Spezialversicherungen

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Spezialversicherungen
Spezialversicherungen
und
National Solvit Center Deutschland
Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Mike Kruse
Auf der Hüls 198, 52068 Aachen
Tel. 0049 241 3175865, Fax 0049 241 3175866
Mobil 0049 170 808 1625
e-mail: [email protected]
Vermittlerregister Nr. 111-ac-084711
per mail an: [email protected]
Datum: 25. September 2008
SOLVIT Klage gegen einen neuen Erlass des Bundesministeriums für Bauen und Verkehr
Nordrhein-Westfalen u. a.
Vergabe von Kurzzeitkennzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben wir keine Antwort auf unser Fax und unsere Mail vom 22. September 2008 erhalten.
Wir haben mehrmals versucht eine Kopie von diesem neuen Erlass zu bekommen, aber bis heute
haben wir keine Kopie erhalten.
Bis Anfang September haben wir bundesweit über 60.000 Kurzzeitversicherungen verkauft.
(insgesamt für über € 3.000.00,00 )
Seit 01/03/2008 mit eVB für die Zulassungsstellen mit einen digitalen Anschluss.
Als Nebengeschäft und Dienstleistung am Kunden haben wir für unsere Kunden auch
Kurzzeitzulassungen erwirkt, auf unseren Namen. Anfangs erhielten wir fünf Kurzzeitkennzeichen
ohne Fahrgestellnummern, für die folgenden haben wir immer die Fahrgestellnummer mitgegeben.
Laut FZO müsste man für jeden gültigen eVB-Code ein Kurzzeitkennzeichen ohne Beschränkung
bekommen.
Von einem Tag auf den anderen wurde uns dann mündlich von der Zulassungsstelle Aachen mitgeteilt,
das es einen neuen Erlass gibt.
Heute muss man für jedes Kurzzeitkennzeichen einen Kaufvertrag und/oder die Originalpapiere vom
Kraftfahrzeug dabei haben. In vielen Fällen ist es leiden nicht möglich die Fahrgestellnummer inm
voraus von den Autohäusern zu erhalten, zumal diese ja auch nicht genau wissen für welches
Fahrzeug sich der Kunde letztendlich entscheidet.
Dieser neue Erlass hat nur ein Ziel: die Ausfuhr vom Kraftfahrzeugen zu behindern.
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Mike Kruse
Auf der Hüls 198, 52068 Aachen
Tel. 0049 241 3175865, Fax 0049 241 3175866
Mobil 0049 170 808 1625
e-mail: [email protected]
Vermittlerregister Nr. 111-ac-084711
Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 068 vom 24/03/2007 S. 0015 – 0024 liest man in der
erläuterden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem
Mitgliedstaat in einen anderes verbracht werden, folgendes:
Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur behindert werden aus Gründen
der Verkehrssicherheit (etwa wegen Fahruntüchtigkeit des Fahrers, Verstoß des Fahrers gegen die
örtlich geltenden Verkehrsregeln oder Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs), bei hinreichendem
Verdacht auf Fahrzeugdiebstahl oder bei begründetem Zweifel an der Gültigkeit der
Zulassungsbescheinigung.
(Sie finden einen Link auf die Webseite http://www.favas.eu)
In dem System vor Eintritt des neuen Erlasses ist es nicht ein einziges Mahl zu den oben
genanten Ausnahmen gekommen.
Dieser neue Erlass ist nur da, um den Verkauf und den Export von Kraftfahrzeugen, vor allem in
EU Länder zu behindern!
Dieser Erlass verstößt eindeutig gegen die geltende EU Richtlinie C068 und ist deswegen ungültig !
Wir fragen somit SOVIT an, ab sofort die Zulassungsstellen bundesweit, hier allem voran, das
Bundesministeriums für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen davon zu unterrichten, dass hier
gegen geltendes EU Recht verstoßen wird. Wir bitten Sie, uns hiervon eine Bestätigung zu zu senden.
Wir danken Sie für eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Kruse