Antrag auf Exmatrikulation - Studium an der JGU

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Antrag auf Exmatrikulation - Studium an der JGU
Antrag auf Exmatrikulation
Wichtige Hinweise zu Fristen und benötigten Unterlagen finden Sie auf S. 2
Studierendensekretariat
Name
Geburtsdatum
Postanschrift:
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
(JGU)
D-55099 Mainz
Vorname
Matrikelnummer / Bewerbernummer
Besucheradresse
Studierenden Service Center
Forum universitatis, Eingang 1, 1. Stock
Telefon (tagsüber für Rückfragen)
E-Mail
Hotline +49 6131 39-22122
Fax
+49 6131 39-25402
Hiermit beantrage ich die Exmatrikulation
mit Ende des SoSe
mit Ende des WS
mit sofortiger Wirkung im SoSe (Ausnahmefälle)
mit sofortiger Wirkung im WS (Ausnahmefälle)
[email protected]
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www.uni-mainz.de/studium/studsek
Servicezeiten Infodesk und Hotline:
Mo – Do: 09:00 – 16:00 Uhr
Fr:
09:00 – 13:00 Uhr
Exmatrikulationsgrund (für Statistik)
1 Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung
2 Unterbrechung des Studiums
3 Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da keine mehr möglich
4 Hochschulwechsel
5 Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
6 Endgültiger Abbruch des Studiums
8 Beendigung des Studiums nach endgültig nicht bestandener Prüfung/Vorprüfung
9 Sonstiger Grund
Servicezeiten Sachbearbeitung:
Mo – Fr: 10:00 – 12:00 Uhr
Di, Do: 13:30 – 15:30 Uhr
Ich versichere hiermit, den Studiengang, für den ich die Exmatrikulation beantrage,
abgeschlossen zu haben.
nicht abgeschlossen zu haben oder die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden zu haben.
im Falle eines Doppelstudiums und Abschluss nur eines der beiden Studiengänge (Angaben für 1. und 2. Studiengang):
den ..... Studiengang abgeschlossen zu haben
den ..... Studiengang nicht abgeschlossen zu haben oder die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden zu haben.
Datum, Ort
Unterschrift
Bitte lassen Sie hier von der Universitätsbibliothek bestätigen, dass Sie entlastet werden, d. h. keine Medien mehr ausgeliehen und
keine Gebühren mehr ausstehen haben.
Datum, Ort
Stand: 03.01.2014
Unterschrift (Ausleihe der Universitätsbibliothek)
Seite 2 des Antrags auf Exmatrikulation
Wichtige Hinweise:
Vorgehen: Bitte füllen Sie das Formular leserlich aus, holen Sie die Entlastung der Universitätsbibliothek ein und reichen Sie es
postalisch oder persönlich beim Studierendensekretariat ein. Wenn Sie den Entlastungsnachweis nicht selbst einholen können,
übernehmen wir dies für Sie. Die Bearbeitungszeit verlängert sich jedoch dadurch.
Fristen: Eine Exmatrikulation wird in der Regel zum Semesterende durchgeführt (Antragsfristen: SoSe: 30.9./ WS: 31.3.). Eine
Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester ist möglich; bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise. Eine
rückwirkende Exmatrikulation für vergangene Semester ist ausgeschlossen.
Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung: In der Regel wird die Exmatrikulation mit Ende des Semesters wirksam. Bei der
Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung sind Sie ab dem Datum der Exmatrikulation nicht mehr an der Johannes GutenbergUniversität als Student/in eingeschrieben. Ihr Studierendenstatus wirkt in diesem Fall nicht bis zum Ende des laufenden
Semesters. Sie sind verpflichtet, gegenüber anderen Behörden (z.B. Amt für Ausbildungsförderung, Kindergeldstelle)
wahrheitsgemäße Angaben über die Exmatrikulation und die damit verbundene Änderung Ihres Status im laufenden Semester
zu machen. Fach- und Hochschulsemester zählen trotz Exmatrikulation weiterhin für das laufende Semester. Dies ist z.B.
relevant bei einer erneuten Einschreibung an einer anderen Hochschule und für die Berechnung der Studienkonten.
Rückerstattung:
o Wenn Sie den Semesterbeitrag und ggf. Studiengebühren bereits für das folgende Semester, in dem Sie nicht mehr
eingeschrieben sein werden, bezahlt haben, beantragen Sie bitte die Rückerstattung mit dem entsprechenden
Formular. Evt. gezahlte Säumnisbeiträge für eine verspätete Rückmeldung werden nicht erstattet.
o Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester werden der bereits gezahlte Semesterbeitrag
sowie ggf. gezahlte Studiengebühren erstattet, wenn die Anträge auf Exmatrikulation und Rückerstattung in den ersten
vier Wochen des Semesters (bis 31.10. bzw. 30.4.) gestellt werden. Voraussetzung für die Erstattung der
Studiengebühren ist der Nachweis darüber, dass im laufenden Semester keine Leistungen (z.B. Modulprüfung,
Abgabe Bachelorarbeit oder mündlicher Teil der Magisterabschlussprüfung) erbracht wurden.
Wiedereinschreibung nach Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung: Sie müssen zwar für das Ablegen einer universitären
Abschlussprüfung eingeschrieben sein, nicht aber für Korrekturzeiten. Die Exmatrikulation können Sie deswegen nach dem
Ablegen der Abschlussprüfung beantragen; in der Regel wird sie zum Ende des Semesters wirksam. Falls Sie die
Abschlussprüfung nicht bestanden haben sollten, können Sie wieder eingeschrieben werden. Wenden Sie sich innerhalb von
einer Frist von 6 Wochen, nachdem Sie die Mitteilung über das Nicht-Bestehen erhalten haben, an das Studierendensekretariat.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag auf Exmatrikulation folgende Unterlagen bei:
Entlastungsnachweis der Universitätsbibliothek (Vorlage auf diesem Formular).
Wenn Sie die Exmatrikulation wegen Abschluss des Studiums beantragen:
einfache Kopie des Abschlusszeugnisses. Haben Sie die Abschlussprüfungen bereits erfolgreich abgelegt, verfügen aber noch
nicht über das Abschlusszeugnis, reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung ein, die Sie bei Ihrem Prüfungsamt erhalten.
Wenn Sie sich erst nach der Rückmeldefrist exmatrikulieren und bereits die Semesterunterlagen für das kommende Semester
erhalten haben, müssen Sie diese komplett zurückgeben (Stammdatenblatt, Studierendenausweis), bevor wir die
Rückerstattung durchführen können.
Wenn Sie die Unterlagen per Post zugeschickt haben möchten, fügen Sie bitte einen an Sie selbst adressierten und
ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Ausländische Studierende und Studierende, die vor dem WS 1995 an der Universität
Mainz von Amts wegen exmatrikuliert wurden, legen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag im Format A4 bei.
Alle anderen Studierenden erhalten weniger umfangreiche Unterlagen zurück; deswegen reicht ein ausreichend frankierter
Rückumschlag im Format C6 aus.
Studierende, die vom Studierendenwerk ein Darlehen erhalten haben, welches noch nicht vollständig zurückgezahlt ist, werden
gebeten, die Zustimmung des Darlehensgebers zur Exmatrikulation einzuholen.
Wenn Sie vor dem WS 1995 an der Universität Mainz von Amts wegen exmatrikuliert wurden und nun eine ordentliche
Exmatrikulation beantragen, benötigen wir Ihr Studienbuch.

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