Schallgutachten

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Schallgutachten
Ingenieurbüro für Akustik
Messungen Planung Beratung
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Winziger Platz 2, D-59872 Meschede
Tel.: (0291) 82904, FAX: (0291) 82905, E-Mail: [email protected]
Schalltechnischer Bericht
Nr. 09-01
Prognose der Lärmimmission
in der Nachbarschaft
Motocrossgelände in Voßwinkel
Auftraggeber: Motocross-Club Voßwinkel e. V., 59757 Arnsberg, Franziskusstraße 2,
59757 Arnsberg
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dirk Draeger
Dipl.-Ing. (FH) Frank Draeger
Datum: 27. 1. 2009
Seitenzahl: 43
Kurzfassung:
Die durch die geplante Nutzung des Motocrossgeländes in Arnsberg-Voßwinkel zu
erwartende Geräuschimmission in der Nachbarschaft wird ermittelt und beurteilt. Bei
Berücksichtigung der im Bericht beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen sind beim
Regelbetrieb keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten. Die
Prognosepegel für Veranstaltungen überschreiten teilweise die Richtwerte für den
Regelbetrieb und befinden sich Rahmen der Richtwerte für seltene Ereignisse.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 2
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Inhalt
0. Aufgabenstellung ................................................................................................. 3
1. Beurteilungsgrundlagen ....................................................................................... 3
1.1. Immissionsrichtwerte ...................................................................................... 5
2. Plangebiet ............................................................................................................ 7
3. Betriebszeiten .................................................................................................... 10
4. Nutzungen und Emissionen ............................................................................... 12
4.1. Offroad-Rennstrecke .................................................................................... 12
4.2. Kinder-Offroad-Parcours............................................................................... 14
4.3. Fahrerlager ................................................................................................... 15
4.4. RC-Modellfahrzeugstrecke ........................................................................... 15
4.5. PKW-Stellplätze............................................................................................ 16
4.5.1. PKW-Stellplätze, Motocross-/Quad-Training ...................................... 17
4.5.2. Zuschauer-Stellplätze Motocross-/Quad- und Auto-TrialVeranstaltung ..................................................................................... 18
4.5.3. PKW-Stellplätze RC-Car-Veranstaltung ............................................. 20
4.6. Beschallungsanlage...................................................................................... 22
5. Immissionsorte ................................................................................................... 24
6. Ermittlung der Geräuschimmission .................................................................... 30
6.1. Schallausbreitungsberechnung..................................................................... 30
6.2. Beurteilungspegel Lr ..................................................................................... 31
6.3. Maximalpegel LAFmax ..................................................................................... 37
6.4. Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ..................................................... 38
7. Lärmschutzmaßnahmen .................................................................................... 39
8. Zusammenfassung............................................................................................. 40
9. Anhang............................................................................................................... 43
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 3
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0. Aufgabenstellung
In Arnsberg, im Ortsteil Voßwinkel, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes V15 „Motocrossgelände“ geplant. Der Plan umfasst im Wesentlichen eine vorhandene Offroad-Rennstrecke für Motocross-Motorräder, Quads und
Trial-Automobile sowie einen vorhandenen Erdwall. Außerdem weist er Flächen für
eine geplante „Mountain- und Dirtbikestrecke“ für Fahrräder, einen „Kinder-OffroadParcours“ für Jugend-Motocross-Motorräder, eine „RC-Car-Strecke“ für funkferngesteuerte Modellfahrzeuge sowie einen neu geplanten Erdwall aus. Im Plangebiet
ist ein Holzlagerplatz vorhanden, der bei Veranstaltungen als Fahrerlager genutzt
werden soll.
Die zu erwartende auf die nächst benachbarten schutzbedürftigen Gebäude einwirkende Gewerbelärm-Immission durch die Motocross-Anlagennutzungen auf dem
Plangebiet soll mit einer Immissionsprognose nach der TA Lärm [1] ermittelt werden.
Für die Beurteilung aller Nutzungen auf der Anlage ist, entsprechend der
Abstimmung mit der Unteren Umweltschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, die
für die Hauptnutzung als Motorsportanlage maßgebliche TA Lärm [1] anzuwenden.
Die immissionsrelevanten Geräuschpegel der untergeordneten Teilnutzungen als
RC-Car-Strecke für Modellfahrzeuge (die bei einer eigenständigen Anlage in der
Regel nach der Freizeitlärmrichtlinie [14] beurteilt werden würde) werden dabei
berücksichtigt und den Pegeln der Motorsportanlagennutzung zugeschlagen.
Falls erforderlich und soweit möglich, sollen Maßnahmen benannt werden, die eine
Einhaltung der Immissionsrichtwerte ermöglichen.
1. Beurteilungsgrundlagen
Diese Untersuchung berücksichtigt folgende Vorschriften, Richtlinien, Veröffentlichungen, Berichte und Planunterlagen:
[1]
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm,
26. August 1998
[2]
DIN 45 645 Teil 1: Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen,
Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft,
Deutsches Institut für Normung, e. V., Berlin, Juli 1996
[3]
DIN 45 641: Mittelung von Schallpegeln,
Deutsches Institut für Normung, e. V., Berlin, Juni 1990
[4]
VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten,
Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, August 1976
[5]
DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996)
Deutsches Institut für Normung, e. V., Berlin, Oktober 1999
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 4
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[6]
VDI 2714: Schallausbreitung im Freien,
Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, Januar 1988
[7]
VDI 3770: Emissionswerte technischer Schallquellen; Sport- und
Freizeitanlagen,
Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, April 2002
[8]
Sächsische Freizeitlärmstudie, Handlungsleitfaden zur Prognose und
Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen und
Freizeitanlagen, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden,
April 2006
[9]
Emissionsdaten von Motorsportanlagen, Bayerisches Landesamt für
Umweltschutz, München, Februar 1999
[10]
Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallimmissionen
aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern
und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für
Umwelt, Augsburg, 2007
[11]
Empfehlung zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung cmet
entsprechend E DIN ISO 9613-2, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen,
Essen, 1999
[12]
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV, 12. Juni 1990
[13]
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90,
Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, Köln 1990
[14]
Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei
Freizeitanlagen, Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- V-5 - 8827.5 - (V Nr.) vom 23. Oktober 2006
[15]
Planunterlagen
-
Bebauungsplanentwurf, Vorhaben bezogener Bebauungsplan V 15
„Motocrossgelände“ der Stadt Arnsberg im Ortsteil Voßwinkel als DXF-Datei
(8018154E5I.dxf) und als PDF-Datei (8018154E5I.pdf) mit Gelände- und
Wallhöhenangaben
-
Auszug aus der Deutschen Grundkarte mit Höhenlayer als TIF-Datei
(303_DGK_HL.tif, 304_DGK_HL.tif, 309_DGK_HL.tif, 310_DGK_HL.tif)
-
Lageplan der Bebauungspläne in Echthausen
-
Lageplan der planungsrechtlich erfassten Bereiche in Echthausen,
Voßwinkel, Hünningen und Lüttringen (§ 30 und § 34 Baugesetzbuch)
-
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ der Gemeinde Wickede
in Echthausen
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 5
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1.1. Immissionsrichtwerte
Anlagen, die an fünf Tagen oder mehr je Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsports dienen, zählen, entsprechend der Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen - 4. BImSchV., zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Beurteilung von Sportanlagen, die einer
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen erfolgt nach der
TA Lärm [1].
Zur Beurteilung der Geräuschimmission durch Anlagen setzt die TA Lärm [1], in
Abhängigkeit von der im Bebauungsplan festgesetzten Gebietsausweisung nach der
Baunutzungsverordnung, folgende Immissionsrichtwerte fest, die der Beurteilungspegel Lr nicht überschreiten darf.
Tabelle 1: Gewerbelärm-Immissionsrichtwerte TA Lärm [1], außen
Gebiet nach der Baunutzungsverordnung
tags
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Industriegebiet (§ 9)
Gewerbegebiet (§ 8)
Misch- (§ 6), Dorf-(§ 5), Kerngebiet (§ 7)
Allgemeines Wohngebiet (§ 4), Kleinsiedlungsgebiet (§ 2)
Reines Wohngebiet (§ 3)
Kurgebiet (§ 11), Krankenhäuser und Pflegeanstalten
nachts
[dB(A)]
[dB(A)]
70
65
60
55
50
45
70
50
45
40
35
35
Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen sowie Gebiete und
Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Tabelle 1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
Die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 1 beziehen sich auf folgende Zeiten:
tags:
nachts:
6:00 - 22:00 Uhr,
22:00 - 6:00 Uhr.
Die Richtwerte gelten am Tag für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden,
Beurteilungszeitraum während der Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten
Beurteilungspegel.
Der Beurteilungspegel Lr ergibt sich aus der Mittelung der Immissionspegel des zu
beurteilenden Geräusches während des Beurteilungszeitraums, gegebenenfalls unter
Berücksichtigung von Pegelzuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit,
Impulshaltigkeit und für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit.
In den Gebieten d bis f nach Tabelle 1 erfolgt bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ein Pegelzuschlag von 6 dB für Geräusche, die während folgender
Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit auftreten:
werktags:
6:00 - 7:00 Uhr, 20:00 - 22:00 Uhr,
sonn- und feiertags:6:00 - 9:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr, 20:00 - 22:00 Uhr.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 6
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Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Außen-Immissionsrichtwerte nach
Tabelle 1 am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als
20 dB(A) überschreiten.
Im Falle von seltenen Ereignissen, an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines
Kalenderjahres und an nicht mehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden, kann
im Rahmen der Bestimmungen nach Nr. 7.2 der TA Lärm [1] eine Überschreitung der
Immissionsrichtwerte nach der Tabelle 1 auf Seite 5 zugelassen werden. In diesen
Fällen betragen die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach
Tabelle 1, Buchstabe b bis f
tags
70 dB(A),
nachts
55 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gewerbegebieten am
Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A)
überschreiten. In den Gebieten c bis f nach Tabelle 1 beträgt die maximal zulässige
Überschreitung 20 dB(A) am Tag und 10 dB(A) in der Nacht.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 7
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2. Plangebiet
Das zu betrachtende ca. 100.000 m² große Bebauungsplangebiet befindet sich im
Ortsteil Voßwinkel der Stadt Arnsberg nahe dem Flugplatz Arnsberg-Menden.
