Ausschreibung Verkauf Oberpörlitz

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Ausschreibung Verkauf Oberpörlitz
Ausschreibung
Verkaufstag für Ponys und Spezialrassen 9. Oktober 2016 in Oberpörlitz
(im Rahmen der 3. Süddeutschen Ponykörung)
Veranstalter:
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.
Reiterhof Oberpörlitz
Veranstaltungsort:
Reiterhof Oberpörlitz
Termin: 09. Oktober 2016
Nennschluss: Montag, den 15. August 2016
Nennung mit Formular (Bedingung! Siehe Folgeseite) an:
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.
Käthe-Kollwitz-Platz 2
01468 Moritzburg
Fax: 035207-89640
E-Mail: [email protected]
Informationen bei: Astrid Wienczek: 035207/89636 oder Antje Lembke: 0172/3579992
Der Nennung ist ein qualitätsvolles (!) Foto des Pferdes beizulegen, bzw. per email zuschicken an [email protected].
Gutes Bildmaterial erhöht deutlich die Verkaufschancen, deshalb bieten wir zu den Vorbesichtigungsterminen
einen Foto- und Videotermin mit an.
Teilnahmeberechtigt:
Dreijährige und ältere Ponys/ Spezialrassen (vom Shetlandpony über Welsh, Lewitzer, Reitpony bis zum Haflinger), die
mindestens geritten oder gefahren und im Rahmen einer Vorauswahl oder in Absprache mit dem PZVST zugelassen
worden sind.
Die Reiter/Vorführer müssen in angemessenem Outfit auftreten, die Ponys müssen in optimaler Kondition und sehr
gutem Pflegezustand vorgestellt werden. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Ponys, die nicht diesen
Anforderungen entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen.
Bedingungen:
Für Pferde mit einer Preisvorstellung ab 5.000 € ist das Protokoll einer innerhalb der letzten sechs Monate angefertigten
Ankaufsuntersuchung Voraussetzung. Die Zulassung erfolgt, wenn das Ergebnis der Untersuchung die
Verkaufschancen nicht beeinträchtigt.
Pferde, die unterhalb des Preislimits von 5.000 Euro liegen, müssen nicht zur Vorauswahl vorgestellt werden.
Es besteht vor Ort am 09.10.2016 die Möglichkeit die Ankaufsuntersuchung incl. Röntgenbilder anfertigen zu lassen.
Vorauswahltermine:
Moritzburg – Landgestüt: 22. August 12.00 Uhr
Oberpörlitz – Reitanlage Hörnlein: 23. August 10.00 Uhr
Wolfersdorf – Steffen Jahn: 23. August 14.00 Uhr
Nenngeld:
Ponys mit Brand der süddeutschen Zuchtverbände:
Ponys mit einer Widerristhöhe bis 119 cm:
15 €
Ponys mit einer Widerristhöhe ab 120 cm:
25 €
Ponys mit Brand anderer Zuchtverbände:
Ponys mit einer Widerristhöhe bis 119 cm:
30 €
Ponys mit einer Widerristhöhe ab 120 cm:
50 €
Boxengebühr: 30 € pro Tag inkl. Heu und Stroh
Die Nenngelder sind nach der Vorauswahl am Tag der Zulassung zu entrichten.
Die Eigentumsurkunde ist ebenfalls am Tag der Zulassung oder mit Nennung in Hände des Pferdezuchtverbandes
Sachsen-Thüringen e.V. zu geben.
Vorläufiger Zeitplan:
Sonntag, 09.10. bis 10.00 Uhr
Anlieferung
ab 11.00 Uhr
Vorstellung der Ponys an der Hand, unter dem Sattel oder vor dem Wagen
anschl.
Möglichkeit zum Ausprobieren der Ponys
(der endgültige Zeitplan liegt am Veranstaltungstag vor)
Vorstellung:
Die Präsentation der Pferde erfolgt durch die Beschicker selbst bzw. durch einen Beauftragten des Beschickers.
Verkauf:
Im Verkaufsfall erhebt der PZV Sachsen-Thüringen e.V. folgende Provisionen zzgl. MwSt:
Pferde/Ponys mit Brand der süddeutschen Zuchtverbände: 5%
Pferde/Ponys mit Brand anderer Zuchtverbände: 10%
Auch für Verkauf, der sich für dieses Pferd aus der Veranstaltung im Nachgang ergibt, gilt diese Gebühr. Die
Eigentumsurkunden bleiben im Falle des Nichtverkaufs noch vier Wochen in Händen des PZV Sachsen-Thüringen e.V.
Die gezahlte Nenngebühr und Provision dient der Bereitstellung des Veranstaltungsortes sowie der Durchführung
gezielter Werbung.
Besondere Bestimmungen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung unter besonderen Umständen ausfallen zu lassen. Der
Veranstalter lehnt jede Verantwortung, für Unfälle oder Krankheiten ab, die Besitzern von Pferden, Reitern,
Pferdepflegern, Zuschauern oder Pferden während der Veranstaltung zustoßen können; desgleichen jede Verantwortung
für Diebstähle, Feuer und Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen oder sonstigen Vorfällen. Hunde sind
auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Hundebesitzer dem Veranstalter
für evtl. entstandene Schäden und Kosten. Impfbestimmungen gelten gemäß LPO und das Vorhandensein einer
Tierhalterhaftpflichtversicherung ist Grundvoraussetzung für eine Teilnahme.