Solarpreis Satzung 2015

Transcription

Solarpreis Satzung 2015
EUROPÄISCHER SOLARPREIS Satzung 1. Träger EUROSOLAR organisiert und vergibt den Deutschen Solarpreis / den Europäischen Solarpreis jährlich seit 1994. 2. Ziel Der Europäische Solarpreis bezweckt die Förderung der Erneuerbaren Energien in Europa sowie Ländern und Gebieten, Projekten und Themen, die der Entwicklung in Europa von speziellem Interesse sind. Ziel des Europäischen Solarpreises ist es, eine leistungsfähige, zukunftsorientierte und umweltfreundliche technologische Entwicklung in Europa zu fördern, indem innovative Projekte und Initiativen in verschiedenen Kategorien ausgezeichnet werden. 3. Kategorien Der Europäische Solarpreis wird in folgenden Kategorien ausgeschrieben: ‐
‐
‐
‐
‐
‐
‐
‐
‐
‐
Städte/Gemeinden, Landkreise, Stadtwerke Industrielle, kommerzielle oder landwirtschaftliche Betriebe/Unternehmen Eigentümer oder Betreiber von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien Lokale oder regionale Vereine/Gemeinschaften Bauen und Stadtentwicklung mit Erneuerbaren Energien Medien Transportsysteme Bildung und Ausbildung Eine‐Welt‐Zusammenarbeit Sonderpreis für persönliches Engagement Um eine hohe Qualität der Auszeichnung zu gewährleisten, muss nicht in jeder Kategorie ein Preisträger ausgezeichnet werden. Im Allgemeinen wird erwartet, dass etwa fünf Preise zur Verleihung kommen. Eine Auszeichnung von mehreren Preisträgern in einer Kategorie ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. 4. Anmeldung und Ernennungen Natürliche und juristische Personen sowie öffentliche Körperschaften in Europa sind teilnahmeberechtigt. Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Bewerber/in die Regeln des Solarpreises an. Der letzte Einsendetag für die Anmeldung kann der aktuellen Ausschreibung entnommen werden. Die Anmeldung muss direkt an EUROSOLAR oder die jeweilige nationale EUROSOLAR‐Sektion erfolgen. Die EUROSOLAR‐Sektionen müssen die Anmeldungen an EUROSOLAR weiterleiten. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Die Anmeldungen und Vorschläge aus den EUROSOLAR‐Sektionen müssen spätestens zwei Wochen vor der Jurysitzung bei EUROSOLAR eingereicht werden. Darüber hinaus können Individuen, Gruppen und Institutionen Ernennungen Dritter vorschlagen. EUROSOLAR kann eigene Ernennungen (Nominationen) vornehmen. 5. Der Nationale Solarpreis 5.1. Die nationalen Preisorganisatoren von EUROSOLAR Die nationalen Komitteen organisieren und koordinieren die nationale Preisverleihung gemäß der Satzung, insbesondere gemäß Art. 5, Abs. b) und c), und Art. 6. 5.2. Die Organisation des Nationalen Solarpreises Organisatoren für die Verleihung der nationalen Solarpreise sind die jeweiligen nationalen EUROSOLAR‐Sektionen. Sie geben sich ihre Satzung selbst und legen diese dem internationalen Vorstand zur Genehmigung vor. Gemäß den vorliegenden Bestimmungen organisieren sie den nationalen Solarpreis für ihr Land und machen ihn bekannt – falls notwendig, in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die dasselbe Ziel fördern. Nach ihrer Genehmigung durch EUROSOLAR arbeitet jede Solarpreis‐Organisation gemäß dieser Satzung innerhalb der vorliegenden Satzung. EUROSOLAR kann bei der Planung und Durchführung mit Rat zur Seite stehen. 5.3. Die nationale EUROSOLAR‐Jury Die nationalen Organisatoren des Solarpreises nominieren die Jury für den nationalen Preis. Die Jury besteht aus 5 – 15 erfahrenen Mitgliedern, die Experten auf den im Preis vertretenen Gebieten sein müssen und eine objektive, sachliche und professionelle Auswahl der Gewinner gewährleisten. Die nationale EUROSOLAR‐Jury prüft die eingereichten Projekte, akzeptiert sie oder lässt sie vervollständigen und beschließt definitiv die Verleihung des nationalen Solarpreises. Nach der Auswahl für den nationalen Preis werden Vorschläge von der jeweiligen Jury an die Jury des Europäischen Solarpreises weitergeleitet (Art. 6, Abs. b). Nationale Jurien sind jährlich neu zu konstituieren; Mitglieder können unbeschränkt wieder eingesetzt werden. Den Juryvorsitz hat normalerweise der/die Sektionspräsident/in inne, außer er/sie delegiert diese Aufgabe. Er/sie kann diese Aufgabe auch der Jury zur Wahl überlassen. 