Nördlich und westlich wird das Plangebiet durch die Kreisstraße K 22 begrenzt,
südlich und östlich befinden sich forstwirtschaftliche Nutzflächen.
Das Plangebiet lässt sich in die Offroad-Rennstrecke (ca. 37.000 m²), eine
Holzlagerplatz-Fläche, die bei Veranstaltungen als Fahrerlager genutzt werden soll
(ca. 16.000 m²), einen Mountainbike-Parcours (ca. 5.300 m²) und eine RC-CarStrecke für ferngesteuerte Modellfahrzeuge (ca. 1.600 m²) aufteilen. Etwa 3.800 m²
der Offroad-Rennstreckenfläche sollen als Kinder-Offroad-Parcours für Jugend-Motocross-Motorräder < 80 ccm genutzt werden.
Im Bebauungsplangebiet befindet sich nördlich und westlich der Offroad-Rennstrecke
ein ca. 430 m langer und bis zu 9 m hoher Wall. Der Plan sieht die Errichtung einer
weiteren Wallanlage vor. Deren Höhe beträgt, je nach Abschnitt, etwa 8 m bis 11 m
über dem vorhanden Geländeniveau. Dieser insgesamt ca. 670 m lange geplante
Wall schließt an das südliche Ende des bestehenden Walls an, verläuft parallel zur
Anlage ca. 75 m in südliche Richtung und verläuft auf ca. 500 m Länge entlang der
südlichen sowie auf ca. 95 m Länge entlang der östlichen Anlagengrenze.
Im Plangebiet befinden sich keine Parkplätze. Besucher der Anlage nutzen die vorhandenen PKW-Stellplätze nördlich der K 22. Hier befinden sich etwa 150 Stellplätze
auf einer Parkplatzfläche gegenüber dem Eingangsbereich der Motocross-Anlage.
Weitere ca. 70 Stellplätze befinden sich in größerem Abstand nahe des Flugplatzgebäudes.
Der Abstand zwischen dem nächstgelegen Wallabschnitt und dem benachbarten
Flughafengebäude mit Hotel und Gaststätte beträgt etwa 80 m. In größerem
Abstand, in ca. 700 m in nördlicher Richtung in Echthausen und in ca. 650 m in
südlicher Richtung in Stockei befinden sich die nächsten Gebäude mit schutzbedürftiger Nutzung. Der Abstand zu den nächsten Gebäuden mit Wohnnutzung in
östlicher Richtung (Haus Füchten) beträgt ca. 1.200 m.
Das Plangebiet ist in der Abbildung 1 auf Seite 8 und Abbildung 2 auf Seite 9
dargestellt. Die zugrunde gelegten Geometriedaten wurden den Planunterlagen [15]
entnommen.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 8
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Motocrossgelände
Abbildung 1: Lageplan, Motocrossgelände im Ortsteil Vosswinkel der Stadt Arnsberg,
Maßstab 1:10.000
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 9
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Abbildung 2: Lageplan, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Motocrossgelände“
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 10
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3. Betriebszeiten
Die vorgesehenen Öffnungszeiten der Anlage für den Motocross-/Quad-Trainingsbetrieb umfassen beim Regelbetrieb maximal 7 Stunden am Tag an Werktagen in
der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. Aktuell vorgesehen ist eine 5-stündige
Öffnungszeit der Anlage für das Training von Montag bis Freitag und 7-stündiger
Trainingsbetrieb am Samstag.
An Sonn- und Feiertagen umfassen die
Nutzungszeiten für diesen Betrieb maximal 4 Stunden nach 9:00 Uhr und vor
20:00 Uhr, wobei zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr keine Nutzung erfolgen soll.
Parallel soll während der vorgenannten Trainingszeiten die RC-Car-Strecke und der
Mountainbike-Parcours zur Trainingsnutzung geöffnet sein.
Während der Wintermonate ist vorgesehen, die Anlage an zwei Werktagen je
Woche, alternativ zu den im vorigen Absatz genannten Öffnungszeiten, in der Zeit
zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr für den Trainingsbetrieb zu öffnen.
Es sollen außerdem jährlich bis zu 3 Motocross-/Quad-Veranstaltungen durchgeführt
werden. An den Veranstaltungen nehmen bis zu 300 Fahrer Teil. Je Tag kann dabei
von ca. 500 Zuschauer-PKW ausgegangen werden.
Es soll einmal jährlich eine Automobil-Trial-Veranstaltung durchgeführt werden.
Dabei befahren Geländewagen den Offroad-Parcours. Es kann von ca. 100 TrialFahrten an einem Tag ausgegangen werden. Für diese Veranstaltungen kann je Tag
ebenfalls von ca. 500 Zuschauer-PKW ausgegangen werden.
Einmal im Jahr soll eine Veranstaltung mit Modellfahrzeugen auf der RC-Car-Strecke
durchgeführt werden. Es finden dabei Rennen mit bis zu 12 gleichzeitig fahrenden
Modellfahrzeugen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor statt. Für diese Veranstaltungen kann von ca. 100 Teilnehmern und ca. 200 Zuschauer-PKW ausgegangen
werden.
Die vorgenannten Veranstaltungen erstrecken sich jeweils über 2 Tage, und erfolgen
im Normalfall samstags und sonntags. Die Wettbewerbe werden dabei jeweils von
8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr durchgeführt. Während der
vorgenannten Zeiten wird eine mobile Beschallungsanlage für Sprachdurchsagen
betrieben. Die ersten Besucher erreichen die Anlage ca. 30 Minuten vor dem ersten
Wettbewerb. Bis ca. 1 Stunde nach dem Wettbewerbsende haben die Besucher die
Anlage verlassen.
Die Tabelle 2 auf Seite 11 fasst die vorgesehenen Trainings- und VeranstaltungsNutzungsdauern, aufgeteilt auf die Beurteilungszeiträume nach der TA Lärm [1],
zusammen. Die Zeiten der An- und Abfahrt der Zuschauer und Teilnehmer bei
Veranstaltungen können über diese Aufstellung hinausgehen. Dies kann für diese
Vorgänge teilweise Auswirkungen auf die zu berücksichtigenden Pegelzuschläge für
Geräuscheinwirkungen während der Zeiten mit erhöhter Schutzbedürftigkeit haben,
was im Folgenden berücksichtigt wird.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 11
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Tabelle 2: Nutzungszeiten
Nr.
1
2
3
4
5
Nutzung
Regelbetrieb
Motocross-/Quad-Training,
Kinder-Motocross,
Modellfahrzeugbetrieb,
Mountainbikenutzung
werktags
Regelbetrieb
Motocross-/Quad-Training,
Kinder-Motocross,
Modellfahrzeugbetrieb,
Mountainbikenutzung
sonn-/feiertags
Regelbetrieb
Motocross-/Quad-Training,
Kinder-Motocross,
Modellfahrzeugbetrieb,
Mountainbikenutzung,
an 2 Werktagen je Woche
während der Wintermonate
alternativ zu Nr. 1
Veranstaltungen
alternativ zu Regelbetrieb
werktags
Veranstaltungen
alternativ zu Regelbetrieb
sonn-/feiertags
Beurteilungszeitraum
TA Lärm [1]
maximale Dauer
Training / Fahrten
auf der Anlage je Tag
werktags
zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
7 Stunden
sonn-/ feiertags
zwischen 9:00 und 13:00 Uhr
bzw. zwischen 15:00 und 20:00 Uhr
4 Stunden
werktags
zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
3 Stunden
werktags
zwischen 20:00 und 22:00 Uhr
1 Stunde
werktags
7:00 und 20:00 Uhr
10 Stunden
sonn- / feiertags
zwischen 9:00 und 13:00 Uhr
bzw. zwischen 15:00 und 20:00 Uhr
sonn-/ feiertags
zwischen 6:00 und 9:00 Uhr;
zwischen 13:00 und 15:00 Uhr:
zwischen 20:00 und 22:00 Uhr
8 Stunden
2 Stunden
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 12
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4. Nutzungen und Emissionen
Die Geräuschemission der Anlage wird bestimmt von den Geräuschen der
Motocross-Motorräder und Quads sowie der ferngesteuerten Modellfahrzeuge mit
Verbrennungsmotor, den der Anlage zuzurechnenden PKW-Stellplatzgeräuschen
und den Pegeln durch die elektroakustische Beschallung bei Veranstaltungen.
Außerdem sind Autotrial-Fahrten auf der Offroad-Strecke, wie sie an Tagen mit
Automobiltrialveranstaltungen vorgesehen sind, pegelrelevant. Durch die Fahrradnutzung der Mountainbike- und Dirtbike-Strecke ist kein relevanter Immissionspegeleinfluss zu erwarten, sie wird im Folgenden vernachlässigt.
Die Lage der Emissionsquellen ist in der Abbildung 3 auf Seite 23 dargestellt. Die
zugrunde gelegten Geometriedaten wurden den Planunterlagen [15] entnommen.
4.1. Offroad-Rennstrecke
Die Offroad-Rennstrecke wird für Motocross-/Quad- und Automobil-Trial-Fahrten
genutzt.
Motocross / Quad
Die Offroad-Rennstrecke wird beim Motocross-/Quad-Training und bei Motocross-/
Quad-Veranstaltungen von Motocross-Motorrädern und Quads befahren. Im
maßgeblichen (lautesten) Fall fahren Motocross-Motorräder > 80 ccm. Der im
typischen Fall zu erwartende Anteil von Motorrädern < 80 ccm, Enduro-Motorrädern
beziehungsweise für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Motorrädern und
Quads, die alle signifikant geringere Pegel abstrahlen, wird dabei als Ansatz „auf der
sicheren Seite“ vernachlässigt.
Die für die Immissionsprognose zugrunde gelegten Emissionsdaten für den Motocross-Betrieb werden der VDI-Richtlinie 3770 [7] entnommen. Entsprechend der
Abstimmung mit dem Hochsauerlandkreis wurde der gewählte Prognoseansatz vom
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW als maßgeblich für die
Ermittlung der Beurteilungspegel benannt und enthält alle bei der Berechnung der
Motocross-Beurteilungspegel am Immissionsort zu berücksichtigenden Pegelzuschläge nach TA Lärm [1] A 2.5.2 und A 2.5.3 für Ton- und Informationshaltigkeit
sowie Impulshaltigkeit.
