, wie wichtig die ZoofachhändlerInnen
verschiedene Bereiche des Kontakts mit den Tieren finden, wie häufig sie Kontakt zu
den Tieren suchen und wie angenehm ihnen die Arbeit mit den Tieren ist. Weiters
wurden die ZoofachhändlerInnen dazu befragt, welche Punkte sie für die Tierhaltung
in ihrem Geschäft als wichtig erachten. Die ZoofachhändlerInnen antworteten hier
mittels einer siebenstufigen Lickert-Skala von vollkommener Zustimmung – „sehr
wichtig“, „sehr angenehm“, „immer“ (= 1) – bis zu vollkommener Ablehnung –
„überhaupt nicht wichtig“, „sehr unangenehm“, „nie“ (= 7)
• Fragen zur Einschätzung der kognitiven Fähigkeiten von Tieren, basierend auf
den „Belief in Animal Mind“-Fragen nach HILLS (1995) (Fragen 21 bis 24): Der
Fragenkomplex besteht aus vier Fragen zu den Fähigkeiten von Tieren, z.B., ob die
Tiere fähig sind, Emotionen wie Schmerz und Angst zu empfinden. Die
ZoofachhändlerInnen sollten diese Fragen jeweils für sechs verschiedene
Tiergruppen – Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische und Wirbellose –
beantworten. Auch hier stand ihnen eine siebenstufige Lickert-Skala zur Verfügung
von „stimme vollkommen zu“ (= 1) bis „stimme überhaupt nicht zu“ (= 7).
• Fragen zur generellen Einstellung zu Tieren, basierend auf der „Animal Attitude
Scale“ nach HERZOG et al. (1991) (Fragen 25 bis 44): Diese Skala zur Bewertung
der allgemeinen Einstellung zu Tieren setzt sich aus 20 Fragen zusammen, die
verschiedene gesellschaftlich relevante Themen zu Tieren beleuchten (z.B. „Walfang
sollte gestoppt werden“ oder „Züchten von Tieren zur Pelzgewinnung ist eine legitime
Nutzung von Tieren“). Die Antworten erfolgten hier auf einer fünfstufigen LickertSkala von „stimme zu“ (= 5) bis „stimme nicht zu“ (= 1). Höhere Werte entsprechen in
der Skala einer besseren Einstellung zu Tieren, weshalb negative Aussagen wie
„Heutzutage wird zu viel Wirbel um Tierschutz gemacht.“ für die Auswertung
umgekehrt codiert werden. Schließlich wird ein Mittelwert über alle 20 Fragen
gebildet, sodass man einen Wert für die „generelle Einstellung zu Tieren“ erhält.
• Allgemeine Fragen zum Zoofachgeschäft und zum Tierschutzgesetz (Fragen 45
bis 54 und 59 bis 85): Dieser Teil des Fragebogens enthielt verschiedenste Fragen
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
•
•
•
•
•
zu Ausstattung (z.B. relative Größe des Tierbereichs im Geschäft), Management (z.B.
täglicher Zeitaufwand für die Tierbetreuung, Zusammenarbeit mit einem
Betreuungstierarzt) und in geringem Ausmaß auch zu wirtschaftlichen Belangen des
Zoofachgeschäfts (z.B. die finanzielle Bedeutung der verschiedenen Tiergruppen im
Geschäft). Weiters wurden Fragen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz
gestellt, um den Umgang der ZoofachhändlerInnen mit den an sie gestellten
gesetzlichen Anforderungen zu erfahren (z.B. Veränderungen in der Tierhaltung des
Geschäfts, zusätzliche Kosten durch das Gesetz).
Fragen zur Kleinsäugerhaltung (Frage 55)
Fragen zur Vogelhaltung (Frage 56)
Fragen zur Terraristik (Frage 57)
Fragen zur Aquaristik (Frage 58)
Die ZoofachhändlerInnen füllten die Fragen ausschließlich zu jenen Tiergruppen aus,
welche sie zur Zeit des Besuchs von ProZoo im Geschäft hielten. Die Fragen setzten
sich aus folgenden Bereichen zusammen: (1) Management der Tierhaltung wie z.B.
Häufigkeit des Fütterns, Wasserwechselns und Reinigens, Dauer der Beleuchtung
oder – in der Aquaristik – Art und Häufigkeit der kontrollierten Wasserparameter. (2)
Wissensfragen zu den Haltungsanforderungen der Tiere wie z.B. wesentliche
Aspekte der Physiologie (permanentes Zahnwachstum mancher Zähne bei
Nagetieren u.ä.), der Ernährung (Grundfutter Heu für Pflanzenfresser u.ä.) oder des
Sozialverhaltens (soziale Tiere nur in Paaren oder Gruppen u.ä.). Ein zweiter Block
aus Wissensfragen diente der Erhebung des Informationsstandes der
ZoofachhändlerInnen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen an die Haltung der
in ihrem Geschäft geführten Tiergruppen (z.B. Mindestanforderungen bzgl. der
Ausstattung der Unterkünfte und Wasserparameter oder Mindestgrößen für
Unterkünfte im Zoofachhandel).
Fragen zur Person (Fragen 86 bis 105): Dieser Fragenblock erhebt einerseits
soziodemographische Daten der ZoofachhändlerInnen (z.B. Alter, Geschlecht,
Ausbildung), andererseits wird auch die Persönlichkeit der ZoofachhändlerInnen
miteinbezogen, indem mittels des TIPI (= Ten Item Personality Inventory,
GOSLING et al., 2003) anhand von 10 Fragen die fünf Persönlichkeitsdimensionen
(Big Five) beleuchtet werden. Diese sind Offenheit, Zuverlässigkeit, Verträglichkeit,
Extraversion und emotionale Stabilität. Hier ist die Selbsteinschätzung der
ZoofachhändlerInnen bezüglich verschiedener Eigenschaftspaare (z.B. „zuverlässig,
selbstdiszipliniert“ oder „gelassen, emotional stabil“) auf einer siebenstufigen LickertSkala gefragt. Die Antworten reichten von „Trifft voll und ganz zu“ (= 7) bis „trifft
überhaupt nicht zu“ (=1). Aus jeweils zwei Wertepaaren wurde der Mittelwert gebildet,
welcher dann als Wert für die jeweilige Dimension der Persönlichkeit in die weitere
Auswertung einfließt.
3.2.2. Standardisiertes Interview
Die Erhebung zusätzlicher relevanter Informationen zu den Zoofachgeschäften erfolgte in
Interviewform, um den ZoofachhändlerInnen die Möglichkeit zu frei formulierten Antworten zu
geben. Es handelte sich einerseits um Fragen zum Tierschutzgesetz, wie z.B. welche
gesetzlichen Anforderungen die ZoofachhändlerInnen kritisch sehen oder wo es Probleme in
der Umsetzung gibt. Auch die Erfahrung der ZoofachhändlerInnen mit der amtlichen
Kontrolle wurde erhoben. Andererseits wurden Meinung und Vorgehen zu bestimmten
Bereichen des Managements erfragt, z.B. Umgang mit Neuzugängen oder kranken Tieren,
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
paarweiser Verkauf von sozial lebenden Tierarten, Rücknahme von Tieren (Vorgehen der
ZoofachhändlerInnen, Häufigkeit und Gründe der Kunden für die Rückgabe). Der
Erhebungsbogen für das Interview befindet sich in Anhang A.2.
3.2.3. Betriebserhebung
3.2.3.1.
Betriebsliste
In jedem Zoofachgeschäft wurden allgemeine Parameter zur Lage und Ausstattung des
Geschäfts sowie zum angebotenen Zubehör erhoben. Die Betriebsliste findet sich in
Anhang A.3.
3.2.3.2.
Erhebung der einzelnen Tierunterkünfte
In weiterer Folge wurden alle Tierunterkünfte im Geschäft einzeln vermessen und beurteilt.
Für jede Tiergruppe wurden eigene Erhebungsbögen entwickelt, welche alle relevanten
Punkte für die Tierhaltung und die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
berücksichtigten. Folgende Tierlisten fanden Verwendung:
• Kleinsäuger (Anhang A.4a) mit folgenden Erhebungspunkten:
o Tierart, Anzahl und Zustand der Tiere (hier konnten nur offensichtliche
Veränderungen / Auffälligkeiten der Tiere berücksichtigt werden, wie z.B.
Verletzungen, deutliche Veränderungen am Integument, abnorme Atmung,
apathisches Verhalten, Stereotypien u.ä.; eine eingehende Untersuchung von
Einzeltieren war im Rahmen dieses Projekts aufgrund der häufig sehr hohen
Tierzahlen nicht möglich)
o Aufstellort, Größe, Material und Beschaffenheit der Unterkunft (z.B. Belüftung,
Drahtstärke und –weite, Eignung zur Reinigung und Desinfektion)
o Ausstattung der Unterkunft (z.B. Einstreu, Rückzugsmöglichkeiten,
Beschäftigungsmöglichkeiten)
o Versorgung der Tiere (z.B. Futter vorhanden, Futternapf sauber, Wasser
vorhanden, Wasserbehälter in für die Tiere passender Trinkposition)
o Beschriftung der Unterkunft (Beschriftung vorhanden, Art der Information)
• Vögel (Anhang A.4b) mit folgenden Erhebungspunkten:
o Tierart, Anzahl und Zustand der Tiere (siehe Kleinsäuger)
o Aufstellort, Größe, Material und Beschaffenheit der Unterkunft (z.B. hell und
zugluftfrei, Querverdrahtung von Käfigen für Papageienvögel)
o Ausstattung der Unterkunft (z.B. Art, Dimension und Anbringung von
Sitzstangen, Bademöglichkeit, Grit)
o Versorgung der Tiere (siehe Kleinsäuger)
o Beschriftung der Unterkunft (siehe Kleinsäuger)
• Terraristik (Anhang A.4c) mit folgenden Erhebungspunkten:
o Tierart, Anzahl und Zustand der Tiere (siehe Kleinsäuger)
o Aufstellort, Größe, Material und Beschaffenheit der Unterkunft (z.B. Eignung
zur Reinigung und Desinfektion, Verletzungssicherheit, Belüftung)
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Ausstattung der Unterkunft (z.B. Beleuchtungs- und Wärmequelle,
Badebecken,
Rückzugsund
Klettermöglichkeiten,
Thermometer,
Hygrometer)
o Versorgung der Tiere (siehe Kleinsäuger)
o Beschriftung der Unterkunft (siehe Kleinsäuger)
Aquaristik (Anhänge A.4d bzw. A.4e) mit folgenden Erhebungspunkten:
o Fischart, Anzahl und Zustand der Tiere (Anteil von Becken mit kranken
und / oder toten Fischen)
o Aufstellort, Größe und Beschaffenheit der Becken
o Ausstattung
der
Unterkunft
(z.B.
Bodengrund,
Bepflanzung,
Rückzugsmöglichkeiten)
o Beschriftung der Unterkunft (siehe Kleinsäuger)
o Wasserbeschaffenheit: Ein Becken pro Geschäft wurde zufällig für die
Analyse der Wasserparameter ausgewählt (einzige Bedingung: das Becken
darf seit längerer Zeit nicht z.B. gegen Ichthyophthirius multifiliis behandelt
worden sein). Zur Messung des Sauerstoffgehalts und der Temperatur direkt
im Becken wurde ein Oximeter (Oxi 315i der Fa. WTW) verwendet.
Anschließend wurde eine Probe mit einem Einwegplastikbecher entnommen,
aus welcher dann mittels eines pH-Meters (pH 315i der Fa. WTW) der pHWert bestimmt wurde. Schließlich wurden über chemische Tropftests
(Visocolor ECO Analysenkoffer der Fa. Macherey-Nagel) weitere Parameter
ermittelt: Nitrat, Nitrit, Gesamthärte, Karbonathärte, Ammonium. pH-Wert und
bei Meerwasserproben auch Phosphat. Der Erhebungsbogen für die
Wasserwerte befindet sich in Anhang A.5.
o
•
3.3.
Statistik
3.3.1. Deskriptive Statistik
Wenn unter Punkt 4. von „Durchschnitt“ gesprochen wird, so wird aufgrund der im
Allgemeinen nicht normal verteilten Daten der Median und nicht der Mittelwert angegeben.
Zusätzlich werden in den meisten Fällen zur näheren Beschreibung der Daten die 25 %- und
75 %-Perzentile (= Quartile) sowie das Minimum (= Min) bzw. Maximum (= Max) angegeben.
3.3.2. Faktorenanalyse
Für manche Fragenblöcke aus dem Fragebogen wurde eine Hauptkomponentenanalyse
(= PCA) mit Varimax-Rotation durchgeführt, um eine Datenreduktion zu erreichen (SACHS,
1997). So konnten mehrere Fragen aus einem Themenbereich zu einer gemeinsamen
Variable für die weitere statistische Analyse zusammengefasst werden.
3.3.3. Korrelationen und statistische Tests
Aufgrund einer zumeist nicht vorhandenen Normalverteilung wurde für den Vergleich zweier
unabhängiger Stichproben der Mann-Whitney-U-Test verwendet (SIEGEL, 2001). Im Falle
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
von mehr als zwei unabhängigen Stichproben wurde für die entsprechende Variable mittels
Rangvarianzanalyse vorgegangen (Kruskal-Wallis-Test; BORTZ et al., 1990).
Nach folgenden Signifikanzniveaus werden die Ergebnisse präsentiert:
• Höchst signifikant: p ≤ 0,001
• Hoch signifikant: p ≤ 0,01
• Signifikant: p ≤ 0,05
• Tendenz: p ≤ 0,1
Ebenfalls aufgrund der häufig nicht vorliegenden Normalverteilung wurde für die
Untersuchung
von
Zusammenhängen
ordinaler
und
metrischer
Daten
ein
verteilungsunabhängiges
Abhängigkeitsmaß,
der
Spearmansche
RangKorrelationskoeffizient, verwendet (SACHS, 1997).
3.3.4. Hinweis für das Lesen der Resultate
Im Rahmen der Darstellung der Ergebnisse unter Punkt 4. wird auf im Gesetzestext (inkl.
Verordnung) verankerte Punkte gesondert hingewiesen (Schriftart: fett), zusätzlich werden
die dort verlangten Anforderungen in kursiver Schrift kurz dargestellt und mit den erhobenen
Daten zu diesem Punkt verglichen.
Verlangen die Ergebnisse eine Klärung bzw. werden vom Projekt-Team Vorschläge
gebracht, finden sich diese immer direkt im Anschluss an die Präsentation der Resultate.
Außerdem sind Passagen, in welchen die Ergebnisse einer Diskussion bedurften, extra
gekennzeichnet (Diskussion / Empfehlung ProZoo)
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4. Ergebnisse des Forschungsprojekts „ProZoo“
4.1.
Zugriffe auf die Projekthomepage www.prozoo.at
Als erster Schritt zum Start des Projektes „Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels
im Hinblick auf das neue Tierschutzgesetz“ wurde der Projekt-Kurztitel „ProZoo“ und ein
Logo kreiert sowie eine Projekt E-Mail eingerichtet ([email protected]). Um künftige
Projektteilnehmer auch über das Internet zu erreichen und ihnen hierbei Informationen über
das Projekt anbieten zu können, wurde eine eigene Homepage erstellt, welche unter
www.prozoo.at online ist. Auf dieser Homepage bestand die Möglichkeit, als TeilnehmerIn
gelistet zu werden. Ein Großteil der TeilnehmerInnen nahm dies in Anspruch.
Die Zugriffstatistik der Homepage macht das Interesse am Projekt deutlich, denn es konnten
seit Bestehen der Homepage mehr als 11.200 verschiedene Besucher verzeichnet werden
(siehe auch Abb. 1).
Abb. 1: Zugriffe auf die Homepage nach Jahren (grün: Anzahl der einzelnen Page
Loads, blau: Anzahl der verschiedenen Besucher)
Besonders viele Zugriffe waren erstmals im 4. Quartal 2006 zu verzeichnen (siehe Abb. 2)
als die Werbung der TeilnehmerInnen in Wien und Niederösterreich erfolgte, was die
Wichtigkeit der Informationsgabe durch die Homepage unterstreicht. Einen zweiten Peak an
Zugriffen gab es dementsprechend Ende 2007 / Anfang 2008, als in den restlichen
Bundesländern die TeilnehmerInnen geworben wurden (Abb. 2).
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Abb. 2: Zugriffe auf die Homepage nach Quartalen (grün: Anzahl der einzelnen Page
Loads, blau: Anzahl der verschiedenen Besucher)
Auch die Email wurde von den teilnehmenden ZoofachhändlerInnen (und anderen
Interessierten) für Anfragen an das Team ProZoo bzw. zur Kontaktaufnahme mit den
Projektbearbeiterinnen regelmäßig genutzt.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.2.
Teilnehmende Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf im
gesamten Bundesgebiet
Von Österreich weit 276 aktiven Zoofachgeschäften mit Lebendtierverkauf (Stand Oktober
2006 und Jänner 2008, erhoben durch das Team ProZoo) haben 82,6% ihre Teilnahme am
Projekt zugesagt. 48 ZoofachhändlerInnen mit Lebendtieren im Verkauf (17,4 %) lehnten die
Teilnahme am Projekt ab. Baumärkte mit Lebendtierverkauf hatten ihre Mitarbeit im Projekt
trotz intensiver Bemühungen der Projektmitarbeiterinnen generell verweigert.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Den hier vorliegenden Unwillen der Baumärkte mit
Lebendtierhaltung am Projekt teilzunehmen, muss man kritisch hinterfragen. Da das Team
ProZoo aber von jeglicher Inkognito-Forschungstätigkeit im Rahmen des Projekts abgesehen
hat, liegen zur Tierhaltung in Baumärkten keine Daten vor.
Im Laufe der Erhebungsphase konnten von den ihre Teilnahme ursprünglich zugesicherten
Zoofachhandlungen 22 nicht besucht werden, da entweder das Geschäft inzwischen
geschlossen worden war, der Lebendtierverkauf aufgegeben, kein gemeinsamer Termin
gefunden oder von Seiten des Projektteams die Erhebung aus ökonomischen Gründen nicht
durchgeführt wurde.
Somit wurden im Zeitraum Februar 2007 bis September 2008 206 Zoofachgeschäfte
Österreich weit besucht, das sind 74,6 % aller Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf
(Tab. 2).
Tabelle 2: Teilnehmende Zoofachgeschäfte mit Lebendtierverkauf:
Bundesland
Anzahl
Wien
62
Niederösterreich
52
Burgenland
4
Kärnten
13
Oberösterreich
23
Salzburg
8
Steiermark
25
Tirol
13
Vorarlberg
6
Bei den erhobenen 206 Geschäften handelt es sich bei 141 Geschäften um so genannte
Einzelgeschäfte (= ZoofachhändlerIn besitzt nur dieses eine Geschäft), 47 Geschäfte sind
Inhabern mit mehreren Filialen (= Zoofachhandelsketten) zuzuordnen und 18 Geschäfte
gehören internationalen Konzernen an.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.3.
Ergebnisse zu allgemeinen tierschutzrechtlichen Regelungen in
den 206 Zoofachgeschäften
Nach § 31 (1) TSchG benötigen alle Zoofachgeschäfte eine Bewilligung der Behörde nach
§ 23 TSchG. Laut Angaben der ZoofachhändlerInnen wurde in 74 % der Geschäfte ein
Kontrollbesuch infolge des Antrags von amtstierärztlicher Seite durchgeführt, jedoch
besaßen zur Zeit des Besuchs im Rahmen von ProZoo erst 52 % den Bescheid nach § 23
TSchG. Obwohl der Besuch des zuständigen Kontrollorgans in vielen Fällen schon längere
Zeit zurücklag, war der entsprechende schriftliche Bescheid noch in vielen Fällen ausständig.
In den einzelnen Bundesländern wurde bezüglich der Bewilligungen unterschiedlich
vorgegangen.
Tabelle 3: Anzahl und Prozentsatz an Bewilligungen nach § 23 des Tierschutzgesetzes
Bundesland
Jahr
Anzahl bewilligter
ZFH
noch keine
Bewilligung
% Bewilligungen
Wien
2007
8
44
15
Niederösterreich
2007
19
23
45
Oberösterreich
2008
13
5
72
Kärnten
2008
9
1
90
Burgenland
2008
2
1
66
Tirol
2008
13
0
100
Steiermark
2008
19
4
83
Salzburg
2008
5
2
71
Vorarlberg
2008
2
3
40
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Die Tatsache, dass über 25 % der untersuchten
Zoofachhandlungen zum Zeitpunkt des Besuchs noch keine Begehung im Rahmen der
Kontrolle der Anforderungen für die Bewilligung nach § 23 TSchG hatten, zeigt in diesem
Zusammenhang ein Versäumnis der zuständigen Behörde auf. Die befragten
ZoofachhändlerInnen gaben an, den Antrag auf die Bewilligung innerhalb der vorgegebenen
Frist (Ende 2005) eingereicht zu haben, jedoch hatte, wie bereits erwähnt, ein Viertel bis
dato keinerlei Rückmeldung durch die Behörde. Darüber hinaus waren auch viele
kontrollierte Zoofachhandlungen immer noch ohne Bescheid, was die betroffenen
ZoofachhändlerInnen in eine unangenehme, weil mit dem Gefühl der Rechtsunsicherheit
behaftete, Situation bringt. Offenbar herrschte bei den Kontrollorganen Unsicherheit, ob z.B.
bei einem noch ausständigen Nachweis des Lehrgangs „Tierhaltung und Tierschutz“ (WIFIKurs) ein Bescheid mit gefordertem Nachweis nach bestimmter Frist oder besser kein
Bescheid ausgestellt werden soll. Hier besteht sicherlich Klärungsbedarf. Außerdem macht
die Tatsache, dass 25 % der Zoofachhandlungen zwei bis drei Jahre nach In-Kraft-Treten
des neuen Tierschutzgesetzes kein einziges Mal kontrolliert wurden, deutlich, dass man in
der Praxis von regelmäßigen Kontrollen des Zoofachhandels noch weit entfernt ist.
Nach § 4 (7) der TH-GewV müssen Fenster der für die Tierhaltung bestimmten
Räumlichkeiten sowie Schaufenster mit geeigneten Sonnenschutzvorrichtungen versehen
sein. In 86 % der Geschäfte waren Maßnahmen zur Minderung der Sonneneinstrahlung bzgl.
der Tierunterkünfte nicht nötig, weil keine direkte Sonneneinstrahlung möglich war. In jenen,
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wo Bedarf für Sonnenschutz bestand, war dieser jedoch nur in 50% der Fälle (7 von 14)
gegeben. In ähnlicher Weise bestand in 89 % der Zoofachgeschäfte keine Notwendigkeit für
Schutzmaßnahmen wegen Zugluft in den Tierunterkünften (z.B. im Eingangsbereich), jedoch
waren bei Zugluftgefahr nur in 9 % der Geschäfte (2 von 22) geeignete Maßnahmen
getroffen.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Da es in Räumlichkeiten mit Tierhaltung viele Fenster
gab, bei welchen keine direkte Sonneneinstrahlung auf die Tierunterkünfte möglich war,
sollten im Gegensatz zum Text der Verordnung deshalb nicht für jegliches Fenster in
Tierräumen Sonnenschutz gefordert werden. Es sollte eine Sonnenschutzvorrichtung dann
verlangt sein, wenn die im Raum befindlichen Tierunterkünfte tatsächlich vor einer möglichen
direkten Sonneneinstrahlung geschützt werden müssen. Für Schaufenster ist eine
Sonnenschutzvorrichtung generell wünschenswert, da in einigen Geschäften noch Tiere im
Schaufenster untergebracht sind. Dies steht jedoch im Gegensatz zu den rechtlichen
Anforderungen nach § 6 (4) der TH-GewV, wonach die Schaustellung von Tieren in
straßenseitigen Schaufenstern verboten ist. Manche ZoofachhändlerInnen sehen den
Paragraphen erfüllt, wenn sie die Tierunterkünfte um 50 cm ins Geschäftsinnere verrücken.
Deshalb bedarf es in diesem Punkt unbedingt einer Präzisierung im Gesetzestext, was unter
Schaufensterhaltung konkret zu verstehen ist. Eine Möglichkeit hierzu wäre die Forderung,
dass auf keinen Fall die vollständige Unterkunft durch das Schaufenster einsehbar sein darf,
sodass alle in der Unterkunft befindlichen Tiere die Möglichkeit haben, sich aus dem
Schaufensterbereich zurückzuziehen. Auch ein konkreter Mindestabstand zur
Schaufensterscheibe könnte bei der Auslegung dieses Paragraphen im Zweifelsfall helfen.
Eine absolute Mindestanforderung bei jeglicher schaufensternahen Tierhaltung müsste eine
absolut blickdichte Abschrankung nach Geschäftsschluss sein, da sich die Vorgänge
außerhalb des Schaufensters (Lärm, Licht,…) der Aufsicht der ZoofachhändlerInnen
entziehen. Dies wäre eigentlich durch § 6 (4) der TH-GewV ohnehin gefordert, wonach nach
Geschäftsschluss jede Schaustellung von Tieren in Schaufenstern verboten ist. Fraglich im
Zusammenhang mit dem Paragraphen der Schaufensterhaltung sind auch Zoofachgeschäfte
z.B. in Einkaufszentren (19 % der untersuchten Zoofachgeschäfte), die einen sehr offen
gestalteten Eingangsbereich haben (35 % solcher Fachgeschäfte). Oft befinden sich in dem
offenen Eingangsbereich Tierunterkünfte (zumeist Kaninchen oder Meerschweinchen),
welche den vorbeigehenden Besuchern des Einkaufszentrums direkt zugänglich sind. Das
bedeutet für die Tiere häufig, dass eine große Anzahl von Personen an ihre Unterkünfte
gelangt und stellt im Zusammenhang mit dem häufigen Fehlen von ausreichend
Rückzugsmöglichkeiten ein Stresspotential für die Tiere dar. Deshalb wäre es
wünschenswert, diese Standorte am besten frei von Tierunterkünften zu haben oder
ansonsten streng in der Frage nach ausreichend Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten
vorzugehen. Derartige Unterkünfte sollten im Sinne der Stressreduktion für die Tiere auch
nicht von allen Seiten zugängig (min. 2 Seiten unzugänglich wäre erstrebenswert, damit sich
die Tiere zurückziehen können) und oben geschlossen bzw. mit einer ausreichend hohen
Abschrankung (damit sich die Kunden nicht über die Unterkunft beugen können oder gar ein
Tier heraus fangen können) versehen sein.
Nach § 6 (3) der TH-GewV ist in allen Räumen, in denen Tiere gehalten werden, ein
Rauchverbot vorzusehen. In 8 % der Zoofachgeschäfte wurde jedoch während des Besuchs
im Verkaufsraum geraucht.
Nach § 4 (1) der TH-GewV müssen neben den Verkaufsräumlichkeiten abgegrenzte
Unterkünfte zur Absonderung kranker Tiere zur Verfügung stehen. Für Kleinsäuger und
Vögel waren in den meisten Geschäften derartige Unterbringungen in einem separaten
Raum vorgesehen, wohingegen kranke Reptilien zwar separiert wurden, aber dabei meist in
Terrarien im Verkaufsraum untergebracht wurden. Die ZoofachhändlerInnen bezeichneten
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das Separieren von kranken Tieren häufig als „Quarantäne“. Erkrankte Fische werden von
den ZoofachhändlerInnen zumeist im Becken belassen und dort der gesamte Bestand
behandelt, wobei in vielen Fällen eine Kennzeichnung solcher Becken / Blöcke („Fische
werden nicht verkauft“ oder „Becken gesperrt“) erfolgt.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Spezielle „Quarantäneräume“ waren nur selten
vorgesehen, wobei diese jedoch auch nur als Separationsräume für kranke Tiere oder noch
nicht zum Verkauf gedachte Neuzugänge dienten. Eine richtige Quarantäne (= räumliche
und individuelle Trennung der Neuzugänge vom Altbestand für die Dauer der Inkubationszeit
der gängigen Infektionskrankheiten, d.h. i.d.R. 4 Wochen) wird im Zoofachhandel eigentlich
nicht durchgeführt. Größtmögliche Sicherheit in punkto Nichteinschleppung von
Infektionskrankheiten bietet nur eine richtig durchgeführte Quarantäne. Folgende
Anforderungen müsste ein geeigneter Quarantäneraum erfüllen (BNA - Schulungsordner
Kleinsäuger, 2003):
• Klare räumliche Trennung vom Verkaufsraum und entsprechende Kennzeichnung
(z.B. „Quarantäneraum – Zutritt für Unbefugte verboten“)
• Raum stets verschlossen
• Nur wenige, ausgewählte Personen haben Zugang
• Raum leicht zu reinigen und zu desinfizieren
• Gute Belüftung des Raumes gewährleistet
• Eigenes Waschbecken im Raum
• Separate Gerätschaften (z.B. Fangnetze, Käfigeinrichtungen,…) für den
Quarantäneraum
• Schutzkleidung zum Überziehen (Mantel, Überschuhe)
• Kontakt zu Tieren des Altbestand vermeiden (am besten Arbeiten im
Quarantäneraum nach Abschluss der Arbeiten im Verkaufsraum, Handreinigung und
Desinfektion vor Verlassen des Quarantäneraums)
Da es für die meisten ZoofachhändlerInnen undenkbar ist, eine richtige Quarantäne
durchzuführen, sollte zumindest die strikte Trennung von Neuzugängen und Altbestand in
den Verkaufsräumen eingehalten werden. Dies ist neben der entsprechenden Hygiene
(Reinigung und Desinfektion) meist die einzige Möglichkeit den Infektionsdruck für
ansteckende Krankheiten zu senken. Knapp die Hälfte der ZoofachhändlerInnen gab jedoch
im Interview an, Neuzugänge mit dem Altbestand in den Unterkünften zu vermischen.
Lässt sich eine Behandlung von erkrankten Tieren im Verkaufsraum nicht vermeiden (z.B. in
der Aquaristik), sollte unbedingt eine Kennzeichnung an der entsprechenden Unterkunft
gefordert werden.
Nach § 4 (2) der TH-GewV muss in der Betriebsstätte ein Anschluss für Kalt- und
Warmwasser vorhanden sein. Im Rahmen der Erhebungen wurde dieser Punkt fast
durchwegs erfüllt, nur in zwei Geschäften fehlte der entsprechende Wasseranschluss (in
einem Fall war der Warmwasseranschluss nicht direkt in der Betriebsstätte, sondern im
Stockwerk darüber; das Geschäft befand sich im Keller des privaten Wohnhauses des
Zoofachhändlers).
Nach § 4 (3) der TH-GewV müssen Unterkünfte und Räumlichkeiten für die Tierhaltung
leicht zu reinigen und desinfizieren sein. Diese Anforderung kann in Bezug auf die
Räumlichkeiten als weitestgehend erfüllt angesehen werden; nur in einzelnen Fällen gab es
noch veraltete Böden (Holz oder Teppich), wobei hierbei schon von der Beanstandung durch
den Amtstierarzt berichtet wurde. Die Eignung der einzelnen Unterkünfte für Tiere zur
Reinigung und Desinfektion wird bei den Ergebnissen der einzelnen Tiergruppen
abgehandelt.
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§ 4 (5) der TH-GewV wurde zu 100 % erfüllt, da in den besuchten Zoofachgeschäften weder
Fische in kugelförmigen Behältnissen (jedoch vereinzelt Kugelaquarien im Verkauf!) noch
Vögel in Rundvolieren mit einem Durchmesser von weniger als 2 m (überhaupt keine
Rundvolieren mit Verkaufstieren) gehalten wurden. In 6 Zoofachgeschäften waren jedoch
Rundkäfige im Verkaufsraum vorhanden.
§ 5 (3) der TH-GewV verlangt nach Aufzeichnungen zu welchem Zeitpunkt Tiere in
Unterkünfte kamen. Hierzu gaben 93,7 % der befragten ZoofachhändlerInnen an, dass sie
schriftliche Aufzeichnungen über den Eingang der Tiere im Geschäft (zumeist über
Lieferscheine und Rechnungen) hätten.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Generell muss zu den Aufzeichnungen gesagt werden,
dass es in den meisten Fällen schwierig ist, diesen Punkt tatsächlich verlässlich zu
kontrollieren (v.a. in der Aquaristik, aber auch im Bereich Kleinsäuger, Vögel und z.T. auch
Reptilien). Wenn Tiere nicht individuell gekennzeichnet sind (wie es z.B. bei griechischen
Landschildkröten sein sollte) oder nur sehr selten verkauft werden (z.B. Chinchilla, größere
Papageien oder seltenere Echsen), dann ist die Kontrolle der kurzfristigen Haltung in der
Praxis schwierig. Da aber gerade der Umstand von einem Aufenthalt im Geschäft von max. 3
Monaten den ZoofachhändlerInnen erlaubt, die Tiere z.B. in kleineren Unterkünften zu
halten, muss in diesem Punkt über eine praktikable Kontrollmöglichkeit nachgedacht werden.
Da die kurzfristige Haltung eine Erleichterung nur für die ZoofachhändlerInnen bringt und für
die Tiere eine Einschränkung darstellt, sollte die Bringschuld für den Nachweis der Dauer
des Aufenthalts der Tiere im Geschäft bei den ZoofachhändlerInnen liegen. Es sollte daher,
wenn eine verlässliche Einzelidentifikation der Tiere nicht möglich ist, auch aus diesem
Grund die strikte Trennung von Neuzugängen und Altbestand gefordert werden inkl. einer
Ausweisung des Eingangsdatums der Tiere auf der Unterkunft. Eine derartige
„Unterkunftsbelegungskarte“ entspräche in gewisser Weise den Kontrollkarten, wie sie in der
Labortierhaltung gängig sind und zur Qualitätssicherung erfolgreich eingesetzt werden.
Nach § 5 (6) der TH-GewV dürfen Wildfänge nie in Unterkünften mit Abmessungen für eine
kurzfristige Haltung gehalten werden. Dieser Umstand war im Rahmen des Projekts nicht
ausreichend zu erheben, da eine entsprechende Ausweisung der Tiere durch Beschriftung
der Unterkunft meist nicht erfolgte. Nur äußerst selten waren Reptilien auf den Terrarien als
„österreichische Nachzucht“ ausgewiesen.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Dies muss als generelles Problem für die Kontrolle der
Tierhaltung (v.a. von Reptilien) im Zoofachhandel gesehen werden. Es sollte daher
unbedingt gesetzlich verlangt werden, dass eine Ausweisung direkt an der Unterkunft
angebracht wird, ob das Tier ein Wildfang ist oder aus einer (österreichischen oder anderen)
Nachzucht stammt. Diese Information sollte deshalb einen weiteren Bestandteil der oben
vorgeschlagenen „Unterkunftsbelegungskarte“ darstellen. Von großer Wichtigkeit ist das
sowohl für Kontrollorgane, da Wildfänge nicht in Unterkünften für eine kurzfristige Haltung
untergebracht werden dürfen, als auch für die potentiellen KundInnen, die damit bewusster
ein Tier aus (österreichischer) Nachzucht wählen könnten.
Die „Unterkunftsbelegungskarte“ sollte darüber hinaus auch die Informationen bezüglich des
Artenschutzstatus der Tiere und die entsprechenden CITES-Papiere enthalten. In diesem
Punkt waren die vorgefundenen Kennzeichnungen an den Unterkünften der Tiere zumeist
mangelhaft, z.B. waren nur in 7 % der Zoofachgeschäfte mit Terraristik Anmerkungen zum
Artenschutz an den entsprechenden Terrarien zu finden. Im Bezug auf griechische
Landschildkröten wurde sogar ein Fall registriert, wo an der Unterkunft einmal der Preis ohne
CITES-Papiere angeführt war und einmal mit.
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§ 7 (2) der TH-GewV, wonach keine Tiere zum Verkauf angeboten werden dürfen, an denen
verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, wurde soweit nachvollziehbar zum Zeitpunkt der
Erhebung von 100 % der Zoofachgeschäfte erfüllt.
Mit Schaffung eines einheitlichen Bundestierschutzgesetzes (1.1.2005) wurde dem
Zoofachhandel das Halten oder Ausstellen von Hunden und Katzen zum Zwecke des
Verkaufes untersagt. 26,7 % der teilnehmenden ZoofachhändlerInnen (N=55) hatten vor
diesem Datum Hunde und/oder Katzen im Verkauf (davon Hund: 75 %, Katze: 98 %). Für 34
ZoofachhändlerInnen war dieser Sektor wirtschaftlich wichtig. Nur 16 gaben an, dass sie
diese Änderungen gut kompensieren konnten. Alle ZoofachhändlerInnen, welche früher
Hunde und Katzen angeboten hatten, gaben an, dass immer noch die Nachfrage nach
Hunden und / oder Katzen in ihrem Geschäft vorhanden ist, nur 11 gaben an, dass diese
Nachfrage in den vergangenen 2 Jahren etwas abflaute. Für ca. 16,5 % aller
Zoofachgeschäfte war somit der Verkauf von Hund und / oder Katze von großer
wirtschaftlicher Bedeutung, wobei diese Zahl im Zusammenhang mit der Anzahl jener
Zoofachhändler gesehen werden muss, welche im Jahr 2005 bald nach Inkrafttreten den
Verkauf von Lebendtieren eingestellt oder ihr Geschäft überhaupt geschlossen haben
(Information aus den Telefonaten mit vielen ehemaligen ZoofachhändlerInnen in Modul 1).
Die Zunahme des Schwarzhandels besonders mit Hunden bewirkte u.a. wieder eine
verstärkte Diskussion der Verkaufsmöglichkeit von Hunden und Katzen durch den
Zoofachhandel. Eine Änderung des § 31 (5) TSchG folgte. Dem Zoofachhandel ist es wieder
gestattet, Hunde und Katzen zum Zwecke des Verkaufes zu Halten, nicht jedoch
auszustellen, sofern eine entsprechende Verordnung erlassen wird. Diese trat mit
24. November 2008 in Kraft (Änderung der TH-GewV; BGBl. II Nr. 409/2008).
Eine im Rahmen des Projektmoduls 3 durchgeführte Umfrage ergab, dass nur 6 der
befragten ZoofachhändlerInnen (7 %) eine Haltung von Hunden und / oder Katzen in ihrem
Geschäft eventuell wieder in Betracht ziehen würden.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Im BGBl. II Nr. 409/2008 (Änderung der TH-GewV)
sind die näheren Anforderungen, welche die Zoofachhandlungen hinsichtlich der Haltung von
Hunden und Katzen zu erfüllen haben, geregelt. Hierbei wird gefordert, dass auch außerhalb
der Geschäftszeiten die Betreuung und Pflege der Tiere sowohl durch eine
Betreuungsperson als auch durch einen Betreuungstierarzt sicher zu stellen ist. Eine
tatsächliche Überprüfbarkeit dieses Punktes ist wohl nicht gegeben, außer, man verlässt sich
auf Befragungsergebnisse des zuständigen Zoofachhändlers. Anforderungen an die
Verpflegung mit Futter und Wasser fehlen gänzlich, obwohl dies z.B. bei den
Kleinsäugetieren und bei den Vögeln in Anlage 2 der TH-GewV explizit ausgeführt ist.
Kritisch zu betrachten ist der in der entsprechenden Verordnung geregelte Punkt, bereits
nach einer Woche Aufenthalt in der Zoofachhandlung Hunde oder Katzen mit wurffremden
Tieren der gleichen Art vergesellschaften zu dürfen. Es ist bekannt, dass eine vollständige
Grundimmunisierung (somit ein voller Impfschutz) erst nach Applikation einer Nachimpfung
im Abstand von vier Wochen zur Erstimpfung gegeben ist (Impfratgeber; österr.
Tierärztekammer). Da der Punkt Vergesellschaftung auch der tierärztlichen Freigabe bedarf,
wird dem Vorhandensein eines vollen Impfschutzes vor Vergesellschaftung hoffentlich
entsprechend Beachtung geschenkt.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.4.
Erhebung der einzelnen Tierunterkünfte in den 206 untersuchten
Zoofachgeschäften und Betrachtung der Ergebnisse unter dem
Gesichtspunkt der tierschutzrechtlichen Vorgaben
4.4.1. Haltung von Kleinsäugern im Zoofachgeschäft
In 155 Zoofachgeschäften wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Kleinsäugetiere (exklusive
Kleinsäuger, welche als Futtertiere deklariert waren) gehalten. Im Mittel fanden sich 9
Unterkünfte (Min:1; Max: 29) je Geschäft. Jene ZoofachhändlerInnen wurden zur Haltung der
Kleinsäuger näher befragt und alle Unterkünfte mit Kleinsäugern wurden von den
Projektmitarbeiterinnen im Detail erhoben.
4.4.1.1.
Allgemein
Ein wesentlicher Punkt, welcher gesetzlich jedoch nicht geregelt ist, ist das Absetz- und
Abgabealter von Kleinsäugern. Im Zuge der Erhebungen ist man immer wieder auf die
Problematik von zu früh abgesetzten Tieren gestoßen, wobei primär die Verantwortung beim
Großhandel liegt, welcher den Zoofachhandel mit zu jungen Tieren beliefert. Aber auch die
künftigen TierhalterInnen tragen dazu bei, dass dies praktiziert wird, da sie die Nachfrage
nach immer jüngeren Tieren forcieren. Folgen des zu frühen Absetzens sind ein generell
schwächeres Immunsystem, Gesundheitsprobleme, Verhaltensstörungen sowie eventuell
Todesfälle. Hierbei besteht Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Aber auch künftige
TierhalterInnen müssen vermehrt dahingehend aufgeklärt werden, dass ältere Tiere robuster
sind und das Festhalten am Kindchenschema weder für das Tier noch für sie selbst von
Vorteil ist, sondern mit gravierenden Problemen behaftet sein kann.
21,6 % der evaluierten Geschäfte hatten in ihrer Verkaufsanlage Tiere, deren
Gesundheitszustand beeinträchtigt war oder welche Abweichungen ihres Normalverhaltens
zeigten. Tiere mit Bissverletzungen, haarlosen Stellen, Hautveränderungen oder abnormer
Atmung konnten in den Verkaufsräumen vorgefunden werden. Aber auch Unverträglichkeit
zwischen Artgenossen und stereotypes Verhalten wurden beobachtet (v.a. bei Rennmäusen
stereotypes Graben oder Gitternagen, vereinzelt auch bei Hamstern und Degus).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Stereotypien sind sich zwanghaft wiederholende
Bewegungsabläufe (z.B. ständiges „Auf- & Ablaufen“ an Gittern o. Terrarienscheiben,
Graben in Käfigecken, Gitterbeißen). Stereotype Verhaltensweisen stellen einen wichtigen
Indikator für gestörtes Wohlbefinden dar (BROOM u. JOHNSON; 1993). Reizarme
Umgebung oder falsche Haltungsbedingungen, in denen das natürliche Verhalten nicht
ausgelebt werden kann, fördern das Entstehen von Stereotypien. Einmal etabliert, lassen
sich diese auch durch Optimierung der Haltungsbedingung kaum beseitigen.
Untersuchungen zeigen, dass Gitternagen bei Rennmäusen in der frühen Ontogenese durch
reizarme Haltungsbedingung induziert wird. Aber auch das zu frühe Trennen vom sozialen
Familienverband fördert das Auftreten von Gitternagen (WAIBLINGER und KÖNIG, 1999).
Stereotypes Graben bei Rennmäusen tritt z.B. bei Nicht-Vorhandensein einer adäquaten
Baustruktur auf. Rennmäuse benötigen eine entsprechende Einstreuhöhe sowie eine dunkle
Rückzugsmöglichkeit (abgedunkelte Schlafhöhle), die am besten durch einen Tunnel
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erreichbar ist (WAIBLINGER und KÖNIG, 2007). HAUZENBERGER (2005) verglich das
Auftreten von stereotypem Gitternagen bei Goldhamstern bei unterschiedlichen
Einstreutiefen (10, 40 und 80 cm). Mit zunehmender Einstreutiefe nahm das stereotype
Gitternagen ab. Die Ausstattung der Unterkünfte mit geeigneten Rückzugsmöglichkeiten und
entsprechender Einstreuhöhe zum Graben, wird im Zoofachhandel generell mangelhaft
erfüllt (10 cm Einstreutiefe wird kaum jemals erreicht). Da Rennmäuse und Hamster im
Zoofachhandel gewollt oder ungewollt gezüchtet werden, ist es für deren Nachwuchs
unbedingt erforderlich, unter guten Bedingungen aufzuwaschen, um das Auftreten von
Stereotypien zu vermeiden. Um den Stress für die Tiere zu minimieren, sollte auch überlegt
werden, das zur Schau Stellen von Muttertieren mit frischen Würfen im Verkaufsraum explizit
zu untersagen.
Nach Punkt 1.6.1. Anlage 2 der TH-GewV dürfen sozial lebende Kleinsäugetiere (z.B.
Meerschweinchen, Kaninchen) nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe gehalten
werden. In 51,6 % der Zoofachgeschäfte wurden zum Zeitpunkt der Erhebung jedoch Tiere
sozial lebender Spezies zum Teil einzeln gehalten (wurde mit Unverträglichkeiten begründet
oder war durch den Verkauf aller übrigen Tiere der Unterkunft zustande gekommen). In
32,2 % aller Geschäfte wurden Kaninchen und Meerschweinchen gemeinsam in einer
Unterkunft gehalten und präsentiert. Von diesen hielten 63,8 % (entspricht einer Anzahl von
30 Geschäften) ein Kaninchen bzw. ein Meerschweinchen mit mehreren Kaninchen bzw. mit
mehreren Meerschweinchen.
Abb. 3: Gemeinsame Haltung von Kaninchen und Meerschweinchen ist nicht zulässig
In Punkt 1.6.2. Anlage 2 der TH-GewV wird weiters vorgeschrieben, dass unverträgliche
Tiere und solitär lebende Arten einzeln zu halten sind. In 60,9 % der Geschäfte wurden
solitär lebende Tierarten in Gruppen gehalten. Vor allem Goldhamster und Zwerghamster, in
beiden Fällen zumeist juvenile Tiere oder das Muttertier mit dem dazugehörenden Wurf,
wurden zu mehreren gehalten. In einigen Fällen konnten jedoch Raufereien unter diesen
Tieren während der Erhebungen beobachtet werden.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Nach wie vor gibt es die Meinung, dass Kaninchen und
Meerschweinchen miteinander gehalten werden können, da sich diese ohnehin gut
verstehen. Jedoch bestehen Unterschiede u.a. im Sozialverhalten und in der Kommunikation
beider Tierarten (MORGENEGG, 2003), welche eine gemeinsame Haltung auf engerem
Raum, wie z.B. im Zoofachhandel, keinesfalls zulassen. Wahlversuche zeigten, dass
Meerschweinchen ihre Artgenossen gegenüber Kaninchen bevorzugen (SACHSER, 1998).
In einigen bereits bewilligten Zoofachhandlungen wurde eine gemeinsame Haltung von
Kaninchen und Meerschweinchen angetroffen, obwohl die gesetzliche Vorgabe besagt,
diese Tierarten nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe zu halten. Zu vermuten ist,
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dass diese Gesetzespassage fälschlicher Weise so ausgelegt wird, dass in einer Unterkunft
eine Gruppe von Meerschweinchen gemeinsam mit einer Gruppe von Kaninchen gehalten
werden darf.
Goldhamster sind definitiv Einzelgänger. Gemäß Punkt 3.4. (2) Anlage 1 der 2. THV dürfen
„Zwerghamster wie Dsungarische-, Campell- oder Roborowski-Zwerghamster [dürfen] auch
paarweise gehalten werden“. Dass es sich bei den Genannten um soziale Lebewesen
handelt, kann jedoch nicht verallgemeinert werden. Am ehesten trifft das auf RoborowskiZwerghamster zu, welche in freier Wildbahn über längere Zeit in gemeinschaftlicher
Lebensweise beobachtet wurden, aber eher nicht auf Dsungaren.
Für in Gruppen gehaltene juvenile Hamster ist der Zeitraum Ende der Säugezeit / Einsetzen
der Geschlechtsreife besonders kritisch, da plötzlich eine Unverträglichkeit mit zum Teil
heftigen Beißereien zwischen den Tieren auftreten kann, die auch den Tod eines Tieres zur
Folge haben kann. Es bedarf einer genauen Beobachtung, um bei den ersten Anzeichen
unverzüglich die Tiere zu trennen. Wie auch in der Beratung künftiger Zwerghamsterhalter
unbedingt darauf hingewiesen werden muss, dass eine Paar- oder Gruppenhaltung dieser
eine Zeit lang gut gehen kann, man vor plötzlich auftretenden Auseinandersetzungen jedoch
nicht gefeit ist.
4.4.1.2.
Ausstattung / Unterbringung
In 40,8 % der Zoofachgeschäfte waren Unterkünfte für Kleinsäuger am Boden aufgestellt,
wobei es sich in diesen Geschäften im Durchschnitt um 23 % der Unterkünfte handelte (Max:
100 %), welche in den allermeisten Fällen größere Gehege für Kaninchen bzw.
Meerschweinchen waren. Hingegen waren in 89,7 % der Geschäfte Unterkünfte für
Kleinsäuger in einer Höhe von mehr als 60 cm aufgestellt (im Durchschnitte 61,5 %, von 50
bis 75), wobei es sich zumeist um die Unterkünfte kleinerer Kleinsäugerarten handelte.
Nur in 47,7 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte gegen das Hineingreifen durch Kunden
gesichert (zur Sicherung gegen Selbstbedienung durch die Kunden, gefordert in § 7 (5) der
TH-GewV), in den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt 20% der Unterkünfte oben
offen, wobei es sich primär um Unterkünfte für Meerschweinchen oder Kaninchen handelte.
In 41,3 % der Zoofachgeschäfte waren alle Unterkünfte so aufgestellt, dass sie nur von einer
Seite für den Kunden zugänglich waren, wohingegen in den übrigen im Durchschnitt 27 %
von mehr als einer Seite zugängig waren (Max: 100 %).
Abb. 4: Unterkünfte für Kaninchen, die nicht gegen Selbstbedienung durch Kunden
gesichert sind
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Nach § 4 Z 3 der TH-GewV müssen Unterkünfte, in welchen Tiere gehalten werden, leicht
zu reinigen und zu desinfizieren sein. In 96,1 % der untersuchten Geschäfte wurden
ausschließlich Unterkünfte verwendet, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren waren.
In Punkt 1.5. Anlage 2 der TH-GewV ist ausreichender Luftaustausch in
Kleinsäugerunterbringungen gefordert. 52,3 % der Zoofachhandlungen hielten ihre
Kleinsäuger in Unterkünften mit seitlich angebrachten Belüftungsöffnungen und 61,9 % in
solchen mit oben angebrachten Öffnungen. In 29,7 % der Zoofachgeschäfte fanden sich
ausschließlich Kleinsäuger-Unterkünfte, die sowohl seitlich wie auch von oben belüftet
waren.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Ein Großteil der Kleinsäuger war in terrarienartigen
Unterkünften untergebracht, welche die für Terrarien typischen Lüftungsschlitze aufwiesen.
Fraglich ist, ob in solchen Unterkünften ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet ist.
Insbesondere bei der Haltung von Mäusen, die viel Urin produzieren, kommt es in derartigen
Unterkünften leichter zur Ansammlung von Ammoniak, welcher Schleimhaut reizend ist.
Werden Mäuse länger solchen Bedingungen ausgesetzt, können sie anfälliger für
Atemwegserkrankungen werden.
Gemäß § 4 Z 6 der TH-GewV müssen die Unterkünfte ausreichend beleuchtet sein. In
23,9 % der Geschäfte wurde diese Vorgabe in allen Unterkünften erfüllt. Ansonsten waren im
Durchschnitt 61,5 % der Unterkünfte entsprechend der Aktivitätsart der jeweiligen Tierart
beleuchtet (Quartile: 43,8 - 77,8).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Im Zoofachhandel sind u.a. tagaktive und nachtaktive
Tierarten, aber auch solche mit polyphasischem Schlaf-Wach-Zyklus anzutreffen. Jedoch
findet in der Frage der Beleuchtungsintensität die Aktivitätsart der Tierarten zu wenig
Berücksichtigung, da in vielen der untersuchten Tierunterkünfte eine andere
Beleuchtungsintensität vorherrschte als erforderlich. Eine helle Beleuchtung in Unterkünften
mit nachtaktiven Tieren wird damit argumentiert, dass bei Dämmerlicht der Kunde das Tier
nicht gut genug sehen kann, somit eine entsprechende Tierpräsentation unmöglich wird.
Dass unter solchen Haltungsbedingungen das Tier Stress ausgesetzt ist, wird nicht bedacht.
Zu beachten ist auch, dass eine hohe Beleuchtungsintensität eine entsprechende
Wärmeentwicklung zur Folge hat, wodurch bei hitzeempfindlichen Tierarten wie z.B. dem
Kaninchen Hitzestress auftreten kann.
Nach Punkt 1.1.1 Anlage 2 der TH-GewV muss die Bodenfläche der Unterkünfte, in
welchen Kleinsäugetiere gehalten werden, zur Gänze gleichmäßig mit Einstreu bedeckt sein.
In 80 % der Geschäfte war die Einstreu immer bodendeckend, in den übrigen wiesen im
Durchschnitt 14,1 % der Unterkünfte in diesem Punkt Mängel auf. Ein Geschäft benutzte
einen Käfig mit einer Gitterfläche über der Einstreu, welcher aus Sicht des
Tierschutz(gesetz)es eindeutig die Anforderungen an die Tierhaltung nicht erfüllt. In 74,2 %
der Geschäfte war die Einstreu in allen Unterkünften sauber, in den meisten war sie
durchwegs trocken (92,9 %). Wenn verschmutzte Einstreu gefunden wurde, waren im
Durchschnitt 20 % der Unterkünfte betroffen.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Der Punkt der „Gleichmäßigkeit“ der Einstreu scheint in
diesem Zusammenhang nicht praktikabel und sinnvoll, da durch die Grabaktivität der Tiere,
besonders wenn viel Einstreu vorhanden ist, eine Ungleichverteilung leicht zustande
kommen kann. Eine solche „Ungleichmäßigkeit“ stellt jedoch aus Tierschutzsicht nicht a
priori ein Problem dar, sofern Futter- und Wasserschüsseln kippsicher sind (so wie auch die
übrige Ausstattung) bzw. vor Verschmutzung und Verschüttung gesichert werden.
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Abb. 5: Eine Gitterfläche als Boden einer Unterkunft für Degus ist völlig ungeeignet
und verboten
In Punkt 1.1.3. Anlage 2 der TH-GewV wird darauf verwiesen, dass mineralische
Katzenstreu, Torfmull und Sand nicht als Einstreu verwendet werden dürfen. In den
untersuchten Zoofachgeschäften wurde in 6,5 % der Fälle diese Vorgabe nicht erfüllt. Dabei
handelt es sich ausschließlich um den Einsatz von Sand als Einstreumaterial bei Hamstern,
Degus oder Rennmäusen.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Für grabende Tierarten wie Rennmaus, Hamster, Degu
und Maus erfüllt die Einstreu nicht ausschließlich die Funktion des Aufsaugens von
Körperausscheidungen und des Vorhandenseins einer optimalen Lauffläche. Die Einstreu
hat so strukturiert zu sein, dass die Tiere ihr Grabebedürfnis ausleben können; d.h. das
Anlegen von Tunneln ermöglicht wird. Hierzu muss auch eine entsprechende Einstreuhöhe
vorhanden sein. Weder in der TH-GewV noch in den zughörigen Anlagen finden sich
diesbezüglich Mindestvorgaben für den Zoofachhandel. Bei Rennmaus und Degu (für diese
wird für die private Haltung in Anlage 1 der 2. THV eine Mindesteinstreuhöhe von 10 cm
gefordert) betrug die Mindesteinstreuhöhe im Schnitt 3,5 cm (Quartil: 2 - 5; Min: 1; Max:15).
Bei Goldhamster und Zwerghamster (für diese wird für die private Haltung in Anlage 1 der
2. THV eine Mindesteinstreuhöhe von 5 cm gefordert) betrug die Mindesteinstreuhöhe im
Schnitt 3 cm (Quartil: 2 - 3; Min: 0,5; Max:10). Auch wenn diese Tiere nur kurzfristig im
Zoofachhandel
gehalten
werden,
sollten
die
Haltungsbedingungen
ihren
Haltungsansprüchen gerecht werden.
Abb. 6: Positivbeispiele für entsprechende Einstreuhöhe bei grabenden Tierarten
Nach Punkt 1.2. Anlage 2 der TH-GewV müssen allen Kleinsäugern ausreichend
Rückzugsmöglichkeiten, z.B. in Form von Häuschen, Höhlen, Rohren oder Wurzeln,
angeboten werden, wobei alle Tiere diese Einrichtungen gleichzeitig nützen können müssen.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
In 18,7 % der Zoofachgeschäfte wiesen alle Kleinsäuger-Unterkünfte genügend
Rückzugsmöglichkeiten (d.h. dass allen Tieren der Unterkunft zur selben Zeit der Rückzug
möglich ist), zumeist in Form von Häuschen bzw. Weidenbrücken, Rindenhälften o.ä., auf. In
den übrigen Geschäften lag der Anteil an Unterkünften mit mangelndem Rückzug im
Durchschnitt bei 33 % (Min: 5; Max: 100).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: In Bezug auf die Ausstattung der Unterkünfte mit
funktionalen Rückzugsmöglichkeiten in entsprechender Anzahl hat der Zoofachhandel
großen Nachholbedarf. 4,5 % aller Geschäfte boten ihren Tieren in keiner Unterkunft eine
Rückzugsmöglichkeit an. Argumentiert wurde dies damit, die KundInnen wünschten die Tiere
zu sehen und nur so sei eine gute Tierpräsentation möglich. Zumeist fand sich eine zu
geringe Anzahl an Rückzugsmöglichkeiten, sodass ein Teil der Tiere diese nicht aufsuchen
konnte. Oder die Qualität der Rückzugsmöglichkeit ließ zu Wünschen übrig (z.B. bot keinen
wirklichen Rückzug, war für das Tier viel zu klein). Gute Rückzugsmöglichkeiten sind für die
Tiere essentiell; sie bieten dem Tier Sicherheit (ein Großteil der angebotenen Kleinsäuger
zählt zu den Fluchttieren) und die Möglichkeit zur Ruhe. Fehlen Rückzugsmöglichkeiten, sind
die Tiere permanent Stress ausgesetzt, welcher den Organismus schwächt und die Tiere
anfälliger für Erkrankungen macht.
Abb. 7: Kaninchenhaltung: Keine ausreichenden Rückzugsmöglichkeiten und hohe
Besatzdichte erhöhen den Stress
In 14,5 % der Zoofachgeschäfte fanden sich in allen Unterkünften passende
Klettermöglichkeiten für die gehaltenen Kleinsäuger. In den anderen Geschäften waren im
Durchschnitt 25 % der Unterkünfte mit für die Tiere geeigneten Klettermöglichkeiten
ausgestattet (Quartile: 1,6 - 56,2).
In 47 % der Zoofachgeschäfte mit Kleinsäugerhaltung wurden den Tieren (zumeist Hamstern
und Mäusen) Laufräder zur Verfügung gestellt, wobei nur 23,9 % dieser Geschäfte
tierschutzgerechte Laufräder anboten. Meist fanden sich in den Unterkünften
tierschutzwidrige (weil nicht verletzungssichere) Laufräder mit Gitterlauffläche, welche
achsseitig nicht geschlossen waren.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Trotz intensiver Erforschung der Laufradaktivität von
Nagetieren ist noch nicht restlos geklärt, ob das Anbieten eines Laufrades positive oder eher
negative Effekte für das Tier hat. Wird dem Tier ein Laufrad angeboten, so muss dieses in
jedem Fall verletzungssicher sein. Dazu bedarf es einer geschlossenen trittsicheren
Lauffläche, einer geschlossenen Rückwand an der die Befestigungsmöglichkeit angebracht
ist (achsseitig geschlossen), sowie einem der Tiergröße entsprechenden Durchmesser.
Keinesfalls darf die offene Seite (Einstiegsseite) Verstrebungen des Ständers bzw. der
Aufhängung aufweisen. Bei Laufrädern mit Querverstrebung an der Einstiegsseite kann es
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
zum „Schereneffekt“ kommen (HOLLMANN, 1997). Auch bei achsseitig offener Lauftrommel
können sich Tiere zwischen Rad und Aufhängung Quetschwunden zuziehen (HOLLMANN,
1993). Laufräder mit zu geringem Durchmesser können Wirbelsäulenschäden
(Senkrückenbildung) verursachen. In Wahlversuchen von REEBS und ST-ONGE (2005)
zeigten Goldhamster eine eindeutige Präferenz für Laufräder mit größerem Durchmesser (35
versus 23 cm).
Eine explizite Verletzungssicherheit des Laufrades wird nur in Anlage 1 Abschnitt 3.4.
Absatz 5 der 2. THV gefordert und betrifft somit die Tierhaltung in privater Obhut, nicht
jedoch die Tierhaltung im Zoofachhandel. Im Sinne des Tierschutzes ist der Gesetzgeber
aufgefordert, hier tätig zu werden, in dem auch für die Tierhaltung im Zoofachhandel die
Verwendung verletzungssicherer Laufräder verlangt wird, sowie ein Verkaufsverbot von
nicht-verletzungssicherer Laufräder ausgesprochen wird.
Abb. 8: Reichhaltige Ausstattung einer Unterkunft für Zwerghamster mit Rückzugsund Klettermöglichkeiten, Sandbad und tierschutzgerechtem Laufrad
Abb. 9: Tierschutzwidrige Laufräder
In 59,5 % der Zoofachgeschäfte wurde den Tieren (zumeist Chinchillas, aber auch
Zwerghamstern, Farbmäusen, Rennmäusen und Degus) ein Sandbad angeboten. Betrachtet
man nur die Tierarten, für welche Anlage 1 der 2. THV explizit ein Sandbad fordert, so fand
sich in 42 % der Zoofachhandlungen in allen Unterkünften mit Chinchillas, Rennmäusen und
Degus ein Sandbad.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Sandbad ist für Chinchillas, aber auch für Rennmäuse,
Degus, Hamster und andere ein wesentlicher Bestandteil der Ausstattung ihrer
Unterbringung. Dieses dient der Fellpflege sowie dem Wohlbefinden dieser Tiere. Als
Material hat ausschließlich Chinchillabadesand Verwendung zu finden. Dieser ist sehr
feinkörnig und führt, im Gegensatz zu Sand mit gröberer Körnung und scharfkantigen Teilen,
nicht zu Fell- oder Hautschäden. Gemäß der TH-GewV und deren Anlagen ist im
Zoofachhandel in den Unterkünften genannter Tierarten ein Sandbad nicht vorgeschrieben.
Auch wenn diese Tiere nur kurzfristig untergebracht werden, ist das Sandbad essentiell für
ihren physischen wie auch psychischen Zustand und hat zumindest für jene in der 2. THV
angeführten Tierarten vorhanden zu sein.
4.4.1.3.
Betreuung
Nach Punkt 1.4.4. Anlage 2 der TH-GewV müssen Trinkwassergefäße bei Kleinsäugern
täglich gereinigt und mit frischem Wasser befüllt werden. In 59,5 % der Zoofachgeschäfte
wird diese Tätigkeit tatsächlich täglich, also auch an Sonn- und Feiertagen, durchgeführt. In
drei Geschäften werden die Trinkwassergefäße nur 2 bis 4 Mal pro Woche gereinigt und mit
frischem Trinkwasser befüllt.
Nach Punkt 1.4.1. Anlage 2 der TH-GewV müssen die Tiere ständig Zugang zu Wasser in
Trinkwasserqualität haben, welches nach Punkt 1.4.3. in Trinkflaschen oder standfesten
offenen Gefäßen angeboten werden muss. In 94,8 % der Zoofachgeschäfte war zum
Zeitpunkt der Erhebung in allen Unterkünften Wasser in geeigneter Darreichungsform
(Wasserschüssel oder Hängeflasche) vorhanden. In manchen Geschäften fehlte in einigen
Unterkünften Wasser (im Durchschnitt in 25 % der Unterkünfte; Min: 5; Max: 100) bzw. war
teilweise verschmutzt (16,9 % der Geschäfte mit durchschnittlich 21 % der Unterkünfte)
und/oder zum Teil nicht in geeigneter Position für die Wasseraufnahme
aufgestellt / angebracht (18,2 % der Geschäfte; Max: 89 % der Unterkünfte).
Abb. 10: Wasserangebot über Trinkflasche bei einem Hamster
In Punkt 1.4.1 Anlage 2 der TH-GewV ist die ständige Versorgung der Tiere mit einer
ausreichenden Menge an art- und altersgerechtem Futter geregelt. In den meisten
Geschäften (87,7 %) war zum Zeitpunkt der Erhebung in 100 % der Unterkünfte (soweit
grobsinnlich beurteilbar, geeignetes) Futter vorhanden, wobei die Futternäpfe in 87,7 % der
Fälle sauber und fast immer standfest (94,8 %) waren. Heu ist das essentielle Grundfutter
reiner Pflanzenfresser. Zu diesen zählen u.a. Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchilla und
Degu. Waren diese Tierarten vorhanden, wurde in 77,6 % der Geschäfte in allen
Unterkünften genannter Tierarten Heu dargeboten. In den übrigen Geschäften fand sich
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
durchschnittlich in 50 % (Min: 0; Max: 83,3) der Unterkünfte dieser Tiere Heu. Nach Punkt
1.4.2. Anlage 2 der TH-GewV ist Futterheu den Tieren in einer Raufe anzubieten. Wenn
Heu als Futter angeboten wurde, befand sich dies nur in 55,6 % der Geschäfte in einer
Futterraufe. Die verwendeten Futterraufen waren außerdem zumeist (94,1 %) nicht
verletzungssicher, weil oben offen.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Im Zuge der Erhebungen konnte festgestellt werden,
dass mache Zoofachhändler der Meinung sind, durch Gabe von Saftfutter benötigen die
Tiere kein Trinkwasser. In einer Untersuchung von MORITZ (2000) wurde das Nicht-zurVerfügung-Stellen von Trinkwasser bei Hamstern und mongolischen Rennmäusen von
deutschen Zoofachhändlern damit begründet, diese seien Wüstentiere und benötigen
deshalb kein Angebot von Wasser. Unabhängig davon, aus welchem Habitat die Wildform
stammt, muss gewährleistet sein, dass Tiere in menschlicher Obhut die Wahlmöglichkeit
haben, bei Bedarf frisches Trinkwasser aufnehmen zu können. Dies dient der Sicherung
einer optimalen Versorgung der Tiere, zumal es sich im Zoofachhandel häufig um Jungtiere
mit speziellen Anforderungen an die Versorgung handelt oder um Neuzugänge, bei welchen
man nicht sicher sein kann, ob sie Saftfutter im ausreichenden Maß aufnehmen, sofern
Saftfutter überhaupt angeboten wird. Unabhängig davon ist der ständige Zugang zu Wasser
in Trinkwasserqualität tierschutzrechtlich gefordert. Ein wesentlicher Punkt in Bezug auf die
Wasserversorgung ist die tägliche Kontrolle von Trinkflaschen / Nippeltränken auf
Funktionsfähigkeit und Befüllungszustand.
In Punkt 1.3. Anlage 2 der TH-GewV ist verlangt, dass allen Nagetieren und Kaninchen
unbehandeltes Nagematerial, z.B. in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz oder
Nagersteinen, ständig zur Verfügung steht. In 45,8 % der Zoofachgeschäfte wurde den
Kleinsäugern in allen Unterkünften Nagematerial (Holz und/oder Nagerstein) angeboten. Es
wurden in diesem Fall jedoch Häuschen aus Holz, Weidenbrücken u.ä. als Nagematerial
mitgewertet, da sie von den Tieren ebenfalls benagt werden können. Die restlichen
Geschäfte stellten im Durchschnitt in 69,1 % (von 0 bis 94,1) der Unterkünfte den
Kleinsäugern Nagematerial zur Verfügung.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: In 23,2 % der Geschäfte wurde im Mittel in 39 % der
Unterkünfte (Min: 7,7; Max: 100) den Tieren Brot als Nagematerial angeboten.
Fälschlicherweise gilt altes Schwarz- oder Weißbrot nach wie vor vielfach als geeignetes
Nagematerial. Davon ist definitiv abzuraten: Einerseits ist Brot sehr kalorienhältig,
andererseits ist der Verdauungstrakt von Pflanzenfressern nicht auf die Verwertung solcher
Nahrungsmittel ausgerichtet. Verdauungsprobleme können die Folge sein. Zu beachten ist
auch, dass altes Brot bereits von Schimmelsporen befallen sein kann, bevor diese für das
menschliche Auge wahrnehmbar sind. Gerade Kleinsäuger reagieren besonders empfindlich
auf die Aufnahme verschimmelter Substanzen, welche massive Gesundheitsprobleme
hervorrufen können. Weiters fehlt jegliche Nagequalität, da das Brot in kürzester Zeit im Maul
aufgeweicht wird und ein Abnützen der permanent wachsenden Zähne nicht mehr erfolgen
kann. In diesem Punkt bedarf es noch mehr Aufklärungsarbeit sowohl bei
ZoofachhändlerInnen wie auch bei TierhalterInnen.
4.4.1.4.
Mindestabmessungen
In den nachfolgenden Tabellen finden sich die im Rahmen der Studie erhobenen
Mindestgrundflächen, Mindesthöhen und maximalen Besatzdichten, welche den unter
Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV und, sofern dort nicht gelistet, den in Anlage 1 der 2. THV
angeführten Mindestmaßen gegenüber gestellt werden.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tabelle 4: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten
Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV
vorgeschriebenen Mindestmaßen
%
Geschäfte
unter
Minimum
Tierart
Median
Quartile
Min
Mindestfläche
laut TH-GewV
in m2
Kaninchen (N=136)
0,9
0,56-1,52
0,26
0,5
14,71
Meerschweinchen
(N=127)
0,79
0,58-1,2
0,2
0,5
15,75
Degu (N=47)
0,55
0,36-0,72
0,16
0,5
40,43
Goldhamster (N=127)
0,24
0,17-0,31
0,08
0,1
3,15
Zwerghamster (N=129)
0,21
0,15-0,28
0,09
0,1
1,55
Farbmaus (N=97)
0,24
0,19-0,32
0,10
0,1
0
Farbratte (N=101)
0,37
0,29-0,53
0,09
0,2
7,92
Rennmaus (Gerbil)
(N=104)
0,28
0,21-0,40
0,09
0,2
14,42
Streifenhörnchen
(N=12)
0,4
0,3-0,6
0,2
0,25
16,67
Chinchilla (N=47)
0,64
0,55-1,30
0,34
0,5
8,51
Tabelle 5: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten
Zoofachgeschäfte (N=155) im Vergleich zu den in Anlage 1 der 2. THV
vorgeschriebenen Mindestmaßen
%
Geschäfte
unter
Minimum
Tierart
Median
Quartile
Min
Mindestfläche
laut 2.THV in
m2
Frettchen (N=11)
0,6
0,6-2,6
0,4
2,0
72,7
Steppenlemming (N=10)
0,21
0,17-0,33
0,06
1,0
100
Stachelmaus (N=8)
0,22
0,15-0,37
0,14
1,0
100
Siebenschläfer (N=4)
0,44
0,24-0,68
0,21
2,0
100
Vielzitzenmaus (N=8)
0,24
0,23-0,50
0,14
1,0
100
Dreizehnstreifenziesel
(N=1)
0,72
----
0,72
40,0
100
Wüstenspringmaus
(N=2)
0,42
----
0,13
1,0
100
Opossum (N=1)
0,3
----
0,3
10,0
100
Tanrek (N=2)
0,43
----
0,3
2,0
100
Streifenmaus (N=2)
0,42
----
0,15
1,0
100
Assapan (N=2)
0,5
----
0,2
8,0
100
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
%
Geschäfte
unter
Minimum
Tierart
Median
Quartile
Min
Mindestfläche
laut 2.THV in
m2
Buschschwanzrennmaus (N=1)
0,3
----
0,3
1,0
100
Flugbeutler (N=1)
0,25
----
0,25
2,0
100
Tabelle 6: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte
(N=155) im Vergleich zu den in Punkt 1. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen
Mindestmaßen
%
Geschäfte
unter
Minimum
Tierart
Median
Quartile
Min
Mindesthöhe
laut TH-GewV in
m
Kaninchen (N=132)
0,65
0,5-0,87
0,33
0,5
18,18
Meerschweinchen
(N=125)
0,65
0,5-0,8
0,35
0,5
13,6
Degu (N=47)
0,7
0,5-1,10
0,38
0,5
17,02
Goldhamster
(N=127)
0,4
0,37-0,5
0,15
0,3
8,66
Zwerghamster
(N=129)
0,4
0,33-0,5
0,15
0,3
7,75
Farbmaus (N=97)
0,4
0,35-0,48
0,16
0,3
5,15
Farbratte (N=101)
0,5
0,4-0,65
0,3
0,3
0
Rennmaus (Gerbil)
(N=104)
0,41
0,4-0,5
0,25
0,3
3,85
Streifenhörnchen
(N=12)
0,79
0,56-1,10
0,4
0,8
50,0
Chinchilla (N=47)
1,17
0,78-2,0
0,5
0,6
4,26
Tabelle 7: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte
(N=155) im Vergleich zu den in Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen
Tierart
Median
Quartile
Min
Mindesthöhe
laut 2.THV in
m
Frettchen (N=11)
0,9
0,5-1,25
0,38
0,6
Steppenlemming (N=10)
0,4
0,4-0,48
0,3
Keine Angabe
Stachelmaus (N=8)
0,45
0,33-0,65
0,3
Keine Angabe
Siebenschläfer (N=4)
0,58
0,43-0,76
0,4
2,0
Vielzitzenmaus (N=8)
0,4
0,31-0,63
0,27
Keine Angabe
%
Geschäfte
unter
Minimum
27,3
100
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tierart
Median
Quartile
Min
Mindesthöhe
laut 2.THV in
m
Dreizehnstreifenziesel
(N=1)
0,6
----
0,6
Keine Angabe
Wüstenspringmaus
(N=2)
0,71
----
0,25
Keine Angabe
Opossum (N=1)
1,0
----
1,0
2,5
Tanrek (N=2)
0,58
----
0,4
Keine Angabe
Streifenmaus (N=2)
0,45
----
0,4
Keine Angabe
Assapan (N=2)
1,3
----
0,8
2,0
0,6
----
0,6
Keine Angabe
0,7
----
0,7
3,5
Buschschwanzrennmaus (N=1)
Flugbeutler (N=1)
%
Geschäfte
unter
Minimum
100
100
100
Tabelle 8: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) der Unterkünfte in den
untersuchten Zoofachgeschäften (N=155)
Tierart
Median
Quartile
Minimum
Kaninchen (N=136)
0,27
0,18 - 0,48
0,05
Meerschweinchen (N=127)
0,22
0,13 - 0,35
0,03
Degu (N=47)
0,15
0,10 - 0,27
0,05
Goldhamster (N=127)
0,11
0,07 - 0,23
0,01
Zwerghamster (N=129)
0,08
0,05 - 0,15
0,01
Farbmaus (N=97)
0,036
0,02 - 0,07
0,006
Farbratte (N=101)
0,09
0,06 - 0,18
0,01
Rennmaus (Gerbil) (N=104)
0,11
0,06 - 0,18
0,015
Streifenhörnchen (N=12)
0,12
0,09 - 0,32
0,03
Chinchilla (N=47)
0,4
0,27 - 0,64
0,08
Frettchen (N=11)
0,6
0,3 - 1,3
0,2
Steppenlemming (N=10)
0,1
0,06 - 0,27
0,05
Stachelmaus (N=8)
0,12
0,07 - 0,12
0,07
Siebenschläfer (N=4)
0,32
0,21 - 0,34
0,11
Vielzitzenmaus (N=8)
0,07
0,02 - 0,09
0,02
Dreizehnstreifenziesel (N=1)
0,36
----
0,36
Wüstenspringmaus (N=2)
0,1
----
0,06
Opossum (N=1)
0,3
----
0,3
Tanrek (N=2)
0,26
----
0,24
Streifenmaus (N=2)
0,2
----
0,05
Assapan (N=2)
0,3
----
0,2
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tierart
Median
Quartile
Minimum
Buschschwanzrennmaus (N=1)
0,1
----
0,1
Flugbeutler (N=1)
0,25
----
0,25
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Sowohl bei der Grundfläche als auch der Höhe erfüllte
jeweils nur eine Tierart in allen erhobenen Unterkünften die Mindestanforderungen.
