Antrag auf Erteilung einer Besuchserlaubnis von
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Antrag auf Erteilung einer Besuchserlaubnis von
Amtsgericht Hannover Besuch von Untersuchungsgefangenen Voraussetzung für den Besuch eines Untersuchungsgefangenen (im Ermittlungsverfahren und nach Anklageerhebung auch im Strafverfahren) ist eine richterliche Besuchserlaubnis. Das Amtsgericht Hannover ist nur dann für die Erteilung von Besucherlaubnissen zuständig, wenn das Amtsgericht Hannover auch den Haftbefehl erlassen hat. Der Antrag auf Erteilung einer Besuchserlaubnis ist schriftlich an das Amtsgericht Hannover – Haftabteilung – zu richten und kann formlos unter Angabe der Personalien des Antragstellers sowie Nennung der Person des Untersuchungsgefangenen gestellt werden. Wenn bereits Anklage erhoben wurde und das neue Gerichtsaktenzeichen bekannt ist, soll der Antrag an die für das Hauptverfahren zuständige Abteilung des Amtsgerichts oder des Landgerichts gerichtet werden. Zur Vereinfachung wird auf das nachfolgende Formular hingewiesen, welches darüber hinaus auch im Eingangsbereich des Amtsgerichts ausliegt und vor Ort ausgefüllt werden kann. Sobald dem Antrag auf Erteilung einer Besuchserlaubnis stattgegeben ist, wird die Erlaubnis dem Antragsteller per Post direkt zugeschickt. Sie können deshalb nicht in der Haftrichterabteilung abgeholt werden. Wenn bereits Anklage erhoben wurde und das neue Gerichtsaktenzeichen bekannt ist, kann die Besuchserlaubnis in Ausnahmefällen auch in der zuständigen Serviceeinheit abgeholt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an den ServicePoint in der Eingangshalle. Die Besuchserlaubnis ist üblicherweise befristet. Mit Ablauf der Befristung ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Besuchserlaubnis zu stellen, sofern weitere Besuche gewünscht sind. Die einzelnen Besuchstermine sind mit der Justizvollzugsanstalt Hannover (Tel.: 6796203), und zwar in der Zeit von Mo – Fr. 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr abzusprechen. Amtsgericht Hannover Antrag auf Erteilung einer Besuchserlaubnis Der Antrag auf Erteilung einer Besuchserlaubnis kann nur schriftlich gestellt werden! Deshalb werden Sie gebeten, die nachfolgenden Angaben leserlich in deutscher Sprache zu machen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages gewährleistet werden kann. Die Angaben sollten soweit wie möglich gemacht werden, damit eine entsprechend richtige Zuordnung erfolgen kann. Nach der Genehmigung wird Ihnen die Besuchserlaubnis von hieraus zugeschickt! Hiermit beantrage ich Name, Vorname (des Antragsteller!) Geburtsdatum Anschrift Erteilung einer Besuchserlaubnis für Name, Vorname (des Untersuchungsgefangenen!) Geburtsdatum Aktenzeichen inhaftiert seit in der JVA Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an das Amtsgericht Hannover zurück ! zurück an: Amtsgericht Hannover - Haftabteilung – Volgersweg 1 30175 Hannover