Info Arbeitsmarktpolitik 09-2007 (24.07.2007)

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Info Arbeitsmarktpolitik 09-2007 (24.07.2007)
Info Arbeitsmarktpolitik 09-2007
Diözesanarbeitsgemeinschaft
Integration durch Arbeit im
Caritasverband für das Bistum Aachen
Kapitelstr. 3
52066 Aachen
Telefon 0241 – 431124
E-Mail: [email protected]
24. Juli 2007
An die
Träger arbeitsmarktpolitischer Projekte
der Caritas im Bistum Aachen
Diözesanarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit
Nachrichtlich an die Geschäftstellen RCV / SkF / SKM
Aachen
01. RCV Aachen – www.caritas-aachen.de
02. Rheinischer Verein, Aachen – www.rhein-verein.de
Spectrum Aachen - www.spectrum-aachen.de
03. IN VIA Aachen – www.invia-aachen.de
04. Sozialwerk Aachener Christen – www.sozialwerk-aachen.de
Arbeitslosenzentrum Aachen, Alte Kaplanei
05. AHA 100 Aachen
Düren
06. IN VIA Düren - www.invia-dn.de
07. Sozialwerk Dürener Christen – www.sozialwerk-dueren.de
Heinsberg
08. Caritas Werkstatt Heinsberg –
www.caritas-werkstatt-schierwaldenrath.de
Krefeld
M’gladbach
09. RCV Krefeld – www.caritas-krefeld.de
10. IN VIA Krefeld – www.invia-krefeld.de
11. Sozialwerk Krefelder Christen
12. SKM Krefeld – www.skm-krefeld.de
13. Volksverein Mönchengladbach – www.volksverein.de
1. Sozialer Arbeitsmarkt
Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit
Vermittlungshemmnissen
2. Gut kombiniert
Gesundheits- und Sozialwirtschaft Nr. 2 / 2007
3. Termine
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
1. Sozialer Arbeitsmarkt
JobPerspektive – Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit
besonderen Vermittlungshemmnissen
Der „soziale Arbeitsmarkt“ mit Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose rückt näher. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages wird zum 01. Oktober 2007 das
Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen für Menschen mit Vermittlungshemmnissen in Kraft treten. Damit bieten sich für Zielgruppen, die bei der Integration
durch Arbeit bisher chancenlos waren, neue Möglichkeiten. Der „soziale Arbeitsmarkt“
ist vorgesehen für 100.000 Personen. Das bedeutet für die Arbeitsmarktregionen in
NRW insgesamt ca. 20.000 Plätze. Die Details dazu sind noch abzuwarten. In das SGB
II wird u.a. der § 16 a eingefügt. Für den betroffenen Personenkreis (ab 18 Jahre) ist ein
Arbeitgeberzuschuss vorgesehen, der bis zu 75 % des zu berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen kann. Langzeitarbeitslose (mindestens 6 Monate ALG II Bezug)
im Programm „JobPerspektive“ müssen zwei weitere Vermittlungshemmnisse aufweisen
(Fallmanagement). JobPerspektive ist im Einzelfall zunächst auf zwei Jahre befristet,
der Beschäftigungszuschuss kann danach jedoch ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden.
Weitere Details können der beigefügten Datei (Anlage 1) mit dem Gesetzesentwurf entnommen werden. Dazu ist jedoch die Drucksache des Ausschusses für Arbeit und
Soziales (16/5933 – Anlage 3) zu lesen. Darin sind die Änderungen des Gesetzes formuliert. Sobald die Ergänzungen zum SGB II in integrierter Form vorliegen und weitere
Details bekannt sind, werde ich Sie mit dem aktuellen Text informieren.
•
Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von
jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
Für Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, sieht der Gesetzgeber ebenfalls zum 01. Oktober 2007 eine Arbeitgeberleistung
als Qualifizierungs- bzw. Eingliederungszuschuss vor. Im Frühjahr 2007 waren mehr als
eine halbe Million Langzeitarbeitsloser ohne Schulabschluss, mehr als die Hälfte der
Ausbildungsplatzbewerber schon in der zweiten bzw. dritten Warteschleife und viel zu
viele Jugendliche und junge Erwachsene hatten nach der Ausbildung keine Anschlussperspektive. Das neue Programm will deshalb Jugendlichen und jungen Erwachsenen
helfen, einen Arbeitsplatz zu finden, sich bei der Arbeit zu bewähren bzw. ihre Qualifikation zu verbessern. Der Qualifizierungszuschuss wird 25 % bis max. 50 % des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgeltes (höchstens jedoch 1.000 €) umfassen.