Eine Berechnung mittels der in Anlage 1 der TH-GewV angegeben Formeln basierend auf
Tierkörperlänge für die Mindestbesatzdichte / Tier und für jedes weitere Tier wurde auf
Grund mangelnder Praktikabilität nicht durchgeführt. Eine sinnvolle Umsetzung dieser
Berechnungsmethode in der täglichen Routine des Zoofachhandels wie auch im Rahmen
einer amtstierärztlichen Kontrolltätigkeit wird angezweifelt. Darüber hinaus hätten die enorm
hohen Tierzahlen / Besatzdichten, welche aufgrund der Formeln möglich wären, in jedem
Fall Tierschutzrelevanz (siehe unten angeführtes Beispiel). Ein Ersatz dieser auf
Tierkörperlänge basierenden Formel gegen eine praktikable Lösung ist unbedingt
anzustreben.
Für einige der oben genannten Tierarten fand sich in Anlage 1 der 2. THV keine Angabe zu
der Mindesthöhe. Hierbei bedarf es umgehend einer Ergänzung.
Beispiel für die Nicht-Praktikabilität der Formeln basierend auf Körperlängen (=L) anhand
einer Meerschweinchen(=MS)-Unterkunft mit 0,5 m2 Grundfläche:
Wenn man von einer L von 15 cm ausgeht, dann braucht man für das erste MS eine Fläche
von 0,0675 m2 (L2 x L1,5). Somit verbleiben 0,4325 m2 für die übrigen MS. Für jedes weitere
MS ist die Forderung L0,5 x L0,5 also 0,005625 m2. Das ergibt eine höchstzulässige
Besatzdichte von 77 MS auf 0,5 m2!! Bei 1 m2 wären es entsprechend 166 MS, die laut der
Formel gehalten werden dürften, und bei 1,5 m2 gar 255 MS!!
4.4.1.5.
Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“
Aus der Vielzahl von erhobenen Punkten wurden schließlich für die Beurteilung der Qualität
der Tierhaltung im Bereich Kleinsäuger maximal 68 Beurteilungskriterien herangezogen. Die
folgenden Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Alle Tiere ohne Besonderheiten
Alle Unterkünfte gegen Hineingreifen gesichert
Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren
Licht in allen Unterkünften entspricht der gehaltenen Tierart
Ausreichend Rückzugsmöglichkeiten in allen Unterkünften vorhanden
Nagematerial in allen Unterkünften vorhanden
Klettermöglichkeiten überall vorhanden
Tierschutzgerechte Laufräder vorhanden
Sandbad bei allen Tieren, bei welchen es die 2. THV vorschreibt
In keiner Unterkunft ungeeignete Einstreu
Einstreu in allen Unterkünften bodendeckend
Futter in allen Unterkünften vorhanden
Futternapf in allen Unterkünften sauber
Futternapf in allen Unterkünften standfest
Heufressenden Arten stand in allen Unterkünften Heu zur Verfügung
Tiere werden täglich gefüttert
In allen Unterkünften Wasser vorhanden
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
•
•
•
•
•
•
In allen Unterkünften Wasser sauber
Tiere bekommen täglich frisches Wasser
Kein sozial lebendes Tier wird einzeln gehalten
Keine solitär lebende Art wird in Gruppen gehalten
Kaninchen und Meerschweinchen werden nicht gemeinsam in einer Unterkunft
gehalten
Mindestabmessungen (Fläche, Höhe) für Kaninchen, Meerschweinchen,
Goldhamster, Zwerghamster, Degu, Rennmaus, Maus, Ratte, Chinchilla,
Streifenhörnchen (alle in Anlage 1 der TH-GewV) sowie Frettchen, Lemming,
Stachelmaus,
Siebenschläfer,
Vielzitzenmaus,
Dreizehnstreifenziesel,
Wüstenspringmaus,
Opposum,
Tanrek,
Streifenmaus,
Assapan
(=
Zwerggleithörnchen), Buschschwanzrennmaus und Flugbeutler (= Sugar Glider) (alle
in Anlage 1 der 2. THV)
Als Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ für das jeweilige Geschäft wurde dann der
Prozentsatz an erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten
berechnet.
% erreichte Punkte
Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter
„Tierhaltung Kleinsäuger“ 72 % der möglichen Punkte (Min: 44,4, 1. Quartil: 66, 3. Quartil:
79, Max: 90,5). Neun Geschäfte lagen über 85 % der möglichen Punkte, zwei Geschäfte
erreichten weniger als 50 % der möglichen Punkte.
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
1
51
101
151
Anzahl Geschäfte
Abb. 11: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung
Kleinsäuger“
4.4.1.6.
Schwachstellen der Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel
Im Bereich der Kleinsäuger lagen die wesentlichen Schwachstellen dort, wo es darum geht
den Tieren ihr artgerechtes Verhalten zu ermöglichen. So wiesen z.B. über 80 % der
Geschäfte zu wenige Rückzugsmöglichkeiten in den Unterkünften für Kleinsäuger auf,
obwohl es sich großteils um Fluchtiere und Bewohner unterirdischer Bauten handelt. Mehr
als die Hälfte der Geschäfte verwendete überdies Unterkünfte, welche nicht gegen das
Hineingreifen durch KundInnen gesichert waren. In mehr als drei Viertel der Geschäfte war
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die Beleuchtung der Unterkünfte teilweise so, dass sie nicht dem natürlichen Tag-NachtRhythmus der Tiere gerecht wurde. Weniger als die Hälfte der Geschäfte bot den Tieren
entsprechendes Nagematerial an, obwohl sowohl Nagetiere als auch Kaninchen solches für
den Abrieb ihrer permanent wachsenden Zähne benötigen. Auch an Klettermöglichkeiten
mangelte es im überwiegenden Teil der Unterkünfte. Tierarten, welche für Fellpflege und
Wohlbefinden ein Sandbad benötigen, hatten in weniger als der Hälfte der Geschäfte ein
solches zur Verfügung. Angebotene Laufräder waren nur in knapp einem Viertel der
Geschäfte tierschutzgerecht. Auch dem Sozialverhalten der Tiere wurde oftmals nicht
entsprochen: In mehr als der Hälfte der Geschäfte wurden sozial lebende Arten teilweise
einzeln und solitär lebende Arten in Gruppen gehalten. Darüber hinaus wurden in einem
Drittel der Geschäfte Kaninchen und Meerschweinchen gemeinsam in einer Unterkunft
gehalten. Schließlich stellt das häufige Unterschreiten der Mindestabmessungen bei den
Unterkünften (besonders Tiere betreffend, die nicht in der TH-GewV geregelt sind) eine
wichtige Schwachstelle in der Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel dar.
4.4.2. Haltung von Vögeln im Zoofachgeschäft
In 125 Zoofachgeschäften wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Vögel gehalten. Im Mittel
fanden sich 4 Unterkünfte (Min:1; Max: 21) mit Vogelhaltung je Geschäft. Jene
ZoofachhändlerInnen wurden zur Haltung der Vögel näher befragt und alle Unterkünfte mit
Vögeln wurden von den Projektmitarbeiterinnen im Detail erhoben.
4.4.2.1.
Allgemein
Gemäß § 7 (4) der TH-GewV müssen Jungvögel so aufgezogen werden, dass diese
artgeprägt sind; eine Handaufzucht darf nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen
werden. Von 112 ZoofachhändlerInnen gaben 13,4 % an, Vögel aus Handaufzucht
anzubieten mit der Begründung, dass die Tiere so dem Menschen zugänglicher werden.
Vögel mit eingeschränkter Flugfähigkeit wurden dagegen laut Aussage der
ZoofachhändlerInnen nicht angeboten. In 21 Geschäften (16,7 %) fanden sich Vögel, deren
Gesundheitszustand beeinträchtigt war. Primär handelte es sich um Vögel, denen an
verschiedenen Körperstellen Federn fehlten, die eine abnorme Atmung aufwiesen oder
apathisch waren.
4.4.2.2.
Ausstattung / Unterbringung
Gemäß § 18 (2) TSchG sind die Unterkünfte sowie die Vorrichtungen, mit denen die Tiere
angebunden oder umschlossen werden, so auszuführen und zu warten, dass die Tiere keine
Verletzungen insbesondere durch scharfe Kanten oder Unebenheiten erleiden können. In
81,7 % der Zoofachgeschäfte entsprachen alle Vogelunterkünfte dieser Anforderung. In den
restlichen Geschäften waren im Schnitt 93,8 % der Unterkünfte nicht verletzungssicher (Min:
7,1; Max: 100). Verletzungspotential bieten Querstreben, die durch Zusammenlegen von
zwei oder mehreren Käfigen entstehen (Abb.12 links), oder mit Draht unsachgemäß
angebrachte Fixierungen (Abb.12 rechts).
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Abb. 12: links: Verletzungsgefahr durch Querstreben; rechts: loses Drahtende
In Punkt 2.1.1. Anlage 2 der TH-GewV ist festgeschrieben, dass Vogelkäfige eine
rechteckige Grundfläche haben müssen und dass Rundvolieren erst ab einem Durchmesser
von 2 m zulässig sind. Diese Punkte wurden in allen besuchten Zoofachgeschäften zu 100 %
erfüllt.
Nach Punkt 2.1.2. Anlage 2 der TH-GewV muss die Vergitterung von Vogelkäfigen aus
korrosionsbeständigem Material bestehen. Die Gitterweite und –festigkeit muss der Größe
der gehaltenen Vögel angepasst sein. Käfige, in denen Papageienvögel gehalten werden,
müssen querverdrahtet sein. Die Vogelkäfige und Volieren der untersuchten
Zoofachgeschäfte wiesen durchwegs eine Vergitterung aus geeignetem Material auf, wie
auch die Gitterweite und –festigkeit den in diesen Unterbringungen gehaltenen Vögeln
entsprach. Wurden Papageienvögel in Gitterkäfigen gehalten, so wiesen 94,7 % der
Geschäfte bei allen Gitterkäfigen die erforderliche Querverdrahtung auf. In den übrigen
Geschäften war im Durchschnitt bei 83,4 % der Papageienvögel-Unterkünfte (Min: 25 %)
keine Querverdrahtung gegeben. Zu beachten ist, dass 9,2 % der Geschäfte (N=11)
Papageienvögel in Unterkünften mit Glas- bzw. Plexiglaswänden hielten, die keinerlei
Verdrahtung aufwiesen.
Abb. 13: Beispiele für Querverdrahtung bei Papageienvögeln
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Werden Papageienvögel in Unterkünften mit Glas- bzw.
Plexiglaswänden gehalten, dann sollten diese jedenfalls mit Klettermöglichkeiten
ausgestattet sein (z.B. zumindest eine Wand mit einem querverdrahteten Gitter ausstatten).
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Abb. 14: Unterkunft für Papageienvögel ohne Klettermöglichkeiten an den Wänden
In Punkt 2.1.3. Anlage 2 der TH-GewV werden in Unterkünften für Vögel glatte Wände
verlangt, welche leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Diese Anforderung wurde von
95,2 % der Geschäfte mit Vogelhaltung erfüllt.
Nach Punkt 2.1.4. Anlage 2 der TH-GewV muss der Standort für Unterkünfte von Vögeln
hell und zugluftfrei sein. In 87,6 % der Zoofachgeschäfte standen alle Vogelunterkünfte hell
und zugluftfrei. Auch die Tierunterkünfte selbst müssen ausreichend beleuchtet sein und in
den Räumen mit Vogelhaltung dürfen sich keine Beleuchtungskörper finden, die bei den
Tieren einen Stroboskopeffekt bewirken (§ 4 Z 6 TH-GewV). In 89,7 % der Geschäfte waren
alle Vogelunterkünfte ausreichend beleuchtet. Jedoch konnten von 48 befragten
Zoofachhändlern 44 % keine Aussage dazu tätigen, ob die in den Vogelunterkünften
verwendeten Beleuchtungskörper einen Stroboskopeffekt bei den Tieren verhindern würden
oder nicht. 33 % gaben an, die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, 23 % verneinten.
Nach Punkt 2.1.5. Anlage 2 der TH-GewV müssen Vogelkäfige in einer Höhe von
mindestens 60 cm aufgestellt werden, wovon lediglich Volieren ab 1,5 m Höhe
ausgenommen sind. In 12,6 % der Zoofachgeschäfte gab es Vogelkäfige, welche eine
Käfighöhe von weniger als 1,5 m aufwiesen und unter 60 cm aufgestellt waren. Dies traf
dann im Durchschnitt auf 71 % (Min: 20; Max: 100) der Unterkünfte für Vögel im Geschäft zu.
In Punkt 2.2.1. Anlage 2 der TH-GewV ist vorgegeben, dass die gesamte Bodenfläche
gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher Einstreu bedeckt sein muss. In 80,8 % der
Zoofachgeschäfte war dieser Umstand in allen Käfigen erfüllt. Im Durchschnitt wichen
78,5 % der Unterkünfte von dieser Anforderung ab (Quartile: 33,3 - 100). Nach Punkt 2.2.2.
Anlage 2 der TH-GewV darf kein Sand bei Weichfressern als Einstreu verwendet werden.
Unter den evaluierten Geschäften fand sich ein Einziges, welches einen Beo hielt. Dieser
zählt zur Gruppe der Weichfresser. Das Geschäft erfüllte die gesetzliche Vorgabe. Punkt
2.2.3. Anlage 2 der TH-GewV fordert, dass bodenlebende Vögel (z.B. Wachteln) eine
Möglichkeit zum Scharren haben müssen. Sechs der erhobenen Geschäfte boten Wachteln
zum Verkauf an. Von diesen wurden die Wachteln eines Geschäfts ohne Scharrmöglichkeit
gehalten.
In Punkt 2.3. Anlage 2 TH-GewV sind die Anforderungen an Sitzstangen für eine
Vogelhaltung beschrieben: Der Durchmesser der Sitzstangen muss der Größe der
gehaltenen Vögel entsprechen. Diese Anforderung war in 92 % der vogelhaltenden
Zoofachgeschäfte erfüllt. In 68 % der Geschäfte waren außerdem in allen Unterkünften
Sitzstangen von unterschiedlichem Durchmesser zu finden. In jedem Käfig müssen
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
mindestens zwei Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und versetzt zueinander (Ausnahme:
verzweigte Naturäste) angebracht sein. 87,9 % der untersuchten Geschäfte wiesen in allen
Unterkünften für Vögel mindestens 2 Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und versetzt
zueinander auf. In den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt in 50 % der Unterkünfte
(Quartile: 16,7 – 76,3) keine Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und/oder versetzt
zueinander angebracht. In 64,8 % der Geschäfte waren in allen Unterkünfte mindestens eine
federnde Sitzstange. In den anderen Geschäften waren im Schnitt in 25 % der Unterkünfte
mindestens eine federnde Sitzstange (Min: 0; Max; 85,7). In 37,1 % der Geschäfte fanden
sich in allen Unterkünften Naturäste. In den übrigen Geschäften fanden sich im Durchschnitt
in 38,8 % der Unterkünfte Naturäste (von 4 bis 83,3). Sitzstangen aus Holz wurden in 63,2 %
der Geschäfte in allen Unterkünften verwendet; in den übrigen fanden sich im Durchschnitt in
75 % der Unterkünfte Holzsitzstangen (von 25 bis 90,9). Aber auch Sitzstangen aus Plastik
mit Längsrillen (bei 11,2 % der Geschäfte in allen Unterkünften; sonst im Durchschnitt in
50 % der Unterkünfte) oder in glatter Ausführung (bei 2,4 % der Geschäfte in allen
Unterkünften; sonst im Durchschnitt in 33,3 % der Unterkünfte) waren Bestandteil der
Ausstattung. In einem Geschäft wurden in einer Unterkunft den Vögeln Sitzstangen mit
Sandpapierüberzug angeboten.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Naturäste aus gesundheitlich unbedenklichem Material
und mit unterschiedlichen Durchmessern entsprechend der Größe der gehaltenen Vögel sind
als Sitzstangen jedenfalls zu bevorzugen. Sie bieten den Tieren ein optimales Fußtraining
und genügend Halt. Plastikstangen mit Längsrillen sind abzulehnen, da diese zu starken
punktuellen Belastungen und in der Folge zu Druckstellen an den Ballen führen können. Das
fördert das Entstehen von Sohlenballengeschwüren. Aber auch glatte Plastikstangen sollen
als Sitzstangen nicht in Betracht kommen, da diese den Vögeln zu wenig Halt geben.
Sitzstangen mit Sandpapierüberzug werden von vielen nach wie vor als Vorrichtung zur
optimalen Krallenabnutzung propagiert. Auf Grund ihrer Rauhigkeit schädigen diese die
empfindliche Haut an den Ballen und Entzündungen können auftreten.
Es finden sich weder in der TH-GewV noch in deren Anlage 2 Vorgaben aus welchem
Material Sitzstangen für die Haltung im Zoofachhandel zu sein haben. Ob auf Grund dieser
Tatsache die Vorgabe in Anlage 2 der 2. THV, dass Sitzstangen aus Holz oder Äste zu
verwenden sind, herangezogen werden darf, ist unklar. Das Projekt-Team ProZoo spricht
sich eindeutig dafür aus, dass bei einer Nichtregelung in der TH-GewV (wie z.B. im Fall des
Sitzstangenmaterials) automatisch die entsprechende Regelung der 2. THV heranzuziehen
ist.
Nach wie vor werden Plastiksitzstangen mit Längsrillen oder in glatter Ausführung oder mit
Sandpapierüberzug zum Verkauf angeboten oder sind bereits Bestandteil der zum Verkauf
gedachten Vogelunterkünfte, obwohl in Anlage 2 der 2. THV explizit geregelt ist, dass in der
Heimtierhaltung ausschließlich Sitzstangen aus Holz oder Äste zu verwenden sind.
Auch ist das Bewusstsein der ZoofachhändlerInnen wie auch das der KonsumentInnen
dahingehend zu schärfen, dass bei Verwendung ungeeigneter Sitzstangen Schäden bei den
Vögeln auftreten können.
Nach Punkt 2.4.2. Anlage 2 der TH-GewV sind Wasser- und Futtergefäße so zu platzieren,
dass eine Verschmutzung des Inhalts möglichst vermieden wird. In 82,5 % der untersuchten
Zoofachgeschäfte waren diese Gefäße in allen Unterkünften für Vögel passend platziert,
indem sie z.B. nicht direkt unter Sitzstangen aufgestellt / angebracht wurden.
Nach Punkt 2.7. Anlage 2 der TH-GewV müssen allen Vögeln geeignete
Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. 60 % der Zoofachgeschäfte boten allen
Vögeln Beschäftigungsmöglichkeiten an wie z.B. Zweige, Holzschaukeln oder Sepia. Die
anderen Geschäfte boten im Durchschnitt in 77,5 % der Unterkünfte (Quartile: 33,3 – 100,
Max: 100) den Vögeln keine Beschäftigung an. Von 116 Zoofachhandlungen, die ihren
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Vögeln Beschäftigungsmöglichkeiten anboten, statteten 19,8 % diese mit Spiegeln und
3,4 % mit Plastikvögeln aus.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Spiegel und Plastikvögel stellen keine adäquate
Beschäftigungsmöglichkeit für Vögel dar, sondern sind in die Rubrik tierschutzwidriges
Zubehör einzugliedern (TVT, 1998, Merkblatt 62). Primär als Partnerersatz gedacht, können
sie vor allem Wellensittiche, selbst bei Paarhaltung, zu gesteigertem Fütterungsverhalten
veranlassen
und
Gesundheitsschäden
(z.B.
Kropfentzündungen)
hervorrufen
(STEINIGEWEG, 2000). Weiters können Plastikvögel auf die Aufforderungen des Tieres
nicht entsprechend reagieren, was in der Folge zu aggressiven Verhalten und Frustration
beim Vogel führen kann.
4.4.2.3.
Betreuung
Nach Punkt 2.4.2. Anlage 2 der TH-GewV sind bei Vögeln Futter und Wasser täglich frisch
zu verabreichen. Dieses Vorgehen war nach eigenen Angaben in 66,7 % (Wassergabe) bzw.
65,5 % (Futtergabe) der Zoofachgeschäfte Routine.
In Punkt. 2.4.3. Anlage 2 der TH-GewV wird Grit als Verdauungshilfe verlangt. Nur in
32,5 % der Vogelhaltenden Geschäfte wurde allen Vögeln zum Zeitpunkt der Erhebung Grit
in einer Schale angeboten. Ansonsten wurde im Durchschnitt in 100 % der Unterkünften
(Min: 25 %) Grit nicht in einer Schale dargeboten, sondern fand sich entweder in der
Einstreu, vermischt mit dem Futter oder war gar nicht vorhanden.
Nach Punkt 2.4.4. Anlage 2 der TH-GewV muss gewährleistet sein, dass rangniedere Tiere
jederzeit Zugang zu Futter- und Wasserstellen haben. Fanden sich 2 oder mehr Vögel in
einer Unterkunft, so wurden in 28,6 % der Geschäfte in allen Unterkünften jedenfalls 2
Wasserstellen und in 40,8 % der Geschäfte jedenfalls 2 Futterstellen den Tieren angeboten.
Im Durchschnitt waren bei einer Besatzdichte von 2 Vögel aufwärts 100 % (Quartile: 50 100) der Unterkünfte mit nur einer Wasserstelle und 65,2 % (Quartile: 33,3 - 100) mit nur
einer Futterstelle ausgestattet. Im Durchschnitt kamen in den Geschäften maximal 5 Vögel
(Quartile: 3 - 7, Min: 1, Max: 20) auf einen Futternapf. Zu beachten ist, dass in einigen
Unterkünften so genannte Futterrinnen vorhanden waren, welche je nach Länge der
Futterrinne mehreren Vögeln eine gleichzeitige Futteraufnahme ermöglicht. Im Zuge der
vorliegenden Erhebung wurden diese Vorrichtungen jedoch nur als ein Futterplatz gewertet.
In Punkt 2.6 Anlage 2 der TH-GewV werden täglich frische Bademöglichkeiten für alle
Vögel verlangt. Von den untersuchten Geschäften boten zum Zeitpunkt der Erhebung nur
44,4 % (in 56 Geschäften) in allen Unterkünften Bademöglichkeiten an, die anderen
Geschäfte boten im Durchschnitt in 83 % der Unterkünfte (von 14,3 bis 100) den Vögeln
keine Bademöglichkeit an. Seitens der ZoofachhändlerInnen wurde das Nicht-Anbieten einer
Bademöglichkeit u.a. damit begründet, dass die Vögel diese nicht annehmen oder dass das
Badehäuschen, sofern außen am Käfig angebracht, von den Kunden unabsichtlich herab
gerissen werden kann. Sofern keine Bademöglichkeit angeboten wird, müssen Punkt 2.6.
Anlage 2 der TH-GewV Vögel alternativ mit Wasser besprüht werden. Von den Geschäften,
welche den gehaltenen Vögeln keine Bademöglichkeit zur Verfügung stellten, gaben 42,9 %
(in 30 Geschäften) an, die Tiere stattdessen regelmäßig zu besprühen. In 31,7 % (40
Geschäfte) der Zoofachhandlungen wurde den Vögeln teilweise keine Bademöglichkeit
angeboten, noch wurden diese besprüht.
46 / 133
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4.4.2.4.
Mindestabmessungen
In den nachfolgenden Tabellen finden sich die im Rahmen der Studie erhobenen
Mindestgrundflächen, Mindesthöhen und maximalen Besatzdichten, welche den unter Punkt
2. Anlage 1 der TH-GewV und, sofern dort nicht gelistet, den in Anlage 2 der 2. THV
angeführten Mindestmaßen gegenüber gestellt werden.
Tabelle 9: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten
Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV
vorgeschriebenen Mindestmaßen
%
Geschäfte
unter dem
Minimum
Median
Quartile
Min
Mindestfläche
laut TH-GewV
in m2
Sperlingsvögel,
Finkenvögel
(N=109)
0,5
0,3-0,813
0,137
0,15
0,92
Sittiche und Zwergpapageien bis 30 cm
(N=117)
0,59
0,38-0,94
0,14
0,2
3,42
Papageien, Amazonen,
Graupapageien, kleine
Kakadus, über 30 cm
(N=17)
1,69
0,74-3,28
0,29
0,5
11,76
Wachteln,
Zwergwachteln (N=9)
0,64
0,41-2,32
0,21
0,5
22,22
Aras, große
(N=5)
6,56
1,11-16,5
1,04
1,5
40,00
Tierart
Kakadus
Tabelle 10: Mindestgrundflächen (in m2) von Unterkünften der untersuchten
Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV
vorgeschriebenen Mindestmaßen
%
Geschäfte
unter dem
Minimum
Median
Quartile
Min
Mindestfläche
laut 2. THV in
m2
Diamanttäubchen,
Lachtaube
(N=7)
0,4
0,32-1,44
0,28
1,6
85,71
Beo (N=1)
0,6
0,6
4,5
100
Tierart
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tabelle 11: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte
(N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen
Mindestmaßen
%
Geschäfte
unter dem
Minimum
Median
Quartile
Min
Mindesthöhe
laut TH-GewV
in m
Sperlingsvögel,
Finkenvögel
(N=109)
0,5
0,45-0,6
0,3
0,4
3,67
Sittiche und Zwergpapageien bis 30 cm
(N=117)
0,56
0,48-0,94
0,3
0,4
3,42
Papageien, Amazonen,
Graupapageien, kleine
Kakadus, über 30 cm
(N=16)
2,0
0,85-2,23
0,71
1,5
43,75
Wachteln,
Zwergwachteln (N=9)
2,0
0,52-2,2
0,4
0,4
0
Aras, große
(N=5)
2,2
1,68-3,25
1,35
2,0
20,00
Tierart
Kakadus
Tabelle 12: Mindesthöhen (in m) von Unterkünften der untersuchten Zoofachgeschäfte
(N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen
%
Geschäfte
unter dem
Minimum
Median
Quartile
Min
Mindesthöhe
laut 2. THV in
m
Diamanttäubchen,
Lachtaube
(N=7)
0,58
0,4-2,5
0,37
1,0
71,43
Beo (N=1)
0,8
0,8
2,0
100
Tierart
Tabelle 13: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) von Unterkünften der
untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Punkt 2. Anlage 1 der
TH-GewV vorgeschriebenen Mindestmaßen
Tierart
Sperlings-, Finkenvögel,
ab 7.Vogel (N=51)
Sittiche und Zwergpapageien bis 30 cm,
ab 4. Vogel (N=93)
Median
Quartile
Min
Mindestfläche
für jedes
weitere Tier
laut TH-GewV
in m2
0,14
0,06-0,25
0,01
0,04
15,69
0,09
0,06-0,19
0
0,05
20,43
%
Geschäfte
unter dem
Minimum
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tierart
Papageien, Amazonen,
Graupapageien, kleine
Kakadus, über 30 cm,
ab 4. Vogel (N=4)
Wachteln,
Zwergwachteln,
ab 11. Vogel (N=0)
Aras, große Kakadus,
ab 3. Vogel (N=2)
Median
Quartile
Min
Mindestfläche
für jedes
weitere Tier
laut TH-GewV
in m2
0,39
0,08-1,75
0,02
0,25
25,00
----
----
----
0,05
----
0,59
0,45
0
7,05
%
Geschäfte
unter dem
Minimum
Tabelle 14: Höchstbesatzdichte (= kleinste Flächen / Tier in m2) von Unterkünften der
untersuchten Zoofachgeschäfte (N=125) im Vergleich zu den in Anlage 2 der 2. THV
vorgeschriebenen Mindestmaßen
Tierart
Diamanttäubchen,
Lachtaube (N=0)
jedes weitere Paar
Beo (N=0) für jedes
weitere Paar
für
Median
Quartile
Min
Mindestfläche
für jedes
weitere Tier
laut 2. THV in
m2
----
----
----
1,6
----
----
----
----
4,5
----
%
Geschäfte
unter dem
Minimum
Jeweils nur eine der gelisteten Vogelgruppen erfüllte die geforderte Mindesthöhe bzw. die
geforderte Mindestfläche bei mehreren Vögeln.
Im Zuge der Erhebungen fanden sich auch Zoofachhandlungen, in denen Großpapageien
(Graupapagei, Ara, rosa Kakadu) auf Freisitzen im Geschäft gehalten wurden (keine
Ankettung, aber Schwungfedern gestutzt). Diese Tiere standen durchwegs nicht zum
Verkauf, sondern waren private Heimtiere der GeschäftsinhaberInnen und unterliegen somit
den gesetzlichen Vorgaben der 2. THV.
4.4.2.5.
Parameter „Tierhaltung Vögel“
Aus der Vielzahl von erhobenen Punkten wurden schließlich für die Beurteilung der Qualität
der Tierhaltung im Bereich Vögel max. 64 Beurteilungskriterien herangezogen. Die folgenden
Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein:
•
•
•
•
•
•
•
Alle Tiere ohne Besonderheiten
Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren
Alle Unterkünfte verletzungssicher
Aufstellort der Vogelunterkünfte hell und zugluftfrei
Alle Unterkünfte hell
Alle Unterkünfte rechteckig
Keine Rundvolieren
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•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Keine handaufgezogenen Vögel
Keine Vögel, die in der Flugfähigkeit eingeschränkt wurden
Gitterweite den gehaltenen Vögeln angepasst
Alle Käfige mit Papageienvögeln sind querverdrahtet
Einstreu in allen Unterkünften bodendeckend
Einstreu in allen Unterkünften sauber
Einstreu in allen Unterkünften trocken
Kein Sand als Einstreu bei Weichfressern
Wachteln haben Scharrmöglichkeit
In allen Unterkünften mindestens 2 Sitzstangen
In allen Unterkünften Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und versetzt zueinander
In allen Unterkünften Sitzstangendurchmesser entsprechend den gehaltenen Vögeln
Alle Unterkünfte mit Holz und / oder Natursitzstangen
Keine Sitzstangen aus Plastik
Keine Sitzstangen aus Sandpapier
Aufstellhöhe mindestens 60 cm aller Unterkünfte mit einer Käfighöhe ≤ 1,5 m
Alle Unterkünfte mit einer Grundfläche ≤ 1 m2 an mindestens einer Seite nicht
einsehbar
Tiere bekommen täglich frisches Wasser
In allen Unterkünften Wasser vorhanden
In allen Unterkünften Wasser sauber
In allen Unterkünften Wasserbehälter in für die Tiere optimaler Position
In allen Unterkünften ab 2 Vögeln mindestens 2 Wasserbehälter
Tiere bekommen täglich frisches Futter
In allen Unterkünften Futter vorhanden
Alle Futterbehälter sauber
Alle Futterbehälter standfest
Alle Futterbehälter so angebracht, dass Verschmutzung möglichst vermieden wird
In allen Unterkünften ab 2 Vögeln mindestens 2 Futterbehälter
Grit vorhanden
Beschäftigungsmöglichkeiten überall vorhanden
Keine Spiegel in den Unterkünften
Keine Plastikvögel in den Unterkünften
Nist- bzw. Schlafgelegenheiten vorhanden
Sand zum Baden vorhanden
Bademöglichkeit für alle Vögel vorhanden bzw. alternativ besprüht
Mindestabmessungen (Fläche, Höhe) für Sperling- und Finkenvögel, Sittiche,
Papageien, Wachteln, Aras und Kakadus (alle in Anlage 1 der TH-GewV) sowie
Tauben und Beos (in Anlage 2 der 2. THV)
Als Parameter „Tierhaltung Vögel“ für das jeweilige Geschäft wurde dann der Prozentsatz an
erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten berechnet.
Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter
„Tierhaltung Vögel“ 82 % der möglichen Punkte (Min: 58,7, 1. Quartil: 77, 3. Quartil: 86, Max:
97,14). 12 Geschäfte lagen über 90 % der möglichen Punkte, kein Geschäft erreichte
weniger als 50 % der möglichen Punkte.
50 / 133
% erfüllte Punkte
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
1
51
101
Anzahl Geschäfte
Abb. 15: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Vögel“
4.4.2.6.
Schwachstellen der Vogelhaltung im Zoofachhandel
Bei der Vogelhaltung lagen die wesentlichen Schwachstellen im Bereich der Versorgung der
Tiere, der Hygiene und der gesund erhaltenden Maßnahmen. So wurden nur in zwei Drittel
der Geschäfte den Tieren täglich frisches Futter und Wasser angeboten. Ein Großteil der
Geschäfte stattete die Unterkünfte der Vögel mit einer zu geringen Anzahl an Futter- und
Wasserbehältern aus. Somit war eine Ausweichmöglichkeit rangniederer Tieren nicht
gegeben. Nur in knapp einem Drittel der Geschäfte wurde den Vögeln Grit angeboten,
obwohl diese ihn als Mahlsteinchen für die mechanische Aufschließung der Nahrung im
Muskelmagen brauchen. In über 20 % der Geschäfte fand sich zum Teil verschmutzte
Einstreu in den Unterkünften. In fast 30 % der Geschäfte fanden sich auch Sitzstangen aus
Plastik in den Unterkünften, obwohl diese im Fall von Längsrillen zu Druckstellen und
Entzündungen an den Ballen führen können bzw. im Fall einer glatten Ausführung den
Vögeln nicht genügend Halt bieten. In einem Drittel der Geschäfte waren nur Sitzstangen
eines Durchmessers angebracht. In mehr als 20 % der Geschäfte waren Spiegel in den
Unterkünften für Vögel (v.a. Wellensittiche) angebracht, obwohl diese bei den Tieren zu
gesundheitlichen Schäden führen können. Kaum ein Geschäft bot den Vögeln Nist- oder
Schlafmöglichkeiten an. Mehr als die Hälfte der Geschäfte bot nicht allen Vögel eine
Bademöglichkeit an. In über 30 % der Geschäfte gab es Vögel, die weder eine
Bademöglichkeit hatten noch regelmäßig besprüht wurden. Nur 33 % der befragten
ZoofachhändlerInnen verwenden Beleuchtungskörper, welche den Stroboskopeffekt bei den
Vögeln verhindern. Schließlich ist auch in der Vogelhaltung das Unterschreiten der
Mindestabmessungen bei den Unterkünften eine wichtige Schwachstelle im Zoofachhandel.
4.4.2.7.
Thema „Stroboskopeffekt in Vogelunterkünften“
Gemäß § 4 (6) der TH-GewV dürfen in Räumen mit Vogelhaltung keine Beleuchtungskörper
verwendet werden, die bei den Vögeln einen Stroboskopeffekt bewirken, da Vögel im
Gegensatz zum Menschen höhere Flickerfrequenzen wahrnehmen, jedoch konventionelle
Leuchtstoffröhren auf den Wahrnehmungsbereich des Menschen ausgerichtet sind
(weiterführende Literatur: STEIGERWALD, 2006). Dieser Punkt lies sich im Rahmen des
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Projekts ProZoo vor Ort nicht befriedigend feststellen, da die Beleuchtungskörper oft hinter
einer Kunststoffabdeckung verborgen waren und somit einer Überprüfung auf
Vorhandensein eines entsprechenden Vorschaltgerätes nicht zugänglich waren bzw. keine
geeignete Messapparatur für die Messung der Flickerfrequenz zur Verfügung stand. Deshalb
wurde an der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine Kooperation des Instituts für
Tierhaltung und Tierschutz mit dem Institut für medizinische Physik und Biostatistik gestartet,
um ein passendes Messgerät zu entwickeln. Ein Prototyp des Geräts steht mit Abschluss
des Endberichts zur Verfügung, genauere technische Spezifikationen können an dieser
Stelle jedoch nicht beschrieben werden.
In Modul 3 wurden die Vogel haltenden ZoofachhändlerInnen (N=48) befragt, ob sie
Beleuchtungskörper verwenden, welche den Stroboskopeffekt bei den Vögeln verhindern
(z.B. mittels elektronischem Vorschaltgerät). 33 % der befragten ZoofachhändlerInnen gaben
an, dass die verwendeten Beleuchtungskörper zur Verwendung in der Vogelhaltung geeignet
seien, 23 % verneinten. Jedoch gaben weitere 44 % der Befragten an, dass sie nicht wissen,
ob die vorhandenen Beleuchtungskörper den tierschutzrechtlichen Anforderungen
entsprechen. Dies macht einerseits deutlich, dass die Zahl jener, welche keine geeigneten
Vorkehrungen gegen den Stroboskopeffekt getroffen haben, in Wahrheit weit höher sein
dürfte. Andererseits deutet dieses Unwissen darauf hin, dass bei einem großen Teil der
ZoofachhändlerInnen die Sensibilisierung für dieses vogelrelevante Thema noch weitgehend
fehlt.
4.4.3. Haltung von Reptilien im Zoofachgeschäft
In 137 Zoofachgeschäften (66,5 %) wurden zum Zeitpunkt der Erhebung Reptilien gehalten.
Jene ZoofachhändlerInnen wurden zur Haltung der Reptilien näher befragt und alle
Unterkünfte mit Reptilien wurden von den Projektmitarbeiterinnen im Detail erhoben.
4.4.3.1.
Ausstattung / Unterbringung
Nach § 4 Z 3 der TH-GewV müssen Unterkünfte für Tiere leicht zu reinigen und zu
desinfizieren sein. In 94 % der Geschäfte waren alle Unterkünfte für Reptilien leicht zu
reinigen und zu desinfizieren.
Nach § 4 Z 6 der TH-GewV müssen die Unterkünfte ausreichend beleuchtet sein. In 84 %
der Geschäfte waren alle Unterkünfte entsprechend beleuchtet, in den übrigen fehlte im
Durchschnitt in 13 % der Terrarien die Beleuchtung. Wenn man nicht nur die Ausstattung
des Terrariums mit einem Beleuchtungskörper heranzieht, sondern auch die Anbringung der
Lampen bezüglich der Möglichkeit für die Tiere sich tatsächlich zu sonnen, so waren in
34,1 % der Geschäfte Terrarien mit unzureichender Möglichkeit zum Sonnen vorhanden.
Dies war neben dem gänzlichen Fehlen von UV-Beleuchtung zumeist auf die unpassende
Anbringung der Beleuchtungskörper zurückzuführen wie z.B. auf UV-Spots, die zu hoch oder
in falsche Richtung strahlend angebracht wurden bzw. häufig auch auf UV-Röhren, die
außerhalb der Terrarien über Glas angebracht wurden, wodurch nur ein geringer Anteil des
UV-Lichts ins Terrarium gelangt, da Glas sehr viel des UV-Spektrums nicht durchlässt. Auch
Spezialglasarten oder –plexiglasarten wie z.B. Quarz-Glas, welches jedoch für normale
Anwendungen viel zu teuer ist, oder BOROFLOAT® (Fa. Schott) sind nicht 100 %ig UVdurchlässig. Wie in Abb.16 ersichtlich, reduzieren auch die Spezialgläser besonders die
kurzwelligen Teile des UVB-Spektrums relativ stark. Aber gerade der Bereich zwischen
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
290 – 300 nm ist für die Vitamin D3 – Synthese verantwortlich (BURGER et al., 2007) und
somit wesentlich.
Zusätzlich nimmt der UV-Anteil einer Lampe mit der Zeit ab (genauso wie der Anteil des
sichtbaren Lichts), wodurch ein regelmäßiger Wechsel der Lampen nötig ist. Sowohl für
ZoofachhändlerInnen (Datum der Installation notieren!) als auch für Kontrollorgane ist eine
Beurteilung dieses Punktes vor Ort ohne entsprechende Messgeräte schwierig bis
unmöglich.
Abb. 16: Transmission im UV-Bereich von BOROFLOAT®-Glas verschiedener Dicken
aus: http://www.schott.com/hometech/german/download/transmit_uv_range.pdf
Abb. 17: Sonnenplatz in Terrarien für Bartagamen
Zusätzlich muss die Beleuchtung dem artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere
entsprechen (§ 4 Z 6 TH-GewV). Die befragten ZoofachhändlerInnen gaben an, dass die
Terrarien im Durchschnitt 11 Stunden pro Tag beleuchtet sind (Min: 3, 1. Quartil: 10,
3. Quartil: 12, Max: 24). 82 % der ZoofachhändlerInnen regeln die Beleuchtung mittels
Zeitschaltuhr.
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Eine nächtliche Temperaturabsenkung in der Unterbringung muss sichergestellt sein
(§ 5 (4) 2.THV). 100 % der befragten ZoofachhändlerInnen gaben an, dass in den Terrarien
ein Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht besteht.
Nach § 4 Z 6 der TH-GewV müssen die Unterkünfte ausreichend belüftet sein. In 40 % der
Geschäfte waren alle Terrarien sowohl oben als auch seitlich belüftet. In 14,5 % der
Geschäfte fehlte eine Belüftung an der Oberseite der Unterkunft (im Durchschnitt bei 50 %
der Terrarien). Eine seitliche Belüftung der Terrarien fehlte in 52 % der Geschäfte, wobei hier
im Durchschnitt 20 % der Unterkünfte betroffen waren.
Nach § 5 (5) der 2. THV ist Zugluft zu vermeiden. In keinem Geschäft konnte Zugluft im
Terrarienbereich grobsinnlich festgestellt werden.
Nach § 5 (7) der 2. THV müssen geeignete Geräte zur Messung von Temperatur und
Luftfeuchtigkeit vorhanden sein. In 55 % der Geschäfte waren in den Terrarien (teilweise)
Thermometer angebracht (im Durchschnitt in 50 % der Unterkünfte, Max: 100 % in 11
Geschäften). Hygrometer waren in 48 % der Geschäfte in den Terrarien zu finden (im
Durchschnitt in 50 % der Unterkünfte, Max: 100 % in 5 Geschäften).
Abb. 18: Ausstattung eines Terrariums mit Thermometer und Hygrometer
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Ob die vorhandenen Geräte tatsächlich zur Messung
geeignet sind, müsste noch geklärt werden bzw. die Verordnung müsste präzisieren, was
unter einem „geeigneten“ Gerät zu verstehen ist. Der eben besprochene Punkt ist besonders
interessant im Zusammenhang mit der Anforderung aus der 2.THV, dass das Klima
(Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit) in den Unterkünften der jeweils gehaltenen Art
entsprechen muss (§ 5 (4) der 2. THV). Dieser Punkt wurde im Rahmen des Projekts
ProZoo aufgrund des erheblichen Mehraufwands nicht miterhoben, ist jedoch sowohl von
den ZoofachhändlerInnen als auch den Kontrollorganen zu berücksichtigen. Um das Klima in
den Terrarien zu ermitteln müsste jedoch in den meisten Fällen zusätzlich zur
Umgebungstemperatur und der Luftfeuchtigkeit im Terrarium auch die lokale Temperatur des
Sonnenplatzes gemessen werden.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Abb. 19: Beispiel für ein nicht funktionierendes Thermometer im Terrarium
Gemäß § 5 (10) Z 1 der 2. THV muss der verwendete Bodengrund den artspezifischen
Bedürfnissen entsprechen. Im Großteil der Geschäfte wurde dieser Punkt weitgehend erfüllt
(z.B. Rindenschnitzel, Sand oder spezieller Terrarienboden), jedoch gab es in 6 % der
Geschäfte Unterkünfte ohne jeglichen Bodengrund, wobei es sich hierbei v.a. um Becken mit
Wasserschildkröten handelte. Absolut ungeeignete Materialien wie Katzenstreu oder
Zeitungspapier wurde nie als Bodengrund in den Terrarien vorgefunden.
Abb. 20: Unterbringung von Wasserschildkröten in zu kleinem Becken ohne
Bodengrund
Die Ausstattung muss den Tieren auch Versteckmöglichkeiten bieten (§ 5 (10) Z 2 der
2. THV). Nur in 61 % der Geschäfte gab es in allen Terrarien geeignete
Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere, in den übrigen Geschäften waren im Durchschnitt in
24 % der Terrarien keine ausreichenden Versteckmöglichkeiten für die Tiere gegeben
(1. Quartil: 12,5, 3. Quartil: 50, Max: 100).
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Abb. 21: Geeignete Rückzugsmöglichkeit für einen Leopardgecko
Sofern erforderlich soll es auch Klettermöglichkeiten in geeigneter Größe und Dimension in
den Terrarien geben (§ 5 (10) Z 4 der 2. THV). Dieser Punkt war im Großteil der Geschäfte
(80 %) in allen Becken erfüllt, jedoch gab es eine große Spannbreite in der Qualität der
Klettermöglichkeiten bzgl. Höhe, Material und Dimension.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Hier bedürfte es einer Spezifizierung, was im Einzelnen
unter geeigneter Größe und Dimension zu verstehen ist und wo hier die Mindestanforderung
liegt. Man könnte z.B. eine Forderung nach Nutzung der dritten Dimension für die
Ausstattung von Terrarien kletternder Echsen und Schlangen präzisieren, indem man eine
gewisse nutzbare Mindesthöhe festlegt, z.B. min. zwei Drittel der Terrarienhöhe o.ä..
Denkbar wäre auch eine Formulierung, welche die Besatzdichte mit einbezieht, sodass z.B.
„ausreichend“ Klettermöglichkeiten vorhanden sein müssen, damit alle Tiere gleichzeitig
klettern bzw. erhöht sitzen können.
Sofern erforderlich oder möglich sollen die Unterbringungen bepflanzt sein (§ 5 (10) Z 5 der
2. THV). In 53 % der Geschäfte gab es Terrarien mit echten Pflanzen, wobei diese im
Durchschnitt in 33 % der Terrarien zu finden waren (1. Quartil: 14, 3. Quartil: 57, Max: 100).
Die Qualität der Bepflanzung (z.B. Art, Anzahl und Größe der Pflanzen) unterschied sich hier
jedoch ebenfalls stark zwischen den jeweiligen Geschäften. Plastikpflanzen waren in 91 %
der Geschäfte in Terrarien zu finden.
Abb. 22: Plastikpflanzen bieten zwar Kletter- und Versteckmöglichkeiten, verbessern
jedoch nicht das Mikroklima, wie echte Pflanzen dies tun
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Sofern erforderlich soll es Sichtschutzeinrichtungen innerhalb des Geheges bzw. zwischen
den einzelnen Gehegen geben (§ 5 (10) Z 7 der 2. THV). Sichtschutzeinrichtungen innerhalb
von Gehegen wurden als solche nicht erhoben, diese Formulierung bedarf in jedem Fall
einer Präzisierung bzw. Klärung. Nur in 32 % der Geschäfte waren alle Terrarien an 3 Seiten
blickdicht, wodurch ein ausreichender Sichtschutz zwischen den Gehegen in jedem Fall
gewährleistet ist.
4.4.3.2.
Betreuung
Die Tiere müssen adäquat ernährt werden (§ 5 (9) der 2. THV). Eine eindeutige Aussage
kann hier nur für reine Vegetarier wie z.B. für die Landschildkröten getroffen werden, weil
diese immer geeignetes Futter vorliegen haben müssen. In 24 % der Geschäfte lag den
Tieren zum Zeitpunkt der Erhebung kein Futter vor. In den übrigen 76 % der Geschäfte
hatten die Landschildkröten zwar Futter vorliegen, jedoch war dies oftmals ungeeignet (Salat
in 64 % der Geschäfte, verdorbenes Grünfutter,…). Das wesentlich artgerechtere Futtermittel
Heu war nur in 28 % der Geschäfte in Terrarien von Landschildkröten vorhanden.
Abb. 23: Fütterungsbeispiele in der Terraristik (Vegetarier)
Bei den meisten anderen Reptilien (außer reinen Vegetariern) konnte die artgerechte
Fütterung im Rahmen des Besuches nicht ausreichend beurteilt werden, da in 33 % der
Geschäfte in keinem dieser Terrarien Futter vorgefunden wurde. Nur in 67 % der
untersuchten Geschäfte war bei solchen Tieren zum Erhebungszeitpunkt gerade Futter
vorhanden (im Durchschnitt in 29 % der Terrarien). 74 % der befragten ZoofachhändlerInnen
gaben an, ihre Tiere täglich zu füttern, die übrigen nannten am häufigsten ein Intervall von
2 - 3 Tagen.
Für das vegetarische Futterangebot gilt hier das gleiche wie z.B. bei den Landschildkröten,
es wurde im überwiegenden Teil der Fälle Salat angeboten. Beim Vorhandensein von
Lebendfutter / Insekten ist eine direkte Beurteilung im Terrarium schwierig, eindeutig negativ
zu beurteilen sind jedoch die Fälle, in welchen tote Futtertiere vorgefunden wurden. Als
wirklich artgerechtes Futter können die Insekten jedoch nur eingestuft werden, wenn sie
auch entsprechend gefüttert wurden (ohne entsprechende Versorgung wird das Futtertier zu
einer nährwertlosen Chitinhülle).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Diesen Umstand kann man vor Ort am besten anhand
der Unterbringung der Futterinsekten direkt im jeweiligen Zoofachgeschäft ableiten. Im
Großteil der Geschäfte werden die Insekten ausschließlich in kleinen Plastikboxen mit
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Pappkartoneinlage und zumeist ohne Futter gehalten (Abb.24). Ein Bestäuben der
Futtertiere mit Mineralstoffmischungen vor dem Verfüttern wurde als gängige Praxis
vorgefunden. Im Sinne des Futterwerts der Tiere ist dieses vorgehen jedoch fraglich, weil
man die Menge der Zusatzstoffe nicht richtig dosieren kann. Man bekommt variable
Ergebnisse je nach den Charakteristika des Puders, der Spezies des Insekts und der
Möglichkeit des Insekts sich selbst zu putzen und somit das Ergänzungsfutter zu entfernen.
Deshalb ist der Fütterung der Futterinsekten mit einer entsprechenden Diät hier eindeutig der
Vorzug zu geben, weil so der Inhalt des Verdauungstraktes der Insekten den Nährwert des
Körpers der Insekten ergänzt (FINKE, 2003).
Abb. 24: Beispiel für die gängige Haltung von Futterinsekten in Zoofachhandlungen
Darüber hinaus ist für die Möglichkeiten einer artgemäßen Wasseraufnahme zu sorgen
(§ 5 (9) der 2. THV). In 76 % der Geschäfte wurde in allen Terrarien Wasser in Form eines
Badebeckens und / oder eines Tränkebeckens angeboten. Allerdings war nur in 60 % der
Geschäfte die Wasserqualität in allen Terrarien gut, in den übrigen Geschäften gab es
Becken, die entweder verschmutzt (z.B. Kot oder tote Futtertiere) oder mit Algenbildung
versehen waren. Die Position der Becken war fast durchwegs in Ordnung, nur in 5 % der
Geschäfte befanden sich einzelne Becken an ungeeigneten Stellen bzw. hatten eine
unpassende Form (z.B. zu hoher Rand bei Landschildkröten). In 9 % der Geschäfte gab es
einzelne Terrarien, in welchen die Tränkebecken zum Zeitpunkt der Erhebung nicht befüllt
waren. In manchen Fällen waren Wasserbecken, die als Bademöglichkeit dienen sollten, zu
klein dimensioniert (Abb.25). 98 % der befragten ZoofachhändlerInnen gaben an täglich
frisches Trinkwasser anzubieten. Alle ZoofachhändlerInnen berichteten, dass sie die
Reptilien regelmäßig besprühen. 93 % besprühen die Tiere händisch, 23 % besprühen die
Tiere (teilweise) automatisch.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Abb. 25: Zu klein dimensioniertes Badebecken für Schlange
Gemäß § 6 (1) der TH-GewV müssen die Tiere vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt werden. Im Großteil der untersuchten Zoofachhandlungen war dieser Punkt erfüllt,
jedoch gab es einzelne Zoofachhandlungen, wo kranke / schwache Fische als Futter in die
Becken der Wasserschildkröten gesetzt wurden (siehe auch Punkt 4.4.5. Haltung von
Fischen). Zusätzlich wurden in manchen Geschäften Tiere aufgrund der unpassenden
Vergesellschaftung zwar keiner unmittelbaren Gefahr jedoch sicherlich großem Stress
ausgesetzt, z.B. bei der Vergesellschaftung von Chamäleons mit anderen kletternden
Echsen (z.B. Wasseragame, Nackenstachler, Taggecko) auf relativ engem Raum.
Nach § 7 (3) der TH-GewV dürfen Reptilien erst zum Verkauf angeboten werden, wenn […]
die Tiere futterfest sind. Zum Zeitpunkt der Erhebungen konnte in verschiedenen Geschäften
festgestellt werden, dass Reptilien gehalten wurden, die nicht futterfest waren (z.B. in
Gesprächen erwähnt oder Fütterungsversuche beobachtet). Nach der Auskunft der meisten
ZoofachhändlerInnen würden diese Tiere erst nach einer Gewöhnung an die Futteraufnahme
an Kunden abgegeben, aber teilweise wurden auch nicht futterfeste Tiere zum Verkauf
angeboten (z.B. während der Betriebserhebung verkauft).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Diese Anforderung kann daher in der Praxis nicht
ausreichend kontrolliert werden. Es sollte deshalb angestrebt werden, dass eine
verpflichtende Kennzeichnung der Terrarien mit noch nicht futterfesten Tieren erfolgt (z.B.
„Tier noch nicht futterfest und daher nicht zum Verkauf“). Jedoch stellt sich die Frage,
inwieweit diese Kennzeichnung für Kontrollorgane (und Kunden) überprüfbar ist. Eine andere
Lösung wäre hier, das Verkaufsverbot auf ein Haltungsverbot von nicht futterfesten Tieren in
den Verkaufsräumen abzuändern. Der Verkauf nicht futterfester Reptilien gefährdet akut die
Gesundheit der Tiere und versetzt darüber hinaus die neuen TierhalterInnen in eine
unangenehme oft unlösbare Situation.
4.4.3.3.
Mindestabmessungen
Tabelle 15: Mindestabmessungen für Landschildkröten in den untersuchten
Zoofachgeschäften (N=79) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV
vorgeschriebenen Mindestmaßen
Mindestgrundfläche in m2
Median
Quartile
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1
der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
0,40
0,3 – 0,6
0,09
0,18 m2
5,1 %
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Mindesthöhe in m
Median
Quartile
Minimum
Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1
der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
0,48
0,4 – 0,5
0,2
0,30 m
2,6 %
Tabelle 16: Mindestabmessungen für Wasserschildkröten in den untersuchten
Zoofachgeschäften (N=78) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV
vorgeschriebenen Mindestmaßen
Mindestgrundfläche
Wasserteil in m2
Median
Quartile
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1
der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
Mindestgrundfläche
Landteil in m2
Mindesthöhe in m
Mindestwassertiefe in cm
Median
Quartile
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1
der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
Median
Quartile
Minimum
Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1
der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
Median
Quartile
Minimum
Mindesttiefe nach Punkt 3 Anlage 1
der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
0,36
0,25 – 0,53
0,08
0,12 m2
1,3 %
0,074
0,047 – 0,12
0
0,06 m2
38 %
0,40
0,32 – 0,45
0,22
0,30 m
10,5 %
13
10 – 20
5
10 cm
24,4 %
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Tabelle 17: Mindestabmessungen für Schlangen in den untersuchten
Zoofachgeschäften (N=78) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV
vorgeschriebenen Mindestmaßen
Mindestgrundfläche in m2
Mindesthöhe in m
Median
Quartile
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1
der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
Median
Quartile
Minimum
Absolute Mindesthöhe nach Punkt 3
Anlage 1 der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
0,24
0,17 – 0,36
0,06
0,18 m2
26,9 %
0,40
0,4 – 0,55
0,18
0,60 m
76,9 %
Tabelle 18: Mindestabmessungen für Echsen in den untersuchten Zoofachgeschäften
(N=114) im Vergleich zu den in Anlage 1 der TH-GewV vorgeschriebenen
Mindestmaßen
Mindestgrundfläche in m2
Mindesthöhe in m
Median
Quartile
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1
der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
Median
Quartile
Minimum
Absolute Mindesthöhe nach Punkt 3
Anlage 1 der TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
0,24
0,16 – 0,32
0,06
0,18 m2
30,7 %
0,40
0,36 – 0,48
0,2
0,35 m
21,9%
Die Knackpunkte im Bereich der Mindestmaße in der Terraristik scheinen einerseits die
Größe (und teilweise auch die Gestaltung) der Landteile sowie die Wassertiefe bei
Wasserschildkröten zu sein (siehe auch Beispiel weiter unten). Weiters weisen viele
Geschäfte Terrarien unter den Mindestgrößen für Echsen und auch für Schlangen (z.B.
erfüllten 77 % der Geschäfte die Mindesthöhe bei Schlangen nicht) auf.
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Abb. 26: Natürlich gestalteter Landteil bei Wasserschildkröten mit Steinplatten,
Pflanzen und Wurzelwerk
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Es wurde bewusst bezogen auf die Terrariengrößen nur
auf die in Anlage 1 der TH-GewV gesetzlich geforderten absoluten Mindestanforderungen
eingegangen. Eine Unterteilung in bodenlebende und kletternde Schlangen / Echsen wurde
aus zweierlei Gründen nicht getroffen: Erstens wurden schon die geringeren Anforderungen
in solch starkem Ausmaß unterschritten und zweitens ist aus Sicht der ZoofachhändlerInnen
aber besonders auch der Kontrollorgane hier eine eindeutige Zuteilung der Tiere in der
2. THV in diese beiden Gruppen von Nöten, um diese Anforderungen in der Realität
umsetzbar zu machen. Ansonsten wird man um Diskussionen, ob die Tiere kletternd sind
oder ob Kletterstrukturen für sie „sogar gefährlich“ sind, oftmals nicht herumkommen.
Außerdem stellt sich für die Besatzdichten hier dasselbe Problem wie in der
Kleinsäugerhaltung – die Formeln mit Körperlängen der Tiere sind aus der Sicht des Teams
ProZoo für die Praxis besonders im Rahmen von Kontrollen nicht praktikabel, und es wird
empfohlen, diese gegen eine Praktikablere zu ersetzen. Sinnvoller wäre hier, v.a. für
Schlangen aber auch für Echsen, eine Einteilung in Größengruppen ähnlich der, wie sie in
Anlage 3 der 2. THV für Schlangen vorgesehen ist (Gruppe von Körperlänge bis 50 cm, 50 –
100 cm, 100 – 150 cm,...).
Größen von Schildkröten lassen sich vergleichsweise noch einfacher schätzen / vermessen,
jedoch ist z.B. in Bezug auf Wasserschildkröten häufig die Besatzdichte das größere
Problem. Beispiel: Wenn man Wasserschildkröten mit einer Körperlänge von 7 cm in einem
Becken mit einer Grundfläche von 0,5 m2 (Höhe = 0,3 m; Wasserhöhe 10cm; Volumen
50 Liter) hält, dann ist es gesetzlich möglich in diesem Becken 32 Tiere zu halten
(Berechnung: 1. Tier L3 x L3 = 0,0441; 0,18 – 0,0441 = 0,4559; jedes weitere Tier: L3 x L =
0,0147; 0,4559 : 0,0147 = 31,01 Tiere). Eine weitere Diskrepanz besteht darin, dass auch
adulte
Wasserschildkröten
im
Zoofachhandel
gehalten
werden.
Beispiel:
1 Schmuckschildkröte, KL = 25 cm. Diese Beispiels-Schildkröte würde im Rahmen der
kurzfristigen Haltung ein Volumen von 56 Liter (L3 x L3 = 0,56; Wasserhöhe 10cm)
benötigen, wohingegen für die dauerhafte Haltung einer solchen Schildkröte (2. THV)
1000 Liter vorgeschrieben sind (Differenz: 946 l). Deshalb wäre hier ebenfalls eine Einteilung
in Größengruppen sinnvoller, besonders auch für die vorgeschriebene Mindestwasserhöhe
(diese ist im Moment konstant 10 cm, auch für eine Schildkröte mit 25 -30 cm Körperlänge).
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.4.3.4.
Parameter „Tierhaltung Terraristik“
Aus der Vielzahl von erhobenen Punkten wurden schließlich für die Beurteilung der Qualität
der Tierhaltung im Bereich Terraristik 24 Beurteilungskriterien herangezogen. Die folgenden
Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Alle Unterkünfte leicht zu reinigen und zu desinfizieren
Ausreichende Beleuchtung in allen Unterkünften
Alle Unterkünfte seitlich belüftet
Alle Unterkünfte oben belüftet
In keiner Unterkunft Zugluft
Thermometer vorhanden
Hygrometer vorhanden
Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht vorhanden
In allen Unterkünften Bodengrund
Versteckmöglichkeiten in allen Unterkünften
Klettermöglichkeiten in allen Unterkünften (sofern erforderlich)
Echte Pflanzen vorhanden
Wasser in allen Unterkünften vorhanden
Bei Landschildkröten überall Futter vorhanden
Mindestabmessungen für Wasserteil bei Wasserschildkröten erfüllt
Mindestabmessungen für Landteil bei Wasserschildkröten erfüllt
Mindestabmessungen für die Höhe der Unterkunft bei Wasserschildkröten erfüllt
Mindestabmessungen für die Wassertiefe bei Wasserschildkröten erfüllt
Mindestfläche für Landschildkröten erfüllt
Mindestabmessungen für die Höhe der Unterkunft bei Landschildkröten erfüllt
Mindestfläche für Schlangen erfüllt
Mindestabmessungen für die Höhe der Unterkunft bei Schlangen erfüllt
Mindestfläche für Echsen erfüllt
Mindestabmessungen für die Höhe der Unterkunft bei Echsen erfüllt
Als Parameter „Tierhaltung Terraristik“ für das jeweilige Geschäft wurde dann der
Prozentsatz an erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten
berechnet.
Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter
„Tierhaltung Terraristik“ 76 % der möglichen Punkte (Min: 23,9, 1. Quartil: 68, 3. Quartil: 85,
Max: 100). Nur drei Geschäfte erreichten 100 % der möglichen Punkte, drei Geschäfte
erreichten weniger als 50 % der möglichen Punkte.
63 / 133
% erfüllte Punkte
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100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
1
51
101
Anzahl Geschäfte
Abb. 27: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung
Terraristik“
4.4.3.5.
Schwachstellen der Terraristik im Zoofachhandel
Bei der Terraristik liegen die Schwachstellen v.a. im Bereich der Mindestgrößen für die
Terrarien. Am Auffälligsten ist hier das Ergebnis zu den Mindesthöhen für Schlangen, welche
in 77 % der Geschäfte nicht erfüllt waren. Aber auch Mindestgrundflächen bei Echsen und
Schlangen, sowie Größe und Beschaffenheit der Landteile und Wassertiefe bei
Wasserschildkröten waren in vielen Geschäften problematisch. Eine gewisse Mindestgröße
von Terrarien ist jedoch unbedingt nötig, um den Tieren das entsprechende Klima in der
Unterkunft ermöglichen zu können. Auch Pflanzen spielen in Zusammenhang mit dem
Mikroklima der Terrarien eine wichtige Rolle und sind zudem noch Kletter-, Versteck- und
Ruheplätze sowie Häutungshilfen (BNA – Schulungsordner Terraristik, 2004). Jedoch wiesen
nur 47 % der Zoofachgeschäfte in ihren Terrarien echte Pflanzen auf. Passend dazu hatten
die Terrarien häufig auch zu wenige Versteckmöglichkeiten (in fast 40 % der Geschäfte).
Auch die Belüftung der Terrarien war in einem großen Teil der Geschäfte teilweise
mangelhaft. Außerdem fehlten oft geeignete Messgeräte (Thermometer, Hygrometer), um
das Klima in der Unterkunft zu überwachen.
4.4.4. Haltung von Amphibien und Wirbellosen im Zoofachgeschäft
16,5 % der untersuchten Zoofachgeschäfte hielten zum Zeitpunkt des Besuchs Froschlurche
(N=34), 6 % hielten Schwanzlurche (N=13). In 8 Geschäften fanden sich
Korallenfingerlaubfrösche, in 11 Geschäften Dentrobaten (Pfeilgiftfrösche) und in 14
Geschäften diverse andere Frösche. Im Bereich der Aquaristik waren (Zwerg)Krallenfrösche
häufig zu finden. An Schwanzlurchen fanden sich Axolotl, diverse Molche und Lurche. Die
Erhebung der Unterkünfte für Amphibien konnte im Rahmen dieses Projektes aufgrund des
großen Mehraufwands nicht im Detail durchgeführt werden, jedoch muss generell angemerkt
werden, dass sich Amphibien für die Haltung im Zoofachhandel deshalb nur mäßig eignen,
weil sie z.T. derart hohe Ansprüche an ihr Habitat stellen. Die Schaffung der richtigen
Umgebung z.B. mit Bepflanzung und feuchtem Bodengrund etc. ist im Zoofachhandel
64 / 133
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besonders aufwendig und aufgrund des Bedarfs an Reinigung und Desinfektion vor
Neubesatz in der Praxis kaum zu handhaben. Die Haltung von Amphibien im Zoofachhandel
sollte deshalb einigen Spezialisten vorbehalten bleiben, welche gewillt sind, für die Tiere den
entsprechenden Aufwand zu treiben. Die tierschutzrechtlichen Regelungen für die Haltung
von Amphibien finden sich in Anlage 4 der 2. THV; in der TH-GewV sind Amphibien nicht
erwähnt.
In 38,5 % der Zoofachgeschäfte (N=79) wurden Wirbellose gehalten. In 68 Geschäften
wurden verschiedene Arten von Vogelspinnen (zum Teil in großer Zahl) gehalten, in 33
Geschäften wurde der Kaiserskorpion angeboten, in 13 Geschäften Achatschnecken, in 8
Geschäften Landeinsiedlerkrebse, in 8 Geschäften Stabheuschrecken und noch vereinzelt
andere wie z.B. Tausendfüssler, Gottesanbeterinnen oder wandelnde Blätter. Im Bereich der
Aquaristik fanden sich v.a. Süßwassergarnelen in relativ großer Zahl, aber auch Zierhummer
und -krabben bzw. im Bereich Meerwasser Korallen. Auch für Wirbellose gilt das
Bundestierschutzgesetz z.B. das Verbot der Tierquälerei in § 5 des TSchG. Wie für alle
anderen Tiere gilt hier, dass es verboten ist, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden
zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Das Vorenthalten von Grundbedürfnissen
wie z.B. Futter und Wasser ist somit verboten. Hier wäre z.B. zu klären, ob das Anbieten von
Hydrogel bei Spinnen (in 66 % der Geschäfte anstatt Wasser angeboten) den Ansprüchen
der Tiere tatsächlich gerecht wird. Da eine Vielzahl von Zoofachhandlungen Wirbellose
anbietet, ist es definitiv erforderlich für diese Tiere zumindest Mindestanforderungen bzgl.
ihrer Haltungsbedingungen in der TH-GewV anzuführen.
4.4.5. Haltung von Fischen im Zoofachgeschäft
In 180 Zoofachgeschäften (87 % der untersuchten Geschäfte) wurden zum Zeitpunkt der
Erhebung Fische gehalten. Jene ZoofachhändlerInnen wurden zur Haltung der Fische näher
befragt und die Becken mit Fischen wurden von den Projektmitarbeiterinnen im Detail
erhoben.
4.4.5.1.
Wasserbeschaffenheit
Es wurden in 151 Süßwasserbecken verschiedene Wasserparameter gemessen. Diese
Becken hatten eine Durchschnittsgröße von 68 l (Min: 25, 1. Quartil: 46, 3. Quartil: 100, Max:
21000). 36 % der untersuchten Becken waren kleiner als 54 l. Vom Besatz mit Fischarten
bilden die untersuchten Becken einen gesamten Querschnitt ab, von Guppy, Molly, Platy
über Diskus bis zu Teichfischen. Der Besatz der gemessenen Becken lag im Durchschnitt
bei 27 Fischen (Min: 2, 1. Quartil: 15, 3. Quartil: 40, Max: 90), und die Besatzdichte im
Durchschnitt bei 2,6 l / Fisch (Min: 0,4 l, 1. Quartil: 1,6, 3. Quartil: 4,5, Max: 2100 l). 78 % der
untersuchten Becken waren bepflanzt, wobei im Durchschnitt 3,5 Pflanzen pro Becken (Max:
16) zu finden waren. In 60 % der gemessenen Becken waren ausreichend
Rückzugsmöglichkeiten gegeben. 94 % der Becken hatten als Bodengrund Kies, 3 % Sand
und 1,5 % Steine, wohingegen 1,5 % der Becken keinen Bodengrund aufwiesen. In 9 % der
untersuchten Becken waren kranke und / oder tote Fische zu finden.
Zur Überprüfung der Wasserbeschaffenheit wurden ein Oximeter (Oxi 315i der Fa. WTW),
ein pH-Meter (pH 315i der Fa. WTW) und chemische Tropftests (Visocolor ECO
Analysenkoffer der Fa. Macherey-Nagel) verwendet.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tabelle 19: Folgende Parameter wurden in Bezug auf die Wasserbeschaffenheit
gemessen (N=151)
Parameter
Median
Quartile
Minimum
Maximum
Sauerstoff
6,43 mg/l
6 – 6,85
0,85
9
81,5 %
76,5 – 87
12
100
162 mbar
149 – 175
20
229
26,5°C
25,1 – 27,3
18,2
31,7
8,05
7,7 – 8,3
6,23
8,81
Gesamthärte (GH)
15 dH
10 – 21
4
53
Carbonathärte (CH)
9°dH
6 – 12
1
24
Ammonium
0 mg/l
0–0
0
3
Nitrit
0 mg/l
0 – 0,02
0
0,5
Nitrat
50 mg/l
25 – 70
5
120
Sauerstoffsättigung
Sauerstoffpartialdruck
Temperatur
pH-Wert
Abb. 28: Vorgehensweise bei Messung mit Oximeter, pH-Meter und Tropftests
Gemäß den Angaben für Zierfische in Punkt 3.1.1. Anlage 2 der TH-GewV sind ein NitritWert von 0 mg/l vorgeschrieben und ein maximaler Nitrat-Wert von 150 mg/l zulässig. In
45 % der Geschäfte konnten Spuren von Nitrit im Wasser des untersuchten Beckens
nachgewiesen werden. Bzgl. des Nitrat-Werts ist keine 100%ige Aussage möglich, da der
Tropftest der Fa. Macherey-Nagel nicht bis 150 mg/l misst, jedoch lag in 9 % der Geschäfte
der Nitrat-Wert über 100 mg/l und in 32 % der Geschäfte lag der Nitrat-Wert über den für die
Pflege von Fischen in privater Obhut (2. THV) vorgeschriebenen max. 50 mg/l.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Nitrit ist zwar für die Fische grundsätzlich giftig, eine
gewisse Konzentration von Nitrit ist zu manchen Zeitpunkten im Aquarium jedoch
obligatorisch (z.B. nach einem Hantieren im Becken wie Reinigung des Bodengrunds oder
Umsetzen von Pflanzen). So geben z.B. RIEHL und BAENSCH (2000) einen Nitritgehalt von
66 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
0,2 mg/l für die meisten Fische als bedenklich an. Auch andere Autoren geben diesen
Grenzwert an (z.B. UNTERGASSER, 2000), da dieser Wert über längere Zeit die Organe der
Fische dauerhaft schädigt. Werte über 0,5 mg/l können für einige Fischarten tödlich sein
(KÖLLE, 20001). Die Nachweisbarkeitsgrenze des in diesem Projekt verwendeten Tests liegt
bei einem Nitritgehalt von 0,01 mg/l. 91 % der von uns nachgewiesenen Nitritwerte lagen
jedoch unter 0,1 mg/l, und nur 4 % der Becken (9 Geschäfte) lagen bei oder über dem als
kritisch angegebenen Wert von 0,2 mg/l. Der in der Verordnung angegebene Grenzwert von
0 mg/l Nitrit in Aquarien – also die Forderung nach „nicht nachweisbar“ – wird vom ProjektTeam als nicht sinnvoll eingeschätzt und sollte in Rücksprache mit Fisch-Experten
überarbeitet werden. Vorschlag des Team ProZoo: Den Grenzwert mit 0,1 mg/l festlegen,
jedoch mit dem Zusatz zu versuchen den Nitritwert generell so gering wie möglich zu halten.
Geeignete Maßnahmen hierzu sind u.a.: Regelmäßiger Teilwasserwechsel, Filterung
optimieren, totes organisches Material sofort entfernen, Fischbesatz reduzieren,
Fütterungsmenge und –rate auf die vorhandenen Fische abstimmen, Bepflanzung der
Becken.
Weiters müssen gemäß den Angaben für Zierfische in Punkt 3.1.1. Anlage 2 der TH-GewV
der pH-Wert sowie die Werte für GH (Gesamthärte) und KH (Karbonathärte) im
Hälterungswasser den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies
entsprechen. In 73 % der besuchten Zoofachgeschäfte entsprach der pH-Wert den in den
untersuchten Becken gehaltenen Fischen, in den übrigen Geschäften lag er über den
Richtwerten einer oder mehrerer gehaltener Arten. In 78 % der Geschäfte entsprach der
Wert für Gesamthärte den in den Becken befindlichen Fischarten, in den übrigen waren die
Werte für GH zu hoch. Für die Karbonathärte werden in der 2. THV im Bereich der
Süßwasseraquaristik keine Grenzwerte für die einzelnen Arten angegeben.
Gemäß Punkt 3.1.2. Anlage 2 der TH-GewV muss die Wassertemperatur den natürlichen
Bedürfnissen der Fischart entsprechen. In 84 % der Geschäfte lag die Wassertemperatur der
Becken in einem für die gehaltenen Fische entsprechenden Bereich, in den übrigen
Geschäften lagen die gemessenen Werte meist darüber.
In 56 % der untersuchten Geschäfte erfolgt regelmäßig eine Wasseraufbereitung, 48 % der
Geschäfte haben eine Osmoseanlage in Betrieb, 5 % einen Ionenaustauscher. 47 % der
ZoofachhändlerInnen gaben an allen Fischen einheitliche Wasserverhältnisse zur Verfügung
zu stellen, während die übrigen 53 % die Wasserverhältnisse unterschiedlich gestalten je
nach Anforderung der Fischarten.
4.4.5.2.
