ANLAGE 1

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ANLAGE 1
ANLAGE 1
BL 3-61 /von Hofen
06.07.2015/ko
Bebauungsplan HE 14 B "Heckenstraße";
Bürgerversammlung am 23 .06.2015 in Hemmerde, Bürgerhaus
Teilnehmer:
(
Ortsvorsteher Klaus Tibbe
Herr Michalski, Investor
Herr Christian Weicken u. Herr Schiller, beauftragte Ingenieure
Herr Barnickel, Herr von Hofen, Stadtverwaltung Unna
sowie ca. 100 Bürger.
Herr Ortsvorsteher Tibbe begrüßt die Anwesenden und erläutert den Ablauf der Veranstaltung.
Herr von Hofen stellt die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens dar. Diese Bürgerversammlung ist
die erste Stufe der Bürgerbeteiligung. Zu einem späteren Zeitpunkt wird als zweite Stufe die öffentliche
Auslegung folgen, bevor dann im Anschluss der Plan als Satzung beschlossen werden kann .
Im Anschluss stellt Herr Barnickel ausführlich das Bebauungskonzept vor und weist insbesondere auf
Überlagerungen mit früheren Bebauungsplänen hin. Es schließt sich eine lebhafte Diskussion an.
1.
Ein Bürger fragt nach, ob der Ausbau der Heckenstraße als Folge der Verkehrszunahme durch das neue
Baugebiet erfolgen würde. Dies wird von der Verwaltung nicht bestätigt.
(
2.
Es wird angefragt, ob der Erhalt der denkmalgeschützten bzw. ortsbildprägenden Gebäude mit dem
Bebauungsplan gesichert ist oder ob irgendwann ein Abriss oder Teilabriss möglich sei. Herr Barnickel
führt dazu aus, dass für die einzelnen Gebäude überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt werden,
aber auch für die frei zu haltenden Bereiche private Grünflächen. Ein Abriss der nicht denkmalgeschützten Gebäude sei zu einem späteren Zeitpunkt jedoch möglich.
3.
Ein Bürger weist auf den im südwestlichen Bereich des Bebauungsplans dargestellten Weg zum Spielplatz hin. Nach seiner Aussage handelt es sich um einen Privatweg, der von den westlich angrenzenden
Eigentümern auf eigene Kosten hergestellt wurde. Die Eigentümer würden hier einen öffentlichen Weg
nicht befürworten. Die Verwaltung sichert eine Prüfung dieses Sachverhaltes zu.
4.
Es wird angesprochen, dass bei der in der Heckenstraße vorhandenen Kanalisation aufgrund des Baugebietes ein Ausbau erforderlich sei, weil die jetzigen Kanalquerschnitte nicht ausreichend seien. Es wird
gefragt, ob die dort vorgesehene Seniorenwohnanlage bzw. der entsprechende Baukörper an den vorhandenen Kanal angeschlossen werde. Herr Barnickel erläutert, dass das erst einmal so vorgesehen sei.
Im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung müsse geprüft werden, ob die vorhandenen Kanaiquerschnitte ausreichen bzw. das aus dem Seniorenwohnen anfallende Schmutzwasser aufnehmen können.
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5.
Bzgl. der Seniorenwohnanlage in der nordwestlichen Ecke des Geltungsbereiches wird nachgefragt, wie
die Gestaltung aussehen solle. Es wird erläutert, dass bisher in der Konzeptplanung ein Gebäude mit
zwei Geschossen plus Dach für ca. 8 Wohnungen vorgesehen sei. Man sei aber noch ganz am Anfang der
Planung, und es können sich im weiteren Planverfahren noch Veränderungen ergeben .
6.
Bzgl. der von Herrn Barnickel erläuterten Wegeverbindung zwischen dem Baugebiet und der Hemmerder Dorfstraße über die Amecke wird nachgefragt, wie konkret dieses Vorhaben schon sei. Herr Barniekel erklärt dazu, dass es jetzt darum gehe, im Rahmen der Planung einen Weg über die Amecke zu sichern . Die Stadtplanung denke in großen Zeiträumen, und zu einem späteren Zeitpunkt wäre dann zumindest die Chance gegeben, eine solche Verbindung zu schaffen .
