carta intestata - Comune di Corciano

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carta intestata - Comune di Corciano
COMUNE DI CORCIANO
Provincia di Perugia
AREA CULTURA E TURISMO
Ufficio Cultura e Turismo
WETTBEWERBSAUSSCHREIBUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER 6. VERANSTALTUNG
„PREIS CORCIANO FÜR MALEREI UND SKULPTUR“ IM RAHMEN DES CORCIANO FESTIVALS 2011
(Beschluss D.R.S.473/2011)
Art. 1
Die Gemeinde Corciano schreibt in Zusammenarbeit mit dem Touristenverband Pro Loco von Corciano und den
Partnergemeinden Pentling (Deutschland), Civrieux d´Azergues (Frankreich) und Libiaz (Polen) die 6.
Veranstaltung des PREISES CORCIANO FÜR MALEREI UND SKULPTUR – Jahr 2011 aus.
Art. 2
Teilnahmevoraussetzungen:
a) Wohnsitz in Umbrien und/oder Besuch einer Schule mit künstlerischer Ausrichtung in Umbrien und/oder
dokumentierte künstlerische Tätigkeit in Umbrien (persönliche oder kollektive Ausstellungen);
b) Alter zwischen sechzehn und fünfunddreißig Jahren.
Art. 3
Außerdem können all diejenige teilnehmen, die neben der im Art. 2 unter Punkt b) genannten Voraussetzung auch
die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Wohnsitz in den Partnergemeinden der Gemeinde Corciano, d.h. in Pentling, Civrieux d´Azergues oder Libiaz,
Besuch von Schulen mit künstlerischer Ausrichtung und/oder dokumentierte künstlerische Tätigkeit.
Die in Art. 2 und in diesem Artikel genannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
dieser Ausschreibung am öffentlichen Anschlagbrett der Gemeinde Corciano erfüllt sein.
Art. 4
Unter den bei der Gemeinde Corciano gemäß den nachfolgend genannten Modalitäten eingegangenen Anträgen
wird eine von der Gemeinde ernannte Jury, deren Urteil unanfechtbar ist, bis zu zehn Künstler auswählen, die an
der 6. Veranstaltung des Preises Corciano für Malerei und Skulptur – Jahr 2011 teilnehmen werden.
Art. 5
Zum Wettbewerb werden bis zu drei Künstler mit den in Art. 3 genannten Voraussetzungen zugelassen werden,
einer für jede Partnerstadt. Diesen Künstlern garantiert die Gemeinde Corciano Unterkunft und Halbpension für
die gesamte Dauer der Veranstaltung, d.h. bis zu maximal 15 Tagen.
Art. 6
Sollten von einer oder mehreren Partnergemeinden keine Teilnahmeanträge eingehen, kann die Preisjury, deren
Urteil unanfechtbar ist, als Ersatz die gleiche Anzahl Künstler mit den in Art. 2 genannten Voraussetzungen
auswählen.
Art. 7
Die Preisjury setzt sich wie folgt zusammen:
- Bürgermeister der Gemeinde Corciano oder ein Bevollmächtigter;
- Präsident des Verbandes Pro Loco von Corciano oder ein Bevollmächtigter;
- 3 Kunstkritiker.
Art. 8
Anlässlich des 150. Jubiläums der nationalen Einheit Italiens, sind die italienischen Künstlern gefordert Wirkungen
und Ideen, die sich diesem Thema inspirieren vorzuschlagen. Die Werke können entweder Malereien, Skulpturen
oder Fotographien sein, ohne Beschränkungen hinsichtlich des verwendeten Materials oder der Ausdrucksform.
Installationen und Videofilme sind nicht zugelassen. Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann sich nur mit einem
einzigen Werk um die Zuteilung der Preise bewerben.
Den ausgewählten Wettbewerbsteilnehmern wird während der ganzen Dauer des Corciano Festivals 2011, das
vom 6. bis 15. August 2011 stattfindet, ein Innenstandort im historischen Ortskern von Corciano zugewiesen. Die
Wahl dieses Standortes steht ausschließlich der Organisation zu, im Anschluss an die Einholung der Meinung der
Kritiker der Jury. Am zugewiesenen Standort können die Wettbewerbsteilnehmer ihre Werke ausstellen und zum
Verkauf anbieten und müssen in den ersten acht Öffnungstagen ein Werk schaffen, mit dem sie sich um die
Zuteilung der Preise bewerben.
Art. 9
Die ausgewählten Künstler sind gehalten, am zugewiesenen Standort zu arbeiten und vom 6. bis 15. August die
folgenden Mindestöffnungszeiten ihres Ateliers zu gewährleisten:
Feiertage 10.30/13.00 – 18.00/24.00
Vorfeiertage 18.00/24.00
andere Tage 20.00/24.00
Die Gemeinde wird einen Farbkatalog über die gewählten Künstler herausgeben, der die Abbildung eines Werkes,
die Fotografie des Künstlers sowie ein kurzes Curriculum einschließlich der Ausstellungen und der eventuellen
Bibliografie enthalten wird.