6. Der Europäische Solarpreis 6.1. Organisator des Europäischen Solarpreises Organisator des Europäischen Solarpreises ist EUROSOLAR. Der internationale Vorstand von EUROSOLAR entscheidet auf Antrag, welche nationalen Organisationen berechtigt sind, einen nationalen Preis zu verleihen. Der Vorstand beschließt und veröffentlicht die allgemeinen Regeln für den Preis. Er wählt den Ort, an dem der Europäische Solarpreis verliehen werden soll. Er nominiert die Jurymitglieder für den Europäischen Solarpreis. Die Jurymitglieder werden auf objektiver Grundlage ernannt, ein sachliches, wirtschaftliches, sprachliches und internationales Gleichgewicht wird dabei gewahrt. 6.2. Die Jury für den Europäischen Solarpreis Die Jury für den Europäischen Solarpreis setzt sich zusammen aus 5 – 15 Mitgliedern, die eine objektive, sachliche und professionelle Bewertung der Kandidaten gewährleisten. Jede nationale Sektion, die einen nationalen Preis organisiert, benennt ein Mitglied eigener Wahl für die Jury des Europäischen Solarpreises, zur Genehmigung seitens des Präsidenten oder in Delegation des internationalen Vorstandes. Die Jury besteht zusätzlich aus Experten, die die Themen und Fokusbereiche des Preises vertreten, und anderen prominenten Persönlichkeiten, die sich um die Ausführung des Preises in besonderer und gesellschaftlich signifikanter Weise verdient machen. Diese werden vom Präsidenten auf Vorschlag oder Ausschreibung bestellt. Die Jury ist jährlich neu zu konstituieren; Mitglieder können unbeschränkt wieder eingesetzt werden. Den Juryvorsitz hat normalerweise der/die Präsident/in inne, außer er/sie delegiert diese Aufgabe. Er/sie kann diese Aufgabe auch der Jury zur Wahl überlassen. Die Jury für den Europäischen Solarpreis wertet die angemeldeten Projekte aus, genehmigt sie oder lässt sie vervollständigen und trifft die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Gewinner des Europäischen Solarpreises. Ein Einspruchsrecht besteht nicht. 6.3 Vorprüfung Das Sekretariat von EUROSOLAR nimmt eine Vorauswahl auf der Basis der Anmeldekriterien heraus, prüft die technische, originelle und qualitative Preisbefähigung der Kandidaten und stellt Zusammenfassungen und andere Materialien zu Händen der Jury zusammen, sowie schlägt Ranking, Vorbewertungen und Disqualifikationen vor. Alle eingereichten Anmeldungen sind der Jury vorzustellen. 7. Disqualifikation und Stimmenthaltung von Jurymitgliedern des Solarpreises Sind Mitglieder der Jury auf irgendeine Weise durch ein angemeldetes und teilnehmendes Projekt betroffen oder haben sie ein direktes Interesse daran, so sind sie nicht berechtigt, an der Preisauswahl oder Jurysitzung teilzunehmen. Besteht ein geringeres Interesse, so enthalten sie sich der Stimme. Folgende Umstände führen zur Disqualifikation: ‐
‐
‐
‐
wenn das Objekt/Projekt oder das vorschlagende Unternehmen sich gänzlich oder teilweise im Besitz, oder anderweitig unter der direkten oder indirekten Kontrolle, eines Jurymitglieds befindet direkte oder indirekte finanzielle, berufliche oder andere Vorteile aus der Beziehung zum Projekt oder der vorschlagenden Person oder Gruppe bestanden haben, gegenwärtig bestehen, oder konkret in Zukunft erwartet werden können wenn sie einen Verwandten (bis Verwandtschaft 3. Grades) gehört oder einer Körperschaft, d.h. einer Gruppe, zu der das Jurymitglied einen direkten professionellen oder persönlichen Bezug hat (Rolle in der Geschäftsleitung, usw.) wenn andere Gründe eines Interessenkonfliktes bestehen Folgende Umstände führen zur Stimmenthaltung: ‐
‐
Auf europäischer Preisebene: Abstimmung über nationale Vorschläge, an deren Auswahl ein Jurymitglied teilgenommen hat wenn andere Gründe eines geringen oder prozessbedingten Interessenkonfliktes bestehen Alle Gründe, die zur Disqualifikation oder Stimmenthaltung führen können, sind vom betroffenen Mitglied unverzüglich dem Sekretariat schriftlich mitzuteilen. Im Zweifelsfall entscheidet der Präsident in Konsultation mit dem Sekretariat sowie den nicht‐betroffenen Jurymitgliedern über Disqualifikation oder Stimmenthaltung. Entscheidungen sind schriftlich festzuhalten und zu archivieren. 8. Verleihung des Europäischen Solarpreises Der Europäische Solarpreis wird alljährlich im Herbst/Winter verliehen. Die feierliche Verleihung soll öffentlich und unter großer Medienbeteiligung stattfinden. 9. Schlussbemerkungen Die nationalen Organisatoren des Solarpreises geben ihr Bestes, um die Öffentlichkeit und alle interessierten Personen und Institutionen so weitreichend und ausführlich wie möglich über den Solarpreis zu informieren. Prof. Peter Droege Präsident EUROSOLAR 

Documents pareils