Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Bonn
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Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Bonn
Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Bonn Sekundarstufe II Tel.: 0228-77-6950 Fax: 0228-77-7234 Entschuldigung von Fehlzeiten Name, Vorname: __________________________ Jahrgangsstufe/Klasse: _______ Mentor_in:__________________ Beratungslehrer_in: _________________________ Hiermit entschuldige ich mein Fehlen – das Fehlen meiner Tochter/meines Sohnes am__________ Grund des Fehlens: __________________________________________________ Ich habe mein Fehlen – das Fehlen meiner Tochter/meines Sohnes – der Schule am _____________ (spätestens am 2. Tag) telefonisch – schriftlich mitgeteilt. Ich bin – meine Tochter/ mein Sohn ist – entlassen/befreit worden vom Abteilungsleiter – von der/m zuständigen Beratungslehrer_in am/für den ______________ um _______________ Uhr. Kürzel: ______________________ Eine Bescheinigung liegt – nicht – bei (Nichtzutreffendes streichen). Ich weiß, dass die Schule im Einzelfall eine ärztliche Bescheinigung anfordern kann. Ich weiß auch, dass ein unbegründetes Fernbleiben vom Unterricht als Leistungsverweigerung gewertet wird und dass Entschuldigungsformulare längstens zwei Wochen nach Ende der Krankheit bei der/m zuständigen Fachlehrer_in zum Abzeichnen vorgelegt werden müssen. ___________ _______________________________________________________________________ (Datum) Unterschrift der/s volljährigen Schüler_in /Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten In den Vordruck sind alle planmäßig zu erteilenden Stunden einzutragen. Unterrichtsversäumnis an einem Tag: Stunde Fächerkürzel lt. erteilt versäumt Paraphe der/s Lehrer_in Stundenplan (X) (X) Bemerkungen; ggf. e/ue 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 9 10. 11. Unterrichtsversäumnisse ab zwei aufeinanderfolgenden Tagen: Fach Lehrer_in e/ue Paraphe Datum Zeitraum: vom __________ bis __________ Begründung:__________________________ ____________________________________ Attest/Bescheinigung vom ____________ Datum ist ggf. beigefügt. Hinweise zu Unterrichtsversäumnissen Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Pflicht, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise (Klausuren usw.) zu erbringen. Daher ist gemäß des Schulgesetzes NRW eine Schülerin/ein Schüler zu entlassen, wenn er/sie 20 Tage ununterbrochen dem Unterricht ohne Entschuldigung ferngeblieben ist. Darüber hinaus können nicht mehr schulpflichtige Schüler_innen ohne vorherige Androhung entlassen werden, wenn sie „innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt“ haben (§ 53 (4) Schulgesetz NRW. Des weiteren führt die APO-GOSt, § 13 (4) aus: „Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise (gemeint sind Klausuren, Sonstige Mitarbeit etc.; M. K.) zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind einzelne Leistungen aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet.“ Müssen Sie einmal den Unterricht versäumen, so gelten folgende Regelungen: 1. Jedes vorhersehbare Unterrichtsversäumnis kann nur dann als entschuldigt gelten, wenn eine vorherige Beurlaubung durch die Schulleitung auf dem Entschuldigungsformular erfolgt ist. Zu den vorhersehbaren Unterrichtsversäumnissen gehören u. a. auch praktische Fahrprüfungsund Vorstellungstermine. 2. Für Unterrichtsversäumnisse an einem Tag (eine oder mehrere Stunden): Sie tragen die Versäumnisse auf dem im Beratungszimmer und auf der Homepage unserer Schule erhältlichen Vordruck mit Begründung ein und lassen diese von den betroffenen Fachlehrer_innen abzeichnen. Atteste oder Bescheinigungen heften Sie an. Dieses ausgefüllte Formular verbleibt zum Nachweis bei Ihren Unterlagen. Sie sollten es bis zum Schuljahresende verwahren. Sollten verstärkt Zweifel an der Glaubwürdigkeit Ihrer Begründungen entstehen, kann die Schulleitung von Ihnen verlangen, dass jede Fehlstunde durch Vorlage eines schriftlichen Nachweises (Attest, Bescheinigung usw.) zu entschuldigen ist. 3. Für Versäumnisse von Klausuren oder schriftlichen Übungen: Wenn Sie beide Klausuren unentschuldigt versäumen oder hinreichende Beurteilungsgrundlagen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht vorliegen, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Einen Anspruch darauf, eine Klausur nachzuschreiben, erhalten Sie durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihre Schulunfähigkeit, die unverzüglich - spätestens nach drei Tagen der Abteilungsleitung und dem/r betroffenen Fachlehrer_in vorgelegt bzw. zugeschickt werden muss. Die Entscheidung, ob andere Gründe anerkannt werden, trifft die Schulleitung. Bestätigungen über den Besuch der Sprechstunde eines Arztes gelten nicht als ärztliche Bescheinigung. 4. Für Versäumnisse von zwei oder mehr Tagen: Am zweiten Tag des Versäumnisses ist die Schule zu benachrichtigen, innerhalb einer Woche eine schriftliche Krankmeldung einzureichen. Bitte nennen Sie bei schriftlichen oder mündlichen Krankmeldungen auch den Namen Ihres/r Mentor_in. Bei Versäumnissen ab zwei Tagen ist der untere Teil des Entschuldigungsformulars auszufüllen, abzeichnen zu lassen und dem/r Mentor_in spätestens nach zwei Woche abzugeben. Bedenken Sie bitte, dass in Zukunft alle unentschuldigten Fehlzeiten auf den Zeugnissen/Laufbahnbescheinigungen (nicht Abgangs- und Abiturzeugnissen) vermerkt werden.