Bei der Ermittlung wird nicht zwischen Motocross- und Quad-Fahrzeugen unterschieden, da für Quads aufgrund der vergleichbaren Motorisierung und des Betriebes
im gleichen Drehzahlbereich, von Schallleistungspegeln ausgegangen werden kann,
die die von Motocross-Motorrädern nicht übersteigen.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 13
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Zur Berücksichtigung des welligen Geländes sowie Sprüngen der Motorräder, bei
denen die Abschirmung durch die Wälle gemindert wird, wird für die Emission
pauschal eine mittlere Schallquellenhöhe von 2,5 m über dem dokumentierten
Geländeniveau gewählt. Damit resultiert eine pessimistische Berücksichtigung der zu
erwartenden Abschirmwirkung der Wälle und entsprechend ein Emissionsansatz „auf
der sicheren Seite“. Die im Bebauungsplan dargestellte Streckenführung wird dabei
durch Annahme einer entsprechenden Linienquelle berücksichtigt.
Die bei schalltechnischen Berechnungen anzusetzende Geräuschemission durch
den Motocross-Betrieb auf der Anlage LWATeq,n bei paralleler Nutzung durch mehrere
Fahrzeuge ergibt sich nach der VDI-Richtlinie 3770 [7] nach folgender Gleichung:
LWATeq,n = 8,3 . log(n) + LWATeq,1
LWATeq,1: Schallleistungspegel (Taktmaximal) für ein Fahrzeug
n:
Anzahl der parallel fahrenden Fahrzeuge
LWATeq,n : Resultierender Schallleistungspegel (Taktmaximal) der genutzten Fläche
Die maßgeblichen Emissionspegel für den Motocross-Trainingsbetrieb resultieren,
entsprechend den Regeln der Richtlinie VDI 3770 [7], bei pauschaler Annahme von
15 durchgängig gleichzeitig fahrenden Motocross-Motorrädern.
Für die Veranstaltungs-Nutzungszeiträume werden, entsprechend den Betreiberangaben, in Übereinstimmung mit der LfU-Motorsportlärmstudie [9] und VDI 3770 [7]
30 gleichzeitig fahrende Motorräder angesetzt.
Die Emissionspegel sind in der Tabelle 3 aufgeführt.
Tabelle 3: Emissionspegel Motocrossbetrieb
Motocross -/Quad-Training
Motocross-Motorräder (> 80 ccm)
Anzahl der gleichzeitig fahrenden
Fahrzeuge
Emissions-Mittelungspegel
Motocross -/Quad-Wettbewerb
Motocross-Motorräder (> 80 ccm)
Anzahl der gleichzeitig fahrenden
Fahrzeuge
Emissions-Mittelungspegel
Bemerkung
LWATeq,1 = 121 dB(A)
15
LWATeq, = 130,8 dB(A)
während der Einwirkzeit
Bemerkung
LWATeq,1 = 121 dB(A)
30
LWATeq, = 133,3 dB(A)
während der Einwirkzeit
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 14
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Automobil-Trial
Bei Automobil-Trial-Veranstaltungen wird die Fläche der Offroad-Rennstrecke für die
Trial-Fahrten genutzt. Dabei werden Geschicklichkeitswettbewerbe mit allradgetriebenen Fahrzeugen durchgeführt, die für den öffentlichen Straßenverkehr
zugelassen sind. Auf dem Gelände werden Sektionen eingerichtet, die von den
Teilnehmern einzeln absolviert werden. Je Sektion fährt immer nur ein Auto. Typisch
sind bis zu 10 Sektionen, die von jedem der 100 Fahrzeuge in jeweils 1,5 Minuten
durchfahren werden. Der Wettbewerb dauert dabei im typischen Fall insgesamt
10 Stunden. Die Emission durch die Automobil-Trial-Fahrten wird mit einer Linienquelle auf der Offroad-Rennstrecke mit einer Quellenhöhe von 1 m über Grund
berücksichtigt.
Die Geräuschemission bei Automobil-Trial-Veranstaltungen wird entsprechend der
LfU-Studie „Emissionsdaten von Motorsportanlagen“ [9] ermittelt. Der Emissionsansatz enthält den Impulszuschlag KI. Die Emissionspegel sind in der Tabelle 4
aufgeführt.
Tabelle 4: Emissionspegel Automobil-Trial
Automobiltrial-Veranstaltung
Fahrzeug
Anzahl der an einem Tag
fahrenden Fahrzeuge
Einwirkzeit je Fahrzeug
Dauer der Veranstaltung
Mengen-/Einwirkzeitkorrektur
Emissions-Mittelungspegel
Bemerkung
LWATeq,1 = 93 dB(A)
100
15 Minuten
600 Minuten
+4 dB
LWATeq, = 97,0 dB(A)
Maximalpegel
10 Sektionen à 1,5 Minuten
10 Stunden
100 x 15 Minuten innerhalb 10 Stunden
während der Dauer der Veranstaltung
(10 Stunden)
102,0 dB(A)
4.2. Kinder-Offroad-Parcours
Eine separate Fläche im östlichen Bereich der Anlage soll als Kinder-OffroadParcours genutzt werden. Diese Nutzung soll parallel zur Trainingsnutzung der
Offroad-Rennstrecke nach Kapitel 4.1 erfolgen. Es werden während des Motocross-/
Quad-Trainingsbetriebes, zusätzlich 5 Jugend-Motocross-Motorräder < 80 ccm auf
dem geplanten separaten Kinder-Offroad-Parcours angenommen. Die Emission wird
als Flächenquelle mit einer Quellenhöhe von 1 m berücksichtigt.
Tabelle 5: Emissionspegel Motocrossbetrieb
Kinder-Motocross -Training
Jugend-Motocross-Motorräder
(< 80 ccm)
Anzahl der im Mittel gleichzeitig
fahrenden Fahrzeuge
Emissions-Mittelungspegel
Bemerkung
LWATeq,1 = 114 dB(A)
5
LWATeq, = 119,8 dB(A)
während der Einwirkzeit
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 15
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4.3. Fahrerlager
Die Fläche des auf der Anlage vorhandenen Holzlagerplatzes soll bei
Veranstaltungen als Fahrerlager genutzt werden. Hier stehen die Wohnmobile der
Wettbewerbsteilnehmer und hier werden während der Veranstaltung auch kleine
Reparaturen und Einstellarbeiten mit Probeläufen durchgeführt. Diese Vorgänge
werden bei den Motocross-/Quad-Wettbewerben während der Nutzungszeiten
pauschal mit dem folgendem immissionsrelevanten Dauerschallleistungspegel berücksichtigt:
LWA = 130 dB(A).
Der vorgenannte Pegel entspricht in etwa der beim Trainingsbetrieb für die Strecke
angenommenen Emission. Die Geräuschemission wird verteilt auf die gesamte
Fläche des Fahrerlagers mit einer Quellenhöhe von 1 m über Grund berücksichtigt.
Bei Automobil-Trial-Veranstaltungen sind keine an den Immissionsorten relevanten
Pegelbeiträge durch die Fläche zu erwarten. Die von der Fläche des Fahrerlagers
ausgehende Geräuschemission wird für diese Veranstaltungen im Folgenden
vernachlässigt.
4.4. RC-Modellfahrzeugstrecke
Auf der geplanten RC-Car-Strecke sollen motorgetriebene Modellfahrzeuge mit
Elektro- beziehungsweise Verbrennungsmotoren fahren. Die zu erwartende
Geräuschemission durch die RC-Modellfahrzeuge wird nach der Sächsischen
Freizeitlärmstudie [8] ermittelt. Dabei werden Emissionspegel gewählt, die Ton- und
Impulszuschläge enthalten. Es wird, entsprechend den Regeln der Studie, für den
Trainingsbetrieb von einem durchgängigen Betrieb mit 4 Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ausgegangen. Bei Veranstaltungen werden, entsprechend den
Betreiberangaben, 12 Fahrzeuge berücksichtigt. Die Emissionspegel sind in der
Tabelle 6 aufgeführt.
Tabelle 6: Emissionspegel RC-Modellfahrzeuge
RC-Car-Training
RC-Modellfahrzeug
Anzahl der im Mittel gleichzeitig
fahrenden Fahrzeuge
Emissions-Mittelungspegel
RC-Car-Veranstaltung
RC-Modellfahrzeug
Anzahl der im Mittel gleichzeitig
fahrenden Fahrzeuge
Emissions-Mittelungspegel
Bemerkung
LWATeq,1 = 111,5 dB(A)
4
LWATeq, = 117,5 dB(A)
Summenpegel für die RC-Car-Fläche
während der Betriebszeit
Bemerkung
LWATeq,1 = 111,5 dB(A)
12
LWATeq, = 122,3 dB(A)
Summenpegel für die RC-Car-Fläche
während der Betriebszeit
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 16
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4.5. PKW-Stellplätze
Die Geräuschemission der Parkplätze wird nach dem Verfahren der Parkplatzlärmstudie [10] ermittelt.
Im Bebauungsplan sind keine PKW-Stellplätze vorgesehen. Besucher nutzen den
benachbarten Parkplatz nördlich der K 22. Hier befinden sich etwa 150 Stellplätze
auf dem unbefestigten Parkplatz gegenüber dem Eingangsbereich der Anlage
(Parkplatz Nord). Weitere ca. 70 asphaltierte Stellplätze befinden sich am Flugplatzgebäude (Parkplatz West). Während des Regelbetriebs wird ausschließlich die nördlich gelegene Fläche von Besuchern und Zuschauern genutzt. Bei Veranstaltungen
kann davon ausgegangen werden, dass auch die Stellplätze am Flugplatz genutzt
werden.
Die im Folgenden angesetzten Emissionspegel (Taktmaximal) beinhalten den
Impulszuschlag KI nach der TA Lärm [1] zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung von impulshaltigen Parkplatzgeräuschen. Zur Berücksichtigung der zu
erwartenden Häufigkeit von Türenschlagen und erhöhten Nebengeräuschen, wie
Unterhaltungen etc., wird von einer Parkplatznutzung entsprechend den Vorgaben
der Parkplatzlärmstudie [10] für Parkplätze an Gaststätten ausgegangen. Neben der
zu erwartenden Parkbewegungshäufigkeit geht außerdem der Fahrbahnbelag in die
Schallemissionsberechnung der Parkplatzlärmstudie [10] ein. Wir gehen für die Fahrstrecken von dem vorhandenen Belägen aus.