Betreuung
Im Durchschnitt war 7 Tage vor der Messung im Rahmen des Besuchs von ProZoo in den
Becken der letzte Teilwasserwechsel durchgeführt worden (Min: 0 also am selben Tag,
1. Quartil: 3, 3. Quartil: 9, Max: 240).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Der zeitliche Abstand zum letzten Teilwasserwechsel
korrelierte hoch signifikant mit dem Nitratgehalt im Becken (rs = 0,332, p ≤ 0,01), d.h. der
Nitratgehalt war umso höher, je länger der letzte Wasserwechsel zurück lag. Aufgrund der
Durchschnitts-Ergebnisse von 0 mg/l Nitrit und 42 mg/l Nitrat bei einem Teilwasserwechsel
von im Durchschnitt 30 % vor 7 Tagen, wird ein wöchentlicher Teilwasserwechsel für
Verkaufsbecken empfohlen. 69 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, einen
Teilwasserwechsel mindestens einmal pro Woche durchzuführen, wobei hier im Durchschnitt
30 % der Wassermenge getauscht werden (Min: 1,5, 1. Quartil: 25, 3. Quartil: 33, Max: 80).
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Darüber hinaus gaben 29 % der ZoofachhändlerInnen an, die Becken mehrmals wöchentlich
zu reinigen, 53 % tun dies einmal pro Woche und die restlichen 18 % seltener, wobei die
Angaben hier meist bei 1-2 mal pro Monat lagen.
Nach Anlage 5 Abschnitt 1.1 (17) der 2. THV sind Jungfische täglich zu füttern. 93 % der
ZoofachhändlerInnen gaben an, die Fische mindestens einmal täglich zu füttern, wobei bei
dieser Angabe beachtet werden muss, dass aber nur 66 % der ZoofachhändlerInnen laut
eigenen Angaben auch Sonn- und Feiertags die Tiere in ihrem Geschäft betreuen. Bezieht
man diese Tatsache mit ein, dann sind es nur mehr 59 % der ZoofachhändlerInnen, die die
Fische tatsächlich täglich füttern. Eine nicht tägliche Betreuung der Tiere widerspricht jedoch
in mehrfacher Hinsicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen, nicht nur die Fütterung
betreffend. Auch die geforderte regelmäßige Kontrolle des Wohlbefindens der Tiere (Anlage
5 Abschnitt 1.1 (13) der 2. THV) ist so nicht wirklich zu gewährleisten. Z.B. muss die
Beckentemperatur täglich überprüft werden (Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) der 2. THV). Nur
75 % der ZoofachhändlerInnen gaben jedoch an dies täglich zu tun. Unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass viele ZoofachhändlerInnen sonntags das Geschäft nicht aufsuchen, sinkt
diese Zahl auf 47 %, die tatsächlich täglich die Wassertemperatur kontrollieren. Weiters
gaben nur 79 % der ZoofachhändlerInnen an, die technische Ausstattung (z.B. Filterung)
täglich zu überprüfen. Gemäß Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) der 2. THV müssen Härte,
Nitratwert und pH-Wert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Hierzu gaben 87 % der
ZoofachhändlerInnen an, diese Werte mindestens einmal alle zwei Wochen zu überprüfen,
die übrigen 13 % gaben als Kontrollintervall zumeist ein Monat an.
4.4.5.3.
Vergesellschaftung
Punkt 3.2.1. Anlage 2 der TH-GewV besagt, dass nur untereinander verträgliche Fischarten
mit ähnlichen Ansprüchen an Wasserbeschaffenheit und –temperatur vergesellschaftet
werden dürfen. Soweit aus den Ergebnissen der für die Wasserproben untersuchten Becken
ersichtlich, wurde dieser Punkt in den Zoofachhandlungen weitgehend erfüllt.
Gemäß Punkt 3.2.2. Anlage 2 der TH-GewV ist bei der Haltung von Kampffischmännchen
(Betta) zu gewährleisten, dass den Tieren bei Einzelhaltung ein Wasservolumen von
mindestens einem Liter zur Verfügung steht. In 85 % der besuchten Zoofachgeschäfte mit
Aquaristikabteilung wurden zum Zeitpunkt der Untersuchung männliche Kampffische
gehalten. In keinem dieser Zoofachgeschäfte war zum Zeitpunkt des Besuchs ein
Kampffischmännchen in derart kleinen Becken gehalten. Die kleinsten Becken für
Kampffischmännchen hatten eine Größe von 2,6 l. Im selben Punkt ist gefordert, dass der
dauernde Sichtkontakt zu anderen Kampffischmännchen zu unterbinden ist. In 15 % der
Geschäfte mit männlichen Kampffischen waren die Tiere ohne Sichtschutz in nebeneinander
liegenden Becken untergebracht.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Abb. 29: Haltung von zwei Kampffischmännchen ohne Unterbindung des dauernden
Sichtkontakts
Gemäß § 6 (1) der TH-GewV müssen die Tiere vor stärkeren Artgenossen und
Beutegreifern geschützt werden. Im Großteil der untersuchten Zoofachhandlungen war
dieser Punkt erfüllt, jedoch gab es einzelne Zoofachhandlungen, wo kranke / schwache
Fische in die Becken der Wasserschildkröten gesetzt wurden, um diesen als „Lebendfutter“
zu dienen. In manchen Becken bestand zusätzlich aufgrund eines enormen
Größenunterschieds zwischen Fischen keine Sicherheit darüber, ob die kleinen Fische nicht
ins Beutespektrum der größeren fallen könnten.
4.4.5.4.
Ausstattung / Unterbringung
Die Aquaristikanlagen in den untersuchten Geschäften waren im Durchschnitt 5 Jahre alt
(von neuwertig bis 30 Jahre alt, 1. Quartil: 3, 3. Quartil: 10).
Nach § 4 Z 3 der TH-GewV müssen Aquarien leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
Dieser Punkt war in allen Zoofachgeschäften erfüllt.
Nach § 4 Z 6 der TH-GewV müssen die Unterkünfte für Fische ausreichend beleuchtet sein.
In 84 % der Geschäfte mit Aquaristikabteilung waren alle Becken ausreichend beleuchtet. In
den übrigen 16 % waren im Durchschnitt 4 % der Becken nicht beleuchtet (Max: 50 %). Im
selben Paragraphen wird gefordert, dass die Beleuchtung dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere entsprechen muss. Die befragten ZoofachhändlerInnen gaben an, dass
im Durchschnitt die Aquarien für 10 Stunden pro Tag beleuchtet sind (Min: 6, 1. Quartil: 9,
3. Quartil: 12, Max: 13). 79 % der ZoofachhändlerInnen regeln die Beleuchtung in der
Aquaristik über eine Zeitschaltuhr.
Gemäß § 4 Z 5 der TH-GewV dürfen Fische nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten
werden. In keinem der untersuchten Zoofachgeschäfte wurden zum Zeitpunkt der Erhebung
Fische in kugelförmigen Behältnissen gehalten, jedoch hatten einige Geschäfte derartige
Behältnisse im Angebot. „Goldfischkugeln“ sind von der TVT (Tierärztliche Vereinigung für
Tierschutz) in das Merkblatt „Tierschutzwidriges Zubehör in der Heimtierhaltung“ (Merkblatt
Nr. 62) aufgenommen worden, da sie durch die fehlende Möglichkeit sich zu orientieren oder
sich zurückzuziehen bei den Fischen Stresszustände auslösen können. Auch der
Gesundheitszustand der Fische ist in solchen Kugeln gefährdet, da kaum stabile
Wasserwerte gewährleistet werden können (fehlender Filter, geringe Größe). Ähnliches gilt
für Miniaturaquarien, Säulenaquarien und „lebende Gemälde“, die zusätzlich durch die
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
geringe räumliche Tiefe keine ausreichende Bewegungsmöglichkeit bieten. Solche
Unterkünfte fanden sich ebenfalls im Angebot einiger Zoofachgeschäfte.
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Da sowohl „Goldfischkugeln“ als auch „lebende
Gemälde“ u.ä. für die Haltung von Fischen ungeeignet sind, sollte überlegt werden, den
Verkauf derartiger Unterkünfte in Österreich zu verbieten bzw. zumindest eine klare
Deklaration „für die Haltung von Fischen ungeeignet“ auf derartigen Behältnissen zu fordern.
Im Merkblatt über „Tierschutzwidriges Zubehör in der Heimtierhaltung“ ist für Fische weiters
ungeeigneter Kies enthalten. Hier sind Hochofenschlacken, scharfkantiger Kies (z.B.
Basaltkies), Glitzersteine und gefärbter Kies angeführt. Bei letzterem können Färbemittel
schädigende Stoffe ins Wasser abgeben. In 57 % der untersuchten Zoofachgeschäfte war
gefärbter Kies in den Aquarien vorhanden. Im Durchschnitt enthielten 17 % der Becken
gefärbten Kies (Min: 2,4, 1. Quartil: 10, 3. Quartil: 31, Max: 100).
Gemäß Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) der 2. THV muss entsprechender Bodengrund (Sand,
Kies, Steine) vorhanden sein. In 94 % der Fischführenden Zoofachgeschäfte wurde Kies als
Bodengrund verwendet, in 28 % der Geschäfte war Sand als Bodengrund in den Becken, in
8 % auch Steine. In 6 % der Geschäfte waren auch Becken ohne Bodengrund vorhanden, in
4 Geschäften waren mehr als die Hälfte der Becken ohne Bodengrund, in einem davon
wurde in keinem Becken Bodengrund angeboten.
Abb. 30: Bodengrund und Bepflanzung in einem Becken für Teichfische
Im selben Abschnitt werden Versteckmöglichkeiten für Fische gefordert. Nur in 15 % der
untersuchten Zoofachgeschäfte waren ausreichend Rückzugsmöglichkeiten in allen Becken
vorhanden. In den übrigen 85 % waren im Durchschnitt 38 % der Becken mit unzureichend
Versteckmöglichkeiten ausgestattet (Min: 2, 1. Quartil: 17, 3. Quartil: 75, Max: 100). Es wird
ebenfalls eine Bepflanzung der Becken gefordert, sofern die Fressgewohnheiten der Fische
das zulassen. In nur 23 % der Geschäfte waren alle Aquarien bepflanzt, wohingegen in den
restlichen Geschäften im Durchschnitt 24 % der Becken nicht bepflanzt waren (Min: 1,
1. Quartil: 9, 3 Quartil: 50, Max: 100).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Sowohl Rückzugsmöglichkeiten als auch Bepflanzung
sind im Großteil der untersuchten Zoofachgeschäfte ungenügend vorhanden. Die oben
genannten Zahlen scheinen noch nicht so dramatisch, jedoch besteht in 42 % der Geschäfte
die Bepflanzung im Durchschnitt nur aus einer einzigen Pflanze und in 62 % der Geschäfte
wurde von den Erhebungspersonen die Bepflanzung als „gering“ gescored, und nur in 17 %
wurde eine durchschnittlich „starke“ Bepflanzung vorgefunden. Rückzug und Bepflanzung
sind jedoch für das Wohlbefinden der Fische und die Pflanzen auch für die Stabilität der
Wasserwerte sehr wichtig. Die Kompromisse auf Kosten der Fische, die die
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
ZoofachhändlerInnen hier aus Arbeits- und ökonomischen Gründen oft eingehen, sollten
daher nicht akzeptiert werden. Es müsste hier jedoch in der Verordnung festgelegt werden,
ob in allen Becken Bepflanzung gefordert wird, oder ob bei manchen Fischen (z.B. einigen
Barscharten) evtl. darauf verzichtet werden kann. Die in Anlage 5 Punkt 1.1 (7) der 2. THV
geforderte Einbeziehung von Versteckmöglichkeiten und Bepflanzung als maßgebend für
das Wohlbefinden der Tiere, bedarf deshalb im Sinne der Vollziehbarkeit einer Präzisierung,
wann z.B. eine Strukturierung als Versteckmöglichkeit zu werten ist.
Abb. 31: Starke Bepflanzung in einem Aquarium (Schaubecken)
4.4.5.5.
Mindestabmessungen
In Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) der 2. THV wird ein ausreichender Schwimmraum für die
Fische gefordert. Diese Forderung ist sicher auch in Zusammenhang mit Anlage 5
Abschnitt 1.1 (9) der 2. THV zu sehen, dass eine dauerhafte Haltung in Aquarien unter 54
Liter verboten ist. Diese Anforderung trifft auch auf die Haltung im Zoofachhandel zu, da
diese im Allgemeinen nicht zu den Ausnahmen für kurzzeitig geringere Beckenmaße gehört
(Zuchtvorbereitung, Zucht, Ausstellung von Einzeltieren oder Paaren, Wettbewerbe). In 35 %
der Geschäfte gab es Becken mit weniger als 54 Liter Außenmaß. In diesen Geschäften
waren im Durchschnitt 47 % der Becken kleiner als 54 l (Min: 2, 1. Quartil: 27, 3. Quartil: 64,
Max: 100). Jedoch hat ein Becken mit den Außenmaßen 60 x 30 x 30 cm (54 l) einen
Schwimmraum unter 54 Liter (z.B. 59 x 29 x 27 cm = 46 Liter). Wenn man also davon
ausgeht, dass den Fischen 54 Liter Schwimmraum zur Verfügung stehen sollen, dann waren
es sogar 67 % der Geschäfte, die Becken unter diesem Mindestwert verwendeten. In diesen
Geschäften hatten im Durchschnitt 51 % der Becken weniger als 54 l Schwimmraum zur
Verfügung (Min: 2, 1. Quartil: 38, 3. Quartil: 75, Max: 100).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Die derzeit in Anlage 5 der 2. THV geforderten
Mindestmaße beziehen sich auf die Kantenlänge (Außenmaße) von handelsüblichen
Aquarien (z.B. 60cm x 30cm x 30 cm = 54 Liter). Außenmaße (Kantenlängen des Beckens)
lassen jedoch keinen korrekten Rückschluss auf die angebotene Wassermenge zu, da man
ein Becken auch nur zur Hälfte füllen kann. Deshalb sollte sich die Verordnung nicht nur auf
die Außenmaße beziehen. Bezieht man sich auf das Wasservolumen, gibt es im
Zoofachhandel wiederum das Problem, dass hier oftmals mehrere Becken gemeinsam
gefiltert werden und somit einen gemeinsamen Wasserraum darstellen. Wenn man die
Anforderung der Verordnung auf das Wasservolumen beziehen würde, könnten sehr kleine
Becken bzgl. des Schwimmraums (Raum, welcher den Fischen tatsächlich zur
Fortbewegung zu Verfügung steht) die Folge sein. Derartige Becken mögen zwar die
entsprechende Wasserbeschaffenheit gewährleisten (ausreichendes Wasservolumen),
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
jedoch bieten sie den Fischen zu wenig Bewegungsraum. Außerdem ist bei der
gemeinsamen Filterung mehrerer Becken zu bedenken, dass Erkrankungen auf alle darin
enthaltenen Fische übergreifen können und eine Behandlung eine Sperre des gesamten
„Blocks“ zur Folge hat. Die Empfehlung des Teams ProZoo lautet daher, dass die in Anhang
5 der 2. THV geforderten Werte den Schwimmraum betreffen sollten, weil dies der den
Tieren tatsächlich zur Verfügung stehende (Lebens-)Raum ist. Neben den Mindestmaßen für
Becken sollte man jedoch nicht auf die Besatzdichte völlig vergessen, die im Zoofachhandel
zeitweise sehr hoch sein kann. Die 2. THV (Anlage 5 Punkt 1.1. (7)) sieht die Besatzdichte
auch als maßgebend für die Beurteilung des Wohlbefindens der Fische an. Jedoch werden
die Anforderungen hierzu leider nicht näher präzisiert. Eine solche Präzisierung wäre aber im
Sinne der Durchführbarkeit unbedingt von Nöten. In 71 Zoofachgeschäften, in welchen jedes
Becken genau ausgezählt wurde, betrug die maximale Besatzdichte im Durchschnitt
976 ml/Fisch (1. Quartil: 724, 3. Quartil: 1321). Das geringste Volumen in einem der
untersuchten Geschäfte betrug 253 ml/Fisch. Besatzdichtegrenzwerte zu definieren ist nicht
einfach, jedoch sollte in der Verordnung auch ein absolutes Minimum an Wasservolumen pro
Fisch angedacht werden.
Abb. 32: Hohe Besatzdichte in einem Becken mit Goldfischen
Nur in 33 % der Geschäfte entsprach die Beckengröße (der für die Wasserwerte
untersuchten Aquarien) den in den Becken gehaltenen Fischarten (gemäß Anlage 5 der
2. THV). Das kam zum einen dadurch zustande, dass 53 % der untersuchten Becken unter
dem Mindestmaß von 54 Liter lagen, zum anderen, dass auch zahlreiche Fischarten
angeboten werden, die weitaus größere Mindestmaße verlangen (z.B. Diskus 240 l, Skalar
200 l, Prachtschmerle 375 l).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: In Bezug auf die Mindestgrößen der Becken sollte für
den Zoofachhandel beachtet werden, dass dort häufig Jungfische der entsprechenden Arten
gehalten werden. Die 2. THV (Anlage 5 Punkt 1.1. Abs. 7) fordert hier, dass Jungfische in
Aquarien der gleichen Größe wie Adulte gehalten werden. Als sehr markantes Beispiel sei
hier der Koi erwähnt: Für diese Fische wird in der Verordnung ein Aquarium mit einer Länge
von mindestens der zehnfachen und einer Tiefe von mindestens der dreifachen
Gesamtkörperlänge der Fische verlangt. Weiters ist in der Verordnung festgehalten, dass
von der Gesamtkörperlänge, welche die betreffenden Fischarten im ausgewachsenen
Zustand erreichen können, auszugehen ist. Dieser Zusatz bedeutet z.B. für den Koi, welcher
adult bis zu einem Meter lang werden kann (z.B. in RIEHL und BAENSCH, 2000:
Körperlänge Koi von 20 - 120 cm), dass eine Mindestbeckengröße von 10 m mal 3 m
verlangt ist. Für Jungfische (z.B. mancher sehr groß werdender Kaltwasserzierfischarten)
sollte daher besser von der Gesamtkörperlänge des aktuell im Becken gehaltenen größten
Fisches ausgegangen werden. Dies wäre gerade für den Zoofachhandel sinnvoll, da nicht
davon auszugehen ist, dass diese Fische im Geschäft bis zum Erreichen ihrer Endgröße
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
gehalten werden. In diesem Sinne sollte generell der Satz, dass Jungfische in Aquarien der
gleichen Größe wie Adulte gehalten werden sollen, für Fischarten die im Laufe ihres Lebens
eine beachtliche Endgröße erreichen können nochmals durchdacht werden.
Zusätzlich ist die Bezeichnung „Tiefe“ in Anlage 5 Punkt 1.1. Abs. 7 der 2. THV
missverständlich, da diese sowohl die Breite als auch die Höhe des Beckens bezeichnen
könnte. Ansonsten wird in der 2. THV für die Beckengrößen immer von Länge, Breite und
Höhe gesprochen, wodurch die geforderten Maße eindeutig zuzuordnen sind. Unabhängig
davon, ob mit „Tiefe“ die Breite oder die Höhe gemeint ist, muss festgehalten werden, dass
in jedem Fall ein Mindestmaß für die Errechnung des Mindestvolumens fehlt. Im Sinne der
Vollziehbarkeit wäre jedoch ein errechenbares Mindestvolumen (so wie für die meisten
Fischarten in der 2. THV angegeben) wünschenswert.
Abb. 33: Beispiele für die Haltung von Süßwasserrochen im Zoofachhandel
Die 2. THV (Anlage 5 Punkt 1.1. Abs. 7) fordert weiters für die Haltung von
Süßwasserrochen eine Beckengröße von mindestens 4 m2 Grundfläche für zwei Tiere und
für jedes weitere Tier einen Quadratmeter mehr.
Gemäß Anlage 5 Punkt 1.1. Abs. 7 der 2. THV wird schlussendlich auch der
Allgemeinzustand der Fische als maßgebend für die Beurteilung des Wohlbefindens der
Fische angesehen. Nur in 45 % der untersuchten Geschäfte wurden die Fische in allen
Becken mit „ohne Besonderheiten“ bewertet. In den übrigen Geschäften waren in den
Becken teilweise kranke und / oder tote Fische zu finden. Das am häufigsten festgestellte
Problem im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand war eine Erkrankung durch
Ichthyophthirius multifiliis („Weißpünktchenkrankheit“). Aufgrund der großen Prävalenz dieser
Erkrankung im Zoofachhandel wurde im Rahmen des Projekts ProZoo durch Experten ein
Merkblatt (siehe Anhang A.13) erstellt, welches den ZoofachhändlerInnen während des
Besuchs ausgehändigt wurde.
4.4.5.6.
Parameter „Tierhaltung Süßwasser-Aquaristik“
Aus der Vielzahl von erhobenen Punkten wurden schließlich für die Beurteilung der Qualität
der Tierhaltung im Bereich Süßwasser-Aquaristik 22 Beurteilungskriterien herangezogen.
Die folgenden Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein:
•
•
•
•
•
•
Alle Becken leicht zu reinigen und zu desinfizieren
Keine Fische in kugelförmigen Behältnissen untergebracht
Keine männlichen Kampffische in Becken unter einem Liter untergebracht
Keine männlichen Kampffische ohne Sichtschutz nebeneinander untergebracht
Alle Becken ausreichend beleuchtet
Alle Fische ohne Besonderheiten
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
In allen Becken Bodengrund
Versteckmöglichkeiten in allen Becken
Bepflanzung in allen Becken
Wassertemperaturkontrolle in den Becken täglich
Überprüfung der Wasserparameter 14-tägig
Fütterung der Fische täglich
Alle Becken über 54 Liter
Fischarten in entsprechenden Beckengrößen untergebracht
Temperaturbereich entspricht gehaltenen Fischarten
pH-Wert entspricht gehaltenen Fischarten
Gesamthärte entspricht gehaltenen Fischarten
Kein Ammonium nachweisbar
Kein Nitrit nachweisbar
Nitrat ≤ 150 mg/l
Letzter Wasserwechsel max. vor 7 Tagen
Generell wöchentliche Wasserwechsel
Als Parameter „Tierhaltung Süßwasser-Aquaristik“ für das jeweilige Geschäft wurde dann
der Prozentsatz an erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten
berechnet.
% erfüllte Punkte
Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter
„Tierhaltung Süßwasser-Aquaristik“ 69 % der möglichen Punkte (Min: 45, 1. Quartil: 62,5,
3. Quartil: 76,2, Max: 100). Nur zwei Geschäfte erreichten 100 % der möglichen Punkte, fünf
Geschäfte erreichten weniger als 50 % der möglichen Punkte.
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
1
51
101
151
Anzahl Geschäfte
Abb. 34: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung
Süßwasser-Aquaristik“
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.4.5.7.
Schwachstellen der Süßwasser-Aquaristik im
Zoofachhandel
Die entscheidende Schwachstelle im Zusammenhang mit der Qualität der Aquaristik betrifft
sicherlich die Fisch-Gesundheit. In 55 % der untersuchten Geschäfte wurden kranke
und / oder tote Fische in den Becken vorgefunden. Auch Verluste werden von den
ZoofachhändlerInnen vor allem im Bereich Aquaristik angegeben. Angriffspunkte könnten
hier einerseits die Auswahl des Großhändlers in Bezug auf die Fischgesundheit,
Verbesserung der Bedingungen des Transports und des Einsetzens der Fische in die
Becken und andererseits natürlich die Wasserbeschaffenheit und Ausstattung der Becken
sein. In den letzten beiden Punkten konnten ebenfalls Schwachstellen aufgezeigt werden.
Fast ein Drittel der ZoofachhändlerInnen führt den Wasserwechsel in den Becken seltener
als einmal wöchentlich durch, wodurch die Qualität der Wasserparameter nicht optimal
gewährleistet werden kann (siehe auch 4.4.5.2). Im Bereich der Ausstattung liegt ein
weiteres Manko der Fischhaltung im Zoofachhandel – 85 % der Geschäfte wiesen
unzureichende Versteckmöglichkeiten für die Fische auf und in 77 % der Geschäfte waren
die Becken mangelhaft bepflanzt. Wie bei den übrigen Tiergruppen, ist auch im Bereich der
Aquaristik das Unterschreiten der Mindestabmessungen für die Becken als Schwachstelle
der Haltung von Fischen im Zoofachhandel zu nennen.
4.4.5.8.
Spezialfall „Meerwasser-Aquaristik“
4.4.5.8.1.
Ergebnisse anhand der tierschutzrechtlichen
Anforderungen
14 % der untersuchten Zoofachgeschäfte wiesen auch eine Meerwasser-AquaristikAbteilung auf. Drei Geschäfte waren reine Meerwasser-Spezialzoofachgeschäfte. Im
Rahmen des Projekts ProZoo wurden in 8 Geschäften Wasserproben entnommen und näher
untersucht.
Gemäß Punkt 2.1. Abs. 2 Anlage 5 der 2. THV liegt der Temperaturbereich für tropische
Meere zwischen 22°C und 28°C. Die Temperatur in den untersuchten Becken lag im
Durchschnitt bei 27,8°C (Min: 25,7, Max: 28,6°C). Drei der Becken (43 %) überschritten
28°C.
Nach Punkt 2.1. Abs. 4 Anlage 5 der 2. THV soll der mittlere pH-Wert des Wassers
zwischen pH 8,1 bis pH 8,4 liegen, pH 7,9 darf nicht unterschritten und pH 8,5 nicht
überschritten werden. Keines der untersuchten Becken lag außerhalb dieser Grenzwerte.
Der pH-Wert lag im Durchschnitt bei 8,08 (Min: 8,0, Max: 8,3).
Gemäß Punkt 2.1. Abs. 5 Anlage 5 der 2. THV darf eine Karbonathärte von 7°KH bis 9°KH
nicht unterschritten werden. Die Werte für Karbonathärte lagen im Durchschnitt bei 8°KH
(Min: 5, Max: 14). Zwei Becken (25 %) lagen unter dem geforderten Grenzwert.
Nach Punkt 2.1. Abs. 6 Anlage 5 der 2. THV ist für den Stickstoff die Nachweisbarkeit von
Ammoniak und Ammonium zu vermeiden. In keinem der untersuchten Becken konnte
Ammonium nachgewiesen werden. Nitrit darf in der Einlaufphase nur in geringen Mengen bis
höchstens 0,2 mg/l nachweisbar sein. In keinem der untersuchten Becken überstieg das
nachgewiesene Nitrit diesen Höchstwert. Der Nitritwert lag im Durchschnitt bei 0,07 mg/l
(Min: 0,01, Max: 0,1). Der Nitratgehalt darf 50 mg/l nicht überschreiten. Nitrat lag im
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Durchschnitt bei 32,5 mg/l (Min: 3, Max: 60). Nur in einem Becken (12 %) überstieg der Wert
die in der Verordnung angegebene Grenze.
Gemäß Punkt 2.1. Abs. 7 Anlage 5 der 2. THV darf Phosphat für Fische bis 0,5 mg/l
toleriert werden. Der Phosphatwert lag im Durchschnitt bei 0,4 mg/l (Min: 0, Max: 1,5). Zwei
Becken überstiegen den hier angegebenen Grenzwert.
Nach Punkt 2.1. Abs. 10 Anlage 5 der 2. THV ist ein tageszeitlicher Wechsel von Hell und
Dunkel zu gewährleisten. Dieser war laut Angaben der ZoofachhändlerInnen überall
gewährleistet. Im Durchschnitt waren die Becken 10 Stunden beleuchtet (Min: 8, Max:12).
Gemäß Punkt 2.1. Abs. 11 Anlage 5 der 2. THV ist für eine (dauerhafte) Haltung auch
kleinerer Fischarten ein Aquarium mit mindestens 200 Liter Rauminhalt einzurichten. Nur
einem der näher untersuchten Geschäfte waren alle Becken größer als 200 l, in den übrigen
lag der Anteil von Becken kleiner als 200 l im Durchschnitt bei 90 % (Min: 46, Max:97).
Nach Punkt 2.1. Abs. 12 (2) Anlage 5 der 2. THV müssen Meerwasseraquarien
entsprechende Versteckmöglichkeiten aufweisen. In zwei der untersuchten Becken gab es
nicht genügend Rückzugsmöglichkeiten für die Fische.
Gemäß Punkt 2.1. Abs. 12 (4) Anlage 5 der 2. THV müssen Meerwasseraquarien
Bodengrund in Form von Sand, Kies oder Stein aufweisen. Eines der näher untersuchten
Geschäfte wies nicht in allen Becken entsprechenden Bodengrund auf (15 % der Becken
ohne Bodengrund).
Nach Punkt 2.1. Abs. 15 Anlage 5 der 2. THV muss die Temperatur in den Becken täglich
und die übrigen Wasserparameter 14-tägig kontrolliert werden. Bis auf ein Geschäft waren
laut Angaben der ZoofachhändlerInnen diese beiden Punkte überall erfüllt.
4.4.5.8.2.
Parameter „ Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“
Basierend auf den oben angeführten Ergebnissen wurde ein Parameter für die Tierhaltung
im Bereich der Meerwasseraquaristik gebildet, welcher aus 13 Parametern besteht und für
die Beurteilung der Qualität der Tierhaltung im Bereich Meerwasseraquaristik herangezogen
werden kann. Die folgenden Parameter flossen in die Gesamtbeurteilung der Geschäfte ein:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Temperaturbereich zwischen 22°C und 28°C
pH-Wert zwischen pH 7,9 und pH 8,5
Karbonathärte nicht unter 7°KH
Kein Ammonium nachweisbar
Nitritwert höchstens 0,2 mg/l
Nitratwert höchstens 50 mg/l
Phosphatwert höchstens 0,5 mg/l
Tageszeitlicher Wechsel von Hell und Dunkel gewährleistet
Keine Becken unter 200 Liter
Versteckmöglichkeiten in allen Becken
Bodengrund in Form von Sand, Kies oder Stein in allen Becken
Temperaturkontrolle täglich
Kontrolle der übrigen Wasserparameter 14-tägig
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Als Parameter „Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“ für das jeweilige Geschäft wurde dann
der Prozentsatz an erfüllten Punkten von im Geschäfte möglichen / erhobenen Punkten
berechnet.
Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter
„Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“ 80,8 % der möglichen Punkte (Min: 69,2, Max: 92,3).
Kein Geschäft erreichte 100 % der möglichen Punkte, aber alle Geschäfte lagen über 50 %
der möglichen Punkte. Der Parameter „Tierhaltung Meerwasser-Aquaristik“ wurde aufgrund
des geringen Stichprobenumfangs von der Analyse der Einflussfaktoren auf die Qualität der
Tierhaltung ausgeschlossen.
4.4.6. Haltung von Futtertieren im Zoofachgeschäft
88 % der untersuchten Zoofachgeschäfte bieten auch Futtertiere zum Verkauf an. Von
diesen Geschäften hatten 79 % Mäuse, 34 % Babymäuse und 55 % Ratten im Sortiment.
Darüber hinaus boten 88 % der Geschäfte Insekten als Futtertiere an, von diesen verkauften
95 % Heimchen, 88 % Heuschrecken, 81 % Mehlwürmer, 80 % Grillen und 65 % Zophobas.
4.4.6.1.
Haltung von Futtermäusen und -ratten im Zoofachgeschäft
Die Mindestanforderungen für die Haltung von Mäusen und Ratten als Futtertiere sind in
Punkt 5 Anlage 1 der 2. THV geregelt. Im Zuge der Erhebung in den Zoofachgeschäften
war nicht immer eindeutig, ob es sich bei den gehaltenen Tieren um Futtertiere handelt oder
nicht. Die Unterkünfte der Mäuse und Ratten waren oftmals nicht mit dem Hinweis
„Futtertiere“ versehen. In den Gesprächen mit den ZoofachhändlerInnen hat sich jedoch
herausgestellt, dass Mäuse und Ratten nur mehr in geringem Ausmaß als Heimtiere
abgegeben werden, sodass der weitaus größere Prozentsatz (in manchen Geschäften
> 90 % der Mäuse und Ratten) als Futtertier verkauft wird.
Als allgemeine Bestimmungen sind unter Punkt 5.1. Anlage 1 der 2. THV festgelegt, dass
die Tiere nicht einzeln gehalten werden dürfen, dass staubfreie Einstreu verwendet werden
muss und den Tieren in ausreichendem Maße Beschäftigungsmöglichkeiten, Nistmaterial
und Versteckmöglichkeiten angeboten werden müssen. In 14 % der Zoofachgeschäfte
wurden Futtermäuse auch einzeln gehalten, ebenso Futterratten in 8 % der Geschäfte. In
allen Unterkünften für Futtermäuse und –ratten wurde staubfreie Einstreu verwendet. In
42 % der Geschäfte wurden den Futtermäusen und –ratten keine geeigneten
Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Nistmaterial fand sich nur selten in den
Unterkünften für Futtertiere: In 75 % der Zoofachgeschäfte gab es kein Nistmaterial bei
Mäusen und in 81 % der Zoofachgeschäfte war kein Nistmaterial in den Unterkünften der
Ratten vorhanden. Keine ausreichenden Versteckmöglichkeiten für Futtermäuse fanden sich
in 28 % der Zoofachgeschäfte und für Futterratten in 51 % der Geschäfte.
Im Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV sind die Mindestanforderung in Bezug auf Grundfläche,
Höhe und Platzbedarf pro Tier geregelt (Futtermäuse in Tab. 20 und Futterratten in Tab. 21).
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tabelle 20: Mindestabmessungen bei der Haltung von Mäusen als Futtertiere im
Vergleich zu den in Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen
Mindestgrundfläche in cm2
Mindesthöhe in cm
Mindestplatzbedarf / Tier in cm2
Median
Quartile
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 5.2
Anlage 1 der 2. THV
% der Geschäfte unter Minimum
Median
Quartile
Minimum
Mindesthöhe
nach
Punkt 5.2
Anlage 1 der 2. THV
% der Geschäfte unter Minimum
Median
Quartile
Minimum
Mindestplatzbedarf pro Tier nach
Punkt 5.2 Anlage 1 der 2. THV
% der Geschäfte unter Minimum
2400
1540 - 3200
1026
350 cm2
0
40
30 – 42,5
16
14 cm
0
314
180 – 705
60
115 cm2
9,5
Tabelle 21: Mindestabmessungen bei der Haltung von Ratten als Futtertiere im
Vergleich zu den in Punkt 5.2. Anlage 1 der 2. THV vorgeschriebenen Mindestmaßen
Mindestgrundfläche in cm2
Mindesthöhe in cm
2
Mindestplatzbedarf / Tier in cm
Median
Quartile
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 5.2
Anlage 1 der 2. THV
% der Geschäfte unter Minimum
Median
Quartile
Minimum
Mindesthöhe
nach
Punkt 5.2
Anlage 1 der 2. THV
% der Geschäfte unter Minimum
Median
Quartile
Minimum
Mindestplatzbedarf pro Tier nach
Punkt 5.2 Anlage 1 der 2. THV
% der Geschäfte unter Minimum
3770
2897 - 5600
1250
600 cm2
0
43,75
40 – 50
25
18 cm
0
831,25
540 – 1337
280
300 cm2
2,8
Diskussion / Empfehlung ProZoo: In Bezug auf die Haltung von Mäusen und Ratten als
Futtertiere im Zoofachgeschäft ist das vorrangige Anliegen für die Vollziehbarkeit des
Paragraphen, dass eine eindeutige Kennzeichnung der Unterkunft mit „Futtertiere“ erfolgt.
Sofern eine solche nicht vorhanden ist, sollten Kontrollorgane davon ausgehen, dass auch
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tiere in der Unterkunft sind, welche als Heimtier verkauft werden und somit die
entsprechenden Anforderungen für die kurzfristige Haltung im Rahmen der gewerblichen
Tätigkeit stellen.
Im Grunde stellt sich hier die Frage, warum für Futtertiere viel geringere Anforderungen
gelten als für potentielle Heimtiere, z.B. bzgl. Grundfläche (TH-GewV Maus: 0,1 m2, Ratte:
0,2 m2) und Höhe (TH-GewV für Maus und Ratte: 30 cm). Hier schafft das Gesetz eindeutig
zwei Klassen von Mäusen bzw. Ratten. Sollte die Intention dahinter sein, dass man davon
ausgeht, dass Futtertiere nur sehr kurz in ihrer Unterkunft leben, dann müsste die zeitliche
Begrenzung für die Haltung als Futtertiere im Punkt 5 Anlage 1 der 2. THV gefordert werden.
Dort ist jedoch einzig der Zweck der Tiere, nämlich dass sie zur Verfütterung in Tierheimen,
Zoos sowie Tierhaltungen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten dienen, für die
Mindestanforderungen entscheidend. Selbst das kurzzeitige Unterschreiten der
Mindestanforderungen für die kurzfristige Haltung könnte jedoch Probleme bei den Tieren
hervorrufen (Stress, Verhaltensstörungen u.ä.) und die Anforderungen an eine hygienische
Haltung sind aufgrund der hohen zulässigen Besatzdichte nicht gewährleistet. Es ist auch
keineswegs mit Bestimmtheit zu sagen, ob potentielle Futtertiere generell kürzer in den
Zoofachhandlungen gehalten werden als Mäuse und Ratten, die für die Heimtierhaltung
vorgesehen sind. Diese Aufenthaltszeiten weisen in den unterschiedlichen
Zoofachhandlungen jedoch große Schwankungsbreiten auf.
4.4.6.2.
Haltung von Futterinsekten im Zoofachgeschäft
Im Großteil der Geschäfte werden die Insekten ausschließlich in kleinen Plastikboxen mit
Pappkartoneinlage und zumeist ohne Futter gehalten (siehe Foto Abb.24 in Kapitel 4.4.3.2.).
In einigen Geschäften wurden in solchen Behältnissen Tiere mit eindeutigen Schäden (z.B.
fehlende Beine, o.ä.) bzw. sogar tote Tiere vorgefunden. Auch für Futterinsekten gilt das
Bundestierschutzgesetz z.B. das Verbot der Tierquälerei in § 5 des TSchG. Wie für alle
anderen Tiere gilt hier, dass es verboten ist, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden
zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Diese Art der Haltung ist im Sinne der
Tiere wie auch im Sinne ihres Futterwerts abzulehnen. Es gab im Rahmen der Erhebungen
aber auch einige Beispiele für gute Futtertierhaltung in größeren Terrarien mit Grünfutter
(z.B. Karotten) zur Vitamin- und Wasserversorgung und entsprechenden Strukturen z.B.
Einstreu, Kletter- oder Rückzugsmöglichkeit (Abb. 35).
Diskussion / Empfehlung ProZoo: Bezüglich der Haltung der Futterinsekten in den
Zoofachgeschäften sollte aus oben angeführten Gründen zumindest das Angebot von Futter
und Wasser gefordert werden. Das Vorenthalten solch essentieller Grundbedürfnisse muss
für die Tiere als schwerer Schaden angesehen werden, da diese ihren grundlegenden
Erhaltungsbedarf nicht decken können. Außerdem ist die dauernde Haltung in den oben
beschriebenen Plastikbehältnissen kritisch zu betrachten. Zu einem Umsetzen in größere
Behältnisse sollte zumindest bei längerer Verweildauer im Geschäft aufgefordert werden, in
der Praxis sollte daher eine Kennzeichnung der Unterbringung mit dem Eingangsdatum der
Tiere im Geschäft verpflichtend sein. Interessant wäre es in diesem Zusammenhang die
Haltung und den Transport der Futtertiere über die Großhändler zurückzuverfolgen, um
feststellen zu können, wie lange die Tiere in solchen Behältnissen verbleiben bis sie
schließlich beim Kunden landen.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Abb. 35: Beispiele für gute Unterbringung der Futterheuschrecken
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.5.
Ergebnisse zum Management der Zoofachhandlungen aus der
Erhebung mittels Fragebogen und Interview
Auf die Frage, wie lange das Zoofachgeschäft an diesem Standort schon besteht, wurden
folgende Antworten (in % der Zoofachgeschäfte) erhoben:
% Zoofachgeschäfte
30
25
20
15
10
5
0
<1
1-2
3-5
5-10
10-30
>30
Jahre
Abb. 36: Dauer der Existenz der untersuchten Zoofachgeschäfte am jeweiligen
Standort
Im Durchschnitt weisen die teilnehmenden Zoofachgeschäfte eine Verkaufsfläche von
165 m2 (20 bis 5.000 m2, Quartile: 90 - 350) auf, wovon im Durchschnitt 30 % auf den
Tierbereich entfallen (Quartile: 15 - 50). Es wurde im Durchschnitt ein Stammkundenanteil
von 70 % geschätzt (30 % Laufkunden). Der Gesamtumsatz der Geschäfte teilt sich
anteilsmäßig im Durchschnitt auf 20 % Lebendtier, 33 % Futter und 40 % Zubehör auf.
Tabelle 22: Bezogen auf die einzelnen Tiergruppen verteilt sich der finanzielle Umsatz
durchschnittlich wie folgt, wenn die entsprechende Tiergruppe im Geschäft gehalten /
angeboten wird (Median [Quartile] )
Tiergruppe
Finanzieller Umsatz in %
Kleinsäuger
20 (15 - 40)
Vögel
10 (5 -15)
Reptilien
10 (5 -20)
Amphibien
Fische
Niedere Tiere
5 (2 -5)
60 (40 -80)
6 (5 – 18)
Aus den oben angeführten Zahlen ist zu erkennen, dass die Aquaristik in den meisten
Zoofachgeschäften finanziell die größte Rolle spielt, gefolgt von der Kleinsäugerhaltung. Von
geringerer Bedeutung sind Vögel (nach Aussagen der ZoofachhändlerInnen eher rückläufig)
und die Terraristik (nach Angaben derselben eher im Steigen begriffen). Eine eher marginale
Rolle spielen Amphibien und niedere Tiere.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
18 % der teilnehmenden Zoofachhändler arbeiten alleine, also ohne einen Mitarbeiter (weder
Teil- noch Vollzeit) als reiner Familienbetrieb. 28 % haben zumindest einen
Vollzeitmitarbeiter, und 28 % haben zwei oder mehr Vollzeitmitarbeiter, aber nur in 13 %
Geschäften gab es mehr als 3 Vollzeitmitarbeiter. Ebenso haben 25 % der Zoofachhändler
zumindest einen Teilzeitmitarbeiter, und weitere 28 % zwei oder mehr. Lehrlinge wurden zur
Zeit der Erhebung nur in 23 % der Geschäfte ausgebildet. Im Durchschnitt arbeiten 2
Personen im Geschäft regelmäßig mit den Tieren (Quartile: 2 – 3, Max: 16). Die Arbeitszeit
für den Tierbereich pro Tag liegt im Durchschnitt bei 3,5 Stunden (Quartile: 2 – 5). Der Anteil
der Kosten für die Tierhaltung an den Gesamtkosten im Geschäft wurde im Durchschnitt mit
20 % (Quartile: 10 – 40) angegeben.
Nur 63 % der ZoofachhändlerInnen gaben an einen fixen Betreuungstierarzt zu haben, und
nur in 33 % von diesen Geschäften kommt der Tierarzt regelmäßig zu Kontrollen, in den
anderen nur im Bedarfsfall.
80 % der ZoofachhändlerInnen halten die Lebendtierhaltung für (sehr) bedeutend für ihren
Geschäftserfolg. Nur 2 % halten das Lebendtierangebot für ihr Geschäft für nicht so wichtig.
In 35 % der Zoofachgeschäfte hat die neue Gesetzeslage nach eigenen Angaben der
ZoofachhändlerInnen deutliche Änderungen in der Tierhaltung bewirkt.
% Zoofachgeschäfte
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
1
2
3
4
5
6
7
Abb. 37: Antworten auf die Frage: „Hat die neue Gesetzeslage deutliche
Veränderungen in Ihrer Tierhaltung bewirkt?“ (sehr deutlich =1, deutlich =2, eher
deutlich =3, teils =4, eher gering=5, gering=6, keine=7)
91 % der ZoofachhändlerInnen sind der Meinung, dass derzeit Haltungssysteme auf dem
Markt sind, welche nicht tiergerecht sind. 85 % halten aus diesem Grund eine Prüfung der
Haltungssysteme auf Tiergerechtheit vor dem Verkauf für notwendig. 85 % der
ZoofachhändlerInnen würden die Einführung eines Labelsystems zur Auszeichnung guter
Zoofachgeschäfte, welches von einer unabhängigen Stelle vergeben und kontrolliert wird,
begrüßen.
Die besuchten Zoofachgeschäfte wiesen Öffnungszeiten von im Durchschnitt
48 Stunden/Woche (Quartile: 39 – 53, Min: 6, Max: 63) auf. 79 % der Geschäfte lagen
straßenseitig, davon 42 % an verkehrsreichen Straßen. Von den 36 Indoor-Geschäften (z.B.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
in Einkaufszentren) waren 75 % sehr offen gestaltet, manchmal sogar mit Tierunterkünften
direkt im Eingangsbereich.
89 % der Geschäfte waren mit dem Auto und / oder öffentlich gut erreichbar. Die
Besucherfrequenz wurde nur in 24 % der Geschäfte von den Erhebungspersonen als groß
eingeschätzt, in 32 % hingegen als gering. 48 % der Geschäfte wurden als modern
klassifiziert, 10 % als veraltet. 61 % der Geschäfte waren nach Ansicht der
Erhebungspersonen gut strukturiert, wohingegen 14 % als verwinkelt angesehen wurden.
60 % der Zoofachgeschäfte wurden als hell eingestuft, 4 % hingegen als dunkel. 77 % der
Geschäfte machten einen sauberen Eindruck, jedoch wirkten 4 % schmuddelig. 68 % der
Geschäfte wirkten freundlich, wohingegen 5 % als wenig einladend empfunden wurden. In
44 % der Zoofachgeschäfte wurde das Klima subjektiv als warm und in 38 % als frisch
eingestuft, in 6 % als kühl und 5 % als muffig. In 28 % der Geschäfte wurde die
Luftfeuchtigkeit als hoch empfunden, in 9 % als niedrig. Die durchschnittliche Temperatur in
den „Tierräumen“ betrug 23°C (Quartile: 21 – 25, Min: 19,6, Max: 29,7) und die
durchschnittliche Luftfeuchtigkeit betrug 40 % (Quartile: 33 – 50, Min: 18, Max: 69; beides
gemessen mittels Datenlogger „Ecolog TH1“ der Fa. Elpro, Messungen erfolgten nur in
Modul 2).
In 17 % der Zoofachgeschäfte gab es Futterbars, wo Kunden Futtermittel offen kaufen
können. Bzgl. ihrer Kennzeichnung unterschieden sich diese stark: War in einigen Fällen nur
die Tierart und der Preis angeschrieben (= ungenügend), wiesen andere eine ausreichende
Kennzeichnung inkl. der Klassifizierung, ob es sich um ein Allein- oder Ergänzungsfutter
handelt, der Zusammensetzung, der Inhalts- und Zusatzstoffe, des Herstellers und des
Mindesthaltbarkeitsdatums auf.
81 % der ZoofachhändlerInnen füttern ihren Tieren regelmäßig Vitamine zu, 9 % setzen
regelmäßig Medikamente ein. Der Medikamenteneinsatz betraf zumeist die Aquaristik. 92 %
der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass sie schriftliche Aufzeichnungen über den Eingang
der Tiere im Geschäft (zumeist über Lieferscheine und Rechnungen) hätten. Nur 7 % der
Geschäfte führen tatsächlich eine Quarantäne (über mehrere Wochen) durch, bevor die
Tiere in den Verkauf kommen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um
ZoofachhändlerInnen, welche Fische (Meerwasser, Koi,…) direkt importieren. In 58 % der
Geschäfte ist es gängige Praxis, dass die neuen Tiere mit dem Altbestand vermischt werden.
In 66 % der Zoofachgeschäfte werden die Tiere auch am Sonntag betreut, wobei dann
immer eine Kontrolle der Tiere inkl. Gabe von frischem Trinkwasser erfolgt, in 78 % dieser
Geschäfte wird auch sonntags gefüttert und in 87 % der Geschäfte erfolgt auch eine
Beleuchtung der Aquarien am Sonn- und Feiertag. In 34 % der Geschäfte bleibt ein normaler
Sonntag ohne Tierbetreuung, nur wenn ein zweiter Feiertag darauf folgt, wird das Geschäft
aufgesucht. In einer Studie über den Schweizer Zoofachhandel in 92 Zoofachgeschäften
gaben 75 % der Befragten an, auch sonntags regelmäßig das Geschäft aufzusuchen
(SCHRICKEL et al., 2008).
28 % der Zoofachgeschäfte nehmen Ferientiere auf, wobei diese in sehr vielen Fällen direkt
im Verkaufsraum untergebracht werden. Einige Zoofachhändler betreuen Ferientiere aber
auch in ihrer eigenen Wohnung bzw. bieten auch an, die Tiere in der Wohnung ihrer Besitzer
zu pflegen. Als Hauptgrund für die Aufnahme von Ferientieren wurde die Bindung von
Stammkunden erwähnt, manche nehmen aber auch Tiere (v.a. Reptilien) zum „Aufpäppeln“
auf. Viele haben die Ferientierbetreuung seit der Einführung des neuen TSChG aufgegeben
(Grund: § 5 (2) TH-GewV: Übernehmen Zoofachgeschäfte […], die Tiere zum Verkauf
anbieten, Tiere von Privatpersonen zur vorübergehenden Betreuung, so sind diese räumlich
getrennt vom Verkaufsraum zu halten).
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
60 % der ZoofachhändlerInnen nehmen ungewollte Tiere von KundInnen oder anderen
PrivathalterInnen (zumindest unter bestimmten Umständen) im Geschäft auf, was aber laut
Angaben in den meisten Geschäften relativ selten vorkommt. Wenn die Rate der
Tierabgaben jedoch relativ hoch ist (in einigen Geschäften im Durchschnitt ein mal pro
Woche oder häufiger), sollte dies ein Alarmsignal für die ZoofachhändlerInnen darstellen. Es
ist zu vermuten, dass hohe Reklamationsraten durch ungenügende Aufklärung und
Information im Beratungsgespräch zurückzuführen sind. Die Unverträglichkeit des neu
gekauften Tieres mit schon Vorhandenen, Bissigkeit der Tiere, „zu groß“ gewordene Fische
aber v.a. „Allergien“ waren die häufigsten Begründungen der Kunden für den
Rückgabewunsch. Generell ist das Aufnehmen von Tieren aus privater Haltung als
Gefahrenpotential für die Gesundheit der Tiere im Geschäft anzusehen, da man nichts über
deren Status bzgl. Infektionskrankheiten weiß und eine entsprechende Quarantäne kaum
durchgeführt wird.
Im Durchschnitt stammen 70 % der Tiere in den Zoofachhandlungen von einem Großhändler
(Quartile: 20 – 90) und 18 % stammen von privaten Züchtern (Quartile: 0 – 45). In 39 % der
Geschäfte gab es in zumeist geringem Ausmaß auch Tiere aus Eigenzucht und in 19 % der
Geschäfte gab es auch Tiere, die von den ZoofachhändlerInnen direkt importiert worden
waren.
72 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass Tier-Verluste im Geschäft vorkommen, wobei
diese im Durchschnitt mit 1,5 % beziffert wurden (Quartile: 0,95 – 3,25, Max: 40 %). V.a.
wurden Ausfälle im Bereich der Fische genannt, aber auch bei Reptilien (Wildfänge) und
Kleinsäugern (Hamster – Nassschwanzkrankheit) wurden Verluste erwähnt. Die höchsten
Ausfälle wurden im Bereich der Meerwasseraquaristik beschrieben. Als häufigste Ursachen
wurden Probleme im Zusammenhang mit dem Transport der Tiere genannt, die den Tieren
zu starken Stress verursachen (wie unsachgemäße Unterbringung für den Transport, zu
lange Dauer).
65 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass sie gewisse Tiere (genannt wurden v.a.
Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittich, Agaporniden, Schwarmfische) ausschließlich
zu zweit verkaufen. Jedoch war es in den meisten Fällen bei genauerem Nachfragen so,
dass sie im Falle, dass die Kunden schon ein Tier zu Hause haben, dies nicht mehr strikt
handhaben, sondern auch Einzeltiere verkaufen. Die ZoofachhändlerInnen gaben zum
Großteil an, dass sie in solchen Fällen ihrer Informationspflicht nachkommen, dass es jedoch
schlussendlich für sie nicht zu überprüfen ist, ob jemand tatsächlich schon ein Tier besitzt
oder nicht. Einige ZoofachhändlerInnen lassen sich auf der Rechnung für ein solches
Einzeltier mit der Unterschrift des Kunden bestätigen, dass er schon ein Tier zu Hause hat.
Nur wenige ZoofachhändlerInnen hielten sich beim Verkauf strikt an die gemeinsame
Abgabe von min. 2 Tieren, wobei es sich hier z.B. um fixe Paare bei Reptilien handelt.
Tabelle 23: Als Auswahlwahlkriterien für die Lieferanten von Lebendtieren wurden
folgende Angaben der ZoofachhändlerInnen (in Prozent) gemacht
Kriterium
%
Preis
51
Lieferpünktlichkeit
51
Räumliche Nähe
23
Großes Sortiment
32
Gesunde Tiere
98
Rückgabemöglichkeit
33
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Vereinzelt wurden noch andere Gründe wie persönlicher Kontakt, hygienische Bedingungen,
langjährige Geschäftsbeziehungen, Nachzuchten bzw. Besichtigungsmöglichkeit der
Elterntiere bei Züchtern angeführt. Als Kritikpunkt wurde z.B. die geringe Anzahl an FischGroßhändlerInnen gebracht, wodurch es für die ZoofachhändlerInnen schwieriger ist nach
eigenen Kriterien den Lieferanten zu wählen.
45 % der Zoofachhändler haben kaum Berührungspunkte mit ihrer Vertretung in der
Wirtschaftskammer, von den übrigen sind 54 % mit ihrer Standesvertretung nicht zufrieden
und beklagen mangelnden Einsatz für die Interessen ihrer Mitglieder. Andere wiederum sind
sehr zufrieden aufgrund von guten Informationsveranstaltungen im Rahmen der
Gesetzesänderung, Unterstützung bei Problemen mit dem Amtstierarzt oder Hilfestellung bei
der Neuübernahme von Geschäften.
82 % der ZoofachhändlerInnen berichteten über vorwiegend positive Erfahrungen mit dem
zuständigen Amtsveterinär, während 7 % in ihrem Geschäft bisher überhaupt keinen Kontakt
mit dem Amtstierarzt hatten. 11 % berichteten über negative Erfahrungen mit den amtlichen
Kontrollorganen, wobei einerseits verhängte Strafen als Grund genannt wurden und
andererseits oftmals die fachliche Kompetenz und die Umgangsformen der Personen
kritisiert wurden. Als generelles Anliegen des Zoofachhandels wurde häufig vorgebracht,
dass man sich ein einheitliches Vorgehen der Amtstierärzte über das gesamte Bundesgebiet
wünscht. Es berichteten z.B. ZoofachhändlerInnen mit mehreren Filialen, dass die
Anforderungen der Kontrollorgane in den einzelnen Geschäften unterschiedlich gewesen
seien.
53 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass ihnen durch das neue TSchG Kosten
entstanden seien, von welchen 32 % diese Kosten als groß einschätzen.
70 % sind mit dem Standort ihres Zoofachgeschäfts zufrieden. Jedoch schätzen 15 % der
ZoofachhändlerInnen die Zukunftsaussichten ihres Geschäfts (eher bis sehr) schlecht ein
(Abb. 38).
% ZoofachhändlerInnen
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
sg
g
eg
tt
es
sg
ss
Abb. 38: Einschätzung der Zukunftsaussichten für das eigene Zoofachgeschäft (sg =
sehr gut, g = gut, eg = eher gut, t/t = teils teils, es = eher schlecht, s = schlecht, ss =
sehr schlecht)
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tabelle 24: Auf die Frage, ob das Leben als ZoofachhändlerIn schwerer geworden ist /
wird, gaben die ZoofachhändlerInnen folgende Angaben in Prozent
Allgemein
Für Sie
persönlich
In den
letzten 2
Jahren
In den
nächsten
Jahren
Stimme vollkommen zu
52
37
35
46
Stimme zu
28
26
28
24
Stimme eher zu
8
10
13
11
Teils teils
7
13
10
11
Stimme eher nicht zu
1
6
6
1
Stimme nicht zu
2
4
4
4
Stimme überhaupt nicht zu
2
4
4
3
Tabelle 25: Als Gründe dafür, dass das Leben als ZoofachhändlerIn schwerer
geworden war, wurden Folgende im genannten Ausmaß (in Prozent) angegeben
Gründe
%
Großer Konkurrenzdruck
81
Wenig Kunden
18
Schlechter Standort
13
Allgemeine Bürokratie
37
Viele Auflagen durch das neue Tierschutzgesetz
44
Als zusätzliche Punkte wurden v.a. Tierbörsen, Baumärkte und das Internet genannt.
93 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass sie mit ihrer Berufswahl generell (eher bis
sehr) zufrieden sind, und nur 9 % sind mit der derzeitigen beruflichen Situation (eher bis
sehr) unzufrieden. Mit der Entwicklung des Zoofachhandels allgemein sind 32 % der
ZoofachhändlerInnen (eher bis sehr) unzufrieden, mit dem aktuellen TSchG und den
Verordnungen sind 34 % der ZoofachhändlerInnen (eher bis sehr) unzufrieden.
Tabelle 26: Wenn sie Einsparmaßnahmen setzen müssen, dann setzen die
ZoofachhändlerInnen sie nach eigenen Angaben in folgenden Bereichen (in Prozent)
Bereich
%
Personal
46
Werbung
68
Fortbildung
11
Sortiment
35
Ausstattung des Geschäfts
35
Ausstattung der Tierunterbringungen
2
Tierbetreuung
1
Als zusätzliche Möglichkeiten für Einsparmaßnahmen wurden billigere Lieferanten und das
Sparen an der eigenen Person genannt. Es wurde jedoch angemerkt, dass
Einsparmaßnahmen in den meisten Fällen kaum möglich seien.
86 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tabelle 27: Von den angeführten Marketingmaßnahmen bieten die
ZoofachhändlerInnen Folgende an (in Prozent)
Marketingmaßnahme
%
Eintrag in gelbe Seiten
56
Annoncen in Zeitungen / Zeitschriften
51
Flugblätter / Werbeprospekte
41
Homepage im Internet
75
Teilnahme an Messen / Börsen
25
Zusätzlich setzen manche ZoofachhändlerInnen zu Werbezwecken auf Direktwerbung,
Newsletter, Hauszustellung, Stammkundenbriefe, Schaubecken bzw. Mundpropaganda.
Tabelle 28: Auf die Frage, wie die ZoofachhändlerInnen Wissen über Tierhaltung an
den Kunden weitergeben, wurden folgende Angaben (in Prozent) gemacht
Wissenstransfer
%
Persönliche Beratung
100
Merkblätter zur Kundeninformation
79
Kundenzeitung
9
Homepage im Internet
42
Newsletter
15
Veranstaltung von Informationsabenden
9
Zusätzlich wurde als Möglichkeiten zum Wissenstransfer an die Kunden die Empfehlung von
Büchern genannt.
65 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, das Tierschutzgesetz (eher bis sehr) gut zu
kennen. In 89 % der Zoofachgeschäfte lagen nach eigenen Angaben das TSchG und die
Verordnungen zum Zeitpunkt der Erhebung auf.
Tabelle 29: Als Informationsquellen über das Tierschutzgesetz und seine
Verordnungen nannten die Zoofachhändler Folgende (in Prozent)
Informationsquelle
%
Wirtschaftskammer
70
Behörden, z.B. Landesregierung
25
praktischer Tierarzt
15
Universität
2
Fortbildungsveranstaltungen
17
Fachzeitschriften
35
Zeitungen
17
Internet
39
Fernsehen
10
Fachgespräche mit Kollegen
37
Tierschutzorganisationen
5
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Als zusätzliche Informationsquellen wurden der Arbeitgeber bzw. Kollegen, Literatur und
Vereine genannt.
Tabelle 30: Als Informationsquellen bezüglich der Tierhaltung im Geschäft wurden
Folgende (in Prozent) genannt
Informationsquelle
%
Wirtschaftskammer
49
Behörden, z.B. Landesregierung
24
praktischer Tierarzt
42
Universität
6
Fortbildungsveranstaltungen
17
Fachzeitschriften
50
Zeitungen
14
Internet
57
Fernsehen
14
Fachgespräche mit Kollegen
56
Tierschutzorganisationen
8
Zusätzlich
wurden
fachspezifische
Tierschutzombudsleute genannt.
Bücher
und
die
Amtstierärzte
bzw.
Tabelle 31: Befragt über ihre Wünsche nach zusätzlicher Information gaben die
Zoofachhändler folgende Bereiche an
Bereich
%
Management
15
Verkaufsbereich
24
Tierhaltung
46
Fortbildungsmöglichkeiten
49
Gute Informationsquellen
51
Zusätzliches Interesse wurde bekundet an Informationen zum Tierschutzgesetz und seiner
Auslegung, außerdem über „seriöse“ Züchter und Merkblätter zur Kundeninformation.
Tabelle 32: Bezüglich des zum Verkauf angebotenen Zubehörs wurden folgende
Zahlen (in Prozent der Geschäfte) erhoben (es handelt sich hierbei um
Mindestangaben, da kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben erhoben werden
kann)
Kleinsäuger
Laufrad mit Gitterlauffläche, achsseitig nicht geschlossen
Hamsterkugel
Hamsterauto
Röhrensysteme aus Kunststoff
Kunststoffkäfige mit sehr kleinen Lüftungsöffnungen
Hamsterwatte ohne den Aufdruck „vollverdaulich“
Mit Duft- und/oder Farbstoffen behandelte Einstreu
%
69
34
1
50
5
47
8
88 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Kleinsäuger
Heuraufe, oben offen
Nagergeschirr
Vögel
Rundkäfige mit ≤ 2 m Durchmesser
Sitzstangen aus Plastik, zu glatt, zu scharfkantig
Plastiksitzstangen mit Längsrillen
Sitzstangen mit Sandpapierüberzug
Locker geknüpfte Seile
Spiegel
Plastikvögel
Rechenmaschinen mit kleinen Teilen
Papageienfreisitze mit Ankettung
Anleingeschirre für Papageien
Fische
Goldfischkugel
Miniaturaquarien, lebende Gemälde
Farbiger Kies
Reptilien
Schildkröteninseln
Bekleidung für Reptilien
Netzhängematte für Leguane
Brustgeschirre für Leguane
Hunde
Nylonmaulkorb (für Zwangsmaßnahmen)
Halti
Stachelhalsband
Korallenhalsband
Elektrische Dressurgeräte
Chemische Dressurgeräte
Bellstop
Erziehungsgeschirr mit Zugwirkung in Achsel
Zugketten
Katzen
Halsbänder / Leinen mit Glöckchen
%
64
64
%
4
13
53
25
67
80
70
37
1
0
%
2
16
65
%
0
0
0
0
%
66
64
0
0
1
8
0
34
81
%
76
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Abb. 39: Kunststoffkäfig mit sehr kleinen Lüftungsöffnungen und Röhrensystem aus
Kunststoff
92 % der ZoofachhändlerInnen sind der Meinung, dass es schwierig ist gutes Personal zu
finden. Als Kriterien für die Auswahl neuer Mitarbeiter nannten 82 % Freundlichkeit, 72 %
Erfahrung im Umgang mit Tieren und 62 % Engagement bei der Arbeit, wohingegen
berufliche Erfahrung im Zoofachhandel und eine tierspezifische Ausbildung weniger häufig
genannt wurden. Weiters wurde Talent für die Tätigkeit im Verkauf als sehr wichtig
angesehen.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.6.
Ergebnisse zu den im Zoofachhandel tätigen Personen aus der
Erhebung mittels Fragebogen und Interview
76 % der Personen, welche den Fragebogen ausfüllten, waren Eigentümer des
Zoofachgeschäfts und / oder Personen, welche im Zoofachgeschäft hauptsächlich mit der
Tierbetreuung befasst sind. In Filialen größerer Ketten wurden zumeist die Abteilungsleiter
befragt. Das Durchschnittsalter der Personen lag bei 40 Jahren (Spannweite: 18-73 Jahre).
53 % waren Männer und 47 % Frauen.
Tabelle 33: In Bezug auf ihren Familienstand gaben die Befragten folgende Angaben
Familienstand
%
Ledig
28
Lebensgemeinschaft
20
verheiratet
42
geschieden
10
37 % der Befragten sind kinderlos, 63 % haben (ein oder mehrere) Kinder.
Tabelle 34: Auf die Frage, in welcher Gegend sie aufgewachsen seien, antworteten die
befragten ZoofachhändlerInnen
Gegend
%
ausschließlich in der Stadt
18
eher städtische Gegend
22
eher ländliche Gegend
30
ausschließlich auf dem Land
30
Tabelle 35: Auf die Frage, in welcher Gegend sie derzeit leben, antworteten die
befragten ZoofachhändlerInnen
Gegend
%
ausschließlich in der Stadt
20
eher städtische Gegend
20
eher ländliche Gegend
33
ausschließlich auf dem Land
27
Befragt nach ihrem Lieblingshaustier nannten 45 % der ZoofachhändlerInnen Hunde und
24 % Katzen, am dritthäufigsten Fische.
Tabelle 36: 96 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, mit Tieren aufgewachsen zu sein
und folgende Tierarten wurden genannt
Tierart
%
Hund
75
Katze
76
Kaninchen
60
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Tierart
%
Meerschweinchen
50
Andere Kleinsäuger
41
Vögel
53
Reptilien
22
Amphibien
13
Fische
64
Tabelle 37: 92 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, derzeit privat Tiere zu halten und
folgende Tierarten wurden genannt
Tierart
%
Hund
63
Katze
59
Kaninchen
17
Meerschweinchen
13
Andere Kleinsäuger
20
Vögel
13
Reptilien
31
Amphibien
5
Fische
50
39 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, selbst Tiere zu züchten, wobei hier v.a. Mäuse
und Ratten, aber auch Hunde, Katzen, andere Kleinsäuger, Ziervögel, Reptilien und Fische
häufig genannt wurden.
Tabelle 38: Bezüglich der höchsten abgeschlossenen Schulbildung wurden folgende
Angaben gemacht
Höchster Schulabschluss
%
Volksschule
4
Hauptschule/polytechnischer Lehrgang
7
Berufsschule
74
Matura
14
Studium
1
75 % gaben an, eine tierspezifische Ausbildung absolviert zu haben. Davon hatten 92 % den
WIFI-Lehrgang für ZoofachhändlerInnen absolviert, 4 % die Tierpflegerausbildung und 2 %
ein (zumindest teilweise absolviertes) Studium (z.B. Biologie). Von der Gesamtzahl der
befragten ZoofachhändlerInnen hatten zum Zeitpunkt der Erhebung nur 74 % den nach
§ 9 (4) der TH-GewV geforderten Lehrgang über Tierhaltung und Tierschutz absolviert, d.h.
in vielen Geschäften warteten Personen auf die neue Ausbildung. Somit war in vielen Fällen
keine Person anwesend, welche eine entsprechende Ausbildung nachweisen hätte können.
Jedoch war der Anteil jener Personen, die den Kurs absolviert hatten von 66 % im Jahr
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
2007, in welchem noch kein neuer Kurs vom WIFI angeboten wurde, auf 82 % im Jahr 2008
gestiegen.
Nur 30 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu
besuchen, und dies waren in vielen Fällen v.a. Produktschulungen verschiedener Firmen.
Tierhaltungsspezifische Kurse waren eher die Ausnahme.
Unter § 31 (2) des TSchG wird die Bereithaltung entsprechender Informationsangebote
gefordert. Dasselbe fordert detaillierter auch § 8 der TH-GewV in Form von leicht
verständlichen Merkblättern mit ausreichend Information über Haltung und Pflege aller zum
Verkauf angebotenen Tierarten sowie allfällige Artenschutzbestimmungen und behördliche
Bewilligungs- und Anzeigepflichten (welche beim Verkauf des Tieres auszuhändigen sind).
74,3 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, Merkblätter für die angebotenen Tierarten
vorrätig zu haben, wobei 40 % auf die Merkblätter der WKO (http://www.zoofachhandel.at/zoo/recht_gesetz.htm, Kunden-Informationsblätter) zurückgreifen, welche
jedoch nur einige der im Zoofachhandel angebotenen Arten umfassen und Informationen zu
z.B. Bewilligungspflicht nur ungenügend beinhalten. 70 % der ZoofachhändlerInnen haben
verschiedenste Formen von eigenen Merkblättern (hauptsächlich aus Literatur und
Internetinformationen)
verfasst.
Grundsätzlich
stellt
sich
das
Problem
der
Informationsangebote besonders im Terraristik- und Aquaristik-Bereich dar, wo derzeit das
Angebot an entsprechenden Merkblättern noch mangelhaft ist, jedoch der Wissenstransfer
enorm wichtig wäre. Generell, aber vor allem auf dem Gebiet der ständig wachsenden
Terraristik, wären einheitliche Merkblätter mit allen notwendigen Informationen
(Haltungsansprüche, tierschutzrechtliche Bestimmungen und Artenschutz) wünschenswert.
Im Durchschnitt hatten die befragten ZoofachhändlerInnen 10 Jahre berufliche Erfahrung im
Umgang mit Tieren (Quartile: 5-20 Jahre, Min: 0, Max: 55). Die durchschnittliche berufliche
Tätigkeitsdauer in der Branche Zoofachhandel lag bei 9 Jahren (Quartile: 5-15) und jene im
erhobenen Zoofachgeschäft bei 6 Jahren (Quartile: 3-11).
Die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit wurde mit 45 Stunden angegeben (Quartile: 38,560) und die persönliche Arbeitsbelastung als groß eingeschätzt (77 % von eher groß bis sehr
groß).
4.6.1. Ergebnisse zum Wissen der befragten Personen bezüglich
Tierhaltung und Tierschutzgesetz
Nach § 31 (2) des TSchG müssen die im Zoofachhandel tätigen Personen ausreichende
Kenntnisse über artgemäße Tierhaltung aufweisen: In jeder Betriebsstätte […] muss eine
ausreichende Anzahl von Personen mit Kenntnissen über artgemäße Tierhaltung regelmäßig
und dauernd tätig sein. Basierend auf dem durchgeführten Wissens-Check mittels des
Fragebogens konnten teilweise deutliche Mängel im Wissen der ZoofachhändlerInnen
erhoben werden.
Es wurden zu jeder Tiergruppe jeweils vier Fragen zur Haltung und vier bzw. fünf Fragen
zum Tierschutzgesetz gestellt. Die Befragten hatten die Möglichkeit die Aussage als richtig
oder falsch einzustufen bzw. sie konnten anmerken, dass sie die richtige Antwort nicht
wissen. Für den Prozentsatz an Wissen zum jeweiligen Thema wurde der Anteil richtiger
Antworten gewertet.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.6.1.1.
Wissen zum Thema Kleinsäuger
Tabelle 39: Wissensfragen „Haltung“ Kleinsäuger
Manche Zähne von Nagetieren wachsen permanent.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
Das Grundfutter von Kaninchen und Meerschweinchen sollte hauptsächlich
aus Heu bestehen.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
94%
5%
1%
81,5%
18,5%
0%
Wenn einem Nagetier genügend Frischfutter zur Verfügung steht, kann auf ein
Trinkwassergefäß verzichtet werden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
92%
8%
0%
Die Aufnahme von Blinddarmkot ist strikt zu unterbinden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
70%
12%
18%
Haltung Kleinsäuger alle Fragen richtig (4)
3
2
1
Keine Frage richtig
58%
36%
5%
1%
0%
Nur 58 % der befragten ZoofachhändlerInnen beantworteten alle Wissensfragen zur Haltung
von Kleinsäugern richtig, weitere 36 % beantworteten 3 von 4 Fragen richtig. Probleme
bereitete die Frage zum Blinddarmkot (nur 70 % richtige Antworten); viele
ZoofachhändlerInnen wussten nicht, dass es diesen speziellen Kot überhaupt gibt oder um
die in ihm enthaltenen Nährstoffe und Vitamine.
Tabelle 40: Wissensfragen „Gesetz“ Kleinsäuger
Eine kurzfristige Haltung von Kleinsäugern dauert nicht länger als 4 Monate.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
20%
63%
17%
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Die Mindesthöhe einer Unterbringung für Hamster beträgt 30 cm.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
66%
20,5%
13,5%
Futterheu ist in einer Raufe anzubieten.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
93%
6%
1%
Katzenstreu darf als Einstreu verwendet werden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
83%
6%
11%
Kaninchen dürfen nur mit Artgenossen gemeinsam in einer Gruppe gehalten
werden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
89%
7%
4%
Gesetz Kleinsäuger alle Fragen richtig (5)
4
3
2
1
Keine Frage richtig
18%
47%
29%
5%
1%
0%
In Bezug auf das Tierschutzgesetz war das Wissen der ZoofachhändlerInnen wesentlich
schlechter als die Haltung betreffend, nur 18 % der Befragten konnten hier alle Fragen richtig
beantworten. Nur 65 % konnten mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantworten. Die
Frage mit den meisten Problemen (nur 20 % richtige Antworten) war hier jene zur Dauer der
kurzfristigen Haltung, aber gerade das Wissen um diesen Zeitraum von 3 Monaten wäre für
die
ZoofachhändlerInnen
essentiell,
da
nach
Ablauf
dieser
Frist
andere
Haltungsanforderungen (2. THV) für die Tiere gelten.
95 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Ergebnisse Wissens-Check „Kleinsäuger“ gesamt:
% ZoofachhändlerInnen
40
35
30
25
20
15
10
5
0
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
richtig beantwortet
Abb. 40: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Kleinsäuger“ in Prozent der
ZoofachhändlerInnen
4.6.1.2.
Wissen zum Thema Vögel
Tabelle 41: Wissensfragen „Haltung“ Vögel
Wellensittiche sind sehr sozial und dürfen daher nur paarweise oder in
kleineren Schwärmen gehalten werden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
98%
0%
2%
Erdnüsse mit Schale sind wertvolle Bestandteile einer Futtermischung für
Papageien, weil sie außer dem hohen Eiweißgehalt auch der Beschäftigung
der Tiere dienen.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
28%
66%
6%
Im Muskelmagen wird die Nahrung mittels Bewegungen der starken
Wandmuskulatur zerrieben. Durch kleine Steinchen und Sand, die der Vogel
aufnimmt, wird der Mahlvorgang unterstützt.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
92%
2%
6%
96 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Sitzstangenüberzüge aus Sandpapier helfen die Krallen zu kürzen und sind
daher für jeden Vogelkäfig zu empfehlen.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
57%
38%
5%
Haltung Vögel alle Fragen richtig (4)
3
2
1
Keine Frage richtig
23%
44%
29%
4%
0%
Nur 23 % der befragten ZoofachhändlerInnen beantworteten alle Wissensfragen zur Haltung
von Vögeln richtig, weitere 44 % beantworteten 3 von 4 Fragen richtig. Die Frage mit den
meisten Problemen (nur 28 % richtige Antworten) war hier jene zu den Erdnüssen mit
Schale, welche für Papageienvögel die große Gefahr der Aspergillose aufweisen, da sie sehr
häufig einen hohen Befall mit Schimmelpilzen aufweisen (wie übrigens nach neuen
Erkenntnissen auch Sonnenblumenkerne mit Schale, Info Fachtagung Papageienhaltung,
Wien 2007).
