Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Bonn

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Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Bonn
Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Bonn
Sekundarstufe II
Tel.: 0228-77-6950
Fax: 0228-77-7234
Entschuldigung von Fehlzeiten
Name, Vorname: __________________________ Jahrgangsstufe/Klasse: _______
Mentor_in:__________________
Beratungslehrer_in: _________________________
Hiermit entschuldige ich mein Fehlen – das Fehlen meiner Tochter/meines Sohnes
am__________ Grund des Fehlens: __________________________________________________
Ich habe mein Fehlen – das Fehlen meiner Tochter/meines Sohnes – der Schule am _____________ (spätestens
am 2. Tag) telefonisch – schriftlich mitgeteilt. Ich bin – meine Tochter/ mein Sohn ist – entlassen/befreit worden
vom Abteilungsleiter – von der/m zuständigen Beratungslehrer_in am/für den
______________ um _______________ Uhr. Kürzel: ______________________
Eine Bescheinigung liegt – nicht – bei (Nichtzutreffendes streichen). Ich weiß, dass die Schule im Einzelfall eine
ärztliche Bescheinigung anfordern kann. Ich weiß auch, dass ein unbegründetes Fernbleiben vom Unterricht als
Leistungsverweigerung gewertet wird und dass Entschuldigungsformulare längstens zwei Wochen nach Ende der
Krankheit bei der/m zuständigen Fachlehrer_in zum Abzeichnen vorgelegt werden müssen.
___________ _______________________________________________________________________
(Datum)
Unterschrift der/s volljährigen Schüler_in /Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten
In den Vordruck sind alle planmäßig zu erteilenden Stunden einzutragen. Unterrichtsversäumnis an einem Tag:
Stunde Fächerkürzel lt. erteilt versäumt Paraphe der/s Lehrer_in
Stundenplan
(X)
(X)
Bemerkungen; ggf. e/ue
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
9
10.
11.
Unterrichtsversäumnisse ab zwei aufeinanderfolgenden Tagen:
Fach
Lehrer_in
e/ue
Paraphe Datum
Zeitraum: vom __________ bis __________
Begründung:__________________________
____________________________________
Attest/Bescheinigung vom ____________
Datum
ist ggf. beigefügt.
Hinweise zu Unterrichtsversäumnissen
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Pflicht, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und
die geforderten Leistungsnachweise (Klausuren usw.) zu erbringen. Daher ist gemäß des
Schulgesetzes NRW eine Schülerin/ein Schüler zu entlassen, wenn er/sie 20 Tage
ununterbrochen dem Unterricht ohne Entschuldigung ferngeblieben ist. Darüber hinaus können
nicht mehr schulpflichtige Schüler_innen ohne vorherige Androhung entlassen werden, wenn sie
„innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt
versäumt“ haben (§ 53 (4) Schulgesetz NRW. Des weiteren führt die APO-GOSt, § 13 (4) aus:
„Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise (gemeint sind Klausuren,
Sonstige Mitarbeit etc.; M. K.) zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind
einzelne Leistungen aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder
die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet.“
Müssen Sie einmal den Unterricht versäumen, so gelten folgende Regelungen:
1. Jedes vorhersehbare Unterrichtsversäumnis kann nur dann als entschuldigt gelten, wenn eine
vorherige Beurlaubung durch die Schulleitung auf dem Entschuldigungsformular erfolgt ist. Zu
den vorhersehbaren Unterrichtsversäumnissen gehören u. a. auch praktische Fahrprüfungsund Vorstellungstermine.
2. Für Unterrichtsversäumnisse an einem Tag (eine oder mehrere Stunden):
 Sie tragen die Versäumnisse auf dem im Beratungszimmer und auf der Homepage unserer
Schule erhältlichen Vordruck mit Begründung ein und lassen diese von den betroffenen
Fachlehrer_innen abzeichnen. Atteste oder Bescheinigungen heften Sie an.
 Dieses ausgefüllte Formular verbleibt zum Nachweis bei Ihren Unterlagen. Sie sollten es
bis zum Schuljahresende verwahren.
 Sollten verstärkt Zweifel an der Glaubwürdigkeit Ihrer Begründungen entstehen, kann die
Schulleitung von Ihnen verlangen, dass jede Fehlstunde durch Vorlage eines schriftlichen
Nachweises (Attest, Bescheinigung usw.) zu entschuldigen ist.
3. Für Versäumnisse von Klausuren oder schriftlichen Übungen:
 Wenn Sie beide Klausuren unentschuldigt versäumen oder hinreichende Beurteilungsgrundlagen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ aus von Ihnen zu
vertretenden Gründen nicht vorliegen, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung
wie eine ungenügende Leistung bewertet.
 Einen Anspruch darauf, eine Klausur nachzuschreiben, erhalten Sie durch Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung über Ihre Schulunfähigkeit, die unverzüglich - spätestens nach
drei Tagen der Abteilungsleitung und dem/r betroffenen Fachlehrer_in vorgelegt bzw.
zugeschickt werden muss. Die Entscheidung, ob andere Gründe anerkannt werden, trifft
die Schulleitung. Bestätigungen über den Besuch der Sprechstunde eines Arztes gelten
nicht als ärztliche Bescheinigung.
4. Für Versäumnisse von zwei oder mehr Tagen:
 Am zweiten Tag des Versäumnisses ist die Schule zu benachrichtigen, innerhalb einer
Woche eine schriftliche Krankmeldung einzureichen. Bitte nennen Sie bei schriftlichen oder
mündlichen Krankmeldungen auch den Namen Ihres/r Mentor_in.
 Bei Versäumnissen ab zwei Tagen ist der untere Teil des Entschuldigungsformulars
auszufüllen, abzeichnen zu lassen und dem/r Mentor_in spätestens nach zwei Woche
abzugeben.
Bedenken Sie bitte, dass in Zukunft alle unentschuldigten Fehlzeiten auf den Zeugnissen/Laufbahnbescheinigungen (nicht Abgangs- und Abiturzeugnissen) vermerkt werden.

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