7.
(
Der Bürgersteig in der Heckenstraße wird thematisiert. Es wird insbesondere gefordert, auf der Südseite
einen Bürgersteig anzulegen, damit die Bewohner des Gebietes auch auf ihrer Seite einen sicheren
Gehweg hätten. Ein Bürger kann nicht einsehen, dass er für die Bewohner aus dem neuen Baugebiet
möglicherweise Schnee "auf seinem Gehweg" räumen müsste.
8.
Die Höhenentwicklung der Bebauung an der Heckenstraße wird hinterfragt. Herr Barnickel erläutert,
dass max. zwei Geschosse mit einem Dach vorgesehen seien. Von Seiten der Bürger wird darauf hingewiesen, dass es dort einen erheblichen Höhenvorsprung gebe und dass eine zweieinhalb geschossige
Bebauung im Geltungsbereich dann zu erheblichen Verschattungen führen könnte . Von der Verwaltung
wird eine nochmalige Überprüfung zugesagt.
9.
Die vorhandene Kanalisation für die Gebäude Westhemmerder Weg 29 c, 30 a-c, wird angesprochen,
insbesondere dass diese über eine separate Leitung entwässert werden. Herr Barnickel weist darauf hin,
dass es ein Leitungsrecht gibt, das entlang der Ostgrenze der Bebauung am Wannweg verläuft. Die Rohrleitung muss auch zukünftig bestehen bleiben und wird in dem Plan weiterhin als Leitungsrecht festgesetzt werden .
10.
(
Der möglicherweise erforderliche Ausbau der Heckenstraße nach Erstellung des Baugebietes und Erweiterung eines Kanals dort werden angesprochen, insbesondere ob deshalb Beiträge anfallen könnten.
Hierzu führt die Verwaltung aus, dass dort, wo aufgrund des Kanalbaus die Straßenoberfläche erneuert
werden muss, dies im Rahmen der Arbeiten erfolgen werde, d. h. ohne Beteiligung der Bürger; dort, wo
aufgrund des schlechten Zustandes eine Erneuerung notwendig ist, wird seitens der Stadt geprüft werden, ob eine Beteiligung der Bürger entsprechend den Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes
(KAG) erforderlich bzw. möglich ist.
1l.
Bzgl. der Hecke an der Heckenstraße wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Weißdornhecke
handelt, die geschützt sei. Wie könne es dann sein, dass eine Straßendurchfahrt neu angelegt werde?
Hierzu wird ausgeführt, dass eine Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde ohnehin noch einmal
erfolgen wird, d. h. falls es sich um einen geschützten Landschaftsbestandteil handelt würde diese sich
entsprechend äußern; die Verwaltung wird aber zeitnah das Gespräch suchen, um abschließend zu klären, ob es sich um einen schutzwürdigen Landschaftsbestandteil handelt. In diesem Zusammenhang
wird von einem Bürger angeregt, zum Schutz der Hecke den erforderlichen Fußweg (s.o.) hinter die
Hecke zu legen, dann bliebe die Hecke von einer Beeinträchtigung durch den Fußweg verschont. Auch
hier sichert die Verwaltung eine Prüfung zu.
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12.
Die südliche Zufahrt vom Westhemmerder Weg kommt zur Sprache; diese sei sehr schmal; daher die
Frage, ob eine Einbahnstraßenregelung in Frage komme bzw. vorgesehen sei. Herr Barnickel antwortet
dahingehend, dass dies z. Z. noch kein Thema sei, in der weiteren Erschließungsplanung aber sehr wohl
noch einmal geprüft werde.
13.
Die Entwässerung des Seniorenwohngebäudes wird noch einmal angesprochen. Hier geht es um die
Frage, ob der Kanalausbau deshalb weiter nach Westen erfolgen muss. Die Planungen gehen davon aus,
dass der vorhandene Kanal das aus dem einen Gebäude anfallende Schmutzwasser noch aufnehmen
kann. Der Punkt soll in der nachfolgenden Erschließungsplanung noch konkret geprüft werden.
14.