Tabelle 42: Wissensfragen „Gesetz“ Vögel
Eine kurzfristige Haltung von Vögeln dauert nicht länger als 3 Monate.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
63,5%
16%
20,5%
Die Mindestgrundfläche einer Unterbringung für Wellensittiche beträgt 0,2 m2.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
68%
18%
14%
Der Standort für Unterkünfte der Vögel muss hell und zugluftfrei sein.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
68%
21%
11%
Allen Vögeln muss eine Bademöglichkeit zur Verfügung stehen.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
95%
4%
1%
97 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Rundvolieren sind erst ab einem Durchmesser von 1,5 m zulässig.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
22%
65%
13%
21,5%
29,5%
33%
14%
1%
1%
Gesetz Vögel alle Fragen richtig (5)
4
3
2
1
Keine Frage richtig
In Bezug auf das Tierschutzgesetz war das Wissen der ZoofachhändlerInnen wesentlich
schlechter als die Haltung betreffend, nur 21,5 % der Befragten konnten hier alle Fragen
richtig beantworten. Nur 51 % konnten mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantworten.
Die Frage mit den meisten Problemen (nur 63,5 % richtige Antworten) war auch hier jene zur
Dauer der kurzfristigen Haltung.
Ergebnisse Wissens-Check „Vögel“ gesamt:
% ZoofachhändlerInnen
30
25
20
15
10
5
0
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
richtig beantwortet
Abb. 41: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Vögel“ in Prozent der
ZoofachhändlerInnen
4.6.1.3.
Wissen zum Thema Terraristik
Tabelle 43: Wissensfragen „Haltung“ Terraristik
Reptilien sind wechselwarm, d.h. ihre Körpertemperatur ist von der
Umgebungstemperatur abhängig.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
96%
2%
2%
98 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Das Grundfutter für Landschildkröten sollte hauptsächlich aus
Wiesenkräutern, Heu und Gemüse bestehen.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
96%
2%
2%
Um Terrarientiere vollwertig und ausgewogen zu ernähren müssen auch die
Futtertiere vollwertig und ausgewogen ernährt werden..
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
97%
2%
1%
Für alle Reptilien sollte die relative Luftfeuchtigkeit im Terrarium immer min.
80-100% betragen.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
88%
7%
5%
Haltung Terraristik alle Fragen richtig (4)
3
2
1
Keine Frage richtig
82%
16%
1%
1%
0%
82 % der befragten ZoofachhändlerInnen beantworteten alle Wissensfragen zur Haltung von
Reptilien richtig, weitere 16 % beantworteten 3 von 4 Fragen richtig. Die Frage mit den
meisten Problemen (aber immer noch 88 % richtige Antworten) war hier jene zur relativen
Luftfeuchtigkeit in Terrarien, wobei Nichtwissen in dieser Frage schwerwiegende
Konsequenzen haben kann, da die geeignete Luftfeuchtigkeit für Terrarientiere als
wesentlicher Haltungsfaktor betrachtet werden muss.
Tabelle 44: Wissensfragen „Gesetz“ Terraristik
Die Mindestfläche pro Tier für Landschildkröten beträgt L3xL3.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
48%
20%
32%
Die Mindestwassertiefe für Wasserschildkröten beträgt 20 cm.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
30%
51%
19%
99 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Die Mindesthöhe der Unterbringung für kletternde Schlangen beträgt 0,6m.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
34%
49%
17%
Die Mindestfläche einer Unterbringung für Echsen beträgt 0,18 m2.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
37%
36%
27%
Gesetz Terraristik alle Fragen richtig (4)
3
2
1
Keine Frage richtig
7%
14%
40%
31%
8%
In Bezug auf das Tierschutzgesetz war das Wissen der ZoofachhändlerInnen wesentlich
schlechter als die Haltung betreffend, nur 7 % der Befragten konnten hier alle Fragen richtig
beantworten. Nur 21 % konnten mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantworten, 8 %
konnten keine einzige Gesetzesfrage richtig beantworten. Die Frage mit den meisten
Problemen (nur 30 % richtige Antworten) war hier die zur vorgeschriebenen Wasserhöhe bei
Wasserschildkröten, welche auch eine der am seltensten erfüllten Anforderungen bei der
Haltung von Wasserschildkröten in den untersuchten Zoofachgeschäften war. Generell war
das Wissen bezüglich rechtlichen Regelungen im Bereich Terraristik eher schlecht,
wohingegen das Wissen zu Haltungsfragen in der Terraristik im Vergleich zu den anderen
Tiergruppen gut war.
Ergebnisse Wissens-Check „Terraristik“ gesamt:
% ZoofachhändlerInnen
40
35
30
25
20
15
10
5
0
8
7
6
5
4
3
2
1
0
richtig beantwortet
Abb. 42: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Terraristik“ in Prozent der
ZoofachhändlerInnen
100 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.6.1.4.
Wissen zum Thema Aquaristik
Tabelle 45: Wissensfragen „Haltung“ Aquaristik
Bodenbewohnende Fische benötigen einen feinen und auf keinen Fall
scharfkantigen Bodengrund, um ihrem natürlichen Verhalten (Gründeln)
nachgehen zu können.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
97,5%
0,5%
2%
Wenn 20 Minuten nach der Fütterung der Fische noch Futter im Aquarium
vorhanden ist, stimmt die Futtermenge; wenn nicht, muss noch etwas
nachgegeben werden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
95%
4%
1%
Sumatrabarben sollen nicht mit langflossigen Fischen vergesellschaftet
werden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
90%
5%
5%
Skalare sind zeitlebens Schwarmbildner, daher müssen immer min. 10 Tiere
dieser Art gemeinsam gehalten werden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
67%
23%
10%
Haltung Aquaristik alle Fragen richtig (4)
3
2
1
Keine Frage richtig
66%
28%
6%
0%
0%
66 % der befragten ZoofachhändlerInnen beantworteten alle Wissensfragen zur Haltung von
Fischen richtig, weitere 28 % beantworteten 3 von 4 Fragen richtig. Die Frage mit den
meisten Problemen (nur 66 % richtige Antworten) war hier jene zu Skalaren, die als adulte
Fische meist paarweise leben und aggressiv gegen Artgenossen sind (Revierbildend).
Tabelle 46: Wissensfragen „Gesetz“ Aquaristik
Der Nitratgehalt darf maximal 150 mg/l betragen.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
31,5%
52%
16,5%
101 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Der Nitritgehalt darf maximal 0,2 mg/l betragen.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
43%
44%
13%
Der dauernde Sichtkontakt zwischen Kampffischmännchen ist zu unterbinden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
92%
4%
5%
Fische mit unterschiedlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit dürfen
max. eine Woche vergesellschaftet werden.
Richtige Antwort: Die Aussage trifft nicht zu.
Richtig
Falsch
Weiß nicht
66%
21%
13%
Gesetz Aquaristik alle Fragen richtig (4)
3
2
1
Keine Frage richtig
5,5%
50%
36%
8,5%
0%
In Bezug auf das Tierschutzgesetz war das Wissen der ZoofachhändlerInnen wesentlich
schlechter als die Haltung betreffend, nur 5,5 % der Befragten konnten hier alle Fragen
richtig beantworten. Die Frage mit den meisten Problemen (nur 31,5 % richtige Antworten)
war hier jene zum Grenzwert für Nitrat.
Ergebnisse Wissens-Check „Aquaristik“ gesamt:
% ZoofachhändlerInnen
40
35
30
25
20
15
10
5
0
8
7
6
5
4
3
2
1
0
richtig beantwortet
Abb. 43: Richtig beantwortete Fragen im Wissens-Check „Aquaristik“ in Prozent der
ZoofachhändlerInnen
102 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
4.6.1.5.
Fazit zur Befragung der ZoofachhändlerInnen über deren
Wissen bzgl. Tierhaltung und tierschutzrechtlicher Aspekte
Das Wissen zur Haltung der in ihrem Geschäft gehaltenen Tiergruppen war beim Großteil
der ZoofachhändlerInnen im Allgemeinen gut bis sehr gut. Jedoch gab es einzelne
grundlegende Punkte, in welchen das Wissen teilweise mangelhaft war. Hier handelte es
sich einerseits um Wissen, welches für die Haltung der Tiere essentiell ist (z.B. die
physiologische Aufnahme von Blinddarmkot bei einigen Kleinsäugerarten oder
revierbildendes Verhalten bei häufig gehaltenen Fischarten). Andererseits fand sich NichtWissen in Bereichen, welche zur Gesunderhaltung der Tiere unabdingbar sind (z.B. Gefahr
der Schimmelpilze in Erdnüssen mit Schale für Vögel in Bezug auf die Aspergillose oder
grundlegende Anforderungen von Reptilien an die relative Luftfeuchtigkeit). Ein Teil der
befragten ZoofachhändlerInnen wies demnach nicht das ausreichende Wissen zur Haltung
der Tiere auf. Hier besteht Fortbildungsbedarf.
In Bezug auf tierschutzrechtliche Regelungen war das Wissen der befragten
ZoofachhändlerInnen in allen Tiergruppen schlechter als jenes zur Tierhaltung. Die
hauptsächlich vom Nicht-Wissen betroffenen Bereiche waren jedoch auch hier
grundlegende, wie z.B. das Wissen über die Dauer der kurzfristigen Haltung im Rahmen der
gewerblichen Tätigkeit. Gerade über diesen Punkt haben die ZoofachhändlerInnen definitiv
bescheid zu wissen, da nur die Regelung der kurzfristigen Haltung ihnen erlaubt, die in
dieser Rubrik gelisteten Tierarten unter geringeren Mindestanforderungen zu halten, und
sich die Haltungsbedingungen für diese Tiere nach der 3-Monatsfrist der kurzfristigen
Haltung teilweise massiv erhöhen. Weitere vom Nicht-Wissen betroffene Punkte spiegelten
sich auch in der Tierhaltung im jeweiligen Geschäft wider, wie z.B. die Mindestanforderungen
an die Wasserhöhe bei Wasserschildkröten. Zusammenfassend muss der Wissenstransfer
an die ZoofachhändlerInnen in tierschutzrechtlichen Belangen als eher mangelhaft bewertet
werden.
4.6.2. Einstellungen und Meinungen der ZoofachhändlerInnen zu Tieren
generell und zur Arbeit mit den Tieren im Zoofachhandel
Im Rahmen des Projektes wurden die im Zoofachhandel tätigen Personen näher beleuchtet,
um die Bedeutung der dahinterstehenden Betreuungspersonen einschätzen zu können. Zum
Einsatz kamen verschiedene wissenschaftliche Werkzeuge:
•
•
•
•
Fragen zur Einschätzung der kognitiven Fähigkeiten von Tieren, basierend auf den
„Belief in Animal Mind“-Fragen nach HILLS (1995)
Fragen zur generellen Einstellung zu Tieren, basierend auf der „Animal Attitude
Scale“ nach HERZOG et al. (1991)
Fragen zur Einstellung zur Arbeit mit den Tieren im Zoofachhandel
Fragen zu Persönlichkeit, wozu das Ten Item Personality Inventory (GOSLING et al.,
2003) eingesetzt wurde
Anhand eines Fragenkomplexes über die generellen Fähigkeiten von Tieren (Belief in
Animal Mind = BIM, HILLS, 1995) bestehend aus vier Fragen mit einer 7er Lickert-Skala
(Fragen 21 bis 24 im Fragebogen, Anhang A.1) wurde die Meinung der ZoofachhändlerInnen
über die kognitiven Fähigkeiten von Tieren (z.B. ob die Tiere fähig sind Emotionen wie Angst
und Schmerz zu empfinden) erhoben.
103 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Im Durchschnitt lag der BIM bei den befragten ZoofachhändlerInnen bei 3,19. Niedrigere
Werte bedeuten, dass die befragten Personen den Tieren bessere kognitive Fähigkeiten
zuschreiben. Vergleicht man die ermittelten Werte mit entsprechenden Ergebnissen aus der
Literatur, weisen ZoofachhändlerInnen im Durchschnitt einen ähnlichen Wert auf wie die
Durchschnittsbevölkerung (HILLS, 1995). Interessanterweise ergab sich im Vergleich zur
Literatur kein Unterschied zwischen den Geschlechtern in Bezug auf den BIM. Wie jedoch
aus Tab. 47 ersichtlich fand sich eine große Streuung in diesem Parameter in der Gruppe
der ZoofachhändlerInnen, d.h. dass es sowohl ZoofachhändlerInnen mit sehr hoher Meinung
über die kognitiven Fähigkeiten von Tieren gibt, als auch solche mit sehr geringer Meinung.
Die Meinung zu den kognitiven Fähigkeiten von Tieren hatte jedoch keinen signifikanten
Einfluss auf die Managementmaßnahmen in den untersuchten Zoofachgeschäften.
Tabelle 47: Deskriptive Ergebnisse des „Belief in Animal Mind“ (HILLS, 1995) (7=kein
Glauben an kognitive Fähigkeiten der Tiere, 1=stärkstes Glauben an kognitive
Fähigkeiten der Tiere) und der „Animal Attitude Scale“ (HERZOG et al., 1991)
(1=schlechte generelle Einstellung zu Tieren, 5=beste generelle Einstellung zu Tieren)
Belief in Animal Mind
Animal Attitude Scale
3,19
3,5
Minimum
1
2,26
1. Quartil
2,6
3,25
3. Quartil
3,8
3,85
Maximum
5,1
4,6
Median
Anhand eines weiteren Fragenblockes bestehend aus 20 Einzelfragen wurde die generelle
Einstellung zu Tieren bei den befragten ZoofachhändlerInnen erhoben (Fragen 25 bis 44
im Fragebogen, Anhang A.1). Die eigens für diesen Zweck übersetzte Animal Attitude
Scale (=AAS, HERZOG et al., 1991) befasst sich mit den verschiedensten Tierfragen in
unserer Gesellschaft. Aus den jeweiligen Antworten (5er Lickert-Skala) bildet man schließlich
einen Wert für die Einstellung zu Tieren der befragten Person.
Im Durchschnitt lag der AAS bei den befragten ZoofachhändlerInnen bei 3,5 (Tab.47).
Höhere Werte entsprechen in der Skala einer besseren Einstellung zu Tieren. Hier fand sich
ein Unterschied zwischen den Geschlechtern, Frauen zeigten generell höhere Werte in der
AAS als Männer (Z = -3,30, p ≤ 0,001). Jüngere Befragte wiesen ebenfalls höhere Werte in
der AAS auf als ältere (r = -0,178, p ≤ 0,05). ZoofachhändlerInnen mit hohen Werten in der
AAS fanden für die Tierhaltung die „Bedürfnisse der Tiere wichtig“ (r = -0,275, p ≤ 0,001).
Diese ZoofachhändlerInnen fanden auch den „Kontakt mit Tieren“ wichtiger (r = -0,179, p ≤
0,05), gaben an öfter „Kontakt mit Tieren“ zu suchen (r = -0,181, p ≤ 0,05) und fanden die
„Arbeit mit den Tieren angenehmer“ (r = -0,189, p ≤ 0,01) als ZoofachhändlerInnen mit
niedrigen Werten in der AAS. ZoofachhändlerInnen, welche berichteten, dass sie manche
Tierarten nur in Paaren verkaufen, hatten höhere Werte in der AAS (Z = -3,00, p ≤ 0,01).
Andere Managementparameter wurden jedoch von der allgemeinen Einstellung zu Tieren
nicht beeinflusst.
Darüber hinaus wurden eigene Fragenkomplexe entwickelt, um die Einstellung zu Tieren
speziell den Zoofachhandel betreffend zu erheben. Hier wurden bewusst Fragen zur
täglichen Arbeit der ZoofachhändlerInnen mit den Tieren gestellt, z.B. wie wichtig die
ZoofachhändlerInnen verschiedene Formen des Umgangs mit den Tieren finden (Fragen 1
bis 8 im Fragebogen, Anhang A.1). Mittels Faktorenanalyse konnte dieser Fragenkomplex
auf zwei Faktoren reduziert werden:
104 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
•
•
„Kontakt mit Tieren wichtig“, welcher 45 % der Varianz erklärt und aus folgenden
Fragen besteht:
o Wie wichtig ist es, ein Tier anzusprechen, um seine Aufmerksamkeit zu
gewinnen, wenn es heraus gefangen wird?
o Wie wichtig ist es, mit den Tieren zu reden, wenn man in ihrer Unterbringung
hantiert?
o Wie wichtig ist es, die Tiere zu berühren, wenn man in ihrer Unterbringung
hantiert?
o Wie wichtig ist es, ein Tier anzusprechen, bevor man es berührt?
„Tiere beobachten wichtig“, welcher 17 % der Varianz erklärt und aus folgenden
Fragen besteht:
o Wie wichtig ist es, die Tiere während der Futteraufnahme zu beobachten?
o Wie wichtig ist es, die Tiere außerhalb der Fütterungszeiten täglich zu
beobachten?
Weiters wurden Fragen zur Häufigkeit des Tierkontakts gestellt (Fragen 9 bis 13 im
Fragebogen, Anhang A.1), welche ebenfalls über Faktorenanalyse auf zwei Faktoren
reduziert werden konnten:
• „Kontakt zu Tieren häufig“, welcher 52 % der Varianz erklärt und aus folgenden
Fragen besteht
o Wie oft reden Sie mit den Tieren, wenn Sie in Ihrer Unterbringung hantieren?
o Wie oft berühren Sie die Tiere, wenn Sie in Ihrer Unterbringung hantieren?
o Wie oft sprechen Sie die Tiere an, bevor Sie sie berühren?
• „Beobachten der Tiere häufig“, welcher 26 % der Varianz erklärt und aus folgenden
Fragen besteht:
o Wie oft beobachten Sie die Tiere während der Fütterung?
o Wie oft beobachten Sie die Tiere außerhalb von Fütterung und Reinigung?
Außerdem wurden einige Fragen dazu gestellt, wie angenehm die ZoofachhändlerInnen den
täglichen Umgang mit den Tieren empfinden (Fragen 14 bis 19 im Fragebogen, Anhang A.1).
Mittels Faktorenanalyse wurde auch dieser Fragenkomplex auf zwei Faktoren reduziert:
• „Kontakt mit den Tieren angenehm“, welcher 38 % der Varianz erklärt und aus
folgenden Fragen besteht:
o Arbeiten mit den Tieren im Allgemeinen
o Berühren der Tiere
o Reden mit den Tieren
• „Arbeiten mit den Tieren angenehm“, welcher 18 % der Varianz erklärt und aus
folgenden Fragen besteht:
o Behandeln von kranken Tieren
o Fangen der Tiere
Schließlich wurde ein Fragenkomplex zur Wichtigkeit zehn verschiedener Parameter für eine
gute Tierhaltung im Zoofachgeschäft gestellt (Frage 20 im Fragebogen, Anhang A.1) und
diese konnten mittels Faktorenanalyse auf drei Faktoren reduziert werden:
• Faktor „Bedürfnisse der Tiere wichtig“, welcher 36 % der Varianz erklärt und aus
folgenden Parametern besteht:
o Viel Raum zur Bewegung für die Tiere
o Klima in der Unterbringung entsprechend den Ansprüchen der Tiere
o Rückzug für alle Tiere gleichzeitig möglich
o Bei sozial lebenden Tieren Kontakt zu Artgenossen möglich
o Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere
o Gute Strukturierung der Unterkünfte in verschiedene Funktionsbereiche
105 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
o Das Tierschutzgesetz und die Verordnungen
„gut einsehbare Präsentation“, welcher 13 % der Varianz erklärt, und
„keine Schmerzen, Leiden, Schäden“, welcher 10 % der Varianz erklärt.
Die Ergebnisse des Parameters „Belief in Animal Mind“ korrelierten mit dem Faktor
„Bedürfnisse der Tiere wichtig“ (r = 0,232, p ≤ 0,001), ebenso wie die Ergebnisse der
generellen Einstellung zu Tieren (= AAS; r = -0,275, p ≤ 0,001). Dies deutet darauf hin, dass
Personen, welche die kognitiven Fähigkeiten von Tieren höher einschätzen, ebenso wie
Personen, die einen generell gute Einstellung zu Tieren haben, die Bedürfnisse der Tiere
bezüglich ihrer Haltung eher anerkennen.
•
•
Zusätzlich wurde mittels des TIPI (= Ten Item Personality Inventory, GOSLING et al.,
2003) die Persönlichkeit der ZoofachhändlerInnen beleuchtet. Hierzu wurde die deutsche
Übersetzung von MUCK et al. (in press) verwendet (Frage 105 im Fragebogen, Anhang A.1).
Tabelle 48: Ergebnisse zu den fünf Persönlichkeitsdimensionen der befragten
ZoofachhändlerInnen (höhere Werte bedeuten stärkere Ausprägung der jeweiligen
Dimension), im Vergleich mit der Literatur (MUCK et al., in press)
Persönlichkeitsdimension
Mittelwert
Standardabweichung
Mittelwert
Standardabweichung
ProZoo
ProZoo
Muck et al.
Muck et al.
Emotionale Stabilität
4,91
1,21
5,10
1,20
Extraversion
4,74
1,47
4,87
1,21
Offenheit
4,97
1,38
5,49
0,97
Verträglichkeit
4,63
1,41
5,20
0,95
Gewissenhaftigkeit
5,11
1,38
5,85
0,93
Wie in Abb. 44 ersichtlich streuten auch in Bezug auf die Persönlichkeitsdimensionen die
Ergebnisse der befragten ZoofachhändlerInnen stark. Im Durchschnitt schätzen sich die
ZoofachhändlerInnen selbst als eher emotional stabil, extrovertiert, offen, verträglich und
gewissenhaft ein (Abb. 44). Die Ergebnisse des TIPI zeigten einen Einfluss der
Persönlichkeit auf die Einstellung der ZoofachhändlerInnen zur Arbeit mit Tieren. Die
ZoofachhändlerInnen fanden das „Beobachten der Tiere wichtig“, wenn sie höhere Werte
bezüglich Offenheit (Openness, r = -0,147, p ≤ 0,05), Verträglichkeit (Agreeableness, r = 0,158, p ≤ 0,05) und Gewissenhaftigkeit (Conscientiousness, r = -0,123, p ≤ 0,1) aufwiesen.
In ähnlicher Weise fanden sie den „Kontakt mit Tieren wichtig“, wenn sie höhere Werte
bezüglich Verträglichkeit (r = -0,200, p ≤ 0,01), Offenheit (r = -0,184, p ≤ 0,05),
Gewissenhaftigkeit (r = -0,171, p ≤ 0,05) und emotionaler Stabilität (Emotional Stability, r = 0,141, p ≤ 0,1) aufwiesen.
Die Persönlichkeit hatte jedoch nur bedingten Einfluss darauf, wie angenehm den
ZoofachhändlerInnen die Arbeit mit den Tieren ist. „Kontakt mit den Tieren“ ist für
ZoofachhändlerInnen tendenziell angenehmer, wenn sie höhere Werte bezüglich Offenheit (r
= -0,138, p ≤ 0,1) und Verträglichkeit (r = -0,142, p ≤ 0,1) aufwiesen.
Keinen signifikanten Einfluss hatte die Persönlichkeit darauf, ob die ZoofachhändlerInnen die
„Bedürfnisse der Tiere wichtig“ für eine gute Tierhaltung finden oder auf das Management
der Tierhaltung.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
7
Lickert-Skala
6
5
4
3
2
1
E
V
Z
ES
O
Abb. 44: Ergebnisse der 5 Persönlichkeitsdimensionen gemessen mit TIPI (E =
Extraversion, V = Verträglichkeit, Z = Zuverlässigkeit, ES = Emotionale Stabilität, O =
Offenheit)
107 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
5. Analyse der Einflussfaktoren auf eine tiergerechte Haltung
im Zoofachgeschäft
Generell muss zu den Ergebnissen der Zusammenhänge zwischen der Tierhaltung im
Zoofachgeschäft und den Managementmaßnahmen sowie den Merkmalen der im
Zoofachhandel tätigen Personen angemerkt werden, dass die Korrelationskoeffizienten hier
zwar statistisch signifikant aber eher gering waren. Deshalb sind die hier angeführten
Einflussfaktoren sicherlich vorerst nur als erste Hinweise zu interpretieren, welche auch im
Sinne ihrer Plausibilität diskutiert werden müssen.
Auch ist hier in Betracht zu ziehen, dass die Parameter „Tierhaltung“ aus verschiedensten
Variablen der jeweiligen Haltung zusammengesetzt wurden, ohne diese zu gewichten. Da
die Studie jedoch die erste derartige auf dem Gebiet der Tierhaltung im Zoofachhandel ist,
sind die Methoden hier noch eingeschränkt. Dennoch ergaben sich zwischen den
Parametern der Qualität der Tierhaltung und dem Management der Zoofachgeschäfte und
den dort tätigen Personen gewisse Zusammenhänge, die im Folgenden als Einflussfaktoren
diskutiert werden.
5.1.
Einflussfaktoren auf die Haltung von Kleinsäugern im
Zoofachgeschäft
ZoofachhändlerInnen mit besserer Tierhaltung im Bereich Kleinsäuger fanden die
„Bedürfnisse der Tiere wichtig“ für die Qualität der Tierhaltung in ihrem Zoofachgeschäft (r =
-0,240, p ≤ 0,01).
Je besser die befragten ZoofachhändlerInnen bei den Wissensfragen zu Kleinsäugern
abschnitten, desto besser war die Kleinsäugerhaltung im jeweiligen Geschäft (r = 0,208, p ≤
0,05). Dieser Effekt dürfte v.a. auf dem größeren Wissen in Haltungsfragen bezüglich
Kleinsäugern beruhen (r = 0,168, p ≤ 0,05), und weniger auf dem Wissen über das
Tierschutzgesetz und seine Verordnungen (kein signifikanter Zusammenhang).
Interessanterweise war die Kleinsäugerhaltung in jenen Geschäften besser, in welchen die
befragten Personen derzeit privat keine Tiere hielten (Z = -2,13, p ≤ 0,05). Außerdem war die
Haltung der Kleinsäuger im Zoofachgeschäft tendentiell besser, wenn die befragten
ZoofachhändlerInnen privat keine Tiere züchten (Z = -1,90, p ≤ 0,1).
Je mehr Personen regelmäßig für die Betreuung zur Verfügung stehen, desto höher war die
Qualität der Kleinsäugerhaltung im jeweiligen Zoofachgeschäft (r = 0,226, p ≤ 0,01). Je
größer die Gesamtverkaufsfläche der Zoofachgeschäfte war, desto tendentiell besser war
die Kleinsäugerhaltung im Geschäft (r = 0,160, p ≤ 0,1).
Die Kleinsäugerhaltung in den Zoofachgeschäften war auch dann besser, wenn sich bei den
befragten ZoofachhändlerInnen die Realität des Beruf ZoofachhändlerIn mit der Vorstellung,
welche sie davor davon hatten, deckte (Z = -2,03, p ≤ 0,05). Dies dürfte v.a. darauf beruhen,
dass sich andere Personen ein falsches Bild vom Beruf der ZoofachhändlerInnen haben und
dann eventuell vom intensiven Betreuungsaufwand der Tiere überrascht sind. Dazu passend
ist die Kleinsäugerhaltung im Geschäft schlechter, wenn die Arbeitsbelastung der befragten
ZoofachhändlerInnen als hoch eingeschätzt wird (r = -0,175, p ≤ 0,05).
108 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Zoofachhändler, welche von gesundheitlichen Problemen im Kleinsäugerbereich berichteten,
wiesen eine tendentiell bessere Haltung bei Kleinsäugern auf (Z = -1,72, p ≤ 0,1). Diese
Tendenz dürfte wohl am ehesten dadurch zustande kommen, dass diese
ZoofachhändlerInnen eher einen Blick / ein Bewusstsein für die Erkrankungen (z.B. bei
Hamstern die Nassschwanzkrankheit) haben und diese dadurch eher erkennen bzw. als
wirkliches Problem registrieren.
Zoofachgeschäfte, welche regelmäßig von einem Betreuungstierarzt besucht werden,
wiesen eine tendentiell bessere Kleinsäugerhaltung auf (Z = -1,73, p ≤ 0,1).
Außerdem war die Kleinsäugerhaltung in jenen Geschäften tendentiell besser, wo auch
Infoblätter bezüglich der verkauften Tiere für die Kunden auflagen (Z = -1,86, p ≤ 0,1).
Geschäfte, in welchen es nicht zur gängigen Praxis gehört, ungewollte Tiere
zurückzunehmen, wiesen eine bessere Kleinsäugerhaltung im Geschäft auf (Z = -2,19, p ≤
0,05).
Je besser die ZoofachhändlerInnen angaben das Tierschutzgesetz zu kennen, desto besser
war die Kleinsäugerhaltung im jeweiligen Geschäft (r = -0,197, p ≤ 0,05).
5.2.
Einflussfaktoren auf die Haltung von Vögeln im Zoofachgeschäft
ZoofachhändlerInnen mit tendentiell besserer Tierhaltung im Bereich Vögel finden die
„Bedürfnisse der Tiere wichtig“ für die Qualität der Tierhaltung in ihrem Zoofachgeschäft (r =
-0,163, p ≤ 0,1). Je wichtiger die befragten ZoofachhändlerInnen den „Kontakt mit den
Tieren“ einschätzten, desto tendentiell besser war die Vogelhaltung im jeweiligen Geschäft (r
= -0,165, p ≤ 0,1).
Je mehr Personen regelmäßig für die Betreuung zur Verfügung stehen, desto tendentiell
höher ist die Qualität der Vogelhaltung im jeweiligen Zoofachgeschäft (r = 0,157, p ≤ 0,1). Je
größer die Gesamtverkaufsfläche der Zoofachgeschäfte war, desto besser war die
Vogelhaltung im Geschäft (r = 0,232, p ≤ 0,05).
ZoofachhändlerInnen, welche angaben ihren Tieren regelmäßig Vitamine zuzufüttern,
wiesen einen höheren Prozentsatz an positiven Haltungsparametern in ihrer Vogelhaltung
auf (Z = -2,03, p ≤ 0,05).
Außerdem war die Haltung der Vögel im Zoofachgeschäft besser, wenn die befragten
ZoofachhändlerInnen privat keine Tiere züchten (Z = -1,98, p ≤ 0,05).
Geschäfte, in welchen es nicht zur gängigen Praxis gehört, ungewollte Tiere
zurückzunehmen, wiesen eine bessere Vogelhaltung im Geschäft auf (Z = -2,37, p ≤ 0,05).
Geschäfte, welche schon eine Bewilligung nach § 23 TSchG haben, wiesen einen höheren
Prozentsatz an erfüllten Punkten im Bereich der Vogelhaltung auf (Z = -2,16, p ≤ 0,05).
5.3.
Einflussfaktoren auf die Haltung von Reptilien im
Zoofachgeschäft
Je wichtiger die ZoofachhändlerInnen den „Kontakt mit Tieren“ einschätzen, desto besser
war die vorgefundene Tierhaltung im Geschäft (r = -0,243, p ≤ 0,01). In dieselbe Richtung
109 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
deutet die Aussage, dass „Kontakt mit Tieren“ oft gesucht wird, denn auch dann fand sich
bessere Terraristik im Geschäft (r = -0,186, p ≤ 0,05). Dazu passend berichteten
ZoofachhändlerInnen mit besserer Reptilienhaltung, dass ihnen der „Kontakt mit Tieren
angenehmer“ ist (r = 0,181, p ≤ 0,05).
ZoofachhändlerInnen mit tendentiell besserer Tierhaltung im Bereich Terraristik finden die
„Bedürfnisse der Tiere wichtig“ für die Qualität der Tierhaltung in ihrem Zoofachgeschäft (r =
0,171, p ≤ 0,1). Je höher die ZoofachhändlerInnen die kognitiven Fähigkeiten der Tiere
einschätzen, desto tendentiell besser war die Haltung der Reptilien im Geschäft (r = 0,144, p
= 0,1).
Interessanterweise hatten ZoofachhändlerInnen, welche viele Tiere selbst züchteten, eine
schlechtere Tierhaltung in ihrem Geschäft (r = -0,241, p ≤ 0,01) und Zoofachgeschäfte, in
welchen ein höherer Prozentsatz der Tiere von Großhändlern stammte, wiesen eine bessere
Terraristik auf (r = 0,210, p ≤ 0,05).
Je mehr Personen regelmäßig für die Betreuung zur Verfügung stehen, desto besser waren
die erhobenen Parameter der Tierhaltung im Bereich Terraristik (r = 0,270, p ≤ 0,01). Je
größer die Gesamtverkaufsfläche der Zoofachgeschäfte war, desto besser war die Terraristik
im Geschäft (r = 0,288, p ≤ 0,01).
Wird die Terraristik von Frauen betreut, dann wurden bessere Parameter bezüglich der
Reptilienhaltung im Geschäft gefunden (Z = -2,20, p ≤ 0,05).
Sind die befragten ZoofachhändlerInnen nicht mit Reptilien aufgewachsen, dann war die
Tierhaltung im Bereich Terraristik im Zoofachgeschäft besser (Z = -2,48, p ≤ 0,05). Dies
könnte eventuell darauf zurückgeführt werden, dass eine entsprechend Ausbildung oder die
Informationen aus der Literatur als Basis für die Terraristik herangezogen wurden und nicht
die „Erfahrung“ von früher. Unterstützt wird diese Vermutung durch die Tatsache, dass
Personen mit Tierpflegerausbildung eine bessere Terraristik in ihrem Geschäft haben (Z = 2,48, p ≤ 0,05).
Geschäfte, in welchen es nicht zur gängigen Praxis gehört, ungewollte Tiere
zurückzunehmen, wiesen eine höhere Qualität der Terraristikparameter auf (Z = -1,95, p ≤
0,05).
Es fiel außerdem auf, dass Geschäfte welche schon eine Bewilligung nach § 23 TSchG
haben, eine bessere Terraristik aufwiesen (Z = -2,03, p ≤ 0,05).
Auch der Geschäftstyp hatte Einfluss auf die Qualität der Terraristik im Geschäft (Chi2 =
21,88, p ≤ 0,01): Die Reptilienhaltung in Filialen von einem internationalen Großkonzern
schnitten am besten ab, vor den Filialen von Zoofachhandelsketten und beide waren
schnitten besser ab als die Einzelgeschäfte.
5.4.
Einflussfaktoren auf die Haltung von Süßwasser-Fischen im
Zoofachgeschäft
Wenn die ZoofachhändlerInnen berichteten, dass sie die „Tiere oft beobachten“, dann
wurden bessere Parameter bezüglich der Aquaristik im Geschäft gefunden (r = -0,173, p ≤
0,05). In dieselbe Richtung deutet das Ergebnis, dass je mehr Zeitaufwand pro Tag in den
Tierbereich investiert wird, desto besser war die Fischhaltung im jeweiligen Geschäft (r =
110 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
0,220, p ≤ 0,01). Je wichtiger die befragten ZoofachhändlerInnen den „Kontakt mit den
Tieren“ einschätzten, desto tendentiell besser war die Aquaristik im jeweiligen Geschäft (r = 0,136, p ≤ 0,1).
Zoofachgeschäfte, welche regelmäßig von einem Betreuungstierarzt besucht werden,
wiesen eine bessere Aquaristik auf (Z = -2,46, p ≤ 0,05).
Je mehr Personen regelmäßig für die Betreuung zur Verfügung stehen, desto tendentiell
höher ist die Qualität der Aquaristik im jeweiligen Zoofachgeschäft (r = 0,157, p ≤ 0,1). Und je
älter die befragten Betreuungsperson, desto tendentiell besser war die Fischhaltung im
jeweiligen Zoofachgeschäft (r = 0,128, p ≤ 0,1).
Geschäfte, in welchen es nicht zur gängigen Praxis gehört, ungewollte Tiere
zurückzunehmen, wiesen eine tendentiell höhere Qualität der Aquaristikparameter auf (Z = 1,63, p = 0,1).
Je besser die ZoofachhändlerInnen angaben das Tierschutzgesetz zu kennen, desto besser
war die Aquaristik im jeweiligen Geschäft (r = -0,165, p ≤ 0,05).
5.5.
Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Tiergruppen
Tabelle 49: Korrelationen zwischen den Parametern „Tierhaltung“ in den
verschiedenen Tiergruppen
KLEINSÄUGER
KLEINSÄUGER
VÖGEL
TERRARISTIK
AQUARISTIK
1,000
0,211(*)
0,146(t)
0,092
VÖGEL
0,211(*)
1,000
0,325(**)
0,059
TERRARISTIK
0,146(t)
0,325(**)
1,000
0,048
AQUARISTIK
0,092
0,059
0,048
1,000
* Die Korrelation ist auf dem 0,05 Niveau signifikant (zweiseitig).
** Die Korrelation ist auf dem 0,01 Niveau signifikant (zweiseitig).
t Tendenz (p ≤ 0,1)
Man sieht in der obigen Tabelle, dass gewisse Zusammenhänge zwischen der Qualität der
Tierhaltung in den einzelnen Tiergruppen bestehen. Besonders im Bereich Terraristik und
Vögel bzw. im Bereich Kleinsäuger und Vögel gibt es hier positive, wenn auch geringe
Korrelationen. Der Bereich der Aquaristik steht jedoch in diesem Zusammenhang ganz für
sich und dürfte deshalb auch teilweise anderen Anforderungen bzw. Einflussfaktoren
unterworfen sein als die übrigen Tiergruppen.
5.6.
Zusammenfassung der wichtigsten Einflussfaktoren auf die
Qualität der Tierhaltung in einem Zoofachgeschäft
Wie schon erwähnt, sind die gefundenen Korrelationen eher gering, jedoch sind in den
verschiedenen Tiergruppen bestimmte Zusammenhänge wiederholt aufgetreten. Daher
werden die Hinweise in Bezug auf die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Qualität der
Tierhaltung im Zoofachhandel hier zusammengefasst dargestellt.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Einen entscheidenden Faktor für die Qualität der Tierhaltung in einem Zoofachgeschäft
dürfte die Einstellung der betreuenden Personen zur Arbeit mit den Tieren darstellen. Wenn
die ZoofachhändlerInnen die „Bedürfnisse der Tiere wichtig“ finden, d.h. deren
Anforderungen in punkto Klima, Bewegungsraum, Sozialkontakt, Rückzugs- und
Beschäftigungsmöglichkeiten etc. anerkennen, dann findet sich in deren Geschäft eine
bessere Tierhaltung.
Wenn die ZoofachhändlerInnen den „Kontakt mit Tieren“ wichtig finden und den „Kontakt mit
Tieren“ dann auch folglich öfter herstellen (r = 0,842, p ≤ 0,001) steigt die Qualität der
Tierhaltung im Zoofachgeschäft.
Ein weiterer Entscheidungsfaktor scheint wie zu erwarten das Wissen über die gehaltenen
Tiere zu sein. Je höher das Wissen über die Anforderungen der Tiere an ihre Haltung bei
den ZoofachhändlerInnen ist, desto eher können sie den Tieren im jeweiligen
Zoofachgeschäft ihre Bedürfnisse erfüllen. Das Wissen in Gesetzesfragen ist in diesem
Zusammenhang weniger bedeutsam. Nicht nur für die Qualität der Haltung der Tiere im
Zoofachgeschäft muss das Wissen der ZoofachhändlerInnen als essentiell angesehen
werden, sondern es stellt sicher auch einen Knackpunkt in Bezug auf die Beratungsqualität
für die Kunden dar. Überdies kann der / die wissende ZoofachhändlerIn ein guter
Multiplikator für Wissen in punkto Heimtierhaltung sein, weil er noch immer die
Ansprechstelle Nummer eins für die privaten Heimtierhalter scheint.
Wenig verwunderlich ist auch, dass die Qualität der Tierhaltung in den Zoofachhandlungen
umso höher sein dürfte, je mehr Betreuungspersonen es für die Tiere gibt. Es scheint eine
Tatsache zu sein, dass die Tierhaltung in einem Zoofachgeschäft mit viel Aufwand
verbunden ist und deshalb nur mit entsprechendem Arbeitseinsatz auf einen guten Standard
gebracht werden kann.
Dass ein Betreuungstierarzt, welcher die Zoofachhandlung regelmäßig (auch außerhalb von
Krankheitsfällen) besucht, einen positiven Effekt auf die Tierhaltung im Geschäft hat, könnte
natürlich auf dessen kurative Tätigkeit zurückzuführen sein, aber mehr noch könnte eine
gewisse Beratungstätigkeit und externe Kontrolle hier das Erfolgsrezept darstellen.
Dass Geschäfte, welche ungewollte Tiere der Kunden nicht zurücknehmen, in den
Parametern der Tierhaltung besser abschneiden, könnte zwei Gründe haben. Einerseits
stellen Tiere, die einmal aus dem Geschäft draußen waren, ein Gesundheitsrisiko für die
Tiere in der Zoofachhandlung dar, und somit könnte dieser Parameter im Sinne eines guten
Managements der Tiere gewertet werden. Andererseits könnte dieser Parameter aber auch
darstellen, dass Zoofachhandlungen, welche ungewollte Tiere nicht zurücknehmen seltener
in die „Verlegenheit“ kommen, dies tun zu müssen, weil sie von Haus aus eine bessere
Beratung der Kunden durchführen (dieser Eindruck wurde in den persönlichen Interviews
gestärkt).
Außerdem stellte sich die Tatsache, ob privat Tiere gezüchtet werden, als weiterer möglicher
Einflussfaktor dar. Dies könnte einerseits damit zu tun haben, dass ZoofachhändlerInnen, die
zusätzlich noch eine Zucht betrieben, mit dem Arbeits- und Pflegeaufwand teilweise
überfordert sind. Andererseits könnte dies auch daher rühren, dass oftmals die private
Tierzucht ein Hobby war, welches im Zoofachhandel als Beruf umgesetzt werden soll, womit
manche ZoofachhändlerInnen aber nicht hinreichend zu Recht kommen dürften.
Im Bereich der Aquaristik liegen einige Einflussfaktoren wie die Anzahl der betreuenden
Personen, der Betreuungstierarzt usw. ähnlich vor. Jedoch scheint hier ganz grundsätzlich
auch einfach die Zeit pro Tag, die für den Tierbereich aufgewendet wird, ein Knackpunkt zu
sein. Die Aquaristik ist aber nicht nur ein zeitlich aufwendig zu betreuender Tierbereich,
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
sondern es ist noch ein großes Maß an Fachwissen von Nöten, um eine Aquaristik hoher
Qualität betreiben zu können. Dies spiegelt sich z.B. darin wieder, dass ältere
ZoofachhändlerInnen (mehr Erfahrung?) eher eine bessere Fischhaltung vorwiesen. Eine
große Rolle spielt außerdem das reine Beobachten der Tiere in der Aquaristik, wodurch
Erkrankungen und andere Probleme in den Becken frühzeitig erkannt werden können.
Es scheint auch noch wichtig zu erwähnen, dass Persönlichkeit (= TIPI) und die persönliche
Meinung der ZoofachhändlerInnen, wie z.B. deren generelle Einstellung zu Tieren (= AAS)
oder ihre Meinung über die kognitiven Fähigkeiten von Tieren (= BIM) keinen signifikanten
Einfluss auf die Qualität der Tierhaltung in den Zoofachgeschäften hatten.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
6. Empfehlungen für die Optimierung der Qualität der
Tierhaltung im Zoofachhandel
6.1.
Empfehlungen für das Management der Tierhaltung im
Zoofachhandel
Basierend auf den Ergebnissen zu den Einflussfaktoren auf die Qualität der Tierhaltung
(Kapitel 5.6.) und den dadurch gewonnenen Hinweisen wurde folgende Liste mit
Empfehlungen für eine Verbesserung des Tierschutzes in Zoofachhandlungen erstellt:
•
•
•
•
•
•
Haltungsansprüche der Tiere als wichtigen Faktor für deren Wohlbefinden
anerkennen
Wissen über die Tierhaltung vermehren
Sich Zeit nehmen und die Tiere beobachten
Mehrere Personen für die Betreuung der Tiere einsetzen (allein ist man bei
entsprechend großer Tierhaltung mit der Pflege der Tiere eher überfordert)
Kooperation mit einem Betreuungstierarzt eingehen, welcher regelmäßig auch ohne
Bedarfsfall die Tiere und die Haltung kontrolliert
Ungewollte Tiere von den KundInnen oder anderen Personen nicht zurück/ annehmen (Infektionsrisiko) bzw. durch gute Beratung solche Fälle von Haus aus
minimieren
6.2.
Empfehlungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel
Aufgrund der vorrangigsten Schwachstellen werden hier die für die einzelnen Tiergruppen
kritischen Punkte zusammengefasst dargestellt. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit bezüglich der relevanten Haltungsempfehlungen, sondern enthält nur die für
die jeweilige Tiergruppe wichtigsten, weil in der vorliegenden Studie am wenigsten im
Zoofachhandel erfüllten Punkte. Es gab jedoch auch in anderen Haltungsbereichen immer
wieder Mängel, weshalb die teilnehmenden ZoofachhändlerInnen ein spezifisches Feedback
für ihr eigenes Geschäft erhalten, um gezielt an der Optimierung arbeiten zu können.
6.2.1. Empfehlungen für die Haltung von Kleinsäugern im Zoofachhandel
Problematisch in der Haltung von Kleinsäugern waren v.a. Bereiche der Ausstattung und
Vergesellschaftung, welche den Tieren ein artgerechtes Verhalten ermöglichen sollen.
Deshalb werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen:
• Ausreichend Rückzugsmöglichkeiten anbieten
• Die Unterkünfte vor Hineingreifen durch KundInnen sichern
• Beleuchtung dem Aktivitätsrhythmus der Tiere anpassen
• Tieren mit permanent wachsenden Zähnen geeignetes Nagematerial anbieten
• Passende Klettermöglichkeiten anbieten
• Sofern für die Tierart erforderlich geeignetes Sandbad anbieten
• Nur tierschutzgerechte Laufräder anbieten
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•
•
•
•
•
Für grabende Tiere entsprechendes Einstreumaterial mit
Einstreutiefe anbieten
Sozial lebende Tierarten in Paaren oder Gruppen halten
Solitär lebende Arten ab entsprechendem Alter einzeln halten
Kaninchen und Meerschweinchen nicht gemeinsam halten
Mindestanforderungen bei Abmessungen der Unterkünfte einhalten
entsprechender
6.2.2. Empfehlungen für die Haltung von Vögeln im Zoofachhandel
Die Problembereiche der Vogelhaltung lagen v.a. in gesundheitlichen Aspekten, weshalb
folgende Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen werden:
• Täglich frisches Wasser und Futter anbieten
• Mehrere Futter- und Wasserbehälter pro Unterkunft
• Grit in einer Schale anbieten
• Einstreu sauber halten, öfter reinigen
• Sitzstangen primär aus Naturästen , eventuell aus Holz, anbieten
• Den Durchmesser der Sitzstangen der Größe der gehaltenen Vögel anpassen
• Keine Spiegel oder Plastikvögel in den Unterkünften
• Möglichst Nist- oder Schlafmöglichkeiten anbieten
• Bademöglichkeit anbieten
• Geeignete Beleuchtungskörper wählen (Stroboskopeffekt vermeiden)
• Mindestanforderungen bei Abmessungen der Unterkünfte einhalten
6.2.3. Empfehlungen für die Haltung von Reptilien im Zoofachhandel
Hauptsächliches Problemfeld in der Terraristik ist das passende Mikroklima in den
Unterkünften, weshalb folgendes Vorgehen zur Verbesserung vorgeschlagen wird:
• Mindestabmessungen der Terrarien einhalten
• Die Unterkünfte möglichst bepflanzen
• Versteckmöglichkeiten anbieten
• Auf geeignete Belüftung achten
• Messgeräte für Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit vorsehen
6.2.4. Empfehlungen für die Haltung von Fischen im Zoofachhandel
Primäres Problem im Bereich Aquaristik stellt mit Sicherheit die Fisch-Gesundheit dar,
weshalb folgende Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen werden:
• Teilwasserwechsel (ca. 30 %) in den Becken mindestens einmal wöchentlich
• Ausstattung der Becken optimieren: Rückzugsmöglichkeiten, Bepflanzung
• Zur Qualitätssicherung Kontrolle der Temperatur täglich, Kontrolle der übrigen
Wasserparameter 14-tägig
• Mindestabmessungen der Becken einhalten
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7. Darstellung der Beratungstätigkeit im Rahmen von ProZoo
7.1.
Persönliches Feedback an die teilnehmenden Zoofachgeschäfte
7.1.1. Persönliches Feedback an die teilnehmenden Zoofachgeschäfte in
Wien und Niederösterreich (Modul 2)
Im Herbst 2007 wurde allen ZoofachhändlerInnen, welche in Modul 2 teilgenommen hatten,
ein ausführliches Feedback zu allgemeinen tierschutzrechtlich gesetzlich geregelten
Bereichen und speziell zur Tierhaltung in ihrem Geschäft im Hinblick auf § 31 des TSchG,
die TH-GewV und die 2. THV gegeben.
Die Rückmeldung über das persönliche Abschneiden erfolgte an alle TeilnehmerInnen in
schriftlicher Form (per Post) und bestand aus einem allgemeinen Feedback (Anhang A.6)
und je nach Tierrepertoire einem speziellen Feedback für jede Tiergruppe (Kleinsäuger –
Anhang A.7, Vögel – Anhang A.8, Terraristik – Anhang A.9, Aquaristik – Anhang A.10). Die
jeweiligen Tabellen für die einzelnen Tiergruppen enthielten neben den untersuchten
Parametern,
den
zutreffenden
gesetzlichen
Bestimmungen
(genaue
Paragraphen / Gesetzesstellen und Wortlaut) und dem persönlichen Ergebnis des einzelnen
Zoofachgeschäfts auch das Durchschnittsergebnis aller untersuchten Geschäfte (inkl.
Bandbreite [= Minimum und Maximum] der Ergebnisse zum jeweiligen Parameter). Es wurde
den TeilnehmerInnen also ein direkter Vergleich mit ihren KollegInnen in Wien und
Niederösterreich ermöglicht, und sie konnten demnach gut nachvollziehen, wo sie im
Vergleich mit anderen in den einzelnen Punkten ihrer Tierhaltung stehen und welche
Teilbereiche der Tierhaltung die Knackpunkte in ihrem eigenen Geschäft sind.
Im Anschluss an das Feedback eingehende An- und Rückfragen wurden von den
Mitarbeiterinnen des Teams ProZoo unverzüglich telefonisch oder per Email bearbeitet.
7.1.2. Persönliches Feedback an alle teilnehmenden Zoofachgeschäfte
im gesamten Bundesgebiet (Abschlussfeedback)
Im Anschluss an den vorliegenden Endbericht werden alle TeilnehmerInnen aus dem
gesamten Bundesgebiet ein noch ausführlicheres Feedback der Ergebnisse des
Forschungsprojekts ProZoo erhalten. Dieses wird einerseits wieder die Darstellung der
erweiterten Ergebnisse bezüglich Tierhaltung und Management in den untersuchten
Zoofachhandlungen und das dazugehörende eigene Abschneiden im jeweiligen Parameter
enthalten. Andererseits wird es aber auch die Analyse der Zusammenhänge und Einflüsse
verschiedener Parameter auf die Tierhaltung im Zoofachgeschäft darstellen. Somit werden
den ZoofachhändlerInnen Informationen über mögliche Schwachstellen aufgezeigt.
Abschließend wird das Feedback eine Liste von vorrangigen Verbesserungsvorschlägen
enthalten, welche den teilnehmenden ZoofachhändlerInnen zur Optimierung ihrer
Tierhaltung an die Hand gegeben werden sollen (Entwurf für das Abschlussfeedback anhand
der Kleinsäuger in Anhang A.11).
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7.2.
andere Beratungstätigkeiten im Rahmen des Projekts ProZoo
Da sich im Rahmen des Forschungsprojekts ProZoo einige verbreitete Probleme für die
Tierhaltung im Zoofachhandel herauskristallisierten, wurden in Zusammenarbeit mit
ExpertInnen Merkblätter erstellt, welche in den Zoofachgeschäften in Form der Info-Mappe
ProZoo ausgeteilt wurden.
Tabelle 50: Merkblätter der Info-Mappe ProZoo
Thema
Nassschwanzkrankheit
Weißpünktchenkrankheit
Koi-Herpervirus-Infektion
Krebspest
Autoren
C. Schmied, F. Künzel
E. Licek, O. Hochwartner
E. Licek, T. Weismann, O. Hochwartner
G. Hochwimmer, E. Licek
Anhang A.12
Anhang A.13
Anhang A.14
Anhang A.15
Darüber hinaus wurden die ZoofachhändlerInnen selbstverständlich bei Bedarf direkt via
Telefon, Email oder persönliche Treffen beraten. Z.B. trat eine Zoofachhandelskette an
das Projekt-Team heran, um sich in Fragen von tierschutzgerechtem Zubehör beraten zu
lassen. Eine weitere Zoofachhandelskette diskutierte vor der Neueröffnung einer Filiale die
Pläne für die Tierhaltungsanlagen mit den Projektbearbeiterinnen.
Auch Amtstierärzte suchten den Kontakt zu den Projektbearbeiterinnen, um heikle Fragen
der Kontrolle von Zoofachhandlungen zu diskutieren. Diese Kontaktaufnahme von Seiten der
Amtstierärzte war ein Mitgrund für die Erarbeitung eines Fragebogens für im Zoofachhandel
tätige Kontrollorgane (siehe Kapitel 8), um deren Sichtweise und Bedürfnisse in den Bericht
und speziell in die Entwicklung der Checkliste für Kontrollorgane einfließen zu lassen.
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8. Ergebnisse der Österreichweit durchgeführten Befragung
von Kontrollorganen des Zoofachhandels
Die für Kontrollen des österreichischen Zoofachhandels zuständigen Kontrollorgane /
AmtstierärztInnen wurden mittels eines ausgesandten Fragebogens (Anhang A.16) bezüglich
ihrer Erfahrungen im Rahmen der Kontrolltätigkeit und möglicher kritischer Punkte für den
Vollzug befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung sind bei der Erstellung der Checklisten für
Kontrollorgane eingeflossen.
Die nachfolgende Auswertung bezieht sich auf 33 Rückmeldungen (Verteilung nach
Bundesländern: St (10), T (5), OÖ (5), S (4), NÖ (5), B (1), V (1), K (2), W (0)). Die Auskunft
gebenden Kontrollorgane führen seit durchschnittlich 5 Jahren (Min: 1,5; Max: 30) ihre
Tätigkeit aus und kontrollieren jährlich im Schnitt 3 Zoofachhandlungen (Min:1; Max: 10).
Die Fragen gliederten sich in die Bereiche 1) Auslegung / Überprüfbarkeit von
Gesetzesstellen, 2) Abfrage von Präferenzen / Art der Überprüfung sowie 3) Bedarf nach
Hilfestellung.
8.1.
Auslegung / Überprüfbarkeit von Gesetzesstellen
63,6 % der Kontrollorgane bejahten, dass § 4 (6) der TH-GewV (Die Beleuchtung in den
Tierunterkünften hat dem artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere zu entsprechen.)
überprüfbar sei, in dem 94,7 % von ihnen die zuständige Person im Zoofachhandel befragen,
die Restlichen diverse Überprüfungen durchführen (z.B. Kontrolle von Zeitschaltuhren,
Aufzeichnungen). Jedoch ist für 36,4 % der Kontrollorgane dieser Punkt nicht überprüfbar.
Einen wesentlichen Punkt stellt § 4 (6) der TH-GewV dar, gemäß welchem in Räumen mit
Vogelhaltung keine Beleuchtungskörper verwendet werden dürfen, die bei den Vögeln einen
Stroboskopeffekt bewirken, da Vögel im Gegensatz zum Menschen höhere
Flickerfrequenzen wahrnehmen, jedoch konventionelle Leuchtstoffröhren auf den
Wahrnehmungsbereich des Menschen ausgerichtet sind (weiterführende Literatur:
STEIGERWALD, 2006). 62,5 % der Kontrollorgane gaben an, diesen Punkt überprüfen zu
können; davon ein Viertel ausschließlich mittels Befragung der vor Ort tätigen Person, ein
Viertel durch Begutachtung der Leuchtkörper, ev. Überprüfung von technischen
Beschreibungen und die Hälfte gab an, sowohl das Tool der Befragung als auch die
Gegebenheiten tatsächlich zu überprüfen. 37,5 % verneinten die Möglichkeit einer
Überprüfung, mit der Begründung, dass weder geeignete Messgeräte noch die erforderlichen
Fachkenntnisse vorhanden seien und man sich auf Aussagen der befragten Personen nicht
100%ig verlassen könne. 3 % (entspricht einer Person) waren mit diesem Thema in ihrer
Kontrolltätigkeit noch nicht konfrontiert worden.
Zu wissen, ob es sich z.B. bei Vögeln oder Reptilien um Wildfänge handelt, ist insofern
relevant, da im Zoofachhandel gemäß § 5 (6) der TH-GewV ausschließlich Nicht-Wildfänge
von Säugetier, Vogel und Reptil unter Bedingungen einer kurzfristigen Haltung gehalten
werden dürfen. Gut 56,3 % der Kontrollorgane bejahten die Überprüfbarkeit durch Befragung
der zuständigen Person und / oder das Vorfinden einer entsprechenden Kennzeichnung der
Tiere, wohingegen 43,8 % diesen Punkt für nicht überprüfbar hielt.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
In den Augen der meisten Kontrollorgane (81,8 %) ist § 6 (1) der TH-GewV (Tiere sind vor
stärkeren Artgenossen und Beutegreifern zu schützen) dann erfüllt, wenn der Zoofachhandel
konkurrierende Artgenossen räumlich trennt, ausreichende Rückzugsmöglichkeiten anbietet
und / oder Sichtschutz vorsieht. Für zwei der Befragten war dieser Punkt de facto nicht
überprüfbar bzw. forderten eine nähere Erläuterung dieses Paragrafen.
§ 6 (4) der TH-GewV behandelt den Punkt „Schaustellung von Tieren im Schaufenster“.
Jedoch findet sich keine nähere Definition des Schaufensterbereiches. Wie definiert ein
Kontrollorgan den „Schaufensterbereich“? 9,1 % verstehen darunter den Bereich, der 1 bis 5
Meter tief in das Geschäft reicht. Für 30,3 % ist es der Bereich den das Fenster abschließt.
42,4 % definieren diesen als jeglichen Bereich, der von außen direkt einsehbar ist. Eine
Person merkte an, dass hierbei Rechtsunsicherheit besteht.
Die Frage, ob den Kontrollorganen im Laufe Ihrer Kontrolltätigkeit im Zoofachhandel Tiere,
die ihrer Art nach für die Tierhaltung nicht geeignet sind (Haltungsverbot gemäß § 7 (1) der
TH-GewV), bereits untergekommen sind, beantworteten bis auf zwei Person alle mit nein.
Eine der beiden Personen gab zu bedenken, dass trotz der Zulassung zur Haltung mancher
Reptilien oder Papageien gemäß 2. THV eine tiergerechte Haltung in der Praxis oft nicht
umgesetzt werden kann und man diesen Punkt durchaus kritischer betrachten sollte.
Gemäß § 7 (3) der TH-GewV dürfen Reptilien erst zum Verkauf angeboten werden, wenn
eine Gewöhnung an die Futteraufnahme im künstlichen Lebensraum erfolgt ist und die Tiere
futterfest sind. 65,6 % der Kontrollorgane verneinten die Überprüfbarkeit, wohingegen für
34,4 % dies machbar ist, indem man sich auf Befragung der die Tiere betreuenden Person
stützt oder stichprobenartig Tiere bei der Futteraufnahme beobachtet.
§ 9 (1) Z 4 der TH-GewV fordert als nachzuweisende Fachkenntnisse (als eine Möglichkeit
unter andern) eine mindestens einjährige einschlägige, im Umgang mit lebenden Tieren
bestehende Tätigkeit. Die Kontrollorgane wurden nach ihrer Auslegung befragt. 48,2 %
verstanden darunter eine Tätigkeit in einem Zoofachhandel, welche die Betreuung und
Pflege der Tiere beinhaltete (z.B. als Lehrling, Angestellter). 34,5 % ließen generell eine
Tätigkeit, die den Umgang mit Tieren betraf, zu. Für 17,2 % bedurfte es jedenfalls eines
Nachweises in Form eines Zeugnisses, Diploms. Es wurde auch angemerkt, dass diese
Formulierung kaum zu interpretieren sei.
In Kleinsäugerunterkünften muss ein ausreichender Luftaustausch gesichert sein (Punkt 1.5.
der Anlage 2 der Th-GewV). Gefragt wurde, ob somit geschlossene Terrarien für die
Haltung von Kleinsäugern geeignet seien, und es wurden drei Antwortalternativen
angeboten. 41,9 % bejahten, dass es ausreiche, wenn die Terrarienwand oder der
Terrariendeckel Gitternetzteile aufweise. Für 41,9 % haben sowohl die Terrarienwand als
auch der Terrariendeckel Gitternetzteile aufzuweisen und 15,2 % lehnten die Haltung von
Kleinsäugern in geschlossenen Terrarien ab. Eine Person gab an, dass hierbei
Schulungsbedarf besteht.
Käfige von Papageienvögeln müssen querverdrahtet sein (2.1.2. Anlage 2 TH-GewV).
87,9 % gaben einheitlich an, dass es sich hierbei um ein Gitter bestehend aus horizontalen
und vertikalen Stäben handelt und eine alleinige vertikale Verdrahtung diesen Punkt nicht
erfüllt. Zwei Personen konnten diese Frage nicht beantworten und eine rief nach Schulung.
Entsprechend Punkt 2.4.3. der Anlage 2 der Th-GewV ist Grit als Verdauungshilfe
anzubieten, wobei die Darreichungsform nicht geregelt ist. Für 51,5 % der Kontrollorgane ist
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
es erforderlich, Grit in einem separaten Gefäß anzubieten, für 36,4 % nicht. 12,1 % waren
sich nicht schlüssig.
8.2.
Abfrage von Präferenzen / Art der Überprüfung
Gewerbetreibende haben für alle in ihrem Geschäft zum Verkauf angebotenen Tierarten
entsprechende Merkblätter für den Kunden bereitzuhalten (§ 8 der TH-GewV). Erhebungen
im Rahmen des Projektes ProZoo zeigten, dass diese von Zoofachhandlung zu
Zoofachhandlung teils sehr unterschiedlich gestaltet sind. 93,9 % der Kontrollorgane
befürworten Österreichweit einheitlich gestaltete Merkblätter.
66,7 % der Kontrollorgane stimmten zu, dass die Angabe der Mindestabmessungen in
Tierkörperlänge für die (kurzfristige) Haltung von Säugetieren und Reptilien im ZFH für ihre
Kontrolltätigkeit praktikabel ist. 21,2 % verneinten und 12,1 % konnten dazu keine Angabe
machen.
Die Alternative „Vögel mit Wasser besprühen“ des Punktes 2.6. der Anlage 2 der TH-GewV
ist für 21,2 % nicht überprüfbar. 48,5 % führen eine Überprüfung durch, indem sie sich die
Sprühutensilien vorzeigen bzw. das Besprühen demonstrieren lassen. 9,1 % verlassen sich
auf die Auskunft der zuständigen Person. Weitere 9,1 % betrachteten die Alternative
Besprühen nicht als ausreichend und forderten jedenfalls eine Bademöglichkeit für die Vögel
bzw. dass Bad und Besprühen durchgeführt werden. Eine Person gab an, darüber nicht
informiert gewesen zu sein.
Nur 29 % der Kontrollorgane überprüfen im Zoofachhandel Wasserparameter von Aquarien
(primär Temperatur; wenige auch weitere Parameter wie pH, Nitrat, Nitrit, Wasserhärte),
wobei sich gut die Hälfte die Kontrollmaßnahmen vom Zoofachhändler vorführen lässt.
67,7 % gaben an die Temperatur, 51,6 % die relative Luftfeuchtigkeit in Terrarien zu
überprüfen. 9,1 % (entspricht 3 Personen) begründeten das Nicht-Durchführen mit dem
Fehlen von geeigneten Messgeräten. Beleuchtungskörper in Unterkünften von Reptilien
werden von Kontrollorganen primär grobsinnlich visuell sowie anhand der Herstellerangaben
überprüft. 2 Personen gaben an, dass dieser nur eingeschränkt bis gar nicht überprüfbar ist
und eine Person sah darin Schulungsbedarf.
Die Überprüfbarkeit, ob es sich bei Reptilien um Wildfänge oder Nachzuchten handelt, ist für
24,2 % nicht gegeben. Gefordert wird eine verbindliche Kennzeichnung der Tiere. 63,6 %
lassen sich entsprechende Dokumente (CITES-Papiere, Kaufunterlagen) vorlegen und
führen anhand dieser Unterlagen die Überprüfung durch. 4 Personen gaben keine Auskunft.
Als nicht überprüfbar wurden von den Befragten u.a. folgende Punkte genannt: § 5 Abs. 1
Ziffer 1; § 5 Abs. 1 Ziffer 3 u. 5; jegliche Punkte, die nur mittels Befragung der zuständigen
Person eruierbar sind; §6(2) – Definition „nachteilige Beeinflussung“, wann beginnt diese;
§7(4): ein „begründeter Ausnahmefall“ ist im Nachhinein nicht kontrollierbar;
8.3.
Bedarf nach Hilfestellung
87,9 % der Kontrollorgane würden es begrüßen, wenn für den Bereich Zoofachhandel
Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung des Tierschutzes, ähnlich wie jene für
den landwirtschaftlichen Bereich, zur Verfügung stehen würden. 12,1 % lehnen diese Idee
ab.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
62,6 % der Auskunft gebenden Kontrollorgane würden die Einführung eines Labelsystems
zur Auszeichnung guter Zoofachgeschäfte, vergeben und kontrolliert von einer
unabhängigen Stelle, begrüßen. Wohingegen 18,8 % ein solches ablehnen würden. 18,6 %
waren sich unschlüssig.
Das Weiterbildungsangebot für die Kontrolltätigkeit im Zoofachhandel finden nur 12,1 % der
Befragten ausreichend. Für 81,8 % ist dieses ungenügend. 6,1 % konnten dazu keine
Aussage machen. Besonders für die Bereiche Haltungsansprüche und Tiererkennung von
exotischen Kleinsäugern, Reptilien, Vögeln, Amphibien und Wirbellosen wie auch Terrarienund Aquarientechnik wurde Bedarf an Weiterbildungsangeboten genannt.
8.4.
Fazit der Befragung
Die Ergebnisse dieser Befragung weisen auf mögliche Schwierigkeiten im Vollzug hin.
Einerseits sind manche Punkte nicht oder nur schwer überprüfbar, andererseits werden
Gesetzesstellen von den Kontrollorganen unterschiedlich verstanden und ausgelegt. Bei
einigen Punkten sind die Kontrollorgane mehr oder weniger auf die Aussage der im
Zoofachhandel tätigen Person angewiesen. Unabhängig von den tatsächlichen
Gegebenheiten wird ein Großteil der befragten Personen die Erfüllung des jeweiligen
Punktes bestätigen. Die tatsächlichen Verhältnisse sind dadurch jedoch nicht objektiv
überprüft. Obwohl der Vollzug den Ländern vorbehalten ist, sollte auf eine einheitliche
Auslegung und Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben geachtet werden. Keinesfalls außer
Acht lassen darf man den Wunsch nach mehr Weiterbildungsmaßnahmen und
Hilfestellungen (z.B. Checklisten) für im Zoofachhandel tätige Kontrollorgane. Da ein Großteil
der Kontrollorgane nur wenige Geschäfte im Jahr zu kontrollieren hat, der Aufwand, sich
fachlich auf diesem vielfältigen Gebiet weiterzubilden jedoch nicht unerheblich ist, wie auch
die praktische Erfahrung auf diesem speziellen Sektor oft ungenügend ist, wäre es
überlegenswert, spezifisch ausgebildete Kontrollorgane bezirks- / länderübergreifend
einzusetzen.
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9. Checklisten zur Evaluierung der Tierhaltung im
Zoofachhandel
Ein wichtiger Output des Projektes ProZoo soll die Erstellung von Checklisten zur
einheitlichen Evaluierung der Tierhaltung in den Zoofachgeschäften sein. Aus diesem Grund
wurde an der Entwicklung einer solchen Checkliste für die Selbstevaluierung durch die
ZoofachhändlerInnen gearbeitet. Außerdem wurde der Entwurf der Checkliste vor Abschluss
des Projekts an einigen ZoofachhändlerInnen gestestet und aufgrund des schriftlichen
Feedbacks der Probanden überarbeitet. Schließlich wurde basierend auf dieser Checkliste
auch eine solche für die amtliche Kontrolle der Tierhaltung im Zoofachhandel entworfen.
9.1.
Checkliste zur Selbstevaluierung der Mindestanforderungen für
die Haltung von Tieren im Zoofachhandel inkl. Testphase
Im Rahmen des Projekts wurde eine Checkliste zur Selbstevaluierung der
Mindestanforderungen für die Tierhaltung im Zoofachhandel auf Basis der
tierschutzrechtlichen Regelungen (TSchG, TH-GewV, 2. THV) erstellt. Sie fasst die
Regelungen zu allgemeinen Anforderungen und zu den verschiedenen Tiergruppen knapp
und übersichtlich zusammen. Die Checkliste ist so aufgebaut, dass Mängel in der
Tierhaltung herausstechen (Antwort „nein“). Die in Modul 2 entworfene Checkliste für die
Selbstevaluierung wurde in Modul 3b an freiwilligen Test-ZoofachhändlerInnen in Wien und
Niederösterreich erprobt. Diese wurden im Anschluss über die Praktikabilität der Checklisten
befragt (Feedback-Fragebogen siehe Anhang A.17). Probleme bei der Verwendung der
Checkliste in der Praxis und zusätzliche Hinweise wurden bei der Verbesserung des
Entwurfs berücksichtigt. Somit wird im vorliegenden Endbericht eine effektive und
anwenderfreundliche Checkliste zur Selbstevaluierung (siehe Anhang A.18) zur Verfügung
gestellt, welche die ZoofachhändlerInnen im. Rahmen der Qualitätssicherung ihrer
Tierhaltung einsetzen können.
Außerdem soll die regelmäßige Verwendung der Checkliste den ZoofachhändlerInnen auch
Sicherheit in Bezug auf amtliche Kontrollen vermitteln (siehe Punkt 9.2.).
9.2.
Entwurf einer Checkliste zur Evaluierung der
Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren im
Zoofachhandel durch amtliche Kontrollorgane
Die Österreich weit durchgeführte Befragung von Kontrollorganen des Zoofachhandels
(siehe Kapitel 8) ergab, dass 87,9 % der Befragten das Vorliegen einer Checkliste zur
Unterstützung ihrer Kontrolltätigkeit begrüßen würden. Bei der Erstellung dieser Checkliste
wurden die im Zuge der Entwicklung der Checkliste zur Selbstevaluierung der Tierhaltung für
den Zoofachhandel gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt. Der Entwurf dieser Checkliste
findet sich unter Anhang A.19.
Diese Checkliste dient zur Unterstützung der in der Kontrolle des Zoofachhandels mit
Lebendtierhaltung tätigen Kontrollorgane. Darüber hinaus kann die Verwendung einer
standardisierten Checkliste im gesamten Bundesgebiet zu einer Vereinheitlichung der
amtlichen Kontrollen des Zoofachhandels führen, ohne dass dadurch die Expertise des
einzelnen Kontrollorgans in den Hintergrund gedrängt wird. Laut Aussagen von
122 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
ZoofachhändlerInnen, welche in mehreren Bezirken / Bundesländern Filialen haben, waren
die Anforderungen der Kontrollorgane bzw. die Auslegung mancher Gesetzesstellen durch
Amtstierärzte bisher meist sehr unterschiedlich. Diese Tatsache ist auch durch das
Umfrageergebnis (Kapitel 8) bestätigt worden. Um dies zu vermeiden, bedarf es der
Entwicklung eines Handbuches, in Anlehnung an die bereits Existierenden für den
landwirtschaftlichen Bereich, welches eine einheitliche Auslegung zumindest der
problematischen Gesetzesstellen vorgibt.
Nur so kann künftig eine „Ungleichbehandlung“ hintangestellt werden. Auch den
Kontrollorganen würde somit mehr Rechtssicherheit gegeben werden.
Empfehlung ProZoo: bei der Festlegung einer einheitlichen Auslegung von Gesetzesstellen
im Zuge der Entwicklung des vorgeschlagenen Handbuches bedarf es der Einbindung
entsprechender Rechtsexperten sowie der betroffenen Kontrollorgane (z.B. Bildung einer
Arbeitsgruppe). Nur wenn alle Sichtweisen zusammengetragen werden, kann eine
befriedigende Lösung gefunden werden.
123 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
10.
Umzusetzende Punkte sowie zukünftige
Forschungsfragen im Bereich Zoofachhandel
Basierend auf den Ergebnissen des vorliegenden Forschungsprojektes wird die Umsetzung
folgender Punkte empfohlen:
1) Überarbeitung der TH-GewV sowie der 2. THV. Hierbei sind fehlende Angaben zu
ergänzen, z.B. fehlt in Anlage 1 der 2. THV die Mindestgehegehöhe von Mäuseartigen
(Punkt 7.5.4.) oder von Tanreks (Punkt 7.3.2.); Mindestanforderungen an die Versorgung
mit Futter und Wasser sind bei allen in der TH-GewV gelisteten Tierarten anzuführen
(aktuell für Kleinsäuger und Vögel angeführt, jedoch nicht bei Hund und Katze); da in
Anlage 1 der TH-GewV bei den Reptilien in bodenlebende und kletternde
Schlangen / Echsen unterschieden wird, bedarf es einer expliziten Kategorisierung dieser
Tiere in der 2. THV; Angaben zu Mindestabsetz- und Mindestabgabealter (bis dato nur
bei Hund und Katze angegeben); in Anlage 5 der 2. THV ist z.B. bei den Saugschmerlen
keine Mindestaquariengröße angegeben. Missverständliche Angaben müssen geklärt
bzw. präzisiert werden (z.B. Meerschweinchen und Kaninchen nur gemeinsam mit
Artgenossen in einer Gruppe; Material der Sitzstangen für Vögel für die Haltung im
Rahmen der gewerblichen Tätigkeit nicht geregelt). Darüber hinaus bedürfen die
einzelnen Punkte einer kritischen Durchsicht hinsichtlich der tatsächlich praktischen
Überprüfbarkeit im Zuge einer amtlichen Kontrolle (z.B. tägliche Betreuung, Besprühen
von Vögeln als Alternative zur Bademöglichkeit, Tag-Nacht-Rhythmus gewährleistet,
Häufigkeit der Kontrolle von Wasserparametern).
2) Entwicklung eines Handbuchs Zoofachhandel. Aktuell besteht das Problem, dass
manche
Gesetzesstellen
unterschiedlich
ausgelegt
werden.
Um
eine
Ungleichbehandlung der Zoofachhandlungen bei amtlichen Kontrollen hintanzustellen
sowie den Kontrollorganen selbst mehr Rechtssicherheit zu geben, wird die Entwicklung
eines Handbuches in Anlehnung an die bereits für den landwirtschaftlichen Bereich
existierenden empfohlen.
3) Kontrollen im Zoofachhandel von speziell ausgebildeten Kontrollorganen
durchführen lassen. Ein Großteil der Kontrollorgane hat nur wenige Geschäfte im Jahr
zu kontrollieren, und zumeist macht diese Tätigkeit nur einen Bruchteil des eigentlichen
Arbeitsgebietes des Kontrollorganes aus. Der Aufwand, sich fachlich auf diesem
vielfältigen Gebiet weiterzubilden, ist jedoch nicht unerheblich, wie auch die praktische
Erfahrung auf diesem speziellen Sektor oft ungenügend ist. Somit kann es leicht zu einer
Überforderdung der Kontrollorgane kommen. Aus besagten Gründen wäre es
überlegenswert, spezifisch ausgebildete Kontrollorgane bezirks- / länderübergreifend
einzusetzen.
4) Verkaufsverbot von tierschutzwidrigem Zubehör. Es wird dringend empfohlen,
Zubehör, welches für das Tier eine Gefahr darstellt, mit einem Verkaufsverbot zu
belegen. Der Markt bietet genügend Alternativen (z.B. verletzungssichere Laufräder;
geeignetes Vogelspielzeug anstelle von Spiegel und Plastikvogel). Die Diskrepanz, dass
in der Heimtierhaltung bei z.B. Vögeln Sitzstangen aus Holz oder Ästen gefordert sind, im
Verkauf aber nach wie vor Sitzstangen angeboten werden, die diesen Anforderungen
nicht entsprechen, ist zu lösen.
5) Schaffung eines Labels / Gütesiegels zur Auszeichnung guter Zoofachgeschäfte.
Der Großteil der befragten ZoofachhändlerInnen wie auch die Mehrheit der befragten
Kontrollorgane befürwortete die Etablierung eines solchen Labels / Gütesiegels, welches
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
von einer unabhängigen Stelle zu vergeben und zu kontrollieren wäre. Dieses würde
nicht nur den ZoofachhändlerInnen einen Anreiz geben, z.B. die Tierhaltung im Geschäft
zu optimieren – zumal daraus ein Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz erhofft
werden kann – sondern auch den KonsumentInnen bei der Wahl ihres
Zoofachgeschäftes eine Entscheidungshilfe geben. Eine Möglichkeit wäre, den Anreiz
eines solchen Labels, welches die Einhaltung höherer Tierschutzstandards als die
Mindestanforderungen fordert, zu erhöhen, indem es an den Erhalt von Förderungen
gekoppelt wird, wie dies in der Landwirtschaft bereits üblich ist.
6) Wissenstransfer. Die Erkenntnisse aus diesem Forschungsprojekt haben unbedingt in
die Aus- und Weiterbildungsprogramme von ZoofachhändlerInnen und Kontrollorganen
einzufließen. Für beide Gruppen ist ein entsprechendes Weiterbildungsangebot zu
schaffen bzw. das bestehende entsprechend auszubauen. Nicht außer Acht gelassen
werden darf in diesem Zusammenhang der Konsument, welcher auch in den groß
angelegten Wissenstransfer bzgl. Heimtierhaltung einbezogen werden muss. Nur
wissende KonsumentInnen können entsprechende Standards bzgl. Tierhaltung oder
angebotenem Zubehör einfordern und schließlich in der privaten Heimtierhaltung
umsetzen.
Aus der breit angelegten Untersuchung im Rahmen dieses Forschungsprojektes haben sich
einige zukünftige Forschungsfragen im Bereich des Zoofachhandels ergeben. Beispielhaft
werden einige wenige hier dargestellt:
1) Messung der Flickerfrequenz von Beleuchtungskörpern im Bereich der
Vogelhaltung. Gemäß § 4 (6) der TH-GewV dürfen in Räumen mit Vogelhaltung keine
Beleuchtungskörper verwendet werden, die bei den Vögeln einen Stroboskopeffekt
bewirken. Dieser Punkt wird nur von wenigen im Zoofachhandel tatsächlich erfüllt. Ein
Mangel an Wissen zu dieser Thematik konnte festgestellt werden, wie auch die
Überprüfbarkeit dieses Punktes einer Verbesserung bedarf. Im Rahmen dieses Projektes
wurde ein Prototyp eines entsprechenden Messgerätes entwickelt. Basierend auf den
geleisteten Vorarbeiten ist es dringend erforderlich, sich dieser Thematik vertiefend
anzunehmen und schlussendlich ein praktikables Messgerät für die Kontrolltätigkeit
anbieten zu können.
2) Klimatische Verhältnisse in Terrarien. Eine detaillierte Untersuchung des Klimas in
den Terrarien wäre von großer Wichtigkeit, um feststellen zu können, inwieweit man den
Tieren im künstlichen Lebensraum ein artgerechtes Leben ermöglichen kann. Spezielle
Untersuchungen
der
Belüftung,
Beleuchtung,
Luftfeuchtigkeit
und
Temperatur(gradienten) in Terrarien wären hierfür wünschenswert.
3) Wissenschaftliche Bewertung von Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör in
Bezug auf Tiergerechtheit. Hierzu ist großer Forschungsbedarf gegeben. In § 18 Abs. 6
TSchG ist die Schaffung einer Fachstelle, welche sich dieser Thematik annehmen soll,
angedacht. Jedoch ist zur Umsetzung dieser die entsprechende Verordnung noch
ausständig.
4) Großhandel. Wie der Zoofachhandel selbst, bedarf auch der Großhandel einer
detaillierten Untersuchung u.a. in Hinblick auf Herkunft der Tiere und deren
Haltungsbedingungen, da Schwachstellen des Großhandels an den Zoofachhandel
weiter gegeben werden (z.B. Abgabe von zu früh abgesetzten Tieren). Eine Sicherung
der tierschutzrechtlichen Mindestanforderung sowie eine Verbesserung der
Qualitätsstandards im Großhandel führen auch zu einer qualitativen Verbesserung des
Zoofachhandels.
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5) Ausdehnung des Projektes Zoofachhandel auf EU-Ebene. Um EU-weit einheitliche
Qualitätsstandards und zumindest tierschutzrechtliche Mindestanforderungen auch im
Zoofachhandel schaffen zu können, bedarf es einer Wissensbasis zum Status Quo in
den einzelnen Ländern. Literaturrecherchen ergaben, dass wissenschaftlich fundierte
Studien auf diesem Sektor bisher international so gut wie nicht stattfanden und daher
kaum Daten zur Tierhaltung im Zoofachhandel existieren. Die im Zuge des vorliegenden
Projektes gewonnenen Erkenntnisse stellen die fundierte Basis für eine
länderübergreifende Forschung auf diesem Gebiet dar.
Man könnte die Liste mit Detailfragen sicher noch lange fortsetzen, da sich im Zuge des
Projekts zeigte, wie gering der Umfang an wissenschaftlich abgesicherten Daten auf dem
Gebiet der Heimtier- und Exotenhaltung ist. Die Heimtierhaltung in privater Obhut darf
ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden und bedarf einer wissenschaftlichen
Untersuchung, um mögliche Wissenslücken sowie Schwachstellen aufzuzeigen. Nur so
können Lösungen für Probleme in der Heimtierhaltung gefunden werden, und schlussendlich
ein breiter Wissenstransfer initiiert werden.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
11. Zusammenfassung des Forschungsprojekts ProZoo
Künftige TierhalterInnen beziehen ihre Tiere oftmals aus dem Zoofachhandel oder aus der
Heimtierabteilung eines Gartencenters oder Baumarktes. Deshalb kommt einer qualifizierten
Beratung durch die HändlerInnen in Bezug auf Haltungsansprüche und gesetzliche
Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle zu und darüber hinaus sollte die Art der
Tierhaltung im Geschäft als Vorbild für den privaten Halter dienen.
Jedoch kann auf Grund der weltweit geringen Anzahl wissenschaftlicher Studien zum Thema
Zoofachhandel keine fundierte Aussage über dessen Qualität getroffen werden. Für
Österreich fehlen derartige Daten gänzlich. Gerade im Hinblick auf das am 1.1.2005 in Kraft
getretene Bundesgesetz über den Schutz der Tiere und die dazugehörigen Verordnungen
wäre jedoch Wissen über den Status Quo im österreichischen Zoofachhandel
wünschenswert.
Im Forschungsprojekt „ProZoo – Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels im
Hinblick auf das neue Tierschutzgesetz“ wurde deshalb erstmals Österreich weit eine
wissenschaftliche Untersuchung zur Tierhaltung im Zoofachhandel in breitem Umfang
(Tierhaltung, angebotenes Zubehör, Wissensstand des Personals) durchgeführt, um
mögliche Schwachstellen im Zoofachhandel und im Vollzug aufzuzeigen sowie Hilfestellung
in der Optimierung beider Bereiche zu geben.
228 Zoofachhandlungen mit Lebendtierverkauf (82,6%) hatten ihre freiwillige Teilnahme an
genanntem Projekt kund getan, von denen im Zeitraum von Oktober 2006 bis November
2008 206 Zoofachhandlungen (74,6%) tatsächlich im Zuge vorangekündigter
Betriebsbesuche erhoben wurden. Anhand standardisierter Fragebögen und Interviews mit
der für den Tierbereich verantwortlichen Person bzw. der geschäftsführenden Person
wurden Informationen über das Zoofachgeschäft und das Management der Tierhaltung
erhoben. Weiters wurden Fragen u.a. zur Einschätzung der kognitiven Fähigkeiten von
Tieren, generellen Einstellung zu Tieren, Einstellung zur Arbeit mit den Tieren im
Zoofachhandel, zu soziodemographischen Daten und zur Persönlichkeit der befragten
Person gestellt. Darüber hinaus wurde auch das Wissen zu Tierhaltung und zu den
gesetzlichen Anforderungen an diese erhoben. Für die Erhebung der Qualität der Tierhaltung
kamen eigens für diesen Zweck entwickelte Checklisten zum Einsatz. Kontrollorgane des
Zoofachhandels wurden mittels ausgesandtem Fragebogen zu den Bereichen
Auslegung / Überprüfbarkeit und Art der Überprüfung von Gesetzesstellen sowie Bedarf
nach Hilfestellung befragt.
Die Studie lieferte umfangreiche Daten zum Status Quo der Tierhaltung in den Bereichen
Kleinsäuger (Anzahl evaluierter Geschäfte: N=155), Vögel (N=126), Terraristik (N=137) und
Aquaristik (N=180). Die Resultate zeigten die Schwachstellen des Zoofachhandels in den
verschiedenen Bereichen der Tierhaltung auf. Basierend auf den Ergebnissen wurden
Verbesserungsvorschläge für die Haltung der Tiere im Zoofachhandel erarbeitet und den
teilnehmenden Zoofachhändlern ein persönliches Feedback zur Optimierung ihres Bereiches
übersendet, welches auch das Abschneiden ihres Geschäftes im Vergleich zum
österreichischen Durchschnitt aufzeigte. Weiters konnten in Bezug auf Betreuung und
Management Einflussfaktoren auf die Qualität der Tierhaltung gefunden werden. Die
wichtigsten darauf basierenden Empfehlungen gehen einerseits in Richtung der im
Zoofachhandel tätigen Personen (Bedürfnisse der Tiere an ihre Haltungsansprüche
anerkennen, Wissen über Tierhaltung vergrößern, die Tiere beobachten) und andererseits in
Richtung geeignetes Management (mehrere Betreuungspersonen für die Tierhaltung pro
Geschäft, Kooperation mit einem Betreuungstierarzt). Die Untersuchung des Status Quo im
Zoofachhandel in Bezug auf die geltende Tierschutzrechtslage brachte hervor, dass
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
Schwierigkeiten in der Umsetzung bzw. Lücken in den Regelungen vorhanden sind. Als
Hilfestellung für die ZoofachhändlerInnen wurden Checklisten zur Selbstevaluierung erstellt,
welche eine eigenverantwortliche Überprüfung der Gesetzeskonformität und Qualität ihrer
Tierhaltung / ihres Geschäfts ermöglichen. Ebenfalls entwickelte Checklisten für
Kontrollorgane sollen diesen als Unterstützung dienen sowie zu einer Standardisierung der
Kontrolle im Zoofachhandel führen.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
12. Summary of the research project ProZoo
Prospective pet owner often purchase their animals in pet shops or in the zoo section of
garden centres or hardware stores. Therefore the quality of advice by the salesperson plays
an important role according to basic requirements of keeping animals and general legal
regulations. Moreover the housing of animals in pet shops serves as model for the private
keeping.
However, there are only few scientific studies worldwide dealing with the topic of pet shop,
which does not allow well-founded statements about its quality. For Austria no data are
available at all. Especially with focus on the new Animal Welfare Act and the corresponding
regulation, knowledge about the status quo of Austrian pet shops would be necessary.
Thus, the research project „ProZoo – evaluation of Austrian pet shops according to the new
Austrian Animal Welfare Act“ is the first broad scientific study dealing with animal keeping in
Austrian pet shops (housing, equipment for sale, knowledge of staff), identifying possible
weak points in the pet shops as well as in enforcement and offering advice for improvement.
228 pet shops with animals (82.6%) agreed to participate in this project, and 206 pet shops
(74.6%) were finally visited after announcement from October 2006 to November 2008.
General information about the pet shop and the management of animal keeping was gained
by using standardised questionnaires and interviews with the person who is responsible for
the animals and the business manager, respectively. In addition there were questions about
belief in animal mind, general attitude towards animals, opinions about working with animals
in the pet shop, about socio-demographic facts and about personality. Knowledge about
animal keeping and about legal regulations was also part of the questionnaire. The data
about housing conditions of the animals were collected using specially invented checklists. A
survey was also done with controllers of pet shops asking about their interpretation and
assessability of the legal text as well as their need for help in this field.
The study provided substantial data about the status quo of animal keeping for small
mammals (number of evaluated shops: N=155), for birds (N=126), for reptiles (N=137) and
for fish (N=180). The results indicated weak points in different animal related areas. Based
on these results advices for improvement of animal keeping in pet shops were developed
and sent to the participating persons as a personal feedback for optimisation, which showed
their own results in comparison to the average results in Austria. Moreover, factors
influencing the quality of animal keeping could be found in care and management. Based on
those findings, the most important recommendations are toward the persons working in pet
shops (accept animals´ needs according to housing, knowledge about keeping animals,
observe animals) and toward appropriate management (several caretakers for the animals in
every shop, regularly cooperating with vets). This study on the status quo in pet shops
according to legal regulations pointed out difficulties in the implementation of the law as well
as unregulated points. As a tool for persons working with animals in pet shops checklists
were invented for self-evaluating on their own authority, whether their housing and
management conditions are in compliance with the law. Similar checklists for controllers
should assist those and lead to standardisation of control in pet shops.
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DANKSAGUNG
Dieses Projekt wurde vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend finanziert
(BMGF–70420/0298-I/15/2006). Wir bedanken uns, dass mit dieser Unterstützung das
Forschungsprojekt ProZoo am Institut für Tierhaltung und Tierschutz der
Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführt werden konnte.
Unser herzlicher Dank gilt Dr. Christine Graml für ihre Unterstützung bei den
Betriebserhebungen, DDr. Regina Binder für ihr Feedback die Rechtsmaterie betreffend und
und Barbara Noack für ihre Mithilfe bei der Dateneingabe.
Weiters danken wir Prof. Britta Grillitsch und Karl Wiesbauer für das Zur-Verfügung-Stellen
von Geräten zur Messung der Wasserbeschaffenheit.
Wir bedanken uns bei allen freiwillig teilnehmenden ZoofachhändlerInnen, deren Input ein
wesentlicher Faktor für den Erfolg dieser Studie war. Ohne ihr Mitwirken wäre die
vorliegende Arbeit nicht möglich gewesen.
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FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
13. Literatur
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Kleinsäuger. Hrsg. Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.,
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Terraristik. Hrsg. Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.,
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Zitierte Rechtsgrundlagen:
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idF BGBl. I Nr. 35/2008.
2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 idF BGBl. II Nr. 384/2007.
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, BGBl. II Nr. 487/2004 idF BGBl. II Nr. 409/2008.
132 / 133
FORSCHUNGSPROJEKT PROZOO ENDBERICHT 11 / 2008
14. Anhang
A.1
Fragebogen
A.2
Interview
A.3
Betriebserhebungsbogen
A.4
Tierlisten (4a Kleinsäuger, 4b Vögel, 4c Reptilien und Amphibien, 4d und 4e Fische)
A.5
Erhebungsbogen Wasserwerte
A.6
Allgemeines Feedback Modul 2
A.7
Feedback zur Kleinsäugerhaltung Modul 2 (Beispiel)
A.8
Feedback zur Vogelhaltung Modul 2 (Beispiel)
A.9
Feedback zur Reptilienhaltung Modul 2 (Beispiel)
A.10
Feedback zur Aquaristik Modul 2 (Beispiel)
A.11
Feedback zur Kleinsäugerhaltung Abschlussfeedback (Entwurf)
A.12
Merkblatt „Nassschwanzkrankheit“
A.13
Merkblatt „Weißpünktchenkrankheit“
A.14
Merkblatt „Koi-Herpesvirus-Infektion“
A.15
Merkblatt „Krebspest“
A.16
Fragebogen Kontrollorgane
A.17
Feedback-Fragebogen zum Testlauf der Selbstevaluierungscheckliste
A.18
Checkliste Selbstevaluierung Zoofachhandel
A.19
Checkliste Kontrollorgane
133 / 133
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
Fragebogen zum Projekt „ProZoo“
Die Fragen gliedern sich in vier Teilbereiche:
A) Umgang mit Tieren im Zoofachhandel
B) Tiere in unserer Gesellschaft
C) Geschäft und Tierschutzgesetz
D) Fragen zur Person
A) Umgang mit Tieren im Zoofachhandel
Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten - wir wollen einfach die ganz persönliche
Erfahrung und Ihre Meinung kennen lernen. Denken sie nicht lange über die Antworten nach,
sondern antworten Sie spontan und schnell, wie es Ihnen zuallererst in den Sinn kommt.
Markieren Sie bitte, wie stark sie aus ihrer Sicht den untenstehenden Aussagen über die
Tiere, mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als ZoofachhändlerIn täglich zu tun
haben, zustimmen, in dem sie das entsprechende Kästchen ankreuzen:
1) Wie wichtig ist es, ein krankes Tier so schnell wie möglich von den anderen Tieren zu
trennen?
sehr
wichtig
…
wichtig eher
wichtig
…
…
teils/
teils
eher
nicht
wichtig
…
…
nicht
überhaupt
wichtig nicht
wichtig
…
…
…
…
2) Wie wichtig ist es, die Tiere während der Futteraufnahme zu beobachten?
…
…
…
…
…
3) Wie wichtig ist es, ein Tier anzusprechen, um seine Aufmerksamkeit zu gewinnen, wenn
es heraus gefangen wird?
…
…
…
…
…
…
…
4) Wie wichtig ist es, die Tiere außerhalb der Fütterungszeiten täglich zu beobachten?
…
…
…
…
…
…
…
5) Wie wichtig ist es, mit den Tieren zu reden, wenn man in ihrer Unterbringung hantiert?
…
…
…
…
…
…
…
1
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
sehr
wichtig
wichtig eher
wichtig
teils/
teils
eher
nicht
wichtig
nicht
überhaupt
wichtig nicht
wichtig
6) Wie wichtig ist es, die Tiere zu berühren, wenn man in ihrer Unterbringung hantiert?
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
7) Wie wichtig ist es, ein Tier anzusprechen, bevor man es berührt?
…
…
…
…
8) Wie wichtig ist es, dass Sie zu den Tieren in Ihrem Geschäft eine Beziehung aufbauen?
…
…
…
…
…
…
…
9) Wie oft beobachten Sie die Tiere während der Fütterung?
immer
…
-
-
-
-
-
nie
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
10) Wie oft reden Sie mit den Tieren, wenn Sie in Ihrer Unterbringung hantieren?
…
…
…
…
…
11) Wie oft beobachten Sie die Tiere außerhalb von Fütterung und Reinigung?
…
…
…
…
…
12) Wie oft berühren Sie die Tiere, wenn Sie in Ihrer Unterbringung hantieren?
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
13) Wie oft sprechen Sie die Tiere an, bevor Sie sie berühren?
…
…
…
Umgang zu den Tieren
Geben Sie bitte an, zu welchem Grad Ihnen der Umgang mit den Tieren in den
verschiedenen Situationen angenehm oder unangenehm ist.
sehr
angenehm
angenehm
eher
angenehm
teils/
teils
eher unangenehm
unansehr unangenehm
genehm
14) Arbeiten mit den Tieren im Allgemeinen
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
15) Berühren der Tiere
16) Reden mit den Tieren
17) Behandeln von kranken Tieren
…
2
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
sehr
angenehm
angenehm
eher
angenehm
teils/
teils
eher unangenehm
unansehr unangenehm
genehm
18) Fangen der Tiere
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
19) Füttern der Tiere
20) Wie wichtig sind folgende Punkte für Sie persönlich für eine gute Tierhaltung im
Zoofachgeschäft?
sehr
wichtig
wichtig
eher
teils/
wichtig
teils
eher
nicht überhaupt
nicht wichtig nicht
wichtig
wichtig
Gut einsehbare Präsentation
der Tiere
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
Viel Raum zur Bewegung
für die Tiere
Klima in der Unterbringung
entsprechend Ansprüchen der Tiere
Dass die Tiere keine Schmerzen, Leiden
oder Schäden haben
Rückzug für alle Tiere gleichzeitig
möglich
Unterbringung leicht zu reinigen
und zu desinfizieren
Bei sozial lebenden Tieren Kontakt zu
Artgenossen möglich
Beschäftigungsmöglichkeiten
für die Tiere
Gute Strukturierung der Unterkünfte
in verschiedene Funktionsbereiche
Das Tierschutzgesetz und
die Verordnungen
3
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
Generelle Fähigkeiten von Tieren
21) Die folgenden Tiere sind sich nicht bewusst, was mit ihnen geschieht.
stimme
stimme stimme
vollkommen
zu
eher zu
zu
teils
/teils
stimme eher stimme
stimme
nicht zu nicht zu überhaupt nicht
zu
Säugetiere
…
…
…
…
…
…
…
Vögel
…
…
…
…
…
…
…
Reptilien
…
…
…
…
…
…
…
Amphibien
…
…
…
…
…
…
…
Fische
…
…
…
…
…
…
…
Wirbellose
…
…
…
…
…
…
…
22) Die folgenden Tiere sind dazu fähig, unterschiedliche Gefühlen und Emotionen (z.B.
Schmerz, Angst, Zufriedenheit, Muttergefühle,...) zu empfinden.
Säugetiere
…
…
…
…
…
…
…
Vögel
…
…
…
…
…
…
…
Reptilien
…
…
…
…
…
…
…
Amphibien
…
…
…
…
…
…
…
Fische
…
…
…
…
…
…
…
Wirbellose
…
…
…
…
…
…
…
23) Die folgenden Tiere sind dazu in der Lage, bis zu einem gewissen Grad zu denken, um
Probleme zu lösen und Entscheidungen darüber zu treffen, was zu tun ist.
Säugetiere
…
…
…
…
…
…
…
Vögel
…
…
…
…
…
…
…
Reptilien
…
…
…
…
…
…
…
Amphibien
…
…
…
…
…
…
…
Fische
…
…
…
…
…
…
…
Wirbellose
…
…
…
…
…
…
…
24) Die folgenden Tiere sind mehr wie Computerprogramme, d.h. sie reagieren mechanisch
auf instinktive Triebe, ohne sich bewusst zu sein, was sie tun.
Säugetiere
…
…
…
…
…
…
…
Vögel
…
…
…
…
…
…
…
Reptilien
…
…
…
…
…
…
…
Amphibien
…
…
…
…
…
…
…
Fische
…
…
…
…
…
…
…
Wirbellose
…
…
…
…
…
…
…
4
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
B) Tiere in unserer Gesellschaft
Die folgenden Fragen zur allgemeinen Einstellung zu Tieren stammen aus einem international
etablierten Analyseverfahren. Markieren Sie bitte wieder, wie stark sie den untenstehenden
Aussagen zustimmen, in dem sie das entsprechende Kästchen spontan ankreuzen:
stimme stimme
zu
eher
zu
teils/
stimme
stimme
teils
eher nicht
zu
nicht
zu
25) Der Fang von Walen und Delphinen
sollte sofort gestoppt werden, auch
wenn das bedeutet, dass einige
Leute ihre Arbeit verlieren.
…
…
…
…
…
26) Ich rege mich manchmal auf,
wenn ich im Zoo Wildtiere
in Käfigen sehe.
…
…
…
…
…
27) Es ist falsch, wilde
Tiere nur als Sport zu jagen.
…
…
…
…
…
28) Ich denke nicht, dass etwas falsch daran
ist, Tiere für medizinische Forschung
zu verwenden. .
…
…
…
…
…
29) Es sollte strenge Strafen für Leute
geben, die an Hahnenkämpfen
teilnehmen.
.
…
…
…
…
…
30) Wildtiere, wie etwa Nerz und
Waschbär, sollten nicht mit Fallen
gefangen und ihr Fell zu
Pelzmänteln verarbeitet werden.
…
…
…
…
…
31) Es ist nicht falsch,
Wildtiere zu Nahrungszwecken zu jagen.
…
…
…
…
…
32) Ich finde Leute zu sentimental,
die gegen die Haltung von Tieren
zur Fleischgewinnung sind.
…
…
…
…
…
5
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
stimme stimme
zu
eher
zu
teils/
stimme
stimme
teils
eher nicht
zu
nicht
zu
33) Viel wissenschaftliche Forschung,
die an Tieren durchgeführt wird,
ist unnötig und grausam.
…
…
…
…
…
34) Ich finde es völlig akzeptabel,
dass Rinder und Schweine für den
menschlichen Verzehr gezüchtet
werden.
…
…
…
…
…
35) Grundsätzlich hat der Mensch
das Recht, Tiere zu nutzen,
wie er es für richtig hält.
…
…
…
…
…
36) Generell denke ich, dass
wirtschaftlicher Nutzen für
den Menschen wichtiger ist als
der Erhalt von Lebensraum
für Wildtiere.
…
…
…
…
…
37) Heutzutage wird zu viel Wirbel
um den Tierschutz gemacht,
wo es so viele Probleme für
die Menschen gibt, die gelöst
werden müssen.
…
…
…
…
…
38) Das Züchten von Tieren zur
Pelzgewinnung ist eine
legitime Nutzung von Tieren.
…
…
…
…
…
39) Für die Erkenntnis von manchen Aspekten
der Biologie müssen lebende Tiere,
z.B. Katzen, präpariert werden,
um mittels nachfolgender Tötung
und Sektion die gewünschten
Erkenntnisse zu erlangen.
…
…
…
…
…
40) Fortwährende Forschung mit Tieren
wird notwendig sein, wenn wir
jemals Krankheiten wie Krebs,
Herzerkrankungen und AIDS
besiegen wollen.
…
…
…
…
…
6
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
stimme stimme
zu
eher
zu
teils/
stimme
stimme
teils
eher nicht
zu
nicht
zu
41) Es ist falsch, Rassehunde als
Heimtiere zu züchten, wenn so
viele Hunde in Tierheimen ihr
Dasein fristen müssen.
…
…
…
…
…
42) Die Produktion von günstigem
Fleisch, Eiern und Milchprodukten
rechtfertigt die Haltung von Nutztieren
unter intensiven Bedingungen.
…
…
…
…
…
43) Die Verwendung von Tieren wie
z.B. Kaninchen für die Testung
von kosmetischen Produkten und
Haushaltsartikeln ist unnötig und
sollte gestoppt werden.
…
…
…
…
…
44) Der Einsatz von Tieren in Rodeos
und Zirkussen ist grausam.
…
…
…
…
…
C) Fragen zu Ihrem Geschäft
45) Seit wann gibt es dieses Zoofachgeschäft (an diesem Standort)?
… < 1 Jahr
… 1-2 Jahre
… 3-5 Jahre
… 5-10 Jahre
… 10-30 Jahre
… > 30 Jahre
46) Wie viele Mitarbeiter gibt es in diesem Zoofachgeschäft?
………..Vollzeit
………..Teilzeit
47) Werden in Ihrem Geschäft derzeit Lehrlinge ausgebildet?
Ja … Nein …
48) Wie viele Personen arbeiten regelmäßig mit den Tieren?
………..Personen
49) Wie groß ist die Gesamtverkaufsfläche in m2?
………..m2
50) Wie viel Prozent davon entfallen auf den Tierbereich?
………..%
51) Wie würden Sie die Struktur Ihrer Kunden aufteilen?
………..% Stammkunden
………..% Laufkundschaft
7
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
52) Wie groß ist der Prozentanteil am Gesamtumsatz?
Lebendtiere
………..%
Futter
………..%
Zubehör
………..%
53) Wie groß ist der Anteil der Kosten für die Tierhaltung an den Gesamtkosten? ………..%
54) Wie hoch ist der Zeitaufwand für den Tierbereich pro Tag?
………..Stunden
55) Wenn Kleinsäugerhaltung in Ihrem Geschäft (sonst weiter zu 56):
Wie alt sind die Unterbringungen / ist die Anlage? ………………Jahre
Sind die Tiere geschlechtlich getrennt?
Ja … Nein … zum Teil …– welche?........
Wie oft werden die Unterkünfte gereinigt?
……. mal pro ………………..
Wie oft wird frisches Trinkwasser gegeben?
……. mal pro ………………..
Wie oft wird gefüttert?
……. mal pro ………………..
Wie viele Stunden gelangt Licht in die Unterbringungen?
……. Stunden / Tag
Wie beurteilen Sie folgende Aussagen hinsichtlich des Normalverhaltens und der
Haltungsanforderungen folgender Kleinsäuger:
trifft zu
trifft
nicht zu
weiß
nicht
Manche Zähne von Nagetieren wachsen permanent.
…
…
…
Das Grundfutter von Kaninchen und Meerschweinchen sollte
hauptsächlich aus Heu bestehen.
…
…
…
Wenn einem Nagetier genügend Frischfutter zur Verfügung steht,
kann auf ein Trinkwassergefäß verzichtet werden.
…
…
…
Die Aufnahme von Blinddarmkot ist strikt zu unterbinden.
…
…
…
In den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Aspekte der Kleinsäugerhaltung geregelt:
trifft zu
trifft
nicht zu
weiß
nicht
Eine kurzfristige Haltung von Kleinsäugern dauert nicht länger als
4 Monate.
…
…
…
Die Mindesthöhe einer Unterbringung für Hamster beträgt 30 cm.
…
…
…
Futterheu ist in einer Raufe anzubieten.
…
…
…
Katzenstreu darf als Einstreu verwendet werden.
…
…
…
Kaninchen dürfen nur mit Artgenossen gemeinsam in einer Gruppe
gehalten werden.
…
…
…
8
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
56) Wenn Vogelhaltung in Ihrem Geschäft (sonst weiter zu 57):
Wie alt sind die Unterbringungen / ist die Anlage? …………Jahre
Sind die Tiere geschlechtlich getrennt?
Ja … Nein …
Ja … Nein …
Werden Vögel angeboten, die per Hand aufgezogen wurden?
Werden Vögel angeboten, deren Flugfähigkeit eingeschränkt wurde? Ja … Nein …
Wie oft werden die Unterkünfte gereinigt?
……. mal pro ………………..
Wie oft wird frisches Trinkwasser gegeben?
……. mal pro ………………..
Wie oft wird gefüttert?
……. mal pro ………………..
Wie viele Stunden gelangt Licht in die Unterbringungen?
…….Stunden / Tag
Wie beurteilen Sie folgende Aussagen hinsichtlich des Normalverhaltens und der
Haltungsanforderungen folgender Vögel:
trifft zu
trifft
nicht zu
weiß
nicht
Wellensittiche sind sehr sozial und dürfen daher nur paarweise oder
in kleineren Schwärmen gehalten werden.
…
…
…
Erdnüsse mit Schale sind wertvolle Bestandteile einer
Futtermischung für Papageien, weil sie außer dem hohen
Eiweißgehalt auch der Beschäftigung der Tiere dienen.
…
…
…
Im Muskelmagen wird die Nahrung mittels Bewegungen der
starken Wandmuskulatur zerrieben. Durch kleine Steinchen und
Sand, die der Vogel aufnimmt, wird der Mahlvorgang unterstützt.
…
…
…
Sitzstangenüberzüge aus Sandpapier helfen die Krallen zu kürzen
und sind daher für jeden Vogelkäfig zu empfehlen.
…
…
…
In den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Aspekte der Vogelhaltung geregelt:
trifft zu
trifft
nicht zu
weiß
nicht
Eine kurzfristige Haltung von Vögeln dauert nicht länger als 3
Monate.
…
…
…
Die Mindestgrundfläche einer Unterbringung für Wellensittiche
beträgt 0,2 m2.
…
…
…
Der Standort für Unterkünfte der Vögel muss hell und zugluftfrei
sein.
…
…
…
Allen Vögeln muss eine Bademöglichkeit zur Verfügung stehen.
…
…
…
Rundvolieren sind erst ab einem Durchmesser von 1,5 m zulässig.
…
…
…
9
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
57) Wenn Terraristik in Ihrem Geschäft (sonst weiter zu 58):
Wie alt sind die Unterbringungen / ist die Anlage?
……….Jahre
Welche Lichtquellen werden für Terrarien verwendet? …………………………………..
Gibt es eine Zeitschaltuhr?
Ja … Nein …
Wie viele Stunden gelangt Licht in die Unterbringungen?
……. Stunden / Tag
Gibt es ein Temperaturgefälle im Terrarium?
Ja … Nein …
Gibt es ein Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht?
Ja … Nein …
Lampe …
Wärmestein …
Welche Wärmequellen werden verwendet?
sonstige:…………………………………………..…………………………
Wie erfolgt die Luftbefeuchtung in den Terrarien?
Händisch besprühen …
automatisch …
nicht durchgeführt …
Bei Bademöglichkeit: Wie oft Wasserwechsel?……. mal pro ………………..
Sind die Tiere geschlechtlich getrennt? Ja … Nein … zum Teil … welche? ……..….
Wie oft werden die Unterkünfte gereinigt?
……. mal pro ………………..
Wie oft wird frisches Trinkwasser gegeben? ……. mal pro ………………..
Wie oft wird gefüttert?
……. mal pro ………………..
Wie beurteilen Sie folgende Aussagen hinsichtlich des Normalverhaltens und der
Haltungsanforderungen folgender Reptilien:
trifft zu
trifft
nicht zu
weiß
nicht
Reptilien sind wechselwarm, d.h. ihre Körpertemperatur ist von der
Umgebungstemperatur abhängig.
…
…
…
Das Grundfutter für Landschildkröten sollte hauptsächlich aus
Wiesenkräutern, Heu und Gemüse bestehen.
…
…
…
Um Terrarientiere vollwertig und ausgewogen zu ernähren müssen
auch die Futtertiere vollwertig und ausgewogen ernährt werden.
…
…
…
Für alle Reptilien sollte die relative Luftfeuchtigkeit im Terrarium
immer min. 80-100% betragen.
…
…
…
10
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
In den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Aspekte der Terraristik geregelt:
trifft zu
trifft
nicht zu
weiß
nicht
Die Mindestfläche pro Tier für Landschildkröten beträgt L3xL3.
…
…
…
Die Mindestwassertiefe für Wasserschildkröten beträgt 20 cm.
…
…
…
Die Mindesthöhe der Unterbringung für kletternde Schlangen
beträgt 0,6m.
…
…
…
Die Mindestfläche einer Unterbringung für Echsen beträgt 0,18 m2.
…
…
…
58) Wenn Aquaristik in Ihrem Geschäft (sonst weiter zu 59):
Wie viele Becken für Ihre Fischhaltung haben Sie?
Anzahl: ……………..
Wie alt sind die Unterbringungen / ist die Anlage? ………..Jahre
Bereiten Sie das Wasser auf?
Ja … Nein …
Wenn Ja, wie?
Osmoseanlage
…
Ionenaustauscher
…
Sonstiges: ………………………………………………………….
Bieten Sie den Fischen in Ihrer Anlage unterschiedliche Wasserverhältnisse entsprechend
ihren Herkunftsgewässern an oder verwenden Sie in allen Aquarien dasselbe Wasser
…
(„Einheitswasser“)?
„Einheitswasser”
unterschiedliche Verhältnisse
Werden die Becken am Wochenende beleuchtet?
…
Ja … Nein …
Werden die Fische in geeigneten Transportbeuteln mit Sicht- und Wärmeschutz verpackt?
Ja … Nein …
Erhalten die Kunden beim Kauf eine Auspack/Eingewöhnungsanleitung? Ja … Nein …
Haben Sie folgende Fische im Angebot?
Sterlet/Acipenser ruthenus
Ja … Nein …
Stör/Acipenser sturio
Ja … Nein …
Katzenwels/Ictalurus spp.
Ja … Nein …
Haiwels/Pangasius sutchi
Ja … Nein …
Minihai/Arius seemanni
Ja … Nein …
Haibarbe/Balantiocheilus melanopterus
Ja … Nein …
Gabelbart/Osteoglossum spp.
Ja … Nein …
Pfauenaugenbuntbarsch/Astronotus ocellatus
Ja … Nein …
11
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
Kiemensackwels/Clarias spp.
Ja … Nein …
Graskarpfen/Ctenopharyngodon idella
Ja … Nein …
Süßwasserrochen/Potamotrygon laticeps
Ja … Nein …
Falls diese Fische geführt werden, wird in der Beckenbeschriftung auf ihre Endgröße
hingewiesen?
Ja … Nein … teilweise …
Wie oft werden die Becken gereinigt?
……. mal pro ………………..
Wie oft erfolgt ein Wasserwechsel?
……. mal pro ………………..
Bei Teilwasserwechsel, wie viel % des Wassers werden gewechselt? …….%
Wie oft wird gefüttert?
……. mal pro ………………..
Wie viele Stunden gelangt Licht in die Becken?
……. Stunden / Tag
Ist die Beleuchtung mittels Zeitschaltuhr geregelt?
Ja … Nein …
… Einzelfilterung
… Blockfilterung
… Zentralfilterung
Wie werden die Aquarien beheizt? … Stabheizer
… Bodenheizung,
… Raumtemperatur
… Sonstiges: …………..
Wie oft erfolgt eine Kontrolle der Temperatur?
…….mal pro ………
Wie werden die Aquarien gefiltert?
Wie oft erfolgt eine Kontrolle der technischen Einrichtungen? …….mal pro ………
Wie oft erfolgt eine Kontrolle der Wasserparameter?
…….mal pro ………
Welche Parameter werden erhoben?
Temperatur
pH-Wert
Redoxpotential
Leitwert (µ oder mS)
Sauerstoff (O2)
Nitrat (NO3)
Nitrit (NO2)
Phosphat (PO4)
KH (°dH)
GH (°dH)
Ammonium-/Ammoniak (NH3 / NH4)
Kupfer (Cu)
Eisen (Fe)
Welche Wasserwerte-Tests verwenden Sie (bitte Angabe der Produktbezeichnung)?
..................................................................................................................................................
12
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
Wie beurteilen Sie folgende Aussagen hinsichtlich des Normalverhaltens und der
Haltungsanforderungen folgender Fische:
trifft zu
trifft
nicht zu
weiß
nicht
Bodenbewohnende Fische benötigen einen feinen und auf keinen
Fall scharfkantigen Bodengrund, um ihrem natürlichen Verhalten
(Gründeln) nachgehen zu können.
…
…
…
Wenn 20 Minuten nach der Fütterung der Fische noch Futter im
Aquarium vorhanden ist, stimmt die Futtermenge; wenn nicht, muss
noch etwas nachgegeben werden.
…
…
…
Sumatrabarben sollen nicht mit langflossigen Fischen
vergesellschaftet werden.
…
…
…
Skalare sind zeitlebens Schwarmbildner, daher müssen immer min.
10 Tiere dieser Art gemeinsam gehalten werden.
…
…
…
trifft zu
trifft
nicht zu
weiß
nicht
Der Nitratgehalt darf maximal 150 mg/l betragen.
…
…
…
Der Nitritgehalt darf maximal 0,2 mg/l betragen.
…
…
…
Der dauernde Sichtkontakt zwischen Kampffischmännchen ist zu
unterbinden.
…
…
…
Fische mit unterschiedlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit dürfen max. eine Woche vergesellschaftet werden.
…
…
…
59) Haben Sie einen fixen Betreuungstierarzt?
Ja … Nein …
Wenn ja:
Kommt der Tierarzt regelmäßig zu Kontrollen?
Ja … Nein …
Kommt der Tierarzt ausschließlich bei Bedarf?
Ja … Nein …
In den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Aspekte der Aquaristik geregelt:
60) Gibt es Vorratstiere? Futtertiere?
Ja … Nein …
Wenn ja, welche Arten?
Mäuse …
Babymäuse … Ratten …
Insekten …
Wenn Insekten: Heimchen …, Grillen …, Heuschrecken …, Mehlwürmer …, Zophobas …
andere:……………………………………………………………………………………...
61) Für wie bedeutend für Ihren Geschäftserfolg halten Sie den Lebendtierverkauf?
sehr
wichtig
wichtig
…
…
eher
teils/
wichtig
teils
…
…
eher
nicht überhaupt
nicht wichtig nicht
wichtig
wichtig
…
…
…
13
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
62) Welchen Anteil am finanziellen Tierumsatz haben die verschiedenen Tiergruppen?
Kleinsäuger: ……….%
Hauptspezies:…………………………………
Vögel:
……….%
Hauptspezies:…………………………………
Reptilien:
……….%
Hauptspezies:…………………………………
Amphibien:
……….%
Hauptspezies:…………………………………
Fische:
……….%
Hauptspezies:…………………………………
Wirbellose:
……….%
Hauptspezies:…………………………………
63) Hat die neue Gesetzeslage deutliche Veränderungen in Ihrer Tierhaltung bewirkt?
sehr
deutlich
deutlich
…
eher
teils/
eher
deutlich
teils
gering
…
…
…
…
gering
…
keine
…
64) Derzeit werden auf dem Markt auch Haltungssysteme angeboten, die nicht tiergerecht
sind. … stimme zu
… stimme nicht zu
… weiß nicht
65) Erachten Sie unter diesem Gesichtspunkt eine Prüfung der Haltungssysteme auf
Tiergerechtheit vor dem Verkauf für notwendig.
… stimme zu
… stimme nicht zu
… weiß nicht
66) Würden Sie die Einführung eines Labelsystems zur Auszeichnung guter
Zoofachgeschäfte, welches von einer unabhängigen Stelle vergeben und kontrolliert wird,
begrüßen?
… Ja
… Nein
… weiß nicht
67) Hatten Sie vor 2005 Hunde und Katzen im Verkauf? … nein
… Hunde
… Katzen
Wenn nein, weiter bei 68)
Wenn ja: Wie wichtig war dieser Sektor für Ihr Geschäft?
sehr
wichtig
wichtig
…
…
eher
teils/
wichtig
teils
…
…
eher
nicht überhaupt
nicht wichtig nicht
wichtig
wichtig
…
…
…
Wie gut konnten Sie die Änderung durch das Verkaufsverbot von Hunden und Katzen
kompensieren?
sehr
gut
gut
…
…
eher
teils/
eher
gut
teils
schlecht
…
…
…
Die Nachfrage der Kunden nach Hunden und Katzen ist weiter vorhanden.
… ja
schlecht
sehr
schlecht
…
…
… nein
14
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
Die Nachfrage war zu Beginn des neuen Tierschutzgesetzes noch vorhanden, flaute dann
aber ab.
… ja
… nein
68) Woher stammen die Tiere in Ihrem Geschäft? Großhändler:
Private Züchter:
Eigene Zucht:
Import:
………%
………%
………%
………%
69) Nach welchen Kriterien werden die Lieferanten ausgesucht? (mehrere Antworten
möglich)
Preis
…
Lieferpünktlichkeit
…
Räumliche Nähe
…
Großes Sortiment
…
Gesunde Tiere
…
Rückgabemöglichkeit
…
Anderes:………………………………………………………………………
70) Kommen Verluste beim Transport/ bei der Lieferung vor?
Wenn ja:
Ja … Nein …
Wie hoch sind diese? .....................%
Welche Tiergruppe/Spezies betreffend?............................ Welche Ursache? …………………
71) Sind Ihnen durch das neue Tierschutzgesetz zusätzliche Kosten entstanden?
… Ja … Nein
72) Wie groß schätzen Sie die finanzielle Belastung ein, zu der Sie aufgrund des neuen
Tierschutzgesetzes gezwungen waren?
sehr
groß
groß
…
…
eher
teils/
eher
gering
groß
teils
gering
…
…
…
…
eher
unzu-
sehr
gering
…
73) Wie zufrieden sind Sie mit dem Standort Ihres Zoofachgeschäfts?
sehr
zu-
zufrieden frieden
…
…
eher
teils/
zufrieden
teils
…
…
unzu- frieden
frieden
…
…
sehr
unzufrieden
…
74) Wie schätzen Sie die Zukunftsaussichten Ihres Zoofachgeschäfts ein?
sehr
gut
gut
…
…
eher
teils/
eher
gut
teils
schlecht
…
…
…
schlecht
sehr
schlecht
…
…
15
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
75) Würden Sie sagen, dass das Leben als Zoofachhändler schwerer geworden ist/wird?
stimme
stimme stimme
vollkommen
zu
eher zu
zu
teils
/teils
stimme eher stimme
stimme
nicht zu nicht zu überhaupt nicht
zu
Im Allgemeinen
…
…
…
…
…
…
…
Für Sie persönlich
…
…
…
…
…
…
…
In den letzten 2 Jahren
…
…
…
…
…
…
…
In den nächsten Jahren
…
…
…
…
…
…
…
76) Wenn schwieriger: Welche der folgenden Gründe sind Ihrer Meinung nach entscheidend
dafür? (mehrere Antworten möglich)
… großer Konkurrenzdruck
… wenig Kunden
… schlechter Standort
… allgemeine Bürokratie
… viele Auflagen durch das neue TschG
… anderes: ……………………………….
77) Wie zufrieden sind Sie…?
sehr
zu-
zufrieden frieden
Mit Ihrer Berufswahl generell
Mit Ihrer derzeitigen beruflichen
Situation
Mit der Entwicklung des
Zoofachhandels allgemein
Mit dem neuen BundestierschutzGesetz und den Verordnungen
eher
teils/
zufrieden
teils
eher
unzu-
unzu- frieden
frieden
sehr
unzufrieden
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
78) Wenn Sie Einsparmaßnahmen setzen müssen, wo setzen Sie diese? (mehrere Antworten
möglich)
… Personal
… Werbung
… Weiterbildung
… Sortiment
… Ausstattung des Geschäfts
… Ausstattung der Tierunterbringungen
… Tierbetreuung
… anderes: ……………………………………………………….
16
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
79) Von den angeführten Marketing Maßnahmen, welche bieten Sie an? (mehrere Antworten
möglich)
… Eintrag in Gelbe Seiten
… Annoncen in Zeitungen/Zeitschriften
… Flugblätter/Werbeprospekte
… Homepage im Internet
… Teilnahme an Messen/Börsen
… anderes: ……………………………………………………….
80) Wie geben Sie Wissen über Tierhaltung an Ihre Kunden weiter? (mehrere Antworten
möglich)
… persönliche Beratung
… Merkblätter zur Kundeninformation
… Kundenzeitung
… Homepage im Internet
… Newsletter
… Veranstaltung von Informationsabenden
… anderes: ……………………………………………………….
81) Wie gut kennen Sie das geltende Tierschutzgesetz und seine Verordnungen?
sehr
gut
gut
…
…
eher
teils/
eher
gut
teils
schlecht
…
…
…
schlecht
sehr
schlecht
…
…
82) Von wem wurden Sie über das geltende Tierschutzgesetz und seine Verordnungen
informiert? (mehrere Antworten möglich)
… Wirtschaftskammer
… Behörden, z.B. Landesregierung
… praktischer Tierarzt
… Universität
… Fortbildungsveranstaltungen
… Fachzeitschriften
… Zeitungen
… Internet
… Fernsehen
… Fachgespräche mit Kollegen
… Tierschutzorganisationen
… andere: ………………………………
83) Haben Sie das Tierschutzgesetz und die für Ihren Bereich relevanten Verordnungen in
Ihrem Geschäft?
… Ja … Nein
17
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
84) Welche Informationsquellen nutzen sie in Fragen der Tierhaltung in Ihrem Geschäft?
(mehrere Antworten möglich)
… Wirtschaftskammer
… Behörden, z.B. Landesregierung
… praktischer Tierarzt
… Universität
… Fortbildungsveranstaltungen
… Fachzeitschriften
… Zeitungen
… Internet
… Fernsehen
… Fachgespräche mit Kollegen
… Tierschutzorganisationen
… andere: ………………………………………
85) Zu welchen Bereichen wünschen Sie mehr Information?
Management
…
Verkaufsbereich
…
Tierhaltung
…
Fortbildungsmöglichkeiten
…
Gute Informationsquellen
…
anderes: ……………………………………………………………………………….
D) Fragen zu Ihrer Person
86) Funktion im Geschäft (Mehrfachnennungen möglich):
… Eigentümer
… Geschäftsführer
… verantwortlicher Tierbetreuer
… sonstiges……………………………………………….……
87) Alter:
.......................Jahre
88) Geschlecht
… weiblich
89) Familienstand:
… ledig
… Lebensgemeinschaft
… verheiratet
… geschieden
… verwitwet
90) Kinder:
… Kinder
… männlich
… keine Kinder
18
Geschäft/Nr.:
91) Wo sind Sie aufgewachsen?
Anhang A.1
… ausschließlich in der Stadt
… eher städtische Gegend
… eher ländliche Gegend
… ausschließlich auf dem Land
92) Wo leben Sie derzeit?
… ausschließlich in der Stadt
… eher städtische Gegend
… eher ländliche Gegend
… ausschließlich auf dem Land
93) Welches ist Ihr liebstes Haustier? (bitte, nur EINE Antwort)
… Hund
… Katze
… Kaninchen
… Meerschweinchen
… andere Kleinsäuger
… Ziervögel
… Reptilien
… Amphibien
… Fische
… sonstige: ……………………………………
94) Sind Sie mit Tieren aufgewachsen?
… Ja
… Nein
wenn ja, mit welchen? (mehrere Antworten möglich)
… Hund
… Katze
… Kaninchen
… Meerschweinchen
… andere Kleinsäuger
… Ziervögel
… Reptilien
… Amphibien
… Fische
… sonstige: ……………………………………………...
19
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
95) Halten Sie derzeit privat Tiere? … Ja
… Nein
wenn ja, welche? (mehrere Antworten möglich)
… Hund
… Katze
… Kaninchen
… Meerschweinchen
… andere Kleinsäuger
… Ziervögel
… Reptilien
… Amphibien
… Fische
… sonstige: ……………………………………………...
96) Züchten Sie Tiere?
… Ja
… Nein
Wenn ja, welche? .................................................................................................................
97) Welches ist Ihre höchste abgeschlossene Schulbildung?
… Volks-/Hauptschule
… Polytechnischer Lehrgang
… Berufs-/Fachschule
… Matura
… Hochschule/Universität
98) Haben Sie eine tierspezifische Ausbildung?
wenn ja, welche?
… Ja
… Nein
… WIFI-Kurs für Zoofachhändler
… Tierpfleger
… Studium (welches?..............................................................)
… sonstige:……………………………………………………
99) Besuchen Sie regelmäßig tierspezifische Kurse/Vorträge?
… Ja … Nein
Wenn ja, welche im letzten Jahr? ……………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………
20
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
100) Wie viele Jahre Erfahrung im beruflichen Umgang mit Tieren haben Sie? ...........Jahre
101) Seit wie vielen Jahren arbeiten Sie im Zoofachhandel?
..................Jahre
102) Seit wie vielen Jahren in diesem Zoofachgeschäft?
..................Jahre
103) Arbeitszeit: ……………Stunden/Woche
104) Wie schätzen Sie ihre persönliche Arbeitsbelastung ein?
sehr
groß
groß
…
…
eher
teils/
eher
groß
teils
gering
…
…
…
gering
sehr
gering
…
…
105) Ich sehe mich selbst als…
trifft
trifft
trifft
weder
trifft
überhaupt weitgehend eher
nicht zu nicht zu
nicht
noch
eher
zu
trifft
trifft
größtenteils voll und
zu
ganz zu
Kritisch, streitsüchtig
…
…
…
…
…
…
…
Zuverlässig, selbstdiszipliniert
…
…
…
…
…
…
…
Ängstlich, leicht aus der Fassung zu bringen…
…
…
…
…
…
…
Offen für neue Erfahrungen, vielschichtig …
…
…
…
…
…
…
Zurückhaltend, still
…
…
…
…
…
…
…
Verständnisvoll, warmherzig
…
…
…
…
…
…
…
Unorganisiert, achtlos
…
…
…
…
…
…
…
Gelassen, emotional stabil
…
…
…
…
…
…
…
Konventionell, unkreativ
…
…
…
…
…
…
…
Extrovertiert, begeistert
…
…
…
…
…
…
…
21
Geschäft/Nr.:
Anhang A.1
Abschließend möchten wir Ihnen hier noch ein wenig Raum geben für zusätzliche
Kommentare, Anregungen, Wünsche & Beschwerden (diese können Sie auch gerne
unter [email protected] an uns senden):
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!!
Ihr Team ProZoo
22
Geschäft Nr:
Anhang A.2
Management-Fragen für das Interview im Projekt „ProZoo“
Entwicklung des Tiersortiments:
1. Hatten Sie früher ein anderes Repertoire an Tieren? Ja …
Nein …
Wenn ja: Wieso geändert? .......................................................................................
………………………………………………………………………………………………
2. Warum führen Sie genau die Tierarten, welche in Ihrem Geschäft angeboten werden?
(z.B. Warum Spezialisierung?)
.................................................................................................................................
……………………………………………………………………………………………….
Wenn früher Hunde und Katzen:
3. Wie haben Sie die Änderung durch das Verkaufsverbot von Hunden und Katzen im
Zoofachhandel kompensiert?
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
4. Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes wird das Anbieten von Hunden / Katzen im ZFH
wieder ermöglicht. Ziehen Sie es in Betracht, Hunde / Katzen (wieder) zu führen?
Ja …
Nein …
Kommt darauf an …
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
Aktuelle Tierhaltung im Geschäft:
5. Gibt es für alle angebotenen Spezies Informationsblätter?
Ja … Nein …
Wenn ja: WKO
…
Eigenes
…
Andere: …………………………………………………………………………
Kleinsäugerhaltung:
6. Probleme bei der Kleinsäuger-Haltung?
Ja … Nein …
Wenn ja, welche? ………………………………………………………………………….
Vogelhaltung:
7. Falls keine Bademöglichkeit: Werden die Vögel besprüht?
Ja … Nein …
8. Werden Lichtquellen verwendet, die keinen Stroboskopeffekt auslösen? Ja … Nein …
Falls ja, welcher Art? …………………………………………………………………………….
9. Bekommen die Vögel neben Körnern auch Grün- und Saftfutter?
Ja
…
Wenn Ja, wie oft? ………………..
Nein …
10. Probleme bei der Vogel-Haltung?
Ja … Nein …
Wenn ja, welche? ………………………………………………………………………..……….
Management-Fragen „ProZoo“
1/5
Geschäft Nr:
Anhang A.2
Terraristik:
11. Probleme bei der Terrarien-Haltung?
Ja … Nein …
Wenn ja, welche? ………………………………………………………………………….
12. Wie hoch ist der Anteil an Wildfängen?
……………%
Aquaristik:
13. Probleme bei der Fisch-Haltung?
Ja … Nein …
Wenn ja, welche? ………………………………………………………………………….
_____________________________________________________________________
14. Werden auch Vitamine /
Medikamente verfüttert?
Ja … Nein …
Ja … Nein …
15. Sind unverkäufliche Schautiere vorhanden?
Ja … Nein …
Wenn ja, welche Tierart? …………………………………………………………………
16. Wie ist das Wochenende in Bezug auf die Tierbetreuung geregelt?
Beleuchtung …
Fütterung … Kontrolle …
Jeden Sonntag …
Nur, wenn zwei Feiertage hintereinander …
………………………………………………………………………………………………
17. Umsatz des Tierverkehrs:
Welche Tierart wird am meisten/häufigsten verkauft? …………………………………...
Welche Tierart wird am schlechtesten verkauft?……………...………….………………
18. Wie lange bleibt ein Tier maximal unverkauft im Laden?.........................................
Was geschieht mit diesen Tieren?...........................................................................
………………………………………………………………………………………………
19. Gibt es zurzeit Kleinsäuger / Vögel > 3 Monate im Geschäft? Kleinsäuger
Vögel
20. Führen Sie Aufzeichnungen über den Eingang der Tiere?
… ………….
… …………..
Ja … Nein …
21. Was passiert mit kranken Tieren?..........................................................................
…………………………………………………………………………………………….
22. Wo können sich transportierte Tiere erholen?.......................................................
…………………………………………………………………………………………….
23. Ist eine Quarantäne eingerichtet? Ja … Nein …
Wenn ja: Wie ist diese gestaltet?...........................................................................
…………………………………………………………………………………………….
Management-Fragen „ProZoo“
2/5
Geschäft Nr:
Anhang A.2
24. Werden Neukäufe mit schon vorhandenen Tieren zusammen gebracht?
Kleinsäuger: Ja … Nein …
Vögel:
Ja … Nein …
Terraristik
Ja … Nein …
Aquaristik
Ja … Nein …
25. Werden Ferientiere genommen? Ja … Nein …
Wenn ja: Wo/wie werden diese untergebracht?....................................................
…………………………………………………………………………………………….
26. Kann man ungewollte Tiere abgeben/zurückgeben?
Ja … Nein …
Wie hoch ist die Reklamationsrate beim Lebendtierverkauf? ……………………………
Gründe für Reklamationen?...........................................................................................
…………………………………………………………………………………………………..
27. Gibt es Tiere, die nur verkauft werden, wenn mindestens zwei genommen werden?
Ja … Nein …
Welche? ……………………………………………………………………………………
Fragen zu Tierschutzgesetz und WKO:
28. Wenn Sie das Tierschutzgesetz ändern könnten, welche Punkte würden Sie ändern?
..............................................................................................................................................
………………………………………………………………………………………………………..
……………………………………………………………………………………………………...
………………………………………………………………………………………………………..
29. Wie zu frieden sind Sie mit ihrer Standesvertretung (WKO) - Begründung?
Zufrieden …
nicht zufrieden …
Warum?.....................................................................................................................
………………………………………………………………………………………………
30. Falls sie den Lehrgang am WIFI besucht haben, waren sie damit zufrieden?
Zufrieden …
Nicht zufrieden …
Achtung: Erheben, ob evtl. schon den aktuellen Kurs besucht:
Alter Kurs
…
Neuer Kurs
…
Falls nicht zufrieden, was hat missfallen, welche Bereiche würden sie ändern?
………………………………………………………………………………………………….
………………………………………………………………………………………………….
31. Was hat Sie zur Teilnahme an diesem Projekt bewegt?
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
Management-Fragen „ProZoo“
3/5
Geschäft Nr:
Anhang A.2
32. Wie sind Ihre Erfahrungen mit amtlichen Kontrollorganen?
gut
…
schlecht …
Warum?.....................................................................................................................
………………………………………………………………………………………………
33. Hat Ihr Geschäft schon den Bescheid über die Bewilligung nach §23 TschG?
ja
…
nein …
34. Hat der Besuch des Amtstierarztes für Bewilligung nach §23 TschG schon
stattgefunden?
ja
…
nein …
35. Warum sind Sie Zoofachhändler? ……………………………………………………………….
36. Vorstellung = Realität!? …………………………………………………………………………...
37. Bei
Personal:
Wie
steht
es
um
Ihre
Entscheidungsfreiheit
in
Tierfragen!?
………………………………………………………………………………………………………..
38. Email-Adresse: ……………………………………………………………………………………
Management-Fragen „ProZoo“
4/5
Geschäft Nr:
Anhang A.2
Wenn laut Fragebogen zusätzliche Mitarbeiter:
39. Wie ist der Ausbildungsgrad dieser Mitarbeiter
… Volks-/Hauptschule
… Polytechnischer Lehrgang
… Berufs-/Fachschule
… Matura
… Hochschule/Universität
Tierspezifische Ausbildung:…………………………………………………………………..
40. Wie hoch ist Ihr Personalwechsel?..........................in den letzten……..Jahren
41. Neues Personal zu finden gestaltet sich einfach / schwierig?
Falls schwierig, warum?...........................................................................................
42. Auf welche Faktoren achten Sie bei der Aufnahme neuen Personals?
Freundliches Auftreten
…
Engagement
…
Tierspezifische Ausbildung
…
Erfahrung mit Tieren
…
Berufserfahrung im Zoofachhandel
…
Anderes:………………………………………………………..
43. Bilden sich ihre Mitarbeiter laufend weiter? Ja …
Nein …
Im letzten Jahr Kurse zu:
Haltung von …………………………………….………
Pflege von …………………………………………..….
Fütterung von ………………………………………….
Krankheiten von ……………………………………….
Anderes:…………………………………………………
44. Fördern Sie die fachspezifische Weiterbildung ihrer Mitarbeiter? Ja …
Falls ja, wie:
Hinweis auf stattfindende Fortbildungsveranstaltung
Freistellung während der Arbeitszeit
Finanzieller Zuschuss
Veranstaltung von eigenen Kursen
Anderes:………………………………………………………
Management-Fragen „ProZoo“
Nein …
…
…
…
…
5/5
GeschäftsNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
1. Öffnungszeiten des Geschäfts:
2. Lage des Geschäfts:
Straßenseitig …
Indoor …
Verkehrsreich …
ruhig …
„geschlossenes“ Geschäft …
offen …
Erreichbarkeit:
Öffis/Auto
gut
schlecht
Besucherfrequenz
groß …
mittel …
gering …
3. allgemeiner Eindruck
Modern
mittel
veraltet
gut strukturiert
mittel
verwinkelt
hell,
mittel
dunkel
sauber
mittel
schmuddelig
freundlich
mittel
wenig einladend
4. Wie ist das Geschäft strukturiert? (kleiner Grundrissplan)
5. Subjektives Klima: warm
mittel
kühl
frisch
mittel
muffig
Luftfeuchtigkeit hoch
mittel
niedrig
6. Maßnahmen – gegen Sonneneinstrahlung im (Schau)fenster vorhanden: Ja …
Nein …
Nicht erforderlich …
–
Zugluft im Eingangsbereich:
Ja …
Nein …
Keine Tiere dort …
7. Futterbar: ja …
nein …
Tierart …, Preis …, Allein- bzw. Ergänzungsfutter …,
Zusammensetzung …, Inhaltsstoffe …, Zusatzstoffe …, Hersteller …, Mindesthaltbarkeitsdat …
Anderes: ………………………………………………………………………………………………….
Anhang A.3
1/5
GeschäftsNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
8. Tierschutzwidriges Zubehör:
1
2
3
4
6
7
8
10
11
12
13
14
16
17
18
19
20
22
23
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
37
Art
Kleinsäuger
Laufrad mit Speichen
Hamsterkugel
Hamsterauto
Röhrensysteme
Hamsterwatte aus Kunstfaser (ohne Aufdruck „vollverdaulich“)
Hamsterwatte aus Kunstfaser (mit Aufdruck „vollverdaulich“)
Mit Duft- oder Farbstoff behandelte Einstreu
Futterraufe ohne Abdeckung
Nagergeschirr
Vögel
Rundkäfig < 2m Durchmesser
Käfig mit weißen Gittern
Kunststoffüberzogene & lackierte Käfiggitter für Psittaciden
Kunststoff-Sitzstangen (zu glatt, scharfkantige Riffelung)
Sitzstangen mit Längsrillen
Sitzstangenüberzüge & Bodenbelag aus Sandpapier
Spiegel
Plastikvögel
Rechenmaschinen
Papageienfreisitze mit Ankettung
Anleingeschirre für Papageien
Fische
Goldfischkugel
Miniaturaquarien / Säulenaquarien / „lebende Gemälde“
Farbiger Kies
Reptilien
„Schildkröteninseln“
Bekleidung für Reptilien
Netzhängematten für Leguane
Brustgeschirre für Leguane
Hunde
Für Zwangsmaßnahmen vorgesehener Maulkorb
Halti, Nasengeschirr für Erziehungsmaßnahmen
Stachelhalsband (verboten)
Korallenhalsband (verboten)
Elektrische Dressurgeräte (verboten), (Teletakt, Stromstoßgeber)
Chemische Dressurgeräte (verboten)
Bell-Stop-Geräte
Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter der Achselhöhle
Zugketten
Katzen
Halsbänder mit / ohne Glöckchen
9. Warm- und Kaltwasseranschluss?
10. Wird in Räumen, wo Tiere gehalten werden, geraucht?
Anhang A.3
ja …
ja …
vorhanden
nein …
nein …
2/5
GeschäftsNr.:
11. Belegung:
Tierart
Kleinsäuger
Frettchen
Kaninchen
Ratte
Maus
Goldhamster
Zwerghamster
Gerbil
Meerschweinchen
Chinchilla
Degu
Streifenhörnchen
Erhebungsdatum:
erhoben von:
vorhanden Bemerkungen
Vögel
Kanarienvogel
Wellensittich
Nymphensittich
Großsittich
Papageienartige
Agaporniden
Prachtfinken
Beo
Reptilien
Landschildkröten
Wasserschildkröten
Schlangen
Echsen
Geckos
Chamäleon
Amphibien
Frösche
Lurche
Salamander
Fische
Süßwasserfische
Salzwasserfische
Wirbellose
Andere
Anhang A.3
3/5
GeschäftsNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
allgemeine Gesichtspunkte: Kleinsäugerabteilung
12. räumliche Anordnung der Haltungseinrichtungen
1. Sind die verwendeten Käfige rechteckig?
Ja … Nein …
2. Sind die angebotenen Käfige rechteckig?
Ja … Nein …
Vögel:
13. räumliche Anordnung der Haltungseinrichtungen
1. Stehen Vogelkäfige hell
2. Verkauf, Käfige/Volieren:
Ja … Nein …
Rechteckig
und zugluftfrei?
Ja …
Rund < 2m Ø
Ja …
Rund > 2m Ø
Ja …
Ja … Nein …
Andere Form:…………………………………………………...
3. Werden Vögel einzeln gehalten (zulässige Ausnahmen: Kanarienhahn, Schamadrossel,
Niltava, Fliegenschnäpper)? Ja … Nein …
4. Sind Papageienvögel und Nichtpapageienvögel (Ausnahme: Wellensittiche,
Nymphensittiche und Kanarienvögel), unterschiedlich große Papageienvögel, Wachteln
und andere Vögel (Ausnahme große Volieren) oder Weich- und Körnerfresser
vergesellschaftet?
Anhang A.3
Ja … Nein …
4/5
GeschäftsNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
Terrarientiere:
5. räumliche Anordnung der Haltungseinrichtungen
Zierfische:
6. räumliche Anordnung der Haltungseinrichtungen
Wo stehen die Aquarien? Wie sind die Aquarien angeordnet? (auf welcher Höhe, übereinander,
nebeneinander, nahe am Auslagenfenster, nahe bei anderen Tieren), Skizze
Anhang A.3
5/5
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
Unterbringung Nr:
Tierart:
Kaninchen
…
Meerschweinchen
…
Goldhamster
…
Zwerghamster
…
Farbmaus
…
Farbratte
…
Rennmaus
…
Degu
…
Chinchilla
…
Streifenhörnchen
…
anderes:……………………………………
1. Wo stehen die Gehege? Skizze:
2. Steht die Unterbringung direkt auf dem Boden?
Ja … Nein …
3. Gehege gegen ein Hineingreifen durch Kunden gesichert?
Höhe >60cm …
Ja … Nein …
4. Wie wird sichergestellt, dass die Tiere durch Kunden nicht belästigt / beunruhigt
werden? Ständige Aufsicht durch Personal
Ja … Nein …
Geeignete Abschrankung
Ja … Nein …
Abgetrennter
Bereich
hinter
einer
Glasfront,
Zugang
nur
in
Begleitung
Ja … Nein …
des Personals
5. Ist Gehege so aufgestellt, dass Personen ein direkter Zugang nur von einer Seite her
Ja … Nein …
möglich ist?
6. Käfiggröße, Ausmessung:
Anhang A.4a
Länge:
cm
Breite:
cm
Höhe:
cm
1
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
7. Material der Käfige:
Glas
…
Plexiglas
…
Plastik
…
Gitter
…
erhoben von:
Anderes:……………………
8. Leicht zu reinigen und desinfizieren?
Ja … Nein …
9. Bei Maschendraht: Maschendrahtweite:
mm
Maschendrahtstärke:
mm
10. Wie viele Seiten blickdicht?
………..Seite(n)
11. Wie viele Seiten zugängig?
………..Seite(n)
12. Seitliche Belüftung?
Ja … Nein …
13. Oben Belüftung?
Ja … Nein …
14. Wie viel Licht gelangt in den Käfig?
Sehr hell
…
Mittel
…
Eher dunkel
…
Künstliche Beleuchtung in Unterkunft vorhanden: ja …
nein …
15. Besatzdichte der Käfige: ………..Tiere; gezählt ……………Tiere, laut ZFH
16. Zustand und Verhalten der Tiere:
o.B.
…
nicht beurteilbar
…
Besonderheiten: …………………………………
17. Befinden sich andere Tierarten in dem Käfig? Ja … Nein …
Wenn ja, welche?.................................................. wieviele?..............................................
18. Gibt es Schlafhäuschen?
Wenn ja:
Ja … Nein …
Material:………………………... Anzahl:………………………….
19. Gibt es sonstige Rückzugsmöglichkeiten?
Ja … Nein …
Wenn ja, welche? .......................................................................................................................
20. Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten?
Anhang A.4a
Ja … Nein …
2
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
Ja … Nein …
21. Gibt es erhöhte Flächen?
Wenn ja, welche?..................................................
22. Nagemöglichkeiten?
Ja … Nein …
Wenn ja, welche? Holz
Nagerstein
…
Häuschen, WB, o.ä. …
Holzäste,-zweige …
…
Anderes: ..................................................
23. Zusätzliches Enrichment?
Klettermöglichkeiten …
Laufrad
…
Sandbad
…
tierschutzgerecht
ja …
nein …
Anderes:.....................................................................................................
24. Was wird als Bodenunterlage/Einstreu verwendet?
Sägespäne
…
Holzpellets
…
Maisstreu
…
Stroh
…
Heu
…
Sand
…
Katzenstreu
…
Torfmull
…
Zeitungspapier
…
Nichts
…
Anderes:…………………………
Wie viel davon liegt im Käfig?
Nicht bodenbedeckend
…
Bodenbedeckend
…
Einstreuhöhe min ……….cm
Sauber?
Ja … Nein …
Trocken? Ja … Nein …
25. Futter im Käfig vorhanden?
Ja … Nein …
Futternapf Ja … Anzahl: …… / Futtersilo Ja … Anzahl……
Anhang A.4a
Sauber:
Ja … Nein …
Standfestigkeit:
Ja … Nein …
3
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
26. Heu angeboten? Ja … Nein …
Heuraufe:
Ja … Nein …
erhoben von:
wenn ja: oben geschlossen Ja … Nein …
Anderes Futter:……………………………………………………………………………..
27. Wasser vorhanden?
Ja … Nein …
Gefüllt?
Ja … Nein …
Sauber?
Ja … Nein …
In für die Tiere optimaler Position?
Hängeflasche …
Anzahl:………
offene Gefäße …
Anzahl:………
Ja … Nein …
28. Beschriftung der Unterbringung: Artbezeichnung deutsch
…
Artbezeichnung wissenschaftl.
…
Foto
…
Aktivitätsrhythmus
…
Sozialverhalten
…
Ernährungstyp
…
Vorkommen des Wildtyps
…
Besonderheiten
…
Was:……………………………………………………..
Preis
Anhang A.4a
…
4
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
Unterbringung Nr.:
1. Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH
Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH
Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH
Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH
Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH
2. Zustand und Verhalten der Tiere:
o.B.
…
nicht beurteilbar
…
Besonderheiten: …………………...…………………
Ja … Nein …
3. Qualzucht (Positurkanarien, eingefärbte Kanrien/stark rosa bis rot):
Neben Kleinsäuger …
4. Wo stehen die Gehege?
5. Steht die Unterbringung direkt auf dem Boden?
neben Frettchen . …
Ja … Nein …
6. Käfig gegen ein Hineingreifen durch Kunden gesichert?
Höhe >60cm …
Ja … Nein …
7. Wie wird sichergestellt, dass die Tiere durch Kunden nicht belästigt / beunruhigt werden?
Ständige Aufsicht durch Personal
Ja … Nein …
Geeignete Abschrankung
Ja … Nein …
Abgetrennter Bereich hinter einer Glasfront, Zugang nur in Begleitung
Ja … Nein …
des Personals
8. Ist Käfig so aufgestellt, dass Personen ein direkter Zugang nur von einer Seite her möglich
ist?
Ja …
Nein …
9. Käfiggröße, Ausmessung:
10. Material der Käfige:
Anhang A.4b.
Länge:………. cm; Breite:……….cm;
Glas
…
Plexiglas
…
Plastik
…
Gitter
…
weiße Gitter …
Kunststoffüberzogene & lackierte Gitter
Anderes:……………………
Höhe:…………cm
…
1/3
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
11.leicht zu reinigen und desinfizieren?
erhoben von:
Ja … Nein …
12.Sind Käfige und Einrichtungsgegenstände verletzungssicher konstruiert?
13. Bei Maschendraht: Maschendrahtweite:
Maschendrahtstärke:
Ja … Nein …
mm
mm
14.Sind bei Papageienvögeln die Käfige querverdrahtet? Ja … Nein …
15. Wie viele Seiten blickdicht?
………..Seite(n)
16. Wie viele Seiten zugängig?
………..Seite(n)
17. Seitliche Belüftung?
Ja … Nein …
18. Oben Belüftung?
Ja … Nein …
Ja … Nein …
19. Entweichen ausgeschlossen
(Ausgeschlossen, wenn z.B. eigener Tierraum mit Tür)
Sehr hell
…
Mittel
…
Eher dunkel …
Künstliche Beleuchtung in Tierunterkunft vorhanden:
20. Wie viel Licht gelangt in den Käfig?
21. Was wird als Bodenunterlage/Einstreu verwendet?
22. Wie viel davon liegt im Käfig?
Ja … Nein …
Sägespäne
…
Holbelspäne
…
Maisstreu
…
Rindenmulch
…
Holzgranulat
…
Sand
…
Katzenstreu
…
Zeitungspapier
…
Nichts
…
Anderes:…………………………
Nicht bodenbedeckend
Bodenbedeckend
…
… Einstreuhöhe min:……….cm
Sauber? Ja … Nein …
Trocken? Ja … Nein …
23. Wie viele Sitzstangen sind im Käfig? ………Anzahl
24. Federnde Sitzstangen vorhanden?
25. Material der Sitzstangen?
Nein …
Ja … Anzahl: ………
Naturzweige
…
Holz
…
Plastik glatt
…
Plastik mit Längsrillen
…
Plastik mit Sandpapier
…
Anderes:…………………………
26. Durchmesser der Sitzstangen? Alle gleich …
unterschiedlich …
entsprechend der Größe der Vögel: Ja … Nein …
27. Sind die Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe & versetzt zueinander angebracht?
Ja … Nein …
Anhang A.4b.
