AgrarwirtIn - landwirtschaftliches Direktmarketing
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AgrarwirtIn - landwirtschaftliches Direktmarketing
AgrarwirtIn - landwirtschaftliches Direktmarketing Berufsbeschreibung AgrarwirtInnen für landwirtschaftliches Direktmarketing arbeiten entweder als Selbstständige (BeraterInnen), als Angestellte in landwirtschaftlichen Betrieben oder bei Erzeugungs- und Vermarktungsgenossenschaften. Sie planen, organisieren und koordinieren verschiedene Formen der Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, wie z. B. Obst, Gemüse, Käse, Marmeladen, Brot, Wurst und Speck, Säfte, Schnäpse und vieles mehr. Formen und Absatzwege der Direktvermarktung sind z. B. Bauernmärkte, Verkaufs- und Verkostungslokale direkt am Hof (ab Hof-Verkauf), Heurige und Buschenschanken, mobile Verkaufswägen und dergleichen mehr. AgrarwirtInnen für landwirtschaftliches Direktmarketing analysieren Zielgruppen und Absatzmärkte und entwickeln dementsprechende Maßnahmen. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit verschiedenen Fachkräften aus der Landwirtschaft und dem Handel und haben vor allem engen Kontakt mit den Landwirtinnen und Landwirten. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche AgrarwirtInnen für landwirtschaftliches Direktmarketing arbeiten als Angestellte von landwirtschaftlichen Kammern und Behörden oder als selbstständige BeraterInnen. Zu ihren KundInnen zählen landwirtschaftliche Betriebe aller Art und Größen, landwirtschaftliche Verwertungsgenossenschaften sowie Mühlen, Gärtnereien und dergleichen. Die AgrarwirtInnen analysieren für ihre KundInnen Absatzmärkte, regionale Gegebenheiten und Zielgruppen, sammeln Markt- und Wirtschaftsdaten, verfolgen laufende Trends und Entwicklungen und planen auf der Basis dieser Faktoren passende Direktmarketingkonzepte. Eines der besonderen Qualitätsmerkmale von landwirtschaftlichen Produkten ist ihre Frische. Ob Brot, Schinken, Speck, Eier, Wurst und Käse, Butter oder Milch, Obst oder Gemüse: im Unterschied zu länger haltbarer Supermarktwaren sind Produkte direkt vom Bauernhof häufig naturbelassen und unbehandelt. Sie müssen daher oft rasch abgesetzt werden. AgrarwirtInnen versuchen diese landwirtschaftlichen Produkte bestmöglich auf dem Markt zu positionieren und den Absatzweg von der Produktion bis zur Kundschaft möglichst kurz zu halten. Formen der Direktvermarktung sind z. B. Bauernmärkte, Heurigen und Buschenschanken, regionale Verkaufslokale oder mobile Verkaufswägen. AgrarwirtInnen beraten ihre KundInnen - in der Regel LandwirtInnen - über Möglichkeiten und Formen des Directmarketings, sie stellen mit ihnen ein Warensortiment zusammen, kalkulieren Kosten und Warenpreise und begleiten betriebliche Maßnahmen und Umstellungsprozesse in Richtung Direktvermarktung. Weiters organisieren und schließen sie auch Vertriebskooperationen mit anderen landwirtschaftlichen Erzeugungsbetrieben. Sie entwickeln Werbemaßnahmen und innovative Direktmarketingaktionen, gestalten Internetseiten oder erstellen Prospekte, Kataloge und Info-Materialien. Sie informieren ihre KundInnen über Qualitäts- und Hygienestandards und halten Schulungen und öffentliche Vorträge über landwirtschaftliche Direktvermarktung ab. Arbeitsmittel AgrarwirtInnen für landwirtschaftliches Direktmarketing haben mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen aller Art zu tun, wie z. B. Obst, Gemüse, Käse, Butter, Eier, Marmeladen, Brot, Strudel und andere Teigwaren, Wurst, Schinken und Speck, Säfte, Wein, Schnaps und vieles mehr. Sie arbeiten mit Computer, Laptops, Tablets, betrieblichen Softwareprogrammen, hantieren mit Bürogeräten wie Kopierer, Scanner, Drucker, Fax und Telefon und benutzen E-Mail und Internet. Sie führen und analysieren Betriebsbücher wie z. B. Lager-, Preis- und Warenlisten, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Bilanzen und Geschäftsberichte. Weiters arbeiten sie mit Lagersystemen, Verpackungsmitteln, Staplern und anderen Transportgeräten. Bei der Arbeit auf Märkten verwenden sie Waagen, Taschenrechner und Computerkassen und verteilen Prospekte, Kataloge und andere Info-Materialien. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte AgrarwirtInnen für landwirtschaftliches Direktmarketing sind an wechselnden Arbeitsorten im Einsatz: für kaufmännische und administrative Tätigkeiten arbeiten sie in Büros an modernen Computerarbeitsplätzen. Im Außendienst arbeiten sie bei ihren KundInnen in den landwirtschaftlichen Betrieben. Außerdem sind sie an Marktständen auf Bauernmärkten und in landwirtschaftlichen Verkaufslokalen tätig. Schulungen und Vorträge halten sie in Gemeindezentren sowie in Seminar- und Konferenzräumen ab. AgrarwirtInnen arbeiten eigenständig sowie im Team mit verschiedenen Fachkräften aus den Bereichen Marketing, Handel und Tourismus, siehe z. B.: Marketingfachmann/-frau, Tourismuskaufmann/-frau, RegionalberaterIn, Werbefachmann/-frau. Vor allem arbeiten sie eng mit den LandwirtInnen zusammen und haben Kontakt zu MitarbeiterInnen von Landwirtschaftskammern und Behörden. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● landwirtschaftliche Betriebe über die Möglichkeiten der Direktvermarktung beraten und informieren KundInnen über Sortimentgestaltung, Anbauformen und Verarbeitungsmöglichkeiten beraten landwirtschaftliche Betriebe analysieren: inner- und außerbetriebliche Voraussetzungen, regionale Gegebenheiten, Zielgruppen usw. Informationen über Fördermöglichkeiten einholen Konzepte zur Direktvermarktung erarbeiten, neue Absatzwege erschließen Verkaufskonzepte entwickeln Werbe- und Marketingaktionen durchführen Sortimente zusammenstellen, Preise kalkulieren Kooperationen schließen, regionale Vermarktungsinitiativen nutzen oder gründen landwirtschaftliche Betriebe in Richtung Direktvermarktung umstellen, z. B. Verkaufslokale am Hof einrichten Verkaufsräume gestalten, Waren präsentieren Werbe- und Infomaterialien, Prospekte, Kataloge und dergleichen erstellen PR-Maßnahmen durchführen, z. B. Pressemitteilungen erstellen Qualitätskontrollen durchführen Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards kontrollieren Betriebsbücher, KundInnenkarteien usw. führen Unternehmen und Institutionen ● ● ● landwirtschaftliche Betriebe Erzeugungs- und Vermarktungsgenossenschaften Bauernverbände, Landwirtschaftskammern, Behörden, Landwirtschaftsministerium Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● gute körperliche Verfassung Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute rhetorische Fähigkeit ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● kaufmännisches Verständnis Koordinationsfähigkeit Organisationsfähigkeit Planungsfähigkeit Präsentationsfähigkeit Repräsentationsvermögen systematische Arbeitsweise unternehmerisches Denken Verhandlungsgeschick Verkaufstalent Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● ● Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit Kommunikationsfähigkeit Kontaktfreude KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● Belastbarkeit Flexibilität Freundlichkeit Naturliebe Umweltbewusstsein Zielstrebigkeit Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Hygienebewusstsein Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Agrarkaufmann/-frau AgrarmanagerIn AgrartechnikerIn LandwirtIn Landwirtschaftlicher Berater / Landwirtschaftliche Beraterin Landwirtschaftlicher Haushaltsberater / Landwirtschaftliche Haushaltsberaterin Marketingfachmann/-frau PR-BeraterIn RegionalberaterIn Tourismuskaufmann/-frau Werbefachmann/-frau Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: ● ● ● Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw. Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt Informationen zu "Betrieben der Land- und Forstwirtschaft": Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen. Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der/die KäuferIn eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich. Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich. b) reglementiertes Gewerbe: ● Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 94/2003 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe c) Freies Gewerbe: Handelsgewerbe Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige frei Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, im Falle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● ● ● ● ● AMA - Agrarmarkt AustriaInternet: http://www.ama.at ARGE Huhn und CoInternet: http://huhn.igv.at/ Bundesanstalt für AgrarwirtschaftInternet: http://www.agraroekonomik.at/ Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftInternet: http://www.bmlfuw.gv.at Das Portal der Landwirtschaftskammern ÖsterreichsInternet: http://www.lko.at Landwirtschaft zum AnfassenInternet: http://www.bauernhof.net © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft