Schallgutachten
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Ingenieurbüro für Akustik Messungen Planung Beratung z z Winziger Platz 2, D-59872 Meschede Tel.: (0291) 82904, FAX: (0291) 82905, E-Mail: [email protected] Schalltechnischer Bericht Nr. 09-01 Prognose der Lärmimmission in der Nachbarschaft Motocrossgelände in Voßwinkel Auftraggeber: Motocross-Club Voßwinkel e. V., 59757 Arnsberg, Franziskusstraße 2, 59757 Arnsberg Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dirk Draeger Dipl.-Ing. (FH) Frank Draeger Datum: 27. 1. 2009 Seitenzahl: 43 Kurzfassung: Die durch die geplante Nutzung des Motocrossgeländes in Arnsberg-Voßwinkel zu erwartende Geräuschimmission in der Nachbarschaft wird ermittelt und beurteilt. Bei Berücksichtigung der im Bericht beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen sind beim Regelbetrieb keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten. Die Prognosepegel für Veranstaltungen überschreiten teilweise die Richtwerte für den Regelbetrieb und befinden sich Rahmen der Richtwerte für seltene Ereignisse. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 2 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Inhalt 0. Aufgabenstellung ................................................................................................. 3 1. Beurteilungsgrundlagen ....................................................................................... 3 1.1. Immissionsrichtwerte ...................................................................................... 5 2. Plangebiet ............................................................................................................ 7 3. Betriebszeiten .................................................................................................... 10 4. Nutzungen und Emissionen ............................................................................... 12 4.1. Offroad-Rennstrecke .................................................................................... 12 4.2. Kinder-Offroad-Parcours............................................................................... 14 4.3. Fahrerlager ................................................................................................... 15 4.4. RC-Modellfahrzeugstrecke ........................................................................... 15 4.5. PKW-Stellplätze............................................................................................ 16 4.5.1. PKW-Stellplätze, Motocross-/Quad-Training ...................................... 17 4.5.2. Zuschauer-Stellplätze Motocross-/Quad- und Auto-TrialVeranstaltung ..................................................................................... 18 4.5.3. PKW-Stellplätze RC-Car-Veranstaltung ............................................. 20 4.6. Beschallungsanlage...................................................................................... 22 5. Immissionsorte ................................................................................................... 24 6. Ermittlung der Geräuschimmission .................................................................... 30 6.1. Schallausbreitungsberechnung..................................................................... 30 6.2. Beurteilungspegel Lr ..................................................................................... 31 6.3. Maximalpegel LAFmax ..................................................................................... 37 6.4. Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ..................................................... 38 7. Lärmschutzmaßnahmen .................................................................................... 39 8. Zusammenfassung............................................................................................. 40 9. Anhang............................................................................................................... 43 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 3 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 0. Aufgabenstellung In Arnsberg, im Ortsteil Voßwinkel, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V15 „Motocrossgelände“ geplant. Der Plan umfasst im Wesentlichen eine vorhandene Offroad-Rennstrecke für Motocross-Motorräder, Quads und Trial-Automobile sowie einen vorhandenen Erdwall. Außerdem weist er Flächen für eine geplante „Mountain- und Dirtbikestrecke“ für Fahrräder, einen „Kinder-OffroadParcours“ für Jugend-Motocross-Motorräder, eine „RC-Car-Strecke“ für funkferngesteuerte Modellfahrzeuge sowie einen neu geplanten Erdwall aus. Im Plangebiet ist ein Holzlagerplatz vorhanden, der bei Veranstaltungen als Fahrerlager genutzt werden soll. Die zu erwartende auf die nächst benachbarten schutzbedürftigen Gebäude einwirkende Gewerbelärm-Immission durch die Motocross-Anlagennutzungen auf dem Plangebiet soll mit einer Immissionsprognose nach der TA Lärm [1] ermittelt werden. Für die Beurteilung aller Nutzungen auf der Anlage ist, entsprechend der Abstimmung mit der Unteren Umweltschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, die für die Hauptnutzung als Motorsportanlage maßgebliche TA Lärm [1] anzuwenden. Die immissionsrelevanten Geräuschpegel der untergeordneten Teilnutzungen als RC-Car-Strecke für Modellfahrzeuge (die bei einer eigenständigen Anlage in der Regel nach der Freizeitlärmrichtlinie [14] beurteilt werden würde) werden dabei berücksichtigt und den Pegeln der Motorsportanlagennutzung zugeschlagen. Falls erforderlich und soweit möglich, sollen Maßnahmen benannt werden, die eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte ermöglichen. 1. Beurteilungsgrundlagen Diese Untersuchung berücksichtigt folgende Vorschriften, Richtlinien, Veröffentlichungen, Berichte und Planunterlagen: [1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, 26. August 1998 [2] DIN 45 645 Teil 1: Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen, Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Deutsches Institut für Normung, e. V., Berlin, Juli 1996 [3] DIN 45 641: Mittelung von Schallpegeln, Deutsches Institut für Normung, e. V., Berlin, Juni 1990 [4] VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten, Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, August 1976 [5] DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996) Deutsches Institut für Normung, e. V., Berlin, Oktober 1999 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 4 _____________________________________________________________________________________________________________________________ [6] VDI 2714: Schallausbreitung im Freien, Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, Januar 1988 [7] VDI 3770: Emissionswerte technischer Schallquellen; Sport- und Freizeitanlagen, Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, April 2002 [8] Sächsische Freizeitlärmstudie, Handlungsleitfaden zur Prognose und Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen und Freizeitanlagen, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden, April 2006 [9] Emissionsdaten von Motorsportanlagen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, München, Februar 1999 [10] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallimmissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 2007 [11] Empfehlung zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung cmet entsprechend E DIN ISO 9613-2, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen, 1999 [12] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV, 12. Juni 1990 [13] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, Köln 1990 [14] Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - V-5 - 8827.5 - (V Nr.) vom 23. Oktober 2006 [15] Planunterlagen - Bebauungsplanentwurf, Vorhaben bezogener Bebauungsplan V 15 „Motocrossgelände“ der Stadt Arnsberg im Ortsteil Voßwinkel als DXF-Datei (8018154E5I.dxf) und als PDF-Datei (8018154E5I.pdf) mit Gelände- und Wallhöhenangaben - Auszug aus der Deutschen Grundkarte mit Höhenlayer als TIF-Datei (303_DGK_HL.tif, 304_DGK_HL.tif, 309_DGK_HL.tif, 310_DGK_HL.tif) - Lageplan der Bebauungspläne in Echthausen - Lageplan der planungsrechtlich erfassten Bereiche in Echthausen, Voßwinkel, Hünningen und Lüttringen (§ 30 und § 34 Baugesetzbuch) - Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ der Gemeinde Wickede in Echthausen DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 5 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 1.1. Immissionsrichtwerte Anlagen, die an fünf Tagen oder mehr je Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsports dienen, zählen, entsprechend der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV., zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Beurteilung von Sportanlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen erfolgt nach der TA Lärm [1]. Zur Beurteilung der Geräuschimmission durch Anlagen setzt die TA Lärm [1], in Abhängigkeit von der im Bebauungsplan festgesetzten Gebietsausweisung nach der Baunutzungsverordnung, folgende Immissionsrichtwerte fest, die der Beurteilungspegel Lr nicht überschreiten darf. Tabelle 1: Gewerbelärm-Immissionsrichtwerte TA Lärm [1], außen Gebiet nach der Baunutzungsverordnung tags a) b) c) d) e) f) Industriegebiet (§ 9) Gewerbegebiet (§ 8) Misch- (§ 6), Dorf-(§ 5), Kerngebiet (§ 7) Allgemeines Wohngebiet (§ 4), Kleinsiedlungsgebiet (§ 2) Reines Wohngebiet (§ 3) Kurgebiet (§ 11), Krankenhäuser und Pflegeanstalten nachts [dB(A)] [dB(A)] 70 65 60 55 50 45 70 50 45 40 35 35 Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Tabelle 1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 1 beziehen sich auf folgende Zeiten: tags: nachts: 6:00 - 22:00 Uhr, 22:00 - 6:00 Uhr. Die Richtwerte gelten am Tag für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden, Beurteilungszeitraum während der Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel. Der Beurteilungspegel Lr ergibt sich aus der Mittelung der Immissionspegel des zu beurteilenden Geräusches während des Beurteilungszeitraums, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Pegelzuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit und für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit. In den Gebieten d bis f nach Tabelle 1 erfolgt bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ein Pegelzuschlag von 6 dB für Geräusche, die während folgender Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit auftreten: werktags: 6:00 - 7:00 Uhr, 20:00 - 22:00 Uhr, sonn- und feiertags:6:00 - 9:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr, 20:00 - 22:00 Uhr. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 6 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Außen-Immissionsrichtwerte nach Tabelle 1 am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Im Falle von seltenen Ereignissen, an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden, kann im Rahmen der Bestimmungen nach Nr. 7.2 der TA Lärm [1] eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach der Tabelle 1 auf Seite 5 zugelassen werden. In diesen Fällen betragen die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Tabelle 1, Buchstabe b bis f tags 70 dB(A), nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gewerbegebieten am Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A) überschreiten. In den Gebieten c bis f nach Tabelle 1 beträgt die maximal zulässige Überschreitung 20 dB(A) am Tag und 10 dB(A) in der Nacht. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 7 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 2. Plangebiet Das zu betrachtende ca. 100.000 m² große Bebauungsplangebiet befindet sich im Ortsteil Voßwinkel der Stadt Arnsberg nahe dem Flugplatz Arnsberg-Menden. Nördlich und westlich wird das Plangebiet durch die Kreisstraße K 22 begrenzt, südlich und östlich befinden sich forstwirtschaftliche Nutzflächen. Das Plangebiet lässt sich in die Offroad-Rennstrecke (ca. 37.000 m²), eine Holzlagerplatz-Fläche, die bei Veranstaltungen als Fahrerlager genutzt werden soll (ca. 16.000 m²), einen Mountainbike-Parcours (ca. 5.300 m²) und eine RC-CarStrecke für ferngesteuerte Modellfahrzeuge (ca. 1.600 m²) aufteilen. Etwa 3.800 m² der Offroad-Rennstreckenfläche sollen als Kinder-Offroad-Parcours für Jugend-Motocross-Motorräder < 80 ccm genutzt werden. Im Bebauungsplangebiet befindet sich nördlich und westlich der Offroad-Rennstrecke ein ca. 430 m langer und bis zu 9 m hoher Wall. Der Plan sieht die Errichtung einer weiteren Wallanlage vor. Deren Höhe beträgt, je nach Abschnitt, etwa 8 m bis 11 m über dem vorhanden Geländeniveau. Dieser insgesamt ca. 670 m lange geplante Wall schließt an das südliche Ende des bestehenden Walls an, verläuft parallel zur Anlage ca. 75 m in südliche Richtung und verläuft auf ca. 500 m Länge entlang der südlichen sowie auf ca. 95 m Länge entlang der östlichen Anlagengrenze. Im Plangebiet befinden sich keine Parkplätze. Besucher der Anlage nutzen die vorhandenen PKW-Stellplätze nördlich der K 22. Hier befinden sich etwa 150 Stellplätze auf einer Parkplatzfläche gegenüber dem Eingangsbereich der Motocross-Anlage. Weitere ca. 70 Stellplätze befinden sich in größerem Abstand nahe des Flugplatzgebäudes. Der Abstand zwischen dem nächstgelegen Wallabschnitt und dem benachbarten Flughafengebäude mit Hotel und Gaststätte beträgt etwa 80 m. In größerem Abstand, in ca. 700 m in nördlicher Richtung in Echthausen und in ca. 650 m in südlicher Richtung in Stockei befinden sich die nächsten Gebäude mit schutzbedürftiger Nutzung. Der Abstand zu den nächsten Gebäuden mit Wohnnutzung in östlicher Richtung (Haus Füchten) beträgt ca. 1.200 m. Das Plangebiet ist in der Abbildung 1 auf Seite 8 und Abbildung 2 auf Seite 9 dargestellt. Die zugrunde gelegten Geometriedaten wurden den Planunterlagen [15] entnommen. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 8 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Motocrossgelände Abbildung 1: Lageplan, Motocrossgelände im Ortsteil Vosswinkel der Stadt Arnsberg, Maßstab 1:10.000 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 9 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Abbildung 2: Lageplan, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Motocrossgelände“ DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 10 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 3. Betriebszeiten Die vorgesehenen Öffnungszeiten der Anlage für den Motocross-/Quad-Trainingsbetrieb umfassen beim Regelbetrieb maximal 7 Stunden am Tag an Werktagen in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. Aktuell vorgesehen ist eine 5-stündige Öffnungszeit der Anlage für das Training von Montag bis Freitag und 7-stündiger Trainingsbetrieb am Samstag. An Sonn- und Feiertagen umfassen die Nutzungszeiten für diesen Betrieb maximal 4 Stunden nach 9:00 Uhr und vor 20:00 Uhr, wobei zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr keine Nutzung erfolgen soll. Parallel soll während der vorgenannten Trainingszeiten die RC-Car-Strecke und der Mountainbike-Parcours zur Trainingsnutzung geöffnet sein. Während der Wintermonate ist vorgesehen, die Anlage an zwei Werktagen je Woche, alternativ zu den im vorigen Absatz genannten Öffnungszeiten, in der Zeit zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr für den Trainingsbetrieb zu öffnen. Es sollen außerdem jährlich bis zu 3 Motocross-/Quad-Veranstaltungen durchgeführt werden. An den Veranstaltungen nehmen bis zu 300 Fahrer Teil. Je Tag kann dabei von ca. 500 Zuschauer-PKW ausgegangen werden. Es soll einmal jährlich eine Automobil-Trial-Veranstaltung durchgeführt werden. Dabei befahren Geländewagen den Offroad-Parcours. Es kann von ca. 100 TrialFahrten an einem Tag ausgegangen werden. Für diese Veranstaltungen kann je Tag ebenfalls von ca. 500 Zuschauer-PKW ausgegangen werden. Einmal im Jahr soll eine Veranstaltung mit Modellfahrzeugen auf der RC-Car-Strecke durchgeführt werden. Es finden dabei Rennen mit bis zu 12 gleichzeitig fahrenden Modellfahrzeugen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor statt. Für diese Veranstaltungen kann von ca. 100 Teilnehmern und ca. 200 Zuschauer-PKW ausgegangen werden. Die vorgenannten Veranstaltungen erstrecken sich jeweils über 2 Tage, und erfolgen im Normalfall samstags und sonntags. Die Wettbewerbe werden dabei jeweils von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr durchgeführt. Während der vorgenannten Zeiten wird eine mobile Beschallungsanlage für Sprachdurchsagen betrieben. Die ersten Besucher erreichen die Anlage ca. 30 Minuten vor dem ersten Wettbewerb. Bis ca. 1 Stunde nach dem Wettbewerbsende haben die Besucher die Anlage verlassen. Die Tabelle 2 auf Seite 11 fasst die vorgesehenen Trainings- und VeranstaltungsNutzungsdauern, aufgeteilt auf die Beurteilungszeiträume nach der TA Lärm [1], zusammen. Die Zeiten der An- und Abfahrt der Zuschauer und Teilnehmer bei Veranstaltungen können über diese Aufstellung hinausgehen. Dies kann für diese Vorgänge teilweise Auswirkungen auf die zu berücksichtigenden Pegelzuschläge für Geräuscheinwirkungen während der Zeiten mit erhöhter Schutzbedürftigkeit haben, was im Folgenden berücksichtigt wird. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 11 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Tabelle 2: Nutzungszeiten Nr. 1 2 3 4 5 Nutzung Regelbetrieb Motocross-/Quad-Training, Kinder-Motocross, Modellfahrzeugbetrieb, Mountainbikenutzung werktags Regelbetrieb Motocross-/Quad-Training, Kinder-Motocross, Modellfahrzeugbetrieb, Mountainbikenutzung sonn-/feiertags Regelbetrieb Motocross-/Quad-Training, Kinder-Motocross, Modellfahrzeugbetrieb, Mountainbikenutzung, an 2 Werktagen je Woche während der Wintermonate alternativ zu Nr. 1 Veranstaltungen alternativ zu Regelbetrieb werktags Veranstaltungen alternativ zu Regelbetrieb sonn-/feiertags Beurteilungszeitraum TA Lärm [1] maximale Dauer Training / Fahrten auf der Anlage je Tag werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr 7 Stunden sonn-/ feiertags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr bzw. zwischen 15:00 und 20:00 Uhr 4 Stunden werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr 3 Stunden werktags zwischen 20:00 und 22:00 Uhr 1 Stunde werktags 7:00 und 20:00 Uhr 10 Stunden sonn- / feiertags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr bzw. zwischen 15:00 und 20:00 Uhr sonn-/ feiertags zwischen 6:00 und 9:00 Uhr; zwischen 13:00 und 15:00 Uhr: zwischen 20:00 und 22:00 Uhr 8 Stunden 2 Stunden DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 12 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 4. Nutzungen und Emissionen Die Geräuschemission der Anlage wird bestimmt von den Geräuschen der Motocross-Motorräder und Quads sowie der ferngesteuerten Modellfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, den der Anlage zuzurechnenden PKW-Stellplatzgeräuschen und den Pegeln durch die elektroakustische Beschallung bei Veranstaltungen. Außerdem sind Autotrial-Fahrten auf der Offroad-Strecke, wie sie an Tagen mit Automobiltrialveranstaltungen vorgesehen sind, pegelrelevant. Durch die Fahrradnutzung der Mountainbike- und Dirtbike-Strecke ist kein relevanter Immissionspegeleinfluss zu erwarten, sie wird im Folgenden vernachlässigt. Die Lage der Emissionsquellen ist in der Abbildung 3 auf Seite 23 dargestellt. Die zugrunde gelegten Geometriedaten wurden den Planunterlagen [15] entnommen. 4.1. Offroad-Rennstrecke Die Offroad-Rennstrecke wird für Motocross-/Quad- und Automobil-Trial-Fahrten genutzt. Motocross / Quad Die Offroad-Rennstrecke wird beim Motocross-/Quad-Training und bei Motocross-/ Quad-Veranstaltungen von Motocross-Motorrädern und Quads befahren. Im maßgeblichen (lautesten) Fall fahren Motocross-Motorräder > 80 ccm. Der im typischen Fall zu erwartende Anteil von Motorrädern < 80 ccm, Enduro-Motorrädern beziehungsweise für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Motorrädern und Quads, die alle signifikant geringere Pegel abstrahlen, wird dabei als Ansatz „auf der sicheren Seite“ vernachlässigt. Die für die Immissionsprognose zugrunde gelegten Emissionsdaten für den Motocross-Betrieb werden der VDI-Richtlinie 3770 [7] entnommen. Entsprechend der Abstimmung mit dem Hochsauerlandkreis wurde der gewählte Prognoseansatz vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW als maßgeblich für die Ermittlung der Beurteilungspegel benannt und enthält alle bei der Berechnung der Motocross-Beurteilungspegel am Immissionsort zu berücksichtigenden Pegelzuschläge nach TA Lärm [1] A 2.5.2 und A 2.5.3 für Ton- und Informationshaltigkeit sowie Impulshaltigkeit. Bei der Ermittlung wird nicht zwischen Motocross- und Quad-Fahrzeugen unterschieden, da für Quads aufgrund der vergleichbaren Motorisierung und des Betriebes im gleichen Drehzahlbereich, von Schallleistungspegeln ausgegangen werden kann, die die von Motocross-Motorrädern nicht übersteigen. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 13 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Zur Berücksichtigung des welligen Geländes sowie Sprüngen der Motorräder, bei denen die Abschirmung durch die Wälle gemindert wird, wird für die Emission pauschal eine mittlere Schallquellenhöhe von 2,5 m über dem dokumentierten Geländeniveau gewählt. Damit resultiert eine pessimistische Berücksichtigung der zu erwartenden Abschirmwirkung der Wälle und entsprechend ein Emissionsansatz „auf der sicheren Seite“. Die im Bebauungsplan dargestellte Streckenführung wird dabei durch Annahme einer entsprechenden Linienquelle berücksichtigt. Die bei schalltechnischen Berechnungen anzusetzende Geräuschemission durch den Motocross-Betrieb auf der Anlage LWATeq,n bei paralleler Nutzung durch mehrere Fahrzeuge ergibt sich nach der VDI-Richtlinie 3770 [7] nach folgender Gleichung: LWATeq,n = 8,3 . log(n) + LWATeq,1 LWATeq,1: Schallleistungspegel (Taktmaximal) für ein Fahrzeug n: Anzahl der parallel fahrenden Fahrzeuge LWATeq,n : Resultierender Schallleistungspegel (Taktmaximal) der genutzten Fläche Die maßgeblichen Emissionspegel für den Motocross-Trainingsbetrieb resultieren, entsprechend den Regeln der Richtlinie VDI 3770 [7], bei pauschaler Annahme von 15 durchgängig gleichzeitig fahrenden Motocross-Motorrädern. Für die Veranstaltungs-Nutzungszeiträume werden, entsprechend den Betreiberangaben, in Übereinstimmung mit der LfU-Motorsportlärmstudie [9] und VDI 3770 [7] 30 gleichzeitig fahrende Motorräder angesetzt. Die Emissionspegel sind in der Tabelle 3 aufgeführt. Tabelle 3: Emissionspegel Motocrossbetrieb Motocross -/Quad-Training Motocross-Motorräder (> 80 ccm) Anzahl der gleichzeitig fahrenden Fahrzeuge Emissions-Mittelungspegel Motocross -/Quad-Wettbewerb Motocross-Motorräder (> 80 ccm) Anzahl der gleichzeitig fahrenden Fahrzeuge Emissions-Mittelungspegel Bemerkung LWATeq,1 = 121 dB(A) 15 LWATeq, = 130,8 dB(A) während der Einwirkzeit Bemerkung LWATeq,1 = 121 dB(A) 30 LWATeq, = 133,3 dB(A) während der Einwirkzeit DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 14 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Automobil-Trial Bei Automobil-Trial-Veranstaltungen wird die Fläche der Offroad-Rennstrecke für die Trial-Fahrten genutzt. Dabei werden Geschicklichkeitswettbewerbe mit allradgetriebenen Fahrzeugen durchgeführt, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Auf dem Gelände werden Sektionen eingerichtet, die von den Teilnehmern einzeln absolviert werden. Je Sektion fährt immer nur ein Auto. Typisch sind bis zu 10 Sektionen, die von jedem der 100 Fahrzeuge in jeweils 1,5 Minuten durchfahren werden. Der Wettbewerb dauert dabei im typischen Fall insgesamt 10 Stunden. Die Emission durch die Automobil-Trial-Fahrten wird mit einer Linienquelle auf der Offroad-Rennstrecke mit einer Quellenhöhe von 1 m über Grund berücksichtigt. Die Geräuschemission bei Automobil-Trial-Veranstaltungen wird entsprechend der LfU-Studie „Emissionsdaten von Motorsportanlagen“ [9] ermittelt. Der Emissionsansatz enthält den Impulszuschlag KI. Die Emissionspegel sind in der Tabelle 4 aufgeführt. Tabelle 4: Emissionspegel Automobil-Trial Automobiltrial-Veranstaltung Fahrzeug Anzahl der an einem Tag fahrenden Fahrzeuge Einwirkzeit je Fahrzeug Dauer der Veranstaltung Mengen-/Einwirkzeitkorrektur Emissions-Mittelungspegel Bemerkung LWATeq,1 = 93 dB(A) 100 15 Minuten 600 Minuten +4 dB LWATeq, = 97,0 dB(A) Maximalpegel 10 Sektionen à 1,5 Minuten 10 Stunden 100 x 15 Minuten innerhalb 10 Stunden während der Dauer der Veranstaltung (10 Stunden) 102,0 dB(A) 4.2. Kinder-Offroad-Parcours Eine separate Fläche im östlichen Bereich der Anlage soll als Kinder-OffroadParcours genutzt werden. Diese Nutzung soll parallel zur Trainingsnutzung der Offroad-Rennstrecke nach Kapitel 4.1 erfolgen. Es werden während des Motocross-/ Quad-Trainingsbetriebes, zusätzlich 5 Jugend-Motocross-Motorräder < 80 ccm auf dem geplanten separaten Kinder-Offroad-Parcours angenommen. Die Emission wird als Flächenquelle mit einer Quellenhöhe von 1 m berücksichtigt. Tabelle 5: Emissionspegel Motocrossbetrieb Kinder-Motocross -Training Jugend-Motocross-Motorräder (< 80 ccm) Anzahl der im Mittel gleichzeitig fahrenden Fahrzeuge Emissions-Mittelungspegel Bemerkung LWATeq,1 = 114 dB(A) 5 LWATeq, = 119,8 dB(A) während der Einwirkzeit DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 15 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 4.3. Fahrerlager Die Fläche des auf der Anlage vorhandenen Holzlagerplatzes soll bei Veranstaltungen als Fahrerlager genutzt werden. Hier stehen die Wohnmobile der Wettbewerbsteilnehmer und hier werden während der Veranstaltung auch kleine Reparaturen und Einstellarbeiten mit Probeläufen durchgeführt. Diese Vorgänge werden bei den Motocross-/Quad-Wettbewerben während der Nutzungszeiten pauschal mit dem folgendem immissionsrelevanten Dauerschallleistungspegel berücksichtigt: LWA = 130 dB(A). Der vorgenannte Pegel entspricht in etwa der beim Trainingsbetrieb für die Strecke angenommenen Emission. Die Geräuschemission wird verteilt auf die gesamte Fläche des Fahrerlagers mit einer Quellenhöhe von 1 m über Grund berücksichtigt. Bei Automobil-Trial-Veranstaltungen sind keine an den Immissionsorten relevanten Pegelbeiträge durch die Fläche zu erwarten. Die von der Fläche des Fahrerlagers ausgehende Geräuschemission wird für diese Veranstaltungen im Folgenden vernachlässigt. 