Art. 10
Die Jury wird am 14. August 2011 die Standorte der Künstler besichtigen, dann die realisierten Werke
begutachten, die am Morgen dieses Tages einem Beauftragten der Organisation übergeben worden sein müssen,
und anschließend die Zuteilung der folgenden Kaufpreise vornehmen:
- I. Preis
Euro
1.000,00 (unteilbar)
- II. Preis
Euro
700,00 (unteilbar)
- III. Preis
Euro
500,00 (unteilbar).
Die oben genannten Beträge unterliegen eventueller gesetzlicher Besteuerung.
Die preisgekrönten Werke werden Teil des Kulturgutes der Gemeinde, mit allen Rechten laut den gültigen
Gesetzen .
Die Jury kann auf Wettbewerbswerke hinweisen, die besonders erwähnenswert sind.
Dieselbe Jury kann eventuelle weitere Kaufpreise im Wert von 500,00 Euro zuteilen, die von anderen öffentlichen
oder privaten Trägern zur Verfügung gestellt wurden.
Die Namen der Sieger werden zusammen mit den Titeln ihrer Werke bis spätestens 31. August 2011 auf der
Webseite der Gemeinde Corciano veröffentlicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag akzeptieren die Wettbewerbsteilnehmer im Falle eines Sieges, das realisierte Werk für
einen der oben aufgeführten Beträge der Gemeinde Corciano oder einem eventuellen Sponsor zu überlassen.
Die nicht preisgekrönten Werke werden den Künstlern wieder erstattet.
Die Preisverleihung erfolgt während einer öffentlichen Zeremonie am Abschlussabend des Corciano Festivals
2011, der am 15. August stattfindet.
Art. 11
Der Teilnahmeantrag ist gemäß dem von der Gemeinde zu diesem Zweck vorgefertigten und dieser
Ausschreibung beigelegten Formular zu stellen und ist bis spätestens 1. Juli 2011 entweder direkt dem
Protokollbüro der Gemeinde Corciano vorzulegen oder per Einschreiben mit Rückschein an die Comune di
Corciano – Ufficio Cultura e Turismo, Corso Cardinale Rotelli, 21 – 06073 Corciano zu schicken; bei Zusendung
per Post gilt das Datum des Poststempels.
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizulegen:
- Curriculum vitae mit Bezug auf Schulbildung und künstlerische Erfahrungen;
- 5 fotografische Abbildungen (ausschließlich Farbdrucke) von ebenso vielen Werken mit Angabe des Titels, der
Technik, der Maße und des Herstellungsjahres; für die eventuelle Veröffentlichung im Katalog muss auch eine CD
mit denselben Bildern (TIF-Format, 300 dpi, 18x18cm) zur Verfügung gestellt werden;
- eventuelle Kataloge von persönlichen oder kollektiven Ausstellungen; Zeitungsausschnitte oder anderes
Material, das die künstlerische Aktivität dokumentiert (Originale oder Farbkopien);
- Fotokopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers und bei Minderjährigen auch Fotokopie eines
gültigen Personalausweises des Elternteils, der den Antrag gemeinsam mit dem Antragsteller unterschreibt.
Art. 12
Die ausgewählten Künstler erhalten eine frühzeitige Mitteilung für die Organisation und Vorbereitung des
Standortes der Ausstellung.
Das von den Teilnehmern zugeschickte Material wird nicht erstattet.
Art. 13
Mit der Teilnahme an der Auswahl werden alle Punkte dieser Ausschreibung angenommen, bei Nichtannahme
erfolgt der Ausschluss.
Art. 14
Gemäß Art. 13 des italienischen Datenschutzgesetzes D.LGS. 196/2003 werden die persönlichen Daten
ausschließlich für den Preis und für die Zusendung der Wettbewerbsausschreibungen verwendet
Gemäß Art. 23 des selben Gesetzes, in dem der Teilnehmer seinen Teilnahmeantrag zuschickt, erteilt er auch die
Zustimmung zur Behandlung seiner persönlichen Daten für die o.g. Zwecke.
Für eventuelle Informationen wenden Sie sich bitte während der nachstehenden Öffnungszeiten an das Kulturund Tourismusbüro der Gemeinde Corciano, Corso Cardinale Rotelli 21 – 06073 Corciano (PG):
Montag, Mittwoch und Freitag – von 9.00 bis 13.00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Tel. 075/5188256/253
[email protected]
Diese Ausschreibung kann auf der Webseite der Gemeinde Corciano www.comune.corciano.pg.it eingesehen
werden.
Das Teilnahmeantragsformular steht im Kultur- und Tourismusbüro der Gemeinde Corciano oder auf der oben
genannten Webseite zur Verfügung.
DIE ABTEILUNGSLEITERIN FÜR TERRITORIALENTWICKLUNG
Dr. Liliana Simoneschi