Antrag auf Exmatrikulation - Studium an der JGU
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Antrag auf Exmatrikulation - Studium an der JGU
Antrag auf Exmatrikulation Wichtige Hinweise zu Fristen und benötigten Unterlagen finden Sie auf S. 2 Studierendensekretariat Name Geburtsdatum Postanschrift: Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) D-55099 Mainz Vorname Matrikelnummer / Bewerbernummer Besucheradresse Studierenden Service Center Forum universitatis, Eingang 1, 1. Stock Telefon (tagsüber für Rückfragen) E-Mail Hotline +49 6131 39-22122 Fax +49 6131 39-25402 Hiermit beantrage ich die Exmatrikulation mit Ende des SoSe mit Ende des WS mit sofortiger Wirkung im SoSe (Ausnahmefälle) mit sofortiger Wirkung im WS (Ausnahmefälle) [email protected] 2 2 2 2 0 0 0 0 www.uni-mainz.de/studium/studsek Servicezeiten Infodesk und Hotline: Mo – Do: 09:00 – 16:00 Uhr Fr: 09:00 – 13:00 Uhr Exmatrikulationsgrund (für Statistik) 1 Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung 2 Unterbrechung des Studiums 3 Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da keine mehr möglich 4 Hochschulwechsel 5 Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst 6 Endgültiger Abbruch des Studiums 8 Beendigung des Studiums nach endgültig nicht bestandener Prüfung/Vorprüfung 9 Sonstiger Grund Servicezeiten Sachbearbeitung: Mo – Fr: 10:00 – 12:00 Uhr Di, Do: 13:30 – 15:30 Uhr Ich versichere hiermit, den Studiengang, für den ich die Exmatrikulation beantrage, abgeschlossen zu haben. nicht abgeschlossen zu haben oder die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden zu haben. im Falle eines Doppelstudiums und Abschluss nur eines der beiden Studiengänge (Angaben für 1. und 2. Studiengang): den ..... Studiengang abgeschlossen zu haben den ..... Studiengang nicht abgeschlossen zu haben oder die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden zu haben. Datum, Ort Unterschrift Bitte lassen Sie hier von der Universitätsbibliothek bestätigen, dass Sie entlastet werden, d. h. keine Medien mehr ausgeliehen und keine Gebühren mehr ausstehen haben. Datum, Ort Stand: 03.01.2014 Unterschrift (Ausleihe der Universitätsbibliothek) Seite 2 des Antrags auf Exmatrikulation Wichtige Hinweise: Vorgehen: Bitte füllen Sie das Formular leserlich aus, holen Sie die Entlastung der Universitätsbibliothek ein und reichen Sie es postalisch oder persönlich beim Studierendensekretariat ein. Wenn Sie den Entlastungsnachweis nicht selbst einholen können, übernehmen wir dies für Sie. Die Bearbeitungszeit verlängert sich jedoch dadurch. Fristen: Eine Exmatrikulation wird in der Regel zum Semesterende durchgeführt (Antragsfristen: SoSe: 30.9./ WS: 31.3.). Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester ist möglich; bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise. Eine rückwirkende Exmatrikulation für vergangene Semester ist ausgeschlossen. Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung: In der Regel wird die Exmatrikulation mit Ende des Semesters wirksam. Bei der Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung sind Sie ab dem Datum der Exmatrikulation nicht mehr an der Johannes GutenbergUniversität als Student/in eingeschrieben. Ihr Studierendenstatus wirkt in diesem Fall nicht bis zum Ende des laufenden Semesters. Sie sind verpflichtet, gegenüber anderen Behörden (z.B. Amt für Ausbildungsförderung, Kindergeldstelle) wahrheitsgemäße Angaben über die Exmatrikulation und die damit verbundene Änderung Ihres Status im laufenden Semester zu machen. Fach- und Hochschulsemester zählen trotz Exmatrikulation weiterhin für das laufende Semester. Dies ist z.B. relevant bei einer erneuten Einschreibung an einer anderen Hochschule und für die Berechnung der Studienkonten. Rückerstattung: o Wenn Sie den Semesterbeitrag und ggf. Studiengebühren bereits für das folgende Semester, in dem Sie nicht mehr eingeschrieben sein werden, bezahlt haben, beantragen Sie bitte die Rückerstattung mit dem entsprechenden Formular. Evt. gezahlte Säumnisbeiträge für eine verspätete Rückmeldung werden nicht erstattet. o Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester werden der bereits gezahlte Semesterbeitrag sowie ggf. gezahlte Studiengebühren erstattet, wenn die Anträge auf Exmatrikulation und Rückerstattung in den ersten vier Wochen des Semesters (bis 31.10. bzw. 30.4.) gestellt werden. Voraussetzung für die Erstattung der Studiengebühren ist der Nachweis darüber, dass im laufenden Semester keine Leistungen (z.B. Modulprüfung, Abgabe Bachelorarbeit oder mündlicher Teil der Magisterabschlussprüfung) erbracht wurden. Wiedereinschreibung nach Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung: Sie müssen zwar für das Ablegen einer universitären Abschlussprüfung eingeschrieben sein, nicht aber für Korrekturzeiten. Die Exmatrikulation können Sie deswegen nach dem Ablegen der Abschlussprüfung beantragen; in der Regel wird sie zum Ende des Semesters wirksam. Falls Sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben sollten, können Sie wieder eingeschrieben werden. Wenden Sie sich innerhalb von einer Frist von 6 Wochen, nachdem Sie die Mitteilung über das Nicht-Bestehen erhalten haben, an das Studierendensekretariat. Bitte legen Sie Ihrem Antrag auf Exmatrikulation folgende Unterlagen bei: Entlastungsnachweis der Universitätsbibliothek (Vorlage auf diesem Formular). Wenn Sie die Exmatrikulation wegen Abschluss des Studiums beantragen: einfache Kopie des Abschlusszeugnisses. Haben Sie die Abschlussprüfungen bereits erfolgreich abgelegt, verfügen aber noch nicht über das Abschlusszeugnis, reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung ein, die Sie bei Ihrem Prüfungsamt erhalten. Wenn Sie sich erst nach der Rückmeldefrist exmatrikulieren und bereits die Semesterunterlagen für das kommende Semester erhalten haben, müssen Sie diese komplett zurückgeben (Stammdatenblatt, Studierendenausweis), bevor wir die Rückerstattung durchführen können. Wenn Sie die Unterlagen per Post zugeschickt haben möchten, fügen Sie bitte einen an Sie selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Ausländische Studierende und Studierende, die vor dem WS 1995 an der Universität Mainz von Amts wegen exmatrikuliert wurden, legen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag im Format A4 bei. Alle anderen Studierenden erhalten weniger umfangreiche Unterlagen zurück; deswegen reicht ein ausreichend frankierter Rückumschlag im Format C6 aus. Studierende, die vom Studierendenwerk ein Darlehen erhalten haben, welches noch nicht vollständig zurückgezahlt ist, werden gebeten, die Zustimmung des Darlehensgebers zur Exmatrikulation einzuholen. Wenn Sie vor dem WS 1995 an der Universität Mainz von Amts wegen exmatrikuliert wurden und nun eine ordentliche Exmatrikulation beantragen, benötigen wir Ihr Studienbuch.