Der Eingliederungszuschuss soll bei 50 % liegen. Zusätzliche Möglichkeiten wird das
weitergeführte EQJ-Programm (Einstiegsqualifizierung Jugendlicher) bieten. Darüber
hinaus bietet die Gesetzesänderung die Möglichkeit sozialpädagogischer Begleitung
und organisatorischer Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung. Träger können
bei der Realisierung entsprechender Maßnahmen gefördert werden.
Details – insbesondere mit den Einfügungen in das SGB III und SGB II können Sie der
beigefügten Anlage (Anlage 2) entnehmen. In der Drucksache des Ausschusses für Arbeit und Soziales sind dann nur noch minimale Änderungen vorgenommen worden.
Selbstverständlich werde ich Sie bei vorliegen weiterer Details auch zu diesem Programm wieder informieren.
•
Veränderungen und Beschlüsse des Ausschusses für Arbeit und
Soziales zu den beiden o.a. Gesetzentwürfen
Im beigefügten Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und
Soziales (Anlage 3) sind die oben besprochenen Änderungen der beiden Programme
zum „sozialen Arbeitsmarkt“ dokumentiert. Zugleich enthält der Bericht eine Zusammenfassung der Debatten des Ausschusses und öffentlichen Anhörung der Sachverständigen. Darunter auch die Stellungnahme der BAG FW.
Im Rahmen der Debatte zum „sozialen Arbeitsmarkt“ gab es auch weitere interessante
Dokumente, die Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung gestellt werden. Um die Lesbarkeit des Infodienstes zu erhalten, wurde aber auf die Anlage folgender Papiere verzichtet:
• Stellungnahme der BAG FW zu den o.g. Gesetzen
• Protokoll der 109. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 06. Juli 2007 mit
der Debatte und den Beschlüssen zum „sozialen Arbeitsmarkt“
• „Arbeit- statt Arbeitslosigkeit finanzieren“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen vom 20.09.2006
• Freigabe der im Bundeshaushalt einbehaltenen Mittel für Arbeitsmarktpolitik –
Antrag der Fraktion „Die Linke“ vom 21.03.2007
• Bericht und Beschlussempfehlungen des Ausschusses Arbeit und Soziales
des Deutschen Bundestages zu den Anträgen der Fraktion „Die Grünen“ und
„Die Linke“
• Bericht des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu den o.g.
Gesetzen
Die weitere Entwicklung zum Thema „sozialer Arbeitsmarkt“ wird wohl auch Gegenstand
unserer Beratungen bei der Herbstkonferenz der DiAG IDA am Dienstag, 18. September
2007 in Düren sein. Bitte merken Sie diesen Termin schon vor. Die Einladung folgt in
Kürze.
2. Gut kombiniert
NRW-Gesundheits- und Sozialwirtschaft Nr. 2 / 2007
Die Nr. 2 des NRW-Informationsdienstes „Gesundheits- und Sozialwirtschaft“ des Modellprojektes „Gut kombiniert“ liegt vor. Anbei (Anlage 4) finden Sie Beiträge, die über
die Weiterentwicklung des Modellprojektes informieren und von Umsetzungen vor Ort
berichten. Bei allen Rückfragen zu „Gut kombiniert“ stehen Elisabeth KremerKerschgens (0241-431-208) und Thomas Kley (0241-431-123) gerne zur Verfügung.
3. Termine
18. September 2007
08. Oktober 2007
25. Oktober 2007
08.-10. April 2008
Herbsttagung der DiAG IDA in Düren
Fachtagung des Modellprojektes „Gut kombiniert“ in Münster
Informationstagung „Cariteam Frankfurt“ zum Konzept des
„Öko Energie Spar Service“
Jahrestagung BAG IDA, München
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Liedgens
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Heinz Liedgens
Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.
Bereich 4 - Soziale Sicherung und Integration
Postfach 100 552, 52005 Aachen
Kapitelstr. 3, 52066 Aachen
Tel.: 0241 / 431-124
Fax: 0241 / 431-450
Email: [email protected]
Infos und Dokumente finden Sie unter:
www.caritas-ac.de
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