2/3
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
28. Sind Nist-/Schlafkästen / -körbchen vorhanden?
Ja … Anzahl: ………
Nein …
29. Weitere Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung?
Ja … Anzahl: ………
Nein …
Welche: …………………………………………………………………………
30. Ist Wasser als Bademöglichkeit vorhanden?
Ja … Nein …
31.Ist Sand als Bademöglichkeit vorhanden?
Ja … Nein …
32. Ist Grit oder Sand in Schale vorhanden?
Ja … Nein …
Hängeflasche … Anzahl ……
offene Gefäße … Anzahl …….
Gefüllt? Ja … Nein …
Sauber? Ja … Nein …
In für die Tiere optimaler Position?
Ja … Nein …
33. Wassergefäße:
34.Futter: feine Sämereien …, Körnermischung …, anderes: ………………………………………..
35. Futter wird angeboten in: Futternapf:
Sauber:
Ja … Nein …
Standfestigkeit: Ja … Nein …
Ja … Anzahl: …...
Futtersilo Ja … Anzahl: ……
36.Sind die Futterbehälter so aufgestellt, dass eine Verschmutzung möglichst vermieden wird?
Ja … Nein …
37. Gibt es Klettermöglichkeiten? Ja …
Nein …
38. Sind Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden?
Ja … Nein …
Falls ja, welche? Seil …, Spiegel …, Plastikvogel …, Glöckchen …, Zweige …
anderes: .............................................................................................................
39. Beschriftung der Unterbringung:
Artbezeichnung deutsch
…
Artbezeichnung wissenschaftl.
…
Foto
…
Aktivitätsrhythmus
…
Sozialverhalten
…
Ernährungstyp
…
Vorkommen des Wildtyps
…
Größe des Adulttieres
…
Artenschutz
…
Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht
…
Besonderheiten
…
Was:……………………………………………………..
Preis
…
Wenn Chin. Zwergwachtel:
40.Treten Bewegungsstereotypen auf (Hin- und Herlaufen)?
Ja … Nein …
41.Steht ein zum Scharren geeigneter Bodengrund zur Verfügung?
42. Ist die Decke abgepolstert?
Anhang A.4b.
Ja …
Ja … Nein …
Nein …
3/3
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
Terrarium Nr:
Echse
Chamäleon
Landschildkröte
1. Wo stehen die Terrarien?
erhoben von:
…
…
…
Gecko
…
Schlange
…
Wasserschildkröte …
2. Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH
Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH
Art: ………………………………………………….……… Anzahl: ……gezählt / …… ZFH
3. Zustand und Verhalten der Tiere:
o.B.
…
nicht beurteilbar
…
Besonderheiten: …………………………………
4. Steht die Unterbringung direkt auf dem Boden?
5. Käfiggröße, Ausmessung:
6. Material der Käfige:
Länge:
Breite:
Höhe:
Ja … Nein …
Höhe>60cm …
cm
cm
cm
Glas
…
Plexiglas
…
Plastik
…
Anderes:……………………
Ja … Nein …
Ja … Nein …
7. Sind die Terrarien verletzungssicher
8. leicht zu reinigen und zu desinfizieren?
9. Wie viele Seiten blickdicht?
………..Seite(n)
10. Wie viele Seiten zugängig?
………..Seite(n)
11. Belüftung seitlich?
12. Belüftung oben?
13. Zugluft?
14. Wärmequelle vorhanden?
Ja …
Ja …
Ja …
Ja …
Nein …
Nein …
Nein …
Nein …
Lampe … welche?………. andere Wärmequelle (sichtbar) … Welche? ………………
Spot …, Röhre …, Energiespar-L …, Glühlampe …
Stein …
15. Finden sich Zonen unterschiedlicher Temperaturen?
Ja … Nein …
16. Finden sich Zonen unterschiedlicher Beleuchtungsintensität? Ja … Nein …
17. Ist ein Thermometer vorhanden?
Ja … Nein …
Ist ein Hygrometer vorhanden?
Ja … Nein …
18. Ist das Terrarium abgeschlossen/verschließbar?
Ja … Nein …
19. Badebecken vorhanden: ja …, Ausmaße:
cm
Tiefe:
Wie ist die Wasserqualität (optisch)?
Gut …, Mittel …, Schlecht …
Anhang A.4c
cm
1
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
20. Wie ist das Verhältnis Land/Wasser?
erhoben von:
Land …… : …… Wasser
21. Gibt es Möglichkeiten zum Sonnen (real oder künstlich)?
Ja … Nein …
22. Gibt es Rückzugsmöglichkeiten/Einrichtungen?
Ja … Nein …
Wenn ja, welche? …………………………………………………………………………..
23. Gibt es echte Pflanzen?
24. Gibt es Klettermöglichkeiten?
Ja … Nein …
Ja … Nein …
Plastikpflanze: Ja … Nein …
Wenn ja, welche? …………………………………………………………………………..
25. Futter im Käfig vorhanden?
Ja … Nein …
Futternapf Ja … Anzahl: …… / Futtersilo Ja … Anzahl……
Sauber:
Standfestigkeit:
Ja … Nein …
Ja … Nein …
Futter: ………………………………………………………………………………………
Sägespäne
…
Holzpellets
…
Maisstreu
…
Stroh
…
Heu
…
Sand
…
Katzenstreu
…
Torfmull
…
Zeitungspapier
…
Rindenmulch
…
Nichts
…
Anderes:…………………………
Nicht bodenbedeckend
…
Bodenbedeckend
…
Einstreuhöhe min:………….cm
Trocken?
Ja … Nein …
26. Was wird als Bodenunterlage/Einstreu verwendet?
Wie viel davon liegt im Käfig?
Sauber?
Ja … Nein …
27. eigenes Trink-Wassergefäß: … Anzahl:………
Gefüllt? Ja … Nein …
Sauber? Ja … Nein …
In für die Tiere optimaler Position?
Ja … Nein …
28. Beschriftung der Unterbringung: Artbezeichnung deutsch
…
Artbezeichnung wissenschaftl.
…
Foto
…
Aktivitätsrhythmus
…
Sozialverhalten
…
Ernährungstyp
…
Vorkommen des Wildtyps
…
Größe des Adulttieres
…
Artenschutz
…
Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht
…
Besonderheiten
…
Was:……………………………………………………..
Preis
…
Anhang A.4c
2
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
Aquarienanlage: Süßwasserfische
Skizze:
1. Aquariengröße, Ausmessung; Form:
Anzahl: ……… Länge (Außen):
Länge (Innen):
Anzahl: ……… Länge (Außen):
Länge (Innen):
Anzahl: ……… Länge (Außen):
Länge (Innen):
Anzahl: ……… Länge (Außen):
Länge (Innen):
Anzahl: ……… Länge (Außen):
Länge (Innen):
Anzahl: ……… Länge (Außen):
Länge (Innen):
Anzahl: ……… Länge (Außen):
Länge (Innen):
Anzahl: ……… Länge (Außen):
Länge (Innen):
Anhang A.4d
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
cm, Breite:
cm, Höhe:
cm
1
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
2. Sind die Aquarien ausreichend beleuchtet?
erhoben von:
Ja alle …
Nein …
Nicht ausreichend: ………%
3. Besatzdichte des Aquariums (subjektiv):
Gibt es Becken mit über 100 Fischen?
Ja … Beckengröße: ……………..
Durchschnittsbesatz der Becken: ……………….. hoch …, mittel …, gering …
4. In wie vielen der Becken befinden sich kranke Fische?
5. In wie vielen der Becken befinden sich tote Fische?
…………..
…………..
Besonderheiten: …………………...………………………………………………………….
6. Ist das Wasser klar (Algen)?
Ja alle …
Nein …
veralgt, trüb………….%
7. Gibt es Wasserpflanzen?
Ja alle…
Nein …
nicht bepflanzt………..%
Wie viele im Durchschnitt? ……………………..
Bepflanzung (subjektiv) :
stark …, mittel …, gering …
8. Gibt es sonstige Einrichtungen?
Ja alle …
Nein … keine Einrichtung:……..%
Steine …, Kunstgebilde …, Mooskugel …, Plastikpflanze … ………………………..
9. Gibt es ausreichend Rückzugsmöglichkeiten? Ja alle …
Nein …
Nicht ausreichend:……..%
Sand … …………%
Kies … …………%
Stein … …………%
Nichts … …………%
anderes:…………..
Falls kein Bodengrund: Boden undurchsichtig? Ja … Nein …
Kies gefärbt? Ja …
in …..% der Becken
kein Becken …
10. Was wird als Bodenunterlage verwendet?
11. Beschriftung der Unterbringung: nicht ausreichend (=keine Info): …………………%
Vorwiegend vorhandene Info:
Artbezeichnung deutsch
Artbezeichnung wissenschaftl.
Foto
Sozialverhalten
Ernährungstyp
Vorkommen des Wildtyps
Größe des Adulttieres
Artenschutz
Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht
Besonderheiten
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
Was:……………………………………………………..
Preis
…
12. Werden männliche Kampffische gehalten?
Ja … Nein …
Wenn ja: in Behältern mit weniger als 1 l Wasser gehalten? Ja … Nein …
ohne Sichtschutz gegeneinander gehalten?
Anhang A.4d
Ja … Nein …
2
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
13. Besonderheiten: Hat das Geschäft folgende Fische im Angebot:
Sterlet/Acipenser ruthenus (Endgröße bis 100 cm, Nahrungsspezialist, Artenschutz))
Stör/Acipenser sturio (Endgröße bis 200 cm, Nahrungsspezialist, Artenschutz)
Katzenwels/Ictalurus spp. (Endgröße bis 70 cm)
Haiwels/Pangasius sutchi (Endgröße bis 100 cm, Brackwasserfisch)
Minihai/Arius seemanni (Endgröße 30 cm, Brackwasserfisch)
Haibarbe/Balantiocheilus melanopterus (Endgröße bis 35 cm)
Gabelbart/Osteoglossum spp. (Endgröße bis 100 cm)
Pfauenaugenbuntbarsch/Astronotus ocellatus (Endgröße bis 30 cm)
Kiemensackwels/Clarias spp. (Endgröße bis 100 cm)
Graskarpfen/Ctenopharyngodon idella (Endgröße bis 60 cm)
Süßwasserrochen/Potamotrygon laticeps (Endgröße 70 cm, Nahrungsspezialist)
14. Falls diese Fische geführt werden, wird in der Beckenbeschriftung auf ihre Endgröße
hingewiesen?
Anhang A.4d
Ja … Nein … teilweise …
3
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
Aquarium Nr:
Skizze:
Süßwasserfische
1. Aquariengröße, Ausmessung; Form:
2.
3.
4.
5.
Ist das Aquarium abgedeckt?
Wie viele Seiten blickdicht?
Wie viele Seiten zugängig?
Besatzdichte des Aquariums:
erhoben von:
Länge:
cm
Breite:
cm
Höhe:
cm
Ja … Nein …
………..Seite(n)
………..Seite(n)
gezählt … geschätzt …
gezählt … geschätzt …
gezählt … geschätzt …
gezählt … geschätzt …
innen:
innen
innen
cm
cm
cm
…..Fische, Art:………….……
…..Fische, Art:………….……
…..Fische, Art:………….……
…..Fische, Art:………….……
6. Befinden sich unterschiedliche Fischarten in einem Aquarium?
Ja … Nein …
Befinden sich kranke oder tote Fische im Aquarium?
Ja … Nein …
Zustand und Verhalten der Tiere:
o.B.
…
nicht beurteilbar
…
Besonderheiten: …………………...…………
7. Ist das Wasser klar (Algen)?
Ja … Nein …
8. Gibt es Wasserpflanzen?
Ja … Nein …
Wie viele? …………………….. Welche?..................................................................
9. Gibt es sonstige Einrichtungen?
Ja … Nein …
Steine …, Kunstgebilde …, Mooskugel …, Plastikpflanze … ………………………..
10. Gibt es Rückzugsmöglichkeiten?
Ja … Nein …
11. Was wird als Bodenunterlage verwendet?
Sand …
Kies …
Stein …
Nichts …
anderes:…………..
Falls kein Bodengrund: Boden undurchsichtig? Ja … Nein …
12. Beschriftung der Unterbringung: Artbezeichnung deutsch
…
Artbezeichnung wissenschaftl.
…
Foto
…
Sozialverhalten
…
Ernährungstyp
…
Vorkommen des Wildtyps
…
Größe des Adulttieres
…
Artenschutz
…
Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht
…
Besonderheiten
…
Was:……………………………………………………..
Preis
…
Anhang A.4e
1
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
Aquarium: Länge:
Fische:
erhoben von:
…………..cm
innen: …………..cm
Breite/Tiefe: …………..cm
innen: …………..cm
Höhe:
innen: …………..cm
…………..cm
Art:……………………………………….…
Anzahl:………………..
Art:……………………………………….…
Anzahl:………………..
Art:……………………………………….…
Anzahl:………………..
Art:……………………………………….…
Anzahl:………………..
Art:……………………………………….…
Anzahl:………………..
1. Ist das Aquarium abgedeckt? Ja … Nein …
2. Wie viele Seiten blickdicht?
………..Seite(n)
3. Wie viele Seiten zugängig?
………..Seite(n)
4. Befinden sich unterschiedliche Fischarten in einem Aquarium? Ja … Nein …
Ja … Nein …
Befinden sich kranke oder tote Fische im Aquarium?
Zustand und Verhalten der Tiere:
o.B.
…
nicht beurteilbar
…
Besonderheiten: …………………...…………
5. Ist das Wasser klar (Algen)? Ja … Nein …
6. Gibt es Wasserpflanzen?
Ja … Nein … Wie viele? ……………………..
7. Gibt es sonstige Einrichtungen?
Ja … Nein …
Steine …, Kunstgebilde …, Mooskugel …, Plastikpflanze … ………………………..
8. Gibt es Rückzugsmöglichkeiten?
Ja … Nein …
9. Was wird als Bodenunterlage verwendet? Sand
…
Kies
…
Stein
…
Nichts
…
anderes:…………..
Falls kein Bodengrund: Boden undurchsichtig?
Ja … Nein …
10. Beschriftung der Unterbringung: Artbezeichnung deutsch
Anhang A.5
…
Artbezeichnung wissenschaftl.
…
Foto
…
Sozialverhalten
…
1
GeschäftNr.:
Erhebungsdatum:
erhoben von:
Ernährungstyp
…
Vorkommen des Wildtyps
…
Größe des Adulttieres
…
Artenschutz
…
Behördl. Bewilligungs- Anzeigepflicht
…
Besonderheiten
…
Was:……………………………………………………..
Preis
…
11. Oxi 315i:
Sauerstoffgehalt :
…………...mg/l
O2-Sättigung:
……………%
Sauerstoffpartialdruck:
……………mbar
Temperatur:
……………°C
12. pH 315i
pH-Wert:
……………pH
Redoxspannung:
……………mV
Wassertemperatur:
……………°C
13. Analysenkoffer Visocolor Eco:
ph-Wert:
……………pH
Gesamthärte:
……………°dH
Carbonathärte:
……………°dH
Ammonium:
……………mg/l
Nitrit:
……………mg/l
Nitrat:
……………mg/l
(Phosphat:
……………mg/l, nur Meerwasser)
Wann war letzter Wasserwechsel in diesem Becken: vor ………………………………
Anhang A.5
2
Feedback ALLGEMEIN
Anhang A.6
Feedback zu allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für den Zoofachhandel:
Stand Oktober 2007
1. Bewilligung nach § 31 (1) des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere: Die Haltung von
Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bedarf einer Bewilligung nach § 23.
Von den 111 besuchten Geschäften konnten hierzu 18 (= 16 %) keine Auskunft geben. Von den
übrigen 93 Geschäften gaben nur 28 % an, den Bescheid der zuständigen Behörde erhalten zu
haben. Hier konnte ein Ungleichgewicht zwischen den beiden Bundesländern festgestellt werden:
In Wien hatten nur 16 % einen entsprechenden Bescheid der zuständigen Behörde, während in
Niederösterreich bereits 43 % den Bescheid erhalten hatten.
2. Nach § 31 (5) des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere dürfen Hunde und Katzen im
Rahmen gewerblicher Tätigkeit in Zoofachgeschäften zum Zwecke des Verkaufs nicht
gehalten oder ausgestellt werden.
Keines der besuchten Zoofachgeschäfte hielt zum Zeitpunkt des Besuchs Hunde oder Katzen
zum Zwecke des Verkaufs. 44 % der teilnehmenden ZoofachhändlerInnen hatten jedoch früher
Hunde und/oder Katzen im Verkauf (davon Hund: 76 %, Katze: 100 %). Für 73 % von diesen
ZoofachhändlerInnen war dieser Sektor wirtschaftlich wichtig. Nur 18 % gaben an, dass sie diese
Änderungen gut kompensieren konnten. 94 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass immer
noch die Nachfrage nach Hunden und/oder Katzen in ihrem Geschäft vorhanden ist, nur 19 %
gaben an, dass diese Nachfrage in den vergangenen 2 Jahren etwas abflaute. Es war also für
über 30 % der Zoofachgeschäfte der Verkauf von Hund und/oder Katze von großer wirtschaftlicher
Bedeutung, wobei diese Zahl im Zusammenhang mit der Anzahl jener Zoofachhändler gesehen
werden muss, welche aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bald nach Inkrafttreten den Verkauf
von Lebendtieren eingestellt oder ihr Geschäft überhaupt geschlossen haben. Das Team ProZoo
befürwortete in seinem Bericht gegenüber dem Ministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
grundsätzlich die neuerliche Bewilligung des Hunde- und Katzenverkaufs unter entsprechenden
Auflagen.
Achtung: Laut einer aktuellen Regierungsvorlage wird in Zukunft die Haltung von Hunden und
Katzen im Zoofachhandel wieder möglich sein, nicht jedoch das Ausstellen!! Dazu wird eine
behördliche Bewilligung notwendig sein!! Eine Verordnung mit den entsprechenden Anforderungen
muss erst erstellt werden. Bis dahin wird es nicht möglich sein, eine behördliche Bewilligung zu
erhalten.
3. Es wird unter § 31 (2) des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere die Bereithaltung
entsprechender Informationsangebote für die Kundeninformation gefordert. Dasselbe
fordert detaillierter auch § 8 der TH-GewV in Form von leicht verständlichen Merkblättern
mit ausreichend Information über Haltung und Pflege aller zum Verkauf angebotenen
Tierarten sowie allfällige Artenschutzbestimmungen und behördliche Bewilligungs- und
Anzeigepflichten (welche beim Verkauf des Tieres auszuhändigen sind).
71 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, Merkblätter für die angebotenen Tierarten vorrätig zu
haben,
wobei
22 %
auf
die
Merkblätter
der
WKO
(http://www.zoofachhandel.at/zoo/recht_gesetz.htm, Kundeninformationsblätter) zurückgreifen, welche jedoch nur
einige der im Zoofachhandel angebotenen Arten umfassen und die Anforderungen bzgl.
Artenschutz usw. nicht erfüllen. 81 % der ZoofachhändlerInnen haben verschiedenste Formen von
eigenen Merkblättern (hauptsächlich aus Literatur und Internetinformationen) verfasst. Im Rahmen
der Erhebung konnte jedoch nicht ermittelt werden, ob Merkblätter für alle im Geschäft
angebotenen Tierarten vorhanden waren und ob diese den gesetzlichen Ansprüchen tatsächlich
entsprochen haben.
Grundsätzlich stellt sich das Problem der Informationsangebote besonders im Terraristik- und
Aquaristik-Bereich dar, wo derzeit das Angebot an entsprechenden Merkblättern noch mangelhaft
ist, jedoch der Wissenstransfer enorm wichtig ist. Generell, aber vor allem auf dem Gebiet der
ständig wachsenden Terraristik, wären einheitliche Merkblätter mit allen notwendigen
Informationen (Haltungsansprüche, rechtliche Bestimmungen und Artenschutz) wünschenswert.
1/2
Feedback ALLGEMEIN
Anhang A.6
Dieses Anliegen wurde vom Team ProZoo an das Ministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
herangetragen.
4. Nach § 4 (2) der TH-GewV (= Tierhaltungs-Gewerbeverordnung) muss in der Betriebsstätte
ein Anschluss für Kalt- und Warmwasser vorhanden sein.
Im Rahmen der Erhebungen wurde dieser Punkt durchwegs erfüllt, nur in einem Fall war der
Warmwasseranschluss nicht direkt in der Verkaufsanlage.
5. Nach § 4 (7) der TH-GewV müssen Fenster der für die Tierhaltung bestimmten
Räumlichkeiten sowie Schaufenster mit geeigneten Sonnenschutzvorrichtungen versehen
sein.
In 88 % der Geschäfte waren Maßnahmen zur Minderung der Sonneneinstrahlung bzgl. der
Tierunterkünfte nicht nötig, weil keine direkte Sonneneinstrahlung möglich war (und sollten im
Gegensatz zum Text der Verordnung deshalb unserer Ansicht nach auch nicht gefordert werden).
In jenen, wo Bedarf für Sonnenschutz bestand, war dieser jedoch nur in 42 % der Fälle (5 von 12)
gegeben.
6. Nach § 5 (1) 3. der TH-GewV ist es für eine kurzfristige Haltung nötig, dass der
Gewerbetreibende über Aufzeichnungen verfügt, aus denen hervorgeht, zu welchem
Zeitpunkt die Tiere in die Unterkünfte eingebracht wurden.
92 % der ZoofachhändlerInnen gaben an, dass sie schriftliche Aufzeichnungen über den Eingang
aller Tiere im Geschäft (zumeist über Lieferscheine und Rechnungen) hätten.
7. Nach § 5 (2) der TH-GewV müssen Tiere von Privatpersonen zur vorübergehenden
Betreuung in Zoofachgeschäften räumlich getrennt vom Verkaufsraum gehalten werden.
41 % der Zoofachgeschäfte nehmen „Ferientiere“ auf, wobei diese in vielen Fällen direkt im
Verkaufsraum untergebracht werden. Als Hauptgrund für die Aufnahme von Ferientieren wurde die
Bindung von Stammkunden erwähnt, manche ZoofachhändlerInnen nehmen aber auch Tiere (v.a.
Reptilien) zum „Aufpäppeln“ auf. Viele haben die Ferientierbetreuung seit der Einführung des
neuen Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere aufgegeben.
Achtung: Gemäß TH-GewV dürfen Sie „Ferientiere“ nur dann aufnehmen, wenn Sie die
geeigneten räumlichen Möglichkeiten (d.h. getrennt vom Verkaufsraum) dafür haben!!
8. Nach § 6 (3) der TH-GewV ist in allen Räumen, in denen Tiere gehalten werden, ein
Rauchverbot vorzusehen.
In 13 % der Zoofachgeschäfte wurde jedoch während des Besuchs im Verkaufsraum geraucht.
9. Nach § 7 (2) der TH-GewV dürfen keine Tiere zum Verkauf angeboten werden, an denen
verbotene Eingriffe im Sinne des § 7 des Tierschutzgesetzes vorgenommen wurden.
Zum Zeitpunkt des Besuches im Rahmen von ProZoo wurden in keinem der Geschäfte Tiere
angeboten, deren äußeres Erscheinungsbild durch Eingriffe verändert wurde.
10. Nach § 9 (4) der TH-GewV werden nachzuweisende Fachkenntnisse zur Betreuung von
Tieren im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit gefordert.
68 % gaben an, eine tierspezifische Ausbildung absolviert zu haben. Davon hatten 89 % den WIFILehrgang für ZoofachhändlerInnen absolviert, 3 % die Tierpflegerausbildung und 3 % ein
(zumindest teilweise absolviertes) Studium (z.B. Biologie). Von der Gesamtzahl der befragten
ZoofachhändlerInnen hatten zum Zeitpunkt der Erhebung nur 65 % den geforderten Lehrgang über
Tierhaltung und Tierschutz absolviert, d.h. in vielen Geschäften warteten Personen auf die neue
Ausbildung. Somit war in vielen Fällen (> 30 %) keine Person anwesend, welche eine
entsprechende Ausbildung nachweisen hätte können.
Achtung: Die Frist für den Nachweis des Lehrgangs für Tierhaltung und Tierschutz wird
voraussichtlich auf 1.Juli 2008 verlängert (aktueller Beschluss des Nationalrats)!!
2/2
Feedback KLEINSÄUGER
Auswertung für die Kleinsäugerhaltung in Ihrem Geschäft: Stand 10/2007
Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: 12
Die Auswertung beruht auf 85 Zoofachgeschäften mit Kleinsäugerhaltung. Diese hatten im Durchschnitt 9 Kleinsäugerunterkünfte, welche zum
Zeitpunkt der Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 22). In Ihrem Geschäft wurden 13 Unterkünfte näher erhoben.
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
1. Leicht zu
reinigen und zu
desinfizieren
§ 4 (3) der TH-GewV1:
Unterkünfte für Tiere müssen
leicht zu reinigen und zu
desinfizieren sein.
In 97,6 % der Geschäfte waren alle
Unterkünfte für Kleinsäuger leicht zu
reinigen und zu desinfizieren. In den
übrigen Geschäften entsprachen im
Durchschnitt 33 % der Unterkünfte nicht
dieser Anforderung (Max: 66 %).
Alle Unterkünfte leicht
zu reinigen und zu
desinfizieren: ja
§ 4 (6) der TH-GewV:
Unterkünfte müssen
ausreichend belüftet sein.
2. In 49 % der Geschäfte besaßen alle
Unterkünfte für Kleinsäuger seitliche
Belüftungsöffnungen (z.B. von
Glasbecken). In den anderen
Geschäften wiesen im Durchschnitt
50 % der Unterkünfte keine seitliche
Belüftung auf (von 6 % bis 100 %).
2. Alle Unterkünfte
seitlich ausreichend
belüftet: ja
2./3.
Ausreichend
belüftet
3. Eine Belüftung an der Oberseite war
in 64 % der Geschäfte bei allen
Unterkünften vorhanden. In den übrigen
Geschäften wiesen im Durchschnitt
32 % der Unterkünfte oben keine
Belüftung auf (von 5 % bis 100 %).
Anhang A.7
Bemerkungen
Wenn nein, dann %
der Unterkünfte nicht
entsprechend der
Anforderung.
Wenn nein, dann %
der Unterkünfte seitlich
nicht belüftet.
3. Alle Unterkünfte
oben ausreichend
belüftet: ja
Wenn nein, dann %
der Unterkünfte oben
nicht belüftet.
1/ 10
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
4. Selbstbedienung
§ 7 (5) der TH-GewV:
Die Abgabe von Tieren im Wege
der Selbstbedienung durch
Kunden ist verboten.
In 55 % der Geschäfte waren alle
Unterkünfte für Kleinsäuger gegen ein
Hineingreifen gesichert. In den übrigen
Geschäften waren im Durchschnitt 20 %
der Unterkünfte nicht ausreichend
gegen ein Hineingreifen gesichert (6 bis
100 %), wobei dies in den häufigsten
Fällen die Unterkünfte von Kaninchen
und Meerschweinchen betraf.
Alle Unterkünfte auch
oben geschlossen: ja
Achtung: Bei oben
offenen Unterkünften besteht die
Gefahr, dass
Kunden Tiere
herausnehmen!!
Deshalb z.B.
mittels Netz
unzugänglich
machen.
Anlage 2 der TH-GewV (1.1.1.):
Die Bodenfläche der Unterkünfte
muss zur Gänze mit Einstreu
bedeckt sein.
In 84 % der Geschäfte war die
Bodenfläche in allen Unterkünften zur
Gänze mit Einstreu bedeckt. In den
übrigen Geschäften erfüllten im
Durchschnitt 14 % der Unterkünfte
diese Anforderung nicht.
In allen Unterkünften
Bodenfläche zur Gänze
mit Einstreu: ja
Anlage 2 der TH-GewV (1.1.3.):
Mineralische Katzenstreu,
Torfmull, Sand und Futter dürfen
als Einstreu nicht verwendet
werden.
In 93 % der Geschäfte wurde keine
derartige Einstreu verwendet, in 7 %
war Katzenstreu, Torfmull oder Sand zu
finden. In dieser Zahl nicht enthalten
sind jene Geschäfte, welche keine
Raufe für Futterheu anboten (siehe
unten: Heuraufe).
Ausschließlich
geeignete Einstreu: ja
5. Bodenfläche
6. Einstreu
Anhang A.7
Wenn nein, dann %
der Unterkünfte oben
offen.
Wenn nein, dann in %
der Unterkünfte Boden
nicht gänzlich bedeckt.
Wenn nein, dann in %
der Unterkünfte
Einstreu, welche nicht
den Bestimmungen
entspricht.
Achtung: Heu als
Einstreu bei
heufressenden
Arten nur, wenn
Futterheu
zusätzlich in einer
Raufe (Anlage 2
TH-GewV, 1.1.2)!!
2/ 10
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
7. Rückzugsmöglichkeiten
Anlage 2 der TH-GewV (1.2.):
Allen Tieren müssen
ausreichend
Rückzugsmöglichkeiten
angeboten werden. Alle Tiere
müssen diese Einrichtungen
gleichzeitig nützen können.
Nur in 14 % der Geschäfte war in allen
Unterkünften ausreichend Rückzug für
die Kleinsäuger vorhanden. In den
übrigen Geschäften waren im
Durchschnitt zu 50 % die
Rückzugsmöglichkeiten nicht
ausreichend (von 5 % bis 100 %).
Rückzugsmöglichkeiten
in allen Unterkünften: ja
Achtung: Rückzug
ist nur dann
„ausreichend“,
wenn sich alle
Tiere gleichzeitig
verstecken
können!!
Anlage 2 der TH-GewV (1.3.):
Allen Nagetiere und Kaninchen
muss Nagematerial, z.B. Holz
oder Nagersteine, ständig zur
Verfügung stehen.
In 55 % der Geschäfte war in allen
Unterkünften geeignetes Nagematerial
vorhanden. In den übrigen Geschäften
war dies im Durchschnitt in 38 % der
Unterkünfte nicht der Fall (von 8 % bis
100 %).
Nagematerial in allen
Unterkünften: nein
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.1.):
Die Tiere müssen mit einer
ausreichenden Menge an
Nahrung versorgt werden.
In 94 % der Geschäfte war in allen
Unterkünften zum Zeitpunkt der
Erhebung Nahrung vorhanden. In den
übrigen Geschäften fehlte in bis zu
50 % (Durchschnitt: 20 %) der
Unterkünfte Nahrung zum Zeitpunkt des
Besuchs.
Nahrung zum Zeitpunkt
der Erhebung in allen
Unterkünften
vorhanden: ja
8. Nagematerial
9. Ausreichend
Nahrung
Anhang A.7
Wenn nein, dann
Rückzugsmöglichkeiten
in % der Unterkünfte
nicht ausreichend.
Wenn nein, dann in
31,0 % der Unterkünfte
kein Nagematerial.
Wenn nein, dann in %
der Unterkünfte keine
Nahrung.
3/ 10
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
10. Verschmutzung der
Futtergefäße
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.):
Wasser- und Futtergefäße
müssen so platziert werden,
dass sie möglichst nicht
verschmutzt werden.
In 83,5 % der Geschäfte wurde Körneroder Pelletfutter immer im Futtergefäß
angeboten. In 89 % der Geschäfte war
das Futter in allen Gefäßen sauber. In
den übrigen waren im Durchschnitt
18 % der Futtergefäße verschmutzt
(Max: 100 %).
Alle Futtergefäße zum
Zeitpunkt der Erhebung
sauber: ja
11. Verschmutzung der
Wassergefäße
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.):
Wasser- und Futtergefäße
müssen so platziert werden,
dass sie möglichst nicht
verschmutzt werden.
In 89 % der Geschäfte war das Wasser
in allen offenen Gefäßen sauber. In den
übrigen Geschäften war im Durchschnitt
in 21 % der Unterkünfte das Wasser
verschmutzt.
Wasser in allen
Gefäßen sauber: ja
12. Heuraufe
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.2.):
Futterheu ist in einer Raufe
anzubieten.
In 51 % der Geschäfte wurde Futterheu
in einer Raufe angeboten. (Nur in 5 %
der Geschäfte waren diese Raufen
oben geschlossen und somit
ausreichend verletzungssicher.)
Futterheu in Raufe: ja
13. Wasser
Anhang A.7
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.1.):
Alle Tiere müssen ständig
Zugang zu Wasser in
Trinkwasserqualität haben.
In 83,5 % der Geschäfte war in allen
Unterkünften für Kleinsäuger Wasser
entweder in Trinkflaschen oder offenen
Gefäßen vorhanden. In den übrigen
Geschäften war im Durchschnitt in 14 %
der Unterkünfte kein Wasser vorhanden
(Max: 100 %).
Bemerkungen
Wenn nein, dann in %
der Unterkünfte
verschmutzt.
Wenn nein, dann in %
der Unterkünfte
verschmutzt.
(Wenn ja, Raufe oben
geschlossen: nein)
Gutes Futterheu
muss den reinen
Pflanzenfressern
(Kaninchen,
Meerschweinchen,
Chinchilla, Degu)
immer zur
Verfügung stehen!!
Wasser zum Zeitpunkt
der Erhebung in allen
Unterkünften
vorhanden: nein
Wenn nein, dann in
7,0 % der Unterkünfte
kein Wasser.
4/ 10
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
14. standfeste
Gefäße
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.3.):
Offene Gefäße müssen
standfest sein.
In 94 % der Geschäfte waren alle
offenen Gefäße ausreichend standfest.
In den übrigen Geschäften waren im
Durchschnitt 11 % der Gefäße nicht
standfest (Max: 50 %).
Alle offenen Gefäße
standfest: ja
15. Täglich
Reinigen der
Trinkgefäße
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.):
Trinkgefäße sind täglich zu
reinigen und mit frischem
Wasser zu befüllen.
97,4 % der ZoofachhändlerInnen gaben
im Fragebogen an, täglich frisches
Trinkwasser anzubieten. Die Übrigen
gaben an, 6 x/Woche frisches
Trinkwasser anzubieten.
Laut Angabe im
Fragebogen tägliche
Gabe von frischem
Trinkwasser: ja
16. Sozial
lebende
Kleinsäuger
Anlage 2 der TH-GewV (1.6.1.):
Sozial lebende Kleinsäugetiere
dürfen nur gemeinsam mit
Artgenossen in einer Gruppe
gehalten werden.
In 52 % der Geschäfte wurden zum
Zeitpunkt des Besuchs sozial lebende
Kleinsäuger einzeln gehalten.
Sozial lebende
Kleinsäuger einzeln
gehalten: ja
Anhang A.7
Bemerkungen
Wenn nein, dann in %
der Unterkünfte nicht
standfest.
Achtung:
Bedenken Sie,
„täglich“ bedeutet
7 x/Woche, also
auch sonntags!!
Laut Interview ist
aber nur in 62 %
der Geschäfte mit
Kleinsäugerhaltung
auch sonntags
immer jemand im
Geschäft.
5/ 10
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
17. Kaninchen
und Meerschweinchen
Anlage 2 der TH-GewV (1.6.1.):
Sozial lebende Kleinsäugetiere
dürfen nur gemeinsam mit
Artgenossen in einer Gruppe
gehalten werden.
In 21 % der Geschäfte wurden zum
Zeitpunkt der Erhebung Kaninchen und
Meerschweinchen in derselben
Unterkunft gehalten. Von diesen
Geschäften erfüllten 83 % nicht die
Anforderung die Tiere gemeinsam mit
Artgenossen zu halten, d.h. in der
Gruppe befand sich ein einzelnes
Kaninchen und/oder Meerschweinchen.
Kaninchen und
Meerschweinchen zum
Zeitpunkt der Erhebung
in gemeinsamer
Unterkunft: nein
Achtung: Beachten
Sie, dass für die
Haltung in privater
Obhut die
gemeinsame
Haltung von
Kaninchen und
Meerschweinchen
verboten ist
(Anlage 1 der
2.TH-V2, 3.6.1)!!
In 47 % der Geschäfte wurden
Goldhamster in Gruppen gehalten.
Goldhamster in
Gruppen gehalten: ja
18. Solitär
lebende
Kleinsäuger
1
2
Anlage 2 der TH-GewV (1.6.2.):
Tiere von solitär lebenden Arten
sind einzeln zu halten.
Wenn ja, dann nur mit
Artgenossen
gemeinsam in der
Gruppe:
Achtung: Auch in
juvenilen Gruppen
kann es plötzlich zu
Unverträglichkeiten
& Raufereien
kommen!!
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung
Tierhaltungsverordnung
Anhang A.7
6/ 10
Feedback KLEINSÄUGER
Die folgende Tabelle wurde aus den Mindestmaßen für die entsprechende Tierart in den einzelnen Zoofachgeschäften erstellt, unter „Ihr Ergebnis“
finden Sie das Mindestmaß für die jeweilige Tierart am Tag der Erhebung:
Tierart
68 Geschäfte mit
Kaninchen
Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von
Kleinsäugern in Zoofachgeschäften
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % 75 %
Maximum
Ihr
Ergebnis
Mindestgrundfläche: 0,5 m2
13
1,03 m2
0,3
0,6 – 1,6
5
3,00 m2
Mindesthöhe: 0,5 m
17
0,7 m
0,33
0,5-0,92
2,5
1,15 m
2880 cm2
1060
2229 –
5567
16200
7500,0 cm2
Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche
/ Tier)
65 Geschäfte mit
Meerschweinchen
Mindestgrundfläche: 0,5 m2
17
0,84 m2
0,3
0,6 – 1,3
5
0,72 m2
Mindesthöhe: 0,5 m
13
0,66 m
0,36
0,5-0,8
2,5
0,65 m
2800 cm2
647
1651 –
4225
13600
3600,0 cm2
Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche
/ Tier)
17 Geschäfte mit
Degus
Mindestgrundfläche: 0,5 m2
53
0,49 m2
0,16
0,28 – 0,66
1,8
0,24 m2
Mindesthöhe: 0,5 m
24
0,65 m
0,38
0,45-1,1
2,2
0,38 m
1633 cm2
500
925 - 2600
9000
1200,0 cm2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier)
66 Geschäfte mit
Goldhamstern
Mindestgrundfläche: 0,1 m2
3
0,24 m2
0,08
0,16 – 0,34
0,9
0,24 m2
Mindesthöhe: 0,3 m
6
0,4 m
0,15
0,37-0,49
0,7
0,38 m
1500 cm2
175
766 - 2500
5400
800,0 cm2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier)
Anhang A.7
7/ 10
Feedback KLEINSÄUGER
Tierart
69 Geschäfte mit
Zwerghamstern
Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von
Kleinsäugern in Zoofachgeschäften
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % 75 %
Maximum
Ihr
Ergebnis
Mindestgrundfläche: 0,1 m2
0
0,2 m2
0,1
0,15 – 0,28
0,62
0,24 m2
Mindesthöhe: 0,3 m
9
0,4 m
0,15
0,3-0,47
0,7
0,38 m
924 cm2
175
504 – 1500
5280
2400,0 cm2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier)
61 Geschäfte mit
Mäusen
Mindestgrundfläche: 0,1 m2
0
0,24 m2
0,1
0,15 – 0,3
1,11
0,24 m2
Mindesthöhe: 0,3 m
8
0,4 m
0,16
0,3-0,4
0,5
0,38 m
333 cm2
60
180 – 800
2592
2400,0 cm2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier)
48 Geschäfte mit
Gerbils,
Rennmäusen
52 Geschäfte mit
Ratten
Mindestgrundfläche: 0,2 m2
15
0,3 m2
0,12
0,21 – 0,44
0,75
0,24 m2
Mindesthöhe: 0,3 m
0
0,4 m
0,3
0,4-0,5
0,79
0,38 m
1200 cm2
375
775 – 2325
7500
1200,0 cm2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier)
Mindestgrundfläche: 0,2 m2
12
0,39 m2
0,09
0,28 – 0,53
0,83
m2
Mindesthöhe: 0,3 m
0
0,47 m
0,3
0,4-0,6
1
m
910 cm2
100
600 – 1900
7500
cm2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier)
Anhang A.7
8/ 10
Feedback KLEINSÄUGER
Tierart
4 Geschäfte mit
Streifenhörnchen
Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von
Kleinsäugern in Zoofachgeschäften
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % 75 %
Maximum
Ihr
Ergebnis
Mindestgrundfläche: 0,25 m2
0
0,48 m2
0,28
0,31 – 0,56
0,75
m2
Mindesthöhe: 0,8 m
75
0,72 m
0,55
0,4-0,5
0,7
m
933 cm2
400
400 - 5500
5500
cm2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier)
25 Geschäfte mit
Chinchillas
Mindestgrundfläche: 0,5 m2
4
0,8 m2
0,48
0,56 – 1,44
3,5
0,75 m2
Mindesthöhe: 0,6 m
8
1,24 m
0,5
0,8-2,23
2,5
1,40 m
4500 cm2
1867
3100 7200
34500
3750,0 cm2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier)
1
2
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung
Die Besatzdichte ist als Punkt im Gesamtresümee nicht berücksichtig.
Die Formeln basierend auf den Körperlängen der Tiere sind für die Erhebung vor Ort aus der Sicht von ProZoo nicht praktikabel, nach anderen Lösungen wird
gesucht.
Anhang A.7
9/ 10
Feedback KLEINSÄUGER
Gesamtresümee Kleinsäugerhaltung:
Im Durchschnitt haben die untersuchten Geschäfte 75 % (Min: 50 %, Max: 94 %) der angeführten Punkte erfüllt (18 allgemeine Punkte
und zusätzlich 2 Punkte pro gehaltener Tierart). Es gab kein Geschäft, das weniger als 50 % der gesetzlich geforderten Punkte (sofern
diese erhoben werden konnten) erfüllte. Insgesamt 10 Geschäfte lagen unter 66 %, d.h. hier waren mehr als 1/3 der Punkte nicht erfüllt.
3 Geschäfte lagen bei über 90 % erfüllter Punkte, davon hat kein Geschäft alle Punkte erfüllt.
Ihr Ergebnis:
29 von 35 möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (82,86 %).
Anhang A.7
10/ 10
Feedback VÖGEL
Auswertung für die Vogelhaltung in Ihrem Geschäft: Stand 10/2007
Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: 10
Die Auswertung beruht auf 68 Zoofachgeschäften mit Vogelhaltung. Diese hatten im Durchschnitt 4 Vogelunterkünfte, welche zum Zeitpunkt der
Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 21). In Ihrem Geschäft wurden 1 Unterkünfte näher erhoben.
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
1. Leicht zu
reinigen und zu
desinfizieren
§ 4 (3) der TH-GewV1:
Unterkünfte für Tiere müssen
leicht zu reinigen und zu
desinfizieren sein.
In 95,6 % der Geschäfte waren
alle Unterkünfte für Vögel leicht
zu reinigen und zu
desinfizieren.
Alle Unterkünfte leicht zu
reinigen und zu
desinfizieren: ja
2./3. Ausreichend belüftet
§ 4 (6) der TH-GewV:
Unterkünfte müssen
ausreichend belüftet sein.
2. In 95,6 % der Geschäfte
hatten alle Unterkünfte eine
seitliche Belüftung. In den
übrigen wiesen im Durchschnitt
50 % (von 50 % bis 100 %) der
Unterkünfte seitlich keine
Belüftung auf.
2. Alle Unterkünfte waren
seitlich ausreichend
belüftet: nein
3. In 13,2 % der Geschäfte
wiesen alle Unterkünfte eine
Belüftung von oben auf. In den
übrigen wiesen im Durchschnitt
100 % (von 20 % bis 100 %)
der Unterkünfte oben keine
Belüftung auf.
3. Alle Unterkünfte waren
oben ausreichend belüftet:
ja
In 86,8 % der Geschäfte waren
alle Unterkünfte ausreichend
beleuchtet. In den übrigen
Geschäften waren im
Durchschnitt 100 % der
Unterkünfte nicht ausreichend
beleuchtet.
Alle Unterkünfte
ausreichend beleuchtet: ja
4. Ausreichend
beleuchtet &
heller Standort
§ 4 (6) der TH-GewV:
Unterkünfte müssen
ausreichend beleuchtet sein.
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.4.):
Der Standort der Unterkünfte
muss hell sein.
Anhang A.8
Bemerkungen
Wenn nein, dann 100,0 %
der Unterkünfte seitlich
nicht ausreichend belüftet.
Wenn nein, dann % der
Unterkünfte oben nicht
ausreichend belüftet.
Wenn nein, dann % der
Unterkünfte ausreichend
beleuchtet.
Achtung: Die
Beleuchtung wurde
subjektiv bewertet!! Eine
Messung der Lichtstärke,
des Spektrums sowie der
Flickerfrequenz ist nicht
erfolgt.
1 / 11
Feedback VÖGEL
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
5. Handaufzucht
§ 7 (4) der TH-GewV:
Jungvögel müssen so
aufgezogen werden, dass sie
artgeprägt sind. Eine
Handaufzucht darf nur in
begründeten Ausnahmefällen
und nur zum Wohl des Tieres
durchgeführt werden.
In 11 % der Geschäfte werden
laut Auskunft im Interview Hand
aufgezogene Vögel zeitweise
zum Kauf angeboten.
Hand aufgezogene Vögel
laut Interview zeitweise
angeboten: nein
Achtung: Handaufzucht
darf nur in begründeten
Ausnahmefällen (z.B.
mangelnde Versorgung
durch Elterntiere), jedoch
keinesfalls zu
kommerziellen Zwecken
durchgeführt werden!!
6. Rechteckige
Grundfläche
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.1.):
Vogelkäfige müssen rechteckige
Grundfläche haben.
In 100 % der Geschäfte hatten
alle Vogel-Unterkünfte eine
rechteckige Grundfläche.
Alle Vogel-Unterkünfte
rechteckige Grundfläche: ja
7. Rundvolieren
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.1.)/
§ 4 (5) der TH-GewV:
Vögel dürfen nicht in
Rundvolieren < 2m
Durchmesser gehalten werden.
In keinem der Geschäfte
fanden sich Vögel in
Rundvolieren mit < 2m
Durchmesser.
Vogelhaltung in
Rundvolieren mit < 2m
Durchmesser im Geschäft:
nein
8. Einsehbarkeit
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.1.):
Käfige von weniger als 1 m2
Grundfläche dürfen von
mindestens einer Seite nicht
einsehbar sein.
In 91,2 % der Geschäfte war in
allen Unterkünften mit einer
Grundfläche von weniger als
1 m2 mindestens eine Seite
nicht einsehbar. In den übrigen
Geschäften war im
Durchschnitt in 20 % solcher
Unterkünfte (von 12,5 % bis
100 %) diese Vorgabe nicht
erfüllt.
Bei einer Grundfläche von
weniger als 1 m2 Unterkunft
mindestens von einer Seite
nicht einsehbar: ja
Anhang A.8
Wenn nein, dann % der
Unterkünfte diese Vorgabe
nicht erfüllt.
2 / 11
Feedback VÖGEL
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
9. Vergitterung
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.2.):
Alle Käfige haben eine
Vergitterung aus
korrosionsbeständigem Material.
In allen Geschäften hatten die
Käfige eine Vergitterung aus
korrosionsbeständigem
Material.
Vergitterung aller
Vogelkäfige aus
korrosionsbeständigem
Material: ja
10. Gitterweite &
-festigkeit
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.2.):
Die Gitterweite & -festigkeit
entspricht der Größe der
gehaltenen Vögel.
Bei allen Unterkünften
entsprach die Gitterweite & festigkeit der Größe der
gehaltenen Vögel.
Gitterweite & –festigkeit
entsprach den gehaltenen
Vögeln: ja
11. Querverdrahtung
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.2.):
Papageienvögel werden in
Käfigen mit Querverdrahtung
gehalten.
In 61,3 % der Geschäfte
wiesen alle Käfige mit
Papageienvögeln eine
Querverdrahtung auf. In den
übrigen Geschäften erfüllten bis
zu 100 % der Unterkünfte diese
Anforderung nicht.
Alle Käfige für
Papageienvögel mit
Querverdrahtung: keine Info
12. Reinigung
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.3.):
Unterkünfte & Inventar sind
mindestens 1 x wöchentlich
gründlich zu reinigen.
95 % der ZoofachhändlerInnen
gaben im Fragebogen an, die
Unterkünfte samt Inventar
mindestens 1 x wöchentlich zu
reinigen. Die Übrigen gaben an,
dies 14-tägig zu tun.
Laut Angabe im
Fragebogen wird
mindestens 1 x wöchentlich
gereinigt: ja
13. Zugluftfreier
Standort
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.4.):
Der Standort der Unterkünfte
muss zugluftfrei sein.
Diese Anforderung wurde in
allen Geschäften mit
Vogelhaltung zu 100 % erfüllt.
Standort aller Unterkünfte
zugluftfrei: ja
Anhang A.8
Bemerkungen
Wenn nein, dann % der
Käfige ohne
Querverdrahtung.
3 / 11
Feedback VÖGEL
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
14. Aufstellhöhe
Anlage 2 der TH-GewV (2.1.5.):
Käfige müssen in einer Höhe
von mindestens 60 cm
aufgestellt werden
(ausgenommen Volieren ab
1,5 m Höhe).
In 88,2 % der Geschäfte waren
alle Unterkünfte in der
vorgegebenen Höhe
aufgestellt. In den übrigen
Geschäften fanden sich im
Durchschnitt 63,5 % (von 20 %
bis 100 %) der Unterkünfte
unter der geforderten
Mindestaufstellhöhe.
Aufstellhöhe aller
Unterkünfte entsprechend
der Vorgabe: ja
Anlage 2 der TH-GewV (2.2.1.):
Die gesamte Bodenfläche der
Unterkünfte muss gleichmäßig
mit gesundheitlich
unbedenklicher Einstreu bedeckt
sein.
In 85,1 % der Geschäfte war
die Bodenfläche in allen
Unterkünften gleichmäßig mit
Einstreu bedeckt. In den
übrigen Geschäften erfüllten im
Durchschnitt 54,2 % (von 17 %
bis 100 %) der Unterkünfte
diese Anforderung nicht.
In allen Unterkünften
Bodenfläche gleichmäßig
mit Einstreu bedeckt: ja
16. Einstreu
Anlage 2 der TH-GewV (2.2.2.):
Bei Weichfressern darf Sand
nicht als Einstreu verwendet
werden.
Bei keinem Weichfresser
haltenden Geschäft wurde
Sand als Einstreu verwendet.
Bei Weichfressern kein
Sand als Einstreu: keine
Weichfresser
17. Scharrmöglichkeit
Anlage 2 der TH-GewV (2.2.3.):
Bodenlebende Vögel müssen
die Möglichkeit zum Scharren
haben.
Diese Anforderung wurde von
allen Geschäften, welche zum
Zeitpunkt der Erhebung
bodenlebende Vögel hielten, zu
100 % erfüllt.
Bodenlebende Vögel hatten
Möglichkeit zum Scharren:
keine Wachteln
15. Bodenfläche
Anhang A.8
Bemerkungen
Wenn nein, dann % der
Unterkünfte unter der
vorgegebenen Aufstellhöhe
von min. 60 cm.
Wenn nein, dann in % der
Unterkünfte Boden nicht
gleichmäßig bedeckt.
4 / 11
Feedback VÖGEL
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
18. SitzstangenDurchmesser
Anlage 2 der TH-GewV (2.3.):
Der Durchmesser der
Sitzstangen muss der Größe der
gehaltenen Vögel entsprechen.
In 95,5 % der Geschäfte
entsprachen die Sitzstangendurchmesser in allen
Unterkünften der Größe der
gehaltenen Vögel. In den
übrigen Geschäften wiesen im
Durchschnitt 25 % (von 20 %
bis 50 %) der Unterkünfte
entsprechend dem
Durchmesser nicht passende
Sitzstangen auf.
In allen Unterkünften
Sitzstangendurchmesser
der Vogelgröße
entsprechend: ja
(In 70,1 % der Geschäfte
fanden sich in allen
Unterkünften Sitzstangen mit
unterschiedlichem
Durchmesser. In den übrigen
Geschäften wiesen im
Durchschnitt 63,4 % (von 20 %
bis 100 %) der Unterkünfte
keine Sitzstangen mit
unterschiedlichem
Durchmesser auf.)
(In allen Unterkünften
Sitzstangen mit unterschiedlichem Durchmesser: ja
Anhang A.8
Bemerkungen
Wenn nein, dann in % der
Unterkünfte nicht erfüllt.
Wenn nein, dann in % der
Unterkünfte nicht erfüllt.)
5 / 11
Feedback VÖGEL
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
19. SitzstangenAnbringung
Anlage 2 der TH-GewV (2.3.):
In jedem Käfig müssen sich
mindestens 2 in
unterschiedlicher Höhe und
versetzt zueinander
angebrachte Sitzstangen
befinden.
89,6 % der Geschäfte hatten
alle Vögelunterkünfte
entsprechend dieser Vorgabe
ausgestattet. In den Übrigen
war im Durchschnitt in 67 %
(von 17 % bis 100 %) der
Unterkünfte diese Vorgabe
nicht erfüllt.
In allen Unterkünften
Sitzstangen in
unterschiedlicher Höhe &
versetzt zueinander: ja
Anlage 2 der TH-GewV (2.3.):
In den Unterbringungen
befinden sich verzweigte
Naturäste aus gesundheitlich
unbedenklichem Material.
In 34,3 % der Geschäfte fanden
sich in allen Unterkünften
Naturäste. In den übrigen
Geschäften fanden sich im
Durchschnitt in 20 % der
Unterkünfte Naturäste (von 0 %
bis 83 %).
In allen Unterkünften
Naturäste: nein
Folgendes Sitzstangenmaterial
(außer Naturäste) fand sich in
den Unterkünften (% der
Geschäfte):
Folgende Sitzstangen
(außer Naturäste) fanden
sich in den Unterkünften:
20. Naturäste
Sitzstangenmaterial
Holz: 82,1 %
Glatte Plastikstangen: 13,4 %
Plastikstangen mit Längsrillen:
26,9 %
Sitzstangen mit Sandpapier:
0%
Andere: 9 %
Anhang A.8
Bemerkungen
Wenn nein, dann in % der
Unterkünfte diese Vorgabe
nicht erfüllt.
Wenn nein, dann in
100,0 % der Unterkünfte
keine Naturäste.
Achtung: Naturäste aus
gesundheitlich
unbedenklichem Material
sind als Sitzstangen zu
bevorzugen!!
Achtung: Plastikstangen
mit Längsrillen sind
abzulehnen, da diese zu
Druckstellen an den
Holz: ja
Ballen führen können.
Glatte Plastikstangen: nein
Glatte Plastikstangen
geben den Vögeln zu
Plastikstangen mit
wenig Halt. Sitzstangen
Längsrillen: nein
mit Sandpapier
Sitzstangen mit Sandpapier: schädigen die Haut an
nein
den Ballen!!
Andere (z.B.: aus Seil,
Metall): nein
6 / 11
Feedback VÖGEL
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
21. Verschmutzung der
Futtergefäße
Anlage 2 der TH-GewV (2.4.2.):
Wasser- & Futtergefäße sind so
zu platzieren, dass
Verschmutzung des Inhaltes
vermieden wird.
In 82,4 % der Geschäfte waren
in allen Unterkünften die
Futtergefäße so platziert, dass
eine Verschmutzung des
Inhaltes vermieden wurde. In
den übrigen Geschäften war
diese Vorgabe im Durchschnitt
in 67,5 % (von 17 % bis 100 %)
der Unterkünfte nicht erfüllt.
Futtergefäße in allen
Unterkünften so platziert,
dass Verschmutzung
vermieden wird: ja
Achtung: Bringen Sie
Wasser- und
Futtergefäße nicht direkt
unterhalb der Sitzstangen
an!!
Anlage 2 der TH-GewV (2.4.2.):
Wasser- & Futtergefäße sind so
zu platzieren, dass
Verschmutzung des Inhaltes
vermieden wird.
In 85,3 % der Geschäfte waren
in allen Unterkünften die
Wasserbehälter sauber. In den
übrigen Geschäften war diese
Vorgabe im Durchschnitt in
80,5 % (von 14 % bis 100 %)
der Unterkünfte nicht erfüllt.
Wasserbehälter in allen
Unterkünften zum Zeitpunkt
der Erhebung sauber: nein
Anlage 2 der TH-GewV (2.4.2.):
Wasser ist täglich frisch zu
verabreichen.
95 % der ZoofachhändlerInnen
gaben im Fragebogen an,
Wasser täglich frisch
anzubieten. Die Übrigen gaben
an, dies 6 x Woche zu tun.
Wasser wird laut Angabe im
Fragebogen täglich frisch
angeboten: ja
22. Verschmutzung der
Wassergefäße
23. Wassergabe
(In 100 % der Geschäfte waren
die Wasserbehälter in allen
Unterkünften gefüllt.)
Anhang A.8
Wenn nein, dann in % der
Unterkünfte nicht erfüllt.
Wenn nein, dann in
100,0 % der Unterkünfte
verschmutzt:
(Alle Wasserbehälter zum
Zeitpunkt der Erhebung
gefüllt: ja)
Achtung: Bringen Sie
Wasser- und
Futtergefäße nicht direkt
unterhalb der Sitzstangen
an!!
Achtung: Bedenken Sie,
„täglich“ bedeutet
7 x/Woche, also auch
sonntags!! Laut Angaben
im Interview ist aber nur
in 64 % der Geschäfte
mit Vogelhaltung auch
sonntags immer jemand
im Geschäft.
7 / 11
Feedback VÖGEL
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
24. Futtergabe
Anlage 2 der TH-GewV (2.4.2.):
Futter ist täglich frisch zu
verabreichen.
94 % der ZoofachhändlerInnen
gaben im Fragebogen an,
Futter täglich frisch anzubieten.
Die Übrigen gaben an, dies 6 x
oder auch nur 4 x pro Woche
zu tun.
Futter wird laut Angabe im
Fragebogen täglich frisch
angeboten: ja
(In allen Geschäften fand sich
zum Zeitpunkt der Erhebung
Futter in 100 % der
Unterkünfte.)
(In alle Unterkünften zum
Zeitpunkt der Erhebung
Futter vorhanden: ja)
Achtung: Bedenken Sie,
„täglich“ bedeutet
7 x/Woche, also auch
sonntags!! Laut Angaben
im Interview ist aber nur
in 64 % der Geschäfte
mit Vogelhaltung auch
sonntags immer jemand
im Geschäft.
In 27,9 % der Geschäfte wurde
in allen Unterkünften Grit
separat in einer Schale
angeboten.
In allen Unterkünften wurde
Grit in einer Schale
angeboten: nein
Im Durchschnitt kamen 4 bis 5
Vögel auf ein Futtergefäß.
Maximal mussten sich 20 Vögel
ein Futtergefäß teilen.
Maximale Anzahl Vögel je
Futtergefäß: 6,0
25. Grit
Zugang zu Futter
& Wasser
Anhang A.8
Anlage 2 der TH-GewV(2.4.3.):
Als Verdauungshilfe ist Grit
anzubieten.
Anlage 2 der TH-GewV (2.4.4.):
Es muss gewährleistet sein,
dass auch rangniedere Tiere
jederzeit Zugang zu Futter &
Wasser haben.
In 40 % der Geschäfte waren in
allen Unterkünften mit mehr als
einem Vogel min. 2
Futtergefäße vorhanden.
Wenn nein, dann in
100,0 % der Unterkünfte
nicht vorhanden:
Überall min. 2 Futtergefäße,
wenn mehr als ein Vogel: ja
Achtung: Um bei einem
Besatz von mehr als zwei
Tieren sicherzustellen,
dass auch rangniedere
Tiere Zugang zu Futter
haben, sollten min. 2
Futtergefäße bzw. eine
längere Futterschiene
angeboten werden!!
8 / 11
Feedback VÖGEL
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bademöglichkeit
Anlage 2 der TH-GewV (2.6.):
Allen Vögeln muss täglich eine
frische Bademöglichkeit geboten
werden.
In 39,7 % der Geschäfte fand
sich zum Erhebungszeitpunkt in
allen Unterkünften eine
Bademöglichkeit. In den
übrigen Geschäften fand sich
im Durchschnitt in 83 % (von
20 % bis 100 %) der
Unterkünfte keine
Bademöglichkeit.
Bademöglichkeit in allen
Unterkünften angeboten:
nein
Besprühen
Anlage 2 der TH-GewV (2.6.):
Alternativ dürfen sie mit Wasser
besprüht werden.
63 % der ZoofachhändlerInnen
gaben im Interview an, die
Vögel zu besprühen.
Vögel werden laut Angabe
im Interview besprüht: nein
Achtung: Das Anbieten
einer Bademöglichkeit ist
nach Meinung von
Experten eindeutig dem
Besprühen vorzuziehen!!
26. Beschäftigung
Anlage 2 der TH-GewV (2.7.):
Allen Vögeln sind geeignete
Beschäftigungsmöglichkeiten
anzubieten.
In 58,2 % der Geschäfte fanden
sich in allen Unterkünften
geeignete
Beschäftigungsmöglichkeiten.
In den anderen Geschäften
fanden sich im Durchschnitt in
26,5 % (von 0 % bis 86 %) der
Unterkünfte geeignete
Beschäftigungsmöglichkeiten.
Geeignete
Beschäftigungsmöglichkeiten in allen Unterkünften:
ja
Achtung: Geeignete
Beschäftigungsmöglichkeiten sind z.B.:
Naturäste, Sepia!! Auf
Spiegel und Plastikvögel
sollte verzichtet werden!!
1
Bemerkungen
Wenn nein, dann in
100,0 % der Unterkünfte
nicht vorhanden:
Wenn nein, dann in % der
Unterkünfte keine
Beschäftigung vorhanden:
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung
Anhang A.8
9 / 11
Feedback VÖGEL
Die folgende Tabelle wurde aus den Mindestmaßen für die entsprechende Tierart in den einzelnen Zoofachgeschäften erstellt, unter „Ihr Ergebnis“
finden Sie das Mindestmaß für die jeweilige Tierart am Tag der Erhebung:
Tierart
59 Geschäfte mit
Sperlingsvögeln,
Finkenvögeln
63 Geschäfte mit
Sittichen &
Zwergpapageien bis
30 cm KopfSchwanz-Länge
4 Geschäfte mit
Papageien,
Amazonenpapageien,
Graupapageien,
Kleinen Kakadus
(über 30 cm)
Anhang A.8
Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV für die kurzfristige Haltung von
Vögeln in Zoofachgeschäften
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % - 75 %
Maximum
Ihr
Ergebnis
Mindestgrundfläche (1-6 Vögel):
0,15 m2
1,7
0,4
0,14
0,28-0,66
4,0
m2
Mindesthöhe: 0,4 m
3,4
0,5
0,3
0,45-0,55
2,5
m
Mindestfläche für jedes weitere Tier
(ab 7.Vogel): 0,04 m2
22,7
0,15
0,012
0,046-0,306
0,481
m2
Mindestgrundfläche (1-3 Vögel):
0,2 m2
6,4
0,55
0,14
0,34-0,8
4,0
1,04 m2
Mindesthöhe: 0,4 m
3,2
0,55
0,3
0,45-1,0
2,5
2,50 m
Mindestfläche für jedes weitere Tier
(ab 4.Vogel): 0,05 m2
19,1
0,093
0
0,058-0,176
0,60
0,09 m2
Mindestgrundfläche (1-3 Vögel):
0,5 m2
0
1,2
0,52
0,63-3,0
3,5
m2
Mindesthöhe:1,5 m
50
1,6
0,71
0,83-2,2
2,2
m
Mindestfläche für jedes weitere Tier
(ab 4.Vogel): 0,25 m2
33,3
0,271
0,019
0,145-0,385
0,50
m2
10 / 11
Feedback VÖGEL
Tierart
2 Geschäfte mit
Aras, Großkakadus
6 Geschäfte mit
Wachteln,
Zwergwachteln
Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV für die kurzfristige Haltung von
Vögeln in Zoofachgeschäften
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % - 75 %
Maximum
Ihr
Ergebnis
Mindestgrundfläche (bis zu 2 Vögel):
1,5 m2
0
12,3
6,56
6,56-18
18
m2
Mindesthöhe: 2,0 m
0
2,6
2,2
2,2-3,0
3,0
m
Mindestfläche für jedes weitere Tier
(ab 3.Vogel): 0,45 m2
0
Mindestgrundfläche (1-10 Vögel):
0,5 m2
33,3
0,62
0,21
0,39-1,76
3,85
m2
Mindesthöhe: 0,4 m
0
1,27
0,40
0,51-2,08
2,50
m
Mindestfläche für jedes weitere Tier
(ab 11.Vogel): 0,05 m2
0
In keiner der erhobenen Unterkünfte mehr als 10
Wachteln
m2
In keiner der erhobenen Unterkünfte mehr als 2 Tiere
m2
Gesamtresümee Vogelhaltung:
Im Durchschnitt haben die untersuchten Geschäfte 84 % (Min: 62 %, Max: 100 %) der angeführten Punkte erfüllt (26 allgemeine Punkte
und zusätzlich 2-3 Punkte pro gehaltener Vogelgruppe). Es gab kein Geschäft, das weniger als 50 % der gesetzlich geforderten Punkte
(sofern diese erhoben werden konnten) erfüllte. 2 Geschäfte lagen unter 66 %, d.h. hier waren mehr als 1/3 der Punkte nicht erfüllt. 15
Geschäfte lagen bei über 90 % erfüllter Punkte, davon hat ein Geschäft alle Punkte erfüllt.
Ihr Ergebnis:
22 von 26 möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (84,62 %).
Anhang A.8
11 / 11
Feedback TERRARISTIK
Auswertung für die Reptilienhaltung in Ihrem Geschäft: Stand 10/2007
Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: 99
Die Auswertung beruht auf 70 Zoofachgeschäften mit Reptilienhaltung. Es wurden im Durchschnitt 6 Terrarien untersucht, welche zum Zeitpunkt der
Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 74). In Ihrem Geschäft wurden 5 Unterkünfte näher erhoben.
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
1. Leicht zu
reinigen
§ 4 (3) der TH-GewV1:
Unterkünfte für Tiere
müssen leicht zu reinigen
und zu desinfizieren sein.
In 96 % der Geschäfte waren alle
Unterkünfte für Reptilien leicht zu reinigen
und zu desinfizieren. In den übrigen
Geschäften waren im Durchschnitt 6 % der
Unterkünfte nicht leicht zu reinigen und zu
desinfizieren (Max: 33 %).
Alle Unterkünfte leicht
zu reinigen: ja
§ 4 (6) der TH-GewV:
Die Unterkünfte müssen
ausreichend beleuchtet sein.
In 86 % der Geschäfte waren alle Terrarien
ausreichend beleuchtet. In den übrigen
Geschäften waren im Durchschnitt 15 % der
Unterkünfte nicht ausreichend beleuchtet
(Max: 100 %).
Alle Unterkünfte
ausreichend
beleuchtet: ja
In 46 % der Geschäfte wiesen alle
Unterkünfte sowohl seitlich als auch oben
Lüftungsöffnungen auf.
Alle Unterkünfte für
Reptilien ausreichend
belüftet: nein
3. In 55 % der Geschäfte hatten alle
Terrarien eine seitliche Belüftung. In den
Übrigen hatten im Durchschnitt 20 % der
Unterkünfte keine seitliche Belüftung (Max:
90 %).
3. Seitliche Belüftung
in allen Terrarien: nein
2. Beleuchtung
3./4. Belüftung
§ 4 (6) der TH-GewV:
Die Unterkünfte müssen
ausreichend belüftet sein.
4. In 88 % der Geschäfte hatten alle
Terrarien oben Belüftungsöffnungen. In den
Übrigen waren im Durchschnitt 65 % der
Unterkünfte oben nicht belüftet (Max:
100 %).
Anhang A.9
Bemerkungen
Wenn nein, % der
Unterkünfte nicht leicht
zu reinigen.
Wenn nein, % der
Unterkünfte nicht
ausreichend beleuchtet
„Ausreichend“
beleuchtet heißt hier,
dass eine Lichtquelle
vorhanden war. Das
Lichtspektrum wurde
nicht näher untersucht.
Wenn nein. 40,0 %
ohne seitliche
Belüftung.
4. Oben Belüftung in
allen Terrarien: nein
Wenn nein, 60,0 %
ohne Belüftung oben.
1/7
Feedback TERRARISTIK
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
5. Zugluft
§ 5 (5) der 2.TH-V2:
Zugluft ist zu vermeiden.
In keinem der besuchten Geschäfte konnte
Zugluft in den Unterkünften für Reptilien
festgestellt werden.
Zugluft in den
Unterkünften: nein
6. Temperatur
§ 5 (7) der 2. TH-V:
Geeignete Geräte zur
Messung von Temperatur
müssen vorhanden sein.
In 59 % der Geschäfte war in keiner
Unterkunft für Reptilien ein Thermometer
vorhanden. In den Übrigen waren im
Durchschnitt in 46 % der Unterkünfte
Thermometer angebracht (6 % bis 100 %).
Thermometer
vorhanden: ja
§ 5 (7) der 2. TH-V:
Geeignete Geräte zur
Messung von
Luftfeuchtigkeit müssen
vorhanden sein.
In 65 % der Geschäfte war in keiner
Unterkunft für Reptilien ein Hygrometer
vorhanden. In den Übrigen waren im
Durchschnitt in 50 % der Unterkünfte
Hygrometer angebracht (6 % bis 100 %).
Hygrometer
vorhanden: ja
7. Luftfeuchtigkeit
1
2
Bemerkungen
Wenn ja, 60,0 % der
Unterkünfte mit
Thermometer.
Wenn ja, 60,0 % der
Unterkünfte mit
Hygrometer.
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung
Tierhaltungsverordnung
Anhang A.9
2/7
Feedback TERRARISTIK
Folgende Mindestgrößen wurden in den besuchten Zoofachgeschäften für Landschildkröten (N=34) vorgefunden:
Parameter
Mindestgrundfläche in m2
Durchschnittsergebnis
Durchschnitt
0,4 m2
25 % - 75 %
0,32 – 0,6
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
Mindesthöhe in m
Ihr Ergebnis:
0,9
0,18 m2
Unterkünfte unter der Mindestgrundfläche:
nein
Ihre Mindestgrundfläche:
0,28 m2
3%
Durchschnitt
0,5 m
25 % - 75 %
0,4 – 0,5
Unterkünfte unter der Mindesthöhe: nein
Ihre Mindesthöhe:
Minimum
Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
Anhang A.9
0,2
0,45 m
0,3 m
3%
3/7
Feedback TERRARISTIK
Folgende Mindestgrößen wurden in den besuchten Zoofachgeschäften für Wasserschildkröten (N=36) vorgefunden:
Parameter
Mindestgrundfläche
Wasserteil in m2
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis:
Durchschnitt
0,36 m2
25 % - 75 %
0,24 – 0,48
Unterkünfte unter der Mindestgrundfläche:
XXX
Ihre Mindestgrundfläche:
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
Mindesthöhe in m
0,08
m2
0,12 m2
3%
Durchschnitt
0,4 m
25 % - 75 %
0,3 – 0,5
Unterkünfte unter der Mindesthöhe: XXX
Ihre Mindesthöhe:
Minimum
0,25
Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV
0,3 m
% der Geschäfte unter Minimum
Mindestwassertiefe in cm
m
9%
Durchschnitt
14 cm
25 % - 75 %
10 – 20
Unterkünfte unter der Mindesttiefe: XXX
Ihre Mindesttiefe:
Minimum
Anhang A.9
5
Mindesttiefe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV
10 cm
% der Geschäfte unter Minimum
19 %
cm
4/7
Feedback TERRARISTIK
Folgende Mindestgrößen wurden in den besuchten Zoofachgeschäften für Schlangen (N=33) vorgefunden:
Parameter
Mindestgrundfläche in m2
Durchschnittsergebnis
Durchschnitt
0,24 m2
25 % - 75 %
0,16 – 0,32
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV
Mindesthöhe in m
Ihr Ergebnis:
0,08
0,18 m2
% der Geschäfte unter Minimum
30 %
Durchschnitt
0,5 m
25 % - 75 %
0,35 – 0,58
Unterkünfte unter der Mindestgrundfläche:
nein
Ihre Mindestgrundfläche:
0,18 m2:
Unterkünfte unter der Mindesthöhe: nein
Ihre Mindesthöhe:
Minimum
Anhang A.9
0,2
Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV
0,6 m
% der Geschäfte unter Minimum
76 %
0,80 m
5/7
Feedback TERRARISTIK
Folgende Mindestgrößen wurden in den besuchten Zoofachgeschäften für Echsen (N=55) vorgefunden:
Parameter
Mindestgrundfläche in m2
Durchschnittsergebnis
Durchschnitt
0,24 m2
25 % - 75 %
0,16 – 0,32
Minimum
Mindestfläche nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV
Mindesthöhe in m
Ihr Ergebnis:
0,08
0,18 m2
% der Geschäfte unter Minimum
29 %
Durchschnitt
0,4 m
25 % - 75 %
0,37 – 0,5
Unterkünfte unter der Mindestgrundfläche:
nein
Ihre Mindestgrundfläche:
0,27 m2
Unterkünfte unter der Mindesthöhe: nein
Ihre Mindesthöhe:
Minimum
Mindesthöhe nach Punkt 3 Anlage 1 TH-GewV
% der Geschäfte unter Minimum
0,3
0,45 m
0,35 m
20%
Die Formeln basierend auf den Körperlängen der Tiere sind für die Erhebung vor Ort aus der Sicht von ProZoo nicht praktikabel, nach anderen Lösungen wird
gesucht.
Anhang A.9
6/7
Feedback TERRARISTIK
Gesamtresümee Reptilienhaltung:
Im Durchschnitt haben die untersuchten Geschäfte 75 % (Min: 30 %, Max: 100 %) der angeführten Punkte erfüllt (7 allgemeine Punkte
und zusätzlich 2 pro Tiergruppe bzw. bei Wasserschildkröten 3). Es gab 3 Geschäfte, welche weniger als 50 % der gesetzlich
geforderten Punkte (sofern diese erhoben werden konnten) erfüllte. Weitere 11 Geschäfte (insgesamt 14) lagen unter 66 %, d.h. hier
waren mehr als 1/3 der Punkte nicht erfüllt. 8 Geschäfte lagen bei über 90 % erfüllter Punkte, davon haben 7 Geschäfte alle Punkte
erfüllt.
Ihr Ergebnis:
11 von 13 möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (84,62 %).
Anhang A.9
7/7
Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK
Auswertung für die Süßwasseraquaristik in Ihrem Geschäft: Stand 10/2007
Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: 21
Die folgenden Auswertungen beruhen auf 90 Zoofachgeschäften mit Süßwasseraquaristik. Es wurden im Durchschnitt 33 Becken pro Geschäft
untersucht, welche zum Zeitpunkt der Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 328). In Ihrem Geschäft wurden 60 Becken näher erhoben.
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
1. Leicht zu
reinigen und zu
desinfizieren
§ 4 (3) der TH-GewV1:
Unterkünfte für Tiere müssen leicht zu
reinigen und zu desinfizieren sein.
In allen Geschäften waren alle
Unterkünfte für Fische leicht zu
reinigen und zu desinfizieren.
Alle Unterkünfte leicht
zu reinigen und zu
desinfizieren: ja
2. Kugelförmige
Behältnisse
§ 4 (5) der TH-GewV:
Fische dürfen nicht in kugelförmigen
Behältnissen gehalten werden.
In keinem der besuchten
Zoofachgeschäfte wurden Fische
in kugelförmigen Behältnissen
gehalten.
