Leistungsspektrum

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Leistungsspektrum
Leistungsspektrum
P 17 – P NRV 2014 Plus Stand 09/2014
für Privatpersonen und Nichtselbstständige
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Augustaanlage 25 | 68165 Mannheim
Telefon 0621/4204-888 | Telefax 0621/4204-180
vertriebsteam@ nrv-rechtsschutz.de | www.nrv-rechtsschutz.de
Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
(ARB NRV 2014 Plus) folgende Kosten:
»Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sach­
verständigen bei Kauf, Reparatur von Kraftfahrzeugen und bei
der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren (Kostenübernahme bis 155.000 €)
»Anwalts- und Gerichtskosten
»Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
»Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters bis 155.000 €
»Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen
»Mediationskosten: Wenn der Fall über unsere Hotline gemeldet
wird, kümmert sich ein Mediator um die Angelegenheit. Dann
übernehmen wir auch seine Kosten gem. § 5 a NRV 2014 Plus
»Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen bis zu
300.000 €
Neu ab Tarif NRV Plus 2013:
»Arbeits-Rechtsschutz auch als Arbeitgeber von
Haushaltskräften
»Beratungs-Rechtsschutz im Betreuungsrecht
Neu im XXL-Baustein:
»Vorsorge-Rechtsschutz für erstmalig entstehende neue
Risiken ohne Wartezeit
»Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit
Vorsorgeverfügungen durch einen von der NRV vermittelten
Rechtsanwalt
Die NRV-Vorteile je nach Rechtsschutzpaket:
»Leistungs-Update-Garantie – ab Tarif 2010
»Selbstbeteiligung einmal je Rechtsschutzfall
»JURCALL – Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte
per Telefon oder E-Mail
»Wegfall der Selbstbeteiligung bei Schäden im Ausland
»Verträge auch ohne Selbstbeteiligung
»JURCASH – beitragsfreier Inkassoservice für Ihre Forderungen
als Vermieter
»Mitversicherung von:
– Kindern in Ausbildung oder Studium, unabhängig vom Alter
– Studentenwohnungen
– Enkeln und Tageskindern
»XXL-Bausteine für den First-Class-Schutz
»Wartezeit nur zwei Monate
»Vorsorgeversicherung für mitversicherte Kinder – Kinder bis
zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert
»Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel – auch für neue
Risiken
»Folgeereignistheorie im Schadenersatz-Rechtsschutz
»Unbegrenzte Deckungssumme
»Zweitwohnung mitversichert – wenn Eigentum und selbst
genutzt
»Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
»Kapitalanlagestreitigkeiten mitversichert bis zu einem
Anlagebetrag von 15.000 €
Opfer-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz
vor Gerichten
Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im
Vertrags- und Sachenrecht
Verwaltungs-Rechtsschutz
in Verkehrssachen
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Privat- und Berufs-Rechtsschutz für
Nichtselbstständige (§ 25 ARB)
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Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
für Nichtselbstständige (§ 26 ARB TOP)
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Erweiterung
Straf-Rechtsschutz
SozialgerichtsRechtsschutz
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Beratungs-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten­Rechtsschutz
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Fahrer-Rechtsschutz
(§ 22 ARB)
Rechtsschutzpakete
Verwaltungs-Rechtsschutz
vor Gerichten
Straf-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz
(§ 21 ARB)
§ Grundangebot
§ Ergänzungsangebot
Disziplinar- und
Standes-Rechtsschutz
SchadenersatzRechtsschutz
Leistungsarten
Arbeits-Rechtsschutz
Die Rechtsschutzpakete und was sie enthalten
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Die Spezialangebote mit besonderem Leistungsumfang
»Rechtsschutz ab 50
»Straf-Rechtsschutz (auch einzeln wählbar)
»Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
»Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (in Verbindung mit
anderen Produkten)
»Rechtsschutz für Unternehmensleiter
Die Leistungsarten
» Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund erlittener ­Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer.
» Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde.
» Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Sozialgerichts-Rechtsschutz*
z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche
Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht
leistet.
» Opfer-Rechtsschutz
wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte
als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft
als Nebenkläger oder wegen Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich oder wenn als Verletzter oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird.
» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungsbescheid des Finanzamtes.
» Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*
z. B. um eine grundlose Mieterhöhung für die Wohnung anzufechten.
Neu im XXL-Baustein (§ 26 a NRV 2014 Plus)
» Vorsorge-Rechtsschutz
z. B. wenn sich das Risiko des Versicherungsnehmers oder einer
mitver­sicherten Person ändert, besteht für das neu entstandene
Risiko beim Vor­liegen bestimmter Voraussetzungen Versicherungsschutz, und zwar ohne Wartezeit.
» Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des t­ äglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturverträgen.
» Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
z. B. bei behördlichen Auseinandersetzungen bei Erlangen, Entzug,
Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheins.
» Arbeits-Rechtsschutz*
z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung oder
Kündigung.
» Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
z. B. bei Entzug der Berufserlaubnis von Rechtsanwälten, Architekten, Apothekern oder Ärzten.
»Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
z. B. wenn ein Abiturzeugnis vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden soll.
» Beratungs-Rechtsschutz
bei Eintritt einer neuen Lebenssituation und damit verbundenen
Änderungen der Rechtslage, z. B. im Familienrecht im Falle einer
Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes; im Erbrecht,
wenn nach einem Todesfall in der Familie anwaltliche Beratung
notwendig ist.
» Daten-Rechtsschutz*
z. B. für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Straftat oder
Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
» Erweiterung Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Beleidigung,
Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung.
»Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit Vorsorgeverfügungen
für eine Beratung über eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht durch einen von der NRV vermittelten Anwalt.
*2 Monate Wartezeit gem. § 4 (1) NRV 2014 Plus. Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Versicherungsfällen, die sich im Ausland ereignen.
Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versicherer zur NRV verzichtet die NRV auf die Wartezeit, auch bei vorher nicht versicherten Leistungsarten.
JURCALL
Die Anwaltshotline der NRV
JURCASH
Der Inkassoservice der NRV
URCALL ist die Anwaltshotline für alle Kunden der NRV, direkt und
J
kostenfrei.
Dieser professionelle Inkassoservice ist in jedem NRV-Vertrag zum
Vermieter-Rechtsschutz beitragsfrei enthalten – wenn Sie dies
wünschen.
»Keine extra Monatsgebühr, keine Telefongebühren oder sonstigen
Die JURCASH-Vorteile auf einen Blick:
­Zusatzkosten
»Umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene und unabhängige
­ nwälte per Telefon oder E-Mail und bei Bedarf die gesamte
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Rechtsvertretung durch spezialisierte Anwälte
»Schnell erreichbar: von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr
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Im Inkassoverfahren
»Ohne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr oder
Erfolgsprovision
»Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine
Bar­auslagen
Voraussetzung: positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner
ist bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung
»Immer dabei: Ihre JURCALL Card
des Schuldners, und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängel­
rügen vor
»Beauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter
Vertragspartner der SCHUFA-Holding AG
»Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer
»Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung an
die SCHUFA
Oder laden Sie sich die NRV-App kostenfrei herunter. Hier haben Sie
immer die direkte Verbindung zu JURCALL.
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Bereichen, weit über den eigenen Rechtsschutzvertrag hinaus
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