AgrarwirtIn - landwirtschaftliches Direktmarketing

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AgrarwirtIn - landwirtschaftliches Direktmarketing
AgrarwirtIn - landwirtschaftliches Direktmarketing
Berufsbeschreibung
AgrarwirtInnen für landwirtschaftliches Direktmarketing arbeiten entweder als Selbstständige (BeraterInnen), als
Angestellte in landwirtschaftlichen Betrieben oder bei Erzeugungs- und Vermarktungsgenossenschaften. Sie planen,
organisieren und koordinieren verschiedene Formen der Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, wie z. B.
Obst, Gemüse, Käse, Marmeladen, Brot, Wurst und Speck, Säfte, Schnäpse und vieles mehr.
Formen und Absatzwege der Direktvermarktung sind z. B. Bauernmärkte, Verkaufs- und Verkostungslokale direkt am Hof
(ab Hof-Verkauf), Heurige und Buschenschanken, mobile Verkaufswägen und dergleichen mehr. AgrarwirtInnen für
landwirtschaftliches Direktmarketing analysieren Zielgruppen und Absatzmärkte und entwickeln dementsprechende
Maßnahmen. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit verschiedenen Fachkräften aus der Landwirtschaft und dem
Handel und haben vor allem engen Kontakt mit den Landwirtinnen und Landwirten.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
AgrarwirtInnen für landwirtschaftliches Direktmarketing arbeiten als Angestellte von landwirtschaftlichen Kammern und
Behörden oder als selbstständige BeraterInnen. Zu ihren KundInnen zählen landwirtschaftliche Betriebe aller Art und
Größen, landwirtschaftliche Verwertungsgenossenschaften sowie Mühlen, Gärtnereien und dergleichen. Die AgrarwirtInnen
analysieren für ihre KundInnen Absatzmärkte, regionale Gegebenheiten und Zielgruppen, sammeln Markt- und
Wirtschaftsdaten, verfolgen laufende Trends und Entwicklungen und planen auf der Basis dieser Faktoren passende
Direktmarketingkonzepte.
Eines der besonderen Qualitätsmerkmale von landwirtschaftlichen Produkten ist ihre Frische. Ob Brot, Schinken, Speck, Eier,
Wurst und Käse, Butter oder Milch, Obst oder Gemüse: im Unterschied zu länger haltbarer Supermarktwaren sind Produkte
direkt vom Bauernhof häufig naturbelassen und unbehandelt. Sie müssen daher oft rasch abgesetzt werden. AgrarwirtInnen
versuchen diese landwirtschaftlichen Produkte bestmöglich auf dem Markt zu positionieren und den Absatzweg von der
Produktion bis zur Kundschaft möglichst kurz zu halten. Formen der Direktvermarktung sind z. B. Bauernmärkte, Heurigen
und Buschenschanken, regionale Verkaufslokale oder mobile Verkaufswägen.
AgrarwirtInnen beraten ihre KundInnen - in der Regel LandwirtInnen - über Möglichkeiten und Formen des Directmarketings,
sie stellen mit ihnen ein Warensortiment zusammen, kalkulieren Kosten und Warenpreise und begleiten betriebliche
Maßnahmen und Umstellungsprozesse in Richtung Direktvermarktung. Weiters organisieren und schließen sie auch
Vertriebskooperationen mit anderen landwirtschaftlichen Erzeugungsbetrieben. Sie entwickeln Werbemaßnahmen und
innovative Direktmarketingaktionen, gestalten Internetseiten oder erstellen Prospekte, Kataloge und Info-Materialien. Sie
informieren ihre KundInnen über Qualitäts- und Hygienestandards und halten Schulungen und öffentliche Vorträge über
landwirtschaftliche Direktvermarktung ab.
Arbeitsmittel
AgrarwirtInnen für landwirtschaftliches Direktmarketing haben mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen aller Art zu tun, wie z.
B. Obst, Gemüse, Käse, Butter, Eier, Marmeladen, Brot, Strudel und andere Teigwaren, Wurst, Schinken und Speck, Säfte,
Wein, Schnaps und vieles mehr.
Sie arbeiten mit Computer, Laptops, Tablets, betrieblichen Softwareprogrammen, hantieren mit Bürogeräten wie Kopierer,
Scanner, Drucker, Fax und Telefon und benutzen E-Mail und Internet. Sie führen und analysieren Betriebsbücher wie z. B.
Lager-, Preis- und Warenlisten, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Bilanzen und Geschäftsberichte. Weiters arbeiten sie
mit Lagersystemen, Verpackungsmitteln, Staplern und anderen Transportgeräten. Bei der Arbeit auf Märkten verwenden sie
Waagen, Taschenrechner und Computerkassen und verteilen Prospekte, Kataloge und andere Info-Materialien.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
AgrarwirtInnen für landwirtschaftliches Direktmarketing sind an wechselnden Arbeitsorten im Einsatz: für kaufmännische
und administrative Tätigkeiten arbeiten sie in Büros an modernen Computerarbeitsplätzen. Im Außendienst arbeiten sie bei
ihren KundInnen in den landwirtschaftlichen Betrieben. Außerdem sind sie an Marktständen auf Bauernmärkten und in
landwirtschaftlichen Verkaufslokalen tätig. Schulungen und Vorträge halten sie in Gemeindezentren sowie in Seminar- und
Konferenzräumen ab.
AgrarwirtInnen arbeiten eigenständig sowie im Team mit verschiedenen Fachkräften aus den Bereichen Marketing, Handel
und Tourismus, siehe z. B.: Marketingfachmann/-frau, Tourismuskaufmann/-frau, RegionalberaterIn, Werbefachmann/-frau.
Vor allem arbeiten sie eng mit den LandwirtInnen zusammen und haben Kontakt zu MitarbeiterInnen von
Landwirtschaftskammern und Behörden.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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landwirtschaftliche Betriebe über die Möglichkeiten der Direktvermarktung beraten und informieren
KundInnen über Sortimentgestaltung, Anbauformen und Verarbeitungsmöglichkeiten beraten
landwirtschaftliche Betriebe analysieren: inner- und außerbetriebliche Voraussetzungen, regionale Gegebenheiten,
Zielgruppen usw.
Informationen über Fördermöglichkeiten einholen
Konzepte zur Direktvermarktung erarbeiten, neue Absatzwege erschließen
Verkaufskonzepte entwickeln
Werbe- und Marketingaktionen durchführen
Sortimente zusammenstellen, Preise kalkulieren
Kooperationen schließen, regionale Vermarktungsinitiativen nutzen oder gründen
landwirtschaftliche Betriebe in Richtung Direktvermarktung umstellen, z. B. Verkaufslokale am Hof einrichten
Verkaufsräume gestalten, Waren präsentieren
Werbe- und Infomaterialien, Prospekte, Kataloge und dergleichen erstellen
PR-Maßnahmen durchführen, z. B. Pressemitteilungen erstellen
Qualitätskontrollen durchführen
Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards kontrollieren
Betriebsbücher, KundInnenkarteien usw. führen
Unternehmen und Institutionen
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landwirtschaftliche Betriebe
Erzeugungs- und Vermarktungsgenossenschaften
Bauernverbände, Landwirtschaftskammern, Behörden, Landwirtschaftsministerium
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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gute körperliche Verfassung
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
gute rhetorische Fähigkeit
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kaufmännisches Verständnis
Koordinationsfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Planungsfähigkeit
Präsentationsfähigkeit
Repräsentationsvermögen
systematische Arbeitsweise
unternehmerisches Denken
Verhandlungsgeschick
Verkaufstalent
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
Aufgeschlossenheit
Kommunikationsfähigkeit
Kontaktfreude
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Belastbarkeit
Flexibilität
Freundlichkeit
Naturliebe
Umweltbewusstsein
Zielstrebigkeit
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Hygienebewusstsein
Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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Agrarkaufmann/-frau
AgrarmanagerIn
AgrartechnikerIn
LandwirtIn
Landwirtschaftlicher Berater / Landwirtschaftliche Beraterin
Landwirtschaftlicher Haushaltsberater / Landwirtschaftliche Haushaltsberaterin
Marketingfachmann/-frau
PR-BeraterIn
RegionalberaterIn
Tourismuskaufmann/-frau
Werbefachmann/-frau
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
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Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen
mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder
Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt
Informationen zu "Betrieben der Land- und Forstwirtschaft":
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige
Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der/die
KäuferIn eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen
ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der
Wirtschaftskammer Österreich.
b) reglementiertes Gewerbe:
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Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 94/2003
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen,
Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer
Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
c) Freies Gewerbe: Handelsgewerbe
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern
lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft). Diese erhalten Sie durch Anmeldung
bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin
und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige
frei Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung,
Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände),
denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B.
KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, im Falle eines land- und forstwirtschaftlichen
Betriebes bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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AMA - Agrarmarkt AustriaInternet: http://www.ama.at
ARGE Huhn und CoInternet: http://huhn.igv.at/
Bundesanstalt für AgrarwirtschaftInternet: http://www.agraroekonomik.at/
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftInternet: http://www.bmlfuw.gv.at
Das Portal der Landwirtschaftskammern ÖsterreichsInternet: http://www.lko.at
Landwirtschaft zum AnfassenInternet: http://www.bauernhof.net
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