Fische in
kugelförmigen
Behältnissen: nein
pH2
Anlage 2 der TH-GewV (3.1.1.):
Der pH-Wert im Hälterungswasser
muss den Werten der
Herkunftsgewässer der jeweils
gehaltenen Spezies entsprechen.
Der pH-Wert in den untersuchten
Becken lag im Durchschnitt bei
8,05 (Min: 6,45, Max: 8,81).
pH-Wert im
untersuchten Becken:
pH 7,00
In 81 % der Geschäfte entsprach
der pH-Wert den im Becken
gehaltenen Fischarten.
Wert für pH entsprach
der jeweils gehaltenen
Fischart: ja
Anhang A.10
Bemerkungen
Der pH-Bereich4 laut
2.TH-V3 für die
Fischart(en) im Becken:
Rotaugenmoenkhausia:
6-8 (-0,5),
Schlusslichtsalmler: 5-7,
6-8 (-0,5), Kampffisch,
Ancistrus: 6-8 (±0,5)
1/7
Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
Gesamthärte /
Karbonathärte2
Anlage 2 der TH-GewV (3.1.1.):
Die Werte für GH und KH im
Hälterungswasser müssen den Werten
der Herkunftsgewässer der jeweils
gehaltenen Spezies entsprechen.
Der Wert für GH in den
untersuchten Becken lag im
Durchschnitt bei 15°dH (Min: 5,
Max: 53). Der Wert für KH lag im
Durchschnitt bei 8°dH (Min: 1,
Max: 24).
GH im untersuchten
Becken: 6°dH
Der GH-Bereich5 laut
2.TH-V für die
Fischart(en) im Becken:
Rotaugenmoenkhausia,
Schlusslichtsalmler,
Kampffisch: <15 (± 5),
Ancistrus< 15 bis max.
30
In 75 % der Geschäfte entsprach
der Wert für GH den im Becken
gehaltenen Fischarten.
3. Nitrat2
4. Nitrit2
Anhang A.10
Wert für GH entsprach
der jeweils gehaltenen
Fischart: ja
KH im untersuchten
Becken: 4°dH
Anlage 2 der TH-GewV (3.1.1.):
Der Nitratgehalt darf maximal 150 mg/l
betragen.
In 9 % der Geschäfte lag der
Nitrat-Wert ≥ 100 mg/l und in
29% der Geschäfte lag der NitratWert über den für die Pflege von
Fischen in privater Obhut (2. THV) vorgeschriebenen max. 50
mg/l.
Nitratgehalt ≥ 150 mg/l:
nein
Anlage 2 der TH-GewV (3.1.1.):
Nitrit darf im Hälterungswasser nicht
nachweisbar sein.
In 38 % der Geschäfte konnten
Spuren von Nitrit im Wasser des
untersuchten Beckens
nachgewiesen werden.
Nitrit nachweisbar: ja
Nitratgehalt im
untersuchten Becken:
30 mg/l
Nitritgehalt im
untersuchten Becken:
0,02 mg/l
2/7
Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
Temperatur2
Anlage 2 der TH-GewV (3.1.2.):
Die Wassertemperatur muss den
natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen
Fischart entsprechen.
Die Temperatur in den
untersuchten Becken lag im
Durchschnitt bei 26,4°C (Min:
18,2, Max: 31,7).
Temperatur im
untersuchten Becken:
27,10 °C
Der Temperatur-Bereich
laut 2.TH-V für die
Fischart(en) im Becken:
Rotaugenmoenkhausia:
20-28,
Schlusslichtsalmler: 2329, Kampffisch: 24-30,
Ancistrus: 18-30
In 83 % der Geschäfte entsprach
die Temperatur den im Becken
gehaltenen Fischarten.
5./6. Kampffische
7. Ammoniak /
Ammonium2
Anhang A.10
Anlage 2 der TH-GewV (3.2.2.):
Bei der Haltung von
Kampffischmännchen (Betta) ist zu
gewährleisten, dass den Tieren bei
Einzelhaltung ein Wasservolumen von
mindestens einem Liter zur Verfügung
steht. Der dauernde Sichtkontakt zu
anderen Kampffischmännchen ist zu
unterbinden.
5. In keinem Geschäft waren
Kampffischmännchen in
Behältnissen unter 1 Liter
untergebracht.
Anlage 5 der 2. TH-V3 (1.1.5):
Ammoniak/Ammonium darf nicht
nachweisbar sein.
In 3 Geschäften war in den
untersuchten Becken Ammonium
nachweisbar (Max: 0,3 mg/l).
6. In 18 % der Geschäfte waren
Kampffischmännchen ohne
Sichtschutz nebeneinander
untergebracht.
Wassertemperatur
entsprach der jeweils
gehaltenen Fischart: ja
Kampffischmännchen
zur Zeit der Erhebung
im Geschäft: ja
5. Kampffischmännchen unter
1 Liter: nein
6. Kampffischmännchen ohne
Sichtschutz
nebeneinander: nein
Ammonium
nachweisbar: nein
Ammonium-Wert im
untersuchten Becken:
0,00 mg/l
3/7
Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
Beckengröße
Anlage 5 der 2. TH-V3 (1.1.9):
Eine dauerhafte Haltung auch kleiner
Arten in Aquarien unter 54 Liter ist
verboten.
In 38 % der Geschäfte gab es
Becken unter 54 l. Im
Durchschnitt waren in diesen
Geschäften 37 % (von 1 % bis
88 %) der Becken kleiner als 54 l.
Becken unter 54 l: ja
Achtung: Da die Haltung
von Tieren im Rahmen
gewerblicher Tätigkeiten
in den Ausnahmen für
kleinere Beckengrößen
nicht enthalten ist,
kommt eine
Mindestgröße von 54 l
zur Anwendung.
13 der Geschäfte mit Aquaristik
wurden nach In-Kraft-Treten des
aktuellen Tierschutzgesetzes
gegründet.
Ihr Geschäft besteht
laut Angabe im
Fragbogen erst seit InKraft-Treten des
aktuellen TschG: nein
Übergangsfrist
Anhang A.10
§ 44 TschG6 (4/5):
Für bei In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes bereits bestehende Anlagen
oder Haltungseinrichtungen für die
Haltung von Tieren im Rahmen
gewerblicher Tätigkeiten gelten für
bauliche Maßnahmen Übergangsfristen
bis 1. Jänner 2010.
Von diesen Geschäften weisen
23 % Becken unter 54 l auf.
Wenn ja, 5,0 % der
Becken < 54 l:
Minimale
Beckengröße: 44,54 l
Wenn ja: Achtung, in
Ihrem Geschäft sind
die Anforderungen an
die Beckengröße
derzeit XXX
Achtung: Alle nach dem
1.1.05 getätigten
baulichen Maßnahmen
in Ihrer Aquaristikanlage
haben den
Anforderungen aus
Gesetz / Verordnung zu
entsprechen!!
4/7
Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
8./9./10.
Einrichtung
Anlage 5 der 2. TH-V3 (1.1.10):
Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören: Bedarfsgemäßer
freier Schwimmraum, Bodengrund
(Sand, Kies, Steine),
Versteckmöglichkeiten und Bepflanzung
(sofern Fressgewohnheiten der Fische
das zulassen).
8. In 91 % der Geschäfte war
geeigneter Bodengrund in allen
Becken zu finden. In den übrigen
Geschäften wiesen im
Durchschnitt 23 % der Becken
keinen Bodengrund auf (von 7 %
bis 100 %).
8. Überall Bodengrund:
ja
Wasserwechsel2
Anhang A.10
Anlage 5 der 2. TH-V (1.1.15):
Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist
vorzunehmen.
9. Im Durchschnitt wiesen 70 %
der Becken ausreichend
Versteckmöglichkeiten auf (0 bis
100 %).
Bemerkungen
Wenn nein, kein
Bodengrund in % der
Becken
9. Versteckmöglichkeiten in allen
Becken: nein
Wenn nein, dann keine
in 19,00 % der Becken
10. Im Durchschnitt wiesen 91 %
der Becken eine Bepflanzung auf
(0 bis 100 %).
10. Bepflanzung in
allen Becken: nein
Im Durchschnitt war laut
Befragung 7 Tage vor der
Messung im Rahmen von ProZoo
in den untersuchten Becken der
letzte Teilwasserwechsel
durchgeführt worden (25 % bis
75 %: 2 – 11 Tage, Min: 0, Max:
240). Ein Zusammenhang zw.
zeitlichem Abstand zum letzten
Teilwasserwechsel und dem
Nitratgehalt im Becken konnte
statistisch abgesichert werden
(der Nitratgehalt war umso höher,
je länger der letzte
Wasserwechsel zurück lag).
Letzter Wasserwechsel
vor dem ProZooBesuch laut Befragung:
vor 7 Tagen
Wenn nein, dann keine
in 10,00 % der Becken
Aufgrund der
DurchschnittsErgebnisse von 0 mg/l
Nitrit und 40 mg/l Nitrat
bei einem
Teilwasserwechsel von
im Durchschnitt 30 %
vor 7 Tagen, kann ein
wöchentlicher
Teilwasserwechsel für
Verkaufsbecken
empfohlen werden.
5/7
Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
11. Kontrolle der
Temperatur
Anlage 5 der 2. TH-V (1.1.15):
Die Temperatur ist täglich zu
kontrollieren.
In 78 % der Geschäfte wird die
Temperatur laut Angabe im
Fragebogen mindestens einmal
täglich kontrolliert.
Tägliche Kontrolle der
Temperatur laut
Angabe im
Fragebogen: fehlende
Info
12. Kontrolle von
pH, Härte und
Nitrat
Anlage 5 der 2. TH-V (1.1.15):
Der pH-Wert, die Härte und der
Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu
kontrollieren.
In 84 % der Geschäfte werden
die Wasserparameter laut
Angabe im Fragebogen
mindestens zweimal pro Monat
kontrolliert.
14-tägige Kontrolle der
Wasserparameter laut
Angabe im
Fragebogen: fehlende
Info
Bemerkungen
1
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung
Es wurden in 84 Süßwasserbecken verschiedene Wasserparameter gemessen. Diese Becken hatten eine Durchschnittsgröße von 70 l (Min: 26, Max: 1.200). Vom
Besatz mit Fischarten bildeten die untersuchten Becken einen Querschnitt ab (von Guppy, Molly, Platy über Diskus bis zu Teichfischen). Der Besatz der
gemessenen Becken lag im Durchschnitt bei 20 Fischen (Min: 2, Max: 90), und die Besatzdichte im Durchschnitt bei 3,6 l / Fisch (Min: 0,9 l, Max: 120 l). 81 % der
untersuchten Becken waren bepflanzt, wobei im Durchschnitt 3 Pflanzen pro Becken zu finden waren. In 61 % der gemessenen Becken waren ausreichend
Rückzugsmöglichkeiten gegeben. Zur Messung wurden ein Oximeter (Oxi 315i der Fa. WTW), ein pH-Meter (pH 315i der Fa. WTW) und chemische Tropftests
(Visocolor ECO Analysenkoffer der Fa. Macherey-Nagel) verwendet.
3
Tierhaltungsverordnung
4
Die pH-Bereiche sind nach dem System der 2. TH-V angegeben, in der es 3 Teilbereiche (inkl. Toleranzbereich) gibt: Bereich I = pH 5 bis pH 7, Bereich II: pH 6 bis
pH 8, Bereich III: pH 7 bis pH 9.
5
Die Bereiche für Gesamthärte sind ebenfalls nach der 2. TH-V angeführt, wobei hier in 2 Teilbereiche unterteilt wird: Härtebereich I: < 15°dGH, Härtebereich II: 1530°dGH
6
Tierschutzgesetz / Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
2
Anhang A.10
6/7
Feedback SÜSSWASSERAQUARISTIK
Gesamtresümee Aquaristik:
Im Durchschnitt haben die untersuchten Geschäfte 77 % (Min: 55 %, Max: 100 %) der angeführten Punkte erfüllt (12 Erhebungspunkte,
abgesehen von Werten für Temperatur, pH und GH). Es gab kein Geschäft, das weniger als 50 % der gesetzlich geforderten Punkte
(sofern diese erhoben werden konnten) erfüllte. 9 Geschäfte lagen unter 66 %, d.h. hier waren mehr als 1/3 der Punkte nicht erfüllt. 12
Geschäfte lagen bei über 90 % erfüllter Punkte, davon haben 2 Geschäfte alle Punkte erfüllt.
Die Werte für Temperatur, pH und GH wurden nicht in das Gesamtresümee und somit nicht in den Vergleich der Geschäfte
miteinbezogen, da die untersuchten Arten in ihren Ansprüchen sehr unterschiedlich waren.
Ihr Ergebnis:
7 von 10 möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (70,0 %).
Bzgl. der Werte für Temperatur, pH und GH, die in Ihrem Geschäft gemessen wurden, vergleichen Sie bitte die jeweiligen Ergebnisse mit
den angegebenen Grenzwerten aus der 2. Tierhaltungs-Verordnung (diese sind in der Spalte Bemerkungen angeführt, sofern es für die
untersuchten Fischarten dort gesetzliche Bestimmungen gibt).
Anhang A.10
7/7
Feedback KLEINSÄUGER
Auswertung für die Kleinsäugerhaltung in Ihrem Geschäft:
Ihre fortlaufende Geschäftsnummer: XX
Die Auswertung beruht auf 155 Zoofachgeschäften mit Kleinsäugerhaltung. Diese hatten im Durchschnitt 9 Kleinsäugerunterkünfte, welche zum
Zeitpunkt der Erhebung besetzt waren (Min: 1, Max: 29). In Ihrem Geschäft wurden XX Unterkünfte näher erhoben.
Parameter
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
21,6 % der evaluierten Geschäfte
hatten in ihrer Verkaufsanlage Tiere,
deren Gesundheitszustand
beeinträchtigt war (z.B. Tiere mit
Bissverletzungen, haarlosen Stellen,
Hautveränderungen oder abnormer
Atmung) oder welche Abweichungen
ihres Normalverhaltens zeigten (z.B.
Stereotypien).
Alle Kleinsäuger in den
Unterkünften des
Verkaufsraums ohne
Besonderheiten: ja/nein
§ 4 (3) der TH-GewV1:
Unterkünfte für Tiere müssen
leicht zu reinigen und zu
desinfizieren sein.
In 96,1 % der Geschäfte waren alle
Unterkünfte für Kleinsäuger leicht zu
reinigen und zu desinfizieren. In den
übrigen Geschäften entsprachen im
Durchschnitt 49,5 % der Unterkünfte
nicht dieser Anforderung (Max: 100 %).
Alle Unterkünfte leicht
zu reinigen und zu
desinfizieren: ja/nein
§ 4 Z 6 der TH-GewV1:
Unterkünfte müssen
ausreichend beleuchtet sein.
In 23,9 % der Geschäfte wurde diese
Vorgabe in allen Unterkünften erfüllt.
Ansonsten waren im Durchschnitt
61,5 % der Unterkünfte entsprechend
der Aktivitätsart der jeweiligen Tierart
beleuchtet (Quartile: 43,8 - 77,8).
In allen Unterkünften
Beleuchtung den
Tieren beleuchtet:
ja/nein
Gesetzliche Bestimmungen
1. Tiere mit
Besonderheiten
2. Leicht zu
reinigen und zu
desinfizieren
3. Licht
Anhang A.11
Bemerkungen
Wenn nein, dann XX %
der Unterkünfte nicht
entsprechend der
Anforderung.
Achtung: Keine zu
helle Beleuchtung
bei dämmerungsund nachtaktiven
Tieren installieren!!
Seite 1 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
4. Selbstbedienung
§ 7 (5) der TH-GewV:
Die Abgabe von Tieren im Wege
der Selbstbedienung durch
Kunden ist verboten.
In 47,7 % der Geschäfte waren alle
Unterkünfte für Kleinsäuger gegen ein
Hineingreifen gesichert. In den übrigen
Geschäften waren im Durchschnitt 20 %
der Unterkünfte nicht ausreichend
gegen ein Hineingreifen gesichert (5 bis
100 %), wobei dies in den häufigsten
Fällen die Unterkünfte von Kaninchen
und Meerschweinchen betraf.
Alle Unterkünfte auch
oben geschlossen:
ja/nein
Achtung: Bei oben
offenen Unterkünften besteht die
Gefahr, dass
Kunden Tiere
herausnehmen!!
Deshalb z.B.
mittels Netz
unzugänglich
machen.
Anlage 2 der TH-GewV (1.1.1.):
Die Bodenfläche der Unterkünfte
muss zur Gänze mit Einstreu
bedeckt sein.
In 80 % der Geschäfte war die
Bodenfläche in allen Unterkünften zur
Gänze mit Einstreu bedeckt. In den
übrigen Geschäften erfüllten im
Durchschnitt 14 % der Unterkünfte
diese Anforderung nicht.
In allen Unterkünften
Bodenfläche zur Gänze
mit Einstreu: ja/nein
Anlage 2 der TH-GewV (1.1.3.):
Mineralische Katzenstreu,
Torfmull, Sand und Futter dürfen
als Einstreu nicht verwendet
werden.
In 93,5 % der Geschäfte wurde keine
derartige Einstreu verwendet, in 6,5 %
war Sand zu finden. In dieser Zahl nicht
enthalten sind jene Geschäfte, welche
keine Raufe für Futterheu anboten
(siehe unten: Heuraufe).
Ausschließlich
geeignete Einstreu:
ja/nein
5. Bodenfläche
6. Einstreu
Anhang A.11
Wenn nein, dann XX %
der Unterkünfte oben
offen.
Wenn nein, dann in
XX % der Unterkünfte
Boden nicht gänzlich
bedeckt.
Wenn nein, dann in
XX % der Unterkünfte
Einstreu, welche nicht
den Bestimmungen
entspricht.
Achtung: Heu als
Einstreu bei
heufressenden
Arten nur, wenn
Futterheu
zusätzlich in einer
Raufe (Anlage 2
TH-GewV, 1.1.2)!!
Seite 2 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
7. Rückzugsmöglichkeiten
Anlage 2 der TH-GewV (1.2.):
Allen Tieren müssen
ausreichend
Rückzugsmöglichkeiten
angeboten werden. Alle Tiere
müssen diese Einrichtungen
gleichzeitig nützen können.
Nur in 18,7 % der Geschäfte war in
allen Unterkünften ausreichend
Rückzug für die Kleinsäuger vorhanden.
In den übrigen Geschäften waren im
Durchschnitt zu 33 % die
Rückzugsmöglichkeiten nicht
ausreichend (von 5 % bis 100 %).
Rückzugsmöglichkeiten
in allen Unterkünften:
ja/nein
Achtung: Rückzug
ist nur dann
„ausreichend“,
wenn sich alle
Tiere gleichzeitig
verstecken
können!!
Anlage 2 der TH-GewV (1.3.):
Allen Nagetiere und Kaninchen
muss Nagematerial, z.B. Holz
oder Nagersteine, ständig zur
Verfügung stehen.
In 45,8 % der Geschäfte war in allen
Unterkünften geeignetes Nagematerial
vorhanden. In den übrigen Geschäften
wurde im Durchschnitt in 69 % der
Unterkünfte Nagematerial zur
Verfügung gestellt (von 0 % bis 94 %).
Nagematerial in allen
Unterkünften: ja/nein
In 14,5 % der Zoofachgeschäfte fanden
sich in allen Unterkünften passende
Klettermöglichkeiten für die gehaltenen
Kleinsäuger. In den anderen
Geschäften waren im Durchschnitt 25 %
der Unterkünfte mit für die Tiere
geeigneten Klettermöglichkeiten
ausgestattet.
In allen Unterkünften
passende
Klettermöglichkeiten:
ja/nein
8. Nagematerial
9. Klettermöglichkeiten
Anhang A.11
Wenn nein, dann
Rückzugsmöglichkeiten
in XX % der
Unterkünfte nicht
ausreichend.
Wenn nein, dann in
XX % der Unterkünfte
kein Nagematerial.
Seite 3 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
10. Laufräder
Anlage 1 (3.4) der 2.THV: Wird
den Tieren ein Laufrad oder eine
ähnliche Vorrichtung zur
Verfügung gestellt, so muss
diese verletzungssicher sein.
In 47 % der Zoofachgeschäfte mit
Kleinsäugerhaltung wurden den Tieren
(zumeist Hamstern und Mäusen)
Laufräder zur Verfügung gestellt, wobei
nur 23,9 % dieser Geschäfte
tierschutzgerechte Laufräder anboten.
Meist fanden sich in den Unterkünften
tierschutzwidrige (weil nicht
verletzungssichere) Laufräder mit
Gitterlauffläche, welche achsseitig nicht
geschlossen waren.
Laufräder angeboten:
ja/nein
Info: Ein
tierschutzgerechtes
Laufrad hat
jedenfalls eine
geschlossene
Lauffläche und ist
achsseitig
geschlossen!!
11. Sandbad
Anlage 1 der 2. THV: Sandbad
gefordert bei z.B. für Chinchilla,
Renmmaus und Degu.
In 59,5 % der Zoofachgeschäfte wurde
den Tieren (zumeist Chinchillas, aber
auch Zwerghamstern, Farbmäusen,
Rennmäusen und Degus) ein Sandbad
angeboten. Betrachtet man nur die
Tierarten, für welche Anlage 1 der
2. THV explizit ein Sandbad fordert, so
fand sich in 42 % der
Zoofachhandlungen in allen
Unterkünften ein Sandbad.
Sandbad bei allen
Tieren, für welche
Anlage 1 der 2. THV
ein Sandbad fordert:
ja/nein
12. Ausreichend
Nahrung
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.1.):
Die Tiere müssen mit einer
ausreichenden Menge an
Nahrung versorgt werden.
In 87,7 % der Geschäfte war in allen
Unterkünften zum Zeitpunkt der
Erhebung Futter vorhanden. In den
übrigen Geschäften fehlte in bis zu
60 % (Durchschnitt: 15 %) der
Unterkünfte Nahrung zum Zeitpunkt des
Besuchs.
Nahrung zum Zeitpunkt
der Erhebung in allen
Unterkünften
vorhanden: ja/nein
Anhang A.11
Wenn ja,
tierschutzgerechtes
Laufrad: ja/nein
Wenn nein, dann in
XX % der Unterkünfte
keine Nahrung.
Seite 4 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
13. Verschmutzung der
Futtergefäße
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.):
Wasser- und Futtergefäße
müssen so platziert werden,
dass sie möglichst nicht
verschmutzt werden.
In 83,9 % der Geschäfte wurde Körneroder Pelletfutter immer im Futtergefäß
angeboten. In 87,7 % der Geschäfte
war das Futter in allen Gefäßen sauber.
In den übrigen waren im Durchschnitt
15,4 % der Futtergefäße verschmutzt
(Max: 100 %).
Alle Futtergefäße zum
Zeitpunkt der Erhebung
sauber: ja/nein
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.):
Wasser- und Futtergefäße
müssen so platziert werden,
dass sie möglichst nicht
verschmutzt werden.
In 83,1 % der Geschäfte war das
angebotene Wasser in allen
Unterkünften sauber. In den übrigen
16,9 % der Geschäfte war im
Durchschnitt in 21 % der Unterkünfte
das Wasser verschmutzt.
Wasser in allen
Gefäßen sauber:
ja/nein
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.2.):
Futterheu ist in einer Raufe
anzubieten.
In 55,6 % der Geschäfte wurde
Futterheu in einer Raufe angeboten.
(Nur in 5,9 % der Geschäfte waren
diese Raufen oben geschlossen und
somit ausreichend verletzungssicher.)
Futterheu in Raufe:
ja/nein
14. Verschmutzung der
Wassergefäße
15. Heuraufe
Reinen Pflanzenfressern wurde in
77,6 % der Geschäfte in allen
Unterkünften Heu dargeboten. In den
übrigen Geschäften durchschnittlich in
50 % (Min: 0; Max: 83,3).
16. Wasser
Anhang A.11
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.1.):
Alle Tiere müssen ständig
Zugang zu Wasser in
Trinkwasserqualität haben.
In 94,8 % der Geschäfte war in allen
Unterkünften Wasser entweder in
Trinkflaschen oder offenen Gefäßen
vorhanden. In den übrigen Geschäften
durchschnittlich in 25 % der Unterkünfte
nicht (Max: 100 %).
Bemerkungen
Wenn nein, dann in
XX % der Unterkünfte
verschmutzt.
Wenn nein, dann in
XX % der Unterkünfte
verschmutzt.
(Wenn ja, Raufe oben
geschlossen: ja/nein)
Allen reinen Pflanzenfressern Heu
angeboten: ja/nein
Gutes Futterheu
muss den reinen
Pflanzenfressern
(Kaninchen,
Meerschweinchen,
Chinchilla, Degu)
immer zur
Verfügung stehen!!
Wenn nein, dann XX %
angeboten.
Wasser zum Zeitpunkt
der Erhebung in allen
Unterkünften
vorhanden: ja/nein
Wenn nein, dann in
XX % der Unterkünfte
kein Wasser.
Seite 5 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
17. Täglich
Reinigen der
Trinkgefäße
Anlage 2 der TH-GewV (1.4.4.):
Trinkgefäße sind täglich zu
reinigen und mit frischem
Wasser zu befüllen.
Nur in 59,5 % werden Trinkgefäße
täglich (auch an Sonn- und Feiertagen)
gereinigt und den Tieren frisches
Wasser angeboten.
Tägliche Gabe von
frischem Trinkwasser:
ja/nein
Achtung:
Bedenken Sie,
„täglich“ bedeutet
7 x/Woche, also
auch sonntags!!
Laut Interview ist
aber nur in 62 %
der Geschäfte mit
Kleinsäugerhaltung
auch sonntags
immer jemand im
Geschäft.
18. Sozial
lebende
Kleinsäuger
Anlage 2 der TH-GewV (1.6.1.):
Sozial lebende Kleinsäugetiere
dürfen nur gemeinsam mit
Artgenossen in einer Gruppe
gehalten werden.
In 51,6 % der Geschäfte wurden zum
Zeitpunkt des Besuchs sozial lebende
Kleinsäuger einzeln gehalten.
Sozial lebende
Kleinsäuger einzeln
gehalten: ja/nein
19. Kaninchen
und Meerschweinchen
Anlage 2 der TH-GewV (1.6.1.):
Sozial lebende Kleinsäugetiere
dürfen nur gemeinsam mit
Artgenossen in einer Gruppe
gehalten werden.
In 32,2 % der Geschäfte wurden zum
Zeitpunkt der Erhebung Kaninchen und
Meerschweinchen in derselben
Unterkunft gehalten. Von diesen hielten
63,8 % (entspricht einer Anzahl von 30
Geschäften) ein Kaninchen bzw. ein
Meerschweinchen mit mehreren
Kaninchen bzw. mit mehreren
Meerschweinchen.
Kaninchen und
Meerschweinchen zum
Zeitpunkt der Erhebung
in gemeinsamer
Unterkunft: ja/nein
Anhang A.11
Bestehende
Unterschiede u.a.
im Sozialverhalten
und in der
Kommunikation
beider Tierarten
(MORGENEGG,
20033) lassen eine
gemeinsame
Haltung auf
engerem Raum,
wie z.B. im
Zoofachhandel,
keinesfalls zu.
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Feedback KLEINSÄUGER
Parameter
Gesetzliche Bestimmungen
Durchschnittsergebnis
Ihr Ergebnis
Bemerkungen
20. Solitär
lebende
Kleinsäuger
Anlage 2 der TH-GewV (1.6.2.):
Tiere von solitär lebenden Arten
sind einzeln zu halten.
In 60,9 % der Geschäfte wurden solitär
lebende Tierarten in Gruppen gehalten
(vor allem Goldhamster und
Zwerghamster).
Solitär lebende in
Gruppen gehalten:
ja/nein
Achtung: Auch in
Gruppen mit
juvenilen Tieren
kann es plötzlich zu
Unverträglichkeiten
& Raufereien
kommen!!
1
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung
Tierhaltungsverordnung
3
MORGENEGG, R. (2003): Artgerechte Haltung – ein Grundrecht auch für (Zwerg)-Kaninchen. tb-Verlag, Tübingen.
2
Anhang A.11
Seite 7 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Die folgende Tabelle wurde aus den Mindestmaßen für die entsprechende Tierart in den einzelnen Zoofachgeschäften erstellt, unter
„Ihr Ergebnis“ finden Sie das Mindestmaß für die jeweilige Tierart am Tag der Erhebung:
Tierart
136 Geschäfte
mit Kaninchen
Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von
Kleinsäugern in Zoofachgeschäften
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % - 75 %
Ihr Ergebnis
Mindestgrundfläche: 0,5 m2
14,7
0,9 m2
0,26
0,56-1,52
XX m2
Mindesthöhe: 0,5 m
18,2
0,65 m
0,33
0,5-0,87
XX m
0,27 m2
0,05
0,18 - 0,48
XX m2
Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche
/ Tier) in m2
127 Geschäfte
mit
Meerschweinchen
47 Geschäfte mit
Degus
Mindestgrundfläche: 0,5 m2
15,8
0,79 m2
0,2
0,58-1,2
XX m2
Mindesthöhe: 0,5 m
13,6
0,65 m
0,35
0,5-0,8
XX m
0,22 m2
0,03
0,13 - 0,35
XX m2
Höchste Besatzdichte (= kleinste Fläche
/ Tier) in m2
Mindestgrundfläche: 0,5 m2
40,4
0,55 m2
0,16
0,36-0,72
XX m2
Mindesthöhe: 0,5 m
17
0,7 m
0,38
0,5-1,10
XX m
0,15 m2
0,05
0,10 - 0,27
XX m2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
127 Geschäfte
mit Goldhamstern
Mindestgrundfläche: 0,1 m2
3,2
0,24 m2
0,08
0,17-0,31
XX m2
Mindesthöhe: 0,3 m
8,7
0,4 m
0,15
0,37-0,5
XX m
0,11 m2
0,01
0,07 - 0,23
XX m2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
Anhang A.11
Seite 8 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Tierart
129 Geschäfte
mit
Zwerghamstern
97 Geschäfte mit
Mäusen
Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von
Kleinsäugern in Zoofachgeschäften
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % - 75 %
Ihr Ergebnis
Mindestgrundfläche: 0,1 m2
1,6
0,21 m2
0,09
0,15 – 0,28
XX m2
Mindesthöhe: 0,3 m
7,8
0,4 m
0,15
0,33-0,5
XX m
0,08 m2
0,01
0,05 - 0,15
XX m2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
Mindestgrundfläche: 0,1 m2
0
0,24 m2
0,1
0,15 – 0,28
XX m2
Mindesthöhe: 0,3 m
5,2
0,4 m
0,16
0,35-0,48
XX m
0,036 m2
0,006
0,02 - 0,07
XX m2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
104 Geschäfte
mit Gerbils,
Rennmäusen
101 Geschäfte
mit Ratten
Mindestgrundfläche: 0,2 m2
14,4
0,28 m2
0,09
0,21-0,40
XX m2
Mindesthöhe: 0,3 m
3,9
0,41 m
0,25
0,4-0,5
XX m
0,11 cm2
0,015
0,06 - 0,18
XX m2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
Mindestgrundfläche: 0,2 m2
7,9
0,37 m2
0,09
0,29-0,53
XX m2
Mindesthöhe: 0,3 m
0
0,5 m
0,3
0,4-0,65
XX m
0,09 m2
0,01
0,06 - 0,18
XX m2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
Anhang A.11
Seite 9 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Tierart
12 Geschäfte mit
Streifenhörnchen
Anforderungen nach Anlage 1 der THGewV1 für die kurzfristige Haltung von
Kleinsäugern in Zoofachgeschäften
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % - 75 %
Ihr Ergebnis
Mindestgrundfläche: 0,25 m2
16,7
0,4 m2
0,2
0,3-0,6
XX m2
Mindesthöhe: 0,8 m
50
0,79 m
0,4
0,56-1,10
XX m
0,12 m2
0,03
0,09 - 0,32
XX m2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
47 Geschäfte mit
Chinchillas
Mindestgrundfläche: 0,5 m2
8,5
0,64 m2
0,34
0,55-1,30
XX m2
Mindesthöhe: 0,6 m
4,3
1,17 m
0,5
0,78-2,0
XX m
0,4 m2
0,08
0,27 - 0,64
XX m2
Höchste Besatzdichte2 (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
1
2
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung
Die Besatzdichte ist als Punkt im Gesamtresümee nicht berücksichtig.
Die Formeln basierend auf den Körperlängen der Tiere sind für die Erhebung vor Ort aus der Sicht von ProZoo nicht praktikabel, nach anderen Lösungen wird
gesucht.
Anhang A.11
Seite 10 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Tierart
11 Geschäfte mit
Frettchen
Anforderungen nach Anlage 1 der
2. THV1 für Haltung von Säugetieren
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % - 75 %
Ihr Ergebnis
Mindestgrundfläche: 2 m2
72,7
0,6 m2
0,4
0,6-2,6
XX m2
Mindesthöhe: 0,6 m
27,3
0,9 m
0,38
0,5-1,25
XX m
0,6 m2
0,2
0,3 - 1,3
XX m2
0,21 m2
0,06
0,17-0,33
XX m2
Keine Angabe
0,4 m
0,3
0,06 - 0,27
XX m
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
0,1 m2
0,05
0,13 - 0,35
XX m2
0,22 m2
0,14
0,15-0,37
XX m2
Keine Angabe
0,45 m
0,3
0,33-0,65
XX m
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
0,12 m2
0,07
0,07 - 0,12
XX m2
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
Mindestgrundfläche: 1 m2
10 Geschäfte mit
Steppenlemmingen
Mindestgrundfläche: 1 m2
8 Geschäfte mit
Stachelmäusen
4 Geschäfte mit
Siebenschläfern
100
Mindestgrundfläche: 2 m2
100
0,44 m2
0,21
0,24-0,68
XX m2
Mindesthöhe: 2 m
100
0,58 m
0,4
0,43-0,76
XX m
0,32 m2
0,11
0,21 - 0,34
XX m2
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
Anhang A.11
100
Seite 11 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Tierart
8 Geschäfte mit
Vielzitzenmäusen
Anforderungen nach Anlage 1 der
2. THV1 für Haltung von Säugetieren
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
25 % - 75 %
Ihr Ergebnis
Mindestgrundfläche: 1 m2
100
0,24 m2
0,14
0,23-0,50
XX m2
Keine Angabe
0,4 m
0,27
0,31-0,63
XX m
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
0,07 m2
0,02
0,02 - 0,09
XX m2
0,72 m2
0,72
XX m2
Keine Angabe
0,6 m
0,6
XX m
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
0,36 m2
0,36
XX m2
0,42 m2
0,13
XX m2
Keine Angabe
0,71 m
0,25
XX m
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
0,1 m2
0,06
XX m2
Mindestgrundfläche: 40 m2
1 Geschäft mit
Dreizehnstreifenziesel
Mindestgrundfläche: 1 m2
2 Geschäfte mit
Wüstenspringmäusen
1 Geschäft mit Opossum
100
Mindestgrundfläche: 10 m2
100
0,3 m2
0,3
XX m2
Mindesthöhe: 2,5 m
100
1m
1
XX m
0,3 m2
0,3
XX m2
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
Anhang A.11
100
Seite 12 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Tierart
2 Geschäfte mit Tanreks
Anforderungen nach Anlage 1 der
2. THV1 für Haltung von Säugetieren
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
Mindestgrundfläche: 2 m2
100
0,43 m2
0,3
XX m2
Keine Angabe
0,58 m
0,4
XX m
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
0,26 m2
0,24
XX m2
0,42 m2
0,15
XX m2
Keine Angabe
0,45 m
0,4
XX m
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
0,2 m2
0,05
XX m2
Mindestgrundfläche: 1 m2
2 Geschäfte mit
Streifenmäusen
2 Geschäfte mit
Assapans
100
100
0,5 m2
0,2
XX m2
Mindesthöhe: 2 m
100
1,3 m
0,8
XX m
0,3 m2
0,2
XX m2
0,3 m2
0,3
XX m2
Keine Angabe
0,6 m
0,6
XX m
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
0,1 m2
0,1
XX m2
Mindestgrundfläche: 1 m2
Anhang A.11
Ihr Ergebnis
Mindestgrundfläche: 8 m2
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
1 Geschäft mit
Buschschwanzrennmaus
25 % - 75 %
100
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Feedback KLEINSÄUGER
Tierart
1 Geschäft mit
Flugbeutler
Anforderungen nach Anlage 1 der
2. THV1 für Haltung von Säugetieren
%
Geschäfte
unter
Mindestmaß
Durchschnitt
Minimum
Mindestgrundfläche: 2 m2
100
0,25 m2
0,25
XX m2
Mindesthöhe: 3,5 m
100
0,7 m
0,7
XX m
0,25 m2
0,25
XX m2
Höchste Besatzdichte (= kleinste
Fläche / Tier) in m2
1
25 % - 75 %
Ihr Ergebnis
Tierhaltungsverordnung
Anhang A.11
Seite 14 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Gesamtresümee Kleinsäugerhaltung:
% erreichte Punkte
Im Durchschnitt erreichten die untersuchten Zoofachgeschäfte für den Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“ 72 % der möglichen
Punkte (Min: 44,4, 1. Quartil: 66, 3. Quartil: 79, Max: 90,5). Neun Geschäfte lagen über 85 % der möglichen Punkte, zwei Geschäfte
erreichten weniger als 50 % der möglichen Punkte.
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
1
51
101
151
Anzahl Geschäfte
Abb. 1: Verteilung der Geschäfte in Bezug auf den Parameter „Tierhaltung Kleinsäuger“
Ihr Ergebnis:
XX von XX möglichen Punkten entsprachen in Ihrem Geschäft den untersuchten gesetzlichen Vorgaben (XX %).
Anhang A.11
Seite 15 von 16
Feedback KLEINSÄUGER
Schwachstellen der Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel
Im Bereich der Kleinsäuger lagen die wesentlichen Schwachstellen dort, wo es darum geht den Tieren ihr artgerechtes Verhalten zu ermöglichen.
So wiesen z.B. über 80 % der Geschäfte zu wenige Rückzugsmöglichkeiten in den Unterkünften für Kleinsäuger auf, obwohl es sich großteils um
Fluchtiere und Bewohner unterirdischer Bauten handelt. Mehr als die Hälfte der Geschäfte verwendete überdies Unterkünfte, welche nicht gegen
das Hineingreifen durch KundInnen gesichert waren. In mehr als drei Viertel der Geschäfte war die Beleuchtung der Unterkünfte teilweise so, dass
sie nicht dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere gerecht wurde. Weniger als die Hälfte der Geschäfte bot den Tieren entsprechendes
Nagematerial an, obwohl sowohl Nagetiere als auch Kaninchen solches für den Abrieb ihrer permanent wachsenden Zähne benötigen. Auch an
Klettermöglichkeiten mangelte es im überwiegenden Teil der Unterkünfte. Tierarten, welche für Fellpflege und Wohlbefinden ein Sandbad
benötigen, hatten in weniger als der Hälfte der Geschäfte ein solches zur Verfügung. Angebotene Laufräder waren nur in knapp einem Viertel der
Geschäfte tierschutzgerecht. Auch dem Sozialverhalten der Tiere wurde oftmals nicht entsprochen: In mehr als der Hälfte der Geschäfte wurden
sozial lebende Arten teilweise einzeln und solitär lebende Arten in Gruppen gehalten. Darüber hinaus wurden in einem Drittel der Geschäfte
Kaninchen und Meerschweinchen gemeinsam in einer Unterkunft gehalten. Schließlich stellt das häufige Unterschreiten der Mindestabmessungen
bei den Unterkünften (besonders Tiere betreffend, die nicht in der TH-GewV geregelt sind) eine wichtige Schwachstelle in der Kleinsäugerhaltung
im Zoofachhandel dar.
Empfehlungen für die Haltung von Kleinsäugern im Zoofachhandel
Problematisch in der Haltung von Kleinsäugern waren v.a. Bereiche der Ausstattung und Vergesellschaftung, welche den Tieren ein artgerechtes
Verhalten ermöglichen sollen. Deshalb werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen:
• Ausreichend Rückzugsmöglichkeiten anbieten
• Die Unterkünfte vor Hineingreifen durch KundInnen sichern
• Beleuchtung dem Aktivitätsrhythmus der Tiere anpassen
• Tieren mit permanent wachsenden Zähnen geeignetes Nagematerial anbieten
• Passende Klettermöglichkeiten anbieten
• Sofern für die Tierart erforderlich geeignetes Sandbad anbieten
• Nur tierschutzgerechte Laufräder anbieten
• Für grabende Tiere entsprechendes Einstreumaterial mit entsprechender Einstreutiefe anbieten
• Sozial lebende Tierarten in Paaren oder Gruppen halten
• Solitär lebende Arten ab entsprechendem Alter einzeln halten
• Kaninchen und Meerschweinchen nicht gemeinsam halten
• Mindestanforderungen bei Abmessungen der Unterkünfte einhalten
Anhang A.11
Seite 16 von 16
Hamster: Wet Tail - Disease / Nassschwanzkrankheit
Synonyme: Transmissible Ileumhyperplasie (TIH), Proliferative Ileitis
Ätiologie: Die genaue Ursache ist bisher unbekannt, ein infektiöses Agens
wahrscheinlich. Als Haupterreger wird derzeit Lawsonia intracellularis (ein
intrazelluläres Bakterium) diskutiert, welches auch beim Schwein und Frettchen
bekannt ist. Ein multifaktorielles Geschehen wird als gesichert angesehen: Als
begünstigende Faktoren werden schlechtes Futter, familiäre Prädisposition und
Stress z.B. durch Transport angeführt.
Klinische Symptome: Sie treten bevorzugt bei Goldhamstern im Alter von 3 bis
8 Wochen auf. Diese Tiere zeigen die höchste Mortalitätsrate. Die Tiere sind
apathisch, fressen nicht (Anorexie) und haben wässrigen Durchfall. Begleitend
tritt starker Flüssigkeitsverlust (Dehydration) und als Folge evtl. ein Vorfall des
Enddarms (Rektumprolaps) auf. Bei der akuten Form tritt der Tod innerhalb von
48 Stunden auf, bei der subakuten Form kommt es zu Wachstumsverzögerung
(Kümmern) und anhaltendem Durchfall. Eine Behandlung kann mittels
Flüssigkeitsersatz, Fütterung mit Spritze und Antibiotika erfolgen.
Zoofachhandel: Für den Zoofachhandel ist aufgrund des Alters der Tiere, des
Absetzens vom Muttertier, der Futterumstellung und des Transports ein erhöhtes
Risiko für die Nassschwanzkrankheit gegeben. Trotz der Beteiligung eines
bakteriellen Erregers liegt immer ein multifaktorielles Geschehen vor. Der beste
Schutz liegt deshalb darin, die Haltungsbedingungen möglichst zu optimieren:
• Saubere Umgebung (= Unterbringung), da Übertragung des Erregers (vom
Muttertier) durch Kot kontaminiertes Futter oder Wasser möglich
• Nicht zu früh von der Mutter absetzen (nicht vor dem 21. Lebenstag) und
am besten nicht vor der 8.-10. Lebenswoche zum Verkauf anbieten
• Reinigung und Desinfektion der Unterbringung vor Neubesatz
• Langsame Futterumstellung (vom Futter des Züchters auf eigenes)
• Überbesatz vermeiden
• Stressreduktion, d.h. Minimierung des Handlings (Manipulation) von
Jungtieren
• Ausreichend Rückzugsmöglichkeiten anbieten (für alle Tiere zur gleichen
Zeit Rückzug möglich!)
• Ausreichend geeignete Einstreu (z.B. Hanfeinstreu,…) anbieten
• Abwechslungsreiche Fütterung: Körnerfutter, Saftfutter, tierisches Eiweiß
nicht vergessen!
• Heu anbieten
• Ausstattung der Unterbringung: Klettermöglichkeiten, Nagematerial,
Sandbad, falls Laufrad, dann ein Verletzungssicheres (u.a. geschlossene
Lauffläche, geschlossene Rückwand, Durchmesser entsprechend der
Tiergröße)
Verfasst von Dr. med. vet. Claudia Schmied (Team ProZoo) nach Angaben von Dr. med. vet. Frank Künzel
(Klinik
für Interne
Medizin
und
Seuchenlehre,
Klinisches
Department für
Kleintiere
und Pferde,
Veterinärmedizinische Universität Wien) und Angaben aus Krankheiten der Heimtiere, K. Gabrisch und P.
Zwart (Hrsg.), 1995, Schlütersche, Hannover.
Anhang A.12
1
Die Weißpünktchenkrankheit: gefürchtet von Fisch und Aquarianer
Information für den Zoofachhandel
Die Krankheit: eine ansteckende und verlustreich verlaufende Parasitose; betroffen sind Haut
und Kiemen der Fische.
Erreger: das einzellige Wimpertier Ichthyophthirius multifiliis
Entwicklung: 1. Schwärmerstadien und reife Parasiten am Fisch (Hautstadium); nach Abfallen
vom Wirt Bildung einer 2. Zyste am Grund des Aquariums, in der Vielfachteilungen (bis zu 1000
mal!) stattfinden (Bodenstadium); 3. aktiv schwimmende Schwärmer im Wasser (Schwärmstadium),
die wieder Fische befallen
Besonderheit: nur die Schwärmer befinden sich auf der Haut- und Kiemenoberfläche; die reifen
Parasiten sind in tiefere Zelllagen eingebohrt und gut gegen die Umwelt (= Behandlung) geschützt.
Die verwendeten Medikamente töten daher in erster Linie die Schwärmer ab.
Wann tritt die Krankheit auf, wie wird sie eingeschleppt? Bevorzugt bei Temperaturen
zwischen 12°C und 28°C; die Entwicklungsdauer verkürzt sich mit steigender Wassertemperatur.
Einschleppung vor allem durch Parasiten tragende Fische, welche noch ohne augenscheinliche
Symptome sind.
Welche Veränderungen sind zu beachten? Scheuern an Einrichtungsgegenständen,
Springen, verstärkte Atmung, Hauttrübung, Ablösen der Schleimschicht und Epidermis; erst bei
hochgradigem Befall sind die weißen, bis zu 1 mm großen Pünktchen mit freiem Auge sichtbar.
Sind diese Anzeichen eindeutig? Nein; die frühen Symptome können auch bei Befall mit
anderen Außenparasiten auftreten.
Was ist umgehend zu tun? Schon bei ersten Anzeichen die mikroskopische Untersuchung
eines Hautabstriches zum Erregernachweis durchführen oder einen Fachtierarzt für Fische
kontaktieren, denn die Früherkennung verbessert die Heilungschancen und Überlebensrate!
Was ist bei positivem Befund zu tun? Mittel auswählen, die zur Bekämpfung von I. multifiliis
geeignet sind (gegebenenfalls Tierarzt beiziehen); Behandlungsdauer und –intervalle müssen
genau eingehalten werden, sie sind auf den Entwicklungszyklus des Ichthyo abgestimmt. Eine 2-3
malige Behandlung ist in vielen Fällen nicht ausreichend, die Infektionskette zu durchbrechen. Bei
der klassischen Behandlung mit Malachitgrünoxalat sind Bäder an den Tagen 1, 3, 5, 7, 12 und 14
durchzuführen. Die Konzentration beträgt 50 mg (= 0,05g) pro m3 bzw. pro 1000 l.
Fische, die überleben, verfügen nach 6-8 Wochen über eine belastbare Immunität, vorausgesetzt
sie leben in einer optimalen Umwelt.
Welche Empfehlungen gebe ich meinen KundInnen?. Raten Sie ihnen, sich bei Problemen
an Sie zu wenden. Können Sie anhand eines Hautabstriches keine eindeutige Diagnose stellen,
nennen Sie einen der Ihnen bekannten SpezialistInnen in der Tierärzteschaft
(www.tierarzt.at/fachtieraerzte.php). Vermeiden Sie Therapieversuche ohne Diagnose, deren
gesundheitliche Folgen für die Fische aber u.U. auch für Sie nicht abzuschätzen sind.
Kann ich mich weiterbilden? Das Anfertigen von Hautabstrichen und Erkennen der wichtigsten
Hautparasiten unter dem Mikroskop ist erlernbar. Wenn Sie an einem halbtägigen Mikroskopierkurs
Interesse haben, informieren Sie sich unter: [email protected]
Autoren:
Dr. Elisabeth Licek, Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien und Fische, Veterinärmedizinische Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210
Wien, T +43-1-250 77-4700, mail [email protected]
Dr.Oliver Hochwartner, Schwarzenhaidestr. 41, 1230 Wien, T +43 0699 12193318, mail [email protected]
Anhang A.13
1
Die Koi Herpesvirus Infektion: Ein Problem für Fisch und Fischfreund
Information für den Zoofachhandel
Die Krankheit: Die „Koiseuche“ ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit, die vor allem Buntkarpfen (Koi)
und Nutzkarpfen, möglicherweise auch den Goldfisch, der Virusträger ist, gefährdet. Fische aller
Altersklassen können erkranken und die Ausfälle 80 bis 100% betragen. Das Virus hat den Namen Cyprines
Herpesvirus 3 (CyH 3).
Wann tritt die Krankheit auf, wie wird sie eingeschleppt? Bei Temperaturen zwischen 18°C und 26°C.
Einschleppung vor allem durch infizierte scheinbar gesunde Fische.
Welche Veränderungen sind zu beachten? Die Fische sind teilnahmslos, fressen nicht, der
Gleichgewichtssinn ist meist gestört und die Atmung beschleunigt. Verläuft die Koiseuche heftig, fallen
zuerst Hautrötungen und Hauttrübung auf. Verläuft das Krankheitsgeschehen weiniger heftig, kann man
„raue“ Hautstellen (Verlust des Hautschleims) und eingefallene Augen beobachten.
Sind diese Anzeichen eindeutig? Nein, ähnliche Symptome können auch bei anderen Infektionskrankheiten
oder Befall mit Außenparasiten auftreten. Die eindeutige Diagnose ist daher wichtig, denn Bakteriosen und
Parasitosen können medikamentell bekämpft werden!
Was ist umgehend zu tun? Einen Fachtierarzt für Fische oder die Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien
und Fische der UVW zwecks virologischer Untersuchung kontaktieren, denn die eindeutige Diagnose kann
nur im Labor gestellt werden.
Wie verhalte ich mich bis zur Befunderstattung? Verdächtige Fische niemals mit anderen
vergesellschaften; Haltungseinheiten kennzeichnen (z.B.: Quarantänebecken: keine Fische entnehmen oder
zusetzen); Geräte ausschließlich für die betroffene(n) Haltungseinheit(en) verwenden; auf keinen Fall Fische
weitergeben.
Was ist bei positivem Befund zu tun? Tierarzt beiziehen, der Fische tötet und entsorgt; Haltungseinheiten
gemäß tierärztlicher Anweisung desinfizieren. Infizierte Fische sind zeitlebens Virusträger und -ausscheider
Wie kann ich mich und meine Kundschaft schützen?
• Kaufen Sie im Inland gezüchtete Fische, die keinen Kontakt mit Fremdfischen haben
• Kaufen Sie diese direkt beim Züchter und nur bei diesem
• Vorsicht auf Fischbörsen und Ausstellungen: sehr hohes Infektionsrisiko
• Halten Sie Neuzugänge getrennt vom vorhandenen Bestand und
• Halten Sie Koi verschiedener Herkunft ebenfalls getrennt
• Führen Sie Buch über Neuzugänge und bestehen Sie auf einem Gesundheitszeugnis
• Verzichten Sie auf sog. NIFs (naturally immune fishes; sog. durchseuchte Fische): diese sind
Virusträger und Virusausscheider und daher ein großes Infektionsrisiko
Welche Empfehlungen gebe ich meinen KundInnen? Vernünftige Leute wissen, dass Tiere erkranken
können. Raten Sie ihnen, sich bei Problemen an Sie zu wenden und nennen Sie dann die Ihnen bekannten
Spezialisten unter den Tierärzten. Vermeiden Sie Selbstdiagnosen und Therapieversuche, deren Folgen für
die Fische aber u.U. auch für Sie nicht abzuschätzen sind.
Ist die Koiseuche eine Gefahr für frei lebende und teichwirtschaftlich genutzte Karpfen?
Ja; es hat außerhalb von Österreich bereits hohe wirtschaftliche Verluste in Karpfenzuchten gegeben. Daher
die dringende Aufforderung: zu große, kranke oder „ungeliebte“ Fische niemals in Freigewässer oder
Gewässer, die mit diesen in Verbindung stehen, aussetzen. Das Risiko der Erregerverschleppung auch
durch anscheinend gesunde Fische ist sehr hoch und eine Ausbreitung des Virus muss unbedingt
verhindert werden!
Bitte helfen Sie durch Sorgfalt im eigenen Betrieb, Umsicht beim Ein- und Verkauf
sowie Aufklärung mit und verhindern Sie so die Weiterverbreitung einer Krankheit,
die eine tödliche Gefahr für Karpfen, Koi und u.U. auch für andere Fischarten ist und
enorme wirtschaftliche Schäden verursachen kann!
Autoren:
Dr. Elisabeth Licek, Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien und Fische, Veterinärmedizinische Universität
Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, T +43-1-250 77-4700, [email protected]
Mag. Thomas Weismann, BAW, Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde, Scharfling 18, 5310
Mondsee, T +43-06232-3847-20, [email protected]
Dr.Oliver Hochwartner, Schwarzenhaidestr. 41, 1230 Wien, T +43 0699 12193318, [email protected]
Anhang A.14
1
Exotische Flusskrebse für Aquarium und Gartenteich: Faszinierend und riskant
Information für den Zoofachhandel
Vorweg: Im österreichischen Zoofachhandel werden farbenprächige Krebsarten, vor allem Arten aus
Nordamerika (Procambarus clarkii, Procambarus alleni) und Australien (Cherax quadricarinatus) sowie
Papua Neuguinea (Cherax spp.) zum Verkauf angeboten. Sie sind faszinierende Aquarienbewohner, aber sie
stellen ein großes Risiko für die heimischen Flusskrebsarten dar, wenn sie ausgesetzt werden. Und das
kommt leider nicht selten vor.
Wo liegt das Risiko? Die Gefahren, die durch den Handel mit Zierkrebsen entstehen können, sind zum
einen eine mögliche Bioinvasion1 ausgesetzter Krebse in heimischen Gewässern und zum anderen die oft
damit verbundene Einschleppung von Krankheitserregern.
1
Bioinvasion: das ist die Ausbreitung einer nicht heimischen Art in einem heimischen Lebensraum, meist ist die
Bioinvasion verbunden mit der Verdrängung von heimischen Arten
Die Krankheit „Krebspest“ (Aphanomykose; engl. Crayfish plague): tritt vor allem bei europäischen
Flusskrebsarten im Freiland auf und führt zu Massensterben. Experimentell wurde gezeigt, dass auch
australische Krebsarten an dieser Krankheit sterben. Der pilzähnliche Erreger hat den wissenschaftlichen
Namen Aphanomyces astaci.
Wie wird der Erreger übertragen/eingeschleppt? Zur Infektion kommt es über zweigeißelige
schwimmende Sporen, die sich an den dünnwandigen Panzerbereichen der Krebse anheften, die beiden
Geißeln abwerfen und dann als pilzähnliche Fäden in den Wirtskörper eindringen. Die Sporen können über
mehrere Wege übertragen bzw. eingeschleppt werden:
• feuchte Gegenstände, an denen lebende Schwimmsporen haften bleiben (Filter, Kleidung, Kescher,
Stiefel, feuchte Hände...)
• Vergesellschaftung kranker Krebse mit gesunden Krebsen
• Wasserwechsel (von Aquarium zu Aquarium)
• Wasserpflanzen, wirbellose Tiere, Fische
• Nordamerikanische Flusskrebsarten als Erregerreservoir
Wie erkenne ich die Krankheit? Die Symptome, die leider nicht eindeutig sind, äußern sich durch.
vermehrte Aktivität am Tag, häufiges Putzen, keine Futteraufnahme, später dann Verlust von Gliedmaßen,
Mattigkeit, wattebauschähnliche Veränderungen an den Gelenken beim noch lebenden Tier und
Massensterben kennzeichnen den Verlauf der Krankheit.
Wieso sind die „Nordamerikaner“ nur Erregerreservoir; kann man das erkennen? Die
nordamerikanischen Krebsarten sind resistent gegenüber dem Krebspest-Erreger und erkranken nicht.
Leider überlebt der Erreger im Krebs. Durch Tod des Wirtstieres bzw. nach dessen Häutung wird er
freigesetzt und kann wieder schwimmfähige Sporen produzieren. Somit tragen befallene Krebse, die keine
Symptome ausbilden, maßgeblich zur Verbreitung bei.
Kann man die Krankheit bekämpfen? Eine medikamentelle Behandlung ist nicht möglich.
Zierkrebse dürfen daher niemals in freie Gewässer oder Gewässer, die mit diesen in Verbindung stehen,
ausgesetzt werden.
Wie kann man unsere heimischen Krebsarten schützen?
Zoofachhändler bzw. deren Mitarbeiter müssen sich ihrer Verantwortung bewusst werden und durch
aufklärende Verkaufsgespräche aktiven Artenschutz betreiben. Die Kunden sollte beim Verkauf
nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie ein exotisches Tier erwerben, das nur für die Haltung im
Aquarium vorgesehen ist. Auf die Auswirkungen beim Aussetzen, wie z.B. die Übertragung des tödlich
wirkenden Krebspest-Erregers auf gesunde heimische Krebse oder deren Verdrängung aus dem
angestammten Lebensraum sollte hingewiesen werden.
Mit ihrer Hilfe können die österreichischen Flusskrebsbestände geschützt und
das Verständnis für den Natur- und Artenschutz geweckt werden.
Autoren:
Mag.Gerald Hochwimmer, Institut für Bakteriologie, Mykologie und Hygiene, Veterinärmedzinische Universität
Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, T +43-1-250 77-2130, [email protected]
Dr. Elisabeth Licek, Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien und Fische, Veterinärmedizinische Universität Wien,
Veterinärplatz 1, 1210 Wien, T +43-1-250 77-4700, [email protected]
Anhang A.15
1
FB Kontrollorgane
Fragebogen für im Zoofachhandel tätige Kontrollorgane
Am Institut für Tierhaltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität Wien
wird derzeit das Forschungsprojekt „ProZoo – Evaluierung des österreichischen
Zoofachhandels im Hinblick auf das Tierschutzgesetz“ (www.prozoo.at) durchgeführt. Da
ein Output dieses Projekts Hilfestellungen für die Kontrolle von Zoofachhandlungen sein
soll, wären wir dankbar, wenn Sie uns Ihre diesbezüglichen Erfahrungen mitteilen würden!!
Nachfolgende Fragen beziehen sich ausschließlich auf Ihre Kontrolltätigkeit im
Zoofachhandel (ZFH) mit Lebendtierhaltung. Wir ersuchen Sie, die Fragen nach bestem
Wissen und Gewissen zu beantworten. Sollten Unklarheiten auftreten, so können Sie sich
jeder Zeit an uns wenden (Kontakt siehe letzte Seite). Bitte senden Sie den vollständig
ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 10.2. per Post, per Fax oder per Email zurück.
1) Gemäß § 4 (6) der TH-GewV hat die Beleuchtung in den Tierunterkünften dem
artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere zu entsprechen. Ist dieser Punkt
überprüfbar?
Ja
Nein – falls Nein: Begründung:
…………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………………
1a) Falls Ja, wie führen Sie die Überprüfung durch?
Ich befrage die zuständige Person
Sonstige:
……………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………..…
2) Gemäß § 4 (6) der TH-GewV dürfen in Räumen mit Vogelhaltung keine
Beleuchtungskörper verwendet werden, die bei den Vögeln einen Stroboskopeffekt
bewirken. Ist dieser Punkt überprüfbar?
Ja
Nein – falls Nein: Begründung:
……………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
2a) Falls Ja, wie führen Sie die Überprüfung durch?
Ich befrage die zuständige Person
Sonstige:
……………………………………………………………………………………………
…….…….…………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
Anhang A.16
1/6
FB Kontrollorgane
3) Gemäß § 5 (6) der TH-GewV dürfen Säugetiere, Vögel und Reptilien unter
Bedingungen einer kurzfristigen Haltung im ZHF gehalten werden, sofern es sich nicht
um Wildfänge handelt! Wie überprüfen Sie, ob es sich um einen Wildfang handelt?
Ich befrage die zuständige Person.
Das Tier muss entsprechend gekennzeichnet sein.
Dieser Punkt ist nicht überprüfbar.
4) Gemäß § 6 (1) der TH-GewV sind die Tiere vor stärkeren Artgenossen und
Beutegreifern zu schützen. Welche Vorkehrungen hat der Zoofachhändler / die
Zoofachhändlerin zu treffen, damit dieser Punkt erfüllt ist (freie Antwortmöglichkeit)?
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
5) § 6 (4) der TH-GewV behandelt den Punkt „Schaustellung von Tieren im
Schaufenster“. Wie definieren Sie den Bereich des Schaufensters (wie weit reicht
dieser Bereich in das Geschäftslokal hinein; freie Antwortmöglichkeit)?
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
6) § 7 (1) der TH-GewV besagt, dass die Haltung von Tieren, die ihrer Art nach für die
Tierhaltung nicht geeignet sind, verboten ist. Sind Ihnen im Laufe Ihrer Kontrolltätigkeit
bereits solche Tiere untergekommen?
Ja
Nein
6a) Falls Ja, ersuchen wir Sie um Nennung:
……………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
7) Gemäß § 7 (3) der TH-GewV dürfen Reptilien erst zum Verkauf angeboten werden,
wenn eine Gewöhnung an die Futteraufnahme im künstlichen Lebensraum erfolgt ist
und die Tiere futterfest sind. Ist dieser Punkt überprüfbar?
Ja
Nein
7a) Falls Ja, wie führen Sie die Überprüfung durch?
Ich befrage die zuständige Person
Sonstige:
……………………………………………………………………………………………
…….………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
Anhang A.16
2/6
FB Kontrollorgane
8) Gemäß § 8 der TH-GewV hat der Gewerbetreibende für alle in seinem Geschäft zum
Verkauf angebotenen Tierarten entsprechende Merkblätter für den Kunden
bereitzuhalten. Diese sind von Zoofachhandlung zu Zoofachhandlung teils sehr
unterschiedlich gestaltet. Würden Sie Österreich weit einheitliche Merkblätter
bevorzugen?
Ja
Nein
Weiß nicht
9) § 9 (1) Z 4 der TH-GewV fordert u.a. als nachzuweisende Fachkenntnisse eine
mindestens einjährige einschlägige, im Umgang mit lebenden Tieren bestehende
Tätigkeit. Was verstehen Sie darunter (freie Antwortmöglichkeit)?
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
10) Die Mindestabmessungen für die (kurzfristige) Haltung von Säugetieren und Reptilien
im ZFH werden unter anderem in Tierkörperlänge angegeben. Finden Sie diese
Maßangaben für Ihre Kontrolle praktikabel?
Ja
Nein
Weiß nicht
11) Punkt 1.5. der Anlage 2 der Th-GewV besagt, dass in Kleinsäugerunterkünften ein
ausreichender Luftaustausch gesichert sein muss. Sind somit, Ihrer Meinung nach,
geschlossene Terrarien für die Haltung von Kleinsäugern geeignet?
Ja, es ist ausreichend, wenn die Terrarienwand ODER der Terrariendeckel
Gitternetzteile aufweisen.
Nur, wenn sowohl die Terrarienwand als auch der Terrariendeckel Gitternetzteile
aufweisen.
Nein.
12) Käfige, in denen Papageienvögel gehalten werden, müssen querverdrahtet sein (Punkt
2.1.2. der Anlage 2 der Th-GewV). Was verstehen Sie unter Querverdrahtung (freie
Antwortmöglichkeit)?
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
13) Entsprechend Punkt 2.4.3. der Anlage 2 der Th-GewV ist Grit als Verdauungshilfe
anzubieten, wobei die Darreichungsform nicht geregelt ist. Muss Ihrer Meinung nach
Grit in einem separaten Gefäß angeboten werden?
Ja
Nein
Weiß nicht
14) Entsprechend Punkt 2.6. der Anlage 2 der Th-GewV muss den Vögeln tägliche frische
Bademöglichkeit zur Verfügung stehen. Alternativ dürfen sie mit Wasser besprüht
werden. Wie gehen Sie im Vollzug mit dieser Regelung um (freie Antwortmöglichkeit)?
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
Anhang A.16
3/6
FB Kontrollorgane
15) Überprüfen Sie in ZFH mit Aquaristik die Wasserparameter von Aquarien?
Ja
Nein
15a) Falls Ja, welche Parameter überprüfen Sie (inkl. Angabe des verwendeten
Hilfsmittels, freie Antwortmöglichkeit)?
……………………………………………………………………………………………
…….………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
16) Überprüfen Sie in ZFH mit Terraristik die Temperatur in Terrarien?
Ja
Nein
17) Überprüfen Sie in ZFH mit Terraristik die relative Luftfeuchtigkeit in Terrarien?
Ja
Nein
18) Wie überprüfen Sie, ob es sich bei Reptilien um Wildfänge oder Nachzuchten handelt
(freie Antwortmöglichkeit)?
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
19) Nach welchen Kriterien überprüfen Sie die Beleuchtung in Unterkünften von Reptilien
(freie Antwortmöglichkeit)?
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
20) Welche gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Zoofachhandels finden Sie persönlich
nicht vollziehbar (bitte Angaben mit Begründung; freie Antwortmöglichkeit)?
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
Personenbezogene Fragen
21) Welchem Bundesland ist Ihre Dienststelle zugeordnet?
Burgenland
Salzburg
Wien
Anhang A.16
Kärnten
Steiermark
Niederösterreich
Tirol
Oberösterreich
Vorarlberg
4/6
FB Kontrollorgane
22) Seit wie vielen Jahren sind Sie als Kontrollorgan im Zoofachhandel tätig?
Seit
……… Jahr(en).
23) Wie viele ZFH mit Lebendtierhaltung kontrollieren Sie durchschnittlich in einem Jahr?
Durchschnittlich
………. Zoofachhandlungen.
24) Für den landwirtschaftlichen Bereich gibt es seit Juli 2006 Handbücher und
Checklisten zur Selbstevaluierung des Tierschutzes. Würden Sie es begrüßen, wenn
auch für den Bereich Zoofachhandel solche zur Verfügung stehen würden?
Ja
Nein
Weiß nicht
25) Finden Sie das Weiterbildungsangebot für Ihre Kontrolltätigkeit im ZFH ausreichend?
Ja
Nein
Weiß nicht
26a) Falls Nein, in welchen Bereichen würden Sie ein vermehrtes Angebot an
Weiterbildung begrüßen?
Haltungsansprüche von
Tiererkennung von
Säugetieren
Säugetieren
exotischen Kleinsäugern
exotischen Kleinsäugern
Vögeln
Vögeln
Reptilien
Reptilien
Süßwasserfischen
Süßwasserfischen
Meerwasserfischen
Meerwasserfischen
Amphibien
Amphibien
wirbellosen Tieren (z.B. Spinnen)
wirbellosen Tieren (z.B. Spinnen)
Terrarientechnik
Aquarientechnik
Sonstige: ………………………………………………….
26) In welchen Bereichen Ihrer Kontrolltätigkeit im ZFH würden Sie sich Unterstützung
wünschen (freie Antwortmöglichkeit)?
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
Anhang A.16
5/6
FB Kontrollorgane
27) Würden Sie die Einführung eines Labelsystems zur Auszeichnung guter Zoofachgeschäfte, welches von einer unabhängigen Stelle vergeben und kontrolliert wird,
begrüßen?
Ja
Nein
Weiß nicht
Abschließend möchten wir Ihnen hier noch ein wenig Raum geben für zusätzliche
Kommentare, Anregungen, Wünsche & Beschwerden (diese können Sie auch gerne unter
[email protected] an uns senden):
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihren konstruktiven Input!!
Ihr Team ProZoo
Kontakt:
Dr. med. vet. Daniela Lexer & Dr. med. vet. Claudia Schmied
Team ProZoo
Institut für Tierhaltung & Tierschutz
Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
1210 Wien
T 01/25077-4910 o. 4901
F 01/25077-4990
[email protected]
www.prozoo.at
PS: Wenn Sie an einem persönlichen Feedback von unserer Seite interessiert sind,
können Sie hier Ihre Daten angeben:
Name:
……………………………………..
Telefon:
……………………………………
Email:
………………………………………
Anhang A.16
6/6
Feedback Checkliste Selbstevaluierung
Feedback zum Testlauf der Selbstevaluierungscheckliste
Am Institut für Tierhaltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität Wien
wird derzeit im Rahmen des Forschungsprojekts „ProZoo – Evaluierung des
österreichischen Zoofachhandels im Hinblick auf das Tierschutzgesetz“ (www.prozoo.at)
eine Checkliste zur Selbstevaluierung der Tierhaltung im Rahmen der gewerblichen
Tätigkeit entwickelt.
Wir bitten Sie, den beiliegenden Entwurf für diese Checkliste in Ihrem Geschäft zu
erproben und uns als Hilfestellung anschließend die hier aufgelisteten Fragen zu
beantworten!!
Die nachfolgenden Fragen sollen uns darüber informieren, ob die von uns angefertigte
Checkliste eine praktikable Lösung zur Selbstevaluierung im Zoofachhandel (ZFH) mit
Lebendtierhaltung bietet. Wir ersuchen Sie daher, die Fragen nach bestem Wissen und
Gewissen zu beantworten. Sollten Unklarheiten auftreten, so können Sie sich jeder Zeit an
uns wenden (Kontakt siehe letzte Seite). Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten
Fragebogen bis spätestens 7.11. 2008 per Post, per Fax oder per Email zurück.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!!
1) Finden Sie die vorliegende Checkliste hilfreich für die Beurteilung Ihres Geschäfts im
Hinblick auf das Tierschutzgesetz und die für Ihren Bereich relevanten Verordnungen?
Ja
Nein – falls Nein: Begründung / Vorschläge:
…………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………………
2) Wie schätzen Sie die Bedienerfreundlichkeit der vorliegenden Checkliste ein? Ist Sie
übersichtlich gestaltet und gut strukturiert?
Ja
Nein – falls Nein: Begründung / Vorschläge:
……………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
3) Finden Sie, dass die angeführten Punkte klar formuliert und eindeutig zu beurteilen
sind?
Ja
Nein – falls Nein: Begründung / Vorschläge:
……………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
4) Finden Sie, dass relevante Punkte in der Checkliste fehlen?
Ja
Nein – falls Ja: Welche?
……………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
Anhang A.17
1/3
Feedback Checkliste Selbstevaluierung
5) Wäre eine Ausfüllhilfe von Nöten?
Nein
Ja – falls Ja: Begründung / Vorschläge:
……………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
Falls Ja: Zu welchen Punkten wäre eine derartige Ausfüllhilfe mit genaueren
Informationen notwendig (Bitte, Fragennummern angeben)?
……………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………
6) In welcher Form würden Sie die Checkliste bevorzugt ausfüllen?
handschriftlich direkt auf Zettel
elektronisch in Word-Checkliste
anderes:
…………………………………………………………………………….
7) Wann / wie oft würden Sie eine solche Checkliste verwenden??
regelmäßig bei Anlieferung neuer Tiere
wenn neue Tierart im Geschäft
unabhängig von Tierneuzugängen, in regelmäßigen Abständen, und zwar…
monatlich
quartalsmäßig
halbjährlich
einmal pro Jahr
anderes:
…………………………………………………………………………….
8) Würden Sie es begrüßen, wenn die kontrollierende Behörde (Amtstierärzte,…)
dieselbe / eine ähnliche Checkliste zur Evaluierung des Zoofachhandels verwenden
würde?
Ja
Nein
Weiß nicht
Begründung / Vorschläge:
………………………………………………………………
………………………………….………………………………………………………………
9) Gibt es Punkte in dieser Checkliste / im Tierschutzgesetz, die Sie im Zoofachhandel
für nicht durchführbar halten?
Ja
Nein – falls Ja: Welche?
…………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………
Anhang A.17
2/3
Feedback Checkliste Selbstevaluierung
Abschließend möchten wir Ihnen hier noch ein wenig Raum geben für zusätzliche
Kommentare, Anregungen, Wünsche & Beschwerden (diese können Sie auch gerne unter
[email protected] an uns senden):
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihren konstruktiven Input!!
Ihr Team ProZoo
Kontakt:
Dr. med. vet. Daniela Lexer & Dr. med. vet. Claudia Schmied
Team ProZoo
Institut für Tierhaltung & Tierschutz
Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
1210 Wien
T 01/25077-4910 o. 4901
F 01/25077-4990
[email protected]
www.prozoo.at
PS: Wenn Sie an einem persönlichen Feedback von unserer Seite interessiert sind,
können Sie hier Ihre Daten angeben:
Name:
……………………………………..
Adresse:
…………………………………...
Telefon:
……………………………………
Email:
………………………………………
Anhang A.17
3/3
Anhang A.18
Checkliste zur Selbstevaluierung der Mindestanforderungen
für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel
Stand 30. November 2008
Die Gewerbetreibenden sind für die artgemäße Haltung, den Schutz und das Wohl der von
ihnen im Rahmen der Gewerbeausübung gehaltenen Tiere im Sinne des
Tierschutzgesetzes verantwortlich (§ 2 TH-GewV).
Anmerkung zur Checkliste
Anhand
der
vorliegenden
Checkliste
können
die
tierschutzrechtlichen
Mindestanforderungen an eine Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten
von ZoofachhändlerInnen im Zuge einer Selbstevaluierung überprüft werden.
Die rechtlichen Grundlagen für diese Checkliste sind:
• das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (TSchG)
• 2. Tierhaltungsverordnung, gegebenenfalls 1. Tierhaltungsverordnung (THV)
• die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (TH-GewV)
Wenn Sie alle Punkte mit JA beantworten können, sind die gesetzlichen
Mindestanforderungen in Ihrem Geschäft erfüllt.
Die Checkliste dient der Eigenkontrolle und soll Feedback zu eventuell vorhandenen
Schwachstellen in Bereichen der Tierhaltung geben (Achtung: Punkte, die Sie mit NEIN
beantworten!).
Die Checkliste besteht aus folgenden Abschnitten:
• I. Allgemeiner Teil
• II. Hunde
• III: Katzen
• IV. Kleinsäuger
• V. Vögel
• VI. Reptilien
• VII. Amphibien – Schwanzlurche und Froschlurche
• VIII. Zierfische – Süßwasser
• IX. Zierfische – Meerwasser
• X. Futtertiere
Evaluiert von
Nachname
Position der/s Evaluierenden
Evaluiert am
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Seite 2
Seite 4
Seite 7
Seite 10
Seite 13
Seite 17
Seite 20
Seite 22
Seite 24
Seite 26
Vorname
Geschäftsinhaber(in)
Geschäftsführer(in)
Verantwortliche Tierbetreuungsperson
Tag
Monat
Version 1.0
Jahr
Stand 30.11. 2008
1 / 26
Anhang A.18
I. ALLGEMEINER TEIL
A
Allgemeines
1
Bescheid über die Bewilligung nach § 23 des TSchG liegt vor.
§ 31 (1) TSchG
2
Eine ausreichende Anzahl von Personen mit den erforderlichen
Fachkenntnissen ist regelmäßig und dauernd im Geschäft tätig.
§ 31 (2) TSchG
3
Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen werden
geführt. § 21 (1) TSchG
4
Sofern Säugetiere, Vögel oder Reptilien vorhanden sind, werden
Aufzeichnungen über die Anzahl toter Tiere geführt.
§ 21 (1) TSchG
5
Tiere mit Qualzuchtmerkmalen werden nicht zum Kauf
angeboten. § 5 (2) Z 1 TSchG
6
Tiere, die ihrer Art nach für die Tierhaltung ungeeignet sind,
werden nicht gehalten. § 7 (1) TH-GewV
7
Kommentar
Tiere, an denen verbotene Eingriffe (z.B. Durchtrennen der
Stimmbänder, Kupieren des Schnabels, Entfernen der Krallen & Zähne,
Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines
Tieres) vorgenommen wurden, werden nicht zum Verkauf
angeboten. § 7 (2) TH-GewV
8
Zu allen im Verkauf angebotenen Tierarten liegen Merkblätter mit
Informationen über Haltung & Pflege, Artenschutzbestimmungen
& behördliche Bewilligungs- oder Anzeigepflichten für den Kunden
auf. § 8 TH-GewV
9
In Tierhaltungsräumen wird nicht geraucht. § 6 (3) TH-GewV
B
Ausstattung der Geschäftsräume
1
Gesonderte Unterkünfte zur Absonderung kranker Tiere sind
vorhanden. § 4 Z 1 TH-GewV
2
Kalt- & Warmwasseranschluss ist vorhanden. § 4 Z 2 TH-GewV
3
Räume / Unterkünfte mit Tierhaltung sind leicht zu reinigen & zu
desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV
4
Fenster der Tierhaltungsräume haben geeigneten Sonnenschutz.
§ 4 Z 7 TH-GewV
5
Schaufenster haben geeigneten Sonnenschutz. § 4 Z 7 TH-GewV
C
Kurzfristige Haltung von Tieren
1
Aufzeichnungen über das Einbringdatum der Tiere in die
Unterkünfte liegen vor. § 5 (1) Z 3 TH-GewV
2
Diese Aufzeichnungen können von der Behörde jederzeit
eingesehen werden. § 5 (1) Z 4 TH-GewV
3
Säugetiere werden in Unterbringungen zur kurzfristigen Haltung
nicht länger als 3 Monate gehalten. § 5 (1) Z 5 TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Keine Fenster
Kein Schaufenster
Stand 30.11. 2008
2 / 26
Anhang A.18
4
Vögel werden in Unterbringungen zur kurzfristigen Haltung nicht
länger als 3 Monate gehalten. § 5 (1) Z 5 TH-GewV
5
Es handelt sich nicht um Wildfänge (ausgenommen Fische).
§ 5 (1) Z 6 TH-GewV
6
Von Privatpersonen zur kurzfristigen Betreuung übernommene
Tiere werden vom Verkaufsraum räumlich getrennt gehalten.
§ 5 (2) TH-GewV
D
Betreuung von Tieren
1
Tiere werden in straßenseitigen Schaufenstern nicht präsentiert.
§ 6 (4) TH-GewV
Kein Schaufenster
2
Tiere werden nach Geschäftsschluss nicht im Schaufensterbereich präsentiert. § 6 (4) TH-GewV
Kein Schaufenster
4
Tiere werden nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben.
§ 7 (5) TH-GewV
5
Im Geschäftsbereich sich frei bewegende Tiere können diesen
nicht verlassen, weder sich selbst verletzen noch andere zu
Schaden bringen oder in schwere Angst versetzen.
§ 6 (5) TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
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Anhang A.18
II. HUNDE
keine Hunde in der Betriebsstätte
A
Allgemeines
1
Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Hunden zum
Zwecke des Verkaufs liegt vor. § 31 (5) TSchG
2
Hunde werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt.
§ 31 (5) TSchG
Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Hunde bis
zu einem Alter von maximal 21 Wochen gehalten.
§ 5 (1a) TH-GewV
Keine vorhanden
3
4
Hunde ab einem Alter von 22 Wochen werden unter den
Mindestanforderungen der 2. THV Anlage 1 gehalten.
Keine vorhanden
5
Hunde zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten
Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind.
§ 5 (1) Z 1 TH-GewV
6
Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind vom Zoofachhändler
überprüft worden. § 7a (3) Z 1 TH-GewV
7
Namen und Anschrift des Züchters und / oder des
Zwischenhändlers sind vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 2 TH-GewV
8
Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist vom
Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 4 TH-GewV
9
Das Datum der Weitergabe ist vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 5 TH-GewV
10
Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume
und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden
Person sind vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 6 TH-GewV
Kommentar
Keine Unterkünfte
für kurzfristige
Haltung
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung,
11 Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
12 geschützt. § 6 (1) TH-GewV
Hunde werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich getrennt
13 gehalten. § 7a (1) Z 5 TH-GewV
Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren
14 untergebracht. § 7a (1) Z 7 TH-GewV
Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung eines
15 Mitarbeiters der Zoofachhandlung. § 7a (1) Z 4 TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einem
Veterinärmediziner liegt vor. § 7a (2) TH-GewV
2
Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert.
§ 7a (1) Z 2 TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
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Anhang A.18
3
Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert.
§ 7a (1) Z 2 TH-GewV
4
Alle Neuzugänge werden binnen 2 Werktagen nach Einbringung
in die Zoofachhandlung vom Betreuungstierarzt klinisch
untersucht. § 7a (4) TH-GewV
5
Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die
Übereinstimmung der Dokumente und der Gesundheitszustand
überprüft und dokumentiert. § 7a (4) Z 1,2 TH-GewV
6
Eine Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der
Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind
liegt vor. § 7a (4) Z 2 TH-GewV
7
Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene
Eingriffe überprüft worden. § 7a (4) Z 2 TH-GewV
8
Für jeden Hund liegt ein seitens des Betreuungstierarztes
dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit
anderen Tiergruppen derselben Tierart liegt vor.
§ 7a (5) Z 1 TH-GewV
9
Den Hunden steht jederzeit Wasser in ausreichender Menge und
Qualität zur Verfügung. Anlage 1 Abschnitt 1.5. (1) 2. THV
Die Hunde werden mit Futter in ausreichender Menge und
10 Qualität versorgt. Anlage 1 Abschnitt 1.5. (2) 2. THV
Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich
11 ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten.
Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.1. TH-GewV
Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich
12 ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten.
Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.1. TH-GewV
13
Mit allen Hunden ab der 12. Lebenswoche wird täglich
mindestens 2 x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für
mindestens 10 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit
zum Harn- und Kotabsatz).
Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.2. TH-GewV
14
Mit allen Hunden ab der 16. Lebenswoche wird täglich
mindestens 3 x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für
mindestens 15 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit
zum Harn- und Kotabsatz).
Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.3. TH-GewV
C
Sozialkontakt
1
Bei allen Hunden wird der für deren jeweilige
Entwicklungsperiode notwendige Sozialkontakt mit Menschen
sichergestellt. Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.4. TH-GewV
2
Alle Hundewelpen aus einem Wurf werden in einem Raum
gehalten. Anlage 4 Abschnitt I. Z 2. TH-GewV
3
Eine Vergesellschaftung mit anderen Hunden wird frühestens
nach einer Woche Aufenthalt im Geschäft und nach tierärztlicher
Freigabe durchgeführt. Anlage 4 Abschnitt I. Z 2. TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Keine
Vergesellschaftung
mit anderen
Hunden
Stand 30.11. 2008
5 / 26
Anhang A.18
D
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Alle Räume mit Hundehaltung sind allseitig von Wänden mit einer
Höhe von mindestens 2,5 m abgegrenzt. § 7a (1) Z 3 TH-GewV
3
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
6
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
7
Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten.
§ 7a (1) Z 6 TH-GewV
8
Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor
einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert.
§ 7a (1) Z 8 TH-GewV
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung
E
Dauer der Haltung max. 3 Monate; Alter der Hunde max. 21
Wochen (§ 4 I. Z 3 TH-GewV)
1
Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; Gesamtkörpergewicht unter 40 kg; max. Alter 21 Wochen)
6 m2
2
Mindestfläche für jede weitere Tier bis 5 kg
1 m2
3
Mindestfläche für jede weitere Tier über 5 kg
4
Mindesthöhe des Raumes
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Anzahl
Unterkünfte nicht
erfüllt
1,5 m2
2,5 m
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
6 / 26
Anhang A.18
III. KATZEN
keine Katzen in der Betriebsstätte
A
Allgemeines
1
Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Katzen zum
Zwecke des Verkaufs liegt vor. § 31 (5) TSchG
2
Katzen werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt.
§ 31 (5) TSchG
Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Katzen bis
zu einem Alter von maximal 21 Wochen gehalten.
§ 5 (1a) TH-GewV
Keine vorhanden
3
4
Katzen ab einem Alter von 22 Wochen werden unter den
Mindestanforderungen der 2. THV Anlage 1 gehalten.
Keine vorhanden
5
Katzen zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten
Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind.
§ 5 (1) Z 1 TH-GewV
6
Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind vom Zoofachhändler
überprüft worden. § 7a (3) Z 1 TH-GewV
7
Namen und Anschrift des Züchters und / oder des
Zwischenhändlers sind vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 2 TH-GewV
8
Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist vom
Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 4 TH-GewV
9
Das Datum der Weitergabe ist vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 5 TH-GewV
10
Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume
und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden
Person sind vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 6 TH-GewV
Kommentar
Keine Unterkünfte
für kurzfristige
Haltung
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung,
11 Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
12 geschützt. § 6 (1) TH-GewV
Katzen werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich
13 getrennt gehalten. § 7a (1) Z 5 TH-GewV
Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren
14 untergebracht. § 7a (1) Z 7 TH-GewV
Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung eines
15 Mitarbeiters der Zoofachhandlung. § 7a (1) Z 4 TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einem
Veterinärmediziner liegt vor. § 7a (2) TH-GewV
2
Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert.
§ 7a (1) Z 2 TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
7 / 26
Anhang A.18
3
Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert.
§ 7a (1) Z 2 TH-GewV
4
Alle Neuzugänge werden binnen 2 Werktagen nach Einbringung
in die Zoofachhandlung vom Betreuungstierarzt klinisch
untersucht. § 7a (4) TH-GewV
5
Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die
Übereinstimmung der Dokumente und der Gesundheitszustand
überprüft und dokumentiert. § 7a (4) Z 1,2 TH-GewV
6
Eine Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der
Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind
liegt vor. § 7a (4) Z 2 TH-GewV
7
Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene
Eingriffe überprüft worden. § 7a (4) Z 2 TH-GewV
8
Bei allen Neuzugängen wird eine Coronavirusuntersuchung
durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert.
§ 7a (4) Z 4 TH-GewV
9
Für jede Katze liegt ein seitens des Betreuungstierarztes
dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit
anderen Tiergruppen derselben Tierart liegt vor.
§ 7a (5) Z 1 TH-GewV
Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem
10 Futter versorgt. Anlage 1 Abschnitt 2 (5) 2. THV
Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem
11 Wasser versorgt. Anlage 1 Abschnitt 2 (5) 2. THV
Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich
12 ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten.
Anlage 4 II. Z 1.1. TH-GewV
Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich
13 ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten.
Anlage 4 II. Z 1.1. TH-GewV
C
Sozialkontakt
1
Bei allen Katzen wird der für deren jeweilige Entwicklungsperiode
notwendige Sozialkontakt mit Menschen sichergestellt.
Anlage 4 II. Z 1.4. TH-GewV
2
Alle Katzenwelpen aus einem Wurf werden in einem Raum
gehalten. Anlage 4 II. Z 2. TH-GewV
3
Eine Vergesellschaftung mit anderen Katzen wird frühestens
nach einer Woche Aufenthalt im Geschäft, nach tierärztlicher
Freigabe und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der
Coronavirusuntersuchung (FIP) durchgeführt.
Anlage 4 II. Z 2. TH-GewV
D
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Keine
Vergesellschaftung
mit anderen Katzen
Stand 30.11. 2008
8 / 26
Anhang A.18
2
Alle Räume mit Katzenhaltung sind allseitig von Wänden mit
einer Höhe von mindestens 2,5 m abgegrenzt.
§ 7a (1) Z 3 TH-GewV
3
Alle Räume für die Katzenhaltung sind durch
Einrichtungsgegenstände dreidimensional strukturiert und tragen
den Bedürfnissen von Katzen Rechnung.
Anlage 4 II. Z 3. TH-GewV
4
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
6
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
7
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
8
Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten.
§ 7a (1) Z 6 TH-GewV
9
Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor
einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert.
§ 7a (1) Z 8 TH-GewV
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung
E
Dauer der Haltung max. 3 Monate; Alter der Katzen max. 21
Wochen (Anlage 4 II. Z 4. TH-GewV)
1
Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; max. Alter 21
Wochen)
6 m2
2
Mindestfläche für jedes weitere Tier
1 m2
3
Mindesthöhe des Raumes
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Anzahl
Unterkünfte nicht
erfüllt
2,5 m
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
9 / 26
Anhang A.18
II. KLEINSÄUGER
keine Kleinsäuger im Geschäft
A
Allgemeines
1
Kleinsäuger zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten
Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind.
§ 5 (1) Z 1 TH-GewV
2
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
3
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung,
Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
4
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Die Tiere werden mit einer ausreichenden Menge an art- &
altersgerechter Nahrung versorgt. Anlage 2 Z 1.4.1. TH-GewV
2
Die Tiere haben ständig Zugang zu Wasser in
Trinkwasserqualität. Anlage 2 Z 1.4.1. TH-GewV
3
Allen Kleinsäugern wird Wasser täglich frisch angeboten.
Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV
4
Trinkwasser wird in Trinkflaschen oder standfesten offenen
Gefäßen angeboten. Anlage 2 Z 1.4.3. TH-GewV
5
Alle Trinkgefäße werden täglich gereinigt.
Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV
6
Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung
des Inhaltes vermieden wird. Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV
7
Futterheu wird in einer Raufe angeboten.
Anlage 2 Z 1.4.2. TH-GewV
8
Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart.
Anlage 2 Z 1.5. TH-GewV
C
Sozialkontakt
1
Sozial lebende Kleinsäuger (z.B. Meerschweinchen, Kaninchen)
werden nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe
gehalten. Anlage 2 Z 1.6.1. TH-GewV
2
Solitär lebende Tierarten werden einzeln gehalten (z.B.
Goldhamster). Anlage 2 Z 1.6.2. TH-GewV
Keine solitär
lebenden Tiere
3
Unverträgliche Tiere werden einzeln gehalten.
Anlage 2 Z 1.6.2. TH-GewV
Keine unverträglichen Tiere
D
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (zB scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Kommentar
Version 1.0
Keine Unterkünfte
für kurzfristige
Haltung
Nicht erforderlich
Keine sozial
lebenden Tiere
Stand 30.11. 2008
10 / 26
Anhang A.18
3
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
5
In allen Unterbringungen ist ein ausreichender Luftaustausch
ohne Zugluftbildung sichergestellt. Anlage 2 Z 1.5. TH-GewV
6
In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche
gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher & saugfähiger
Einstreu bedeckt. Anlage 2 Z 1.1.1. TH-GewV
7
Heu wird als Einstreu nur verwendet, wenn Heu fressenden
Tieren Futterheu in einer Raufe angeboten wird.
Anlage 2 Z 1.1.2. TH-GewV
8
Mineralische Katzenstreu, Torfmull, Sand & Futter werden nicht
als Einstreu verwendet. Anlage 2 Z 1.1.3. TH-GewV
9
Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten werden allen Tieren
geboten. Die Rückzugsmöglichkeiten können von allen Tieren
gleichzeitig genützt werden. Anlage 2 Z 1.2. TH-GewV
10
Allen Nagetieren steht geeignetes Nagematerial ständig zur
Verfügung (z.B. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein).
Anlage 2 Z 1.3. TH-GewV
11
Allen Kaninchen steht geeignetes Nagematerial ständig zur
Verfügung (z.B. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein).
Anlage 2 Z 1.3. TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Keine Heufresser
Stand 30.11. 2008
11 / 26
Anhang A.18
E
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate)
Tierart
Anzahl
Unterkünfte
Mindestgrundfläche (m2)
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindesthöhe (m)
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindestfläche
/ Tier (m2)
Mindestfläche für jedes
weitere Tier (m2)
Zwergkaninchen
0,5
0,5
L2 x L1,5
L0,5 x L0,5
Meerschweinchen
0,5
0,5
L2 x L1,5
L0,5 x L0,5
Degu
0,5
0,5
L2 x L1,5
L0,5 x L0,5
Goldhamster
0,1
0,3
L3 x L3
L x L0,5
Zwerghamster
0,1
0,3
L3 x L3
L x L0,5
Mäuse
0,1
0,3
L3 x L3
L x L0,5
Gerbils
0,2
0,3
L5 x L5
L5 x L
Ratten
0,2
0,3
L5 x L5
L5 x L
0,25
0,8
L4 x L2
L x L0,5
0,5
0,6
L2,5 x L2
L x L0,5
Streifenhörnchen
Chinchillas
L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz
Beispiel:
Unterkunft mit Länge=120cm, Breite=70cm, Höhe=60cm für 6 Zwergkaninchen (L=15cm)
Fläche=0,84m2
Mindestfläche von 0,5m2 erfüllt
Mindesthöhe von 0,5m erfüllt
Mindestfläche/Tier und jedes weitere Tier: (0,15x2)x(0,15x1,5)+5x(0,15x0,5)x(0,15x0,5)= 0,675+0,028= 0,703m2, erfüllt.
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Version 1.0
Stand 30.11. 2008
12 / 26
Anzahl
nicht
erfüllt
Anhang A.18
III. VÖGEL
keine Vögel im Geschäft
A
Allgemeines
1
Vögel zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten
Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer
Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind.
§ 5 (1) Z 1 TH-GewV
2
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
3
Unterkünfte & Inventar werden mindestens 1 x wöchentlich
gründlich gereinigt. Anlage 2 Z 2.1.3. TH-GewV
4
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu
tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
5
Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart.
Anlage 2 Z 2.5.1. TH-GewV
6
Glasvitrinen haben entsprechend große Be- & Entlüftungsöffnungen. Anlage 2 Z 2.5.2. TH-GewV
7
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
8
Vögel aus Handaufzucht werden nicht angeboten.
§ 7 (4) TH-GewV
9
Der Standort der Unterkünfte ist hell und zugluftfrei.
Anlage 2 Z 2.1.4. TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Alle Vögel werden art- & altersgerecht gefüttert.
Anlage 2 Z 2.4.1. TH-GewV
2
Allen Vögeln wird Futter täglich frisch angeboten.
Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV
3
Körnerfresser erhalten regelmäßig ungespritztes Grün- &
Saftfutter. Anlage 2 Z 2.4.1. TH-GewV
4
Grit wird angeboten. Anlage 2 Z 2.4.3. TH-GewV
5
Alle Vögel werden artgerecht getränkt.
6
Allen Vögeln wird Wasser täglich frisch verabreicht.
Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV
7
Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung
des Inhaltes vermieden wird. Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV
8
Auch rangniedere Tiere haben jederzeit Zugang zu Futter &
Wasser. Anlage 2 Z 2.4.4. TH-GewV
C
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Alle Käfige haben eine rechteckige Grundfläche.
Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Kommentar
Version 1.0
Keine Unterkünfte
für kurzfristige
Haltung
Keine Glasvitrinen
Stand 30.11. 2008
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Anhang A.18
3
Alle Käfige von weniger als 1 m2 Grundfläche sind von
mindestens einer Seite nicht einsehbar.
Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV
4
Alle Käfige sind in einer Höhe von mindestens 60 cm aufgestellt
(ausgenommen Volieren ab 1,5 m Höhe).
Anlage 2 Z 2.1.5. TH-GewV
5
Vögel werden nicht in Rundvolieren < 2m Durchmesser
gehalten. Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV
6
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
7
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
8
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
9
In Räumen mit Vogelhaltung finden sich keine Beleuchtungskörper, die bei den Tieren einen Stroboskopeffekt bewirken.
§ 4 Z 6 TH-GewV
10
Alle Käfige haben eine Vergitterung aus korrosionsbeständigem
Material. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV
11
Die Gitterweite & -festigkeit entspricht der Größe der gehaltenen
Vögel. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV
12
Papageienvögel werden in Käfigen mit Querverdrahtung
gehalten. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV
13
In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche
gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher Einstreu bedeckt.
Anlage 2 Z 2.2.1. TH-GewV
14
Bei Weichfressern wird Sand nicht als Einstreu verwendet.
Anlage 2 Z 2.2.2. TH-GewV
Keine Weichfresser
15
Bodenlebende Vögel haben die Möglichkeit zum Scharren.
Anlage 2 Z 2.2.3. TH-GewV
Keine bodenlebende Vögel
16
Der Durchmesser der Sitzstangen entspricht der Größe der
gehaltenen Vögel. Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV
17
In jedem Käfig befinden sich mindestens 2 in unterschiedlicher
Höhe und versetzt zueinander angebrachte Sitzstangen.
Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV
18
In den Unterbringungen befinden sich verzweigte Naturäste aus
gesundheitlich unbedenklichem Material.
Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV
19
Allen Vögeln wird täglich eine frische Bademöglichkeit geboten.
Anlage 2 Z 2.6. TH-GewV
Stattdessen C20
20
Wenn keine Bademöglichkeit, dann werden die Vögel mit Wasser
besprüht. Anlage 2 Z 2.6. TH-GewV
Stattdessen C19
21
Allen Vögeln werden geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten
angeboten. Anlage 2 Z 2.7. TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Stattdessen C18
Stand 30.11. 2008
Stattdessen C17
14 / 26
Anhang A.18
E
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate)
Tierart
Sperlingsvögel
Finkenvögel
Sittiche
Zwergpapageien
(bis 30 cm KopfSchwanz-Länge)
Papageien
Amazonenpapageien
Graupapageien
Anzahl
Unterkünfte
0,15
(für 1-6 Vögel)
0,15
(für 1-6 Vögel)
0,2
(für 1-3 Vögel)
0,2
(für 1-3 Vögel)
0,5
(für 1-3 Vögel)
0,5
(für 1-3 Vögel)
0,5
(für 1-3 Vögel)
Kl. Kakadus
0,5
(über 30cm)
(für 1-3 Vögel)
Große Kakadus
Aras
Wachteln
Zwergwachteln
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindestgrundfläche (m2)
1,5
(für 1- 2 Vögel)
1,5
(für 1- 2 Vögel)
0,5
(für 1-10 Vögel)
0,5
(für 1-10 Vögel)
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Mindesthöhe (m)
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindestfläche für jedes weitere
Tier (m2)
0,4
0,04
0,4
0,04
0,4
0,05
0,4
0,05
1,5
0,25
1,5
0,25
1,5
0,25
1,5
0,25
2,0
0,45
2,0
0,45
0,4
0,05
0,4
0,05
Stand 30.11. 2008
15 / 26
Anzahl
nicht
erfüllt
Anhang A.18
Beispiel:
Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 Wellensittiche
Fläche=0,28m2
Mindestfläche (für max. 3 Vögel) von 0,2m2 erfüllt
Mindesthöhe von 0,4m erfüllt
Mindestfläche für jedes weitere Tier: 3x0,05=0,15m2 +0,2m2=0,35m2, nicht erfüllt
In der beschriebenen Unterkunft dürften maximal 4 Wellensittiche untergebracht werden (0,2+0,05=0,25m2)
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
16 / 26
Anhang A.18
IV. REPTILIEN
keine Reptilien im Geschäft
A
Allgemeines
1
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
2
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
3
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Das Klima (Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit) in den
Unterkünften entspricht der jeweils gehaltenen Art. § 5 (4) 2.THV
5
Eine nächtliche Temperaturabsenkung in der Unterbringung ist
sichergestellt. § 5 (4) 2.THV
6
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
7
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
8
Nur Reptilien, die futterfest sind, werden zum Verkauf angeboten.
§ 7 (3) TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Die Tiere werden artgerecht gefüttert. § 5 (9) 2.THV
2
Die Tiere werden argerecht getränkt. § 5 (9) 2.THV
3
Sofern es die Tierart erfordert, wird deren Unterkunft 1 x täglich
mit Wasser übersprüht.
4
Das Wohlbefinden der Reptilien wird regelmäßig kontrolliert.
5
Tiere werden entsprechend ihrer sozialen Struktur gehalten.
§ 5 (12) 2.THV
6
Solitär lebende Reptilienarten werden einzeln gehalten.
C
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Der verwendete Bodengrund entspricht ihren artspezifischen
Bedürfnissen. § 5 (10) Z 1 2.THV
3
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Sofern erforderlich, sind HQI- Strahler im Terrarium vorhanden.
5
Sofern erforderlich, sind Wärmestrahler im Terrarium vorhanden.
6
Sofern erforderlich, sind UV-Strahler im Terrarium vorhanden.
7
Die Ausstattung bietet Versteckmöglichkeiten. § 5 (10) Z 2 2.THV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Kommentar
Version 1.0
Keine solitär
lebenden
Nicht erforderlich
Nicht erforderlich
Nicht erforderlich
Stand 30.11. 2008
17 / 26
Anhang A.18
8
Sofern erforderlich, ist eine entsprechende Bademöglichkeit
vorhanden. § 5 (10) Z 3 2.THV
9
Sofern erforderlich gibt es Klettermöglichkeiten in geeigneter
Größe und Dimension. § 5 (10) Z 4 2.THV
10
Sofern erforderlich oder möglich sind die Unterbringungen
bepflanz. § 5 (10) Z 5 2.THV
11
Für die Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen gibt es
spezielle Eiablagemöglichkeiten. § 5 (10) Z 6 2.THV
12
Sofern erforderlich gibt es Sichtschutzeinrichtungen innerhalb des
Geheges bzw. zwischen den einzelnen Gehegen.
§ 5 (10) Z 7 2.THV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
18 / 26
Anhang A.18
D
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate)
Tierart
Landschildkröte
Anzahl
Unterkünfte
Mindestgrundfläche
(m2)
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindesthöhe
(Wassertiefe
bei
Wasserschildkröten) (m)
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindestfläche /
Tier (m2)
Mindestfläche für
jedes weitere Tier
(m2)
0,18
0,3
L3 x L3
L3 x L
0,06
0,3
L2 x L
LxL
0,12
0,1
L3 x L2
L2 x L
Bodenschlangen
0,18
0,6
LS0,66 x LS0,5
LS0,2 x LS0,1
Kletternde
Schlangen
0,18
0,8
LS0,66 x LS0,5
LS0,2 x LS0,1
Bodenlebende
Echsen
0,18
0,35
LS2 x LS2
LS0,5 x LS0,5
Kletternde
Echsen
0,18
0,6
LS2 x LS
LS0,5 x LS0,2
Wasserschildkröte
Landteil
Wasserschildkröte
Wasserteil
L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz; LS = Körperlänge des Tieres mit Schwanz
Beispiel:
Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 griechische Landschildkröten (L=10cm)
Fläche=0,28m2, Mindestfläche von 0,18m2 erfüllt, Mindesthöhe von 0,4m erfüllt
Mindestfläche/Tier: (0,1x3)x(0,1x3)=0,09m2 + 5x(0,1x3)x(0,1)=0,15m2 = 0,24m2, erfüllt
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Version 1.0
Stand 30.11. 2008
19 / 26
Anzahl
nicht
erfüllt
Anhang A.18
VII. AMPHIBIEN – SCHWANZLURCHE & FROSCHLURCHE
keine Amphibien im Geschäft
A
Allgemeines
1
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
2
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
3
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
6
Unterkünfte verfügen über ausreichend große Lüftungsflächen.
§ 6 (5) 2.THV
7
Unterkünfte sind mit Wasser- und Landteil ausgestattet
(ausgenommen rein wasserlebende Arten). § 6 (2) 2.THV
8
Ausschließlich wasserlebende Arten werden wie
Süßwasserfische gehalten. § 6 (2) 2.THV
9
Klima- und Wasserverhältnisse sind an die Heimatgebiete der
jeweils gehaltenen Art angepasst. § 6 (3) 2.THV
Kommentar
Hitzeempfindliche Arten aus tropischen Gebieten werden nicht
10 permanent über 26°C gehalten. § 6 (4) 2.THV
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
11 geschützt. § 6 (1) TH-GewV
VII a. SCHWANZLURCHE
keine Schwanzlurche im Geschäft
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Die Unterkünfte sind ausbruchsicher.
Anlage 4 Abschnitt 1 (3) 2.THV
3
Höhlenbewohner werden in ständiger Dunkelheit gehalten.
Anlage 4 Abschnitt 1 (9) 2.THV
4
Direktes Sonnenlicht wird vermieden.
Anlage 4 Abschnitt 1 (9) 2.THV
5
Die Ernährung entspricht ihren artspezifischen Bedürfnissen.
Anlage 4 Abschnitt 1 (10) 2.THV
6
Auf maximale Sauberkeit wird geachtet.
Anlage 4 Abschnitt 1 (11) 2.THV
7
Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den
Angaben der 2. TH-V Anlage 4.
8
Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht
den Vorgaben der 2. TH-V Anlage 4.
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
Kommentar
20 / 26
Anhang A.18
VII b. FROSCHLURCHE
keine Froschlurche im Geschäft
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Die Unterkünfte sind ausbruchsicher.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (2) 2.THV
3
Der Bodengrund des Landteils besteht aus nicht faulendem
Material (z.B. Sand, Kies, Tongranulat, Torf, Kokosfasern).
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (4) 2.THV
4
Wird im Wasserteil Bodengrund verwendet, dann handelt es sich
um gewaschenen Sand oder Kies.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (4) 2.THV
5
Erwachsene Tiere werden mit Lebendnahrung gefüttert (z.B.
Insekten, Würmer, Kleinkrebse).
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV
6
Larven und Jungtiere werden täglich gefüttert.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV
7
Erwachsene Tiere werden 2 bis 3 Mal pro Woche gefüttert.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV
8
Auf maximale Sauberkeit wird geachtet.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (6) 2.THV
9
Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den
Angaben der 2. THV Anlage 4.
Kommentar
Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht
10 den Vorgaben der 2. THV Anlage 4.
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
21 / 26
Anhang A.18
IV. ZIERFISCHE – SÜSSWASSER
keine Süßwasser-Fische im Geschäft
A
Allgemeines
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
3
Aquarien sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu
tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
6
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
7
Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten.
§ 4 Z 5 TH-GewV
8
Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung (sofern Fressgewohnheiten
der Fische das zulassen), entsprechender Bodengrund (Sand,
Kies, Steine) und ausreichender Schwimmraum sind vorhanden.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) 2.THV
9
Technische Geräte zur Sicherung des Sauerstoffgehaltes und der
Wasserqualität sind vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe).
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) 2.THV
Kommentar
Fische werden in Aquarien von mindestens 54 Liter gehalten
10 (unter 54 l ist verboten). Anlage 5 Abschnitt 1.1 (9) 2.THV
Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den
11 Angaben der 2. THV Anlage 5 gehalten.
B
Betreuung von Tieren
1
Die Tiere werden artgerecht gefüttert.
2
Jungfische werden täglich gefüttert.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (17) 2.THV
3
Das Wohlbefinden der Fische wird regelmäßig kontrolliert.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (13) 2.THV
C
Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter
1
Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
2
In allen Aquarien beträgt der Nitrat-Gehalt maximal 150 mg/l.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
3
In allen Aquarien entsprechen Werte für Gesamthärte (GH),
Karbonathärte (KH) und pH-Wert den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Keine Jungfische
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
22 / 26
Anhang A.18
4
In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den
natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart.
Anlage 2 Z 3.1.2. TH-GewV
5
Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird durchgeführt.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV
6
Die Beckentemperatur wird täglich überprüft.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV
7
Härte, Nitratwert & pH-Wert werden mindestens 14-tägig
kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV
D
Vergesellschaftung
1
Jede Fischart wird entsprechend ihrer natürlichen Sozialstruktur
gehalten. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (12) 2.THV
2
Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen
Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind
vergesellschaftet. Anlage 2 Z 3.2.1. TH-GewV
3
Einzeln gehaltene männliche Kampffische haben ein
Wasservolumen von mindestens 1 Liter Wasser zur Verfügung.
Anlage 2 Z 3.2.2. TH-GewV
Nicht
vorhanden
4
Männliche Kampffische haben keinen dauernden Sichtkontakt zu
andern Kampffischmännchen. Anlage 2 Z 3.2.2. TH-GewV
Nicht
vorhanden
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
23 / 26
Anhang A.18
V. ZIERFISCHE – MEERWASSER
keine Meerwasser-Fische im Geschäft
A
Allgemeines
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
3
Aquarien sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu
tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
6
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
7
Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten.
§ 4 Z 5 TH-GewV
8
Technische Geräte zur Sicherung der Wasserqualität sind
vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe, Kühlung, Abschäumer).
Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 1 2.THV
9
Steinaufbauten mit Versteck- Ruhe- und Deckungsmöglichkeit
sind vorhanden. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z2 2.THV
10
Bedarfsgemäß freier Schwimmraum ist vorhanden.
Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 3 2.THV
Kommentar
Der Bodengrund besteht aus kalkreichem schwermetallfreiem
11 Sand, Kies, Stein oder Meersand unterschiedlicher Körnung.
Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 4 2.THV
Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den
12 Angaben der 2. THV Anlage 5 gehalten.
B
Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter
1
Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
2
In allen Aquarien beträgt der Nitrat-Gehalt maximal 150 mg/l.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
3
In allen Aquarien entsprechen Werte für Gesamthärte (GH),
Karbonathärte (KH) und pH-Wert den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
4
In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den
natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart.
Anlage 2 Z 3.1.2. TH-GewV
5
Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird nur mit Wasser gleicher
Qualität durchgeführt. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV
ProZoo - Checkliste Selbstevaluierung ZFH
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Stand 30.11. 2008
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Anhang A.18
6
Die Beckentemperatur und technische Geräte werden täglich
überprüft. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV
7
Alle Wasserparameter, ausgenommen Temperatur, werden 14tägig kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV
8
Das Wasser enthält keine Schwermetalle.
Anlage 5 Abschnitt 2.1 (8) THV
C
Vergesellschaftung
1
Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen
Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind
vergesellschaftet. Anlage 2 Z 3.2.1. TH-GewV
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Stand 30.11. 2008
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Anhang A.18
X. FUTTERTIERE – RATTE / MAUS
keine Futter-Ratten im Geschäft
keine Futter-Mäuse im Geschäft
A
Allgemeines
1
Allen Tieren wird Wasser in Trinkwasserqualität ständig zur
Verfügung gestellt. Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV
2
Allen Tieren wird Wasser täglich frisch verabreicht.
Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV
3
Allen Tieren wird Futter täglich frisch verabreicht.
Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV
4
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
5
Ratten als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 1 2. THV
6
Mäuse als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 1 2. THV
7
In allen Unterkünften wird eine staubfreie Einstreu verwendet.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 2 2. THV
8
In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend
Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV
9
In allen Unterkünften wird den Tieren ausreichend Nistmaterial
angeboten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV
10
In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend
Versteckmöglichkeiten angeboten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV
Kommentar
Mindestabmessungen der Unterkünfte
B
Ratten und Mäuse dürfen als Futtertiere unter den unten angeführten
Mindestanforderungen gehalten werden, sofern die oben genannten
Punkte erfüllt sind. Anlage 1 Abschnitt 5.2. 2. THV
Anzahl
Unterkünfte
nicht erfüllt
Ba RATTE
1
Mindestgrundfläche der Unterkunft
600 cm2
2
Mindestplatzbedarf pro Tier
300 cm2
3
Mindesthöhe der Unterkunft
18 cm
Bb MAUS
1
Mindestgrundfläche der Unterkunft
350 cm2
2
Mindestplatzbedarf pro Tier
115 cm2
3
Mindesthöhe der Unterkunft
14 cm
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Stand 30.11. 2008
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Anhang A.19
Checkliste für Kontrollorgane
zur Evaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren
im Zoofachhandel
Stand 30. November 2008
Anmerkung zur Checkliste
Die vorliegende Checkliste dient
Kontrolltätigkeit im Zoofachhandel.
dem
Kontrollorgan
zur
Unterstützung
seiner
Die rechtlichen Grundlagen für diese Checkliste sind:
• das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (TSchG)
• 2. Tierhaltungsverordnung, gegebenenfalls 1. Tierhaltungsverordnung (THV)
• die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (TH-GewV)
Werden alle Punkte mit JA beantworten, so sind die gesetzlichen Mindestanforderungen in
dem jeweiligen Geschäft erfüllt.
Die Checkliste besteht aus folgenden Abschnitten:
• I. Allgemeiner Teil
• II. Hunde
• III: Katzen
• IV. Kleinsäuger
• V. Vögel
• VI. Reptilien
• VII. Amphibien – Schwanzlurche und Froschlurche
• VIII. Zierfische – Süßwasser
• IX. Zierfische – Meerwasser
• X. Futtertiere
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
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Stand 30.11. 2008
Seite 3
Seite 5
Seite 8
Seite 11
Seite 14
Seite 18
Seite 21
Seite 23
Seite 25
Seite 27
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Anhang A.19
Geschäftsname
Anschrift
Name der Person
Geschäftsinhaber(in)
Geschäftsführer(in)
Verantwortliche(r) Tierbetreuende(r)
Position der Person
Überprüfung erfolgte durch
Datum & Uhrzeit der Überprüfung
Tag
Monat
Jahr
Uhrzeit
Regelkontrolle
Nachkontrolle
Anlassbezogen
Art der Überprüfung
angekündigt
unangekündigt
Verantwortliche Person im Geschäft
anwesend?
Ja
Nein
Begründung:
Auskunft/Duldung/Mitwirkung bei der
Überprüfung zufrieden stellend?
Ja
Nein
Begründung:
Zweifel an Sachkunde oder Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person?
Ja
Nein
Begründung:
Nachkontrolle erforderlich?
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Ja
Version 1.0
Nein
Stand 30.11. 2008
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Anhang A.19
I. ALLGEMEINER TEIL
A
Allgemeines
1
Bescheid über die Bewilligung nach § 23 des TSchG liegt vor.
§ 31 (1) TSchG
2
Eine ausreichende Anzahl von Personen mit den erforderlichen
Fachkenntnissen ist regelmäßig und dauernd im Geschäft tätig.
§ 31 (2) TSchG
3
Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen werden
geführt. § 21 (1) TSchG
4
Sofern Säugetiere, Vögel oder Reptilien vorhanden sind, werden
Aufzeichnungen über die Anzahl toter Tiere geführt.
§ 21 (1) TSchG
5
Tiere mit Qualzuchtmerkmalen werden nicht zum Kauf
angeboten. § 5 (2) Z 1 TSchG
6
Tiere, die ihrer Art nach für die Tierhaltung ungeeignet sind,
werden nicht gehalten. § 7 (1) TH-GewV
7
Kommentar
Tiere, an denen verbotene Eingriffe (z.B. Durchtrennen der
Stimmbänder, Kupieren des Schnabels, Entfernen der Krallen & Zähne,
Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines
Tieres) vorgenommen wurden, werden nicht zum Verkauf
angeboten. § 7 (2) TH-GewV
8
Zu allen im Verkauf angebotenen Tierarten liegen Merkblätter mit
Informationen über Haltung & Pflege, Artenschutzbestimmungen
& behördliche Bewilligungs- oder Anzeigepflichten für den Kunden
auf. § 8 TH-GewV
9
In Tierhaltungsräumen wird nicht geraucht. § 6 (3) TH-GewV
B
Ausstattung der Geschäftsräume
1
Gesonderte Unterkünfte zur Absonderung kranker Tiere sind
vorhanden. § 4 Z 1 TH-GewV
2
Kalt- & Warmwasseranschluss ist vorhanden. § 4 Z 2 TH-GewV
3
Räume / Unterkünfte mit Tierhaltung sind leicht zu reinigen & zu
desinfizieren. § 4 Z 3 TH-GewV
4
Fenster der Tierhaltungsräume haben geeigneten Sonnenschutz.
§ 4 Z 7 TH-GewV
5
Schaufenster haben geeigneten Sonnenschutz. § 4 Z 7 TH-GewV
C
Kurzfristige Haltung von Tieren
1
Aufzeichnungen über das Einbringdatum der Tiere in die
Unterkünfte liegen vor. § 5 (1) Z 3 TH-GewV
2
Diese Aufzeichnungen können von der Behörde jederzeit
eingesehen werden. § 5 (1) Z 4 TH-GewV
3
Säugetiere werden in Unterbringungen zur kurzfristigen Haltung
nicht länger als 3 Monate gehalten. § 5 (1) Z 5 TH-GewV
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Stand 30.11. 2008
Keine Fenster
Kein Schaufenster
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Anhang A.19
4
Vögel werden in Unterbringungen zur kurzfristigen Haltung nicht
länger als 3 Monate gehalten. § 5 (1) Z 5 TH-GewV
5
Es handelt sich nicht um Wildfänge (ausgenommen Fische).
§ 5 (1) Z 6 TH-GewV
6
Von Privatpersonen zur kurzfristigen Betreuung übernommene
Tiere werden vom Verkaufsraum räumlich getrennt gehalten.
§ 5 (2) TH-GewV
D
Betreuung von Tieren
1
Tiere werden in straßenseitigen Schaufenstern nicht präsentiert.
§ 6 (4) TH-GewV
Kein Schaufenster
2
Tiere werden nach Geschäftsschluss nicht im Schaufensterbereich präsentiert. § 6 (4) TH-GewV
Kein Schaufenster
4
Tiere werden nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben.
§ 7 (5) TH-GewV
5
Im Geschäftsbereich sich frei bewegende Tiere können diesen
nicht verlassen, weder sich selbst verletzen noch andere zu
Schaden bringen oder in schwere Angst versetzen.
§ 6 (5) TH-GewV
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Anhang A.19
II. HUNDE
keine Hunde in der Betriebsstätte
A
Allgemeines
1
Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Hunden zum
Zwecke des Verkaufs liegt vor. § 31 (5) TSchG
2
Hunde werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt.
§ 31 (5) TSchG
Keine vorhanden
3
Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Hunde bis
zu einem Alter von maximal 21 Wochen gehalten.
§ 5 (1a) TH-GewV
4
Hunde ab einem Alter von 22 Wochen werden unter den
Mindestanforderungen der 2. THV Anlage 1 gehalten.
Keine vorhanden
5
Hunde zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten
Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind.
§ 5 (1) Z 1 TH-GewV
6
Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind vom Zoofachhändler
überprüft worden. § 7a (3) Z 1 TH-GewV
7
Namen und Anschrift des Züchters und / oder des
Zwischenhändlers sind vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 2 TH-GewV
8
Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist vom
Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 4 TH-GewV
9
Das Datum der Weitergabe ist vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 5 TH-GewV
10
Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume
und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden
Person sind vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 6 TH-GewV
Kommentar
Keine Unterkünfte
für kurzfristige
Haltung
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung,
11 Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
12
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
13
Hunde werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich getrennt
gehalten. § 7a (1) Z 5 TH-GewV
Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren
14 untergebracht. § 7a (1) Z 7 TH-GewV
Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung eines
15 Mitarbeiters der Zoofachhandlung. § 7a (1) Z 4 TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einem
Veterinärmediziner liegt vor. § 7a (2) TH-GewV
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Stand 30.11. 2008
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Anhang A.19
2
Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert.
§ 7a (1) Z 2 TH-GewV
3
Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert.
§ 7a (1) Z 2 TH-GewV
4
Alle Neuzugänge werden binnen 2 Werktagen nach Einbringung
in die Zoofachhandlung vom Betreuungstierarzt klinisch
untersucht. § 7a (4) TH-GewV
5
Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die
Übereinstimmung der Dokumente und der Gesundheitszustand
überprüft und dokumentiert. § 7a (4) Z 1,2 TH-GewV
6
Eine Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der
Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind
liegt vor. § 7a (4) Z 2 TH-GewV
7
Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene
Eingriffe überprüft worden. § 7a (4) Z 2 TH-GewV
8
Für jeden Hund liegt ein seitens des Betreuungstierarztes
dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit
anderen Tiergruppen derselben Tierart liegt vor.
§ 7a (5) Z 1 TH-GewV
9
Den Hunden steht jederzeit Wasser in ausreichender Menge und
Qualität zur Verfügung. Anlage 1 Abschnitt 1.5. (1) 2. THV
Die Hunde werden mit Futter in ausreichender Menge und
10 Qualität versorgt. Anlage 1 Abschnitt 1.5. (2) 2. THV
Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich
11 ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten.
Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.1. TH-GewV
Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich
12 ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten.
Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.1. TH-GewV
13
Mit allen Hunden ab der 12. Lebenswoche wird täglich
mindestens 2 x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für
mindestens 10 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit
zum Harn- und Kotabsatz).
Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.2. TH-GewV
14
Mit allen Hunden ab der 16. Lebenswoche wird täglich
mindestens 3 x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für
mindestens 15 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit
zum Harn- und Kotabsatz).
Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.3. TH-GewV
C
Sozialkontakt
1
Bei allen Hunden wird der für deren jeweilige
Entwicklungsperiode notwendige Sozialkontakt mit Menschen
sichergestellt. Anlage 4 Abschnitt I. Z 1.4. TH-GewV
2
Alle Hundewelpen aus einem Wurf werden in einem Raum
gehalten. Anlage 4 Abschnitt I. Z 2. TH-GewV
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
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Stand 30.11. 2008
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Anhang A.19
3
Eine Vergesellschaftung mit anderen Hunden wird frühestens
nach einer Woche Aufenthalt im Geschäft und nach tierärztlicher
Freigabe durchgeführt. Anlage 4 Abschnitt I. Z 2. TH-GewV
D
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Alle Räume mit Hundehaltung sind allseitig von Wänden mit einer
Höhe von mindestens 2,5 m abgegrenzt. § 7a (1) Z 3 TH-GewV
3
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
6
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
7
Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten.
§ 7a (1) Z 6 TH-GewV
8
Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor
einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert.
§ 7a (1) Z 8 TH-GewV
Keine
Vergesellschaftung
mit anderen
Hunden
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung
E
Dauer der Haltung max. 3 Monate; Alter der Hunde max. 21
Wochen (§ 4 I. Z 3 TH-GewV)
1
Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; Gesamtkörpergewicht unter 40 kg; max. Alter 21 Wochen)
6 m2
2
Mindestfläche für jede weitere Tier bis 5 kg
1 m2
3
Mindestfläche für jede weitere Tier über 5 kg
4
Mindesthöhe des Raumes
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Anzahl
Unterkünfte nicht
erfüllt
1,5 m2
2,5 m
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Stand 30.11. 2008
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Anhang A.19
III. KATZEN
keine Katzen in der Betriebsstätte
A
Allgemeines
1
Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Katzen zum
Zwecke des Verkaufs liegt vor. § 31 (5) TSchG
2
Katzen werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt.
§ 31 (5) TSchG
Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Katzen bis
zu einem Alter von maximal 21 Wochen gehalten.
§ 5 (1a) TH-GewV
Keine vorhanden
3
4
Katzen ab einem Alter von 22 Wochen werden unter den
Mindestanforderungen der 2. THV Anlage 1 gehalten.
Keine vorhanden
5
Katzen zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten
Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind.
§ 5 (1) Z 1 TH-GewV
6
Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind vom Zoofachhändler
überprüft worden. § 7a (3) Z 1 TH-GewV
7
Namen und Anschrift des Züchters und / oder des
Zwischenhändlers sind vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 2 TH-GewV
8
Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist vom
Zoofachhändler dokumentiert. § 7a (3) Z 4 TH-GewV
9
Das Datum der Weitergabe ist vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 5 TH-GewV
10
Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume
und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden
Person sind vom Zoofachhändler dokumentiert.
§ 7a (3) Z 6 TH-GewV
Kommentar
Keine Unterkünfte
für kurzfristige
Haltung
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung,
11 Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
12 geschützt. § 6 (1) TH-GewV
Katzen werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich
13 getrennt gehalten. § 7a (1) Z 5 TH-GewV
Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren
14 untergebracht. § 7a (1) Z 7 TH-GewV
Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung eines
15 Mitarbeiters der Zoofachhandlung. § 7a (1) Z 4 TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einem
Veterinärmediziner liegt vor. § 7a (2) TH-GewV
2
Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert.
§ 7a (1) Z 2 TH-GewV
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
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Anhang A.19
3
Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert.
§ 7a (1) Z 2 TH-GewV
4
Alle Neuzugänge werden binnen 2 Werktagen nach Einbringung
in die Zoofachhandlung vom Betreuungstierarzt klinisch
untersucht. § 7a (4) TH-GewV
5
Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die
Übereinstimmung der Dokumente und der Gesundheitszustand
überprüft und dokumentiert. § 7a (4) Z 1,2 TH-GewV
6
Eine Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der
Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind
liegt vor. § 7a (4) Z 2 TH-GewV
7
Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene
Eingriffe überprüft worden. § 7a (4) Z 2 TH-GewV
8
Bei allen Neuzugängen wird eine Coronavirusuntersuchung
durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert.
§ 7a (4) Z 4 TH-GewV
9
Für jede Katze liegt ein seitens des Betreuungstierarztes
dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit
anderen Tiergruppen derselben Tierart liegt vor.
§ 7a (5) Z 1 TH-GewV
Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem
10 Futter versorgt. Anlage 1 Abschnitt 2 (5) 2. THV
Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem
11 Wasser versorgt. Anlage 1 Abschnitt 2 (5) 2. THV
Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich
12 ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten.
Anlage 4 II. Z 1.1. TH-GewV
Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich
13 ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten.
Anlage 4 II. Z 1.1. TH-GewV
C
Sozialkontakt
1
Bei allen Katzen wird der für deren jeweilige Entwicklungsperiode
notwendige Sozialkontakt mit Menschen sichergestellt.
Anlage 4 II. Z 1.4. TH-GewV
2
Alle Katzenwelpen aus einem Wurf werden in einem Raum
gehalten. Anlage 4 II. Z 2. TH-GewV
3
Eine Vergesellschaftung mit anderen Katzen wird frühestens
nach einer Woche Aufenthalt im Geschäft, nach tierärztlicher
Freigabe und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der
Coronavirusuntersuchung (FIP) durchgeführt.
Anlage 4 II. Z 2. TH-GewV
D
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
Keine
Vergesellschaftung
mit anderen Katzen
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Anhang A.19
2
Alle Räume mit Katzenhaltung sind allseitig von Wänden mit
einer Höhe von mindestens 2,5 m abgegrenzt.
§ 7a (1) Z 3 TH-GewV
3
Alle Räume für die Katzenhaltung sind durch
Einrichtungsgegenstände dreidimensional strukturiert und tragen
den Bedürfnissen von Katzen Rechnung.
Anlage 4 II. Z 3. TH-GewV
4
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
6
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
7
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
8
Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten.
§ 7a (1) Z 6 TH-GewV
9
Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor
einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert.
§ 7a (1) Z 8 TH-GewV
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung
E
Dauer der Haltung max. 3 Monate; Alter der Katzen max. 21
Wochen (Anlage 4 II. Z 4. TH-GewV)
1
Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; max. Alter 21
Wochen)
6 m2
2
Mindestfläche für jedes weitere Tier
1 m2
3
Mindesthöhe des Raumes
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Anzahl
Unterkünfte nicht
erfüllt
2,5 m
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
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Anhang A.19
II. KLEINSÄUGER
keine Kleinsäuger im Geschäft
A
Allgemeines
1
Kleinsäuger zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten
Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind.
§ 5 (1) Z 1 TH-GewV
2
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
3
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung,
Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
4
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Die Tiere werden mit einer ausreichenden Menge an art- &
altersgerechter Nahrung versorgt. Anlage 2 Z 1.4.1. TH-GewV
2
Die Tiere haben ständig Zugang zu Wasser in
Trinkwasserqualität. Anlage 2 Z 1.4.1. TH-GewV
3
Allen Kleinsäugern wird Wasser täglich frisch angeboten.
Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV
4
Trinkwasser wird in Trinkflaschen oder standfesten offenen
Gefäßen angeboten. Anlage 2 Z 1.4.3. TH-GewV
5
Alle Trinkgefäße werden täglich gereinigt.
Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV
6
Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung
des Inhaltes vermieden wird. Anlage 2 Z 1.4.4. TH-GewV
7
Futterheu wird in einer Raufe angeboten.
Anlage 2 Z 1.4.2. TH-GewV
8
Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart.
Anlage 2 Z 1.5. TH-GewV
C
Sozialkontakt
1
Sozial lebende Kleinsäuger (z.B. Meerschweinchen, Kaninchen)
werden nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe
gehalten. Anlage 2 Z 1.6.1. TH-GewV
2
Solitär lebende Tierarten werden einzeln gehalten (z.B.
Goldhamster). Anlage 2 Z 1.6.2. TH-GewV
Keine solitär
lebenden Tiere
3
Unverträgliche Tiere werden einzeln gehalten.
Anlage 2 Z 1.6.2. TH-GewV
Keine unverträglichen Tiere
D
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Kommentar
Version 1.0
Keine Unterkünfte
für kurzfristige
Haltung
Nicht erforderlich
Stand 30.11. 2008
Keine sozial
lebenden Tiere
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Anhang A.19
3
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
5
In allen Unterbringungen ist ein ausreichender Luftaustausch
ohne Zugluftbildung sichergestellt. Anlage 2 Z 1.5. TH-GewV
6
In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche
gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher & saugfähiger
Einstreu bedeckt. Anlage 2 Z 1.1.1. TH-GewV
7
Heu wird als Einstreu nur verwendet, wenn Heu fressenden
Tieren Futterheu in einer Raufe angeboten wird.
Anlage 2 Z 1.1.2. TH-GewV
8
Mineralische Katzenstreu, Torfmull, Sand & Futter werden nicht
als Einstreu verwendet. Anlage 2 Z 1.1.3. TH-GewV
9
Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten werden allen Tieren
geboten. Die Rückzugsmöglichkeiten können von allen Tieren
gleichzeitig genützt werden. Anlage 2 Z 1.2. TH-GewV
10
Allen Nagetieren steht geeignetes Nagematerial ständig zur
Verfügung (z.B. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein).
Anlage 2 Z 1.3. TH-GewV
11
Allen Kaninchen steht geeignetes Nagematerial ständig zur
Verfügung (z.B. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein).
Anlage 2 Z 1.3. TH-GewV
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
Keine Heufresser
12 / 27
Anhang A.19
E
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate)
Tierart
Anzahl
Unterkünfte
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindestgrundfläche (m2)
Mindesthöhe (m)
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindestfläche
/ Tier (m2)
Mindestfläche für
jedes weitere Tier
(m2)
Zwergkaninchen
0,5
0,5
L2 x L1,5
L0,5 x L0,5
Meerschweinchen
0,5
0,5
L2 x L1,5
L0,5 x L0,5
Degu
0,5
0,5
L2 x L1,5
L0,5 x L0,5
Goldhamster
0,1
0,3
L3 x L3
L x L0,5
Zwerghamster
0,1
0,3
L3 x L3
L x L0,5
Mäuse
0,1
0,3
L3 x L3
L x L0,5
Gerbils
0,2
0,3
L5 x L5
L5 x L
Ratten
0,2
0,3
L5 x L5
L5 x L
0,25
0,8
L4 x L2
L x L0,5
0,5
0,6
L2,5 x L2
L x L0,5
Streifenhörnchen
Chinchillas
L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz
Beispiel:
Unterkunft mit Länge=120cm, Breite=70cm, Höhe=60cm für 6 Zwergkaninchen (L=15cm)
Fläche=0,84m2
Mindestfläche von 0,5m2 erfüllt
Mindesthöhe von 0,5m erfüllt
Mindestfläche/Tier und jedes weitere Tier: (0,15x2)x(0,15x1,5)+5x(0,15x0,5)x(0,15x0,5)= 0,675+0,028= 0,703m2, erfüllt.
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Version 1.0
Stand 30.11. 2008
13 / 27
Anzahl
nicht
erfüllt
Kommentar
Anhang A.19
III. VÖGEL
keine Vögel im Geschäft
A
Allgemeines
1
Vögel zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten
Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer
Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind.
§ 5 (1) Z 1 TH-GewV
2
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
3
Unterkünfte & Inventar werden mindestens 1 x wöchentlich
gründlich gereinigt. Anlage 2 Z 2.1.3. TH-GewV
4
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu
tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
5
Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart.
Anlage 2 Z 2.5.1. TH-GewV
6
Glasvitrinen haben entsprechend große Be- & Entlüftungsöffnungen. Anlage 2 Z 2.5.2. TH-GewV
7
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
8
Vögel aus Handaufzucht werden nicht angeboten.
§ 7 (4) TH-GewV
9
Der Standort der Unterkünfte ist hell und zugluftfrei.
Anlage 2 Z 2.1.4. TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Alle Vögel werden art- & altersgerecht gefüttert.
Anlage 2 Z 2.4.1. TH-GewV
2
Allen Vögeln wird Futter täglich frisch angeboten.
Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV
3
Körnerfresser erhalten regelmäßig ungespritztes Grün- &
Saftfutter. Anlage 2 Z 2.4.1. TH-GewV
4
Grit wird angeboten. Anlage 2 Z 2.4.3. TH-GewV
5
Alle Vögel werden artgerecht getränkt.
6
Allen Vögeln wird Wasser täglich frisch verabreicht.
Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV
7
Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung
des Inhaltes vermieden wird. Anlage 2 Z 2.4.2. TH-GewV
8
Auch rangniedere Tiere haben jederzeit Zugang zu Futter &
Wasser. Anlage 2 Z 2.4.4. TH-GewV
C
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Alle Käfige haben eine rechteckige Grundfläche.
Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Kommentar
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
Keine Unterkünfte
für kurzfristige
Haltung
Keine Glasvitrinen
14 / 27
Anhang A.19
3
Alle Käfige von weniger als 1 m2 Grundfläche sind von
mindestens einer Seite nicht einsehbar.
Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV
4
Alle Käfige sind in einer Höhe von mindestens 60 cm aufgestellt
(ausgenommen Volieren ab 1,5 m Höhe).
Anlage 2 Z 2.1.5. TH-GewV
5
Vögel werden nicht in Rundvolieren < 2m Durchmesser
gehalten. Anlage 2 Z 2.1.1. TH-GewV
6
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
7
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
8
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
9
In Räumen mit Vogelhaltung finden sich keine Beleuchtungskörper, die bei den Tieren einen Stroboskopeffekt bewirken.
§ 4 Z 6 TH-GewV
10
Alle Käfige haben eine Vergitterung aus korrosionsbeständigem
Material. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV
11
Die Gitterweite & -festigkeit entspricht der Größe der gehaltenen
Vögel. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV
12
Papageienvögel werden in Käfigen mit Querverdrahtung
gehalten. Anlage 2 Z 2.1.2. TH-GewV
13
In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche
gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher Einstreu bedeckt.
Anlage 2 Z 2.2.1. TH-GewV
14
Bei Weichfressern wird Sand nicht als Einstreu verwendet.
Anlage 2 Z 2.2.2. TH-GewV
Keine Weichfresser
15
Bodenlebende Vögel haben die Möglichkeit zum Scharren.
Anlage 2 Z 2.2.3. TH-GewV
Keine bodenlebende Vögel
16
Der Durchmesser der Sitzstangen entspricht der Größe der
gehaltenen Vögel. Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV
17
In jedem Käfig befinden sich mindestens 2 in unterschiedlicher
Höhe und versetzt zueinander angebrachte Sitzstangen.
Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV
18
In den Unterbringungen befinden sich verzweigte Naturäste aus
gesundheitlich unbedenklichem Material.
Anlage 2 Z 2.3. TH-GewV
19
Allen Vögeln wird täglich eine frische Bademöglichkeit geboten.
Anlage 2 Z 2.6. TH-GewV
Stattdessen C20
20
Wenn keine Bademöglichkeit, dann werden die Vögel mit Wasser
besprüht. Anlage 2 Z 2.6. TH-GewV
Stattdessen C19
21
Allen Vögeln werden geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten
angeboten. Anlage 2 Z 2.7. TH-GewV
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Version 1.0
Stand 30.11. 2008
Stattdessen C18
Stattdessen C17
15 / 27
Anhang A.19
E
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate)
Tierart
Anzahl
Unterkünfte
Sperlingsvögel
Finkenvögel
Sittiche
Zwergpapageien
(bis 30 cm KopfSchwanz-Länge)
Papageien
Amazonenpapageien
Graupapageien
Mindestgrundfläche (m2)
0,15
(für 1-6 Vögel)
0,15
(für 1-6 Vögel)
0,2
(für 1-3 Vögel)
0,2
(für 1-3 Vögel)
0,5
(für 1-3 Vögel)
0,5
(für 1-3 Vögel)
0,5
(für 1-3 Vögel)
Kl. Kakadus
0,5
(über 30cm)
(für 1-3 Vögel)
Große Kakadus
Aras
Wachteln
Zwergwachteln
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
1,5
(für 1- 2 Vögel)
1,5
(für 1- 2 Vögel)
0,5
(für 1-10 Vögel)
0,5
(für 1-10 Vögel)
Version 1.0
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindesthöhe (m)
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindestfläche
für jedes
weitere Tier
(m2)
0,4
0,04
0,4
0,04
0,4
0,05
0,4
0,05
1,5
0,25
1,5
0,25
1,5
0,25
1,5
0,25
2,0
0,45
2,0
0,45
0,4
0,05
0,4
0,05
Stand 30.11. 2008
16 / 27
Anzahl
nicht
erfüllt
Kommentar
Anhang A.19
Beispiel:
Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 Wellensittiche
Fläche=0,28m2
Mindestfläche (für max. 3 Vögel) von 0,2m2 erfüllt
Mindesthöhe von 0,4m erfüllt
Mindestfläche für jedes weitere Tier: 3x0,05=0,15m2 +0,2m2=0,35m2, nicht erfüllt
In der beschriebenen Unterkunft dürften maximal 4 Wellensittiche untergebracht werden (0,2+0,05=0,25m2)
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
17 / 27
Anhang A.19
IV. REPTILIEN
keine Reptilien im Geschäft
A
Allgemeines
1
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
2
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
3
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Das Klima (Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit) in den
Unterkünften entspricht der jeweils gehaltenen Art. § 5 (4) 2.THV
5
Eine nächtliche Temperaturabsenkung in der Unterbringung ist
sichergestellt. § 5 (4) 2.THV
6
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
7
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
8
Nur Reptilien, die futterfest sind, werden zum Verkauf angeboten.
§ 7 (3) TH-GewV
B
Betreuung von Tieren
1
Die Tiere werden artgerecht gefüttert. § 5 (9) 2.THV
2
Die Tiere werden argerecht getränkt. § 5 (9) 2.THV
3
Sofern es die Tierart erfordert, wird deren Unterkunft 1 x täglich
mit Wasser übersprüht.
4
Das Wohlbefinden der Reptilien wird regelmäßig kontrolliert.
5
Tiere werden entsprechend ihrer sozialen Struktur gehalten.
§ 5 (12) 2.THV
6
Solitär lebende Reptilienarten werden einzeln gehalten.
C
Unterbringung & Ausstattung
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Der verwendete Bodengrund entspricht ihren artspezifischen
Bedürfnissen. § 5 (10) Z 1 2.THV
3
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Sofern erforderlich, sind HQI- Strahler im Terrarium vorhanden.
5
Sofern erforderlich, sind Wärmestrahler im Terrarium vorhanden.
6
Sofern erforderlich, sind UV-Strahler im Terrarium vorhanden.
7
Die Ausstattung bietet Versteckmöglichkeiten. § 5 (10) Z 2 2.THV
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Kommentar
Version 1.0
Keine solitär
lebenden
Stand 30.11. 2008
Nicht erforderlich
Nicht erforderlich
Nicht erforderlich
18 / 27
Anhang A.19
8
Sofern erforderlich, ist eine entsprechende Bademöglichkeit
vorhanden. § 5 (10) Z 3 2.THV
9
Sofern erforderlich gibt es Klettermöglichkeiten in geeigneter
Größe und Dimension. § 5 (10) Z 4 2.THV
10
Sofern erforderlich oder möglich sind die Unterbringungen
bepflanz. § 5 (10) Z 5 2.THV
11
Für die Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen gibt es
spezielle Eiablagemöglichkeiten. § 5 (10) Z 6 2.THV
12
Sofern erforderlich gibt es Sichtschutzeinrichtungen innerhalb des
Geheges bzw. zwischen den einzelnen Gehegen.
§ 5 (10) Z 7 2.THV
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
19 / 27
Anhang A.19
D
Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. 3 Monate)
Tierart
Landschildkröte
Anzahl
Unterkünfte
Mindestgrundfläche
(m2)
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindesthöhe
(Wassertiefe
bei
Wasserschildkröten) (m)
Anzahl
nicht
erfüllt
Mindestfläche /
Tier (m2)
Mindestfläche
für jedes
weitere Tier
(m2)
0,18
0,3
L3 x L3
L3 x L
0,06
0,3
L2 x L
LxL
0,12
0,1
L3 x L2
L2 x L
Bodenschlangen
0,18
0,6
LS0,66 x
LS0,5
LS0,2 x LS0,1
Kletternde
Schlangen
0,18
0,8
LS0,66 x
LS0,5
LS0,2 x LS0,1
Bodenlebende
Echsen
0,18
0,35
LS2 x
LS2
LS0,5 x LS0,5
Kletternde
Echsen
0,18
0,6
LS2 x
LS
LS0,5 x LS0,2
Wasserschildkröte
Landteil
Wasserschildkröte
Wasserteil
L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz; LS = Körperlänge des Tieres mit Schwanz
Beispiel:
Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 griechische Landschildkröten (L=10cm)
Fläche=0,28m2, Mindestfläche von 0,18m2 erfüllt, Mindesthöhe von 0,4m erfüllt
Mindestfläche/Tier: (0,1x3)x(0,1x3)=0,09m2 + 5x(0,1x3)x(0,1)=0,15m2 = 0,24m2, erfüllt
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Version 1.0
Stand 30.11. 2008
20 / 27
Anzahl
nicht
erfüllt
Kommentar
Anhang A.19
VII. AMPHIBIEN – SCHWANZLURCHE & FROSCHLURCHE
keine Amphibien im Geschäft
A
Allgemeines
1
Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
2
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe
Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
3
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. § 4 Z 6 TH-GewV
6
Unterkünfte verfügen über ausreichend große Lüftungsflächen.
§ 6 (5) 2.THV
7
Unterkünfte sind mit Wasser- und Landteil ausgestattet
(ausgenommen rein wasserlebende Arten). § 6 (2) 2.THV
8
Ausschließlich wasserlebende Arten werden wie
Süßwasserfische gehalten. § 6 (2) 2.THV
9
Klima- und Wasserverhältnisse sind an die Heimatgebiete der
jeweils gehaltenen Art angepasst. § 6 (3) 2.THV
Kommentar
Hitzeempfindliche Arten aus tropischen Gebieten werden nicht
10 permanent über 26°C gehalten. § 6 (4) 2.THV
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
11 geschützt. § 6 (1) TH-GewV
VII a. SCHWANZLURCHE
keine Schwanzlurche im Geschäft
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Die Unterkünfte sind ausbruchsicher.
Anlage 4 Abschnitt 1 (3) 2.THV
3
Höhlenbewohner werden in ständiger Dunkelheit gehalten.
Anlage 4 Abschnitt 1 (9) 2.THV
4
Direktes Sonnenlicht wird vermieden.
Anlage 4 Abschnitt 1 (9) 2.THV
5
Die Ernährung entspricht ihren artspezifischen Bedürfnissen.
Anlage 4 Abschnitt 1 (10) 2.THV
6
Auf maximale Sauberkeit wird geachtet.
Anlage 4 Abschnitt 1 (11) 2.THV
7
Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den
Angaben der 2. TH-V Anlage 4.
8
Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht
den Vorgaben der 2. TH-V Anlage 4.
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
Kommentar
21 / 27
Anhang A.19
VII b. FROSCHLURCHE
keine Froschlurche im Geschäft
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Die Unterkünfte sind ausbruchsicher.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (2) 2.THV
3
Der Bodengrund des Landteils besteht aus nicht faulendem
Material (z.B. Sand, Kies, Tongranulat, Torf, Kokosfasern).
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (4) 2.THV
4
Wird im Wasserteil Bodengrund verwendet, dann handelt es sich
um gewaschenen Sand oder Kies.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (4) 2.THV
5
Erwachsene Tiere werden mit Lebendnahrung gefüttert (z.B.
Insekten, Würmer, Kleinkrebse).
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV
6
Larven und Jungtiere werden täglich gefüttert.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV
7
Erwachsene Tiere werden 2 bis 3 Mal pro Woche gefüttert.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (5) 2.THV
8
Auf maximale Sauberkeit wird geachtet.
Anlage 4 Abschnitt 2.1 (6) 2.THV
9
Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den
Angaben der 2. THV Anlage 4.
Kommentar
Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht
10 den Vorgaben der 2. THV Anlage 4.
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
22 / 27
Anhang A.19
IV. ZIERFISCHE – SÜSSWASSER
keine Süßwasser-Fische im Geschäft
A
Allgemeines
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
3
Aquarien sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu
tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
6
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
7
Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten.
§ 4 Z 5 TH-GewV
8
Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung (sofern Fressgewohnheiten
der Fische das zulassen), entsprechender Bodengrund (Sand,
Kies, Steine) und ausreichender Schwimmraum sind vorhanden.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) 2.THV
9
Technische Geräte zur Sicherung des Sauerstoffgehaltes und der
Wasserqualität sind vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe).
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (10) 2.THV
Kommentar
Fische werden in Aquarien von mindestens 54 Liter gehalten
10 (unter 54 l ist verboten). Anlage 5 Abschnitt 1.1 (9) 2.THV
Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den
11 Angaben der 2. THV Anlage 5 gehalten.
B
Betreuung von Tieren
1
Die Tiere werden artgerecht gefüttert.
2
Jungfische werden täglich gefüttert.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (17) 2.THV
3
Das Wohlbefinden der Fische wird regelmäßig kontrolliert.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (13) 2.THV
C
Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter
1
Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
2
In allen Aquarien beträgt der Nitrat-Gehalt maximal 150 mg/l.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
3
In allen Aquarien entsprechen Werte für Gesamthärte (GH),
Karbonathärte (KH) und pH-Wert den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Keine Jungfische
Stand 30.11. 2008
23 / 27
Anhang A.19
4
In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den
natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart.
Anlage 2 Z 3.1.2. TH-GewV
5
Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird durchgeführt.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV
6
Die Beckentemperatur wird täglich überprüft.
Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV
7
Härte, Nitratwert & pH-Wert werden mindestens 14-tägig
kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (15) 2.THV
D
Vergesellschaftung
1
Jede Fischart wird entsprechend ihrer natürlichen Sozialstruktur
gehalten. Anlage 5 Abschnitt 1.1 (12) 2.THV
2
Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen
Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind
vergesellschaftet. Anlage 2 Z 3.2.1. TH-GewV
3
Einzeln gehaltene männliche Kampffische haben ein
Wasservolumen von mindestens 1 Liter Wasser zur Verfügung.
Anlage 2 Z 3.2.2. TH-GewV
Nicht
vorhanden
4
Männliche Kampffische haben keinen dauernden Sichtkontakt zu
andern Kampffischmännchen. Anlage 2 Z 3.2.2. TH-GewV
Nicht
vorhanden
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
24 / 27
Anhang A.19
V. ZIERFISCHE – MEERWASSER
keine Meerwasser-Fische im Geschäft
A
Allgemeines
1
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
2
Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren.
§ 4 Z 3 TH-GewV
3
Aquarien sind ausreichend beleuchtet. § 4 Z 6 TH-GewV
4
Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-NachtRhythmus der Tiere. § 4 Z 6 TH-GewV
5
Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu
tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. § 6 (2) TH-GewV
6
Die Tiere sind vor stärkeren Artgenossen & Beutegreifern
geschützt. § 6 (1) TH-GewV
7
Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten.
§ 4 Z 5 TH-GewV
8
Technische Geräte zur Sicherung der Wasserqualität sind
vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe, Kühlung, Abschäumer).
Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 1 2.THV
9
Steinaufbauten mit Versteck- Ruhe- und Deckungsmöglichkeit
sind vorhanden. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z2 2.THV
10
Bedarfsgemäß freier Schwimmraum ist vorhanden.
Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 3 2.THV
Kommentar
Der Bodengrund besteht aus kalkreichem schwermetallfreiem
11 Sand, Kies, Stein oder Meersand unterschiedlicher Körnung.
Anlage 5 Abschnitt 2.1 (12) Z 4 2.THV
Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den
12 Angaben der 2. THV Anlage 5 gehalten.
B
Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter
1
Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
2
In allen Aquarien beträgt der Nitrat-Gehalt maximal 150 mg/l.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
3
In allen Aquarien entsprechen Werte für Gesamthärte (GH),
Karbonathärte (KH) und pH-Wert den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies.
Anlage 2 Z 3.1.1. TH-GewV
4
In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den
natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart.
Anlage 2 Z 3.1.2. TH-GewV
5
Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird nur mit Wasser gleicher
Qualität durchgeführt. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV
ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH
Version 1.0
Stand 30.11. 2008
25 / 27
Anhang A.19
6
Die Beckentemperatur und technische Geräte werden täglich
überprüft. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV
7
Alle Wasserparameter, ausgenommen Temperatur, werden 14tägig kontrolliert. Anlage 5 Abschnitt 2.1 (15) THV
8
Das Wasser enthält keine Schwermetalle.
Anlage 5 Abschnitt 2.1 (8) THV
C
Vergesellschaftung
1
Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen
Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind
vergesellschaftet. Anlage 2 Z 3.2.1. TH-GewV
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Stand 30.11. 2008
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Anhang A.19
X. FUTTERTIERE – RATTE / MAUS
keine Futter-Ratten im Geschäft
keine Futter-Mäuse im Geschäft
A
Allgemeines
1
Allen Tieren wird Wasser in Trinkwasserqualität ständig zur
Verfügung gestellt. Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV
2
Allen Tieren wird Wasser täglich frisch verabreicht.
Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV
3
Allen Tieren wird Futter täglich frisch verabreicht.
Anlage 1 Abschnitt 3.1. (8) 2. THV
4
Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine
Verletzungen (z.B. scharfe Kanten) erleiden können.
§18 (2) TSchG
5
Ratten als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 1 2. THV
6
Mäuse als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 1 2. THV
7
In allen Unterkünften wird eine staubfreie Einstreu verwendet.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 2 2. THV
8
In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend
Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV
9
In allen Unterkünften wird den Tieren ausreichend Nistmaterial
angeboten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV
10
In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend
Versteckmöglichkeiten angeboten.
Anlage 1 Abschnitt 5.1. Z 3 2. THV
Kommentar
Mindestabmessungen der Unterkünfte
B
Ratten und Mäuse dürfen als Futtertiere unter den unten angeführten
Mindestanforderungen gehalten werden, sofern die oben genannten
Punkte erfüllt sind. Anlage 1 Abschnitt 5.2. 2. THV
Anzahl
Unterkünfte
nicht erfüllt
Ba RATTE
1
Mindestgrundfläche der Unterkunft
600 cm2
2
Mindestplatzbedarf pro Tier
300 cm2
3
Mindesthöhe der Unterkunft
18 cm
Bb MAUS
1
Mindestgrundfläche der Unterkunft
350 cm2
2
Mindestplatzbedarf pro Tier
115 cm2
3
Mindesthöhe der Unterkunft
14 cm
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