Bei Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen wird im Folgenden davon ausgegangen, dass die Hälfte der Parkbewegungen in den Zeitabschnitten mit erhöhter
Empfindlichkeit erfolgen.
Die Emission der PKW-Bewegungen im Bereich der Parkplatz- Ein- / Ausfahrt wird
jeweils zusätzlich berücksichtigt und entsprechend der Richtlinie RLS-90 [13]
ermittelt. Die Eingangsdaten und die resultierenden Pegel am Tag sind für die
einzelnen Beurteilungsfälle in Tabelle 7 auf Seite 17 bis Tabelle 12 auf Seite 21
aufgeführt.
Durch anteilige Parkvorgänge, die außerhalb der genannten Stellplatzflächen, im
Bereich der öffentliche Straße K 22 nahe der Anlage erfolgen können, sind keine
Pegelerhöhungen gegenüber den angenommenen Positionen für diese Vorgänge zu
erwarten.
Für die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) gehen wir von keinem der Anlage
zuzurechnenden PKW-Verkehr auf den Stellplatzflächen aus.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 17
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4.5.1. PKW-Stellplätze, Motocross-/Quad-Training
Die Besucher, die keine für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Motorräder beziehungsweise Quads für das Training nutzen, erreichen die Anlage mit dem
PKW. Die Motorräder-/Quads befinden sich dabei im Regelfall auf einem Anhänger.
Man kann nach den Betreiberangaben bei maximaler Auslastung im Mittel mit
20 PKW je Stunde durch Nutzer des Motocross-/Quad-Trainings und der RC-CarStrecke während der Betriebszeiten rechnen. Für mögliche Zuschauer sowie die
Fahrten durch die übrigen Nutzungen auf der Anlage gehen wir pauschal von einer
Erhöhung dieser Bewegungshäufigkeit von 25 % aus. Damit ergeben sich bei einer
maximalen Nutzungszeit der Anlage von 7 Stunden 175 Besucher-PKW und damit
350 Parkbewegungen am Tag.
Mit den vorstehend beschriebenen Annahmen resultieren die Emissionsdaten für die
Stellplätze und die Ein- und Ausfahrt nach Tabelle 7 und Tabelle 8.
Tabelle 7: Emissionsdaten Stellplätze
Bemerkung
Parkplatz Nord
Stellplatzzahl
Fahrstreckenbelag
150
wassergebundene Decke (Kies)
entsprechend
Parkplatzart
„Parkplatz an Gaststätte“
Bewegungen
21,9 Bewegungen / Stunde
Zuschlag für Parkplatzart
KPA + KI = 7 dB(A)
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
KStro = 2,5 dB(A)
Betriebszeit
zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
Beurteilungszeit
Tag, 6:00 - 22:00 Uhr
Parkplatzlärmstudie
Prognoseverfahren
zusammengefasstes Verfahren
mittlerer Schallleistungspegel
LWA = 91,3 dB(A)
bezogen auf 16 Stunden
Parkplatzlärmstudie
"
inklusive Impulszuschlag nach
TA Lärm (Taktmaximalpegel)
Tabelle 8: Emissionspegel Ein- / Ausfahrt Stellplätze
Ein- / Ausfahrt Parkplatz Nord
Stündliche Verkehrsstärke M
21,9 Fahrzeuge /h
LKW-Anteil p
0,0 %
Fahrstreckenbelag
wassergebundene Decke (Kies)
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
KStro = 4 dB(A)
Geschwindigkeit
v < 30 km/h
Längsneigung
<5%
Beurteilungszeit
Tag
Prognoseverfahren
RLS-90 Teilstückverfahren
Emissions-Mittelungspegel
Lm,E = 46,0 dB(A)
Bemerkung
bezogen auf 16 Stunden
Parkplatzlärmstudie
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 18
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4.5.2. PKW-Stellplätze Motocross-/Quad- und Auto-Trial-Veranstaltung
Es wird davon ausgegangen, dass die Zuschauer die direkt benachbarten
150 Stellplätze (Parkplatz Nord) nördlich der K 22 und außerdem die vorhandenen
70 PKW-Stellplätze am Flugplatzgelände (Parkplatz West) nutzen. Nach den
Betreiberangaben kann man mit insgesamt bis zu 500 Zuschauer-PKW je Veranstaltungstag rechnen. Damit ergeben sich 1.000 Parkbewegungen am Tag.
Mit den vorstehend beschriebenen Annahmen resultieren die Emissionsdaten für die
Stellplätze und die Ein- und Ausfahrten nach Tabelle 9 und Tabelle 10 auf Seite 19.
Tabelle 9: Emissionsdaten Zuschauer-Stellplätze Motocross-/Quad- und AutotrialVeranstaltung
Bemerkung
Parkplatz Nord
Stellplatzzahl
Fahrstreckenbelag
150
wassergebundene Decke (Kies)
entsprechend
Parkplatzart
„Parkplatz an Gaststätte“
Bewegungen
42,6 Bewegungen / Stunde
Zuschlag für Parkplatzart
KPA + KI = 7 dB(A)
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
KStro = 2,5 dB(A)
Betriebszeit
zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
Beurteilungszeit
Tag, 6:00 - 22:00 Uhr
Parkplatzlärmstudie
Prognoseverfahren
zusammengefasstes Verfahren
mittlerer Schallleistungspegel
Pauschaler Zuschlag für die
Nutzung innerhalb der
Zeitabschnitte mit erhöhter
Empfindlichkeit
Parkplatz West
Stellplatzzahl
Fahrstreckenbelag
Parkplatzart
Bewegungen
Zuschlag für Parkplatzart
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
Betriebszeit
Beurteilungszeit
Prognoseverfahren
mittlerer Schallleistungspegel
Pauschaler Zuschlag für die
Nutzung innerhalb der
Zeitabschnitte mit erhöhter
Empfindlichkeit
bezogen auf 16 Stunden
Parkplatzlärmstudie
"
LWA = 94,2 dB(A)
inklusive Impulszuschlag nach
TA Lärm (Taktmaximalpegel)
4,0 dB
an Sonn- und Feiertagen
und an Immissionsorten
in Wohngebieten
Bemerkung
70
asphaltiert
entsprechend
„Parkplatz an Gaststätte“
19,9 Bewegungen / Stunde
KPA + KI = 7 dB(A)
KStro = 0 dB(A)
zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
Tag, 6:00 - 22:00 Uhr
Parkplatzlärmstudie
zusammengefasstes Verfahren
bezogen auf 16 Stunden
Parkplatzlärmstudie
"
LWA = 87,4 dB(A)
inklusive Impulszuschlag nach
TA Lärm (Taktmaximalpegel)
4,0 dB
nur an Sonn- und Feiertagen
an Immissionsorten
in Wohngebieten
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 19
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Tabelle 10: Emissionspegel Ein- / Ausfahrt Zuschauer-Stellplätze Veranstaltung
Ein- / Ausfahrt Parkplatz Nord
Stündliche Verkehrsstärke M
42,6 Fahrzeuge /h
LKW-Anteil p
0,0 %
Fahrstreckenbelag
wassergebundene Decke (Kies)
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
KStro = 4 dB(A)
Geschwindigkeit
v < 30 km/h
Längsneigung
<5%
Beurteilungszeit
Tag
Prognoseverfahren
RLS-90 Teilstückverfahren
Emissions-Mittelungspegel
Lm,E = 48,8 dB(A)
Pauschaler Zuschlag für die
Nutzung innerhalb der
4,0 dB
Zeitabschnitte mit erhöhter
Empfindlichkeit
Ein- / Ausfahrt Parkplatz West
Stündliche Verkehrsstärke M
LKW-Anteil p
Fahrstreckenbelag
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
Geschwindigkeit
Längsneigung
Beurteilungszeit
Prognoseverfahren
Emissions-Mittelungspegel
Pauschaler Zuschlag für die
Nutzung innerhalb der
Zeitabschnitte mit erhöhter
Empfindlichkeit
19,9 Fahrzeuge /h
0,0 %
asphaltiert
KStro = 0 dB(A)
v < 30 km/h
<5%
Tag
RLS-90 Teilstückverfahren
Lm,E = 41,5 dB(A)
4,0 dB
Bemerkung
bezogen auf 16 Stunden
Parkplatzlärmstudie
nur an Sonn- und Feiertagen
an Immissionsorten
in Wohngebieten
Bemerkung
bezogen auf 16 Stunden
nur an Sonn- und Feiertagen
an Immissionsorten
in Wohngebieten
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 20
_____________________________________________________________________________________________________________________________
4.5.3. PKW-Stellplätze RC-Car-Veranstaltung
Es wird davon ausgegangen, dass die Zuschauer die direkt benachbarten
150 Stellplätze (Parkplatz Nord) nördlich der K 22 und außerdem die vorhandenen
70 PKW-Stellplätze am Flugplatzgelände (Parkplatz West) nutzen. Nach den
Betreiberangaben kann man mit insgesamt bis zu 300 Zuschauer- und TeilnehmerPKW je Veranstaltungstag rechnen. Damit ergeben sich 600 Parkbewegungen am
Tag.
Mit den vorstehend beschriebenen Annahmen resultieren die Emissionsdaten für die
Stellplätze am Tag nach Tabelle 11 und Tabelle 12 auf Seite 21.
