Lebenslange Produktaustauschgarantie legal
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Lebenslange Produktaustauschgarantie legal
DIE LEBENSLANGE PRODUKTAUSTAUSCH® POLITIK VON MENTOR FÜR BRUST® IMPLANTATE VON MENTOR UND TM PERTHESE , DIE AM ODER NACH DEM 1. MAI 1 2013 IMPLANTIERT WERDEN Einleitung Dieses Dokument beschreibt die lebenslange Produktaustauschpolitik von Mentor Medical Systems C.V’s („Mentor“) für andere Brustimplantate von MENTOR® und PERTHESE™ (die nicht in Abschnitt A.4 des Dokuments „DIE LEBENSLANGE PRODUKTAUSTAUSCHPOLITIK VON MENTOR® und DIE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG PATIENTCARE PROMISE FÜR SILIKONGELGEFÜLLTE BRUSTIMPLANTATE VON MENTOR® UND PERTHESE™ angegeben sind). Die lebenslange Produktaustauschpolitik von MENTOR® gilt automatisch für Patientinnen mit Brustimplantaten von MENTOR® und PERTHESE™, die am oder nach dem 1. Mai 2013 in den im Anlage 1 aufgelisteten Ländern implantiert werden. Im Falle einer Ruptur oder einer Deflation (Auslaufen) durch Abnutzung oder Delamination wird Mentor das Produkt während der Lebenszeit der Patientin kostenfrei austauschen, vorausgesetzt, dass die Anspruchsberechtigung nachgewiesen und von Mentor auf Grundlage einer Bewertung des explantierten Produkts und einer Beurteilung der gesamten erforderlichen Dokumentation bestätigt wurde. 1 Alle Brustimplantate von MENTOR® oder PERTHESE™, die vor dem 1. Mai 2013 implantiert wurden, werden entweder von der Produktaustauschpolitik von MENTOR® oder der Produktaustauschpolitik von PERTHESE™ abgedeckt. Um aus dieser Politik einen Nutzen zu ziehen, sind alle ausgetauschten Brustimplantate von MENTOR® oder PERTHESE™ an Mentor für eine Bewertung der Anspruchsberechtigung zurückzusenden und gehen anschließend in das Eigentum von Mentor über. Diese Austauschpolitik beschränkt sich auf den Austausch von Brustimplantaten von MENTOR® und PERTHESE™ und Mentor übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Neben- oder Folgeschäden jedweder Art, die sich aus der Verwendung dieses Produkts ergeben, insbesondere für medizinische, chirurgische oder Krankenhauskosten oder die Erstattung der Kosten für Brustimplantate, die nicht von Mentor hergestellt wurden. Diese Austauschpolitik gilt nur, sofern Mentor zum Zeitpunkt, an dem der Antrag für den Austausch der Implantate eingereicht wird, Brustimplantate herstellt. Mentor weist ausdrücklich alle Gewährleistungen zurück, ob ausdrücklich oder stillschweigend, kraft Gesetzes oder anderweitig, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, insbesondere alle geltenden Gewährleistungen über die Gebrauchstauglichkeit, Eignung oder die Konstruktion, soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist. Ferner ist Mentor nicht für Aussagen und Darstellungen, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, anderer Personen und Unternehmen haftbar. Mentor macht keine Angaben in Bezug auf die Lebensdauer eines Brustimplantats. Unter bestimmten Bedingungen kann es sein, dass sich diese Implantate abnutzen oder versagen und es nötig ist, sie auszutauschen. Kein Implantat hat eine lebenslange Haltbarkeit. Die lebenslange Produktaustauchpolitik von MENTOR® gilt nicht für (a) die Entfernung intakter Implantate zur Änderung der Größe, (b) die Entfernung intakter Implantate aufgrund von Falten- oder Wellenbildung, (c) den Verlust der Hüllenintegrität aufgrund eines erneuten operativen Eingriffs, (d) den Verlust der Hüllenintegrität aufgrund von Eingriffen bei einer offenen Kapsulotomie oder einer geschlossenen Kompressions-Kapsulotomie, (f) einem Eingriff an der gegenüberliegenden Brust, um ein intaktes Implantat zu ersetzen sowie (g) Kapselkontraktur. Einreichen eines Antrags Im Falle einer geltend gemachten Ruptur oder Deflation (Auslaufen) durch Abnutzung oder