Es wird nachgefragt, ob in den großen Scheunen, die zum Hof Linden gehören, wie bisher eine Lagerung
vorgesehen sei oder ob dort auch Eigentumswohnungen entstehen können. Herr Barnickel führt aus,
dass die Festsetzungen des Bebauungsplans die Schaffung von Wohnungen grundsätzlich zulassen . Eine
Wohnnutzung an dieser Stelle würde darüber hinaus auch mit den städtebaulichen Vorstellungen für
den Gesamtbereich zusammenpassen.
1S.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Randbereich in erheblichem Maße schützenswerte Bäume vorhanden sind und diese auch erhalten werden sollen . Über den Erhalt der Bäume wird von der Verwaltung
mit dem Eigentümer und dem Umweltbereich noch einmal die Abstimmung gesucht werden.
16.
Ein Bürger weist darauf hin, dass eine "riesige Kastanie" bereits gefällt worden sei. Der Verwaltung ist
hiervon nichts bekannt.
17.
Es wird die Frage gestellt, ob die Streuobstwiesen um das Gebäude Hof Linden erhalten bleiben sollen
oder ob dort eine Bebauung vorgesehen ist. Herr Barnickel teilt dazu mit, dass sicherlich nicht jeder
Quadratmeter der heute vorhandenen Grünflächen erhalten werden wird, denn Zielrichtung sei, den
Hof Linden einer baulichen Verdichtung zuzuführen. Dieses stimmt im Übrigen auch mit den Zielrichtungen des BauGB überein, das einer Innenentwicklung der Orte den Vorzug gegenüber einer Außenentwicklung in die freie Landschaft hinein einräumt.
18.
Ein Bürger stellt dazu fest, dass durch die Bebauung des Hofes Linden sehr viel Grün um den Hof herum
verschwinden wird, weil die Bebauung genau dort vorgesehen ist, wo heute in erheblichem Umfang
Bäume vorhanden sind. Auch hier wird eine Prüfung des Sachverhalts zugesagt.
19.
Die grundsätzliche Notwendigkeit des Vorhabens bzw. der Schaffung von Wohneinheiten in erheblichem
Maße in Hemmerde wird infrage gestellt. Herr von Hofen führt hierzu aus, dass es für die Kreisstadt
Unna ein Handlungskonzept Wohnen gibt, das auch vom Rat beschlossen wurde. In diesem Handlungskonzept hat die Firma Inwis aus Bochum den Wohnflächenbedarf bzw. den Bedarf an Wohneinheiten für
die Kreisstadt Unna und auch aufgesplittet nach einzelnen Ortsteilen beziffert. Daraus ergibt sich, dass
auch in Hemmerde noch in erheblichem Maße Wohnungen erforderlichen sind. Außerdem kann durch
die Schaffung von Wohnungen langfristig eine bessere Auslastung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen, seien es Schulen und Kindergärten oder auch der versorgenden Infrastruktur (Caremarkt) erreicht werden.
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20.
Die Verkehrsbelastung, die sich auf die angrenzenden Straßen durch dieses Wohngebiet ergibt, wird von
einem Bürger angesprochen, der der Meinung ist, dass fraglich sei, ob diese Straßen bzw. die dort vorhandenen Querschnitte den Verkehr überhaupt aufnehmen können. Hierzu erklärt Herr von Hofen, dass
die Querschnitte dazu sehr wohl ausreichen; eine weitergehende Überprüfung wird im Zusammenhang
mit der nachfolgenden Erschließungsplanung erfolgen. Falls erforderlich sind auch nochmals Zählungen
der Verkehrsmengen denkbar.
21.
Es wird die Frage nach dem Realisierungszeitraum gestellt. Herr Barnickel führt aus, dass er davon ausgeht, dass der Bebauungsplan in ein bis vier Jahren rechtskräftig sein wird, im Anschluss daran kann die
Ersterschließung erfolgen und danach dann der Bau der Gebäude. Um im Randbereich schon auf der
Grundlage des § 34 BauGB vorab Baugenehmigungen erteilen zu können, muss hier aber die Erschließung gesichert sein.
22.
Ein Bürger weist darauf hin, dass es sich bei der Hecke (Weißdorn) an der Heckenstraße um ein schutzwürdiges Biotop in NRW handelt. Diese Information hat er von einem Internetsurfer der landesregierung; einen entsprechenden Übersichtsplan überreicht er der Verwaltung.
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