4.4. RC-Modellfahrzeugstrecke Auf der geplanten RC-Car-Strecke sollen motorgetriebene Modellfahrzeuge mit Elektro- beziehungsweise Verbrennungsmotoren fahren. Die zu erwartende Geräuschemission durch die RC-Modellfahrzeuge wird nach der Sächsischen Freizeitlärmstudie [8] ermittelt. Dabei werden Emissionspegel gewählt, die Ton- und Impulszuschläge enthalten. Es wird, entsprechend den Regeln der Studie, für den Trainingsbetrieb von einem durchgängigen Betrieb mit 4 Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ausgegangen. Bei Veranstaltungen werden, entsprechend den Betreiberangaben, 12 Fahrzeuge berücksichtigt. Die Emissionspegel sind in der Tabelle 6 aufgeführt. Tabelle 6: Emissionspegel RC-Modellfahrzeuge RC-Car-Training RC-Modellfahrzeug Anzahl der im Mittel gleichzeitig fahrenden Fahrzeuge Emissions-Mittelungspegel RC-Car-Veranstaltung RC-Modellfahrzeug Anzahl der im Mittel gleichzeitig fahrenden Fahrzeuge Emissions-Mittelungspegel Bemerkung LWATeq,1 = 111,5 dB(A) 4 LWATeq, = 117,5 dB(A) Summenpegel für die RC-Car-Fläche während der Betriebszeit Bemerkung LWATeq,1 = 111,5 dB(A) 12 LWATeq, = 122,3 dB(A) Summenpegel für die RC-Car-Fläche während der Betriebszeit DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 16 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 4.5. PKW-Stellplätze Die Geräuschemission der Parkplätze wird nach dem Verfahren der Parkplatzlärmstudie [10] ermittelt. Im Bebauungsplan sind keine PKW-Stellplätze vorgesehen. Besucher nutzen den benachbarten Parkplatz nördlich der K 22. Hier befinden sich etwa 150 Stellplätze auf dem unbefestigten Parkplatz gegenüber dem Eingangsbereich der Anlage (Parkplatz Nord). Weitere ca. 70 asphaltierte Stellplätze befinden sich am Flugplatzgebäude (Parkplatz West). Während des Regelbetriebs wird ausschließlich die nördlich gelegene Fläche von Besuchern und Zuschauern genutzt. Bei Veranstaltungen kann davon ausgegangen werden, dass auch die Stellplätze am Flugplatz genutzt werden. Die im Folgenden angesetzten Emissionspegel (Taktmaximal) beinhalten den Impulszuschlag KI nach der TA Lärm [1] zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung von impulshaltigen Parkplatzgeräuschen. Zur Berücksichtigung der zu erwartenden Häufigkeit von Türenschlagen und erhöhten Nebengeräuschen, wie Unterhaltungen etc., wird von einer Parkplatznutzung entsprechend den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie [10] für Parkplätze an Gaststätten ausgegangen. Neben der zu erwartenden Parkbewegungshäufigkeit geht außerdem der Fahrbahnbelag in die Schallemissionsberechnung der Parkplatzlärmstudie [10] ein. Wir gehen für die Fahrstrecken von dem vorhandenen Belägen aus. Bei Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen wird im Folgenden davon ausgegangen, dass die Hälfte der Parkbewegungen in den Zeitabschnitten mit erhöhter Empfindlichkeit erfolgen. Die Emission der PKW-Bewegungen im Bereich der Parkplatz- Ein- / Ausfahrt wird jeweils zusätzlich berücksichtigt und entsprechend der Richtlinie RLS-90 [13] ermittelt. Die Eingangsdaten und die resultierenden Pegel am Tag sind für die einzelnen Beurteilungsfälle in Tabelle 7 auf Seite 17 bis Tabelle 12 auf Seite 21 aufgeführt. Durch anteilige Parkvorgänge, die außerhalb der genannten Stellplatzflächen, im Bereich der öffentliche Straße K 22 nahe der Anlage erfolgen können, sind keine Pegelerhöhungen gegenüber den angenommenen Positionen für diese Vorgänge zu erwarten. Für die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) gehen wir von keinem der Anlage zuzurechnenden PKW-Verkehr auf den Stellplatzflächen aus. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 17 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 4.5.1. PKW-Stellplätze, Motocross-/Quad-Training Die Besucher, die keine für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Motorräder beziehungsweise Quads für das Training nutzen, erreichen die Anlage mit dem PKW. Die Motorräder-/Quads befinden sich dabei im Regelfall auf einem Anhänger. Man kann nach den Betreiberangaben bei maximaler Auslastung im Mittel mit 20 PKW je Stunde durch Nutzer des Motocross-/Quad-Trainings und der RC-CarStrecke während der Betriebszeiten rechnen. Für mögliche Zuschauer sowie die Fahrten durch die übrigen Nutzungen auf der Anlage gehen wir pauschal von einer Erhöhung dieser Bewegungshäufigkeit von 25 % aus. Damit ergeben sich bei einer maximalen Nutzungszeit der Anlage von 7 Stunden 175 Besucher-PKW und damit 350 Parkbewegungen am Tag. Mit den vorstehend beschriebenen Annahmen resultieren die Emissionsdaten für die Stellplätze und die Ein- und Ausfahrt nach Tabelle 7 und Tabelle 8. Tabelle 7: Emissionsdaten Stellplätze Bemerkung Parkplatz Nord Stellplatzzahl Fahrstreckenbelag 150 wassergebundene Decke (Kies) entsprechend Parkplatzart „Parkplatz an Gaststätte“ Bewegungen 21,9 Bewegungen / Stunde Zuschlag für Parkplatzart KPA + KI = 7 dB(A) Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche KStro = 2,5 dB(A) Betriebszeit zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Beurteilungszeit Tag, 6:00 - 22:00 Uhr Parkplatzlärmstudie Prognoseverfahren zusammengefasstes Verfahren mittlerer Schallleistungspegel LWA = 91,3 dB(A) bezogen auf 16 Stunden Parkplatzlärmstudie " inklusive Impulszuschlag nach TA Lärm (Taktmaximalpegel) Tabelle 8: Emissionspegel Ein- / Ausfahrt Stellplätze Ein- / Ausfahrt Parkplatz Nord Stündliche Verkehrsstärke M 21,9 Fahrzeuge /h LKW-Anteil p 0,0 % Fahrstreckenbelag wassergebundene Decke (Kies) Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche KStro = 4 dB(A) Geschwindigkeit v < 30 km/h Längsneigung <5% Beurteilungszeit Tag Prognoseverfahren RLS-90 Teilstückverfahren Emissions-Mittelungspegel Lm,E = 46,0 dB(A) Bemerkung bezogen auf 16 Stunden Parkplatzlärmstudie DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 18 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 4.5.2. PKW-Stellplätze Motocross-/Quad- und Auto-Trial-Veranstaltung Es wird davon ausgegangen, dass die Zuschauer die direkt benachbarten 150 Stellplätze (Parkplatz Nord) nördlich der K 22 und außerdem die vorhandenen 70 PKW-Stellplätze am Flugplatzgelände (Parkplatz West) nutzen. Nach den Betreiberangaben kann man mit insgesamt bis zu 500 Zuschauer-PKW je Veranstaltungstag rechnen. Damit ergeben sich 1.000 Parkbewegungen am Tag. Mit den vorstehend beschriebenen Annahmen resultieren die Emissionsdaten für die Stellplätze und die Ein- und Ausfahrten nach Tabelle 9 und Tabelle 10 auf Seite 19. Tabelle 9: Emissionsdaten Zuschauer-Stellplätze Motocross-/Quad- und AutotrialVeranstaltung Bemerkung Parkplatz Nord Stellplatzzahl Fahrstreckenbelag 150 wassergebundene Decke (Kies) entsprechend Parkplatzart „Parkplatz an Gaststätte“ Bewegungen 42,6 Bewegungen / Stunde Zuschlag für Parkplatzart KPA + KI = 7 dB(A) Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche KStro = 2,5 dB(A) Betriebszeit zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Beurteilungszeit Tag, 6:00 - 22:00 Uhr Parkplatzlärmstudie Prognoseverfahren zusammengefasstes Verfahren mittlerer Schallleistungspegel Pauschaler Zuschlag für die Nutzung innerhalb der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit Parkplatz West Stellplatzzahl Fahrstreckenbelag Parkplatzart Bewegungen Zuschlag für Parkplatzart Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche Betriebszeit Beurteilungszeit Prognoseverfahren mittlerer Schallleistungspegel Pauschaler Zuschlag für die Nutzung innerhalb der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit bezogen auf 16 Stunden Parkplatzlärmstudie " LWA = 94,2 dB(A) inklusive Impulszuschlag nach TA Lärm (Taktmaximalpegel) 4,0 dB an Sonn- und Feiertagen und an Immissionsorten in Wohngebieten Bemerkung 70 asphaltiert entsprechend „Parkplatz an Gaststätte“ 19,9 Bewegungen / Stunde KPA + KI = 7 dB(A) KStro = 0 dB(A) zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Tag, 6:00 - 22:00 Uhr Parkplatzlärmstudie zusammengefasstes Verfahren bezogen auf 16 Stunden Parkplatzlärmstudie " LWA = 87,4 dB(A) inklusive Impulszuschlag nach TA Lärm (Taktmaximalpegel) 4,0 dB nur an Sonn- und Feiertagen an Immissionsorten in Wohngebieten DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 19 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Tabelle 10: Emissionspegel Ein- / Ausfahrt Zuschauer-Stellplätze Veranstaltung Ein- / Ausfahrt Parkplatz Nord Stündliche Verkehrsstärke M 42,6 Fahrzeuge /h LKW-Anteil p 0,0 % Fahrstreckenbelag wassergebundene Decke (Kies) Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche KStro = 4 dB(A) Geschwindigkeit v < 30 km/h Längsneigung <5% Beurteilungszeit Tag Prognoseverfahren RLS-90 Teilstückverfahren Emissions-Mittelungspegel Lm,E = 48,8 dB(A) Pauschaler Zuschlag für die Nutzung innerhalb der 4,0 dB Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit Ein- / Ausfahrt Parkplatz West Stündliche Verkehrsstärke M LKW-Anteil p Fahrstreckenbelag Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche Geschwindigkeit Längsneigung Beurteilungszeit Prognoseverfahren Emissions-Mittelungspegel Pauschaler Zuschlag für die Nutzung innerhalb der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit 19,9 Fahrzeuge /h 0,0 % asphaltiert KStro = 0 dB(A) v < 30 km/h <5% Tag RLS-90 Teilstückverfahren Lm,E = 41,5 dB(A) 4,0 dB Bemerkung bezogen auf 16 Stunden Parkplatzlärmstudie nur an Sonn- und Feiertagen an Immissionsorten in Wohngebieten Bemerkung bezogen auf 16 Stunden nur an Sonn- und Feiertagen an Immissionsorten in Wohngebieten DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 20 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 4.5.3. PKW-Stellplätze RC-Car-Veranstaltung Es wird davon ausgegangen, dass die Zuschauer die direkt benachbarten 150 Stellplätze (Parkplatz Nord) nördlich der K 22 und außerdem die vorhandenen 70 PKW-Stellplätze am Flugplatzgelände (Parkplatz West) nutzen. Nach den Betreiberangaben kann man mit insgesamt bis zu 300 Zuschauer- und TeilnehmerPKW je Veranstaltungstag rechnen. Damit ergeben sich 600 Parkbewegungen am Tag. Mit den vorstehend beschriebenen Annahmen resultieren die Emissionsdaten für die Stellplätze am Tag nach Tabelle 11 und Tabelle 12 auf Seite 21. Tabelle 11: Emissionsdaten Zuschauer-Stellplätze RC-Car-Veranstaltung Bemerkung Parkplatz Nord Stellplatzzahl Fahrstreckenbelag 150 wassergebundene Decke (Kies) entsprechend Parkplatzart „Parkplatz an Gaststätte“ Bewegungen 25,6 Bewegungen / Stunde Zuschlag für Parkplatzart KPA + KI = 7 dB(A) Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche KStro = 2,5 dB(A) Betriebszeit zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Beurteilungszeit Tag, 6:00 - 22:00 Uhr Parkplatzlärmstudie Prognoseverfahren zusammengefasstes Verfahren mittlerer Schallleistungspegel Pauschaler Zuschlag für die Nutzung innerhalb der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit Parkplatz West am Flugplatz Stellplatzzahl Fahrstreckenbelag Parkplatzart Bewegungen Zuschlag für Parkplatzart Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche Betriebszeit Beurteilungszeit Prognoseverfahren mittlerer Schallleistungspegel Pauschaler Zuschlag für die Nutzung innerhalb der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit bezogen auf 16 Stunden Parkplatzlärmstudie " LWA = 91,9 dB(A) inklusive Impulszuschlag nach TA Lärm (Taktmaximalpegel) 4,0 dB nur an Sonn- und Feiertagen an Immissionsorten in Wohngebieten Bemerkung 70 asphaltiert entsprechend „Parkplatz an Gaststätte“ 11,9 Bewegungen / Stunde KPA + KI = 7 dB(A) KStro = 0 dB(A) zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Tag, 6:00 - 22:00 Uhr Parkplatzlärmstudie zusammengefasstes Verfahren bezogen auf 16 Stunden Parkplatzlärmstudie " LWA = 85,2 dB(A) inklusive Impulszuschlag nach TA Lärm (Taktmaximalpegel) 4,0 dB nur an Sonn- und Feiertagen an Immissionsorten in Wohngebieten DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 21 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Tabelle 12: Emissionspegel Ein- / Ausfahrt Zuschauer-Stellplätze Veranstaltung Ein- / Ausfahrt Parkplatz Nord Stündliche Verkehrsstärke M 25,6 Fahrzeuge /h LKW-Anteil p 0,0 % Fahrstreckenbelag wassergebundene Decke (Kies) Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche KStro = 4 dB(A) Geschwindigkeit v < 30 km/h Längsneigung <5% Beurteilungszeit Tag Prognoseverfahren RLS-90 Teilstückverfahren Emissions-Mittelungspegel Lm,E = 46,6 dB(A) Pauschaler Zuschlag für die Nutzung innerhalb der 4,0 dB Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit Ein- / Ausfahrt Parkplatz West Stündliche Verkehrsstärke M LKW-Anteil p Fahrstreckenbelag Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche Geschwindigkeit Längsneigung Beurteilungszeit Prognoseverfahren Emissions-Mittelungspegel Pauschaler Zuschlag für die Nutzung innerhalb der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit 11,9 Fahrzeuge /h 0,0 % asphaltiert KStro = 0 dB(A) v < 30 km/h <5% Tag RLS-90 Teilstückverfahren Lm,E = 39,3 dB(A) 4,0 dB Bemerkung bezogen auf 16 Stunden Parkplatzlärmstudie nur an Sonn- und Feiertagen an Immissionsorten in Wohngebieten Bemerkung bezogen auf 16 Stunden nur an Sonn- und Feiertagen an Immissionsorten in Wohngebieten DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 22 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 4.6. Beschallungsanlage Die Anlage verfügt nicht über eine fest installierte Beschallungsanlage. Nach Angabe des Auftraggebers werden ausschließlich bei Veranstaltungen jeweils 1 Lautsprecher im östlichen Bereich und 1 Lautsprecher im westlichen Bereich des nördlichen Lärmschutzwalls aufgestellt und auf die jeweiligen direkt benachbarten Zuschauerbereiche ausgerichtet. Bei RC-Car-Veranstaltungen wird abweichend davon nur 1 Lautsprecher im Bereich des Fahrerstandes berücksichtigt, der in östliche Richtung ausgerichtet ist. In der VDI-Richtlinie 3770 [7] werden für Lautsprecheranlagen, für die Zeit der Sprecherdurchsagen, Schallleistungspegel zur Annahme bei Prognosen genannt. Entsprechender mittlerer Schallleistungspegel je Lautsprecher (zu beschallender Zuschauerabstand bis zu 100 m): LWAeq = 120 dB(A). Zur Berücksichtigung von Ton- und Informationshaltigkeit im Falle von am Immissionsort verständlichen Sprachdurchsagen, berücksichtigen wir, entsprechend der TA Lärm [1], einen Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT von 6 dB(A). Außerdem wird, in Anlehnung an die sächsische Freizeitlärmstudie [7], ein Impulszuschlag KI von 4 dB(A) berücksichtigt. Resultierender mittlerer Schallleistungspegel während des Durchsagebetriebes, je Lautsprecherpositionen in Abstrahlachse: LWAeq + KI + KT = 130 dB(A). Während der Motocross-/Quad- beziehungsweise Automobil-Trial-Veranstaltungsnutzungszeit werden 2 Punktschallquellen angenommen. Bei RC-Car-Veranstaltungen wird entsprechend 1 Quelle berücksichtigt. Die von der Schallausbreitungsrichtung abweichende Hauptstrahlachse wird gegebenenfalls mit einer mittleren Richtwirkungskorrektur entsprechend der sächsische Freizeitlärmstudie [8] berücksichtigt. Dieses für Cluster-Lautsprechergruppen ermittelte Richtverhalten kann auch allgemein für weitere übliche Sprachübertragungslautsprecher (Hornlautsprecher, Schallzeilen etc.) angenommen werden. Wir gehen davon aus, dass bei Veranstaltungen während 50 % der Nutzungszeiten nach Kapitel 3 Sprachdurchsagen erfolgen. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 23 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Lautsprecher Ost Pa Ein- / Ausfahrt Lautsprecher West Parkplatz West Ein- / Ausfahrt d or N z lat p k r RC -C ar ad o r ff -O urs r e o nd rc Ki Pa Lautsprecher RC-Car Fahrerlager OffroadRennstrecke ke tbi r i D in- ke a t geplante Wallanlage un rec Mo St Abbildung 3: Lageskizze Emissionsquellen, Maßstab 1:3500 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 24 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 5. Immissionsorte Die maßgeblichen Immissionspunkte befinden sich bei bebauten Flächen außen, 50 cm vor den am stärksten vom Lärm betroffenen Fenstern von schutzbedürftigen Räumen der Gebäude, an denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist. Bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, liegen sie am Rand der entsprechenden Flächen, auf denen nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. Die Auswahl der zu betrachteten Immissionsorte und die Einstufung der Schutzbedürftigkeit erfolgte in Abstimmung mit der Unteren Umweltschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, der Stadt Arnsberg, dem Kreis Soest, der Gemeinde Wickede und der Gemeinde Ense. Die berücksichtigten Aufpunkte sind in der Tabelle 13 aufgelistet und in Abbildung 4 auf Seite 26 bis Abbildung 7 auf Seite 28 dargestellt. Die zugrunde gelegten Geometriedaten wurden den Planunterlagen [15] entnommen. Die nächsten Immissionsorte im nördlich gelegenen Wickede-Echthausen befinden sich innerhalb der rechtkräftigen Bebauungspläne „Echthausen 1“, Nr. 45 „Talstraße“ und Nr. 27 „Marienhöhe“ sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Für die innerhalb von Bebauungsplänen gelegenen Immissionsorte I 2 bis I 4 ist die maßgebliche Nutzung planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet (WA) (I 2 und I 4) beziehungsweise Reines Wohngebiet (WR) (I 3) festgesetzt. Die außerhalb von Bebauungsplänen gelegenen Immissionsorte I 1 und I 5 liegen jeweils im Innenbereich (§ 34 BauGB), auf an den Außenbereich (§ 35 BauGB) angrenzenden Grundstücken. Die Schutzbedürftigkeit wird, entsprechend der vom Bauamt der Gemeinde Wickede genannten vorhandenen Nutzung, im Folgenden wie die eines reinen Wohngebietes (WR) eingestuft. Der Immissionsort I 3 befindet sich auf einem unbebauten Grundstück, an dem der betrachteten Anlage nächstgelegenen Rand der im Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ ausgewiesenen überbaubaren Fläche. Aufgrund des Einflusses der Geländegeometrie auf die Schallausbreitung sind die Immissionspegel hier höher, als an den benachbarten Gebäuden westlich der Talstraße. Die Schutzbedürftigkeit der im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegenen Immissionsorte I 6, I 7 und I 10 bis I 11 wird, in Abstimmung mit der Stadt Arnsberg und dem Hochsauerlandkreis, wie die eines Mischgebietes (MI) angenommen. Der Immissionsort I 8 befindet sich in Arnsberg-Voßwinkel innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Schutzbedürftigkeit wird, in Abstimmung mit der Stadt Arnsberg, entsprechend der vorhandenen Nutzung, wie die eines allgemeinen Wohngebietes (WA) eingestuft. Der Schutzanspruch der Nutzungen auf dem Flugplatz Arnsberg-Menden (I 12), der im Außenbereich (§ 35) liegt, wird, in Abstimmung mit dem Hochsauerlandkreis, entsprechend der vorhandenen Nutzung, wie der eines Gewerbegebietes (GE) angenommen. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 25 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Tabelle 13: Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte Nr. Bezeichnung Geschoss [m] Nutzung h IRW tags IRW nachts Bemerkung [dB(A)] [dB(A)] §34 - vorhandene Nutzung Bebauungsplan „Echthausen 1“ I1 Mittelstraße 49 DG 5,5 WR 50 35 I2 Mittelstraße 52 OG 6,0 WA 55 40 DG 6,0 WR 50 35 Bebauungsplan Nr. 45 DG 5,0 WA 55 40 OG 6,0 WR 50 35 Bebauungsplan Nr. 27 §34 - vorhandene Nutzung § 35 BauGB § 35 BauGB §34 - vorhandene Nutzung § 35 BauGB " " " I4 Überbaubare Fläche Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ Am Sportplatz 15 I5 Marienhöhe 1 I6 I7 Haus Füchten 1 Füchtener Straße 23 2. OG DG 12,0 6,0 MI MI 60 60 45 45 I8 Füchtener Straße 18 DG 6,0 WA 55 40 I9 I 10 I 11 I 12 Zum Alten Friedhof 70 Höllinghofen 2 Stockey 12 Flugplatz 1 DG OG DG OG 5,5 7,5 5,5 7,0 MI MI MI GE 60 60 60 65 45 45 45 50 I3 Geschoss : maßgebliches Geschoss mit schutzbedürftiger Nutzung h : Immissionsorthöhe (über Grund) über Fahrbahnniveau der zugehörigen Straße in m Nutzung : Gebietsnutzung entsprechend Bebauungsplan oder, bei unbeplanten Gebieten, entsprechend der vorhandenen beziehungsweise absehbaren zukünftigen Nutzung GI - Industriegebiet GE - Gewerbegebiet MI - Misch-, Dorf-, Kerngebiet WA - Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet WR - Reines Wohngebiet KU - Kur-, Klinikgebiet IRW : Immissionsrichtwert tags / nachts der TA Lärm [1] in dB(A) DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 26 _____________________________________________________________________________________________________________________________ I5 I4 I3 I1 I2 la rkp Pa tz d oa ffr r-O urs de rco Kin Pa I6 OffroadRennstrecke I 12 ik irtb -D tain ke un trec S Mo e I 11 I 10 I7 I9 I8 Abbildung 4: Lageplan Motocross-Anlage und Immissionsorte, Maßstab 1:15000 I 1: Mittelstraße 49 I 2: Mittelstraße 52 I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ I 4: Am Sportplatz 15 I 5: Marienhöhe 1 I 6: Haus Füchten 1 I 7: Füchtener Straße 23 I 8: Füchtener Straße 18 I 9: Zum Alten Friedhof 70 I 10: Höllinghofen 2 I 11: Stockey 12 I 12: Flugplatz 1 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 27 _____________________________________________________________________________________________________________________________ I5 I4 I3 I1 I2 Abbildung 5: Lageskizze Immissionspunkte in Echthausen, Maßstab 1:7500 I 1: Mittelstraße 49 I 2: Mittelstraße 52 I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ I 4: Am Sportplatz 15 I 5: Marienhöhe 1 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 28 _____________________________________________________________________________________________________________________________ z lat rkp Pa d oa ffr r-O ours e nd rc Ki Pa RC -C ar Fahrerlager OffroadRennstrecke I 12 ke tb i D ir ntai cke n u re Mo St Abbildung 6: Lageskizze Immissionspunkt am Flugplatz und Lage der Emissionsquellen, Maßstab 1:7500 I 12: Flugplatz 1 I6 Abbildung 7: Lageskizze Immissionspunkt Haus Füchten, Maßstab 1:7500 I 6: Haus Füchten 1 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 29 _____________________________________________________________________________________________________________________________ I 11 I 10 I7 I9 I8 Abbildung 8: Lageskizze der Immissionspunkte in Voßwinkel und Stokei, Maßstab 1:7500 I 7: Füchtener Straße 23 I 8: Füchtener Straße 18 I 9: Zum Alten Friedhof 70 I 10: Höllinghofen 2 I 11: Stockey 12 I 12: Flugplatz 1 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 30 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 6. Ermittlung der Geräuschimmission Die Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmission erfolgt als detaillierte Prognose (DP), entsprechend der TA Lärm [1], mit einer Schallausbreitungsberechnung. 6.1. Schallausbreitungsberechnung Die Schallpegel am Immissionsort ergeben sich gemäß DIN ISO 9613-2 [5] nach den Gleichungen: LT(DW) = LW + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Abar + Amisc LAT(LT) = LAT(DW) - Cmet LT(DW) : LT(LT) : : LW : Dc : Adiv : Aatm : Agr : Abar : Amisc : Cmet Mitwind-Mittelungspegel Langzeit-Mittelungspegel (Oktav-)Schallleistungspegel in dB bezogen auf 1 pW Richtwirkungskorrektur in dB geometrische Ausbreitungsdämpfung in dB Luftabsorptionsdämpfung in dB Bodendämpfung in dB Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB Dämpfung aufgrund von Bewuchs, Industriegelände und Bebauungsflächen in dB Meteorologische Korrektur zur Bildung des Langzeit-Mittelungspegels in dB Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm Cadna/A 3.71.125. Die Berechnung erfolgt für Punktquellen nach dem alternativen Verfahren der DIN ISO 9613-2 [5] mit dem A-bewerteten Schallleistungspegel LWA und, soweit nicht anders vermerkt, mit den Korrekturmaßen für 500 Hz. Linienschallquellen und Flächenschallquellen werden so in Punktschallquellen aufgeteilt, dass der Abstand zwischen Aufpunkt und der Mitte der Teilstrecke beziehungsweise dem Schwerpunkt der Teilfläche größer ist, als die doppelte Länge der Teilstrecke beziehungsweise die doppelte längste Ausdehnung (Diagonale) der Teilfläche. Zur Berücksichtigung von Abschirmungen und Reflexionen erfolgt gegebenenfalls eine feinere Aufteilung. Die Ausbreitungsberechnung berücksichtigt: Geländegeometrie - Pegelreduzierungen durch die abschirmende Wirkung der Wälle auf der Motocross-Anlage Pegelminderungen durch Bewuchs und Bebauung werden vernachlässigt. Die Korrekturmaße für den Regelbetrieb sind in den Berechnungsprotokollen im Anhang für die Immissionsorte I 1 und I 11 exemplarisch aufgelistet. Die Berechnungstabellen für die übrigen Immissionsorte und Beurteilungsfälle können bei Bedarf bei uns angefordert werden. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 31 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Die Beurteilungspegel für den Trainingsbetrieb (Regelbetrieb) an Werktagen sind im Anhang als Lärmkarte für eine Immissionspunkthöhe von 8 m dargestellt. Aus dieser Darstellung können die Beurteilungspegel für weitere Aufpunkte in dieser Höhe zur Orientierung abgelesen werden. 6.2. Beurteilungspegel Lr Der Beurteilungspegel Lr ergibt sich nach der Gleichung: Lr = LAeq + KI + KT + KR - Cmet (+ Dt) LAeq KI KT KR Cmet Dt : : : : : : Äquivalenter Dauerschallpegel nach DIN 45 641 [3] Zuschlag für Impulshaltigkeit nach TA Lärm [1] Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach TA Lärm [1] Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach TA Lärm [1] Meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2 [5] Pegelkorrektur für vom Beurteilungszeitraum abweichende Einwirkdauer Bei der Beurteilung nach der TA Lärm [1] sind die Langzeit-Mittelungspegel zugrunde zu legen. Diese Werte kennzeichnen die langfristigen Mittelungspegel für eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig, als auch ungünstig für die Schallausbreitung sein können und ergeben sich durch Abzug der meteorologischen Korrektur Cmet von den Mitwindwerten. Die Ermittlung erfolgte nach der Empfehlung des Landesumweltamtes NRW [11] auf Grundlage der Windrichtungsstatistik des Klimaatlas NRW für die Messstation „Werl“. Bei der Prognose erfolgt kein Messabschlag für Überwachungsmessungen nach Nummer 6.9 der TA Lärm [1]. In Tabelle 14 auf der Seite 33 bis Tabelle 17 auf Seite 36 sind die an den Immissionsorten resultierenden Teil- und Gesamtbeurteilungspegel aufgeführt. Für den Trainingsbetrieb ist der maßgebliche Fall der maximal vorgesehenen Nutzungsdauer von 7 Stunden an einem Werktag in der Tabelle 14 aufgeführt, wie er an Samstagen vorgesehen ist (Nr. 1 nach Tabelle 2 auf Seite 11). Für die übrigen Werktage und an Sonn- und Feiertagen sind, aufgrund der geringeren Einwirkzeit, niedrigere Pegel zu erwarten. Für den alternativen Trainingsbetrieb, wie er im Winter vorgesehen ist (Nr. 3 nach Tabelle 2), sind an den Immissionsorten in Wohngebieten (I 1 - I5, I 8) Pegelzuschläge während der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen, die durch die geringere Betriebsdauer vollständig ausgeglichen werden, sodass die im Folgenden aufgeführten Trainings-Beurteilungspegel in gleicher Höhe gelten. An den Immissionsorten außerhalb von Wohngebieten (I 6, I 7, I 9 - I 12) resultieren für diesen Fall, aufgrund der geringeren Einwirkdauer, 2 dB niedrigere Beurteilungspegel. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 32 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Für die Veranstaltungen, die in der Regel zweitägig sind und an einem Werktag und an einem Sonn-/Feiertag erfolgen, wird der maßgebliche Fall des Sonn-/Feiertages aufgeführt. Für Veranstaltungen an Werktagen resultieren, aufgrund der werktags abweichenden Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit, an den Immissionsorten in Wohngebieten (I 1 - I 5, I 8) 2 dB niedrigere Beurteilungspegel, als in Tabelle 15 bis Tabelle 17 aufgeführt. Qualität der Prognose Nach DIN ISO 9613-2 [5] beträgt die geschätzte Genauigkeit der Ausbreitungsberechnung (ohne Einfluss von Abschirmungen und Reflexionen) allgemein ± 3 dB. Die gewählten Emissionsansätze, in Verbindung mit einer pauschalen Annahme einer durchgängigen geräuschintensiven Nutzung über die gesamten vorgesehenen Öffnungszeiten, beinhalten Sicherheitszuschläge. Diese Sicherheitszuschläge erhöhen sich für einige Immissionsorte zusätzlich durch die Vernachlässigung der Bewuchsdämpfung. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 33 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Tabelle 14: Teil- und Gesamtbeurteilungspegel Lr, Zusatzbelastung, „Regelbetrieb Training“, Beurteilungszeitraum Tag Nr. Quellen Lr Lr Lr Lr Lr Lr [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] I1 I2 I3 I4 I5 I6 1 2 3 4 Offroad-Rennstrecke Kinder-Offroad-Parcours RC-Car-Strecke PKW-Stellplätze 47,9 32,3 38,7 14,8 47,7 32,1 38,7 14,9 45,6 30,8 39,1 14,5 48,4 35,0 37,4 14,5 48,3 35,1 37,2 14,4 46,6 36,1 34,9 10,1 Σ Gesamt-Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Über-/ Unterschreitung 49 50 -1 48 55 -7 47 50 -3 49 55 -6 49 50 -1 47 60 -13 Lr Lr Lr Lr Lr Lr [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] I7 I8 I9 I 10 I 11 I 12 Nr. Quellen 1 2 3 4 Offroad-Rennstrecke Kinder-Offroad-Parcours RC-Car-Strecke PKW-Stellplätze 45,6 35,2 32,9 3,2 43,3 31,9 29,5 5,8 44,1 33,0 30,5 4,7 49,3 37,8 35,1 9,5 50,6 39,4 36,3 9,4 63,2 48,5 43,8 24,9 Σ Gesamt-Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Über-/ Unterschreitung 46 60 -14 44 55 -11 45 60 -15 50 60 -10 51 60 -9 63 65 -2 I 1: Mittelstraße 49 I 2: Mittelstraße 52 I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ I 4: Am Sportplatz 15 I 5: Marienhöhe 1 I 6: Haus Füchten 1 I 7: Füchtener Straße 23 I 8: Füchtener Straße 18 I 9: Zum Alten Friedhof 70 I 10: Höllinghofen 2 I 11: Stockey 12 I 12: Flugplatz 1 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 34 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Tabelle 15: Teil- und Gesamtbeurteilungspegel Lr, Zusatzbelastung, „Motocross-/Quad-Veranstaltung an einem Sonn-/Feiertag“, Beurteilungszeitraum Tag Nr. Quellen Lr Lr Lr Lr Lr Lr [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] I1 I2 I3 I4 I5 I6 1 2 3 4 Offroad-Rennstrecke Fahrerlager Beschallungsanlage PKW-Stellplätze 54,1 46,8 46,3 23,0 53,9 47,4 46,2 22,8 52,0 46,1 46,8 22,0 54,5 50,0 44,8 22,1 54,5 49,4 44,7 21,9 50,7 48,3 40,2 13,5 Σ Gesamt-Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Über-/ Unterschreitung 55 50 +5 55 55 0 54 50 +4 56 55 +1 56 50 +6 53 60 -7 Lr Lr Lr Lr Lr Lr [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] I 10 I 11 I 12 Nr. Quellen I7 I8 I9 1 2 3 4 Offroad-Rennstrecke Fahrerlager Beschallungsanlage PKW-Stellplätze 49,7 46,2 35,7 8,8 49,3 45,9 35,5 13,6 48,1 43,9 34,5 9,2 53,3 48,8 40,8 14,6 54,6 49,2 43,6 15,9 67,1 57,7 58,1 43,3 Σ Gesamt-Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Über-/ Unterschreitung 51 60 -9 51 55 -4 50 60 -10 55 60 -5 56 60 -4 68 65 +3 I 1: Mittelstraße 49 I 2: Mittelstraße 52 I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ I 4: Am Sportplatz 15 I 5: Marienhöhe 1 I 6: Haus Füchten 1 I 7: Füchtener Straße 23 I 8: Füchtener Straße 18 I 9: Zum Alten Friedhof 70 I 10: Höllinghofen 2 I 11: Stockey 12 I 12: Flugplatz 1 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 35 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Tabelle 16: Teil- und Gesamtbeurteilungspegel Lr, Zusatzbelastung, „Automobil-Trial-Veranstaltung an einem Sonn-/Feiertag“, Beurteilungszeitraum Tag Nr. Quellen Lr Lr Lr Lr Lr Lr [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] I1 I2 I3 I4 I5 I6 1 2 3 Offroad-Rennstrecke Beschallungsanlage PKW-Stellplätze 15,5 46,1 22,9 15,4 46,1 22,8 13,4 46,7 22,0 16,8 44,8 22,1 16,7 44,6 21,9 14,2 40,2 13,5 Σ Gesamt-Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Über-/ Unterschreitung 46 50 -4 46 55 -9 47 50 -3 45 55 -10 45 50 -5 40 60 -20 Lr Lr Lr Lr Lr Lr [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] I7 I8 I9 I 10 I 11 I 12 Nr. Quellen 1 2 3 Offroad-Rennstrecke Beschallungsanlage PKW-Stellplätze 13,1 35,7 8,9 12,9 35,4 13,6 11,6 34,5 9,3 16,7 40,7 14,6 17,8 43,6 15,9 30,0 58,3 42,8 Σ Gesamt-Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Über-/ Unterschreitung 36 60 -24 36 55 -19 35 60 -25 41 60 -19 44 60 -16 58 65 -7 I 1: Mittelstraße 49 I 2: Mittelstraße 52 I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ I 4: Am Sportplatz 15 I 5: Marienhöhe 1 I 6: Haus Füchten 1 I 7: Füchtener Straße 23 I 8: Füchtener Straße 18 I 9: Zum Alten Friedhof 70 I 10: Höllinghofen 2 I 11: Stockey 12 I 12: Flugplatz 1 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 36 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Tabelle 17: Teil- und Gesamtbeurteilungspegel Lr, Zusatzbelastung, „RC-Car-Veranstaltung an einem Sonn-/Feiertag“, Beurteilungszeitraum Tag Nr. Quellen Lr Lr Lr Lr Lr Lr [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] I1 I2 I3 I4 I5 I6 1 2 3 RC-Car-Strecke Beschallungsanlage PKW-Stellplätze 47,5 39,7 20,8 47,5 40,0 20,5 47,7 42,4 19,7 45,8 42,8 19,8 45,6 42,9 19,7 41,3 41,8 11,2 Σ Gesamt-Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Über-/ Unterschreitung 48 50 -2 48 55 -7 49 50 -1 48 55 -7 48 50 -2 45 60 -15 Lr Lr Lr Lr Lr Lr [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] I7 I8 I9 I 10 I 11 I 12 Nr. Quellen 1 2 3 RC-Car-Strecke Beschallungsanlage PKW-Stellplätze 39,3 30,9 7,0 38,0 28,5 11,4 36,9 27,2 7,0 41,4 30,6 12,4 42,7 32,1 13,9 50,1 41,1 40,4 Σ Gesamt-Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Über-/ Unterschreitung 40 60 -20 39 55 -16 37 60 -23 42 60 -18 43 60 -17 51 65 -14 I 1: Mittelstraße 49 I 2: Mittelstraße 52 I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ I 4: Am Sportplatz 15 I 5: Marienhöhe 1 I 6: Haus Füchten 1 I 7: Füchtener Straße 23 I 8: Füchtener Straße 18 I 9: Zum Alten Friedhof 70 I 10: Höllinghofen 2 I 11: Stockey 12 I 12: Flugplatz 1 DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 37 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 6.3. Maximalpegel LAFmax Nach der TA Lärm [1] soll der Maximalpegel für kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Die höchsten Maximalpegel an den Nachbargebäuden sind durch MotorradGeräuschspitzen bei Motocross-Fahrten (LWAmax = 135 dB(A)) auf der OffroadStrecke zu erwarten. In einer gesonderten Berechnung wurde eine Punktquelle am jeweils ungünstigsten Punkt der Fahrstrecke angenommen und die Maximalpegel an den Immissionsorten wurden ermittelt. Die für den Tag resultierenden Maximalpegel sind in der Tabelle 18 aufgeführt. Tabelle 18: Maximalpegel LAFmax Immissionsort I 1 Mittelstraße 49 I 2 Mittelstraße 52 I 3 Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ I 4 Am Sportplatz 15 I 5 Marienhöhe 1 I 6 Haus Füchten 1 I 7 Füchtener Straße 23 I 8 Füchtener Straße 18 I 9 Zum Alten Friedhof 70 I 10 Höllinghofen 2 I 11 Stockey 12 I 12 Flugplatz 1 zulässiger Über-/ UnterBeurteilungsMaximalpegel Maximalpegel schreitung zeitraum LAFmax zul. LAFmax ∆L Tag " " " " " " " " " " " [dB(A)] [dB(A)] [dB(A] 62 62 62 59 59 57 56 52 53 59 61 82 80 85 80 85 80 90 90 85 90 90 90 95 -18 -23 -18 -26 -21 -33 -34 -33 -37 -31 -29 -13 Während der Nacht ist keine geräuschrelevante Nutzung geplant. Eine Überschreitung der zulässigen Maximalpegel für kurzzeitige Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 38 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 6.4. Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen Nach Nr. 7.4 der TA Lärm [1] sind der Anlage zuzurechnende Geräusche des Anund Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einer Entfernung von 500 m zu betrachten. Zu berücksichtigen sind dabei Immissionsorte, die in den Gebieten nach Nr. 6.1 der TA Lärm [1] Buchstabe c bis f (Tabelle 1 auf Seite 5) liegen. Im vorliegenden Fall ist der einzige Immissionsort, der innerhalb eines Abstandes von 500 m liegt als Gewerbegebiet (Buchstabe b) eingestuft. Eine Beurteilung der Geräusche durch den Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist damit, nach den Vorgaben der TA Lärm [1] für den Regelfall, nicht erforderlich. Ergänzende Abschätzungen zeigen, dass an den der Kreisstraße K 22 nächstgelegenen Wohngebäuden, bei Annahme der aus den Daten nach Kapitel 4 resultierenden Verkehrszahlen (durchgängige volle Trainingsauslastung über das ganze Jahr und vorgesehene Veranstaltungen) nach der Richtlinie RLS-90 [13] Straßenverkehrslärm-Beurteilungspegel für den An- und Abfahrtverkehr von unter 52 dB(A) resultieren. Der Grenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [12] für Wohngebiete beträgt 59 dB(A) am Tag. Ein Immissionsbeitrag durch die beurteilte Nutzung, der geeignet wäre, den Beurteilungspegel für den gesamten öffentlichen Straßenverkehr um mindestens 3 dB(A) zu erhöhen und der gleichzeitig in Summe mit dem übrigen öffentlichen Straßenverkehr eine erstmalige oder weitergehende Überschreitung des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV [12] bewirkt, ist damit auch in größerem Abstand als 500 m nicht zu erwarten. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 39 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 7. Lärmschutzmaßnahmen Bei der Immissionsprognose wurden folgende Lärmschutzmaßnahmen vorausgesetzt, die zur Einhaltung der Prognosepegel nach Kapitel 6 bei der Planung und beim Betrieb zu beachten sind: 1. Vollständige Errichtung des Walls entsprechend der aktuellen Planung [15] 2. Einhaltung der Nutzungsdauern und Nutzungszeiten entsprechend Kapitel 3 3. Kein geräuschrelevanter Trainings-Regelbetrieb während der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit an Sonn- und Feiertagen (vor 9:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, nach 20:00 Uhr) 4. Kein Betrieb von elektroakustischen Beschallungsanlagen beim Regelbetrieb, außerhalb von Veranstaltungen 5. Begrenzung der Pegel der Beschallungsanlage bei Veranstaltungen Vorausgesetzt wurde eine Einhaltung des Maximal-Schallleistungspegels für die Summe aller Lautsprecher von LWAmax = 127 dB(A). Dies entspricht bei insgesamt 2 Lautsprechern einem maximalen A-bewerteten Schalldruckpegel mit der Zeitbewertung Fast LAFmax = 96 dB(A) in 10 m Abstand je Lautsprecher in Hauptstrahlachse. Am nächsten Flughafengebäude soll durch den Betrieb der gesamten Beschallungsanlage der Schalldruckpegel LAFmax = 60 dB(A) nicht wesentlich überschritten werden. Die Pegel gelten bei Ausschöpfung der vorgesehenen Öffnungszeiten mit Fahrzeugen aktueller Bauart. An Tagen mit kürzerer Nutzungsdauer (Montag bis Freitag und Sonntag) resultieren niedrigere Beurteilungspegel. Soweit durch technische Maßnahmen beziehungsweise die fortschreitende technische Entwicklung die Einhaltung niedrigerer Emissionspegel sichergestellt ist, kann ein Betrieb im Rahmen der Immissionsrichtwerte auch bei längeren Nutzungsdauern möglich sein. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 40 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 8. Zusammenfassung Die zu erwartenden Beurteilungspegel (Zusatzbelastung) für den geplanten Betrieb der Motocross-Anlage im vorhabenbezogenen Bebauungsplan V15 „Motocrossgelände“ in Arnsberg-Voßwinkel wurden mit einer detaillierten Prognose nach der TA Lärm [1] ermittelt. Die Prognosebeurteilungspegel für den Regelbetrieb mit Motocross-/Quad-Training inklusive Kinder-Motocross und paralleler Nutzung einer Teilfläche als RC-CarStrecke für ferngesteuerte Modellfahrzeuge mit Motorantrieb sowie eines Mountainbike-Parcours halten die Immissionsrichtwerte für den Tag ein und unterschreiten sie, je nach betrachtetem Immissionsort, um 1 dB(A) bis 15 dB(A). Beurteilungspegel bestimmend sind dabei die Motocross-/Quad-Fahrten auf der Offroad-Rennstrecke. Bei RC-Car-Veranstaltungen und Automobil-Trial-Veranstaltungen, wie sie jeweils einmal je Jahr vorgesehen sind, halten die Prognose-Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte für den Tag ein und unterschreiten sie, je nach betrachtetem Immissionsort, um 1 dB(A) bis 23 dB(A) bei RC-Car-Veranstaltungen und um 3 dB(A) bis 25 dB(A) bei Automobil-Trial-Veranstaltungen. Beurteilungspegel bestimmend sind bei RC-Car-Veranstaltungen die Modellfahrzeug-Fahrten und an den nördlichen und östlichen Immissionsorten I 1 bis I 6 außerdem der Betrieb der elektroakustischen Beschallungsanlage. Bei den Automobil-Trial-Veranstaltungen ist allein die Beschallungsanlage Beurteilungspegel bestimmend. Beim Prognosefall „Motocross-/Quad-Veranstaltung an einem Sonn-/Feiertag“ werden die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten I 1, I 3, I 4 und I 5 in Echthausen sowie I 12 „Flugplatz 1“ überschritten. Der Richtwert für seltene Ereignisse am Tag nach Nr. 7.2 der TA Lärm [1] von 70 dB(A) wird bei diesem Fall an allen Immissionsorten eingehalten und mit Ausnahme des Immissionsortes I 12 „Flugplatz 1“ durchgängig um mehr als 10 dB unterschritten. Eine solche Veranstaltung kann insoweit im Rahmen der Regelungen für seltene Ereignisse (maximal 10 Tage oder Nächte je Kalenderjahr) zulässig sein. Mit der aktuellen Planung, die 3 je zweitägige Motocross-/ Quad-Veranstaltungen vorsieht, ergeben sich damit im Sinne der TA Lärm [1] 6 Ereignisse mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für den Regelbetrieb je Jahr. Da bei Veranstaltungen an Samstagen dort 2 dB(A) niedrigere Beurteilungspegel resultieren, als an Sonn- und Feiertagen, beträgt die jährliche Anzahl dieser Ereignisse am Immissionsort I 4 „Am Sportplatz 15“ abweichend davon 3. An den übrigen Immissionsorten werden die Richtwerte eingehalten beziehungsweise, je nach betrachtetem Immissionsort, um 0 dB(A) bis 10 dB(A) unterschritten. Beurteilungspegel bestimmend sind bei Motocross-/QuadVeranstaltungen die Fahrzeuggeräusche von der Offroad-Rennstrecke sowie an den Immissionsorten I 1 bis I 11 die vom Fahrerlager ausgehenden Fahrzeuggeräusche. An den Immissionsorten I 1 bis I 3 hat außerdem die Beschallungsanlage einen geringen Beurteilungspegeleinfluss. Eine Überschreitung der zulässigen Maximalpegel für kurzzeitige Geräuschspitzen am Tag ist nicht zu erwarten. DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 41 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Eine im Sinne der TA Lärm [1] relevante Erhöhung der Verkehrsgeräusche auf den benachbarten öffentlichen Straßen durch den den Nutzungen im Bebauungsplan zuzurechnenden Verkehr ist nicht zu erwarten (Kapitel 6.4). Nachts ist keine geräuschrelevante Anlagennutzung vorgesehen. Lärmschutzmaßnahmen: Die ermittelten Prognosepegel gelten bei Verwirklichung der baulichen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen nach Kapitel 7. Diese umfassen im Wesentlichen: - Vollständige Errichtung des Walls entsprechend der aktuellen Planung [15] - Einhaltung der Nutzungsdauern und Nutzungszeiten entsprechend Kapitel 3 - Kein geräuschrelevanter Trainings-Regelbetrieb während der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit an Sonn- und Feiertagen (vor 9:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, nach 20:00 Uhr) - Kein Betrieb von elektroakustischen Beschallungsanlagen beim TrainingsRegelbetrieb - Begrenzung der Pegel der Beschallungsanlage bei Veranstaltungen Die Prognosebeurteilungspegel kennzeichnen die Zusatzbelastung durch die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen. Beim Regelbetrieb wird der Immissionsrichtwert mit Ausnahme der Immissionsorte I 1, I 3, I 5 und I 12, um mindestens 6 dB(A) unterschritten. Ein kritischer Beitrag zur Gesamtbelastung kann, unabhängig von bestehenden Geräusch-Vorbelastungen, nach der TA Lärm [1] im Regelfall ausgeschlossen werden, wenn der Immissionsrichtwert durch die Zusatzbelastung-Beurteilungspegel um mindestens 6 dB(A) unterschritten wird. Die Immissionsrichtwerte I 1, I 3 und I 5 liegen in (reinen) Wohngebieten, Hinweise auf Vorbelastungen im Sinne der TA Lärm [1] in kritischer Höhe bestehen hier nicht. Für den Immissionsort I 12 „Flugplatz 1“ bestehen, unter anderem aufgrund des großen Abstandes zu den nächsten Gewerbenutzungen, ebenfalls keine Hinweise auf relevante Vorbelastungen. Entsprechend der Abstimmung mit der Stadt Arnsberg, soll ergänzend zu der in größerem Abstand (1,8 km) in östlicher Richtung gelegenen nächsten Wohnbebauung in Ense-Hünningen eine Aussage getroffen werden. Für diesen Bereich sind beim Trainings-Regelbetrieb Beurteilungspegel von höchstens 44 dB(A) zu erwarten. Für Veranstaltungen resultieren hier Prognose-Beurteilungspegel bis maximal 52 dB(A). Die nächstgelegenen Bereiche mit Wohnbebauung in Hünningen sind, entsprechend der Abstimmung mit der Gemeinde Ense, planungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen oder befinden sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) mit einer vorhandenen Nutzung, die der eines allgemeinen Wohngebebietes (WA) entspricht. Der entsprechende Immissionsrichtwert für den Tag von 55 dB(A) wird beim Regelbetrieb um mindestens 11 dB(A) unterschritten. Bei Veranstaltungen beträgt die Richtwertunterschreitung mindestens 3 dB(A). DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 42 _____________________________________________________________________________________________________________________________ Meschede, 27. Januar 2009 ________________________ DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 43 _____________________________________________________________________________________________________________________________ 9. Anhang Anhang Emissionsdaten Berechnungstabellen Pläne (insgesamt 36 Seiten)