Delamination sollte sich der Kunden an den Mentor-Vertreter vor Ort wenden, um ein Rücksendepaket und Anweisungen zum Versand der folgenden Dokumente an die Produktbewertungsabteilung von Mentor zu erhalten: (a) von der Patientin unterzeichnete Vollmachten zur Freigabe medizinischer Aufzeichnungen/der Patientenakte in Verbindung mit der Brustimplantation; (b) eine Kopie der Patientenakte in Verbindung mit der Brustimplantation, einschließlich des OP-Berichts des ursprünglichen Eingriffs, sofern die ausdrückliche Zustimmung, wie unter Punkt a) beschrieben, erteilt wurde; (c) eine Kopie des OP-Berichts der Nachoperation (falls bereits durchgeführt); (d) das explantierte und dekontaminierte Mentor- oder Perthese-Produkt; (e) Kopien der Formulare, aus denen wesentliche Erstattungsleistungen von Versicherungen hervorgehen; (f) vollständig ausgefülltes FER-Formular (Field Experience Report Form) in Papierform oder über das Webportal. Das explantierte Produkte und die hierin dargelegten erforderlichen Dokumente sind innerhalb von 60 Tagen, nachdem der Anspruch bei der lokalen Niederlassung von Mentor geltend gemacht wurde, an die Produktbewertungsabteilung von Mentor zurückzusenden, damit der Anspruch den Bedingungen für eine Bewertung der Anspruchsberechtigung im Rahmen dieser lebenslangen Produktaustauschpolitik von MENTOR® genügt. Sollten das explantierte Produkt sowie alle erforderlichen Dokumente der Produktbewerbungsabteilung von Mentor nicht innerhalb obiger Frist zurückgesendet werden, behält sich Mentor das Recht vor, den Schadensfall ohne weitere Bewertung als abgeschlossen zu betrachten. Weitere Informationen zur Rückgabe des explantierten Produkts finden Sie auf der Website von Mentor unter http://www.mentorwwllc.eu/warranty-info. Sofern die Berechtigung nachgewiesen und von Mentor auf Grundlage der Beurteilung und Bewertung bestätigt wurde, wird der Patientin ein Austauschprodukt oder eine Gutschrift für das ausgetauschte Produkt ausgegeben. Ersatzimplantate können vor dem Eingriff bei Ihrer lokalen Mentor-Zweigstelle oder -Vertriebsstelle bestellt werden. Mentor behält sich das Recht vor, die Bedingungen der lebenslangen Produktaustauschpolitik von MENTOR® zu beenden, zu ändern oder zu modifizieren. Eine solche Beendigung, Änderung oder Modifizierung bezieht sich nicht auf die aktuell festgesetzten Bedingungen für Patientinnen, die bereits aufgenommen wurden. Geltendes Recht und Gerichtsstand Die lebenslange Produktaustauschgarantie von MENTOR® unterliegt niederländischem Recht und die Gerichte von Den Haag in den Niederlanden besitzen die ausschließliche Zuständigkeit zur Regelung aller Ansprüche, die sich infolge oder in Verbindung mit vorliegender lebenslanger Produktaustauschpolitik von MENTOR® ergeben. Diese Bestimmung stellt keine Abweichung von den unverzichtbaren Grundrechten der Patientinnen dar, die in den vorrangigen verbindlichen Vorschriften des lokalen Rechts vorgesehen sind, sofern diese für die jeweiligen Patientinnen günstiger sind, noch beabsichtigt diese Bestimmung, diese Rechte einzuschränken. Mentor Medical Systems C.V Zernikedreef 2 2333 CL Leiden Niederlande www.mentorwwllc.eu Anlage 1: Liste der betreffenden Länder und Beginn der Gewährleistungsfrist ALBANIEN ARMENIEN ÖSTERREICH ASERBAIDSCHAN BAHRAIN BELARUS BELGIEN BULGARIEN BURKINA FASO KROATIEN ZYPERN TSCHECHIEN DÄNEMARK ÄGYPTEN ESTLAND FINNLAND FRANKREICH GEORGIEN DEUTSCHLAND GRIECHENLAND UNGARN ISLAND IRAK IRLAND ISRAEL ITALIEN JORDANIEN KUWAIT LETTLAND LIBANON LICHTENSTEIN LITAUEN LYBIEN LUXEMBURG MAZEDONIEN MONTENEGRO MAROKKO NIEDERLANDE NORWEGEN OMAN PAKISTAN PALESTINA POLEN 1. Mai 2013 1. Mai 2013 1. Mai 2013 1. Mai 2013 1. Mai 2013 1. Mai 2013 In Überarbeitung 1. Mai 2013 1. Mai 2013 1. Mai 2013 1. 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