Tabelle 11: Emissionsdaten Zuschauer-Stellplätze RC-Car-Veranstaltung
Bemerkung
Parkplatz Nord
Stellplatzzahl
Fahrstreckenbelag
150
wassergebundene Decke (Kies)
entsprechend
Parkplatzart
„Parkplatz an Gaststätte“
Bewegungen
25,6 Bewegungen / Stunde
Zuschlag für Parkplatzart
KPA + KI = 7 dB(A)
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
KStro = 2,5 dB(A)
Betriebszeit
zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
Beurteilungszeit
Tag, 6:00 - 22:00 Uhr
Parkplatzlärmstudie
Prognoseverfahren
zusammengefasstes Verfahren
mittlerer Schallleistungspegel
Pauschaler Zuschlag für die
Nutzung innerhalb der
Zeitabschnitte mit erhöhter
Empfindlichkeit
Parkplatz West
am Flugplatz
Stellplatzzahl
Fahrstreckenbelag
Parkplatzart
Bewegungen
Zuschlag für Parkplatzart
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
Betriebszeit
Beurteilungszeit
Prognoseverfahren
mittlerer Schallleistungspegel
Pauschaler Zuschlag für die
Nutzung innerhalb der
Zeitabschnitte mit erhöhter
Empfindlichkeit
bezogen auf 16 Stunden
Parkplatzlärmstudie
"
LWA = 91,9 dB(A)
inklusive Impulszuschlag nach
TA Lärm (Taktmaximalpegel)
4,0 dB
nur an Sonn- und Feiertagen
an Immissionsorten
in Wohngebieten
Bemerkung
70
asphaltiert
entsprechend
„Parkplatz an Gaststätte“
11,9 Bewegungen / Stunde
KPA + KI = 7 dB(A)
KStro = 0 dB(A)
zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
Tag, 6:00 - 22:00 Uhr
Parkplatzlärmstudie
zusammengefasstes Verfahren
bezogen auf 16 Stunden
Parkplatzlärmstudie
"
LWA = 85,2 dB(A)
inklusive Impulszuschlag nach
TA Lärm (Taktmaximalpegel)
4,0 dB
nur an Sonn- und Feiertagen
an Immissionsorten
in Wohngebieten
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 21
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Tabelle 12: Emissionspegel Ein- / Ausfahrt Zuschauer-Stellplätze Veranstaltung
Ein- / Ausfahrt Parkplatz Nord
Stündliche Verkehrsstärke M
25,6 Fahrzeuge /h
LKW-Anteil p
0,0 %
Fahrstreckenbelag
wassergebundene Decke (Kies)
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
KStro = 4 dB(A)
Geschwindigkeit
v < 30 km/h
Längsneigung
<5%
Beurteilungszeit
Tag
Prognoseverfahren
RLS-90 Teilstückverfahren
Emissions-Mittelungspegel
Lm,E = 46,6 dB(A)
Pauschaler Zuschlag für die
Nutzung innerhalb der
4,0 dB
Zeitabschnitte mit erhöhter
Empfindlichkeit
Ein- / Ausfahrt Parkplatz West
Stündliche Verkehrsstärke M
LKW-Anteil p
Fahrstreckenbelag
Zuschlag f. Fahrbahnoberfläche
Geschwindigkeit
Längsneigung
Beurteilungszeit
Prognoseverfahren
Emissions-Mittelungspegel
Pauschaler Zuschlag für die
Nutzung innerhalb der
Zeitabschnitte mit erhöhter
Empfindlichkeit
11,9 Fahrzeuge /h
0,0 %
asphaltiert
KStro = 0 dB(A)
v < 30 km/h
<5%
Tag
RLS-90 Teilstückverfahren
Lm,E = 39,3 dB(A)
4,0 dB
Bemerkung
bezogen auf 16 Stunden
Parkplatzlärmstudie
nur an Sonn- und Feiertagen
an Immissionsorten
in Wohngebieten
Bemerkung
bezogen auf 16 Stunden
nur an Sonn- und Feiertagen
an Immissionsorten
in Wohngebieten
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 22
_____________________________________________________________________________________________________________________________
4.6. Beschallungsanlage
Die Anlage verfügt nicht über eine fest installierte Beschallungsanlage. Nach Angabe
des Auftraggebers werden ausschließlich bei Veranstaltungen jeweils 1 Lautsprecher
im östlichen Bereich und 1 Lautsprecher im westlichen Bereich des nördlichen Lärmschutzwalls aufgestellt und auf die jeweiligen direkt benachbarten Zuschauerbereiche
ausgerichtet. Bei RC-Car-Veranstaltungen wird abweichend davon nur
1 Lautsprecher im Bereich des Fahrerstandes berücksichtigt, der in östliche Richtung
ausgerichtet ist.
In der VDI-Richtlinie 3770 [7] werden für Lautsprecheranlagen, für die Zeit der
Sprecherdurchsagen, Schallleistungspegel zur Annahme bei Prognosen genannt.
Entsprechender mittlerer Schallleistungspegel je Lautsprecher (zu beschallender Zuschauerabstand bis zu 100 m):
LWAeq = 120 dB(A).
Zur Berücksichtigung von Ton- und Informationshaltigkeit im Falle von am
Immissionsort verständlichen Sprachdurchsagen, berücksichtigen wir, entsprechend
der TA Lärm [1], einen Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT von 6 dB(A).
Außerdem wird, in Anlehnung an die sächsische Freizeitlärmstudie [7], ein Impulszuschlag KI von 4 dB(A) berücksichtigt.
Resultierender mittlerer Schallleistungspegel während des Durchsagebetriebes, je
Lautsprecherpositionen in Abstrahlachse:
LWAeq + KI + KT = 130 dB(A).
Während der Motocross-/Quad- beziehungsweise Automobil-Trial-Veranstaltungsnutzungszeit werden 2 Punktschallquellen angenommen. Bei RC-Car-Veranstaltungen wird entsprechend 1 Quelle berücksichtigt. Die von der Schallausbreitungsrichtung abweichende Hauptstrahlachse wird gegebenenfalls mit einer
mittleren Richtwirkungskorrektur entsprechend der sächsische Freizeitlärmstudie [8]
berücksichtigt. Dieses für Cluster-Lautsprechergruppen ermittelte Richtverhalten
kann auch allgemein für weitere übliche Sprachübertragungslautsprecher (Hornlautsprecher, Schallzeilen etc.) angenommen werden.
Wir gehen davon aus, dass bei Veranstaltungen während 50 % der Nutzungszeiten
nach Kapitel 3 Sprachdurchsagen erfolgen.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 23
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Lautsprecher
Ost
Pa
Ein- /
Ausfahrt
Lautsprecher
West
Parkplatz
West
Ein- /
Ausfahrt
d
or
N
z
lat
p
k
r
RC
-C
ar
ad
o
r
ff
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r
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Ki Pa
Lautsprecher
RC-Car
Fahrerlager
OffroadRennstrecke
ke
tbi
r
i
D
in- ke
a
t
geplante Wallanlage
un rec
Mo St
Abbildung 3: Lageskizze Emissionsquellen, Maßstab 1:3500
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 24
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5. Immissionsorte
Die maßgeblichen Immissionspunkte befinden sich bei bebauten Flächen außen,
50 cm vor den am stärksten vom Lärm betroffenen Fenstern von schutzbedürftigen
Räumen der Gebäude, an denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am
ehesten zu erwarten ist. Bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine
Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, liegen sie am Rand der entsprechenden Flächen, auf denen nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit
schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen.
Die Auswahl der zu betrachteten Immissionsorte und die Einstufung der Schutzbedürftigkeit erfolgte in Abstimmung mit der Unteren Umweltschutzbehörde des
Hochsauerlandkreises, der Stadt Arnsberg, dem Kreis Soest, der Gemeinde Wickede
und der Gemeinde Ense.
Die berücksichtigten Aufpunkte sind in der Tabelle 13 aufgelistet und in Abbildung 4
auf Seite 26 bis Abbildung 7 auf Seite 28 dargestellt. Die zugrunde gelegten Geometriedaten wurden den Planunterlagen [15] entnommen.
Die nächsten Immissionsorte im nördlich gelegenen Wickede-Echthausen befinden
sich innerhalb der rechtkräftigen Bebauungspläne „Echthausen 1“, Nr. 45 „Talstraße“
und Nr. 27 „Marienhöhe“ sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(§ 34 BauGB). Für die innerhalb von Bebauungsplänen gelegenen Immissionsorte I 2
bis I 4 ist die maßgebliche Nutzung planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet
(WA) (I 2 und I 4) beziehungsweise Reines Wohngebiet (WR) (I 3) festgesetzt. Die
außerhalb von Bebauungsplänen gelegenen Immissionsorte I 1 und I 5 liegen jeweils
im Innenbereich (§ 34 BauGB), auf an den Außenbereich (§ 35 BauGB)
angrenzenden Grundstücken. Die Schutzbedürftigkeit wird, entsprechend der vom
Bauamt der Gemeinde Wickede genannten vorhandenen Nutzung, im Folgenden wie
die eines reinen Wohngebietes (WR) eingestuft. Der Immissionsort I 3 befindet sich
auf einem unbebauten Grundstück, an dem der betrachteten Anlage
nächstgelegenen Rand der im Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“ ausgewiesenen
überbaubaren Fläche. Aufgrund des Einflusses der Geländegeometrie auf die
Schallausbreitung sind die Immissionspegel hier höher, als an den benachbarten
Gebäuden westlich der Talstraße.
Die Schutzbedürftigkeit der im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegenen Immissionsorte I 6, I 7 und I 10 bis I 11 wird, in Abstimmung mit der Stadt Arnsberg und dem
Hochsauerlandkreis, wie die eines Mischgebietes (MI) angenommen.
Der Immissionsort I 8 befindet sich in Arnsberg-Voßwinkel innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Schutzbedürftigkeit wird, in
Abstimmung mit der Stadt Arnsberg, entsprechend der vorhandenen Nutzung, wie
die eines allgemeinen Wohngebietes (WA) eingestuft.
Der Schutzanspruch der Nutzungen auf dem Flugplatz Arnsberg-Menden (I 12), der
im Außenbereich (§ 35) liegt, wird, in Abstimmung mit dem Hochsauerlandkreis,
entsprechend der vorhandenen Nutzung, wie der eines Gewerbegebietes (GE)
angenommen.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 25
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Tabelle 13: Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte
Nr.
Bezeichnung
Geschoss
[m]
Nutzung
h
IRW
tags
IRW
nachts
Bemerkung
[dB(A)] [dB(A)]
§34 - vorhandene
Nutzung
Bebauungsplan
„Echthausen 1“
I1
Mittelstraße 49
DG
5,5
WR
50
35
I2
Mittelstraße 52
OG
6,0
WA
55
40
DG
6,0
WR
50
35
Bebauungsplan Nr. 45
DG
5,0
WA
55
40
OG
6,0
WR
50
35
Bebauungsplan Nr. 27
§34 - vorhandene
Nutzung
§ 35 BauGB
§ 35 BauGB
§34 - vorhandene
Nutzung
§ 35 BauGB
"
"
"
I4
Überbaubare Fläche
Bebauungsplan Nr. 45
„Talstraße“
Am Sportplatz 15
I5
Marienhöhe 1
I6
I7
Haus Füchten 1
Füchtener Straße 23
2. OG
DG
12,0
6,0
MI
MI
60
60
45
45
I8
Füchtener Straße 18
DG
6,0
WA
55
40
I9
I 10
I 11
I 12
Zum Alten Friedhof 70
Höllinghofen 2
Stockey 12
Flugplatz 1
DG
OG
DG
OG
5,5
7,5
5,5
7,0
MI
MI
MI
GE
60
60
60
65
45
45
45
50
I3
Geschoss : maßgebliches Geschoss mit schutzbedürftiger Nutzung
h
: Immissionsorthöhe (über Grund) über Fahrbahnniveau der zugehörigen Straße in m
Nutzung : Gebietsnutzung entsprechend Bebauungsplan oder, bei unbeplanten Gebieten,
entsprechend der vorhandenen beziehungsweise absehbaren zukünftigen Nutzung
GI - Industriegebiet
GE - Gewerbegebiet
MI - Misch-, Dorf-, Kerngebiet
WA - Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet
WR - Reines Wohngebiet
KU - Kur-, Klinikgebiet
IRW
: Immissionsrichtwert tags / nachts der TA Lärm [1] in dB(A)
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 26
_____________________________________________________________________________________________________________________________
I5
I4
I3
I1
I2
la
rkp
Pa
tz
d
oa
ffr
r-O urs
de rco
Kin Pa
I6
OffroadRennstrecke
I 12
ik
irtb
-D
tain ke
un trec
S
Mo
e
I 11
I 10
I7
I9
I8
Abbildung 4: Lageplan Motocross-Anlage und Immissionsorte, Maßstab 1:15000
I 1: Mittelstraße 49
I 2: Mittelstraße 52
I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“
I 4: Am Sportplatz 15
I 5: Marienhöhe 1
I 6: Haus Füchten 1
I 7: Füchtener Straße 23
I 8: Füchtener Straße 18
I 9: Zum Alten Friedhof 70
I 10: Höllinghofen 2
I 11: Stockey 12
I 12: Flugplatz 1
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 27
_____________________________________________________________________________________________________________________________
I5
I4
I3
I1
I2
Abbildung 5: Lageskizze Immissionspunkte in Echthausen, Maßstab 1:7500
I 1: Mittelstraße 49
I 2: Mittelstraße 52
I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“
I 4: Am Sportplatz 15
I 5: Marienhöhe 1
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 28
_____________________________________________________________________________________________________________________________
z
lat
rkp
Pa
d
oa
ffr
r-O ours
e
nd rc
Ki Pa
RC
-C
ar
Fahrerlager
OffroadRennstrecke
I 12
ke
tb i
D ir
ntai cke
n
u
re
Mo St
Abbildung 6: Lageskizze Immissionspunkt am Flugplatz und Lage der
Emissionsquellen, Maßstab 1:7500
I 12: Flugplatz 1
I6
Abbildung 7: Lageskizze Immissionspunkt Haus Füchten, Maßstab 1:7500
I 6: Haus Füchten 1
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 29
_____________________________________________________________________________________________________________________________
I 11
I 10
I7
I9
I8
Abbildung 8: Lageskizze der Immissionspunkte in Voßwinkel und Stokei,
Maßstab 1:7500
I 7: Füchtener Straße 23
I 8: Füchtener Straße 18
I 9: Zum Alten Friedhof 70
I 10: Höllinghofen 2
I 11: Stockey 12
I 12: Flugplatz 1
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 30
_____________________________________________________________________________________________________________________________
6. Ermittlung der Geräuschimmission
Die Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmission erfolgt als detaillierte
Prognose (DP), entsprechend der TA Lärm [1], mit einer Schallausbreitungsberechnung.
6.1. Schallausbreitungsberechnung
Die Schallpegel am Immissionsort ergeben sich gemäß DIN ISO 9613-2 [5] nach den
Gleichungen:
LT(DW) = LW + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Abar + Amisc
LAT(LT) = LAT(DW) - Cmet
LT(DW) :
LT(LT) :
:
LW
:
Dc
:
Adiv
:
Aatm
:
Agr
:
Abar
:
Amisc
:
Cmet
Mitwind-Mittelungspegel
Langzeit-Mittelungspegel
(Oktav-)Schallleistungspegel in dB bezogen auf 1 pW
Richtwirkungskorrektur in dB
geometrische Ausbreitungsdämpfung in dB
Luftabsorptionsdämpfung in dB
Bodendämpfung in dB
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
Dämpfung aufgrund von Bewuchs, Industriegelände und Bebauungsflächen in dB
Meteorologische Korrektur zur Bildung des Langzeit-Mittelungspegels in dB
Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm Cadna/A 3.71.125.
Die Berechnung erfolgt für Punktquellen nach dem alternativen Verfahren der
DIN ISO 9613-2 [5] mit dem A-bewerteten Schallleistungspegel LWA und, soweit nicht
anders vermerkt, mit den Korrekturmaßen für 500 Hz.
Linienschallquellen und Flächenschallquellen werden so in Punktschallquellen
aufgeteilt, dass der Abstand zwischen Aufpunkt und der Mitte der Teilstrecke
beziehungsweise dem Schwerpunkt der Teilfläche größer ist, als die doppelte Länge
der Teilstrecke beziehungsweise die doppelte längste Ausdehnung (Diagonale) der
Teilfläche. Zur Berücksichtigung von Abschirmungen und Reflexionen erfolgt gegebenenfalls eine feinere Aufteilung.
Die Ausbreitungsberechnung berücksichtigt:
Geländegeometrie
-
Pegelreduzierungen durch die abschirmende Wirkung der Wälle auf der
Motocross-Anlage
Pegelminderungen durch Bewuchs und Bebauung werden vernachlässigt.
Die Korrekturmaße für den Regelbetrieb sind in den Berechnungsprotokollen im
Anhang für die Immissionsorte I 1 und I 11 exemplarisch aufgelistet. Die Berechnungstabellen für die übrigen Immissionsorte und Beurteilungsfälle können bei
Bedarf bei uns angefordert werden.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 31
_____________________________________________________________________________________________________________________________
Die Beurteilungspegel für den Trainingsbetrieb (Regelbetrieb) an Werktagen sind im
Anhang als Lärmkarte für eine Immissionspunkthöhe von 8 m dargestellt. Aus dieser
Darstellung können die Beurteilungspegel für weitere Aufpunkte in dieser Höhe zur
Orientierung abgelesen werden.
6.2. Beurteilungspegel Lr
Der Beurteilungspegel Lr ergibt sich nach der Gleichung:
Lr = LAeq + KI + KT + KR - Cmet (+ Dt)
LAeq
KI
KT
KR
Cmet
Dt
:
:
:
:
:
:
Äquivalenter Dauerschallpegel nach DIN 45 641 [3]
Zuschlag für Impulshaltigkeit nach TA Lärm [1]
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach TA Lärm [1]
Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach TA Lärm [1]
Meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2 [5]
Pegelkorrektur für vom Beurteilungszeitraum abweichende Einwirkdauer
Bei der Beurteilung nach der TA Lärm [1] sind die Langzeit-Mittelungspegel zugrunde
zu legen. Diese Werte kennzeichnen die langfristigen Mittelungspegel für eine
Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig, als auch ungünstig für die
Schallausbreitung sein können und ergeben sich durch Abzug der meteorologischen
Korrektur Cmet von den Mitwindwerten. Die Ermittlung erfolgte nach der Empfehlung
des Landesumweltamtes NRW [11] auf Grundlage der Windrichtungsstatistik des
Klimaatlas NRW für die Messstation „Werl“.
Bei der Prognose erfolgt kein Messabschlag für Überwachungsmessungen nach
Nummer 6.9 der TA Lärm [1].
In Tabelle 14 auf der Seite 33 bis Tabelle 17 auf Seite 36 sind die an den
Immissionsorten resultierenden Teil- und Gesamtbeurteilungspegel aufgeführt.
Für den Trainingsbetrieb ist der maßgebliche Fall der maximal vorgesehenen
Nutzungsdauer von 7 Stunden an einem Werktag in der Tabelle 14 aufgeführt, wie er
an Samstagen vorgesehen ist (Nr. 1 nach Tabelle 2 auf Seite 11). Für die übrigen
Werktage und an Sonn- und Feiertagen sind, aufgrund der geringeren Einwirkzeit,
niedrigere Pegel zu erwarten. Für den alternativen Trainingsbetrieb, wie er im Winter
vorgesehen ist (Nr. 3 nach Tabelle 2), sind an den Immissionsorten in Wohngebieten
(I 1 - I5, I 8) Pegelzuschläge während der Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit
zu berücksichtigen, die durch die geringere Betriebsdauer vollständig ausgeglichen
werden, sodass die im Folgenden aufgeführten Trainings-Beurteilungspegel in
gleicher Höhe gelten. An den Immissionsorten außerhalb von Wohngebieten (I 6, I 7,
I 9 - I 12) resultieren für diesen Fall, aufgrund der geringeren Einwirkdauer, 2 dB
niedrigere Beurteilungspegel.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 32
_____________________________________________________________________________________________________________________________
Für die Veranstaltungen, die in der Regel zweitägig sind und an einem Werktag und
an einem Sonn-/Feiertag erfolgen, wird der maßgebliche Fall des Sonn-/Feiertages
aufgeführt. Für Veranstaltungen an Werktagen resultieren, aufgrund der werktags
abweichenden Zeitabschnitte mit erhöhter Empfindlichkeit, an den Immissionsorten in
Wohngebieten (I 1 - I 5, I 8) 2 dB niedrigere Beurteilungspegel, als in Tabelle 15 bis
Tabelle 17 aufgeführt.
Qualität der Prognose
Nach DIN ISO 9613-2 [5] beträgt die geschätzte Genauigkeit der Ausbreitungsberechnung (ohne Einfluss von Abschirmungen und Reflexionen) allgemein ± 3 dB.
Die gewählten Emissionsansätze, in Verbindung mit einer pauschalen Annahme
einer durchgängigen geräuschintensiven Nutzung über die gesamten vorgesehenen
Öffnungszeiten, beinhalten Sicherheitszuschläge. Diese Sicherheitszuschläge
erhöhen sich für einige Immissionsorte zusätzlich durch die Vernachlässigung der
Bewuchsdämpfung.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 33
_____________________________________________________________________________________________________________________________
Tabelle 14: Teil- und Gesamtbeurteilungspegel Lr, Zusatzbelastung,
„Regelbetrieb Training“, Beurteilungszeitraum Tag
Nr.
Quellen
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
I1
I2
I3
I4
I5
I6
1
2
3
4
Offroad-Rennstrecke
Kinder-Offroad-Parcours
RC-Car-Strecke
PKW-Stellplätze
47,9
32,3
38,7
14,8
47,7
32,1
38,7
14,9
45,6
30,8
39,1
14,5
48,4
35,0
37,4
14,5
48,3
35,1
37,2
14,4
46,6
36,1
34,9
10,1
Σ
Gesamt-Beurteilungspegel
Immissionsrichtwert
Über-/ Unterschreitung
49
50
-1
48
55
-7
47
50
-3
49
55
-6
49
50
-1
47
60
-13
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
I7
I8
I9
I 10
I 11
I 12
Nr.
Quellen
1
2
3
4
Offroad-Rennstrecke
Kinder-Offroad-Parcours
RC-Car-Strecke
PKW-Stellplätze
45,6
35,2
32,9
3,2
43,3
31,9
29,5
5,8
44,1
33,0
30,5
4,7
49,3
37,8
35,1
9,5
50,6
39,4
36,3
9,4
63,2
48,5
43,8
24,9
Σ
Gesamt-Beurteilungspegel
Immissionsrichtwert
Über-/ Unterschreitung
46
60
-14
44
55
-11
45
60
-15
50
60
-10
51
60
-9
63
65
-2
I 1: Mittelstraße 49
I 2: Mittelstraße 52
I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“
I 4: Am Sportplatz 15
I 5: Marienhöhe 1
I 6: Haus Füchten 1
I 7: Füchtener Straße 23
I 8: Füchtener Straße 18
I 9: Zum Alten Friedhof 70
I 10: Höllinghofen 2
I 11: Stockey 12
I 12: Flugplatz 1
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 34
_____________________________________________________________________________________________________________________________
Tabelle 15: Teil- und Gesamtbeurteilungspegel Lr, Zusatzbelastung,
„Motocross-/Quad-Veranstaltung an einem Sonn-/Feiertag“,
Beurteilungszeitraum Tag
Nr.
Quellen
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
I1
I2
I3
I4
I5
I6
1
2
3
4
Offroad-Rennstrecke
Fahrerlager
Beschallungsanlage
PKW-Stellplätze
54,1
46,8
46,3
23,0
53,9
47,4
46,2
22,8
52,0
46,1
46,8
22,0
54,5
50,0
44,8
22,1
54,5
49,4
44,7
21,9
50,7
48,3
40,2
13,5
Σ
Gesamt-Beurteilungspegel
Immissionsrichtwert
Über-/ Unterschreitung
55
50
+5
55
55
0
54
50
+4
56
55
+1
56
50
+6
53
60
-7
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
I 10
I 11
I 12
Nr.
Quellen
I7
I8
I9
1
2
3
4
Offroad-Rennstrecke
Fahrerlager
Beschallungsanlage
PKW-Stellplätze
49,7
46,2
35,7
8,8
49,3
45,9
35,5
13,6
48,1
43,9
34,5
9,2
53,3
48,8
40,8
14,6
54,6
49,2
43,6
15,9
67,1
57,7
58,1
43,3
Σ
Gesamt-Beurteilungspegel
Immissionsrichtwert
Über-/ Unterschreitung
51
60
-9
51
55
-4
50
60
-10
55
60
-5
56
60
-4
68
65
+3
I 1: Mittelstraße 49
I 2: Mittelstraße 52
I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“
I 4: Am Sportplatz 15
I 5: Marienhöhe 1
I 6: Haus Füchten 1
I 7: Füchtener Straße 23
I 8: Füchtener Straße 18
I 9: Zum Alten Friedhof 70
I 10: Höllinghofen 2
I 11: Stockey 12
I 12: Flugplatz 1
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 35
_____________________________________________________________________________________________________________________________
Tabelle 16: Teil- und Gesamtbeurteilungspegel Lr, Zusatzbelastung,
„Automobil-Trial-Veranstaltung an einem Sonn-/Feiertag“,
Beurteilungszeitraum Tag
Nr.
Quellen
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
I1
I2
I3
I4
I5
I6
1
2
3
Offroad-Rennstrecke
Beschallungsanlage
PKW-Stellplätze
15,5
46,1
22,9
15,4
46,1
22,8
13,4
46,7
22,0
16,8
44,8
22,1
16,7
44,6
21,9
14,2
40,2
13,5
Σ
Gesamt-Beurteilungspegel
Immissionsrichtwert
Über-/ Unterschreitung
46
50
-4
46
55
-9
47
50
-3
45
55
-10
45
50
-5
40
60
-20
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
I7
I8
I9
I 10
I 11
I 12
Nr.
Quellen
1
2
3
Offroad-Rennstrecke
Beschallungsanlage
PKW-Stellplätze
13,1
35,7
8,9
12,9
35,4
13,6
11,6
34,5
9,3
16,7
40,7
14,6
17,8
43,6
15,9
30,0
58,3
42,8
Σ
Gesamt-Beurteilungspegel
Immissionsrichtwert
Über-/ Unterschreitung
36
60
-24
36
55
-19
35
60
-25
41
60
-19
44
60
-16
58
65
-7
I 1: Mittelstraße 49
I 2: Mittelstraße 52
I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“
I 4: Am Sportplatz 15
I 5: Marienhöhe 1
I 6: Haus Füchten 1
I 7: Füchtener Straße 23
I 8: Füchtener Straße 18
I 9: Zum Alten Friedhof 70
I 10: Höllinghofen 2
I 11: Stockey 12
I 12: Flugplatz 1
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 36
_____________________________________________________________________________________________________________________________
Tabelle 17: Teil- und Gesamtbeurteilungspegel Lr, Zusatzbelastung,
„RC-Car-Veranstaltung an einem Sonn-/Feiertag“,
Beurteilungszeitraum Tag
Nr.
Quellen
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
I1
I2
I3
I4
I5
I6
1
2
3
RC-Car-Strecke
Beschallungsanlage
PKW-Stellplätze
47,5
39,7
20,8
47,5
40,0
20,5
47,7
42,4
19,7
45,8
42,8
19,8
45,6
42,9
19,7
41,3
41,8
11,2
Σ
Gesamt-Beurteilungspegel
Immissionsrichtwert
Über-/ Unterschreitung
48
50
-2
48
55
-7
49
50
-1
48
55
-7
48
50
-2
45
60
-15
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
Lr
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
I7
I8
I9
I 10
I 11
I 12
Nr.
Quellen
1
2
3
RC-Car-Strecke
Beschallungsanlage
PKW-Stellplätze
39,3
30,9
7,0
38,0
28,5
11,4
36,9
27,2
7,0
41,4
30,6
12,4
42,7
32,1
13,9
50,1
41,1
40,4
Σ
Gesamt-Beurteilungspegel
Immissionsrichtwert
Über-/ Unterschreitung
40
60
-20
39
55
-16
37
60
-23
42
60
-18
43
60
-17
51
65
-14
I 1: Mittelstraße 49
I 2: Mittelstraße 52
I 3: Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“
I 4: Am Sportplatz 15
I 5: Marienhöhe 1
I 6: Haus Füchten 1
I 7: Füchtener Straße 23
I 8: Füchtener Straße 18
I 9: Zum Alten Friedhof 70
I 10: Höllinghofen 2
I 11: Stockey 12
I 12: Flugplatz 1
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 37
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6.3. Maximalpegel LAFmax
Nach der TA Lärm [1] soll der Maximalpegel für kurzzeitige Geräuschspitzen den
Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als
20 dB(A) überschreiten.
Die höchsten Maximalpegel an den Nachbargebäuden sind durch MotorradGeräuschspitzen bei Motocross-Fahrten (LWAmax = 135 dB(A)) auf der OffroadStrecke zu erwarten.
In einer gesonderten Berechnung wurde eine Punktquelle am jeweils ungünstigsten
Punkt der Fahrstrecke angenommen und die Maximalpegel an den Immissionsorten
wurden ermittelt.
Die für den Tag resultierenden Maximalpegel sind in der Tabelle 18 aufgeführt.
Tabelle 18: Maximalpegel LAFmax
Immissionsort
I 1 Mittelstraße 49
I 2 Mittelstraße 52
I 3 Bebauungsplan Nr. 45 „Talstraße“
I 4 Am Sportplatz 15
I 5 Marienhöhe 1
I 6 Haus Füchten 1
I 7 Füchtener Straße 23
I 8 Füchtener Straße 18
I 9 Zum Alten Friedhof 70
I 10 Höllinghofen 2
I 11 Stockey 12
I 12 Flugplatz 1
zulässiger
Über-/ UnterBeurteilungsMaximalpegel
Maximalpegel schreitung
zeitraum
LAFmax
zul. LAFmax
∆L
Tag
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A]
62
62
62
59
59
57
56
52
53
59
61
82
80
85
80
85
80
90
90
85
90
90
90
95
-18
-23
-18
-26
-21
-33
-34
-33
-37
-31
-29
-13
Während der Nacht ist keine geräuschrelevante Nutzung geplant.
Eine Überschreitung der zulässigen Maximalpegel für kurzzeitige Geräuschspitzen ist
nicht zu erwarten.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 38
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6.4. Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen
Nach Nr. 7.4 der TA Lärm [1] sind der Anlage zuzurechnende Geräusche des Anund Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einer Entfernung von
500 m zu betrachten.
Zu berücksichtigen sind dabei Immissionsorte, die in den Gebieten nach Nr. 6.1 der
TA Lärm [1] Buchstabe c bis f (Tabelle 1 auf Seite 5) liegen. Im vorliegenden Fall ist
der einzige Immissionsort, der innerhalb eines Abstandes von 500 m liegt als
Gewerbegebiet (Buchstabe b) eingestuft. Eine Beurteilung der Geräusche durch den
Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist damit, nach den Vorgaben der
TA Lärm [1] für den Regelfall, nicht erforderlich.
Ergänzende Abschätzungen zeigen, dass an den der Kreisstraße K 22 nächstgelegenen Wohngebäuden, bei Annahme der aus den Daten nach Kapitel 4
resultierenden Verkehrszahlen (durchgängige volle Trainingsauslastung über das
ganze Jahr und vorgesehene Veranstaltungen) nach der Richtlinie RLS-90 [13]
Straßenverkehrslärm-Beurteilungspegel für den An- und Abfahrtverkehr von unter
52 dB(A) resultieren. Der Grenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [12] für Wohngebiete beträgt 59 dB(A) am Tag. Ein Immissionsbeitrag
durch die beurteilte Nutzung, der geeignet wäre, den Beurteilungspegel für den
gesamten öffentlichen Straßenverkehr um mindestens 3 dB(A) zu erhöhen und der
gleichzeitig in Summe mit dem übrigen öffentlichen Straßenverkehr eine erstmalige
oder
weitergehende
Überschreitung
des
Immissionsgrenzwertes
der
16. BImSchV [12] bewirkt, ist damit auch in größerem Abstand als 500 m nicht zu
erwarten.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 39
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7. Lärmschutzmaßnahmen
Bei der Immissionsprognose wurden folgende Lärmschutzmaßnahmen vorausgesetzt, die zur Einhaltung der Prognosepegel nach Kapitel 6 bei der Planung und beim
Betrieb zu beachten sind:
1. Vollständige Errichtung des Walls entsprechend der aktuellen Planung [15]
2. Einhaltung der Nutzungsdauern und Nutzungszeiten entsprechend Kapitel 3
3. Kein geräuschrelevanter Trainings-Regelbetrieb während der Zeitabschnitte
mit erhöhter Empfindlichkeit an Sonn- und Feiertagen (vor 9:00 Uhr, 13:00 Uhr
bis 15:00 Uhr, nach 20:00 Uhr)
4. Kein Betrieb von elektroakustischen Beschallungsanlagen beim Regelbetrieb,
außerhalb von Veranstaltungen
5. Begrenzung der Pegel der Beschallungsanlage bei Veranstaltungen
Vorausgesetzt wurde eine Einhaltung des Maximal-Schallleistungspegels für
die Summe aller Lautsprecher von LWAmax = 127 dB(A). Dies entspricht bei
insgesamt 2 Lautsprechern einem maximalen A-bewerteten Schalldruckpegel
mit der Zeitbewertung Fast LAFmax = 96 dB(A) in 10 m Abstand je Lautsprecher
in Hauptstrahlachse. Am nächsten Flughafengebäude soll durch den Betrieb
der gesamten Beschallungsanlage der Schalldruckpegel LAFmax = 60 dB(A)
nicht wesentlich überschritten werden.
Die Pegel gelten bei Ausschöpfung der vorgesehenen Öffnungszeiten mit Fahrzeugen aktueller Bauart. An Tagen mit kürzerer Nutzungsdauer (Montag bis Freitag und
Sonntag) resultieren niedrigere Beurteilungspegel. Soweit durch technische
Maßnahmen beziehungsweise die fortschreitende technische Entwicklung die
Einhaltung niedrigerer Emissionspegel sichergestellt ist, kann ein Betrieb im Rahmen
der Immissionsrichtwerte auch bei längeren Nutzungsdauern möglich sein.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 40
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8. Zusammenfassung
Die zu erwartenden Beurteilungspegel (Zusatzbelastung) für den geplanten Betrieb
der Motocross-Anlage im vorhabenbezogenen Bebauungsplan V15 „Motocrossgelände“ in Arnsberg-Voßwinkel wurden mit einer detaillierten Prognose nach der
TA Lärm [1] ermittelt.
Die Prognosebeurteilungspegel für den Regelbetrieb mit Motocross-/Quad-Training
inklusive Kinder-Motocross und paralleler Nutzung einer Teilfläche als RC-CarStrecke für ferngesteuerte Modellfahrzeuge mit Motorantrieb sowie eines
Mountainbike-Parcours halten die Immissionsrichtwerte für den Tag ein und unterschreiten sie, je nach betrachtetem Immissionsort, um 1 dB(A) bis 15 dB(A).
Beurteilungspegel bestimmend sind dabei die Motocross-/Quad-Fahrten auf der
Offroad-Rennstrecke.
Bei RC-Car-Veranstaltungen und Automobil-Trial-Veranstaltungen, wie sie jeweils
einmal je Jahr vorgesehen sind, halten die Prognose-Beurteilungspegel die
Immissionsrichtwerte für den Tag ein und unterschreiten sie, je nach betrachtetem
Immissionsort, um 1 dB(A) bis 23 dB(A) bei RC-Car-Veranstaltungen und um 3 dB(A)
bis 25 dB(A) bei Automobil-Trial-Veranstaltungen. Beurteilungspegel bestimmend
sind bei RC-Car-Veranstaltungen die Modellfahrzeug-Fahrten und an den nördlichen
und östlichen Immissionsorten I 1 bis I 6 außerdem der Betrieb der elektroakustischen Beschallungsanlage. Bei den Automobil-Trial-Veranstaltungen ist allein
die Beschallungsanlage Beurteilungspegel bestimmend.
Beim Prognosefall „Motocross-/Quad-Veranstaltung an einem Sonn-/Feiertag“
werden die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten I 1, I 3, I 4 und I 5 in
Echthausen sowie I 12 „Flugplatz 1“ überschritten. Der Richtwert für seltene
Ereignisse am Tag nach Nr. 7.2 der TA Lärm [1] von 70 dB(A) wird bei diesem Fall
an allen Immissionsorten eingehalten und mit Ausnahme des Immissionsortes I 12
„Flugplatz 1“ durchgängig um mehr als 10 dB unterschritten. Eine solche Veranstaltung kann insoweit im Rahmen der Regelungen für seltene Ereignisse (maximal
10 Tage oder Nächte je Kalenderjahr) zulässig sein. Mit der aktuellen Planung, die 3
je zweitägige Motocross-/ Quad-Veranstaltungen vorsieht, ergeben sich damit im
Sinne der TA Lärm [1] 6 Ereignisse mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte
für den Regelbetrieb je Jahr. Da bei Veranstaltungen an Samstagen dort 2 dB(A)
niedrigere Beurteilungspegel resultieren, als an Sonn- und Feiertagen, beträgt die
jährliche Anzahl dieser Ereignisse am Immissionsort I 4 „Am Sportplatz 15“
abweichend davon 3. An den übrigen Immissionsorten werden die Richtwerte
eingehalten beziehungsweise, je nach betrachtetem Immissionsort, um 0 dB(A) bis
10 dB(A) unterschritten. Beurteilungspegel bestimmend sind bei Motocross-/QuadVeranstaltungen die Fahrzeuggeräusche von der Offroad-Rennstrecke sowie an den
Immissionsorten I 1 bis I 11 die vom Fahrerlager ausgehenden Fahrzeuggeräusche.
An den Immissionsorten I 1 bis I 3 hat außerdem die Beschallungsanlage einen
geringen Beurteilungspegeleinfluss.
Eine Überschreitung der zulässigen Maximalpegel für kurzzeitige Geräuschspitzen
am Tag ist nicht zu erwarten.
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 41
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Eine im Sinne der TA Lärm [1] relevante Erhöhung der Verkehrsgeräusche auf den
benachbarten öffentlichen Straßen durch den den Nutzungen im Bebauungsplan
zuzurechnenden Verkehr ist nicht zu erwarten (Kapitel 6.4).
Nachts ist keine geräuschrelevante Anlagennutzung vorgesehen.
Lärmschutzmaßnahmen:
Die ermittelten Prognosepegel gelten bei Verwirklichung der baulichen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen nach Kapitel 7. Diese umfassen im
Wesentlichen:
- Vollständige Errichtung des Walls entsprechend der aktuellen Planung [15]
- Einhaltung der Nutzungsdauern und Nutzungszeiten entsprechend Kapitel 3
- Kein geräuschrelevanter Trainings-Regelbetrieb während der Zeitabschnitte mit
erhöhter Empfindlichkeit an Sonn- und Feiertagen (vor 9:00 Uhr, 13:00 Uhr bis
15:00 Uhr, nach 20:00 Uhr)
- Kein Betrieb von elektroakustischen Beschallungsanlagen beim TrainingsRegelbetrieb
- Begrenzung der Pegel der Beschallungsanlage bei Veranstaltungen
Die Prognosebeurteilungspegel kennzeichnen die Zusatzbelastung durch die im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen. Beim Regelbetrieb
wird der Immissionsrichtwert mit Ausnahme der Immissionsorte I 1, I 3, I 5 und I 12,
um mindestens 6 dB(A) unterschritten. Ein kritischer Beitrag zur Gesamtbelastung
kann, unabhängig von bestehenden Geräusch-Vorbelastungen, nach der TA Lärm [1]
im Regelfall ausgeschlossen werden, wenn der Immissionsrichtwert durch die
Zusatzbelastung-Beurteilungspegel um mindestens 6 dB(A) unterschritten wird. Die
Immissionsrichtwerte I 1, I 3 und I 5 liegen in (reinen) Wohngebieten, Hinweise auf
Vorbelastungen im Sinne der TA Lärm [1] in kritischer Höhe bestehen hier nicht. Für
den Immissionsort I 12 „Flugplatz 1“ bestehen, unter anderem aufgrund des großen
Abstandes zu den nächsten Gewerbenutzungen, ebenfalls keine Hinweise auf
relevante Vorbelastungen.
Entsprechend der Abstimmung mit der Stadt Arnsberg, soll ergänzend zu der in
größerem Abstand (1,8 km) in östlicher Richtung gelegenen nächsten Wohnbebauung in Ense-Hünningen eine Aussage getroffen werden. Für diesen Bereich sind
beim Trainings-Regelbetrieb Beurteilungspegel von höchstens 44 dB(A) zu erwarten.
Für Veranstaltungen resultieren hier Prognose-Beurteilungspegel bis maximal
52 dB(A). Die nächstgelegenen Bereiche mit Wohnbebauung in Hünningen sind,
entsprechend der Abstimmung mit der Gemeinde Ense, planungsrechtlich als
allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen oder befinden sich innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) mit einer vorhandenen Nutzung,
die der eines allgemeinen Wohngebebietes (WA) entspricht. Der entsprechende
Immissionsrichtwert für den Tag von 55 dB(A) wird beim Regelbetrieb um
mindestens 11 dB(A) unterschritten. Bei Veranstaltungen beträgt die Richtwertunterschreitung mindestens 3 dB(A).
DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 42
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Meschede, 27. Januar 2009
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DRAEGER AKUSTIK Bericht Nr. 09-01 Seite 43
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9. Anhang
Anhang
Emissionsdaten
Berechnungstabellen
Pläne
(insgesamt 36 Seiten)